DE10062064A1 - Erklärung bezüglich staatlich unterstützter Forschung oder Entwicklung - Google Patents

Erklärung bezüglich staatlich unterstützter Forschung oder Entwicklung

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DE10062064A1
DE10062064A1 DE10062064A DE10062064A DE10062064A1 DE 10062064 A1 DE10062064 A1 DE 10062064A1 DE 10062064 A DE10062064 A DE 10062064A DE 10062064 A DE10062064 A DE 10062064A DE 10062064 A1 DE10062064 A1 DE 10062064A1
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Abstract

Ein Verfahren zur Unterstützung des Abrufs von Artikeldaten in einem Datenkassensystem kann folgende Schritte umfassen: Scannen der Kennung, die einem Artikel zugeordnet ist; Durchsuchen einer Umsetztabelle nach Artikeldaten, die der gescannten Kennung entsprechen; sowie für den Fall, dass beim Durchsuchen der Umsetztabelle keine Artikeldaten gefunden werden können, Anzeigen einer Liste von Artikeldaten, die zuvor der gescannten Kennung zugewiesen wurden. Bei einer bevorzugten Ausführungsart können die Artikeldaten in dem Einzelhandelspreis, der dem Artikel entspricht, bestehen. Ein Datenkassensystem, das beim Abruf von Artikeldaten Unterstützung bietet, kann Folgendes enthalten: ein Datenkassenterminal, an dem der Warenverkauf im Einzelhandel bearbeitet wird; einen Scanner zum Scannen der Artikelkennungen, die auf den Artikeln angebracht sind; eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen; eine Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise, in der die Preise gespeichert werden, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; sowie eine grafische Benutzerschnittstelle auf dem Datenkassenterminal, auf der eine Liste der Preise angezeigt werden kann, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind. Des Weiteren kann das Datenkassensystem sowohl Mittel zum Akzeptieren von manuell eingegebenen Preisen für gescannte Artikelkennungen als auch Mittel zum Speichern der manuell eingegebenen ...

Description

HINTERGRUND DER ERFINDUNG Technisches Gebiet
Diese Erfindung bezieht sich auf Datenkassensysteme (point of sale systems, POS systems) und im Besonderen auf ein Verfahren und eine Einrichtung zur Unterstützung des Abrufs von Preis- und Artikeldaten in einer Datenkasse.
Beschreibung der zugrunde liegenden Technik
Derzeitige Datenkassensysteme des Einzelhandels können einen optischen Scanner enthalten, welcher zum Scannen des Universal Product Codes (UPC), der amerikanischen allgemeinen Artikelcodierung, dient, der auf den Verpackungen von Einzelhandelsware angebracht ist. Diese Artikelcodierungen beinhalten typischerweise eine Universal Product Identification Number (UPIN), eine allgemeine Produktkennungsnummer, die vom Uniform Code Council, dem amerikanischen Ausschuss für Codierung, ausgegeben wird. Hersteller können für ihre Einzelhandelsware Produktkennungsnummern erhalten, indem sie diese beim Uniform Code Council beantragen. Verschiedene Organisationen, wie beispielsweise 1-800-Database und GE Information Systems, stellen Datenbanken zur Verfügung, die eine Auflistung aller Produktkennungsnummern enthalten. Datenkassensysteme verwenden diese Datenbanken in einer Umsetztabelle, um die Produktkennungsnummern in die jeweils zu der Einzelhandelsware gehörenden Artikel- und Preisdaten umzusetzen.
Insbesondere kann ein Kassierer im Einzelhandel, der ein Datenkassensystem verwendet, die auf der Verpackung einer Einzelhandelsware enthaltene Artikelcodierung scannen und dadurch eine Produktkennungsnummer für die Einzelhandelsware erhalten. Anhand der gescannten Produktkennungsnummern kann das Datenkassensystem dann über eine Umsetztabelle die Preis- und Artikeldaten für die gescannte Einzelhandelsware erhalten. Folglich kann durch die Verwendung von Datenkassensystemen, die eine Technologie zum Scannen der Artikelcodierungen enthalten, die Verarbeitungszeit beim Abkassieren verringert werden, während der ein Kassierer die vom Kunden zum Kauf ausgewählten Artikel auflistet. Es ist vorteilhaft, dass der Kassierer durch den Einsatz eines Datenkassensystems mit Artikelcodierungsscanner nicht für jeden vom Kunden zum Kauf ausgewählten Einzelhandelsartikel die Preis- und Artikeldaten manuell in die Datenkasse eingeben muss.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass beim Abkassieren unter Verwendung derzeitiger Datenkassensysteme die Umsetztabelle die Preis- und Artikeldaten, die einer gescannten Produktkennungsnummer entsprechen, nicht enthält. Insbesondere kann die Einzelhandelsware eine neue Produktlinie darstellen, für die im Datenkassensystem noch keine Preisangaben vorliegen. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Einzelhandelsware ein Artikel sein kann, dessen Preis von dem in der Umsetztabelle aufgelisteten Preis abweicht.
