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Die
vorliegende Erfindung betrifft Kontaktstrukturen zur Herstellung
eines elektrischen Kontakts mit Zielkontakten, wie etwa Anschlußflecken, Elektroden
oder Leitungen von elektronischen Schaltungen oder Bauteilen, und
insbesondere Kontaktstrukturen, die beispielsweise in einer Nadelkarte Verwendung
finden können,
um Halbleiterscheiben, ummantelte Halbleiterbauteile, integrierte
Schaltungschips, gedruckte Leiterplatten usw. mit hoher Geschwindigkeit,
einem großen
Frequenzbereich sowie hoher Dichte und Qualität zu prüfen.
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Zum
Prüfen
von sehr dicht montierten elektrischen Hochgeschwindigkeitsbauteilen,
wie etwa hochintegrierten und höchstintegrierten
Schaltungen, werden ausgesprochen leistungsfähige Kontaktstrukturen, wie
etwa Prüfkontaktstecker,
benötigt. Der
Einsatz der erfindungsgemäßen Kontaktstruktur ist
allerdings nicht auf das Prüfen,
einschließlich
der Voralterungstests, von Halbleiterscheiben und Chips beschränkt, sondern
schließt
auch das Prüfen
und sowie Voralterungstests von ummantelten Halbleiterelementen,
gedruckten Leiterplatten etc. mit ein. Zum besseren Verständnis wird
die vorliegende Erfindung jedoch hauptsächlich unter Bezugnahme auf
das Prüfen
von Halbleiterscheiben erläutert.
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Wenn
zu prüfende
Halbleiterbauteile in Form einer Halbleiterscheibe vorliegen, wird
ein Halbleiterprüfsystem,
beispielsweise ein Prüfgerät für integrierte
Schaltungen, zum automatischen Prüfen der Halbleiterscheibe üblicherweise
mit einer Substrathaltevorrichtung, etwa einer automatischen Scheibenprüfeinrichtung,
verbunden.
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Ein
Beispiel hierfür
ist in 1 dargestellt, wobei
ein Halbleiterprüfsystem
einen Prüfkopf
umfaßt,
der sich herkömmlicherweise
in einem gesonderten Gehäuse
befindet und über
ein Bündel
von Kabeln elektrisch mit dem Zentralprozessor des Prüfsystems
verbunden ist. Der Prüfkopf
und die Substrathaltevorrichtung sind mechanisch und elektrisch miteinander
verbunden und die zu prüfenden
Halbleiterscheiben werden von der Substrathaltevorrichtung automatisch
zu einer Prüfposition
des Prüfkopfes
bewegt.
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Am
Prüfkopf
werden der zu prüfenden
Halbleiterscheibe vom Halbleiterprüfsystem erzeugte Prüfsignale
zugeleitet. Die von den auf der zu prüfenden Halbleiterscheibe befindlichen
integrierten Schaltungen kommenden resultierenden Ausgangssignale
werden dem Halbleiterprüfsystem
zugeführt, wo
sie mit SOLL-Werten verglichen werden, um festzustellen, ob die
auf der Halbleiterscheibe angeordneten integrierten Schaltungen
einwandfrei funktionieren.
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Der
Prüfkopf
und die Substrathaltevorrichtung sind mit einem Schnittstellenelement 140 verbunden,
das aus einem Performance-Board 120 in Form einer gedruckten
Leiterplatte besteht, welche der typischen elektrischen Ausführung des
Prüfkopfs entsprechende
elektrische Schaltverbindungen sowie Koaxialkabel, Pogo-Pins und
Anschlußelemente aufweist.
Der Prüfkopf 100 umfaßt eine
große
Anzahl von gedruckten Leiterplatten 150, die der Anzahl
der Prüfkanäle bzw.
Prüfstifte
entspricht. Jede gedruckte Leiterplatte weist ein Anschlußelement 160 auf,
das einen entsprechenden Kontaktanschluß 121 des Performance-Hoards 120 aufnimmt.
Zur genauen Festlegung der Kontaktposition gegenüber der Substrathaltevorrich tung 400 ist
am Performance-Hoard 120 ein "Frog"-Ring 130 angebracht.
Der Frog-Ring 130 weist eine große Anzahl von Kontaktstiften 141, beispielsweise
ZIF-Anschlußelemente
oder Pogo-Pins auf, die über
Koaxialkabel 124 mit den Kontaktanschlüssen 121 verbunden
sind.
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2 zeigt eine detailliertere
Darstellung einer Anordnung aus Substrathaltevorrichtung (Scheibenprüfvorrichtung) 400,
Prüfkopf 100 und
Schnittstellenelement 140 beim Prüfen einer Halbleiterscheibe.
Wie sich 2 entnehmen
läßt, wird
der Prüfkopf 100 über der
Substrathaltevorrichtung 400 ausgerichtet und über das
Schnittstellenelement 140 mechanisch und elektrisch mit
der Substrathaltevorrichtung 400 verbunden. In der Substrathaltevorrichtung 400 ist
eine zu prüfende
Halbleiterscheibe 300 durch eine Einspannvorrichtung 180 gehaltert.
Oberhalb der zu prüfenden
Halbleiterscheibe 300 befindet sich eine Nadelkarte 170.
Die Nadelkarte 170 umfaßt eine große Anzahl von Prüfanschlußelementen
bzw. Kontaktstrukturen (beispielsweise Vorsprünge oder Nadeln) 190,
die mit Schaltanschlüssen
oder Zielkontakten der integrierten Schaltung der zu prüfenden Halbleiterscheibe 300 in
Kontakt kommen.
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Elektrische
Anschlüsse
bzw. Kontaktbuchsen der Nadelkarte 170 werden elektrisch
mit den auf dem Frog-Ring 130 befindlichen Kontaktstiften 141 verbunden.
Die Kontaktstifte 141 werden ihrerseits durch Koaxialkabel 124 mit
den Kontaktanschlüssen 121 des
Performance-Hoard 120 verbunden, wobei jeder Kontaktanschluß 121 wiederum
mit der gedruckten Leiterplatte 150 des Prüfkopfes 100 verbunden
ist. Außerdem
sind die gedruckten Leiterplat ten 150 durch das mehrere
hundert Innenkabel umfassende Kabel 110 mit dem Halbleiterprüfsystem
verbunden.
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Bei
dieser Anordnung kommen die Prüfanschlußelemente 190 in
Kontakt mit der Oberfläche der
auf der Einspannvorrichtung 180 angeordneten Halbleiterscheibe 300,
wobei sie Prüfsignale
an die Halbleiterscheibe 300 weiterleiten und resultierende Ausgangssignale
von der Scheibe 300 empfangen. Die resultierenden Ausgangssignale
von der geprüften
Halbleiterscheibe 300 werden mit den vom Halbleiterpüfsystem
erzeugten SOLL-Werten verglichen, um zu bestimmen, ob die Halbleiterscheibe 300 einwandfrei
arbeitet.
