DE10053116A1 - Apparat und Verfahren zur automatischen Softwareaktualisierung aus der Ferne von medizinischen Vorrichtungssystemen - Google Patents
Apparat und Verfahren zur automatischen Softwareaktualisierung aus der Ferne von medizinischen VorrichtungssystemenInfo
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Abstract
Es wird ein System und ein Verfahren zur Lieferung einer automatischen Softwareaktualisierung an ein Programmiergerät oder an eine ähnliche Vorrichtung offenbart, welches in einem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem benutzt wird. Das Programmiergerät enthält eine ferne Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche die aktuellen Konfigurationsinformationen über die Instrumente enthält. Die Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts initiiert eine Schnittstelle mit einem zentralisierten, weltweit zugänglichen, fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist. Das ferne Datenexpertenzentrum umfasst eine Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche Konfigurationsdaten für das Programmiergerät enthält. Das ferne Datenexpertenzentrum umfasst ebenso eine Datenbank über die Freigabe der Software, die Softwareanwendungen einschließt, welche mit dem Programmiergerät kompatibel sind. Ferner enthält das ferne Datenexpertenzentrum eine auf Regeln festlegende Datenbank, die eine zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät identifiziert. Ein Verwaltungsbauelement des fernen Datenexpertenzentrums ermöglicht die Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen
medizinische Vorrichtungssysteme. Ganz speziell bezieht sich
die Erfindung auf ferngesteuerte, bidirektionale
Verbindungen mit einer oder mit mehreren programmierbaren
Vorrichtungen, die mit einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen in Verbindung stehen. Spezifischer gesehen
betrifft die Erfindung ein integriertes System und ein
Verfahren mit bidirektionalen Televerbindungen zwischen
einem auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und
mindestens einem Programmiergerät, wobei mehrere Arten von
Netzwerkplattformen und -architekturen benutzt werden, um
neue Software zu liefern, um Software aufzurüsten oder um
auf eine andere Weise verwandte Diagnosen auf dem
Programmiergerät durchzuführen, um dadurch ein sparsames und
hoch interaktives System für die Therapie und die klinische
Fürsorge bereitzustellen.
Ein Gesundheitsfürsorgesystem, das auf der
Technologie basiert und das die technischen und sozialen
Aspekte der Fürsorge und der Therapie für den Patienten
vollständig in sich vereint, müsste in der Lage sein, den
Kunden einwandfrei mit dem die Pflege liefernden Personal zu
verbinden, unabhängig von der die Teilnehmer voneinander
trennenden Distanz oder Örtlichkeit. Während die Kliniker
fortfahren die Patienten in Übereinstimmung mit der üblichen
modernen medizinischen Technik zu behandeln, machen es die
Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie immer besser
möglich medizinische Dienste auf eine von der Zeit und dem
Ort unabhängige Art und Weise zu liefern.
Auf dem Stand der Technik beruhende Verfahren oder
klinische Dienste sind im Allgemeinen auf in dem Krankenhaus
stationär vollzogene Vorgänge begrenzt. Wenn zum Beispiel
ein Arzt die Leistungsparameter einer einpflanzbaren
Vorrichtung in einem Patienten überprüfen muss, dann ist es
wahrscheinlich, dass der Patient sich in die Klinik begeben
muss. Ferner, wenn es die medizinischen Bedingungen des
Patienten mit einer einpflanzbaren Vorrichtung verlangen,
dass eine kontinuierliche Überwachung oder Einstellung der
Vorrichtung gewährleistet sein muss, dann muss der Patient
auf unbestimmte Zeit in dem Krankenhaus bleiben. Ein solcher
kontinuierlicher Behandlungsplan wirft sowohl
wirtschaftliche wie auch soziale Probleme auf. Bei dem als
Beispiel herangezogenen Szenario, bei welchem der Anteil der
Bevölkerung mit eingepflanzten medizinischen Vorrichtungen
ansteigt, werden bei weitem mehr Krankenhäuser/Kliniken
einschließlich des Dienstpersonals benötigt, um einen
stationären Dienst für die Patienten zu gewährleisten, wobei
folglich die Kosten der medizinischen Pflege in die Höhe
gehen werden. Zusätzlich werden die Patienten durch die
Notwendigkeit entweder in dem Krankenhaus zu bleiben oder
sehr oft eine Klinik aufzusuchen einer übermäßigen
Eingrenzung und Belästigung ausgesetzt.
Noch eine andere Bedingung der Praxis gemäß dem
Stand der Technik erfordert, dass sich ein Patient in ein
klinisches Zentrum begibt für die gelegentliche
Wiedergewinnung der Daten der eingepflanzten Vorrichtung, um
einerseits die Wirkungsweise der Vorrichtung zu beurteilen
und andererseits die Patientengeschichte sowohl für
klinische als auch für forschungsorientierte Zwecke zu
sammeln. Solche Daten werden auf solche Weise eingeholt,
dass man den Patienten in ein Krankenhaus/eine Klinik
aufnimmt, um die gespeicherten Daten aus der einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtung hinunterzuladen. Je nach der
Häufigkeit des Einsammelns der Daten kann dieses Verfahren
für die Patienten, die in ländlichen Gebieten leben oder nur
über eine begrenzte Beweglichkeit verfügen, eine ernste
Schwierigkeit und Unbequemlichkeit darstellen. Ähnlich
verhält es sich wenn die Notwendigkeit eines Aktualisierens
der Software einer einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung
eintritt, denn auch in diesem Falle muss der Patient in die
Klinik oder in das Krankenhaus kommen, damit die
Aktualisierung durchgeführt werden kann.
Eine weitere dem Stand der Technik anhaftende
Begrenzung betrifft die Verwaltung von mehreren bei einem
einzelnen Patienten eingepflanzten Vorrichtungen. Die
Fortschritte bei der modernen Therapie und Behandlung der
Patienten haben es möglich gemacht, eine gewisse Anzahl von
Vorrichtungen bei einem Patienten einzupflanzen. Zum
Beispiel können einpflanzbare Vorrichtungen, wie etwa ein
Defibrillator oder ein Schrittmacher, ein Nervenimplantat,
eine Arzneimittelpumpe, ein getrennter physiologischer
Monitor und verschiedene andere einpflanzbare Vorrichtungen
bei einem einzelnen Patienten eingepflanzt werden. Um bei
einem Patienten mit mehrfachen Implantaten die
Wirkungsweisen einer jeden Vorrichtung erfolgreich zu
verwalten und die Leistungen derselben bewerten zu können,
ist eine kontinuierliche Aktualisierung und Überwachung der
Vorrichtungen erfordert. Es kann ferner bevorzugt werden,
eine betriebsfähige Verbindung zwischen den verschiedenen
Implantaten zu haben, um eine koordinierte klinische
Therapie für die Patienten zu gewährleisten. Folglich
besteht ein Bedarf danach die Leistung der einpflanzbaren
Vorrichtungen auf einer regelmäßigen, wenn nicht sogar einer
kontinuierlichen Basis zu überwachen, um eine optimale
Pflege des Patienten zu sichern. In Abwesenheit von anderen
Alternativen drängt dies dem Patienten eine große Belastung
auf, wenn ein Krankenhaus oder eine Klinik die einzigen
Zentren sind, in welchen die erforderlichen, häufigen
Folgekontrollen, Beurteilungen und Einstellungen der
medizinischen Vorrichtungen gemacht werden können. Außerdem
würde diese Situation, sogar wenn sie machbar ist, die
Gründung einer größeren Anzahl von Dienstbereichen oder
klinischen Zentren erfordern, um einen angemessenen Dienst
für die wachsende Anzahl von Patienten mit mehreren
Implantaten weltweit zu gewährleisten. Demgemäss ist es
lebenswichtig über eine programmierfähige Geräteeinheit zu
verfügen, welche den Patienten mit einem entfernt gelegenen
medizinischen Expertenzentrum verbinden würde, um den Zugang
zu Expertensystemen zu liefern und die Fachkenntnis in eine
örtliche Umgebung zu importieren. Diese Annäherung würde
einen unbehinderten Zugang zu der IMD-Vorrichtung
(Implantable Medical Device = einpflanzbare medizinische
Vorrichtung) oder zu dem Patienten ermöglichen.
Der Stand der Technik liefert verschiedene Arten
einer ferngesteuerten Abtastung und Kommunikation bei einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung. Ein solches System
wird zum Beispiel in dem Dokument U.S. Patent N° 4.987.897
von Funke offenbart, welches am 29. Januar 1991 ausgestellt
worden ist. Dieses Patent offenbart ein System, das
mindestens teilweise in einen lebenden Körper eingepflanzt
wird, und zwar mit einem Minimum an zwei eingepflanzten
Vorrichtungen, die miteinander zusammengeschlossen sind über
einen Kommunikationsübertragungskanal. Die Erfindung
offenbart weiter drahtlose Kommunikationen zwischen einer
externen medizinischen Vorrichtung/einem Programmiergerät
und den eingepflanzten Vorrichtungen.
Eine der Begrenzungen des in dem Patent von Funke
offenbarten Systems umfasst den Mangel an Kommunikation
zwischen den eingepflanzten Vorrichtungen, einschließlich
des Programmiergerätes, und einer fernen klinischen Station.
Wenn es zum Beispiel erforderlich ist, dass irgendeine
Beurteilung, Überwachung oder Wartung an der IMD-Vorrichtung
vorgenommen werden muss, dann muss sich der Patient zu der
entfernt gelegenen klinischen Station begeben oder die
Vorrichtung mit dem Programmiergerät muss an den Ort
gebracht werden wo sich der Patient befindet. Von größerer
Bedeutung ist es auch, dass die Betriebstauglichkeit und die
Betriebsvollständigkeit des Programmiergeräts nicht aus der
Ferne beurteilt werden können, was dasselbe folglich mit der
Zeit unzuverlässig macht wenn es in einer Wechselwirkung mit
der IMD-Vorrichtung steht.
Ein noch anderes Beispiel eines Abtast = und
Kommunikationssystems mit einer größeren Anzahl von
interaktiven einpflanzbaren Vorrichtungen wird von Stranberg
in dem U.S. Patent N° 4.886.064 offenbart, welches am 12.
Dezember 1989 ausgestellt worden ist. In dieser
Veröffentlichung werden Sensoren der Körperaktivität, wie
etwa der Temperatur, der Bewegung, der Atmung und/oder
Sensoren für den Blutsauerstoff in dem Körper eines
Patienten außerhalb einer Schrittmacherkapsel angeordnet.
Die Sensoren übertragen drahtlos die Signale der
Körperaktivität, die in einem Schaltsystem in dem
Herzschrittmacher verarbeitet werden. Die Funktionen des
Herzschrittmachers werden durch die verarbeiteten Signale
beeinflusst. Die Signalübermittelung besteht in einem
zweiseitig gerichteten Netz und sie erlaubt es den Sensoren
Kontrollsignale zum Abändern der Sensorenmerkmale zu
bekommen.
Eine der vielen Begrenzungen der Ausführung nach
Stranberg besteht in der Tatsache, dass, obwohl eine
körperliche Zweiwegverbindung zwischen den einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungen vorhanden ist, und obwohl die
funktionelle Antwort des Herzschrittmachers in demselben
verarbeitet wird, nachdem die Eingaben aus den anderen
Sensoren eingeholt worden sind, der Prozessor nicht aus der
Ferne programmiert werden kann. Spezifisch ist, dass das
System nicht geeignet ist für auf dem Web basierende
Kommunikationen, die aus der Ferne eine Fehlersuche und -
beseitigung, eine Wartung und eine Aktualisierung von
außerhalb des Körpers des Patienten ermöglichen sollen, weil
der Prozessor/das Programmiergerät im Innern des Patienten
lokalisiert sind und einen integrierenden Bestandteil des
Herzschrittmachers bilden.
Noch eine weitere, zu dem Stand der Technik
gehörende Referenz besteht in einem multimodularen
Medikationszufuhrsystem, so wie es von Fischell in dem U.S.
Patent N° 4.494.950 offenbart worden ist, welches am 22.
Januar 1985 ausgestellt worden ist. Die Veröffentlichung
betrifft ein System, das aus einer großen Anzahl von
getrennten Modulen besteht, welche gemeinsam ein nützliches
biomedizinisches Ziel bewerkstelligen. Die Module
kommunizieren miteinander ohne den Einsatz von dieselben
zusammenschaltenden Drähten. Alle Module können im Innern
des Köpers eingerichtet werden oder außerhalb des Körpers
des Patienten montiert werden. Bei der Alternative können
einige Module intrakorporal sein, während andere
extrakorporal sind. Signale werden durch elektromagnetische
Wellen von einem Modul zum anderen gesendet. Physiologische
Sensormessungen, die von einem ersten Modul ausgesendet
werden, veranlassen ein zweites Modul gewisse Funktionen auf
Art eines geschlossenen Regelkreises auszuführen. Ein
extrakorporales Modul kann elektrische Kraft an ein
intrakorporales Modul liefern, um eine
Datenübertragungseinheit in Betrieb zu setzen zwecks
Übertragung von Daten zu dem externen Modul.
