DE10043163A1 - Endoskopische Biopsiezange - Google Patents

Endoskopische Biopsiezange

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Abstract

Beschrieben wird eine endoskopische Biopsiezange, die eine glatte Betätigung von Antriebshebeln (8) ermöglicht, so daß mit den Antriebshebeln einstückig ausgebildete Backenteile (7) geöffnet und geschlossen werden können. In den Antriebshebeln sind parallele Ausnehmungen in einer Richtung senkrecht zur Längsachse eines Lagerbolzens (5) ausgebildet. Innerhalb der parallelen Ausnehmungen sind Verbindungselemente (13), die einen Betätigungsdraht (2) mit den Antriebshebeln (8) verbinden, an die Antriebshebel (8) gekoppelt.

Description

Die Erfindung betrifft eine endoskopische Biopsiezange, die durch den Instru­ mentenkanal eines Endoskops geführt wird, um aus dem Inneren einer Körper­ höhle eine Gewebeprobe zur Biopsie zu entnehmen, sowie eine für die Biopsie­ zange bestimmte einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel.
Endoskopische Biopsiezangen haben üblicherweise zwei einstückig Einheiten, die jeweils aus einer Backenteil und einem Antriebshebel bestehen. Die beiden Einheiten sind an dem distalen Ende einer Hülle angeordnet. Ein sich durch die Hülle erstreckender Betätigungsdraht wird in Längsrichtung vor- und zurückbe­ wegt, so daß die Antriebshebel um ein Lager schwenken und die Backenteile sich wie ein Schnabel öffnen und schließen.
Fig. 16 zeigt einen typischerweise in einer endoskopischen Biopsiezange diesen Typs verwendeten Kopplungsmechanismus für den Antriebshebel und den Betäti­ gungsdraht. Das distale Ende eines nicht dargestellten Betätigungsdrahtes ist mit einer Gelenkplatte 13 verbunden, die parallel zu einem Antriebshebel 8 und zwischen dem Betätigungsdraht und dem Antriebshebel 8 angeordnet ist. Die Gelenkplatte 13 ist über einen Nietschaft 18 schwenkbar mit dem Antriebshebel 8 verbunden. In Fig. 16 ist weiterhin ein Backenteil 7 dargestellt.
Da der Antriebshebel 8 und die Gelenkplatte 13 über den Nietschaft 18 "freitra­ gend" miteinander verbunden sind, können Verschleiß, Klappern und andere während des Gebrauchs häufig auftretende Erscheinungen den Antriebshebel 8 und die Gelenkplatte 13 aus ihrer parallelen Anordnung geraten lassen, wie in Fig. 17 gezeigt ist. Infolgedessen stellt sich der Nietschaft 18 schräg oder defor­ miert sich in anderer Weise, so daß eine glatte Bewegung von Antriebshebel 8 und Gelenkplatte 13 nicht mehr möglich ist. Schlimmstenfalls springt der Niet­ schaft 18 heraus.
Die aus Backenteil und Antriebshebel bestehende, einstückige Einheit ist bisher durch Schneiden von Edelstahlstangen oder dergleichen gefertigt worden. Ange­ sichts der sehr hohen Fertigungskosten wird die Baueinheit seit kurzem gefertigt, indem ein Plattenmaterial nach einem Preßformverfahren bearbeitet wird, wie dies in den Japanischen Patentanmeldungen 276285/1997 und 24045/1998 beschrie­ ben ist.
Fig. 18 zeigt eine durch Preßformen gefertigte einstückige Einheit, die aus einem Backenteil 7 und einem Antriebshebel 8 besteht. Fig. 19 zeigt einen Grenzbereich 9 zwischen Backenteil 7 und Antriebshebel 8. Wie aus den Fig. 18 und 19 her­ vorgeht, werden der Antriebshebel 8 und der Grenzbereich 9 gefertigt, indem eine Metallplatte derart gebogen wird, daß eine Hälfte des Plattenmaterials mit der anderen Hälfte in Kontakt kommt.
Greift das Paar Backenteile 7 Schleimhautgewebe, so wirkt eine starke Kraft in zufälligen Richtungen auf die Backenteile 7 und eine konzentrierte Belastung auf den den Hals des jeweiligen Backenteils 7 bildenden Grenzbereich 9.
