DE10017642A1 - Verfahren zum Schützen implantierbarer Geräte - Google Patents
Verfahren zum Schützen implantierbarer GeräteInfo
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Abstract
Eine Puls-Wellenform wird an mindestens eine Oberfläche eines implantierbaren Gerätes abgegeben, um diese vor Korrosion durch ein korrosives Fluid zu schützen. Die Puls-Wellenform kann entweder über einphasige anodische oder kathodische oder über asymmetrische zweiphasige Pulse unter Verwendung einer Elektrode und einer indifferenten oder Opferelektrode abgegeben werden. Die Elektrode und die indifferente oder Opferelektrode sind derart ausgerichtret, daß ein geschlossener Kreis zwischen den beiden Elektroden über das korrosive Fluid vervollständigt wird und die zu schützende Oberfläche sich in dem vervollständigten Kreis befindet.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schützen implantierbarer
Geräte vor Korrosion, sobald das Gerät erst einmal, z. B. in einen menschlichen
Körper, implantiert ist.
In vielen Situationen in der Medizin ist es wünschenswert und oftmals notwendig,
relativ kleine (mikro-)elektromechanische Geräte über eine ausgedehnte
Zeitspanne zu implantieren. Z. B. kann es wünschenswert sein, einem Patienten
über eine längere Zeitspanne ununterbrochen eine Fluid-Medikation (entweder in
Form eines Gases oder in Form einer Flüssigkeit) zukommen zu lassen. Beispiele
solcher Behandlungen beinhalten die stetige Abgabe von Morphin in geringen
Dosen zur Schmerzbehandlung, die Abgabe von FUDR zur Chemotherapie bei
Krebs, die Abgabe von Baclofen zur Behandlung von nicht lenkbarem
Spastizismus und dergleichen.
In solchen Fällen ist es ein besonders erstrebenswertes Ziel, einen konstanten
Grad der Medikation in dem Blutkreislauf des Patienten aufrecht zu erhalten. Um
dieses Ziel zu erreichen, werden vergleichsweise kleine Geräte zum Umgang mit
Fluiden in den Körper eines Patienten implantiert. Allerdings sind sowohl die
Medikationsfluide als auch die Körperflüssigkeiten, die mit den Mikrogeräten zum
Umgang mit Fluiden in Berührung kommen können, typischerweise korrosiv. Somit
ist es wünschenswert, eine korrosionsbeständige Schicht an zumindest einer
Oberfläche des Mikrogerätes zum Umgang mit Fluiden anzubringen, um Korrosion
abzuwehren oder diese zu beschränken. Bspw. beschreiben Saaski et. al., daß
eine nominelle Schicht einer korrosionsbeständigen Substanz auf einem Substrat
durch Sputtern unter der Verwendung eines Elektronenstrahlverdampfers
abgeschieden werden kann, wobei geeignete korrosionsbeständige Materialien
Silizium, Gold, Platin, Chrom, Titan, Zirkonium sowie Oxide von Silizium oder
dieser Metalle sein können. Es wird weiterhin beschrieben, daß Oxide durch
thermisches Oxidieren der korrosionsbeständigen Substanz an Luft erfolgen kann,
nachdem diese auf das Substrat aufgebracht worden ist. Siehe hierzu US-Patente
5,660,728; 5,702,618 und 5,705,070; sämtlich von Saaski et. al.
Was jetzt gebraucht wird, ist ein Verfahren zum Schützen implantierbarer Geräte
vor Korrosion an zumindest einer Oberfläche des Gerätes, wobei die Oberfläche
eine separate Beschichtung aufweisen kann oder auch nicht. Z. B. wird bei einem
typischen Herstellungsverfahren für ein solches Gerät eine korrosionsbeständige
Beschichtung auf einzelne Komponenten über das Herstellungsverfahren, jedoch
vor dem kompletten Zusammenbau des Gerätes aufgebracht. Da typische
Beschichtungsverfahren vergleichsweise hohe Temperaturen anwenden, ist ein
Beschichten eines vollständig zusammengefügten Gerätes im allgemeinen nicht
möglich, da die relativ hohen Beschichtungstemperaturen dazu neigen, die
elektrischen Komponenten zu beschädigen, was wiederum schließlich die
Funktionalität des Gerätes nachteilig beeinflußt.
Demgemäß bietet die Erfindung mit einem Gesichtspunkt ein Verfahren zum
Schützen eines implantierbaren Gerätes vor Korrosion, welches das Anlegen einer
Pulswellenform (pulse waveform) an mindestens eine Oberfläche des
implantierbaren Gerätes und damit das Überwinden der Notwendigkeit, eine
separate Beschichtung anzubringen, um Korrosion zu verhindern, beinhaltet.