Die Veröffentlichung von Fischell sieht eine
modulare Kommunikation und Zusammenwirkung zwischen
verschiedenen Systemen für die Medikationszufuhr vor. Jedoch
sieht die Veröffentlichung kein externes Programmiergerät
vor mit einem Abfühlen aus der Ferne sowie einer
Datenverwaltung und einer Wartung der Module aus der Ferne.
Ferner lehrt noch offenbart das System ein externes
Programmiergerät, um die Module telemetrisch zu
programmieren.
Noch ein anderes Beispiel einer Fernüberwachung
von eingepflanzten Defibrillatoren von der Art der
Kardioverter wird von Gessman in dem Patent N° 5.321.618
offenbart. In dieser Veröffentlichung wird ein entfernt
gelegener Apparat derart angepasst, dass er Befehle erhält
und Daten an eine zentrale Überwachungseinrichtung über die
telephonischen Verbindungskanäle übermittelt. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält eine Ausrüstung
zur Aufnahme der Wellenform eines EKG's (EKG =
Elektrokardiogramm) eines Patienten und zur Übermittelung
dieser Wellenform zu der zentralen Einrichtung über die
telephonischen Kommunikationskanäle. Der sich weiter
entfernt befindliche Apparat umfasst ebenso ein Segment, das
anspricht auf einen von der zentralen
Überwachungseinrichtung bekommenen Befehl, um die Emission
von Audiotonsignalen aus dem Defibrillator von der Art der
Kardioverter zu ermöglichen. Die Audiotöne werden
festgestellt und durch den telefonischen Kommunikationskanal
zu der zentralen Überwachungseinrichtung gesendet. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält ebenfalls
Alarmvorrichtungen für den Patienten, welche durch Befehle
in Betrieb gesetzt werden, welche von der zentralen
Überwachungseinrichtung herkommend über den telefonischen
Kommunikationskanal empfangen werden.
Eine der zahlreichen Begrenzungen des Apparats und
des Verfahrens, die in dem Patent von Gessman offenbart
werden, besteht in der Tatsache, dass das Segment, das so
gebaut werden kann, dass es einem Programmiergerät
gleichkommt, nicht ausgehend von der zentralen
Überwachungsvorrichtung ferngesteuert werden kann. Das
Segment wirkt nur als eine Schaltstation zwischen dem weiter
entfernt gelegenen Apparat und der zentralen
Überwachungsstation.
Ein zusätzliches Beispiel aus der Praxis nach dem
Stand der Technik umfasst ein auf einem Paket (von Daten)
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Informationen zwischen zentralen Überwachungsstationen und
einer fernen Überwachungsstation eines Patienten, System
welches offenbart worden ist in dem Dokument WO 99/14882 von
Pfeifer, veröffentlicht am 25. März 1999. Die
Veröffentlichung betrifft ein auf einem Datenpaket
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Bild- und Stimmenmaterial sowie von medizinischen Daten
zwischen einer zentralen Überwachungsstation und einem
Patienten, der sich weit entfernt in Bezug auf die zentrale
Überwachungsstation befindet. Die Überwachungsstation für
den Patienten erhält digitale Daten über Bild- und
Stimmenmaterial sowie über medizinische Messdaten bezüglich
eines Patienten und sie verkapselt die Daten in Paketen und
sendet die Pakete über ein Netzwerk zu der zentralen
Überwachungsstation. Da die Informationen in Paketen
verkapselt sind, können die Informationen über
verschiedenartige Typen oder Kombinationen von
Netzwerkarchitekturen verschickt werden, inbegriffen sind
ein Zugang eines Gemeinschaftsfernsehens (CATV = Community
Access Television), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN =
Public Switched Telefone Network), das dienstintegrierende
digitale Netz (ISDN = Integrated Services Digital Network),
das Internet, ein lokales Netzwerk (LAN = Local Area
Network), ein Weitverkehrnetzwerk (WAN = Wide Area Network),
über ein drahtloses Kommunikationsnetzwerk oder über ein
Netzwerk eines asynchronen Übermittelungsmodus (ATM =
Asynchronous Transfer Mode). Ein getrennter Übertragungscode
ist nicht erfordert für jede verschiedene Art des
Übertragungsmediums.
Einer der Vorteile der Erfindung von Pfeifer
besteht darin, dass sie es ermöglicht die Daten unter
verschiedenen Formen zu einem einzelnen Paket zu
formatieren, unabhängig von dem Ursprung oder von dem
Übertragungsmediums. Dem Datenübertragungssystem fehlt
jedoch die Fähigkeit die Leistungsparameter der
medizinischen Schnittstellenvorrichtung oder des
Programmiergerätes aus der Ferne zu korrigieren. Ferner
offenbart Pfeiffer kein Verfahren und keine Struktur, durch
welche die Vorrichtungen bei der Überwachungsstation des
Patienten aus der Ferne aktualisiert, gewartet und
abgestimmt werden können, um die Leistung zu verstärken oder
die Fehler und Defekte zu korrigieren.
Ein anderes Beispiel eines Telemetriesystems für
einpflanzbare medizinische Vorrichtungen wird von Duffin et
al. in dem Patent U.S. N° 5.752.976 offenbart, welches am
19. May 1998 ausgestellt worden ist und welches durch
Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin eingeschlossen wird.
Im Allgemeinen betrifft die Veröffentlichung von Duffin et
al ein System und ein Verfahren zum Kommunizieren mit einer
medizinischen Vorrichtung, die in einem ambulanten Patienten
eingepflanzt ist, und zum Lokalisieren des Patienten, um die
Vorrichtungsfunktion ausgehend von einem entfernt gelegenen
medizinischen Stütznetzwerk auf eine selektive Weise zu
überwachen. Die Kommunikationsverbindung zwischen dem
medizinischen Stütznetzwerk und der Kontrollvorrichtung für
die Kommunikation mit dem Patienten kann ein weltweites
Satellitennetzwerk, ein Zellentelefonnetzwerk oder ein
anderes Personenkommunikationssystem umfassen.
Obwohl die Veröffentlichung von Duffin et al.
bedeutsame Fortschritte gegenüber dem Stand der Technik
liefert, lehrt es nichts über Kommunikationsschemas, bei
welchen das in der Ferne gelegene Programmiergerät
bereinigt, gewartet, aufgerüstet oder modifiziert wird,
zwecks endgültiger Verstärkung der Unterstützung, die es der
einpflanzbaren Vorrichtung liefert, mit welcher sie
verbunden ist. Spezifisch gesehen ist die Veröffentlichung
von Duffin et al auf die Mitteilung an fernes medizinisches
Unterstützungspersonal oder an einen Operator über drohende
Probleme mit einer IMD-Vorrichtung begrenzt und sie
ermöglicht ebenfalls weltweit eine konstante Überwachung des
Standortes des Patienten unter Einsatz des GPS-Systems.
Jedoch lehren Duffin et al nichts über das ferngesteuerte
Programmierschema, das von der vorliegenden Erfindung in
Betracht gezogen wird.
In einem verwandten Stand der Technik offenbart
Thompson ein Verfolgungssystem für Patienten in einer
gleichzeitigen anhängigen Anmeldung mit dem Titel "World
wide Patient Location and Data Telemetry System for
Implantable Medical Devices" (= Weltweite Lokalisierung von
Patienten und telemetrisches Datensystem für einpflanzbare
medizinische Vorrichtungen), mit der sogenannten Serial
Number 09/045.272, eingereicht am 20. März 1998, welche
durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit hierin eingeschlossen
wird. Die Veröffentlichung liefert zusätzliche Eigenschaften
für die Verfolgung eines Patienten in einer beweglichen
weltweiten Umgebung mit Hilfe des GPS-Systems. Jedoch
befinden sich die Begriffe der Programmierung aus der Ferne,
welche von der vorliegenden Erfindung vorgebracht werden,
nicht in dem Anwendungsbereich der Veröffentlichung von
Thompson, da in derselben keine Lehre über eine auf dem Web
basierende Umgebung vorhanden ist, in welcher ein
Programmiergerät aus der Ferne beurteilt und gesteuert wird,
um eine funktionelle und parametrische Abstimmung,
Aktualisierung und Wartung durchzuführen, so wie diese
benötigt werden.
In einem noch anderen verwandten Stand der Technik
offenbart Ferek-Petric ein System zum Kommunizieren mit
einer medizinischen Vorrichtung in einer gleichzeitig
anhängigen Anmeldung mit dem sogenannten Serial Number
09/348.506, welche durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit
hierin eingeschlossen wird. Die Veröffentlichung betrifft
ein System, das eine Fernverbindung mit einer medizinischen
Vorrichtung ermöglicht, wie etwa einem Programmiergerät.
Insbesondere ermöglicht das System Fernverbindungen, die
dazu dienen Vorrichtungsfachmänner über die Zustände und die
Probleme des Programmiergeräts zu informieren. Die
Fachmänner werden dann eine Anleitung und eine Unterstützung
für das ferne Dienstpersonal oder die fernen, sich bei dem
Programmiergerät befindlichen Operatoren liefern. Das System
kann die folgenden Bestandteile enthalten: eine medizinische
Vorrichtung, die dazu geeignet ist in einen Patienten
eingepflanzt zu werden, einen PC-Server, der mit der
medizinischen Vorrichtung kommuniziert; wobei der PC-Server
Mittel aufweist zum Empfangen von Daten, die über einen
verstreuten Datenkommunikationsweg übertragen werden, wie
etwa über Internet; und einen Kunden-PC mit Mitteln zum
Empfangen von Daten, die über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg über den SPC (= Server-PC) übertragen
werden. Bei bestimmten Konfigurationen kann der PC-Server
Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg (Internet) entlang einem ersten Kanal
und einem zweiten Kanal zu übertragen; und der Kunden-PC
kann Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg von dem PC-Server entlang einem
ersten Kanal und einem zweiten Kanal zu empfangen.
Eine der bedeutsamen Lehren der Veröffentlichung
von Ferek-Petric umfasst, im Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung, das Implementieren von
Kommunikationssystemen, die mit IMD-Vorrichtungen verbunden
sind, welche mit dem Internet kompatibel sind. In
spezifischer Weise stellt die Veröffentlichung den Stand der
Technik von Fernkommunikationen, unter Einsatz von Internet,
zwischen einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa einem
Programmiergerät, und Fachmännern, die sich an einem fernen
Standort befinden, vor. Wie dies oben angegeben worden ist,
wird das Kommunikationsschema so strukturiert, dass es in
erster Linie die sich in der Ferne befindlichen Fachmänner
über bestehende oder zu erwartende Probleme mit der
Programmiervorrichtung warnt, so dass ein vorsichtiges
Handeln, wie etwa eine frühe Wartung oder Abhilfeschritte,
rechtzeitig durchgeführt werden kann. Weiter wird der sich
in der Ferne befindliche Fachmann dank der frühen Warnung
oder der vorgezogenen Kenntnis des Problems gut informiert
sein, um aus der Ferne Ratschläge oder Anleitungen an das
Dienstpersonal oder an die Operatoren bei dem
Programmiergetät weiterleiten zu können.
Während die Erfindung von Ferek-Petric den Stand
der Technik über Kommunikationssysteme vorstellt, welche
sich auf die gegenseitige Beeinflussung mit einem
Programmiergerät über ein Kommunikationsmittel, wie etwa
Internet beziehen, kann man nicht sagen, dass das System das
Programmieren, das Bereinigen und das Warten eines
Programmiergeräts aus der Ferne, ohne den Eingriff von
Dienstpersonal, vorschlagen oder nahelegen würde.
In noch einem anderen verwandten Stand der Technik
liefert das Dokument U.S. Patent Nummer 5.800.473 von
Faisandier, eingereicht am 1. September 1998, ein System und
ein Verfahren zur automatischen Aktualisierung der Software
eines externen Programmiergeräteimplantates, das gebraucht
wird, um ein wirksames einpflanzbares medizinisches
Vorrichtungsimplantat zu programmieren und zu konfigurieren
und um Daten zu erwerben, welche von dem Implantat erlangt
worden sind. Das Programmiergerät enthält Software, die aus
einer Zusammenstellung von Softwareobjekten besteht. Das
Implantat enthält einen Speicher, der parametrische Daten
für das Funktionieren des Implantats und eine
Zusammenstellung von Softwareobjekten enthält, welcher
erforderlich ist für das Funktionieren des Programmiergeräts
im Zusammenhang mit den parametrischen Daten.
Eine der Begrenzungen der Bekanntmachung von
Faisandier besteht in der Tatsache, dass keine Lehre
vorhanden ist, welche sich auf die Programmierung des
Programmiergeräts bezieht. Auf spezifische Weise und im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist es so, dass
Faisandier ein ferngesteuertes Hilfsmittel zur
Programmierung des Programmiergeräts weder lehrt noch
empfiehlt. Ferner misslingt es der Bekanntmachung, die
vorteilhaften Bauelemente zu offenbaren, welche dank der
vorliegenden Erfindung vorgestellt werden. Zum Beispiel
liefert die vorliegende Erfindung ein aus der Ferne
programmierbares Programmiergerät oder eine
Kontrollvorrichtung, welches in Kommunikation mit einem auf
dem Web basierenden weltweiten Datenzentrum steht. Das
Programmiergerät wird vorzugsweise in einer Umgebung mit
mehrfachen Implantaten implementiert und es ist in der Lage
die Tätigkeit von verschiedenen Implantatarten zu verwalten.