Da der Grenzbereich 9, der durch Biegen der Metallplatte derart, daß eine Hälfte des Plattenmaterials in engen Kontakt mit der anderen Hälfte des Plattenmaterials kommt, gefertigt ist, anfällig gegenüber seitlich wirkenden Biegekräften ist, biegt er sich seitlich in die in Fig. 18 durch den Pfeil A dargestellte Richtung. Die Back­ enteile 7 werden so in einer Weise deformiert, als wären sie seitlich geschwenkt worden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine endoskopische Biopsiezange sowie eine hierfür bestimmte einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel anzuge­ ben, die für eine derart glatte Betätigung der Antriebshebel sorgen, daß die einstückig mit den Antriebshebeln ausgebildeten Backenteile fest geöffnet und geschlossen werden können.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1, 10, 17 und 21.
Die endoskopische Biopsiezange nach Anspruch 21 kann zu besonders geringen Kosten gefertigt werden, indem die Anordnungen aus Backenteil und Antriebshe­ bel durch Preßformen hergestellt werden. Diese Biopsiezange ist besonders haltbar und stabil. Sie ist widerstandsfähig gegenüber seitlich wirkenden Biege­ kräften und gegenüber damit einhergehenden Deformationen an der Grenze zwischen Backenteil und zugeordnetem Antriebshebel.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Un­ teransprüche.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Draufsicht auf ein Endstück der geschlossenen Biopsiezange gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 eine geschnittene Seitenansicht des Endstücks der geschlossenen Biopsiezange gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine geschnittene Draufsicht des Endstücks der geöffneten Biopsie­ zange gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Elementes, das in der Biop­ siezange gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel eine einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel bildet,
Fig. 5 ein Schnitt entlang der Linie 5-5 nach Fig. 4 zur Darstellung des Grenzbereichs zwischen Backenelement und Antriebshebel in der Biopsiezange gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 6 eine geschnittene Draufsicht auf das Endstück der geschlossenen Biopsiezange gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 7 eine geschnittene Seitenansicht des Endstücks der geschlossenen Biopsiezange gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 8 eine geschnittene Seitenansicht des Endstücks der geöffneten Biopsiezange gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
Fig. 9 eine geschnittene Seitenansicht des Endstücks der geschlossenen Biopsiezange gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel,
Fig. 10 eine geschnittene Draufsicht auf das Endstück der geschlossenen Biopsiezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel,
Fig. 11 eine geschnittene Draufsicht auf das Endstück der geöffneten Biop­ siezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel,
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung eines Elementes, das in der Biop­ siezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel eine einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel bildet,
Fig. 13 einen Schnitt entlang der Linie 13-13 nach Fig. 12 zur Darstellung des Grenzbereichs zwischen Backenteil und Antriebshebel in der Biopsiezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel,
Fig. 14 eine Abwandlung eines in der Biopsiezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Drahteingriffteils in teilweise ge­ schnittener Darstellung,
Fig. 15 eine weitere Abwandlung des in der Biopsiezange gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Drahtanlageteils in teil­ weise geschnittener Darstellung,
Fig. 16 eine geschnittene Draufsicht auf eine verwandte Biopsiezange,
Fig. 17 die verwandte Biopsiezange in teilweise vergrößerter Schnittansicht,
Fig. 18 eine perspektivische Darstellung eines Elementes, das in der ver­ wandten Biopsiezange eine einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel bildet, und
Fig. 19 einen Schnitt entlang der Linie 19-19 zur Darstellung eines Grenz­ bereichs zwischen Backenteil und Antriebshebel bei der verwandten Biopsiezange.
Fig. 1 und 2 zeigen den distalen Endabschnitt der endoskopischen Biopsiezange gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 1 zeigt eine Drauf­ sicht und Fig. 2 eine Seitenansicht, wobei Teile im Schnitt dargestellt sind. Aus Platzgründen zeigen dabei die Figuren zugleich unterschiedliche Schnitte.
Eine flexible Hülle 1, die in den nicht gezeigten Instrumentenkanal eines Endo­ skops einführbar und aus diesem entfernbar ist, enthält ein Spiralrohr, das von einem in engen Windungen vorgegebenen Durchmessers gewundenen Edel­ stahldraht gebildet wird.
Die Hülle 1 kann als flexibles Rohr ausgebildet sein, das über das Spiralrohr gezogen ist. Es kann aber auch in anderer geeigneter Weise ausgebildet sein. Die Hülle 1 hat typischerweise eine Länge von 1 bis 2,5 m und einen Durchmes­ ser von 1,5 bis 3 mm.
Ein Betätigungsdraht 2 erstreckt sich über die gesamte Länge durch die Hülle 1 und kann in Längsrichtung über einen nicht dargestellten Betätigungsteil vor- und zurückbewegt werden, der an das Basisende der Hülle 1 gekoppelt ist.
