DE10122170A1 - Vorrichtung zur Halterung eines Geräts - Google Patents

Vorrichtung zur Halterung eines Geräts

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DE10122170A1
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David D Williams
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Paul R Hooper
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Abstract

Die vorliegende Erfindung ist auf eine Gerätehalterungsvorrichtung gerichtet. Eine Gerätehalterungsvorrichtung umfasst ein Gehäuse, das sich zum Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts eignet, und ein am Gehäuse angeordnetes Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet. Ein Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse ist in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden, dass er zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position bewegt werden kann. Deshalb berührt der Auswahlmechanismus bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Position das Halterungsteil und befestigt dadurch ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der Einbauvorrichtungen für Geräte von Datenverarbeitungssystemen und speziell auf eine Vorrichtung zur Halterung eines Geräts.
Hintergrund der Erfindung
Herstellung und Zusammenbau von Datenverarbeitungssystemen sind einem immer härteren Wettbewerb unterworfen. Die Hersteller streben beständig danach, die Konstruktion und die Merkmale von Datenverarbeitungssystemen zu verbessern und dennoch wettbewerbsfähige Preise zu bieten. Ein solcher Verbesserungsbereich betrifft den Einbau von Geräten in Datenverarbeitungssysteme. Ein Datenverarbeitungssystem, wie z. B. ein typisches Schreibtischsystem, ein Tower, Server und dergleichen, kann Datenverarbeitungssystemgeräte wie zum Beispiel Plattenlaufwerke, Nur-Lese-Speicher in Form von Kompaktscheiben (CD-ROMs: compact disk read-only memories), Abspielgeräte für digitale Videoscheiben (DVD: digital video disc), Diskettenlaufwerke und dergleichen umfassen. Diese Geräte werden typischerweise hinzugefügt, um auf Wunsch des Nutzers die Funktionalität des Datenverarbeitungssystems zu erweitern. Jedoch kann der Einbau dieser Geräte in das Datenverarbeitungssystem sehr arbeitsaufwendig sein. Zum Beispiel kann der Einbau eines Festplattenlaufwerks in ein Datenverarbeitungssystem die Verwendung von (typischerweise vier) Schrauben beinhalten, um das Laufwerk an einem Gehäuse des Systems zu befestigen. Diese Schrauben sind üblicherweise klein, weshalb sie schwierig zu handhaben und montieren sind. Außerdem können die Schrauben aufgrund ihrer geringe Größe von einer einbauenden Person fallengelassen werden, wodurch infolge von Kurzschlüssen, Steckenbleiben in beweglichen Teilen und dergleichen Schäden am Datenverarbeitungssystem verursacht werden können. Überdies sind Datenverarbeitungssysteme immer kleiner geworden. Mit dieser geringeren Größe geht ein entsprechender Platzmangel einher, wodurch es noch schwieriger wird, Geräte in ein Datenverarbeitungssystem einzubauen.
Ferner ist die Aufrüstung und Reparatur von Datenverarbeitungssystemgeräten immer komplizierter geworden. Ein Nutzer möchte seinem Datenverarbeitungssystem zum Beispiel ein größeres Festplattenlaufwerk, ein Abspielgerät für digitale Videoscheiben (DVD) und dergleichen hinzufügen. Jedoch kann der Ausbau eines alten Geräts es erforderlich machen, dass der Nutzer eine Mehrzahl von Schrauben entfernt, um das alte Gerät zu lösen, und zum Einbau des neuen Geräts zusätzliche Schrauben eindreht. Dies kann erhebliche Zeit verschlingen und auch zu einem Verlust von Bauteilen, zum Beispiel der Schrauben und sonstigen Befestigungsmittel, führen.
Deshalb wäre es wünschenswert, eine verbesserte Gerätehalterungsvorrichtung bereitzustellen.
Kurzfassung der Erfindung
Dementsprechend ist die vorliegende Erfindung auf eine Gerätehalterungsvorrichtung gerichtet. Eine Gerätehalterungsvorrichtung umfasst ein Gehäuse, das sich zum Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts eignet, und ein am Gehäuse angeordnetes Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet. Ein Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse ist in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden, dass er zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position bewegt werden kann. Deshalb berührt der Auswahlmechanismus bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Position das Halterungsteil und befestigt dadurch ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse.
