Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine In-vivo Messung der Konzentration eines
Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit. Vorzugsweise handelt es sich um eine Vorrichtung zur
Messung der Glucosekonzentration im Rahmen einer Diabetestherapie.
In der Diabetestherapie eingesetzte Vorrichtungen zur Messung der Glucosekonzentration im
Blut oder einer anderen menschlichen Körperflüssigkeit beruhen auf einer chemischen
Reaktion zwischen der Glucose und einem Reaktionsmittel. Der Diabetiker sticht sich mit
einer Nadel unter die Haut und bringt das an der Einstichstelle durch die Haut dringende Blut
mit dem Reaktionsmittel in Kontakt. Das Reaktionsmittel ist auf einem Teststreifen
aufgebracht. Der Teststreifen wird mit der Stelle, an der die Reaktion zwischen der Glucose
und dem Reaktionsmittel stattgefunden hat, in eine Messaufnahme- und Auswerteeinrichtung
eingeführt. Ein in Bezug auf die chemische Reaktion zwischen der Glucose und dem
Reaktionsmittel sensitiver Detektor nimmt das Ergebnis der Reaktion auf und gibt in
Abhängigkeit von dem Ergebnis der Reaktion ein Signal aus. Aus dem Signal wird die
Glucosekonzentration in der Blutprobe ermittelt und optisch angezeigt. Einfachere
Messvorrichtungen beruhen auf einem Farbumschlag des Teststreifens, wobei die Einfärbung
des Teststreifens ein Maß für die Glucosekonzentration in der Blutprobe ist. Ein Nachteil des
Verfahrens ist, dass für jede Messung erneut in die Haut eingestochen werden muss.
In der WO 98/01071 wird eine Messvorrichtung beschrieben, mit der die
Glucosekonzentration im Blut oder in der Zwischenzellenflüssigkeit optisch gemessen wird.
Die Vorrichtung umfasst eine Lichtquelle und einen Lichtdetektor, die im Infrarotbereich
arbeiten. Die Lichtquelle und der Lichtdetektor sind im menschlichen Gewebe implantiert.
Ihre Anordnung ist im implantierten Zustand derart, dass eine Auskopplungsfläche für das
Licht und eine Detektorfläche einander im Gewebe unmittelbar gegenüberliegend eine
Messstrecke zwischen sich bilden, in der Licht absorbiert wird. Von der Auskopplungsfläche
ausgesendetes Licht wird nach dem Passieren der Messstrecke von der Detektorfläche
aufgenommen. Dabei wird Infrarotlicht in unterschiedlichen Wellenlängen benutzt und mittels
Infrarotspektroskopie ausgewertet. Der Grad der Absorption des Infrarotlichts wird als Maß
für die Glucosekonzentration im Blut verwendet. Die Implantation ist mit einem großen
invasiven Aufwand verbunden.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Messung eines Inhaltsstoffs
einer Körperflüssigkeit zu schaffen, die Probennahmen nicht erfordert und die Belastung für
einen Verwender gering hält.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
Die Erfindung geht von einer Vorrichtung für eine In-vivo Messung der Konzentration eines
Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit aus, die einen Lichtsender und einen Lichtdetektor
umfasst. Der Lichtsender sendet Licht aus einem für den Inhaltsstoff sensitiven
Wellenlängenbereich und ist für eine Implantation in lebendem Gewebe vorgesehen, d. h. er
ist gewebeverträglich ausgebildet. Die Ausrichtung des Lichtsenders und des Lichtdetektors
ist in einer Messstellung der Vorrichtung derart, dass der Lichtdetektor das Licht von dem
Lichtsender empfängt. Der Lichtdetektor gibt in Abhängigkeit von dem empfangenen Licht
ein Signal aus, aus dem die Konzentration des Inhaltsstoffs in der Körperflüssigkeit
ermittelbar ist. Die Ermittlung der Konzentration aus dem ausgegebenen Signal erfolgt mittels
einer nachgeschalteten Auswerteeinrichtung.
