DE10018330C2 - Optischer Steckverbinder - Google Patents
Optischer SteckverbinderInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen optischen Steckverbinder mit
zwischen Lichtleitern und Lichtempfangs-/Transmittermodulen
angeordneten Buchsen, die den optischen Kontakt zwischen
Lichtleitern und Modulen herzustellen in der Lage sind.
Optische Steckverbinder der genannten Art sind
beispielsweise aus US-A 5,305,408 und US 3,832,028 bekannt.
Ein typischer optischer Steckverbinder mit zwischen
Lichtleitern und dem optischen Empfangs- bzw. Transmittermodul
angeordneten Buchsen wird von den Erfindern dieser Erfindung in
der J-UM-6-33443 beschrieben.
Fig. 17 zeigt einen Horizontalschnitt durch einen
herkömmlichen optischen Steckverbinder, und Fig. 18 einen
Horizontalschnitt durch die Steckbuchse nach Fig. 17. In beiden
Figuren steht das Bezugszeichen 1 für eine Buchse, und 2 für
einen optischen Steckverbinder.
Die Buchsen 1 sind an einer Steckbuchse (dem
geräteseitigen Steckverbinder) angebracht, welche einen Teil
des optischen Steckverbinders 2 bildet. Die Buchsen 1 sind
jeweils zwischen optischen Bauelement-Modulen 4 (bestehend aus
einem Lichtempfängermodul und einem Lichtemittermodul) und
einem von zwei Lichtleitern 6 angeordnet, die an einem
optischen Stecker (lichtleiterseitiger Steckverbinder)
angebracht sind, der ebenfalls Teil des optischen
Steckverbinders 2 ist. Mit den Buchsen 1 wird jeweils eine
optische Verbindung zwischen dem Lichtempfänger- bzw. dem
Lichttransmittermodul 4 und den Lichtleitern 6 gebildet.
Nachfolgend werden der optische Steckverbinder 2 und die
Buchsen 1 genauer beschrieben.
Der optische Steckverbinder 2 weist die Steckbuchse 3 und
den in diese passenden optischen Stecker 5 auf.
Wie aus Fig. 17 und 18 ersichtlich ist, hat die
Steckbuchse 3 ein Gehäuse 7 aus Kunstharz mit zwei
Gehäusekammern 8. In den Gehäusekammern 8 ist jeweils ein
Lichtempfänger/Lichttransmittermodul 4 aufgenommen, der an
einer dünnen Stützplatte 9 aus elastischem Material wie Gummi
abgestützt ist. Jede der Gehäusekammern 8 ist an der Rückseite
mit einer Kappe 10 bedeckt. Die Steckbuchse 3 hat zwei
Aufnahmezylinder 12, die vor den Gehäusekammern 8 angeordnet
sind und nach vorn verlängert sind, so daß sie jeweils mit der
Achse einer zugehörigen Linse 11 übereinstimmen. Die Buchsen 1
sind jeweils in die Aufnahmezylinder 12 eingesetzt und können
durch Schleifen der beiden Endflächen des aus einem Kern und
einer Ummantelung (nicht gezeigt) bestehenden Lichtleiters
ausgebildet werden, nachdem dieser an einem zylindrischen
Halter 14 festgelegt wurde.
Wie aus Fig. 12 und Fig. 14, einem Horizontalschnitt durch
den optischen Stecker nach Fig. 12, ersichtlich ist, weist der
in die Steckbuchse 3 passende optische Stecker 5 zwei
Eisenringe 15 auf, die den zugehörigen Lichtleiter jeweils so
bedecken, daß seine Stirnfläche am Ende der Baugruppe
freiliegt, ein Steckergehäuse 17 mit zwei zylindrischen
Trennwänden 16, welche die darin aufgenommenen Eisenring-
Baugruppen 15 schützen, eine auf dem Steckergehäuse 17
angebrachte Federkappe 18 und eine Schutzkappe 19, die auf dem
hinteren Ende der Federkappe 18 angebracht ist.
Das Steckergehäuse 17 weist Absätze 17a auf, die jeweils
in Eingriff mit einem am Umfang der hinteren Hälfte jeder
Eisenringbaugruppe 15 ausgebildeten Flansch 15a sind. Der
Eisenring 15 wird im Normalzustand von einer Feder 20 nach vorn
gedrückt, die zwischen dem Flansch 15a und dem Innenzylinder
18a der Federkappe 18 angeordnet ist.
Wie aus Fig. 19 ersichtlich ist, wird das Ende A der
Eisenringbaugruppe durch den Eingriff zwischen Flansch 15a und
Absatz 17a immer weiter nach innen gezogen als das Ende des
Steckergehäuses 17 und stimmt so mit der
Lichteintritts/emissionsfläche des Lichtleiters 6 überein.
Bezugnehmend auf Fig. 17 wird nun die Verbindung zwischen
der Steckbuchse 3 und dem optischen Stecker 5 dieser
Konfiguration beschrieben.
Wenn die Steckbuchse 3 auf den optischen Stecker 5
aufgesteckt wird, gelangen die Aufnahmezylinder 12 in das
Steckergehäuse 17, und die Eisenringbaugruppen 15 gelangen in
die Aufnahmezylinder 12. Dabei kommt die Eisenringbaugruppe 15
in Kontakt mit dem Ende des Aufnahmezylinders 12, und mittels
der Federkraft der Feder 20 wird ein geeigneter Anpreßdruck
aufrechterhalten.
In diesem Zustand sind das Ende A (Fig. 19) und die Buchse
1 so angeordnet, daß zwischen ihnen ein minimaler Spalt (nicht
gezeigt) bleibt. Die Dämpfung an diesem Spalt läßt sich somit
minimieren.
Bei der beschriebenen herkömmlichen Konfiguration mit
ringförmiger, einen Lichtleiter 13 aufweisender Buchse treten
jedoch folgende Probleme auf:
Wie aus Fig. 20 ersichtlich ist, kann ein Lichtstrahl c1 (in einem Grenzwinkelbereich), der sich entlang eines in Fig. 15 mit Pfeilen gezeigten Lichtwegs durch einen Lichtleiter 6 und die Buchse 1 fortpflanzt, nicht von dem optischen Empfängermodul 4 empfangen werden, wenn die Lichtempfangsfläche 4a des Empfängermoduls 4 kleiner ist als die lichtemittierende Fläche 1a der Buchse 1 (d. h. die Breite des Moduls 4 jeweils auf einer Seite bezüglich der Mittellinie um einen Betrag d kleiner ist die des Lichtleiters 13). Dies ist eine der Ursachen für einen schlechteren Wirkungsgrad der Übertragung.