Ebenso ist es möglich, dass die allgemeine Produktkennungsnummer in der Umsetztabelle nicht existiert. Zum Beispiel kann eine Einzelhandelsware im regulären Inventar eines Einzelhandelgeschäftes nicht enthalten sein. In jedem dieser Fälle muss der Kassierer den Preis der nicht identifizierten Einzelhandelsware per Hand ermitteln.
Folglich muss der Kassierer den Preis manuell in die Datenkasse eingeben. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass eine im Handel erhältliche Artikelcodierungsdatenbank keine dem gescannten Barcode (Balkencode) entsprechende Produktkennungsnummer beinhaltet. In diesem Fall muss der Kassierer nicht nur den Preis der Einzelhandelsware, sondern auch die interne Artikelnummer der Einzelhandelsware manuell in die Datenkasse eingeben.
Derzeitige Lösungen der oben dargelegten Mängel gegenwärtiger Datenkassensysteme schließen ein, dass der Kassierer einen Mitarbeiter bittet, eine "Preisprüfung" durch Vergleichen der Preise von anderen, gleich etikettierten Artikeln vorzunehmen. Die Preisprüfung hat zur Folge, dass wartende Kunden noch länger warten müssen. Gegenwärtigen Datenkassensystemen fehlt also ein Verfahren zur Speicherung und zum Wiederaufruf von Artikeldaten, wie beispielsweise Preis und Abteilung, die vom Kassierer eingegeben wurden.
ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
Ein Verfahren zur Unterstützung des Wiederaufrufs von Artikeldaten in einem Datenkassensystem kann das Scannen einer mit der Einzelhandelsware verbundenen Kennung beinhalten, das Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den der gescannten Kennung entsprechenden Artikeldaten sowie, falls in der Umsetztabelle beim Suchvorgang keine Artikeldaten gefunden werden können, das Anzeigen einer Liste mit Artikeldaten, die der gescannten Kennung vorher zugeordnet wurden. In einer bevorzugten Ausführungsart kann es sich bei den Artikeldaten um einen zu der Einzelhandelsware gehörenden Einkaufspreis handeln.
Außerdem kann das erfindungsgemäße Verfahren als weitere Schritte eine Auswahl von Artikeldaten aus der Liste akzeptieren sowie die ausgewählten Artikeldaten der Einzelhandelsware zuweisen, die der gescannten Kennung zugeordnet ist. Das Datenkassensystem kann, als Antwort auf die Auswahl der in der Liste enthaltenen Artikeldaten, einen Zählwert erhöhen, welcher alle Auswahlvorgänge von ausgewählten Artikeldaten zählt. Nach der Zuordnung der Artikeldaten zu der gescannten Kennung kann das Datenkassensystem die zugeordneten Artikeldaten einem Änderungssatz hinzufügen.
Wenn keine Artikeldaten aus der Liste ausgewählt werden, kann das Datenkassensystem für die gescannte Kennung manuell eingegebene Artikeldaten akzeptieren. Anschließend kann das Datenkassensystem dann sowohl die manuell eingegebenen Artikeldaten der zur gescannten Kennung gehörenden Einzelhandelsware zuordnen als auch die manuell eingegebenen Artikeldaten in der Artikeldatenliste hinzufügen. Bevor das Datenkassensystem die manuell eingegebenen Artikeldaten der Einzelhandelsware zuordnet, kann sie jedoch die manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten vergleichen. Wenn es sich bei den manuell eingegebenen Artikeldaten um ein Duplikat von Artikeldaten aus der Liste handelt, kann das Datenkassensystem die bereits vorhandenen Artikeldaten der gescannten Kennung zuordnen. Zudem kann das Datenkassensystem den Zählwert entsprechend des Artikeldatenduplikats erhöhen.