Nach der Erfindung befindet sich der Lichtdetektor in der Messstellung außerhalb des
Gewebes. Indem nach der Erfindung der Lichtsender ständig im Gewebe plaziert, der
Lichtdetektor jedoch nicht implantiert ist, wird mit einem minimal invasiven Aufwand die
optische Messung einer physikalischen Größe möglich, die ein Maß für die zu ermittelnde
Konzentration des Inhaltsstoffs darstellt. In diesem Sinne wird die Konzentration gemessen.
Der Lichtsender ist vorteilhafterweise in der Nähe der Hautoberfläche implantiert, allerdings
derart, dass das Licht vom Lichtsender durch eine Schicht mit interzellulärer Körperflüssigkeit
zu dem äußeren Lichtdetektor dringt.
Der Lichtsender wird unter der Epidermis angeordnet. Der Lichtsender ist bevorzugt in solch
einer Tiefe implantiert, dass eine der Hautoberfläche zugewandte Lichtabstrahlfläche des
Lichtsenders zu der Hautoberfläche einen Abstand von vorzugsweise höchstens 10 mm,
besonders bevorzugt höchstens 7 mm aufweist. Der Mindestabstand entspricht der Dicke der
Epidermis, d. h. in etwa 0.3 mm.
Der Inhaltsstoff, dessen Konzentration ermittelt werden soll, ist vorzugsweise Glucose.
Grundsätzlich kann mit der Vorrichtung bei entsprechender Abstimmung des
Wellenlängenbereichs des Lichts und entsprechender Abstimmung des Lichtsenders und des
Lichtdetektors auch die Konzentration eines anderen Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit
ermittelt werden.
Dass das für die Messung relevante Licht aus einem sensitiven Wellenlängenbereich stammt,
bedeutet, dass dieses Licht mit dem Inhaltsstoff, dessen Konzentration ermittelt werden soll, in
einer mittels der Vorrichtung detektierbaren Weise wechselwirkt. Solch eine Wechselwirkung
kann insbesondere darin bestehen, dass das Licht nur von dem Inhaltsstoff, dessen
Konzentration ermittelt werden soll, oder von den anderen Inhaltsstoffen der Körperflüssigkeit
nur in einem schwächeren Maße absorbiert wird, also eine selektive Absorption stattfindet.
Stattdessen oder zusätzlich kann der Wellenlängenbereich auch in dem Sinne sensitiv sein,
dass in diesem Wellenlängenbereich eine für den betreffenden Inhaltstoff charakteristische,
ausgeprägte und daher detektierbare Polarisation des Lichts stattfindet.
Besonders bevorzugt wird der Lichtsender im implantierten Zustand von außerhalb der
Gewebes mit Energie zur Erzeugung des Lichts oder unmittelbar mit Licht gespeist, das
außerhalb des Gewebes erzeugt wird.
In der vorgenannten ersten Variante ist der zu implantierende bzw. in der Messstellung
implantierte Lichtsender selbst eine Lichtquelle und die Vorrichtung umfasst ferner eine
Energiequelle zur Versorgung dieser Lichtquelle mit Energie. Die Energiequelle wird nicht
implantiert. Die Energieversorgung erfolgt mittels einer implantierten Verbindungsleitung
zwischen der Energiequelle und dem Lichtsender oder leitungslos, vorzugsweise induktiv.
In der vorgenannten zweiten Variante ist der Lichtsender in einem Ausführungsbeispiel ein
Lichtleiter und die Vorrichtung umfasst ferner eine Lichtquelle zur Erzeugung des Lichts. In
der Messstellung der Vorrichtung speist die Lichtquelle das Licht außerhalb des Gewebes in
den Lichtleiter ein. Die Lichtquelle ist mit dem Lichtleiter verbindbar oder permanent
verbunden. Der Lichtleiter wird bevorzugt durch eine oder mehrere Glasfasern gebildet. Von
der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nur der Lichtleiter implantiert.
In einem anderen, besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der zweiten Variante ist der
Lichtsender ein Reflektor und die Vorrichtung weist ferner eine Lichtquelle zur Erzeugung des
Lichts auf, die in der Messstellung das Licht durch die Haut und das darunterliegende Gewebe
hindurch zu dem Reflektor sendet. Der Reflektor reflektiert in der Messstellung das von der
Lichtquelle empfangene Licht zu dem Lichtdetektor. Die Verwendung eines implantierten
Reflektors hat gegenüber der Verwendung eines Lichtleiters den Vorteil, dass eine
Verbindungsleitung von dem Lichtsender zur Hautoberfläche nicht implantiert werden muss.