Wie aus Fig. 20 ersichtlich ist, kann ein Lichtstrahl c1 (in einem Grenzwinkelbereich), der sich entlang eines in Fig. 15 mit Pfeilen gezeigten Lichtwegs durch einen Lichtleiter 6 und die Buchse 1 fortpflanzt, nicht von dem optischen Empfängermodul 4 empfangen werden, wenn die Lichtempfangsfläche 4a des Empfängermoduls 4 kleiner ist als die lichtemittierende Fläche 1a der Buchse 1 (d. h. die Breite des Moduls 4 jeweils auf einer Seite bezüglich der Mittellinie um einen Betrag d kleiner ist die des Lichtleiters 13). Dies ist eine der Ursachen für einen schlechteren Wirkungsgrad der Übertragung.
Daher läßt sich der Wirkungsgrad der Übertragung erhöhen,
wenn der optische Steckverbinder so ausgelegt ist, daß der
Empfängermodul 4 einen solchen Lichtstrahl c1 empfangen kann.
Wenn der von der Emissionsfläche (nicht gezeigt) des
Lichtemittermoduls emittierte Lichtstrahl streuendes LED-Licht
ist, kann ein Teil des Lichts ebenfalls nicht in die Buchse 1
gelangen.
Selbst wenn ein solcher Lichtstrahl in die die Buchse 1
eintritt, wird er zu einem außerhalb des Grenzwinkelbereichs
(è) liegenden Lichtstrahl c2, der folglich nicht
totalreflektiert wird, sondern durch die Buchse 1 hindurchgeht.
Der Lichtstrahl c2 wird daher nicht weitergeleitet.
Daher läßt eine Auslegung des optischen Steckverbinders,
die die Totalreflexion von Licht wie dem gezeigten Lichtstrahl
c2 ermöglicht, eine Verbesserung des Wirkungsgrads der
Übertragung erwarten.
Bei der herkömmlichen Konfiguration ist man ferner
bestrebt, die Spaltdämpfung zu minimieren und dadurch den
Wirkungsgrad der Übertragung zu erhöhen. Ein trotzdem
vorhandener geringer Spalt zwischen dem Lichtleiter 6 und der
Buchse 1 sowie ein Achsenversatz zwischen diesen können sich
jedoch trotzdem auf den Wirkungsgrad auswirken.
Außerdem besteht in diesem Zusammenhang ein Problem
bezüglich der Herstellungsproduktivität der Buchsen 1.
Wie bereits erwähnt erfordert die Verbesserung der
optischen Eigenschaften (Wirkungsgrad der Lichtübertragung) der
Buchse 1, daß die beiden Stirnflächen des Lichtleiters 13 und
des Halters 14 mit Schleifmitteln mehrerer unterschiedlicher
Korngrößen geschliffen werden müssen, nachdem der Lichtleiter 13
in den Halter 14 eingesetzt und an diesem befestigt wurde. Die
Herstellung der Buchse 1 muß daher in vielen Einzelschritten
erfolgen, einschließlich der erforderlichen vorangegangenen
Schritte zum Herstellen ihrer Einzelteile. Die Produktivität ist
dementsprechend gering.
Außerdem erfordert das Herstellen der Buchse 1 ein
kompliziertes Prozeßmanagement, da der Zustand der Einzelteile
während der Produktion überwacht und ihre Größe geprüft werden
muß. Dies führt ebenfalls zu einer geringeren Produktivität und
zu höheren Produktionskosten.
Darüber hinaus muß die Buchse sehr vorsichtig mit der
Steckbuchse zusammengebaut werden.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, einen optischen
Steckverbinder zu schaffen, der einen verbesserten Wirkungsgrad
der Übertragung und eine höhere Produktivität und damit
Verringerung der Produktionskosten ermöglicht.
Dazu weist ein erfindungsgemäßer optischer Steckverbinder
zwei Lichtleiter auf, ferner je einen Empfänger- und
Transmittermodul für Licht, jeweils zwischen Lichtleiter und
Modul angeordnete und diese optisch miteinander verbindende
Buchsen, wobei jede der Buchsen einen Lichtleitdurchgang
aufweist, der sich jeweils vom Lichtleiter aus zu dem Modul hin
verjüngt, so daß eine konische Form mit einer geneigten
Seitenwand gebildet wird und eine jeweils gegenüber des
Lichtempfänger- bzw. Transmittermoduls angeordnete erste
Stirnfläche des Lichtleitdurchgangs einen verkleinerten
Durchmesser hat.
Bei dieser Konfiguration wird das durch den Lichtleiter
geleitete Licht beim Auftreffen auf die Buchse durch wiederholte
Totalreflexion an der geneigten Seitenwand durch den
Lichtleitdurchgang geleitet und allmählich in Richtung des
Empfängermoduls gebündelt.
Aufgund der konischen Form des Lichtleitdurchgangs läßt
sich auch außerhalb des herkömmlichen Grenzwinkels liegendes
Licht weiterleiten. Da sich der Durchmesser des
Lichtleitdurchgangs in Ausbreitungsrichtung erhöht, läßt sich
die Anzahl der Totalreflexionen des übertragenen Lichts
verringern. Dadurch wird die Übertragungsgeschwindigkeit des
Lichts von der Buchse nicht verlangsamt, so daß sich der
Wirkungsgrad der Lichtübertragung enorm erhöhen läßt. Jede der
Buchsen weist zudem einen Führungsabschnitt auf, der in einer
Richtung senkrecht zur Achse des Lichtleitdurchgangs vergrößert
ist, so daß eine Ringform gebildet wird, wobei der
Führungsabschnitt jeweils an der Seite der Lichtleiter
einstückig mit dem Lichtleitdurchgang ausgebildet ist.
Bei dieser Konfiguration kann das Vorsehen des
Führungsabschnitts einen Halter oder eine besondere
Befestigungsstruktur für diesen erforderlich machen. Durch
einstückiges Ausbilden des Führungsabschnitts an dem
Lichtleitdurchgang erübrigen sich besondere Befestigungen an
dem Gehäuse, die Anzahl der Einzelteile ist geringer und der
Herstellungsprozeß wird vereinfacht. Dies trägt dazu bei, daß
sich die Produktion leichter steuern läßt, die Produktivität
erhöht wird und die Herstellungskosten sinken.
An der dem Lichtempfänger-Modul gegenüberliegenden
Stirnfläche und im Anschluß an die Seitenwand des
Lichtleitdurchgangs weist der Führungsabschnitt jeweils
vorzugsweise eine ringförmige Nut auf.