Demgemäss wäre es von Vorteil ein System zu
liefern, bei welchem ein Programmiergerät eine Verbindung
herstellen könnte hinauf zu einem sich in der Ferne
befindlichen Datenexpertenzentrum, um Software zu
importieren, welches die Selbstdiagnose, die Wartung und das
Aufrüsten des Programmiergeräts ermöglicht. Noch ein anderer
gewünschter Vorteil bestünde in der Lieferung eines Systems
zum Implementieren des Einsatzes von ferngesteuerten
Expertensystemen, um ein Programmiergerät auf Echtzeitbasis
zu verwalten. Ein weiterer wünschenswerter Vorteil bestünde
in der Lieferung eines Kommunikationsschemas, das mit
verschiedenen Kommunikationsmedien kompatibel ist, um eine
schnelle Verbindung eines Programmiergeräts hinauf zu einem
fernen Expertensystemen zwecks Lieferung eines Zugangs zu
spezialisierten Datenquellen zu fördern. Noch ein anderer
wünschenswerter Vorteil bestünde in der Bereitstellung eines
mit hoher Geschwindigkeit arbeitenden Kommunikationsschemas,
um die Übertragung von Daten mit hoher Wiedergabetreue zu
ermöglichen, um Software in dem Programmiergerät zu
installieren. Ein anderer wünschenswerter Vorteil würde
darin bestehen, ein Softwareverwaltungssystem zu liefern,
welches auf einem von dem Hersteller zugelassenen Status
oder einem von der Regierung zugelassenen Status basieren
würde, um eine schnelle Aufrüstung der willfährigen Software
in medizinischen Vorrichtungen zu ermöglichen. Wie dies
hierin weiter unten erörtert wird, liefert die vorliegende
Erfindung diese und andere wünschenswerte Vorteile.
Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen
ein Kommunikationsschema, bei welchem ein fernes, auf dem
Web basierendes Datenexpertenzentrum zusammenwirkt mit einem
Patient mit einer oder mit mehreren einpflanzbaren
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtung) über eine zugeordnete
externe medizinische Vorrichtung, vorzugsweise ein
Programmiergerät, das sich in einer geringen Nähe zu den
IMD-Vorrichtungen befindet. Einige der bedeutsamsten
Vorteile der Erfindung umfassen den Einsatz von
verschiedenen Kommunikationsmedien zwischen dem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und dem
Programmiergerät, um neue Software aus der Ferne zu
bereinigen, zu aktualisieren oder zu installieren, um
schlussendlich echtzeitliche parametrische und betriebliche
Veränderungen durchzuführen, so wie dies benötigt wird.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
umfasst einer der vielen Aspekte der Erfindung einen
Echtzeitzugang eines Programmiergeräts zu einem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum über ein
Nachrichtennetz, welches das Internet mit einschließt. Die
operative Struktur der Erfindung umfasst das ferne, auf dem
Web basierende, weltweite Datenexpertenzentrum, in welchem
ein Expertensystem unterhalten wird mit einer zweiseitig
gerichteten Echtzeitkommunikation für Daten, Ton und Video
mit dem Programmiergerät über einen breiten Bereich von
weltweiten Systemen von Kommunikationsverbindungen. Das
Programmiergerät steht seinerseits in telemetrischer
Verbindung mit den IMD-Vorrichtungen, so dass die IMD-
Vorrichtungen eine Verbindung hinauf zu dem Programmiergerät
herstellen können oder das Programmiergerät eine Verbindung
hinab zu den IMD-Vorrichtungen herstellen kann, so wie dies
benötigt wird.
In noch einem anderen Zusammenhang der Erfindung
werden die kritischen Bauelemente und die integrierten
Systeme des Programmiergeräts aus der Ferne gewartet,
bereinigt und/oder beurteilt, um eine richtige
Funktionalität und Leistung durch die Herstellung einer
Abwärtsstrecke von den Expertensystemen und der damit
kompatiblen Software ausgehend von dem auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum zu gewährleisten.
In einem weiteren Zusammenhang der Erfindung wird
ein Programmiergerät aus der Ferne überwacht, bewertet und
aufgerüstet, so wie dies benötigt wird, durch das
Importieren von Expertensoftwaresystemen aus einem entfernt
gelegenen Datenexpertenzentrum über ein drahtloses oder ein
äquivalentes Kommunikationssystem. Die betriebliche und
funktionelle Software der in dem Programmiergerät
integrierten Systeme kann aus der Ferne eingestellt,
aufgerüstet oder verändert werden, wie dies einleuchtend
ist. Einige der Softwareumänderungen können schließlich an
die IMD-Vorrichtungen implementiert werden, so wie dies
benötigt wird, durch die Herstellung einer Verbindung
ausgehend von dem Programmiergerät hinab zu den IMD-
Vorrichtungen.
Noch ein anderer Zusammenhang der Erfindung
umfasst ein Kommunikationsschema, das ein hoch integriertes
und wirksames Verfahren und eine entsprechende Struktur
einer klinischen Informationsverwaltung liefert, in welche
verschiedene Netzwerke implementiert werden, wie etwa das
Kabelfernsehnetzwerk (CATV), das lokale Netzwerk (LAN), das
Weitverkehrnetzwerk (WAN), das dienstintegrierende digitale
Netz (ISDN), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN), das
Internet, ein drahtloses Nachrichtennetz, ein Netzwerk mit
asynchronem Übertragungsmodus (ATM), ein
Laserwellennetzwerk, Satelliten-, Mobil- oder ähnliche
Netzwerke, um Stimme, Daten und Video zwischen dem fernen
Datenzentrum und einem Programmiergerät zu übertragen. In
der bevorzugten Ausführungsform werden drahtlose
Kommunikationssysteme, ein Modemsystem und ein
Laserwellensystem nur als Beispiele veranschaulicht und
müssen so gesehen werden, dass sie keine Begrenzung der
Erfindung auf diese Kommunikationsarten allein darstellen.
Ferner weisen die Anmelder im Interesse der Einfachheit hin
auf die verschiedenartigen Kommunikationssysteme, in
passenden Teilen als ein Kommunikationssystem verwendbar. Es
muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die
Kommunikationssysteme im Zusammenhang mit der Erfindung
austauschbar sind, und sie können verschiedene Auslegungen
von Kabeln, optischen Fasern, Mikrowellen, Radios, Lasern
und ähnlichen Kommunikationsmöglichkeiten oder praktische
Kombinationen derselben betreffen.
Einige der unterscheidenden Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung umfassen den Einsatz eines stabilen,
auf dem Web basierenden, weltweit zugänglichen
Datenexpertenzentrums, um die betriebliche und funktionelle
Software bezüglich der Parameter eines
Echtzeitprogrammiergeräts zu verwalten und abzustimmen. In
spezifischer Weise ermöglicht die Erfindung die
ferngesteuerte Diagnose, Wartung, Aktualisierung, Aufspürung
der Leistung, Abstimmung und Einstellung eines
Programmiergeräts von einem fernen Standort aus. Obwohl die
vorliegende Erfindung auf die Überwachung der
Softwaresysteme und die Verwaltung des Programmiergeräts in
Echtzeit aus der Ferne ausgerichtet ist, können einige der
Veränderungen und Aktualisierungen, die an dem
Programmiergerät vorgenommen wurden, mit Vorteil auf die
IMD-Vorrichtungen übertragen werden. Dies ist teilweise
darauf zurückzuführen, dass einige der Leistungsparameter
des Programmiergeräts funktionell parallel zu denjenigen in
den IMD-Vorrichtungen sind. Folglich besteht ein
zusätzlicher Nutzen der vorliegenden Erfindung darin, dass
eine Erweiterung des Programmiergeräts auf einer in die
Zukunft wirkenden Basis in den IMD-Vorrichtungen
durchgeführt werden kann, dies durch Erstellung einer
Abwärtsstrecke aus dem Programmiergerät, wodurch die IMD-
Vorrichtungen aufgerüstet werden, um das Wohlbefinden des
Patienten zu fördern.
Noch eine weitere der anderen unterscheidenden
Eigenschaften der Erfindung schließt den Einsatz eines hoch
flexiblen und anpassungsfähigen Kommunikationsschemas mit
ein, und zwar um die kontinuierliche und Datenkommunikation
in Echtzeit zwischen einem fernen Datenexpertenzentrum und
einem Programmiergerät zu fördern, welches mit einer
größeren Anzahl von IMD-Vorrichtungen gekuppelt ist. Die
IMD-Vorrichtungen werden strukturiert, um Informationen
intrakorporal zu teilen und sie können sich gegenseitig mit
dem Programmiergerät, so wie eine Einheit, beeinflussen. In
spezifischer Weise können die IMD-Vorrichtungen entweder
gemeinsam oder jede für sich befragt werden, um klinische
Informationen durchzuführen oder herauszuholen, je nachdem
was erfordert ist. Mit anderen Worten, es kann auf alle IMD-
Vorrichtungen über eine IMD-Vorrichtung zugegriffen werden,
oder gemäß der Alternative kann auf eine jede der IMD-
Vorrichtungen einzeln zugegriffen werden. Die auf diese
Weise gesammelten Informationen können an das
Programmiergerät weitergeleitet werden durch die Erstellung
einer Aufwärtsstrecke zu den IMD-Vorrichtungen, so wie dies
benötigt wird.
Ferner liefert die vorliegende Erfindung
bedeutsame Vorteile gegenüber dem Stand der Technik dadurch,
dass sie es ermöglicht aus der Ferne eine Fehlersuche,
Wartung und Aktualisierung der Software an dem
Programmiergerät vorzunehmen. Das Kommunikationsschema
ermöglicht das Bereinigen und die Analyse des
Programmiergeräts aus der Ferne. In dem Falle, wo ein Fehler
eines Bauelements oder der Software beobachtet wird, ist das
System in der Lage zu überprüfen, ob eine Fernreparatur
möglich ist. Wenn nicht, übermittelt das System einen Alarm
an einen Operator, wobei dem Problem auf einer Echtzeitbasis
Beachtung geschenkt wird. Während der Durchführung dieser
Funktion vollzieht das Kommunikationsschema der vorliegenden
Erfindung, unter anderem, eine Datenbankvollständigkeit und
die mittlere Dauer zwischen den Ausfallzuständen aller
bedeutsamen und relevanten Bauelemente und den zugeordneten
integrierten Systemen. Ferner werden die Geschichte des
Patienten, die Vollständigkeit der Leistungsparameter und
der Softwarezustand aus der Datenbank des Programmiergeräts
verlangt und mit Hilfe eines Analysators bei dem fernen
Datenexpertenzentrum analysiert.
Die Erfindung gewährleistet eine gute
Kompatibilität und Skalierbarkeit zu anderen auf dem Web
basierenden Anwendungen, wie etwa die Telemedezin und die
auftauchenden, auf dem Web basierenden Technologien, wie
etwa die Teleimmersion. Zum Beispiel kann das System
angepasst werden an Anwendungen mit dem Webtop, bei welchen
eine Webtopeinheit benutzt werden kann, um eine
Aufwärtsstrecke von einem Patienten bis zu einem fernen
Datenzentrum für einen nicht kritischen
Informationsaustausch zwischen den IMD-Vorrichtungen und dem
fernen Datenexpertenzentrum herzustellen. Bei dieser und bei
anderen auf dem Web basierenden ähnlichen Anwendungen können
die Daten, die auf diese Weise und in Wesentlichen gemäß der
vorliegenden Erfindung gesammelt werden, als eine
einleitende Aussonderung benutzt werden, um die
Notwendigkeit für einen weiteren Eingriff unter Einsatz der
fortgeschrittenen Web-Technologien zu erkennen.
