DE10062283A1 - Deaktivierung einer zweiten Stufe einer Airbag-Aufblasvorrichtung - Google Patents

Deaktivierung einer zweiten Stufe einer Airbag-Aufblasvorrichtung

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DE10062283A1
DE10062283A1 DE10062283A DE10062283A DE10062283A1 DE 10062283 A1 DE10062283 A1 DE 10062283A1 DE 10062283 A DE10062283 A DE 10062283A DE 10062283 A DE10062283 A DE 10062283A DE 10062283 A1 DE10062283 A1 DE 10062283A1
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TRW Vehicle Safety Systems Inc
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Abstract

Eine Vorrichtung (10) zum Helfen beim Schützen eines Fahrzeuginsassen (52) umfaßt eine aufblasbare Einrichtung (20). Die Vorrichtung (10) umfaßt auch eine primäre Aufblasströmungsmittelquelle (32) und eine sekundäre Aufblasströmungsmittelquelle (34), die unabhängig voneinander betätigbar sind. Die Vorrichtung (10) umfaßt Mittel (60, 70, 80, 90, 100) zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle (32), um die aufblasbare Einrichtung (20) aufzublasen, um zu helfen, den Fahrzeuginsassen (52) ohne Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle (34) zu schützen. Die Vorrichtung (10) umfaßt auch Mittel (60, 70, 80) zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen (52) nachfolgend der Betätigung der primären Aufblasströmungsmittelquelle (32) und zum Liefern eines Ausgangssignals (64, 71, 82). Die Vorrichtung (10) umfaßt weiterhin Mittel (100, 38) zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle (34) ansprechend auf das Ausgangssignal.

Description

Hintergrund der Erfindung Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeuginsassenschutzvor­ richtung, die eine Airbag-Aufblasvorrichtung umfaßt. Im Einzelnen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Deaktivierung, aus Sicherheitsgrün­ den, der zweiten Stufe einer zweistufigen Airbag-Aufblasvorrichtung, in dem Falle, daß nur die erste Stufe betätigt wird, um den Airbag aufzublasen.
Beschreibung des Stands der Technik
Eine Aufblasvorrichtung für eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzein­ richtung, wie beispielsweise einen Airbag, umfaßt eine Aufblasströmungs­ mittelquelle. Die Aufblasströmungsmittelquelle kann ein zündbares Material sein, das beim Zünden schnell ein großes Volumen Aufblasströmungsmittel in Form eines Gases erzeugt. Die Aufblasvorrichtung kann alternativ eine gespeicherte Menge unter Druck stehenden Aufblasströmungsmittels ent­ halten, oder eine Kombination von unter Druck stehendem Aufblasströ­ mungsmittel und zündbarem Material zum Erwärmen des Aufblasströ­ mungsmittels.
Einige Aufblasvorrichtungen sind von der "zweistufigen" Bauart und umfas­ sen zwei separate, unabhängig voneinander betätigbare Aufblasströmungs­ mittelquellen ("Stufen"). Die zwei Aufblasströmungsmittelquellen können gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten betätigt werden, um die Rate und das Volumen des Aufblasströmungsmittelstroms aus der Aufblasvorrichtung anzupassen. In einigen Fällen wird nur eine der Aufblasströmungsmittel­ quellen betätigt, zum Beispiel wenn eine relativ niedrige Strömungsmittel­ strömungsrate gewünscht wird. In diesen Fällen bleibt die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle nach dem Einsetzen des Airbags aktiv. Es ist wünschenswert, aus Sicherheitsgründen, die zweite Aufblasströmungsmittel­ quelle zu deaktivieren, wenn sie nicht verwendet wurde, um den Airbag auf­ zublasen.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung ist eine Vorrichtung zum Helfen beim Schützen eines Fahrzeuginsassen. Die Vorrichtung weist eine aufblasbare Einrichtung auf. Die Vorrichtung weist eine primäre Aufblasströmungsmittelquelle auf und eine sekundäre Aufblasströmungsmittelquelle, die unabhängig voneinander betätigt werden können. Die Vorrichtung weist weiterhin Mittel auf zum Betä­ tigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle, um die aufblasbare Ein­ richtung aufzublasen, um zu helfen, den Fahrzeuginsassen zu schützen, oh­ ne die sekundäre Aufblasströmungsmittelquelle zu betätigen. Die Vorrichtung weist auch Mittel auf zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen nachfolgend der Betätigung der primären Aufblasströmungsmittelquelle, und zum Vorsehen bzw. Liefern eines Ausgangssignals. Die Vorrichtung umfaßt weiterhin Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle ansprechend auf das Ausgangssignal.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die vorangegangenen und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden einem Fachmann des Gebietes, auf das sich die vorliegende Erfin­ dung bezieht, beim Lesen der folgenden Beschreibung offensichtlich werden, unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen, in denen zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Fahrzeugsicherheitsvorrichtung, die ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, ein­ schließlich eines Airbags und eines in einem ersten Zustand gezeigten Insassen;
Fig. 2 eine Ansicht ähnlich der Fig. 1, die den Airbag und den Insassen in einem zweiten Zustand zeigt;
Fig. 3 ein Flußdiagramm, das den Betrieb bzw. die Funktionsweise der Fahr­ zeugsicherheitsvorrichtung der Fig. 1 darstellt; und
Fig. 4 ein Flußdiagramm ähnlich der Fig. 3, das die Funktionsweise einer Fahrzeugsicherheitsvorrichtung darstellt, die ein zweites Ausführungs­ beispiel der Erfindung ist.
