DE10031341A1 - Anschlußvorrichtung - Google Patents

Anschlußvorrichtung

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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine Anschlußvorrichtung zum Anschließen eines elektrischen Kabels (2) an ein elektrisches Gerät, wobei das elektrische Kabel (2) mit einem Stecker (3), insbesondere mit einem ein RJ-45-Steckerbild aufweisenden Stecker, zum Einstecken in eine korrespondierende Buchse des elektrischen Geräts verbunden ist. DOLLAR A Die Anschlußvorrichtung (1) gewährleistet dadurch einen Schutz des elektrischen Kabels (2) und des Steckers (3) vor mechanischer Beschädigung bei gleichzeitig einfacher Montage der Anschlußvorrichtung (1), daß das elektrische Kabel (2) zusammen mit dem Stecker (3) in ein Gehäuse einsetzbar und im eingesetzten Zustand darin gehalten ist und daß das elektrische Kabel (2) bzw. der mit dem elektrischen Kabel (2) verbundene Stecker (3) mittels an dem Gehäuse angeordneter Rastmittel (4) an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät fixierbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung zum Anschließen eines elektrischen Kabels an ein elektrisches Gerät, wobei das elektrische Kabel mit einem Stecker, ins­ besondere mit einem ein RJ-45-Steckerbild aufweisenden Stecker, zum Einstecken in eine korrespondierende Buchse des elektrischen Geräts verbunden ist.
Anschlußvorrichtungen zum Anschließen eines elektrischen Kabels an ein elektri­ sches Gerät, insbesondere an eine Kommunikationseinrichtung, beispielsweise einen Computer, ein Notebook oder eine Telefonanlage, sind aus der Praxis bekannt. Das elektrische Kabel wird dabei dadurch einfach an das elektrische Gerät angeschlossen, daß das elektrische Kabel mit einem Stecker verbunden ist und dieser Stecker in eine korrespondierende Buchse an dem elektrischen Gerät eingesteckt wird. Um das An­ schließen des elektrischen Kabels an das elektrische Gerät zu vereinfachen, ist es üb­ lich, daß zumindest ein Kabelende bereits mit einem Stecker verbunden ist. Bekannte Anschlußvorrichtungen bestehen standardmäßig aus einem kabelseitigen achtpoligen Stecker, der in der Praxis als RJ-45-Stecker oder Western-Stecker bekannt ist, und ei­ ner entsprechenden geräteseitigen Anschlußbuchse. Der Stecker ist dabei meist in Crimp-Anschlußtechnik mit dem Kabel verbunden, kann jedoch auch mit diesem verlötet sein. Der Stecker wird dabei meist mittels eines Rastarms beim Einstecken in die Buchse fixiert, kann jedoch auch durch an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät vorhandene Befestigungshaken gehalten werden oder mittels Schrauben mit dem elektrischen Gerät verschraubt werden. Bei industrienaher Installation von Gerä­ ten mit einer solchen Anschlußtechnik kann es aufgrund der rauhen Bedingungen und mechanischen Beanspruchungen zu einer Beschädigung der ungeschützten An­ schlußvorrichtung kommen.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußvorrich­ tung der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, die bei geringem Platzbedarf und Materialaufwand sowohl eine sichere Befestigung des elektrischen Kabels an dem elektrischen Gerät als auch einen mechanischen Schutz sowohl des elektrischen Kabels als auch des Steckers gewährleistet.
Diese Aufgabe ist bei einer Anschlußvorrichtung der eingangs beschriebenen Art er­ findungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker in ein Gehäuse einsetzbar und im eingesetzten Zustand darin gehalten ist und daß das elektrische Kabel bzw. der mit dem elektrischen Kabel verbunde­ ne Stecker mittels an dem Gehäuse angeordneter Rastmittel an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät fixierbar ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der An­ schlußvorrichtung mit einem Gehäuse, das das mit einem Stecker konfektionierte Ka­ bel aufnimmt, bietet den Vorteil, daß das elektrische Kabel und der Stecker durch das Gehäuse vor äußeren Einflüssen geschützt ist und gleichzeitig durch die an dem Ge­ häuse angeordneten Rastmittel an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät befe­ stigt werden kann. Dadurch, daß das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker in dem Gehäuse gehalten wird, werden auf das Kabel wirkende Zugkräfte sowohl von der Verbindungsstelle Kabel-Stecker, als auch von der Verbindungsstelle Stecker- Buchse ferngehalten. Die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung zeichnet sich im übrigen dadurch aus, daß sie ohne weiteres nachgerüstet werden kann, da es sich bei dem Gehäuse um ein separates Bauteil handelt, das nachträglich mit einem mit einem Stecker konfektionierten Kabel verbunden werden kann.
