DE10062064A1 - Erklärung bezüglich staatlich unterstützter Forschung oder Entwicklung - Google Patents
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Abstract
Ein Verfahren zur Unterstützung des Abrufs von Artikeldaten in einem Datenkassensystem kann folgende Schritte umfassen: Scannen der Kennung, die einem Artikel zugeordnet ist; Durchsuchen einer Umsetztabelle nach Artikeldaten, die der gescannten Kennung entsprechen; sowie für den Fall, dass beim Durchsuchen der Umsetztabelle keine Artikeldaten gefunden werden können, Anzeigen einer Liste von Artikeldaten, die zuvor der gescannten Kennung zugewiesen wurden. Bei einer bevorzugten Ausführungsart können die Artikeldaten in dem Einzelhandelspreis, der dem Artikel entspricht, bestehen. Ein Datenkassensystem, das beim Abruf von Artikeldaten Unterstützung bietet, kann Folgendes enthalten: ein Datenkassenterminal, an dem der Warenverkauf im Einzelhandel bearbeitet wird; einen Scanner zum Scannen der Artikelkennungen, die auf den Artikeln angebracht sind; eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen; eine Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise, in der die Preise gespeichert werden, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; sowie eine grafische Benutzerschnittstelle auf dem Datenkassenterminal, auf der eine Liste der Preise angezeigt werden kann, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind. Des Weiteren kann das Datenkassensystem sowohl Mittel zum Akzeptieren von manuell eingegebenen Preisen für gescannte Artikelkennungen als auch Mittel zum Speichern der manuell eingegebenen ...
Description
Diese Erfindung bezieht sich auf Datenkassensysteme (point
of sale systems, POS systems) und im Besonderen auf ein
Verfahren und eine Einrichtung zur Unterstützung des Abrufs
von Preis- und Artikeldaten in einer Datenkasse.
Derzeitige Datenkassensysteme des Einzelhandels können einen
optischen Scanner enthalten, welcher zum Scannen des
Universal Product Codes (UPC), der amerikanischen
allgemeinen Artikelcodierung, dient, der auf den
Verpackungen von Einzelhandelsware angebracht ist. Diese
Artikelcodierungen beinhalten typischerweise eine Universal
Product Identification Number (UPIN), eine allgemeine
Produktkennungsnummer, die vom Uniform Code Council, dem
amerikanischen Ausschuss für Codierung, ausgegeben wird.
Hersteller können für ihre Einzelhandelsware
Produktkennungsnummern erhalten, indem sie diese beim
Uniform Code Council beantragen. Verschiedene
Organisationen, wie beispielsweise 1-800-Database und GE
Information Systems, stellen Datenbanken zur Verfügung, die
eine Auflistung aller Produktkennungsnummern enthalten.
Datenkassensysteme verwenden diese Datenbanken in einer
Umsetztabelle, um die Produktkennungsnummern in die jeweils
zu der Einzelhandelsware gehörenden Artikel- und Preisdaten
umzusetzen.
Insbesondere kann ein Kassierer im Einzelhandel, der ein
Datenkassensystem verwendet, die auf der Verpackung einer
Einzelhandelsware enthaltene Artikelcodierung scannen und
dadurch eine Produktkennungsnummer für die Einzelhandelsware
erhalten. Anhand der gescannten Produktkennungsnummern kann
das Datenkassensystem dann über eine Umsetztabelle die
Preis- und Artikeldaten für die gescannte Einzelhandelsware
erhalten. Folglich kann durch die Verwendung von
Datenkassensystemen, die eine Technologie zum Scannen der
Artikelcodierungen enthalten, die Verarbeitungszeit beim
Abkassieren verringert werden, während der ein Kassierer die
vom Kunden zum Kauf ausgewählten Artikel auflistet. Es ist
vorteilhaft, dass der Kassierer durch den Einsatz eines
Datenkassensystems mit Artikelcodierungsscanner nicht für
jeden vom Kunden zum Kauf ausgewählten Einzelhandelsartikel
die Preis- und Artikeldaten manuell in die Datenkasse
eingeben muss.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass beim Abkassieren unter
Verwendung derzeitiger Datenkassensysteme die Umsetztabelle
die Preis- und Artikeldaten, die einer gescannten
Produktkennungsnummer entsprechen, nicht enthält.
Insbesondere kann die Einzelhandelsware eine neue
Produktlinie darstellen, für die im Datenkassensystem noch
keine Preisangaben vorliegen. Eine andere Möglichkeit ist,
dass die Einzelhandelsware ein Artikel sein kann, dessen
Preis von dem in der Umsetztabelle aufgelisteten Preis
abweicht.
Ebenso ist es möglich, dass die allgemeine
Produktkennungsnummer in der Umsetztabelle nicht existiert.
Zum Beispiel kann eine Einzelhandelsware im regulären
Inventar eines Einzelhandelgeschäftes nicht enthalten sein.