Nach einem zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung umfasst eine Gerätehalterungsvorrichtung ein Gehäuse, das sich zum Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts eignet, und ein am Gehäuse angeordnetes Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet. Ein Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse ist in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden, dass er das Halterungsteil zusammendrücken kann, während der Auswahlmechanismus entlang des Gehäuses verschoben wird. Auf diese Weise ist das Halterungsteil in der Lage, ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse festzulegen und/oder ein Datenverarbeitungssystemgerät aus dem Gehäuse freizugeben.
Nach einem dritten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Datenverarbeitungssystemgestell ein Trägergestell zur Unterbringung von Datenverarbeitungssystemgeräten und -komponenten sowie ein Gehäuse für den Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts. Am Gehäuse ist ein Halterungsteil angeordnet, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet. Ein Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse ist in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden, dass er zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position bewegt werden kann. Somit berührt der Auswahlmechanismus bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Position das Halterungsteil und befestigt dadurch ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse.
Es versteht sich, dass sowohl die vorstehende allgemeine Beschreibung als auch die nachstehende detaillierte Beschreibung lediglich Beispiele und Erläuterungen darstellen und die Erfindung in der beanspruchten Fassung nicht beschränken. Die beiliegenden Zeichnungen, die in die Offenbarung aufgenommen sind und einen Teil derselben bilden, veranschaulichen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und dienen zusammen mit der allgemeinen Beschreibung zur Erklärung der Grundsätze der Erfindung.
Kurzbeschreibung der Zeichnungsfiguren
Die zahlreichen Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich von Fachleuten unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren besser verstehen; darin zeigt
Fig. 1 eine isometrische Zeichnung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, bei dem eine Gerätehalterungsvorrichtung dazu verwendet wird, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu befestigen und freizugeben;
Fig. 2A eine Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei eine Gerätehalterungsvorrichtung betätigt wird, um ein Gerät zu befestigen;
Fig. 2B eine Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei eine Gerätehalterungsvorrichtung betätigt wird, um ein Gerät freizugeben;
Fig. 3A eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei ein Auswahlmechanismus dazu verwendet wird, ein Halterungsteil in eine Befestigungsposition zu bewegen;
Fig. 3B eine Rückansicht des in Fig. 3A dargestellten Ausführungsbeispiels, wobei gezeigt ist, wie ein Auswahlmechanismus ein Halterungsteil in ein Gerät drückt und dieses dabei an einem Gehäuse befestigt;
Fig. 3C eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels, in welchem ein Auswahlmechanismus dazu verwendet wird, ein Halterungsteil zu bewegen, um ein Datenverarbeitungssystemgerät freizugeben;
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel, bei dem eine Gerätehalterungsvorrichtung einen Vorspannmechanismus aufweist, der dazu geeignet ist, ein Gerät zu einem Auswahlmechanismus hin zu drücken;
Fig. 5 ein Datenverarbeitungssystem mit einer Gerätehalterungsvorrichtung nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
Fig. 6A und 6B ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, bei dem eine Mehrzahl von Auswahl- und Vorspannmechanismen dargestellt sind; und
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, bei dem eine Gerätehalterungsvorrichtung mit einem Auswahlmechanismus so ausgebildet ist, dass sie aus einer Stirnöffnung eines Gehäuses nach außen ragt.
Eingehende Beschreibung der Erfindung
Nachstehend wird auf die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, von denen in den beiliegenden Zeichnungen Beispiele veranschaulicht sind, im einzelnen Bezug genommen.
