DE10039875A1 - Verfahren und Anordnung zur Aufnahme und Entsorgung von ausgetretenen auf der Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen und/oder Öl-Wasser-Emulsionen - Google Patents
Verfahren und Anordnung zur Aufnahme und Entsorgung von ausgetretenen auf der Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen und/oder Öl-Wasser-EmulsionenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Aufnahme und Entsorgung von ausgetretenen, auf der Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen und/oder Öl-Wasser-Emulsionen unter Verwendung von auf die Wasseroberfläche aufgebrachten hydrophoben Schaumstoffen. DOLLAR A Durch die Verwendung dieser Schaumstoffe soll eine sichere und schnelle Adsorption sowie eine sichere Aufnahme und Entsorgung der Havarieprodukte unabhängig von der Zusammensetzung gewährleistet werden. DOLLAR A Dies wird dadurch erreicht, daß erfindungsgemäß Schaumstoffelemente mit einem Volumen von 8 cm·3· bis 80 cm·3· durch Luft- und/oder Wasserfahrzeuge auf die Wasseroberfläche aufgebracht, die mit Öl sowie Wasser und/oder Öl-Wasser-Emulsionen getränkten aufschwimmenden Schaumstoffelemente mit einem von einem Wasserfahrzeug betätigten Umschließungsnetz mit einer Maschenweite von 50 mm bis 100 mm gebündelt sowie ohne Pressung und unter einer ersten Wasserabtrennung von einem Wasserfahrzeug aufgenommen werden, und daß die so aufgebrachten getränkten Schaumstoffelemente entweder sofort von Öl sowie Wasser vor Ort getrennt, die Schaumstoffelemente direkt wieder ausgebracht sowie das Öl auf einem Wasserfahrzeug gelagert oder die getränkten Schaumstoffelemente auf einem Wasserfahrzeug gelagert sowie in einer auf einem Wasserfahrzeug oder an Land befindlichen stationären Wirbelschicht-Verbrennungsanlage verbrannt werden. DOLLAR A Zur Realisierung sind erfindungsgemäß ein oder mehrere Wasserfahrzeuge zur ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Aufnahme und Entsorgung
von ausgetretenen auf der Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen
und/oder Öl-Wasser-Emulsionen.
Verschiedene technische Systeme zur Begrenzung der Belastungen der Ozeane, der
Randmeere und ihrer Küsten durch ausgetretenes Öl auf See infolge von
Schiffskollisionen und -havarien oder durch vorsätzliches Ablassen von Altöl auf See
wurden weltweit in den vergangenen Jahren entwickelt und umgesetzt.
Die meisten der auf physikalischen Wirkprinzipien basierenden Verfahren arbeiten
zufriedenstellend, sofern die für den Einsatz erforderlichen meteorologischen und
hydrologischen Bedingungen günstig sind. Sie versagen häufig, sofern größerer
Seegang und höhere Windstärken vorherrschen.
Besonders gefährdete Seegebiete sind der Fehmarnbelt und die Mecklenburger Bucht
einschließlich der Küstenbereiche der gesamten westlichen Ostsee. Die sehr hohe
Verkehrsdichte und die z. T. komplizierten Seewege (z. B. Kadetrinne) führen hier
immer wieder zu Schiffshavarien.
Auf Grund der geographischen Enge zwischen den dänischen Inseln Lolland, Falster
und Mön im Norden, der Küste Schleswig-Holsteins einschließlich der Insel Fehmarn
im Westen bzw. Südwesten und der Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit
zahlreichen Inseln und Bodden im Süden ist der je nach meteorologischen und
hydrologischen Bedingungen zur Verfügung stehende Zeitraum zwischen dem
Bekanntwerden einer Ölhavarie und dem Beginn der aktiven Ölaufnahme durch
entsprechende technische Systeme sehr gering, um die ökologisch wie auch
wirtschaftlich sensible Ostseeküste der Bundesrepublik Deutschland vor große
Schäden wirksam bewahren zu können.
Im Falle ungünstiger Witterungsbedingungen sind die gegenwärtig verfügbaren
technischen Mittel allein nicht ausreichend.
Ähnliche meteorologische und hydrologische Bedingungen sowie komplizierte
Seewege sind in vielen Küstenbereichen bei einer Vielzahl von Staaten der Welt
vorhanden, so daß bei gleich gelagerten Havarien auch äquivalente ökologische
Schäden eintreten.