Eine spezielle Ausführungsart des erfindungsgemäßen Verfahrens kann ein Datenkassensystem zur Unterstützung des Wiederaufrufs von Einzelhandelspreisangaben einschließen. Ein Datenkassensystem zur Unterstützung des Wiederaufrufs von Einzelhandelspreisangaben kann Folgendes umfassen: ein Datenkassenterminal zur Bearbeitung des Verkaufs von Einzelhandelswaren in einem Ladengeschäft; einen Scanner zum Scannen der Artikelkennungen, die an den Einzelhandelswaren angebracht sind; eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen; eine Datenbank mit einer Liste manuell eingegebener Preise zur Speicherung von Preisen, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; und eine grafische Benutzerschnittstelle (graphical user interface, GUI) im Datenkassenterminal zur Anzeige einer Liste gespeicherter Preise, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind. Das Datenkassensystem kann des Weiteren Mittel zum Akzeptieren eines manuell eingegebenen, einer gescannten Artikelkennung entsprechenden Preises sowie zur Speicherung des manuell eingegebenen Preises in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise umfassen.
Die Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise des Datenkassensystems kann eine Vielzahl von Datensätzen umfassen, wobei jeder Datensatz eine Artikelkennung, einen Einzelhandelspreis sowie einen Zählwert enthält, der zählt, wie oft der Kassierer der gescannten Artikelkennung den Einzelhandelspreis zuordnet. Außerdem kann jeder Datensatz eine Kassiererkennung enthalten, die dazu dient, denjenigen Kassierer zu identifizieren, der als erster den Einzelhandelspreis der Artikelkennung zuordnet. Schließlich kann jeder Datensatz ein Datumsfeld enthalten, welches das Datum anzeigt, an dem der Kassierer den Einzelhandelspreis zum ersten Mal der Artikelkennung zuordnet.
Die grafische Benutzerschnittstelle umfasst vorzugsweise eine Liste manuell eingegebener, den gescannten Artikelkennungen entsprechender Preise sowie eine Schaltfläche für die manuelle Eingabe eines Preises, der nicht in der Liste manuell eingegebener Preise enthalten ist, um diesen der gescannten Artikelkennung zuzuordnen. Die Liste manuell eingegebener Preise kann eine Vielzahl von Listeneinträgen enthalten, wobei jeder Listeneintrag Folgendes umfasst: einen Einzelhandelspreis, eine Produktbeschreibung, einen Kassierernamen zur Identifizierung des Kassierers, der als erster den Einzelhandelspreis eingegeben hat, ein Eingabedatum, das anzeigt, wann der Kassierer den Einzelhandelspreis zum ersten Mal eingegeben hat, und einen Zählwert, der zählt, wie oft der Kassierer den Einzelhandelspreis einer gescannten Artikelkennung zuordnet.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
In den vorliegenden Zeichnungen werden die zurzeit bevorzugten Ausführungsarten dargestellt, wobei sich die Erfindung jedoch selbstverständlich nicht auf die abgebildeten Anordnungen und Instrumente beschränkt.
Fig. 1 ist eine bildliche Darstellung eines Datenkassensystems mit einer Technologie zum Scannen der Artikelcodierung.
Fig. 2 ist eine bildliche Darstellung eines Datenkassensystems mit einer Technologie zum Scannen der Artikelcodierung entsprechend der erfindungsgemäßen Anordnungen.
Fig. 3 ist die Abbildung einer Anzeige auf einer grafischen Benutzerschnittstelle, die im Rahmen der erfindungsgemäßen Anordnungen verwendet wird.
Fig. 4A-B bilden zusammen ein Flussdiagramm zur schematischen Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
In der letzten Zeit wurde damit begonnen, Datenkassensysteme im Einzelhandel mit Benutzerschnittstellen (GUI) auszustatten, um dem Kassenpersonal zusätzlich zu den Produktpreisen weitere Artikeldaten zugänglich zu machen. Fig. 1 ist eine schematische Darstellung eines typischen Datenkassensystems mit grafischer Benutzerschnittstelle und Barcode-Scanner-Technologie. Zu einem typischen Datenkassensystem 1 für den Einzelhandel kann im allgemeinen Folgendes gehören: ein Datenkassen-Computer 9 mit einer Festplatte 8, einer Geldschublade 2, einer Tastatur 3, einem Bildschirm für die grafische Benutzerschnittstelle 4 und einem Barcode-Scanner 5. Mit dem Barcode-Scanner 5 kann der Kassierer das Barcode-Etikett 7 scannen, beispielsweise das Etikett mit der Artikelcodierung (UPC label), das auf der Verpackung des Artikels 6 angebracht ist. Das Datenkassensystem 1 kann aus dem gescannten Barcode-Etikett eine eindeutige Produktkennungsnummer herauslesen, z. B. eine UPIN-Kennung (UPIN = Uniform Product Identification Number, universelle Produktkennungsnummer).
