DE10031891A1 - Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Geräts - Google Patents

Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Geräts

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Abstract

Es wird ein Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Gerät vorgeschlagen, wobei ein abgeschaltetes Gerät von dem Busmanager mittels eines Frequenzimpulses, der über eine Stromversorgungsleitung übertragen wird, reaktiviert wird. Das Gerät kann durch den Busmanager oder durch sich selbst abgeschaltet werden, wenn für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation mit dem Gerät betrieben wurde. Der Frequenzimpuls wird mittels einer Auswerteschaltung des abgeschalteten Geräts ausgewertet, wobei die Auswerteschaltung ein frequenzselektives Filter und einen Schwellwertdetektor aufweist. Der Frequenzimpuls kann bei einer Frequenz, die nur für ein Gerät gilt, oder bei einer Frequenz für eine Gruppe von Geräten oder bei einer Frequenz für alle Geräte übertragen werden. Sind die Geräte in Zweigen angeordnet, dann werden alle einem abgeschalteten Gerät nachgeordneten Geräte ebenfalls abgeschaltet bzw. reaktiviert.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Gerät nach der Gattung des unabhängigen Patentanspruchs. Es ist bereits das IEEE1394 Bussystem bekannt, das seriell und selbstkonfigurierend ist und das derzeit für den Betrieb als ein Fahrzeugkommunikationsnetz erweitert wird. In IEEE1394a sind bereits Stromsparmodi offenbart, wobei ein Gerät, das an ein solches serielles Bussystem angeschlossen ist, vier verschiedene Aktivitätszustände aufweist, die von voller Aktivität bis zur vollständigen Abschaltung reichen. Ist ein Gerät vollständig abgeschaltet, muss es dennoch eine Grundfunktionalität auf der Ebene der Bitübertragungsschicht (physical layer) aufweisen, um insbesondere den Aufweckbefehl auswerten zu können.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenem Gerät mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs hat dem gegenüber den Vorteil, dass ein effizienteres Energiemanagement erreicht wird, da die Funktionalität der Bitübertragungsschicht weitgehend abgeschaltet wird, bis auf die notwendige Mittel zur Auswertung des Frequenzimpulses, der das abgeschaltete Gerät wieder aufweckt.
Daneben ist es von Vorteil, dass der Frequenzimpuls über die Stromversorgungsleitung übertragen wird, da damit der Aktivierungsruf für das abgeschaltete Gerät einen Datenbus nicht belastet und die Mittel zur Auswertung des Frequenzimpulses direkt an der Stromversorgungsleitung angebracht werden können, was sich als äußerst günstig erweist.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens zwischen einem ausgeschalteten Zustand, einem Zustand von Basisfunktionalität, der durch das Aktivieren mittels des Frequenzimpulses erreicht wird, und einem Zustand von voller Funktionalität, der beispielsweise durch einen weiteren Befehl durch den Busmanager erlangt wird, unterschieden werden kann. Durch diese Unterscheidung ist vorteilhafterweise eine höhere Energieeinsparung möglich, weil das abgeschaltete Gerät die Funktionalität zur Auswertung von Befehlen außer dem Frequenzimpuls abgeschaltet hat. Durch den Frequenzimpuls gelangt das Gerät in einen Zustand einen Aufweckbefehl, vorzugsweise über den Datenbus, zu empfangen und auszuwerten.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte Verbesserungen des im unabhängigen Patentanspruch angegebenen Verfahrens zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Gerät möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass der Frequenzimpuls durch eine einfache Auswerteschaltung, bestehend aus einem frequenzselektiven Filter zur Frequenzselektion und einem Schwellwertdetektor zur Leistungsselektion realisiert wird, die dazu führt, dass falsche Signale keinen Einfluss nehmen.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass durch den Frequenzimpuls ein selektives Abschalten der Geräte erreicht wird, wenn die Frequenz des Frequenzimpulses für einzelne Geräte oder Gerätegruppen unterschiedlich ist, so dass den Frequenzimpuls nur die zu aktivierenden oder abzuschaltenden Geräte auswerten können.
