DE10084668B4 - Klemmschelle - Google Patents

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    • F16L33/00Arrangements for connecting hoses to rigid members; Rigid hose connectors, i.e. single members engaging both hoses
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Abstract

Klemmschelle, die auf der Grundlage eines eingerollten Bandes (10, 50) ausgeführt ist, wobei ein erstes Ende (10A, 50A) des Bandes mit einem ersten Einhakmittel versehen ist, das durch einen Haken (14, 54) gebildet wird, während das zweite Ende (10B, 50B) des Bandes mit einem zweiten Einhakmittel versehen ist, wobei dieses zweite Einhakmittel ein Halteelement (12, 52) aufweist, das in Bezug auf das Band nahezu radial vorsteht und zum Schließen der Schelle unter den Haken (14, 54) einzugreifen vermag, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (14, 54) durch einen Höcker gebildet ist, der an dem ersten Ende (10A, 50A) des Bandes ausgeführt ist und dessen in axialer Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders gemessene Breite (L3, L'3) kleiner ist als die in derselben Richtung gemessene Breite (L2, L'2) des Bandes, und dass die in derselben Richtung gemessene Breite (L4, L'4) des Halteelements höchstens der Breite (L''3) der Innenseite des Hakens...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Klemmschelle nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Aus der europäischen Patentanmeldung 3 192 sind zum Beispiel bereits Klemmschellen bekannt, die aus einem eingerollten Band gebildet sind und imstande sind, durch Eingreifen eines Hakens in ein zum Beispiel durch eine doppelte radiale Biegung gebildetes, vorstehendes Ohr eingehakt und festgeklemmt zu werden.
  • Das Einhakmittel dieser Art von Schelle weist den Vorteil auf, einfach hergestellt und ausgeführt werden zu können. In manchen Fällen ist es wünschenswert, wiederverwendbare Schellen herzustellen; in solchen Fällen muss es möglich sein, die Einhakmittel zum Öffnen der Schelle zu lösen, sie an einem festzuklemmenden Gegenstand wieder anzubringen und sie zu schließen. In anderen Fällen dürfen die Schellen jedoch nicht erneut verwendet werden. Dient die Schelle zum Beispiel dazu, ein Rohr an einem Ansatzstück festzuklemmen, in dem ein flüssiges oder gasförmiges Medium fließt, kann es wünschenswert sein, zu verhindern, dass diese Verbindung demontiert werden kann, da diese unter Umständen nicht richtig wieder montiert würde. Dies ist bei bestimmten Anwendungen nicht zulässig, zum Beispiel bei Gasanschlüssen, bei denen höchste Sicherheit geboten ist. Ferner ist es wünschenswert, jedes unbeabsichtigte Lösen der Schelle zu verhindern.
  • Die Patentanmeldung DE 39 06 636 zeigt eine Schelle, deren erstes Ende einen Schlitz aufweist, während das zweite Ende ein Halteelement aufweist, das durch eine Zunge gebildet wird, die radial nach außen vorsteht. Im gespannten Zustand der Schelle hakt sich diese Zunge in den Schlitz ein. In dieser Stellung ist die Zunge jedoch in keiner Weise geschützt und sie kann wieder nach innen gedrückt werden, um das Lösen der Schelle zu ermöglichen.