In jedem dieser Fälle muss der Kassierer den Preis der nicht
identifizierten Einzelhandelsware per Hand ermitteln.
Folglich muss der Kassierer den Preis manuell in die
Datenkasse eingeben. Gelegentlich kann es auch vorkommen,
dass eine im Handel erhältliche Artikelcodierungsdatenbank
keine dem gescannten Barcode (Balkencode) entsprechende
Produktkennungsnummer beinhaltet. In diesem Fall muss der
Kassierer nicht nur den Preis der Einzelhandelsware, sondern
auch die interne Artikelnummer der Einzelhandelsware manuell
in die Datenkasse eingeben.
Derzeitige Lösungen der oben dargelegten Mängel
gegenwärtiger Datenkassensysteme schließen ein, dass der
Kassierer einen Mitarbeiter bittet, eine "Preisprüfung"
durch Vergleichen der Preise von anderen, gleich
etikettierten Artikeln vorzunehmen. Die Preisprüfung hat zur
Folge, dass wartende Kunden noch länger warten müssen.
Gegenwärtigen Datenkassensystemen fehlt also ein Verfahren
zur Speicherung und zum Wiederaufruf von Artikeldaten, wie
beispielsweise Preis und Abteilung, die vom Kassierer
eingegeben wurden.
Ein Verfahren zur Unterstützung des Wiederaufrufs von
Artikeldaten in einem Datenkassensystem kann das Scannen
einer mit der Einzelhandelsware verbundenen Kennung
beinhalten, das Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den der
gescannten Kennung entsprechenden Artikeldaten sowie, falls
in der Umsetztabelle beim Suchvorgang keine Artikeldaten
gefunden werden können, das Anzeigen einer Liste mit
Artikeldaten, die der gescannten Kennung vorher zugeordnet
wurden. In einer bevorzugten Ausführungsart kann es sich bei
den Artikeldaten um einen zu der Einzelhandelsware
gehörenden Einkaufspreis handeln.
Außerdem kann das erfindungsgemäße Verfahren als weitere
Schritte eine Auswahl von Artikeldaten aus der Liste
akzeptieren sowie die ausgewählten Artikeldaten der
Einzelhandelsware zuweisen, die der gescannten Kennung
zugeordnet ist. Das Datenkassensystem kann, als Antwort auf
die Auswahl der in der Liste enthaltenen Artikeldaten, einen
Zählwert erhöhen, welcher alle Auswahlvorgänge von
ausgewählten Artikeldaten zählt. Nach der Zuordnung der
Artikeldaten zu der gescannten Kennung kann das
Datenkassensystem die zugeordneten Artikeldaten einem
Änderungssatz hinzufügen.
Wenn keine Artikeldaten aus der Liste ausgewählt werden,
kann das Datenkassensystem für die gescannte Kennung manuell
eingegebene Artikeldaten akzeptieren. Anschließend kann das
Datenkassensystem dann sowohl die manuell eingegebenen
Artikeldaten der zur gescannten Kennung gehörenden
Einzelhandelsware zuordnen als auch die manuell eingegebenen
Artikeldaten in der Artikeldatenliste hinzufügen. Bevor das
Datenkassensystem die manuell eingegebenen Artikeldaten der
Einzelhandelsware zuordnet, kann sie jedoch die manuell
eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen
Artikeldaten vergleichen. Wenn es sich bei den manuell
eingegebenen Artikeldaten um ein Duplikat von Artikeldaten
aus der Liste handelt, kann das Datenkassensystem die
bereits vorhandenen Artikeldaten der gescannten Kennung
zuordnen. Zudem kann das Datenkassensystem den Zählwert
entsprechend des Artikeldatenduplikats erhöhen.
Eine spezielle Ausführungsart des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann ein Datenkassensystem zur Unterstützung des
Wiederaufrufs von Einzelhandelspreisangaben einschließen.
Ein Datenkassensystem zur Unterstützung des Wiederaufrufs
von Einzelhandelspreisangaben kann Folgendes umfassen: ein
Datenkassenterminal zur Bearbeitung des Verkaufs von
Einzelhandelswaren in einem Ladengeschäft; einen Scanner zum
Scannen der Artikelkennungen, die an den Einzelhandelswaren
angebracht sind; eine Umsetztabelle zum Korrelieren der
gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen;
eine Datenbank mit einer Liste manuell eingegebener Preise
zur Speicherung von Preisen, die nicht in der Umsetztabelle
enthalten sind; und eine grafische Benutzerschnittstelle
(graphical user interface, GUI) im Datenkassenterminal zur
Anzeige einer Liste gespeicherter Preise, die in der
Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise
enthalten sind. Das Datenkassensystem kann des Weiteren
Mittel zum Akzeptieren eines manuell eingegebenen, einer
gescannten Artikelkennung entsprechenden Preises sowie zur
Speicherung des manuell eingegebenen Preises in der
Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise
umfassen.
