DE10106305A1 - Verfahren und medizinisches System zur verbesserten Auslastung eines medizintechnischen Gerätes sowie medizintechnisches Gerät - Google Patents

Verfahren und medizinisches System zur verbesserten Auslastung eines medizintechnischen Gerätes sowie medizintechnisches Gerät

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur verbesserten Auslastung eines medizintechnischen Geräts (11, 21, 31, 41, 51), aufweisend Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zum Ermitteln des Betriebsstatus des medizintechnischen Geräts, Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zum Übermitteln des Betriebsstatus an einen zentralen Ort (70), Mittel (71) zum Ermitteln der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, und Mittel (71, 77) zum Benachrichtigen wenigstens einer Person (13, 43, 61, 73, 81, 91, 101), wenn die Zeitdauer einen vorgegebenen Wert überschreitet. Die Erfindung betrifft außerdem ein medizintechnisches Gerät (11, 21, 31, 41, 51), aufweisend Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zur Ermittlung seines Betriebsstatus.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein medizintechni­ sches System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Gerätes. Die Erfindung betrifft außerdem ein medizin­ technisches Gerät.
Eine möglichst hohe Auslastung teuerer medizintechnischer Ge­ räte, wie Computertomographen oder Magnetresonanzgeräten, ist aus Rentabilitätsgründen erstrebenswert. Unzulänglichkeiten bei einer Koordination von Terminen von Patienten, die mit einem solchen Gerät untersucht werden sollen, resultieren bisweilen in Zeiten, in denen das medizintechnische Gerät un­ genutzt bleibt, was sich wiederum negativ auf die Rentabili­ tät auswirkt.
Die Aufgabe der Erfindung ist daher ein Verfahren, ein medi­ zintechnisches System und ein medizintechnisches Gerät derart auszuführen, mit deren Hilfe Voraussetzungen für eine verbes­ serte Auslastung des medizintechnischen Gerätes gegeben sind.
Nach der Erfindung wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfah­ ren zur verbesserten Auslastung eines medizintechnischen Ge­ rätes, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
  • a) Erfassen des Betriebsstatus des medizintechnischen Gerä­ tes,
  • b) Übermitteln des Betriebsstatus an einen zentralen Ort,
  • c) basierend auf dem übermittelten Betriebsstatus Ermitteln der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, und
  • d) benachrichtigen wenigstens einer Person, wenn die Zeitdau­ er einen vorgegebenen Wert überschreitet.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist also dadurch gekennzeich­ net, dass der Betriebsstatus des medizintechnischen Gerätes ermittelt und an einen zentralen Ort übermittelt wird. Der Betriebsstatus umfasst beispielsweise Angaben darüber, ob das Gerät benützt oder nicht benützt wird. Das Gerät wird dann benützt, wenn eine Untersuchung an einem Patienten mit dem Gerät durchgeführt wird. Diese Angaben können z. B. von einer Bedienperson des medizintechnischen Gerätes notiert und bei­ spielsweise täglich oder jedes mal, wenn sich der Betriebs­ status ändert, an den zentralen Ort übermittelt werden. An dem zentralen Ort wird anschließend die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wurde, ermittelt. Diese Information kann beispielsweise zu statistischen Zwecken be­ nutzt werden oder es wird erfindungsgemäß bei Überschreiten der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht be­ nützt wird, um einen vorgegebenen Wert wenigstens eine Person benachrichtigt; d. h., wenn das medizintechnische Gerät zu lange unbenützt bleibt, wird eine Person, z. B. ein Koordina­ tor für Termine zum Untersuchen von Patienten, informiert, so dass dieser die Koordination der Termine verbessert und somit die Auslastung des medizintechnischen Gerätes erhöht wird.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst der Be­ triebsstatus des medizintechnischen Gerätes Angaben, ob das medizintechnische Gerät belegt, belegt und aktiviert, belegt aber nicht aktiviert und/oder nicht belegt ist. Das medizin­ technische Gerät ist belegt, wenn Daten eines Patienten, der mit dem medizintechnischen Gerät untersucht wird, für die Un­ tersuchung in einem dem medizintechnischen Gerät zugeordneten Rechner eingegeben oder aufgerufen worden sind, so dass eine Untersuchung des Patienten mit dem medizintechnischen Gerät durchgeführt werden kann. Das Gerät ist nicht belegt, wenn die Untersuchung zu Ende ist. Unter "belegt und aktiviert" wird verstanden, dass die eigentliche Untersuchung, d. h. eine Messung mit dem medizintechnischen Gerät durchgeführt wird und unter "belegt aber nicht aktiviert" wird verstanden, dass die Daten des Patienten in dem dem medizintechnischen Gerät zugeordneten Rechner zwar eingegeben oder aufgerufen worden sind, die eigentliche Untersuchung aber noch nicht begonnen hat oder unterbrochen wurde. Die Summe der Zeitdauern, in de­ nen das medizintechnische Gerät belegt und aktiviert und be­ legt aber nicht aktiviert ist, entspricht also der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät belegt ist.