Nun wird allgemein auf die Fig. 1 bis 7 Bezug genommen, in denen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung gezeigt sind. Es kann schwierig sein, Datenverarbeitungssysteme, wie z. B. Schreibtischcomputer, Towersysteme, Konvergenzsysteme, Server und dergleichen, herzustellen und aufzurüsten. Der Ein- und Ausbau von Datenverarbeitungssystemgeräten, wie z. B. Nur-Lese-Speichern in Form von Kompaktscheiben (CD-ROM), Abspielgeräten für digitale Videoscheiben (DVD), Laufwerken für Festplatten, Disketten, optische Disketten und dergleichen, erforderte üblicherweise eine zeitaufwendige Anstrengung für das Einbauen und Ersetzen. Wenn zum Beispiel ein Nutzer ein Gerät aufrüsten wollte, etwa durch Einbau eines größeren Festplattenlaufwerks, musste sich der Nutzer auf einen zeitaufwendigen Arbeitsvorgang innerhalb des beengten Raums eines Datenverarbeitungssystemchassis einlassen. Die vorliegende Erfindung wendet sich diesen Problemen zu, indem sie eine Montageanordnung angibt, die zu einfacher Betätigung durch einen Nutzer befähigt ist und dadurch einen schnelleren und sichereren Ein- und Ausbau von Datenverarbeitungssystemgeräten ermöglicht.
Nun wird auf Fig. 1 Bezug genommen, die ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt. Eine Gerätehalterungsanordnung 100 kann ein Gehäuse 102 aufweisen, das für den Einbau von Datenverarbeitungssystemgeräten 104 und 106 geeignet ist. Am Gehäuse 102 ist ein Auswahlmechanismus 108 in der Weise angeordnet, dass er zu einer Schiebebewegung in der Lage ist, was sich durch Verwendung von Haltearmen 110 erreichen lässt, die den Auswahlmechanismus 108 am Gehäuse 102 halten. Die Haltearme 110 ermöglichen dem Auswahlmechanismus 108, in eine erste Position 112 zu gleiten, in welcher der Auswahlmechanismus 108 ein Halterungsteil 114 berührt und dadurch das Gerät 106 am Gehäuse 102 befestigt. Die Haltearme 110 können dem Auswahlmechanismus 108 auch ermöglichen, in eine zweite Position 116 zu gleiten, in welcher der Auswahlmechanismus 108 das Halterungsteil 114 in der Weise berührt, dass das Gerät 104 aus dem Gehäuse 102 entnommen werden kann. Das Halterungsteil 114 kann so ausgebildet sein, dass es sich zum Eingriff in Montageöffnungen 118 eignet, die am Gerät 104 ausgebildet sind. Zwar ist für das Verschieben des Auswahlmechanismus 108 die Verwendung von Haltearmen dargestellt, es sollte aber deutlich sein, dass ein einschlägiger Fachmann aus einer Vielzahl von Verfahren und Vorrichtungen auswählen kann, um die Bewegung des Auswahlmechanismus zu ermöglichen, ohne vom Geist und Umfang der vorliegenden Erfindung abzugehen.
Nun wird auf Fig. 2A Bezug genommen, die eine Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt, wobei die Gerätehalterungsvorrichtung betätigt wird, um ein Gerät zu befestigen. Eine Gerätehalterungsvorrichtung kann einen Auswahlmechanismus 108 aufweisen, der an einem Gehäuse 102 ausgebildet ist, wobei der Auswahlmechanismus 108 aufgrund der Verwendung von Haltearmen 110 zu einer Schiebebewegung entlang des Gehäuses 102 in der Lage ist. Um ein Gerät 104 (Fig. 1) im Gehäuse 102 zu befestigen, kann der Auswahlmechanismus 108 bewegt und dadurch veranlasst werden, auf ein Halterungsteil 114 in der Weise einzuwirken, dass dieses ins Innere des Gehäuses 102 gedrückt wird. Auf diese Weise kann das Halterungsteil 114 in ein im Gehäuse 102 angeordnetes Gerät 104 (Fig. 1) eingreifen und somit das Gerät 104 (Fig. 1) am Gehäuse 102 befestigen. Es kann vorzuziehen sein, im Auswahlmechanismus 108 eine Öffnung 120 vorzusehen, damit die Bewegung des Halterungsteils 114 durch die Öffnung 120 hindurch erfolgen kann, wodurch der Bewegungsbereich des Halterungsteils 114 vergrößert wird. Dabei kann ein erster Randabschnitt 122 der Öffnung 120 dazu verwendet werden, das Halterungsteil 114 zu berühren und dieses dadurch in eine Befestigungsstellung zu bringen.