Ebensolche Schäden treten bei Havarien an Pipelines im Gewässer oder in
Gewässernähe sowie bei im Gewässer befindlichen Bohrstationen auf.
Neben den allgemein bekannten technischen Lösungen zur Begrenzung der Belastung
von Gewässern durch Öl-Havarien ist weiterhin bekannt, daß auf die Wasseroberfläche
des Gewässers großflächige Matten aus offenporigen oder vernetzten Schaumstoffen
aufgebracht werden, die Öle oder Öl-Wasser-Emulsionen adsorbieren und die nach
dem Einbringen zurückgewonnen werden (DE 198 54 974.1).
Obwohl mit dieser Technologie eine Reihe von Vorteilen erreichbar wird, ist eine
Anwendung bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht mehr gewährleistet. Darüber
hinaus ist die aufwendige Rückgewinnung nur bei leichten wertvollen Ölen überhaupt
sinnvoll. Bei schweren Ölen und bei Öl-Wasser-Emulsionen ist schon nach kurzer Zeit
eine Verfestigung erreicht, so daß keine Ölrückgewinnung realisierbar ist. Diese
Schaumstoffmatten sind danach nur mit aufwendigen Aufbereitungs- und
Verbrennungstechnologien zu entsorgen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, durch Verwendung von hydrophoben
Schaumstoffen eine sichere Adsorption zu erreichen sowie eine einfache Aufnahme
und Entsorgung unabhängig von der Zusammensetzung des Havarieproduktes zu
gewährleisten.
Dies wird dadurch erreicht, daß erfindungsgemäß hydrophobe Schaumstoffelemente
mit einem Volumen von 8 cm3 bis 80 cm3 durch Luft- und/oder Wasserfahrzeuge auf
die Wasseroberfläche ausgebracht, die mit Öl sowie Wasser und/oder Öl-Wasser-
Emulsionen getränkten aufschwimmenden Schaumstoffelemente mit einem von einem
Wasserfahrzeug betätigten Umschließungsnetz (mit einer Maschenweite von 50 mm
bis 100 mm) gebündelt sowie ohne Pressung und unter einer ersten
Wasserabtrennung von einem Wasserfahrzeug aufgenommen werden, und daß die so
aufgebrachten getränkten Schaumstoffelemente entweder sofort von Öl sowie Wasser
vor Ort getrennt, die Schaumstoffelemente direkt wieder ausgebracht sowie das Öl auf
einem Wasserfahrzeug gelagert oder die getränkten Schaumstoffelemente auf einem
Wasserfahrzeug gelagert sowie in einer auf einem Wasserfahrzeug oder an Land
befindlichen stationären Wirbelschicht-Verbrennungsanlage verbrannt werden.
Zur Realisierung sind erfindungsgemäß ein oder mehrere Wasserfahrzeuge zur
Bündelung der mit Ölen und/oder Öl-Wasser-Emulsionen getränkten sowie auf der
Wasseroberfläche aufschwimmenden Schaumstoffelemente mit einem
Umschließungsnetz ausgerüstet und weisen Absaug- oder Abfördereinrichtungen, Öl-
Trenn- und -Bunkereinrichtungen sowie Bunkereinrichtungen für die getränkten
Schaumstoffelemente zur Aufgabe an eine stationäre Wirbelschicht-
Verbrennungsanlage an Land oder auf einem Wasserfahrzeug auf.
An einem Ausführungsbeispiel wird die Erfindung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt:
Fig. 1: Das Ausbringen der Schaumstoffelemente mittels Wasser- oder Luftfahrzeugen
auf den Ölteppich (schematisch)
Fig. 2 Das Ausbringen des Umschließungsnetzes durch Umfahren der mit Öl
getränkten Schaumstoffelemente im Bereich des Ölteppichs (schematisch) mit
einem Wasserfahrzeug
Fig. 3: Das Schließen des Umschließungsnetzes und damit Konzentration und
Entnahme der Schaumstoffelemente von der Wasseroberfläche (schematisch)
Fig. 4: Der Eintrag der mit Öl getränkten Schaumstoffelemente in die stationäre
Wirbelschichtverbrennungsanlage (Verfahrensschema), die in ein
Blockheizkraftwerk eingebunden sein kann.