Mit dieser Konfiguration wird die Breite der an die
Seitenwand des Lichtleitdurchgangs angrenzenden Luftschicht
vergrößert, wodurch die Reichweite der Totalreflexion des
Lichts in dem Lichtleitdurchgang in Lichtrichtung verlängert
und somit der Wirkungsgrad des Lichts verbessert wird.
Der Führungsabschnitt weist vorzugsweise einen
zylinderhaubenförmigen Flansch auf, der zu dem Lichtempfänger-
bzw. Transmittermodul hin verläuft und den Lichtleitdurchgang
umgibt.
Durch diese Konfiguration wird der Bereich vergrößert, an
dem die Buchse abgestützt ist, so daß sie stabiler von dem
Gehäuse gehalten wird. Dadurch wird die Verlagerung der
optischen Achse der Buchse verhindert und der Wirkungsgrad des
Lichts verbessert.
Der Führungsabschnitt weist ferner vorzugsweise einen
entlang der Längsrichtung des Flanschs und einstückig mit diesem
geformten Vorsprung auf, der als Drehanschlag dient, so daß die
Buchse drehfest im Gehäuse aufgenommen und stabiler angeordnet
ist, wodurch der Wirkungsgrad des Lichts ebenfalls verbessert
wird.
Die beiden Buchsen sind vorzugsweise mittels eines
Kupplungsteils miteinander gekuppelt. Bei dieser Konfiguration
läßt sich das Gehäuse 72 des Steckverbinders durch nur einen
Einsteck-Arbeitsgang montieren. Durch Vorsehen der Kupplung
werden ebenfalls die Produktivität und der Wirkungsgrad der
Übertragung erhöht.
Jede der Buchsen weist an der zum Lichtleiter zeigenden
Seite vorzugsweise eine einstückig an ihrer Stirnfläche
ausgebildete Linse auf, die eine optische Verbindung zum
Lichtleiter herstellt und zu diesem hin konvex ist.
Mit dieser Konfiguration werden die nachteiligen Wirkungen
des Spalts zwischen Lichtleiter und Buchse sowie des
Richtungsversatzes der optischen Achsen abgeschwächt, da die
Linse einstückig mit dem Lichtleitdurchgang ausgebildet ist,
wodurch der Wirkungsgrad der Lichtübertragung verbessert wird.
Die Linse ist vorzugsweise so angeordnet, daß ihre Spitze
jeweils auf der Seite des Lichtleiters nicht über die
Stirnfläche des Führungsabschnitts hinausragt.
Bei dieser Konfiguration dient der Führungsabschnitt als
Schutzbauteil für die Linse. Die Buchse läßt sich dadurch vor
ihrer Montage leichter handhaben.
Die der ersten Stirnfläche gegenüberliegende zweite
Stirnfläche des Lichtleitdurchgangs dient als
Lichtempfangsfläche, die das durch den jeweiligen Lichtleiter
geleitete Licht empfängt, wobei der Durchmesser der
Lichtempfangsfläche größer ist als die Stirnfläche der
Lichtleiter, die als lichtemittierende Fläche dient. Bei dieser
Konfiguration läßt sich eine größere Lichtmenge von dem
Lichtleiter empfangen, so daß der Wirkungsgrad der
Lichtübertragung verbessert ist.
Vorzugsweise dient die erste Stirnfläche des
Lichtleitdurchgangs als eine lichtemittierende Fläche, die das
zu einer lichtempfangenden Fläche des Licht-Empfängermoduls zu
leitende Licht emittiert, wobei die erste Stirnfläche einen
kleineren Durchmesser als die Licht-Empfangsfläche hat.
Bei dieser Konfiguration läßt sich mit dem Licht-
Empfängermodul eine größere Lichtmenge empfangen, wodurch der
Wirkungsgrad der Lichtübertragung verbessert wird.
Vorzugsweise dient die erste Stirnfläche des
Lichtleitdurchgangs als eine Lichtempfangs-Fläche, die das von
einer lichtemittierenden Fläche des Licht-Transmittermoduls zu
übertragende Licht empfängt, wobei die erste Stirnfläche einen
größeren Durchmesser als die lichtemittierende Fläche hat.
Bei dieser Konfiguration läßt sich von dem Licht-
Empfängermodul eine größere Lichtmenge empfangen, wodurch der
Wirkungsgrad der Lichtübertragung verbessert wird.
Der Lichtleitdurchgang ist vorzugsweise größtenteils aus
transparentem Harz hergestellt.
Dadurch läßt sich die Buchse durch Spritzgießen einfach
herstellen, der Herstellungsprozeß ist vereinfacht, die
Produktion effizienter, und die Kosten sind geringer.
Jeder der Buchsen ist vorzugsweise an ihrer
lichtempfangenden Fläche entspiegelt bzw. mit einer
reflexionsvermindernden Schicht überzogen.
Diese Antireflexionsschicht verhindert eine Verringerung
der auftreffenden Lichtmenge, so daß der Wirkungsgrad der
Lichtübertragung weiter verbessert wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter
Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die Zeichnung
ausführlicher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
optischen Steckverbinders, in Explosionsdarstellung aus der
Perspektive,
Fig. 2 die Buchse nach Fig. 1 im Teilschnitt, in
Draufsicht,
Fig. 3 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Lichtleiter durch eine
konvergierende Buchse zu einem Empfänger,
Fig. 4 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Transmitter durch eine
divergierende Buchse zu einem Lichtleiter,
Fig. 5 eine Ansicht zum Veranschaulichen des Zustands, in
dem der Lichtstrahl beim Übergang nach Fig. 4 außerhalb eines
Grenzwinkelbereichs liegt,
Fig. 6 eine Modifizierung der Buchse nach Fig. 1, im
Teilschnitt in Draufsicht,
Fig. 7 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Lichtleiter durch die Buchse nach
Fig. 6 zu einem Empfänger,
Fig. 8 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Transmitter durch die Buchse nach
Fig. 6 zu einem Lichtleiter,
Fig. 9 eine weitere Modifizierung der Buchse nach Fig. 1,
im Teilschnitt in Draufsicht,
Fig. 10 die Buchse nach Fig. 1, beschichtet mit einer
Antireflexschicht,
Fig. 11 ein weiteres Beispiel der Buchse nach Fig. 1, im
Schnitt,
Fig. 12 die Buchse nach Fig. 11, in Vorderansicht,
Fig. 13 einen Aufnahmezylinder, in den sich die Buchse
nach Fig. 11 einsetzen läßt, in Draufsicht,
Fig. 14 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Lichtleiter durch die Buchse nach
Fig. 11 zu einem Empfänger,
Fig. 15 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Transmitter durch die Buchse nach
Fig. 11 zu einem Lichtleiter,
Fig. 16 eine Steckbuchse einer Modifizierung der Buchse
nach Fig. 11, in Explosionsdarstellung, aus der Perspektive,
Fig. 17 einen herkömmlichen optischen Steckverbinder, im
Horizontalschnitt,
Fig. 18 die Steckbuchse nach Fig. 17, im
Horizontalschnitt,
Fig. 19 den optischen Stecker nach Fig. 17, im
Horizontalschnitt,
Fig. 20 eine Ansicht zum Veranschaulichen der Übertragung
eines Lichtstrahls von einem Lichtleiter durch die Buchse nach
Fig. 17 zu einem Empfängermodul, und
Fig. 21 eine Ansicht zum Veranschaulichen des Zustands,
wenn außerhalb des Grenzwinkelbereichs liegendes Licht auf die
Buchse auftrifft.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils
auch die gleichen Bauteile wie im Stand der Technik. Der zum
optischen Steckverbinder gehörende optische Stecker ist im
Prinzip genauso ausgebildet wie im Stand der Technik und wird
hier nicht nochmals beschrieben.
