DE10119385A1 - Verfahren und System zum Betreiben einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung - Google Patents
Verfahren und System zum Betreiben einer implantierbaren medizinischen VorrichtungInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Betreiben einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung bereitgestellt. Eine Vielzahl von Atrio-Ventrikel-(AV)-Meßsignalen wird empfangen. Ein QT-Intervall wird bestimmt. Das QT-Intervall ist eine Funktion der AV-Meßsignale. jedes der Vielzahl von AV-Meßsignalen wird mit dem QT-Intervall verglichen. Schließlich wird, wenn eines der Vielzahl von AV-Meßsignalen kürzer als das QT-Intervall ist, eine Differenz zwischen dem einen der Vielzahl von AV-Meßsignalen und dem QT-Intervall gespeichert.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Zweikammer-Herzschrittmacher und
-herzschrittmachersysteme und genauer den Betrieb eines implantierbaren
Zweikammer-Herzschrittmachers mit der Fähigkeit, eine Information zu liefern, wenn ein
vorbestimmter Zustand eingetreten ist.
Die Vorteile von Zweikammerschrittmachern und genauer von Schrittmachern in
unterschiedlichen Modi, welche in Reaktion auf unterschiedliche Bedingungen des
Patienten ausgewählt werden, sind mittlerweile in der Technik gut bekannt. Erste
Schrittmachersysteme waren nur für die Ventrikel bestimmt und reichten aus, Patienten
mit vollständigem Herzblock und Morgagni-Stokes-Adams-Anfällen zu behandeln.
Ventrikelbelastungs-Schrittmacher sind jedoch nicht dafür ausgerüstet, Vorteile aus der
Vorhofaktivität zu ziehen und sind somit in ihrer Wirksamkeit beschränkt. Nachfolgend
wurden synchrone Atrio-Ventrikel-Schrittmacher eingeführt, welche eine Leitung zum
Abtasten von P-Zacken von dem Vorhof und eine andere Leitung zum Schrittmachen
des Ventrikels nach einem geeigneten P-R-(AV)-Intervall aufwiesen. Solch ein
Schrittmacher, z. B. VDI oder VDD, ermöglicht dem Vorhof, die
Reaktionsgeschwindigkeit des Herzens zu steuern, wobei der Ventrikel mit der
Vorhofgeschwindigkeit bis zu einer vorbestimmten oberen Geschwindigkeitsgrenze mit
Impulsen versorgt wird. Solche synchronen Schrittmacher weisen eingebaute
Vorrichtungen zur Handhabung von hohen Vorhofgeschwindigkeiten auf, einschließlich
"Block"- und "Wenckebach"-Techniken.
Eine andere Form des A-V- oder Zweikammer-Schrittmachers, die verwendet wird, ist
der sequentielle Schrittmacher (DVI), der sowohl den Vorhof als auch den Ventrikel mit
einer geeigneten AV-Verzögerung, die von dem Schrittmacher zeitlich vorgegeben wird,
mit Schrittmacherimpulsen versorgt. Eine Anzahl kommerzieller Schrittmacher sind
eingeführt worden, die auf diese und andere bekannte Schrittmachermodi
programmierbar sind. Jeder der verschiedenen Betriebsmodi ist insbesondere für
bestimmte Umstände eingerichtet, die bei einem gegebenen Patienten auftreten
können.
Seit der Doppelabtast-Doppelschrittmacher-DDD-Schrittmacher im Handel erhältlich ist,
wird er bevorzugt aufgrund dessen, daß er viele der Nachteile anderer
Schrittmachermodi ausgleicht. Der klassische DDD-Schrittmacher ist in dem
U.S.-Patent Nr. 4,920,965 von Funke u. a. in einigen Einzelheiten beschrieben. Siehe auch
die U.S.-Patente Nr. 4,539,991 und 4,554,921, welche hiermit durch Bezugnahme mit
eingefügt werden, und welche andere Formen von DDD-artigen Schrittmachern
darlegen.
Seit kurzem ist der DDDR-Schrittmacher aufgekommen. Bei dieser Art von
Schrittmacher sind ein oder mehrere Sensoren vorgesehen, welche ermöglichen, daß
der Schrittmacher auf die Geschwindigkeit reagieren kann, so daß das
Schrittmacherintervall, oder Ausstiegsintervall, abhängig von einem oder mehreren
abgetasteten Geschwindigkeitsanzeige-Parametern variiert wird, anstatt auf einen
programmierten Wert festgelegt zu sein. Bei dem DDDR-Schrittmacher können solange
natürliche Atrio- und Ventrikelschläge auftreten, bis sie vor dem jeweiligen auf die
Geschwindigkeit reagierenden Ausstiegsintervall einsetzen. Siehe U.S.-Patente Nr.
4,467,807 und 4,951,667, welche Zweikammer-Schrittmacher, die auf die
Geschwindigkeit reagieren, illustrieren.
Es werden auch Mehrfach-Modi-Schrittmachergestaltungen dargelegt, welche
Vorrichtungen zum Umschalten der Modi in Reaktion auf sich verändernde
Bedingungen des Patienten aufweisen. Die meisten Zweikammer-Schrittmacher sind
auf verschiedene Modi programmierbar oder schalten unter bestimmten
vorgeschriebenen Bedingungen automatisch von einem Modus zum anderen um. Siehe
beispielsweise U.S.-Patent Nr. 4,527,568 und U.S.-Patent Nr. 4,920,965. Als eine
allgemeine Regel ist es jedoch wünschenswert, so viel wie möglich in einem
synchronisierten Modus zu arbeiten, in welchem auf ein Vorhofabtasten (AS) ein
Ventrikelschrittmacherimpuls (VP) folgt, der zeitlich so abgestimmt ist, daß er mit einem
AV-Intervall, oder einer Verzögerung, nach dem AS erfolgt. Wenn der Schrittmacher in
einem Modus arbeitet, in dem er sowohl Atrio- als auch Ventrikelschrittmacherimpulse
aussendet, ist es ähnlich wünschenswert, daß der VP dem Atrio-Impuls (AP) mit einem
optimierten AV-Intervall folgt.
Im Stand der Technik ist bekannt, daß es wünschenswert ist, das AV-Intervall abhängig
von der Geschwindigkeit, z. B. abhängig von der abgetasteten Atrio-Geschwindigkeit
oder Schrittmachergeschwindigkeit einzustellen. Siehe U.S.-Anmeldung Serien-Nr.
830,656, Dual Chamber Pacemaker With AV Extension and PMT Control
("Zweikammer-Schrittmacher mit AV-Verzögerung und PMT-Steuerung"), eingereicht
am 4. Februar 1992 und auf dieselbe Anmelderin angemeldet wie diese Anmeldung, und
Baker, U.S.-Patent Nr. 4,856,524. Somit ist das AV-Intervall bei niedrigeren
Atrio-Geschwindigkeiten (entsprechend einem längeren A-A-Intervall) in gewünschter Weise
länger; und bei höheren Atrio-Geschwindigkeiten (entsprechend einem kürzeren
A-A-Intervall) ist das AV-Intervall vorzugsweise kürzer. Es ist ferner im Stand der Technik
bekannt, das Schrittmacherparameter, wie das AV-Intervall, von außen programmiert
werden können.
Der Stand der Technik zeigt auch einen Versuch, das AV-Intervall in einem
Schrittmacher abhängig von einer abgetasteten Variablen einzustellen. Siehe
U.S.-Patent Nr. 4,303,075, in welchem die AV-Verzögerung in Übereinstimmung mit einer
abgetasteten Messung des Schlagvolumens modifiziert wird. Diese Beschreibung
behandelt jedoch einen Schrittmacher mit festgelegter Geschwindigkeit, und schlägt
nicht vor, wie die AV-Verzögerung für einen auf die Geschwindigkeit reagierenden
Schrittmacher optimiert werden kann. U.S.-Patent Nr. 4,686,987 legt eine Technik dar
zur Bestimmung des Schlagvolumens und zur Steuerung der
Schrittmachergeschwindigkeit abhängig von dem Schlagvolumen, macht aber keinen
Vorschlag, wie die AV-Verzögerung in einem auf die Geschwindigkeit reagierenden
Schrittmacher eingestellt werden kann. Es besteht somit ein Bedarf an einem
Schrittmachersystem, das in der Lage ist, eine dynamische automatische Einstellung
der AV-Verzögerung zu ermöglichen, d. h. an einem DDDR-System, in welchem die
AV-Verzögerung durch den Schrittmacher-Geschwindigkeitsbereich einstellbar ist.
