DE10050742A1 - Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme - Google Patents
Endoskopisches Instrument zur GewebeentnahmeInfo
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Abstract
Ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme enthält einen Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und eine im Bereich nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebeaufnahme hat, eine Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Gewebes hat, sowie eine zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildeten Ansaugkanal, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Verbindung steht.
Description
Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, das
typischerweise bei einer Biopsie der Leber, der Bauchspeicheldrüse oder eines
anderen Organs verwendet wird, indem es in einen in einem Endoskop ausgebil
deten Instrumentenkanal eingeführt und aus diesem entfernt wird.
Fig. 31 zeigt das distale Ende einer Menghini-Nadel, das als endoskopisches
Instrument zur Gewebeaufnahme verwendet wird. Das Instrument hat einen
stangenförmigen Nadelschaft 10 mit einem spitzen Ende 11 und einer zum Zu
rückhalten des Gewebes bestimmten Ausnehmung 12, die seitlich in einem Be
reich nahe dem Nadelende 11 ausgebildet ist und in der eine herausgeschnittene
Gewebeprobe aufgenommen wird.
Über den Nadelschaft 10 ist passend eine Kanüle oder Außenhülle 20 so gezo
gen, daß sie in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann.
Die Außenhülle 20 hat an dem Innenumfang ihrer Spitze eine ringförmige Schnei
de 21, um das in der Ausnehmung 12 gehaltene Gewebe herauszuschneiden.
In den Fig. 32 und 33 ist dargestellt, wie eine für die Biopsie bestimmte Gewebe
probe mit dem endoskopischen Instrument entnommen wird. Wie in Fig. 32 ge
zeigt, wird zunächst die in das Gewebe 100 eingestochene Außenhülle 20 etwas
zurückgezogen, so daß der gewünschte Teil des Gewebes 100 in der Ausneh
mung 12 eingefangen wird. Wie in Fig. 33 dargestellt, wird dann die Außenhülle
20 unmittelbar nach vorne gedrückt, so daß der gehaltene Gewebeteil als Gewe
beprobe 101 herausgeschnitten wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen endoskopischen Instrument besteht ein
Problem darin, daß die Tiefe der zum Halten des Gewebes bestimmten Ausneh
mung 12 zwangsläufig beträchtlich kleiner als der Durchmesser der Außenhülle
20 ist, was die Entnahme einer ausreichenden Menge an Gewebeprobe oftmals
verhindert, wie in Fig. 34 dargestellt ist.
Wie in Fig. 34 gezeigt, ist nicht die gesamte Ausnehmung 12 mit der Gewebepro
be 101 ausgefüllt. Vielmehr bleibt ein Teil der Ausnehmung 12 leer, so daß die
aufgenommene Gewebeprobe 101 mengenmäßig klein ist, wie in Fig. 34 gezeigt
ist. Weiterhin wird, wie in Fig. 35 dargestellt, beim Vorwärtsschieben der Außen
hülle 20 die Gewebeprobe 101 durch die Außenhülle 20 beiseite geschoben und
so von der Ausnehmung weggehoben. Auch dies führt dazu, daß das Volumen
der in der Ausnehmung 12 aufzunehmenden Gewebeprobe 101 viel kleiner ist als
die Kapazität der Ausnehmung 12.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein endoskopisches Instrument zur
Gewebeentnahme anzugeben, mit dem eine ausreichende Gewebeprobemenge
einfach entnommen werden kann, ohne dabei die Abmessungen des Instrumen
tes, z. B. den Durchmesser der Außenhülle, vergrößern zu müssen.
Die vorstehend beschriebene Menghini-Nadel zur Gewebeentnahme besteht aus
einer einfachen Kombination aus Nadelschaft 10 und Außenhülle 20 und ist
darauf ausgelegt, zusammen mit einem starren Endoskop verwendet zu werden.
Ein weiteres Problem tritt auf, wenn anstelle eines starren Endoskops ein weiches
Endoskop verwendet wird, das einen flexiblen Teil hat, der in eine Körperhöhle
einzuführen ist. Da der Instrumentenkanal eines solchen weichen Endoskops
gewunden wird, wenn er in die Körperhöhle eingeführt wird, führt der beachtlich
hohe Reibungswiderstand in dem Instrumentenkanal dazu, daß der Nadelschaft
10 und die Außenhülle 20 nur schwer in der Weise betätigt werden können, daß
sie um geringe Strecken vor und zurück sowie unabhängig voneinander bewegt
werden können. Dadurch wird es unmöglich, die Gewebeprobe schnell und sicher
zu entnehmen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein endoskopisches
Instrument zur Gewebeentnahme anzugeben, das sowohl für die Verwendung
zusammen mit einem starren als auch einem weichen Endoskop geeignet ist und
immer noch eine sichere und schnelle Entnahme der Gewebeprobe ermöglicht.
Die Erfindung löst die vorstehend genannten Aufgaben durch die Gegenstände
der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteran
sprüchen sowie in der nachfolgenden Beschreibung angegeben.
Gemäß der Erfindung ist ein Ansaugkanal vorgesehen, der mit einer zur Gewe
beaufnahme bestimmten Ausnehmung von der rückwärtigen Seite aus in Verbin
dung steht. Vorteilhaft verläuft der Ansaugkanal zwischen dem Nadelschaft und
der Außenhülle. Es kann deshalb eine große Gewebeprobe entnommen werden,
indem sie in die Ausnehmung eingesaugt und dann von dem übrigen Gewebe
abgeschnitten wird. So kann eine ausreichende Gewebeprobemenge in einfacher
Weise entnommen werden, ohne das Instrument vergrößern zu müssen.
Da die Gesamtlänge des Ansaugkanals an der Oberfläche des Nadelschaftes
freiliegt, kann der Ansaugkanal nicht nur in einfacher Weise ausgebildet, sondern
auch nach seinem Gebrauch leicht gereinigt und desinfiziert werden. Dies ist ein
weiterer Vorteil der Erfindung.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel enthält das erfindungsgemäße Instru
ment einen Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und in einem
Bereich nahe dieser Spitze eine laterale Ausnehmung zur Gewebeaufnahme hat,
sowie eine Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß
sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide
hat, mit der das in der Ausnehmung aufgenommene Gewebe abgeschnitten
werden kann. Zwischen dem Nadelschaft Und der Außenhülle ist ein Ansaugkanal
ausgebildet, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Verbin
dung steht.
Der Ansaugkanal kann dadurch ausgebildet werden, daß ein Teil der Fläche des
Nadelschaftes entfernt oder eingedellt wird. Dies kann in der Weise erfolgen, daß
die Schaftfläche zu einer ebenen Fläche geschnitten oder eingedellt wird, in der
Fläche eine längliche Ausnehmung ausgebildet oder ein Hohlraum in der Form
eines Umgedrehten Omegas ausgebildet wird.
