DE10050742A1 - Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme - Google Patents

Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme

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Abstract

Ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme enthält einen Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und eine im Bereich nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebeaufnahme hat, eine Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Gewebes hat, sowie eine zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildeten Ansaugkanal, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Verbindung steht.

Description

Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, das typischerweise bei einer Biopsie der Leber, der Bauchspeicheldrüse oder eines anderen Organs verwendet wird, indem es in einen in einem Endoskop ausgebil­ deten Instrumentenkanal eingeführt und aus diesem entfernt wird.
Fig. 31 zeigt das distale Ende einer Menghini-Nadel, das als endoskopisches Instrument zur Gewebeaufnahme verwendet wird. Das Instrument hat einen stangenförmigen Nadelschaft 10 mit einem spitzen Ende 11 und einer zum Zu­ rückhalten des Gewebes bestimmten Ausnehmung 12, die seitlich in einem Be­ reich nahe dem Nadelende 11 ausgebildet ist und in der eine herausgeschnittene Gewebeprobe aufgenommen wird.
Über den Nadelschaft 10 ist passend eine Kanüle oder Außenhülle 20 so gezo­ gen, daß sie in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Die Außenhülle 20 hat an dem Innenumfang ihrer Spitze eine ringförmige Schnei­ de 21, um das in der Ausnehmung 12 gehaltene Gewebe herauszuschneiden.
In den Fig. 32 und 33 ist dargestellt, wie eine für die Biopsie bestimmte Gewebe­ probe mit dem endoskopischen Instrument entnommen wird. Wie in Fig. 32 ge­ zeigt, wird zunächst die in das Gewebe 100 eingestochene Außenhülle 20 etwas zurückgezogen, so daß der gewünschte Teil des Gewebes 100 in der Ausneh­ mung 12 eingefangen wird. Wie in Fig. 33 dargestellt, wird dann die Außenhülle 20 unmittelbar nach vorne gedrückt, so daß der gehaltene Gewebeteil als Gewe­ beprobe 101 herausgeschnitten wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen endoskopischen Instrument besteht ein Problem darin, daß die Tiefe der zum Halten des Gewebes bestimmten Ausneh­ mung 12 zwangsläufig beträchtlich kleiner als der Durchmesser der Außenhülle 20 ist, was die Entnahme einer ausreichenden Menge an Gewebeprobe oftmals verhindert, wie in Fig. 34 dargestellt ist.
Wie in Fig. 34 gezeigt, ist nicht die gesamte Ausnehmung 12 mit der Gewebepro­ be 101 ausgefüllt. Vielmehr bleibt ein Teil der Ausnehmung 12 leer, so daß die aufgenommene Gewebeprobe 101 mengenmäßig klein ist, wie in Fig. 34 gezeigt ist. Weiterhin wird, wie in Fig. 35 dargestellt, beim Vorwärtsschieben der Außen­ hülle 20 die Gewebeprobe 101 durch die Außenhülle 20 beiseite geschoben und so von der Ausnehmung weggehoben. Auch dies führt dazu, daß das Volumen der in der Ausnehmung 12 aufzunehmenden Gewebeprobe 101 viel kleiner ist als die Kapazität der Ausnehmung 12.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme anzugeben, mit dem eine ausreichende Gewebeprobemenge einfach entnommen werden kann, ohne dabei die Abmessungen des Instrumen­ tes, z. B. den Durchmesser der Außenhülle, vergrößern zu müssen.
Die vorstehend beschriebene Menghini-Nadel zur Gewebeentnahme besteht aus einer einfachen Kombination aus Nadelschaft 10 und Außenhülle 20 und ist darauf ausgelegt, zusammen mit einem starren Endoskop verwendet zu werden.
Ein weiteres Problem tritt auf, wenn anstelle eines starren Endoskops ein weiches Endoskop verwendet wird, das einen flexiblen Teil hat, der in eine Körperhöhle einzuführen ist. Da der Instrumentenkanal eines solchen weichen Endoskops gewunden wird, wenn er in die Körperhöhle eingeführt wird, führt der beachtlich hohe Reibungswiderstand in dem Instrumentenkanal dazu, daß der Nadelschaft 10 und die Außenhülle 20 nur schwer in der Weise betätigt werden können, daß sie um geringe Strecken vor und zurück sowie unabhängig voneinander bewegt werden können. Dadurch wird es unmöglich, die Gewebeprobe schnell und sicher zu entnehmen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme anzugeben, das sowohl für die Verwendung zusammen mit einem starren als auch einem weichen Endoskop geeignet ist und immer noch eine sichere und schnelle Entnahme der Gewebeprobe ermöglicht.
Die Erfindung löst die vorstehend genannten Aufgaben durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteran­ sprüchen sowie in der nachfolgenden Beschreibung angegeben.
Gemäß der Erfindung ist ein Ansaugkanal vorgesehen, der mit einer zur Gewe­ beaufnahme bestimmten Ausnehmung von der rückwärtigen Seite aus in Verbin­ dung steht. Vorteilhaft verläuft der Ansaugkanal zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle. Es kann deshalb eine große Gewebeprobe entnommen werden, indem sie in die Ausnehmung eingesaugt und dann von dem übrigen Gewebe abgeschnitten wird. So kann eine ausreichende Gewebeprobemenge in einfacher Weise entnommen werden, ohne das Instrument vergrößern zu müssen.
Da die Gesamtlänge des Ansaugkanals an der Oberfläche des Nadelschaftes freiliegt, kann der Ansaugkanal nicht nur in einfacher Weise ausgebildet, sondern auch nach seinem Gebrauch leicht gereinigt und desinfiziert werden. Dies ist ein weiterer Vorteil der Erfindung.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel enthält das erfindungsgemäße Instru­ ment einen Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und in einem Bereich nahe dieser Spitze eine laterale Ausnehmung zur Gewebeaufnahme hat, sowie eine Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide hat, mit der das in der Ausnehmung aufgenommene Gewebe abgeschnitten werden kann. Zwischen dem Nadelschaft Und der Außenhülle ist ein Ansaugkanal ausgebildet, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Verbin­ dung steht.
Der Ansaugkanal kann dadurch ausgebildet werden, daß ein Teil der Fläche des Nadelschaftes entfernt oder eingedellt wird. Dies kann in der Weise erfolgen, daß die Schaftfläche zu einer ebenen Fläche geschnitten oder eingedellt wird, in der Fläche eine längliche Ausnehmung ausgebildet oder ein Hohlraum in der Form eines Umgedrehten Omegas ausgebildet wird.
Vorzugsweise ist ein Fixiermechanismus vorgesehen, der sicherstellt, daß die Außenhülle an dem Nadelschaft fixiert ist, wobei der Nadelschaft um eine ge­ wünschte Länge aus dem distalen Ende der Außenhülle heraussteht. Benutzer­ seitig ist vorteilhaft eine Markierung vorgesehen, die den Benutzer darüber in Kenntnis setzt, daß sich das distale Ende der Außenhülle in einer bestimmten Position relativ zum Nadelschaft befindet.