In Fig. 1 bezeichnen die Bezugszeichen 21 und 22 eine
konvergierende bzw. divergierende Buchse. Mit 23 ist ein
optischer Steckverbinder bezeichnet.
Die Buchsen 21 und 22 sind aus transparentem,
lichtdurchlässigem Kunstharz wie Acryl spritzgegossene
Einheiten.
Die Buchsen 21 und 22 sowie eine Lichtempfänger-
Vorrichtung 4' ein Lichttransmitter 4" und eine Kappe 10'
lassen sich in einer Steckbuchse 24 befestigen, die Teil des
optischen Steckverbinders 23 ist. Wenn ein ebenfalls zum
optischen Steckverbinder gehörender optischer Stecker 5 (Fig. 17
und 19) in die Steckbuchse 24 eingesetzt wird, läßt sich in dem
optischen Steckverbinder 23 eine optische Verbindung mit hohem
Übertragungswirkungsgrad herstellen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, verjüngen sich die Buchsen
21 und 22 allmählich von der Seite der Lichtleiter (Fig. 17, 19)
her in Richtung des Lichtempfängers 4' oder des
Lichttransmitters 4" (Fig. 1), wodurch ein konisch geformter
Lichtleitdurchgang 26 mit geneigter Seitenwand 25 gebildet wird.
Ein an einem Aufnahmezylinder 12' (wird bezugnehmend auf Fig. 3
beschrieben) eines Gehäuses 7 (Fig. 1) abgestützter
Führungsabschnitt 27 ist einstückig mit dem Lichtleitdurchgang
26 ausgebildet.
Die eine Stirnfläche 28 des Lichtleitdurchgangs 26 zum
Herstellen der optischen Verbindung mit dem Lichtleiter 6 (Fig.
3) ist je nach Richtung der Lichtübertragung eine
lichtaufnehmende oder eine lichtemittierende Fläche und so
ausgelegt, daß sie einen größeren Durchmesser als die
Stirnfläche 6a (Fig. 3) des Lichtleiters 6 hat. Die der
Stirnfläche 28 gegenüberliegende andere Stirnfläche 29 des
Lichtleitdurchgangs 26, welche die optische Verbindung zum
Lichtempfänger 4' bildet, ist so ausgelegt, daß sie einen
größeren Durchmesser als die lichtemittierende Fläche 4"a (Fig.
4) des Transmitters 4" hat.
Der Führungsabschnitt 27 ist rechtwinklig zur (nicht
gezeigten und mit der Verlaufsrichtung der Buchse
übereinstimmenden) Achse des Lichtleitdurchgangs 26 erweitert,
so daß er eine Ringform bildet.
Die Steckbuchse 24 hat ein Gehäuse 7 aus Kunstharz mit
zwei Gehäusekammern 8, die dem Lichtempfänger 4' und dem
Lichttransmitter 4" entsprechen.
Im Inneren des Gehäuses 7 ist in der Mitte ein
Aufnahmezylinder 12' im Anschluß an die Gehäusekammer 8
ausgebildet, so daß er parallel zur optischen Achse des
Lichtempfängers 4' (Fig. 3) oder des Lichttransmitters 4" (Fig.
4) in Richtung des Lichtleiters 6 verläuft. Der Aufnahmezylinder
12' hat einen ringförmigen Absatz 12a, der sich in Kontakt mit
dem Führungsabschnitt 27 der Buchse 21 (Fig. 3) oder der Buchse
22 (Fig. 4) befindet.
Bezugnehmend auf Fig. 1 wird nun die Montage des
erfindungsgemäßen Steckverbinders beschrieben.
Die Buchsen 21 und 22 und die beiden Aufnahmezylinder 12'
(Fig. 3, 4) werden von der Rückseite her in das Gehäuse 7
eingesetzt. Der Lichtempfänger 4' und der Lichttransmitter 4"
werden in den entsprechenden Kammern 8 aufgenommen. Eine Kappe
10' wird auf die Rückseite des Gehäuses 7 aufgesetzt. Damit ist
die Steckbuchse 24 fertig montiert, und der optische Stecker 5
(Fig. 17, 19) läßt sich in die Steckbuchse 24 einsetzen.
Wenn der optische Stecker 5 wie aus Fig. 3 und 4
ersichtlich in die Steckbuchse 24 eingesetzt ist, werden die
Buchsen 21 und 22 in Kontakt mit dem jeweils zugehörigen Absatz
12a gebracht. Dadurch wird der Spalt zwischen dem Lichtempfänger
4' oder dem Lichttransmitter 4" und der Eisenringbaugruppe 15
minimiert, wodurch sich auch die Spaltdämpfung in Richtung der
optischen Achse minimieren läßt.
Der optische Stecker läßt sich auf die gleiche Weise in
die Steckbuchse einsetzen wie bei der herkömmlichen Montage. Der
Lichtempfänger 4' und der Lichttransmitter 4" unterscheiden
sich in ihrer Funktion und Arbeitsweise nicht von dem
Lichtempfänger- bzw. dem Lichttransmitter-Modul 4. Die Kappe 10'
hat dreieckige Vorsprünge, so daß man auf die dünnen
Stützplatten der herkömmlichen Kappe 10 (Fig. 17, 18) verzichten
kann.
Bezugnehmend auf Fig. 3 wird die Art und Weise der
Lichtübertragung vom Lichtleiter 6 über die Buchse 21 zum
Lichtempfänger 4' erläutert.
