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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Betätigung einer Schnürzugeinrichtung
eines Schuhs mit einem im hinteren Bereich des Schuhunterbaus angeordneten
Gehäuse,
auf dem ein mit einem nach hinten vorspringenden Betätigungsansatz
versehener Schieber in Längsrichtung
des Schuhs verschiebbar aufgenommen ist, und mit einem das Gehäuse übergreifenden,
an seinem vorderen Ende auf- und abschwenkbar gelagerten, beim Anziehen des
Schuhs durch die Ferse niederdrückbaren Spannhebel,
der im niedergedrückten
Zustand mit dem in eine rückwärtige Rastposition
gebrachten Schieber verrastbar und durch Vorschieben des Schiebers
entrastbar ist und der an seiner Unterseite mit einer Führung für den oberen
Endbereich einer Schwinge versehen ist, die mit ihrem unteren Endbereich,
an dem Schnürzugelemente
angreifen, in einer Längsführung geführt und
mittels einer Federanordnung in Vorwärts- und Hochschwenkrichtung
vorgespannt ist.
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Eine
Vorrichtung dieser Art ist aus der
DE 36 29 292 C2 bekannt. Diese Druckschrift
offenbart zwei Ausführungen
mit einstufiger bzw. zweistufiger Öffnung der Schnürzugeinrichtung.
Bei der Anordnung mit zweistufiger Öffnung der Schnürzugeinrichtung ist
zur Bildung der Schwinge eine aus zwei aneinander und am Spannhebel
angelenkten Hebeln bestehende Hebelanordnung vorgesehen, die in
der Spannstellung in einer gestreckten Lage ist und die durch die
Spannfeder gegen einen mittels eines Schiebers be weglichen Anschlag
gezogen wird. Mit Abstand hinter dem beweglichen Anschlag befindet sich
ein fester Anschlag. Beim Entriegeln des beweglichen Anschlags wird
die genannte Hebelanordnung zur Bewerkstelligung der ersten Stufe
der Öffnungsbewegung
bis zum festen Anschlag vorgeschoben. Anschließend wird die Hebelanordnung
durch eine zweite Feder zur Bewerkstelligung der zweiten Stufe der Öffnungsbewegung
in eine geknickte Stellung gebracht. Diese bekannte Anordnung erweist
sich als sehr aufwendig und nicht funktionssicher genug.
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Eine ähnliche
Anordnung ist aus der
GB 2327
029 A bekannt. Bei dieser Anordnung ist ebenfalls eine
aus zwei aneinander angelenkten Hebeln bestehenden Hebelanordnung
vorgesehen, die mit dem die Hebel verbindenden Gelenk an der Unterseite
des Spannhebels anliegt und deren Hebel mit ihren Enden an einem
durch einen Drücker
verschiebbaren Schieber bzw. an einem verschiebbar angeordneten
Schiebestück
gestützt
sind, an dem die Schnürsenkel
befestigt sind. Der Spannhebel wird durch zwei Federn hochgedrückt. Hierdurch
werden die Nachteile des gattungsgemäßen Standes der Technik jedoch
nicht beseitigt.
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Hiervon
ausgehend ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
eingangs erwähnter
Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln
so zu verbessern, dass eine zweiteilige Hebelanordnung sowie eine
zweite Feder vermieden werden und dennoch ein zweistufiger Öffnungsvorgang der
Schnürzugeinrichtung
erreicht wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die dem oberen Endbereich der als einfacher Hebel ausgebildeten
Schwinge zugeordnete Führung
des Spannhebels zwei gegeneinander abgewinkelte Äste aufweist, dass der Schieber mit
einer Anlauffläche
und die Schwinge mit einem beim Niederdrücken des Spannhebels mit dieser zum
Eingriff kommenden Eingriffselement versehen sind, wodurch der Schieber
nach hinten in die dem Rastorgan des Spannhebels zugeordnete, rückwärtige Rastposition
verschiebbar ist, und
dass der Schieber eine nach vorne offene
Kulissenführung
und die Schwinge ein durch Vorschieben des Schiebers bei niedergedrücktem Spannhebel
hiermit zum Eingriff bringbares Eingriffselement aufweisen, wodurch
das in die abgewinkelte Führung
des Spannhebels eingreifende Eingriffselement der Schwinge in eine
zum Einlauf in den vorderen Ast der abgewinkelten Führung der
Schwinge geeignete Position bringbar ist.