Gemäß der Erfindung sind ein äußeres Nadelrohr, ein inneres Nadelrohr sowie eine Ansaugöffnung vorgesehen. Als Biopsieprobe kann das Gewebe verwendet werden, das in das äußere Nadelrohr über die Ansaugöffnung eingesaugt wird, die in der Seite des äußeren Nadelrohrs ausgebildet ist. Die entnommene Gewe­ beprobe hat damit die größtmögliche Größe, die sich für das äußere Nadelrohr mit seinem vorgegebenen Durchmesser erwarten lässt. Auf diese Weise kann eine ausreichende Gewebeprobemenge einfach entnommen werden, ohne den Durchmesser des äußeren Nadelrohrs vergrößern zu müssen.
Da die Gewebeprobe einfach dadurch herausgeschnitten werden kann, daß das innere Nadelrohr in dem äußeren Nadelrohr gleitet, ist ein effizienter Schneide­ vorgang möglich, da nur ein geringer Gleitwiderstand auftritt.
Die Erfindung sieht weiterhin ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnah­ me vor, das versehen ist mit einem äußeren Nadelrohr, das eine nach vorne weisende Spitze und eine Ansaugöffnung hat, die in einem Bereich nahe der Spitze als laterale Ausnehmung ausgebildet ist, einem hinteren Nadelrohr, das so durch das äußere Nadelrohr geführt ist, daß es vor- und zurückbewegbar ist, und das an seinem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in die Ansau­ göffnung gelangten Gewebes hat, sowie einem Ansaugkanal, der an seinem distalen Ende mit der Ansaugöffnung in Verbindung steht und sich zu den Basi­ senden von äußerem und innerem Nadelrohr erstreckt.
Der Ansaugkanal kann durch das innere Nadelrohr selbst gebildet sein. Die Ansaugöffnung kann ein Ausschnitt sein, der in der Seite des äußeren Nadelrohrs ausgebildet ist. Die Schneide kann eine an dem Außenumfang des inneren Na­ delrohrs ausgebildete, ringförmige Schneide sein.
Weiterhin kann das erfindungsgemäße Instrument mit einem Führungsrohr verse­ hen sein, durch das das äußere Nadelrohr so geführt ist, daß es entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann.
Die Erfindung sieht vor, daß sich das Basisende eines Nadelschaftes in Anlage mit dem Basisende einer Außenhülle befindet und daß ein Fixierelement vorge­ sehen ist, das mit der Eintrittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals fest verbunden und von diesem gelöst werden kann. Durch diesen Aufbau wird es möglich, die Gewebeprobe dadurch herauszuschneiden, daß die Außenhülle bewegt wird, während der in das Gewebe eingestochene Nadelschaft fest mit dem Endoskop verbunden ist. Selbst wenn das zur Gewebe­ entnahme bestimmte Instrument in dem gewundenen Instrumentenkanal eines weichen Endoskops geführt wird, können so der Nadelschaft und die Außenhülle um kleine Strecken vor und zurück sowie unabhängig voneinander bewegt wer­ den. Das Instrument ist deshalb sowohl für die Verwendung zusammen mit einem starren Endoskop als auch mit einem weichen Endoskop geeignet und kann schnell und sicher eine Gewebeprobe entnehmen.
Die Erfindung sieht weiterhin ein endoskopisches Instrument zur Gewebeentnah­ me vor, das versehen ist mit einem Nadelschaft, der eine nach vorne gerichtete Spitze und eine nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebe­ aufnahme hat, und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezo­ gen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Gewebes hat. Das Basisende des Nadelschaftes befindet sich in Anlage mit dem Basisende der Außenhülle. Weiterhin ist ein Fixierelement vorgesehen, das mit der Ein­ trittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals fest verbunden und von diesem wieder gelöst werden kann.
Sowohl der Nadelschaft als auch die Außenhülle können flexibel sein. Vorteilhaft steht das distale Ende des Nadelschaftes um eine vorbestimmte Länge aus der Austrittsöffnung des Instrumentenkanals heraus, wenn das Basisende des Nadel­ schaftes in Anlage mit dem Fixierelement gebracht ist, wobei das Fixierelement fest mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals verbunden ist.
Das Basisende der Außenhülle kann unabhängig von dem Nadelschaft in Anlage mit dem Fixierelement oder außer Anlage kommen. Das Fixierelement kann mit einem Spannelement versehen sein, das die Außenhülle entlang der Längsachse drückt, wenn deren Anlage mit dem Fixierelement gelöst wird. Der Anlagebereich zwischen Nadelschaft und Außenhülle kann so ausgebildet sein, daß er mit dem an die Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals anschließbaren Teil des Fi­ xierelementes fest verbunden oder von diesem Teil gelöst wird, so daß der Na­ delschaft und die Außenhülle, wenn der genannte Bereich gelöst ist, als einstüc­ kige Einheit entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden können. Das erfindungsgemäße Instrument kann weiterhin einen Ansaugkanal haben, der an seinem distalen Ende mit der zur Gewebeaufnahme bestimmten Ausnehmung in Verbindung steht und sich zum Basisende des Nadelschaftes erstreckt.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 den Längsschnitt eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe­ entnahme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 den Schnitt II-II nach Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III nach Fig. 1,
Fig. 4 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten Phase seiner Verwendung,
Fig. 5 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei­ ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 6 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der dritten Phase seiner Verwendung,
Fig. 7 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der vierten Phase seiner Verwendung,
Fig. 8 die Seitenansicht einer Ansaugvorrichtung, die mit dem erfindungs­ gemäßen Instrument verwendbar ist,
Fig. 9 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 10 den Schnitt X-X nach Fig. 9,
Fig. 11 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 12 den Schnitt XII-XII nach Fig. 11,
Fig. 13 den Schnitt XIII-XIII nach Fig. 11,
Fig. 14 den Längsschnitt eines Instrumentes gemäß einem vierten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 15 eine Außenansicht zur Darstellung, wie das Instrument als Zusat­ zinstrument für ein weiches Endoskop verwendet wird,
Fig. 16 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten Phase seiner Verwendung,
Fig. 17 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei­ ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 18 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der dritten Phase seiner Verwendung,
Fig. 19 den Längsschnitt des distalen Endes eines Instrumentes, das eine Abwandlung des vierten Ausführungsbeispiels ist,
Fig. 20 den Längsschnitt eines Instrumentes gemäß einem fünften Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 21 eine Außenansicht zur Darstellung, wie das Instrument als Zusatz­ gerät für ein weiches Endoskop verwendet wird,
Fig. 22 den Schnitt XXII-XXII nach Fig. 20,
Fig. 23 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der ersten Phase seiner Verwendung,
Fig. 24 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der zwei­ ten Phase seiner Verwendung,
Fig. 25 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der driften Phase seiner Verwendung,
Fig. 26 den Längsschnitt des distalen Endes des Instrumentes in der vierten Phase seiner Verwendung,
Fig. 27 einen Querschnitt, der die Variation des Schnittes XXII-XXII nach Fig. 20 zeigt,
Fig. 28 einen Querschnitt, der eine weitere Variation des Schnittes XXII-XXII nach Fig. 20 zeigt,
Fig. 29 einen Längsschnitt, der eine Variation des distalen Endes des Instrumentes zeigt,
Fig. 30 einen Längsschnitt, der eine weitere Variation des distalen Endes des Instrumentes zeigt,
Fig. 31 den Längsschnitt des distalen Endes eines vorbekannten endosko­ pischen Instrumentes zur Gewebeentnahme,
Fig. 32 den Längsschnitt des distalen Endes des verwandten Instrumentes in der ersten Phase seiner Verwendung,
Fig. 33 den Längsschnitt des distalen Endes des verwandten Instrumentes in der zweiten Phase seiner Verwendung,
Fig. 34 einen Längsschnitt zur Illustration eines Problems, das bei einer Gewebeentnahme mit dem verwandten Instrument auftritt, und
Fig. 35 einen Längsschnitt zur Illustration eines weiteren Problems, das bei der Gewebeentnahme mit dem verwandten Instrument auftritt.