Durch Austritt von Öl aus einem nicht dargestellten Havaristen bildet sich der
Ölteppich 1 auf der Wasseroberfläche und wird aufgrund der hydrologischen sowie
meteorologischen Bedingungen auf der Wasseroberfläche 2 transportiert (Fig. 1).
Unabhängig von der Zusammensetzung des auf der Wasseroberfläche 2
schwimmenden Ölteppichs 1 werden unmittelbar nach Bekanntwerden der Havarie per
Flugzeug 3 und/oder Schiff 4 auf die Oberfläche des Ölteppichs 1
Schaumstoffelemente 5 ausgebracht. Die Schaumstoffelemente 5 bestehen aus
hydrophobem Material mit einem Volumen von 8 cm3 bis 80 cm3. Die Menge der
auszubringenden Schaumstoffelemente 5 wird dabei so gesteuert, daß von ihnen ein
möglichst großer Anteil des Ölteppichs 1 abgedeckt wird.
Es ist vorteilhaft, die Schaumstoffelemente 5 vor dem Ausbringen anzufeuchten. Nach
einer Adsorptionszeit von 3 Minuten bis 30 Minuten sind von den
Schaumstoffelementen 5 allseitig und umfassend das Öl des Ölteppichs 1
einschließlich eines Wasseranteiles aufgenommen, d. h., die Schaumstoffelemente 5
sind mit Öl und Wasser getränkt.
Unmittelbar nach dem Ausbringen der Schaumstoffelemente 5 auf den Ölteppich 1
wird am äußeren Umfang des Ölteppichs 1 mit dem Schiff 7 die Boje 6 gesetzt (Fig. 2).
An der Boje 6 ist das Umschließungsnetz 8 befestigt, das mit dem Schiff 7 verbunden
sowie betätigt und durch Umfahren des Ölteppichs 1 ausgelegt wird.
Die Maschenweite des Umschließungsnetzes 8 richtet sich nach den Abmessungen
der Schaumstoffkörper 5.
Das Schiff 7 wird im Bereich der Boje 6 stationiert und durch Einholen des
Umschließungsnetzes 8 werden die getränkten und aufschwimmenden
Schaumstoffelemente 5 gebündelt und dabei konzentriert (Fig. 3). Die Bündelung
erfolgt dabei so, daß keine Pressung der Schaumstoffelemente 5 eintritt, um die
adsorbierte Ölmenge aufrecht zu erhalten.
Die konzentrierten Schaumstoffelemente 5 werden durch die Fördereinrichtung 9 des
Schiffes 7 ohne Pressung aufgenommen. Als Fördereinrichtung 9 ist eine Absaug-
oder eine Förderbandeinrichtung zu verwenden, wobei während des Transportweges
bereits ein Teil der von den Schaumstoffelementen 5 mit aufgenommenen Wassers
abgegeben wird.
Je nach Qualität des von den Schaumstoffelementen 5 aufgenommenen Öles wird
eine Rückgewinnung an Bord des Schiffes 7 vorgenommen und das so gewonnene Öl
im Schiff 7 gebunkert.
Die vom Öl befreiten Schaumstoffelemente 5 werden dann erneut auf die Oberfläche
des Ölteppichs 1 ausgebracht.
Bei minderer Ölqualität werden die getränkten Schaumstoffelemente 5 im Schiff 7
gebunkert. Bei einem Ölteppich 1 bestehend aus einer havarierten Öl-Wasser-
Emulsion werden die aufgenommenen Schaumstoffelemente 5 sofort im Schiff 7
gebunkert, da die Öl-Wasser-Emulsion sich nicht ohne weiteres separieren läßt.
Sollten die mit Öl kontaminerten Schaumstoffelemente 5 vor ihrer Konzentration durch
das Umschließungsnetz 8 die Uferzone erreicht haben, wobei eine Vermischung mit
Sand oder feinem Gestein möglich ist, können diese in gleicher Weise dem
nachfolgenden Entsorgungsprozeß zugeführt werden.
Die gebunkerten Schaumstoffelemente 5 werden in der stationären Wirbelschicht-
Verbrennungsanlage 22 verbrannt (Fig. 4). Dabei ist die stationäre Wirbelschicht-
Verbrennungsanlage 22 wahlweise an Land mobil oder stationär aufgebaut und wird
wahlweise als ausschließliche oder Vorrang-Verbrennungsanlage für die
Schaumstoffelemente 5 betrieben. Im Normalbetrieb werden die planmäßigen
Entsorgungsaufgaben vorgenommen.