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Diese
Maßnahmen
ergeben in vorteilhafter Weise eine einfache und kompakte Bauweise
mit einer einteiligen Schwinge und einer Feder und gewährleisten
infolge der vergleichsweise geringen Teilezahl eine einfache Herstellung
und Montage sowie eine hohe Funktionssicherheit. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden daher die Nachteile des gattungsgemäßen Standes der Technik vollständig beseitigt.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben. So kann die Anordnung so gewählt sein, dass das in die abgewinkelte
Führung
des Spannhebels eingreifende Eingriffselement der Schwinge auch
mit der Anlauffläche und
der Kulissenführung
des Schiebers zum Eingriff bringbar ist, so dass zusätzliche
Eingriffselemente entfallen, was eine besonders einfache und kompakte
Ausführung
ergibt.
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Eine
weitere vorteilhafte Maßnahme
kann darin bestehen, dass der Schieber mit Seitenwänden versehen
ist, welche mit die dem unteren Endbereich der Schwinge zugeordnete
Längsführung bildenden Schlitzen
versehen sind, die von seitlichen Stiften der Schwinge durchgriffen
sind, an denen jeweils ein Schnürzugelement
anbringbar ist. Die Aufnahme der Schwinge auf dem im vorzugsweise
mit Seitenwänden
versehenen Gehäuse
verschiebbaren Schieber ergibt eine besonders hohe Funktionssicherheit
und erleichtert das Einsetzen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einen Schuh.
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Zweckmäßig kann
das Gehäuse
mit einer vorspringenden Zunge versehen sein, auf der der Spannhebel
mittels einer Rastklaue schwenkbar gelagert ist. Die Anbringung
des Spannhebels am Gehäuse
ermöglicht
auf einfache Weise eine hohe Genauigkeit und Funktionssicherheit
und führt
gleichzeitig zu einer komplett vormontierbaren Baueinheit. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann daher als komplett vormontierte Baueinheit in den zugeordneten Schuh
eingesetzt werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In
der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch einen Schuh mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im geschlossenen
Zustand,
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2 die
Anordnung gemäß 1 mit
ganz gelockerter Schnürzugeinrichtung,
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3 eine
Draufsicht auf das Gehäuse
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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4 eine
Draufsicht auf den Schieber der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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5 einen
Längsschnitt
durch den Schieber gemäß 4,
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6 eine
Seitenansicht des Spannhebels der erfindungsgemäßen Vorrichtung teilweise im Schnitt,
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7 eine
rückwärtige Stirnansicht
des Spannhebels gemäß 6,
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8 eine
Draufsicht auf die Schwinge der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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9 eine
Seitenansicht der Schwinge gemäß 8,
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10 einen
Längsschnitt
durch die vormontierte, erfindungsgemäße Vorrichtung in einer der 2 entsprechenden Öffnungsstellung,
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11 den
Eingriff zwischen dem Schieber und dem zugeordneten Eingriffselement
der Schwinge kurz vor Erreichen der vollständigen Schließstellung
in schematischer Darstellung,
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12 die
Anordnung gemäß 10 in
geschlossenem Zustand,
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13 die
Anordnung gemäß 12 mit vorgerücktem Schieber,
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14 den
Eingriff zwischen schieberseitiger Kulissenführung und zugeordnetem Eingriffselement
der Schwinge bei der Anordnung gemäß 13 in
schematischer Darstellung,
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15 den
Eingriff zwischen dem Eingriffselement der Schwinge und der zugeordneten,
spannhebelseitigen Führung
bei der Anordnung gemäß 13 in
schematischer Darstellung,
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16 die
Anordnung gemäß 13 nach erfolgtem
Vorrücken
der Schwinge,
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17 den
Eingriff des oberen Eingriffselements der Schwinge und der spannhebelseitigen Führung bei
der Anordnung gemäß 16 in
schematischer Darstellung,
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18 den
Schuh gemäß 1 und 2 in
der den 16 und 17 zugrunde
liegenden Situation mit teilweise gelockerter Schnürzugeinrichtung
und
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19 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
in der auf die der 16 zu Grunde liegenden Situation folgenden,
der Stellung gemäß 10 vorgeordneten
Stellung.