Fig. 1 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebeentnahme gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei eine Kanüle oder Außenhülle 120 in eine vorgegebene vorderste Stellung (vgl. A) gedrückt oder in Richtung des Benutzers gezogen (vgl. B) ist.
Ein Nadelschaft 110 mit kreisförmiger Querschnittsform hat eine feste Spitze 111, die an dem distalen Ende nach vorne weisend ausgebildet ist. In einem Bereich unmittelbar hinter der Nadelspitze 111 ist eine Ausnehmung 112 zum Halten von aufgenommenem Gewebe in der Seite des Nadelschaftes 110 ausgebildet. Fig. 2 ist der Schnitt II-II nach Fig. 1 und zeigt, daß der Boden der Ausnehmung 112 einen Bogen eines mit dem Umfang des Nadelschaftes 110 konzentrischen Krei­ ses bildet. Dieses Merkmal dient dazu, sowohl ausreichendes Volumen als auch ausreichende Festigkeit zu gewährleisten.
Die Außenhülle 120 ist über eine Strecke, die etwa gleich der Gesamtlänge des Nadelschaftes 110 ist, passend über den Nadelschaft 110 gezogen, d. h. passend um diesen herum angeordnet, so daß sie in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegbar ist. Das distale Ende der Außenhülle 120 ist spitz zulaufend, so daß eine ringförmige Schneide 121 an dem Innenumfang der Außenhülle 120 an deren distalem Ende ausgebildet ist.
In dem Raum zwischen dem Nadelschaft 110 und der Außenhülle 120 ist ein Ansaugkanal 113 ausgebildet, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Aus­ nehmung 112 in Verbindung steht und sich über die Gesamtlänge des Teils des Nadelschaftes 110 erstreckt, der sich hinter, d. h. proximal der Ausnehmung 112 befindet. Fig. 3 ist der Schnitt III-III nach Fig. 1 und zeigt den Ansaugkanal 113. Der Ansaugkanal 113 ist dadurch ausgebildet, daß eine Seite der Außenfläche des im Querschnitt kreisförmigen Nadelschaftes 110 so geschnitten ist, daß sich eine ebene Fläche ausbildet.
Ein benutzerseitig angeordneter Betätigungsteil 130 ist mit einem Haltekörper 131 ausgestattet, der beispielsweise mit einer Arretierfassung 132 (Luer-Lock socket) an den Instrumenteneinführanschluss eines Endoskops angebracht wird. Der Nadelschaft 110 und die Außenhülle 120 sind an dem Haltekörper 131 derart gehalten, daß sie in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegbar sind.
Ein Ziehring 133 ist als einstückiger Teil des benutzerseitigen Endes des Nadel­ schaftes 110 ausgebildet. Ein weiterer Ziehring 134 ist als einstückiger Teil des benutzerseitigen Endes der Außenhülle 120 ausgebildet. Indem die Ziehringe 133 und 134 relativ zueinander verschoben werden, verschiebt sich das distale Ende der Außenhülle 120 bezüglich des distalen Endes des Nadelschaftes 110, wie in Fig. 1 unter A und B gezeigt ist.
Durch Festziehen einer von Hand betätigbaren Arretierschraube 137 können die unabhängigen Bewegungen von Nadelschaft 110 und Außenhülle 120 jederzeit so gehemmt werden, daß sich die genannten Komponenten als einstückige Ein­ heit bewegen. Weiterhin ist ein O-Dichtring 138 vorgesehen.
Durch Festziehen einer von Hand betätigbaren Arretierschraube 135 wird der Nadelschaft 110 an dem Haltekörper 131 fixiert. Mit Lösen der Arretierschraube 135 wird diese längs eines Schlitzes 136 frei bewegbar, so daß der Nadelschaft 110 in Richtung der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann.
Um einen Bereich des Nadelschaftes 110 herum, der sich näher der Benutzer­ seite befindet, ist eine Markierung 139 vorgesehen. Indem der Benutzer sieht, wie weit die Markierung 139 von der benutzerseitigen Endfläche der Außenhülle 120, nämlich der Endfläche des Ziehrings 134, entfernt ist, kann er feststellen, an welchem Teil des Nadelschaftes 110 sich das distale Ende der Außenhülle 120 befindet.
In dem betrachteten Ausführungsbeispiel ist die Markierung 139 dafür vorgese­ hen, dem Benutzer anzugeben, daß sich die Außenhülle 120 in der in Fig. 1 mit A bezeichneten Stellung befindet, in der sie die Ausnehmung 12 verschließt, jedoch nicht über die Nadelspitze 11 hervorsteht. Alternativ kann die Markierung dafür vorgesehen sein, dem Benutzer anzugeben, daß sich die Außenhülle 120 in der in Fig. 1 mit B bezeichneten Stellung befindet, oder ansonsten, daß die Nadel­ spitze 111 in die Außenhülle 120 eingezogen worden ist.
Ein Anschlussstück 140, das mit einer Ansaugvorrichtung 150 verbunden oder von dieser gelöst werden kann, ist so ausgebildet, daß es von dem benutzerseiti­ gen Basisende der Außenhülle 120 absteht. Das Anschlussstück 140 steht direkt mit dem Ansaugkanal 113 in Verbindung. Indem durch die Ansaugvorrichtung, z. B. eine mit dem Anschlussstück 140 verbundene Spritze, ein Ansaugvorgang erfolgt, wird in der Ausnehmung 112 an dem distalen Ende des Nadelschaftes 110 ein Unterdruck erzeugt und über den Ansaugkanal 113 gleichsam ein Vaku­ um erzeugt.