Man wird die vorliegende Erfindung dadurch zu
schätzen lernen, dass man dieselbe besser verstehen wird bei
der Bezugnahme auf die nachfolgende ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Anwendungsform der Erfindung
und bei der Betrachtung im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen, in welchen gleich numerierte Referenzzahlen
gleiche Teile überall in den Abbildungen bezeichnen,
Abbildungen in welchen:
Die Abb. 1 ein vereinfachtes schematisches
Diagramm einer Hauptaufwärtsstrecke und einer
Hauptabwärtsstrecke telemetrischer Kommunikationen zwischen
einer fernen klinischen Station, einem Programmiergerät und
eine große Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) darstellt;
die Abb. 2 ein Blockdiagramm ist, welches die
Hauptbauelemente einer IMD-Vorrichtung darstellt;
die Abb. 3A ein Blockdiagramm ist, welches
die Hauptbauelemente eines Programmiergeräts oder einer
Webtopeinheit darstellt;
die Abb. 3B ein Blockdiagramm ist, welches
einen Lasersender-/-empfänger für eine Übertragung von
Stimme, Video und anderen Daten mit hoher Geschwindigkeit
darstellt;
die Abb. 4 ein Blockdiagramm ist, welches die
Struktur der Organisation des drahtlosen
Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht;
die Abb. 5 ein Blockdiagramm ist, welches
weitere Bauelementeinzelheiten der in der Abb. 4
geschilderten Struktur veranschaulicht;
die Abb. 6 Fließdiagramme bezüglich einer
Betriebslogik von hohem Niveau gemäß der Erfindung
darstellt, wenn sie sich auf funktionelle Elemente der
Bauelemente bezieht; und
die Abb. 7 Fließdiagramme darstellt, die sich
beziehen auf Komponenten der Hardware und auf die Logik der
Datenbankverwaltung zur Durchführung einer ferngesteuerten
Aktualisierung der Software, so wie dies benötigt wird.
Die Abb. 1 stellt ein vereinfachtes Schema
der Hauptbauelemente der vorliegenden Erfindung dar. In
spezifischer Weise wird ein zweiseitig gerichtetes
drahtloses Kommunikationssystem zwischen dem
Programmiergerät 20, der Webtopeinheit 20' und einer
gewissen Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) gezeigt, welche durch die
IMD-Vorrichtung 10, die IMD-Vorrichtung 10' und die IMD-
Vorrichtung 10" dargestellt werden. Die IMD-Vorrichtungen
werden in dem Patienten 12 unter der Haut oder einem Muskel
eingepflanzt. Die IMD-Vorrichtungen sind elektrisch mit den
jeweiligen Elektroden 18, 30 und 36 auf eine aus dem Stand
der Technik bekannte Art und Weise gekuppelt. Die. IMD-
Vorrichtung 10 enthält einen Mikroprozessor für die
Funktionen der zeitlichen Einstellung, des Abtastens und des
Schrittgebens, die mit den vorhereingestellten
programmierten Funktionen übereinstimmen. Auf ähnliche Weise
basieren die IMD-Vorrichtungen 10' und 10" auf einem
Mikroprozessor, um so die Funktionen für das Timing und das
Überprüfen zu liefern und um die klinischen Funktionen
durchzuführen, für welche sie zum Einsatz kommen. Zum
Beispiel kann die IMD-Vorrichtung 10' durch die Elektrode 30
eine Nervenstimulation an das Hirn liefern und die IMD-
Vorrichtung 10" kann als ein Arzneizufuhrsystem arbeiten,
welches von der Elektrode 36 gesteuert wird. Die
verschiedenen Funktionen der IMD-Vorrichtungen werden unter
Einsatz einer drahtlosen Telemetrie koordiniert. Die
drahtlosen Verbindungen 42, 44 und 46 kuppeln die IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" sowohl gemeinsam als auch jede
für sich, so dass das Programmiergerät 20 über eine der
Telemetrieantennen 28, 32 und 38 Befehle oder Daten an
irgendeine oder an alle IMD-Vorrichtungen übertragen kann.
Diese Struktur gewährleistet ein hochflexibles und sparsames
drahtloses Kommunikationssystem zwischen den IMD-
Vorrichtungen. Weiter liefert die Struktur ein redundantes
Kommunikationssystem, das einen Zugang zu irgendeiner unter
einer großen Anzahl von IMD-Vorrichtungen ermöglicht im
Falle einer Funktionsstörung von einer oder von zwei der
Antennen 28, 32 und 38.
Programmierbefehle oder Daten werden von dem
Programmiergerät 20 zu den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und
10" übertragen und zwar über die externe RF-
Telemetrieantenne 24 (RF = radiofrequency = Hochfrequenz).
Die Telemetrieantenne 24 kann ein RF-Kopf oder eine
gleichwertige Vorrichtung sein. Die Antenne 24 kann auf dem
Programmiergerät 20 außen auf der Kiste oder dem Gehäuse
lokalisiert sein. Die Telemetrieantenne ist im Allgemeinen
teleskopisch und kann auf der Kiste des Programmiergeräts 20
einstellbar sein. Beide, das Programmiergerät 20 und die
Webtopeinheit 20' können einige Fuß abseits von dem
Patienten 12 aufgestellt werden und würden immer noch in dem
Bereich sein, um mit den Telemetrieantennen 28, 32 und 38
drahtlos kommunizieren zu können.
Die Aufwärtsstrecke bis zu dem fernen, auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum 62, das man nachstehend auf
eine auswechselbare Art und Weise als "Datenzentrum 62",
"Datenexpertenzentrum 62" oder "auf dem Web basierendes
Datenzentrum 62", ohne darauf begrenzt zu sein, bezeichnet,
wird durch das Programmiergerät 20 oder die Webtopeinheit
20' bewerkstelligt. Demgemäss arbeiten das Programmiergerät
20 und die Webtopeinheit 20' wie eine Schnittstelle zwischen
den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Datenzentrum
62. Eines der vielen unterscheidenden Elemente gemäß der
vorliegenden Erfindung umfasst den Gebrauch von
verschiedenen skalierbaren, zuverlässigen und mit hoher
Geschwindigkeit arbeitenden drahtlosen
Kommunikationssystemen, um Digital-/Analogdaten mit einer
hohen Wiedergabetreue zwischen dem Programmiergerät 20 und
dem Datenzentrum 62 in beiden Richtungen zu übertragen.
Es gibt eine große Anzahl von drahtlosen Mitteln,
durch welche Datenkommunikationen zwischen einem
Programmiergerät 20 oder einer Webtopeinheit 20' und einem
Datenzentrum 62 hergestellt werden können. Das
Kommunikationsglied zwischen dem Programmiergerät 20 oder
der Webtopeinheit 20' und dem Datenzentrum 62 kann das Modem
60 sein, welches auf einer Seite durch die Linie 63 mit dem
Programmiergerät 20 verbunden ist, und auf der anderen Seite
durch die Linie 64 mit dem Datenzentrum 62. In diesem Fall
werden die Daten von dem Datenzentrum 62 durch das Modem 60
bis zu dem Programmiergerät 20 übertragen. Alternative
Datenübertragungssysteme umfassen, ohne darauf begrenzt zu
sein, stationäre Mikrowellen und/oder RF-Antennen 48, die
drahtlos mit dem Programmiergerät 20 über eine abstimmbare
Frequenzwelle verbunden sind, welche durch die Linie 50
abgegrenzt ist. Die Antenne 48 steht in Kommunikation mit
dem Datenzentrum 62 über die drahtlose Verbindungsstrecke
65. Auf ähnliche Weise stehen die Webtopeinheit 20', das
bewegliche Fahrzeug 52 und der Satellit 56 in Kommunikation
mit dem Datenzentrum 62 über die drahtlose
Verbindungsstrecke 65. Weiter stehen das bewegliche System
52 und der Satellit 56 in drahtloser Kommunikation mit dem
Programmiergerät 20 oder der Webtopeinheit 20' über die
jeweiligen abstimmbaren Frequenzwellen 54 und 58.
In der bevorzugten Anwendungsform wird ein
Telnetsystem gebraucht, um drahtlos auf das Datenzentrum 62
Zugang zu nehmen. Das Telnet emuliert ein Modell Kunde/
Server und erfordert, dass der Kunde eine dedizierte
Software benutzt, um auf das Datenzentrum 62 Zugang zu
nehmen. Das Telnetschema, das für den Gebrauch im Rahmen der
vorliegenden Erfindung ausgedacht worden ist, schließt
verschiedene Betriebssysteme ein, einschließlich UNIX,
Macintosh und alle Versionen von Windows.
Was die Funktionalität anbetrifft, so leitet ein
Operator bei dem Programmiergerät 20 oder ein Operator bei
dem Datenzentrum 62 den Kontakt aus der Ferne ein. Eine
Abwärtsstrecke kann von dem Programmiergerät 20 bis zu den
IMD-Vorrichtungen durch die Verbindungsantennen 28, 32 und
38 hergestellt werden, um den Empfang und die Übertragung
von Daten zu ermöglichen. Zum Beispiel kann ein Operator
oder ein Kliniker bei dem Datenzentrum 62 eine
Abwärtsstrecke bis zu dem Programmiergerät 20 herstellen, um
eine routinemäßige oder vorgesehene Beurteilung des
Programmiergeräts 20 durchzuführen. In diesem Fall wird die
drahtlose Kommunikation über die drahtlose Verbindung 65
hergestellt. Wenn eine Abwärtsstrecke von dem
Programmiergerät 20 bis zu der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel erfordert ist, so wird die Abwärtsstrecke unter
Einsatz der Telemetrieantenne 22 vollzogen. Auf alternative
Weise, wenn eine Aufwärtsstrecke von dem Patienten 12 bis zu
dem Programmiergerät 20 eingerichtet wird, dann wird die
Aufwärtsstrecke über die drahtlose Verbindung 26
durchgeführt. Wie dies in dieser Veröffentlichung weiter
unten erörtert wird, kann jede Antenne aus den IMD-
Vorrichtungen benutzt werden, um eine Aufwärtsstrecke von
allen oder von einer der IMD-Vorrichtungen bis zu dem
Programmiergerät 20 herzustellen. Zum Beispiel kann die das
Nervenimplantat 30 betreffende IMD-Vorrichtung 10"
implementiert werden, um eine Aufwärtsstrecke über die
drahtlose Antenne 34 oder über die drahtlose Antenne 34'
herzustellen, ausgehend von irgendeiner von zwei oder von
mehreren IMD-Vorrichtungen bis hin zu dem Programmietgerät
20. Vorzugsweise werden Chips von der sogenannten
"bluetooth-Art", die adoptiert werden, um in dem Innern des
Körpers in Bezug auf denselben nach außen hin zu
funktionieren und welche ebenfalls adoptiert werden, um
einen Drain von niedriger Stromstärke zu liefern,
eingebettet um drahtlose und nahtlose Verknüpfungen 42, 44
und 46 zwischen den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10"
bereitzustellen. Das Kommunikationsschema wird entworfen, um
breitbandkompatibel zu sein, und um in der Lage zu sein,
gleichzeitig mehrfache Informationsgruppen mit Architektur
zu tragen, bei einer relativ hohen Geschwindigkeit zu
übertragen und Daten-, Ton- und Videodienste auf Verlangen
zu liefern.
Die Abb. 2 erläutert herkömmliche Bauelemente
an einer IMD-Vorrichtung, wie etwa diejenigen, die von der
vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden. In
spezifischer Weise werden die hauptsächlichen operativen
Strukturen, die gemeinsam für alle IMD-Vorrichtungen 10, 10'
und 10" da sind, in einer Gattungsform dargestellt. Im
Interesse der Kürze, die IMD-Vorrichtung 10 die auf
Abb. 2 hinweist bezieht sich auf all die anderen IMD-
Vorrichtungen. Demgemäss wird die IMD-Vorrichtung 10 bei dem
Patienten 12 unter die Haut oder einen Muskel des Patienten
eingepflanzt und sie wird mit dem Herzen 16 des Patienten 12
gekuppelt über Schrittmacher-/Abtastelektroden und einen
oder mehrere Drahtleiter aus mindestens einem
Herzschrittmacherdraht 18 auf eine vom Stand der Technik her
bekannte Weise. Die IMD-Vorrichtung 10 enthält die
Zeitsteuerung 72, die ein Betriebssystem umfasst, welches
den Mikroprozessor 74 oder eine Digitalzustandsmaschine für
die Funktionen der Zeiteinstellung, des Abfühlens oder des
Schrittmachens in Übereinstimmung mit einer programmierten
Betriebsart anwenden kann. Die IMD-Vorrichtung 10 enthält
auch Abfühlverstärker zum Feststellen von Herzsignalen,
Sensoren der Aktivität des Patienten oder andere
physiologische Sensoren zum Feststellen des Bedarfs an
Herzleistung, und pulserzeugende Leitungskreisläufe zur
Lieferung von Schrittmacherpulsen an mindestens eine
Herzkammer des Herzen 16, das auf eine nach dem Stand der
Technik gut bekannte Weise unter der Kontrolle eines
Betriebssystems steht. Das Betriebssystem umfasst die
Speicherregister oder RAM/ ROM 76 zur Speicherung einer
Vielheit von einprogrammierten Betriebsarten und
Parameterwerten, die durch das Betriebssystem benutzt
werden. Das Speicherregister oder RAM/ROM 76 kann auch zum
Speichern von Daten benutzt werden, welche kompiliert worden
sind aus der abgetasteten Herzaktivität und/oder sich auf
die Geschichte des Betriebsgerätes beziehen oder aus
abgefühlten Physiologieparametern herrühren, für die
Telemetrie nach Erhalt einer Auffindungs- oder
Abfrageanweisung. Alle diese Funktionen und Betätigungen
sind nach dem Stand der Technik gut bekannt und viele davon
werden allgemein gebraucht zum Speichern von
Betriebsbefehlen sowie von Daten für die Kontrolle des
Betriebes der Vorrichtungen und zur späteren Auffindung zum
Diagnostizieren der Funktionen des Gerätes oder des
Zustandes des Patienten
Programmierungsbefehle oder -daten werden, zum
Beispiel, zwischen der RF-Telemetrieantenne 28 der IMD-
Vorrichtung 10 und einer externen, mit dem Programmiergerät
20 assoziierten RF-Telemetrieantenne 24 übertragen. In
diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass die externe RF-
Telemetrieantenne 24 in einem RF-Kopf eines
Programmiergeräts enthalten sein muss, so dass sie in der
Nähe der die IMD-Vorrichtung 10 überlagernden Haut des
Patienten lokalisiert sein kann. Stattdessen kann die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf der Kiste des
Programmiergeräts 20 lokalisiert sein. Es sollte zur
Kenntnis genommen werden, dass das Programmiergerät 20 in
einer gewissen Entfernung von dem Patienten 12 lokalisiert
sein kann und es wird örtlich angeordnet in der Nähe der
IMD-Vorrichtungen, derart dass die Verbindung zwischen den
IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Programmiergerät
20 telemetrisch ist. Zum Beispiel können das
Programmiergerät 20 und die externe RF-Telemetrieantenne 24
sich auf einem Abstelltisch befinden, einige Meter oder so
abseits von dem Patienten 12. Außerdem kann der Patient 12
aktiv sein und er könnte seine Übungen auf einem Laufband
oder dergleichen Gerät machen während einer telemetrischen
Abfrage über eine Aufwärtsstrecke eines Echtzeit-EKG's oder
anderer physiologischer Parameter. Das Programmiergerät 20
kann ebenfalls ausgelegt werden zum universellen
Programmieren von vorhandenen IMD-Vorrichtungen, die RF-
Telemetrieantennen nach dem Stand der Technik benutzen und
die deshalb auch einen herkömmlichen RF-Kopf beim
Programmiergerät sowie dazugehörige Software für einen
selektiven Einsatz besitzen.