Es kann auch vorzuziehen sein, als Teil des Auswahlmechanismus 108 ein Sichtfenster 124 vorzusehen, um den Betriebszustand des Mechanismus 108 anzuzeigen. Wenn zum Beispiel der Auswahlmechanismus 108 sich in einem befestigten Zustand befindet, wie in Fig. 2A gezeigt, kann eine am Auswahlmechanismus 108 ausgebildete Öffnung 124 dazu verwendet werden, eine am Gehäuse 102 angeordnete Befestigungsmarke 126 zu sehen. Auf diese Weise kann ein Nutzer eine zusätzliche Möglichkeit zur Bestimmung des Zustands des Auswahlmechanismus 108 und zugleich eine Bestätigung haben, dass der Auswahlmechanismus 108 sich in einem verriegelten Zustand befindet.
Nun wird auf Fig. 2B Bezug genommen, die eine Seitenansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt, wobei die Gerätehalterungsvorrichtung betätigt wird, um ein Gerät freizugeben. Eine Gerätehalterungsvorrichtung kann einen Auswahlmechanismus 108 aufweisen, der mittels Haltearmen verschiebbar an einem Gehäuse 102 montiert ist. Um ein Gerät 104 (Fig. 1) aus dem Gehäuse 102 freizugeben, kann der Auswahlmechanismus 108 in eine zweite Position bewegt werden, um das Halterungsteil 114 vom Datenverarbeitungssystemgerät 104 (Fig. 1) freizugeben und dadurch die Entnahme des Datenverarbeitungssystemgeräts aus dem Gehäuse 102 zu erlauben. Eine Öffnung 120 kann einen zweiten Randabschnitt 128 aufweisen, der dazu verwendet werden kann, das Halterungsteil 114 zu berühren und dieses dadurch zu lösen. Zum Beispiel kann der zweite Randabschnitt 128 der Öffnung 120 das Halterungsteil 114 von einer an einem Gerät 104 (Fig. 1) ausgebildeten Montageöffnung 118 (Fig. 1) abheben und dadurch die Entnahme des Geräts 104 (Fig. 1) aus dem Gehäuse 102 ermöglichen. Auf diese Weise kann ein Gerät aus einem Gehäuse besser entnommen werden, ohne Notwendigkeit von Werkzeugen und weiterer arbeits- und zeitintensiver Verfahrensschritte.
Nun wird auf Fig. 3A Bezug genommen, die eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt, wobei ein Auswahlmechanismus dazu verwendet wird, ein Halterungsteil in eine Befestigungsposition zu bewegen. Ein Gehäuse 102 weist ein Halterungsteil 114 auf, das einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist. Somit können das Halterungsteil 114 und das Gehäuse 102 aus einem Metallstück gestanzt werden, wodurch eine weitere Einsparung an Zeit und Kosten sowohl für die Herstellung als auch den Zusammenbau erzielt wird. Ein Auswahlmechanismus 108 ist am Gehäuse 102 ausgebildet und zu einer Schiebebewegung in der Lage, wie in den Fig. 2A und 2B gezeigt. Eine am Auswahlmechanismus 108 ausgebildete Öffnung 120 ermöglicht dem Halterungsteil 114, in einem erweiterten Bewegungsbereich zu arbeiten. Wenn der Auswahlmechanismus 108 in eine Befestigungsposition bewegt wird, berührt ein zweiter Randabschnitt 130 der Öffnung 120 das Halterungsteil 114 und drückt dieses dadurch ins Innere des Gehäuses 102, wie in Fig. 3B gezeigt. Somit kann ein Halterungsansatz 132 des Halterungsteils 114 in ein Datenverarbeitungssystemgerät 104 eingreifen, um das Gerät 104 am Gehäuse 102 zu befestigen. Durch Verwendung des Auswahlmechanismus 108 zum Bewegen und Befestigen des Halterungsteils 114 braucht das Halterungsteil 114 nicht aus Federstahl hergestellt zu sein, wodurch weitere Kosteneinsparungen erzielt werden, da Werkstoffe niedrigerer Qualitätsstufe verwendet können, zum Beispiel Metall, Kunststoff, Verbundwerkstoffe und dergleichen.