Wie der Pfeil in Fig. 3 zeigt, tritt ein sich durch
wiederholte Totalreflexion durch den Lichtleiter 6
fortpflanzender Lichtstrahl aus der Stirnfläche 6a
(lichtemittierende Fläche) aus und tritt durch die Stirnfläche
28 in die Buchse 21 ein. Da sich der Lichtleitdurchgang 26 zum
Lichtempfänger 4' hin verjüngt und seine Seitenwand direkt von
einer Luftschicht umgeben ist, wird der Lichtstrahl c1 während
der wiederholten Totalreflexionen gebündelt und tritt an der
Empfangsfläche 4'a des Lichtempfängers 4 ungedämpft bzw.
verlustfrei ein.
Aus Fig. 4 ist der Lichtdurchgang für einen sich vom
Lichttransmitter 4" über die Buchse 22 zum Lichtleiter 6
fortpflanzenden Lichtstrahl mit Pfeilen gezeigt. Im einzelnen
tritt der von der lichtemittierenden Fläche 4"a des
Lichttransmitters 4" austretende LED-Lichtstrahl c2 durch die
Stirnfläche 29 der Buchse 22 in die Buchse 22 ein. Entsprechend
dem vorher beschriebenen Fall divergiert der Lichtstrahl c2
während der wiederholten Totalreflexion und tritt ungedämpft
bzw. verlustfrei durch die Stirnfläche 6a (lichtemittierende
Fläche) des Lichtleiters 6 in diesen ein, da sich der
Lichtleitdurchgang 26 zum Lichttransmitter 4" hin verjüngt und
seine Seitenwand direkt von einer Luftschicht umgeben ist.
Nachfolgend wird die Anordnung mit sich zum Transmitter
4" hin verjüngendem Lichtleitdurchgang 26 noch weiter
erläutert.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, vergrößert sich der
Durchmesser des Lichtleitdurchgangs 26 bei der Buchse 22 in
Ausbreitungsrichtung des Lichts. In diesem Fall ist die Anzahl
der Totalreflexionen des durch die Stirnfläche 29 eintretenden
Lichtstrahls c2 in dem Lichtleitdurchgang 26 der Buchse 22
geringer als bei der Totalreflexion durch die Buchse 21. Somit
wird auch die Anzahl der Totalreflexionen des LED-Lichtstrahls
c2 durch den Lichtleiter 6 geringer. Die
Übertragungsgeschwindigkeit des LED-Lichtstrahls c2 wird dadurch
von der Buchse 22 nicht verlangsamt.
Bei Fällen, in denen der LED-Lichtstrahl c2 beim Eintritt
in die Buchse 22 außerhalb eines herkömmlichen
Grenzwinkelbereichs liegt, läßt sich der zulässige Winkel durch
das Maß der Verjüngung des Lichtleitdurchgangs 26 verändern, so
daß der LED-Lichtstrahl c2 nicht durchgeht, sondern reflektiert
wird (Fig. 5).
Aus den Erläuterungen zu den Fig. 1-5 wird also
deutlich, daß sich der Wirkungsgrad der Übertragung mit den
Buchsen 21, 22 und deren Lichtleitdurchgang 26 verbessern läßt.
Die einstückig aus transparentem, lichtdurchlässigem
Kunstharz gegossene Buchse ermöglicht einen vereinfachten
Herstellungsprozeß und damit günstigere Produktionskosten.
Dank des einstückig an der Buchse ausgebildeten
Führungsabschnitts 27 muß keine besondere Befestigung am Gehäuse
7 vorgesehen werden, die Anzahl der Einzelteile ist geringer und
der Herstellungsprozeß wird vereinfacht. Dies trägt zur
Vereinfachung der Produktionssteuerung bei, zur
Produktivitätssteigerung und zur Verringerung der
Herstellungskosten.
Bezugnehmend auf Fig. 6 wird eine Modifikation der Buchsen
21 und 22 erläutert.
Wie die zuvor beschriebenen Buchsen 21 und 22 weist eine
Buchse 31 in Fig. 6 einen Lichtleitdurchgang 32 und einen
Führungsabschnitt 33 auf. Die Buchse 31 ist als einstückiges
Bauteil durch Spritzgießen aus transparentem, lichtdurchlässigem
Kunstharz (z. B. Acryl) ausgebildet.
Die Buchse 31 verjüngt sich allmählich von einem zum
Lichtleiter 6 (Fig. 7, 8) hin liegenden Ende zum Lichtempfänger
4' (Fig. 7) oder zum Lichttransmitter 4" (Fig. 8) hin und
bildet so einen konischen Lichtleitdurchgang mit geneigter
Seitenwand 34. An ihrer zum Lichtleiter 6 zeigenden Stirnfläche
weist die Buchse 31 eine einstückig daran ausgebildete Linse 35
auf, die zum Lichtleiter 6 hin konvex ist.
Die Linse 35 ist bei dieser Ausführungsform als eine
kugelförmige Linse mit vorbestimmtem Krümmungsradius ausgelegt.
Sie läßt sich jedoch auch als eine nicht-kugelförmige Linse mit
einer Mehrzahl von Krümmungsradien ausbilden. Die zum
Lichtleiter hin konvexe Linse verbessert den Wirkungsgrad der
Lichtübertragung.
Der Führungsabschnitt 33 ist auf der zum Lichtleiter 6
liegenden Seite einstückig an dem Lichtleitdurchgang 32
ausgebildet (Fig. 7, 8) und in eine rechtwinklig zur (nicht
gezeigten und mit der Verlaufsrichtung der Buchse
übereinstimmenden) Achse des Lichtleitdurchgangs 32 erweitert,
so daß er eine Ringform bildet.
In der dem Lichtempfänger 4' (Fig. 7) oder dem
Lichttransmitter 4" (Fig. 8) gegenüberliegenden Stirnfläche und
im Anschluß an die Seitenwand 34 des Lichtleitdurchgangs 32
weist der Führungsabschnitt 33 eine ringförmige Nut auf, so daß
die an die Seitenwand 34 des Lichtleitdurchgangs angrenzende
Luftschicht vergrößert wird.
Der Führungsabschnitt 33 umgibt die Peripherie der Linse
35, so daß diese geschützt ist. Er hat an seiner zum Lichtleiter
6 liegenden Seite eine Stirnfläche 38, die mit der Spitze der
Linse 35 übereinstimmt und von da aus leicht zum Lichtleiter 6
hin vorsteht.