  • Bei der Klemmschelle, die in der europäischen Patentanmeldung 3 192 beschrieben ist, wird der Haken durch aufeinanderfolgendes Biegen am ersten Ende des Bandes gebildet. Diese Vorrichtung hat sich als vollkommen zufriedenstellend erwiesen und wurde millionenfach hergestellt. Die zur Ausführung dieses Hakens erforderlichen Biegevorgänge erfordern jedoch mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsschritte, bei denen unterschiedliche Biegewerkzeuge verwendet werden. Die Biegewinkel sind zudem sehr ausgeprägt und es kann vorkommen, dass Risse oder Bereiche extremer Brüchigkeit in den Biegungen auftreten.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Schelle der vorgenannten Art vorzuschlagen, um die vorstehenden Probleme zu beheben, und bei der das Lösen unmöglich oder zumindest äußerst schwierig ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Klemmschelle mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Höcker kann in sehr einfacher Weise durch Tiefziehen ausgeführt werden, zum Beispiel mit nur ein oder zwei Arbeitsgängen mit einem Tiefziehwerkzeug. Im ersten Arbeitsgang kann zum Beispiel ein in etwa halbkugelförmiger "Grundhöcker" geformt werden, während der Haken im zweiten Arbeitsgang seine endgültige Form erhält. Der auf diese Weise erzielte Haken ist äußerst widerstandsfähig und die Gefahr einer mangelhaften Ausführung ist äußerst gering. Der Haken ist zudem steif und droht nicht, sich nach dem Einhaken zu verformen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Schelle ist der innere Bandstrang mit dem Halteelement des zweiten Einhakmittels versehen, wogegen der äußere Bandstrang mit dem Haken des ersten Einhakmittels versehen ist. Dies bedeutet, dass der Haken im geschlossenen Zustand der Schelle das Halteelement überdeckt und dass sich das erste Ende des Bandes, das diesen Haken trägt, radial über dem zweiten Ende des Bandes befindet. Der Haken selbst schützt folglich das Halteelement, das von einem Werkzeug nicht erfasst werden kann, um die Schelle zu lösen. Es ist anzumerken, dass das Einhaken auch deshalb so wirksam ist, da das Halteelement durch den Gegendruck des durch die Schelle festgeklemmten Gegenstandes dazu neigt, radial vorzustehen, um mit dem Haken zusammenzuwirken.
  • Der Haken und das Halteelement, die beide in Bezug auf die Oberfläche des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders an der Schelle radial nach außen vorstehen, sind somit beide gegen eine Betätigung geschützt, die auf ein eventuelles Öffnen der Schelle nach ihrem Festklemmen abzielt. Die Richtung nach außen ist diejenige, die sich von der geometrischen Achse des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders wegentfernt.
  • Vorteilhafterweise weist das Halteelement eine Breite auf, die der Breite der Innenseite des Hakens im Wesentlichen entspricht.
  • Der den Haken bildende Höcker weist Seitenwände auf, die sich im Wesentlichen in Längsrichtung des Bandes erstrecken; beim Einhaken des Hakens in das Halteelement wird dieser genau in axialer Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders fixiert, wodurch ein mögliches Lösen durch Verdrehung des Bandes und Verschieben des Hakens in Bezug auf das Halteelement in axialer Richtung verhindert wird.
  • Vorteilhafterweise weist das zweite Ende des Bandes einen Ausschnitt auf, der eine Zunge stehen lässt, die das Halteelement bildet.
  • Auch in diesem Fall wird das Halteelement in sehr einfacher Weise in einem einzigen, eventuell auch in zwei Arbeitsgängen mit Werkzeugen ausgeführt.
  • Einer bevorzugten Anordnung zufolge, ist ein Zwischenraum zwischen der Zunge und dem Rand dieses Ausschnitts ausgespart, wobei dieser Zwischenraum wenigstens einen Teil des freien Rands des Hakens aufzunehmen vermag. Dieser Zwischenraum kann unter dem oben erwähnten vorstehenden Rand ausgespart sein oder ganz einfach durch den Freiraum aufgrund des Abstands, der sich zwischen dem freien Rand der Zunge und dem Rand des Ausschnitts in der Ebene des Bandes ergibt.
  • Die nachfolgende detaillierte Beschreibung von Ausführungsarten, die anhand von nicht einschränkenden Beispielen dargestellt sind, verdeutlicht die Erfindung und ihre Vorteile. Die Beschreibung nimmt Bezug auf die beigefügten Zeichnungen.
  • 1 zeigt in Draufsicht (gemäß Pfeil F aus 2) den Bereich der Enden des die Schelle gemäß einer ersten Ausführungsart bildenden Bandes, wobei die Enden die Einhakmittel tragen;
  • 2 ist eine Schnittansicht längs der Linie II-II aus 1, wobei 2 die Schelle in geöffnetem Zustand zeigt;
  • 3 zeigt eine Ansicht analog zu 2, in der die Schelle jedoch in geschlossenem Zustand dargestellt ist;
  • 4 zeigt eine Ansicht analog zu 1 für eine zweite Ausführungsform;
  • 5 ist eine Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 4,
  • 6 zeigt eine Schelle von außen gemäß einer Variante;
  • 7 und 8 sind Schnittansichten entlang den Linien VII-VII bzw. VIII-VIII aus 6.