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugsicherheitsvorrich­ tung, die eine Airbag-Aufblasvorrichtung umfaßt. Im Einzelnen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Fahrzeugsicherheitsvorrichtung, die eine zweistufige Airbag-Aufblasvorrichtung umfaßt. Repräsentativ für die vorlie­ gende Erfindung stellt Fig. 1 eine Fahrzeugsicherheitsvorrichtung oder ein Insassenschutzsystem 10 dar.
Das System 10 umfaßt ein Airbagmodul 12, das in einer Öffnung eines Ar­ maturenbretts 14 eines Fahrzeugs 16 angebracht ist. Das Airbagmodul 12 umfaßt einen innerhalb eines Gehäuses 22 gefalteten Airbag 20. Das Air­ bagmodul 12 umfaßt auch eine Aufblasvorrichtung 30 und eine Abdeckung 31, die die anderen Bestandteile des Moduls vor der Sicht verbirgt. Die Ab­ deckung 31 ist angepaßt, um sich leicht beim Aufblasen des Airbags 20 zu öffnen.
Die Aufblasvorrichtung 30 umfaßt erste und zweite Stufen oder Aufblasströ­ mungsmittelquellen 32 und 34. Jede der Aufblasströmungsmittelquellen 32 und 34 ist von einer bekannten Bauart und kann eine Menge zündbaren gas­ erzeugenden Materials aufweisen, eine Menge unter Druck gespeicherten Gases, eine brennbare Gasmischung oder eine Menge gespeicherten Gases zusammen mit pyrotechnischem Material zum Erhitzen des gespeicherten Gases.
Die Aufblasvorrichtung 30 umfaßt auch einen ersten Zünder 36, der der er­ sten Aufblasströmungsmittelquelle 32 zugeordnet ist, und einen zweiten Zünder 38, der der zweiten Aufblasströmungsmittelquelle 34 zugeordnet ist. Der erste Zünder 36 ist durch ein Betätigungssignal über einen Leitungsdraht 40 elektrisch betätigbar, um die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 zu betätigen. Der zweite Zünder 38 ist durch ein Betätigungssignal über einen Leitungsdraht 42 elektrisch betätigbar, um die zweite Aufblasströmungsmit­ telquelle 34 zu betätigen. Die ersten und zweiten Zünder 36 und 38 sind elektrisch getrennt bzw. separat und sind unabhängig betätigbar. Infolgedes­ sen sind die ersten und zweiten Aufblasströmungsmittelquellen 32 und 34 unabhängig voneinander betätigbar.
Das Fahrzeug 16 umfaßt einen Sitz 50 für einen Insassen 52 des Fahrzeugs, in diesem Fall den vorderen Beifahrer. Der Sitz 50 ist in dem Fahrzeug 16 rückwärts von dem Airbagmodul 12 angeordnet. Der Sitz umfaßt eine Rüc­ kenlehne 54 und ein Sitzbodenkissen 56.
Das System 10 umfaßt einen Insassenpositionssensor 60, der in der Rüc­ kenlehne 54 angebracht ist. Der Insassenpositionssensor 60 ist ein bekann­ ter Sensor, der funktioniert, um die Anwesenheit des Rumpfes 62 des Insas­ sen 52 des Sitzes 50 abzufühlen, wenn sich der Insasse nach hinten in Kontakt mit der Rückenlehne 54 lehnt, und um ein entsprechendes Aus­ gangssignal über einen Leitungsdraht 64 vorzusehen bzw. zu liefern. Der Sensor 60 kann ein Gewichtssensor, ein Drucksensor oder ein weiterer be­ kannter Sensortyp sein.