Vorzugsweise ist ein Fixiermechanismus vorgesehen, der sicherstellt, daß die
Außenhülle an dem Nadelschaft fixiert ist, wobei der Nadelschaft um eine ge
wünschte Länge aus dem distalen Ende der Außenhülle heraussteht. Benutzer
seitig ist vorteilhaft eine Markierung vorgesehen, die den Benutzer darüber in
Kenntnis setzt, daß sich das distale Ende der Außenhülle in einer bestimmten
Position relativ zum Nadelschaft befindet.
Gemäß der Erfindung sind ein äußeres Nadelrohr, ein inneres Nadelrohr sowie
eine Ansaugöffnung vorgesehen. Als Biopsieprobe kann das Gewebe verwendet
werden, das in das äußere Nadelrohr über die Ansaugöffnung eingesaugt wird,
die in der Seite des äußeren Nadelrohrs ausgebildet ist. Die entnommene Gewe
beprobe hat damit die größtmögliche Größe, die sich für das äußere Nadelrohr
mit seinem vorgegebenen Durchmesser erwarten lässt. Auf diese Weise kann
eine ausreichende Gewebeprobemenge einfach entnommen werden, ohne den
Durchmesser des äußeren Nadelrohrs vergrößern zu müssen.
Da die Gewebeprobe einfach dadurch herausgeschnitten werden kann, daß das
innere Nadelrohr in dem äußeren Nadelrohr gleitet, ist ein effizienter Schneide
vorgang möglich, da nur ein geringer Gleitwiderstand auftritt.
Die Erfindung sieht weiterhin ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnah
me vor, das versehen ist mit einem äußeren Nadelrohr, das eine nach vorne
weisende Spitze und eine Ansaugöffnung hat, die in einem Bereich nahe der
Spitze als laterale Ausnehmung ausgebildet ist, einem hinteren Nadelrohr, das so
durch das äußere Nadelrohr geführt ist, daß es vor- und zurückbewegbar ist, und
das an seinem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in die Ansau
göffnung gelangten Gewebes hat, sowie einem Ansaugkanal, der an seinem
distalen Ende mit der Ansaugöffnung in Verbindung steht und sich zu den Basi
senden von äußerem und innerem Nadelrohr erstreckt.
Der Ansaugkanal kann durch das innere Nadelrohr selbst gebildet sein. Die
Ansaugöffnung kann ein Ausschnitt sein, der in der Seite des äußeren Nadelrohrs
ausgebildet ist. Die Schneide kann eine an dem Außenumfang des inneren Na
delrohrs ausgebildete, ringförmige Schneide sein.
Weiterhin kann das erfindungsgemäße Instrument mit einem Führungsrohr verse
hen sein, durch das das äußere Nadelrohr so geführt ist, daß es entlang der
Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann.
Die Erfindung sieht vor, daß sich das Basisende eines Nadelschaftes in Anlage
mit dem Basisende einer Außenhülle befindet und daß ein Fixierelement vorge
sehen ist, das mit der Eintrittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten
Instrumentenkanals fest verbunden und von diesem gelöst werden kann. Durch
diesen Aufbau wird es möglich, die Gewebeprobe dadurch herauszuschneiden,
daß die Außenhülle bewegt wird, während der in das Gewebe eingestochene
Nadelschaft fest mit dem Endoskop verbunden ist. Selbst wenn das zur Gewebe
entnahme bestimmte Instrument in dem gewundenen Instrumentenkanal eines
weichen Endoskops geführt wird, können so der Nadelschaft und die Außenhülle
um kleine Strecken vor und zurück sowie unabhängig voneinander bewegt wer
den. Das Instrument ist deshalb sowohl für die Verwendung zusammen mit einem
starren Endoskop als auch mit einem weichen Endoskop geeignet und kann
schnell und sicher eine Gewebeprobe entnehmen.
Die Erfindung sieht weiterhin ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnah
me vor, das versehen ist mit einem Nadelschaft, der eine nach vorne gerichtete
Spitze und eine nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebe
aufnahme hat, und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezo
gen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine
Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Gewebes
hat. Das Basisende des Nadelschaftes befindet sich in Anlage mit dem Basisende
der Außenhülle. Weiterhin ist ein Fixierelement vorgesehen, das mit der Ein
trittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals fest
verbunden und von diesem wieder gelöst werden kann.
Sowohl der Nadelschaft als auch die Außenhülle können flexibel sein. Vorteilhaft
steht das distale Ende des Nadelschaftes um eine vorbestimmte Länge aus der
Austrittsöffnung des Instrumentenkanals heraus, wenn das Basisende des Nadel
schaftes in Anlage mit dem Fixierelement gebracht ist, wobei das Fixierelement
fest mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals verbunden ist.
Das Basisende der Außenhülle kann unabhängig von dem Nadelschaft in Anlage
mit dem Fixierelement oder außer Anlage kommen. Das Fixierelement kann mit
einem Spannelement versehen sein, das die Außenhülle entlang der Längsachse
drückt, wenn deren Anlage mit dem Fixierelement gelöst wird. Der Anlagebereich
zwischen Nadelschaft und Außenhülle kann so ausgebildet sein, daß er mit dem
an die Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals anschließbaren Teil des Fi
xierelementes fest verbunden oder von diesem Teil gelöst wird, so daß der Na
delschaft und die Außenhülle, wenn der genannte Bereich gelöst ist, als einstüc
kige Einheit entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden können. Das
erfindungsgemäße Instrument kann weiterhin einen Ansaugkanal haben, der an
seinem distalen Ende mit der zur Gewebeaufnahme bestimmten Ausnehmung in
Verbindung steht und sich zum Basisende des Nadelschaftes erstreckt.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin
zeigen:
Fig. 1 den Längsschnitt eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe
entnahme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 den Schnitt II-II nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III nach Fig. 1,
Fig. 4 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 5 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei
ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 6 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der dritten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 7 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der vierten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 8 die Seitenansicht einer Ansaugvorrichtung, die mit dem erfindungs
gemäßen Instrument verwendbar ist,
Fig. 9 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 10 den Schnitt X-X nach Fig. 9,
Fig. 11 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes gemäß
einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 12 den Schnitt XII-XII nach Fig. 11,
Fig. 13 den Schnitt XIII-XIII nach Fig. 11,
Fig. 14 den Längsschnitt eines Instrumentes gemäß einem vierten Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 15 eine Außenansicht zur Darstellung, wie das Instrument als Zusat
zinstrument für ein weiches Endoskop verwendet wird,
Fig. 16 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 17 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei
ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 18 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der dritten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 19 den Längsschnitt des distalen Endes eines Instrumentes, das eine
Abwandlung des vierten Ausführungsbeispiels ist,
Fig. 20 den Längsschnitt eines Instrumentes gemäß einem fünften Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 21 eine Außenansicht zur Darstellung, wie das Instrument als Zusatz
gerät für ein weiches Endoskop verwendet wird,
Fig. 22 den Schnitt XXII-XXII nach Fig. 20,
Fig. 23 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 24 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei
ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 25 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der driften
Phase seiner Verwendung,
Fig. 26 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der vierten
Phase seiner Verwendung,
Fig. 27 einen Querschnitt, der die Variation des Schnittes XXII-XXII nach
Fig. 20 zeigt,
Fig. 28 einen Querschnitt, der eine weitere Variation des Schnittes XXII-XXII
nach Fig. 20 zeigt,
Fig. 29 einen Längsschnitt, der eine Variation des distalen Endes des
Instrumentes zeigt,
Fig. 30 einen Längsschnitt, der eine weitere Variation des distalen Endes
des Instrumentes zeigt,
Fig. 31 den Längsschnitt des distalen Endes eines vorbekannten endosko
pischen Instrumentes zur Gewebeentnahme,
Fig. 32 den Längsschnitt des distalen Endes des verwandten Instrumentes
in der ersten Phase seiner Verwendung,
Fig. 33 den Längsschnitt des distalen Endes des verwandten Instrumentes
in der zweiten Phase seiner Verwendung,
Fig. 34 einen Längsschnitt zur Illustration eines Problems, das bei einer
Gewebeentnahme mit dem verwandten Instrument auftritt, und
Fig. 35 einen Längsschnitt zur Illustration eines weiteren Problems, das bei
der Gewebeentnahme mit dem verwandten Instrument auftritt.