Das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme, das gemäß dem betrach­ teten Ausführungsbeispiel aufgebaut ist, wird in Betrieb genommen, nachdem es in den Instrumentenkanal eines Endoskops, eines Ultraschall-Endoskops etc. eingeführt worden ist. Um zu verhindern, daß die Nadelspitze 111 den Instru­ mentenkanal beschädigt, während sie in diesen eingeführt oder aus diesem entfernt wird, kann das erfindungsgemäße Instrument zunächst durch ein Füh­ rungsrohr geführt werden, das typischerweise aus Tetrafluorethylen-Harz besteht.
Die Fig. 4 bis 7 zeigen, wie eine Gewebeprobe für eine Biopsie aus der Leber, der Bauspeicheldrüse oder einem anderen Organ mittels des vorstehend erläu­ terten Instrumentes entnommen wird. Wie in Fig. 4 gezeigt, wird zunächst das distale Ende der Außenhülle 120 auf eine Stellung nahe dem distalen Ende des Nadelschaftes 110 eingestellt, so daß die Ausnehmung 112 von der Außenhülle 120 verschlossen ist. Die Arretierschraube 137 wird festgezogen, bis der Nadel­ schaft 110 eine einstückige Einheit mit der Außenhülle 120 bildet. Dann wird die Arretierschraube 135 gelöst und die Nadelspitze 111 in das Gewebe 100 gesto­ chen.
Hat die Ausnehmung 112 eine vorbestimmte Position in dem Gewebe erreicht, so wird die Arretierschraube 135 festgezogen, so daß der Nadelschaft 110 an dem Haltekörper 131 fixiert ist. Dann wird die Arretierschraube 137 gelöst und die Außenhülle 120 in Richtung des Benutzers gezogen, bis die Ausnehmung 112, wie in Fig. 5 gezeigt, freiliegt, wodurch das Gewebe 100 in die Ausnehmung 112 gelangt.
Anschließend wird die Ansaugvorrichtung 150 eingeschaltet und über den An­ saugkanal 113 durch Absaugen aus der Ausnehmung 112 gleichsam ein Vakuum, d. h. ein Unterdruck erzeugt. Wie in Fig. 6 gezeigt, wird dann die Gewebeprobe 101, die einen Teil des Gewebes 100 bildet, in die Ausnehmung 112 gesaugt.
Sobald dieser Zustand erreicht ist, wird die Außenhülle 120 nach vorne in die in Fig. 7 gezeigte Anfangsstellung gedrückt, wodurch die Gewebeprobe 101, die an den Boden der Ausnehmung 112 angesaugt ist, mit der Schneide 121 der Außen­ hülle 120 von dem übrigen Gewebe 100 getrennt und innerhalb der Ausnehmung 112 zurückgehalten wird. Die Gewebeprobe 101 kann so in einfacher Weise in ausreichender Größe entnommen werden. Da der Ansaugkanal 113 in seiner gesamten Länge an der Fläche des Nadelschaftes 110 freiliegt, gestaltet sich nicht nur die Fertigung des Ansaugkanals, sondern auch dessen Reinigung und Desinfektion nach Gebrauch einfach. Dies stellt einen weiteren Vorteil dar.
Fig. 8 zeigt ein Beispiel der Ansaugvorrichtung 150, die für den gemeinsamen Einsatz mit dem ersten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Instrumen­ tes geeignet ist. Eine Spritze 151 ist mit ihrem Rohrkörper über einen Hahn 152 an dass Anschlussstück 140 angeschlossen. Durch Ziehen eines Stempels 153 wird in dem Rohrkörper 151 ein Unterdruck erzeugt. An dem Stempel 153 ist im ausgezogenen Zustand passend ein lösbarer Abstandshalter angebracht, um in dem Rohrkörper 151 den Unterdruck aufrecht zu erhalten.
Fig. 9 zeigt das distale Ende eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe­ entnahme gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 10 ist der Schnitt X-X nach Fig. 9 und zeigt, daß der Ansaugkanal 113 einen Quer­ schnitt in Form eines umgedrehten Ω hat. Der Ansaugkanal 113 hat also einen inneren Hohlkern, der auf der Längsachse des Ansaugkanals 113 entlang dersel­ ben verläuft.
So wird in effizienter Weise die Querschnittsfläche des Ansaugkanals 113 ausrei­ chend vergrößert, so daß durch Absaugen der Ausnehmung 112 ein größeres Vakuum, d. h. ein größerer Unterdruck erzeugt werden kann. Der rohrförmige Nadelschaft 110 hat erhöhte Flexibilität und kann deshalb in einfacher Weise durch den Instrumentenkanal eines weichen, d. h. flexiblen Endoskops geführt werden, was einen weiteren Vorteil darstellt.
Fig. 11 zeigt das distale Ende eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebe­ entnahme gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die Ausneh­ mung 112 ist nach innen in der Weise aufgeweitet, daß ihre Wände am vorderen und am hinteren Ende so geneigt sind, daß sich ihr Abstand voneinander mit zunehmender Tiefe vergrößert. Mit dieser Ausgestaltung kann verhindert werden, daß die von der Außenhülle 120 herausgeschnittene Gewebeprobe 101 aus der Ausnehmung 112 gehoben wird. Dies ermöglicht es, eine größere Gewebeprobe zu entnehmen.
In dem vorstehend beschriebenen dritten Ausführungsbeispiel ist der Boden der Ausnehmung 112 als ebene Fläche (vgl. Fig. 12, die den Schnitt XII-XII nach Fig. 11 darstellt) und der Ansaugkanal 113 als längliche Ausnehmung mit gebogenem Querschnitt ausgebildet (vgl. Fig. 13, die den Schnitt XIII-XIII nach Fig. 11 dar­ stellt). Wie diese Beispiele zeigen, kann das erfindungsgemäße Instrument zur Gewebeentnahme verschiedenartig abgewandelt werden.
Fig. 14 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebeentnahme gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein äußeres Nadelrohr 220, das als Rundrohr mit über seine gesamte Länge kon­ stantem Durchmesser ausgebildet ist, hat eine Nadelspitze 221 an seinem dista­ len Ende, das wie bei einer Spritze so unter einem Winkel geschnitten ist, daß es scharf nach vorne zugespitzt ist.
Eine Ansaugöffnung 222, durch die das Gewebe nach innen eingesaugt wird, ist in einem Bereich unmittelbar hinter der Nadelspitze 221 in der Seite des äußeren Nadelrohrs 220 ausgebildet. Die Ansaugöffnung 222 wird gefertigt, indem in dem Nadelrohr 220 lateral ein Ausschnitt in Rohrform ausgebildet wird, und zwar bis zu einer Tiefe, die nahezu gleich dem Radius des Nadelrohrs 220 ist.
Ein inneres Nadelrohr 210 mit der Form eines Rundrohrs hat eine ringförmige Schneide 211, die an dem Außenumfang ihres distalen Endes ausgebildet ist. Das innere Nadelrohr 210 ist über eine Strecke, die etwa gleich ihrer Länge ist, durch das äußere Nadelrohr 220 geführt, so daß es entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Der Benutzer betätigt das innere Nadelrohr 210, um es nach vorne zu bewegen, so daß die Schneide 211 die Ansaugöffnung 222 passiert.