Das System 10 umfaßt einen weiteren Insassenpositionssensor 70, der in dem Armaturenbrett 14 angebracht ist. Der Insassenpositionssensor 70 ist ein bekannter Sensor, der funktioniert, um abzufühlen, ob sich der Insasse 54 in dem Sitz 50 zurücklehnt, oder ob er sich vorwärtslehnt, und um ein ent­ sprechendes Ausgangssignal über einen Leitungsdraht 71 zu liefern. Der Sensor 70 ist vorzugsweise ein Ultraschallsensor, kann aber jede bekannte Sensorbauart sein.
Das Fahrzeug 16 umfaßt ein Sitzgurtsystem 72, um zu helfen, den Insassen 52 des Sitzes 50 zu schützen. Das Sitzgurtsystem 72 umfaßt eine Länge Sitzgurtgewebe 74. Die Länge Sitzgurtgewebe 74 umfaßt einen Rumpfteil 76, der sich über den Rumpf 62 des Fahrzeuginsassen 52 und durch einen D- Ring 78 erstreckt.
Das System 10 umfaßt einen Insassenzustandssensor 80, der dem Gurtge­ webe 74 zugeordnet ist. Der Insassenzustandssensor 80 ist ein bekannter Sensor, der funktioniert, um die Spannung in dem Rumpfteil 76 des Sitz­ gurtgewebes 74 abzufühlen und ein entsprechendes Ausgangssignal über einen Leitungsdraht 82 zu liefern. Die abgefühlte Spannung in dem Rumpfteil 76 des Sitzgurtgewebes 74 ist anzeigend dafür, ob sich der Insasse in dem Sitz 50 gegen die Rückenlehne 54 zurücklehnt oder ob er sich vorwärtslehnt gegen den Rumpfteil des Gurtgewebes.
Das System 10 umfaßt auch einen oder mehrere Fahrzeugzusammenstoß­ sensoren 90. Die Zusammenstoßsensoren 90 können irgendeine mehrerer bekannter Bauarten sein. Zum Beispiel können die Zusammenstoßsensoren 90 mechanische Trägheitsschalter sein, wie beispielsweise Rolamit- Sensoren oder elektrische Beschleunigungsmesser. Die Zusammenstoßsen­ soren 90 funktionieren, um einen oder mehrere Zusammenstoßzustände des Fahrzeugs 16 abzufühlen und ein entsprechendes Ausgangssignal über ei­ nen Leitungsdraht 92 zu liefern.
Das System 10 umfaßt weiterhin eine elektronische Steuerung 100, wie bei­ spielsweise einen Mikrocomputer. Die Steuerung 100 ist betriebsmäßig mit dem Zusammenstoßsensor 90 und den Insassenzustandssensoren 60, 70 und 80 verbunden. Die Steuerung 100 enthält einen mehrerer in der Technik bekannter Zusammenstoßalgorithmen zum Unterscheiden zwischen Einsatz- und Nichteinsatz-Zusammenstoßbedingungen und, darauf ansprechend, zum Bestimmen, ob der Airbag 20 eingesetzt werden soll.
Die Steuerung 100 steuert die Aufblasströmungsmittelquellen 32 und 34 während eines Einsatz-Zusammenstoßzustands ansprechend auf die Positi­ on des Insassen 52, wie sie von den Sensoren 60, 70 und 80 abgefühlt wird. Die Steuerung der Aufblasströmungsmittelquellen 32 und 34 kann auch an­ sprechend auf die Schwere des Zusammenstoßes sein, wie sie von dem Zu­ sammenstoßsensor 90 abgefühlt wird, und auf das abgefühlte Gewicht des Insassen 52.
Zum Beispiel kann, in einem Fahrzeugzusammenstoß von relativ geringer Schwere, oder wenn der Insasse 52 in dem Sitz 50 nach vorne lehnt, die Steuerung 100 nur die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 betätigen, um den Airbag 20 mit einer relativ geringen Rate bzw. Geschwindigkeit und auf einen relativ geringen Druck aufzublasen. Andererseits kann, in einem Fahr­ zeugzusammenstoß von relativ großer Schwere, oder wenn abgefühlt wird, daß sich der Insasse 52 nach hinten gegen die Rückenlehne 54 lehnt, die Steuerung 100 sowohl die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 als auch die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigen. Dies wird den Airbag 20 mit einer relativ hohen Rate und auf einen relativ hohen Druck aufblasen. Die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 kann zur gleichen Zeit wie die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 oder zu einem ausgewählten Zeitin­ tervall nach der Betätigung der ersten Aufblasströmungsmittelquelle betätigt werden.
Im Falle eines Einsatz-Zusammenstoßzustandes, der eine plötzliche Fahr­ zeugverzögerung beinhaltet, oder ein anderes Ereignis, für das ein Schutz des Fahrzeuginsassen 52 erwünscht sein kann, liefern die Sensoren 60, 70, 80 und 90 entsprechende Ausgangssignale, die Eingänge bzw. Eingangs­ größen für die Steuerung 100 sind. Die Steuerung 100 vergleicht die Aus­ gangsgrößen der Sensoren 60, 70, 80 und 90 zum Beispiel mit in einer Nachschlagtabelle gefundenen Ausgangsgrößen.