  • Die erfindungsgemäße Schelle ist insbesondere auf der Grundlage eines Metallbandes ausgeführt, zum Beispiel aus Stahl in der Art, wie er üblicherweise zum Herstellen einer Klemmschelle verwendet wird.
  • Die in den Figuren dargestellte Schelle ist folglich auf der Grundlage eines Bandes 10 ausgeführt, das zwischen einem ersten Ende 10A und einem zweiten Ende 10B eingerollt ist.
  • Das zweite Ende 10B trägt ein zweites Einhakmittel, das ein Halteelement umfasst, welches durch eine Zunge 12 gebildet wird, die, wie in 2 und 3 ersichtlich, an der Schelle leicht radial nach außen vorsteht (in Zentrifugalrichtung). Dieses zweite Einhakmittel weist auch einen vorstehenden Rand 13 auf, der in der Nähe dieser Zunge ausgebildet ist. Dieser vorstehende Rand 13 steht ebenfalls in Bezug auf das die Schelle bildende Band vor.
  • Die Innenseite 13A des vorstehenden Randes weist zur Mitte der Schelle. In Bezug auf den durch das Band 10 gebildeten Zylinder befindet sie sich in einem Radialabstand r. Dieser Radialabstand r entspricht wenigstens annähernd der Dicke e des Bandes. Vorzugsweise liegt der Abstand r zwischen 1,2.e und 2,5.e.
  • Das erste Ende 10A des Bandes trägt einen Haken 14. Wie in 3 zu erkennen, überdeckt der Haken im geschlossenen Zustand der Schelle das Halteelement, das durch die Zunge 12 gebildet wird, die unter den Haken derart eingreift, dass sich ihr freier Rand 12A gegen den vorderen Innenrand 14' (der an der Seite des freien Endes des Endes 10A des Bandes liegt) des Hakens 14 drückt.
  • Dieser Haken ist in Bezug auf das Band 10 radial vorstehend ausgebildet. Es ist jedoch auch zu erkennen, dass er einen freien Rand 14A aufweist, der im Wesentlichen in der "Ebene" des Bandes 10 verläuft, das heißt er verläuft im Wesentlichen entlang der Oberfläche des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders. Mit anderen Worten, dieser freie Rand 14 steht in Bezug auf das Band nicht radial vor.
  • Der Abstand d wird in Längsrichtung des Bandes zwischen dem freien Ende 10'A des ersten Endes 10A des Bandes, auf dem sich der freie Rand 14A befindet, und dem Innenrand 14' des Hakens gemessen, mit dem die Zunge 12 zusammenwirkt. Der Abstand D wird auch in Längsrichtung des Bandes zwischen dem freien Ende 12A der Zunge 12 und der nahezu radialen Seitenwand 13B gemessen, die den vorstehenden Rand 13 gegenüber dem Ende 12A begrenzt. Der Abstand D entspricht wenigstens annähernd dem Abstand d und ist vorzugsweise etwas größer als dieser.
  • Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der vorstehend erwähnte Abstand r wenigstens annähernd der Dicke e des Bandes entspricht, kann daher der freie Rand des Hakens in geschlossenem Zustand der Schelle unter den vorstehenden Rand 13 eingreifen, das heißt somit, dass das freie Ende 12A der Zunge mit dem Innenrand des Hakens zusammenwirkt. Diese Stellung ist in 3 dargestellt, in der der freie Rand 14A des Hakens zwischen das Ende 12A der Zunge 12 und den vorstehenden Rand 13 eingeklemmt ist. Der freie Rand des Hakens ist somit geschützt und kann nicht von einem Werkzeug erfasst werden, um die Schelle zu lösen. Es ist anzumerken, dass das Einhaken außerdem sehr gut gelingt, da der vorstehende Rand 13 verhindert, dass der Haken radial nach außen gedrückt werden kann, wohingegen die Zunge durch den Gegendruck des festgeklemmten Gegenstandes dazu neigt, radial nach außen gedrückt zu werden, um sich genau unter dem Haken einzuhaken.