Wenn jedoch eine Beschichtung an einem Gerät angebracht werden soll, kann ein
Anlegen einer Pulswellenform an mindestens eine Oberfläche des implantierbaren
Gerätes, die eine Beschichtung enthält, das Gerät vor Korrosion schützen, die
durch sehr kleine Öffnungen in der Beschichtung oder durch nicht perfekte Stellen
der Beschichtung auftreten kann.
Der Begriff "Korrosion", so wie er in dieser Offenbarung verwendet wird, bezieht
sich auf eine komplexe elektrochemische Degradation eines leitenden Materials
(wie z. B. eines Metalls oder einer Metallegierung) oder eines Halbleitermaterials
(wie z. B. Silizium oder Kohlenstoff) aufgrund der Reaktion zwischen derartigen
Materialien und der Umgebung, gewöhnlich einer wäßrigen, Elektrolyte
enthaltenden Umgebung, wie bspw. einer sauren oder basischen (alkalischen)
Umgebung. Im allgemeinen liegt ein Korrosionsprodukt eines solchen Materials in
Form eines Oxids des Materials vor, wie z. B. ein Metalloxid, Siliziumdioxid und
dergleichen. Es wird angenommen, daß Korrosion dann auftritt, wenn das Material
(wie bspw. Kupfer oder Silizium) mit einer elektrolytischen Lösung in Berührung
steht, und daß ein elektrochemischer Minikreis gebildet wird, wenn eine kleine
Menge des Materials in dem Wasser in Lösung geht und sich mit den darin
gelösten Substanzen kombiniert, wobei es nicht in der Absicht des Anmelders
steht, sich an irgendeine spezielle Theorie zu binden. Durch die Bildung des
elektrochemischen Minikreises ruft ein Ungleichgewicht der Elektronen zwischen
der Lösung und dem umgebenden Material einen geringen Fluß von Elektronen,
bzw. einen Stromfluß, hervor. Solange ein Strom fließen kann, wird das Material
weiter abgetragen, was zu einer Degradation und sogar einem Lochfraß des
Materials führt.
Ein "korrosives Fluid" ist ein solches, welches an der Korrosion des Materials
mitwirkt. Typische korrosive Fluide sind wäßrige, Elektrolyte enthaltende
Lösungen, die im allgemeinen einen alkalischen pH-Wert (d. h. größer als etwa
7,0) haben. Z. B. kann ein korrosives Fluid eine Lösung eines therapeutischen
Wirkstoffes (bspw. Baclofen) oder sogar eine Körperflüssigkeit, wie z. B. Blut, sein.
Ein Verfahren gemäß der Erfindung ist für jedes implantierbare Gerät geeignet, ist
aber besonders gut geeignet für elektromechanische Mikrogeräte, wie z. B.
implantierbare Pumpen, Filter, Ventile, Herzschrittmacher, Leitungen und
Elektroden sowie prothetische Geräte, um nur einige zu benennen.
Somit bietet die Erfindung mit einem Gesichtspunkt ein Verfahren zum Schützen
eines implantierbaren Gerätes vor einem korrosiven Fluid, welches das Anlegen
einer Pulswellenform an mindestens eine Oberfläche des implantierbaren Gerätes
beinhaltet, wobei ein geschlossener Kreis durch das korrosive Fluid vervollständigt
wird. Vorzugsweise stammt die Pulswellenform von mindestens einer Elektrode
auf der mindestens einen Oberfläche des implantierbaren Gerätes. Die
Pulswellenform hat vorzugsweise eine Frequenz von etwa 100 kHz bis etwa 1
MHz. Die Pulswellenform wird vorzugsweise durch einen Strom unter einer
Spannung von etwa 1 Volt bis 10 Volt generiert.
Bei einer Ausführungsform weist die in der Oberfläche erzeugte Pulswellenform
einen Effektivstrom (root mean squared of current) von etwa 8,6 mA bis etwa
0,029 mA auf, wobei die Oberfläche Silizium enthält. Ein Fachmann wird jedoch
erkennen, daß die Größe des Stromes von dem zu schützenden Material und von
der Zusammensetzung des korrosiven Fluids abhängen kann. Somit können
einige Materialien mehr oder weniger Strom erfordern, um sie in einen stabilen
Bereich zu verschieben, wie es hierin beschrieben wird.
Das Verfahren kann auch die Verwendung einer zweiten Elektrode umfassen,
wobei der geschlossene Kreis durch das korrosive Fluid von der zumindest einen
Elektrode und der zweiten Elektrode vervollständigt wird. Hierbei ist die zumindest
eine Oberfläche des implantierbaren Gerätes vorzugsweise zwischen der
zumindest einen Elektrode und der zweiten Elektrode angeordnet.
Die mindestens eine Elektrode ist vorzugsweise aus einem Material aus der
folgenden Gruppe gebildet: ein Metall, ein Metalloid oder eine Kombination aus
den vorstehenden Materialien. Alternativ beinhaltet die zumindest eine Elektrode
ein Material mit einer elektrischen Leitfähigkeit von zumindest 10-6 Siemens/cm.