Alternativ ist es von Vorteil, dass, wenn kein frequenzselektives Abschalten oder Reaktivieren des Geräts möglich ist, ein ganzer Zweig des Fahrzeugkommunikationsnetzes abgeschaltet wird, wobei dann das Gerät, das abzuschalten ist, veranlasst, dass auch alle diesem Gerät nachgeordnete Geräte abgeschaltet werden. Dies ist eine besonders einfache Methode, eine Abschaltung vorzunehmen.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass das Abschalten bzw. Reaktivieren durch den Busmanager vorgenommen wird, so dass diese Funktion zentral ausgeführt wird. Dies führt zu einer Vereinfachung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Daneben ist es auch von Vorteil, dass sich ein Gerät selbst abschaltet, wenn es feststellt, dass es für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation mehr betrieben hat. Damit wird vorteilhafter Weise der Busmanager von solch einer Überwachung entlastet.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 die Topologie eines verzweigten Netzes, Fig. 2 ein Bussystem, Fig. 3 eine Auswerteschaltung und Fig. 4 das erfindungsgemäße Verfahren als Flussdiagramm.
Beschreibung
Der Einsatz von Fahrzeugkommunikationsnetzen hält aufgrund der gestiegenen Zahl von Multimediafunktionen (Autoradio, Navigation, Auto-PC, Internetzugang über das Auto) immer mehr Einzug in das Kraftfahrzeug. Werden verschiedene Geräte an des Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossen, wobei einige Geräte zu bestimmten Zeitpunkten nicht verwendet werden, ist der Einsatz eines intelligenten Energiemanagements notwendig, um den Leistungsverbrauch der Geräte zu optimieren.
Erfindungsgemäß wird daher ein Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz angeschlossenen Gerät implementiert, dass, wenn das Gerät einmal abgeschaltet wurde, durch einen Frequenzimpuls von einem Busmanager über eine Stromversorgungsleitung wieder reaktiviert wird. Durch eine einfache Auswerteschaltung, die an die Stromversorgungsleitung angeschlossen wird, ist eine Auswertung möglich, wobei nur diese Auswerteschaltung während des ausgeschalteten Zustandes des Geräts betrieben werden muss, also mit Energie versorgt wird. Damit werden die Funktionalitäten der Bitübertragungsschicht, die die Datenübertragung als Funktionalität beinhaltet, abschaltbar. Die Auswerteschaltung wird durch ein frequenzselektives Filter und einen nachgeschalteten Schwellwertdetektor realisiert. Die Abschaltung kann alternativ entweder durch den Busmanager erfolgen, erneut unter Verwendung eines Frequenzimpulses, der über die Stromversorgungsleitung geschickt wird, oder durch das Gerät selbst. Diese Abschaltung erfolgt dann, wenn für eine vorgegebene Zeit von dem Gerät kein Datenverkehr über das Fahrzeugkommunikationsnetz übertragen beziehungsweise empfangen wurde. Wird die Frequenz des Frequenzimpulses variiert und einem jeweiligen Gerät oder Gerätegruppen eine solche, mit dem frequenzselektiven Filter unterscheidbare Frequenz zugeordnet, dann ist ein frequenzselektives Abschalten bzw. Reaktivieren von Geräten möglich. Alternativ ist es möglich, durch das Abschalten eines Geräts das Abschalten der diesem Gerät danach geordneten Geräte in einem Zweig zu veranlassen.
Als frequenzselektives Filter wird hier ein Bandpass eingesetzt. Es ist jedoch auch möglich, die frequenzselektive Filterung digital zu realisieren. Dabei wird dann beispielsweise ein digitaler Signalprozessor eingesetzt.
Bei Kommunikationsmodellen wie beispielsweise dem bekannten OSI-Modell werden die Funktionen in sogenannte Schichten aufgeteilt. Die unterste Schicht übernimmt Funktionen wie Modulation, Filterung und Verstärkung, also hardwarebezogene Funktionen. Diese Schicht wird hier wie beim OSI-Modell als Bitübertragungsschicht bezeichnet. Die Schichten darüber übernommen softwarebezogene Funktionen wie die Formatierung der zu übertragenden Daten. Die oberste Schicht ist meist eine Applikationsschicht, die also die Funktionen für einen Benutzer bereitstellt, beispielsweise die bedienbaren Funktionen eines CD-Spielers.