Anschließend kann das Datenkassensystem 1 in der Umsetztabelle 12 auf der Festplatte 8 auf die gescannte Kennungsnummer verweisen und einen Preis 10 sowie wahlweise eine Produktbeschreibung 11, die dem Artikel 6 entspricht, abrufen. Schließlich kann das typische Datenkassensystem 1 den Preis 10 und die Beschreibung 11 auf dem Bildschirm 4 der grafischen Benutzerschnittstelle (GUI) anzeigen und einen Nachweis über den Einkauf in Form eines Kassenbelegs erstellen (hier nicht abgebildet). Darüber hinaus können die zugehörigen Artikeldaten, beispielsweise die wahlweise angezeigte Produktbeschreibung 11, zur Dokumentation der Transaktion in mindestens einen elektronischen Datensatz geschrieben werden. Das typische Datenkassensystem 1 kann also den Kassierer beim Kassiervorgang unterstützen. Da das typische Datenkassensystem 1 aber von der Umsetztabelle 8 abhängig ist, kann das Datenkassensystem 1 einen Kassierer im Einzelhandel nicht beim Kassiervorgang unterstützen, wenn zu einem Produkt die entsprechenden Preis- und Produktangaben in Umsetztabelle 8 fehlen.
Fig. 2 zeigt ein Datenkassensystem entsprechend der erfindungsgemäßen Anordnungen. Die vorliegende Erfindung bezieht sich vor allem, wie in der Figur gezeigt, auf Datenkassensysteme mit GUI-Anzeigen für den Einzelhandel und bietet eine Lösung für das Problem der Identifizierung der Preis- und Produktdaten bei Artikeln, bei denen diese Daten in der Umsetztabelle unzureichend sind. Wie in Fig. 2 gezeigt, kann das Datenkassensystem 20, das gemäß der erfindungsgemäßen Anordnungen aufgebaut ist, ein Netz 28 von mehreren Datenkassenterminals 21 umfassen. Zu jedem Datenkassenterminal 21 können eine Tastatur 22, eine Geldschublade 23, eine GUI-Anzeige 25 und ein Barcode- Scanner 24 zum Lesen des Barcodes 30, der auf der Verpackung eines Artikels 29 angebracht ist, gehören. Des Weiteren kann jeder Datenkassenterminal 21 eine Festplatte 31 zum Speichern von Computeranweisungen zum Ausführen eines Verfahrens 100 enthalten, welches das Kassenpersonal beim Abrufen von Preis- und Artikeldaten unterstützt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsart der vorliegenden Erfindung enthält das Datenkassensystem 20 darüber hinaus einen Datenkassen-Computer 26, der eine Festplatte 27 umfassen kann, auf der sowohl die Umsetztabelle 32 als auch eine Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33 gespeichert sind. In Umsetztabelle 32 kann eine Liste der Produktkennungsnummern mit den entsprechenden Produktpreisen und -daten enthalten sein. Jedes Mal, wenn ein Kassierer einen Barcode 30 scannt, kann das Datenkassensystem 20 die zu dem jeweiligen Barcode gehörige Produktkennungsnummer identifizieren und in Umsetztabelle 32 nach einem Preis suchen, der der betreffenden Produktkennungsnummer zugeordnet ist.
Wenn aber in Umsetztabelle 32 kein entsprechender Preis zu finden ist, kann das Datenkassensystem 20 dem Kassierer die Möglichkeit bieten, einen entsprechenden Preis manuell einzugeben. Der Vorteil des Datenkassensystems 20 liegt darin, dass das System Produktpreise speichern kann, die von den Kassierern manuell eingeben wurden, wenn aus Umsetztabelle 32 nach dem Scannen von Barcode 30 auf der Artikelverpackung 29 kein Preis abgerufen werden kann. Wie in Fig. 2 gezeigt, kann der manuell eingegebene Preis in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33 gespeichert werden. Bei einem darauffolgenden Kassiervorgang kann das Datenkassensystem 20 auf die Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33 zurückgreifen, wenn aus Umsetztabelle 32 nach dem Scannen von Barcode 30 auf der Artikelverpackung 29 kein Preis abgerufen werden kann. Insbesondere kann das Datenkassensystem 20 eine Liste aller in Verbindung mit dem betreffenden Artikel 29 manuell eingegebenen Preise abrufen und dem Kassierer diese Liste auf der GUI-Anzeige 25 anbieten.