Noch weiter bevorzugt enthält die zumindest eine Elektrode ein Metall aus der
folgenden Gruppe: ein hochschmelzendes Metall (refractory metal), ein Edelmetall
oder eine Kombination daraus, beinhaltend eine Legierung, ein Nitrid und ein Oxid
von jedem der vorgenannten Materialien. Noch mehr bevorzugt wird das Metall
aus der folgenden Gruppe ausgesucht: Tantal, Titan, Zirkon, Ruthenium, Iridium,
Platin oder eine Kombination daraus.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das implantierbare Gerät vorzugsweise
eines der folgenden Geräte: Ein Schrittmacher, ein Schrittmacher-Kardioverter-
Defibrillator, ein implantierbarer Nervenstimulator, ein Muskelstimulator, ein
implantierbares Überwachungsgerät, ein implantierbares Gerät zum Handhaben
von Fluiden, ein Defibrillator, ein Cardioverter/Defibrillator, ein Magenstimulator,
eine Medikamentenpumpe oder ein Blutkreislauf-Überwachungsgerät. Bei einer
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die mindestens eine Oberfläche des
implantierbaren Gerätes eine äußere Oberfläche des implantierbaren Gerätes. Bei
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung umfaßt die mindestens eine
Oberfläche des implantierbaren Gerätes eine innere Oberfläche des,
implantierbaren Gerätes, es kann jedoch auch eine Kombination von Oberflächen
durch ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung geschützt werden.
Das korrosive Fluid kann aus einer wäßrigen Lösung, einem therapeutischen
Wirkstoff oder einem Körperfluid gewählt sein.
Mit einem weiteren Gesichtspunkt bietet die Erfindung ein implantierbares Gerät
mit einer ersten Elektrode, die an einer Oberfläche des implantierbaren Gerätes
angebracht ist, und einer zweiten Elektrode, wobei beide Elektroden zum Betrieb
mit einem Wellenform-Generator verbunden sind, wobei die zweite Elektrode so
ausgerichtet ist, daß die Oberfläche des implantierbaren Gerätes sich zwischen
der ersten und der zweiten Elektrode befindet, wodurch ein geschlossener
Stromkreis gebildet wird.
Die Oberfläche des implantierbaren Gerätes kann zudem eine Beschichtung aus
einem natürlichen Hydrogel, einem synthetischen Hydrogel, Silikon, Polyurethan,
Polysulfon, Zellulose, Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyimid, Polyester,
Polytetrafluorethylen, Polyvinylchlorid, Epoxy, Phenol, Neopren, Polyisopren oder
einer Kombination der vorgenannten Materialien aufweisen.
Diese und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden unmittelbar
offensichtlich unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Systems zum Schützen eines
implantierbaren Gerätes vor Korrosion gemäß der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform zum Schützen
eines implantierbaren Gerätes vor einem korrosiven Fluid gemäß der
vorliegenden Erfindung.
Fig. 2A zeigt eine schematische Darstellung einer anderen Ausführungsform zum
Schützen eines implantierbaren Gerätes vor einem korrosiven Fluid
gemäß der vorliegenden Erfindung.
Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Konfiguration, wie sie zum
Bestimmen eines Puls-Wellenform zum Schutz eines Substrates
verwendet wird, wie es in dem Beispiel beschrieben wird.
Fig. 4 zeigt einen Graph, der den Schutz mit Puls-Wellenformen in einem
korrosiven Liquid aufzeigt, wie sie in den Beispielen beschrieben wird.
Die vorliegende Erfindung richtet sich auf den Schutz eines implantierbaren
Gerätes vor Korrosion durch ein korrosives Fluid ohne die Notwendigkeit einer
separaten Beschichtung. Vorzugsweise beinhaltet ein Verfahren nach der
vorliegenden Erfindung ein Abgeben einer Puls-Wellenform an zumindest eine
Oberfläche des implantierbaren Gerätes. Die Puls-Wellenform kann entweder in
Form von Anoden- oder Kathodenpulsen abgegeben werden.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Systems 10 zum Schützen eines
implantierbaren Gerätes vor Korrosion gemäß der vorliegenden Erfindung.
Allgemein weist ein implantierbares Gerät 16 eine erste Elektrode 17 auf, die an
zumindest einer Oberfläche des implantierbaren Gerätes 16 befestigt ist.
Vorzugsweise ist die erste Elektrode 17 an der Oberfläche des implantierbaren
Gerätes befestigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung geschützt werden soll.
Die erste Elektrode ist zum Betrieb mit einem Puls-Wellenform-Generator 18 über
eine Verbindungsleitung 14' verbunden. Eine zweite Elektrode 19, manchmal auch
als Opferelektrode oder Neutralelektrode bezeichnet, ist über eine
Verbindungsleitung 14 mit dem Puls-Wellenform-Generator 18 zum Betrieb,
vorzugsweise elektrisch, verbunden.