Gegenüber einer außerhalb des Gewebes vorgesehenen Energiequelle mit drahtloser
Energieversorgung des als Lichtquelle ausgebildeten Lichtsenders weist ein reiner Reflektor
als Vorteil auf, dass nicht zusätzlich zum Licht eine weitere Energieform am Ort der Messung
in das Gewebe eingespeist wird. Ferner wird die Weglänge des Lichts, die für die Messung
genutzt wird, verlängert, d. h. es findet über eine längere Messstrecke die Wechselwirkung mit
dem Inhaltsstoff statt, dessen Konzentration ermittelt werden soll. Im Umkehrschluss kann die
Implantationstiefe gering gehalten werden.
Der Reflektor kann als Konzentrator, insbesondere als Parabolreflektor ausgebildet sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Reflektor wenigstens zwei lichtreflektierende
Oberflächen auf. Als Oberfläche wird in diesem Zusammenhang auch eine Materialschicht des
Reflektors verstanden, soweit in ihr die Reflektion stattfindet oder diese Schicht die Reflektion
beeinflusst. Eine dieser wenigstens zwei Oberflächen bildet eine Messfläche. Die andere der
wenigstens zwei Oberflächen bildet eine Referenzfläche. Der Lichtdetektor weist in diesem
Fall wenigstens zwei Detektorflächen auf, nämlich eine Detektorfläche für den Empfang des
von der einen Oberfläche reflektierten Lichts und die andere Detektorfläche für den Empfang
des von der anderen Oberfläche reflektierten Lichts. Aus dem von der Messfläche reflektierten
Licht bildet der Detektor ein Messsignal und aus dem von der Referenzfläche reflektierten
Licht ein Referenzsignal. Die Konzentration des Inhaltsstoffs wird durch Vergleich des
Messsignals mit dem Referenzsignal ermittelt, insbesondere durch Bildung der Differenz oder
des Verhältnisses aus Messsignal und Referenzsignal. Das Messsignal ist in einem Fall
abhängig von der Konzentration des Inhaltsstoffs sowie von den weiteren Einflüssen,
insbesondere den Hauteigenschaften und den Eigenschaften des umgebenden Gewebes
einschließlich der weiteren Bestandteile der Körperflüssigkeit. Das Referenzsignal ist in
diesem Fall idealerweise nur von den äußeren Einflüssen, insbesondere den genannten, nicht
jedoch von der Konzentration des interessierenden Inhaltsstoffs abhängig; zumindest hängt es
von der Konzentration des interessierenden Inhaltsstoffs messbar weniger ab als das
Messsignal. Insbesondere werden die Einflüsse der Haut mittels des Referenzsignals
herausgefiltert. Stattdessen kann die Messfläche auch so gestaltet sein, dass sie eine
ausgeprägte Empfindlichkeit nur für den interessierenden Inhaltsstoff hat, und die
Referenzfläche weist diese Empfindlichkeit nicht oder in meßbar geringerem Ausmaß auf.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante weist der Reflektor wenigsten zwei
lichtreflektierende Oberflächen auf, die in einer optischen Eigenschaft in Bezug auf das Licht
aus dem sensitiven Wellenbereich unterschiedlich sind. Besonders bevorzugt verändert eine
erste Oberfläche der wenigstens zwei lichtreflektierenden Oberflächen die optische
Eigenschaft in Abhängigkeit von der Konzentration eines Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit.