Nach einer Variante der Erfindung entspricht die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht belegt oder belegt aber nicht aktiviert ist. Die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät belegt aber nicht aktiviert ist, lässt z. B. Rückschlüsse auf eine effektive Bedienung des me­ dizintechnischen Gerätes zu. Eine erhöhte Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht belegt ist, lässt Rück­ schlüsse auf eine mangelnde Koordination von Untersuchungs­ terminen zu.
Um den Betriebsstatus insbesondere statistisch auszuwerten, ist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung dem zentralen Ort eine Datenbank zugeordnet, in der dem Betriebsstatus zu­ geordnete Daten gespeichert werden.
Gemäß einer vorteilhaften Variante der Erfindung überwacht eine Überwachungsperson den Betriebsstatus an dem zentralen Ort und informiert die Person, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert überschreitet.
Die Überwachungsperson kann den Betriebsstatus besonders günstig überwachen, wenn nach einer weiteren Variante der Er­ findung der Betriebsstatus grafisch dargestellt wird. So kann beispielsweise der Betriebsstatus über einer Zeitachse wieder gegeben werden, so dass die Überwachungsperson in einfacher Weise Zeiten, in denen das medizintechnische Gerät nicht be­ nützt wird, und Zeiten, in denen das medizintechnische Gerät benützt wird, erkennt. Somit kann die Überwachungsperson bei­ spielsweise schnell erkennen, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert überschreitet, damit sie die Person oder die Personen benachrichtigen kann.
Besonders vorteilhaft ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung, wenn dem zentralen Ort eine Auswerteeinrichtung zugeordnet ist, die den Betriebsstatus überwacht und die Per­ son benachrichtigt, wenn die Zeitdauer, in der das medizin­ technische Gerät nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert überschreitet. Somit wird z. B. die Überwachungsperson maschi­ nell unterstützt oder es kann auf die Überwachungsperson gänzlich verzichtet werden.
Die Person, die benachrichtigt wird, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, den vor­ gegebenen Wert überschritten hat, ist nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung einer Krankenstation, einer Forschungsabteilung, einer Betreiberorganisation des medizin­ technischen Gerätes, einer Krankenhausleitung zugeordnet oder ist eine Bedienperson des medizintechnischen Gerätes. So ist beispielsweise vorgesehen, dass wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät belegt aber nicht aktiviert ist, einen ersten vorgegebenen Wert überschreitet, die Bedienper­ son kontaktiert wird, um beispielsweise herauszufinden, ob sie Probleme mit der Bedienung des medizintechnischen Gerätes hat. Überschreitet diese Zeitdauer einen zweiten, größeren vorgegebenen Wert, wird z. B. der bzw. die Vorgesetzte der Be­ dienperson informiert, damit er bzw. sie die Bedienperson beispielsweise besser schult. Sollte die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät nicht belegt ist, einen weiteren vorgegebenen Wert überschreiten, kann auch eine Person einer Krankenstation benachrichtigt werden, damit sie eine Untersu­ chung eines dieser Krankenstation zugeordneten Patienten mit dem medizintechnischen Gerät organisiert. Alternativ kann auch eine Person einer Forschungsabteilung z. B. nach Rücksprache mit der Bedienperson informiert werden, dass das me­ dizintechnische Gerät für Forschungszwecke verfügbar ist. Bei Überschreiten einer noch längeren vorgegebenen Zeitdauer ist auch ein Informieren einer Person der Krankenhausleitung an­ gebracht.
Eine besonders zuverlässige Überwachung des Betriebsstatus ist gegeben, wenn gemäß einer weiteren Variante der Erfindung das medizintechnische Gerät automatisch seinen Betriebsstatus ermittelt. Insbesondere, wenn der Betriebsstatus rechnerge­ stützt ermittelt wird, ist es bei einer geeigneten Rechner­ vernetzung möglich, den Betriebsstatus in einfacher Weise kontinuierlich an den zentralen Ort zu übermitteln.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist das medizintechnische Gerät ein Röntgengerät, ein Computertomograph, ein Magnetre­ sonanzgerät, ein Ultraschallgerät oder ein Lithotripter. Ge­ rade diese Geräte sind teuer und eine gute Auslastung erstre­ benswert.
Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein System zur verbesserten Auslastung eines medizintechnischen Gerätes, aufweisend Mittel zum Ermitteln des Betriebsstatus des medi­ zintechnischen Gerätes, Mittel zum Übermitteln des Betriebs­ status an einen zentralen Ort, Mittel zum Ermitteln der Zeit­ dauer, in der das medizintechnische Gerät nicht benützt wird, und Mittel zum Benachrichtigen wenigstens einer Person, wenn die Zeitdauer einen vorgegebenen Wert überschreitet. Das er­ findungsgemäße System ist also derart ausgeführt, dass mit ihm das oben stehend beschriebene Verfahren durchgeführt wer­ den kann.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein medizin­ technisches Gerät, aufweisend Mittel zum Ermittlung seines Betriebsstatus. Ein solches medizintechnisches Gerät ermög­ licht es in einfacher Weise seinen Betriebsstatus automatisch zu erfassen. Eine Verwendung eines solchen medizintechnischen Gerätes für das obenstehende Verfahren erleichtert die Durch­ führung des Verfahrens.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes System,
Fig. 2 eine grafische Darstellung des Betriebsstatus eines medizintechnischen Gerätes,
Fig. 3 eine grafische Darstellung von Zeitdauern, in denen medizintechnische Geräte nicht benützt wurden, und
Fig. 4 eine grafische Darstellung von Häufigkeiten innerhalb eines Zeitraumes, in denen medizintechnische Geräte nicht benützt wurden.
In der Fig. 1 ist exemplarisch ein System zur verbesserten Auslastung medizintechnischer Geräte dargestellt, anhand des­ sen auch das erfindungsgemäße Verfahren exemplarisch be­ schrieben wird. Die Fig. 1 zeigt schematisch eine Abteilung 1 eines Krankenhauses. Diese Abteilung 1 umfasst mehrere Räume 10, 20, 30, 40 und 50, in denen sich verschiedene medizin­ technische Geräte befinden. Im Falle des vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiels ist im Raum 10 der Abteilung 1 ein Magnetreso­ nanzgerät 11, im Raum 20 ein Computertomograph 21, im Raum 30 ein Ultraschallgerät 31, im Raum 40 ein Lithotripter 41 und im Raum 50 ein Röntgengerät 51 angeordnet.
Wenn sich ein Patient 12 einer Untersuchung mit dem Magnetre­ sonanzgerät 11 unterziehen will, betritt er den Raum 10 und wird von einer Bedienperson 13 des Magnetresonanzgerätes 11 begrüßt. Anschließend gibt die Bedienperson 13 die Personalien des Patienten 12 mit einer Tastatur 15 eines Rechners 14 des Magnetresonanzgerätes 11 ein oder ruft dessen Personalien auf, wenn sie schon in dem Rechner 14 gespeichert sind. Mit der Eingabe bzw. dem Aufrufen der Personalien kategorisiert im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispieles der Rechner 14 automatisch den Betriebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11 als "belegt aber nicht aktiviert", da das Magnetresonanz­ gerät 11 zwar schon benützt, aber mit ihm noch keine Messung durchgeführt wird.
Nach der Eingabe bzw. dem Aufrufen der Personalien beschreibt die Bedienperson 13 dem Patienten 12 kurz die Ausführung der bevorstehenden Untersuchung. Danach beginnt die Untersuchung mit dem Magnetresonanzgerät 11, d. h. das Magnetresonanzgerät 11 führt eine Messung durch, und der Rechner 14 kategorisiert automatisch diesen neuen Betriebsstatus des Magnetresonanzge­ rätes 11 als "belegt und aktiviert".
Insbesondere wenn die Untersuchung mehrere Teiluntersuchungen umfasst, beschreibt die Bedienperson 13 im Falle des vorlie­ genden Ausführungsbeispiels dem Patienten 12 vor jeder Teil­ untersuchung kurz deren Ausführungen. Während der kurzen Be­ schreibung ist das Magnetresonanzgerät 11 zwar belegt, führt aber keine Messung durch, was von dem Rechner 14 automatisch als Betriebsstatus "belegt aber nicht aktiviert" erkannt wird.