Abhängig vom Ausgang dieses Vergleichs bestimmt die Steuerung 100, ob sie die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 betätigen soll oder nicht. Wenn die Steuerung 100 bestimmt, daß die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 betätigt werden sollte, wird eine entsprechende Zündsequenz an die Auf­ blasvorrichtung 30 gesendet. Die Zündsequenz umfaßt ein Betätigungs­ signal, das von der Steuerung 100 an den ersten Zünder 36 gesendet wird, um den ersten Zünder in Betrieb zu setzen bzw. zu aktivieren. Die Steuerung 100 bestimmt gleichzeitig, ob und wann sie die zweite Aufblasströmungsmit­ telquelle 34 betätigen soll. Wenn die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigt werden soll, dann umfaßt die Zündsequenz auch ein entsprechendes Betätigungssignal zum Aktivieren des zweiten Zünders 38.
Wenn der erste Zünder 36 aktiviert wird, wird die erste Strömungsmittelquelle 32 betätigt. Aufblasströmungsmittel aus der ersten Aufblasströmungsmittel­ quelle 32 wird in den Airbag 20 geleitet, um den Airbag aufzublasen. Der Air­ bag 20 bläst sich in eine erste Richtung weg von dem Armaturenbrett 14 auf, in eine Position zwischen dem Fahrzeuginsassen 52 und dem Armaturen­ brett. Wenn der zweite Zünder 38 ebenfalls aktiviert wird, wird die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigt, um den Druck und/oder die Strö­ mungsrate des in den Airbag 20 strömenden Aufblasströmungsmittels zu er­ höhen.
Aufgrund der plötzlichen Fahrzeugverzögerung löst sich der obere Rumpf 62 des Insassen 52 von der Rückenlehne 54, wobei er sich in eine zweite Rich­ tung in dem Fahrzeug bewegt, entgegengesetzt der ersten Richtung, auf das Armaturenbrett 14 zu, nachdem die Zündsequenz von der Steuerung 100 an die Aufblasvorrichtung 30 gesendet wird. Fig. 1 stellt den Airbag 20 in einem aufgeblasenen Zustand dar, wobei der Insasse in dem Sitz 50 nach vorne gegen den aufgeblasenen Airbag lehnt. Wenn diese Vorwärtsbewegung des Insassen 52 auftritt, wird der Rumpfteil 76 des Sitzgurtgewebes 74 gespannt. Nachfolgend prallt der Insasse 52 zurück (kehrt zu einer Position gegen die Rückenlehne 54 zurück), wobei er sich in die erste Richtung weg von dem Armaturenbrett 14 bewegt. Der Rumpfteil 76 des Sitzgurtgewebes 74 ist zu­ mindest zeitweise nicht gespannt.
Wenn sowohl die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 und die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 betätigt worden sind, um den Airbag 20 einzu­ setzen, ist die gesamte Aufblasvorrichtung 30 nicht länger aktiv. Wenn je­ doch nur die erste Aufblasströmungsmittelquelle 32 betätigt worden ist, blei­ ben der zweite Zünder 38 und die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 aktiv. Es ist dann aus Sicherheitsgründen wünschenswert, den zweiten Zün­ der 38 und die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 zu deaktivieren.
Die Deaktivierung wird realisiert, indem der zweite Zünder 38 aktiviert und dadurch die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigt wird. Die Betäti­ gung der zweiten Aufblasströmungsmittelquelle 34 bewirkt, daß eine signifi­ kante Menge unter Druck stehenden Aufblasströmungsmittels in den Airbag 20 geleitet wird. Um das Verletzungspotential für den Fahrzeuginsassen 52 zu begrenzen, ist es wünschenswert, diese Deaktivierung durchzuführen, wenn der Insassen nach vorne gegen den Airbag 20 oder das Armaturenbrett 14 lehnt oder ihnen nahe ist.
Daher startet das System 10 die Deaktivierung der zweiten Aufblasströ­ mungsmittelquelle 34 nur, wenn die Steuerung 100 bestimmt, daß der Insas­ se 52 sich in einer sicheren oder angemessenen Position für eine Deaktivie­ rung befindet. Die Steuerung 100 macht diese Bestimmung, indem sie peri­ odisch die Position des Fahrzeuginsassen 52 in Bezug auf die Fahrzeugrüc­ kenlehne 54 überprüft. Fig. 3 stellt die Funktionsweise der Fahrzeugsicher­ heitsvorrichtung 10 in dieser Hinsicht dar.