An dem distalen Ende der Hülle 1 ist eine Halteeinheit 3 befestigt. Die Halteein­ heit 3 enthält ein an das distale Ende der Hülfe 1 gekoppeltes ringförmiges Ver­ bindungsstück 31 und einen an dessen distalem Ende befestigten U-förmigen Halterahmen 32.
In dem betrachteten Ausführungsbeispiel ist das ringförmige Verbindungsstück 31 ein kappenförmiges Element, an dessen Fläche spiralförmige Rippen ausgebildet sind, die an der Außenfläche des distalen Endes der Hülle 1 anliegen. Der Hal­ terahmen 32 ist ein U-förmiges Plattenelement, das im vorderen Teil offen ist und dessen hinterer Teil an dem ringförmigen Verbindungsstück 31 befestigt ist. Entlang der Mittellinie der Verbindung zwischen ringförmigem Verbindungsstück 31 und Halterahmen 32 ist eine durchgehende Ausnehmung derart ausgebildet, daß ein später näher erläutertes Drahtkoppelelement 12 lose durch diese Aus­ nehmung geführt werden kann.
Nahe dem distalen Ende der Halteeinheit 3, d. h. nahe dem distalen Ende des Halterahmens 32, ist ein Durchgangsloch 4 für einen Lagerbolzen 5 vorgesehen, die senkrecht zur Längsachse verläuft. Durch das Durchgangsloch 4 ist der Lagerbolzen 5 geführt und durch Deformierung seiner beiden Enden (crimping) in seiner Position fixiert, d. h. vernietet.
An dem Lagerbolzen 5 sind zwei einstückige Einheiten drehbar gehalten, die jeweils ein Backenteil 7 und einen Antriebshebel 8 haben. Die beiden Backenteile 7 stehen dabei von der Halteeinheit 3 hervor, wobei ihre offenen Seiten einander zugewandt sind.
Die Antriebshebel 8 sind beweglich in der Ausnehmung 32a des U-förmigen Halterahmens 32 gehalten. Der Lagerbolzen 5 mit seinen zwei von der Halteein­ heit 3 gehaltenen Enden ist durch ein Bolzenloch 11 geführt, das in dem An­ triebshebel 8 durchgehend ausgebildet ist. Schwenken die Antriebshebel 8 um den Lagerbolzen 5, so öffnen und schließen sich die einstückig mit den Antriebs­ hebeln 8 ausgebildeten Backenteile 7 wie ein Schnabel. Fig. 3 zeigt die Backen­ teile 7 im geöffneten Zustand.
Die jeweilige, aus Backenteil 7 und Antriebshebel 8 bestehende einstückige Einheit ist Preßformen einer einzigen Edelstahlplatte gefertigt. Fig. 4 zeigt die einstückige Einheit aus Backenteil und Antriebshebel in perspektivischer Dar­ stellung. In Fig. 1 ist diese Einheit teilweise geschnitten in der Draufsicht darge­ stellt.
Die aus Backenteil 7 und Antriebshebel 8 bestehende Einheit hat im wesentlichen die Form eines Löffels mit kurzem Stiel. Die Backenteile 7 haben jeweils die Form einer Schüssel, die auf ihrer Rückseite, d. h. ihrer Bodenseite ein Loch 7a und entlang ihres auf der offenen Seite angeordneten Randes eine Schneide hat.
Fig. 5 zeigt den Schnitt entlang der Linie 5-5 durch den Grenzbereich 9 zwischen Backenteil 7 und Antriebshebel 8. Wie in Fig. 5 gezeigt, hat der Grenzbereich 9 einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Auch der Antriebshebel 8 hat einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt, der sich an den Grenzbereich 9 anschließt. Dieser Teil mit seinem im wesentlichen U-förmigen Querschnitt hat eine hohe Festigkeit, da sein Bodenabschnitt als Träger arbeitet, welcher der seitlich wirkenden Kraft entgegenwirkt.
Der Grenzbereich 9 wird also nicht einfach dadurch gefertigt, daß eine Platte gebogen und übereinandergelegt wird. Er wird vielmehr unter Ausbilden eines im wesentlichen U-förmigen Querschnittes gefertigt, so daß der Bodenabschnitt 9a des Grenzbereichs 9 als Träger arbeitet, der einer seitlich wirkenden Kraft A entgegenwirkt und so ausreichende Festigkeit gegenüber einer Deformation hat, die durch die Kraft A verursacht wird. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist der Bodenabschnitt 9a des Grenzbereichs 9 halbkreisförmig gefertigt. Er kann jedoch auch geradlinig geformt sein.