Wie die Buchsen 21, 22 ist auch die Buchse 31 so
ausgelegt, daß sie sich in das Gehäuse 7 (Fig. 1) einsetzen
läßt. Wie aus Fig. 7 und 8 ersichtlich ist, berührt die Buchse
31 den Absatz 12'a des Aufnahmezylinders 12'. Wenn die
Steckbuchse 24 auf den optischen Stecker 5 (Fig. 1 und 17, 19)
aufgesteckt ist, ist der Spalt zwischen dem Lichtempfänger
4' (Fig. 7) oder dem Lichttransmitter 4" (Fig. 8) und der
Eisenringbaugruppe 15 minimal und die Spaltdämpfung in Richtung
der optischen Achse ist ebenfalls minimiert.
Bezugnehmend auf Fig. 7 wird die Art und Weise der
Lichtübertragung vom Lichtleiter 6 über die Buchse 31 zum
Lichtempfänger 4' erläutert.
Wie die Pfeile in Fig. 7 zeigen, treten sich durch
wiederholte Totalreflexion durch den Lichtleiter 6 hindurch
ausbreitende Lichtstrahlen c3 und c4 an dessen Stirnfläche 6a
(lichtemittierende Fläche) aus und durch die Linse 35 in die
Buchse 31 ein. Da sich der Lichtleitdurchgang 32 zum
Lichtempfänger 4' hin verjüngt und seine Seitenwand an eine
Luftschicht angrenzt, werden die Lichtstrahlen c3 und c4 während
ihrer wiederholten Totalreflexionen gebündelt und treten
verlustfrei in die Lichtempfangsfläche 4'a des Lichtempfängers
4' ein.
Ein sich über die Buchse 22 von dem Lichttransmitter 4"
zum Lichtleiter 6 ausbreitender Lichtstrahl hat den in Fig. 8
gezeigten Lichtweg. Im einzelnen tritt ein aus der
lichtemittierenden Fläche 4"a des Lichttransmitters 4"
austretender LED-Lichtstrahl (einschließlich eines Laserstrahls)
c5 durch die Stirnfläche 29 der Buchse 22 in die Buchse 31 ein.
Ähnlich wie beim zuvor beschriebenen Fall wird der Lichtstrahl
c5 nun während seiner wiederholten Totalreflexion bis zum
Erreichen der Linse 35 gestreut, da sich der Lichtleitdurchgang
32 zum Lichttransmitter 4" hin verjüngt und seine Seitenwand an
eine Luftschicht angrenzt. Anschließend wird der Lichtstrahl c5
von der Linse 35 gebündelt und tritt verlustfrei durch die
Stirnfläche 6a (lichtemittierende Fläche) des Lichtleiters 6 in
diesen ein.
Der Bündelungsvorgang an der Linse 35 hat keinen Einfluß
auf die Übertragungsgeschwindigkeit des LED-Lichtstrahls c5.
Daher lassen sich mit der Buchse 31 die gleichen Wirkungen wie
mit der Buchse 22 erzielen.
Aus den Erläuterungen zu Fig. 6-9 wird also deutlich, daß
sich der Wirkungsgrad der Übertragung mit der Buchse 31 und
ihrem Lichtleitdurchgang 32 auf gleiche Weise verbessern läßt
wie mit den Buchsen 21 und 22.
Die einstückig aus transparentem, lichtdurchlässigem
Kunstharz gegossene Buchse 31 ermöglicht einen vereinfachten
Herstellungsprozeß und damit günstigere Produktionskosten.
Dank des einstückig an der Buchse 31 ausgebildeten
Führungsabschnitts 33 keine besondere Befestigung am Gehäuse 7
vorgesehen werden, die Linse 35 wird geschützt, die Anzahl der
Einzelteile ist geringer und der Herstellungsprozeß wird
vereinfacht. Dies trägt zur Vereinfachung der
Produktionssteuerung bei, zur Produktivitätssteigerung und zur
Verringerung der Herstellungskosten.
Da die Linse 35 einstückig mit dem Lichtleitdurchgang 32
ausgebildet ist, wird der nachteiligen Wirkung des Spalts
zwischen dem Lichtleiter 6 und der Buchse 31 sowie einer
Verlagerung der Richtung der optischen Achse entgegengewirkt, so
daß der Wirkungsgrad der Lichtübertragung verbessert ist.
Bezugnehmend auf Fig. 9 wird eine weitere Modifikation der
Buchsen 21 und 22 erläutert.
Wie die zuvor beschriebenen Buchsen 21 und 22 weist eine
Buchse 41 in Fig. 9 einen Lichtleitdurchgang 42 und einen
Führungsabschnitt 43 auf. Die Buchse 41 ist als einstückiges
Bauteil durch Spritzgießen aus transparentem, lichtdurchlässigem
Kunstharz (z. B. Acryl) ausgebildet.
Der Lichtleitdurchgang 42 ist im wesentlichen genauso
aufgebaut wie der Lichtleitdurchgang 26 und wird daher nicht
noch einmal erläutert.
Der Führungsabschnitt 43 ist auf der zum Lichtleiter 6
liegenden Seite einstückig an dem Lichtleitdurchgang 42
ausgebildet (Fig. 7, 8) und in eine rechtwinklig zur (nicht
gezeigten und mit der Verlaufsrichtung der Buchse
übereinstimmenden) Achse des Lichtleitdurchgangs 42 erweitert,
so daß er eine Ringform bildet. In der dem Lichtempfänger
4' (Fig. 3) oder dem Lichttransmitter 4" (Fig. 4)
gegenüberliegenden Stirnfläche und im Anschluß an die Seitenwand
44 des Lichtleitdurchgangs 42 weist der Führungsabschnitt 43
eine ringförmige Nut 46 auf, so daß die an die Seitenwand 45
angrenzende Luftschicht vergrößert wird.
Die bezugnehmend auf Fig. 1-4 beschriebenen Buchsen 21 und
22 lassen sich durch die Buchse 41 ersetzen, wodurch der
Wirkungsgrad der Übertragung weiter erhöht wird.
Fig. 10 zeigt eine Ausführungsform, bei der die
lichtempfangende Fläche (Stirnfläche 29) der Buchse 22 mit einer
Antireflexionsschicht 51 beschichtet ist.
Mit der Antireflexionsschicht 51, d. h. der dielektrischen
Beschichtung auf der lichtempfangenden Fläche, wird die
Verminderung der eintretenden Lichtmenge verhindert, wodurch der
Wirkungsgrad der Lichtübertragung weiter erhöht wird.