Die Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise des
Datenkassensystems kann eine Vielzahl von Datensätzen
umfassen, wobei jeder Datensatz eine Artikelkennung, einen
Einzelhandelspreis sowie einen Zählwert enthält, der zählt,
wie oft der Kassierer der gescannten Artikelkennung den
Einzelhandelspreis zuordnet. Außerdem kann jeder Datensatz
eine Kassiererkennung enthalten, die dazu dient, denjenigen
Kassierer zu identifizieren, der als erster den
Einzelhandelspreis der Artikelkennung zuordnet. Schließlich
kann jeder Datensatz ein Datumsfeld enthalten, welches das
Datum anzeigt, an dem der Kassierer den Einzelhandelspreis
zum ersten Mal der Artikelkennung zuordnet.
Die grafische Benutzerschnittstelle umfasst vorzugsweise
eine Liste manuell eingegebener, den gescannten
Artikelkennungen entsprechender Preise sowie eine
Schaltfläche für die manuelle Eingabe eines Preises, der
nicht in der Liste manuell eingegebener Preise enthalten
ist, um diesen der gescannten Artikelkennung zuzuordnen. Die
Liste manuell eingegebener Preise kann eine Vielzahl von
Listeneinträgen enthalten, wobei jeder Listeneintrag
Folgendes umfasst: einen Einzelhandelspreis, eine
Produktbeschreibung, einen Kassierernamen zur
Identifizierung des Kassierers, der als erster den
Einzelhandelspreis eingegeben hat, ein Eingabedatum, das
anzeigt, wann der Kassierer den Einzelhandelspreis zum
ersten Mal eingegeben hat, und einen Zählwert, der zählt,
wie oft der Kassierer den Einzelhandelspreis einer
gescannten Artikelkennung zuordnet.
In den vorliegenden Zeichnungen werden die zurzeit
bevorzugten Ausführungsarten dargestellt, wobei sich die
Erfindung jedoch selbstverständlich nicht auf die
abgebildeten Anordnungen und Instrumente beschränkt.
Fig. 1 ist eine bildliche Darstellung eines
Datenkassensystems mit einer Technologie zum
Scannen der Artikelcodierung.
Fig. 2 ist eine bildliche Darstellung eines
Datenkassensystems mit einer Technologie zum
Scannen der Artikelcodierung entsprechend der
erfindungsgemäßen Anordnungen.
Fig. 3 ist die Abbildung einer Anzeige auf einer
grafischen Benutzerschnittstelle, die im Rahmen
der erfindungsgemäßen Anordnungen verwendet wird.
Fig. 4A-B bilden zusammen ein Flussdiagramm zur
schematischen Darstellung des erfindungsgemäßen
Verfahrens.
In der letzten Zeit wurde damit begonnen, Datenkassensysteme
im Einzelhandel mit Benutzerschnittstellen (GUI)
auszustatten, um dem Kassenpersonal zusätzlich zu den
Produktpreisen weitere Artikeldaten zugänglich zu machen.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung eines typischen
Datenkassensystems mit grafischer Benutzerschnittstelle und
Barcode-Scanner-Technologie. Zu einem typischen
Datenkassensystem 1 für den Einzelhandel kann im allgemeinen
Folgendes gehören: ein Datenkassen-Computer 9 mit einer
Festplatte 8, einer Geldschublade 2, einer Tastatur 3, einem
Bildschirm für die grafische Benutzerschnittstelle 4 und
einem Barcode-Scanner 5. Mit dem Barcode-Scanner 5 kann der
Kassierer das Barcode-Etikett 7 scannen, beispielsweise das
Etikett mit der Artikelcodierung (UPC label), das auf der
Verpackung des Artikels 6 angebracht ist. Das
Datenkassensystem 1 kann aus dem gescannten Barcode-Etikett
eine eindeutige Produktkennungsnummer herauslesen, z. B.
eine UPIN-Kennung (UPIN = Uniform Product Identification
Number, universelle Produktkennungsnummer).
Anschließend kann das Datenkassensystem 1 in der
Umsetztabelle 12 auf der Festplatte 8 auf die gescannte
Kennungsnummer verweisen und einen Preis 10 sowie wahlweise
eine Produktbeschreibung 11, die dem Artikel 6 entspricht,
abrufen. Schließlich kann das typische Datenkassensystem 1
den Preis 10 und die Beschreibung 11 auf dem Bildschirm 4
der grafischen Benutzerschnittstelle (GUI) anzeigen und
einen Nachweis über den Einkauf in Form eines Kassenbelegs
erstellen (hier nicht abgebildet). Darüber hinaus können die
zugehörigen Artikeldaten, beispielsweise die wahlweise
angezeigte Produktbeschreibung 11, zur Dokumentation der
Transaktion in mindestens einen elektronischen Datensatz
geschrieben werden. Das typische Datenkassensystem 1 kann
also den Kassierer beim Kassiervorgang unterstützen. Da das
typische Datenkassensystem 1 aber von der Umsetztabelle 8
abhängig ist, kann das Datenkassensystem 1 einen Kassierer
im Einzelhandel nicht beim Kassiervorgang unterstützen, wenn
zu einem Produkt die entsprechenden Preis- und
Produktangaben in Umsetztabelle 8 fehlen.