Eine Stange des Drahtverbindungselementes 12 ist so an dem distalen Ende des Betätigungsdrahtes 2 befestigt, daß sein distales Ende innerhalb der Ausneh­ mung 32a der Halteeinheit 3 angeordnet ist. Das distale Ende des Drahtverbin­ dungselementes 12 ist zwischen zwei Gelenkplatten 13 gehalten, die über einen Nietbolzen 14 derart miteinander gekoppelt sind, daß sie um einen Punkt nahe dem distalen Ende des Drahtverbindungselementes 12 schwenkbar sind.
Der Nietbolzen 14 ist lose und drehbar durch eine Bohrung 15 in dem Drahtver­ bindungselement 12 geführt, wobei seine beiden Enden in in den beiden Gelenk­ platten 13 ausgebildeten Löchern gehalten und dort zur Fixierung deformiert (crimping), d. h. vernietet sind.
Die im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Antriebshebel 8 haben Hohlräume 8b, die parallel verlaufende Ausnehmungen bilden, die sich senkrecht zur Längs­ achse des Lagerbolzens 5 erstrecken. Das andere Ende der jeweiligen Gelenk­ platte 13 ist in die ihr zugeordnete Ausnehmung 8b eingeführt. Die Gelenkplatte 13 ist dabei über einen Nietbolzen 18 schwenkbar mit dem passenden Antriebs­ hebel 8 gekoppelt, wobei die beiden Enden des Nietbolzens 18 an dem Antriebs­ hebel 8 gehalten sind.
Die beiden Nietbolzen 18 sind lose und drehbar in Bohrungen angeordnet, die in den jeweiligen Gelenkplatten 13 ausgebildet sind. Die beiden Enden des jeweili­ gen Nietbolzens 18 sind dabei in Löchern 20 gehalten, die in dem jeweiligen Antriebshebel 8 ausgebildet sind. Im Bodenabschnitt des jeweiligen Antriebshe­ bels 8 ist ein Schlitz 8a ausgebildet, der den Durchgang der zugeordneten Ge­ lenkplatte 13 ermöglicht.
Die beiden Gelenkplatten 13 und die beiden Antriebshebel 8 bilden so einen panthographförmigen Gelenkmechanismus. Bewegt der Benutzer den Betäti­ gungsdraht 2 vor und zurück, so sorgen das Drahtverbindungselement 12 und die Gelenkplatten 13 dafür, daß die Antriebshebel 8 so um den Lagerbolzen 5 ge­ schwenkt werden, daß sich die Backenteile 7 wie ein Schnabel öffnen und schlie­ ßen.
Da die Gelenkplatten 13 in den in den Antriebshebeln 8 ausgebildeten parallelen Ausnehmungen 8b untergebracht sind und sich in Eingriff mit den Nietbolzen 18 befinden, die jeweils an beiden Enden von dem ihnen zugeordneten Antriebshe­ bel aufgenommen sind, neigen oder verkanten die Gelenkplatten und die An­ triebshebel 8 an ihren Verbindungsstellen nicht, sondern bewegen sich glatt und gleichmäßig, so daß die Backenelemente 7 fest geöffnet und geschlossen werden können.
Wenn sich die Backenteile 7 schließen, packen sie mit starker Kraft einen Teil des Schleimhautgewebes und reißen ihn heraus, wobei eine Gewebeprobe inner­ halb der Backenteile 7 verbleibt. Selbst wenn eine starke seitliche Kraft auf den den Hals des jeweiligen Backenteils 7 bildenden Grenzbereich wirkt, hat er mit seiner U-Form eine ausreichende Festigkeit gegenüber Deformationen, die durch seitlich wirkende Kräfte verursacht werden.
An dem eben erläuterten Ausführungsbeispiel können verschiedene Abwandlun­ gen vorgenommen werden. Beispielsweise können die Backenteile eine andere Form haben, z. B. die einer Krokodilklemme. Die als Mechanismus zum Öffnen und Schließen der Backenteile 7 bestimmten Gelenkplatten 13 können durch Drähte oder andere Mittel ersetzt werden.
Die Fig. 6 und 7 zeigen den Endabschnitt der endoskopischen Biopsiezange gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 6 ist eine Drauf­ sicht und Fig. 7 eine Seitenansicht, wobei Teile im Schnitt dargestellt sind. Aus Platzgründen sind in beiden Figuren zugleich verschiedene Schnitte dargestellt.