Nun wird auf Fig. 3C Bezug genommen, die eine vergrößerte Ansicht des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels zeigt, wobei ein Auswahlmechanismus dazu verwendet wird, ein Halterungsteil zu bewegen, um ein Datenverarbeitungssystemgerät freizugeben. Ein Gehäuse 102 weist ein Halterungsteil 114 auf, das einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist. Ein Auswahlmechanismus 108 ist am Gehäuse 102 ausgebildet und zu einer Schiebebewegung in der Lage, wie in den Fig. 2A und 2B gezeigt. Wenn der Auswahlmechanismus 108 bewegt wird, um ein Datenverarbeitungssystemgerät 104 (Fig. 1) aus dem Gehäuse 102 freizugeben, berührt ein zweiter Randabschnitt 128 der Öffnung 120 das Halterungsteil 114 und drückt dieses dadurch aus dem Inneren des Gehäuses 102 nach außen. Die am Auswahlmechanismus 108 ausgebildete Öffnung 120 ermöglicht dem Halterungsteil 114, in einem erweiterten Bewegungsbereich zu arbeiten. Somit kann ein Halterungsansatz 132 des Halterungsteils 114 in einen Abstand bewegt werden, der hinreichend groß ist, dass der Ansatz beim Einschieben und Entnehmen eines Geräts 104 (Fig. 1) aus dem Gehäuse 102 nicht stört.
Es kann auch vorzuziehen sein, einen Abhebeansatz 134 vorzusehen, der dazu geeignet ist, den zweiten Randabschnitt 128 zu berühren, und dadurch eine erhöhte Zuverlässigkeit ermöglicht. Zum Beispiel kann der Abhebeansatz 134 in der Weise ausgebildet sein, dass er in einer allgemein nach außen verlaufenden Richtung aus dem Gehäuse oder Gerät ragt. Wenn der Auswahlmechanismus 108 betätigt wird, um das Gerät 104 (Fig. 1) freizugeben, kann daher der Abhebeansatz 134 dazu beitragen, den Halterungsansatz 132 aus dem Gerät 104 (Fig. 1) zu entfernen. Auf diese Weise kann das Halterungsteil 114 aus Werkstoffen gemacht sein, die keine federnden Eigenschaften besitzen, statt dessen kann das Halterungsteil durch die Bewegung des Auswahlmechanismus 108 betätigt werden.
Nun wird auf Fig. 4 Bezug genommen, die ein Ausführungsbeispiel zeigt, bei dem eine Gerätehalterungsvorrichtung einen Vorspannmechanismus aufweist, der dazu geeignet ist, ein Gerät zu einem Auswahlmechanismus hin zu drücken. Eine Gerätehalterungsanordnung 100 kann ein Gehäuse 102 umfassen, das sich zum Einbau von Datenverarbeitungssystemgeräten 104 und 106 (Fig. 1) eignet, Auswahlmechanismen 108 können an einer Seite des Gehäuses 102 angeordnet sein. Ferner können die Vorspannmechanismen 136 Federn 138 aufweisen, die dazu verwendet werden, ein ins Gehäuse 102 eingeschobenes Gerät 104 (Fig. 1) zu dem Auswahlmechanismus 108 hin zu drücken. Auf diese Weise kann ein Gerät noch besser befestigt werden und somit ein Klappern oder eine sonstige unerwünschte Bewegung verhindert werden sowie eine sicherere Verbindung mit dem Halterungsteil 114 gefördert werden.
Auch können Führungen vorgesehen werden, um einem Gerät zu ermöglichen, besser entlang des Gehäuses zu gleiten. Zum Beispiel kann ein Vorspannmechanismus 136 eine Schiene 140 aufweisen, die dazu geeignet ist, auf ihr ein Gerät gleiten zu lassen. Ferner können Führungen einstückig mit dem Gehäuse 102 ausgebildet sein. Zum Beispiel können Führungen 142 als gestanzter Teil des Gehäuses 102 ausgebildet sein, um einem Geräteboden zu ermöglichen, entlang eines oberen Teils 144 der gestanzten Führung 142 zu gleiten. Es kann auch vorzuziehen sein, einen unteren Teil 146 vorzusehen, um ein Oberteil eines Geräts zu befestigen und ungewollte Bewegungen zu verhindern, wenn das Gerät im Gehäuse 102 eingeschoben ist.