Die stationäre Wirbelschicht-Verbrennungsanlage 22 ist ebenfalls auf dem Schiff 7
oder einem anderen Schiff betreibbar.
Die stationäre Wirbelschicht-Verbrennungsanlage 22 (Fig. 4) weist den Reaktor 10 mit
Luftkasten 11 und Düsenboden 18 sowie den Freiraum (Freeboard) 23 auf. Der
Reaktor 10 weist die Bunker- und Eintragseinrichtung 12 für die getränkten
Schaumstoffelemente 5, die Dosiereinrichtung 13 für Additive, die Eintragseinrichtung
14 für Zusatzbrennstoffe, den Anfahrbrenner 15 und die Sekundärluftzuführung 16
sowie das Wirbelbett 17 auf. An den Freiraum (Freeboard) 23 schließt sich die
Rauchgasleitung 19 mit Entstaubungsanlage 25 an.
Die Rauchgasleitung 19 ist in den Wärmeübertrager 20 des Abhitzekessels 24
eingebunden und mit dem Kamin 21 verbunden. Der Wärmeübertrager 20 ist in den
Dampferzeugungsprozeß 25 eingebunden.
Die Wirkungsweise ist folgende:
Die aus der Bunkereinrichtung eines Schiffes ausgetragenen mit Öl getränkten Schaumstoffelemente 5 werden der Bunker- und Eintragseinrichtung 12 der stationären Wirbelschicht-Verbrennungsanlage 22 aufgegeben. Die Wirbelluft (= Verbrennungsluft) wird vom Gebläse mit relativ großer Druckerhöhung gefördert, tritt von unten in den Reaktor 10 ein und wird im Luftkasten 11 gleichmäßig auf den verfügbaren Reaktorquerschnitt verteilt. Der Luftkasten 11 wird nach oben durch einen mit einer größeren Zahl von Luftdüsen bestückten Düsenboden 18 abgeschlossen. Der Düsenboden 18 trägt die Wirbelschicht 17. Die Schicht ist aus einem Inertstoff (z. B. Sand) mit bekanntem Partikelspektrum aufgebaut. Die Wirbelschicht 17 wird vom Wirbelluftstrom von unten nach oben durchströmt.
Die aus der Bunkereinrichtung eines Schiffes ausgetragenen mit Öl getränkten Schaumstoffelemente 5 werden der Bunker- und Eintragseinrichtung 12 der stationären Wirbelschicht-Verbrennungsanlage 22 aufgegeben. Die Wirbelluft (= Verbrennungsluft) wird vom Gebläse mit relativ großer Druckerhöhung gefördert, tritt von unten in den Reaktor 10 ein und wird im Luftkasten 11 gleichmäßig auf den verfügbaren Reaktorquerschnitt verteilt. Der Luftkasten 11 wird nach oben durch einen mit einer größeren Zahl von Luftdüsen bestückten Düsenboden 18 abgeschlossen. Der Düsenboden 18 trägt die Wirbelschicht 17. Die Schicht ist aus einem Inertstoff (z. B. Sand) mit bekanntem Partikelspektrum aufgebaut. Die Wirbelschicht 17 wird vom Wirbelluftstrom von unten nach oben durchströmt.
Zum Anfahren der Wirbelschicht ist es erforderlich, die Schicht durch den
Anfahrbrenner 15 auf ein genügend hohes Temperaturniveau zu bringen. In die bei
hoher Temperatur vorliegende fluidisierte Schicht werden die Schaumstoffelemente 5
eingetragen und bei einer Reaktionstemperatur von 850°C bis 890°C qualifiziert
verbrannt. Zusätzlich können Additive eingegeben werden, mit denen unerwünschte
Emissionen vermieden oder vermindert werden können.
Der Freeboard 23 ist im Querschnitt gegenüber dem Reaktor erweitert und dient
einesteils als Raum für mögliche Nachreaktionen sowie zum anderen dazu, den aus
der Schicht 17 ausgetragenen Partikeln die Umkehr zurück in das Wirbelbett zu
ermöglichen.