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Der
den 1 und 2 zu Grunde liegende Schuh 1 ist
mit einer den mit einem Dehnungsschlitz versehenen Ristbereich übergreifenden
Lasche 2 versehen. An den seitlichen Enden der Lasche 2 greift
jeweils ein Schnürzugelement 3 an.
Dabei kann es sich um vergleichsweise drucksteife Kunststoffbänder handeln,
die als Schub- und Zugorgane fungieren können. Die Schnürzugelemente 3 können mit
Haken versehen sein, die in laschenseitige Ösen einhängbar sind. Zweckmäßig sind
dabei auf jeder Seite der Lasche 2 mehrere Ösen vorgesehen,
wodurch eine Einstellung der gewünschten Spannung
der gesamten durch die Lasche 2 und die seitlichen Schnürzugelemente 3 gebildeten
Schnürzugeinrichtung
möglich
ist.
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Die
Schnürzugelemente 3 greifen
an der Unterseite der Lasche 2 an und verlaufen schuhseitig
in einem jeweils zugeordneten Kanal. Die Schnürzugelemente 3 sind
daher von außen
nicht sichtbar. Durch Verschieben der Schnürzugelemente 3 kann
die Lasche 2 von der der 1 zu Grunde
liegenden Spannstellung, in der der Schuh 1 geschlossen
gehalten wird, in die der 2 zu Grunde
liegende, abgehobene Stellung überführt werden,
in welcher sich der Dehnungsschlitz des Schuhs 1 öffnen und
der Schuh dementsprechend an- bzw. ausgezogen werden kann. In der
Spannstellung kommt die Lasche 2 zur Anlage an einem zugeordneten,
durch Aufnäher etc.
gebildeten, schuhseitig vorgesehenen Anschlag 4, der eine
exakte Position der Lasche 2 in der Spannstellung gewährleistet.
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Zur
Betätigung
der Schnürzugelemente 3 ist eine
in den hinteren Bereich des durch Sohle 5 und Absatz 6 gebildeten
Unterbaus des Schuhs 1 eingebaute, mit einer Spannfeder 7 versehene
Mechanik 8 vorgesehen, die mittels eines beim Anziehen
des Schuhs mittels der Ferse niederdrückbaren Spannhebels 9 spannbar
und mittels eines von außen
betätigbaren
Drückerelements 10 auslösbar ist.
Dieses befindet sich in einem von einer der Mechanik 8 zugeordneten,
in den Unterbau des Schuhs eingearbeiteten Kammer 11 abgehenden,
an der Rückseite
des Absatzes 6 ausmündenden Kanal 12,
der hier offen ist, aber auch durch eine Membrane oder dergleichen abgedeckt
sein könnte.
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In
den 3 bis 9 sind die Einzelteile der Mechanik 8 dargestellt,
die anschließend
erläutert
werden.
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Die
Mechanik 8 enthält
ein praktisch als Montageträger
dienendes, in die Kammer 11 einsetzbares, der 3 zu
Grunde liegendes Gehäuse 13. Dieses
besitzt einen mit einer langlochartigen Ausnehmung 14 versehenen
Boden 15, auf den zwei Seitenwände 16 aufgesetzt
sind, die vorne durch einen U-förmigen
Steg verbunden sind, von dessen Oberseite eine gemäß 1 und 2 leicht
schräg nach
unten geneigte Zunge 18 nach vorne vorspringt. Die Kammer 11 besitzt
dementsprechend einen der Zunge 18 zugeordneten Ansatz.