Eine Gerätehalterungsvorrichtung kann auf verschiedenste Arten räumlich ausgerichtet sein und unterschiedliche Größen aufweisen, ohne vom Geist und Umfang der vorliegenden Erfindung abzugehen. Zum Beispiel ist in Fig. 5 ein als Towereinheit ausgebildetes Datenverarbeitungssystem 500 gezeigt. Das Datenverarbeitungssystem 500 enthält ein Trägergestell 502 zur Unterbringung verschiedener Komponenten und Geräte, um die Komponenten vor Umgebungs- und sonstigen potentiell schädlichen Einflüssen zu schützen. Eine erste Gerätehalterungsvorrichtung 504 umfasst einen ersten Auswahlmechanismus 506 und einen zweiten Auswahlmechanismus 508 zum Befestigen von Geräten. Die erste Gerätehalterungsvorrichtung 504 ist im Koffer 502 so orientiert, dass das Einschieben und Herausziehen der Geräte 510 und 512 von der Stirnseite des Koffers 502 ermöglicht ist. Diese Ausrichtung kann vorzuziehen sein für herausnehmbare Mediengeräte, wie z. B. Nur-Lese-Speicher in Form von Kompaktscheiben (CD-ROM), Abspielgeräte für digitale Videoscheiben (DVD), Diskettenlaufwerke und dergleichen, um einem Nutzer zu ermöglichen, auf die Geräte 510 und 512 zuzugreifen, wenn sie an der Gerätehalterungsvorrichtung 504 befestigt sind. Ein Auswahlmechanismus 514 kann ebenfalls ausgebildet sein, um eine Mehrzahl von Geräten 516 und 520 an einer Gerätehalterungsvorrichtung 504 zu befestigen.
Zusätzlich kann in einem Koffer 502 eine Gerätehalterungsvorrichtung 522 so ausgerichtet sein, dass herkömmliche interne Komponenten befestigt werden können, auf die ein Nutzer üblicherweise nicht oft zuzugreifen braucht, wie zE Festplattenlaufwerke und dergleichen. Zum Beispiel kann die Gerätehalterungsvorrichtung 522 so ausgerichtet sein, dass sie Geräte im inneren Teil des Koffers 502 festhält, auf diese aber durch eine Tür zugegriffen werden kann, die an der Seite des Koffers 502 angeordnet ist. Es versteht sich, dass mittels der vorliegenden Erfindung verschiedenste Größen, zum Beispiel 5,25- Zoll- und 3,5-Zoll-Geräte und dergleichen, befestigt werden können, ohne vom Geist und Umfang der Erfindung abzugehen.
Nun wird auf die Fig. 6A und 6B Bezug genommen, die ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigen. Eine Gerätehalterungsvorrichtung 600 umfasst ein Gehäuse 602 zum Befestigen von Datenverarbeitungssystemgeräten 104 und 106 (Fig. 1). Eine erste Seite 604 des Gehäuses 602 weist einen Auswahlmechanismus 606 und einen Vorspannmechanismus 608 auf. Eine zweite Seite 610 des Gehäuses 602 weist ebenfalls einen Auswahlmechanismus 612 und einen Vorspannmechanismus 614 auf. Somit ist die Gerätehalterungsvorrichtung 600 in der Lage, ein Gerät an zwei gegenüberliegenden Seiten zu halten, wodurch das Gerät noch besser befestigt wird. Darüber hinaus verhindert das Vorsehen zweier Vorspannmechanismen 608 und 614 in verbessertem Maß eine ungewollte Bewegung eines Geräts innerhalb des Gehäuses 602.