Soll das erfindungsgemäße Instrument zur Gewebeentnahme zusammen mit einem starren Endoskop eingesetzt werden, so bestehen sowohl das äußere Nadelrohr 220 als auch das innere Nadelrohr 210 aus einem Metallrohr. Soll es dagegen zusammen mit einem weichen Endoskop, das einen flexiblen, in die Körperhöhle einzuführenden Teil hat, eingesetzt werden, so bestehen die beiden Nadelrohre aus einem flexiblen Kunststoffmaterial oder einem Metallrohr, z. B. einem Edelstahlrohr, das so dünnwandig ist, daß es ausreichende Flexibilität hat.
Wird ein dünnwandiges Edelstahlrohr verwendet, so hat das äußere Nadelrohr 220 beispielsweise einen Außendurchmesser von etwa 1,0 mm und einen Innen­ durchmesser von etwa 0,9 mm, während das innere Nadelrohr 210 einen Außen­ durchmesser von etwa 0,9 mm und einen Innendurchmesser von etwa 0,8 mm hat. Mit diesen Abmessungen haben beide Nadelrohre ausreichende Biegsamkeit und können so zusammen mit einem weichen Endoskop verwendet werden.
Das innere Nadelrohr 210 erstreckt sich über das Basisende des äußeren Nadel­ rohrs 220 hinaus in Richtung des Benutzers, und sein Basisende ist ein für eine Saugleitung bestimmtes Anschlussstück 213 eingepasst, das eine Verbindung mit einer Ansaugvorrichtung, z. B. einer Spritze, bereitstellt. Indem an dem An­ schlussstück 213 ein Saugvorgang erfolgt, kann über einen Ansaugkanal 212, der durch die Bohrung des inneren Nadelrohrs 210 festgelegt ist, gleichsam ein Vakuum aus der Ansaugöffnung 220 abgesaugt werden.
An dem Basisende des äußeren Nadelrohrs 220 ist ein Griff 223 angebracht, der aus einem starren Material besteht. Indem der Benutzer den Griff 223 zwischen zwei Fingern hält, von denen einer sein Daumen ist, betätigt er nicht nur das innere Nadelrohr 210, um es relativ zu dem äußeren Nadelrohr 220 vor- und zurückzubewegen, sondern er betätigt auch das äußere Nadelrohr 220 relativ zu dem Instrumentenkanal des Endoskops, wie später erläutert wird.
Ein Führungsrohr 230 schützt den Instrumentenkanal eines weichen Endoskops vor einer Beschädigung durch die Nadelspitze 221, während das Instrument zur Gewebeentnahme in den Instrumentenkanal eingeführt oder aus diesem entfernt wird. Typischerweise besteht das Führungsrohr aus Tetrafluorethylen-Harz.
Ein Halteelement 231 ist fest an das Basisende des Führungsrohrs 230 gekoppelt und hat eine Fassung 232 mit einem Innengewinde, das für eine feste Ankopp­ lung an die für ein Behandlungsinstrument bestimmte Einführöffnung des Endo­ skops sorgt. Das Halteelement 231 hat weiterhin eine mit Hand betätigbare Arre­ tierschraube 233, die den Griff 223 in einer gewünschten Stellung fixieren kann.
Fig. 15 zeigt das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme, wie es an einem weichen Endoskop 240 aufgesetzt ist. Der Teil, der in einem flexiblen Rohr eingeschlossen und in eine Körperhöhle einzuführen ist, ist mit 241 bezeichnet. Weiterhin sind vorgesehen ein Bedienteil 242, ein Verbindungselement 243 für einen Videoprozessor und eine Lichtquelleneinheit sowie eine Einführöffnung für das Behandlungsinstrument.
Mit in festgezogener Stellung gehaltener Arretierschraube 233 wird das Füh­ rungsrohr 230 in den Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt und die Fas­ sung 232 in Anlage mit der für das Behandlungsinstrument bestimmten Einführ­ öffnung 244 gehalten.
Anschließend betätigt der Benutzer das innere Nadelrohr 210, um es vor- und zurückzubewegen. Wird die Arretierschraube 233 gelöst und bewegt der Benutzer den Griff 223 vor und zurück, so kann das äußere Nadelrohr 220 zusammen mit dem inneren Nadelrohr 210 vor- und zurückbewegt werden.
Die Fig. 16 bis 18 zeigen, wie mit dem Instrument gemäß dem vierten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung für eine Biopsie eine Gewebeprobe aus der Leber, der Bauchspeicheldrüse oder einem anderen Organ entnommen wird. Wie in Fig. 16 gezeigt, wird zunächst die Ansaugöffnung 222 mit dem inneren Nadelrohr 210 verschlossen und die Spitze 221 des äußeren Nadelrohrs 220 in das Gewebe 100 gestochen.
Hat die Ansaugöffnung 222 eine vorbestimmte Stelle in dem Gewebe erreicht, so wird das innere Nadelrohr 210 in Richtung des Benutzers gezogen, bis die An­ saugöffnung 222 freiliegt und über den Ansaugkanal 212 gleichsam ein Vakuum in Richtung des Benutzers gesaugt wird.
Dann wird die Gewebeprobe 101, die einen Teil des Gewebes 100 bildet, über die Ansaugöffnung 222 in das äußere Nadelrohr 220 gesaugt. Ein gewisser Teil der Gewebeprobe 101 gelangt weiter in den in dem inneren Nadelrohr 210 ausgebil­ deten Ansaugkanal 212 hinein und erreicht so einen Bereich, der der Eintrittsöff­ nung des Ansaugkanals 212 benachbart ist.
Wie in dem folgenden Absatz beschrieben wird, wird das gesamte Gewebe 100, das über die Ansaugöffnung 222 eingesaugt worden ist, als Gewebeprobe 101 entnommen. Die Dicke der entnommenen Gewebeprobe stimmt exakt mit dem Innendurchmesser des äußeren Nadelrohrs 220 überein und hat deshalb die größtmögliche Abmessung, die man mit dem vorgegebenen Durchmesser des äußeren Nadelrohrs 220 erreichen kann.
Im nächsten Schritt wird mit eingesaugter Gewebeprobe 101 das innere Nadel­ rohr 210, wie in Fig. 18 gezeigt, nach vorne gedrückt, wodurch die Gewebeprobe 101 durch die Schneide 211 des inneren Nadelrohrs 210, das entlang der Innen­ fläche des äußeren Nadelrohrs 220 gleitet, von dem übrigen Gewebe 100 abge­ schnitten und in der Ansaugöffnung 222 gehalten wird.
Auf diese Weise kann eine groß bemessene Gewebeprobe in einfacher Weise entnommen werden. Da das innere Nadelrohr 210 in dem äußeren Nadelrohr 220 gleitet, ist sein Gleitwiderstand gering genug, um glatt nach vorne gedrückt zu werden. Wie aus Fig. 18 hervorgeht, wird ein gewisser Teil der Gewebeprobe 101 etwas zusammengedrückt und gelangt in das innere Nadelrohr 210.