Während der Messung jeder Teiluntersuchung kategorisiert der Rechner 14 den Betriebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11 wieder automatisch als "belegt und aktiviert".
Die Untersuchung kann ferner auch unterbrochen werden, weil sich beispielsweise die Bedienperson 13 über die Bedienung des Magnetresonanzgerätes 11 unschlüssig ist oder weil sie mit dem Magnetresonanzgerät 11 aufgenommene Bilder einem Lei­ ter 61 der Abteilung 1 zeigen will, der sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in seinem Arbeitszimmer 60 aufhält. Diese Unterbrechungen werden ebenfalls automatisch von dem Rechner 14 als Betriebsstatus "belegt aber nicht ak­ tiviert" erkannt.
Wenn die Untersuchung des Patienten 12 zu Ende ist, wird dies in den Rechner 14 eingegeben, der automatisch den neuen Be­ triebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11 als "nicht belegt" kategorisiert, so dass das Magnetresonanzgerät 11 für eine Untersuchung eines in der Fig. 1 nicht dargestellten weiteren Patienten zur Verfügung steht.
Des weiteren ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spiels der Rechner 14 mit einem in der Fig. 1 nicht darge­ stellten Rechnernetz verbunden. Der Rechner 14 übermittelt bei jeder Änderung des Betriebsstatus des Magnetresonanzgerä­ tes 11 automatisch den neuen Betriebsstatus mit einer Zeitan­ gabe der Änderung an einen ebenfalls mit dem Rechnernetz ver­ bundenen Rechner 71, der in einem Überwachungsraum 70 des Krankenhauses angeordnet ist. Die dem Betriebsstatus zugeord­ nete Daten werden ferner in einer Datenbank 75 des Rechners 71 gespeichert.
Mit einem Monitor 72 des Rechners 71 wird im Falle des vor­ liegenden Ausführungsbeispieles der zeitliche Verlauf des Be­ triebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11 der letzten 60 Mi­ nuten, wie es in der Fig. 2 schematisch gezeigt ist, grafisch dargestellt. Die grafische Darstellung umfasst diejenigen In­ formationen, die dem Rechner 71 vom Rechner 14 übermittelt wurden, also Angaben und Zeiten, in denen das Magnetresonanz­ gerät 11 belegt und aktiviert, belegt aber nicht aktiviert und nicht belegt ist. Ferner zeigt der Monitor 72 den zeitli­ chen Verlauf des Betriebstatus an, in der das Magnetresonanz­ gerät 11 belegt ist. Dieser zeitliche Verlauf ergibt sich als Überlappung der zeitlichen Verläufe des Betriebsstatus "be­ legt und aktiviert" und des Betriebsstatus "belegt aber nicht aktiviert". Diese Informationen werden im Falle des vorlie­ genden Ausführungsbeispiels mittels eines Balkendiagramms 200 visualisiert, wobei ein Balken 201 einem Zeitraum entspricht, in dem das Magnetresonanzgerät 11 belegt, ein Balken 202 ei­ nem Zeitraum entspricht, in dem es belegt und aktiviert, ein Balken 203 einem Zeitraum entspricht, in dem es belegt aber nicht aktiviert und ein Balken 204 einem Zeitraum entspricht, in dem es nicht belegt ist. Somit hat die Überwachungsperson 73 einen schnellen Überblick über den zeitlichen Verlauf des Betriebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11 und kann den Be­ triebsstatus in einfacher Weise überwachen.
Wie bereits angedeutet, umfasst die Abteilung 1 des Kranken­ hauses weitere, in den Räumen 20, 30, 40 und 50 untergebrach­ te medizintechnische Geräte. Jedes dieser medizintechnischen Geräte, also der Computertomograph 21, das Ultraschallgerät 31, der Lithotripter 41 und das Röntgengerät 51, sind mit je einem Rechner 22, 32, 42 bzw. 52 ausgestattet, die den jewei­ ligen Betriebsstatus ihres medizintechnischen Gerätes automa­ tisch erkennen und ähnlich wie der Rechner 14 des Magnetreso­ nanzgerätes 11 einteilen. Die Rechner 22, 32, 42 und 52 sind ebenfalls mit dem Rechnernetz verbunden und übermitteln bei jeder Änderung eines Betriebsstatus den neuen Betriebsstatus mit einer Zeitangabe der Änderung an den im Überwachungsraum 70 angeordneten Rechner 71. Die jedem einzelnen Betriebssta­ tus der medizintechnischen Geräte zugeordneten Daten werden ebenfalls in der Datenbank 75 des Rechners 71 gespeichert.
