DE10141924A1 - Fahrsteuergerät und Fahrsteuerverfahren - Google Patents
Fahrsteuergerät und FahrsteuerverfahrenInfo
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Abstract
Bereitgestellt wird ein Fahrsteuergerät und ein Fahrsteuerverfahren zur Steuerung des Fahrzustands eines Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vorangehenden Fahrzeug. Für den Fall, dass eine Bremse (62) betätigt wird und die Verzögerungsabweichung, die durch Subtraktion einer tatsächlichen Verzögerung von einer Sollverzögerung erlangt wird, zumindest einem dritten Schwellenwert DELTAalphas3 entspricht, wird die Bremse betätigt, vorausgesetzt, dass ein durch eine Laserradarvorrichtung (20) erfasster Objektkörper einem vorangehenden Fahrzeug entspricht und dass die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit, wonach das vorangehende Fahrzeug in der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug fährt, zumindest einer eingestellten Wahrscheinlichkeit entspricht. Somit wird die Bremse (62) betätigt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit eines Bremsens vorhanden ist. Daher kann ein irrtümlicher Betrieb der Bremse (62) vermindert werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrsteuergerät und ein
Fahrsteuerverfahren.
Gemäß einem in der JP-A-9-323 628 beschriebenen
Fahrsteuergerät wird ein eine Drehung eines Rads
verringernde Bremse betätigt, wenn ein gegenseitiger
Fahrzeugabstand bzw. ein Fahrzeugzwischenabstand zwischen
einem Fahrzeug und einem vorangehenden Fahrzeug
(nachstehend als gegenseitiger Fahrzeugabstand bezeichnet)
gleich zu einem oder geringer als ein eingestellter Wert
wird. Daher kann das Fahrzeug zuverlässig verzögert werden
und kann eine übermäßig nahe Annäherung zu einem vorderen
Fahrzeug verhindert werden.
Jedoch betätigt das vorstehend angeführte Fahrsteuergerät
die Bremse ohne einer dahingehenden Berücksichtigung, ob
ein vorangehendes Fahrzeug in der gleichen Fahrspur wie das
Fahrzeug fährt. Fährt daher das vorangehende Fahrzeug nicht
in der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug, kann das Gerät
unnötigerweise die Bremse betätigen.
Aufgabe der Erfindung ist die Verhinderung einer unnötigen
Betätigung einer Bremse durch ein Fahrsteuergerät, das den
Fahrzustand eines Fahrzeugs auf der Grundlage einer
relativen räumlichen Beziehung bzw. einer relativen
Lagebeziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vorangehenden
Fahrzeug steuert. Die Aufgabe kann durch Ausführung eines
Fahrsteuergeräts und eines Fahrsteuerverfahrens gemäß den
nachstehend angeführten Ausgestaltungen der Erfindung
gelöst werden. Es sollte verständlich sein, dass die in der
Beschreibung beschriebenen technischen Merkmale und ihre
Kombinationen nicht auf die nachstehenden
Ausführungsbeispiele beschränkt sind. Ferner muss eine
Vielzahl von nachstehend beschriebenen Merkmalen nicht
miteinander übernommen werden. Die Erfindung beinhaltet
eine oder mehrere der verschiedenen Merkmale, welche
einzeln oder zusammen verwendet werden.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung steuert ein
Fahrsteuergerät und ein Fahrsteuerverfahren einen
Fahrzustand eines Fahrzeugs auf der Grundlage einer
relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und
einem vor dem Fahrzeug fahrenden vorangehenden bzw.
vorderen Fahrzeug in einem vorbestimmten Bereich. Es
bestimmt eine Wahrscheinlichkeit, dass ein in dem
vorbestimmten Bereich erfasstes Objekt dem in der gleichen
Fahrspur wie das Fahrzeug vorausfahrenden vorangehenden
Fahrzeug entspricht. Dann wird gemäß der Erfindung eine
eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamende Bremse
betätigt, wenn eine relative räumliche Beziehung zwischen
dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug angibt, dass
das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, wobei die relative
räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem
vorangehenden Fahrzeug, die angibt, dass das Fahrzeug
verlangsamt werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem
die vorbestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer
voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer als die
voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
Bei dem Fahrsteuergerät gemäß vorstehender Beschreibung
wird die Bremse betätigt, falls die Wahrscheinlichkeit
dafür, dass ein in dem voreingestellten Bereich erfasster
Körper einem in der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug
fahrenden vorangehenden Fahrzeug entspricht (nachstehend
zur Vereinfachung als
"Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit" bezeichnet), gleich
zu einem eingestellten Wahrscheinlichkeitswert oder größer
als der eingestellte Wahrscheinlichkeitswert ist. Ist die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit gering, wird die
Bremse nicht betätigt. Daher kann eine unnötige Betätigung
der Bremse verhindert werden. Das vorstehend beschriebene
Fahrsteuergerät und Fahrsteuerverfahren kann ebenso eine
Betätigung der Bremse verhindern, falls die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit geringer als die
eingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
Die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und
einem vorangehenden Fahrzeug kann durch die relative