Vorzugsweise ändert sie die optische Eigenschaft in Abhängigkeit von dem Inhaltsstoff,
dessen Konzentration gemessen werden soll. Grundsätzlich kann die Veränderung jedoch auch
in Abhängigkeit von einem anderen bekannten Inhaltsstoff erfolgen, dessen Einfluss auf das
Licht in diesem Fall herausgefiltert wird. Eine zweite Oberfläche der wenigstens zwei
lichtreflektieren Oberflächen weist diese Abhängigkeit der gleichen optischen Eigenschaft von
dem betreffenden Inhaltsstoff nicht auf. Bei der optischen Eigenschaft, die derart verändert
wird, handelt es sich vorzugsweise um den Reflektionsgrad der ersten Oberfläche und/oder um
eine Polariersationswirkung. Im letzteren Fall ist die Veränderung der optischen Eigenschaft
die Veränderung der Polariersationswirkung der ersten Oberfläche. Die erste Oberfläche kann
auch derart ausgebildet sein, dass mehrere ihrer optischen Eigenschaften in Abhängigkeit von
der Konzentration des betreffenden Inhaltsstoffs verändert werden.
Die Ausbildung von lichtreflektieren Oberflächen, die sich in wenigstens einer optischen
Eigenschaft voneinander unterscheiden, kann durch eine Beschichtung oder eine gezielte
Strukturierung oder eine Strukturierung plus Beschichtung wenigstens einer der Oberflächen
erzielt werden. Die Änderung einer optischen Eigenschaft in Abhängigkeit von der
Konzentration eines Inhaltsstoffs der Körperflüssigkeit kann im Wege einer chemischen
Reaktion des betreffenden Inhaltsstoffs mit der ersten Oberfläche erfolgen. Bevorzugt wird die
Änderung der optischen Eigenschaft jedoch allein durch eine reversible Anlagerung des
Inhaltsstoffs an der ersten Oberfläche, d. h. durch eine Fixierung ohne chemische Bindung,
erreicht. Ändert sich die Konzentration des Inhaltsstoffs in der den Reflektor benetzenden
Körperflüssigkeit, so ändert sich auch der Flächenanteil der ersten Oberfläche, auf dem der
Inhaltsstoff sich anlagert, und/oder es ändert sich die Schichtdicke der Anlagerung des
Inhaltsstoffs. Es erfolgt somit eine Anlagerung in Abhängigkeit von der Konzentration des
betreffenden Inhaltsstoffs in der Körperflüssigkeit.
In einer bevorzugten weiteren Ausführungsvariante sind die Messfläche und die
Referenzfläche auf unterschiedlichen Niveaus in Bezug auf eine gemeinsame Niveaufläche
angeordnet. Die gemeinsame Niveaufläche wird im implantierten Zustand des Reflektors
durch die Hautoberfläche gebildet. Die Referenzfläche ist im implantierten Zustand besonders
bevorzugt unmittelbar unter der Haut angeordnet, während die Messfläche ein Stück weit
tiefer im Gewebe angeordnet ist, so dass zwischen der untersten Hautschicht und der
Messfläche Körperflüssigkeit in einer für die Messung ausreichenden Schichtdicke vorhanden
ist.
Vorzugsweise sind der Lichtsender und der Detektor in der Messstellung relativ zueinander
räumlich festgelegt. Bevorzugt sind sie mechanisch miteinander verbunden. Bevorzugt ist mit
dem Lichtsender ein Verbindungselement verbunden, das zusammen mit dem Lichtsender
implantiert wird, derart, dass es im implantierten Zustand des Lichtsenders durch die
Hautoberfläche nach außen ragt. An seinem außerhalb des Gewebes befindlichen Teil ist das
Verbindungselement für eine Verbindung mit dem Detektor vorbereitet. Es kann allerdings der
Detektor auch bereits vor der Implantation über das Verbindungselement mit dem Lichtsender
verbunden sein. In einer bevorzugten Ausführung ist auch eine außerhalb des Gewebes
verbleibende Lichtquelle oder Energiequelle in der Messstellung an dem Verbindungselement
festgelegt. Das Verbindungselement kann ein einfacher Bolzen sein.