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3 zeigt eine Unteransicht
der Nadelkarte 170 gemäß 2. Bei diesem Beispiel weist
die Nadelkarte 170 einen Epoxidring auf, auf dem eine Vielzahl
von als Nadeln bzw. Vorsprünge
bezeichneten Prüfanschlußelementen 190 gehaltert
ist. Wenn die die Halbleiterscheibe 300 halternde Einspannvorrichtung 180 in
der Anordnung gemäß 2 nach oben bewegt wird,
so kommen die Spitzen der Vorsprünge 190 in
Kontakt mit den Anschlußflecken
bzw. Wölbungen
auf der Scheibe 300. Die Enden der Vorsprünge 190 sind
mit Drähten 194 verbunden,
die wiederum mit in der Nadelkarte 170 ausgebildeten (nicht
dargestellten) Übertragungsleitungen
verbunden sind. Die Übertragungsleitungen
sind an eine Vielzahl von Elektroden 197 angeschlossen,
die mit den in 2 dargestellten
Pogo-Pins 141 in Kontakt stehen.
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Üblicherweise
besteht die Nadelkarte 170 aus mehreren Polyimid-Substrat-Schichten
und weist in vielen Schichten Masseebenen, Netzebenen und Signalübertragungsleitungen
auf. Durch Herstellung eines Gleichgewichts zwi schen den einzelnen
Parametern, d.h. der dielektrischen Konstanten des Polyimids, den
Induktanzen und den Kapazitäten
des Signals ist jede Signalübertragungsleitung
in der Nadelkarte 170 in bereits bekannter Weise so gestaltet, daß sie eine
charakteristische Impedanz von beispielsweise 50 Ohm aufweist. Somit
handelt es sich bei den Signalleitungen zur Erzielung einer großen Frequenzübertragungsbandbreite
zur Scheibe 300 um Leitungen mit angepaßter Impedanz, die sowohl im
Dauerbetrieb als auch bei aufgrund einer Veränderung der Ausgangsleistung
des Bauteils auftretenden hohen Stromspitzen Strom leiten. Zur Geräuschunterdrückung sind
auf der Nadelkarte zwischen den Netz- und den Masseebenen Kondensatoren 193 und 195 vorgesehen.
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Zum
besseren Verständnis
der beschränkten Handbreite
bei der herkömmlichen
Nadelkartentechnik ist in 4 eine Schaltung
dargestellt, die derjenigen der Nadelkarte 170 entspricht.
Wie sich den 4A und 4B entnehmen läßt, verläuft die
Signalübertragungsleitung
auf der Nadelkarte 170 von der Elektrode 197 über den
Streifenleiter (in der Impedanz angepaßte Leitung) 196 zum
Draht 194 und der Nadel (Vorsprung) 190. Da der
Draht 194 und die Nadel 190 in ihrer Impedanz
nicht angepaßt
sind, wirken diese Bereiche, wie in 4C dargestellt,
als Spule L im Hochfrequenzband. Aufgrund der Gesamtlänge des
Drahtes 194 und der Nadel 190 von etwa 20 bis 30
mm, kommt es beim Prüfen
der Hochfrequenzleistung eines zu prüfenden Bauteils zu einer erheblichen
Frequenzeinschränkung.
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Andere
Faktoren, die eine Einschränkung der
Frequenzbandbreite der Nadelkarte 170 hervorrufen, gehen
auf die in den 4D und 4E gezeigten Netz- und Massena deln
zurück.
Wenn über
die Netzleitung eine ausreichend große Spannung an das zu prüfende Bauteil
angelegt werden kann, so wird hierbei die Betriebsbandbreite beim
Prüfen
des Bauteils nicht wesentlich eingeschränkt. Da jedoch der mit der Nadel 190 in
Reihe geschalteten Draht 194 zur Stromzuführung (siehe 4D) und der mit der Nadel 190 in
Reihe geschaltete Draht 194 zur Erdung der Spannung und
der Signale (4E) als
Spulen wirken, kommt es zu einer erheblichen Einschränkung des
Hochgeschwindigkeits-Stromflusses.
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Darüber hinaus
sind zwischen der Netzleitung und der Masseleitung die Kondensatoren 193 und 195 angeordnet,
die durch Herausfiltern von Geräuschen
bzw. Impulsstößen in den
Netzleitungen eine einwandfreie Leistung des zu testenden Bauteils sicherstellen
sollen. Die Kondensatoren 193 weisen einen relativ hohen
Wert, beispielsweise 10 μF,
auf und können,
falls nötig,
von den Netzleitungen durch Schalter getrennt werden. Die Kondensatoren 195 besitzen
einen relativ kleinen Kapazitätswert,
beispielsweise 0,01 μF,
und sind nahe des zu prüfenden Bauteils
fest angeschlossen. Diese Kondensatoren dienen als Hochfrequenz-Entkoppler
an den Netzleitungen.
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Dementsprechend
sind die genannten, am häufigsten
verwendeten Prüfanschlußelemente
auf eine Frequenzbandbreite von etwa 200 MHz beschränkt, was
zum Prüfen
der heute üblichen
Halbleiterbauelemente nicht ausreicht. Es wird in Fachkreisen davon
ausgegangen, daß schon
bald eine Frequenzbandbreite benötigt
wird, die wenigstens der Leistungsfähigkeit des Prüfgeräts entspricht,
welche derzeit im Bereich von wenigstens 1 GHz liegt. Außerdem besteht
in der Industrie ein Bedarf nach Na delkarten, die in der Lage sind,
eine große
Anzahl – d.h.
etwa 32 oder mehr – von
Halbleiterbauteilen und dabei insbesondere Speicherelementen parallel
(in Paralleltests) zu prüfen,
um so die Prüfkapazität zu erhöhen.
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Man
geht davon aus, daß eine
relativ neue Art von Nadelkarten mit Membrananschlußelementen
eine ausreichend große
Bandbreite bietet, da hier Übertragungsleitungen
mit angepaßter
Impedanz verwendet werden können,
die bis zu den Spitzen der Anschlußelemente reichen. Allerdings
weisen Membrananschlußelemente
insofern einen Nachteil auf, als sie durch eine Temperaturveränderung
derart verformt werden können,
daß durch
sie kein Kontakt mehr hergestellt wird. Ein anderer Nachteil der
Membrananschlußelemente
liegt darin, daß aufgrund
der Schwierigkeit, Federkräfte
auf die Anschlußelemente auszuüben, nur
eine begrenzte Anzahl von Anschlußelementen auf der Membran
ausgebildet werden kann. Schließlich
besteht ein Nachteil dieser Technologie im Fehlen einer Abstimmung
der einzelnen Anschlußelemente
aufeinander. Wenn die Topologie der Anschlußoberfläche zwischen verschiedenen Stellen
Anomalien aufweist (die sich über
eine größere Fläche hin
verstärken),
so läßt sich
diese Abweichung nicht auf einer individuellen Basis von einem Anschlußelement
zum nächsten
ausgleichen. Membrananschlußelemente
sind somit zum parallelen Prüfen
einer großen
Anzahl von Bauelementen nicht geeignet.