Die Brandsohle 19 des Schuhs 1 enthält, wie
aus den 1 und 2 ersichtlich
ist, einen der Kammer 11 samt Ansatz zugeordneten Ausschnitt 20.
Die Zunge 18 ist im Bereich ihres vorderen Endes mit einem
Fenster 19 versehen, das von einer Achse 20 überquert
wird, auf welcher der den 6 und 7 zu
Grunde liegende, oben bereits erwähnte Spannhebel 9 gelagert werden
kann.
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Im
Bereich der Seitenwände 16 des
Gehäuses 13 sind
eine Längsführung 21 bildende
Nuten vorgesehen, auf denen ein Schieber 22 aufnehmbar ist,
der in den 4 und 5 dargestellt
ist. Der Schieber 22 besitzt, wie am besten aus 4 erkennbar
ist, einen etwa U-förmigen
Rahmen 23, von dem ein das oben bereits erwähnte Drückerelement 10 bildender
Ansatz nach hinten absteht und der mit seitlichen Führungsleisten 24 versehen
ist, die in die zugeordnete, gehäuseseitige
Längsführung 21 einführbar sind.
Zur Begrenzung der Schieberbewegung sind schieber- und gehäuseseitige
Anschläge
und Gegenanschläge
vorgesehen.
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Die
Seitenwände 25 des
U-förmigen
Rahmens 23 sind, wie aus 5 ersichtlich
ist, zur Bildung einer Längsführung mit
jeweils einem Führungsschlitz 26 versehen,
dessen vorderer Abschnitt 26a leicht nach oben ansteigt.
Der restliche Führungsschlitz
verläuft
etwa führungsparallel.
In diesem Bereich ist ein nach oben offener Einfahrschlitz 27 vorgesehen.
Im Bereich des vorderen Endes der Seitenwände 25 sind diese
mit einer im Bereich der oberen Ecke vorgesehenen, von unten nach
oben schräg nach
hinten ansteigenden Anlauffläche 28 und
einer darunter sich befindenden, hier etwa ebenen Stützfläche 29 versehen.
Zwischen der Anlauffläche 28 und
der Stützfläche 29 befindet
sich eine durch eine nach vorne offene Kerbung gebildete Kulissenführung 30,
deren obere Begrenzung dementsprechend an die Anlauffläche 28 und
deren unteren Begrenzung an die Stützfläche 29 anschließen.
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Der
das Drückerelement 10 bildende
Ansatz ist im Bereich hinter dem rückwärtigen Steg des U-förmigen Rahmens 23 mit
einem Durchbruch 31 versehen, dessen Seitenflanken mit
Rastzähnen 32 versehen
sind, die sich nur über
etwa die vordere Hälfte
der jeweils zugeordneten Seitenflanke erstrecken. Die rückwärtige Hälfte des
Durchbruchs 31 ist dementsprechend rastzahnfrei. Die Rastzähne 32 dienen
zur Verrastung des Spannhebels 9 in der der 1 zu
Grunde liegenden Spannstellung.
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Der
Spannhebel 9, der in den 6 und 7 näher dargestellt
ist, ist im Bereich seines vorderen Endes mit einer Rastklaue 33 versehen,
die zur Bildung einer schwenkbaren Lagerung des Spannhebels 9 auf
die Achse 20 der Zunge 19 des Gehäuses 13 aufrastbar
ist. Im Bereich seines rückwärtigen Endes
ist der Spannhebel 9 mit zwei nach unten vorspringenden
Federschenkeln 34 versehen, die seitlich vorspringende
Rastzähne 35 tragen,
wie am besten aus 7 ersichtlich ist. Hiermit kann
der Spannhebel 9 zum Eingriff mit den schieberseitigen Rastzähnen 32 gebracht
werden, wie oben bereits angedeutet wurde. An seiner Unterseite
ist der Spannhebel 9 mit zwei parallelen, nach unten vorspringenden
Laschen 36 versehen, die mit Führungsschlitzen 37 versehen
sind. Diese besitzen einen V-förmig
abgewinkelten Verlauf, so dass sich zwei nach vorne bzw. hinten
geneigte Äste 37a, 37b ergeben.