  • Das Festklemmen und Einhaken der Schelle kann mit Hilfe einer Zange erfolgen, deren in 3 mit gestrichelten Linien dargestellte Backen 9 jeweils hinter dem Haken 14 bzw. dem vorstehenden Rand 13 zur Anlage kommen.
  • In 1 ist zu erkennen, dass das Teil des freien Endes des Endes 10A, das den Haken trägt, eine Breite L1 aufweist, die geringer ist als die übliche Breite L2 des Bandes. Diese Breiten sind in axialer Richtung des Zylinders gemessen, der durch das eingerollte Band gebildet wird.
  • Das Endteil, an dem der Haken ausgebildet ist, wird durch Ausschnitte 11 begrenzt. In dem dargestellten vorteilhaften Beispiel sind diese Ausschnitte symmetrisch zueinander, und der Haken ist zur Längsachse L des Bandes mittig ausgerichtet.
  • Der Haken wird durch einen Höcker gebildet, an dessen dem freien Rand des Bandes entsprechenden äußeren Rand ein nicht verformter Bereich verbleibt, der sich folglich auf dem durch das eingerollte Band gebildeten Zylinder befindet. Dieser Bereich umfasst den vorstehend genannten freien Rand 14A sowie die seitlichen freien Ränder 14B und 14C, die sich in Längsrichtung des Bandes erstrecken, wogegen der freie Rand 14A quer dazu verläuft. Die Breite L3 des eigentlichen Hakens ist somit kleiner als die vorstehend genannte Breite L1.
  • Der vorstehende Rand 13 weist seinerseits Seitenarme 13C bzw. 13D auf. Von oben betrachtet, weist der Rand 13, wie in 1 ersichtlich, die Form eines U auf, dessen Arme in Richtung des freien Endes des zweiten Endes 10B des Bandes weisen. Wie zu erkennen ist, greift der Haken 14 in eingehaktem Zustand der Schelle zwischen diese Arme ein. Der Haken ist somit gegenüber Versuchen, die Schelle nach ihrem Schließen zu öffnen, umso besser geschützt.
  • Die Seitenteile 14B und 14C am äußeren Rand des Hakens fügen sich jeweils unter die Arme 13D und 13C des vorstehenden Rands 13 ein. Der gesamte Teil des äußeren Umfangs des Hakens 14, der an dem freien Ende des Endteils 10A des Bandes liegt, ruht somit unter dem Rand.
  • Wie aus den Figuren ersichtlich, weist das zweite Ende 10B des Bandes einen Ausschnitt 17 auf, der in einem mittleren Bereich der Bandbreite die Zunge 12 stehen lässt. Dieser Ausschnitt weist im Wesentlichen die Form eines U auf, dessen Arme in Richtung des freien Endes des Endteils 10B des Bandes weisen, wobei die Enden dieser Arme durch die quergerichteten Teile 17A des Ausschnitts im Wesentlichen quer verlängert sind.
  • Ein Randteil des Ausschnitts 17, der gegenüber der Zunge 12 angeordnet ist, kann an seinen drei freien Seiten nahezu radial nach außen gedrückt werden und hierbei ein vorspringendes Teil aufweisen, das im Wesentlichen parallel zur Ebene des Bandes ist und unter dem der freie Rand des Hakens zum Liegen kommt.
  • Hierbei kann die Zunge ihrerseits im Wesentlichen in der Ebene des Bandes angeordnet bleiben. Um diesen Einhakeffekt zu begünstigen, kann jedoch auch vorgesehen werden, dass wenigstens das Endteil 12A der Zunge leicht radial nach außen gedrückt wird. Das freie Ende der Zunge weist zu der Seite, die dem freien Ende des Endteils 10B des Bandes entgegengesetzt ist.