In Fig. 1 ist die Topologie eines verzweigten Netzes dargestellt. Ein Busmanager 1 ist über einen ersten Datenein-/-ausgang mit einem Relaisknoten 2 verbunden. Über einen zweiten Datenein-/-ausgang ist der Busmanager 1 mit einem Mobiltelefon 6 verbunden. Der Busmanager 1 ist in dieser Netztopologie die Wurzel, da der Busmanager 1 der oberste Knoten das Grafen ist. An einem zweiten Datenein-/-ausgang des Relaisknoten 2 ist ein CD-Spieler 3 angeschlossen. An einen dritten Datenein-/-ausgang des Relaisknoten 2 ist ein Autoradio 4 angeschlossen. Über seinen zweiten Datenein-/-ausgang ist der CD-Spieler 3 mit einem CD-Wechsler 5 verbunden. Alternativ ist es möglich, dass diese Netztopologie um weitere Geräte ergänzt wird. Es ist auch möglich, dass das Fahrzeugkommunikationsnetz wie hier dargestellt mit weniger Geräten aufgebaut wird. Weiterhin ist es möglich, dass eine komplexere Verzweigung mit mehreren Relaisknoten vorliegt, wobei die einzelnen Relaisknoten auch Funktionalitäten aufweisen können. Der Relaisknoten 2 ist hier ein Lautsprechersystem mit Audioverstärker. Die Stromversorgungsleitung läuft parallel zu den Datenein-/-ausgängen zwischen den einzelnen Geräten. Die Datenleitungen sind hier elektrische Leitungen, es sind jedoch alternativ auch optische Leitungen möglich. In diesem Fall weisen die angeschlossenen Geräte Mittel auf, um optische Signale zu empfangen und zu versenden, beispielsweise Optokoppler.
Schaltet der Busmanager 1 den CD-Spieler 3 mittels eines Frequenzimpulses ab, den nur die Auswerteschaltung, die der CD-Spieler 3 aufweist, auswerten kann, dann schaltet der CD- Spieler 3 seine Funktionalität bis auf die Auswerteschaltung selbst ab. Durch einen weiteren Frequenzimpuls kann der Busmanager 1 den CD-Spieler 3 wieder aktivieren. In der gleichen Weise kann der Busmanager 1 alle anderen Geräte frequenzselektiv An- und Abschalten. Daneben ist es möglich, dass der Busmanager 1 auch ganze Gruppen von Geräten abschaltet, wenn diese Gruppen von Geräten einen solchen Frequenzimpuls in gleicher Weise auswerten können. Alternativ ist es möglich, dass der Busmanager 1 den Relaisknoten 2 abschaltet und damit auch die nachfolgenden Geräte den CD-Spieler 3, das Autoradio 4 und den CD-Wechsler 5. Die Abschaltung übernimmt der Busmanager 1, wenn für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation von dem betreffenden Gerät über das Fahrzeugkommunikationsnetz übertragen wurde. Diese vorgegebene Zeit kann beispielsweise eine Minute betragen. Weiterhin ist es möglich, dass die Abschaltung durch den Relaisknoten 2 erfolgt, um alternativ den CD-Spieler 3 mit dem CD-Wechsler 5 oder das Autoradio 4 abzuschalten. Weiterhin ist es möglich, dass sich die einzelnen Geräte nach der vorgegebenen Zeit selbst abschalten und so eine übergeordnete Instanz wie den Busmanager 1 von dieser Überwachung entlasten. Dann wird der Frequenzimpuls, der über die Stromversorgungsleitung geleitet wird, nur zum wiederaufwecken verwendet. Weiterhin ist es möglich, dass der Abschaltbefehl über die Datenleitungen von dem Busmanager 1 an die einzelnen Geräte gesendet wird, weil hier die Geräte selbst noch nicht abgeschaltet sind.
Das Einschalten oder Aufwecken ist allerdings nur mit dem Frequenzimpuls möglich, weil die abgeschalteten Geräte die Mittel zur Auswertung von Daten, die über Datenleitungen versendet werden, abschalten.
In Fig. 2 ist ein Bussystem dargestellt, bei dem die Geräte parallel miteinander über einen Datenbus 7 vernetzt sind. Neben einem Datenbus 7 sind die Geräte auch über eine Stromversorgungsleitung 8 miteinander verbunden. An den Datenbus 7 und die Stromversorgungsleitung 8 sind jeweils der Busmanager 1, der CD-Spieler 3, das Autoradio 4 und der CD-Wechsler 5 angeschlossen. Dabei werden jeweils Datenein-/-aus­ gänge für die Kommunikation über den Datenbus 7 verwendet, wobei die einzelnen Geräte Buskontroller aufweisen, um die Datenkommunikation über den Datenbus 7 zu bewerkstelligen, und einen Eingang von der Stromversorgungsleitung 8 haben, um einerseits Energie aufzunehmen und andererseits um den Frequenzimpuls gegebenenfalls zu empfangen und auszuwerten.