Der hintere Ast 37b verläuft steiler als der vordere
Ast 37a, der von hinten nach vorne nur leicht ansteigt.
Die Führungsschlitze 37 sind
im Bereich des vorderen Asts 37a mit einem nach unten offenen Einfahrschlitz 38 versehen.
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Der
Spannhebel 9 wird durch eine den 8 und 9 zu
Grunde liegende Schwinge 39 mit dem Schieber 22 verbunden.
Die Schwinge 39 wird hierzu mit ihrem oberen Endbereich
zum Eingriff mit den spannhebelseitigen Führungsschlitzen 37 und
mit ihrem Endbereich zum Eingriff mit den schlittenseitigen Führungsschlitzen 26 gebracht.
Die Schwinge 39 wird hierzu mit ihrem unteren Endbereich
zwischen die schlittenseitigen Seitenwände 25 und mit ihrem oberen
Endbereich zwischen die spannhebelseitigen Laschen 36 eingeschoben
und ist in ihrem unteren Endbereich mit den schlittenseitigen Führungsschlitzen 26 zugeordneten,
seitlich vorspringenden Führungsstiften 40 und
ihrem oberen, in den 8, 9 rechts
gezeichneten Endbereich mit den spannhebelseitigen Führungsschlitzen 37 zugeordneten,
seitlich vorspringenden Führungsstiften 41 versehen.
Die Führungsstifte 40, 41 werden über die Einführschlitze 27 bzw. 38 in
die zugeordneten Führungsschlitze 26 bzw. 37 eingeführt. Der
Stiftdurchmesser entspricht in etwa der lichten Schlitzweite. Die
Schwingenbreite im Bereich des Stiftgrunds entspricht in etwa dem
lichten Abstand der schieberseitigen Seitenwände 25 bzw. der spannhebelseitigen Laschen 36.
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Am
unteren Ende der Schwinge 39 ist eine gegenüber den
unteren Führungsstiften 40 nach
der von der oberen Führungsstiften 41 abgewandten
Seite hin und gegenüber
einer Verbindungslinie der unteren und oberen Führungsstifte 40, 41 nach
unten versetzte Öse 42 vorgesehen,
an der die oben erwähnte
Spannfeder 7 einhängbar
ist. Die unteren Führungsstifte 40 sind
an ihrem äußeren Rand
mit einem schmalen Endflansch 43 versehen. Hierdurch werden
die am über
die schieberseitigen Seitenwände 25 hinausragenden
Abschnitt der unteren Führungsstifte 40 anbringbaren
Schnürzugelemente 3 gesichert.
Diese können
hierzu, wie in 8 unten angedeutet ist, mit
einem Ring 44 versehen sein, der so weit dehnbar ist, dass
er über
den zugeordneten Endflansch 43 hinweggebracht werden kann.
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Die 10 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
im zusammengebauten Zustand. Dabei ist der Spannhebel 9 mit
seiner Rastklaue 33 zur Bildung einer Schwenklagerung zum
Eingriff mit der Achse 20 der Zunge 18 des Gehäuses 13 gebracht. Die
rückwärtige Kante
des Fensters 19 bildet dabei eine mit der Rückseite
der Klaue 33 zusammenwirkende Anschlagkante 19a,
so dass die Klaue 33 nur in einer etwa lotrechten Position
ein- und ausrastbar ist, innerhalb des ihrem Arbeitsbereich entsprechenden
Winkelbereichs jedoch nicht. Die Rückseite der Klaue 33 verläuft praktisch
konzentrisch zu ihrer Rastausnehmung. Der Schieber 22 ist
mit seinen Führungsleisten 24 zum
Eingriff mit den gehäuseseitigen
Führungsnuten 21 gebracht.