In Schritt 110 (Fig. 3) befindet sich das System 10 in einem Startzustand. In Schritt 112 fühlt der Zusammenstoßsensor 90 des Systems 10 einen Zu­ sammenstoßzustand des Fahrzeugs 16 ab. Gleichzeitig, in Schritt 114, füh­ len die Insassenzustandssensoren 60, 70 und 80 die Position des Fahrzeug­ insassen in Bezug auf die Fahrzeugrückenlehne 54 ab.
Die Ausgangsgrößen des Zusammenstoßsensors 90 und der Insassenpositi­ onssensoren 60, 70 und 80 werden zu der Steuerung 100 geleitet, die in Schritt 116 bestimmt, ob der Airbag 20 eingesetzt werden sollte. Wenn der Airbag 20 eingesetzt werden sollte, bestimmt die Steuerung 100 ebenfalls zu dieser Zeit, ob und wann die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 zusätz­ lich zu der ersten Aufblasströmungsmittelquelle 32 betätigt werden sollte.
Wenn die Steuerung 100 in Schrift 116 bestimmt, daß der Airbag 20 nicht eingesetzt werden sollte, schreitet der Prozeß dann zu Schritt 118 fort, bei dem der Prozeß endet. Wenn die Steuerung andererseits in Schritt 116 be­ stimmt, daß der Airbag 20 eingesetzt werden sollte, wird eine Zündsequenz in Schritt 120 an die Aufblasvorrichtung 30 gesendet. Die Zündsequenz be­ wirkt, daß der erste Zünder 36 aktiviert wird, und die erste Aufblasströ­ mungsmittelquelle 32 wird betätigt. Wenn die zweite Aufblasströmungsmittel­ quelle 34 ebenfalls betätigt werden sollte, bewirkt die Zündsequenz, daß der zweite Zünder 38 ebenfalls aktiviert wird.
Der Prozeß fährt dann wie in Fig. 3 dargestellt bei Schritt 122 fort, um die Deaktivierung der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle 34 zu bewirken, falls sie nicht betätigt wurde, um den Airbag 20 aufzublasen. (Wenn die se­ kundäre Aufblasströmungsmittelquelle 34 bereits betätigt wurde, schadet es nicht, ein weiteres Betätigungssignal an den inaktiven zweiten Zünder 38 zu senden.)
In Schritt 122 macht die Steuerung eine anfängliche Bestimmung, ob sich der Insasse 52 in einer angemessenen Position befindet, um die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 zu betätigen (und dadurch zu deaktivieren). Diese anfängliche Bestimmung wird auf der Grundlage eines zweiten Abfüh­ lens der Position des Insassen 52 in dem Sitz 50 gemacht. Dieses zweite Abfühlen der Insassenposition findet zu einer späteren Zeit statt als das er­ ste Abfühlen der Insassenposition, das verwendet wird, um die anfängliche Airbag-Einsatzbestimmung bei Schritt 116 zu machen.
Genau gesagt, nachdem der Airbag 20 eingesetzt ist, liefert der in der Rüc­ kenlehne 54 angebrachte Insassenpositionssensor 60 ein Ausgangssignal, das anzeigend dafür ist, ob der Rumpf 62 des Insassen in Kontakt mit der Rückenlehne steht. Wenn der Rumpf 62 des Insassen als in Kontakt mit der Rückenlehne 54 stehend angezeigt wird, kann die Steuerung 100 dann in Schritt 122 bestimmen, daß der Insasse 52 weit genug von dem Armaturen­ brett 14 weg ist, um die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 in Schritt 124 ohne nachteilige Folgen für den Insassen zu betätigen. Das Ausgangs­ signal von dem Insassenpositionssensor 60 kann kontinuierlich an die Steue­ rung 100 geliefert werden, so daß die Deaktivierung der zweiten Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 unmittelbar beim Kontaktieren des Rumpfes 62 des Insassen mit der Rückenlehne 54 bewirkt werden kann.
In einer ähnlichen Weise liefert, nachdem der Airbag 20 eingesetzt wurde, der in dem Armaturenbrett 14 angebrachte Insassenpositionssensor 70 ein Ausgangssignal, das anzeigend für den Abstand des Insassen von dem Fahrzeugarmaturenbrett ist. Auf der Grundlage dieses Ausgangssignals kann die Steuerung 100 in Schritt 122 bestimmen, ob der Insasse 52 weit genug weg von dem Armaturenbrett 14 ist, um die zweite Aufblasströmungsmittel­ quelle 34 in Schritt 124 ohne nachteilige Folgen für den Insassen zu betäti­ gen. Das Ausgangssignal von dem Insassenzustandssensor 70 kann konti­ nuierlich an die Steuerung 100 geliefert werden, so daß die Deaktivierung der zweiten Aufblasströmungsmittelquelle 34 unmittelbar bewirkt werden kann, nachdem sich der Insasse um einen ausreichenden Abstand von dem Fahrzeugarmaturenbrett weg bewegt hat.