Der Busmanager 1 hat darüber hinaus noch einen Ausgang zur Stromversorgungsleitung 8, um den Frequenzimpuls auf die Stromversorgungsleitung 8 zu geben. Sollen andere Geräte auch die Frequenzimpuls senden können, dann müssen auch diese Geräte einen Ausgang zur Stromversorgungsleitung 8 aufweisen.
Bei diesem Bussystem ist es entweder möglich, dass durch einen Frequenzimpuls, der von dem Busmanager 1 ausgesendet wird, alle Geräte ausgeschaltet werden, wenn die Auswerteschaltungen der Geräte 3, 4, 5 und 6 alle auf die gleiche Frequenz abgestimmt sind oder dass jedes Gerät seine eigene Frequenz für den Frequenzimpuls aufweist, so dass eine individuelle Abschaltung oder Reaktivierung möglich ist oder dass die Geräte zu Gruppen zusammengefasst werden und diese Gruppen jeweils einem Frequenzimpuls bei einer bestimmten Frequenz zugeordnet werden, um diese Gruppe auszuschalten oder reaktivieren.
In Fig. 3 ist die Auswerteschaltung als Blockdiagramm dargestellt. Die Stromversorgungsleitung 8, auf der der. Frequenzimpuls übertragen wird, weist eine Verzweigung als Ausgang zu einem frequenzselektiven Filter 9 auf. Das frequenzselektive Filter 9 ist auf eine bestimmte Mittenfrequenz eingestellt, die entweder wie oben dargestellt für alle Geräte gleich ist, für jedes Gerät unterschiedlich ist oder für Gruppen von Geräten jeweils unterschiedlich ist. Das das frequenzselektive Filter 9 passierende Signal gelangt dann in einen Schwellwertdetektor 10, der die Leistung des Signals mit einem vorgegebenen Schwellwert vergleicht. Damit werden schwache und/oder rauschhafte Signale als Fehlsignale abgeblockt und nur solche Signale veranlassen eine Reaktivierung des Geräts, die eine Leistung, die über dem Schwellwert liegt, aufweisen. Das Ausgangssignal des Schwellwertentscheiders ist null, wenn die Leistung unter dem vorgegebenen Schwellwert liegt oder ein vorgegebener Spannungswert, wenn die Leistung über dem Schwellwert liegt. In diesem Fall wird das Gerät reaktiviert oder abgeschaltet, wobei der Frequenzimpuls vor allem zur Reaktivierung gedacht ist, da die Abschaltung auch leicht über Datenleitungen erfolgen kann. Bei der Reaktivierung werden zunächst die Funktionen der Bitübertragungsschicht aktiviert, so dass dann ein Aufweckbefehl über die Datenleitungen auswertbar ist, um dann die volle Funktionalität des Geräts bereitzustellen. Es ist alternativ auch möglich sofort mit dem Reaktivieren die volle Funktionalität des Geräts wieder herzustellen.
In Fig. 4 ist als Flussdiagramm das erfindungsgemäße Verfahren dargestellt. In Verfahrensschritt 12 wird ausgewertet, dass das Gerät für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation über das Fahrzeugkommunikationsnetz vorgenommen hat. In Verfahrensschritt 13 wird dann überprüft, ob der Busmanager die Abschaltung vornehmen soll. Ist das der Fall, dann wird in Verfahrensschritt 14 der Frequenzimpuls über die Stromversorgungsleitung 8 übertragen. In Verfahrensschritt 14 wird festgestellt, ob der Frequenzimpuls selektiv ist, also für ein einzelnes Gerät gilt oder für eine Gruppe von Geräten. Ist das der Fall, dann wird in Verfahrensschritt 16 nur das bestimmte Gerät den Frequenzimpuls mittels der Schwellwertdetektor 10 auswerten, da nur das frequenzselektive Filter 9 dieses Gerätes den Frequenzimpuls zum Schwellwertdetektor 10 durchlässt, bei anderen Geräten wird der Frequenzimpuls durch das frequenzselektive Filter 9 so stark gedämpft, dass der Schwellwertdetektor 10 als Ausgangssignal eine Null abgibt.