Position bzw. Lage des vorangehenden Fahrzeugs zu dem
Fahrzeug sowie durch die Änderungsgeschwindigkeit der
relativen Position, durch ihre Änderungsbeschleunigung oder
durch bestimmte Daten, die eine derartige Änderung
verursachen, wie etwa durch die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs oder des vorangehenden Fahrzeugs, ihre
Beschleunigung, etc. dargestellt werden. Die relative
Position kann als ein Punkt eines ebenen Koordinatensystems
ausgedrückt sein, das durch eine Richtung parallel zu einer
vorausgesagten Fahrlinie des Fahrzeugs (welche einer
geraden Linie, die sich durch die Mitte des Fahrzeugs in
der Längsrichtung erstreckt, oder einer Kurve entsprechen
kann, die unter Berücksichtigung des Lenkwinkels oder der
Fahrgeschwindigkeit, der Gierrate, etc. bestimmt wird) und
eine Richtung senkrecht dazu (Querrichtung des Fahrzeugs)
definiert ist. Der gegenseitige Fahrzeugabstand bezieht
sich auf den Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem
vorangehenden Fahrzeug. Entspricht die vorausgesagte
Fahrlinie in der Kurve, kann der gegenseitige
Fahrzeugabstand als eine gerade Linie oder als eine Kurve
ausgedrückt werden. Entspricht die vorausgesagte Fahrlinie
ferner einer Kurve, kann die relative Position als ein
Punkt eines orthogonalen ebenen Koordinatensystems
ausgedrückt werden, das durch Entwicklung bzw. Wandlung der
Kurve in eine gerade Linie erlangt wird. Auf der Grundlage
der relativen Position kann bestimmt werden, ob das
vorangehende Fahrzeug in einem bestimmten Bereich liegt,
der in einem orthogonalen ebenen Koordinatensystem
vorbestimmt ist, oder es kann eine Wahrscheinlichkeit dafür
erlangt werden, dass das vorangehende Fahrzeug in dem
bestimmten Bereich liegt. Das Ergebnis einer derartigen
Bestimmung und die Wahrscheinlichkeit können die relative
räumliche Beziehung darstellen. Ein durch Teilen des
gegenseitigen Fahrzeugabstands mit der Fahrgeschwindigkeit
des Fahrzeugs erlangter Wert kann ebenso die relative
räumliche Beziehung darstellen.
Der
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeitsbestimmungsprozess
kann eine dahingehende Bestimmung beinhalten, ob ein in dem
voreingestellten Bereich erfasstes Objekt dem vorangehenden
Fahrzeug entspricht, sodass eine Wahrscheinlichkeit dafür
erlangt wird, dass der als ein vorangehendes Fahrzeug
bestimmte Körper in der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug
fährt. Dieser Prozess zur Bestimmung des vorangehenden
Fahrzeugs kann ebenso eine dahingehende Bestimmung
beinhalten, ob das in dem voreingestellten Bereich erfasste
Objekt sich in einem Bewegungszustand oder einem
stationären Zustand befindet. Der
Bewegungszustandsbestimmungsprozess kann auf der Grundlage
beispielsweise der Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs und
einer relativen Geschwindigkeit zwischen dem Fahrzeug und
dem Objektkörper bestimmen, ob der Objektkörper sich in
einem stationären Zustand befindet. Ist eine
Annäherungsgeschwindigkeit, das heißt eine Art der
relativen Geschwindigkeit größer als eine oder gleich zu
einer eingestellten Annäherungsgeschwindigkeit (die
entweder einem konstanten Wert oder einem Wert entsprechen
kann, der beruhend auf der Fahrgeschwindigkeit des
Fahrzeugs eingestellt ist), oder ist die relative
Geschwindigkeit im Wesentlichen gleich zu der
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs (beispielsweise falls der
Absolutwert einer Differenz zwischen den vorstehend
angeführten zwei Geschwindigkeiten geringer als ein oder
gleich zu einem positiven eingestellten
Geschwindigkeitsdifferenzwert ist), kann bestimmt werden,
dass der Objektkörper sich in einem stationären Zustand
befindet. Der Prozess zur Bestimmung des vorangehenden
Fahrzeugs kann eine dahingehende Bestimmung beinhalten, ob
das vorangehende Fahrzeug einem an der Gegenspur fahrenden
Fahrzeug und/oder einem eine Kreuzung passierenden Fahrzeug
entspricht. Der Prozess zur Bestimmung, ob ein Fahrzeug auf
der Gegenspur fährt, dient zu der Bestimmung, dass ein
Zielkörper einem entgegenkommenden Fahrzeug entspricht,
falls die Annäherungsgeschwindigkeit des Fahrzeugs
bezüglich des Zielkörpers um zumindest eine eingestellte
Annäherungsgeschwindigkeit größer als die
Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist. Der Prozess zur
Bestimmung, ob ein Fahrzeug eine Kreuzung passiert, dient
zur dahingehenden Bestimmung, dass ein Zielkörper einem auf
einer kreuzenden Straße fahrenden Fahrzeug entspricht,
falls beispielsweise der Absolutwert der
Bewegungsgeschwindigkeit des Zielkörpers in einer zu der
vorausgesagten Fahrlinie des Fahrzeugs senkrechten Richtung
größer als eine oder gleich zu einer eingestellten
Bewegungsgeschwindigkeit ist. Der Prozess zur Bestimmung
eines vorangehenden Fahrzeugs kann eine dahingehende
Bestimmung beinhalten, dass das erfasste Objekt einem
Fahrzeug entspricht (welches Zweiradfahrzeuge beinhalten
kann oder nicht), wenn das erfasste Objekt eine Größe
(zumindest eine Höhe oder eine Breite) aufweist, die größer
als eine voreingestellte Größe ist, und kann ferner eine
Bestimmung beinhalten, dass das erfasste Objekt nicht dem
Fahrzeug entspricht, wenn das erfasste Objekt eine im
Vergleich zu der voreingestellten Größe geringere Größe
aufweist.