Die Antireflexionsschicht 51 ist wenigstens auf der
lichtempfangenden Fläche (der Stirnfläche in Fig. 10)
aufgebracht, sie kann jedoch auch auf die gesamte Außenfläche
der Buchse aufgebracht werden. Selbstverständlich läßt sie sich
auch auf die verschiedenen zuvor beschriebenen Buchsen 21, 31
und 41 sowie die nachfolgend noch beschriebene Buchse 61
aufbringen.
Bezugnehmend auf Fig. 11 wird eine weitere Modifikation
der Buchsen 21 und 22 erläutert.
Wie die zuvor beschriebenen Buchsen 21 und 22 weist eine
Buchse 61 in Fig. 11 einen Lichtleitdurchgang 62 und einen
Führungsabschnitt 63 auf. Der Lichtleitdurchgang 62 ist Bauteil
durch Spritzgießen aus transparentem, lichtdurchlässigem
Kunstharz (z. B. Acryl) ausgebildet und im Anschluß daran mit dem
Führungsabschnitt 63 "zweifarben-gegossen".
Die Buchse 61 verjüngt sich allmählich von einem zum
Lichtleiter 6 (Fig. 14) hin liegenden Ende zum Lichtempfänger 4'
(Fig. 14) oder zum Lichttransmitter 4" (Fig. 15) hin und bildet
so einen konischen Lichtleitdurchgang mit geneigter Seitenwand
64.
Die eine Stirnfläche 65 des Lichtleitdurchgangs 62 zum
Herstellen der optischen Verbindung mit dem Lichtleiter 6 (Fig.
14, 15) ist je nach Richtung der Lichtübertragung eine
lichtaufnehmende oder eine lichtemittierende Fläche und so
ausgelegt, daß sie einen größeren Durchmesser als die
Stirnfläche 6a (Fig. 14, 15) des Lichtleiters 6 hat. Die der
Stirnfläche 65 gegenüberliegende andere Stirnfläche 66 des
Lichtleitdurchgangs 62, welche die optische Verbindung zum
Lichtempfänger 4' (Fig. 14) bildet, ist so ausgelegt, daß sie
einen größeren Durchmesser als die lichtemittierende Fläche 4'a
(Fig. 14) des Transmitters 4' hat.
Wenn die Stirnfläche 6 optisch mit dem Lichttransmitter
4" (Fig. 15) gekoppelt werden soll, ist sie so ausgelegt, daß
ihr Durchmesser größer ist als der der lichtemittierenden Fläche
4"a des Lichttransmitters 4".
Die Buchse 61 hat vier Vorsprünge 67, die in regelmäßigem
Abstand voneinander an ihrem Umfang am zum Lichtleiter 6
liegenden Ende ausgebildet sind, und zwar im Anschluß an die
Seitenwand des Lichtleitdurchgangs 62. Die Vorsprünge sind in
Richtung der optischen Achse der Buchse 61 versetzt (Fig. 11).
Die Buchse 61 ist mit einem durch "Zweifarben-Gießen" an
den Lichtleitdurchgang 64 angeformten Führungsabschnitt 63
versehen, der über die vier Vorsprünge 67 hinwegreicht. Der
Führungsabschnitt hat einen zylinderhaubenförmigen Flansch 68,
der zum Lichtempfänger/transmitter hin verläuft und den
Lichtleitdurchgang 62 umgibt, sowie einen Vorsprung 69, der als
Drehanschlag dient und entlang der Längsrichtung des Flanschs 68
ausgebildet ist.
Der aus dem Flansch 68 und dem Vorsprung 69 bestehende
Führungsabschnitt 63 ermöglicht eine stabile Anordnung des
Lichtleitdurchgangs 62 in dem Aufnahmezylinder 12" (Fig. 13).
Er verhindert außerdem, daß sich der Lichtleitdurchgang 62 ohne
weiteres schwenken läßt.
Der Vorsprung kann jedoch auch entfallen. Wie aus Fig. 13
ersichtlich ist, weist der Aufnahmezylinder 12" einen Absatz
12"a auf, mit dem die Stirnfläche 65 (Fig. 11) der Buchse 61 in
Kontakt gebracht wird, und einen konvexen Abschnitt 12"b, in
den der Vorsprung 69 (Fig. 11) eingeschoben wird. Dies ist das
einzige Merkmal, in dem sich die Steckbuchse dieser
Ausführungsform von der in Fig. 1 gezeigten Steckbuchse 24
unterscheidet.
Bezugnehmend auf Fig. 14 wird die Art und Weise der
Lichtübertragung vom Lichtleiter 6 über die Buchse 61 zum
Lichtempfänger 4' erläutert.
Wie die Pfeile in Fig. 14 zeigen, tritt ein sich durch
wiederholte Totalreflexion durch den Lichtleiter 6 hindurch
ausbreitender Lichtstrahl an dessen Stirnfläche 6a
(lichtemittierende Fläche) aus und durch die Stirnfläche 65 in
den Lichtleitdurchgang 62 ein. Da sich der Lichtleitdurchgang 62
zum Lichtempfänger 4' hin verjüngt und seine Seitenwand an eine
Luftschicht angrenzt, wird der Lichtstrahl c6 während seiner
wiederholten Totalreflexionen gebündelt und tritt verlustfrei in
die Lichtempfangsfläche 4'a des Lichtempfängers 4' ein.
Ein sich über die Buchse 61 von dem Lichttransmitter 4"
zum Lichtleiter 6 ausbreitender Lichtstrahl hat den in Fig. 15
gezeigten Lichtweg. Im einzelnen tritt ein aus der
lichtemittierenden Fläche 4"a des Lichttransmitters 4"
austretender LED-Lichtstrahl c7 durch die Stirnfläche 66 der
Buchse 62 in die Buchse 62 ein. Ähnlich wie beim zuvor
beschriebenen Fall wird der Lichtstrahl c7 nun während seiner
wiederholten Totalreflexion gestreut, da sich der
Lichtleitdurchgang 62 zum Lichttransmitter 4" hin verjüngt und
seine Seitenwand an eine Luftschicht angrenzt, und tritt
verlustfrei durch die Stirnfläche 6a (lichtemittierende Fläche)
des Lichtleiters 6 in diesen ein.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Buchse 61 keinen
Einfluß auf die Übertragungsgeschwindigkeit hat.
Daher lassen sich mit der Buchse 61 die gleichen Wirkungen
wie mit den zuvor beschriebenen Buchsen erzielen.
Der Flansch 68 läßt sich auch bei den Buchsen der zuvor
beschriebenen Ausführungsformen verwenden. Außerdem kann auch
die aus Fig. 6-8 ersichtliche Linse 35 an der Buchse 61
angebracht werden.