Jedes der genannten Teile, der Elektroden, Verbindungen und Leitungen kann an
einer Oberfläche des implantierbaren Gerätes mittels herkömmlicher Techniken,
wie z. B. Sputtern, Bonden, Schablonendruck, Beschichten (Plattieren),
thermisches Abscheiden, angebracht, oder mittels irgendeines geeigneten
Trocken- oder Naßabscheidungsverfahrens, wie sie im Stand der Technik bekannt
sind, aufgebracht werden. Eine Verbindung mit einer Strom- oder
Spannungsquelle (d. h. einem Wellenform-Generator) wird vorzugsweise über
isolierte Leitungsführungen vorgenommen, wie z. B. Durchgangslöcher,
Mikrodurchführungen, oder auf irgendeine andere herkömmliche Weise. Bspw.
können Durchgangslöcher in kristallinem Silizium durch anisotropes Ätzen von
Löchern durch dieses und anschließendes Metallisieren der Löcher hergestellt
werden.
Vorzugsweise weist eine in der vorliegenden Erfindung verwendete Elektrode eine
vergleichsweise große Oberfläche auf. So wie er hier benutzt wird, bezeichnet der
Ausdruck "Oberfläche" die Größe des offenen Abschnitts der Elektrode, was
sowohl die Dimensionierung der Elektrode (bspw. Länge, Breite, Höhe) als auch
die Porosität der Elektrode (die von der Art des zum Formen der Elektrode
verwendeten Materials abhängt) mit einschließt. Ein Maximieren der Oberfläche
sollte jedoch über die physikalischen Abmessungen bzw. die Geometrie der
Elektrode erfolgen. Die Geometrie der Elektrode sollte vergleichsweise klein sein,
wohingegen die Porosität erhöht werden sollte, so daß das übergeordnete Ziel der
Elektrode darin besteht, den Stromverbrauch des Gerätes minimal zu halten. Eine
Elektrode weist vorzugsweise Abmessungen von etwa 1 mm bis etwa 4 mm in der
Länge und etwa 1 mm bis etwa 4 mm in der Breite auf. Die mindestens eine
Elektrode weist jedoch eine solche nominelle Dicke auf, daß das Vorhandensein
der Elektrode an einem implantierbaren Gerät die Gesamtgröße des
implantierbaren Gerätes nicht wesentlich erhöhen wird. Somit weist die
mindestens eine Elektrode vorzugsweise eine Dicke von etwa 25 µm bis zu etwa 2
mm auf.
Die Oberfläche ist von der Porosität des die Elektrode bildenden Materials
abhängig, wobei hochporöse Materialien bevorzugt werden. Bevorzugte
Materialien sind leitende Materialien oder Halbleitermaterialien. Bevorzugtere
Materialien sind jene, die eine elektrische Leitfähigkeit von mindestens 10-6
Siemens/cm aufweisen. Noch mehr bevorzugt wird das Material aus der folgenden
Gruppe ausgewählt: ein Metall, ein Metalloid oder eine Kombination daraus. Am
meisten bevorzugt ist das Material ein Metall aus der folgenden Gruppe: ein
hochschmelzendes Metall, ein Edelmetall, ebenso wie eine Legierung, ein Nitrid,
ein Oxid der vorgenannten Metalle oder eine Kombination aus diesen Materialien.
Geeignete Metalle beinhalten die aus der Gruppe, bestehend aus Tantal, Titan,
Ruthenium, Iridium, Platin sowie eine Legierung, ein Nitrid, ein Oxid dieser Metalle
oder Kombinationen dieser Materialien, ausgesuchten.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform zum Schützen eines implantierbaren Gerätes
vor Korrosion durch ein korrosives Fluid gemäß der vorliegenden Erfindung. Bei
diesem Ausführungsbeispiel weist das implantierbare Gerät ein zwischen einer
ersten Oberfläche 23 und einer zweiten Oberfläche 22 gebildetes Reservoir 21
auf. Das Reservoir 21 beinhaltet typischerweise eine wäßrige Lösung eines
therapeutischen Wirkstoffes, wie z. B. eines chemotherapeutischen Wirkstoffes,
eines schmerzlindernden Wirkstoffes etc. zur Abgabe in vivo. Das System 20
beinhaltet ein Strom- oder Spannungs-Steuerelement 28 (d. h. einen Wellenform-
Generator), der zum Betrieb mit einer ersten Elektrode 29 und einer zweiten
Elektrode 27 über isolierte Leitungsabschnitte 24 bzw. 24' verbunden ist. Die
zweite Elektrode 27, die gelegentlich als eine Opferelektrode bezeichnet wird, ist
vorzugsweise so angeordnet, daß eine gemäß der Erfindung vor Korrosion zu
schützende Oberfläche, als erste Oberfläche 23 gezeigt, zwischen der ersten
Elektrode 29 und der zweiten Elektrode 27 liegt. In diesem Fall ist die Oberfläche
23 eine innenliegende Oberfläche, d. h. eine Oberfläche des implantierbaren
Geräts, die nach der Implantation Körperfluiden unmittelbar ausgesetzt ist. Die
erste Elektrode 29 umfaßt einen isolierten Abschnitt 29' und einen freiliegenden
Abschnitt 29", wobei der isolierte Abschnitt 29' eine leitende Durchführung
aufweist, die den offenen Abschnitt 29" der Elektrode mit dem Leitungsabschnitt
24 verbindet. Vorzugsweise ist die erste Elektrode 29 an der einen Seite einer
isolierten Schicht 22 (z. B. eine solche, wie sie unter der Handelsbezeichnung
PYREX kommerziell erhältlich ist) befestigt, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Die
erste Elektrode 29 und die zweite Elektrode 27 sind vorzugsweise eine Kathode
bzw. Anode, obwohl die umgekehrte Polung ebenfalls herangezogen werden
kann. Ein Fachmann wird sofort erkennen, daß die in Fig. 2 schematisch
dargestellten Elemente eine Vielzahl von Formen annehmen können.