Der Lichtsender kann insbesondere an einer Hautdurchlassvorrichtung befestigt sein, die als
permanenter Körperport implantierbar ist, beispielsweise für eine Langzeitversorgung mit
einem Medikamentenfluid. Der Lichtsender wird zusammen mit der Hautdurchlassvorrichtung
implantiert und erfordert keine gesonderte Implantation. Die Hautdurchlassvorrichtung kann
mit Vorteil auch gleichzeitig als Trägerplattform für den Detektor und gegebenenfalls auch als
Trägerplattform für eine Lichtquelle oder eine Energiequelle dienen, die der Versorgung des
Lichtsenders mit Licht oder Energie von außerhalb des Gewebes dient. Der Lichtsender kann
integrierter Bestandteil der Hautdurchlassvorrichtung sein. Insbesondere kann ein
Verankerungsteil der Hautdurchlassvorricht, das der Verankerung der
Hautdurchlassvorrichtung in dem Gewebe dient, eine Trägerplattform für den Lichtsender
bilden. Eine besonders geeignete Hautdurchlassvorrichtung ist beispielsweise aus der EP 0 867 197 A3
der Anmelderin bekannt. Insbesondere kann der Lichtsender in der
Verankerungsplatte dieser Hautdurchlassvorrichtung eingelassen oder daran befestigt sein.
Gegebenenfalls ist die Verankerungsplatte dieser Hautdurchlassvorrichtung im Bereich eines
eingelassenen Lichtsenders geeignet zur Hautoberfläche zu orientieren, d. h. insbesondere
bereichsweise parallel zur Hautoberfläche zu orientieren.
Die erfindungsgemäße Messvorrichtung wird vorteilhafterweise in einem Regelkreis einer
Pumpe eines Infusionsgeräts verwendet. Das Infusionsgerät trägt ein Benutzer zur
kontinuierlichen oder quasi-kontinuierlichen Verabreichung eines medizinischen Wirkstoffs
vorzugsweise ständig bei sich. Ein bevorzugtes Beispiel eines Infusionsgeräts ist eine
Insulinpumpe. Die Verabreichung erfolgt in Abhängigkeit von der gemessenen Konzentration
des Inhaltsstoffs. In der Diabetestherapie als einem bevorzugten Anwendungsgebiet der
Erfindung wird mit der Messvorrichtung die Glucosekonzentration gemessen bzw. ermittelt,
und in Abhängigkeit davon wird die Pumpe bzw. ein Antrieb der Pumpe geregelt. Die
Messvorrichtung dient als Istwertgeber. Hierzu wird das Ausgangssignal des Detektors 5 einer
Auswerteeinrichtung zugeführt, entweder per Datenleitung oder drahtlos beispielsweise per
Funk. Die Auswerteeinrichtung kann auch körperlich unmittelbar mit dem Detektor verbunden
sein. Sie bildet aus dem Messsignal des Detektors ein Istwertsignal für die Regelung der
Pumpe. Die Pumpe fördert den Wirkstoff somit unmittelbar in Abhängigkeit von der Größe,
die in einem gewünschten Wertebereich gehalten werden soll. Im Falle einer Insulinpumpe ist
dies die Glucosekonzentration. Die gemessene bzw. durch Messung ermittelte Konzentration
ist somit die Regelgröße der Pumpenregelung.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Figuren
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Messvorrichtung mit einem implantierten Lichtwellenleiter,
Fig. 2 eine Messvorrichtung mit einer implantierten Lichtquelle,
Fig. 3 eine Messvorrichtung mit einem implantierten Reflektor,
Fig. 4 eine Messvorrichtung mit einem implantierten Reflektor mit zwei
unterschiedlichen Reflektorflächen und
Fig. 5 eine Messvorrichtung, bei welcher ein Reflektor mit einem Detektor verbunden
ist.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung für eine In-vivo Messung der
Konzentration eines Inhaltsstoffs einer Körperflüssigkeit. Den Inhaltsstoff bildet Glucose und
die Körperflüssigkeit ist die interzelluläre Flüssigkeit im Gewebe unmittelbar unter der
menschlichen Haut.