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Bei
der herkömmlichen
Technologie werden die in 3 dargestellte
Nadelkarte und die Prüfanschlußelemente
von Hand hergestellt, was dazu führt,
daß ihre
Qualität
unterschiedlich ausfällt.
Eine derartig wechselnde Qualität
schließt
Abweichungen in der Größe, der
Frequenzbandbreite, der Kontaktkraft und dem Widerstand etc. mit
ein. Bei herkömmlichen
Prüfanschlußelementen
besteht ein weiterer zu einer unzuverlässigen Kontaktleistung führender Faktor
darin, daß die
Prüfanschlußelemente
und die zu prüfende
Halbleiterscheibe ein unterschiedliches Wärmeausdehnungsverhältnis aufweisen.
Bei einer Temperaturveränderung
können
sich somit ihre gemeinsamen Kontaktstellen verändern, was sich negativ auf
die Kontaktkraft, den Kontaktwiderstand und die Bandbreite auswirkt.
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JP 08050146A beschreibt
eine Verbindungsvorrichtung mit einem in Dreiecksform ausgebildeten Verbindungsanschluss.
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US 5555422A betrifft
ein Sondengerät
zum Durchführen
von Messungen an Integrierten Halbleiterschaltungen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Kontaktstrukturen
zu beschreiben, die beim Prüfen
von Halbleiterscheiben, ummantelten Hochintegrationsschaltungen
usw. mit sehr hoher Betriebsfrequenz verwendet werden können und
dabei die in der moderenen Halbleitertechnik auftretenden Prüfanforderungen
erfüllen.
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Diese
Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Patentansprüche gelöst.
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Die
Unteransprüche
geben besondere Ausführungsarten
der Erfindung an.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Kontaktstruktur zum Prüfen von Halbleiterscheiben, ummantelten
Hochintegrationsschaltungen oder gedruckten Leiterplatten (Prüfling) durch
Einsatz einer in der Herstellung von Halbleiterbauteilen bereits
bekannten Photolithographietechnik erzeugt und auf eine Oberfläche eines
Substrats montiert.
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Die
erfindungsgemäße Kontaktstruktur
weist eine mit Hilfe der Photolithographietechnik erzeugte Balkenform
auf. Die Kontaktstruktur besteht aus einer Siliziumbasis, die einen
durch einen anisotropen Ätzvorgang
hergestellten schrägen
Trägerbereich, eine
auf der Silizi umbasis ausgebildete und vom schrägen Trägerbereich vorstehende Isolierschicht und
eine leitende Schicht aus leitendem Material umfaßt, die
auf der Isolierschicht so ausgeformt ist, daß die Isolierschicht und die
leitende Schicht einen balkenförmigen
Bereich bilden, wobei der balkenförmige Bereich in einer Querrichtung
des balkenförmigen Bereichs
eine Federkraft aufweist, durch die eine Kontaktkraft erzeugt wird,
wenn die Spitze des balkenförmigen
Bereichs gegen einen Zielkontakt gepreßt wird.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung trägt die Kontaktstruktur eine
große
Anzahl von in einem Photolithographieverfahren ausgebildeten balkenförmigen Kontaktbereichen.
Die Kontaktstruktur umfaßt
dabei eine Vielzahl von balkenförmigen
Kontaktbereichen, von denen jeder eine Federkraft in einer Querrichtung
des jeweiligen balkenförmigen
Bereichs aufweist, durch die eine Kontaktkraft erzeugt wird, wenn
die Spitze des balkenförmigen
Bereichs gegen einen Zielkontakt gepreßt wird, wobei jeder balkenförmige Kontaktbereich
eine Siliziumbasis mit einem in einem anisotropen Ätzvorgang
hergestellten schrägen
Trägerbereich,
eine Isolierschicht zur elektrischen Isolierung der einzelnen balkenförmigen Bereiche
voneinander und eine leitende Schicht aus leitendem Material umfaßt, die
auf der Isolierschicht so ausgebildet ist, daß die Isolierschicht und die
leitende Schicht einen balkenförmigen
Bereich bilden; darüber
hinaus umfaßt
die Kontaktstruktur ein Kontaktsubstrat zur Halterung der Vielzahl
von balkenförmigen
Kontaktbereichen, wobei das Kontaktsubstrat Nuten aufweist, die
die Siliziumbasis derart aufnehmen, daß die balkenförmigen Kontaktbereiche
in einer diagonalen Richtung fixiert werden, und die Kon taktstruktur
enthält
zudem eine Vielzahl von auf einer Oberfläche der Kontaktbasis ausgebildeten
und jeweils zur Herstellung von Signalwegen zu einem extern zum
Kontaktsubstrat angeordneten elektrischen Bauteil mit den balkenförmigen Kontaktbereichen
verbundenen Kontaktspuren.
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Außerdem besteht
ein Aspekt der vorliegenden Erfindung darin, daß eine Kontaktstruktur eine große Anzahl
von in einem Photolithographieverfahren hergestellten balkenförmigen Kontaktbereichen umfaßt, wobei
jeder der vielen balkenförmigen
Kontaktbereiche der Kontaktstruktur eine Federkraft in einer Richtung
quer zum jeweiligen Kontaktbereich aufweist, durch die eine Kontaktkraft
erzeugt wird, wenn die Spitze des balkenförmigen Bereichs gegen einen
Zielkontakt gepreßt
wird, wobei jeder balkenförmige
Kontaktbereich eine Siliziumbasis mit zwei schrägen Trägerbereichen umfaßt, von
denen wenigstens einer durch einen anisotropen Ätzvorgang hergestellt wurde,
und wobei jeder balkenförmige Kontaktbereich
weiterhin eine Isolierschicht zur elektrischen Isolierung der einzelnen
balkenförmigen
Bereiche voneinander und eine leitende Schicht aus leitendem Material
umfaßt,
die auf der Isolierschicht so ausgebildet ist, daß die Isolierschicht
und die leitende Schicht einen balkenförmigen Bereich bilden; die Kontaktstruktur
umfaßt
dabei weiterhin ein Kontaktsubstrat zur Halterung der Vielzahl von
balkenförmigen
Kontaktbereichen, wobei das Kontaktsubstrat eine ebene Oberfläche besitzt,
an der die jeweilige Siliziumbasis derart mit Hilfe eines Haftmittels
gehaltert wird, daß die
balkenförmigen
Kontaktbereiche in einer diagonalen Richtung fixiert werden, und
die Kontaktstruktur umfaßt
zudem eine Vielzahl von auf einer Oberfläche der Kontaktbasis ausgebildeten
und jeweils zur Herstellung von Signalwegen zu einem extern zum
Kontaktsubstrat angeordneten elektrischen Bauteil mit den balkenförmigen Kontaktbereichen
verbundenen Kontaktspuren.