Schließlich wird in dem U.S.-Patent Nr. 5,330,511 von Boute ein Zweikammersystem
und -Betriebsverfahren dargelegt, das einen automatischen Test bei einer
vorbestimmten Testfrequenz umfaßt, um ein optimales AV-Intervall zu bestimmen. In
der Praxis besteht der Test, welcher in der Nacht durchgeführt wird, daraus, daß der
implantierte Schrittmacher bei einer Testfrequenz (z. B. LRL) auf einen nicht-synchronen
Betrieb eingestellt wird, wobei das AV-Intervall hintereinander einen Bereich von einem
vorbestimmten Minimum bis zu einem vorbestimmten Maximum durchläuft. Das QT-
Intervall entsprechend jedem jeweiligen AV-Intervall wird bestimmt und gespeichert. Die
QT-Daten werden dann analysiert, um das maximale QT-Intervall zu bestimmen.
Schließlich wird das optimale AV-Intervall als dasjenige bestimmt, welches dem
maximalen QT-Intervall entspricht.
Wie oben erörtert, sind die wichtigsten Patente des Standes der Technik:
Alle in der oben stehenden Tabelle 1 aufgelisteten Patente werden hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen. Wie die Fachleute leicht
beim Lesen der Zusammenfassung der Erfindung, der detaillierten Beschreibung der
bevorzugten Ausführungen und der unten dargelegten Ansprüche erkennen werden,
können viele der in den Patenten der Tabelle 1 aufgelisteten Vorrichtungen und
Verfahren vorteilhaft unter Verwendung der Lehren der vorliegenden Erfindung
modifiziert werden.
Die vorliegende Erfindung zielt daher darauf ab, ein Verfahren zum Betreiben einer
implantierbaren medizinischen Vorrichtung zu liefern. Solch ein System der
vorliegenden Erfindung löst die Probleme, Nachteile und Einschränkungen des oben
beschriebenen Standes der Technik und liefert ein wirksameres und genaueres Mittel
zum Betreiben einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung.
Die vorliegende Erfindung hat bestimmte Ziele. Dies bedeutet, daß verschiedene
Ausführungen der vorliegenden Erfindung Lösungen für ein oder mehrere Probleme
liefern, die im Stand der Technik bezüglich des Betriebes einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung bestehen. Diese Probleme umfassen ohne Einschränkung:
Vergleich einer Vielzahl von AV-Meßsignalen mit einem bestimmten QT-Intervall und
Speichern einer Vielzahl von Differenzen zwischen jedem der Vielzahl von
AV-Meßsignalen und dem QT-Intervall, wenn eines der AV-Meßsignale kleiner als das
QT-Intervall ist.
Im Vergleich zu bekannten Techniken zum Betreiben einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung können verschiedene Ausführungen der vorliegenden
Erfindung einen oder mehrere der nachfolgenden Vorteile bieten: Vergleich einer
Vielzahl von AV-Meßsignalen mit einem bestimmten QT-Intervall und Speichern einer
Vielzahl von Differenzen zwischen jedem der Vielzahl von AV-Meßsignalen und dem
QT-Intervall, wenn eines der AV-Meßsignale kleiner als das QT-Intervall ist.
Einige der Ausführungen der vorliegenden Erfindung umfassen eine oder mehrere der
nachfolgenden Eigenschaften: eine implantierbare medizinische Vorrichtung, die einen
Prozessor, eine Speicherstelle, die zum Betrieb an den Prozessor angeschlossen ist,
einen Regler, der zum Betrieb an den Prozessor angeschlossen ist, und wenigstens
eine Abtastleitung, die zum Betrieb an den Regler angeschlossen ist, umfaßt, wobei
eine Differenz zwischen einem der Vielzahl von Atrio-Ventrikel-(AV)-Meßsignalen und
einem QT-Intervall in der Speicherstelle für jedes der Vielzahl von AV-Meßsignalen
gespeichert wird, welches von dem Prozessor über die wenigstens eine Abtastleitung
empfangen wird, und welches kürzer als das QT-Intervall ist.
Außerdem wird in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum
Betreiben einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung bereitgestellt. Eine Vielzahl
von Atrio-Ventrikel-(AV)-Meßsignalen wird empfangen. Ein QT-Intervall wird bestimmt.
Das QT-Intervall ist eine Funktion der AV-Meßsignale. Jedes der Vielzahl von
AV-Meßsignalen wird mit dem QT-Intervall verglichen. Schließlich wird, wenn eines der
Vielzahl von AV-Meßsignalen kürzer als das QT-Intervall ist, eine Differenz zwischen
einem der Vielzahl von AV-Meßsignalen und dem QT-Intervall gespeichert.
Daher ermöglicht der Algorithmus der vorliegenden Erfindung einen Betrieb der
implantierbaren medizinischen Vorrichtung, bei welchem die Vorrichtung zwei Gruppen
von Intervallwerten vergleicht und eine Gruppe der Werte für eine zukünftige
Verwendung speichert. Auf diese Weise ist es möglich, genauer zukünftigen
Herzproblemen vorzubeugen.
Die oben genannten und weitere Gegenstände, Vorteile und Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung werden leichter aus der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung ihrer bevorzugten Ausführungen hervorgehen, wenn sie in Verbindung
mit den Zeichnungen betrachtet werden, in denen gleiche Bezugszahlen identische
Strukturen durch alle Ansichten hindurch bezeichnen, und in welchen:
Abb. 1 eine schematische Ansicht einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
Abb. 2 eine andere Ansicht der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Abb. 1
gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
Abb. 3 ein Blockdiagramm zeigt, welches die Komponenten der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung aus Abb. 1 gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert;
Abb. 4 eine andere Ausführung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Abb.
1 gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert;
Abb. 5 ein Blockdiagramm der Ausführung aus Abb. 4 gemäß der vorliegenden
Erfindung illustriert;
Abb. 6 eine Kurve ist, welche die Veränderung des QT-Intervalls bezüglich der
AV-Verzögerung für einen Patienten illustriert, bei welchem sowohl der Vorhof als auch der
Ventrikel mit einer festgelegten Schrittmachergeschwindigkeit mit Impulsen versorgt
wird;
Abb. 7 eine Kurvendarstellung ist, welche das Verhältnis zwischen dem AV-Intervall und
der Herzgeschwindigkeit zeigt; und
Abb. 8 ein Fließbild ist, das ein Verfahren zum Betreiben einer implantierbaren
medizinischen Vorrichtung illustriert.
Abb. 1 ist eine vereinfachte schematische Ansicht einer Ausführung einer
implantierbaren medizinischen Vorrichtung ("IMD") 10 der vorliegenden Erfindung. Die
in Abb. 1 gezeigte IMD 10 ist ein Schrittmacher mit wenigstens einer
Schrittmacher- und Abtastleitung 16 und 18, die an der hermetisch abgedichteten
Kapsel 14 befestigt und nahe des Herzens 8 eines Menschen oder Säugetiers
implantiert sind. Die Schrittmacher- und Abtastleitungen 16 und 18 tasten elektrische
Signale ab, die zur Depolarisation und Erregungsrückbildung des Herzens 8 beitragen,
und liefern ferner Schrittmacherimpulse, um die Depolarisation des Herzgewebes in der
Nähe ihrer entfernt liegenden Enden zu bewirken. Die Leitungen 16 und 18 können
einpolige oder zweipolige Elektroden darauf angeordnet aufweisen, wie es in der
Technik gut bekannt ist. Beispiele für IMD 10 umfassen implantierbare
Herzschrittmacher, die in dem U.S.-Patent Nr. 5,158,078 von Bennett u. a., dem
U.S.-Patent Nr. 5,312,453 von Shelton u. a., oder dem U.S.-Patent Nr. 5,144,949 von Olson
dargelegt sind, welche hiermit unter Bezugnahme jeweils in ihrer Gesamtheit hierin
eingefügt werden.
Abb. 2 zeigt das Anschlußmodul 12 und die hermetisch abgeschlossene Kapsel
14 der IMD 10, die innerhalb oder nahe des Herzens 8 eines Menschen oder
Säugetiers angeordnet ist. Atrio- und Ventrikelschrittmacherleitungen 16 und 18
erstrecken sich von dem Anschlußverteilermodul 12 zu jeweils dem rechten Vorhof und
der rechten Herzkammer des Herzens 8. Vorhofelektroden 20 und 21, die an dem
entfernt liegenden Ende der Vorhofschrittmacherleitung 16 angeordnet sind, sind in
dem rechten Vorhof angeordnet. Ventrikelelektroden 28 und 29 an dem entfernt
liegenden Ende der Ventrikelschrittmacherleitung 18 sind in dem rechten Ventrikel
angeordnet.