Vorteilhafterweise besteht das Gehäuse aus einem Gehäusekörper und einem Gehäu­ sedeckel, wobei der Gehäusedeckel derart an dem Gehäusekörper befestigbar ist, daß der Gehäusedeckel nach der Befestigung an dem Gehäusekörper schwenkbar mit diesem verbunden ist. Dadurch kann das elektrische Kabel zusammen mit dem Stecker auf besonders einfache Art und Weise zunächst in den Gehäusekörper einge­ legt werden, wobei sogar bereits das Kabel bzw. der Stecker mit der Buchse verbun­ den sein kann, bevor der Gehäusedeckel an dem Gehäusekörper befestigt und an­ schließend mit einer Schwenkbewegung geschlossen wird. Die Befestigung des Ge­ häusedeckels an dem Gehäusekörper und das Schließen des Gehäuses ist vorteilhaf­ terweise dadurch besonders einfach zu realisieren, daß der Gehäusekörper und der Gehäusedeckel über ein Scharnier miteinander verbindbar sind, wobei das Scharnier zweigeteilt ist und der Gehäusedeckel die Scharnierbolzen und der Gehäusekörper die korrespondierenden Scharnieraufnahmen aufweisen. Durch die Zweiteiligkeit des Gehäuses und die Zweiteiligkeit des den Gehäusekörper mit dem Gehäusedeckel verbindenden Scharniers können das Kabel und der Stecker zunächst bei vollständig entfernten Gehäusedeckel in den Gehäusekörper eingelegt werden und kann an­ schließend der Gehäusedeckel durch die Ausbildung des Scharniers einfach mit dem Gehäusekörper verbunden und anschließend geschlossen werden.
Zur einfachen und schnellen Aufnahme des elektrischen Kabels und des Steckers weist der Gehäusekörper einen länglichen Aufnahmeraum auf, wobei der Aufnahme­ raum einen etwa U-förmigen Querschnitt hat, der im wesentlichen dem Durchmesser des elektrischen Kabels und des Steckers entspricht. Dadurch, daß der Aufnahme­ raum somit an die Außenkonturen des Kabels und des Steckers angepaßt ist - wobei das Kabel natürlich wesentlich länger als der Aufnahmeraum ist -, werden das Kabel und der Stecker durch die seitlichen Wände des Aufnahmeraums gestützt und insbe­ sondere die Verbindungsstelle Kabel-Stecker vor Beschädigung geschützt.
Ein weiterer Schutz des elektrischen Kabels und des Steckers wird dadurch erreicht, daß das Gehäuse eine Zugentlastung und/oder eine Rutschsicherung für das einge­ setzte Kabel aufweist. Zugentlastungen für elektrische Kabel sind hinlänglich be­ kannt und werden meist entweder als getrenntes Bauteil im inneren eines Gehäuses befestigt oder beispielsweise in Form einer PG-Verschraubung von außen auf das Ge­ häuse aufgeschraubt. Bei der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung wird nun vorteilhafterweise die Zugentlastung und/oder Rutschsicherung für das eingesetzte Kabel unmittelbar durch das Gehäuse selber realisiert. Hierzu ist entweder nur der Gehäusekörper oder nur der Gehäusedeckel entsprechend ausgebildet, vorzugsweise sind jedoch sowohl der Gehäusekörper als auch der Gehäusedeckel derart ausgebil­ det, daß bei geschlossenem Gehäuse der Gehäusekörper und der Gehäusedeckel ge­ meinsam die Zugentlastung für das eingelegte Kabel realisieren.