Bei einer Kommunikation auf einer Aufwärtsstrecke
zwischen der IMD-Vorrichtung 10 und dem Programmiergerät 20,
zum Beispiel, wird eine Telemetrieübertragung 22 betätigt,
um als Sender zu wirken, und die externe RF-
Telemetrieantenne 24 wirkt als ein telemetrischer Empfänger.
Auf diese Weise können Daten und Informationen aus der IMD-
Vorrichtung 10 an das Programmiergerät 20 übertragen werden.
Nach einer Alternative wirkt die RF-Telemetrieantenne 26 der
IMD-Vorrichtung 10 als eine telemetrische Empfangsantenne,
um eine Abwärtsstrecke für die Daten und Informationen aus
dem Programmiergerät 20 herzustellen. Die beiden RF-
Telemetrieantennen 22 und 26 werden an ein Sende- und
Empfangsgerät gekuppelt, welches einen Sender und einen
Empfänger enthält.
Die Abb. 3A ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm eines Kreises der hauptsächlichen
funktionellen Komponenten des Programmiergeräts 20. Die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf dem Programmiergerät 20
wird gekuppelt mit einem telemetrischen Sende- und
Empfangsgerät 86 und der Treiberschaltkarte der Antenne,
welche einen telemetrischen Sender und einen telemetrischen
Empfänger 34 enthält. Der telemetrische Sender und der
telemetrische Empfänger sind gekuppelt an den Kontrollkreis
und die Kontrollregister, die unter der Kontrolle des
Mikrocomputers 80 betätigt werden. Auf ähnliche Weise wird
die RF-Telemetrieantenne 26, in der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel, mit einem telemetrischen Sende- und Empfangsgerät
gekuppelt, welches einen telemetrischen Sender und einen
telemetrischen Empfänger enthält. Der telemetrische Sender
und der telemetrische Empfänger in der IMD-Vorrichtung 10
werden gekuppelt an den Kontrollkreis und die
Kontrollregister, welche unter der Kontrolle des
Mikrocomputers 74 betätigt werden.
Ferner, unter Bezugnahme auf die Abb. 3A,
stellt das Programmiergerät 20 einen Computer vom
personellen Typ dar, eine auf einem Mikroprozessor
basierende Vorrichtung, die eine zentrale
Datenverarbeitungsanlage enthält, welche zum Beispiel ein
Intel Pentium Mikroprozessor oder ein ähnliches Gerät sein
kann. Ein System eines Übertragungsweges, kurz Bussystem
genannt, verbindet eine CPU 80 (Central Processing Unit =
zentrale Datenverarbeitungsanlage) mit einem
Festplattenlaufwerk, das Betriebsprogramme und Daten
speichert, sowie mit einem graphischen Schaltkreis und einem
Schnittstellenreglermodul. Ein Diskettenlaufwerk oder ein
CD-ROM-Laufwerk wird ebenfalls mit dem Bus gekuppelt und ist
zugänglich über einen Platteneingabeschlitz in dem Gehäuse
des Programmiergeräts 20. Das Programmiergerät 20 enthält
weiter ein Schnittstellenmodul, das einen digitalen Kreis,
einen nicht isolierten analogen Kreis und einen isolierten
analogen Kreis einschließt. Der digitale Kreis ermöglicht es
dem Schnittstellenmodul mit dem Schnittstellenreglermodul zu
kommunizieren. Die Betätigung des Programmiergeräts in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird durch
den Mikroprozessor 80 gesteuert.
Auf dass der Arzt oder ein anderer Pfleger oder
ein Operator mit dem Programmiergerät 20 kommunizieren kann,
wird wahlweise eine Tastatur oder ein mit der CPU 80
gekuppeltes Eingabegerät 82 bereitgestellt Jedoch kann der
primäre Kommunikationsmodus über einen graphischen
Bildschirm von der gut bekannten Art des "Sensorbildschirms"
erfolgen, welcher von einem graphischen Schaltkreis
gesteuert wird. Ein Benutzer des Programmiergeräts 20 kann
auf dasselbe einwirken unter Einsatz eines Stiftes, der
ebenfalls mit einem graphischen Schaltkreis gekuppelt ist
und welcher benutzt wird, um auf die verschiedenen Stellen
auf dem Bildschirm oder auf dem Datensichtgerät 84 zu
zielen, welche eine Wahl von Menüs für die Selektion durch
den Benutzer anzeigen oder aber eine alphanumerische
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät 84 und/oder die Tastatur
enthalten Mittel zur Eingabe von Befehlsignalen durch den
Operator, um Übertragungen auf einer telemetrischen
Abwärtsstrecke oder Aufwärtsstrecke einzuleiten und um
telemetrische Kontrollabschnitte einzuleiten sobald eine
telemetrische Verbindung mit dem Datenzentrum 62 oder mit
einem eingepflanzten Gerät hergestellt worden ist. Das
Datensichtgerät 84 wird auch benutzt zur Anzeige von auf den
Patienten bezogenen Daten sowie zur Auswahl von Menüs und
von Feldern zur Eingabe von Daten, die beim Eingeben von
Daten in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
gebraucht werden, so wie dies unten beschrieben wird. Der
Datensichtschirm 84 zeigt ebenso eine Vielheit von
Bildschirmen mit telemetrisch übertragenen Daten oder mit
Echtzeitdaten an. Der Datensichtschirm 84 kann auch über die
Aufwärtsstrecke bekommene Ereignissignale so anzeigen wie
sie empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um es
dem Operator zu ermöglichen zeitbezogen die Geschichte und
den Zustand der Verbindung nachzuprüfen.
Das Programmiergerät 20 enthält ferner ein
Schnittstellenmodul, welches einen digitalen Schaltkreis,
einen nicht isolierten analogen Schaltkreis und einen
isolierten analogen Schaltkreis einschließt. Der digitale
Schaltkreis ermöglicht es dem Schnittstellenmodul mit dem
Schnittstellenreglermodul zu kommunizieren. Wie dies oben
angegeben worden ist, wird die Tätigkeit des
Programmiergeräts 20 in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung durch den Mikroprozessor 80 kontrolliert. Das
Programmiergerät 20 ist vorzugsweise von der Art, die in dem
Patent U.S. N° 5.345.362 von Winkler offenbart worden ist,
welches durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin
eingeschlossen wird.
Der Bildschirm 84 kann auch auf der
Aufwärtsstrecke erfasste Ereignissignale anzeigen, wepn sie
empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um ~s dem
Operator des Programmiergeräts 20 zu ermöglichen, den
Empfang der Aufwärtsstreckentelemetrie aus einer
eingepflanzten Vorrichtung mit der Anwendung einer eine
Antwort hervorrufenden Aktion auf den Körper des Patienten
in Wechselbeziehung zu setzen, je nachdem dies benötigt
wird. Das Programmiergerät 20 wird ebenfalls ausgestattet
werden mit einem Kreisblattstreifenschreiber oder ähnlichen
Geräten, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM (Elektromyogramm), ein Markierungskanal
für auf dem Sichtschirm angezeigte Graphiken erzeugt werden
können.
Wie dies von den Fachmännern eingeschätzt werden
kann, ist es oft wünschenswert ein Hilfsmittel
bereitzustellen, um es dem Programmiergerät 20 zu
ermöglichen seine Betriebstätigkeit anzupassen, je nach der
Art oder der Generation der eingepflanzten, medizinischen
Vorrichtung, welche programmiert werden muss und welche
übereinstimmen muss mit dem drahtlosen Kommunikationssystem,
durch welches die Daten und Informationen zwischen dem
Programmiergerät 20 und dem Datenzentrum 62 übermittelt
werden.
Die Abb. 3B ist eine Illustration der
hauptsächlichen Komponenten der Welleneinheit 90, welche die
Lasertechnologien benutzt, wie etwa die Wave Star Optic Air
Unit, die von den Lucent Technologies hergestellt wird, oder
ähnliche Mittel. Diese Ausführungsform kann für eine breite
Datenübertragung bei hohen Geschwindigkeiten bei
Anwendungen, die mehrere Programmiergeräte umfassen,
implementiert werden. Die Einheit enthält den Laser 92, den
Sender-Empfänger 94 und den Verstärker 96. Eine erste
Welleneinheit 90 wird bei dem Datenzentrum 62 installiert
und eine zweite Einheit 90' befinden sich in der Nähe des
Programmiergeräts 20 oder der Webtopeinheit 20'. Die
Übertragung der Daten zwischen dem entfernt gelegenen
Datenzentrum 62 und der Programmiergeräteeinheit 20 wird
über die Welleneinheiten 90 vollzogen. Gewöhnlich nimmt die
erste Welleneinheit 90 die Daten an und teilt sie in eine
einzige Wellenlänge für die Übertragung. Die zweite
Welleneinheit 90' setzt die Daten in ihrer Originalform
wieder zusammen.
Die Abb. 4 ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm und illustriert die hauptsächlichen Systeme
der Erfindung. Das entfernt gelegene Expertensystem oder
Datenzentrum 62 umfasst die Datenquelle 100. Wie dies oben
erörtert worden ist, steht das Datenzentrum 62 vorzugsweise
in drahtloser Kommunikation mit dem Programmiergerät 20. Das
Medium für die Kommunikation zwischen dem Programmiergerät
20 und dem Datenzentrum 62 kann ausgewählt werden unter
einem System oder unter einer Kombinationen von mehreren
Systemen, mit Kabeln und drahtlos, wie sie oben erwähnt
worden sind. Ferner steht das Programmiergerät 20 in
drahtloser Kommunikation mit einer gewissen Anzahl von IMD-
Vorrichtungen, die überall in der Welt verteilt sind, wie
dies in der Abb. 1 gezeigt worden ist. Obwohl drei IMD-
Vorrichtungen für Erläuterungszwecke gezeigt werden, muss
bemerkt werden, dass mehrere IMD-Vorrichtungen implementiert
werden können und die praktische Umsetzung der vorliegenden
Erfindung begrenzt die Anzahl der Implantate an sich nicht.
Die Abb. 5 ist eine Illustration der
hauptsächlichen funktionellen Komponenten des
Programmiergeräts 20, der Datenquellen bzw. Datenressourcen
100 und der drahtlosen Datenkommunikation 136. In
spezifischer Weise, wie dies hierin weiter oben disktiert
worden ist, umfasst das Programmiergerät, 20 die
Konfigurationsdatenbank 110. Die Konfigurationsdatenbank
umfasst ferner eine Software Datenbank 112 und eine
Hardwaredatenbank 114. Auf ähnliche Weise sind die
Benutzerschnittstelle 116 und das Verwaltungsmodul 118 in
dem Programmiergerät 20 enthalten. Diese Systeme bilden die
aufrüstbaren Softwaresysteme von hohem Niveau, mit welchen
ferne Datenzentren 62 sich gegenseitig beeinflussen müssen,
um die Software in dem Programmiergerät 20 aufzurüsten.