Allgemein wird während des Betriebes eine Wellenform aufgegeben entweder a)
anodisch zum Bilden oder Beibehalten eines stabilen Oxids, vorzugsweise bei
einem Material, wie bspw. Tantal, Titan, Niob, Zirkon und dergleichen (mit
einschließend Legierungen und Oxide davon), oder b) kathodisch zum, .
Verschieben des Korrosionspotentials des Gerätematerials in einen Bereich
erhöhter thermodynamischer Stabilität.
Der geschlossene Kreis wird durch das korrosive Fluid vervollständigt, was durch
den Pfeil 25 angezeigt ist. Z. B. kann das Gerät durch Aufbringen eines negativen
Stroms so geschützt werden, daß die direkt an die Oberfläche 23 des zu
schützenden implantierbaren Gerätes angebundene zweite Elektrode 27 (eine
Kathode bei diesem Ausführungsbeispiel) das Korrosionspotential der Oberfläche
des implantierbaren Gerätes in einen stabilen Bereich (d. h. Reduzieren der
Oxidation) verschiebt, während die erste Elektrode 29 (eine Anode bei diesem
Ausführungsbeispiel und eine Opferelektrode) oxidiert wird, wobei deren Oxid
allerdings an der Struktur haften bleibt. Das Material der zweiten Elektrode 27 wird
in diesem Fall hinsichtlich einer guten Korrosionswiderstandsfähigkeit, guten
elektrischen Leitungseigenschaften und Anbindungseigenschaften an die Struktur
(in diesem Fall die Oberfläche 23) ausgesucht. Vorzugsweise kann die erste
Elektrode 29 aus einem der folgenden Metalle gefertigt sein: Tantal, Titan, und
Ruthenium. Die zweite Elektrode 27 kann vorzugsweise aus einem der folgenden
Materialien gefertigt sein: Platin, Ruthenium und Iridium sowie eine Legierung oder
ein Oxid der vorstehenden Metalle.
Es wird nun auf Fig. 2A Bezug genommen. Dort ist ein weiteres
Ausführungsbeispiel zum Schützen eines implantierbaren Gerätes gemäß der
vorliegenden Erfindung gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel beinhaltet das
implantierbare Gerät ein System 30 zum Schützen von zumindest einer
Oberfläche 33 vor Korrosion durch ein korrosives Fluid. Das System 30 umfaßt ein
Strom-Steuerelement 38, welches zum Betrieb mit einer ersten Elektrode 39 und
einer zweiten Elektrode 37 über Leitungsabschnitte 34 bzw. 34' verbunden ist. Die
zweite Elektrode 37 ist vorzugsweise so angeordnet, daß eine gemäß der
vorliegenden Erfindung vor Korrosion zu schützende Oberfläche, dargestellt als
Oberfläche 33, sich zwischen einem geschlossenen Kreis von der ersten Elektrode
39 und der zweiten Elektrode 37 durch ein korrosives Fluid befindet, wie er als
Pfeil 35 dargestellt ist. Bei dieser Ausgestaltung kann das korrosive Fluid ein
Körperfluid sein, und die Oberfläche 33 kann eine äußere Oberfläche, d. h. eine
Oberfläche des implantierbaren Gerätes, die nach der Implantation Körperfluiden
ausgesetzt ist, sein. Die erste Elektrode 39 umfaßt einen isolierten Abschnitt 39'
und einen offenen Elektrodenabschnitt 39", wobei der isolierte Abschnitt 39' eine
leitende Durchführung aufweist, die den offenen Elektrodenabschnitt 39" mit dem
Leitungsabschnitt 34 leitend verbindet. Die erste Elektrode 39 und die zweite
Elektrode 37 sind vorzugsweise eine Kathode bzw. eine Anode, obwohl eine
gegensinnige Polung ebenfalls in Betracht kommt. Ein Fachmann wird ohne
weiteres erkennen, daß die schematisch dargestellten Elemente aus Fig. 2A eine
Vielzahl von Formen annehmen können.