Wurde in Verfahrensschritt 15 festgestellt, dass der Frequenzimpuls nicht selektiv ist, dann wertet jedes Gerät aus, ob der Frequenzimpuls über dem Schwellwert liegt, der durch den Schwellwertdetektor 10 vorgegeben ist. Dann wird in Verfahrensschritt 17 überprüft, ob der Frequenzimpuls über dem Schwellwert liegt, ist dass der Fall dann wird in Verfahrensschritt 18 das Gerät abgeschaltet. Die Abschaltung des Geräts erfolgt auch, wenn in Verfahrensschritt 13 festgestellt wurde, dass der Busmanager 1 selbst die Abschaltung nicht vornehmen soll, sondern dass Gerät selbst. Die Abschaltung von Geräten kann alternativ auch durch Befehle über die Datenleitungen oder durch die Geräte selbst vorgenommen werden, sofern für eine vorgegebene Zeit kein Datenverkehr von dem jeweiligen Gerät betrieben wurde.
In Verfahrensschritt 19 wird überprüft, und zwar durch den Busmanager 1, ob zu dem abgeschalteten Gerät Daten übertragen werden sollen oder von dem abgeschalteten Gerät Daten abgefragt werden sollen. Ist das der Fall, dann wird in Verfahrensschritt 20 von dem Busmanager 1 ein Frequenzimpuls zu dem Gerät übertragen, wobei in Verfahrensschritt 21 das Gerät erneut die Auswertung mittels des frequenzselektiven Filters 9 und des Schwellwertdetektors 10 vornimmt. Wurde ein Ausgangssignal von größer Null vom Schwellwertdetektor 10 abgegeben, dann wird in Verfahrensschritt 22 das Gerät wieder eingeschaltet, um dann wieder zu Verfahrensschritt 12 zurückzukehren und abzuwarten, ob das Gerät für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation liefert. Die Einschaltung kann, wie oben dargestellt, schrittweise oder sofort zu vollen Funktionalität des Geräts führen.
Wurde in Verfahrensschritt 21 festgestellt, dass das Signal unter dem Schwellwert liegt, dann wird in Verfahrensschritt 23 gewartet und zu Verfahrensschritt 19 zurückgesprungen, um auf eine Signalisierung durch einen Frequenzimpuls von dem Busmanager 1 zu warten. Es wird auch in Verfahrensschritt 19 zu Verfahrensschritt 23 zum Warten gesprungen, wenn in Verfahrensschritt 19 festgestellt wurde, dass der Busmanager 1 keinen neuen Datenverkehr mit den abgeschalteten Gerät wünscht. Wurde in Verfahrensschritt 17 festgestellt, dass der Frequenzimpuls unter dem Schwellwert liegt, dann wird das Gerät nicht abgeschaltet, und es wird zu Verfahrensschritt 12 zurückgesprungen um zu warten, ob das Gerät für eine vorgegebene Zeit keine Datenkommunikation vornimmt.

Claims (8)

1. Verfahren zum Betrieb von einem an ein Fahrzeugkommunikationsnetz (7, 8) angeschlossenen Gerät, wobei das Gerät abgeschaltet wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Busmanager (1) erkennt, dass eine Datenkommunikation mit dem abgeschalteten Gerät notwendig ist, und dass dann das abgeschaltete Gerät von dem Busmanager (1) mittels eine Frequenzimpulses, der über eine Stromversorgungsleitung (8) übertragen wird, reaktiviert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Frequenzimpuls von einer Auswerteschaltung (9, 10) des abgeschalteten Geräts mit einem Schwellwert verglichen wird und dass, wenn die Signalleistung des Frequenzimpulses über dem Schwellwert liegt, das abgeschaltete Gerät reaktiviert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät durch einen Frequenzimpuls abgeschaltet wird, wobei der Frequenzimpuls bei einer Frequenz übertragen wird, die von wenigstens einer Auswerteschaltung (9, 10) eines Geräts des Fahrzeugkommunikationsnetzes (7, 8) erkannt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass alle dem abgeschaltetem Gerät in einem Zweig des Fahrzeugkommunikationsnetzes (7, 8) nachgeordneten Geräte ebenfalls abgeschaltet werden und dass dem reaktivierten Gerät nachgeordneten Geräte ebenfalls reaktiviert werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät von dem Busmanager (1) abgeschaltet bzw. reaktiviert wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gerät selbst abschaltet und vom Busmanager (1) reaktiviert wird.
7. Gerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät die Auswerteschaltung (9, 10) aufweist und dass die Auswerteschaltung ein frequenzselektives Filter (9) und einen Schwellwertdetektor (10) aufweist, wobei die Auswerteschaltung (9, 10) an die Stromversorgungsleitung (8) angeschlossen ist.
8. Busmanager zur Durchführung des Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
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