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Schließlich besteht
ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung in einem Verfahren
zur Herstellung der Kontaktstrukturen. Das Verfahren zur Herstellung
der Kontaktstrukturen enthält
dabei die folgenden Verfahrensschritte: Vorsehen eines aus einer
Kristallebene (100) ausgeschnittenen Siliziumsubstrats,
Durchführen
eines ersten Photolithographieschritts an einer oberen Außenfläche des
Siliziumsubstrats zur Ausbildung einer mit Bor dotierten Schicht
an einer Oberfläche
des Siliziumsubstrats, Ausbilden einer ersten Isolierschicht auf
der mit Bor dotierten Schicht, Ausbilden einer zweiten Isolierschicht
an einer unteren Außenfläche des
Siliziumsubstrats, Durchführen
eines zweiten Photolithographieschritts an der zweiten Isolierschicht
zur Herstellung eines Ätzfensters
in der zweiten Isolierschicht, Durchführen einer anisotropen Ätzung durch
das Ätzfenster
und Durchführen
eines dritten Photolithographieschritts an der ersten Isolierschicht
zur Ausbildung einer leitenden Schicht, wobei jeder Photolithographieschritt
die Arbeitsschritte eines Beschichtens mit Fotolack, der Maskenherstellung,
der Belichtung und des Ablösens
des Fotolacks umfaßt.
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Die
erfindungsgemäße Kontaktstruktur
weist eine sehr hohe Frequenzbandbreite auf und erfüllt so die
bei der modernen Halbleitertechnik auftretenden Erfordernisse. Da
die Prüfkontaktstruktur
außerdem durch
eine in der Halbleiterherstellung eingesetzte moderne Miniaturisierungstechnik
erzeugt wird, läßt sich
eine große
Anzahl von Kontaktstrukturen auf kleinem Raum ausrichten, was ein
gleichzeitiges Prüfen
einer großen
Anzahl von Halbleiterbauteilen ermöglicht.
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Da
die große
Anzahl von gleichzeitig auf dem Substrat mit Hilfe der Mikrostrukturherstellungstechnik
erzeugten Prüfkontaktstrukturen
ohne manuelle Arbeitsschritte hergestellt wird, ist es möglich, eine gleichbleibende
Qualität,
hohe Zuverlässigkeit
und lange Lebensdauer hinsichtlich der Leistung der Kontaktstrukturen
zu erzielen. Darüber
hinaus ist es möglich,
den Wärmeausdehnungskoeffizienten
des Bauteilprüflings
zu kompensieren, da die Prüfkontaktstrukturen
auf demselben Substratmaterial hergestellt werden können, wie
es auch für
den Bauteilprüfling
verwendet wird, so daß sich
Positionierfehler vermeiden lassen.
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Im
folgenden wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügte
Zeichnung näher
beschrieben. In der Zeichnung zeigen
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1 eine
Schemadarstellung der strukturellen Beziehung zwischen einer Substrathaltevorrichtung
und einem mit einem Prüfkopf
versehenen Halbleiterprüfsystem;
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2 eine
detaillierte Schemadarstellung eines Beispiels einer Anordnung zur
Verbindung des Prüfkopfs
des Halbleiterprüfsystems
mit der Substrathaltevorrichtung;
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3 eine
Unteransicht eines Beispiels der Nadelkarte mit einem Epoxidring
zur Halterung einer Vielzahl von als Prüfanschlußelementen dienenden Vorsprüngen;
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4A–4E Schaltbilder
zur Darstellung äquivalenter
Schaltungen der Nadelkarte gemäß 3;
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5 eine
Querschnittsansicht eines Kontaktsubstrats, auf dem die in einem
Photolithographieverfahren hergestellten erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
gehaltert sind, sowie einer mit Zielkontakten versehenen Halbleiterscheibe;
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6 eine
Schemadarstellung einer Unteransicht des mit den erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
versehenen Kontaktsubstrats gemäß 5;
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7 eine
Schemadarstellung einer detaillierteren Querschnittsansicht einer
der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen;
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8 eine
Schemadarstellung einer Aufsicht auf die Kontaktstrukturen gemäß 7;
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9A und 9C bis 9J schematische
Querschnittsansichten zur Darstellung eines Herstellungsverfahrens
für die
erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen;
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9B eine
Aufsicht auf das Substrat entsprechend der Querschnittsansicht gemäß 9A;
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10A bis 10C schematische
Querschnittsansichten eines anderen Herstellungsverfahrens für die erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen;
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11 eine Aufsicht auf eine zur gleichzeitigen
Herstellung einer großen
Anzahl von erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
verwendeten Siliziumscheibe;
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12A und 12B schematische
Querschnittsansichten von Beispielen für ein Verfahren zur Montage
der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
im Kontaktsubstrat;
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13A bis 13D schematische
Querschnittsansichten eines weiteren Beispiels für ein Verfahren zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen;
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14 eine
Querschnittsansicht eines die durch ein Photolithographieverfahren
gemäß den 13A bis 13D her gestellten
Kontaktstrukturen halterndes Substrats sowie einer mit Zielkontakten
versehenen Halbleiterscheibe; und
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15 eine
Schemadarstellung einer Unteransicht des mit den erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
versehenen Kontaktsubstrats gemäß 14.
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Im
folgenden werden die erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen unter
Bezugnahme auf die 5 bis 15 näher erläutert. 5 zeigt
ein Beispiel von erfindungsgemäßen, in
einem Photolithographieverfahren hergestellten und auf einem Kontaktsubstrat 20 gehalterten
Kontaktstrukturen 30. Das Kontaktsubstrat 20 ist
so oberhalb von Zielkontakten, beispielsweise einer zu prüfenden Halbleiterscheibe 300 positioniert,
daß die
Kontaktstrukturen 30 einen elektrischen Kontakt mit der
Halbleiterscheibe 300 herstellen, wenn sie gegen diese
gepreßt werden.
Obwohl in 5 nur zwei Kontaktstrukturen 30 dargestellt
sind, ist bei einer tatsächlichen
Halbleiterscheibenprüfung
eine große
Anzahl von Kontaktstrukturen 30 auf dem Substrat 20 angeordnet.