Das Programmiergerät 20 ist über die zweiseitig
gerichtete Verbindung für die Datenkommunikation 136 mit dem
fernen Datenexpertenzentrum 62 verbunden. Das ferne
Datenexpertenzentrum 62 bildet das auf dem Web basierende
Datenressourcen/Datenexpertensystem 100. Folglich ist das
Datenressourcensystem 100 eine Subkomponente des ferenen
Datenzentrums 62. Die Datenressourcen 100 enthalten unter
anderem das Modul zum Verwalten des Programmiergeräts 124,
welches in bidirektionalen, betriebsfähigen
Datenkommunikationen mit der Konfigurationsdatenbank des
Programmiergeräts 126, der Datenbank der freigegebenen
Software 128 und der auf Regeln basierenden Datenbank 130
steht. Die Datenbänke und das Modul bilden die bedeutsamen
Bauelemente, bei welchen aufrüstbare Software,
einschließlich von der Regierung zugelassene Software
eingeschlossen ist. Die Daten und verwandte Software werden
hin zu dem Programmiergerät 20 übertragen, über einen
Kommunikationskanal oder über einer Kombination von solchen
Kommunikationskanälen, wie sie oben umrissen worden sind.
Bezieht man sich auf ausführlichere Weise auf das
Programmiergerät 20, so bemerkt man dass wenn ein Arzt oder
ein Operator es als notwendig empfindet mit dem
Programmiergerät 20 interaktiv zu werden, so steht eine mit
dem Prozessor 80 gekuppelte Tastatur für den Einsatz zur
Wahl. Jedoch kann die primäre Art der Kommunikation über
einen graphischen Datensichtschirm von dem gut bekannten Typ
des Sensorbildschirms hergestellt werden, Bildschirm der
durch graphische Schaltkreise gesteuert wird. Ein Benutzer
des Programmiergeräts 20 kann auf dasselbe einwirken durch
Benutzung eines Stiftes, der ebenfalls mit einem graphischen
Schaltkreis gekuppelt ist und der benutzt wird, um auf
verschiedene Stellen auf dem Bildschirm/dem
Datensichtgerät zu zielen und um auf diese Weise eine
Auswahl von Menüs zur Selektion durch den Benutzer
anzuzeigen oder aber durch Benutzung einer alphanumerischen
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen, wie dies in dem oben einbezogenen Patent
N° 5.345.362 gezeigt wird. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät oder die Tastatur des
Programmiergeräts 20 enthalten vorzugsweise Hilfsmittel zur
Eingabe von Befehlsignalen durch den Operator, um
Übertragungen einer Abwärtsstreckentelemetrie von den IMD-
Vorrichtungen einzuleiten und um Telemetriearbeitsabschnitte
einzuleiten und zu kontrollieren, sobald eine
Telemetrieverbindung mit einer oder mit mehreren
eingepflanzten Vorrichtungen hergestellt worden ist. Das
graphische Datensichtgerät bezw. -bildschirm 84 wird auch
benutzt, um mit dem Patienten in Verbindung stehende Daten
anzuzeigen sowie Menüs auszuwählen sowie Dateneingabefelder
anzuzeigen, welche beim Eingeben von Daten in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gebraucht
werden, so wie dies unten beschrieben wird. Das graphische
Datensichtgerät bezw. -bildschirm 84 zeigt ebenfalls eine
Vielheit von telemetrisch abgerufenen Daten oder von
Echtzeitdaten an. Das Programmiergerät 20 wird ebenfalls mit
einem Kreisblattstreifenschreiber oder ähnlichen Geräten
ausgestattet, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM, ein Markierungskanal oder ähnliche
Graphiken angezeigt werden können. Ferner kann die
Geschichte des Programmiergeräts 20' in Bezug auf den Status
der Instrumentierung und der Software durch den Drucker
gedruckt werden. Auf ähnliche Weise können verschiedene
Daten über die Geschichte der Patienten und die Leistung der
IMD-Vorrichtung gedruckt werden, sobald eine Aufwärtsstrecke
zwischen dem Programmiergerät 20 und irgendeiner der IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" hergestellt worden ist. Die
durch die vorliegende Erfindung in Betracht gezogenen IMD-
Vorrichtungen umfassen einen Herzschrittmacher, einen
Defibrillator, einen Schrittmacherdefibrillator, einen
einpflanzbaren Monitor (Reveal), ein Gerät zur
Herzunterstützung und ähnliche einpflanzbare Vorrichtungen
für den Herzrhythmus und die Herztherapie. Des weiteren
umfassen die durch die vorliegende Erfindung in Betracht
gezogenen Einheiten an IMD-Vorrichtungen elektrische
Stimulatoren, wie etwa, aber nicht nur darauf begrenzt, ein
Arzneizufuhrsystem, einen Nervenstimulator, ein
Nervenimplantat, einen Nerven- oder Muskelstimulator oder
irgendein anderes Implantat, welches ausgelegt ist, um
physiologische Unterstützung oder klinische Therapie zu
gewährleisten.
Die Datenquellen 100 stellen ein Netzwerksystem von
Computern mit hoher Geschwindigkeit dar, welches sich in dem
fernen Datenexpertenzentrum 62 befindet und drahtlose,
zweiseitig gerichtete Daten-, Stimmen- und
Videokommunikationen mit dem Programmiergerät 20 über die
drahtlose Verbindungskommunikation 136 besitzt. Im
Allgemeinen werden die Datenquellen 100 vorzugsweise an
einem zentralen Standort lokalisiert und sie werden mit
einem auf dem Web basierenden Computernetzwerken mit hoher
Geschwindigkeit vorgesehen. Vorzugsweise wird das
Datenquellenzentrum während 24 Stunden von Operatoren und
klinischem Personal bedient, welches ausgebildet ist, um dem
Programmiergerät 20 einen auf dem Web basierenden Dienst aus
der Ferne zu gewährleisten. Zusätzlich gewährleisten die
Datenquellen 100 eine ferngesteuerte Überwachung, Wartung
und Aktualisierung des Programmiergeräts 20, wie dies oben
erörtert worden ist. Der Standort des fernen Datenzentrums
62, und folglich der Standort der Datenquellen 100, ist
abhängig von der Dienstsphäre. In Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung kann die Datenquelle 100 lokalisiert
sein in einem Firmenhauptsitz oder in einem Herstellungswerk
der Gesellschaft, die das Programmiergerät 20 herstellt. Die
Verbindung/der Anschluss der drahtlosen Datenkommunikation
136 kann eine aus einer Vielheit von Verbindungen oder
Schnittstellen sein, wie etwa ein Lokalnetz (LAN), eine
Internetverbindung, eine Telefonlinienverbindung, eine
Satellitenverbindung, eine GPS-Verbindung, eine
Zellverbindung, ein Laserwellengeneratorsystem, irgendeine
Kombination derselben oder äquivalente Verbindungen der
Datenübermittelung.
Wie dies oben dargelegt worden ist, wirken die
zweiseitig gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 als
eine direkte Leitung zum Austauschen von Informationen
zwischen dem Datenzentrum 62 und dem davon entfernt
liegenden Programmiergerät 20. Ferner liefern die zweiseitig
gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 eine indirekte
Verbindung zwischen dem Datenzentrum und den davon entfernt
liegenden IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" über das
Programmiergerät 20. Im Zusammenhang mit dieser
Veröffentlichung bezieht sich das Wort "Daten", wenn es im
Zusammenhang mit den zweiseitig gerichteten drahtlosen
Kommunikationen benutzt wird, ebenfalls auf Ton-, Video- und
Informationsübertragung zwischen den verschiedenen Zentren.
Unter Bezugnahme auf die Abb. 5 umfasst die
Konfigurationsdatenbank des Programmiergeräts 110
Informationen und Daten, die sowohl die
Hardwarekonfiguration als auch die Softwareanwendungen oder
-programme spezifizieren, welche in den verschiedenen
Programmiergeräten installiert sind, einschließlich des
Programmiergeräts 20. Zum Beispiel kann die
Konfigurationsdatenbank 110 Informationen einschließen, was
die Menge an Direktzugriffspeicher (RAM = Random Access
Memory) des Programmiergeräts 20 betrifft. Gemäß der Menge
an RAM in dem Programmiergerät 20 kann es nötig sein, dass
eine Softwareanwendung vor der Installierung entsprechend
angepasst wird, um die Kompatibilität zwischen dem
Programmiergerät 20 und der zu installierenden
Softwareanwendung zu sichern. Das Verwaltungsmodul des
Programmiergeräts 124 liefert jegliche Anpassungen der
Softwareanwendung vor der Installierung.
Eine Datenbank für freizugebende Software 128
besteht aus einer Softwaredatenbank, die alle geläufigen
Softwareanwendungen oder -programme einschließt, welche für
verschiedene Programmiergeräte entwickelt und konfiguriert
worden sind, einschließlich des Programmiergeräts 20, das
mit dem Datenzentrum 62 über die Kommunikationsverbindung/
-verknüpfung für Daten 136 verbunden ist.
Die auf Regeln basierende Datenbank 130 besteht
aus einer Datenbank, die Informationen und Daten über
spezifische Regeln und Regelungen bezüglich der
verschiedenen Softwareanwendungen für das Programmiergerät
20 enthält. Zum Beispiel umfasst die auf Regeln basierende
Datenbank 130 Informationen darüber ob eine besondere
Softwareanwendung freigegeben werden kann, in einem
besonderen Land installiert werden kann, oder ob die
Software mangels einer Genehmigung durch eine regierende
Instanz, wie etwa ein Amt oder eine regulierende Zweigstelle
in einer besonderen Gegend nicht installiert werden kann.
Die auf Regeln basierende Datenbank 130 umfasst ebenso
Informationen in Bezug auf die Tatsache, ob der Hersteller,
Besitzer oder Lizenzträger der Softwareanwendung die
Installierung der Softwareanwendung in dem Programmiergerät
62 genehmigt hat. In einigen Fällen kann ein
Softwarehersteller, Besitzer oder Lizenzträger entweder
wollen oder dazu gezwungen sein, die Installierung eines
Softwareprogramms zum augenblicklichen Zeitpunkt wegen der
Politik oder der Strategie der Firma zu verhindern.
Ein Operator, der bei einem Ort, fern von dem
Informationsnetzwerk 62 lokalisiert ist, kann ein oder
mehrere Programmiereinheiten des Programmiergeräts 20 mit
dem Informationsnetzwerk 62 über die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 136 aus
einer ganzen Reihe von Gründen zusammenschalten. Zum
Beispiel kann ein Operator Informationen aus einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung wiedergewinnen, wie
etwa aus einer IMD-Vorrichtung 10, und diese Informationen
zu dem Datenzentrum 62 zwecks Speicherung oder Bewertung
übertragen. Auf ähnliche Weise kann ein Operator eine
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät 20 und dem
Informationsnetzwerk 62 bilden, um eine große Anzahl von
Informationen bezüglich eines besonderen Programmiergeräts
nachzuprüfen, wie etwa einer IMD-Vorrichtung 10,
Informationen die auf dem Informationsnetzwerk 62
gespeichert sind. Zum Beispiel kann ein Operator eine
Schnittstelle herstellen mit der Hilfe eines Hilfsmoduls das
auf dem Informationsnetzwerk 62 lokalisiert ist.
Ungeachtet des Zwecks für welchen das
Programmiergerät 20 mit dem Informationsnetzwerk 62 (über
die Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 136)
verbunden ist und eine Schnittstelle mit demselben bildet,
wird das Informationsnetzwerk 62 die Hardwarekonfiguration
und die Softwareanwendungen von verschiedenen auf einem
Mikroprozessor basierenden Instrumenten des
Programmiergeräts 20 automatisch nachprüfen. Auf der Basis
der Leistung eines Benutzers wird eine aktualisierte
Softwareanwendung automatisch installiert werden, wenn
dieselbe zur Verfügung steht und für die Installierung in
einem besonderen Programmiergerät zugelassen worden ist. In
einigen Fällen besteht die Softwareinstallierung in einer
Aktualisierung auf einer Byteebene für die Software, die
bereits in dem Instrument vorhanden ist. In anderen Fällen
besteht die Softwareinstallierung in einer neuen Anwendung,
die eine überholte Anwendung ersetzt. In einer
Anwendungsform kann der Operator mit der
Softwareinstallierung einverstanden sein. Der Operator kann
die Installierung der Software ebenfalls über einen
berührungsempfindlichen Datensichtschirm 84 des
Programmiergeräts 20 ablehnen oder hinausschieben, wie dies
vorher hierin bereits erörtert worden ist. Zum Beispiel kann
ein Operator die Installierung einer Softwareanwendung
ablehnen oder hinausschieben, wenn das Programmiergerät 20
zum gegebenen Moment in Anspruch genommen wird von einem
medizinischen Verfahren mit einer IMD-Vorrichtung. Dieses
Sicherheitsmerkmal beseitigt die Interferenzen mit den
Arbeitsabschnitten/-verfahren des Programmiergeräts der
IMD-Vorrichtung.