Zur Bilung von Anschlägen
wirken ein in das Langloch 14 hineinanragender, unterer
Vorsprung 45 des hinteren Stegs des U-förmigen Rahmens 23 des
Schiebers 22 mit der hinteren Langlochkante sowie das vordere
Ende der seitlichen Schenkel 25 des U-förmigen Rahmens des Schiebers 22 mit
quer zu den Seitenschenkeln 25 verlaufenden, in 3 eingezeichneten
Anschlagflächen 46 des
Gehäuses 13 zusammen.
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Die
Länge des
Spannhebels 9 ist so bemessen, dass die Rastzähne 35 der
am hinteren Ende vorgesehenen Federschenkel 34 in der hinteren
Anschlagstellung des Schiebers 22 zum Eingriff mit den schieberseitigen
Rastzähnen 32 bringbar
sind und dass die spannhebelseitigen Rastzähne 35 in der vorderen
Anschlagstellung des Schiebers 22 hiermit außer Eingriff
sind und sich in der rückwärtigen,
rastzahnlosen Hälfte
des schieberseitigen Durchbruchs 31 befinden. In der vorderen
Anschlagstellung des Schiebers 22 sind die vorderen Enden
der schieberseitigen Seitenschenkel 25 von zugeordneten,
gehäuseseitigen
Stützbacken 47 flankiert,
die aus 3 entnehmbar sind. Die Seitenschenkel 25 können den
Stützbacken 47 zugeordnete,
in 4 angedeutete Verdickungen 48 aufweisen.
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Der
Spannhebel 9 und der Schieber 22 sind durch die
Schwinge 39 aneinander gekoppelt. Hierzu durchgreifen,
wie oben schon erwähnt,
die unteren Führungsstifte 40 die
schieberseitigen Führungsschlitze 26 und
die oberen Führungsstifte 41 die spannhebelseitigen
Führungsschlitze 37.
Die gegenseitige Anordnung der Führungsschlitze 26, 37 ist
so gewählt,
dass die Schwinge 39 auch in der der 10 zu
Grunde liegenden Wartestellung des angehobenen Spannhebels 9 nach
vorne geneigt ist. Auf den die Seitenschenkel 25 des Schiebers 22 überragenden
Endbereichen der unteren Führungsstifte 40 ist
jeweils der Ring 44 des zugeordneten Schnürzugelements 3 aufgenommen.
An der Öse 42 der
Schwinge 39 ist das hintere Ende der Spannfeder 7 eingehängt, deren
vorderes Ende an einem zugeordneten, im Bereich des vorderen Querstegs
des Gehäuses 13 angebrachten
Haken 49 eingehängt ist.
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Auf
Grund der Position der Öse 42 wird
die Schwinge 39 durch die von der Spannfeder 7 ausgeübte Kraft,
wie durch einen Bogenpfeil angedeutet ist, um eine durch die unteren
Führungsstifte 40 gebildete
Achse hochgeschwenkt und nach vorne gezogen. Auf diese Weise gelangen
die unteren Führungsstifte in
Anlage am vorderen Ende der zugeordneten Führungsschlitze 26 und
die oberen Führungsstifte 41 in Anlage
am hinteren Ende der zugeordneten Führungsschlitze 37.
Die Zugkraft der Feder 7 wird so auch auf den Schieber 22 übertragen,
der dementsprechend nach vorne bewegt und in seine vordere Anschlagstellung
gebracht wird, in der die vorderen Enden der schieberseitigen Seitenschenkel 25,
wie oben bereits erwähnt,
an den gehäuseseitigen
Anschlagflächen 46 anliegen.
Durch die Schwenkbewegung der Schwinge 39 wird der Spannhebel 9 mit
seinem hinteren Ende hochgeschwenkt, so dass sich die der 10 zu
Grunde liegende Wartestellung ergibt.