In dem zweiten Ausführungsbeispiel sind das Drahtverbindungselement 12 und die Gelenkplatten 13, die in dem ersten Ausführungsbeispiel eingesetzt werden, durch drahtförmige Elemente ersetzt. Die beiden nebeneinander angeordneten Betätigungsdrähte 2 sind an ihrem distalen Ende jeweils zu einer Schlinge gebo­ gen. Durch diese Schlingen sind die Nietbolzen 18 drehbar hindurchgeführt.
Mit Vor- und Zurückbewegen der Betätigungsdrähte 2 werden die Antriebshebel 8 so bewegt, daß sich die Backenteile 7 öffnen und schließen. Da sich die distalen Enden der Betätigungsdrähte 2 mit den Nietbolzen, die jeweils an ihren beiden Enden an dem zugeordneten Antriebshebel 8 gehalten sind, in Eingriff befinden, neigen oder verkanten sich die Betätigungsdrähte 2 und die Antriebshebel 8 an ihren Verbindungsstellen nicht, sondern bewegen sich glatt und gleichförmig, so daß sich die Backenteile 7 fest öffnen und schließen lassen.
Die beiden durch die Hülle 1 verlaufenden Betätigungsdrähte 2 sind nebeneinan­ der und in Kontakt zueinander angeordnet, da sie von einem einzigen flexiblen Rohr 21 ummantelt sind, das typischerweise aus Polytetrafluorethylen-Harz besteht. Damit sie sich in ihrer Position nicht gegeneinander verschieben, sind die beiden Betätigungsdrähte 2 durch einen Befestigungsring 22 nahe der Spitze des flexiblen Rohrs 21 aneinander befestigt.
Fig. 8 zeigt den Endabschnitt der endoskopischen Biopsiezange gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Wie bei dem zweiten Ausführungsbeispiel sind die distalen Enden der beiden Betätigungsdrähte 2 an die Antriebshebel 8 gekoppelt.
Der Unterschied zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen besteht darin, daß die Nietbolzen 18 bei dem dritten Ausführungsbeispiel weggelassen sind und Elemente 25 und 26 verwendet werden, um ein Sichlösen zu verhindern. Die Elemente 25 und 26 sind zu groß, um durch den Schlitz 8a zu passen, der in der Bodenwand jedes Antriebshebels 8 ausgebildet ist. Die Elemente 25 und 26 sind jeweils an dem ihnen zugeordneten Betätigungsdraht 2 an zwei Punkten nahe dessen distalem Ende befestigt, wobei sich eine Element innerhalb und das andere Element außerhalb des Antriebshebels 8 befindet.
In diesem Ausführungsbeispiel sind die Schlitze 8a, die den parallelen Ausneh­ mungen 8b in den U-förmigen Antriebshebeln 8 zugewandt sind, längs der durch die Bodenabschnitte der Antriebshebel 8 gehenden Mittellinien in minimaler Länge ausgebildet, die kürzer als in dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel ist, so daß keine Störung mit den Betätigungsdrähten 2 auftritt.
Mit Vor- und Zurückbewegen der Betätigungsdrähte 2 werden die Antriebshebel 8 so bewegt, daß sich die Backenteile 7 öffnen und schließen. Da die distalen Enden der Betätigungsdrähte 2 längs ihrer Mittellinien in Eingriff mit den An­ triebshebeln 8 befinden, neigen sich oder verkippen die Betätigungsdrähte 2 und die Antriebshebel an ihren Verbindungsstellen nicht, sondern bewegen sich glatt und gleichmäßig, so daß sich die Backenteile 7 fest öffnen und schließen lassen.
Die Erfindung ist auf die eben drei erläuterten Ausführungsbeispiele nicht be­ schränkt. Die Backenteile 7 können auch andere Formen, z. B. die einer Krokodil­ klemme, annehmen.
Die Fig. 9 bis 13 zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In dem betrachteten Ausführungsbeispiel sind die beiden in der Hülle 1 verlau­ fenden Betätigungsdrähte 2 nebeneinander angeordnet, da sie von einer einzigen flexiblen Hülle 21 umgeben ist, die typischerweise aus Polytetrafluorethylen-Harz besteht. Damit sichergestellt ist, daß sich die beiden Betätigungsdrähte in ihrer Position nicht gegeneinander verschieben, sind sie mittels eines Befestigungs­ rings 22 nahe der Spitze des Rohrs 21 aneinander befestigt.