Die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit eines
vorangehenden Fahrzeugs kann beispielsweise auf der
Grundlage einer relativen Position des wie vorstehend
angeführt bestimmten vorangehenden Fahrzeugs bestimmt
werden, d. h. auf der Grundlage ihrer relativen Position in
einer Richtung, die senkrecht zu einer zu der
vorausgesagten Fahrlinie des Fahrzeugs parallelen Richtung
ist. Das heißt, je geringer die Abweichung des
vorangehenden Fahrzeugs von der vorausgesagten Fahrlinie
des Fahrzeugs in einer senkrechten Richtung wird, desto
höher wird die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit.
Ferner kann wie im Weiteren beschrieben die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit durch Unterteilen des
durch das vorstehend angeführte orthogonale ebene
Koordinatensystem definierten Bereichs in eine Vielzahl von
Flächen bzw. Bereichen und eine vorab gespeicherte
Korrelation der einzelnen unterteilten Bereiche und der
Werte der Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt
werden. In diesem Fall kann der Wert gemäß dem Bereich, zu
dem die relative Position eines mittleren Punktes eines
vorbestimmten Fahrzeugs gehört, als eine
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt werden.
Ferner kann der Wert gemäß dem Bereich, zu dem die relative
Position eines das vorangehende Fahrzeug darstellenden
Punktes gehört, anstelle seines mittleren Punktes ebenso
als die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt
werden. Wird ein vorangehendes Fahrzeug durch eine Vielzahl
von Punkten in einem einzelnen Körper definiert, ist es
nicht immer der Fall, dass alle die Punkte zu einem
einzelnen Bereich gehören. Es gibt eher derartige Fälle, in
denen die Punkte zu einer Vielzahl von Bereichen gehören.
In einem derartigen Fall kann die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit auf der Grundlage der
Werte gemäß der Vielzahl der Bereiche bestimmt werden.
Beispielsweise kann der Mittelwert oder ein Zwischenwert
der Werte einer Wahrscheinlichkeit gemäß den Bereichen als
die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt werden.
Die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit kann einem Wert
entsprechen, der unter Berücksichtigung einer Gewichtung
wie beispielsweise einer Art einer Gewichtung bestimmt
werden, bei der die Gewichtung des Werts entsprechend dem
Bereich, zu dem der mittlere Punkt des Objektkörpers
gehört, größer gemacht wird als eine Gewichtung der Werte
entsprechend den Bereichen, zu welchen Punkte in
Endabschnitten des Objektkörpers gehören. Falls zumindest
ein Bereich aus einer Vielzahl von Bereichen als ein
bestimmter Bereich definiert ist und zumindest ein Punkt
aus einer Vielzahl von Punkten eines vorangehenden
Fahrzeugs zu dem bestimmten Bereich gehört, kann der Wert
entsprechend dem bestimmten Bereich als eine
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung arbeitet
das Bremssystem (Verzögerungsvorrichtung) des
Fahrsteuergeräts zur Betätigung der Bremse zur
Verlangsamung einer Drehung des Rads des Fahrzeugs, falls
ein Grad einer Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs,
der auf der Grundlage der relativen räumlichen Beziehung
bestimmt ist, höher als ein voreingestellter Grad ist.
Es ist möglich die Notwendigkeit zur Verzögerung des
Fahrzeugs, einen Grad der Notwendigkeit und dergleichen auf
der Grundlage der relativen räumlichen Beziehung zwischen
dem Fahrzeug und einem vorangehenden Fahrzeug zu bestimmen.
Die Notwendigkeit zur Verzögerung kann beispielsweise
beruhend auf einer tatsächlichen und einer gewünschten
relativen räumlichen Beziehung bestimmt werden. Die
gewünschte relative räumliche Beziehung kann beispielsweise
einer angeforderten relativen räumlichen Beziehung, die
durch einen Fahrzeugbediener beabsichtigt ist, einer
eingestellten relativen räumlichen Beziehung, die
hinsichtlich Sicherheitsgründen voreingestellt ist, oder
dergleichen entsprechen. Es ist häufig der Fall, dass die
angeforderte relative räumliche Beziehung oder die
eingestellte relative räumliche Beziehung während eines
Fahrsteuerzyklus ungeändert bleibt. Die Notwendigkeit zur
Verzögerung des Fahrzeugs kann daher durch die tatsächliche
relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem
vorangehenden Fahrzeug gesteuert werden. Die angeforderte
relative räumliche Beziehung kann beispielsweise mittels
einer durch den Bediener ausgeführten Betätigung
eingestellt werden. Der Bediener stellt einen gewünschten
gegenseitigen Fahrzeugabstand, einen gewünschten
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand, etc. beispielsweise
durch Betätigung eines Bedienelements (eines Schalters,
eines Berührungsfeldes, etc.) ein. Die Bremse kann betätigt
werden, falls eine Verzögerung erforderlich ist und die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit größer als eine oder
gleich zu einer eingestellten Wahrscheinlichkeit ist.