In Fig. 3 wird der bevorzugte Aufbau der GUI-Anzeige 25 dargestellt. Wie in der Abbildung gezeigt, kann die GUI- Anzeige 25 eine Liste der manuell eingegebenen Preise 40 enthalten. Jeder Listeneintrag 41 kann sich zusammensetzen aus einem Produktnamen 46, einem manuell eingegebenen Preis 47, einer Artikelnummer 45, dem Namen 44 des Kassierers, der den Preis manuell eingegeben hat, das Datum 43, an dem der Preis 47 zuletzt vom Kassierer geändert wurde, sowie einen Zählwert 42, der anzeigt, wie oft der aufgelistete Preis 47 manuell ausgewählt wurde. Die GUI-Anzeige 25 kann des Weiteren die "Aufwärts"- und "Abwärts"-Schaltflächen 48 zum Bewegen in der Liste 40 enthalten. Außerdem kann in der GUI- Anzeige 25 noch eine Schaltfläche 49 für die manuelle Eingabe vorhanden sein, mit der ein Kassierer einen Preis manuell eingeben kann, anstatt einen der in Liste 40 enthaltenen Preise 47 auszuwählen.
Zu beachten ist, dass in der Liste der manuell eingegebenen Preise 40 sowohl Preise 47 enthalten sein können, die vom Kassierer eingegeben wurden, der den Kassiervorgang durchführt, als auch Preise, die von anderen Kassierern an anderen Datenkassenterminals 21 eingegeben wurden. Mit Hilfe der GUI-Anzeige 25 kann der Kassierer, der den Kassiervorgang vornimmt, auswählen, ob der Preis, der auf dem Kassenbeleg ausgedruckt werden soll, aus der Liste der Preise 47 entnommen wird, oder er kann nach Anklicken der Schaltfläche für manuelle Eingabe 49 für den betreffenden Artikel einen anderen Preis manuell eingeben.
Bei der bevorzugten Ausführungsart könnte die GUI-Anzeige 25 ein Tastbildschirm sein, auf dem der Kassierer den gewünschten Preis 47 in der Liste durch Fingerberührung auswählen kann. Fachleute erkennen jedoch, dass die Erfindung nicht allein auf diese Bedienungsmöglichkeit begrenzt ist. Vielmehr kann jede beliebige Art der Benutzereingabe verwendet werden. Im Bereich der Datenkassensysteme können beispielsweise auch eine Maus, eine Tastatur oder andere Eingabegeräte für die Interaktion zwischen Kassierer und Datenkassensystem verwendet werden.
Die Fig. 4A und 4B stellen zusammen einen beispielhaften Vorgang 100 dar, der zeigt, wie ein Kassierer beim Abrufen von Preis- und Artikeldaten in einem Datenkassensystem unterstützt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren, das im Folgenden zum Zwecke der Anschaulichkeit unter Bezug auf die in Fig. 2 und 3 gezeigten Einrichtungen beschrieben wird, setzt bei Schritt 102 ein, in dem ein Kassierer an einem Datenkassenterminal 21 mit Hilfe eines Barcode-Lesegeräts 24 einen Barcode scannen kann, der auf einem von einem Kunden zum Kauf ausgewählten Artikel 29 angebracht ist. Wie für den Fachmann erkennbar, kann es sich bei dem Barcode-Lesegerät 24 um eine Kombination aus einem Barcode-Scanner und einem Barcode-Decoder handeln, der ein elektrisches Signal von dem Barcode-Scanner in eine ASCII-Wiedergabe (American Standard Code for Information Interchange) der Barcode-Daten umwandelt.
Der Barcode 30 kann einen UPC-Code enthalten, die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht allein auf diese Möglichkeit beschränkt. Vielmehr kann es sich bei dem Barcode 30 um einen von vielen verfügbaren Barcodes handeln, z. B. UPC, EAN, Code 39, Code 128 usw. Das Barcode-Lesegerät 24 kann den gescannten Barcode 30 in einen Produktkennungscode umsetzen, beispielsweise in eine UPIN- Kennung, und diesen Code an das Datenkassenterminal 21 ausgeben.