  • Dieses Endteil 10B weist einen Ansatz 15 auf, der sich im geschlossenen Zustand der Schelle unter dem ersten Endteil 10A des Bandes befindet. Dieser Ansatz ist zwi schen der Zunge 12 und dem freien Ende des Endteils 10B des Bandes angeordnet. Im geöffneten Zustand der Schelle ist er im übrigen bereits teilweise unter dem Haken eingefügt.
  • Vorteilhafterweise, auch wenn nicht dargestellt, können der Ansatz 15 und der Endbereich 10A des Bandes, welcher den Haken (äußerer Strang des Bandes) trägt, so ausgestattet sein, dass sie die Dicke der Zunge unter dem äußeren Bandstrang ausgleichen, damit das die Schelle bildende Band fortlaufend auf dem festzuklemmenden Gegenstand aufliegen kann.
  • Das Band der erfindungsgemäßen Schelle umfasst vorteilhafterweise Mittel zur örtlichen Versteifung. In dem in den Figuren dargestellten Beispiel sind der Endbereich 10B der Schelle und insbesondere der Ansatz 14 mit diesen Mitteln versehen. Sie weisen eine mittige Rille 15A auf, die zwischen der Zunge 12 und dem freien Ende des Endteils 10B des Bandes angeordnet ist, sowie zwei Rillen 15B und 15C, die beiderseits des vorstehenden Rands 13 angeordnet sind. Die Rillen, die in dem dargestellten Beispiel an der Außenseite der Schelle vertieft ausgebildet sind, können selbstverständlich auch an der Innenseite vertieft ausgebildet sein.
  • Wie vorstehend gemäß der bevorzugten Variante zu sehen war, erstrecken sich die Einhakmittel, die den Haken, die Zunge 12 (deren Breite L4 gekennzeichnet ist) und den vorstehenden Rand umfassen, nur über einen Teil der Bandbreite und befinden sich im Wesentlichen in einem mittleren Bereich dieser Breite. Zum Herstellen der Schelle wird ein flaches Band bearbeitet, in dem der Haken 14 durch die Ausschnitte 11 und durch Formstanzen ausgebildet wird und in dem die Zunge 12 und der vorstehende Rand 13 durch den Ausschnitt 17 und durch Verformung ausgebildet werden. Nachdem die Einhakmittel ausgeführt sind, verbleiben an jedem der Längsränder 11B und 11C des Bandes weiterhin vollkommen flache Randabschnitte. Daraus ergibt sich, dass der darauffolgende Vorgang des Einrollens des Bandes in äußerst einfacher Weise erfolgen kann, indem das "Rollbiegen" über diese Randabschnitte erfolgt.
  • Mit Bezug auf 4 und 5 wird nun nachstehend die zweite Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
  • Die in diesen Figuren dargestellte Schelle wird durch das Einrollen eines Bandes 50 erzielt, das vorzugsweise aus Metall in der Art besteht, wie dieses üblicherweise zum Herstellen einer Klemmschelle verwendet wird.
  • Das erste Ende 50A dieses Bandes trägt einen Haken 54, der durch einen Höcker entsteht. In dem dargestellten vorteilhaften Beispiel befindet sich der freie Rand des Hakens 54A annähernd in der Ebene des Bandes. Der Haken 54 kann analog zum Haken 14 der ersten Ausführungsform ausgebildet sein und Ränder analog zu den Rändern 14B und 14C aufweisen.
  • Das Halteelement, mit dem das zweite Ende 50B des Bandes versehen ist und mit dem dieser Haken zusammenwirkt, um das Schließen der Schelle zu gewährleisten, wird in dem dargestellten Beispiel von einer Zunge 52 gebildet, die zur Gänze der Zunge 12 der ersten Ausführungsform entspricht. Sie weist folglich vorteilhafterweise ein freies Ende 52A auf, das an der Schelle nach außen gebogen ist.
  • Die Zunge wird anhand eines im Wesentlichen U-förmigen Ausschnitts gebildet, der in dem Band ausgeführt ist und dessen U-förmige Arme in Richtung des freien Endes des Endteils 50B des Bandes weisen. In dem dargestellten Beispiel ist zwischen dem äußeren Rand der Zunge 52 und dem äußeren Rand der Öffnung 57 ein Zwischenraum ausgespart. Dieser kann durch Entfernen von Werkstoff oder zumindest am freien Ende der Zunge 52 durch Umbiegung 52A von dieser erzielt werden. Wie in 5 ersichtlich, kann dieser Zwischenraum 58 dazu dienen, das freie Ende des Hakens, ja sogar die Enden dessen Seitenwände 54'' wenigstens teilweise aufzunehmen.