Außerdem kann der diesen medizintechnischen Geräten jeweils zugeordnete zeitliche Verlauf des Betriebsstatus grafisch mit dem Monitor 72 des Rechners 71 dargestellt werden. Diese zeitlichen Verläufe werden ähnlich wie der zeitliche Verlauf des Betriebsstatus des Magnetresonanzgerätes 11, wie in der Fig. 2 gezeigt, grafisch dargestellt. Die Überwachungsperson 73 kann dabei mit der Tastatur 74 des Rechners 71 die ge­ wünschte Darstellung anwählen und somit den zeitlichen Ver­ lauf des Betriebsstatus jedes medizintechnischen Gerätes der Abteilung 1 überwachen.
Aus den zeitlichen Verläufen eines jeden einzelnen übermit­ telten Betriebsstatus der medizintechnischen Geräte misst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels der Rechner 71 für jedes medizintechnische Gerät zusätzlich automatisch die­ jenige Zeit, seit der eine Untersuchung eines Patienten mit dem entsprechenden medizintechnische Gerät zu Ende ist und noch kein neuer Patient das entsprechende medizintechnische Gerät belegt, d. h. der Rechner 71 misst ständig die aktuelle Zeitdauer, seit der das entsprechende medizintechnische Gerät nicht belegt ist. Der Rechner 71 misst außerdem für jedes me­ dizintechnische Gerät die Zeitdauer, die vergangen ist, seit­ dem das entsprechende medizintechnische Gerät belegt aber nicht aktieviert ist. Die Überwachungsperson 73 kann diese Informationen, also die Zeitdauern, in Form einer schematisch in der Fig. 3 dargestellten Grafik 300 mit der Tastatur 74 anwählen und mit dem Monitor 72 betrachten. Im Falle des vor­ liegenden Ausführungsbeispiels umfasst die Grafik zehn zeit­ lich veränderbare Balken 301 bis 310, die die entsprechenden Zeitdauern der medizintechnischen Geräte zum derzeitigen Zeitpunkt visualisieren und mit wachsender Zeitdauer länger werden. Der Balken 301 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Magnetresonanzgerät 11 nicht belegt und der Balken 302 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Magnetresonanzgerät 11 belegt aber nicht aktiviert ist. Der Balken 303 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der der Computertomograph 21 nicht belegt und der Balken 304 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der der Computertomograph 21 belegt aber nicht aktiviert ist. Der Balken 305 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Ult­ raschallgerät 31 nicht belegt und der Balken 306 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Ultraschallgerät 31 belegt aber nicht aktiviert ist. Der Balken 307 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der der Lithotripter 41 nicht belegt und der Balken 308 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der der Li­ thotripter 41 belegt aber nicht aktiviert ist. Der Balken 309 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Röntgengerät 51 nicht belegt und der Balken 310 ist der Zeitdauer zugeordnet, in der das Röntgengerät 51 belegt aber nicht aktiviert ist.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist beispiels­ weise das Magnetresonanzgerät 11 seit fünf Minuten nicht be­ legt.
Des weiteren ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spiels vorgesehen, dass bei einer Überschreitung einer der Zeitdauern um vorgegebene Werte verschiedene Personen von der Überschreitung benachrichtigt werden. Zu diesem Zweck ist auf dem Rechner 71 ein geeignetes Rechnerprogramm gespeichert, welches diese Zeitdauern mit den vorgegebenen Werten ver­ gleicht und bei einer Überschreitung mit einem in den Rechner 71 integrierten Lautsprecher 76 ein Alarmsignal erzeugt. Dar­ aufhin kann die Überwachungsperson 73 die in der Fig. 3 ge­ zeigte Grafik 300 anwählen und erkennen, welche Zeitdauer welchen Wert überschritten hat. Danach informiert sie die entsprechende Person.
Ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eines der medizintechnischen Geräte der Abteilung 1 länger als fünf Mi­ nuten nicht belegt, wird die Überwachungsperson 73 mit dem Alarmsignal alarmiert und ruft mit einem in dem Überwachungs­ raum 70 angeordneten Telefon 77 die Bedienperson desjenigen medizintechnischen Gerätes an, das seit fünf Minuten nicht belegt ist. Wenn die entsprechende Bedienperson telefonisch nicht erreichbar ist, schickt die Überwachungsperson 73 die­ ser Bedienperson eine e-mail. Im Falle des vorliegenden Aus­ führungsbeispiels ist das Magnetresonanzgerät 11 seit fünf Minuten nicht belegt und die Überwachungsperson 73 setzt sich telefonisch mit der Bedienperson 13 des Magnetresonanzgerätes 11 in Verbindung. Die Überwachungsperson 73 erfragt im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiel den Grund für die Nicht­ belegung des Magnetresonanzgerätes 11 und veranlasst, wenn nötig, dass ein neuer Patient mit dem Magnetresonanzgerät 11 untersucht werden kann.
Bei einer Nichtbelegung eines der medizintechnischen Geräte von mehr als 15 Minuten benachrichtigt im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Überwachungsperson 73 den Leiter 61 der Abteilung 1 des Krankenhauses. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Computertomograph 21 seit 15 Minuten nicht belegt. Da der Leiter 61 der Abtei­ lung 1 von dieser Tatsache unterrichtet ist, kann er die Gründe selber erforschen und dafür sorgen, dass der Computer­ tomograph 21 oder allgemein die medizintechnischen Geräte besser ausgelastet werden. Ist im Falle des vorliegenden Aus­ führungsbeispiel der Computertomograph 21 länger als 15 min nicht belegt, weil ein in der Fig. 1 nicht dargestellter Pa­ tient nicht für seine vorgesehene Untersuchung erschien, kann der Leiter 61 eine Person 81 einer diesem Patienten zugeord­ neten Krankenstation 80 an die Untersuchung erinnern, um eine gute Auslastung des Computertomogrphen 21 zu erhalten. Sollte der Leiter 61 daraufhin erfahren, dass die Untersuchung für diesen Patienten abgesagt ist, kann er auch einen Wissen­ schaftler 91 einer Forschungsabteilung 90 des Krankenhauses über die Verfügbarkeit des Computertomographen 21 informie­ ren, so dass der Computertomograph 21 wenigstens für For­ schungszwecke ausgelastet wird.
Ist eines der medizintechnischen Geräte im Falle des vorlie­ genden Ausführungsbeispiels länger als zwei Stunden nicht be­ legt, wie dies für das Röntgengerät 51 der Fall ist, benach­ richtigt die Überwachungsperson 73 ein Mitglied 101 der Kran­ kenhausleitung 100.
Die Überwachungsperson 73 informiert auch Personen bei einer Überschreitung der Zeitdauer um vorgegebene Werte, in der ei­ nes der medizintechnischen Geräte belegt aber nicht aktiviert ist.
Sollte eines der medizintechnischen Geräte fünf Minuten be­ legt aber nicht aktiviert sein, ruft die Überwachungsperson 73 die Bedienperson des entsprechenden medizintechnischen Ge­ rätes an, um herauszufinden, ob es Probleme mit dem entspre­ chenden Gerät gibt. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Ultraschallgerät 31 seit fünf Minuten beleget aber nicht aktiviert.
Wenn eines der medizintechnischen Geräte seit 15 Minuten be­ legt aber nicht aktiviert ist, informiert die Überwachungs­ person 73 den Leiter 61 der Abteilung 1 des Krankenhauses. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Li­ thotripter seit 15 Minuten belegt aber nicht aktiviert. Der Leiter 61 kann folglich eine Bedienperson 43 des Lithotripter 41 aufsuchen, um ihr beispielsweise bei der laufenden Unter­ suchung behilflich zu sein.
Sollte eines der medizintechnischen Geräte seit zwei Stunden belegt aber nicht aktiviert sein, informiert die Überwa­ chungsperson 73 wieder die Person 101 der Krankenhausleitung 100.
Insbesondere für statistische Zwecke generiert der Rechner 71 eine weitere Grafik 400, die in der Fig. 4 schematisch darge­ stellt und mit der Tastatur 74 anwählbar ist. Die in der Fig. 4 gezeigte Grafik 400 gibt die Häufigkeit in Balkenform an, an denen jedes der medizintechnischen Geräte der Abteilung 1 des Krankenhauses in einem Monat für länger als fünf Minuten, 15 Minuten und zwei Stunden nicht belegt war. Die Balken 401a bis 401c sind dem Magnetresonanzgerät 11, die Balken 402a bis 402c sind dem Computertomographen 21, die Balken 403a bis 403c sind dem Ultraschallgerät 31, die Balken 404a bis 404c sind dem Lithotripter 41 und die Balken 405a bis 405c sind dem Röntgengerät 51 zugeordnet. Die Balken 401a, 402a, 403a, 404a und 405a entsprechen der Häufigkeit, dass das entspre­ chende medizintechnische Gerät länger als fünf Minuten, die Balken 401b, 402b, 403b, 404b und 405b entsprechen der Häu­ figkeit, dass das entsprechende medizintechnische Gerät län­ ger als 15 Minuten und die Balken 401c, 402c, 403c, 404c und 405c entsprechen der Häufigkeit, dass das entsprechende medi­ zintechnische Gerät länger als zwei Stunden während eines be­ stimmten Monats nicht belegt waren. Diese Grafik 400 wird der Person 101 der Krankenhausleitung 100 und dem Leiter 61 der Abteilung 1 monatlich vorgelegt, so dass sie über die Auslas­ tung der medizintechnischen Geräte der Abteilung 1 informiert sind und wenn nötig Schritte für eine verbesserte Auslastung dieser Geräte einleiten können.
Für das erfindungsgemäße System oder Verfahren ist eine Über­ wachungsperson 73 nicht notwendig. Bei einer Überschreitung der Zeiten, in denen eines der Geräte nicht belegt oder be­ legt aber nicht aktiviert ist, kann der Rechner 71 die oben beschriebenen Personen automatisch informieren. Diese Perso­ nen sind selbstverständlich nur exemplarisch genannt. Auch die Werte, bei deren Überschreitung die Personen informiert werden, sind exemplarischer Natur.
Eine automatische Erfassung des Betriebsstatus mit den Rech­ nern (14, 21, 31, 41, 51) der medizintechnischen Geräte ist ebenfalls optional für das erfindungsgemäße Verfahren oder System. Der Betriebsstatus eines jeden medizintechnischen Ge­ rätes kann auch manuell, z. B. von der jeweiligen Bedienper­ son, ermittelt und beispielsweise telefonisch der Überwa­ chungsperson 73 übermittelt werden, so dass die Überwachungs­ person 73 z. B. diese Informationen in den Rechner 71 eingeben kann. Der Betriebsstatus eines jeden medizintechnischen Gerä­ tes muss auch nicht notwendigerweise bei jeder Änderung des Betriebsstatus übermittelt werden. Dessen zeitlicher Verlauf kann beispielsweise auch periodisch, z. B. täglich, übermit­ telt werden.
Auch die beschriebene Kategorisierung des Betriebsstatus ist exemplarisch zu verstehen.
Eine grafische Darstellung des Betriebsstatus ist optional. Die in den Fig. 2 bis 4 dargestellten Grafiken 200, 300 und 400 sind ebenfalls nur exemplarischer Natur.
Die genannten medizintechnischen Geräte Magnetresonanzgerät 11, Computertomograph 21, Ultraschallgerät 31 Lithotripter 41 und Röntgengerät 51 sind ebenfalls nur exemplarisch zu ver­ stehen. Es können auch weitere medizintechnische Geräte über­ wacht werden. Auch die Anzahl der genannten medizintechni­ schen Geräte ist exemplarisch zu verstehen. Es kann insbeson­ dere auch nur ein medizintechnisches Gerät überwacht werden.
Die medizintechnischen Geräte müssen auch nicht notwendiger­ weise einer Abteilung 1 oder einem Krankenhaus zugeordnet sein. Die Erfindung kann z. B. auch für eine Arztpraxis nütz­ lich sein.

Claims (23)

1. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
  • a) Erfassen des Betriebsstatus des medizintechnischen Geräts (11, 21, 31, 41, 51),
  • b) Übermitteln des Betriebsstatus an einen zentralen Ort (70),
  • c) basierend auf dem übermittelten Betriebsstatus Ermitteln der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, und
  • d) Benachrichtigen wenigstens einer Person (13, 43, 61, 73, 81, 91, 101), wenn die Zeitdauer einen vorgegebenen Wert überschreitet.
2. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach Anspruch 1, bei welchem der Betriebsstatus Angaben umfasst, ob das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) belegt, belegt und aktiviert, belegt aber nicht akti­ viert und/oder nicht belegt ist.
3. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem die Zeitdau­ er, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, der Zeitdauer entspricht, in der das me­ dizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht belegt und/oder das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) be­ legt aber nicht aktiviert ist.
4. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem dem zentralen Ort (70) eine Datenbank (75) zugeordnet ist, in der dem Betriebsstatus zugeordnete Daten gespeichert werden.
5. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem eine Überwachungsperson (73) den Betriebsstatus an dem zent­ ralen Ort (70) überwacht und die Person (13, 61, 81, 91, 101) benachrichtigt, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechni­ sche Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, den vor­ gegebenen Wert überschreitet.
6. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem der Betriebsstatus grafisch dargestellt wird.
7. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem dem zentralen Ort (70) eine Auswerteeinrichtung (71) zugeord­ net ist, die den Betriebsstatus überwacht und die Person (21, 61, 73, 81, 91, 101) benachrichtigt, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert überschreitet.
8. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welchem die Person (13, 43, 81, 91, 101) einer Krankenstation (80), einer Forschungsabteilung (90), einer Betreiberorganisation des medizintechnischen Gerätes (11, 21, 31, 41, 51), einer Krankenhausleitung (100) zugeordnet oder eine Bedienperson (13, 43) des medizintechnischen Gerätes (11, 41) ist.
9. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) automatisch seinen Betriebsstatus ermittelt.
10. Verfahren zur verbesserten Auslastung eines medizintech­ nischen Geräts nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welchem das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) ein Röntgen­ gerät (51), ein Computertomogtaph (21), ein Magnetresonanzge­ rät (11), ein Ultraschallgerät (31) oder ein Lithotripter (41) ist.
11. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts, aufweisend Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zum Er­ mitteln des Betriebsstatus des medizintechnischen Gerätes, Mittel (11, 21, 31, 41, 51) zum Übermitteln des Betriebssta­ tus an einen zentralen Ort (70), Mittel (71) zum Ermitteln der Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, und Mittel (71, 77) zum Be­ nachrichtigen wenigstens einer Person (13, 43, 61, 73, 81, 91, 101), wenn die Zeitdauer einen vorgegebenen Wert über­ schreitet.
12. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach Anspruch 11, bei welchem der Betriebsstatus Angaben umfasst, ob das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) belegt, belegt und aktiviert, belegt aber nicht akti­ viert und/oder nicht belegt ist.
13. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach Anspruch 11 oder 12, bei welchem die Zeit­ dauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, der Zeitdauer entspricht, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht belegt und/oder das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) be­ legt aber nicht aktiviert ist.
14. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei welchem dem zentralen Ort (70) eine Datenbank (75) zugeordnet ist, in der dem Betriebsstatus zugeordnete Daten speicherbar sind.
15. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 14, bei welchem eine Überwachungsperson (73) den Betriebsstatus an dem zent­ ralen Ort (70) überwacht und die Person (13, 61, 81, 91, 101) mit den Mitteln (71, 77) zur Benachrichtigung informiert, wenn die Zeitdauer, in der das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert ü­ berschreitet.
16. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 15, bei welchem der Betriebsstatus grafisch darstellbar ist.
17. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 16, bei welchem eine Auswerteeinrichtung (71) vorgesehen ist, die den Be­ triebsstatus überwacht und die Person (13, 61, 73, 81, 91, 101) benachrichtigt, wenn die Zeitdauer, in der das medizin­ technische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht benützt wird, den vorgegebenen Wert überschreitet.
18. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 17, bei welchem die Person (13, 43, 81, 91, 101) einer Krankenstation (80), einer Forschungsabteilung (90), einer Betreiberorganisation des medizintechnischen Gerätes (11, 21, 31, 41, 51), einer Krankenhausleitung (100) zugeordnet oder eine Bedienperson (13, 43) des medizintechnischen Gerätes (11, 41) ist.
19. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 18, bei welchem das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zum Erfassen seines Betriebsstatus aufweist.
20. System zur verbesserten Auslastung eines medizintechni­ schen Geräts nach einem der Ansprüche 11 bis 19, bei welchem das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) ein Röntgen­ gerät (51), ein Computertomogtaph (21), ein Magnetresonanz­ gerät (11), ein Ultraschallgerät (31) oder ein Lithotripter (41) ist.
21. Medizintechnisches Gerät, aufweisend Mittel (14, 22, 32, 42, 52) zur Ermittlung seines Betriebsstatus.
22. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 21, bei welchem der Betriebsstatus Angaben umfasst, ob das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) belegt, ob das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) belegt und aktiviert, ob das medi­ zintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) belegt aber nicht aktiviert und/oder ob das medizintechnische Gerät (11, 21, 31, 41, 51) nicht belegt ist.
23. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 21 oder 22, wel­ ches ein Röntgengerät (51), ein Computertomogtaph (21), ein Magnetresonanzgerät (11), ein Ultraschallgerät (31) oder ein Lithotripter (41) ist.
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