Die Erfindung ist auf die oben erläuterten Ausführungsbeispiele nicht beschränkt. Es sind verschiedene Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann in dem vierten Ausführungsbeispiel der Ansaugkanal 212 in anderen Bereichen als der Bohrung des Nadelrohrs 210 ausgebildet werden, z. B. als Grenzbereich zwischen innerem Nadelrohr 210 und äußerem Nadelrohr 220. Nach Wunsch kann das distale Ende des äußeren Nadelrohrs 220 abgedichtet werden, wie in Fig. 19 gezeigt ist.
Fig. 20 zeigt den allgemeinen Aufbau eines endoskopischen Instrumentes zur Gewebeentnahme gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dabei ist sein distales Ende unter A für den Fall gezeigt, daß eine Kanüle oder Außenhülle 320 in Richtung des Benutzers gezogen worden ist, und unter B für den Fall, daß es in eine vorgegebene vorderste Stellung gedrückt worden ist.
Ein Nadelschaft 310 hat eine feste Spitze 311, die an seinem distalen Ende so ausgebildet ist, daß sie nach vorne spitz zuläuft. In einem Bereich unmittelbar hinter der Nadelspitze 311 ist eine Ausnehmung zum Halten des aufgenommenen Gewebes ausgebildet. Fig. 22, die den Schnitt XXII-XXII nach Fig. 20 angibt, zeigt, daß die Ausnehmung 312 dadurch ausgebildet ist, daß der Nadelschaft lateral ausgeschnitten ist.
Ein mit der Ausnehmung 312 in Verbindung stehender Ansaugkanal 313 ist über die Gesamtlänge desjenigen Teils des Nadelschaftes 310 ausgebildet, der sich von der Ausnehmung 312 rückwärts erstreckt. Der sich von der Ausnehmung 312 rückwärts erstreckende Teil des Nadelschaftes 310 ist also rohrförmig. Der Na­ delschaft 310 hat weiterhin eine Aussparung 314, die sich etwas hinter der Aus­ nehmung 312 befindet. Eine Stange oder dergleichen kann in die Aussparung eingeführt werden, um die in der Ausnehmung 312 gesammelte Gewebeprobe 101 herauszudrücken, wie später genauer erläutert wird.
Typischerweise besteht der Nadelschaft 310 aus einem flexiblen Kunststoffmate­ rial. Alternativ kann er auch aus einem Edelstahl oder einem anderen metalli­ schen Material bestehen, sofern der rohrförmige Teil ausreichend dünnwandig und damit flexibel genug ist, um durch ein weiches Endoskop geführt werden zu können.
Die Außenhülle 320 ist passend so über den Nadelschaft 310 gezogen, daß sie entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Das distale Ende der Außenhülle 320, das aus einem dünnwandigen Rohr besteht, ist spitz zulau­ fend, so daß am Innenumfang der äußeren Hülle 320 an dessen distalem Ende eine ringförmige Schneide 321 ausgebildet ist.
Mit Ausnahme des dem distalen Ende benachbarten Teils ist die Außenhülle 320 insgesamt als in engen Windungen gewundenes Spiralrohr 320a ausgebildet, so daß gewährleistet ist, daß während des Einführens in ein weiches Endoskop oder des Entfernens aus diesem kein großer Widerstand auftritt. An der Verbindung zwischen dem Spiralrohr 320a und dem distalen Rohrabschnitt der Außenhülle 320 ist ein Kopplungsring 320b befestigt.
An dem benutzerseitigen Ende des Instrumentes ist ein Bedienteil (Fixierelement) 350 vorgesehen. Er enthält eine im wesentlichen zylindrische Fassung 351 und ein Anschlussstück 352, das fest mit der Eintrittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals verbunden und von dieser wieder gelöst wer­ den kann. Das Anschlussstück 352 ist typischerweise als Innengewinde- Anschlussstück (Luer-Lock socket) ausgebildet.
Ein am Basisende angeordnetes Rückhalteelement 353 ist derart in die Fassung 351 eingepasst, daß es entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Die beiden Elemente können nach Wunsch durch manuelles Einstellen einer Arretierschraube 354 fest miteinander verbunden oder voneinander gelöst werden. In der Fassung 351 ist parallel zur Längsachse ein Schlitz 355 ausgebil­ det. Da sich die Arretierschraube 354 durch diesen Schlitz 355 erstreckt und in das Rückhalteelement 353 einschraubbar ist, kann das Rückhalteelement 353 relativ zu der Fassung 351 über eine Strecke vor- und zurückbewegt werden, die der Strecke entspricht, welche die Arretierschraube 354 längs des Schlitzes 355 bewegt werden kann.
Ein für eine Saugleitung bestimmtes Anschlussstück 357, das mit einer Ansaug­ vorrichtung verbunden werden kann, ist lösbar in das benutzerseitige Ende des Rückhalteelementes 353 eingeschraubt. Das Basisende des Nadelschaftes 310 ist fest mit dem Anschlussstück 357 verbunden. Durch Anbringen einer Ansaug­ vorrichtung an dem Anschlussstück 357 kann so über den Ansaugkanal 313, der durch den Nadelschaft 310 verläuft, gleichsam Vakuum aus der Ausnehmung 312 gesaugt werden.
Ist das Anschlussstück 357 in das Rückhalteelement 353 geschraubt, so befindet sich der Nadelschaft 310 in festem Eingriff mit dem Rückhalteelement 353. Wird das Anschlussstück 357 von dem Rückhalteelement 353 gelöst, so wird der Nadelschaft 310 unabhängig von dem Bedienteil 350 entlang der Längsachse frei vor- und zurückbewegbar.
Ein Kanülenrückhalte- oder Außenhüllenrückhalterohr 358 ist derart innerhalb des Rückhalteelementes 353 vorgesehen, daß es entlang der Längsachse vor- und zurückbewegt werden kann. Das Basisende des Spiralrohrs 320a der Außenhülle 320 ist fest an das distale Ende des Rückhalterohrs 358 gekoppelt. Der Nadel­ schaft 310 ist lose durch die axiale Öffnung des Rückhalterohrs 358 geführt.
Das Rückhalterohr 358 wird von einer Druckschraubenfeder 359 nach vorne gedrückt. Ist die Feder 359 zusammengedrückt, so wird das Rückhalterohr 358 durch einen Haken 360, der ein einstückiger Teil eines um eine Schwenkachse 361 schwenkbaren Steuerknopfes 362 ist, in Stellung gehalten. Die einstückige Anordnung aus Haken 360 und Steuerknopf 362 ist an dem Rückhalteelement 353 angebracht.
Befindet sich das endoskopische Instrument zur Gewebeentnahme in dem in Fig. 20 dargestellten Zustand, in dem das Rückhalterohr 358 von der Feder 360 in Position gehalten wird, so wird die Außenhülle 320 wegen des eben erläuterten Aufbaus in Richtung des Benutzers gezogen und verschließt die Ausnehmung 312 nicht, wie dies in Fig. 20 unter A dargestellt ist.