Vorteilhafterweise sind am kabelseitigen Ende des Aufnahmeraums, quer zu dessen Längserstreckung in den Aufnahmeraum hineinragende Erhebungen am Gehäuse­ körper ausgebildet. In der Lage zu den Erhebungen koorespondierend ist am Gehäu­ sedeckel ein Ansatz ausgebildet, der sich derart senkrecht zur Grundfläche des Ge­ häusedeckels erstreckt, daß der Ansatz bei geschlossenem Gehäuse, d. h. bei ge­ schlossenem Gehäusedeckel, in den Aufnahmeraum hineinragt. Bei geschlossenem Gehäuse wird somit der Aufnahmeraum an dessen kabelseitigem Ende einerseits durch die am Gehäusekörper ausgebildeten Erhebungen, andererseits durch den am Gehäusedeckel ausgebildeten Ansatz verengt. Dadurch ist ein in den Gehäusekörper eingelegtes Kabel derart festgeklemmt, daß an dem aus dem Gehäuse hinausragenden Ende des elektrischen Kabels angreifende Kräfte nicht auf die Verbindung elektri­ sches Kabel-Stecker übertragen werden.
Nach einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz er­ läutert werden soll, sind die Scharnierbolzen seitlich am Ansatz des Gehäusedeckels und die Scharnieraufnahmen am kabelseitigen Ende des Gehäusekörpers ausgebildet. Hierdurch ist einerseits ein besonders einfaches und kompaktes Gehäuse realisierbar, erfolgt andererseits gleichzeitig mit dem Schließen des Gehäusedeckels auch die Re­ alisierung der Zugentlastung, da beim Umschwenken des Gehäusedeckels der senk­ recht am Gehäusedeckel angeordnete Ansatz in den Aufnahmeraum hineinge­ schwenkt wird.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße An­ schlußvorrichtung aus- und weiterzubilden. Hierzu wird verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Be­ schreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 einen leeren Gehäusekörper einer erfindungsgemäßen Anschlußvorrich­ tung,
Fig. 2 den Gehäusekörper gemäß Fig. 1 mit einem eingelegten, mit einem Stecker vorkonfektionierten Kabel,
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung mit einem an dem Gehäu­ sekörper befestigten, jedoch noch geöffneten Gehäusedeckel,
Fig. 4 die Anschlußvorrichtung gemäß Fig. 3, jedoch mit geschlossenem Ge­ häusedeckel und
Fig. 5 die Anschlußvorrichtung gemäß Fig. 4, befestigt an einem nur teilweise dargestellten Gehäuse eines elektrischen Geräts.
Die Figuren zeigen eine Anschlußvorrichtung 1 zum Anschließen eines elektrischen Kabels 2 an ein hier nicht dargestelltes elektrisches Gerät, wobei das elektrische Ka­ bel 2 bereits mit einem Stecker 3 verbunden ist. Als Stecker 3 wird insbesondere ein RJ-45-Stecker, welcher auch als Western-Stecker bekannt ist, verwendet. Zum Anschließen des elektrischen Kabels 2 an das elektrische Gerät wird der Stecker 3 in eine entsprechende Buchse des elektrischen Geräts eingesteckt. Erfindungsgemäß kann das elektrische Kabel 2 und der mit dem elektrischen Kabel 2 verbundene Stecker 3 dadurch vor mechanischer Beschädigung geschützt werden, daß das elek­ trische Kabel 2 zusammen mit dem Stecker 3 in ein Gehäuse eingesetzt und in diesem gehalten wird, wobei an dem Gehäuse angeordnete Rastmittel 4 ein ungewolltes Ab­ ziehen des Gehäuses - und damit auch des Steckers 3 - von dem elektrischen Gerät verhindern.
Die Montage der Anschlußvorrichtung 1 ist dadurch besonders einfach, daß das Ge­ häuse zweiteilig ausgebildet ist, nämlich aus einem Gehäusekörper 5 und einem Ge­ häusedeckel 6 besteht. Zur Montage muß nun einfach das mit dem Stecker 3 vorkon­ fektionierte Kabel 2 in den Gehäusekörper 5 eingelegt werden, der Gehäusedeckel 6 an dem Gehäusekörper 5 befestigt und anschließend durch einfaches Umklappen ge­ schlossen werden. Hierzu weist das Gehäuse ein zusammensetzbares, zweiteiliges Scharnier auf, wobei die Scharnierbolzen 7 am Gehäusedeckel 6 und die dazu kor­ respondierenden Scharnieraufnahmen 8 am Gehäusekörper 5 angeordnet sind. Durch die zweiteilige Ausgestaltung sowohl des Gehäuses als auch des Scharniers und durch die Anordnung der Scharnierbolzen 7 an dem Gehäusedeckel 6 und der Scharnieraufnahmen 8 an dem Gehäusekörper 5 ist ein besonders einfaches und schnelles Zusammensetzen der Anschlußvorrichtung 1 möglich.