Bezugnehmend auf Fig. 16 wird nun eine Modifikation der
Buchse 61 (Fig. 11, 12) erläutert, wobei gleiche Bezugszeichen
wieder die gleichen Elemente wie in den Fig. 11-15
bezeichnen.
Wie aus Fig. 16 ersichtlich ist, weist eine Steckbuchse 71
ein Steckverbinder-Gehäuse 72 auf; eine Verbundhülse 73 (für den
optischen Steckverbinder), einen Lichtempfänger 4' und einen
Lichtemitter 4", die in dem Gehäuse 72 aufgenommen sind; und
eine auf das Gehäuse 72 aufsetzbare Kappe 10'. Das Gehäuse 72
weist einen Schlitz 74 auf, der mit der Verbundhülse 73
übereinstimmt. Der Schlitz ist so ausgebildet, daß er zu den
Aufnahmezylindern hin verläuft. Im übrigen ist das Gehäuse 72
genauso konfiguriert wie das Gehäuse 7 (Fig. 1).
Die Verbundhülse 73 ist aus Harz derart geformt, daß zwei
parallele Buchsen 61' von einem Kupplungsabschnitt 76
miteinander gekuppelt sind. Dadurch läßt sich das
Steckverbinder-Gehäuse 72 in einem einzigen Einsteckarbeitsgang
montieren.
Die Buchse 61' unterscheidet sich nur darin von der Buchse
61 (Fig. 11, 12), daß der Vorsprung 69 weggelassen wurde. Der
Kupplungsabschnitt 76 ist einstückig mit der Peripherie von
Führungsabschnitten 63' (oder deren Flanschen 68') der beiden
Buchsen 61' zwischen diesen ausgebildet, d. h. er läßt sich beim
Zweifarben-Formen des Lichtleitdurchgangs 62' ausformen.
Die Funktion der Buchse 61' ist natürlich die gleiche wie
die der Buchse 61.
Mit dem mit der Buchse 73 versehenen optischen
Steckverbinder 77 lassen sich also die gleichen Wirkungen
erzielen wie mit dem mit den anderen Buchsen der zuvor
beschriebenen Ausführungsformen versehenen Steckverbinder,
insbesondere hinsichtlich der Steigerung von Produktivität und
Wirkungsgrad der Übertragung.
Claims (12)
1. Optischer Steckverbinder mit zwei Lichtleitern, einem
Lichtempfänger- und einem Lichttransmitter-Modul, jeweils
zwischen diesen angeordnete und diese optisch miteinander
verbindende Buchsen (21; 22; 31; 41; 61), wobei jede der
Buchsen (21; 22; 31; 41; 61) einen Führungsabschnitt (27; 33;
43; 63) und einen Lichtleitdurchgang (26; 32; 42; 62) aufweist,
der sich jeweils von dem Lichtleiter aus zu dem Lichtempfänger-
bzw. Lichttransmitter-Modul hin verjüngt, so daß eine konische
Form mit einer geneigten Seitenwand (25; 34; 45; 64) gebildet
wird und eine jeweils gegenüber des Lichtempfänger- bzw.
Transmittermoduls angeordnete erste Stirnfläche (29) des
Lichtleitdurchgangs (26; 32; 42; 62) einen kleineren
Durchmesser aufweist, wobei der Führungsabschnitt (27; 33; 43;
63) jeder Buchse (21; 22; 31; 41; 61) in einer Richtung
senkrecht zur Achse des Lichtleitdurchgangs (26; 32; 42; 62)
erweitert ist, so daß eine Ringform gebildet wird, wobei der
Führungsabschnitt (27; 33; 43; 63) jeweils auf der Seite der
Lichtleiter einstückig mit dem Lichtleitdurchgang (26; 32; 42;
62) ausgebildet ist.
2. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei der
Führungsabschnitt (33; 43) an seiner jeweils dem
Lichtempfänger-Modul gegenüberliegenden Stirnfläche und im
Anschluß an die Seitenwand (34; 45) des Lichtleitdurchgangs
(32; 42) eine ringförmige Nut (37; 46) aufweist.
3. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei der
Führungsabschnitt (33) einen zylinderhaubenförmigen Flansch
(38) aufweist, der zu dem Lichtempfänger- bzw. Transmitter-
Modul hin verläuft und den Lichtleitdurchgang (32) umgibt.
4. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 3, wobei der
Führungsabschnitt (33) einen entlang der Längsrichtung des
Flanschs (38) und einstückig mit diesem geformten Vorsprung
aufweist.
5. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei die beiden
Buchsen (21; 22; 31; 41) mittels eines Kupplungsteils
miteinander gekuppelt sind.
6. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei jede der
Buchsen (31) an der zum Lichtleiter zeigenden Seite eine
einstückig an ihrer Stirnfläche (38) ausgebildete Linse (35)
aufweist, die eine optische Verbindung zum Lichtleiter bildet
und zu diesem hin konvex ist.
7. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 6, wobei die Linse
(35) so angeordnet ist, daß ihre Spitze jeweils auf der Seite
des Lichtleiters nicht über die Stirnfläche des
Führungsabschnitts (33) hinausragt.
8. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei eine der
ersten Stirnfläche (29; 39) gegenüberliegende zweite
Stirnfläche (28; 38) des Lichtleitdurchgangs (26; 32; 42; 62)
als lichtempfangende Fläche dient, in die das sich durch den
jeweiligen Lichtleiter ausbreitende Licht eintritt, wobei der
Durchmesser der Lichtempfangsfläche größer ist als die
Stirnfläche des jeweiligen Lichtleiters, die als
lichtemittierende Fläche dient.
9. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei die erste
Stirnfläche (29; 39) des Lichtleitdurchgangs (26; 32; 42; 62)
als eine lichtemittierende Fläche dient, die das zu einer
lichtempfangenden Fläche des Lichtempfänger-Moduls zu leitende
Licht emittiert, wobei die erste Stirnfläche einen kleineren
Durchmesser als die Licht-Empfangsfläche hat.
10. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei die erste
Stirnfläche (28; 38) des Lichtleitdurchgangs als eine
Lichtempfangs-Fläche dient, in die das von einer
lichtemittierenden Fläche des Lichttransmitter-Moduls zu
übertragende Licht eintrit, wobei die erste Stirnfläche einen
größeren Durchmesser als die lichtemittierende Fläche hat.
11. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei der
Lichtleitdurchgang hauptsächlich aus transparentem Harz
hergestellt ist.
12. Optischer Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei jede der
Buchsen (21; 22; 31; 41; 61) an ihrer lichtempfangenden Fläche
mit einer reflexionsvermindernden Schicht überzogen ist.
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