Fig. 1 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur
Gewebeentnahme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei
eine Kanüle oder Außenhülle 120 in eine vorgegebene vorderste Stellung (vgl. A)
gedrückt oder in Richtung des Benutzers gezogen (vgl. B) ist.
Ein Nadelschaft 110 mit kreisförmiger Querschnittsform hat eine feste Spitze 111,
die an dem distalen Ende nach vorne weisend ausgebildet ist. In einem Bereich
unmittelbar hinter der Nadelspitze 111 ist eine Ausnehmung 112 zum Halten von
aufgenommenem Gewebe in der Seite des Nadelschaftes 110 ausgebildet. Fig. 2
ist der Schnitt II-II nach Fig. 1 und zeigt, daß der Boden der Ausnehmung 112
einen Bogen eines mit dem Umfang des Nadelschaftes 110 konzentrischen Krei
ses bildet. Dieses Merkmal dient dazu, sowohl ausreichendes Volumen als auch
ausreichende Festigkeit zu gewährleisten.
Die Außenhülle 120 ist über eine Strecke, die etwa gleich der Gesamtlänge des
Nadelschaftes 110 ist, passend über den Nadelschaft 110 gezogen, d. h. passend
um diesen herum angeordnet, so daß sie in Richtung der Längsachse vor- und
zurückbewegbar ist. Das distale Ende der Außenhülle 120 ist spitz zulaufend, so
daß eine ringförmige Schneide 121 an dem Innenumfang der Außenhülle 120 an
deren distalem Ende ausgebildet ist.
In dem Raum zwischen dem Nadelschaft 110 und der Außenhülle 120 ist ein
Ansaugkanal 113 ausgebildet, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Aus
nehmung 112 in Verbindung steht und sich über die Gesamtlänge des Teils des
Nadelschaftes 110 erstreckt, der sich hinter, d. h. proximal der Ausnehmung 112
befindet. Fig. 3 ist der Schnitt III-III nach Fig. 1 und zeigt den Ansaugkanal 113.
Der Ansaugkanal 113 ist dadurch ausgebildet, daß eine Seite der Außenfläche
des im Querschnitt kreisförmigen Nadelschaftes 110 so geschnitten ist, daß sich
eine ebene Fläche ausbildet.
Ein benutzerseitig angeordneter Betätigungsteil 130 ist mit einem Haltekörper 131
ausgestattet, der beispielsweise mit einer Arretierfassung 132 (Luer-Lock socket)
an den Instrumenteneinführanschluss eines Endoskops angebracht wird. Der
Nadelschaft 110 und die Außenhülle 120 sind an dem Haltekörper 131 derart
gehalten, daß sie in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegbar sind.
Ein Ziehring 133 ist als einstückiger Teil des benutzerseitigen Endes des Nadel
schaftes 110 ausgebildet. Ein weiterer Ziehring 134 ist als einstückiger Teil des
benutzerseitigen Endes der Außenhülle 120 ausgebildet. Indem die Ziehringe 133
und 134 relativ zueinander verschoben werden, verschiebt sich das distale Ende
der Außenhülle 120 bezüglich des distalen Endes des Nadelschaftes 110, wie in
Fig. 1 unter A und B gezeigt ist.
Durch Festziehen einer von Hand betätigbaren Arretierschraube 137 können die
unabhängigen Bewegungen von Nadelschaft 110 und Außenhülle 120 jederzeit
so gehemmt werden, daß sich die genannten Komponenten als einstückige Ein
heit bewegen. Weiterhin ist ein O-Dichtring 138 vorgesehen.
Durch Festziehen einer von Hand betätigbaren Arretierschraube 135 wird der
Nadelschaft 110 an dem Haltekörper 131 fixiert. Mit Lösen der Arretierschraube
135 wird diese längs eines Schlitzes 136 frei bewegbar, so daß der Nadelschaft
110 in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann.
Um einen Bereich des Nadelschaftes 110 herum, der sich näher der Benutzer
seite befindet, ist eine Markierung 139 vorgesehen. Indem der Benutzer sieht, wie
weit die Markierung 139 von der benutzerseitigen Endfläche der Außenhülle 120,
nämlich der Endfläche des Ziehrings 134, entfernt ist, kann er feststellen, an
welchem Teil des Nadelschaftes 110 sich das distale Ende der Außenhülle 120
befindet.
In dem betrachteten Ausführungsbeispiel ist die Markierung 139 dafür vorgese
hen, dem Benutzer anzugeben, daß sich die Außenhülle 120 in der in Fig. 1 mit A
bezeichneten Stellung befindet, in der sie die Ausnehmung 12 verschließt, jedoch
nicht über die Nadelspitze 11 hervorsteht. Alternativ kann die Markierung dafür
vorgesehen sein, dem Benutzer anzugeben, daß sich die Außenhülle 120 in der
in Fig. 1 mit B bezeichneten Stellung befindet, oder ansonsten, daß die Nadel
spitze 111 in die Außenhülle 120 eingezogen worden ist.
Ein Anschlussstück 140, das mit einer Ansaugvorrichtung 150 verbunden oder
von dieser gelöst werden kann, ist so ausgebildet, daß es von dem benutzerseiti
gen Basisende der Außenhülle 120 absteht. Das Anschlussstück 140 steht direkt
mit dem Ansaugkanal 113 in Verbindung. Indem durch die Ansaugvorrichtung,
z. B. eine mit dem Anschlussstück 140 verbundene Spritze, ein Ansaugvorgang
erfolgt, wird in der Ausnehmung 112 an dem distalen Ende des Nadelschaftes
110 ein Unterdruck erzeugt und über den Ansaugkanal 113 gleichsam ein Vaku
um erzeugt.
Das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme, das gemäß dem betrach
teten Ausführungsbeispiel aufgebaut ist, wird in Betrieb genommen, nachdem es
in den Instrumentenkanal eines Endoskops, eines Ultraschall-Endoskops etc.
eingeführt worden ist. Um zu verhindern, daß die Nadelspitze 111 den Instru
mentenkanal beschädigt, während sie in diesen eingeführt oder aus diesem
entfernt wird, kann das erfindungsgemäße Instrument zunächst durch ein Füh
rungsrohr geführt werden, das typischerweise aus Tetrafluorethylen-Harz besteht.