Fig. 2 zeigt ein Datenkassensystem entsprechend der
erfindungsgemäßen Anordnungen. Die vorliegende Erfindung
bezieht sich vor allem, wie in der Figur gezeigt, auf
Datenkassensysteme mit GUI-Anzeigen für den Einzelhandel und
bietet eine Lösung für das Problem der Identifizierung der
Preis- und Produktdaten bei Artikeln, bei denen diese Daten
in der Umsetztabelle unzureichend sind. Wie in Fig. 2
gezeigt, kann das Datenkassensystem 20, das gemäß der
erfindungsgemäßen Anordnungen aufgebaut ist, ein Netz 28 von
mehreren Datenkassenterminals 21 umfassen. Zu jedem
Datenkassenterminal 21 können eine Tastatur 22, eine
Geldschublade 23, eine GUI-Anzeige 25 und ein Barcode-
Scanner 24 zum Lesen des Barcodes 30, der auf der Verpackung
eines Artikels 29 angebracht ist, gehören. Des Weiteren kann
jeder Datenkassenterminal 21 eine Festplatte 31 zum
Speichern von Computeranweisungen zum Ausführen eines
Verfahrens 100 enthalten, welches das Kassenpersonal beim
Abrufen von Preis- und Artikeldaten unterstützt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsart der vorliegenden
Erfindung enthält das Datenkassensystem 20 darüber hinaus
einen Datenkassen-Computer 26, der eine Festplatte 27
umfassen kann, auf der sowohl die Umsetztabelle 32 als auch
eine Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33
gespeichert sind. In Umsetztabelle 32 kann eine Liste der
Produktkennungsnummern mit den entsprechenden Produktpreisen
und -daten enthalten sein. Jedes Mal, wenn ein Kassierer
einen Barcode 30 scannt, kann das Datenkassensystem 20 die
zu dem jeweiligen Barcode gehörige Produktkennungsnummer
identifizieren und in Umsetztabelle 32 nach einem Preis
suchen, der der betreffenden Produktkennungsnummer
zugeordnet ist.
Wenn aber in Umsetztabelle 32 kein entsprechender Preis zu
finden ist, kann das Datenkassensystem 20 dem Kassierer die
Möglichkeit bieten, einen entsprechenden Preis manuell
einzugeben. Der Vorteil des Datenkassensystems 20 liegt
darin, dass das System Produktpreise speichern kann, die von
den Kassierern manuell eingeben wurden, wenn aus
Umsetztabelle 32 nach dem Scannen von Barcode 30 auf der
Artikelverpackung 29 kein Preis abgerufen werden kann. Wie
in Fig. 2 gezeigt, kann der manuell eingegebene Preis in
der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33
gespeichert werden. Bei einem darauffolgenden Kassiervorgang
kann das Datenkassensystem 20 auf die Datenbank mit der
Liste manuell eingegebener Preise 33 zurückgreifen, wenn aus
Umsetztabelle 32 nach dem Scannen von Barcode 30 auf der
Artikelverpackung 29 kein Preis abgerufen werden kann.
Insbesondere kann das Datenkassensystem 20 eine Liste aller
in Verbindung mit dem betreffenden Artikel 29 manuell
eingegebenen Preise abrufen und dem Kassierer diese Liste
auf der GUI-Anzeige 25 anbieten.
In Fig. 3 wird der bevorzugte Aufbau der GUI-Anzeige 25
dargestellt. Wie in der Abbildung gezeigt, kann die GUI-
Anzeige 25 eine Liste der manuell eingegebenen Preise 40
enthalten. Jeder Listeneintrag 41 kann sich zusammensetzen
aus einem Produktnamen 46, einem manuell eingegebenen Preis
47, einer Artikelnummer 45, dem Namen 44 des Kassierers, der
den Preis manuell eingegeben hat, das Datum 43, an dem der
Preis 47 zuletzt vom Kassierer geändert wurde, sowie einen
Zählwert 42, der anzeigt, wie oft der aufgelistete Preis 47
manuell ausgewählt wurde. Die GUI-Anzeige 25 kann des
Weiteren die "Aufwärts"- und "Abwärts"-Schaltflächen 48 zum
Bewegen in der Liste 40 enthalten. Außerdem kann in der GUI-
Anzeige 25 noch eine Schaltfläche 49 für die manuelle
Eingabe vorhanden sein, mit der ein Kassierer einen Preis
manuell eingeben kann, anstatt einen der in Liste 40
enthaltenen Preise 47 auszuwählen.