Wie insbesondere anhand der Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, weist der Gehäusekörper 5 einen länglichen Aufnahmeraum 9 auf, wobei der Aufnahmeraum 9 einen etwa U- förmigen Querschnitt hat. Der U-förmige Querschnitt des Aufnahmekörpers 9 ent­ spricht dabei im wesentlichen dem Durchmesser des elektrischen Kabels 2 und dem Querschnitt des Steckers 3. Mit anderen Worten, der Aufnahmeraum 9 ist gerade so dimensioniert, daß ein für die Anschlußvorrichtung 1 vorgesehenes elektrisches Kabel 2 mit dem daran angeschlossenen Stecker 3 in den Aufnahmeraum 9 des Gehäuse­ körpers 5 eingelegt werden kann. Die seitlichen Wände 10 und der Boden 11 des Aufnahmeraumes 9 dienen dabei als Knickschutz für das elektrische Kabel 2 und den Stecker 3. Insbesondere wird somit ein Abknicken des Kabels 2 an dem kritischen Übergang zum Stecker 3 verhindert.
Damit das elektrische Kabel 2 nicht nur senkrecht zu seiner Längserstreckung festge­ legt und geschützt ist, weist das Gehäuse auch eine Zugentlastung auf. Hierzu sind zunächst am kabelseitigen Ende 12 des Aufnahmeraums 9, quer zu dessen Längser­ streckung, in den Aufnahmeraum 9 hinragende Querrillen 13 am Gehäusekörper 5 ausgebildet. Die Querrillen 13 sind nun so ausgebildet und dimensioniert, daß sie den Aufnahmeraum 9 nur so weit einengen, daß das elektrische Kabel 2 noch unter Druck in den Aufnahmeraum 9 eingelegt werden kann. Die Querrillen 13 sorgen somit für einen Preßsitz zwischen dem elektrischen Kabel 2 und dem Aufnahmeraum 9 an des­ sen kabelseitigen Ende 12. Bei entsprechend spitzer Ausgestaltung der Querrillen 13 können sich diese auch in den Mantel des elektrischen Kabels 2 eindrücken, wobei die Querrillen 13 jedoch stets so zu dimensionieren sind, daß eine Beschädigung des elektrischen Kabels 2 vermieden wird.
Korrespondierend zur Lage der Querrillen 13 am Gehäusekörper 5 ist am Gehäuse­ deckel 6 ein Ansatz 14 ausgebildet, wobei sich der Ansatz 14 derart senkrecht zur Grundfläche des Gehäusedeckels 6 erstreckt, daß der Ansatz 14 bei geschlossenem Gehäuse, d. h. bei geschlossenem Gehäusedeckel 6 in den Aufnahmeraum 9 hinein­ ragt. Die Anordnung des Ansatzes 14 an dem Gehäusedeckel 6 korrespondierend zur Lage der Querrillen 13, d. h. quer zur Längserstreckung des Gehäusedeckels 6, führt dazu, daß bei geschlossenem Gehäusedeckel 6 der Ansatz 14 ein in den Gehäusekör­ per 5 eingelegtes elektrisches Kabel 2 stets gegen die Querrillen 13 drückt. Durch die feste Anpressung des elektrischen Kabels 2 an die Querrillen 13 gewährleistet die An­ schlußvorrichtung 1 nicht nur eine Rutschsicherung, sondern eine Zugentlastung des elektrischen Kabels 2. Die Zugentlastung kann noch dadurch verstärkt werden, daß an der Stirnseite 15 des Ansatzes 14 ebenfalls Querrillen ausgebildet sind. Bei ge­ schlossenem Gehäusedeckel 6 gewährleistet somit das Zusammenwirken der Querril­ len 13 im Gehäusekörper 5 und des Ansatzes 14 am Gehäusedeckel 6 eine wirkungs­ volle Zugentlastung des elektrischen Kabels 2.