Die Fig. 4 bis 7 zeigen, wie eine Gewebeprobe für eine Biopsie aus der Leber,
der Bauspeicheldrüse oder einem anderen Organ mittels des vorstehend erläu
terten Instrumentes entnommen wird. Wie in Fig. 4 gezeigt, wird zunächst das
distale Ende der Außenhülle 120 auf eine Stellung nahe dem distalen Ende des
Nadelschaftes 110 eingestellt, so daß die Ausnehmung 112 von der Außenhülle
120 verschlossen ist. Die Arretierschraube 137 wird festgezogen, bis der Nadel
schaft 110 eine einstückige Einheit mit der Außenhülle 120 bildet. Dann wird die
Arretierschraube 135 gelöst und die Nadelspitze 111 in das Gewebe 100 gesto
chen.
Hat die Ausnehmung 112 eine vorbestimmte Position in dem Gewebe erreicht, so
wird die Arretierschraube 135 festgezogen, so daß der Nadelschaft 110 an dem
Haltekörper 131 fixiert ist. Dann wird die Arretierschraube 137 gelöst und die
Außenhülle 120 in Richtung des Benutzers gezogen, bis die Ausnehmung 112,
wie in Fig. 5 gezeigt, freiliegt, wodurch das Gewebe 100 in die Ausnehmung 112
gelangt.
Anschließend wird die Ansaugvorrichtung 150 eingeschaltet und über den An
saugkanal 113 durch Absaugen aus der Ausnehmung 112 gleichsam ein Vakuum,
d. h. ein Unterdruck erzeugt. Wie in Fig. 6 gezeigt, wird dann die Gewebeprobe
101, die einen Teil des Gewebes 100 bildet, in die Ausnehmung 112 gesaugt.
Sobald dieser Zustand erreicht ist, wird die Außenhülle 120 nach vorne in die in
Fig. 7 gezeigte Anfangsstellung gedrückt, wodurch die Gewebeprobe 101, die an
den Boden der Ausnehmung 112 angesaugt ist, mit der Schneide 121 der Außen
hülle 120 von dem übrigen Gewebe 100 getrennt und innerhalb der Ausnehmung
112 zurückgehalten wird. Die Gewebeprobe 101 kann so in einfacher Weise in
ausreichender Größe entnommen werden. Da der Ansaugkanal 113 in seiner
gesamten Länge an der Fläche des Nadelschaftes 110 freiliegt, gestaltet sich
nicht nur die Fertigung des Ansaugkanals, sondern auch dessen Reinigung und
Desinfektion nach Gebrauch einfach. Dies stellt einen weiteren Vorteil dar.
Fig. 8 zeigt ein Beispiel der Ansaugvorrichtung 150, die für den gemeinsamen
Einsatz mit dem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Instrumen
tes geeignet ist. Eine Spritze 151 ist mit ihrem Rohrkörper über einen Hahn 152
an dass Anschlussstück 140 angeschlossen. Durch Ziehen eines Stempels 153
wird in dem Rohrkörper 151 ein Unterdruck erzeugt. An dem Stempel 153 ist im
ausgezogenen Zustand passend ein lösbarer Abstandshalter angebracht, um in
dem Rohrkörper 151 den Unterdruck aufrecht zu erhalten.
Fig. 9 zeigt das distale Ende eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe
entnahme gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 10 ist
der Schnitt X-X nach Fig. 9 und zeigt, daß der Ansaugkanal 113 einen Quer
schnitt in Form eines umgedrehten Ω hat. Der Ansaugkanal 113 hat also einen
inneren Hohlkern, der auf der Längsachse des Ansaugkanals 113 entlang dersel
ben verläuft.
So wird in effizienter Weise die Querschnittsfläche des Ansaugkanals 113 ausrei
chend vergrößert, so daß durch Absaugen der Ausnehmung 112 ein größeres
Vakuum, d. h. ein größerer Unterdruck erzeugt werden kann. Der rohrförmige
Nadelschaft 110 hat erhöhte Flexibilität und kann deshalb in einfacher Weise
durch den Instrumentenkanal eines weichen, d. h. flexiblen Endoskops geführt
werden, was einen weiteren Vorteil darstellt.
Fig. 11 zeigt das distale Ende eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe
entnahme gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Ausneh
mung 112 ist nach innen in der Weise aufgeweitet, daß ihre Wände am vorderen
und am hinteren Ende so geneigt sind, daß sich ihr Abstand voneinander mit
zunehmender Tiefe vergrößert. Mit dieser Ausgestaltung kann verhindert werden,
daß die von der Außenhülle 120 herausgeschnittene Gewebeprobe 101 aus der
Ausnehmung 112 gehoben wird. Dies ermöglicht es, eine größere Gewebeprobe
zu entnehmen.
In dem vorstehend beschriebenen dritten Ausführungsbeispiel ist der Boden der
Ausnehmung 112 als ebene Fläche (vgl. Fig. 12, die den Schnitt XII-XII nach Fig.
11 darstellt) und der Ansaugkanal 113 als längliche Ausnehmung mit gebogenem
Querschnitt ausgebildet (vgl. Fig. 13, die den Schnitt XIII-XIII nach Fig. 11 dar
stellt). Wie diese Beispiele zeigen, kann das erfindungsgemäße Instrument zur
Gewebeentnahme verschiedenartig abgewandelt werden.
Fig. 14 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur
Gewebeentnahme gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein
äußeres Nadelrohr 220, das als Rundrohr mit über seine gesamte Länge kon
stantem Durchmesser ausgebildet ist, hat eine Nadelspitze 221 an seinem dista
len Ende, das wie bei einer Spritze so unter einem Winkel geschnitten ist, daß es
scharf nach vorne zugespitzt ist.
Eine Ansaugöffnung 222, durch die das Gewebe nach innen eingesaugt wird, ist
in einem Bereich unmittelbar hinter der Nadelspitze 221 in der Seite des äußeren
Nadelrohrs 220 ausgebildet. Die Ansaugöffnung 222 wird gefertigt, indem in dem
Nadelrohr 220 lateral ein Ausschnitt in Rohrform ausgebildet wird, und zwar bis
zu einer Tiefe, die nahezu gleich dem Radius des Nadelrohrs 220 ist.
Ein inneres Nadelrohr 210 mit der Form eines Rundrohrs hat eine ringförmige
Schneide 211, die an dem Außenumfang ihres distalen Endes ausgebildet ist.
Das innere Nadelrohr 210 ist über eine Strecke, die etwa gleich ihrer Länge ist,
durch das äußere Nadelrohr 220 geführt, so daß es entlang der Längsachse vor-
und zurückbewegt werden kann. Der Benutzer betätigt das innere Nadelrohr 210,
um es nach vorne zu bewegen, so daß die Schneide 211 die Ansaugöffnung 222
passiert.