In einer ähnlichen Weise liefert, nachdem der Airbag 20 eingesetzt ist, der Insassenzustandssensor 80, der dem Gurtgewebe 74 zugeordnet ist, ein Ausgangssignal, das eine Funktion der Spannung in dem Rumpfteil 76 des Sitzgurtgewebes ist. Das Ausmaß an Spannung ist anzeigend dafür, ob der Insasse 52 in dem Sitz 50 zurücklehnt oder ob er nach vorne gegen den Rumpfteil 76 des Sitzgurtgewebes 74 lehnt. Auf der Grundlage dieses Aus­ gangssignals kann die Steuerung 100 in Schritt 122 bestimmen, ob der In­ sasse 52 weit genug weg von dem Armaturenbrett 14 ist, um die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 im Schritt 124 ohne nachteilige Folgen für den Insassen zu betätigen. Das Ausgangssignal von dem Insassenzustandssen­ sor 80 kann kontinuierlich an die Steuerung 100 geliefert werden, so daß die Deaktivierung der zweiten Aufblasströmungsmittelquelle 34 unmittelbar be­ wirkt werden kann, wenn die Spannung in dem Rumpfteil 67 des Sitzgurtge­ webes auf einen Pegel fällt, der niedrig genug ist.
Auf diese Weise wird, wenn die Steuerung 100 anfänglich in Schritt 122 be­ stimmt, daß der Insasse 52 in einer angemessenen Position ist, um die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 zu betätigen, dann ein Betätigungs­ signal an die Aufblasvorrichtung 30 gesendet, und die zweite Aufblasströ­ mungsmittelquelle 34 wird in Schritt 124 betätigt. Der Prozeß fährt dann zu Schritt 126 fort, wo der Prozeß endet.
Wenn jedoch die Steuerung 100 anfänglich in Schritt 122 bestimmt, daß der Insasse 52 nicht in einer angemessenen Position ist, um die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 zu betätigen, dann wird die Position des Insas­ sen wieder durch Abfühlen, zum dritten Mal, in Schritt 114 überprüft. Dieses dritte Abfühlen findet zu einer späteren Zeit statt als das zweite oben be­ schriebene Abfühlen der Insassenposition. Typischerweise beginnt der Fahr­ zeuginsasse 52, sich rückwärts in dem Fahrzeug 16 zu bewegen, in eine Richtung weg von dem Armaturenbrett 14 und dem Airbagmodul 12, inner­ halb eines kurzen Zeitraums nach dem Einsetzen des Zusammenstoßereig­ nisses und dem Einsetzen des Airbags 20.
Die Steuerung 100 bestimmt dann zum zweiten Mal, in Schritt 122, ob sich der Insasse 52 in einer angemessenen Position befindet, um die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle 34 zu betätigen. Diese zweite Bestimmung wird zu einer späteren Zeit gemacht als die anfängliche, oben beschriebene Bestim­ mung, ob sich der Insasse 52 in einer angemessenen Position befindet, um die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 zu betätigen. Es sollte verstan­ den werden, daß jede solche "spätere" Bestimmung durch das aktive Über­ prüfen in einem diskreten Zeitintervall, des Status eines oder aller Insassen­ zustandssensoren 60, 70 und 80 gemacht werden kann. Alternativ kann die Steuerung 100 kontinuierlich die Insassenzustandssignale überwachen, die kontinuierlich von den Insassenzustandssensoren 60, 70 und 80 geliefert werden.
Diese Sequenz des (a) Abfühlens der Insassenposition und (b) Bestimmens, ob die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigt werden soll, fährt fort, bis der Insasse 52 in Schritt 122 als in einer Position befindlich bestimmt wird, die weit genug weg von dem Armaturenbrett 14 ist, so daß der Insasse nicht nachteilig bzw. nachteilig von dem zusätzlichen Aufblasen des Airbags 20 bei Betätigung der zweiten Aufblasströmungsmittelquelle 34 beeinflußt würde. Diese sichere oder angemessene Position des Fahrzeuginsassen tritt typischerweise innerhalb eines akzeptablen bzw. angemessenen kurzen Zeit­ raums nach dem Einsetzen des Airbags 20 auf. Der Ausgangswert eines oder mehrerer der drei Insassenpositionssensoren 60, 70 und 80 kann ver­ wendet werden, um diese Bestimmung in Schritt 122 zu machen.