Abb. 3 zeigt ein Blockdiagramm, welches die Hauptbestandteile der IMD 10 in
Übereinstimmung mit einer Ausführung der vorliegenden Erfindung illustriert, wobei die
IMD 10 ein Schrittmacher mit einer auf einem Prozessor basierenden Struktur ist. IMD
10 ist so dargestellt, daß sie einen Aktivitätssensor oder einen Beschleunigungsmesser
11 umfaßt, der vorzugsweise ein piezokeramischer Beschleunigungsmesser ist,
welcher mit einem innerhalb der Kapsel 14 angeordneten Hybridschaltkreis verbunden
ist. Der Aktivitätssensor 11 liefert typischerweise (obwohl nicht unbedingt) eine
Sensorausgabe, welche abhängig von einem gemessenen Parameter bezüglich der
Stoffwechselanforderungen eines Patienten variiert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
ist die IMD 10 in Abb. 3 nur mit der daran angeschlossenen Leitung 18 gezeigt;
ähnliche Schaltkreise und Anschlüsse, die nicht ausdrücklich in Abb. 3 gezeigt
sind, gelten für Leitung 16.
IMD 10 in Abb. 3 ist am bevorzugtesten mittels einer externen Programmiereinheit
(nicht in den Abbildungen gezeigt) programmierbar. Einer solcher Programmierer ist der
im Handel erhältliche Medtronic/Viatron-Programmierer Modell 9790, der auf einem
Prozessor basiert und eine Reihe von codierten Signalen an die IMD 10 liefert, und
zwar typischerweise durch einen Programmierkopf, der mit Radiofrequenz (RF) codierte
Signale an die IMD 10 überträgt oder telemetrisch übermittelt. Solch ein
Telemetriesystem ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,312,453 von Wyborny u. a. beschrieben,
das hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit einbezogen wird. Die
Programmiermethodenlehre, die in dem Patent Nr. 5,312,453 von Wyborny u. a.
dargelegt ist, wird hier nur zu illustrativen Zwecken identifiziert. Aus einer Anzahl von
geeigneten Programmier- und Telemetriemethodenlehren, die in der Technik bekannt
sind, kann irgendeine verwendet werden, solange die gewünschten Informationen an
und von dem Schrittmacher übermittelt werden.
Wie in Abb. 3 gezeigt, ist Leitung 18 durch den Eingabekondensator 52 an den
Knoten 50 in der IMD 10 angeschlossen. Der Aktivitätssensor oder
Beschleunigungsmesser 11 ist am bevorzugtesten an einen Hybridschaltkreis
angeschlossen, der innerhalb der hermetisch abgeschlossenen Kapsel 14 der IMD 10
angeordnet ist. Das von dem Aktivitätssensor 11 gelieferte Ausgabesignal ist an den
Eingabe/Ausgabe-Schaltkreis 54 angeschlossen. Der Eingabe/Ausgabe-Schaltkreis 54
umfaßt analoge Schaltungen zur Schnittstellenbildung mit dem Herzen 8, dem
Aktivitätssensor 11, der Antenne 56 und Schaltungen zum Aussenden von
Stimulationsimpulsen an das Herz 8. Die Herzgeschwindigkeit 8 wird von
Software-implementierten Algorithmen gesteuert, die in dem Mikrocomputerschaltkreis 58
gespeichert sind.
Der Mikrocomputerschaltkreis 58 umfaßt vorzugsweise eine bordinterne Schaltung 60
und eine bordexterne Schaltung 62. Der Schaltkreis 58 kann einem
Mikrocomputerschaltkreis entsprechen, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,312,453 von
Shelton u. a. dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit
eingefügt wird. Die bordinterne Schaltung 60 umfaßt vorzugsweise den Prozessor 64,
die Systemtaktgeberschaltung 66 und den bordinternen RAM 68 und ROM 70. Die
bordexterne Schaltung 62 umfaßt vorzugsweise eine RAM/ROM-Einheit. Die
bordinterne Schaltung 60 und die bordexterne Schaltung 62 sind jeweils durch den
Datenübertragungsbus 72 mit einer digitalen Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 verbunden.
Der Mikrocomputerschaltkreis 58 kann eine gewöhnliche integrierte
Schaltkreisvorrichtung sein, die mit Standard-RAM/ROM-Komponenten aufgerüstet
worden ist.
In Abb. 3 gezeigte elektrische Komponenten werden von einer geeigneten
implanierbaren Batteriestromquelle 76 in Übereinstimmung mit der in der Technik
üblichen Praxis mit Strom versorgt. Aus Klarheitsgründen ist die Verbindung der
Batteriestromquelle mit den verschiedenen Komponenten der IMD 10 in den
Abbildungen nicht gezeigt. Die Antenne 56 ist an den Eingabe/Ausgabeschaltkreis 54
angeschlossen, um eine Uplink/Downlink-Telemetrie durch einen RF-Transmitter und
eine Telemetrieempfängereinheit 78 zu ermöglichen. Beispielhaft kann die
Telemetrieeinheit 78 derjenigen entsprechen, die in dem U.S.-Patent Nr. 4,566,063 von
Thompson u. a. dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit
mit eingefügt wird, oder derjenigen, die in dem oben erwähnten Patent Nr. 5,312,453
von Wyborny u. a. dargelegt ist. Allgemein wird bevorzugt, daß das bestimmte,
ausgewählte Programmier- und Telemetrieschema die Eingabe und Speicherung von
Reaktionsparametern auf die Herzgeschwindigkeit ermöglicht. Die speziellen
Ausführungen der Antenne 56, des Eingabe/Ausgabeschaltkreises 54 und der
Telemetrieeinheit 78, die hier dargestellt sind, sind nur zu illustrativen Zwecken gezeigt,
und sind nicht dazu bestimmt, den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu begrenzen.
Unter weiterer Bezugnahme auf Abb. 3, erzeugt die VREF- und
Vorspannungsschaltung 82 bevorzugt stabile Spannungsreferenz- und
Vorspannungsströme für analoge Schaltungen, die in dem Eingabe/Ausgabeschaltkreis
54 enthalten sind. Die Analog/Digital-Umwandler- (ADC) und Multiplexereinheit 84
digitalisiert analoge Signale und Spannungen, um interkardiale Signale mit
"Realzeit"-Telemetrie und Austauschfunktionen bei Batterieleerzustand (EOL) bereitzustellen.
Betriebsbefehle zum Steuern der Zeiteinstellung der IMD 10 sind über den Datenbus 72
mit der digitalen Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 verbunden, wobei digitale Zeitgeber
und Zählwerke das Gesamtausstiegsintervall der IMD 10 sowie verschiedene
refraktorische, Überlagerungs- und andere Zeitgeberfenster erstellen, um den Betrieb
der innerhalb des Eingabe/Ausgabeschaltkreises 54 angeordneten
Peripheriekomponenten zu steuern.
Die digitale Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 ist vorzugsweise mit dem Abtastschaltkreis
verbunden, welcher den Abtastverstärker 88, die Spitzenabtast- und
Schwellenwertmeßeinheit 90 und den Komparator/Schwellenwertdetektor 92 umfaßt.
Die Schaltung 74 ist ferner vorzugsweise an den Elektrogramm(EGM)-Verstärker 94
angeschlossen, um verstärkte und verarbeitete Signale zu empfangen, die von Leitung
18 abgetastet werden. Der Abtastverstärker 88 verstärkt abgetastete elektrische
Herzsignale und liefert ein verstärktes Signal an den Spitzenabtast- und
Schwellenwertmeßschaltkreis 90, der wiederum eine Anzeige für abgetastete
Spitzenspannungen und gemessene Schwellenspannungen des Abtastverstärkers auf
der Bündelleiter-Signalleitung 67 an die digitale Regler/Zeitgeberschaltung 74 überträgt.
Ein verstärktes Signal des Abtastverstärkers wird dann an den
Komparator/Schwellenwertdetektor 92 übermittelt. Beispielhaft kann der
Abtastverstärker 88 demjenigen entsprechen, der in dem U.S.-Patent Nr. 4,379,459 von
Stein dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit
eingefügt wird.
Das von dem EGM-Verstärker 94 ausgesandte Elektrogramm-Signal wird eingesetzt,
wenn die IMD 10 von einem externen Programmierer abgefragt wird, um eine
Darstellung eines analogen Herzelektrogramms zu übertragen. Siehe beispielsweise
U.S.-Patent 4,556,063 von Thompson u. a., welches hiermit durch Bezugnahme in
seiner Gesamtheit mit eingefügt wird. Der Ausgabe-Impulsgenerator 96 liefert
Schrittmacherstimulationen an das Patientenherz 8 durch den Koppelkondensator 98 in
Reaktion auf ein Schrittmacher-Triggersignal, das von der digitalen Regler/Zeitgeber-
Schaltung 74 jedesmal ausgesandt wird, wenn das Ausstiegsintervall ausläuft, ein
extern übertragener Schrittmacherbefehl empfangen wird, oder in Reaktion auf andere
gespeicherte Befehle, wie es in der Schrittmachertechnik gut bekannt ist. Beispielhaft
kann der Ausgabeverstärker 96 allgemein einem Ausgabeverstärker entsprechen, der
in dem U.S.-Patent Nr. 4,476,868 von Thompson dargelegt ist, welches hiermit durch
Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt wird.