  • Die (an der Außenseite der Schelle gemessene) Breite L'3 des Hakens 54 ist infolge der Ausschnitte, die den Ausschnitten 11 aus 1 entsprechen, kleiner als die Breite L'2 des Bandes. Die "innere" Breite L''3 des Hakens entspricht in etwa der Breite L'4 der Zunge 52.
  • Mit gestrichelter Linie ist in 5 die Einhakstellung des Hakens angegeben, und es ist zu erkennen, dass sein innerer Rand 54' mit dem Halteelement 52 zusammenwirkt.
  • Wie gleichfalls in 5 zu sehen, kann die Schelle durch das Angreifen der Klemmbacken 9 einer Zange zum einen hinter dem Haken und zum anderen an einem Höcker, einer Wellung 60 festgeklemmt werden.
  • Selbstverständlich ist diese zweite Ausführungsform mit dem Vorhandenensein des vorstehenden Rands 13 der ersten Ausführungsform kompatibel.
  • Der Ansatz 55 in 4 und 5 ist analog zu dem Ansatz 15 und kann wie letzterer mit Versteifungsrillen oder ähnlichem versehen sein.
  • Die beiden Ausführungsarten sind kompatibel mit einer oder mehreren auf dem Band vorhandenen Wellungen analog zu der Wellung 59, die in 5 mit gestrichelter Linie dargestellt ist und dazu dient, den Halt der Klemmfeststellung zu gewährleisten, auch bei eventuell auftretenden Schwankungen des Durchmessers des festzuklemmenden Gegenstandes zum Beispiel infolge von Temperaturänderungen.
  • Mit Bezug auf 6 bis 8 wird nun nachstehend eine Variante beschrieben, die sich dazu eignet, auf die eine oder die andere soeben beschriebene Ausführungsform angewandt zu werden.
  • Die auf der Grundlage des Bands 80 ausgeführte Schelle entspricht den in den vorangehenden Figuren beschriebenen, mit der Ausnahme, dass sie zudem Mittel umfasst, die sie in Bezug auf den festzuklemmenden Gegenstand axial fixieren.
  • Eine derartige axiale Fixierung ermöglicht es, die Schelle in Bezug auf den festzuklemmenden Gegenstand präzise zu positionieren, um zum Beispiel ein vollkommen dichtes Festklemmen eines Rohrs an einem Ansatzstück zu gewährleisten.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Schelle wenigstens eine Fixierklammer, die aus einem radialen Wandelement gebildet ist und sich in Bezug auf die Oberfläche des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders nach innen erstreckt.
  • Im vorliegenden Fall umfasst die Schelle mehrere Fixierklammern 81 (zum Beispiel drei), die über ihren gesamten Umfang verteilt sind. Sie haben die Form eines Winkelausschnitts einer unterbrochenen ringförmigen Schürze. Diese voneinander beabstandeten Fixierklammern behindern in keine Weise die Verkleinerung des Durchmessers der Schelle, der zu ihrem Festklemmen erforderlich ist.
  • Die Fixierklammern sind dazu bestimmt, mit einem Bereich des festzuklemmenden Gegenstandes (Rohr) oder mit einem hierfür geeigneten Bereich des Trägers dieses Gegenstandes (Ansatzstück, in das das Rohr eingesteckt ist) zusammenzuwirken.
  • Es kann sich beispielsweise um Vertiefungen handeln, die an der Oberfläche des festzuklemmenden Gegenstandes oder seines Trägers ausgebildet sind. In zahlreichen Anwendungen handelt es sich vielmehr um einen äußeren axialen Rand oder einen Vorsprung (an dem Träger des festzuklemmenden Gegenstandes), der unweit von dem eigentlichen Klemmbereich entfernt ist.