Alternativ dazu kann die Bremse betätigt werden, falls der
Grad der Notwendigkeit größer als ein oder gleich zu einem
eingestellten Grad ist und die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit größer als eine oder
gleich zu einer eingestellten Wahrscheinlichkeit ist.
Unter der Annahme, dass die gewünschte relative räumliche
Beziehung einem durch einen Fahrzeugbediener angeforderten
gegenseitigen Fahrzeugabstand entspricht, kann bestimmt
werden, dass eine Notwendigkeit für eine Verzögerung
vorhanden ist, falls der tatsächliche gegenseitige
Fahrzeugabstand geringer als der angeforderte gegenseitige
Fahrzeugabstand ist. Je größer die Differenz zwischen dem
angeforderten und dem tatsächlichen gegenseitigen
Fahrzeugabstand wird (angeforderter gegenseitiger
Fahrzeugabstand - tatsächlicher gegenseitiger
Fahrzeugabstand), als desto höher wird die Notwendigkeit
zur Verlangsamung angenommen. Die Notwendigkeit zur
Verlangsamung oder der Grad der Notwendigkeit kann somit
auf der Grundlage der Abweichung, d. h. einer durch
Subtraktion des tatsächlichen gegenseitigen
Fahrzeugabstands von dem angeforderten gegenseitigen
Fahrzeugabstand erlangten positiven/negativen Abweichung,
oder der Größe des Absolutwerts der Abweichung erfasst
werden. Die Notwendigkeit zur Verlangsamung oder der Grad
der Notwendigkeit kann anstelle von der Abweichung ebenso
auf der Grundlage eines auf die Abweichung bezogenen Betrag
bzw. Ausmaßes wie etwa einem durch Teilen der Abweichung
durch den angeforderten gegenseitigen Fahrzeugabstand
erlangtes Abweichungsverhältnis oder dergleichen bestimmt
sein. Gemäß dem Fahrsteuergerät und dem
Fahrsteuerverfahren, wie sie hier beschrieben sind, kann
die Möglichkeit einer unnötigen Betätigung der Bremse
weiter reduziert werden.
Für die Bremse ist es ebenso wünschenswert, dass der
Betriebszustand bzw. das Betätigungsmaß der Bremse
(beispielsweise das Bremsmaß (hart im Gegensatz zu weich))
zu einem Zustand entsprechend der Notwendigkeit hin
gesteuert wird. Jedoch ist die Erfindung nicht darauf
beschränkt. Die Bremse kann in einem vorbestimmten Zustand
betätigt werden, wenn die Notwendigkeit entsteht.
Ferner ist es wünschenswert, dass die Bremse ohne einer
durch einen Fahrzeugbediener ausgeführten Betätigung eines
Bremsbetätigungselements betreibbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann ein
Fahrsteuergerät eine Körpererfassungseinrichtung
beinhalten, die einen Körper in dem voreingestellten
Bereich vor dem Fahrzeug erfasst. Der eingestellte Bereich
kann sich zweidimensional oder dreidimensional erstrecken.
Die Körpererfassungseinrichtung kann einen Körper auf der
Grundlage eines Zustands erfassen, bei dem eine Reflexion
in Vorwärtsrichtung emittierter elektromagnetischer Wellen
beispielsweise durch eine Laserradarvorrichtung empfangen
wird, oder sie kann einen Körper auf der Grundlage eines
Videobildes erfassen, das beispielsweise durch eine CCD-
Kamera (Charge Coupled Device Camera) aufgenommen worden
ist.
Der eingestellte Bereich kann beruhend auf einem Bereich
bestimmt werden, in dem ein Körper durch die
Körpererfassungseinrichtung erfasst werden kann.
Beispielsweise kann der eingestellte Bereich beruhend auf
einem gemeinsamen Bereich zwischen einem Bereich der
Strahlung elektromagnetischer Wellen und einem Bereich
bestimmt werden, der einen Empfang reflektierter Wellen
ermöglicht, oder er kann auf der Grundlage eines Bereichs
bestimmt werden, der die Aufnahme des Bildes durch die CCD-
Kamera erlaubt. Ein derartiger Bereich, der eine Erfassung
eines Körpers ermöglicht, ist durch die
Körpererfassungseinrichtung oder dergleichen bestimmt und
kann in einigen Fällen durch klimatische Bedingungen oder
dergleichen ebenso bestimmt werden. Entspricht der
eingestellte Bereich einem zweidimensionalen Bereich, kann
der Bereich beispielsweise beruhend auf einer der
nachstehenden Bedingungen bestimmt werden: (a) der Winkel
der Strahlung elektromagnetischer Wellen in einer
horizontalen Richtung und (b) einem kürzeren Abstand aus
dem Abstand einer Strahlung elektromagnetischer Wellen und
dem Abstand eines Empfangs elektromagnetischer Wellen.