Die Vorrichtung umfasst eine Lichtquelle 3, die weißes Licht emittiert, einen Lichtwellenleiter
4 und einen Lichtdetektor 5. Der Lichtwellenleiter 4, der vorzugsweise durch eine Glasfaser
oder ein Bündel von Glasfasern gebildet wird, ist in einem menschlichen Gewebe 2 unter der
Haut 1 derart implantiert, dass eine Lichtauskopplungsstelle bzw. Lichtabstrahlfläche 4a des
Lichtwellenleiters 4 im Gewebe mit der interzellulären Flüssigkeit plaziert ist. Die
Lichtabstrahlung erfolgt an der Spitze des Lichtwellenleiters 4. Der Lichtwellenleiter 4 weist
an seinem vorderen Ende einen schrägen, glatten Schnitt auf, dessen freie, im implantierten
Zustand der Haut 1 zugewandte Schnittfläche die Lichtabstrahlfläche 4a bildet. Die
Lichtabstrahlfläche 4a ist im Detail zur Fig. 1 dargestellt. Wird der Lichtwellenleiter 4 durch
ein Faserbündel gebildet, so wird vorzugsweise auch dessen Lichtabstrahlfläche durch solch
eine schräge, glatte Schnittfläche am freien vorderen Ende des Faserbündels gebildet. Der
Abstand der Lichtabstrahlfläche 4a beträgt zur Hautoberfläche mindestens 0,3 mm und
vorzugsweise nicht mehr als 10 mm, besonders bevorzugt nicht mehr als 7 mm.
Ein konstanter Abstand und damit eine konstante Dicke der Schicht der interzellulären
Flüssigkeit bzw. eine Messstrecke konstanter Länge wird vorzugsweise dadurch sichergestellt,
dass die Abstrahlfläche 4a des Lichtwellenleiters 4 mittels eines Bolzens, der gleichzeitig als
Abstandshalter dient, an der Haut 1 fixiert ist. Der Lichtwellenleiter 4 ist von der
Abstrahlfläche 4a weg durch das Gewebe 2 und durch die Haut 1 hindurch nach außen geführt
und zur Einkopplung des Lichts mit der außerhalb des Körpers befindlichen Lichtquelle 3
verbunden. Der Lichtdetektor 5 ist mit einer Detektorfläche der Abstrahlfläche 4a zugewandt
unmittelbar auf der Haut 1 über der Abstrahlfläche 4a in einer starren Ausrichtung relativ zur
Abstrahlfläche 4a angeordnet. Eine starre Verbindung zur fixen Ausrichtung der
Detektorfläche des Lichtdetektors 5 in Bezug auf die Abstrahlfläche 4a des Lichtwellenleiters
4 wird vorzugsweise durch den genannten Bolzen zur Befestigung des Lichtwellenleiters 4
gebildet. Die starre Verbindung zwischen dem Lichtdetektor 5 und dem Lichtwellenleiter 4
kann permanent oder lösbar und wiederholt herstellbar ausgebildet sein.
Die Lichtquelle 3 und der Lichtdetektor 5 sind vorzugsweise in einer festgelegten Anordnung
miteinander verbunden, insbesondere in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht.
Fig. 2 zeigt eine zweites Ausführungsbeispiel, in dem eine Lichtquelle 6 im Gewebe 2
unterhalb der Haut 1 implantiert ist. Die Lichtquelle 6 kann durch eine Lichtquelle für weisses
Licht gebildet werden. Vorzugsweise wird sie durch eine Infrarot-Laserdiode oder ein Array
von mehreren Infrarot-Laserdioden gebildet. Die implantierte Lichtquelle 6 und der
Lichtdetektor 5 des zweiten Ausführungsbeispiels sind wieder in einer fixen Lagebeziehung
zueinander angeordnet und entsprechend starr miteinander verbunden oder in einer starren
Verbindung zueinander festlegbar. Die Befestigung der Laserdiode 6 kann wiederum mit
einem Bolzen erfolgen, wie im ersten Ausführungsbeispiel. Die Lichtquelle 6 wird über eine
durch die Haut 1 hindurch nach außen geführte Leitung von einer Energiequelle 7 mit Energie
versorgt. Die Energiequelle 7 wird beispielsweise durch eine elektrische Batterie gebildet.
Statt einer leitungsgebundenen Energieversorgung kann eine leitungslose Energieversorgung,
insbesondere die induktive Vorsorgung mit elektrischer Energie, vorgesehen sein.
In den Ausführungsbeispielen der Fig. 3 und 4 wird der implantierte Lichtsender durch
Reflektoren 10 gebildet.