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Diese
große
Anzahl von Kontaktstrukturen wird auf einem Siliziumsubstrat 40 durch
ein und dasselbe, später
noch genauer erläuterte
Photolithographieverfahren hergestellt. Wenn sich die zu prüfende Halbleiterscheibe 300 nach
oben bewegt, so kommen die Kontaktstrukturen 30 mit entsprechenden Zielkontakten
(Elektroden) 320 auf der Scheibe 300 in Kontakt.
Der Abstand zwischen den Anschlußflecken 320 beträgt beispielsweise
nicht mehr als 50 μm oder
noch weniger, wobei die Kontaktstrukturen 30 auf einfache
Weise mit demselben Abstand angeordnet sein können, da sie mit Hilfe desselben
Halbleiterherstellungsverfahrens erzeugt werden wie die Scheibe 300.
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Die
auf dem Substrat 20 befindlichen Kontaktstrukturen 30 können, wie
in 3 dargestellt, direkt auf einer Nadelkarte gehaltert
sein oder in einer Umhüllung,
beispielsweise einem herkömmlichen ummantelten
integrierten Schaltungsbauteil mit Leitungen angeordnet werden,
wobei dann das ummantelte Bauteil auf einer Nadelkarte gehaltert
oder über ein
anderes Substrat mit dieser verbunden wird. Da man Kontaktstrukturen 30 mit
sehr geringer Größe herstellen
kann, läßt sich
die Betriebsfrequenzbandbreite einer mit den erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
versehenen Nadelkarte problemlos auf 2 GHz oder mehr steigern. Aufgrund
der geringen Größe kann
die Anzahl der Kontaktstrukturen auf der Nadelkarte auch beispielsweise
auf 2.000 erhöht
werden, was ein gleichzeitiges, paralleles Prüfen von 32 oder mehr Speicherbauteilen
ermöglicht.
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Darüber hinaus
werden die erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen 30 auf
dem üblicherweise durch
ein Siliziumsubstrat gebildeten Substrat 20 ausgebildet,
so daß durch
Umgebungseinflüsse
hervorgerufene Veränderungen,
etwa im Hinblick auf die Wärmeausdehnungsrate
des Siliziumsubstrats, denjenigen bei der zu prüfenden Halbleiterscheibe 300 entsprechen.
Die genaue Positionierung der Kontaktstrukturen 30 gegenüber den
Zielkontakten 320 läßt sich
so während
der gesamten Prüfung
beibehalten.
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Die
Kontaktstruktur 30 in 5 weist
eine in Form eines Fingers (Balkens) ausgebildete leitende Schicht 35 auf.
Außerdem
umfassen die Kontaktstrukturen auch eine mit dem Substrat 20 verbundene
Basis 40. Eine Verbindungsspur 24 ist an der Unterseite
des Substrats 20 mit der leitenden Schicht 35 verbunden,
wobei eine derartige Verbindung zwischen der Verbindungsspur 24 und
der leitenden Schicht 35 beispielsweise durch einen Lötpfropfen hergestellt
wird. Das Substrat 20 weist zudem ein Kontaktloch 23 und
eine Elektrode 22 auf. Die Elektrode 22 dient
zur Verbindung des Kontaktsubstrats 20 über einen Draht oder eine Leitung
mit einer externen Struktur, beispielsweise einer Nadelkarte oder einem
ummantelten integrierten Schaltungsbauteil. Wenn sich nun die Halbleiterscheibe 300 nach
oben bewegt, so kommen die Kontaktstruktur 30 und der Zielkontakt 320 auf
der Scheibe 300 mechanisch und elektrisch miteinander in
Kontakt. Dementsprechend entsteht ein Signalweg vom Zielkontakt 320 zur
auf dem Substrat 20 befindlichen Elektrode 22.
Die Verbindungsspur 24, das Kontaktloch 23 und
die Elektrode 22 dienen zudem dazu, den geringen Abstand zwischen
den Kontaktstrukturen zur Anpassung an die Nadelkarte bzw. das ummanteltes
integrierte Schaltungsbauteil in einen größeren Abstand umzuwandeln.
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Da
der balkenförmige
Bereich der Kontaktstruktur 30 eine Federkraft ausübt, erzeugt
das Ende der leitenden Schicht 35 eine ausreichende Kontaktkraft,
wenn die Halbleiterscheibe 300 gegen das Substrat 20 gepreßt wird.
Das Ende der leitenden Schicht 35 ist vorzugsweise zugeschärft, um
eine Reibwirkung zu erzielen, wenn es gegen den Zielkontakt 320 gedrückt wird,
wobei es eine Metalloxidschicht durchdringt. Wenn beispielsweise
der Zielkontakt 320 auf der Scheibe 300 an seiner
Oberfläche
Aluminiumoxid aufweist, so ist die Reibwirkung nötig, um den elektrischen Kontakt
mit geringem Kontaktwiderstand herzustellen. Aufgrund der Federkraft
des balkenförmigen
Bereichs der Kontaktstruktur 30 wirkt eine ausreichende
Kontaktkraft auf den Zielkontakt 320 ein. Die durch die
Federkraft der Kontaktstruktur 30 erzeugte Elastizität dient
auch zur Kompensation von Größenunterschieden
bzw. Abweichungen in der Ebenheit beim Substrat 20, den
Zielkontakten 320, der Scheibe 300 und den Kontaktstrukturen 30.
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Die
leitende Schicht 35 kann beispielsweise aus Nickel, Aluminium,
Kupfer, Nickel-Palladium, Rhodium, Nickel-Gold, Iridium oder einigen anderen ablagerbaren
Materialien bestehen. Eine zu Prüfzwecken
vorgesehene Kontaktstruktur 30 kann bei einem Abstand von
50 μm oder
mehr zwischen den Zielkontakten 320 beispielsweise eine
Gesamthöhe
von 100 bis 500 μm,
eine horizontale Länge
von 100 bis 600 μm
und eine Breite von etwa 30 bis 50 μm aufweisen.
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6 zeigt
eine Unteransicht des mit einer Vielzahl von Kontaktstrukturen 30 versehenen
Kontaktsubstrats 20 gemäß 5.
Bei einem tatsächlich verwendeten
System ist eine größere Anzahl
von Kontaktstrukturen, etwa einige hundert, in der in 6 gezeigten
Weise angeordnet. Jeder Satz aus Verbindungsspur 24, Kontaktloch 23 und
Elektrode 22 bildet einen Signalweg von der Spitze der
leitenden Schicht 35 und dient außerdem dazu, den kleinen Abstand
zwischen den Kontaktstrukturen 30 zu vergrößeren, um
eine Anpassung an die Nadelkarte bzw. das ummantelte integrierte
Schaltungsbauteil zu ermöglichen.