Die beiden Betätigungsdrähte 2 sind an ihrer Spitze jeweils zu einer geschlosse­ nen Schlinge 2a gebogen. Die Schlinge 2a befindet sich in Eingriff mit einem Drahteingriffteil 18, der an dem rückwärtigen Ende des zugeordneten Antriebshe­ bels 8 ausgebildet ist.
Der Drahteingriffteil 18 ist ein zylindrischer, rund geformter Abschnitt des rück­ wärtigen Endes des Antriebshebels 8. Dieser runde Abschnitt ist so ausgebildet, daß seine Längsachse parallel zum Lagerbolzen 5 angeordnet ist. Die Schlinge 2a des jeweiligen Betätigungsdrahtes 2 ist lose derart um den Drahteingriffteil 18 herum angeordnet, daß sie sich um letzteren drehen kann. Wie in Fig. 9 gezeigt, sind die Drahteingriffteile 18 in einem Abstand voneinander angeordnet, der etwa gleich dem Außendurchmesser der Hülle 1 ist. Ferner sind die Drahteingriffteile 18 vor, d. h. distal der Hülle 1 angeordnet.
Die Antriebshebel 8 haben jeweils einen Schlitz 8a, der in dem Bodenabschnitt in einem an den Drahteingriffteil 18 angrenzenden Bereich ausgebildet ist. Die Schlinge 2a des Betätigungsdrahtes 2 ist durch den Schlitz 8a geführt. Der Drahteingriffteil 18 kann von einer Wand des Antriebshebels 8 gebildet werden, die großzügig aus dem Antriebshebel 8 herausgeschnitten und teilweise aufge­ rollt ist, wie in den Fig. 14 und 15 gezeigt ist.
Bewegt der Benutzer die Betätigungsdrähte 2 vor und zurück, so drehen sich die Antriebshebel 8 derart um den Lagerbolzen 5, daß sich die Backenteile 7 wie ein Schnabel öffnen und schließen. Mit Schließen der Backenteile packen diese mit starker Kraft einen Teil des Schleimhautgewebes und reißen ihn heraus, wobei eine Gewebeprobe innerhalb der Backenteile verbleibt.
Da die Drahteingriffteile 18 einen Abstand voneinander haben, der etwa gleich dem Außendurchmesser der Hülle 1 ist, und sie damit etwas von der Mittelachse entfernt sowie vor der Hülle 1 angeordnet sind, wird durch Ziehen an den Betäti­ gungsdrähten 2 eine Schließkraft der Backenteile 7 erzeugt, die ausreicht, das Schleimhautgewebe wirkungsvoll herauszureißen.
Da sich das distale Ende jedes Betätigungsdrahtes 2 im wesentlich entlang der Mittellinie des ihm zugeordneten, im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Antriebshebels 8 mit dessen rückwärtigem Ende in Eingriff befindet, neigen sich oder verkippen die Antriebshebel 8 nicht, sondern bewegen sich glatt und gleich­ mäßig, so daß die Backenteile 7 fest geöffnet und geschlossen werden können.
Die Erfindung ist auf die eben erläuterten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt. Es sind unterschiedlichen Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann der in Eingriff mit dem rückwärtigen Ende des zugeordneten Antriebshebels stehende Betätigungsdraht 2 ein separates Element sein, das an das distale Ende des durch die Hülle 1 verlaufenden Betätigungsdrahtes 2 gekoppelt ist. Ferner können die Backenteile 7 auch andere Formen haben, z. B. die einer Krokodilklemme.
Gemäß der Erfindung sind in den Antriebshebeln in einer Richtung senkrecht zur Längsachse des Lagerbolzens parallele Ausnehmungen vorgesehen. Weiterhin sind die Verbindungselemente, die den Betätigungsdraht mit den Antriebshebeln koppeln, in diesen parallelen Ausnehmungen an die Antriebshebel gekoppelt. Die einstückig mit den Backenteilen ausgebildeten Antriebshebel neigen sich oder verkippen infolgedessen an den Verbindungsstellen mit den Verbindungsele­ menten nicht, sondern bewegen sich glatt und gleichmäßig, so daß sich die Backenteile fest öffnen und schließen lassen.
Da die Backenteile und die Antriebshebel gemäß der Erfindung durch Preßformen einstückig ausgebildet werden, sind die Fertigungskosten für die endoskopische Biopsiezange gering. Der Grenzbereich zwischen dem jeweiligen Backenteil und dem ihm zugeordneten Antriebshebel hat im wesentlichen U-förmigen Querschnitt und damit ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen seitliche wirkende Biege­ kräfte und damit verbundene Deformationen. Die Biopsiezange hat so eine hohe Stabilität und Haltbarkeit.