Die speziellen Ausführungen des Eingabeverstärkers 88, des Ausgabeverstärkers 96
und des EGM-Verstärkers 94, die hier dargelegt werden, sind nur zu illustrativen
Zwecken gegeben und sind nicht dazu beabsichtigt, den Rahmen der Erfindung zu
begrenzen. Spezielle Ausführungen solcher Schaltkreise sind für die Durchführung
einiger Ausführungen der vorliegenden Erfindung einsetzbar, solange sie Vorrichtungen
bereitstellen zur Erzeugung eines Stimulationsimpulses, und solange sie in der Lage
sind, Signale zu liefern, die indikativ für die natürlichen oder stimulierten Kontraktionen
des Herzens 8 sind.
In einigen bevorzugten Ausführungen der vorliegenden Erfindung kann die IMD 10 in
verschiedenen nicht auf die Geschwindigkeit reagierenden Modi, einschließlich, aber
nicht begrenzt auf DDD-, DDI-, VVI-, VOO- und VVT-Modi arbeiten. In anderen
bevorzugten Ausführungen der vorliegenden Erfindung kann die IMD 10 in
verschiedenen auf die Geschwindigkeit reagierenden Modi, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf DDDR-, DDIR-, VVIR-, VOOR- und VVTR-Modi arbeiten. Einige
Ausführungen der vorliegenden Erfindung sind in der Lage sowohl in nicht auf die
Geschwindigkeit reagierenden Modi als auch in auf die Geschwindigkeit reagierenden
Modi zu arbeiten. Außerdem kann die IMD 10 in verschiedenen Ausführungen der
vorliegenden Erfindung programmierbar derart konfiguriert sein, daß sie so arbeitet, daß
sie die Geschwindigkeit, mit welcher sie Stimulationsimpulse an das Herz 8 sendet, nur
in Reaktion auf eine oder mehrere ausgewählte Sensorausgaben, die erzeugt werden,
variiert. Zahlreiche, hier nicht ausdrücklich erwähnte Schrittmachereigenschaften und
-funktionen können in die IMD 10 eingebaut werden, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf den Rahmen eines Schrittmachers mit einem
einzigen Sensor oder zwei Sensoren begrenzt, und sie ist nicht darauf beschränkt, daß
die IMD nur Aktivitäts- oder Drucksensoren aufweist. Die vorliegende Erfindung ist in
ihrem Rahmen auch nicht auf Einkammer-Schrittmacher, Einkammerleitungen für
Schrittmacher oder Einsensor- oder Zweisensorleitungen für Schrittmacher beschränkt.
Somit können verschiedene Ausführungen der vorliegenden Erfindung in Verbindung
mit beispielsweise mehr als zwei Leitungen oder mit Mehrkammer-Schrittmachern
durchgeführt werden. Wenigstens einige Ausführungen der vorliegenden Erfindung
können genauso gut im Zusammenhang mit Ein-, Zwei-, Drei- oder Vierkammer-Schrittmachern
oder anderen Arten von IMDs eingesetzt werden. Siehe beispielsweise
U.S.-Patent Nr. 5,800,465 von Thompson u. a., welches hiermit durch Bezugnahme in
seiner Gesamtheit mit eingefügt wird, wie es der Fall bei allen hier genannten
U.S.-Patenten ist.
IMD 10 kann auch ein Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator ("PCD") entsprechend
irgendeinem der zahlreichen im Handel erhältlichen, implantierbaren PCDs sein.
Verschiedene Ausführungen der vorliegenden Erfindung können in Verbindung mit
PCDs eingesetzt werden, wie sie in U.S.-Patent Nr. 5,545,186 von Olson u. a.,
U.S.-Patent Nr. 5,354,316 von Keimel, U.S.-Patent-Nr. 5,314,430 von Bardy, U.S.-Patent Nr.
5,131,388 von Pless und U.S.-Patent Nr. 4,821,723 von Baker u. a. dargelegt sind,
welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt
werden.
Die Abb. 4 und 5 illustrieren eine Ausführung der IMD 10 und einen
entsprechenden Satz Leitungen der vorliegenden Erfindung, wobei IMD 10 ein PCD ist.
In Abb. 4 weist die Ventrikelleitung die Form der Leitungen auf, die in den
U.S.-Patenten Nr. 5,099,838 und 5,314,430 von Bardy dargelegt sind, und umfaßt einen
langgestreckten isolierenden Leitungskörper 1, welcher drei konzentrisch aufgewickelte
Leiter trägt, die durch röhrenförmige Isolierhüllen voneinander getrennt sind.
Angrenzend an das entfernt liegende Ende der Leitung 1 sind die Ringelektrode 2, die
ausziehbare Spiralelektrode 3, welche einziehbar in den isolierenden Elektrodenkopf 4
angebracht ist, und die langgestreckte Spulenelektrode 5 angeordnet. Jede der
Elektroden ist an einen der aufgewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 1
angeschlossen. Die Elektroden 2 und 3 werden zum Herzschrittmachen und zum
Abtasten der Ventrikeldepolarisationen eingesetzt. An dem naheliegenden Ende der
Leitung ist das sich in Zweige aufteilende Verbindungsstück 6 angeordnet, welches drei
elektrische Anschlüsse trägt, welche jeweils an einen der aufgewickelten Leiter
angeschlossen sind. Die Defibrillationselektrode 5 kann aus Platin, Platinlegierung oder
anderen bekannten Materialien hergestellt sein, welche für implantierbare
Defibrillationselektroden verwendet werden können, und sie kann eine Länge von
ungefähr 5 cm aufweisen.
Die in Abb. 4 gezeigte Atrio/SVC-Leitung umfaßt einen langgestreckten
isolierenden Leitungskörper 7, welcher drei konzentrisch aufgewickelte Leiter trägt, die
durch röhrenförmige Isolierhüllen voneinander getrennt sind, entsprechend der Struktur
der Ventrikelleitung. Angrenzend an das J-förmige entfernt liegende Ende der Leitung 7
sind die Ringelektrode 9 und die ausziehbare Spiralelektrode 13, welche einziehbar in
einen isolierenden Elektrodenkopf 15 angebracht ist, angeordnet. Jede der Elektroden
ist an einen der aufgewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 7 angeschlossen.
Die Elektroden 13 und 9 werden zum Vorhofschrittmachen und zum Abtasten der
Atrio-Depolarisationen eingesetzt. Die langgestreckte Spulenelektrode 19 ist nahe der
Elektrode 9 vorgesehen und an den dritten Leiter in dem Leitungskörper 7
angeschlossen. Die Elektrode 19 weist vorzugsweise eine Länge von 10 cm oder länger
auf und ist so konfiguriert, daß sie sich von dem SVC zu der Tricuspidklappe erstreckt.
In einer Ausführung der vorliegenden Erfindung sind ungefähr 5 cm der rechten
Vorhof/SVC-Elektrode in dem rechten Vorhof angeordnet, wobei die restlichen 5 cm in
dem SVC angeordnet sind. An dem naheliegenden Ende der Leitung ist das sich in
Zweige aufteilende Verbindungsstück 17 angeordnet, welches drei elektrische
Anschlüsse trägt, welche jeweils an einen der aufgewickelten Leiter angeschlossen
sind.
Die in Abb. 4 gezeigte Koronarsinusleitung weist die Form einer
Koronarsinusleitung auf, die in dem oben erwähnten Patent Nr. 5,099,838 von Bardy
dargelegt ist, und umfaßt den langgestreckten isolierenden Leitungskörper 41, der
einen aufgewickelten Leiter trägt, welcher an eine langgestreckte aufgewickelte
Defibrillationselektrode 21 angeschlossen ist. Die Elektrode 21, welche mit gestrichelter
Linie in Abb. 4 illustriert ist, ist innerhalb des Koronarsinus und der Hauptvene des
Herzens angeordnet. An dem naheliegenden Ende der Leitung ist der Anschlußstecker
23 angeordnet, der ein elektrisches Anschlußstück trägt, welches an den
aufgewickelten Leiter angeschlossen ist. Die Koronarsinus-/Hauptvenen-Elektrode 21
kann eine Länge von ungefähr 5 cm aufweisen.