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Die 7 und 8 zeigen
eine detailliertere Ansicht der erfindungsgemäßen Kontaktstruktur 30.
Bei der Querschnittsansicht gemäß 7 umfaßt die Kontaktstruktur 30 eine
Siliziumbasis 40, eine mit Bor dotierte Schicht 48,
eine Isolierschicht 52 und eine leitende Schicht 35.
Die Siliziumbasis 40 weist einen abgewinkelten Trägerbereich 62 zur
Halterung des fingerartigen Bereichs der Kontaktstruktur 30 auf.
Wie später
noch erläutert
wird, wird der schräge Trägerbereich 62 in
einem anisotropen Ätzvorgang aus
einem speziellen Kristall hergestellt. Die mit Bor dotierte Schicht 48 dient
während
des Herstellungsverfahrens als Ätzbegrenzungsmittel.
Die Isolierschicht 52 besteht üblicherweise aus einer Siliziumdioxidschicht
die die leitende Schicht 35 elektrisch von den anderen
Teilen der Kontaktstruktur 30 isoliert.
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8 zeigt
eine Aufsicht auf die Kontaktstruktur gemäß 7, wobei
eine Vielzahl von leitenden Schichten 35 in fingerartiger
Form dargestellt ist. Zwischen zwei benachbarten leitenden Schichten 35 befindet
sich jeweils ein Zwischenraum 36, so daß die einzelnen fingerartigen
Bereiche (balkenförmige Bereiche)
der Kontaktstruktur unabhängig
voneinander vorliegen und sich getrennt voneinander bewegen lassen.
Derartige Zwischenräume 36 werden durch
den erwähnten Ätzvorgang
gebildet, indem bestimmte Abschnitte des Siliziumsubstrats weggeätzt werden,
ohne daß die
mit Bor dotierte Schicht in Mitleidenschaft gezogen wird, wie dies
später
noch genauer erläutert
wird.
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Die 9A bis 9J zeigen
ein Beispiel für
ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen 30 mit
Hilfe der Photolithographietechnik. Bei diesem Beispiel wird eine
große Anzahl
von Kontaktstrukturpaaren auf einem Siliziumsubstrat ausgebildet,
wobei die einzelnen Kontaktstrukturpaare in einem späteren Arbeitsschritt zerteilt
werden.
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Wie
sich 9A entnehmen läßt, wird
dabei eine Fotolackschicht 42 auf ein Siliziumsubstrat 40 aufgebracht.
Die Fotolackschicht 42 dient zur Herstellung einer mit
Bor dotierten Schicht auf dem Siliziumsubstrat 40. Eine
nicht dargestellte Fotomaske wird über dem Siliziumsubstrat so
ausgerichtet, daß die
Fotolackschicht 42 mit ultraviolettem Licht belichtet wird.
Dabei entsteht ein Muster gemäß der Darstellung
in 9B, bei der es sich um eine Aufsicht auf 9A handelt,
wobei in festgelegten Bereichen 43 durch die Belichtung
mit ultraviolettem Licht ausgehärteter
Fotolack vorhanden ist. Der nicht belichtete Teil des Lacks 42 kann
aufgelöst
und abgewaschen werden, während
die festgelegten Bereiche 43 auf dem Siliziumsubstrat 40 zurückbleiben.
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Die
obere Außenfläche des
Siliziumsubstrats, welches an den festgelegten Bereichen 43 den ausgehärteten Fotolack
aufweist, wird mit einem Ätzbegrenzungsmittel,
beispielsweise Bor, dotiert. Aufgrund des Fotolacks erfolgt in den
festgelegten Bereichen 43 des Siliziumsubstrats 40 keine
Dotierung mit Bor. Somit entsteht nach dem Entfernen des Fotolacks
von den Bereichen 43 eine mit Bor dotierte Schicht 48 gemäß der Darstellung
in 9C, wobei eine dünne Schicht des Siliziumsubstrats
mit Bor dotiert ist, jedoch die festgelegten Bereiche 43 ausgelassen
sind. Das Siliziumsubstrat in den kein Bor aufweisenden festgelegten
Bereichen 43 wird, wie später noch genauer erläutert wird,
in einem anisotropen Ätzvorgang
weggeätzt.
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Wie
sich 9D entnehmen läßt, werden auf
der oberen und der unteren Außenfläche des
Siliziumsubstrats 40 Siliziumdioxidschichten (SiO2-Schichten) 52 und 54 hergestellt.
Die Siliziumdioxidschicht 52 dient als Isolierschicht bei
der Herstellung einer leitenden Schicht 35 (siehe 7).
Für diese
Schicht können
aber auch andere dielektrische Materialien Verwendung finden. Die
Siliziumdioxidschicht 54 an der unteren Außenfläche des
Siliziumsubstrats 40 dient als eine Ätzmaske, wie sich dies 9E entnehmen
läßt. Die
Siliziumdioxidschicht 54 wird dabei durch ein Photolithographieverfahren
entfernt, um einen Ätzbereich 56 freizulegen.
Bei diesem Beispiel wird der Ätzbereich 56 etwa
in der Mitte der Unterseite des Siliziumsubstrats 40 hergestellt.
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Wie
sich 9F entnehmen läßt, wird
am Siliziumsubstrat 40 ein anisotroper Ätzvorgang durchgeführt. Wie
bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird, sofern das
Siliziumsubstrat 40 aus einer Kristallebene (100)
ausgeschnitten ist, durch das anisotrope Ätzen eine V-förmige Nut
erzeugt, wenn dem Ätzbereich 56 ein Ätzmittel
zugeführt
wird. Der Winkel der Nut relativ zur unteren Außenfläche des Siliziumsubstrats 40 beträgt 54,7°. Der Nutwinkel
ist derselbe bei einer (111)-Krystallebene des Siliziumsubstrats 40.
Als Ätzmittel
können
zu diesem Zweck beispielsweise EDP (Äthylendiaminbrenzkatechin), TMAH
(Tetramethylammoniumhydroxyd) und KOH (Kaliumhydroxyd) verwendet
werden.
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Durch
den anisotropen Ätzvorgang
wird der in 9F gezeigte schräge Trägerbereich 62 erzeugt,
dessen Größe von der
Größe des Ätzbereichs (Ätzfensters) 56 und
der zeitlichen Dauer des Ätzvorgangs
abhängt.
Da die Schicht 48 mit Bor dotiert ist, wird das Ätzen an
der Borschicht 48 angehalten, während die kein Bor enthaltenden
festgelegten Bereiche 43 weggeätzt werden, wodurch die in 8 dargestellten
Zwischenräume 36 entstehen,
wenn die balkenförmigen
Bereiche in der weiter unten beschriebenen Weise halbiert werden.