In dem in Fig. 3 abgebildeten dritten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen einfachen
Reflektor 10 mit einer einzigen Reflektorfläche, die der Haut 1 zugewandt und parallel zur
Haut 1 in dem Gewebe 2 plaziert ist. Die Reflektorfläche erstreckt sich zumindest unter der
Epidermis. Der Reflektor 10 dient dazu, das von einer Lichtquelle 9 empfangene Licht zu dem
Detektor 5 zu reflektieren. Der Reflektor 10 ist im Gewebe 2 in einer festen Lagebeziehung
zum Lichtdetektor 5 und der Lichtquelle 9 plaziert. Zwischen diesen drei Komponenten,
nämlich dem Lichtdetektor 5, der Lichtquelle 9 und dem Reflektor 10, besteht bevorzugt eine
starre mechanische Verbindung, die vorzugsweise permanent ist, grundsätzlich aber auch
lösbar und wieder festlegbar ausgebildet werden kann. Die Festlegung im Gewebe 2 und der
Komponenten 5, 9 und 10 relativ zueinander kann wieder mit einem Bolzen erreicht werden.
Die Lichtquelle 9 emittiert im Ausführungsbeispiel weißes Licht. Ebenso bevorzugt kann die
Lichtquelle 9 auch durch eine oder mehrere monochromatische Lichtquellen oder eine
stufenlos veränderbare monochromatische Lichtquelle gebildet werden. Als
monochromatische Lichtquelle wird vorzugsweise ein Laser oder eine Laserdiode bzw. ein
Laserdiodenarray verwendet.
In Fig. 4 ist eine Weiterentwicklung des Reflektors 10 dargestellt. Der Reflektor 10 dieses
vierten Ausführungsbeispiels weist zwei unterschiedliche Reflektorflächen bzw. -schichten 12
und 13 auf. Die Reflektorflächen 12 und 13 werden durch Beschichtung einer
Reflektortragstruktur 11 erhalten. Die beiden Reflektorflächen 12 und 13 weisen
unterschiedliche Oberflächenstrukturen, insbesondere unterschiedliche Rauhigkeiten, auf. Die
Oberflächenstrukturen sind so gewählt, dass die eine der beiden Reflektorflächen 12 und 13,
beispielsweise die Reflektorfläche 12, ihren Reflektionsgrad in Abhängigkeit von der
Glucosekonzentration in der unmittelbar an die Reflektorfläche 12 angrenzenden
interzellulären Flüssigkeit verändert. Die Veränderung erfolgt selektiv nur in oder zumindest
eine messbar geringere Abhängigkeit von der Glucosekonzentration. Die andere
Reflektorfläche 13 weist solch eine Oberflächenstruktur nicht auf, d. h. ihr Reflektionsgrad
weist idealerweise keinerlei oder eine messbar geringere Abhängigkeit von der
Glucosekonzentration auf. Die beiden unterschiedlichen Reflektorflächen 12 und 13 sind
relativ zu der Lichtquelle 9 und dem Detektor 5 auf der Tragstruktur 11 derart nebeneinander
angeordnet, dass die Weglänge des Lichts von der Lichtquelle 9 zur jeweiligen
Reflektorfläche und von dort zur Detektionsfläche des Detektors 5 für beide Reflektorflächen
12 und 13 im Mittel gleich lang ist. Durch Messung wird somit das Ausmaß der Änderung des
Reflektionsgrads der Reflektorfläche 12 ermittelt und daraus schließlich die
Glucosekonzentration in der interzellulären Flüssigkeit über den Reflektorflächen 13
abgeleitet. Die Reflektorfläche 12 und 13 dient als Referenzfläche, da in dem von ihr zum
Lichtdetektor 5 reflektierten Licht sämtliche Einflüsse und Informationen enthalten sind,
während die andere Reflektorfläche 12 eine Messfläche bildet und selektiv auf den Inhaltsstoff
reagiert, dessen Konzentration ermittelt werden soll. Durch Vergleich der von der Messfläche
12 empfangenen Lichtsignale mit den von der Referenzfläche 13 empfangenen Lichtsignalen
wird das Ausmaß der Änderung des Reflektionsgrads der Messfläche 12 und daraus die
Konzentration des betreffenden Inhaltsstoffs ermittelt, beispielsweise durch Verhältnisbildung
oder Differenzbildung der beiden Lichtsignale in einer mit dem Detektor 5 verbundenen
Auswerteeinrichtung.