Lässt man den Steuerknopf 362 in die durch den Pfeil angedeutete Richtung schwenken, so daß sich der Haken 360 von dem Rückhalterohr 358 löst, so wird letzteres durch die Druckschraubenfeder 359 nach vorne gedrückt.
Infolgedessen wird die Außenhülle 320 in die vorgegebene vorderste Stellung gedrückt, und die Schneide 321 gleitet über die Ausnehmung 312 nach vorne, um sie zu verschließen, wie in Fig. 20 unter B dargestellt ist. Weiterhin ist ein Rück­ stellknopf 363 vorgesehen, mit dem das Rückhalterohr 358 in die Stellung zu­ rückgebracht werden kann, in der sie sich in Anlage mit dem Haken 360 befindet.
Wird das endoskopische Instrument gemäß dem betrachteten Ausführungsbei­ spiel zusammen mit einem weichen Endoskop verwendet, so ist ein typischerwei­ se aus Tetrafluorethylen-Harz bestehendes Führungsrohr 330 an das Basisende der Fassung 351 gekoppelt, und sowohl der Nadelschaft 310 als auch die Au­ ßenhülle 320 sind lose durch das Führungsrohr 330 geführt, bis ihre distalen Enden von diesem bedeckt sind. Das so in dem Führungsrohr eingeschlossene, zur Gewebeentnahme bestimmte Instrument wird dann in den Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt. Auf diese Weise ist eine Verwendung des Instrumen­ tes möglich, ohne den Instrumentenkanal durch die Nadelspitze 311 zu beschädi­ gen.
Ist die Außenhülle 320 so ausgestaltet, daß sie bis in die Stellung verschoben werden kann, in der ihr distales Ende die Spitze 311 des Nadelschaftes 310 bedeckt, so ist das Führungsrohr 330 nicht erforderlich, und das Instrument kann zusammen mit einem weichen Endoskop eingesetzt werden, ohne daß der In­ strumentenkanal des Endoskops beschädigt wird.
Fig. 21 zeigt, wie das Instrument gemäß dem betrachteten fünften Ausführungs­ beispiel als Aufsatz- oder Zubehörgerät für ein weiches Endoskop verwendet wird, das mit 301 bezeichnet ist. Der Teil, der in einem flexiblen Rohr einge­ schlossen und in die Körperhöhle eingeführt wird, ist mit 302, der Bedienteil des Endoskops mit 303 und der Instrumentenkanal mit 304 bezeichnet.
Der Instrumentenkanal 304 hat ein Einführ-Anschlussstück 304a, das von dem Bedienteil 303 absteht. Ist die Fassung 351 an diesem Anschlussstück 304a angebracht, so steht das distale Ende des Führungsrohrs 330 (sowie die distalen Enden der Außenhülle 320 und des Nadelschaftes 310) um eine vorgegebene Länge aus der Austrittsöffnung 304b des Instrumentenkanals 304 am distalen Ende des Teils 302 heraus.
In Fig. 21 ist die Arretierschraube 354 so stark festgezogen, daß sowohl das distale Ende der Außenhülle 320 als auch die Spitze 311 des Nadelschaftes 310 aus dem distalen Ende des Führungsrohrs 330 hervortreten. An dem für die Saugleitung bestimmten Anschlussstück 357 ist die Ansaugvorrichtung 370 ange­ bracht, die typischerweise eine Spritze ist.
Die Fig. 23 bis 26 zeigen, wie für eine Biopsie eine Gewebeprobe mittels des Instrumentes gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel aus der Leber, der Bauch­ speicheldrüse oder einem anderen Organ entnommen wird. In den genannten Figuren ist das Führungsrohr 330 nicht gezeigt.
Zunächst ist der Bedienteil 350 an das Endoskop 301 nicht angeschlossen, und der Haken 360 gibt das Außenhüllenrückhalterohr 358 frei, so daß die Ausneh­ mung 312 von dem distalen Ende der Außenhülle 320 verschlossen ist. Sowohl dem Nadelschaft 310 als auch der Außenhülle 320 ist dann die gemeinsame Bewegung mit dem Betätigungsteil 350 möglich, und die aus dem distalen Ende des Einführteils 302 des Endoskops 301 herausstehenden Nadelspitze 311 sticht in das Gewebe 100 ein, wie in Fig. 23 gezeigt ist.
Ist die Nadelspitze 311 um eine vorbestimmte Länge eingestochen, so ist das Anschlussstück 352 fest mit dem Bedienteil 303 verbunden, und der Rücksetz­ knopf 363 wird nach oben gezogen, so daß der Haken 360 in Eingriff mit dem Rückhalterohr 358 kommt, wodurch die Außenhülle 320 in Richtung des Benut­ zers gezogen und die Ausnehmung 312 freigelegt wird, um einen Teil des Gewe­ bes 100 aufzunehmen, wie in Fig. 24 gezeigt ist.
Dann wird die Ansaugvorrichtung 370 aktiviert und über den Ansaugkanal 313 gleichsam Vakuum aus der Ausnehmung 312 gesaugt, wodurch die Gewebeprobe 101 in die Ausnehmung 312 und noch weiter nach innen eingesaugt wird, um zu dem Bereich zu gelangen, der sich nahe der Eintrittsöffnung des Ansaugkanals 313 befindet.
Sobald dieser Zustand erreicht ist, lässt man den Steuerknopf 362 schwenken, wodurch der Haken 360 das Rückhalterohr 358 freigibt. Wie in Fig. 26 gezeigt, wird die Außenhülle 320 unmittelbar nach vorne gedrückt und die Gewebeprobe 101 mit der Schneide 321 der Außenhülle 310 von dem übrigen Gewebe 100 getrennt und in der Ausnehmung 312 zurückgehalten.
So kann in einfacher Weise eine Gewebeprobe 101 aufgenommen werden, deren Volumen größer als das der Ausnehmung 312 ist. Um die aufgenommene Gewe­ beprobe zurückzugewinnen, wird der Nadelschaft 310 aus dem Bedienteil 350 herausgezogen und eine dünne Stange oder dergleichen in die Aussparung 14 geschoben.
Die Erfindung ist auf die vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele nicht be­ schränkt. Es sind verschiedene Abwandlungen möglich. Beispielsweise kann die Festigkeit der zum Rückhalten des Gewebes bestimmten Ausnehmung 12 da­ durch erhöht werden, daß ein Ausschnitt bis in eine Tiefe vorgenommen wird, die etwa die Hälfte des Radius des Nadelschaftes 310 beträgt, wie in Fig. 27 gezeigt ist. Alternativ können auch von entgegengesetzten Seiten aus zwei Ausschnitte ausgebildet werden, wie in Fig. 28 gezeigt ist.
Fig. 29 zeigt eine weitere Abwandlung, in der der Nadelschaft 310 aus einer Rohranordnung besteht, die sich mit einem anderen, als Nadelspitze 311 dienen­ den Teil in Passung befindet. Alternativ kann das distale Ende der Rohranord­ nung unter einem Winkel geschnitten sein, um so die Nadelspitze 311 zu bilden, wie in Fig. 30 gezeigt ist.