Gemäß der Erfindung ist das an der Spitze des Betätigungsdrahtes vorgesehene drahtförmige Element zu einer Schlinge zurückgebogen. Die Schlinge befindet sich in Eingriff mit dem Drahteingriffteil, der an dem rückwärtigen Ende des jewei­ ligen Antriebshebels ausgebildet ist, und aus demselben Material wie der An­ triebshebel besteht. Infolgedessen kann verhindert werden, daß sich die einstüc­ kig mit den Backenteilen ausgebildeten Antriebshebel neigen oder verkippen. Sie bewegen sich vielmehr glatt und gleichförmig, so daß sich die Backenteile fest öffnen und schließen lassen und dabei eine wirkungsvolle Schließkraft erzeugen.

Claims (23)

1. Einstückige Einheit aus Backenteil (7) und Antriebshebel (8) für eine endo­ skopische Biopsiezange, wobei die Einheit an dem distalen Ende der Biop­ siezange angeordnet und versehen ist mit
einem den Backenteil (7) bildenden Backenabschnitt,
einem Paar Seitenwände, die sich von dem Backenabschnitt aus im wesent­ lich parallel zueinander erstrecken und den Antriebshebel (8) bilden, wobei die Seitenwände voneinander beabstandet sind und so zwischen sich eine Ausnehmung festlegen,
einer sich von dem Backenabschnitt aus erstreckende Bodenwand, welche die beiden Seitenwände miteinander verbindet und so den Boden der Aus­ nehmung festlegt, und
einem durch die Bodenwand gehenden Schlitz (8a), der an dem dem Bac­ kenabschnitt entgegengesetzten Ende der Einheit ausgebildet ist.
2. Einstückige Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände jeweils ein Durchgangsloch (11) haben, das an der Grenze (9) zwischen Backenteil (7) und Antriebshebel (8) angeordnet ist.
3. Einstückige Einheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände jeweils ein zweites Durchgangsloch (20) haben, das bezüglich der Grenze (9) entgegengesetzt zu dem Backenabschnitt angeordnet ist.
4. Einstückige Einheit nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein separates Nietelement (18), dessen beide Enden durch die zweiten Durchgangslöcher (20) an den Seitenwänden gehalten sind, wobei der mittlere Abschnitt des Nietelementes (18) zwischen den beiden Enden innerhalb der Ausnehmung angeordnet ist und dem Schlitz (8a) gegenüberliegt.
5. Einstückige Einheit nach einem der Ansprüche 2 bis 4, gekennzeichnet durch einen am rückwärtigen Ende des Antriebshebels (8) angeordneten zylindrischen Eingriffteil (18), der zumindest teilweise innerhalb der Ausneh­ mung angeordnet ist.
6. Einstückige Einheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffteil (18) durch Aufrollen eines Teils der Bodenwand gefertigt ist.
7. Einstückige Einheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (8a) infolge des Aufrollens des Teils der Bodenwand gebildet ist.
8. Einstückige Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand im Querschnitt halbkreisförmig ist.
9. Einstückige Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bodenwand im Querschnitt im wesentlichen geradlinig ist.
10. Endoskopische Biopsiezange mit
einer Hülle (1),
zwei einstückigen, jeweils aus einem Backenteil (7) und einem Antriebshebel (8) bestehenden Einheiten, die an dem distalen Ende der Hülle (1) angeord­ net sind, und
einem durch die Hülle (1) verlaufenden Betätigungsdraht (2), der entlang der Längsachse der Hülle (1) so vor- und zurückbewegbar ist, daß die Antriebs­ hebel (8) um einen Lagerbolzen (5) geschwenkt und die Backenteile (7) ge­ schlossen und geöffnet werden,
wobei in den Antriebshebeln (8) parallele, in einer Richtung senkrecht zur Längsachse des Lagerbolzens (5) verlaufende Ausnehmungen ausgebildet sind, und innerhalb der parallelen Ausnehmungen Verbindungselemente (13) so an die Antriebshebel (8) gekoppelt sind, daß der Betätigungsdraht (2) und die Antriebshebel (8) aneinander gekoppelt sind.
11. Biopsiezange nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Antriebshebel (8) die beiden Enden eines ihm zugeordneten Bolzenelementes (18) hält, das sich quer zu der parallelen Ausnehmung, in vertikaler Richtung erstreckt, und daß die Verbindungselemente plattenförmige Gelen­ kelemente (13) enthalten, die mit den jeweiligen Bolzenelementen (18) schwenkbar gekoppelt sind.