Zu beachten ist, dass in der Liste der manuell eingegebenen
Preise 40 sowohl Preise 47 enthalten sein können, die vom
Kassierer eingegeben wurden, der den Kassiervorgang
durchführt, als auch Preise, die von anderen Kassierern an
anderen Datenkassenterminals 21 eingegeben wurden. Mit Hilfe
der GUI-Anzeige 25 kann der Kassierer, der den
Kassiervorgang vornimmt, auswählen, ob der Preis, der auf
dem Kassenbeleg ausgedruckt werden soll, aus der Liste der
Preise 47 entnommen wird, oder er kann nach Anklicken der
Schaltfläche für manuelle Eingabe 49 für den betreffenden
Artikel einen anderen Preis manuell eingeben.
Bei der bevorzugten Ausführungsart könnte die GUI-Anzeige 25
ein Tastbildschirm sein, auf dem der Kassierer den
gewünschten Preis 47 in der Liste durch Fingerberührung
auswählen kann. Fachleute erkennen jedoch, dass die
Erfindung nicht allein auf diese Bedienungsmöglichkeit
begrenzt ist. Vielmehr kann jede beliebige Art der
Benutzereingabe verwendet werden. Im Bereich der
Datenkassensysteme können beispielsweise auch eine Maus,
eine Tastatur oder andere Eingabegeräte für die Interaktion
zwischen Kassierer und Datenkassensystem verwendet werden.
Die Fig. 4A und 4B stellen zusammen einen beispielhaften
Vorgang 100 dar, der zeigt, wie ein Kassierer beim Abrufen
von Preis- und Artikeldaten in einem Datenkassensystem
unterstützt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren, das im
Folgenden zum Zwecke der Anschaulichkeit unter Bezug auf die
in Fig. 2 und 3 gezeigten Einrichtungen beschrieben wird,
setzt bei Schritt 102 ein, in dem ein Kassierer an einem
Datenkassenterminal 21 mit Hilfe eines Barcode-Lesegeräts 24
einen Barcode scannen kann, der auf einem von einem Kunden
zum Kauf ausgewählten Artikel 29 angebracht ist. Wie für den
Fachmann erkennbar, kann es sich bei dem Barcode-Lesegerät
24 um eine Kombination aus einem Barcode-Scanner und einem
Barcode-Decoder handeln, der ein elektrisches Signal von dem
Barcode-Scanner in eine ASCII-Wiedergabe (American Standard
Code for Information Interchange) der Barcode-Daten
umwandelt.
Der Barcode 30 kann einen UPC-Code enthalten, die
vorliegende Erfindung ist jedoch nicht allein auf diese
Möglichkeit beschränkt. Vielmehr kann es sich bei dem
Barcode 30 um einen von vielen verfügbaren Barcodes handeln,
z. B. UPC, EAN, Code 39, Code 128 usw. Das Barcode-Lesegerät
24 kann den gescannten Barcode 30 in einen
Produktkennungscode umsetzen, beispielsweise in eine UPIN-
Kennung, und diesen Code an das Datenkassenterminal 21
ausgeben.
Im Entscheidungsschritt 104 kann das Datenkassenterminal 21
in der Umsetztabelle 32 auf dem Datenkassen-Server 26 nach
einem Eintrag suchen, der dem Produktinformationscode
entspricht, der von Barcode-Lesegerät 24 empfangen wurde.
Wenn Datenkassenterminal 21 in Umsetztabelle 32 eine
Preisangabe identifiziert, kann der identifizierte Preis in
Schritt 114 auf den Kassenbeleg für den Kunden übertragen
werden (nicht abgebildet). Anschließend kann der Kassierer
einen weiteren Artikel scannen.
Wenn es jedoch in Entscheidungsschritt 104 dem
Datenkassenterminal 21 nicht gelingt, eine Preisangabe in
Umsetztabelle 32 zu identifizieren, kann das
Datenkassenterminal 21 in Entscheidungsschritt 106 die
Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33
durchsuchen, um festzustellen, ob zuvor schon von einem
Kassierer manuell ein Preis für den gescannten Artikel 29
eingegeben wurde. Kann das Datenkassenterminal 21 einen
zuvor manuell eingegebenen Preis für den Artikel 29
identifizieren, kann sich der Kassierer in Schritt 108 eine
Liste der zuvor eingegebenen Preise 40 für den gescannten
Artikel 29 anzeigen lassen. Insbesondere kann die Liste der
zuvor eingegebenen Preise 40, wie in Fig. 3 gezeigt, auf der
GUI-Anzeige 25 präsentiert werden.