In den Reaktor 10 werden über die Eintragseinrichtung 14 feste, flüssige und
pumpfähige Stoffe eingebracht und umweltgerecht verbrannt.
Die Wärme der Verbrennungsgase der Wirbelschichtverbrennungsanlage 22 wird im
Wärmeübertrager 20 des Abhitzekessels 24 ausgekoppelt und für einen
Dampfkraftprozeß 25 zur Wärme- und Elektroenergie- Gewinnung genutzt.
Durch die Erfindung werden folgende Vorteile erreicht:
- 1. Unabhängig von hydrologischen sowie meteorologischen Bedingungen und der
Zusammensetzung der Havarieprodukte ist in kurzer Zeit eine sichere und
einfache Adsorption der Havarieprodukte gewährleistet. Dazu ergeben sich:
- - Zeitgewinn = Gewinn an nicht kontaminierter Umwelt - Die Ölbekämpfung kann unmittelbar nach Bekanntwerden einer Havarie erfolgen, weil das Ausbringen auch bei Schlechtwetter mit hohem Seegang am Ort der Havarie möglich ist.
- - Erweiterung des Einsatzgebietes - Diese Technologie ist auch in Seegebieten mit geringen Wassertiefen einsetzbar.
- - Rasche Erhöhung der Kapazität während eines Ölunfalls - Zusätzlich zu den verfügbaren Spezialschiffen eignen sich zahlreiche Schiffstypen der kommerziellen Schiffahrt und der Fischerei für das Ausbringen und das Konzentrieren mittels Netzen sowie den Transport der mit Öl kontaminierten Schaumstoffelemente. Schuten, Schlepper sowie Fischereifahrzeuge (vorrangig Kutter) sind entlang der gesamten deutschen Ostseeküste, aber auch an Küstengebieten anderer Staaten der Welt, stationiert.
- - Zusätzliche Kostenreduzierung - Durch die Möglichkeit einer zeitweiligen Einbeziehung von Schiffseinheiten der kommerziellen Schiffahrt einschließlich der geschulten Schiffsbesatzungen ist es möglich, die für derartige Einsatzfälle vorzuhaltenden Beschäftigten und technischen Systeme auf das notwendige Maß zu beschränken.
- - Umweltgerechtes Verfahren - Die Schaumstoffelemente sind beim gegenwärtigen Stand der Erkenntnis umweltneutral. Sie besitzen einen ausreichend hohen statischen Auftrieb, um gebundene schwere Öle am Absinken zu hindern.
- 2. Aufgrund des hohen Zeitgewinns werden schnelle und weiträumige Ausdehnungen eines Ölteppichs und die damit verbundenen Verschmutzungen in Küstenbereichen vermindert.
- 3. Die an den Schaumstoffelementen adsorbierten Havarieprodukte sind umwelt gerecht entsorgbar, wobei eine Kopplung mit anderen Entsorgungsaufgaben ohne weiteres möglich ist.
- 4. Der Austrag und die Aufnahme der Schaumstoffelemente ist nicht an bestimmte Schiffstypen gebunden.
- 5. Die stationäre Wirbelschicht-Verbrennungsanlage weist dazu noch folgende
Vorteile auf
- - einfacher konstruktiver Aufbau
- - feste, flüssige bzw. pumpfähige sowie gasförmige Brennstoffe können verbrannt werden
- - einfacher Brennstoffeintrag für pumpfähige Stoffe
- - die flüssigen oder pumpfähigen Brennstoffe können mit Wasser und/oder Sand vermischt sein
- - in weiten Grenzen anpaßbare Betriebsregimes der Wirbslschichtfeuerung
- - Reaktionstemperatur von 850°C möglich
- - Betrieb in engen wählbaren Temperaturfenstern realisierbar
- - Nutzung ähnlich einer Gasfeuerung (Ein-Aus-Betrieb) möglich
- - exzellente chemische Reaktionsführung unter Nutzung von Additiven zur Schadstoffvermeidung möglich
- - weitgehende stoffliche Nutzung eingegebener Additives zur Schadstoff einbindung
- - Die gesetzlichen Emissionsvorschriften einschließlich der 17.BlmSchV können eingehalten werden
- - Außer einer wirksamen Entstaubung ist keine weitere Abgasreinigung erforderlich
- 6. Die Erfindung ist ebenfalls für ausgetretene Havarieprodukte von Pipelines in Gewässernähe oder bei in Gewässern befindlichen Pipelines oder Bohrfeldern anwendbar.