12. Biopsiezange nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Antriebshebel (8) die beiden Enden eines ihm zugeordneten Bolzenele­ mentes (18) hält, das sich quer zur parallelen Ausnehmung, in vertikaler Richtung erstreckt, und daß die Verbindungselemente Drahtelemente (2a) enthalten, die mit den jeweiligen Bolzenelementen (18) schwenkbar gekop­ pelt sind.
13. Biopsiezange nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in einem der parallelen Ausnehmung zugewandten Wandabschnitt des jeweiligen Antriebshebels (8) ein Durchgangsloch (8a) ausgebildet ist, daß die Verbin­ dungselemente jeweils ein durch das jeweilige Durchgangsloch (8a) hin­ durchgeführtes Drahtelement (2) enthalten und daß an dem distalen Ende des jeweiligen Drahtelementes ein Rückhalteelement (25, 26) vorgesehen ist, das zu groß ist, um durch das Durchgangsloch (8a) zu passen.
14. Biopsiezange nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende des Betätigungsdrahtes (2) das Drahtelement bildet.
15. Biopsiezange nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeich­ net, daß der Backenteil (7) und der Antriebshebel (8) der einstückigen Ein­ heit durch Preßformen eines Plattenmaterials gefertigt sind.
16. Biopsiezange nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Antriebshebel (8) im Querschnitt im wesentlichen U-förmig sind.
17. Endoskopische Biopsiezange mit
einer Hülle (1),
zwei jeweils aus einem Backenteil (7) und einem Antriebshebel (8) beste­ henden einstückigen Einheiten, die an dem distalen Ende der Hülle (1) vor­ gesehen sind, und
einem durch die Hülle (1) verlaufenden Betätigungsdraht (2), der in Richtung der Längsachse so vor- und zurückbewegbar ist, daß die Antriebshebel (8) um einen Lagerbolzen (5) geschwenkt und so die Backenteile (7) geschlos­ sen und geöffnet werden,
wobei an dem distalen Ende des Betätigungsdrahtes (2) vorgesehene Drahtelemente (2a) jeweils zu einer Schlinge umgebogen sind,
an den rückwärtigen Enden der Antriebshebel (8) einstückige Teile der Antriebshebel (8) Drahteingriffteile (18) bilden und
die Schlingen der Drahtelemente (2a) drehbar in Eingriff mit den Drahtein­ griffteilen (18) der Antriebshebel (8) stehen.
18. Biopsiezange nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Back­ enteil (7) und der Antriebshebel (8) der einstückigen Einheit durch Preßfor­ men eines Plattenmaterials gefertigt sind und daß das rückwärtige Ende des jeweiligen Drahteingriffteils (18) als zylindrischer, rund geformter Teil aus­ gebildet ist, der um eine zu dem Lagerbolzen (5) parallele Achse zentriert und lose in die ihm zugeordnete Schlinge eingepaßt ist.
19. Biopsiezange nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweili­ ge Drahteingriffteil (18) in der Weise gefertigt ist, daß der den Antriebshebel (8) bildende einstückige Teil teilweise sich selbst überlagert ist.
20. Biopsiezange nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das distale Ende des Betätigungsdrahtes (2) selbst das Drahtelement (2a) bildet.
21. Endoskopische Biopsiezange mit
einer Hülle (1),
zwei einstückigen, jeweils aus einem Backenteil (7) und einem Antriebshebel (8) bestehenden Einheiten, die durch Preßformen gefertigt und am distalen Ende der Hülle (1) angeordnet sind, und
einem durch die Hülle (1) verlaufenden Betätigungsdraht (2), der in Richtung der Längsachse der Hülle (1) so vor- und zurückbewegbar ist, daß die An­ triebshebel (8) um einen Lagerbolzen (5) geschwenkt und so die Backenteile (7) geschlossen und geöffnet werden,
wobei die Grenze (9) zwischen dem jeweiligen Backenteil (7) und dem ihm zugeordneten Antriebshebel (8) im Querschnitt im wesentlichen U-förmig ist.
22. Biopsiezange nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß nahe der Grenze (9) zwischen Backenteil (7) und zugeordnetem Antriebshebel (8) ein Durchgangsloch (11) ausgebildet ist, durch das der Lagerbolzen (5) geführt ist.
23. Biopsiezange nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß sich der jeweilige Antriebshebel (8) von der Grenze (9) aus mit im wesentlichem U- förmigem Querschnitt fortsetzt.
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