In Entscheidungsschritt 110 kann der Kassierer aus den
Datensätzen 41, die in der Liste der zuvor eingegebenen
Preise 40 angeboten werden, einen Datensatz mit dem
zutreffenden Preis auswählen. Wählt der Kassierer in Schritt
110 einen der zuvor eingegebenen Preise 47 aus, wird der dem
ausgewählten Preis 47 zugehörige Zählwert 42 in Schritt 112
erhöht, so dass den nachfolgenden Kassierern angezeigt wird,
dass der ausgewählte Preis 47 für den gescannten Artikel 29
inzwischen von einem weiteren Kassierer manuell ausgewählt
wurde. Abschließend kann der ausgewählte Preis 47 in Schritt
114 auf den Kassenbeleg des Kunden übertragen werden (nicht
abgebildet). Darüber hinaus können die zugehörigen
Artikeldaten zum Zweck der Dokumentation der oben
beschriebenen Transaktion in einem Protokoll festgehalten
werden. Anschließend kann der Kassierer einen weiteren
Artikel scannen.
Wenn es dem Datenkassenterminal 21 in Schritt 106 nicht
gelingt, einen zuvor eingegebenen Preis für den gescannten
Artikel 29 zu identifizieren, kann der Kassierer über den
Abzweig B in den Diagrammteil in Fig. 4B wechseln und sich
in Schritt 116 dafür entscheiden, für den gescannten Artikel
29 manuell einen Preis einzugeben. Ebenso kann der
Kassierer, wenn er in Entscheidungsschritt 110 beschließt,
keinen der aufgelisteten Preise 41 zu wählen, sich in
Schritt 116 dafür entscheiden, manuell einen Preis für den
gescannten Artikel einzugeben, indem er auf die
entsprechende Schaltfläche 49 klickt. In beiden Fällen kann
das Datenkassensystem 20 in Entscheidungsschritt 118 einen
doppelt vorhandenen Preis für den gescannten Artikel 29
erkennen. Wenn der Kassierer manuell einen bereits einmal
vorhandenen Preis für den gescannten Artikel eingibt,
behandelt das Datenkassensystem 20 diese Transaktion so, als
hätte der Kassierer den bereits vorhandenen Preis aus der
Liste der manuell eingegebenen Preise ausgewählt.
Dementsprechend wird in Schritt 122 der Zählwert für den
ausgewählten Preis wie in Schritt 112 erhöht.
Wenn in Entscheidungsschritt 118 der Kassierer jedoch einen
neuen Preis für den gescannten Artikel eingegeben hat, kann
der neue Preis zusammen mit den bereits vorhandenen
Produktinformationen in Schritt 120 zur Datenbank mit der
Liste manuell eingegebener Preise hinzugefügt werden. Des
Weiteren kann der Zählwert, der diesem neuen Preis
zugeordnet ist, in Schritt 126 auf "1" gesetzt werden.
Anschließend kann der ausgewählte Preis, unabhängig davon,
ob vom Kassierer in Schritt 116 ein neuer oder ein bereits
vorhandener Preis eingegeben wurde, in Schritt 124 auf den
Kassenbeleg des Kunden übertragen werden. Nachdem der
ausgewählte Preis in Schritt 124 auf den Kassenbeleg des
Kunden übertragen wurde, kehrt das System über den
Programmabzweig A zu Fig. 4A zurück, und der Kassierer kann
den nächsten Artikel scannen.
Gemäß der erfindungsgemäßen Anordnung ist es somit möglich,
dass einem Kassierer, der den Barcode eines Artikels
gescannt hat, zu dem die entsprechenden Preisangaben in der
zugehörigen Umsetztabelle fehlen oder nicht verfügbar sind,
durch das erfindungsgemäße System eine Liste der Preise
angezeigt wird, die in der Vergangenheit von anderen
Kassierern (oder auch von demselben Kassierer) ausgewählt
wurden. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße System in
der Lage, die von dem Kassierer getroffene Preisauswahl für
den betreffenden Artikel in einer Datenbank zu speichern, so
dass andere (oder auch derselbe) Kassierer später wieder auf
diese Auswahl zurückgreifen können.
Dementsprechend können die Kassierer sich bei Bedarf
fehlende Preisangaben anzeigen lassen. Durch Verwendung
eines Systems, in dem das erfindungsgemäße Verfahren
implementiert ist, wird vermieden, dass Kassierer den
Kassiervorgang unterbrechen müssen, um eine "Preisprüfung"
anzufordern. Außerdem wird durch die Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens vermieden, dass andere
Mitarbeiter damit beschäftigt werden, den Preis eines
Artikels zu ermitteln, der von einem herkömmlichen
Datenkassensystem nicht gemeldet wird. Des Weiteren ist es
dank des erfindungsgemäßen Verfahrens auch nicht mehr nötig,
dass ein Kassierer eine Preisprüfung mehrere Male
durchführen muss. Vielmehr kann das erfindungsgemäße
Verfahren sich die Preisermittlungen zu Nutzen machen, die
im Laufe von vorangegangenen Kassiervorgängen erfolgten, da
sie in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener
Preise zusammengefasst werden.