Vorzugsweise wird eine Wellenform unter Verwendung einphasiger Pulse mit
Amplituden von weniger als etwa 20 Volt Wechselspannung, noch stärker
bevorzugt von etwa 1 Volt bis etwa 10 Volt, aufgeprägt. Die Wellenform hat
bevorzugtermaßen eine Frequenz im Bereich von etwa 100 kHz bis etwa 1 MHz,
noch mehr bevorzugt im Bereich von etwa 10 kHz bis etwa 1 MHz. Zweiphasige
Pulse können auch verwendet werden, insofern sie asymmetrisch sind. Wenn z. B.
ein kathodischer Schutz erwünscht ist, dann ist der kathodische Teil (Amplitude)
des zweiphasigen Pulses vorzugsweise größer als der der umgekehrten Phase.
Ein implantierbares Gerät kann jedwedes implantierbare Gerät sein, welches einen
hier beschriebenen Schaltkreis aufweist. Z. B. kann im Falle, daß das
implantierbare Gerät ein Schrittmacher ist, das implantierbare Gerät einer der
Schrittmacher sein, wie sie in den US-Patenten 5,158,078 von Bennet et al.,
5,312,453 von Shelton et al. oder 5,144,949 von Olson et al. beschrieben sind.
Das implantierbare Gerät kann auch ein Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator
(PCD) entsprechend irgendeinem der verschiedenen, kommerziell erhältlichen
implantierbaren PCD's sein. Bspw. kann die vorliegende Erfindung in Verbindung
mit PCD's, wie sie in den US-Patenten 5,545,186 von Olson et al., 5,354,316 von
Keimel, 5,314,430 von Bardy, 5,131,388 von Pless oder 4,821,723 von Baker et
al. beschrieben sind.
Alternativ kann ein implantierbares Gerät ein implantierbarer Nervenstimulator
oder Muskelstimulator sein, wie z. B. die in den US-Patenten 5,199,428 von Obel
et al., 5,207,218 von Carpentier et al. oder 5,330,507 von Schwartz offenbarten,
oder es kann ein implantierbares Überwachungsgerät sein, wie es z. B. in dem
US-Patent 5,331,966 von Bennett et al. offenbart ist.
Zudem kann das implantierbare Gerät ein mikromechanisches Gerät, wie bspw.
implantierte Fluid-Handhabungsgeräte zur kontinuierlichen Verabreichung von
therapeutischen Wirkstoffen sein, inklusive derer für Schmerzbehandlung,
Chemotherapie gegen Krebs, Behandlung von unkontrollierbarem Spastizismus,
um nur einige zu nennen. Solche Geräte werden z. B. in den US-Patenten
5,705,070; 5,702,618 und 5,660,728, sämtlich von Saaski et al., beschrieben.
Darüber hinaus kann ein implantiertes Gerät z. B. ein Defibrillator, ein
Kardioverter/Defibrillator, ein Hirnstimulator, ein Magenstimulator, eine
Medikamentenpumpe, ein Blutkreislaufüberwachungsgerät oder irgendein anderes
implantierbares Gerät, das von Pulswellenformen zum Schutz vor Korrosion
profitieren würde, sein. Deshalb wird davon ausgegangen, daß die Erfindung einen
breiten Anwendungsbereich bei jedweder Art von implantierbaren Gerät hat.
Dementsprechend soll die vorliegende Beschreibung, insofern sie auf ein
spezielles medizinisches Gerät Bezug nimmt, nicht als Beschränkung des Typs
des medizinischen Gerätes, welches wie oben beschrieben vor Korrosion
geschützt werden kann, aufgefaßt werden.
Wie oben erwähnt, kann ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, um eine unbeschichtete Oberfläche eines implantierbaren
Gerätes zu schützen. Alternativ kann ein Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung dazu verwendet werden, das Substrat einer beschichteten Oberfläche
eines implantierbaren Gerätes zu schützen, wenn Diskontinuitäten,
Nadelstichporen (pinholes) und dergleichen Korrosion verursachen können.
Typischerweise wird eine Oberfläche eines implantierbaren Gerätes mit einem der
folgenden Polymere beschichtet: einem natürlichen Hydrogel, einem synthetischen
Hydrogel, Silikon, Polyurethan, Polysulfon, Zellulose, Polyethylen, Polypropylen,
Polyamid, Polyimid, Polyester, Polytetrafluorethylen, Polyvinylchlorid, Epoxy,
Phenol, Neopren, Polyisopren oder einer Kombination aus diesen Stoffen.