Nun wird auf Fig. 7 Bezug genommen, die ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt. Eine Gerätehalterungsvorrichtung 700 umfasst ein Gehäuse 702 zum Befestigen eines Datenverarbeitungssystemgeräts 704. Die Gerätehalterungsvorrichtung 700 kann auch einen am Gehäuse 702 ausgebildeten Auswahlmechanismus 706 aufweisen. Der Auswahlmechanismus 706 kann in der Weise ausgebildet sein, dass er sich aus dem Gehäuse 702 nach außen erstreckt, um eine Betätigung des Auswahlmechanismus 706 vom Stirnteil des Gehäuses 702 aus zu ermöglichen. Zum Beispiel kann am Stirnrand des Auswahlmechanismus 706 ein Handgriff 708 angeordnet sein, um einem Nutzer zu ermöglichen, den Handgriff 708 zu ergreifen, um den Auswahlmechanismus festzulegen oder freizugeben, wie oben beschrieben. Somit kann die Gerätehalterungsvorrichtung betätigt werden, ohne dass ein Zugang zu den Geräten von der Seite des Gehäuses benötigt wird, wodurch ein Benutzung der Gerätehalterungsvorrichtung in eingeschränkten räumlichen Verhältnissen ermöglicht wird.
Es besteht die Überzeugung, dass die Gerätehalterungsvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung und viele der mit ihr einhergehenden Vorteile dank der vorstehenden Beschreibung zu verstehen sind. Es wird ferner angenommen, dass ersichtlich ist, dass verschiedene Abwandlungen an der Form, Konstruktion und Anordnung der Vorrichtungskomponenten vorgenommen werden können, ohne vom Geist und Umfang der Erfindung abzugehen oder ohne alle ihre wesentlichen Vorteile zu opfern. Die vorstehend beschriebene Form ist lediglich ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Es ist Zweck der nachstehenden Ansprüche, solche Abwandlungen mit zu umfassen und einzuschließen.

Claims (23)

1. Gerätehalterungsvorrichtung mit:
einem Gehäuse, das sich zum Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts eignet;
einem am Gehäuse angeordneten Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet; und
einem Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse, wobei der Auswahlmechanismus in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden ist, dass er zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position so bewegt werden kann, dass der Auswahlmechanismus bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Position das Halterungsteil berührt und dadurch ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse befestigt.
2. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Halterungsteil einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist.
3. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Halterungsteil einen Halterungsansatz aufweist, der geeignet ist, in ein am Datenverarbeitungssystemgerät ausgebildetes Loch einzugreifen.
4. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei beim Bewegen des Auswahlmechanismus von der zweiten Position in die erste Position der Auswahlmechanismus das Halterungsteil in der Weise berührt, dass das Halterungsteil vom Datenverarbeitungssystemgerät gelöst wird und dadurch eine Entnahme des Datenverarbeitungssystemgeräts aus dem Gehäuse ermöglicht wird.
5. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 4, wobei in der zweiten Position des Auswahlmechanismus das Halterungsteil zurückgezogen ist, wodurch das Einschieben und/oder Entnehmen eines Datenverarbeitungssystemgeräts ohne Störung durch das Halterungsteil ermöglicht ist.
6. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse eine erste Seite und eine zweite Seite aufweist, die an im wesentlichen gegenüberliegenden Abschnitten des Gehäuses angeordnet sind, und die zweite Seite einen Vorspannmechanismus aufweist, der ausgebildet ist, das Datenverarbeitungssystemgerät gegen die erste Seite des Gehäuses zu drücken, und die erste Seite den Auswahlmechanismus aufweist.
7. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Auswahlmechanismus einen Handgriff aufweist, der eine manuelle Betätigung des Halterungsmechanismus ermöglicht, wobei der Handgriff von der Stirnseite des Gehäuses und/oder von der Seite des Gehäuses betätigbar ist.
8. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Auswahlmechanismus ein Sichtfenster umfasst, so dass eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines unbefestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der ersten Position befindet, und/oder eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines befestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der zweiten Position befindet.
9. Gerätehalterungsvorrichtung mit:
einem Gehäuse, das sich zum Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts eignet;
einem am Gehäuse angeordneten Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet; und
einem Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse, wobei der Auswahlmechanismus in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden ist, dass er das Halterungsteil zusammendrücken kann, während der Auswahlmechanismus entlang des Gehäuses verschoben wird, wodurch das Halterungsteil in der Lage ist, ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse festzulegen und/oder ein Datenverarbeitungssystemgerät aus dem Gehäuse freizugeben.
10. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, wobei das Halterungsteil einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist.
11. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, wobei das Halterungsteil einen Halterungsansatz aufweist, der geeignet ist, in ein am Datenverarbeitungssystemgerät ausgebildetes Loch einzugreifen.
12. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, bei der das Halterungsteil zurückgezogen wird und dadurch das Einschieben und/oder Entnehmen eines Datenverarbeitungssystemgeräts ohne Störung durch das Halterungsteil ermöglicht ist.
13. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, bei der das Gehäuse eine erste Seite und eine zweite Seite aufweist, die an im wesentlichen gegenüberliegenden Abschnitten des Gehäuses angeordnet sind, und die zweite Seite einen Vorspannmechanismus aufweist, der ausgebildet ist, das Datenverarbeitungssystemgerät gegen die erste Seite des Gehäuses zu drücken, und die erste Seite den Auswahlmechanismus aufweist.
14. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, wobei der Auswahlmechanismus einen Handgriff aufweist, der eine manuelle Betätigung des Halterungsmechanismus ermöglicht, wobei der Handgriff von der Stirnseite des Gehäuses und/oder von der Seite des Gehäuses betätigbar ist.
15. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 9, wobei der Auswahlmechanismus ein Sichtfenster umfasst, so dass eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines unbefestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der ersten Position befindet, und/oder eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines befestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der zweiten Position befindet.
16. Datenverarbeitungssystemgestell mit:
einem Trägergestell zur Unterbringung von Datenverarbeitungssystemgeräten und -komponenten;
einem Gehäuse für den Einbau eines Datenverarbeitungssystemgeräts;
einem am Gehäuse angeordneten Halterungsteil, das sich dazu eignet, ein Datenverarbeitungssystemgerät zu halten, wenn sich dieses im Gehäuse befindet; und
einem Auswahlmechanismus zum Befestigen des Datenverarbeitungssystemgeräts am Gehäuse, wobei der Auswahlmechanismus in der Weise verschiebbar mit dem Gehäuse verbunden ist, dass er zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position so bewegt werden kann, dass der Auswahlmechanismus bei seiner Bewegung von der ersten in die zweite Position das Halterungsteil berührt und dadurch ein Datenverarbeitungssystemgerät am Gehäuse befestigt.
17. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Halterungsteil einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist.
18. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Halterungsteil einen Halterungsansatz aufweist, der geeignet ist, in ein am Datenverarbeitungssystemgerät ausgebildetes Loch einzugreifen.
19. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei beim Bewegen des Auswahlmechanismus von der zweiten Position in die erste Position der Auswahlmechanismus das Halterungsteil in der Weise berührt, dass das Halterungsteil vom Datenverarbeitungssystemgerät gelöst wird und dadurch eine Entnahme des Datenverarbeitungssystemgeräts aus dem Gehäuse ermöglicht wird.
20. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei in der zweiten Position des Auswahlmechanismus das Halterungsteil zurückgezogen ist, wodurch das Einschieben und/oder Entnehmen eines Datenverarbeitungssystemgeräts ohne Störung durch das Halterungsteil ermöglicht ist.
21. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Gehäuse eine erste Seite und eine zweite Seite aufweist, die an im wesentlichen gegenüberliegenden Abschnitten des Gehäuses angeordnet sind, und die zweite Seite einen Vorspannmechanismus aufweist, der ausgebildet ist, das Datenverarbeitungssystemgerät gegen die erste Seite des Gehäuses zu drücken, und die erste Seite den Auswahlmechanismus aufweist.
22. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei der Auswahlmechanismus einen Handgriff aufweist, der eine manuelle Betätigung des Halterungsmechanismus ermöglicht, wobei der Handgriff von der Stirnseite des Gehäuses und/oder von der Seite des Gehäuses betätigbar ist.
23. Gerätehalterungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei der Auswahlmechanismus ein Sichtfenster umfasst, so dass eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines unbefestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der ersten Position befindet, und/oder eine am Gehäuse angeordnete Markierung eines befestigten Zustands sichtbar ist, wenn sich der Auswahlmechanismus in der zweiten Position befindet.
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