Der implantierbare PCD 10 ist in Abb. 4 in Verbindung mit Leitungen 1, 7 und 41
und Leitungsanschlußanordnungen 23, 17 und 6, welche in einen Anschlußblock 12
eingesteckt sind, gezeigt. Wahlweise kann die Isolierung des nach außen gelegenen
Bereiches des Gehäuses 14 des PCD 10 hergestellt werden, indem eine
Kunststoffbeschichtung, wie aus Parylen oder Silikongummi, benutzt wird, wie sie in
einigen einpoligen Herzschrittmachern eingesetzt wird. Der nach außen gelegene
Bereich kann jedoch auch nicht-isoliert belassen werden, oder eine andere Trennung
zwischen isolierten und nicht-isolierten Bereichen kann eingesetzt werden. Der
nicht-isolierte Bereich des Gehäuses 14 dient als subkutane Defibrillationselektrode, um
entweder die Vorhöfe oder die Herzkammern zu defibrillieren. Andere
Leitungskonfigurationen als die in Abb. 4 gezeigten können in Verbindung mit der
vorliegenden Erfindung benutzt werden, wie diejenigen, die in U.S.-Patent Nr.
5,690,686 von Min u. a. gezeigt sind, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner
Gesamtheit mit eingefügt wird.
Abb. 5 ist eine Funktionsprinzipskizze einer Ausführung eines implantierbaren
PCD 10 der vorliegenden Erfindung. Die Skizze sollte als beispielhaft für die Art von
Vorrichtung angesehen werden, in welcher verschiedene Ausführungen der
vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, und nicht als begrenzend, da klar
ist, daß die Erfindung in einer großen Vielfalt von Vorrichtungen eingesetzt werden
kann, einschließlich Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine
Anti-Tachykardia-Schrittmachertherapien liefern.
PCD 10 ist mit einem Elektrodensystem versehen. Wenn die Elektrodenkonfiguration
der Abb. 4 verwendet wird, ist die Entsprechung der illustrierten Elektroden wie
folgt. Elektrode 25 in Abb. 5 umfaßt den nicht-isolierten Bereich des Gehäuses
des PCD 10. Die Elektroden 25, 15, 21 und 5 sind an den Hochspannungs-
Ausgabeschaltkreis 27 angeschlossen, der Hochspannungsschalter umfaßt, welche
über den Steuerbus 31 von einer CV/defib-Verknüfungssteuerung 29 gesteuert werden.
Innerhalb des Schaltkreises 27 angeordnete Schalter bestimmen, welche Elektroden
eingesetzt werden, und welche Elektroden an die positiven und negativen Ausgänge
der Kondensatorbatterie (welche die Kondensatoren 33 und 35 umfaßt) während des
Aussendens von Defibrillationsimpulsen angeschlossen werden.
Die Elektroden 2 und 3 sind auf oder in dem Ventrikel angeordnet und an den R-
Zacken-Verstärker 37 angeschlossen, der vorzugsweise die Form eines automatischen
leistungsgesteuerten Verstärkers aufweist, der einen einstellbaren Abtastschwellenwert
abhängig von der gemessenen R-Zackenstärke liefert. Ein Signal wird immer dann auf
der R-Ausgangsleitung 39 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 2 und 3
abgetastete Signal den vorliegenden Abtastschwellenwert überschreitet.
Die Elektroden 9 und 13 sind auf oder in dem Vorhof angeordnet und an den
P-Zacken-Verstärker 43 angeschlossen, der auch vorzugsweise die Form eines automatischen
leistungsgesteuerten Verstärkers aufweist, der einen einstellbaren Abtastschwellenwert
abhängig von der gemessenen P-Zackenstärke liefert. Ein Signal wird immer dann auf
der P-Ausgangsleitung 45 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 9 und 13
abgetastete Signal den vorliegenden Abtastschwellenwert überschreitet. Die allgemeine
Funktionsweise der R-Zacken- und P-Zackenverstärker 37 und 43 kann derjenigen
entsprechen, die in dem U.S.-Patent Nr. 5,117,824 von Keimel u. a., veröffentlicht am
2. Juni 1992 unter dem Titel "An Apparatus for Monitoring Electrical Physiologic Signals"
("Vorrichtung zur Überwachung elektrischer physiologischer Signale"), dargelegt ist,
welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt wird.
Die Schaltmatrix 47 wird eingesetzt, um auszuwählen, welche der verfügbaren
Elektroden an den Breitbandverstärker 49 (0,5-200 Hz) zur Verwendung in der digitalen
Signalanalyse angeschlossen werden. Die Auswahl der Elektroden wird von dem
Prozessor 51 über den Daten/Adress-Bus 53 gesteuert, wobei diese Auswahl nach
Wunsch verändert werden kann. Signale von den Elektroden, die für den Anschluß an
den Breitbandverstärker 49 ausgewählt wurden, werden an den Multiplexer 55
übertragen und danach von dem A/D-Umwandler 57 in digitale Signale mit mehreren
Bits zur Speicherung in dem Arbeitsspeicher 59 unter Steuerung der
Direktzugriffsspeicherschaltung 61 umgewandelt. Der Mikroprozessor 51 kann
Techniken zur digitalen Signalanalyse einsetzen, um die in dem Arbeitsspeicher 59
gespeicherten digitalen Signale zu erkennen und den Herzrhythmus des Patienten zu
klassifizieren, wobei irgendein der zahlreichen Signalverarbeitungsverfahren, die in der
Technik bekannt sind, eingesetzt wird.
Der Rest des Schaltkreises ist für die Durchführung des Herzschrittmachens, und die
Kardioversions- und Defibrillationstherapien bestimmt, und er kann zu Zwecken der
vorliegenden Erfindung einem den Fachleuten bekannten Schaltkreis entsprechen. Die
folgende beispielhafte Vorrichtung ist zur Durchführung von Schrittmacher-,
Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen dargelegt. Der
Schrittmacherzeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 umfaßt vorzugsweise programmierbare
digitale Zählwerke, welche die Basiszeitintervalle steuern, die mit den in der Technik gut
bekannten DDD-, DVI-, VDD-, AAI- DDI- und anderen Modi des Ein- und
Zweikammerschrittmachens verbunden sind. Der Schaltkreis 63 steuert vorzugsweise
auch die Ausstiegsintervalle, die mit Anti-Tachyarhythmie-Schrittmachen sowohl im
Atrium als auch im Ventrikel verbunden sind, wobei irgendwelche in der Technik
bekannte Anti-Tachyarhythmie-Schrittmachertherapien eingesetzt werden.
Durch den Schrittmacherschaltkreis 63 definierte Intervalle umfassen Atrio- und
Ventrikelschrittmacher-Ausstiegsintervalle, die refraktorischen Zeiträume, während
derer abgetastete P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, um ein Zeitgeben der
Ausstiegsintervalle wieder zu beginnen, und die Impulsbreiten der
Schrittmacherimpulse. Die Dauer dieser Intervalle wird von dem Prozessor 51 in
Reaktion auf in dem Speicher 59 gespeicherte Daten bestimmt und über den Adreßbus
53 an den Schrittmacherschaltkreis 63 übermittelt. Der Schrittmacherschaltkreis 63
bestimmt auch die Breite der Herzschrittmacherimpulse unter Steuerung des
Prozessors 51.
Während des Schrittmachens werden die Ausstiegsintervallzählwerke innerhalb des
Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-Schaltkreises 63 auf Null gestellt, wenn R-Zacken und
P-Zacken abgetastet werden, wie von Signalen auf den Leitungen 39 und 45 angezeigt,
und in Übereinstimmung mit dem ausgewählten Schrittmachermodus bei der zeitlosen
Trigger-Erzeugung von Schrittmacherimpulsen durch die Schrittmacherausgabe-Schalkreise
65 und 67, welche an die Elektroden 9, 13, 2 und 3 angeschlossen sind.
Die Ausstiegsintervallzählwerke werden auch auf Null gestellt bei der Erzeugung von
Schrittmacherimpulsen und steuern dadurch das Basiszeitgeben der
Herzschrittmacherfunktionen, einschließlich des Anti-Tachyarrythmen-Schrittmachens.
Die von Ausstiegsintervallzeitgebern definierten Längen der Intervalle werden von dem
Prozessor 51 über den Daten/Adreßbus 53 bestimmt. Der Wert der in den
Ausstiegsintervallzählwerken vorhandenen Zählung, wenn sie durch abgetastete R-
Zacken und P-Zacken auf Null zurückgestellt werden, kann dazu verwendet werden, die
Längen der R-R-Intervalle, P-P-Intervalle, P-R-Intervalle und R-P-Intervalle zu messen,
wobei die Messungen in Speicher 59 gespeichert und dazu verwendet werden, das
Auftreten von Tachyarrhytmen zu erfassen.