Soll das erfindungsgemäße Instrument zur Gewebeentnahme zusammen mit
einem starren Endoskop eingesetzt werden, so bestehen sowohl das äußere
Nadelrohr 220 als auch das innere Nadelrohr 210 aus einem Metallrohr. Soll es
dagegen zusammen mit einem weichen Endoskop, das einen flexiblen, in die
Körperhöhle einzuführenden Teil hat, eingesetzt werden, so bestehen die beiden
Nadelrohre aus einem flexiblen Kunststoffmaterial oder einem Metallrohr, z. B.
einem Edelstahlrohr, das so dünnwandig ist, daß es ausreichende Flexibilität hat.
Wird ein dünnwandiges Edelstahlrohr verwendet, so hat das äußere Nadelrohr
220 beispielsweise einen Außendurchmesser von etwa 1,0 mm und einen Innen
durchmesser von etwa 0,9 mm, während das innere Nadelrohr 210 einen Außen
durchmesser von etwa 0,9 mm und einen Innendurchmesser von etwa 0,8 mm
hat. Mit diesen Abmessungen haben beide Nadelrohre ausreichende Biegsamkeit
und können so zusammen mit einem weichen Endoskop verwendet werden.
Das innere Nadelrohr 210 erstreckt sich über das Basisende des äußeren Nadel
rohrs 220 hinaus in Richtung des Benutzers, und sein Basisende ist ein für eine
Saugleitung bestimmtes Anschlussstück 213 eingepasst, das eine Verbindung mit
einer Ansaugvorrichtung, z. B. einer Spritze, bereitstellt. Indem an dem An
schlussstück 213 ein Saugvorgang erfolgt, kann über einen Ansaugkanal 212, der
durch die Bohrung des inneren Nadelrohrs 210 festgelegt ist, gleichsam ein
Vakuum aus der Ansaugöffnung 220 abgesaugt werden.
An dem Basisende des äußeren Nadelrohrs 220 ist ein Griff 223 angebracht, der
aus einem starren Material besteht. Indem der Benutzer den Griff 223 zwischen
zwei Fingern hält, von denen einer sein Daumen ist, betätigt er nicht nur das
innere Nadelrohr 210, um es relativ zu dem äußeren Nadelrohr 220 vor- und
zurückzubewegen, sondern er betätigt auch das äußere Nadelrohr 220 relativ zu
dem Instrumentenkanal des Endoskops, wie später erläutert wird.
Ein Führungsrohr 230 schützt den Instrumentenkanal eines weichen Endoskops
vor einer Beschädigung durch die Nadelspitze 221, während das Instrument zur
Gewebeentnahme in den Instrumentenkanal eingeführt oder aus diesem entfernt
wird. Typischerweise besteht das Führungsrohr aus Tetrafluorethylen-Harz.
Ein Halteelement 231 ist fest an das Basisende des Führungsrohrs 230 gekoppelt
und hat eine Fassung 232 mit einem Innengewinde, das für eine feste Ankopp
lung an die für ein Behandlungsinstrument bestimmte Einführöffnung des Endo
skops sorgt. Das Halteelement 231 hat weiterhin eine mit Hand betätigbare Arre
tierschraube 233, die den Griff 223 in einer gewünschten Stellung fixieren kann.
Fig. 15 zeigt das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme, wie es an
einem weichen Endoskop 240 aufgesetzt ist. Der Teil, der in einem flexiblen Rohr
eingeschlossen und in eine Körperhöhle einzuführen ist, ist mit 241 bezeichnet.
Weiterhin sind vorgesehen ein Bedienteil 242, ein Verbindungselement 243 für
einen Videoprozessor und eine Lichtquelleneinheit sowie eine Einführöffnung für
das Behandlungsinstrument.
Mit in festgezogener Stellung gehaltener Arretierschraube 233 wird das Füh
rungsrohr 230 in den Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt und die Fas
sung 232 in Anlage mit der für das Behandlungsinstrument bestimmten Einführ
öffnung 244 gehalten.
Anschließend betätigt der Benutzer das innere Nadelrohr 210, um es vor- und
zurückzubewegen. Wird die Arretierschraube 233 gelöst und bewegt der Benutzer
den Griff 223 vor und zurück, so kann das äußere Nadelrohr 220 zusammen mit
dem inneren Nadelrohr 210 vor- und zurückbewegt werden.
Die Fig. 16 bis 18 zeigen, wie mit dem Instrument gemäß dem vierten Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung für eine Biopsie eine Gewebeprobe aus der Leber,
der Bauchspeicheldrüse oder einem anderen Organ entnommen wird. Wie in Fig.
16 gezeigt, wird zunächst die Ansaugöffnung 222 mit dem inneren Nadelrohr 210
verschlossen und die Spitze 221 des äußeren Nadelrohrs 220 in das Gewebe 100
gestochen.
Hat die Ansaugöffnung 222 eine vorbestimmte Stelle in dem Gewebe erreicht, so
wird das innere Nadelrohr 210 in Richtung des Benutzers gezogen, bis die An
saugöffnung 222 freiliegt und über den Ansaugkanal 212 gleichsam ein Vakuum
in Richtung des Benutzers gesaugt wird.
Dann wird die Gewebeprobe 101, die einen Teil des Gewebes 100 bildet, über die
Ansaugöffnung 222 in das äußere Nadelrohr 220 gesaugt. Ein gewisser Teil der
Gewebeprobe 101 gelangt weiter in den in dem inneren Nadelrohr 210 ausgebil
deten Ansaugkanal 212 hinein und erreicht so einen Bereich, der der Eintrittsöff
nung des Ansaugkanals 212 benachbart ist.
Wie in dem folgenden Absatz beschrieben wird, wird das gesamte Gewebe 100,
das über die Ansaugöffnung 222 eingesaugt worden ist, als Gewebeprobe 101
entnommen. Die Dicke der entnommenen Gewebeprobe stimmt exakt mit dem
Innendurchmesser des äußeren Nadelrohrs 220 überein und hat deshalb die
größtmögliche Abmessung, die man mit dem vorgegebenen Durchmesser des
äußeren Nadelrohrs 220 erreichen kann.
Im nächsten Schritt wird mit eingesaugter Gewebeprobe 101 das innere Nadel
rohr 210, wie in Fig. 18 gezeigt, nach vorne gedrückt, wodurch die Gewebeprobe
101 durch die Schneide 211 des inneren Nadelrohrs 210, das entlang der Innen
fläche des äußeren Nadelrohrs 220 gleitet, von dem übrigen Gewebe 100 abge
schnitten und in der Ansaugöffnung 222 gehalten wird.
Auf diese Weise kann eine groß bemessene Gewebeprobe in einfacher Weise
entnommen werden. Da das innere Nadelrohr 210 in dem äußeren Nadelrohr 220
gleitet, ist sein Gleitwiderstand gering genug, um glatt nach vorne gedrückt zu
werden. Wie aus Fig. 18 hervorgeht, wird ein gewisser Teil der Gewebeprobe 101
etwas zusammengedrückt und gelangt in das innere Nadelrohr 210.
Die Erfindung ist auf die oben erläuterten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt.