Claims (28)

1. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit einem ersten Ele­ ment, das eine Nadel und einen Raum zur Gewebeaufnahme hat, und einem koaxial verschiebbar an das erste Element gekoppelten zweiten Element, an dessen distalem Ende eine Schneide ausgebildet ist, gekennzeichnet durch einen Ansaugkanal, der mit dem zur Gewebeaufnahme bestimmten Raum verbunden ist.
2. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element ein Nadelschaft und das zweite Element eine Außenhülle ist, die passend um den Nadelschaft herum angeordnet ist.
3. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka­ nal innerhalb des Nadelschaftes ausgebildet ist.
4. Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka­ nal zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildet ist.
5. Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Gewebeaufnahme bestimmte Raum zumindest durch eine zur Gewebeaufnahme bestimmte Ausnehmung festgelegt ist, die an dem Nadel­ schaft hinter der Nadel ausgebildet ist.
6. Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element ein äußeres Nadelrohr und das zweite Element ein inneres Nadel­ rohr ist, um das das äußere Nadelrohr herum passend angeordnet ist.
7. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaugka­ nal im Inneren des inneren Nadelrohrs ausgebildet ist.
8. Instrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Gewe­ beaufnahme bestimmte Raum zumindest durch eine hohle Innenwand des äußeren Nadelrohrs festgelegt ist.
9. Instrument nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Nadelrohr eine mit dem zur Gewebeaufnahme bestimmten Raum in Verbin­ dung stehende Ansaugöffnung hat.
10. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Fixiermechanismus, der wahlweise das erste Element an dem zweiten Element fixiert und so eine relative Gleitbewegung zwischen dem ersten und dem zweiten Element verhindert.
11. Instrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen Fixiermechanismus, der das erste Element wahlweise so ortsfest hält, daß dieses selbst bei einer Bewegung des zweiten Elementes unbeweglich ist.
12. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und in einem der Spitze benachbarten Bereich eine laterale Ausnehmung zur Gewebeauf­ nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge­ webes hat, gekennzeichnet durch
einen zwischen dem Nadelschaft und der Außenhülle ausgebildeten An­ saugkanal, der von der rückwärtigen Seite aus mit der Ausnehmung in Ver­ bindung steht.
13. Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaug­ kanal durch Entfernen oder Eindellen eines Teils der Nadelschaftfläche ge­ fertigt ist.
14. Instrument nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Festle­ gung des Ansaugkanals an dem Nadelschaft eine ebene Fläche, eine längli­ che Ausnehmung in der Schaftfläche oder ein im Schnitt Ω-förmiger Hohl­ raum ausgebildet ist.
15. Instrument nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch einen Fixiermechanismus, der die Außenhülle an dem Nadelschaft fixiert, wobei der Nadelschaft um eine gewünschte Länge aus dem distalen Ende der Außenhülle hervorsteht.
16. Instrument nach einem der Ansprüche 12 bis 15, gekennzeichnet durch eine benutzerseitig vorgesehene Markierung zum Anzeigen eines Zustan­ des, in dem sich das distale Ende der Außenhülle in einer vorgegebenen Position relativ zu dem Nadelschaft befindet.
17. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem äußeren Nadelrohr, das eine nach vorne weisende Spitze und eine Ansaugöffnung hat, die als laterale Ausnehmung in einem Bereich nahe der Spitze ausgebildet ist,
und einem inneren Nadelrohr, das so durch das äußere Nadelrohr geführt ist, daß es vor- und zurückbewegbar ist, und das an seinem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in die Ansaugöffnung gelangten Ge­ webes hat, gekennzeichnet durch
einen Ansaugkanal, der mit der Ansaugöffnung am distalen Ende in Verbin­ dung steht und sich zu den Basisenden des äußeren und des inneren Na­ delrohrs erstreckt.
18. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansaug­ kanal durch das innere Nadelrohr selbst gebildet ist.
19. Instrument nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansau­ göffnung ein in dem äußeren Nadelrohr ausgebildeter lateraler Ausschnitt ist.
20. Instrument nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneide eine an dem Außenumfang des inneren Nadelrohrs aus­ gebildete ringförmige Schneide ist.
21. Instrument nach einem der Ansprüche 17 bis 20, gekennzeichnet durch ein Führungsrohr, durch das das äußere Nadelrohr so geführt ist, daß es ent­ lang der Längsachse vor- und zurückbewegbar ist.
22. Endoskopisches Instrument zur Gewebeentnahme, mit
einem Nadelschaft, der eine nach vorne weisende Spitze und eine im Be­ reich nahe der Spitze ausgebildete laterale Ausnehmung zur Gewebeauf­ nahme hat,
und einer Außenhülle, die passend so über den Nadelschaft gezogen ist, daß sie vor- und zurückbewegbar ist, und die an ihrem distalen Ende eine Schneide zum Abschneiden des in der Ausnehmung aufgenommenen Ge­ webes hat, gekennzeichnet durch
ein Fixierelement, das so ausgebildet ist, daß es mit den Basisenden von Nadelschaft und Außenhülle in Anlage gebracht sowie fest mit einer Ein­ trittsöffnung eines in einem Endoskop ausgebildeten Instrumentenkanals verbunden und von dieser gelöst werden kann.
23. Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadel­ schaft und die Außenhülle flexibel sind.
24. Instrument nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze des Nadelschaftes um eine vorbestimmte Länge aus einer Aus­ trittsöffnung des Instrumentenkanals heraussteht, wenn das Basisende des Nadelschaftes in Anlage mit dem Fixierelement gebracht und das Fixierele­ ment mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenkanals verbunden ist.
25. Instrument nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisende der Außenhülle unabhängig von dem Nadelschaft in und außer Anlage mit dem Fixierelement gebracht werden kann.
26. Instrument nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierele­ ment ein Spannelement hat, das die Außenhülle entlang der Längsachse bewegt, wenn die Außenhülle außer Anlage mit dem Fixierelement gebracht ist.
27. Instrument nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierele­ ment einen ersten Teil, der fest mit der Eintrittsöffnung des Instrumentenka­ nals verbunden ist, und einen zweiten Teil hat, der mit dem Nadelschaft und der Außenhülle in Anlage zu bringen ist, wobei der erste Teil fest mit dem zweiten Teil verbunden und von diesem gelöst werden kann und, wenn der erste Teil von dem zweiten Teil gelöst ist, der Nadelschaft und die Außen­ hülle als einstückige Einheit entlang der Längsachse vor- und zurückbeweg­ bar sind.
28. Instrument nach einem der Ansprüche 22 bis 27, gekennzeichnet durch einen Ansaugkanal, der an seinem distalen Ende mit der zur Gewebeauf­ nahme bestimmten Ausnehmung in Verbindung steht und sich zum Basisen­ de des Nadelschaftes erstreckt.
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