In der Anordnung der Fig. 5 sind ein Detektor 5, eine Lichtquelle 9, ein implantierter
Reflektor 10 durch ein Verbindungselement B miteinander verbunden. Bei dem
Verbindungselement B handelt es sich um einen Verbindungsbolzen, der steif mit dem
Reflektor 10 verbunden ist und, im implantierten Zustand, von dem Reflektor 10 aufragt und
durch die Hautoberfläche nach außen durchragt. An dem außerhalb des Gewebes 2
befindlichen Teil des Verbindungselements B sind die Lichtquelle 9 und der Detektor 5
festgelegt. Der Detektor 5, die Lichtquelle 9 und der Reflektor 10 können permanent
miteinander verbunden sein, d. h. nicht nur in der gezeigten Messstellung. So könnte die
Verbindung des Detektors 5 und der Lichtquelle 9 mit dem Verbindungselement B eine
Schwenkverbindung sein. Nach der Implantation des Reflektors 10 würden der Detektor 5 und
die damit fest verbundene Lichtquelle 9 in die gezeigte Stellung relativ zum Reflektor 10
geschwenkt und vorzugsweise in dieser Stellung arretiert. Bevorzugter werden der Detektor 5
und die Lichtquelle 9 jedoch erst nach der Implantation des Reflektors 10 an dem
Verbindungselement B festgelegt, insbesondere in die gezeigte Stellung verrastet. Das
Verbindungselement B kann vorteilhafterweise durch eine Wandung bzw. ein Strukturteil
einer Hautdurchlassvorrichtung gebildet werden. Die in Fig. 5 dargestellten Komponenten 5,
9 und 10 entsprechen je einzeln den Komponenten 5, 9 und 10 des Ausführungsbeispiels der
Fig. 4. Sie können jedoch durch die entsprechenden Komponenten der Ausführungsbeispiele
der Fig. 1 bis 3 ersetzt werden.
Als Lichtquelle kann grundsätzlich und insbesondere in sämtlichen Ausführungsbeispielen,
einschließlich des zweiten Ausführungsbeispiels mit implantierter Lichtquelle, eine
Lichtquelle für weißes Licht verwendet werden. Stattdessen kann die Lichtquelle auch eine
Lichtquelle für monochromatisches Licht sein. In diesem Falle werden vorzugsweise mehrere
monochromatische Lichtquellen oder eine stufenlos veränderbare monochromatische
Lichtquelle eingesetzt. Bevorzugt wird hierfür Laserlicht verwendet, wobei insbesondere eine
Laserdiode oder ein Laserdiodenarray als Lichtquelle zum Einsatz kommt. Wird die
Lichtquelle durch ein Laserdiodenarray gebildet, so emittieren die Dioden des Arrays
Infrarotlicht jeweils einer anderen Wellenlänge, das nach Empfang durch den entsprechend
angepassten Lichtdetektor mittels Infrarot-Spektroskopie analysiert wird, um die
Konzentration des Inhaltsstoffs zu ermitteln. Grundsätzlich ist aber auch die Verwendung von
LEDs anstatt Laserdioden möglich. Die verwendete Lichtquelle emittiert vorzugsweise
zumindest im Infrarotbereich oder im nahen Infrarotbereich, d. h. im Wellenlängenbereich von
500 bis 1200 nm. Die Lichtquelle ist in sämtlichen Ausführungsbeispielen vorzugsweise
gepulst, um zum einen Energie einzusparen und zum anderen, um die Wärmebelastung im
Gewebe so gering wie möglich zu halten.
Der Lichtdetektor wird vorzugsweise durch ein Infrarot-Spektrometer im Bereich von 500 bis
1200 nm gebildet. Grundsätzlich kann der Lichtdetektor 5 aber auch durch einen einfachen
Infrarotdetektor gebildet werden.