Es sind verschiedene Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann in dem vierten
Ausführungsbeispiel der Ansaugkanal 212 in anderen Bereichen als der Bohrung
des Nadelrohrs 210 ausgebildet werden, z. B. als Grenzbereich zwischen innerem
Nadelrohr 210 und äußerem Nadelrohr 220. Nach Wunsch kann das distale Ende
des äußeren Nadelrohrs 220 abgedichtet werden, wie in Fig. 19 gezeigt ist.
Fig. 20 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur
Gewebeentnahme gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Dabei ist sein distales Ende unter A für den Fall gezeigt, daß eine Kanüle oder
Außenhülle 320 in Richtung des Benutzers gezogen worden ist, und unter B für
den Fall, daß es in eine vorgegebene vorderste Stellung gedrückt worden ist.
Ein Nadelschaft 310 hat eine feste Spitze 311, die an seinem distalen Ende so
ausgebildet ist, daß sie nach vorne spitz zuläuft. In einem Bereich unmittelbar
hinter der Nadelspitze 311 ist eine Ausnehmung zum Halten des aufgenommenen
Gewebes ausgebildet. Fig. 22, die den Schnitt XXII-XXII nach Fig. 20 angibt,
zeigt, daß die Ausnehmung 312 dadurch ausgebildet ist, daß der Nadelschaft
lateral ausgeschnitten ist.
Ein mit der Ausnehmung 312 in Verbindung stehender Ansaugkanal 313 ist über
die Gesamtlänge desjenigen Teils des Nadelschaftes 310 ausgebildet, der sich
von der Ausnehmung 312 rückwärts erstreckt. Der sich von der Ausnehmung 312
rückwärts erstreckende Teil des Nadelschaftes 310 ist also rohrförmig. Der Na
delschaft 310 hat weiterhin eine Aussparung 314, die sich etwas hinter der Aus
nehmung 312 befindet. Eine Stange oder dergleichen kann in die Aussparung
eingeführt werden, um die in der Ausnehmung 312 gesammelte Gewebeprobe
101 herauszudrücken, wie später genauer erläutert wird.
Typischerweise besteht der Nadelschaft 310 aus einem flexiblen Kunststoffmate
rial. Alternativ kann er auch aus einem Edelstahl oder einem anderen metalli
schen Material bestehen, sofern der rohrförmige Teil ausreichend dünnwandig
und damit flexibel genug ist, um durch ein weiches Endoskop geführt werden zu
können.
Die Außenhülle 320 ist passend so über den Nadelschaft 310 gezogen, daß sie
entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Das distale Ende
der Außenhülle 320, das aus einem dünnwandigen Rohr besteht, ist spitz zulau
fend, so daß am Innenumfang der äußeren Hülle 320 an dessen distalem Ende
eine ringförmige Schneide 321 ausgebildet ist.
Mit Ausnahme des dem distalen Ende benachbarten Teils ist die Außenhülle 320
insgesamt als in engen Windungen gewundenes Spiralrohr 320a ausgebildet, so
daß gewährleistet ist, daß während des Einführens in ein weiches Endoskop oder
des Entfernens aus diesem kein großer Widerstand auftritt. An der Verbindung
zwischen dem Spiralrohr 320a und dem distalen Rohrabschnitt der Außenhülle
320 ist ein Kopplungsring 320b befestigt.
An dem benutzerseitigen Ende des Instrumentes ist ein Bedienteil (Fixierelement)
350 vorgesehen. Er enthält eine im wesentlichen zylindrische Fassung 351 und
ein Anschlussstück 352, das fest mit der Eintrittsöffnung eines in einem Endoskop
ausgebildeten Instrumentenkanals verbunden und von dieser wieder gelöst wer
den kann. Das Anschlussstück 352 ist typischerweise als Innengewinde-
Anschlussstück (Luer-Lock socket) ausgebildet.
Ein am Basisende angeordnetes Rückhalteelement 353 ist derart in die Fassung
351 eingepasst, daß es entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden
kann. Die beiden Elemente können nach Wunsch durch manuelles Einstellen
einer Arretierschraube 354 fest miteinander verbunden oder voneinander gelöst
werden. In der Fassung 351 ist parallel zur Längsachse ein Schlitz 355 ausgebil
det. Da sich die Arretierschraube 354 durch diesen Schlitz 355 erstreckt und in
das Rückhalteelement 353 einschraubbar ist, kann das Rückhalteelement 353
relativ zu der Fassung 351 über eine Strecke vor- und zurückbewegt werden, die
der Strecke entspricht, welche die Arretierschraube 354 längs des Schlitzes 355
bewegt werden kann.
Ein für eine Saugleitung bestimmtes Anschlussstück 357, das mit einer Ansaug
vorrichtung verbunden werden kann, ist lösbar in das benutzerseitige Ende des
Rückhalteelementes 353 eingeschraubt. Das Basisende des Nadelschaftes 310
ist fest mit dem Anschlussstück 357 verbunden. Durch Anbringen einer Ansaug
vorrichtung an dem Anschlussstück 357 kann so über den Ansaugkanal 313, der
durch den Nadelschaft 310 verläuft, gleichsam Vakuum aus der Ausnehmung 312
gesaugt werden.
Ist das Anschlussstück 357 in das Rückhalteelement 353 geschraubt, so befindet
sich der Nadelschaft 310 in festem Eingriff mit dem Rückhalteelement 353. Wird
das Anschlussstück 357 von dem Rückhalteelement 353 gelöst, so wird der
Nadelschaft 310 unabhängig von dem Bedienteil 350 entlang der Längsachse frei
vor- und zurückbewegbar.
Ein Kanülenrückhalte- oder Außenhüllenrückhalterohr 358 ist derart innerhalb des
Rückhalteelementes 353 vorgesehen, daß es entlang der Längsachse vor- und
zurückbewegt werden kann. Das Basisende des Spiralrohrs 320a der Außenhülle
320 ist fest an das distale Ende des Rückhalterohrs 358 gekoppelt. Der Nadel
schaft 310 ist lose durch die axiale Öffnung des Rückhalterohrs 358 geführt.
Das Rückhalterohr 358 wird von einer Druckschraubenfeder 359 nach vorne
gedrückt. Ist die Feder 359 zusammengedrückt, so wird das Rückhalterohr 358
durch einen Haken 360, der ein einstückiger Teil eines um eine Schwenkachse
361 schwenkbaren Steuerknopfes 362 ist, in Stellung gehalten. Die einstückige
Anordnung aus Haken 360 und Steuerknopf 362 ist an dem Rückhalteelement
353 angebracht.
Befindet sich das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme in dem in Fig.
20 dargestellten Zustand, in dem das Rückhalterohr 358 von der Feder 360 in
Position gehalten wird, so wird die Außenhülle 320 wegen des eben erläuterten
Aufbaus in Richtung des Benutzers gezogen und verschließt die Ausnehmung
312 nicht, wie dies in Fig. 20 unter A dargestellt ist.