Die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung 1 ist dadurch besonders kompakt und einfach montierbar, daß die Scharnierbolzen 7 seitlich am Ansatz 14 des Gehäuse­ deckels 6 und die Scharnieraufnahmen 8 am kabelseitigen Ende 12 des Gehäusekör­ pers 5 ausgebildet sind.
Die einzelnen Schritte der Montage der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung 1 sind in den Fig. 1 bis 5 wiedergegeben. Fig. 1 zeigt einen leeren Gehäusekörper 5 mit einem Aufnahmeraum 9 und am kabelseitigen Ende 12 des Gehäusekörpers 5 ange­ ordneten Querrillen 13. Dadurch, daß der Gehäusekörper 5 von oben frei zugänglich ist, kann das mit dem Stecker 3 vorkonfektionierte elektrische Kabel 2 in den Auf­ nahmeraum 9 eingelegt werden, unabhängig davon, ob der Stecker 3 bereits mit einer Buchse verbunden ist oder nicht. Dieser Zustand - in den Gehäusekörper 5 eingeleg­ tes Kabel 2 - ist in Fig. 2 dargestellt.
Als nächstes wird der Gehäusedeckel 6 mit dem Gehäusekörper 5 verbunden, wozu die Scharnierbolzen 7 einfach in die Scharnieraufnahmen 8 eingerastet werden. Dabei steht der Gehäusedeckel 6 senkrecht auf dem Gehäusekörper 5 und damit auch senk­ recht zur Längserstreckung des elektrischen Kabels 2. Von diesem, in Fig. 3 darge­ stellten, geöffneten Zustand des Gehäuses kann die elektrische Anschlußvorrichtung 1 einfach durch Zuklappen des Gehäusedeckels 6 in den geschlossenen Zustand überführt werden. Während der Gehäusedeckel 6 dabei aus seiner - bezogen auf die Längserstreckung des elektrischen Kabels 2 - senkrechten Position in die waage­ rechte Position überführt wird, wird der Ansatz 14 umgekehrt aus der waagerechten Position in die senkrechte Position gebracht. In geschlossener Stellung des Gehäuse­ deckels 6 sorgt der senkrecht dazu verlaufende Ansatz 14 somit dafür, daß das elek­ trische Kabel 2 zwischen den Querrillen 13 und der Stirnseite 15 des Ansatzes 14 festgeklemmt ist, womit eine Zugentlastung des elektrischen Kabels 2 realisiert wird. Der Ansatz 14 ist dabei ebenso wie die Querrillen 13 so dimensioniert, daß das elektri­ sche Kabel 2 zwar ausreichend fest gehalten wird, eine Beschädigung des elektri­ schen Kabels 2 jedoch ausgeschlossen ist.
Ein ungewolltes Öffnen des Gehäusedeckels 6 wird bereits durch den Preßsitz zwi­ schen dem Ansatz 14 und dem elektrischen Kabel 2 verhindert. Zusätzlich dazu kön­ nen jedoch am steckerseitigen Ende des Gehäusekörpers 5 bzw. am steckerseitigen Ende des Gehäusedeckels 6 geeignete - hier nicht dargestellte - Verrastungselemente vorgesehen sein. Der Gehäusedeckel 6 kann dann nur mit Hilfe eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubendrehers, wieder geöffnet werden. Ist ein späteres Öff­ nen des Gehäuses nicht erwünscht, so kann der Gehäusedeckel 6 zur zusätzlichen Sicherung mit dem Gehäusekörper 5 verklebt oder verschweißt sein.
Die Befestigung der fertig montierten - in Fig. 4 dargestellten - Anschlußvorrichtung 1 an dem elektrischen Gerät kann besonders einfach durch die an dem Gehäuse aus­ gebildeten Rastmittel 4 erfolgen. Die Rastmittel 4 bestehen dabei aus zwei über je einen Steg 16 mit dem Gehäusekörper 5 verbundenen Rastarmen 17 und endseitig an den Rastarmen 17 angeordneten Rastnasen 18. Die Rastnasen 18 dienen dazu, ent­ sprechende Vorsprünge 19 an einer Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts zu hin­ tergreifen. Die Rastmittel 4 sind dabei als von Hand lösbare Rastmittel 4 ausgebildet, wozu die Rastarme 17 je einen Griffabschnitt 21 aufweisen. Werden die Griffab­ schnitte 21 zusammengedrückt, so bewegen sich die Rastnasen 18 auseinander und die Anschlußvorrichtung 1 kann von der Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts abgezogen werden.