Entspricht der eingestellte Bereich einem dreidimensionalen
Bereich, kann der Bereich beispielsweise beruhend auf (c)
dem Winkel der Strahlung der elektromagnetischen Wellen in
einer horizontalen Richtung, (d) den Winkel der Strahlung
in einer vertikalen Richtung, (e) einer kürzeren Distanz
aus der Strahlungsdistanz und der Empfangsdistanz, etc.
bestimmt werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfasst
das Fahrsteuergerät eine tatsächliche Verzögerung des
Fahrzeugs. Das Bremssystem dient zur Betätigung der Bremse,
falls ein auf die Verzögerungsabweichung bezogenes Maß
gleich zu einem oder größer als ein voreingestelltes
abweichungsbezogenes Maß ist, wobei das
verzögerungsabweichungsbezogene Maß auf einen Wert bezogen
ist, der durch Subtraktion der erfassten tatsächlichen
Verzögerung von einer Sollverzögerung erlangt ist, welche
auf der Grundlage einer gewünschten relativen räumlichen
Beziehung und einer durch die Körpererfassungseinrichtung
erfassten tatsächlichen relativen räumlichen Beziehung
bestimmt ist.
Gemäß dem vorstehend angeführten Fahrsteuergerät wird eine
Sollverzögerung auf der Grundlage der tatsächlichen
relativen räumlichen Beziehung und der gewünschten
relativen räumlichen Beziehung bestimmt. Die Bremse wird
betätigt, falls das verzögerungsabweichungsbezogene Maß,
das auf einen durch Subtraktion der tatsächlichen
Verzögerung von der Sollverzögerung erlangten Wert bezogen
ist, größer als der oder gleich zu dem abweichungsbezogenen
Maß ist. Es ist geeignet, die Bremse im Falle einer
übermäßigen Verringerung der tatsächlichen Verzögerung
bezüglich der Sollverzögerung zu betätigen.
Die vorstehend beschriebenen Merkmale können unabhängig
voneinander übernommen werden. Selbst wenn die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit eines erfassten
Körpers geringer als eine eingestellte Wahrscheinlichkeit
ist, ist es insbesondere möglich, die Bremse für den Fall
zu betätigen, dass das verzögerungsabweichungsbezogene Maß
zumindest dem eingestellten Maß bezüglich der Abweichung
entspricht.
Gibt die relative räumliche Beziehung gemäß einem weiteren
Ausgestaltung der Erfindung an, dass das Fahrzeug
verlangsamt werden sollte, steuert das Bremssystem eine
eine Leistung zum Antrieb des Fahrzeugs zuführende
Antriebsvorrichtung und/oder eine zwischen der
Antriebsvorrichtung und dem Rad des Fahrzeugs angeordnete
Leistungsübertragungsvorrichtung vor einer Betätigung der
Bremse, sodass das Fahrzeug verzögert wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen Fahrsteuergerät wird die
Steuerung der Antriebsvorrichtung oder der
Leistungsübertragungsvorrichtung vor einer Betätigung der
Bremse ausgeführt, falls eine Notwendigkeit zur Verzögerung
des Fahrzeugs entsteht. Das heißt, die Steuerung
hinsichtlich der Antriebsvorrichtung oder der
Leistungsübertragungsvorrichtung wird vor einer Betätigung
der Bremse ausgeführt. Daher kann die Häufigkeit einer
Betätigung der Bremse entsprechend reduziert werden.
Die Ausgestaltung der Erfindung, nach der der Steuerung der
Antriebsvorrichtung oder der
Leistungsübertragungsvorrichtung eine höhere Priorität
zugewiesen wird, entspricht beispielsweise einer
Ausgestaltung, bei der, falls die Notwendigkeit zur
Verlangsamung des Fahrzeugs gering ist, die
Antriebsvorrichtung der die
Leistungsübertragungsvorrichtung gesteuert wird, und bei
der, falls die Notwendigkeit höher als ein eingestellter
Wert wird, eine Betätigung der Bremse zusätzlich zu der
Steuerung der Antriebsvorrichtung oder der
Leistungsübertragungsvorrichtung oder anstelle der
Steuerung der Antriebsvorrichtung oder der
Leistungsübertragungsvorrichtung ausgeführt wird.
Infolge der Steuerung der Antriebsvorrichtung wird das zu
dem Rad übertragene Antriebsdrehmoment reduziert, (was eine
Änderung zu einem negativen Drehmoment beinhaltet), sodass
die Drehgeschwindigkeit des Rads reduziert wird. Infolge
der Steuerung der Leistungsübertragungsvorrichtung wird das
Verhältnis zwischen der Drehgeschwindigkeit der
Antriebsvorrichtung und der Drehgeschwindigkeit des Rads
geändert, sodass die Drehgeschwindigkeit des Rads reduziert
wird. Eine derartige Verzögerung beinhaltet nicht nur eine
Verzögerung auf der Grundlage einer im Allgemeinen als
Motorbremsung bezeichneten Verzögerung, sondern ebenso eine
Verzögerung, die erreicht wird, indem das zu dem Rad
übertragene Antriebsdrehmoment geringer als das
Fahrwiderstandsdrehmoment gemacht wird.