Die Abb. 6 stellt ein Fließdiagramm dar,
welches das Verfahren 140 einer automatischen Lieferung von
aktualisierter Software an das Programmiergerät 20
beschreibt. Die Systemlogik für das Verfahren wird
eingeleitet bei dem Schritt 142, das Kommunikationsmedium
für Daten/die entsprechende Verknüpfung 120 wird
eingeleitet zwischen dem Programmiergerät 20 und einem
Informationsnetzwerk 122. Die Kommunikationsverbindung/-ver
knüpfung für Daten 120 kann bestehen aus einer Verbindung
durch ein LAN, einer Internetverbindung, einer Verbindung
über eine Telefonlinie, einer Satellitenverbindung, einer
Konstellation von Satelliten, einer Verbindung über das GPS-
System, irgendeiner Kombination derselben oder einer
ähnlichen Kommunikationsverbindung. Die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 120 wird
vorzugsweise eingeleitet durch die ferne Schnittstelle für
die Benutzer der Instrumente 116 des Programmiergeräts 20.
Jedoch könnte die Kommunikationsverbindung/-verknüpfung
für Daten 120 auch eingeleitet werden durch das
Informationsnetzwerk 122 mittels des Verwaltungsmoduls des
Programmiergeräts 118. Ebenfalls kann die Schnittstelle
zwischen dem Programmiergerät 20 und dem
Informationsnetzwerk 122 eine direkte oder eine indirekte
Schnittstelle zwischen anderen Programmiergeräten sein. Zum
Beispiel kann die IMD-Vorrichtung 10 mit dem
Informationsnetzwerk 122, dem Programmiergerät 20 und der
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 120
verbunden sein. Bei dem Schritt 144 werden die gegenwärtigen
Konfigurationsinformationen über das Instrument aus dem
Programmiergerät 20 hin zu dem Informationsnetzwerk 122
übertragen. Diese Informationen umfassen sowohl die
gegenwärtige Hardwarekonfiguration als auch die
Softwareanwendungen des Programmiergeräts 20.
Bei dem Schritt 146 werden die Softwareanwendungen
identifiziert, welche durch einen Hersteller, Besitzer oder
Lizenzträger des Programmiergeräts 20 zugelassen sind. Bei
dem Schritt 148 werden die Softwareanwendungen
identifiziert, welche durch eine Instanz oder ein Amt einer
Regierung in dem Land zugelassen sind, in welchem das
Programmiergerät 20 lokalisiert ist. Bei dem Schritt 150
wird Zugang zu den Softwareanwendungen gegeben, welche durch
sowohl den Hersteller oder den Besitzer als auch durch ein
Instanz oder ein Amt einer Regierung in dem Land zugelassen
sind, in welchem das Programmiergerät 20 lokalisiert ist.
Die zugelassenen Softwareanwendungen werden über die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 120 hin zu
dem Programmiergerät 20 übertragen und in demselben
installiert, so wie dies bei dem Schritt 152 gezeigt wird.
Die Datenbank für Programmiergerätekonfigurationen 110 wird
unter Einsatz der erforderlichen und passenden Software
aktualisiert, wie dies durch den Logikschritt 154 gezeigt
wird. Auf ähnliche Weise wird die Datenbank des
Programmiergeräts, welche auf dem Informationsnetzwerk 130
lokalisiert ist, in Bezug auf die Softwareinstallierung
aktualisiert, wie dies durch den Schritt 156 gezeigt wird.
Die Abb. 7 stellt ein Fließdiagramm dar,
welches die verschiedenen Entscheidungen veranschaulicht,
welche erfordert sind, um die aktualisierten
Softwareanwendungen auf dem Programmiergerät 20 zu
installieren. Bei dem Schritt 160 wird die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 136
zwischen dem Programmiergerät 20 und dem Datenzentrum 62
eingeleitet. Wie dies vorher erörtert worden ist, kann diese
Verbindung bestehen aus einer Verbindung durch ein LAN,
einer Internetverbindung, einer Verbindung über eine
Telefonlinie, einer Satellitenverbindung, einer
Konstellation von Satelliten, einer Verbindung über das GPS-
System, irgendeiner Kombination derselben oder einer
ähnlichen Kommunikationsverbindung. Ferner kann die
Verbindung eine direkte oder eine indirekte Verbindung über
andere Programmiergeräte sein. Bei dem Schritt 162 werden
die gegenwärtige Hardwarekonfiguration und
Softwareanwendungen aus der Datenbank für
Programmiergerätekonfigurationen 110 wiedergewonnen. Das
Verwaltungsmodul des Programmiergeräts 124 des Datenzentrums
62 gewinnt die ferne Instrumentkonfiguration über die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 136 und
das Verwaltungsmodul des Programmiergeräts 118 von dem
Programmiergerät 20 wieder.
Bei dem Schritt 164 identifiziert das
Verwaltungsmodul des Programmiergeräts 118 aktualisierte
Softwareanwendungen über die Datenbank für freigegebene
Software 128. Bei dem Entscheidungsschritt 166 wird
bestimmt, ob eine aktualisierte Softwareanwendung für die
Installierung durch einen Hersteller, Besitzer oder
Lizenzträger der Software zugelassen worden ist. Wenn die
Softwareanwendung zur Installierung bei dem Programmiergerät
20 nicht zugelassen ist, wird die Softwareanwendung nicht
geliefert und die Logik fährt weiter zu dem Schritt 169, bei
welchem das Ereignis aufgezeichnet wird und der
Arbeitabschnitt beendet wird. Wenn die aktualisierte
Softwareanwendung durch den Hersteller, Besitzer oder
Lizenzträger der Software zugelassen ist, dann wird
bestimmt, ob die Softwareanwendung durch die
Regierungsinstanz zugelassen ist, wie etwa ein Regierungsamt
eines Landes, in welchem das Programmiergerät 20 lokalisiert
ist. Die Entscheidung wird bei dem Entscheidungsschritt 168
angezeigt. Wenn die aktualisierte Softwareanwendung durch
die Regierungsinstanz nicht zugelassen ist, dann wird die
Aktualisierung der Softwareanwendung nicht installiert und
die Logik fährt weiter hin zu dem Schritt 169, bei welchem
das Ereignis aufgezeichnet wird und der Arbeitabschnitt
beendet wird.
Wenn die 05620 00070 552 001000280000000200012000285910550900040 0002010053116 00004 05501Softwareanwendung durch die
Regierungsinstanz zugelassen worden ist, dann wird bestimmt,
ob es notwendig ist die aktualisierte Software vor der
Installierung in dem Programmiergerät 20 zu modifizieren,
wie dies durch den Entscheidungsschritt 170 gezeigt wird.
Wenn die aktualisierte Software modifiziert werden muss,
dann wird diese Modifikation vollzogen auf der Basis der
Konfiguration des Programmiergeräts in der Datenbank für
Programmiergerätekonfigurationen 110 und der Datenbank für
Programmiergerätekonfigurationen 126, wie dies bei dem
Schritt 172 gezeigt wird. Wenn die Software in dem
Programmiergerät 20 eine Modifikation benötigt, wird die
Logik weiter zu dem Entscheidungsschritt 176 schreiten, bei
welchem das Vorhandensein von Problemen mit dem
Programmiergerät 20 überprüft wird. Wenn Probleme mit dem
Programmiergerät 20 vorhanden sind, fährt die Logik weiter
zu dem Schritt 177, bei welchem ein Alarm signalisiert oder
an den Operator weitergeleitet wird. In dem Fall, wo keine
Probleme mit dem Programmiergerät 20 vorhanden sind, fährt
die Logik weiter bis zu dem Entscheidungsschritt 178, bei
welchem überprüft wird, ob das Programmiergerät 20 die
Installierung versagt oder hinausschiebt. Wenn nicht, fährt
die Logik fort, um die Software unter dem Logikschritt 182
zu installieren und der Arbeitabschnitt wird bei dem Schritt
184 beendet. In der Alternative, wenn es bestätigt wird,
dass das Programmiergerät 20 die Installierung der Software
versagt, wird die Installierung für einen späteren Zeitpunkt
unter dem Schritt 180 eingeplant.
Sobald die Softwareanwendung das richtige, in dem
Programmiergerät 20 zu installierende Format aufweist, wird
bestimmt, ob der Operator des Programmiergeräts 20 die
Installierung der Softwareanwendung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt versagt oder hinausschiebt, wie dies durch den
Entscheidungsschritt 178 gezeigt wird. Die
Softwareinstallierung kann versagt oder hinausgeschoben
werden, wenn das Programmiergerät 20 damit beschäftigt ist
eine Aufgabe aus einer Auswahl von vielen Aufgaben
durchzuführen, wie etwa die Wiedergewinnung von
Informationen aus der IMD-Vorrichtung 10. Wenn der Operator
des Programmiergeräts 20 eine Softwareinstallierung versagt,
dann wird keine Softwareanwendung geliefert, wie dies hierin
oben erörtert worden ist. Auf ähnliche Weise, wenn der
Operator des Programmiergeräts 20 die Installierung
irgendwann hinausschiebt, dann wird die Softwareanwendung
später installiert werden, wie dies durch den Schritt 180
gezeigt wird. Schließlich, wenn der Operator des
Programmiergeräts 20 mit der Installierung der
aktualisierten Softwareanwendung zu diesem Zeitpunkt
einverstanden ist, dann wird die aktualisierte
Softwareanwendung auf dem Programmiergerät 20 installiert,
wie dies durch den Schritt 180 gezeigt wird.
Demgemäß liefert die vorliegende Erfindung auf
vorteilhafte Art und Weise eine Methode und ein Verfahren,
durch welche ein fernes Programmiergerät oder irgendeine
Kontrollvorrichtung, welche in der Lage sind, die
Tätigkeiten einer IMD-Vorrichtung oder einer großen Anzahl
von IMD-Vorrichtungen zu überwachen, unter Einsatz eines auf
dem Web basierenden, weltweit verteilten, intelligenten
Systems bereinigt, überwacht und programmiert werden können.
Auf spezifische Weise umfassen einige der Vorteile der
Erfindung eine automatische Softwareaktualisierung, die aus
einem Datenexpertenzentrum an weltweit verteilte Anlagen
oder Gruppen von Programmiergeräten übertragen wird, wobei
ein jede derselben eine oder mehrere IMD-Vorrichtungen
bedient. Einer der zahlreichen Vorteile der
Softwareverteilung und des Verwaltungssystems der
vorliegenden Erfindung umfasst die Fähigkeit des Systems,
sich an ein auf dem Web basierendes, telemetrisches/
drahtloses Kommunikationssystem anzupassen. Auf spezifische
Weise bringt der Gebrauch eines weltweit zugänglichen
Datenexpertenzentrums zum Bedienen eines hochverteilten
Netzwerkes von Programmiergeräten bedeutende Vorteile für
die Dienstleistungen an dem Patienten mit sich. Ferner wird
das mit dem Internet kompatible, vorzugsweise auf dem Web
basierende Datenexpertenzentrum geliefert, um die
betriebsfähige und funktionale Software des
Programmiergeräts aufzurüsten, zu aktualisieren, zu
korrigieren und zu modifizieren, was wiederum die IMD-
Vorrichtungen durch die Herstellung einer Abwärtsstrecke hin
zu den IMD-Vorrichtungen aktualisieren kann, um die
Softwareanwendungen so zu übertragen wie dies benötigt wird.
Obwohl spezifische Anwendungsformen der Erfindung
hierin mit gewissen Einzelheiten bekannt gemacht worden
sind, wird es wohl verstanden, dass dies nur zum Zwecke der
Erläuterung gemacht worden ist und es darf dies nicht als
eine Einschränkung der Reichweite der Erfindung, wie sie in
den beigefügten Ansprüchen definiert wird, angesehen werden.
Es muss verstanden werden, dass verschiedene Änderungen,
Umwandlungen und Veränderungen an den hierin beschriebenen
Anwendungsformen durchgeführt werden können, ohne dass man
sich von dem Geist und dem Ziel der beigefügten Ansprüche
entfernt.
Claims (47)
1. Bei einem bidirektionalen Kommunikationssystem, in
welchem ein auf dem Web basierendes, fernes
Datenexpertenzentrum in Fernkommunikationen mit einem
Programmiergerät verbunden ist, wobei das Programmiergerät
mit mindestens einer IMD-Vorrichtung, einem System für die
Lieferung einer automatischen Softwareaktualisierung hin zu
dem Programmiergerät ausgehend von dem Datenexpertenzentrum
verbunden ist, das System zur automatischen
Softwareaktualisierung, das die nachfolgenden Elemente
umfasst:
das Programmiergerät enthält ferner:
eine Konfigurationsdatenbank, welche die Informationen zur Instrumentenkonfiguration enthält; und
eine Benutzerschnittstelle für das Einleiten einer Schnittstelle bis hin zu dem fernen Datenexpertenzentrum;
wobei das ferne Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Elemente enthält:
eine Datenbank zur Instrumentenkonfiguration, welche die Konfigurationsdaten für das Programmiergerät enthält;
eine Datenbank für die Freigabe der Software, die mit dem Programmiergerät kompatible Softwareanwendungen enthält;
eine auf Regeln basierende Datenbank, welche eine zugelassene Softwareanwendung für das Programmiergerät identifiziert; und
ein fernes Verwaltungsmodul für Instrumente zur Lieferung der anerkannten Softwareanwendung an das Programmiergerät über die Schnittstelle.
das Programmiergerät enthält ferner:
eine Konfigurationsdatenbank, welche die Informationen zur Instrumentenkonfiguration enthält; und
eine Benutzerschnittstelle für das Einleiten einer Schnittstelle bis hin zu dem fernen Datenexpertenzentrum;
wobei das ferne Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Elemente enthält:
eine Datenbank zur Instrumentenkonfiguration, welche die Konfigurationsdaten für das Programmiergerät enthält;
eine Datenbank für die Freigabe der Software, die mit dem Programmiergerät kompatible Softwareanwendungen enthält;
eine auf Regeln basierende Datenbank, welche eine zugelassene Softwareanwendung für das Programmiergerät identifiziert; und
ein fernes Verwaltungsmodul für Instrumente zur Lieferung der anerkannten Softwareanwendung an das Programmiergerät über die Schnittstelle.
2. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät in drahtlosen Kommunikationen mit
mindestens einer einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung
steht.
3. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät ein Analysator ist, welcher im Zusammenhang
mit einer einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung benutzt
wird.
4. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät eine einpflanzbare, medizinische Vorrichtung
ist.
5. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung durch ein lokales Netz
einleitet.
6. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung durch Internet einleite.
7. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung durch eine Telefonlinie
einleitet.
8. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung durch Satellit einleitet.
9. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung durch das GPS-System
einleitet.
10. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
mindestens zwei Kommunikationsverbindungen einleitet, welche
ausgewählt werden aus der Gruppe der
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
durch ein lokales Netz, einer Internetverbindung, einer
Verbindung über eine Telefonlinie, einer
Satellitenverbindung, einer Verbindung über das GPS-System
und einer Kombination derselben.
11. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Konfigurationsdatenbank des Programmiergeräts ferner
enthält:
eine Softwaredatenbank, die Softwareanwendungen enthält; und
eine Hardwaredatenbank, die Informationen über der Hardwarekonfiguration enthält.
eine Softwaredatenbank, die Softwareanwendungen enthält; und
eine Hardwaredatenbank, die Informationen über der Hardwarekonfiguration enthält.
12. Bei einem bidirektionalen Kommunikationssystem, in
welchem ein auf dem Web basierendes, fernes
Datenexpertenzentrum in Fernkommunikationen mit einem
Programmiergerät verbunden ist, wobei das Programmiergerät
mit mindestens einer IMD-Vorrichtung, einem System für die
Lieferung einer automatischen Softwareaktualisierung hin zu
dem Programmiergerät ausgehend von dem Datenexpertenzentrum
verbunden ist, das System zur automatischen
Softwareaktualisierung, das die folgenden Elemente enthält:
eine Datenbank zur Konfiguration des Programmiergeräts, die im Innern des Programmiergerätes lokalisiert ist;
eine Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts, die im Innern des Programmiergeräts zur Initialisierung einer Schnittstelle hin zu dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist; und
ein Verwaltungsmodul des Programmiergeräts, das im Innern des fernen Datenexpertenzentrums lokalisiert ist, um Zugang zu den Informationen über der Instrumentkonfiguration aus der Datenbank über die Konfiguration des Programmiergeräts zu erlangen, um Zugang zu einer zugelassenen Softwareanwendung des Programmiergeräts zu erlangen, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, um das Programmiergerät mit der zugelassenen Softwareanwendung zu aktualisieren und um die Datenbank für die Konfiguration eines Programmiergeräts bei dem Programmiergerät zu aktualisieren.
eine Datenbank zur Konfiguration des Programmiergeräts, die im Innern des Programmiergerätes lokalisiert ist;
eine Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts, die im Innern des Programmiergeräts zur Initialisierung einer Schnittstelle hin zu dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist; und
ein Verwaltungsmodul des Programmiergeräts, das im Innern des fernen Datenexpertenzentrums lokalisiert ist, um Zugang zu den Informationen über der Instrumentkonfiguration aus der Datenbank über die Konfiguration des Programmiergeräts zu erlangen, um Zugang zu einer zugelassenen Softwareanwendung des Programmiergeräts zu erlangen, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, um das Programmiergerät mit der zugelassenen Softwareanwendung zu aktualisieren und um die Datenbank für die Konfiguration eines Programmiergeräts bei dem Programmiergerät zu aktualisieren.
13. System gemäß Anspruch 12, in welchem das
Programmiergerät ein Programmiergerät ist, welcher mit einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung benutzt wird.
14. System gemäß Anspruch 12, in welchem das
Programmiergerät ein Analysator ist, welcher mit einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung benutzt wird.
15. System gemäß Anspruch 12, in welche das
Programmiergerät eine einpflanzbare medizinische Vorrichtung
ist.
16. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle hin zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über ein lokales Netz
einleitet.
17. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über Internet einleitet.
18. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über eine Telefonlinie
einleitet.
19. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über, Satellit einleitet.
20. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über das GPS-System
einleitet.
21. System gemäß Anspruch 12, in welchem die
Benutzerschnittstelle des Programmiergeräts die
Schnittstelle zu dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
mindestens zwei Kommunikationsverbindungen einleitet, welche
ausgewählt werden aus der Gruppe der
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
über ein lokales Netz, einer Internetverbindung, einer
Verbindung über eine Telefonlinie, einer
Satellitenverbindung, einer Verbindung über das GPS-System
und einer Kombination derselben.
22. System gemäß Anspruch 12, in welchem die Datenbank
der Konfigurationen des Programmiergeräts ferner enthält:
eine Softwaredatenbank, die Softwareanwendungen enthält; und
eine Hardwaredatenbank, die Informationen über der Hardwarekonfiguration enthält.
eine Softwaredatenbank, die Softwareanwendungen enthält; und
eine Hardwaredatenbank, die Informationen über der Hardwarekonfiguration enthält.
23. bei einem bidirektionalen Kommunikationssystem, in
welchem ein auf dem Web basierendes, fernes
Datenexpertenzentrum in Fernkommunikationen mit einem
Programmiergerät steht, wobei das Programmiergerät mit
mindestens einer IMD-Vorrichtung, einem Verfahren für die
Lieferung einer automatischen Softwareaktualisierung hin zu
dem Programmiergerät ausgehend von dem Datenexpertenzentrum
verbunden ist, das Verfahren das die folgenden Schritte
enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum;
Wiedergewinnung aktueller Konfigurationsinformationen über ein Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät;
Zugriff auf die zugelassene Softwareanwendung;
Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung bis hin zu dem Programmiergerät über die Schnittstelle; und
Aktualisierung einer fernen Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist.
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum;
Wiedergewinnung aktueller Konfigurationsinformationen über ein Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät;
Zugriff auf die zugelassene Softwareanwendung;
Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung bis hin zu dem Programmiergerät über die Schnittstelle; und
Aktualisierung einer fernen Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist.
24. Verfahren gemäß Anspruch 23 welches ferner den
folgenden Schritt enthält:
Aktualisierung einer Datenbank über die
Konfiguration der Instrumente, welche in dem
Programmiergerät lokalisiert ist.
25. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle durch eine
Kommunikationsverbindung über ein lokales Netzwerk zwischen
dem Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum.
26. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle durch eine
Kommunikationsverbindung über Internet zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum.
27. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle durch eine
Kommunikationsverbindung über eine Telefonlinie zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum.
28. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle durch eine
Kommunikationsverbindung über Satellit zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum.
29. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchen der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle durch eine
Kommunikationsverbindung über das GPS-System zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum.
30. System gemäß Anspruch 23, in welchem der Schritt
der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den folgenden
Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mit
Hilfr von mindestens zwei Kommunikationsverbindungen, die
ausgewählt werden aus der Gruppe der
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
über ein lokales Netz, einer Internetverbindung, einer
Verbindung über eine Telefonlinie, einer
Satellitenverbindung, einer Verbindung über das GPS-System
und einer Kombination derselben.
31. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung
den folgenden weiteren Schritt umfasst:
Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung
für das Programmiergerät, welche auf der Genehmigung der
Anwendung durch eine Regierunginstanz in einem Land beruht,
in welchem das Programmiergerät lokalisiert ist.
32. Verfahren gemäß Anspruch 23, in welchem der
Schritt der Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung
den folgenden weiteren Schritt umfasst:
Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung
für das Programmiergerät, welche auf der
Herstellungsgenehmigung der Anwendung beruht.
33. Verfahren gemäß Anspruch 23 welches den folgenden
weiteren Schritt umfasst:
Modifizierung der zugelassenen Softwareanwendung,
die auf der Konfigurationsinformationen über das Instrument
des Programmiergeräts vor der Übertragung der zugelassenen
Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät beruht.
34. Verfahren zur Lieferung einer automatischen
Softwareaktualisierung zu einem Programmiergerät eines
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystems, wobei das
Verfahren die folgenden Schritte enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über das Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Identifizierung einer zugelassenen Anwendungssoftware für das Programmiergerät; und
Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät über die Schnittstelle.
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über das Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Identifizierung einer zugelassenen Anwendungssoftware für das Programmiergerät; und
Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät über die Schnittstelle.
35. Verfahren gemäß Anspruch 34 welches ferner den
folgenden Schritt enthält:
Aktualisierung einer Datenbank über die
Konfiguration der Instrumente, welche in dem
Programmiergerät lokalisiert ist.
36. Verfahren gemäß Anspruch 34 welches ferner den
folgenden Schritt enthält:
Aktualisierung einer fernen Datenbank über die
Konfiguration der Instrumente, welche in dem fernen
Datenexpertenzentrum lokalisiert ist.
37. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über ein lokales Netzwerk.
38. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über Internet.
39. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über eine Telefonlinie.
40. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über Satellit.
41. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle ferner den
folgenden Schritt enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mittels
einer Kommunikationsverbindung über das GPS-System.
42. System gemäß Anspruch 34, in welchem der Schritt
der Initialisierung einer Schnittstelle den weiteren Schritt
enthält:
Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
Programmiergerät und dem fernen Datenexpertenzentrum mit
Hilfr von mindestens zwei Kommunikationsverbindungen, die
ausgewählt werden aus der Gruppe der
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
über ein lokales Netz, einer Internetverbindung, einer
Verbindung über eine Telefonlinie, einer
Satellitenverbindung, einer Verbindung über das GPS-System
und einer Kombination derselben.
43. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Identifizierung einer zugelassenen
Softwareanwendung den folgenden weiteren Schritt umfasst:
Identifizierung einer zugelassenen
Softwareanwendung für das Programmiergerät, welche auf der
Genehmigung der Anwendung durch eine Regierungsinstanz in
einem Land beruht, in welchem das Programmiergerät
lokalisiert ist.
44. Verfahren gemäß Anspruch 34, in welchem der
Schritt der Identifizierung einer zugelassenen
Softwareanwendung den folgenden weiteren Schritt umfasst:
Identifizierung einer zugelassenen
Softwareanwendung für das Programmiergerät, welche sich auf
die Herstellungsgenehmigung der Anwendung beruht.
45. Verfahren gemäß Anspruch 34 welches den folgenden
weiteren Schritt umfasst:
Modifizierung der zugelassenen Softwareanwendung,
die auf der Konfigurationsinformation für die Instrumente
des Programmiergeräts vor der Übertragung der zugelassenen
Softwareanwendung zu dem Programmiergerät beruht.
46. System zur Lieferung einer automatischen
Softwareaktualisierungwendung an ein Programmiergerät eines
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystems, wobei das
System die folgenden Mittel enthält:
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, die in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät;
Mittel zum Zugriff auf die zugelassene Softwareanwendung;
Mittel zur Übertragung der zugelassenen Software hin zu dem Programmiergerät;
Mittel zur Aktualisierung einer fernen Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist; und
Mittel zur Aktualisierung der Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, die in dem Programmiergerät lokalisiert ist.
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über Instrument aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, die in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Bestimmung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät;
Mittel zum Zugriff auf die zugelassene Softwareanwendung;
Mittel zur Übertragung der zugelassenen Software hin zu dem Programmiergerät;
Mittel zur Aktualisierung einer fernen Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist; und
Mittel zur Aktualisierung der Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, die in dem Programmiergerät lokalisiert ist.
47. System zur Lieferung einer automatischen
Softwareaktualisierung hin zu einem Programmiergerät eines
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystems, wobei das
System die folgenden Schritte enthält:
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über Instrumente aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Identifizierung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät; und
Mittel zur Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät.
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und einem fernen Datenexpertenzentrum, das an einem fernen Standort in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Wiedergewinnung von aktuellen Konfigurationsinformationen über Instrumente aus einer Datenbank über die Konfiguration der Instrumente, welche in dem Programmiergerät lokalisiert ist;
Mittel zur Identifizierung einer zugelassenen Softwareanwendung für das Programmiergerät; und
Mittel zur Übertragung der zugelassenen Softwareanwendung hin zu dem Programmiergerät.
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