  • Hierzu liegt bzw. liegen die Fixierklammer(n) vorteilhafterweise auf einem Rand der Schelle, der durch einen Längsrand 80' des Bandes gebildet wird.
  • Wie in dem Beispiel gezeigt, können die Fixierklammern auch durch Abstandsklammern 82 mit diesem Rand verbunden sein, die sich parallel zur Achse der Schelle in Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders erstrecken.
  • Diese Variante ist einfach mit Hilfe von seitlichen Ausschnitten 83 herzustellen, die auf einem Rand des Bandes ausgeführt sind und die Klammern stehen lassen, deren freier Rand umgebogen ist, um die Fixierklammern 81 zu bilden.
  • In 6 und 7 ist noch festzustellen, dass die Schelle einen vom Haken 84 entfernt angeordneten Höcker 85 umfasst. Dieser Höcker bildet eine Markierung, die die winkelmäßige Positionierung der Schelle auf dem festzuklemmenden Gegenstand erleichtert.
  • Die axiale Fixierung kann mit anderen Mittel als den vorstehend genannten Klammern geschehen, zum Beispiel durch einen ringförmigen fortlaufenden oder fast fortlaufenden Rand, der am Umfang der Schelle ausgeführt ist.

Claims (7)

  1. Klemmschelle, die auf der Grundlage eines eingerollten Bandes (10, 50) ausgeführt ist, wobei ein erstes Ende (10A, 50A) des Bandes mit einem ersten Einhakmittel versehen ist, das durch einen Haken (14, 54) gebildet wird, während das zweite Ende (10B, 50B) des Bandes mit einem zweiten Einhakmittel versehen ist, wobei dieses zweite Einhakmittel ein Halteelement (12, 52) aufweist, das in Bezug auf das Band nahezu radial vorsteht und zum Schließen der Schelle unter den Haken (14, 54) einzugreifen vermag, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (14, 54) durch einen Höcker gebildet ist, der an dem ersten Ende (10A, 50A) des Bandes ausgeführt ist und dessen in axialer Richtung des durch das eingerollte Band gebildeten Zylinders gemessene Breite (L3, L'3) kleiner ist als die in derselben Richtung gemessene Breite (L2, L'2) des Bandes, und dass die in derselben Richtung gemessene Breite (L4, L'4) des Halteelements höchstens der Breite (L''3) der Innenseite des Hakens entspricht, wobei der Haken (14, 54) einen durchgehenden Innenrand (14'; 54', 54'') aufweist, der einen vorderen Abschnitt (54') und Wangen (54'') besitzt, und wobei der Haken dazu ausgelegt ist, das Haltelement (12, 52) zu überdecken, um die Schelle zu schließen, wobei dann, wenn die Schelle geschlossen ist, das Haltelement innerhalb eines Innenraumes des Hakens eingeschlossen ist, der durch den durchgehenden Innenrand (14'; 54', 54'') des Hakens begrenzt ist.
  2. Schelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (L4, L'4) des Halteelements (12, 52) in etwa der Breite (L''3) der Innenseite des Hakens entspricht.
  3. Schelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ende (10B, 50B) des Bandes (10, 50) einen Ausschnitt (17, 57) aufweist, der eine Zunge (12, 52) stehen lässt, die das Halteelement bildet.
  4. Schelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zwischenraum (58) zwischen der Zunge (52) und dem Rand dieses Ausschnitts (57) ausgespart ist, wobei dieser Zwischenraum wenigstens einen Teil des freien Rands des Hakens (14) aufzunehmen vermag.
  5. Schelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel umfasst, die sie in Bezug auf den festzuklemmenden Gegenstand axial fixieren.
  6. Schelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine Fixierklammer (81) umfasst, die aus einem radialen Wandelement gebildet ist und sich in Bezug auf die Oberfläche des durch das eingerollte Band (80) gebildeten Zylinders nach innen erstreckt.
  7. Schelle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierklammer (81) auf einem Rand der Schelle liegt, der durch einen Längsrand (80') des Bandes (80) gebildet wird.
DE10084668T 1999-06-08 2000-06-08 Klemmschelle Expired - Lifetime DE10084668B4 (de)

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