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Diese
Stellung der Mechanik 8 liegt als Ausgangsstellung beim
Anziehen des betreffenden Schuhs vor. Beim Anziehen des Schuhs drückt die Ferse
des in den Schuh eingeführten
Fusses den Spannhebel 9 nieder. Die hinteren Federschenkel 34 greifen
dabei anfänglich,
wie oben bereits erwähnt,
in den rastzahnlosen, hinteren Bereich des schieberseitigen Durchbruchs 31 ein,
so dass keine Verrastung vorliegt, wie in 11 links
angedeutet ist. Bei dieser Bewegung des Spannhebels 9 wird
auch die Schwinge 39 entgegen der Richtung des in 10 angegebenen
Richtungspfeils umgelegt. Dabei fahren die unteren Führungsstifte 40 entlang
der durch die Führungsschlitze 26 gebildeten
Längsführung nach
hinten, was durch den oben erwähnten
Anstieg des vorderen Bereichs 26a der Längsführung 26 erleichtert wird.
Durch diese Bewegung des unteren Bereichs der Schwinge 39 wird
die hieran eingehängte
Feder 7 gespannt.
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Kurz
bevor die Mechanik die der 12 zu Grunde
liegende vorgespannte Endstellung erreicht, in der die Schwinge 39 vollständig im
Schieber 22 versenkt ist, kommen die die seitlichen Laschen 36 des
Spannhebels 9 seitlich überragenden
Endbereiche der oberen Führungsstifte 41,
wie in 11 rechts angedeutet ist, zur
Anlage an der schrägen, schieberseitigen
Anlauffläche 28,
wodurch der Schieber 22 von der vorderen Anschlagstellung,
die er bis dahin einnimmt, in die hintere Anschlagstellung zurückgeschoben
wird. Durch diese Bewegung kommen die schieberseitigen Rastzähne 32 und
die spannhebelseitigen Rastzähne 35 in
gegenseitiger Eingriff, wie in 12 angedeutet
ist. Durch diesen Rasteingriff werden der Spannhebel 9 und
mit diesem die ganze Mechanik 8 entgegen der Spannkraft der
Feder 7 verriegelt. Die Schwinge 39 befindet sich dabei
in ihrer unteren Endstellung, wobei die seitlichen Endbereiche der
vorderehen Führungsstifte 41, wie 12 weiter
erkennen lässt,
auf der im Bereich der vorderen Enden der schieberseitigen Seitenschenkel 25 vorgesehenen
Stützfläche 29 aufliegen.
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Die
unteren Führungsstifte 40 legen
beim Niederdrücken
des Spannhebels 9 die Strecke s zurück, die dem Unterschied der
Positionen der unteren Führungsstifte 40 in
den 10 und 12 entspricht.
Die an den unteren Führungsstiften 40 anggebrachten
Schnürzugelemente 3 werden
um dieselbe Strecke s angezogen, womit die hieran befestigte Lasche 2 von
der der 2 zu Grunde liegenden, gelockerten
Stellung in die der 1 zu Grunde liegende Spannstellung
gebracht wird, in welcher der betreffende Schuh 1 sicher
sitzt.
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Zum
Ausziehen des Schuhs 1 wird die Schnürzugeinrichtung gelockert.
Hierzu wird das Drückerelement 10 in
die der 2 zu Grunde liegende Stellung
eingerückt.
Dadurch wird der hieran befestigte Schieber 22, wie aus 13 und 14 ersichtlich
ist, ebenfalls so weit vorgeschoben, dass die spannhebelseitigen
Rastzähne 35 und
die schieberseitigen Rastzähne 32 außer gegenseitigen
Eingriff gelangen, womit die Mechanik 8 entriegelt ist. Gleichzeitig
laufen die oberen Führungsstifte 41 mit ihren
seitlichen Endbereichen, wie in 14 rechts weiter
verdeutlicht ist, von der Stützfläche 29 ab
und in die benachbarte, schieberseitige Kulissenführung 30 ein,
die schräg
nach unten hinten verläuft.