Lässt man den Steuerknopf 362 in die durch den Pfeil angedeutete Richtung
schwenken, so daß sich der Haken 360 von dem Rückhalterohr 358 löst, so wird
letzteres durch die Druckschraubenfeder 359 nach vorne gedrückt.
Infolgedessen wird die Außenhülle 320 in die vorgegebene vorderste Stellung
gedrückt, und die Schneide 321 gleitet über die Ausnehmung 312 nach vorne, um
sie zu verschließen, wie in Fig. 20 unter B dargestellt ist. Weiterhin ist ein Rück
stellknopf 363 vorgesehen, mit dem das Rückhalterohr 358 in die Stellung zu
rückgebracht werden kann, in der sie sich in Anlage mit dem Haken 360 befindet.
Wird das endoskopische Instrument gemäß dem betrachteten Ausführungsbei
spiel zusammen mit einem weichen Endoskop verwendet, so ist ein typischerwei
se aus Tetrafluorethylen-Harz bestehendes Führungsrohr 330 an das Basisende
der Fassung 351 gekoppelt, und sowohl der Nadelschaft 310 als auch die Au
ßenhülle 320 sind lose durch das Führungsrohr 330 geführt, bis ihre distalen
Enden von diesem bedeckt sind. Das so in dem Führungsrohr eingeschlossene,
zur Gewebeentnahme bestimmte Instrument wird dann in den Instrumentenkanal
des Endoskops eingeführt. Auf diese Weise ist eine Verwendung des Instrumen
tes möglich, ohne den Instrumentenkanal durch die Nadelspitze 311 zu beschädi
gen.
Ist die Außenhülle 320 so ausgestaltet, daß sie bis in die Stellung verschoben
werden kann, in der ihr distales Ende die Spitze 311 des Nadelschaftes 310
bedeckt, so ist das Führungsrohr 330 nicht erforderlich, und das Instrument kann
zusammen mit einem weichen Endoskop eingesetzt werden, ohne daß der In
strumentenkanal des Endoskops beschädigt wird.
Fig. 21 zeigt, wie das Instrument gemäß dem betrachteten fünften Ausführungs
beispiel als Aufsatz- oder Zubehörgerät für ein weiches Endoskop verwendet
wird, das mit 301 bezeichnet ist. Der Teil, der in einem flexiblen Rohr einge
schlossen und in die Körperhöhle eingeführt wird, ist mit 302, der Bedienteil des
Endoskops mit 303 und der Instrumentenkanal mit 304 bezeichnet.
Der Instrumentenkanal 304 hat ein Einführ-Anschlussstück 304a, das von dem
Bedienteil 303 absteht. Ist die Fassung 351 an diesem Anschlussstück 304a
angebracht, so steht das distale Ende des Führungsrohrs 330 (sowie die distalen
Enden der Außenhülle 320 und des Nadelschaftes 310) um eine vorgegebene
Länge aus der Austrittsöffnung 304b des Instrumentenkanals 304 am distalen
Ende des Teils 302 heraus.
In Fig. 21 ist die Arretierschraube 354 so stark festgezogen, daß sowohl das
distale Ende der Außenhülle 320 als auch die Spitze 311 des Nadelschaftes 310
aus dem distalen Ende des Führungsrohrs 330 hervortreten. An dem für die
Saugleitung bestimmten Anschlussstück 357 ist die Ansaugvorrichtung 370 ange
bracht, die typischerweise eine Spritze ist.
Die Fig. 23 bis 26 zeigen, wie für eine Biopsie eine Gewebeprobe mittels des
Instrumentes gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel aus der Leber, der Bauch
speicheldrüse oder einem anderen Organ entnommen wird. In den genannten
Figuren ist das Führungsrohr 330 nicht gezeigt.
Zunächst ist der Bedienteil 350 an das Endoskop 301 nicht angeschlossen, und
der Haken 360 gibt das Außenhüllenrückhalterohr 358 frei, so daß die Ausneh
mung 312 von dem distalen Ende der Außenhülle 320 verschlossen ist. Sowohl
dem Nadelschaft 310 als auch der Außenhülle 320 ist dann die gemeinsame
Bewegung mit dem Betätigungsteil 350 möglich, und die aus dem distalen Ende
des Einführteils 302 des Endoskops 301 herausstehenden Nadelspitze 311 sticht
in das Gewebe 100 ein, wie in Fig. 23 gezeigt ist.
Ist die Nadelspitze 311 um eine vorbestimmte Länge eingestochen, so ist das
Anschlussstück 352 fest mit dem Bedienteil 303 verbunden, und der Rücksetz
knopf 363 wird nach oben gezogen, so daß der Haken 360 in Eingriff mit dem
Rückhalterohr 358 kommt, wodurch die Außenhülle 320 in Richtung des Benut
zers gezogen und die Ausnehmung 312 freigelegt wird, um einen Teil des Gewe
bes 100 aufzunehmen, wie in Fig. 24 gezeigt ist.
Dann wird die Ansaugvorrichtung 370 aktiviert und über den Ansaugkanal 313
gleichsam Vakuum aus der Ausnehmung 312 gesaugt, wodurch die Gewebeprobe
101 in die Ausnehmung 312 und noch weiter nach innen eingesaugt wird, um zu
dem Bereich zu gelangen, der sich nahe der Eintrittsöffnung des Ansaugkanals
313 befindet.
Sobald dieser Zustand erreicht ist, lässt man den Steuerknopf 362 schwenken,
wodurch der Haken 360 das Rückhalterohr 358 freigibt. Wie in Fig. 26 gezeigt,
wird die Außenhülle 320 unmittelbar nach vorne gedrückt und die Gewebeprobe
101 mit der Schneide 321 der Außenhülle 310 von dem übrigen Gewebe 100
getrennt und in der Ausnehmung 312 zurückgehalten.
So kann in einfacher Weise eine Gewebeprobe 101 aufgenommen werden, deren
Volumen größer als das der Ausnehmung 312 ist. Um die aufgenommene Gewe
beprobe zurückzugewinnen, wird der Nadelschaft 310 aus dem Bedienteil 350
herausgezogen und eine dünne Stange oder dergleichen in die Aussparung 14
geschoben.
Die Erfindung ist auf die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele nicht be
schränkt. Es sind verschiedene Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann die
Festigkeit der zum Rückhalten des Gewebes bestimmten Ausnehmung 12 da
durch erhöht werden, daß ein Ausschnitt bis in eine Tiefe vorgenommen wird, die
etwa die Hälfte des Radius des Nadelschaftes 310 beträgt, wie in Fig. 27 gezeigt
ist. Alternativ können auch von entgegengesetzten Seiten aus zwei Ausschnitte
ausgebildet werden, wie in Fig. 28 gezeigt ist.
Fig. 29 zeigt eine weitere Abwandlung, in der der Nadelschaft 310 aus einer
Rohranordnung besteht, die sich mit einem anderen, als Nadelspitze 311 dienen
den Teil in Passung befindet. Alternativ kann das distale Ende der Rohranord
nung unter einem Winkel geschnitten sein, um so die Nadelspitze 311 zu bilden,
wie in Fig. 30 gezeigt ist.