Der Mikroprozessor 51 arbeitet vorzugsweise als eine durch Unterbrechungen
angetriebene Vorrichtung, und er reagiert auf Unterbrechungen von dem
Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 entsprechend dem Auftreten abgetasteter P-Zacken
und R-Zacken und entsprechend der Erzeugung von Herzschrittmacherimpulsen. Diese
Unterbrechungen werden über den Daten/Adreßbus 53 übermittelt. Irgendwelche
erforderlichen, von dem Prozessor 51 durchzuführenden mathematischen
Berechnungen und irgendwelche Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von
dem Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 gesteuert werden, finden nach
solchen Unterbrechungen statt.
Das Erfassen von Atrio- oder Ventrikel-Tachyarhythmien, wie es in der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird, kann den in der Technik bekannten Tachyarhythmie-Er
fassungsalgorithmen entsprechen. Beispielsweise kann das Vorliegen einer Atrio-
oder Ventrikel-Tachyarhythmie bestätigt werden durch Erfassung einer fortlaufenden
Reihe kurzer R-R- oder P-P-Intervalle mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit, die
indikativ für Tachyarhythmien ist, oder einer ununterbrochenen Reihe kurzer R-R- oder
P-P-Intervalle. Das plötzliche Auftreten der erfaßten hohen Geschwindigkeiten, die
Stabilität der hohen Geschwindigkeiten und eine Anzahl weiterer in der Technik
bekannter Faktoren können auch zu diesem Zeitpunkt gemessen werden. Geeignete
Erfassungsmethoden für Ventrikel-Tachyarhythmien, die solche Faktoren messen, sind
in dem U.S.-Patent Nr. 4,726,380 von Vollmann, dem U.S.-Patent Nr. 4,880,005 von
Pless u. a. und dem U.S.-Patent Nr. 4,830,006 von Haluska u. a. beschrieben, die alle
hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen werden. Eine
zusätzliche Gruppe von Methoden zur Erkennung von Tachykardie ist in dem Artikel
"Onset and Stability for Ventricular Tachyarrhythmia Detection in an Implantable
Pacer-Cardioverter-Defibrillator" von Olson u. a., veröffentlicht in Computers in Cardiology, 7.
Oktober 1986, IEEE Computer Society Press, Seiten 167-170 dargelegt, welcher
hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit einbezogen wird.
Erfassungsmethoden für Atrio-Fibrillationen sind in der veröffentlichten
PCT-Anmeldungs-Seriennr. US 92/02829, Veröffentlichungs-Nr. WO 92/18198, von Adams
u. a. und in dem Artikel "Automatic Tachycardia Recognition" von Arzbaecher u. a.,
veröffentlicht in PACE, Mai-Juni 1984, Seiten 541-547, dargelegt, welche beide hiermit
durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen werden.
In dem Fall, wo eine Vorhof- oder Kammer-Tachyarhythmie erfaßt wird und ein
Schrittmacherprogramm gegen Tachyarhythmie gewünscht wird, werden geeignete
Zeitgeberintervalle zur Steuerung der Erzeugung von Anti-Tachyarhythmie-
Schrittmachertherapien von dem Prozessor 51 in den Schrittmacher-Zeitgeber- und
Steuerschaltkreis 63 geladen, um den Betrieb der darin angeordneten Zählwerke für
das Ausstiegsintervall zu steuern und die refraktorischen Zeiträume zu definieren,
während derer die Erfassung der R-Zacken und P-Zacken unwirksam für den Neustart
der Ausstiegsintervall-Zählwerke ist.
Alternativ kann ein Schaltkreis zur Steuerung des Zeitgebens und der Erzeugung von
Schrittmacherimpulsen gegen Tachykardie eingesetzt werden, wie in dem U.S.-Patent
Nr. 4,577,633 von Berkovitis u. a. vom 25. März 1986, dem U.S.-Patent Nr. 4,880,005
von Pless u. a. vom 14. November 1989, dem U.S.-Patent Nr. 4,726,380 von Vollmann
u. a. vom 23. Februar 1988 und dem U.S.-Patent Nr. 4,587,970 von Holley u. a. vom 13.
Mai 1986 beschrieben, welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen
Gesamtheit mit eingefügt werden.
In dem Fall, wo die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses
erforderlich ist, kann der Prozessor 51 ein Ausstiegsintervall-Zählwerk einsetzen, um
das Zeitgeben solcher Kardioversions- und Defibrillationsimpulse sowie zugehörige
refraktorische Zeiträume zu steuern. In Reaktion auf die Erfassung von Vorhof- oder
Kammerflimmern oder -tachyarhythmie, welche einen Kardioversionsimpuls erfordert,
aktiviert der Prozessor 51 den Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltkreis 29,
welcher das Laden der Hochspannungskondensatoren 33 und 35 über die
Ladeschaltung 69 unter der Steuerung der Steuerleitung 71 für das
Hochspannungsladen initiiert. Die Spannung auf den Hochspannungskondensatoren
wird über die VCAP-Leitung 73 überwacht, welche durch den Multiplexer 55 läuft, und in
Reaktion auf das Erreichen eines von dem Prozessor 51 eingestellten vorbestimmten
Wertes wird ein logisches Signal auf der "Cap-Full"(CF)-Leitung 77 erzeugt, um das
Aufladen zu beenden. Danach wird das Zeitgeben für das Aussenden des
Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch den Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-
Schaltkreis 63 gesteuert. Nach dem Aussenden der Fibrillations- oder Tachykardie-Therapie
führt der Prozessor 51 die Vorrichtung auf den q-Herzschrittmachermodus
zurück und wartet auf die nächste nachfolgende Unterbrechung aufgrund des
Schrittmachens oder des Auftretens einer abgetasteten Atrio- oder
Ventrikeldepolarisation.
Mehrere Ausführungen geeigneter Systeme für das Aussenden und die
Synchronisierung von Ventrikel-Kardioversions- und -defibrillationsimpulsen und zur
Steuerung der mit ihnen verbundenen Zeitgeberfunktionen sind in dem U.S.-Patent Nr.
5,188,105 von Keimel, dem U.S.-Patent Nr. 5,269,298 von Adams u. a. und dem
U.S.-Patent Nr. 4,316,472 von Mirowski u. a. dargelegt, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Irgendein bekannter
Steuerschaltkreis für Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse kann jedoch in
Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden. Beispielsweise kann auch ein Schaltkreis zur Steuerung des Zeitgebens und
der Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen eingesetzt werden, wie
derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 4,384,585 von Zipes, dem U.S.-Patent Nr.
4,949,719 von Pless u. a., oder dem U.S.-Patent Nr. 4,375,817 von Engle u. a. dargelegt
ist, welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt
werden.
Unter weiterer Bezugnahme auf Abb. 5 wird das Aussenden von Kardioversions-
oder Defibrillationsimpulsen von der Ausgabeschaltung 27 unter der Steuerung des
Steuerschaltkreises 29 über den Steuerbus 31 durchgeführt. Die Ausgabeschaltung 27
bestimmt, ob ein einphasiger oder zweiphasiger Impuls ausgesandt wird, sie bestimmt
die Polarität der Elektroden und welche Elektroden bei dem Aussenden des Impulses
mitwirken. Die Ausgabeschaltung 27 umfaßt auch Hochspannungsschalter, die steuern,
ob Elektroden während des Aussendens miteinander verbunden werden. Alternativ
können Elektroden, welche dafür bestimmt sind, während des Impulses miteinander
verbunden zu sein, einfach dauerhaft miteinander entweder außen oder innen von dem
Vorrichtungsgehäuse miteinander verbunden sein, und die Polarität kann einfach vorab
festgelegt werden, wie bei üblichen implantierbaren Defibrillatoren. Ein Beispiel für
einen Ausgabeschaltkreis zum Aussenden zweiphasiger Impulsmuster an
Mehrelektrodensysteme ist in dem U.S.-Patent Nr. 4,953,551 von Mehra und in dem
U.S.-Patent Nr. 4,727,877 zu finden, welche beide hiermit durch Bezugnahme in ihrer
jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden.
Ein Beispiel für einen Schaltkreis, der verwendet werden kann, um das Aussenden
einphasiger Impulse zu steuern, ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,163,427 von Keimel
dargelegt, welches hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt
wird. Ein Ausgabesteuerschaltkreis, der ähnlich demjenigen ist, der in dem U.S.-Patent
Nr. 4,953,551 von Mehra u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 4,800,883 von Winstrom
dargelegt ist, welche beide hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit mit eingefügt
werden, kann auch in Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden
Erfindung benutzt werden, um zweiphasige Impulse zu liefern.
Alternativ kann IMD 10 ein implantierbarer Nervenstimulator oder Muskelstimulator sein,
wie derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,199,428 von Obel u. a., dem U.S.-Patent Nr.