Es soll verstanden werden, daß ein implantierbares Gerät gemäß dieser Erfindung
eine Elektrode auf irgendeiner vor Korrosion zu schützenden Oberfläche
aufweisen kann. Z. B. kann sich eine Elektrode auf einer äußeren Oberfläche
eines implantierbaren Gerätes befinden, um Korrosion des implantierbaren
Gerätes aufgrund einer Aussetzung gegen in-vivo-Fluide zu verhindern, wie z. B.
für Herzschrittmacher, Defibrillatoren und dergleichen. Zudem kann sich eine.
Elektrode auf einer inneren Oberfläche eines implantierbaren Gerätes befinden,
um eine Korrosion des implantierbaren Gerätes aufgrund von Kontakt mit einem in
dem Gerät enthaltenen korrosiven Fluid zu verhindern, wie z. B. für implantierbare
Abgabepumpen für therapeutische Wirkstoffe. Ebenfalls kann in Übereinstimmung
mit einem Verfahren nach der vorliegenden Erfindung sowohl an einer
innenliegenden Oberfläche als auch an einer äußeren Oberfläche eines
implantierbaren Gerätes je eine Elektrode vorgesehen sein, so lange ein leitender
Pfad zu jeder der Elektroden durch ein mit der jeweiligen Elektrode in Kontakt
stehendes korrosives Fluid geschlossen ist. Dies wird die Möglichkeit eines.
Kurzschlusses zwischen den beiden Elektroden minimieren.
Während ein Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung hierin beschrieben
wurde, werden die folgenden, die Erfindung nicht beschränkenden Beispiele die
Erfindung noch weiter erläutern.
Um die Verwendung einer Anode zum kathodischen Schützen eines
implantierbaren Gerätes zu erproben, wurde eine Elektrode aus gesättigtem
Kalomel (eine Glas/Quecksilber/Chlorid Elektrode) auf ihren Einfluß auf ein
Silizium-dotiertes Borsubstrat, ein gängiges Material zur Fertigung von
implantierbaren Geräten ebenso wie von Abschnitten des Gerätes (obwohl
mikrobearbeitetes Titan oder andere Metalle verwendet werden können), hin in
einer alkalischen Pufferlösung mit einem pH von 8,66 getestet. Fig. 3 zeigt den
Versuchsaufbau für diesen Test.
Der Test wurde in einem Reservoir 40, das eine oben beschriebene alkalische
Pufferlösung 41 bei einer Temperatur von etwa 37°C enthielt, getestet. Das
Reservoir 40 beinhaltete eine Teiltrennwand 42 mit einer Stickstoff-Gasversorgung
44 auf einer Seite der Trennwand und mit einem leitenden System 46 auf der
anderen Seite. Stickstoff wurde durch das Reservoir geblasen, um den pH-Wert
der Pufferlösung auf einem stabilen Wert zu halten.
Ein leitendes System 46 beinhaltete eine elektrische Verbindung 52 zu dem
Wellenformgenerator; einen ein Zoll (2,54 cm) flachen Abschnitt einer p-Typ 100
Silizium-Probe 54, die über eine 1 cm OD-Blende der Lösung ausgesetzt war; eine
hochporöse, gesinterte Platin-Blei-Elektrode 56 (kommerziell erhältlich unter der
Handelsbezeichnung Capture-Z von Medtronic, Inc., Minneapolis, MN) und eine
Elektrode aus gesättigtem Kalomel (eine SCE) 58, die dazu verwendet wurde, das
Korrosionspotential der zu schützenden Probe zu messen.
Die p-Typ 100 Silizium-Probe wurde in der Lösung plaziert und eine Reihe
einphasiger Pulse von etwa 10 V wurden bei Frequenzen von etwa 10 Hz, 100
kHz und 999 kHz angelegt. Das quadratische Mittel des Gesamtstroms wurde
überwacht, und es wurde festgestellt, daß der niedrigste benötigte Strom bei einer
Frequenz von etwa 1 MHz lag.
Der Graph in Fig. 4 zeigt, daß die Stromaufnahme durch Verwendung dieser
Elektrode und des Elektrodendesigns in Verbindung mit einer einphasigen
Wellenform von 10 V Wechselspannung und einer Frequenz von 1 MHz bis auf
einen quadratisch gemittelten Strom von 29 µA gesenkt werden kann. Die
gesinterte poröse Platinelektrode schien die Verringerung der Stromaufnahme bei
höheren Frequenzen zu beschränken. Darüber hinaus schien eine vergleichsweise
große Verschiebung des elektrochemischen Potentials (in Richtung stabilerer
Regionen) aufzutreten, was durch das relativ ausgedehnte Plateau in der Kurve,
welches kurz vor 0,5 s entlang der x-Achse auftritt, und durch den absoluten Wert
des Korrosionspotentials (ausgegeben als "E in Mv vs SCE" auf der y-Achse)
gezeigt ist. Es wird angenommen, daß eine Stabilisierung des Substrates
gekoppelt mit einer geringen Stromaufnahme insbesondere zum Schützen von aus
leitendem Material (wie z. B. einem Metall oder dessen Legierungen),
Halbleitermaterial (wie z. B. Silizium) oder einer Kombination der genannten
Materialien geformten Oberflächen von Nutzen ist.