Beinhaltet die Antriebsvorrichtung eine Kraftmaschine, ist
eine Steuerung zur Reduzierung des Ausgangsdrehmoments der
Kraftmaschine und dergleichen in der vorstehend angeführten
Verzögerung beinhaltet. Beinhaltet die Antriebsvorrichtung
einen elektrischen Motor, ist eine Steuerung einer
Reduzierung des Ausgangsdrehmoments des elektrischen Motors
oder dergleichen (einschließlich der Ausführung eines
energiewiedergewinnenden Bremsvorgangs durch einen
elektrischen Motor) in der Verzögerung beinhaltet.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung dient das
Bremssystem zur Steuerung der Antriebsvorrichtung und/oder
der Leistungsübertragungsvorrichtung, falls die relative
räumliche Beziehung eine voreingestellte Steuerbedingung
erfüllt, und dient die Verzögerungsvorrichtung zur
Betätigung der Bremse, falls die relative räumliche
Beziehung eine Bremsbetätigungsbedingung erfüllt.
Es ist wünschenswert, dass die Steuerbedingung so
eingestellt ist, dass sie erfüllt wird, wenn der Grad der
Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs im Vergleich zu
der Bremsbetätigungsbedingung geringer ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht
oder unterbindet das Fahrsteuergerät eine Betätigung der
Bremse auf der Grundlage eines Zustands einer
Bremssteuervorrichtung, die einen Bremsbetriebszustand
steuert, und/oder eines Fahrzustands des Fahrzeugs.
Ist gemäß dieser Ausgestaltung eine Betätigung der Bremse
unterbunden, wird die Bremse selbst dann nicht betätigt,
falls die relative räumliche Beziehung angibt, dass eine
Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs vorhanden ist.
Es wird angenommen, dass eine Betätigung der Bremse ohne
eine durch einen Fahrzeugbediener ausgeführte
Bremsbetätigung nicht wünschenswert ist, d. h. ohne dass der
Bediener sich der Bremsbetätigung bewusst ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die
Betätigung der Bremse in zumindest einem Zustand aus (a)
einem Umstand, bei dem ein Wert entsprechend einem
Schlupfzustand des Rads des Fahrzeugs gleich zu einem oder
größer als ein eingestellter Wert ist, oder einem Umstand,
in dem eine große Möglichkeit dafür besteht, dass der Wert
gemäß dem Schlupfzustand des Rads des Fahrzeugs gleich zu
dem oder größer als der eingestellte Wert wird, und (b),
wenn die Bremssteuervorrichtung sich in einem Zustand
befindet, in dem eine Betätigung der Bremse nicht
wünschenswert ist, unterbunden. Ist der Wert gemäß dem
Schlupfzustand des Rads des Fahrzeugs gleich zu dem oder
größer als der eingestellte Wert, besteht die Gefahr, dass
die Räder von einem Schlupfzustand durch die
Bremsbetätigung in einen Blockadezustand gebracht werden.
Selbst wenn der eingestellte Zustand gegenwärtig nicht
erreicht worden ist, besteht die Gefahr, dass die
Bremsbetätigung die Räder von dem Schlupfzustand in den
Blockadezustand bringen kann. Es wird daher bevorzugt, die
Bremsbetätigung zu unterbinden.
Es ist ebenso nicht wünschenswert, die Bremse im Falle
einer Überhitzung eines Bremsflüssigkeitsdruckaktuators,
der betätigt wird, wenn elektrische Energie zugeführt wird,
oder im Falle eines abnormalen Zustands der
Bremssteuervorrichtung zu betätigen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
das Fahrsteuergerät eine Alarmvorrichtung, die einen Alarm
erzeugt, wenn eine Betätigung der Bremse durch die
Bremsbetätigungszulassungsvorrichtung/Brems
betätigungsunterbindungsvorrichtung unterbunden ist.
Ist die Alarmvorrichtung vorgesehen, kann einem
Fahrzeugbediener mitgeteilt werden, dass eine Betätigung
der Bremse unterbunden ist, selbst wenn die relative
räumliche Beziehung angibt, dass eine Betätigung der Bremse
wünschenswert ist. Dann kann der Fahrzeugbediener als
Reaktion auf den Alarm eine geeignete Bedienung ausführen.
Ist ein Bremsvorgang erforderlich, wird dem Bediener die
Betätigung des Bremsbetätigungselements gemäß der
Notwendigkeit erlaubt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
die Verzögerungsvorrichtung eine Bremssteuereinrichtung,
die einen Betriebszustand einer Bremse steuert, und
beinhaltet die Bremssteuereinrichtung einen Fahrt- bzw.
Temposteuerabschnitt, der einen Betriebszustand der Bremse
gemäß einer Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs
steuert.
Während einer Fahrt- bzw. Temposteuerung wird eine
Steuerung ausgeführt, sodass die relative räumliche
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vorangehenden
Fahrzeug fortfährt, einer durch eine Bedienperson
angeforderten relativen räumlichen Beziehung oder einer
voreingestellten relativen räumlichen Beziehung zu
entsprechen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
die Bremssteuervorrichtung einen Anti-Blockier-
Steuerabschnitt, der die Bremse so steuert, dass, falls die
Bremse sich in einem betätigten Zustand befindet und ein
Wert, der einen Schlupfzustand des sich einem blockierten
Zustand befindlichen Rads angibt, größer als ein
voreingestellter Wert ist, der Schlupfzustand des Rads in
einen passenden Bereich gebracht wird, selbst wenn ein
Bremsbetätigungselement durch einen Fahrzeugbediener nicht
betätigt ist.