Vorzugsweise sind die Enden der Rastnasen 18 abgeschrägt, so daß sich die Rastarme 17 und mit ihnen die Rastnasen 18 beim Aufdrücken der Anschlußvorrichtung 1 auf die Gehäusewand 20 des elektrischen Geräts, aufgrund der Elastizität der Rastarme 17, auseinanderbewegen.

Claims (10)

1. Anschlußvorrichtung zum Anschließen eines elektrischen Kabels (2) an ein elektri­ sches Gerät, wobei das elektrische Kabel (2) mit einem Stecker (3), insbesondere mit einem ein RJ-45-Steckerbild aufweisenden Stecker (3), zum Einstecken in eine korre­ spondierende Buchse des elektrischen Geräts verbunden ist, dadurch gekennzeich­ net, daß das elektrische Kabel (2) zusammen mit dem Stecker (3) in ein Gehäuse ein­ setzbar und im eingesetzten Zustand darin gehalten ist und daß das elektrische Kabel (2) bzw. der mit dem elektrischen Kabel (2) verbundene Stecker (3) mittels an dem Gehäuse angeordneter Rastmittel (4) an der Buchse bzw. an dem elektrischen Gerät fixierbar ist.
2. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse einen Gehäusekörper (5) und einen Gehäusedeckel (6) aufweist, wobei der Gehäuse­ deckel (6) derart an dem Gehäusekörper (5) befestigbar ist, daß der Gehäusedeckel (6) nach der Befestigung an dem Gehäusekörper (5) schwenkbar mit diesem verbun­ den ist.
3. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäu­ sekörper (5) und der Gehäusedeckel (6) über mindestens ein Scharnier miteinander verbindbar sind, wobei das Scharnier zweigeteilt ist und der Gehäusedeckel (6) die Scharnierbolzen (7) und der Gehäuseköper (5) die korrespondierenden Schanierauf­ nahmen (8) aufweisen.
4. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine Zugentlastung und/oder eine Rutschsicherung für das einge­ setzte Kabel (2) aufweist.
5. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusekörper (5) einen länglichen Aufnahmeraum (9) mit einem etwa U- förmigen Querschnitt, der im wesentlichen dem Durchmesser des elektrischen Kabels (2) und dem Querschnitt des Steckers (3) entspricht, aufweist.
6. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß am kabelsei­ tigen Ende (12) des Aufnahmeraums (9) quer zu dessen Längserstreckung in den Aufnahmeraum (9) hineinragende Erhebungen, z. B. Querrillen (13), am Gehäusekör­ per (5) ausgebildet sind.
7. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäusedeckel (6) ein Ansatz (14) ausgebildet ist, wobei sich der Ansatz (14) derart senkrecht zur Grundfläche des Gehäusedeckels (6) erstreckt, daß der Ansatz (14) bei geschlossenem Gehäuse, d. h. bei geschlossenem Gehäusedeckel (6), in den Aufnah­ meraum (9) hineinragt.
8. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (14) quer zur Längserstreckung des Gehäusedeckels (6) verläuft und daß an der Stirnseite (15) des Ansatzes (14) Mittel zur Zugentlastung und/oder zur Rutschsiche­ rung, insbesondere Querrillen, für das eingesetzte Kabel (2) ausgebildet sind, wobei die Mittel zur Zugentlastung und/oder zur Rutschsicherung am Ansatz (14) mit den Erhebungen am Gehäusekörper (5) zusammenwirken.
9. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharnierbolzen (7) seitlich am Ansatz (14) des Gehäusedeckels (6) und die Schar­ nieraufnahmen (8) am kabelseitigen Ende (12) des Gehäusekörpers (5) ausgebildet sind.
10. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (4) als federnde Rastarme (17) ausgebildet sind, wobei die Rastar­ me (17) Rastnasen (18) aufweisen und die Rastnasen (18) korrespondierende Vor­ sprünge (19) an der Buchse bzw. am elektrischen Gerät hintergreifen.
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