Im Entscheidungsschritt 104 kann das Datenkassenterminal 21 in der Umsetztabelle 32 auf dem Datenkassen-Server 26 nach einem Eintrag suchen, der dem Produktinformationscode entspricht, der von Barcode-Lesegerät 24 empfangen wurde. Wenn Datenkassenterminal 21 in Umsetztabelle 32 eine Preisangabe identifiziert, kann der identifizierte Preis in Schritt 114 auf den Kassenbeleg für den Kunden übertragen werden (nicht abgebildet). Anschließend kann der Kassierer einen weiteren Artikel scannen.
Wenn es jedoch in Entscheidungsschritt 104 dem Datenkassenterminal 21 nicht gelingt, eine Preisangabe in Umsetztabelle 32 zu identifizieren, kann das Datenkassenterminal 21 in Entscheidungsschritt 106 die Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise 33 durchsuchen, um festzustellen, ob zuvor schon von einem Kassierer manuell ein Preis für den gescannten Artikel 29 eingegeben wurde. Kann das Datenkassenterminal 21 einen zuvor manuell eingegebenen Preis für den Artikel 29 identifizieren, kann sich der Kassierer in Schritt 108 eine Liste der zuvor eingegebenen Preise 40 für den gescannten Artikel 29 anzeigen lassen. Insbesondere kann die Liste der zuvor eingegebenen Preise 40, wie in Fig. 3 gezeigt, auf der GUI-Anzeige 25 präsentiert werden.
In Entscheidungsschritt 110 kann der Kassierer aus den Datensätzen 41, die in der Liste der zuvor eingegebenen Preise 40 angeboten werden, einen Datensatz mit dem zutreffenden Preis auswählen. Wählt der Kassierer in Schritt 110 einen der zuvor eingegebenen Preise 47 aus, wird der dem ausgewählten Preis 47 zugehörige Zählwert 42 in Schritt 112 erhöht, so dass den nachfolgenden Kassierern angezeigt wird, dass der ausgewählte Preis 47 für den gescannten Artikel 29 inzwischen von einem weiteren Kassierer manuell ausgewählt wurde. Abschließend kann der ausgewählte Preis 47 in Schritt 114 auf den Kassenbeleg des Kunden übertragen werden (nicht abgebildet). Darüber hinaus können die zugehörigen Artikeldaten zum Zweck der Dokumentation der oben beschriebenen Transaktion in einem Protokoll festgehalten werden. Anschließend kann der Kassierer einen weiteren Artikel scannen.
Wenn es dem Datenkassenterminal 21 in Schritt 106 nicht gelingt, einen zuvor eingegebenen Preis für den gescannten Artikel 29 zu identifizieren, kann der Kassierer über den Abzweig B in den Diagrammteil in Fig. 4B wechseln und sich in Schritt 116 dafür entscheiden, für den gescannten Artikel 29 manuell einen Preis einzugeben. Ebenso kann der Kassierer, wenn er in Entscheidungsschritt 110 beschließt, keinen der aufgelisteten Preise 41 zu wählen, sich in Schritt 116 dafür entscheiden, manuell einen Preis für den gescannten Artikel einzugeben, indem er auf die entsprechende Schaltfläche 49 klickt. In beiden Fällen kann das Datenkassensystem 20 in Entscheidungsschritt 118 einen doppelt vorhandenen Preis für den gescannten Artikel 29 erkennen. Wenn der Kassierer manuell einen bereits einmal vorhandenen Preis für den gescannten Artikel eingibt, behandelt das Datenkassensystem 20 diese Transaktion so, als hätte der Kassierer den bereits vorhandenen Preis aus der Liste der manuell eingegebenen Preise ausgewählt. Dementsprechend wird in Schritt 122 der Zählwert für den ausgewählten Preis wie in Schritt 112 erhöht.
Wenn in Entscheidungsschritt 118 der Kassierer jedoch einen neuen Preis für den gescannten Artikel eingegeben hat, kann der neue Preis zusammen mit den bereits vorhandenen Produktinformationen in Schritt 120 zur Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise hinzugefügt werden. Des Weiteren kann der Zählwert, der diesem neuen Preis zugeordnet ist, in Schritt 126 auf "1" gesetzt werden. Anschließend kann der ausgewählte Preis, unabhängig davon, ob vom Kassierer in Schritt 116 ein neuer oder ein bereits vorhandener Preis eingegeben wurde, in Schritt 124 auf den Kassenbeleg des Kunden übertragen werden. Nachdem der ausgewählte Preis in Schritt 124 auf den Kassenbeleg des Kunden übertragen wurde, kehrt das System über den Programmabzweig A zu Fig. 4A zurück, und der Kassierer kann den nächsten Artikel scannen.