Wenn die Bestimmung derart gemacht wird, daß der Insasse 52 in einer Po­ sition ist, die weit genug von dem Armaturenbrett 14 ist, um nicht nachteilig durch das zusätzliche Aufblasen des Airbags 20 beeinflußt zu werden, wird ein Betätigungssignal an die Aufblasvorrichtung 30 gesendet und die zweite Aufblasströmungsmittelquelle wird in Schritt 124 betätigt. Der Prozeß fährt dann zu Schritt 126 fort, wo der Prozeß endet.
Fig. 4 stellt den Betrieb einer Sicherheitsvorrichtung oder eines Systems 10a dar, das ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung ist. In diesem Aus­ führungsbeispiel fährt die Steuerung 100 nach dem Liefern der Airbag- Zündsequenz in Schritt 120 nur zu Schritt 122 fort, wenn die zweite Auf­ blasströmungsmittelquelle nicht betätigt wurde. Daher umfaßt der in Fig. 4 dargestellte Prozeß den zusätzlichen Schritt 130, in dem die Steuerung 100 bestimmt, ob die zweite Aufblasströmungsmittelquelle 34 betätigt wurde. Ei­ ne "Ja"-Antwort auf diese Bestimmung in Schritt 130 bewirkt, daß der Prozeß in Schritt 132 endet. Eine "Nein"-Antwort auf die Bestimmung in Schritt 130 bewirkt, daß der Prozeß zu Schritt 122 fortschreitet und dann wie oben be­ schrieben fortfährt.
Ebenfalls in Fig. 4 dargestellt ist eine Reihe von Schritten, die optional in Verbindung mit den in Schritt 122 gemachten Bestimmungen inkorporiert werden können. Genau gesagt umfaßt das in Fig. 4 dargestellte System ei­ nen Schritt 134 zum Überprüfen der Menge Zeit, die vergangen ist, nachdem die Airbag-Einsatzsequenz in Schritt 120 ausgelöst wurde. Nach jeder Schritt-122-Bestimmung, die zu einer "Nein"-Antwort führt, wird dann die ver­ gangene Zeit in Schritt 134 überprüft. Wenn die in Schritt 134 überprüfte vergangene Zeit weniger als ein vorbestimmter Zeitraum ist, fährt der Prozeß fort, indem er weiter die Insassenposition in Schritt 114 abfühlt.
Wenn andererseits die vergangene Zeit, wie sie in Schritt 134 überprüft wird, größer als der vorbestimmte Zeitraum ist, läuft der Betrieb in Schritt 136 aus, und ein Alarm wird in Schritt 138 betätigt. Der Alarm ist eine Einrichtung, die die Anwesenheit einer aktiven Aufblasströmungsmittelquelle in der Aufblas­ vorrichtung 30 in dem Fahrzeug anzeigt. Der Alarm kann ein Licht- oder ein anderes Warnsignal sein. Der Alarm kann zum Beispiel medizinisches Not­ hilfepersonal alarmieren, das den Fahrzeuginsassen 52 infolge eines Fahr­ zeugzusammenstoßes betreut, indem er ihnen mitteilt, daß die Aufblasvor­ richtung noch aktiv ist.
Aus der obigen Beschreibung der Erfindung werden Fachleute Verbesserun­ gen, Veränderungen und Modifikationen in der Erfindung entnehmen. Zum Beispiel kann die Erfindung auf jede Art Aufblasvorrichtung in jeder Sitzposi­ tion angewendet werden, wie beispielsweise eine Fahrerseitenaufblasvor­ richtung oder eine Seitenaufprallaufblasvorrichtung. Alternativ kann die Er­ findung auf eine andere Bauart einer aufblasbaren Einrichtung angewendet werden, wie beispielsweise ein aufblasbares Kniepolster oder ein Seitenvor­ hang. Die Erfindung kann zum Beispiel Sensoren zum Abfühlen der Position der Knie oder Beine des Insassen umfassen, im Falle eines aufblasbaren Kniepolsters. Solche Verbesserungen, Veränderungen und Modifikationen innerhalb des Fachkönnens sollen von den angefügten Ansprüchen abge­ deckt werden.

Claims (15)

1. Eine Vorrichtung zum Helfen beim Schützen eines Fahrzeuginsassen, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine primäre Aufblasströmungsmittelquelle und eine sekundäre Auf­ blasströmungsmittelquelle, die unabhängig voneinander betätigbar sind;
Mittel zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle, um die aufblasbare Einrichtung aufzublasen, um zu helfen, den Fahrzeugin­ sassen ohne Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle zu schützen;
Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen nachfolgend der Betätigung der primären Aufblasströmungsmittelquelle und zum Liefern bzw. Vorsehen eines Ausgangssignals; und
Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle an­ sprechend auf das Ausgangssignal.
2. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen zumindest einen Sensor aufweisen, zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
3. Eine Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Mittel zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung den mindestens einen Sensor aufweisen, zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rücken­ lehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
4. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle ansprechend auf das Aus­ gangssignal eine Steuerung aufweisen, die periodisch die Position des Fahrzeuginsassen unter Verwendung des Ausgangssignals überprüft, und die auf der Grundlage der periodischen Überprüfung des Ausgangssignals bestimmt, ob sie die sekundäre Aufblasströmungsmittelquelle betätigen soll.
5. Eine Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei:
die Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen zumindest einen Sensor aufweisen zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahr­ zeuginsassen; und
wobei die Mittel zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittel­ quelle zum Aufblasen der aufblasbaren Einrichtung den mindestens ei­ nen Sensor aufweisen, zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahr­ zeuginsassen.
6. Eine Vorrichtung zum Helfen beim Schützen eines Fahrzeuginsassen, wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine primäre Aufblasströmungsmittelquelle und eine sekundäre Auf­ blasströmungsmittelquelle, die unabhängig voneinander betätigbar sind;
Mittel zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle, um die aufblasbare Einrichtung in einer erste Richtung auf den Fahrzeugin­ sassen zu aufzublasen, um zu helfen, den Fahrzeuginsassen ohne Be­ tätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle zu schützen;
Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle an­ sprechend auf eine Bewegung des Fahrzeuginsassen in die erste Rich­ tung.
7. Eine Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle Mittel aufweisen, zum Abfüh­ len der Position des Fahrzeuginsassen nachfolgend der Betätigung der primären Aufblasströmungsmittelquelle und zum Liefern eines Aus­ gangssignals.
8. Eine Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen zumindest einen Sensor aufweisen zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
9. Eine Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle ansprechend auf das Aus­ gangssignal eine Steuerung aufweisen, die periodisch die Position des Fahrzeuginsassen unter Verwendung des Ausgangssignals überprüft, und die auf der Grundlage der periodischen Überprüfung des Ausgangs­ signals bestimmt, ob sie die sekundäre Aufblasströmungsmittelquelle betätigen soll.
10. Eine Vorrichtung nach Anspruch 9, wobei die Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen zumindest einen Sensor aufweisen zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
11. Eine Vorrichtung zum Helfen beim Schützen eines Fahrzeuginsassen,
wobei die Vorrichtung folgendes aufweist:
eine aufblasbare Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung;
eine primäre Aufblasströmungsmittelquelle und eine sekundäre Auf­ blasströmungsmittelquelle, die unabhängig voneinander betätigbar sind;
Mittel zum Betätigen der primären Aufblasströmungsmittelquelle, um die aufblasbare Einrichtung in einer Richtung auf den Fahrzeuginsassen zu aufzublasen, um zu helfen, den Fahrzeuginsassen ohne Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle zu schützen;
Sensormittel zum Abfühlen einer Bewegung des Insassen in die Aufblas­ richtung der aufblasbaren Einrichtung nach Betätigen der primären Auf­ blasströmungsmittelquelle, und zum Vorsehen eines Ausgangssignals; und
Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle an­ sprechend auf das Ausgangssignal der Sensormittel.
12. Eine Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Sensormittel zum Abfüh­ len einer Bewegung des Insassen in die Aufblasrichtung der aufblasba­ ren Einrichtung nach Betätigen der primären Aufblasströmungsmittel­ quelle und zum Liefern eines Ausgangssignals Mittel vorsehen zum Ab­ fühlen der Position des Fahrzeuginsassen in Bezug auf den Sitz des Fahrzeuginsassen.
13. Eine Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Mittel zum Abfühlen der Position des Fahrzeuginsassen in Bezug auf den Sitz des Fahrzeugin­ sassen zumindest einen Sensor aufweisen zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeuginsassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
14. Eine Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Mittel zum Betätigen der sekundären Aufblasströmungsmittelquelle ansprechend auf das Aus­ gangssignal der Sensormittel eine Steuerung aufweisen, die periodisch die Position des Fahrzeuginsassen unter Verwendung des Ausgangs­ signals überprüft, und die auf der Grundlage der periodischen Überprü­ fung des Ausgangssignals bestimmt, ob sie die sekundäre Aufblasströ­ mungsmittelquelle betätigen soll.
15. Eine Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei die Sensormittel zum Abfüh­ len einer Bewegung des Insassen in die Aufblasrichtung der aufblasba­ ren Einrichtung nach Betätigen der primären Aufblasströmungsmittel­ quelle und zum Liefern eines Ausgangssignals zumindest einen Sensor aufweisen zum Abfühlen der Position des Rumpfes des Fahrzeugin­ sassen in Bezug auf die Rückenlehne des Sitzes des Fahrzeuginsassen.
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