Aufgrund der Zwischenräume 36 ist
jede der Kontaktstrukturen 30 physisch von den anderen
Kontaktstrukturen getrennt.
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Wie
sich 9G entnehmen läßt, wird
eine (nicht dargestellte) Plattiergrundschicht auf der Siliziumdioxidschicht 52 ausgebildet.
Sodann führt
man einen weiteren Photolithographievorgang am Siliziumsubstrat
durch, um ein Fotolackmuster zur Bildung der leitenden Schicht 35 zu
erzeugen. Der in diesem Photolithographievorgang erzeugte ausgehärtete Fotolack 58 ist
in 9G dargestellt. Sodann wird, wie 9H zu
entnehmen ist, die leitende Schicht 35 in einem Plattierungsvorgang
hergestellt. Als Material für
die leitende Schicht 35 kommt dabei u.a. Nickel, Aluminium
bzw. Kupfer in Frage. Zur Herstellung der leitenden Schicht 35 können aber
auch viele andere Ablagerungstechniken verwendet werden, wie etwa
Vakuumverdampfen, Katodenzerstäubung
oder Dampfphasenablagerung. Gemäß 9I wird
nun der Fotolack 58 entfernt und schließlich wird das Siliziumsubstrat 40 in
der Mitte (an den balkenförmigen
Bereichen) in zwei Teile geteilt, wie sich dies 9J entnehmen
läßt. Zudem
können
auch noch unerwünschte
Bereiche an beiden Enden des Siliziumsubstrats 40 entfernt
werden.
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In
den 10A bis 10C ist
ein weiteres Beispiel für
ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen 30 mit
Hilfe der Photolithographietechnik dargestellt. Anders als beim
Beispiel gemäß den 9A bis 9J,
bei dem eine große
Anzahl von Kontaktstrukturpaaren integral hergestellt und im letzten
Arbeitsschritt aufgespalten wird, wird hierbei eine große Anzahl
getrennter Kontaktstrukturen am Rand des Siliziumsubstrats erzeugt.
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Wie
sich 10A entnehmen läßt, wird
dabei eine mit Bor dotierte Schicht 148 auf dem Siliziumsubstrat 140 ausgebildet,
die festgelegte, nicht mit Bor dotierte (Ausätz-)Bereiche 143 begrenzt.
Auf der mit Bor dotierten Schicht 148 wird eine dielektrische Schicht 152,
beispielsweise aus Siliziumsubstrat SiO2,
hergestellt, die als Isolierschicht dient. Außerdem wird auch an der Unterseite
des Siliziumsubstrats 140 eine als Ätzmaske dienende Siliziumdioxidschicht
(SiO2-Schicht) 154 vorgesehen.
In einem (nicht dargestellten) Photolithographievorgang wird ein Ätzfenster 156 erzeugt,
durch das hindurch in der oben genannten Weise ein anisotropes Ätzen möglich ist.
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Der
anisotrope Ätzvorgang
wird am Siliziumsubstrat 140 durchgeführt, wobei entlang der Kristallebene
(111) des Siliziumsubstrats 140 ein abgewinkelter
Bereich entsteht, wie sich dies 10B entnehmen
läßt. Wie
bereits erwähnt,
beträgt
der Winkel gegenüber
der Unterseite des Siliziumsubstrats 140 dabei 54,7°. Da die
festgelegten Bereiche 143 nicht mit Bor dotiert sind, wird
das Siliziumsubstrat in diesen Bereichen wegge ätzt, wobei in der Ansicht gemäß 10B an der rechten Seite (kammartige) Fingerstrukturen
zurückbleiben.
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Wie
in 10C dargestellt, wird ein weiterer Photolithographievorgang
durchgeführt,
um eine (nicht dargestellte) Fotolackschicht herzustellen, wobei
dann in einem Plattiervorgang eine leitende Schicht 135 erzeugt
wird. Die sich ergebenden Kontaktstrukturen 30 werden entsprechend 7 in
geeignete Formen zugeschnitten.
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Bei
den 11A bis 11C handelt
es sich um Schemadarstellungen eines Beispiels für ein Verfahren zur Herstellung
einer großen
Anzahl von Kontaktstrukturen auf einem Siliziumsubstrat 40.
Durch das in den 9A bis 9J dargestellte
Photolithographieverfahren wird eine große Anzahl von Kontaktstrukturen
hergestellt, die in 11A durch die balkenartigen
Kontaktstrukturen 35 auf dem Siliziumsubstrat 40 repräsentiert
sind. Das Siliziumsubstrat 40 wird in einem Vereinzel-
oder Ätzvorgang
beispielsweise an den Linien A-A, B-B und C-C zerschnitten. Die
sich ergebenden Kontaktstrukturen gemäß 11B können, falls
nötig,
an den Linien D-D und E-E weiter in kleinere Einheiten gemäß 11C zerschnitten werden, falls für den gewünschten
Einsatzzweck eine kleine Anzahl von balkenartigen Kontaktstrukturen 35 benötigt wird.
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Die 12A und 12B zeigen
schematische Querschnittsansichten von Beispielen für ein Verfahren
zur Montage der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
im Kontaktstubstrat. Als Material für das Kontaktsubstrat 20 kommt
beispielsweise Silizium und Keramik in Frage. Wenn das Substrat
aus Silizium besteht, können
durch einen anisotropen Ätzvorgang
oder andere Ätzvorgänge Nuten 271 bzw. 272 zur
Halterung der Kontaktstrukturen 30 gebildet werden. Außerdem weist
ein Silizium-Kontaktsubstrat den Vorteil auf, daß die Wärmeausdehnung des Kontaktstubstrats
die Wärmeausdehnung
einer zu prüfenden
Halbleiterscheibe kompensieren kann. Ein Keramiksubstrat weist hingegen
eine höhere
mechanische Festigkeit und physikalische Stabilität auf, als ein
Siliziumsubstrat. Die Siliziumbasis 40 der Kontaktstruktur
wird in die am Kontaktsubstrat 20 vorgesehenen Nuten eingeschoben
und darin, beispielsweise mit Hilfe eines Haftmittels oder eines
Epoxidharzes, fixiert.
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Bei
den 13A bis 13D handelt
es sich um schematische Querschnittsansichten eines weiteren Beispiels
für ein
Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen. Bei
diesem Verfahren wird eine Kontaktstruktur gemäß 13D erzeugt,
bei der an der Basis der Kontaktstruktur zwei schräge Bereiche 2621 und 2622 vorgesehen sind.
Der schräge
Bereich 2622 wird zur Halterung
der Konaktstruktur an einer ebenen Oberfläche einer Kontaktbasis verwendet,
wie dies in 14 dargestellt und im folgenden
noch näher
erläutert
ist.