Claims (23)
1. Verfahren zur Unterstützung des Abrufs von Artikeldaten
in einem Datenkassensystem für den Einzelhandel, das
die Schritte umfasst:
Scannen einer einem Artikel zugeordneten Kennung;
Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung entsprechen; sowie
für den Fall, dass die Artikeldaten beim Suchvorgang nicht in der Umsetztabelle gefunden werden können,
Anzeigen einer Liste der Artikeldaten, die zuvor schon der gescannten Kennung zugeordnet wurden.
Scannen einer einem Artikel zugeordneten Kennung;
Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung entsprechen; sowie
für den Fall, dass die Artikeldaten beim Suchvorgang nicht in der Umsetztabelle gefunden werden können,
Anzeigen einer Liste der Artikeldaten, die zuvor schon der gescannten Kennung zugeordnet wurden.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, das des Weiteren die
Schritte umfasst:
Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört.
Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren die
Schritte umfasst:
Akzeptieren manuell eingegebener Artikeldaten für die gescannte Kennung;
Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört; sowie
Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Liste der Artikeldaten.
Akzeptieren manuell eingegebener Artikeldaten für die gescannte Kennung;
Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört; sowie
Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Liste der Artikeldaten.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren den
Schritt umfasst:
Erhöhen eines entsprechenden Zählwertes für die
ausgewählten Artikeldaten, wobei mit dem Zählwert die
Gesamtzahl aller Auswahlvorgänge für die ausgewählten
Artikeldaten gezählt werden kann.
5. Verfahren gemäß Anspruch 3, das des Weiteren die
Schritte umfasst:
Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
für den Fall, dass die manuell eingegebenen Artikeldaten bereits einmal in der Liste vorhanden sind, Zuordnen der bereits vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung.
Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
für den Fall, dass die manuell eingegebenen Artikeldaten bereits einmal in der Liste vorhanden sind, Zuordnen der bereits vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, das des Weiteren den
Schritt umfasst:
Erhöhen eines Zählwerts für die bereits vorhandenen
Artikeldaten.
7. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren den
Schritt umfasst:
Aufzeichnen der zugeordneten Artikeldaten in einem
Änderungssatz.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei es sich bei den
Artikeldaten um einen Verkaufspreis für den genannten
Artikel handelt.
9. Datenkassensystem zur Unterstützung des Abrufs von
Artikeldaten, das Folgendes umfasst:
ein Datenkassenterminal für den Verkauf von Einzelhandelsware;
einen Scanner zum Scannen von Kennungen, die an den Artikeln angebracht sind;
eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen;
eine Datenbank mit einer Liste manuell eingegebener Preise zum Speichern von Preisen, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; sowie
eine grafische Benutzerschnittstelle (GUI) an dem Datenkassenterminal zum Anzeigen einer Liste der gespeicherten Preise für eine bestimmte Artikelkennung, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind.
ein Datenkassenterminal für den Verkauf von Einzelhandelsware;
einen Scanner zum Scannen von Kennungen, die an den Artikeln angebracht sind;
eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen;
eine Datenbank mit einer Liste manuell eingegebener Preise zum Speichern von Preisen, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; sowie
eine grafische Benutzerschnittstelle (GUI) an dem Datenkassenterminal zum Anzeigen einer Liste der gespeicherten Preise für eine bestimmte Artikelkennung, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind.
10. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, das des Weiteren
Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren eines manuell eingegebenen Preises für eine gescannte Artikelkennung, der nicht auf der grafischen Benutzerschnittstelle angezeigt wird sowie
Mittel zum Speichern des akzeptierten manuell eingegebenen Preises in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise.
Mittel zum Akzeptieren eines manuell eingegebenen Preises für eine gescannte Artikelkennung, der nicht auf der grafischen Benutzerschnittstelle angezeigt wird sowie
Mittel zum Speichern des akzeptierten manuell eingegebenen Preises in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise.
11. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, worin die Datenbank
mit der Liste manuell eingegebener Preise eine Vielzahl
von Datensätzen umfasst, von denen jeder einzelne
Datensatz eine Artikelkennung, einen Einzelhandelspreis
und einen Zählwert enthält, mit dem gezählt wird, wie
oft der Einzelhandelspreis von einem Kassierer der
gescannten Artikelkennung zugeordnet wurde.
12. Datenkassensystem gemäß Anspruch 11, worin jeder
Datensatz darüber hinaus eine Kassiererkennung enthält,
mit der zumindest der Kassierer identifiziert werden
kann, der als erster einen Einzelhandelspreis der
Artikelkennung zugeordnet hat.
13. Datenkassensystem gemäß Anspruch 12, worin jeder
Datensatz darüber hinaus ein Datumsfeld enthält, um
anzuzeigen, an welchem Tag der Kassierer den
Einzelhandelspreis der Artikelkennung zugeordnet hat.
14. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, worin die grafische
Benutzeroberfläche Folgendes enthält:
eine Liste der manuell eingegebenen Preise, die den gescannten Artikelkennungen entsprechen; sowie
eine Schaltfläche für manuelle Eingabe, mit der ein Preis, der nicht in der Liste der manuell eingegebenen Preise enthalten ist, der gescannten Artikelkennung manuell zugeordnet werden kann.
eine Liste der manuell eingegebenen Preise, die den gescannten Artikelkennungen entsprechen; sowie
eine Schaltfläche für manuelle Eingabe, mit der ein Preis, der nicht in der Liste der manuell eingegebenen Preise enthalten ist, der gescannten Artikelkennung manuell zugeordnet werden kann.
15. Datenkassensystem gemäß Anspruch 14, worin die Liste
der manuell eingegebenen Preise eine Vielzahl von
Listeneinträgen enthält, von denen jeder Folgendes
umfasst:
einen Einzelhandelspreis;
eine Produktbeschreibung;
einen Kassierernamen, der angibt, welcher Kassierer als erster den Einzelhandelspreis manuell eingegeben hat;
ein Eingabedatum, das anzeigt, wann der Kassierer den Einzelhandelspreis zum ersten Mal eingegeben hat; sowie
einen Zählwert, mit dem gezählt wird, wie oft der Einzelhandelspreis einem gescannten Artikel von einem Kassierer zugeordnet wurde.
einen Einzelhandelspreis;
eine Produktbeschreibung;
einen Kassierernamen, der angibt, welcher Kassierer als erster den Einzelhandelspreis manuell eingegeben hat;
ein Eingabedatum, das anzeigt, wann der Kassierer den Einzelhandelspreis zum ersten Mal eingegeben hat; sowie
einen Zählwert, mit dem gezählt wird, wie oft der Einzelhandelspreis einem gescannten Artikel von einem Kassierer zugeordnet wurde.
16. Computereinrichtung, die mit einer Anzahl von
Anweisungen programmiert ist, die auf einem festen
Datenträger gespeichert sind, wobei die programmierte
Computereinrichtung Folgendes enthält:
Mittel zum Scannen einer Kennung, die einem Artikel zugeordnet sind;
Mittel zum Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung zugeordnet sind; sowie
Mittel zur Anzeige einer Liste von Artikeldaten, die der gescannten Kennung bislang schon zugeordnet worden sind, wenn die Artikeldaten in der Umsetztabelle mit der Suchfunktion nicht gefunden werden konnten.
Mittel zum Scannen einer Kennung, die einem Artikel zugeordnet sind;
Mittel zum Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung zugeordnet sind; sowie
Mittel zur Anzeige einer Liste von Artikeldaten, die der gescannten Kennung bislang schon zugeordnet worden sind, wenn die Artikeldaten in der Umsetztabelle mit der Suchfunktion nicht gefunden werden konnten.
17. Computereinrichtung gemäß Anspruch 16, die des Weiteren
Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Mittel zum Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht.
Mittel zum Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Mittel zum Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht.
18. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren
Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren von manuell eingegebenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung;
Mittel zum Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht; sowie
Mittel zum Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Artikeldatenliste.
Mittel zum Akzeptieren von manuell eingegebenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung;
Mittel zum Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht; sowie
Mittel zum Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Artikeldatenliste.
19. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren
Mittel umfasst, durch die ein Zählwert für die
ausgewählten Artikeldaten erhöht wird, wobei mit dem
Zählwert die Gesamtzahl aller Auswahlvorgänge für die
ausgewählten Artikeldaten gezählt werden kann.
20. Computereinrichtung gemäß Anspruch 18, die des Weiteren
Folgendes umfasst:
Mittel zum Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
Mittel zum Zuordnen von bereits in der Liste vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung, wenn die manuell eingegebene Artikeldaten ein Duplikat von Artikeldaten in der Liste darstellen.
Mittel zum Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
Mittel zum Zuordnen von bereits in der Liste vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung, wenn die manuell eingegebene Artikeldaten ein Duplikat von Artikeldaten in der Liste darstellen.
21. Computereinrichtung gemäß Anspruch 20, die des Weiteren
Mittel umfasst, durch die ein Zählwert für die bereits
vorhandenen Artikeldaten erhöht wird.
22. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren
Mittel umfasst, durch welche die zugeordneten
Artikeldaten auf einen Kassenbeleg für den Kunden
übertragen werden.
23. Computereinrichtung gemäß Anspruch 16, worin die
Artikeldaten aus einem dem Artikel entsprechenden
Kaufpreis bestehen.
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ID=23894770
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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-
2000
- 2000-01-04 US US09/477,160 patent/US6510989B1/en not_active Expired - Lifetime
- 2000-12-13 DE DE10062064A patent/DE10062064A1/de not_active Ceased
- 2000-12-20 JP JP2000387335A patent/JP3516919B2/ja not_active Expired - Lifetime
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Publication number | Publication date |
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