Gemäß der erfindungsgemäßen Anordnung ist es somit möglich, dass einem Kassierer, der den Barcode eines Artikels gescannt hat, zu dem die entsprechenden Preisangaben in der zugehörigen Umsetztabelle fehlen oder nicht verfügbar sind, durch das erfindungsgemäße System eine Liste der Preise angezeigt wird, die in der Vergangenheit von anderen Kassierern (oder auch von demselben Kassierer) ausgewählt wurden. Darüber hinaus ist das erfindungsgemäße System in der Lage, die von dem Kassierer getroffene Preisauswahl für den betreffenden Artikel in einer Datenbank zu speichern, so dass andere (oder auch derselbe) Kassierer später wieder auf diese Auswahl zurückgreifen können.
Dementsprechend können die Kassierer sich bei Bedarf fehlende Preisangaben anzeigen lassen. Durch Verwendung eines Systems, in dem das erfindungsgemäße Verfahren implementiert ist, wird vermieden, dass Kassierer den Kassiervorgang unterbrechen müssen, um eine "Preisprüfung" anzufordern. Außerdem wird durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens vermieden, dass andere Mitarbeiter damit beschäftigt werden, den Preis eines Artikels zu ermitteln, der von einem herkömmlichen Datenkassensystem nicht gemeldet wird. Des Weiteren ist es dank des erfindungsgemäßen Verfahrens auch nicht mehr nötig, dass ein Kassierer eine Preisprüfung mehrere Male durchführen muss. Vielmehr kann das erfindungsgemäße Verfahren sich die Preisermittlungen zu Nutzen machen, die im Laufe von vorangegangenen Kassiervorgängen erfolgten, da sie in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise zusammengefasst werden.

Claims (23)

1. Verfahren zur Unterstützung des Abrufs von Artikeldaten in einem Datenkassensystem für den Einzelhandel, das die Schritte umfasst:
Scannen einer einem Artikel zugeordneten Kennung;
Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung entsprechen; sowie
für den Fall, dass die Artikeldaten beim Suchvorgang nicht in der Umsetztabelle gefunden werden können,
Anzeigen einer Liste der Artikeldaten, die zuvor schon der gescannten Kennung zugeordnet wurden.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, das des Weiteren die Schritte umfasst:
Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren die Schritte umfasst:
Akzeptieren manuell eingegebener Artikeldaten für die gescannte Kennung;
Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, der zu der gescannten Kennung gehört; sowie
Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Liste der Artikeldaten.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren den Schritt umfasst: Erhöhen eines entsprechenden Zählwertes für die ausgewählten Artikeldaten, wobei mit dem Zählwert die Gesamtzahl aller Auswahlvorgänge für die ausgewählten Artikeldaten gezählt werden kann.
5. Verfahren gemäß Anspruch 3, das des Weiteren die Schritte umfasst:
Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
für den Fall, dass die manuell eingegebenen Artikeldaten bereits einmal in der Liste vorhanden sind, Zuordnen der bereits vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, das des Weiteren den Schritt umfasst: Erhöhen eines Zählwerts für die bereits vorhandenen Artikeldaten.
7. Verfahren gemäß Anspruch 2, das des Weiteren den Schritt umfasst: Aufzeichnen der zugeordneten Artikeldaten in einem Änderungssatz.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei es sich bei den Artikeldaten um einen Verkaufspreis für den genannten Artikel handelt.
9. Datenkassensystem zur Unterstützung des Abrufs von Artikeldaten, das Folgendes umfasst:
ein Datenkassenterminal für den Verkauf von Einzelhandelsware;
einen Scanner zum Scannen von Kennungen, die an den Artikeln angebracht sind;
eine Umsetztabelle zum Korrelieren der gescannten Artikelkennungen mit den entsprechenden Preisen;
eine Datenbank mit einer Liste manuell eingegebener Preise zum Speichern von Preisen, die nicht in der Umsetztabelle enthalten sind; sowie
eine grafische Benutzerschnittstelle (GUI) an dem Datenkassenterminal zum Anzeigen einer Liste der gespeicherten Preise für eine bestimmte Artikelkennung, die in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise enthalten sind.
10. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, das des Weiteren Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren eines manuell eingegebenen Preises für eine gescannte Artikelkennung, der nicht auf der grafischen Benutzerschnittstelle angezeigt wird sowie
Mittel zum Speichern des akzeptierten manuell eingegebenen Preises in der Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise.
11. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, worin die Datenbank mit der Liste manuell eingegebener Preise eine Vielzahl von Datensätzen umfasst, von denen jeder einzelne Datensatz eine Artikelkennung, einen Einzelhandelspreis und einen Zählwert enthält, mit dem gezählt wird, wie oft der Einzelhandelspreis von einem Kassierer der gescannten Artikelkennung zugeordnet wurde.
12. Datenkassensystem gemäß Anspruch 11, worin jeder Datensatz darüber hinaus eine Kassiererkennung enthält, mit der zumindest der Kassierer identifiziert werden kann, der als erster einen Einzelhandelspreis der Artikelkennung zugeordnet hat.
13. Datenkassensystem gemäß Anspruch 12, worin jeder Datensatz darüber hinaus ein Datumsfeld enthält, um anzuzeigen, an welchem Tag der Kassierer den Einzelhandelspreis der Artikelkennung zugeordnet hat.
14. Datenkassensystem gemäß Anspruch 9, worin die grafische Benutzeroberfläche Folgendes enthält:
eine Liste der manuell eingegebenen Preise, die den gescannten Artikelkennungen entsprechen; sowie
eine Schaltfläche für manuelle Eingabe, mit der ein Preis, der nicht in der Liste der manuell eingegebenen Preise enthalten ist, der gescannten Artikelkennung manuell zugeordnet werden kann.
15. Datenkassensystem gemäß Anspruch 14, worin die Liste der manuell eingegebenen Preise eine Vielzahl von Listeneinträgen enthält, von denen jeder Folgendes umfasst:
einen Einzelhandelspreis;
eine Produktbeschreibung;
einen Kassierernamen, der angibt, welcher Kassierer als erster den Einzelhandelspreis manuell eingegeben hat;
ein Eingabedatum, das anzeigt, wann der Kassierer den Einzelhandelspreis zum ersten Mal eingegeben hat; sowie
einen Zählwert, mit dem gezählt wird, wie oft der Einzelhandelspreis einem gescannten Artikel von einem Kassierer zugeordnet wurde.
16. Computereinrichtung, die mit einer Anzahl von Anweisungen programmiert ist, die auf einem festen Datenträger gespeichert sind, wobei die programmierte Computereinrichtung Folgendes enthält:
Mittel zum Scannen einer Kennung, die einem Artikel zugeordnet sind;
Mittel zum Durchsuchen einer Umsetztabelle nach den Artikeldaten, die der gescannten Kennung zugeordnet sind; sowie
Mittel zur Anzeige einer Liste von Artikeldaten, die der gescannten Kennung bislang schon zugeordnet worden sind, wenn die Artikeldaten in der Umsetztabelle mit der Suchfunktion nicht gefunden werden konnten.
17. Computereinrichtung gemäß Anspruch 16, die des Weiteren Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren einer Auswahl von Artikeldaten aus der Liste; sowie
Mittel zum Zuordnen der ausgewählten Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht.
18. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren Folgendes umfasst:
Mittel zum Akzeptieren von manuell eingegebenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung;
Mittel zum Zuordnen der manuell eingegebenen Artikeldaten zu dem Artikel, welcher der gescannten Kennung entspricht; sowie
Mittel zum Hinzufügen der manuell eingegebenen Artikeldaten zur Artikeldatenliste.
19. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren Mittel umfasst, durch die ein Zählwert für die ausgewählten Artikeldaten erhöht wird, wobei mit dem Zählwert die Gesamtzahl aller Auswahlvorgänge für die ausgewählten Artikeldaten gezählt werden kann.
20. Computereinrichtung gemäß Anspruch 18, die des Weiteren Folgendes umfasst:
Mittel zum Vergleichen der manuell eingegebenen Artikeldaten mit allen in der Liste enthaltenen Artikeldaten; sowie
Mittel zum Zuordnen von bereits in der Liste vorhandenen Artikeldaten zu der gescannten Kennung, wenn die manuell eingegebene Artikeldaten ein Duplikat von Artikeldaten in der Liste darstellen.
21. Computereinrichtung gemäß Anspruch 20, die des Weiteren Mittel umfasst, durch die ein Zählwert für die bereits vorhandenen Artikeldaten erhöht wird.
22. Computereinrichtung gemäß Anspruch 17, die des Weiteren Mittel umfasst, durch welche die zugeordneten Artikeldaten auf einen Kassenbeleg für den Kunden übertragen werden.
23. Computereinrichtung gemäß Anspruch 16, worin die Artikeldaten aus einem dem Artikel entsprechenden Kaufpreis bestehen.
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