Für den Fall, dass ein automatischer Bremsvorgang die Räder
aus einem Schlupfzustand in einen Blockadezustand bringt,
selbst wenn kein Bremsvorgang durch einen Fahrzeugbediener
ausgeführt wird, wird eine Anti-Blockier-Steuerung
gestartet. Selbst wenn die Räder in dem Schlupfzustand
aufgrund eines automatischen Bremsvorgangs während einer
Fahrt- bzw. Temposteuerung in den Blockadezustand gebracht
werden, kann folglich eine Verschlechterung der
Fahrstabilität des Fahrzeugs effektiv verhindert werden.
Daher wird bevorzugt, sowohl die Fahrt- bzw. Temposteuerung
als auch die Anti-Blockier-Steuerung zu verwenden. Es wird
ferner bevorzugt, auf den Start der Anti-Blockier-Steuerung
hin die Fahrt- bzw. Temposteuerung zu unterbinden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
das Fahrsteuergerät einen Fahrzeugverhalten-
Steuerabschnitt, der die Bremse und/oder die
Antriebsvorrichtung steuert, falls ein Verhalten des
Fahrzeugs im Vergleich zu einem eingestellten Zustand
instabil ist, sodass das Verhalten des Fahrzeugs in einen
passenden Zustand gebracht wird.
Bei dem Fahrsteuergerät gemäß vorstehender Beschreibung
wird wie bei der Ausführung in dem vorstehend angeführten
Fall bevorzugt, die Fahrtsteuerung bzw. Temposteuerung auf
den Start der Fahrzeugverhalten-Steuerung hin zu
unterbinden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
ein Fahrsteuergerät, das einen Fahrzustand eines Fahrzeugs
auf der Grundlage einer relativen räumlichen Beziehung
zwischen dem Fahrzeug und einem vor dem Fahrzeug fahrenden
vorangehenden Fahrzeug in einem voreingestellten Bereich
steuert, eine Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung, die einen Steuerbefehlswert
bezüglich einer Verzögerung des Fahrzeugs auf der Grundlage
der relativen räumlichen Beziehung bestimmt. Darüber hinaus
steuert eine Bremssteuereinrichtung einen Betriebszustand
einer Bremse zur Verlangsamung einer Drehung eines Rads
gemäß dem von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung empfangenen Steuerbefehlswert
und erfasst eine Steuerabnormalitätsbestimmungseinrichtung
eine Steuerabnormalität auf der Grundlage einer logischen
Konsistenz von Inhalten einer Vielzahl von Teilen einer
Information, die ein Teil einer zwischen der
Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung und der
Bremssteuereinrichtung übertragenen Information beinhaltet.
Bei dem Fahrsteuergerät gemäß vorstehender Beschreibung
wird eine Steuerabnormalität auf der Grundlage einer
Vielzahl von Teilen einer Information erfasst, die ein Teil
einer Kommunikationsinformation beinhaltet.
Steuerabnormalitäten werden durch fehlerhafte Vorgänge oder
fehlende Vorgänge von Computern, Aktuatoren und
dergleichen, durch Kommunikationsabnormalitäten, etc.
verursacht.
Eine Steuerabnormalität tritt beispielsweise auf, falls ein
Aktuator gemäß einem Steuerbefehlswert nicht betätigt wird,
oder falls ein Steuerbefehlswert nicht gemäß einem Programm
erzeugt wird, oder falls infolge einer Abnormalität eines
Sensors oder dergleichen ein tatsächlich auftretendes
Phänomen bezüglich des Zustands des Betriebs der Bremse,
die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und
dem vorangehenden Fahrzeug, etc. nicht korrekt erfasst
wird, oder falls ein Inhalt einer Steuerbefehlsinformation
oder ein Inhalt einer Steuerergebnisinformation infolge
einer Kommunikationsänderung oder dergleichen geändert ist.
Eine Steuerabnormalität kann erfasst werden, falls die
Inhalte von zwei oder mehr Teilen einer Information nicht
logisch konsistent sind. Da die Bremssteuervorrichtung den
Betriebszustand der Bremse gemäß einem Steuerbefehlswert
steuert, der von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung übertragen ist, kann zumindest
eines der zwei oder mehr Teile der Information der
Steuerbefehlswertübertragungsinformation entsprechen. In
diesem Fall beinhaltet die Steuerabnormalität: (a) eine
Abnormalität, dass, falls eine Vielzahl von Teilen einer
Steuerbefehlswertübertragungsinformation vorhanden ist,
zumindest zwei der Teile der Übertragungsinformation nicht
logisch konsistent sind, (b) eine Abnormalität, dass ein
Teil einer Steuerbefehlswertübertragungsinformation und ein
durch einen Computer erlangter Sensorerfassungswert oder
ein Teil einer durch den Computer erzeugten Information,
etc. nicht logisch konsistent sind, (c) eine Abnormalität,
dass der Inhalt eines Teils einer
Steuerbefehlswertübertragungsinformation und der Inhalt
eines Teils einer gemäß einer Echo-Rücksendungs-Anforderung
zurückgesendeten Information nicht logisch konsistent sind,
etc.