5,207,218 von Carpentier u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 5,330,507 von Schwartz
dargelegt ist, oder eine implantierbare Überwachungsvorrichtung, wie diejenige, die in
dem U.S.-Patent Nr. 5,331,966 von Bennet u. a. dargelegt ist, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Die vorliegende
Erfindung kann eine breite Anwendung für irgendeine Form einer implantierbaren
elektrischen Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit elektrischen Leitungen
finden.
Die Ausgabeschaltung 27 umfaßt auch Hochspannungsschalter, die steuern, ob
Elektroden während des Aussendens des Impulses miteinander verbunden werden.
Alternativ können Elektroden, welche dafür bestimmt sind, während des Impulses
miteinander verbunden zu sein, einfach dauerhaft miteinander entweder außen oder
innen von dem Vorrichtungsgehäuse miteinander verbunden sein, und die Polarität
kann einfach vorab festgelegt werden, wie bei üblichen implantierbaren Defibrillatoren.
Ein Beispiel für einen Ausgabeschaltkreis zum Aussenden zweiphasiger Impulsmuster
an Mehrelektrodensysteme ist in dem oben erwähnten Patent von Mehra und in dem
U.S.-Patent Nr. 4,727,877 zu finden, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner
Gesamtheit mit eingefügt wird.
Ein Beispiel für einen Schaltkreis, der verwendet werden kann, um das Aussenden
einphasiger Impulse zu steuern, ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,163,427 von Keimel
dargelegt, welches hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt
wird. Ein Ausgabesteuerschaltkreis, der ähnlich demjenigen ist, der in dem U.S.-Patent
Nr. 4,953,551 von Mehra u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 4,800,883 von Winstrom
dargelegt ist, welche beide hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit mit eingefügt
werden, kann auch in Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden
Erfindung benutzt werden, um zweiphasige Impulse zu liefern.
Alternativ kann IMD 10 ein implantierbarer Nervenstimulator oder Muskelstimulator sein,
wie derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,199,428 von Obel u. a., dem U.S.-Patent Nr.
5,207,218 von Carpentier u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 5,330,507 von Schwartz
dargelegt ist, oder eine implantierbare Überwachungsvorrichtung, wie diejenige, die in
dem U.S.-Patent Nr. 5,331,966 von Bennet u. a. dargelegt ist, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Die vorliegende
Erfindung kann eine breite Anwendung für irgendeine Form einer implantierbaren
elektrischen Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit elektrischen Leitungen
finden.
Abb. 6 zeigt eine repräsentative Graphik, die erhalten wird durch Veränderung des
AV-Intervalls bei einem Patienten, bei dem sowohl der Vorhofals auch der Ventrikel mit
einer festgelegten Geschwindigkeit mit Schrittmacherimpulsen versorgt werden, und
durch Messung des QT-Intervalls entsprechend jedem AV-Intervall. Diese Kurven
spiegeln eine statistische Entsprechung für die aktuellen Daten wieder und führen in
jedem Fall zu einer Bestimmung der Spitze der Kurve, welche dem optimierten
AV-Intervall entspricht. Wie hier verwendet, entspricht das optimale oder optimierte
AV-Intervall ungefähr der Spitze der Kurve; es ist nicht erforderlich, die genaue Spitze
zu finden, um eine erheblich verbesserte Schrittmacherreaktion zu erzielen. Obwohl die
Erfindung unter Verwendung von QT als die bevorzugte hemodynamische Variable
illustriert ist, ist klar, daß auch andere Variable innerhalb des Rahmens der Erfindung
verwendet werden können. Somit kann der Schrittmacher 10 Vorrichtungen zur
Bestimmung des Schlagvolumens, des Depolarisationskoeffizienten, des Vor-
Ausscheidungsintervalls, dp/dt, etc. umfassen, wobei jede solcher Variablen gleich dem
QT als hemodynamische Variable ist, die in dieser Erfindung verwendet wird.
Unter der Annahme, daß ein Test durchgeführt wird, welcher zu Daten führt, wie sie in
Abb. 6 dargestellt sind, können die optimierten AV-Intervalldaten dafür verwendet
werden, das im Zweikammer-Schrittmachen eingesetzte AV-Intervall einzustellen. Wie
oben erörtert, kann das AV-Intervall vorzugsweise eine Funktion der
Atrio-Geschwindigkeit sein, d. h. AV = f(Geschwindigkeit). In Abb. 7 ist die
Geschwindigkeit auf der horizontalen Achse angezeigt und das AV-Intervall ist auf der
vertikalen Achse angezeigt. Der Schrittmacher 10 ist vorzugsweise mit einem
vorbestimmten AVmin und vorbestimmten programmiert, und die
AV = f(Geschwindigkeit)-Kurve ist zwischen den Geschwindigkeitsgrenzen LRL und URL
angeordnet. In Abb. 7 ist eine erste durchgezogene Linie gezeigt, welche
AV = f(Geschwindigkeit) vor dem Test illustrieren kann. Für diese Kurve ist AV bei LRL
als AV1 gezeigt. Unter der Annahme, daß der Test bei LRL durchgeführt wird, wird ein
neuer optimierter Wert für AV2 bei LRL bestimmt und ist von einer zweiten
durchgezogenen Linie gezeigt, die anzeigt, daß der optimierte AV-Wert bei LRL ein
niedrigerer Wert ist. In einer vereinfachten Anordnung kann die Steilheit der Kurve
zwischen den Geschwindigkeitsgrenzen LRL und URL gleich gehalten werden, so daß
die neue Kurve durch Neuanordnung des Wertes bei LRL bestimmt wird. Andere
kompliziertere Modifizierungen liegen im Rahmen der Erfindung. Immer noch unter
Bezugnahme auf Abb. 7 sind gestrichelte Linien gezeigt, welche Kurven von
AVS = f(Geschwindigkeit) darstellen, wobei AVS der Wert von AV ist, der nach einem AS für die
Ausführung zu verwenden ist, bei welcher unterschiedliche Werte nach Atrioabtast- und
Atrioschrittmachervorfällen eingesetzt werden.
Der oben beschriebene Test mißt die gesamte AV-zu-QT-Kurve (Abb. 6). Dies
erfordert einen langen Meßzeitraum. Ein einfacheres und schnelleres Verfahren besteht
darin, die AV-Verzögerung um einen Schritt länger (z. B. ein Schritt von 25 ms) und
einen Schritt kürzer als der gegenwärtig aktive Wert zu verändern. Wenn während eines
dieser Schritte ein längeres QT-Intervall gemessen wird, sollte die aktive
AV-Verzögerung um einen Schritt (kann eine unterschiedliche Schrittgröße sein) in dieser
Richtung verändert werden. Wenn die gegenwärtig aktive AV-Verzögerung den
optimalen Wert aufweist, ergeben beide Messungen ein kürzeres QT-Intervall und
daher ist keine Anpassung erforderlich. Es ist vorzuziehen, daß der Wert für die
gegenwärtig aktive AV-Verzögerung nur um einen Schritt pro Messung (pro Tag)
angepaßt wird. Dies vermeidet große Schwankungen in dem Fall, wo, aus welchem
Grund auch immer, eine Messung unkorrekte Informationen liefert.
Wie oben beschrieben, kann das QT-Intervall dazu verwendet werden, die
hemodynamisch optimale AV-Verzögerung zu bestimmen. In Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung illustriert die nachfolgende Tabelle (Tabelle 2), daß die Differenz
von QT-Intervallen bei Patienten mit einer niedrigen linken Ventrikelejektionsfunktion
(LVEF) erheblich größer ist als bei Patienten mit einer höheren LVEF. Vorzugsweise
stellt sich dies heraus, wenn zwischen Patienten ein Vergleich der längsten und
kürzesten QT-Intervalle über denselben Bereich von AV-Verzögerungen durchgeführt
wird.
Die Daten in Tabelle 2 legen daher nahe, daß die Differenz in QT-Intervallen, die über
den selben Bereich von AV-Verzögerungen gemessen wird, eine Messung der LVEF
ist. Dies bedeutet, daß die linke Ventrikelfunktion durch die Messung der
AV-Verzögerungs-Abhängigkeit des QT-Intervalls charakterisiert werden kann.
Dieser Vorschlag scheint auch von einem pragmatischen Standpunkt aus logisch zu
sein: Patienten mit einer niedrigen LVEF sind empfindlicher gegenüber Faktoren,
welche ihre Herzleistung weiter schädigen.
Abb. 8 illustriert ein Fließbild, das ein Verfahren zum Betreiben einer
implantierbaren medizinischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung darlegt.
In Block 100 empfängt der Prozessor 64 der IMD 10 eine Vielzahl von AV-Meßsignalen.