Durch die Vorwärtsbewegung
des Schiebers 22 werden daher die oberen Führungsstifte 41 der
Schwinge 39, die gleichzeitig im Eingriff mit dem hinteren
Ast 37b der spannhebelseitigen Führung 37 sind, nach
unten bewegt. Die Tiefe der Führungskulisse 30 ist
dabei so bemessen, dass die oberen Führungsstifte 41 bis
in den Übergangsbereich
zwischen dem nach hinten geneigten, hinteren Ast 37b und
dem nach vorne geneigten, vorderen Ast 37a der spannhebelseitigen Führung 37 gelangen,
wie in 15 angedeutet ist. Sobald diese
Position erreicht ist, können
die oberen Führungsstifte 41 der
Schwinge 39 in den vorderen Ast 37a der sperrhebelseitigen
Führung 9 einlaufen, wobei
die an der Schwinge 39 angreifende, in 15 durch
einen Pfeil angedeutete Federkraft die Schwinge 39 vorschiebt,
bis die Führungsstifte 41 am
vorderen Ende des vorderen Asts 37a der spannhebelseitigen
Führung 37 zur
Anlage kommen. Diese Stellung liegt den 16 bis 18 zu
Grunde.
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Der
auf diese Weise zurückgelegte
Vorschubweg v entspricht praktisch der horizontalen Projektion des
vorderen Asts 37a der spannhebelseitigen Führung 37.
Diese Vorschubbewegung der Schwinge 39 und damit auch der
an den hinteren Führungsstiften 40 der
Schwinge 39 angebrachten Schnürzugelemente 3 ist
in vorteilhafter Weise bereits möglich,
solange der Spannhebel 9 noch niedergedrückt ist.
Auf Grund dieser Vorschubbewegung wird die Schnürzugeinrichtung in einer ersten
Stufe bei noch niedergedrücktem
Spannhebel gelockert, wobei die Lasche 2 in eine Zwischenstellung
zwischen den Positionen von 1 und 2 gebracht wird.
Diese Zwischenposition zeigt 18. Auf
diese Weise erreicht die Ferse eine gewisse Bewegungsfreiheit und
kann leicht aus dem Schuh 1 herausgehoben werden.
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Im
selben Maße,
wie die Ferse aus dem Schuh 1 heraussteigt, wird der Spannhebel 9 durch die
Schwinge 39, auf die die in 19 lediglich
durch einen Kraftpfeil angedeutete Spannfeder 7 eine Vorschubkraft
und ein Drehmoment ausübt,
hochgeschwenkt. Gleichzeitig wird der untere Endbereich der Schwinge 39 durch
die Federkraft nach vorne bewegt, bis die unteren, in die die schieberseitige Längsführung bildenden
Führungsschlitze 26 eingreifenden
Führungsstifte 40 am
vorderen Ende der schiebeseitigen Längsführung zur Anlage kommen. Dabei
legen die unteren Führungsstifte 40 und
damit auch die hieran befestigten Schnürzugelemente 3 die Strecke
s in Vorwärtsrichtung
zurück,
womit die Lasche 2 der Schnürzugeinrichtung in die der 2 zu Grunde
liegende, ganz entspannte Stellung gelangt. Die Öffnung der Schnürzugeinrichtung
erfolgt dementsprechend in zwei Stufen, wobei in der ersten Stufe
die Strecke v und in der zweiten Stufe die Strecke s zurückgelegt
werden.
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Nachdem
die der 19 zu Grunde liegende Stellung
erreicht ist und die Ferse den Spannhebel 9 vollständig freigegeben
hat, wird die Schwinge 39 durch das von der Spannfeder 7 ausgeübte Moment weiter
zurückgeschwenkt,
d. h. in 19 im Gegenuhrzeigersinn geschwenkt,
wobei die oberen Führungsstifte 41 im
vorderen Ast 37a der spannhebelseitigen Führung 37 entlang
nach hinten gleiten und dann in den hinteren Ast 37b einfallen,
womit die den 2 und 10 zu
Grunde liegende Ausgangsposition erreicht ist.