Die vollständigen Offenbarungen aller Patente, Patentanmeldungen und
Veröffentlichungen sind hierin eingebunden, so als wären sie jeweils einzeln mit
offenbart. Die obige Offenbarung zielt darauf ab, erläuternd aber nicht
abschließend zu sein. Die Beschreibung wird einem Fachmann viele weitere
Abwandlungen und Alternativen nahelegen. Alle diese Alternativen und
Abwandlungen sollen unter den Umfang der anhängenden Ansprüche fallen. Ein
Fachmann, der sich auf dem Fachgebiet auskennt, kann andere Äquivalente zu
den speziellen, hier beschriebenen Ausführungsformen erkennen, wobei diese
Äquivalente auch unter den Schutzbereich der angehängten Ansprüche fallen
sollen.
Claims (17)
1. Verfahren zum Schützen eines implantierbaren Gerätes vor einem
korrosiven Fluid mit folgenden Schritten: Zuführen einer Puls-Wellenform
(pulse waveform) an mindestens eine Oberfläche eines implantierbaren
Gerätes, wobei ein geschlossener Kreis über das korrosive Fluid
vervollständigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Puls-
Wellenform von mindestens einer Elektrode an der mindestens einen.
Oberfläche des implantierbaren Gerätes stammt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Puls-
Wellenform eine Frequenz von etwa 100 kHz bis etwa 1 MHz aufweist.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Puls-
Wellenform in einem Material einen quadratisch gemittelten Strom von etwa
8,6 mA bis etwa 0,029 mA erzeugt.
5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Puls-
Wellenform durch einen Strom mit einer Spannung von etwa 1 Volt bis etwa
10 Volt erzeugt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es weiterhin eine
zweite Elektrode aufweist, wobei der geschlossene Kreis von der zumindest
einen Elektrode und von der zweiten Elektrode durch das korrosive Fluid
vervollständigt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Oberfläche des implantierbaren Gerätes zwischen der mindestens
einen Elektrode und der zweiten Elektrode angeordnet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Elektrode aus einem Material geformt ist, welches aus der folgenden
Gruppe ausgesucht ist: ein Metall, ein Metalloid und eine Kombination
daraus.
9. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Elektrode aus einem Material mit einer elektrischen Leitfähigkeit von
mindestens 10-6 Siemens/cm besteht.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Elektrode aus einem Metall aus der folgenden Gruppe besteht: ein
hochschmelzendes Metall (refractory metall), ein Edelmetall und eine
Kombination daraus, inklusive einer Legierung, einem Nitrid und einem Oxid
von jedem der genannten Materialien.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Metall aus
der folgenden Gruppe gewählt wird: Tantal, Titan, Zirkon, Ruthenium,
Iridium, Platin und eine Kombination daraus.
12. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
implantierbare Gerät aus der folgenden Gruppe gewählt wird: ein
Schrittmacher, ein Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator, ein
implantierbarer Nervenstimulator, ein Muskelstimulator, ein implantierbares
Überwachungsgerät, ein implantierbares Fluid-Handhabungsgerät, ein.
Defibrillator, ein Kardioverter/Defibrillator, ein Magenstimulator, eine
Medikamentenpumpe und ein Blutkreislauf-Überwachungsgerät.
13. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das korrosive
Fluid aus der folgenden Gruppe gewählt wird: eine wäßrige Lösung eines
therapeutischen Wirkstoffes oder ein Körperfluid.
14. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Oberfläche des implantierbaren Gerätes eine äußere Oberfläche des
implantierbaren Gerätes ist.
15. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Oberfläche des implantierbaren Gerätes eine innere Oberfläche des
implantierbaren Gerätes ist.
16. Implantierbares Gerät mit einer an einer Oberfläche des implantierbaren
Gerätes angebrachten ersten Elektrode und einer zweiten Elektrode, die
jeweils zum Betrieb mit einem Wellenform-Generator verbunden sind, wobei
die zweite Elektrode so ausgerichtet ist, daß die Oberfläche des
implantierbaren Gerätes sich nach dem Vervollständigen eines
geschlossenen Kreises zwischen der ersten und der zweiten Elektrode
befindet.
17. Implantierbares Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Oberfläche des implantierbaren Gerätes eine aus der folgenden Gruppe
ausgewählte Beschichtung aufweist: ein natürliches Hydrogel, ein
synthetisches Hydrogel, Silikon, Polyurethan, Polysulfon, Zellulose,
Polyethylen, Polypropylen, Polyamid, Polyimid, Polyester,
Polytetrafluorethylen, Polyvinylchlorid, Epoxy, Phenol, Neopren,
Polyisopren sowie eine Kombination daraus.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |