DE10111854A1 - Vorrichtung zur Pyrolyse-Gaschromatographie und Verfahren zur Analyse von Polymeren mit dieser Vorrichtung sowie Pyrolysator - Google Patents
Vorrichtung zur Pyrolyse-Gaschromatographie und Verfahren zur Analyse von Polymeren mit dieser Vorrichtung sowie PyrolysatorInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pyrolyse-Gaschromatographie, bestehend aus einer Trägergaszufuhr (1), einer handelsüblichen Gaschromatographie (GC) - Trennkapillare (2) und einem Detektor (3), die dadurch gekennzeichnet ist, daß vor der GC-Trennkapillare (2) eine Metallkapillare (4) als Pyrolysator angeordnet ist, die zur direkten Heizung an eine Stromversorgung angeschlossen ist und einen integralen Teil des Trägergaswegs bildet, wobei die Metallkapillare (4) über ein Interface (6) mit der GC-Trennkapillare (2) verbunden ist und der Innendurchmesser der Metallkapillare (4) 0,32 bis 1 mm beträgt. DOLLAR A Die Erfindung betrifft weiterhin ein pyrolyse-gaschromatographisches Verfahren zur Analyse von Polymeren durch diskriminierungsfreies Detektieren der hochsiedenden und wenig flüchtigen Pyrolyseprodukte.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Pyrolyse-
Gaschromatographie zur Analyse von Polymeren durch
Detektion deren Pyrolysate, mit der auch hochsiedende
sowie schwerflüchtige Pyrolyseprodukte diskrimierungs
frei und reproduzierbar detektierbar sind. Gegenstand
der Erfindung ist auch das Pyrolyse-gaschroma
tographische Verfahren zur Analyse von Polymeren durch
Detektion der Produkte der Polymer-Pyrolyse unter
Anwendung dieser Vorrichtung und ein Pyrolysator für
Kapillar-Gaschromatographen, der zum Anschluß an
Gaschromatographie (GC)-Trennsäulen vorgesehen ist.
Zur analytischen Charakterisierung von Polymeren, auch
von Biopolymeren und Pharmazeutika und sogar von
Mikroorganismen, haben sich pyrolytische Verfahren
etabliert, insbesondere die Kombination von Pyrolyse
und Gaschromatographie mit massenspektrometrischer
Detektion. Die zumeist angewandte Form der analytischen
Pyrolyse ist die sogenannte Blitzpyrolyse, bei der die
zu untersuchende Probe in einem Pyrolysator blitzartig
auf die gewünschte Pyrolysetemperatur aufgeheizt wird.
Die durch Pyrolyse freigesetzten Gase werden dann auf
eine GC-Säule geleitet und mittels Detektor in
bekannter Weise, meistens massenspektrometrisch, ana
lysiert.
Die Mehrzahl der analytischen Pyrolysen (übliche Pyro
lysetemperatur: ca. 700°C-750°C) wird in einem soge
nannten Flash-Pyrolysator (Pt) oder durch
ferromagnetische Materialien mit definierten Curie-
Temperaturen (Curie-Punkt-Pyrolysator) durchgeführt. In
jüngster Zeit werden auch verstärkt Pyrolysatoren mit
einer laser- und mikrowellen-basierenden Anregung
angeboten.
Allen bisher bekannten Systemen ist gemeinsam, daß
Pyrolysator und GC-Säule konzeptionell voneinander ge
trennt sind, d. h., es erfolgt in der Regel ein
Transfer der Pyrolysegase aus dem Pyrolysator über ein
beheiztes Interface in die GC-Säule. Das Interface
verbindet den Pyrolysator mit dem Injektor des Gaschro
matographen.
Diese kommerziell angebotenen Systeme haben den
Nachteil, daß sie unter Diskriminierungseffekten lei
den, was zu Falschaussagen bezüglich der Struktur der
Polymere und zu verfälschten quantitativen Ergebnissen
führen kann. Vornehmlich machen sich solche
Diskriminierungseffekte bei höher siedenden Verbin
dungen bemerkbar. Es sind jedoch zumeist die
schwerflüchtigen Verbindungen, die von allen Pyroly
satkomponenten eine hohe strukturelle Aussagekraft
besitzen; die niedermolekularen Verbindungen wie
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Methan, BTX-Aromaten, etc.
des Pyrolysates sind überwiegend von geringer struk
tureller Signifikanz.
Aufgabe der Erfindung war es deshalb, eine Vorrichtung
und ein Verfahren bereitzustellen, die eine diskri
minierungsfreie und reproduzierbare Detektion, insbe
sondere auch von höher siedenden und schwerflüchtigen
Verbindungen, ermöglichen. Aufgabe der Erfindung war es
auch, möglichst kommerziell erhältliche Vorrichtungen
auszunutzen und Zusatzteile zu diesen zur Lösung des
erfindungsgemäßen Problems zu entwickeln.
Die Aufgabe der Erfindung wird gemäß den unabhängigen
Ansprüchen gelöst. Die Unteransprüche stellen
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung dar.
Es hat sich gezeigt, daß keinerlei Diskriminierungs
effekte auftreten, wenn die Pyrolyse in einer der GC-
Trennkapillare 2 vorgeschalteten Metallkapillare 4
durchgeführt wird, die mit der GC-Trennkapillare 2
durch ein Interface 6 verbunden ist. Das heißt, das
Interface ist nach der Metallkapillare 4 und vor der
GC-Trennkapillare 2 angeordnet. Die Metallkapillare 4
ist an eine Stromversorgung 13 zur direkten Heizung der
Kapillare angeschlossen, und der Innendurchmesser der
Metallkapillare 4 beträgt 0,32 bis 1 mm. In einer
bevorzugten Ausführungsform wird als GC-Trennkapillare
2 eine handelsübliche Kapillare mit einem Innen
durchmesser von 0,25 oder 0,32 mm verwendet. Die
erfindungsgemäße Methode eliminiert. vollständig die bei
der herkömmlichen Pyrolyse auftretenden Verluste an
Pyrolysat. Die erfindungsgemäß diskriminierungsfrei zu
bestimmenden Verbindungen umfassen z. B. Huminstoffe,
Biopolymere, darunter Lignin, Polysaccharide, Proteine,
Nucleinsäuren; Farbpigmente, Kunstharze, Pharmazeutika,
Lebensmittel.
In Abb. 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer
vorteilhaften Ausgestaltung dargestellt.
Es bedeuten
1 Trägergaszufuhr
2 GC-Trennkapillare
3 Detektor
4 Metallkapillare (Pyrolysator)
5 Restriktor
6 GC-Interface
7 Elektrische Kontakte
8 Anschluß
9 Stromzuführungskabel
10 Strömungsteiler
11 Split-Restriktor
12 Trägergas
13 Stromversorgung
2 GC-Trennkapillare
3 Detektor
4 Metallkapillare (Pyrolysator)
5 Restriktor
6 GC-Interface
7 Elektrische Kontakte
8 Anschluß
9 Stromzuführungskabel
10 Strömungsteiler
11 Split-Restriktor
12 Trägergas
13 Stromversorgung
Abbildung 2 stellt eine Vergrößerung des Abschnittes der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, der Restriktor
5, Metall-Pyrolysekapillare 4 und das Interface 6 für
die Pyrolysekapillare/GC-Trennkapillare 2 umfaßt.
Die in Abb. 1 dargestellte Vorrichtung befindet sich
vorteilhafterweise im Ofen eines Gaschromatographen,
insbesondere die Metallkapillare 4 zusammen mit der GC-
Trennkapillare 2 und dem Interface 6. Natürlich können
sich die getrennt geheizte Metallkapillare 4 und das
Interface 6 auch außerhalb des GC-Ofens befinden. Die
zu pyrolysierende Probe wird in eine chemisch
desaktivierte Metallkapillare 4 (z. B. SILCOSTEEL der
Restek Company) plaziert. Mit Hilfe von speziellen
Verbindern 8 (wie z. B. Butt Connector von Supelco Co.
oder Gerstel GmbH) wird die Metallkapillare 4, deren
Innendurchmesser vorzugsweise 0,32 mm bis 1 mm und
deren Länge vorzugsweise 8 cm beträgt, injektorseitig
(vorgeschaltet) an einen Restriktor 5 angeschlossen.
Der Injektor 1 kann eine split/splitlose, on-column
oder PTV (programmed temperature vaporization)-
Konfiguration aufweisen. Das Pyrolysekapillare/GC-
Trennkapillare-Interface 6 wird über den Verbinder 8 an
das andere Ende der Metallkapillare 4 angeschlossen.
Das Interface 6, vorzugsweise als sog. Retention Gap
und vorteilhafterweise aus reinem, nicht vorbehandelten
Quarzglas, schützt die analytische GC-Trennkapillare 2.
Die Probe wird in Form eines Pulvers oder in Form einer
hochviskosen Flüssigkeit in die Metallkapillare 4
eingefüllt. Hochviskose Flüssigkeiten treten häufig
auf, wenn die zu pyrolysierende Probe vorher mit
Tetramethylammoniumhydroxid (TMAH) (z. B. 25%ige
Lösung in Methanol) behandelt wurde. Dieses Verfahren,
das auch als Thermochemolyse bezeichnet wird, wird
häufig angewandt, wenn Fettsäure- und/oder Dicarbon
säuremuster sowie Fettalkohol-Muster im zu unter
suchenden Polymer von Signifikanz sind, da diese
mittels konventioneller Pyrolyse in nativer Form nicht
detektierbar sind. Bekanntlich unterliegen diese
polaren Verbindungen bei der üblichen Pyrolyse
vielfältigen Reaktionen, z. B. Decarboxylierungen.
Die Pyrolyseprobe wird innerhalb der Metallkapillare 4
an beiden Enden mit sorptionsinaktiver, hochtemperatur
stabiler Quarzwolle fixiert.
Der Restriktor 5 (vgl. Fig. 2) dient dazu, das
Zurückschlagen des heißen Pyrolysegases in die
Trägergas zufuhr 1 zu verhindern. Der Restriktor 5 kann
die Form einer offenen Kapillare besitzen, wobei der
Innendurchmesser wesentlich geringer sein muß als der
Innendurchmesser von Metallkapillare 4, Interface 6 und
GC-Trennkapillare 2. Vorteilhaft kann als Restriktor 5
ein ca. 30 cm Segment einer 0,1 mm Quarzkapillare
(Quarzglas) verwendet werden. Alternativ kann als
Restriktor 5 auch ein Rückschlagventil benutzt werden.
Die Trägergaszuführung erfolgt vorzugsweise über die
Trägergaszufuhr 1, bei der es sich um einen GC-Injektor
handelt. Eine getrennte Trägergaszuführung ohne GC-
Injektor ist aber ebenfalls möglich.
Sollte die Masse der Pyrolyseprodukte die Kapazität der
GC-Trennkapillare 2 bzw. des Detektors 3 überschreiten,
so kann ein Strömungsteiler 10 zum Teilen des
Pyrolysatstroms vorgesehen werden. Die Ausgänge des
Strömungsteilers 10 sind mit der GC-Trennkapillare 2
und mit einem Split-Restriktor 11, der den Gasfluß
limitiert, verbunden. Der Split-Restriktor 11 ist
vorzugsweise eine engporige Kapillare. Das Splitver
hältnis kann durch den Innendurchmesser der Split-
Kapillare und deren Länge bzw. durch ein Nadelventil
eingestellt werden.
Der Trägergasstrom fließt somit vom Injektor 1 bzw. der
Trägergaszuführung durch den Restriktor 5, die
Metallkapillare 4, das Interface 6 und die GC-
Trennkapillare 2 zum Detektor 3. Die Kapillare 4 wird
blitzartig erhitzt, beispielsweise durch Anwendung
eines elektrischen Stromes von einer Stromzuführung 13,
basierend z. B. auf einer kapazitiven Entladung. Die
Pyrolysetemperatur kann in diesem Fall durch Justieren
der Spannung eingestellt werden, mit welcher der
Kondensator geladen wird. Alternativ kann die wirkliche
Temperatur mittels Echtzeitdarstellung gemessen werden
(z. B. durch optische Fasern), wobei durch das Feedback
zur Kontrolleinheit eine Abschaltung des Stromes
erfolgt, sobald die gewünschte Pyrolysetemperatur
erreicht ist.
Es gibt auch andere Möglichkeiten der Erhitzung der
Kapillare 4. Beispielsweise kann die Kapillare 4 auch
aus einem ferromagnetischen Material bestehen und via
Induktion erhitzt werden. Die Pyrolysetemperatur kann
in diesem Fall kontrolliert werden durch den Curiepunkt
des ferromagnetischen Materials. Eine weitere Möglich
keit besteht darin, eine Kapillare 4 aus transparentem
Material zu verwenden und diese (incl. gefüllter
Pyrolyseprobe) durch einen starken Strahlungsimpuls
(Mikrowelle, Infrarot, Ultraviolett, sichtbarer Be
reich) zu erhitzen.
Es ist empfehlenswert, die Metallkapillare 4 nach der
Pyrolyse bei erhöhter Temperatur zu belassen. Dies wird
durch einen kontrollierten elektrischen Strom gewähr
leistet, der durch die Metallkapillare 4 fließt, oder
mittels einer externen Heizquelle, z. B. eines
Heizmantels aus Stahl. Dieses "Post-Heating" ist
speziell dann notwendig, wenn die Pyrolyseprobe einen
festen Rückstand nach der Pyrolyse ergibt (z. B. ergeben
Huminstoffe einen aktivkohle-artigen Rückstand) und
dieser Rückstand auf Grund seines hohen Sorptionspo
tentiales hochsiedende/polare Verbindungen diskri
minieren kann.
Die Metallkapillare 4 ist austauschbar. Es empfiehlt
sich, diese nach jeder Pyrolyse auf Grund des
Auftretens von möglichen Artefakten bei wiederholter
Verwendung auszutauschen.
Es hat sich gezeigt, daß bei Anwendung der kapazitiven
Entladung zur Stromversorgung der Metallkapillare 4
diese im Millisekunden-Bereich auf die gewünschte
Pyrolysetemperatur von z. B. 750°C erhitzt wird. Die
Temperaturverteilung innerhalb der erfindungsgemäßen
Metallkapillare 4 ist sehr gut. Die Maximaltemperatur
wird praktisch gleichzeitig entlang der gesamten Länge
der Kapillare sofort erreicht.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelt es sich
also um einen Kapillarsäulen-Chromatographen zur
Pyrolyse-Gaschromatographie, bei dem Pyrolysator und
GC-Trennkapillare 2 in-line durch ein Interface
verbunden sind, wobei der Pyrolysator eine Metall
kapillare 4 darstellt. Die Kapillare wird blitzartig
erhitzt, vorzugsweise mittels Durchleiten von
elektrischem Strom durch die Kapillare 4, der von einer
Entladung eines großen Kondensators oder einer
Kondensatorserie stammt. Die Pyrolysetemperatur wird
kontrolliert durch Einstellung der Spannung, mit der
der Kondensator geladen wird, oder durch Messen der
Temperatur der Pyrolyse-Kapillare 4 und entsprechendes
Justieren des elektrischen Stromes, wenn die
Pyrolysetemperatur erreicht ist. Die Pyrolyse-Kapillare
4 ist vorzugsweise lokalisiert innerhalb des Ofens des
Gaschromatographen, zusammen mit GC-Trennkapillare 2
und dem Interface 6.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann das Interface 6 ein GC-Injektor sein,
der als Interface fungiert und die Kapillare 4 und die
GC-Säule 2 verbindet, wobei die Pyrolysekapillare 4 und
der Injektor 6 außerhalb des GC-Ofens angeordnet sind.
Bei dieser Ausführungsform wird die Kapillare 4 in den
GC-Injektor 6 eingesetzt, der bei einer hohen
Temperatur von 350 bis 420°C, vorzugsweise bei etwa
380°C gehalten wird, und die Pyrolyse wird sofort
durchgeführt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil,
daß die Metallkapillare 4 sehr leicht austauschbar ist
indem sie aus der Öffnung des Injektors herausgenommen
und wieder eingeschoben wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann
auch ein Interface 6 nach dem Injektor und vor der GC-
Trennkapillare 2 angeordnet sein. Das heißt, das
Interface 6 besteht aus einem Injektor, der als
Interface und Vorsäule fungiert.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Pyrolysator für
Kapillar-Gaschromatographen, der über das vorge
schaltete Interface (Vorsäule) 6 zum Anschluß an die
GC-Trennkapillare 2 vorgesehen ist und aus einer
Metallkapillare 4 - wie oben beschrieben - besteht,
wobei die Metallkapillare 4 mit Kontakten für eine
Stromversorgung versehen ist und gegebenenfalls von
einem beheizbaren Mantel umgeben ist. Vorzugsweise hat
diese Pyrolysator-Kapillare 4 einen Durchmesser von
0,32-1 mm und eine Länge von 4-20 cm, vorzugsweise
8 cm.
Das erfinderische pyrolytisch-gaschromatographische
Verfahren zur Analyse von Polymeren durch
diskriminierungsfreies Detektieren der Pyrolyseprodukte
dieser Polymere, vorzugsweise hochsiedende
Pyrolyseprodukte geringer Flüchtigkeit, ist dadurch
gekennzeichnet, daß ein Aliquot der zu untersuchenden
Probe in einem Pyrolysator plötzlich auf die
Pyrolysetemperatur erhitzt wird und die durch Pyrolyse
freigesetzten Gase in eine GC-Trennkapillare geleitet
werden, die an einen Detektor angeschlossen ist, wobei
eine erfindungsgemäße Vorrichtung verwendet wird, die
die Pyrolysator-Metallkapillare 4 als in-line-
Komponente des GC-Trägergassystems umfaßt, die zu
untersuchende Probe in der Metallkapillare 4 bei der
gewünschten Temperatur pyrolysiert wird, und die
Pyrolysegase durch den Trägergasstrom unter Bedingungen
erzwungener Strömung durch das Interface 6 in die GC-
Trennkapillare geleitet werden. Erfindungsgemäß strömt
das Trägergas mit hoher Geschwindigkeit (etwa mit einer
Geschwindigkeit von mehr als 10 cm/s) durch die zu
pyrolysierende Probe, trägt die Pyrolysegase mit sich
fort und verhindert so, daß die Gase an einem möglichen
festen Pyrolyse-Rückstand mit hohem Sorptionsvermögen
absorbiert werden. Diese Bedingungen erzwungener
Strömung werden mit der erfindungsgemäßen
Metallkapillare 4 erreicht, die einen Innendurchmesser
von 0,32 bis 1 mm, vorzugsweise 0,53 mm aufweist und
direkt beheizt wird.
Nachfolgend wird die Erfindung an Ausführungsbeispielen
näher erläutert, ohne sie darauf einzuschränken:
Bei der Pyrolyse anthropogen beeinflußter Böden/Se
dimente (z. B. mit Mineralölen sowie Abwässern der
Braunkohlenindustrie) sind höhere Alkan- und
Alkylbenzen- Homologe nicht bzw. nur in diskriminierter
Form mit den herkömmlichen Pyrolysator-GC-Systemen, z. B.
einem CDS 1000 detektierbar. Dies kann zu Fehl
einschätzungen bezüglich Kontamination bzw. Sanierung
führen. Fig. 3a) zeigt am Beispiel von Alkylbenzenen
die Diskriminierung bei der konventionellen Pyrolyse.
Die Zahl "4" in Fig. 3a indiziert., daß es sich um
n-Butylbenzen handelt, bei "6" um n-Hexylbenzen, etc.
Fig. 3b) zeigt, daß mit dem erfindungsgemäßen Detek
tionsverfahren höhere Alkan- und Alkylbenzen-Homologe
diskriminierungsfrei detektierbar sind.
Fettsäuremethylester, die nach Thermochemolyse mit
Tetramethylammoniumhydroxid entstehen, erfahren im
Bereich C < 18 (analoges gilt für Dicarbonsäuremethyl
ester bereits im niedrigeren C-Intervall) eine
signifikante Diskriminierung mit der konventionellen
Methode (siehe Fig. 4a).
Fig. 4b zeigt das erfindungsgemäß erhaltene Fettsäure
profil in nichtdiskriminierter Form. Während bei dem
konventionellen Verfahren z. B. Stearinsäuremethylester
(in Abb. 4a und 4b mit "18" bezeichnet) mit höherem
Anteil gegenüber dem einer signifikanten Diskri
minierung unterliegenden Lignocerinsäuremethylester
(mit "24" bezeichnet) im Pyrogramm auftritt, ist der
Peak des schwererflüchtigen Methylesters bei der
erfindungsgemäßen In-Column-Pyrolyse wesentlich größer
als der Peak von Stearinsäuremethylester. Die C26- und
C28 Fettsäuremethylester können im konventionellen
Verfahren kaum detektiert werden, obwohl sie infolge
der Thermochemolyse signifikant auftreten. Der Nachweis
der Fettsäuremethylester erfolgte durch Extrahieren des
selektiven Ions bei m/z = 87 amu.
Wachsester konnten bisher mit den herkömmlichen
Pyrolysekonfigurationen nicht nachgewiesen werden.
Aufgrund ihrer Diskriminierung verschwinden sie nahezu
oder völlig im Rauschen des Detektors, selbst bei
Anwendung der hochempfindlichen SIM-Technik (Single Ion
Monitoring). Fig. 5 zeigt, daß der Nachweis dieser
hochsiedenden Verbindungen im C-Intervall C30-C36 mit
der erfindungsgemäßen Methode leicht möglich ist. Abbildung
5 zeigt den Verlauf des extrahierten lons m/z = 236 amu,
das indikativ für Palmitoleinsäuremethylester ist. Die
Bezeichnung "Stearin (478)" in Fig. 5 gibt an, daß es
sich um einen Alkoholrest mit 18 C-Atomen und dem
Molekulargewicht des Esters von MW = 506 D handelt
(analog für Myristin-, Palmitin- und Arachinrest, siehe
Fig. 5). Die mit "x" in Fig. 5 gekennzeichneten Peaks
repräsentieren Verbindungen, die ebenfalls beim
selektierten Ion m/z = 236 D fragmentieren, jedoch keine
Wachsester sind.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens (in diesem
spezifischen Fall Anwendung der Thermochemolyse mit
TMAH) konnten erstmals Hopansäuren in Huminstoffen
mittels Pyrolyse eindeutig nachgewiesen werden (vgl.
Fig. 6a). Bei einer Pyrolyse-/Thermochemolyse-
Temperatur von 500°C werden Esterbindungen im
polymeren Huminstoffmolekül gespalten; die
freigesetzten Säuren werden als Methylester detektiert
(Molekulargewichte der detektierten Methylester 426,
428, 470 und 484 D; siehe Abb. 6a). Die Spaltung der
Etherbindungen erfolgt erst bei höherer
Pyrolysetemperatur von z. B. 750°C, d. h. Hopanole
werden als Methoxyverbindungen erst in diesem zweiten
Pyrolyseschritt detektiert (Fig. 6b).
Bei Nutzung eines CDS-Pyrolysators konnten diese
Verbindungen nicht detektiert werden, obwohl sie bei
der Pyrolyse/Thermochemolyse gebildet wurden. Die
Targetanalyten in Fig. 6a und 6b verschwinden
vollständig im Rauschen des Detektors. Selbst bei
höherer Einwaage des Pyrolysegutes sind keine signi
fikanten Massenspektren zu erhalten (Die Huminstoff-
Einwaage sollte jedoch immer der Kapazität der GC-
Trennsäule adaptiert sein.)
Fig. 7 zeigt das Pyrogramm einer erfindungsgemäßen In-
Column-Pyrolyse von Polyethylen. Es ist deutlich zu
sehen, daß der C-Zahl-Bereich von C50 diskriminie
rungsfrei detektierbar ist. (Bei einer höheren
Auflösung der Trennkapillare erfolgt ein Aufsplitten
eines jeden Peaks in Alkane/1-Alkene und Alkadiene.)
Es wurde eine HP-5 Kapillare 30 m × 0,32 mm, Filmdicke
0,25 µm verwendet; die Endtemperatur betrug 325°C,
konstante Flußrate an Trägergas).
Im konventionellen Pyrolysebetrieb erfolgt bereits im
C-Intervall von C20 eine signifikante Diskriminierung.
Claims (16)
1. Vorrichtung zur Pyrolyse-Gaschromatographie, be
stehend aus einer Trägergaszufuhr (1), einer
Gaschromatographie (GC)-Trennkapillare (2) und
einem Detektor (3), wobei vor der GC-
Trennkapillare (2) eine Metallkapillare (4) als
Pyrolysator angeordnet ist und als In-line-
Konfiguration einen integralen Teil des
Trägergaswegs bildet, wobei die Metallkapillare
(4) über ein Interface (6) mit der GC-
Trennkapillare (2) verbunden ist, der Innendurch
messer der Metallkapillare (4) 0,32 bis 1 mm
beträgt, und die Metallkapillare (4) für direkte
Heizung an eine Stromversorgung (13) angeschlossen
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei zwischen
Trägergaszufuhr (1) und Metallkapillare (4) ein
Restriktor (5) angeordnet ist, wobei der
Restriktor (5) eine engere Kapillare als die
Metallkapillare (4) ist oder ein Ventil oder eine
Verengung des entsprechenden Endes der Metall
kapillare (4) darstellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Interface
(6) eine Vorsäule zur Entfernung störender
Pyrolysenebenprodukte oder ein Injektor ist, der
die Kapillare (4) und die GC-Trennkapillare (2)
verbindet, wobei das Interface (6) aus einem
Injektor besteht, der nach der Kapillare (4)
angeordnet ist, und einer Vorsäule, die nach dem
Injektor (6) und vor der GC-Kapillare (2)
angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei zwischen
Interface (6) und GC-Trennkapillare (2) ein
Strömungsteiler (10) angeordnet ist, dessen
Ausgänge mit der GC-Trennkapillare (2) und mit
einem Split-Restriktor (11) verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die
Trägergaszufuhr (1) ein On-column-Injektor, ein
Split-Injektor oder ein PTV-Injektor ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Detektor
(3) ein Massenspektrometer ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Metall
kapillare (4) aus einem chemisch deaktivierten
Metall, vorzugsweise aus Stahl, besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Metall
kapillare (4) zusammen mit GC-Trennkapillare (2)
und Interface (6) im Gaschromatographie-Ofen loka
lisiert ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die
Stromversorgung der Metallkapillare (4) auf der
Entladung eines großen Kondensators oder einer
Kondensatorserie basiert.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die
Metallkapillare (4) einen Innendurchmesser von
0,53 mm aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die GC-
Trennkapillare (2) einen Innendurchmesser von 0,25
oder 0,32 mm aufweist.
12. Pyrolyse-gaschromatographisches Verfahren zur
Analyse von Polymeren durch diskriminierungsfreies
Detektieren der Pyrolyseprodukte dieser Polymere,
wobei Aliquot der zu untersuchenden Probe in einem
Pyrolysator blitzartig auf die Pyrolysetemperatur
erhitzt wird und die durch Pyrolyse freigesetzten
Gase in eine GC-Trennkapillare geleitet werden,
die an einen Detektor angeschlossen ist, wobei
eine Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11
verwendet wird, die die Pyrolysator-
Metallkapillare 4 als In-line-Komponente des GC-
Trägergassystems umfaßt, die zu untersuchende
Probe in der Metallkapillare (4) bei der
gewünschten Temperatur pyrolysiert wird, und die
Pyrolysegase durch den Trägergasstrom unter
Bedingungen erzwungener Strömung durch das
Interface (6) in die GC--Trennkapillare (2)
geleitet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei hochsiedende
Pyrolyseprodukte geringer Flüchtigkeit nachge
wiesen werden.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stromversorgung der
Metallkapillare (4) mittels kapazitiver Entladung
erfolgt.
15. Pyrolysator für Kapillar-Gaschromatographen, vor
gesehen zum Anschluß an eine GC-Trennkapillare (2)
oder an ein davor geschaltetes Interface (6) und
bestehend aus einer mit Kontakten zur
Stromversorgung versehenen Metallkapillare (4),
die mit Kontakten zur Stromversorgung zur direkten
Heizung der Metallkapillare (4) versehen ist,
wobei der Innendurchmesser der Metallkapillare (4)
0,32 bis 1 mm, vorzugsweise 0,53 mm ist.
16. Pyrolysator nach Anspruch 15, wobei die Länge der
Metallkapillare (4) 4 bis 20 cm, vorzugsweise 8 cm
beträgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10111854A DE10111854A1 (de) | 2000-03-03 | 2001-03-05 | Vorrichtung zur Pyrolyse-Gaschromatographie und Verfahren zur Analyse von Polymeren mit dieser Vorrichtung sowie Pyrolysator |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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