AV-Meßsignale entsprechen der Zeit, die zwischen dem Beginn einer Kontraktion eines
Ventrikels eines Säugetierherzens 8 und dem Beenden einer Entspannung dieses
Ventrikels verstrichen ist. Vorzugsweise werden die AV-Meßsignale von der
Abtastleitung 7 in dem Säugetierherzen 8 abgetastet und an den Prozessor 64
übertragen.
Nach Empfang der AV-Meßsignale bestimmt der Prozessor 64 dann ein QT-Intervall,
wie in Block 200 illustriert. Vorzugsweise basiert das QT-Intervall auf den von der
Abtastleitung 7 empfangenen AV-Meßsignalen. Außerdem wird die Bestimmung des
QT-Intervalls auf irgendeine Standardart durchgeführt, wie die oben beschriebenen.
In Block 300 vergleicht der Prozessor 64 jedes der AV-Meßsignale mit dem
QT-Intervall, um zu bestimmen, welches AV-Meßsignal eventuell kürzer als das
QT-Intervall ist. Wenn kein AV-Meßsignal kürzer als das QT-Intervall ist (wie in Block 400
bestimmt), kehrt der Prozessor 64 zu Block 100 zurück, um das nächste AV-Meßsignal
zu empfangen. Wenn dies eintritt, stellt der Prozessor vorzugsweise das QT-Intervall in
Übereinstimmung mit dem nächsten empfangenen AV-Meßsignal neu ein. Wenn ein
AV-Meßsignal kürzer als das QT-Intervall ist, speichert der Prozessor in Block 500 in
einer Speicherstelle, wie beispielsweise einem RAM 68, die Differenz zwischen dem
AV-Meßsignal und dem QT-Intervall. Dieses Speichern der Differenzen von AV-
Meßsignalen ermöglicht der IMD 10, eine Langzeitüberwachung der Differenz in dem
Verhältnis zwischen QT-Intervall und AV-Meßsignal aufzubauen. Dieser Langzeittrend,
welcher als eine vorbestimmte Bedingung bezeichnet werden kann, wird unten erörtert.
In Block 600 empfängt der Prozessor 64 dann jede der gespeicherten Differenzen.
Vorzugsweise ist der Prozessor 64 darauf programmiert, jede der gespeicherten
Differenzen nach der Aufzeichnung einer vorab eingestellten Anzahl von Differenzen zu
überprüfen. Alternativ kann der Prozessor die gespeicherten Differenzen in einem vorab
bestimmten Zeitraum, wie beispielsweise jede Woche, überprüfen.
In Block 700 bestimmt der Prozessor 64, ob eine vorbestimmte Bedingung eingetreten
ist. Vorzugsweise tritt eine vorbestimmte Bedingung ein, wenn sich über einen
vorbestimmten Zeitraum ein steigender Trend entweder bei der Anzahl gespeicherter
Differenzen oder bei den Werten jeder der Differenzen abzeichnet.
Wenn keine vorbestimmte Bedingung eingetreten ist, kehrt der Prozessor 64 zu Block
100 zurück, um das nächste AV-Meßsignal zu empfangen. Wenn eine vorbestimmte
Bedingung eingetreten ist, übermittelt der Prozessor dann ein Alarmsignal (Block 800).
Alternativ oder in Verbindung mit der Übertragung des Alarmsignals kann der Prozessor
die Synchronität der IMD 10 einstellen.
Diese vorbestimmte Bedingung (im wesentlichen ein Langzeittrend des
QT/AV-Verhältnisses) spiegelt LVEF-Funktionen, wie oben beschrieben, wieder und liefert
wichtige diagnostische Daten, welche von einem Arzt benutzt werden können, um das
Fortschreiten eines Herzzustandes (wie beispielsweise Herzversagen) zu überwachen.
Zusätzlich kann die vorbestimmte Bedingung dazu dienen, die Wirksamkeit der
eingesetzten Therapie, beispielsweise einer Arzneimitteltherapie oder eines
Mehrstellen-Schrittmachens, zu überprüfen.
Zusätzlich können solche Informationen bezüglich der LVEF dazu verwendet werden,
Parameter in einer Schrittmachervorrichtung zu optimieren, welche Therapien für
Patienten, z. B. in einer Zweiventrikel-Konfiguration bereitstellt. Zweiventrikel-Schrittmachern
kann in einem von dem Atrium angetriebenen oder Nur-Ventrikel-Modus
eingesetzt werden. Dies kann von dem Status des Vorhofrhythmus abhängen: wenn
chronisches Vorhofflimmern vorliegt, wird der letztere gewählt. Bei anderen Patienten
kann ein synchroner Atrio-Modus der Schrittmachermodus der Wahl sein. Parameter,
die automatisch auf der Basis eines Parameters optimiert werden können, der linke
Ventrikelfunktionsinformationen reflektiert, können die LV-RV-Verzögerung und/oder die
RA-LV-Verzögerung umfassen, wie beide oben beschrieben sind.
Die Erfindung ist durch ein System illustriert worden, welches das QT-Intervall als die
hemodynamische Variable mißt, welche mit dem AV-Intervall verglichen wird, aber
andere hemodynamische Variable sind gleichermaßen zu verwenden und liegen
innerhalb des Rahmens der Erfindung. So kann, wie bei dem QT-Intervall, irgendeine
Variable eingesetzt werden, solange die Veränderung in der Variablen im wesentlichen
der Veränderung in dem AV-Intervall zugeordnet werden kann.
Die vorausgehenden speziellen Ausführungen illustrieren die Umsetzung der Erfindung.
Es ist klar, daß andere Ausführungen, die den Fachleuten bekannt sind, oder die hier
dargelegt sind, eingesetzt werden können, ohne die Erfindung oder den Rahmen der
anhängenden Ansprüche zu verlassen.
In den Ansprüchen sind Vorrichtungs-plus-Funktions-Klauseln dafür bestimmt, die hier
beschriebenen Strukturen derart abzudecken, daß sie die genannte Funktion ausführen
und nicht nur eine strukturelle Äquivalenz aufweisen, sondern auch äquivalente
Strukturen sind. Obwohl ein Nagel und eine Schraube keine strukturelle Äquivalenz
derart aufweisen, daß ein Nagel eine zylindrische Fläche einsetzt, um hölzerne Teile
miteinander zu verbinden, wohingegen eine Schraube eine spiralförmig ausgebildete
Fläche einsetzt, sind ein Nagel und eine Schraube in dem Bereich des Befestigens
hölzerner Teile äquivalente Strukturen.
Alle Druckschriften, Patentanmeldungen und Patente, auf die hier Bezug genommen
wird, werden hier in ihrer jeweiligen Gesamtheit durch Bezugnahme mit eingefügt.
Claims (10)
1. Verfahren zum Betreiben einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung mit
folgenden Schritten:
Empfangen einer Vielzahl von Atrio-Ventrikel-(AV)-Meßsignalen;
Bestimmen eines QT-Intervalls als eine Funktion der AV-Meßsignale;
Vergleichen jedes der Vielzahl von AV-Meßsignalen mit dem QT-Intervall; und wenn eines der Vielzahl der AV-Meßsignale kürzer als das QT-Intervall ist, Speichern einer Differenz zwischen dem einen der Vielzahl von AV-Meßsignalen und dem QT-Intervall.
Empfangen einer Vielzahl von Atrio-Ventrikel-(AV)-Meßsignalen;
Bestimmen eines QT-Intervalls als eine Funktion der AV-Meßsignale;
Vergleichen jedes der Vielzahl von AV-Meßsignalen mit dem QT-Intervall; und wenn eines der Vielzahl der AV-Meßsignale kürzer als das QT-Intervall ist, Speichern einer Differenz zwischen dem einen der Vielzahl von AV-Meßsignalen und dem QT-Intervall.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein
Überprüfen der Differenzen nach einem vorbestimmten Zeitraum umfaßt.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein
Übertragen eines Alarmsignals umfaßt, wenn die Differenzen eine vorbestimmte
Bedingung anzeigen.
4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Alarmsignal ein
hörbares Signal umfaßt.
5. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Alarmsignal ein
Radiosignal umfaßt.
6. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte
Bedingung einen Anstieg in dem Wert der Differenzen über den vorbestimmten
Zeitraum umfaßt.
7. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein Einstellen
der Synchronisierung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung nach der
Übertragung des Alarmsignals umfaßt.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Vielzahl von
AV-Meßsignalen mit einem eingestellten QT-Intervall verglichen wird.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das eingestellte
QT-Intervall ein Einstellen des QT-Intervalls auf der Basis jedes der Vielzahl von
AV-Meßsignalen umfaßt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Vielzahl von
AV-Meßsignalen die Zeit enthält, die zwischen dem Beginn einer Kontraktion eines
Ventrikels eines Säugetierherzens und dem Beenden einer Entspannung des
Ventrikels verstrichen ist.
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