1
Ölteppich
2
Wasseroberfläche
3
Flugzeug
4
Schiff
5
Schaumstoffelemente
6
Boje
7
Schiff
8
Umschließungsnetz
9
Fördereinrichtung
10
Reaktor
11
Luftkasten
12
Bunker- und Eintragsvorrichtung
13
Dosiereinrichtung
14
Eintragseinrichtung
15
Anfahrbrenner
16
Sekundärluftzuführung
17
Wirbelbett
18
Düsenboden
19
Rauchgasleitung
20
Wärmeübertrager
21
Kamin
22
Stationäre Wirbelschicht-Verbrennungsanlage
23
Freiraum (Freeboard)
24
Abhitzekessel
25
Dampfkraftprozeß
26
Entstaubungsanlage
Claims (9)
1. Verfahren zur Aufnahme und Entsorgung von ausgetretenen, auf der
Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen und/oder Öl-Wasser-
Emulsionen unter Verwendung von auf die Wasseroberfläche aufgebrachten
hydrophoben Schaumstoffen, gekennzeichnet dadurch, daß Schaumstoffelemente
mit einem Volumen von 8 cm3 bis 80 cm3 durch Luft- und/oder Wasserfahrzeuge
auf die Wasseroberfläche ausgebracht, die mit Öl sowie Wasser und/oder Öl-
Wasser-Emulsionen getränkten aufschwimmenden Schaumstoffelemente mit
einem von einem Wasserfahrzeug betätigten Umschließungsnetz mit einer
Maschenweite von 50 mm bis 100 mm gebündelt sowie ohne Pressung und unter
einer ersten Wasserabtrennung von einem Wasserfahrzeug aufgenommen
werden, und daß die so aufgebrachten getränkten Schaumstoffelemente entweder
sofort von Öl sowie Wasser vor Ort getrennt, die Schaumstoffelemente direkt
wieder ausgebracht sowie das Öl auf einem Wasserfahrzeug gelagert oder die
getränkten Schaumstoffelemente auf einem Wasserfahrzeug gelagert sowie in
einer auf einem Wasserfahrzeug oder an Land befindlichen stationären
Wirbelschichtverbrennungsanlage verbrannt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die getränkten
Schaumstoffelemente von der Gewässeroberfläche abgesaugt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die getränkten
Schaumstoffelemente von der Gewässeroberfläche mittels eines Förderbandes
abgefördert werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß das abgetrennte Öl in
Aggregaten auf einem Wasserfahrzeug verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die getränkten
Schaumstoffelemente mit einer stationären Wirbelschichtverbrennungsanlage auf
einem Wasserfahrzeug verbrannt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die getränkten
Schaumstoffelemente in einer an Land befindlichen stationären Wirbelschicht
verbrennungsanlage verbrannt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder einem der Ansprüche 5 bis 6,
gekennzeichnet dadurch, daß die stationäre Wirbelschichtverbrennungsanlage zur
Antriebs-, Wärme- und/oder Elektroenergieerzeugung betrieben wird.
8. Anordnung zur Aufnahme und Entsorgung von ausgetretenen, auf einer
Wasseroberfläche eines Gewässers schwimmenden Ölen unter Verwendung von
auf der Wasseroberfläche aufgebrachten hydrophoben Schaumstoffen,
gekennzeichnet dadurch, daß ein oder mehrere Wasserfahrzeuge zur Bündelung
der mit Ölen und/oder Öl-Wasser-Emulsionen getränkten sowie auf der
Wasseroberfläche aufschwimmenden Schaumstoffelemente mit einem
Umschließungsnetz ausgerüstet sind, Absaug- und Abfördereinrichtungen, Öl-
Trenn- und Bunkereinrichtungen sowie Bunkereinrichtungen für die getränkten
Schaumstoffelemente zur Aufgabe an eine stationäre Wirbelschicht-
Verbrennungsanlage an Land oder auf einem Wasserfahrzeug aufweisen.
9. Anordnung nach Anspruch 8, gekennzeichnet dadurch, daß ein oder mehrere
Wasserfahrzeuge eine stationäre Wirbelschicht-Verbrennungsanlage aufweisen.
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