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Beim
Arbeitsschritt gemäß 13A wird dabei eine mit Bor dotierte Schicht 248 auf
dem Siliziumsubstrat 240 ausgebildet, die festgelegte,
nicht mit Bor dotierte (Ausätz-)Bereiche 243 begrenzt.
Eine dielektrische Schicht 252, bei der es sich beispielsweise
um Siliziumdioxid SiO2 handelt, wird auf
der mit Bor dotierten Schicht 248 ausgebildet und dient
als Isolierschicht. Außerdem
wird auch an der Unterseite des Siliziumsubstrats 140 eine
Siliziumdioxidschicht (SiO2-Schicht) 254 hergestellt,
die wiederum eine Ätzmaske
darstellt. Durch einen (nicht gezeigten) Photolithographievorgang wird
ein Ätzfenster 256 hergestellt,
durch das in der oben beschriebenen Weise ein anisotropes Ätzen erfolgen
kann.
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Der
anisotrope Ätzvorgang
wird am Siliziumsubstrat 240 durchgeführt, wodurch abgewinkelte Bereiche 2621 und 2622 entlang
der Kristallebene (111) des Siliziumsubstrats 240 entstehen,
wie sich dies 13B entnehmen läßt. Wie
bereits erwähnt, beträgt der Winkel
zur unteren Außenfläche des
Siliziumsubstrats 240 dabei 54,7°. Statt eines Ätzvorgangs
kann zur Herstellung des schrägen
Bereichs 2622 auch ein Vereinzelungsvorgang am Siliziumsubstrat 240 durchgeführt werden,
wie dies ebenfalls bereits erwähnt
wurde. Da die festgelegten Bereiche 243 nicht mit Bor dotiert
sind, wird das Siliziumsubstrat in diesen Bereichen weggeätzt, wobei
an der rechten Seite in der Ansicht gemäß 13B eine (kammartige)
Fingerstruktur zurückbleibt.
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Wie
sich 13C entnehmen läßt, wird
ein weiterer Photolithographievorgang zur Bildung einer (nicht dargestellten)
Fotolackschicht durchgeführt, wobei
eine leitende Schicht 235 durch einen Plattierungsvorgang
entsteht. Die sich ergebenden Kontaktstrukturen 30 werden
in eine geeignete Form zugeschnitten, wie sich dies 13D entnehmen läßt.
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14 zeigt
einen Querschnitt durch ein die durch einen Photolithographievorgang
gemäß den 13A bis 13D erzeugten
Kontaktstrukturen halterndes Kontaktsubstrat sowie durch eine mit
Zielkontakten versehene Halbleiterscheibe. Die Kontaktstrukturen
sind bei diesem Beispiel, anders als bei den Beispielen gemäß den 5 und 12, auf einer ebenen Oberfläche des
Kon taktsubstrats 20 gehaltert. Im einzelnen trifft dabei
der in 13D gezeigte schräge Bereich 2622 am Siliziumsubstrat 240 auf
die flache Oberfläche
des Kontaktsubstrats 20. Die Kontaktstrukturen 30 werden
an der ebenen Fläche
an der Unterseite des Kontaktsubstrats 20 mit Hilfe von Haftmitteln 330,
beispielsweise in Form von Hochtemperaturhaftmitteln, fixiert.
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Beim
Beispiel gemäß 14 ist, ähnlich wie beim
Beispiel gemäß 5,
eine Verbindungsspur 24 mit der leitenden Schicht 235 an
der Unterseite des Substrats 20 verbunden. Eine derartige
Verbindung zwischen der Verbindungsspur 24 und der leitenden
Schicht 235 wird beispielsweise mit Hilfe eines Lötpfropfens 28 hergestellt.
Das Substrat 20 weist außerdem ein Kontaktloch 23 und
eine Elektrode 22 auf. Die Elektrode 22 dient
zur Verbindung des Kontaktsubstrats 20 mit einer externen
Struktur, etwa einer Nadelkarte oder einem ummantelten integrierten
Schaltungsbauteil, mit Hilfe eines Drahts oder einer Leitung. Wenn
daher die Halbleiterscheibe 300 nach oben bewegt wird,
so kommt die Kontaktstruktur 30 mechanisch und elektrisch
mit dem Ziehkontakt 320 auf der Scheibe 300 in
Kontakt. Dementsprechend bildet sich ein Signalpfad vom Zielkontakt 320 zur
auf dem Substrat 20 befindlichen Elektrode 22. Die
Verbindungsspur 24, das Kontaktloch 23 und die Elektrode 22 dienen
außerdem
zur Umwandlung des geringen Abstands zwischen den Kontaktstrukturen 30 in
einen größeren, der
Nadelkarte oder dem ummantelten integrierten Schaltungsbauteil angepaßten Abstand.
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Bei 15 handelt
es sich um eine Schemadarstellung einer Unteransicht des mit den
erfindungsgemäßen Kontaktstrukturen
versehenen Kontaktsubstrats gemäß
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14.
Bei diesem Beispiel werden an beiden Seiten des Satzes aus Kontaktstrukturen 30 sowie
an den Ecken Haftmittel 330 zur Verbindung der Kontaktstrukturen 30 mit
der Kontaktbasis 20 eingesetzt, wie sich dies auch 14 entnehmen
läßt.
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Die
Kontaktstruktur gemäß der vorliegenden Erfindung
weist eine sehr hohe Frequenzbandbreite auf und erfüllt so die
durch die moderne Halbleitertechnik gestellten Anforderungen. Da
die Prüfkontaktstruktur
mit Hilfe in der Halbleiterherstellung üblicher moderner Miniaturisierungstechniken
erzeugt wird, läßt sich
eine große
Anzahl von Kontaktstrukturen auf kleinem Raum anordnen, was die
gleichzeitige Prüfung
einer großen
Anzahl von Halbleiterbauteilen ermöglicht.
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Da
die große
Anzahl von gleichzeitig auf dem Substrat mit Hilfe der Mikrostrukturherstellungstechnik
erzeugten Prüfkontaktstrukturen
ohne manuelle Arbeitsschritte hergestellt wird, ist es möglich, eine gleichbleibende
Qualität,
hohe Zuverlässigkeit
und lange Lebensdauer hinsichtlich der Leistung der Kontaktstrukturen
zu erzielen. Darüber
hinaus ist es möglich,
den Wärmeausdehnungskoeffizienten
des Bauteilprüflings
zu kompensieren, da die Prüfkontaktstrukturen
auf demselben Substratmaterial hergestellt werden können, wie
es auch für
den Bauteilprüfling
verwendet wird, so daß sich
Positionierfehler vermeiden lassen.