Claims (28)
1. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit einem ersten Ele
ment, das eine Nadel und einen Raum zur Gewebeaufnahme hat, und einem
koaxial verschiebbar an das erste Element gekoppelten zweiten Element, an
dessen distalem Ende eine Schneide ausgebildet ist, gekennzeichnet durch
einen Ansaugkanal, der mit dem zur Gewebeaufnahme bestimmten Raum
verbunden ist.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element ein Nadelschaft und das zweite Element eine Außenhülle ist, die
passend um den Nadelschaft herum angeordnet ist.
3. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka
nal innerhalb des Nadelschaftes ausgebildet ist.
4. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka
nal zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildet ist.
5. Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der zur Gewebeaufnahme bestimmte Raum zumindest durch eine zur
Gewebeaufnahme bestimmte Ausnehmung festgelegt ist, die an dem Nadel
schaft hinter der Nadel ausgebildet ist.
6. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element ein äußeres Nadelrohr und das zweite Element ein inneres Nadel
rohr ist, um das das äußere Nadelrohr herum passend angeordnet ist.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka
nal im Inneren des inneren Nadelrohrs ausgebildet ist.
8. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Gewe
beaufnahme bestimmte Raum zumindest durch eine hohle Innenwand des
äußeren Nadelrohrs festgelegt ist.
9. Instrument nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere
Nadelrohr eine mit dem zur Gewebeaufnahme bestimmten Raum in Verbin
dung stehende Ansaugöffnung hat.
10. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch einen Fixiermechanismus, der wahlweise das erste Element an dem
zweiten Element fixiert und so eine relative Gleitbewegung zwischen dem
ersten und dem zweiten Element verhindert.
11. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen
Fixiermechanismus, der das erste Element wahlweise so ortsfest hält, daß
dieses selbst bei einer Bewegung des zweiten Elementes unbeweglich ist.
12. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und in einem der Spitze benachbarten Bereich eine laterale Ausnehmung zur Gewebeauf nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge webes hat, gekennzeichnet durch
einen zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildeten An saugkanal, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Ver bindung steht.
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und in einem der Spitze benachbarten Bereich eine laterale Ausnehmung zur Gewebeauf nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge webes hat, gekennzeichnet durch
einen zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildeten An saugkanal, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Ver bindung steht.
13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaug
kanal durch Entfernen oder Eindellen eines Teils der Nadelschaftfläche ge
fertigt ist.
14. Instrument nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Festle
gung des Ansaugkanals an dem Nadelschaft eine ebene Fläche, eine längli
che Ausnehmung in der Schaftfläche oder ein im Schnitt Ω-förmiger Hohl
raum ausgebildet ist.
15. Instrument nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch
einen Fixiermechanismus, der die Außenhülle an dem Nadelschaft fixiert,
wobei der Nadelschaft um eine gewünschte Länge aus dem distalen Ende
der Außenhülle hervorsteht.
16. Instrument nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet durch
eine benutzerseitig vorgesehene Markierung zum Anzeigen eines Zustan
des, in dem sich das distale Ende der Außenhülle in einer vorgegebenen
Position relativ zu dem Nadelschaft befindet.
17. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem äußeren Nadelrohr, das eine nach vorne weisende Spitze und eine Ansaugöffnung hat, die als laterale Ausnehmung in einem Bereich nahe der Spitze ausgebildet ist,
und einem inneren Nadelrohr, das so durch das äußere Nadelrohr geführt ist, daß es vor- und zurückbewegbar ist, und das an seinem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in die Ansaugöffnung gelangten Ge webes hat, gekennzeichnet durch
einen Ansaugkanal, der mit der Ansaugöffnung am distalen Ende in Verbin dung steht und sich zu den Basisenden des äußeren und des inneren Na delrohrs erstreckt.
einem äußeren Nadelrohr, das eine nach vorne weisende Spitze und eine Ansaugöffnung hat, die als laterale Ausnehmung in einem Bereich nahe der Spitze ausgebildet ist,
und einem inneren Nadelrohr, das so durch das äußere Nadelrohr geführt ist, daß es vor- und zurückbewegbar ist, und das an seinem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in die Ansaugöffnung gelangten Ge webes hat, gekennzeichnet durch
einen Ansaugkanal, der mit der Ansaugöffnung am distalen Ende in Verbin dung steht und sich zu den Basisenden des äußeren und des inneren Na delrohrs erstreckt.
18. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaug
kanal durch das innere Nadelrohr selbst gebildet ist.
19. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansau
göffnung ein in dem äußeren Nadelrohr ausgebildeter lateraler Ausschnitt
ist.
20. Instrument nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneide eine an dem Außenumfang des inneren Nadelrohrs aus
gebildete ringförmige Schneide ist.
21. Instrument nach einem der Ansprüche 17 bis 20, gekennzeichnet durch ein
Führungsrohr, durch das das äußere Nadelrohr so geführt ist, daß es ent
lang der Längsachse vor- und zurückbewegbar ist.
22. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und eine im Be reich nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebeauf nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge webes hat, gekennzeichnet durch
ein Fixierelement, das so ausgebildet ist, daß es mit den Basisenden von Nadelschaft und Außenhülle in Anlage gebracht sowie fest mit einer Ein trittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals verbunden und von dieser gelöst werden kann.
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und eine im Be reich nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebeauf nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge webes hat, gekennzeichnet durch
ein Fixierelement, das so ausgebildet ist, daß es mit den Basisenden von Nadelschaft und Außenhülle in Anlage gebracht sowie fest mit einer Ein trittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals verbunden und von dieser gelöst werden kann.
23. Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadel
schaft und die Außenhülle flexibel sind.
24. Instrument nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spitze des Nadelschaftes um eine vorbestimmte Länge aus einer Aus
trittsöffnung des Instrumentenkanals heraussteht, wenn das Basisende des
Nadelschaftes in Anlage mit dem Fixierelement gebracht und das Fixierele
ment mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals verbunden ist.
25. Instrument nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisende
der Außenhülle unabhängig von dem Nadelschaft in und außer Anlage mit
dem Fixierelement gebracht werden kann.
26. Instrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierele
ment ein Spannelement hat, das die Außenhülle entlang der Längsachse
bewegt, wenn die Außenhülle außer Anlage mit dem Fixierelement gebracht
ist.
27. Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierele
ment einen ersten Teil, der fest mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenka
nals verbunden ist, und einen zweiten Teil hat, der mit dem Nadelschaft und
der Außenhülle in Anlage zu bringen ist, wobei der erste Teil fest mit dem
zweiten Teil verbunden und von diesem gelöst werden kann und, wenn der
erste Teil von dem zweiten Teil gelöst ist, der Nadelschaft und die Außen
hülle als einstückige Einheit entlang der Längsachse vor- und zurückbeweg
bar sind.
28. Instrument nach einem der Ansprüche 22 bis 27, gekennzeichnet durch
einen Ansaugkanal, der an seinem distalen Ende mit der zur Gewebeauf
nahme bestimmten Ausnehmung in Verbindung steht und sich zum Basisen
de des Nadelschaftes erstreckt.
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