Beinhaltet eine Vielzahl von Teilen einer durch die
Bremssteuervorrichtung von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung empfangenen Information eine
Bremsanforderungsinformation und eine Sollverzögerung
angebende Information, kann bestimmt werden, dass eine
logische Konsistenz vorhanden ist. Falls die Teile der
Information eine Bremsanforderungsinformation und eine
Sollbeschleunigung angebende Information (Verzögerung mit
einem negativen Wert) beinhalten, kann bestimmt werden,
dass eine logische Abnormalität (a) vorhanden ist.
Beinhaltet ferner die durch die Bremssteuervorrichtung
empfangene Information eine Bremsanforderungsinformation
und entspricht die durch einen Sensor erfasste
Bremsbetätigungskraft einem Wert "0", kann bestimmt werden,
dass keine logische Konsistenz (b) vorhanden ist. Überträgt
die Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung eine
Bremsanforderungsanforderungsinformation zu der
Bremssteuereinrichtung und beinhaltet die gemäß einer Echo-
Rücksendungs-Anforderung zurückgesendete Information nicht
eine Bremsanforderungsinformation, kann bestimmt werden,
dass keine logische Konsistenz vorhanden ist (c).
Falls zusätzlich zu der Echo-Rückführungs-Anforderung die
Übertragung einer durch die Bremssteuervorrichtung
erfassten Information oder einer dadurch erzeugten
Information angefordert ist, kann erfasst werden, ob eine
logische Konsistenz zwischen der von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung übertragenen Information und
der von der Bremssteuervorrichtung übertragenen Information
besteht. Falls die Bremssteuervorrichtung eine Information
überträgt, die einen Zustand eines
Bremsbetriebszustandsmerkers bzw. einer
Bremsbetriebszustandskennung so angibt, dass sie während
eines Betriebs der Bremse gesetzt ist, und dass der von der
Bremssteuervorrichtung übertragene
Bremsbetriebszustandsmerker in einem zurückgesetzten
Zustand ist, obwohl eine Bremsanforderungsinformation von
der Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung
übertragen ist, kann bestimmt werden, dass keine logische
Konsistenz vorhanden ist.
Mit einem Aufbau, bei dem eine Steuerabnormalität auf der
Grundlage der Inhalte einer Vielzahl von Teilen einer eine
Kommunikationsinformation beinhaltenden Information erfasst
wird, kann somit ein Fehlbetrieb oder ein fehlender Betrieb
der Bremse in einen frühen Zustand erfasst werden und kann
daher die Zuverlässigkeit des Fahrsteuergeräts verbessert
werden.
Es ist nicht wesentlich, dass eine Steuerabnormalität auf
der Grundlage einer Vielzahl von Teilen einer Information
erfasst wird, die eine
Steuerbefehlswertübertragungsinformation beinhaltet. Das
heißt, es ist möglich, eine Steuerabnormalität auf der
Grundlage einer Vielzahl von Teilen einer Information zu
erfassen, die eine Steuerbefehlswertübertragungsinformation
nicht beinhaltet. Beispielsweise kann eine
Steuerabnormalität auf der Grundlage einer Vielzahl von
Teilen einer Information erfasst werden, die einen durch
einen Computer erlangten Sensorerfassungswert oder eine
durch den Computer erzeugte Information beinhaltet.
Die hier beschriebenen technischen Merkmale können für ein
Fahrsteuergerät angewendet werden, das in einem der
vorstehend angeführten Ausgestaltungen der Erfindung
beschrieben ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet
ein Fahrsteuergerät eine Steuervorrichtung, die das Fahrzeug
antreibende Antriebsvorrichtung und/oder eine zwischen der
Antriebsvorrichtung und dem Rad des Fahrzeugs angeordnete
Leistungsübertragungsvorrichtung als Reaktion auf einen von
einer Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung
übertragenen Steuerbefehlswert steuert, wobei eine
Steuerabnormalitätserfassungseinrichtung die
Steuerabnormalität auf der Grundlage der Vielzahl der Teile
der Information erfasst, die eine Information hinsichtlich
einer Kommunikation zwischen der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung, der Bremssteuereinrichtung
und der Steuervorrichtung beinhaltet.
Wird beispielsweise eine ein Herunterschalten anweisende
Information von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungsvorrichtung übertragen, obwohl ein mit der
Steuervorrichtung verbundener Temposteuerschalter sich in
einem Aus-Zustand befindet (keine Fahrt- bzw.
Temposteuerung erforderlich), kann bestimmt werden, dass
eine logische Abnormalität vorhanden ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
unterbindet die Bremssteuereinrichtung eine Betätigung der
Bremse, falls die Steuerabnormalität durch die
Steuerabnormalitätserfassungseinrichtung erfasst ist.
Ist eine Betätigung der Bremse auf eine Erfassung einer
Steuerabnormalität hin unterbunden, wird ein Fehlbetrieb
der Bremse in einem früheren Zustand unterbunden. Es ist
ebenso möglich, die Steuerung der Antriebsvorrichtung oder
der Leistungsübertragungsvorrichtung sowie die Betätigung
der Bremse zu unterbinden.
Ist ferner ein Aufbau vorgesehen, bei dem ein Alarm auf
eine Erfassung einer Steuerabnormalität hin erzeugt wird,
kann einem Fahrzeugbediener das Auftreten einer
Steuerabnormalität mitgeteilt werden. Dann kann der
Fahrzeugbediener beispielsweise eine Bremsbetätigung gemäß
der Notwendigkeit ausführen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steuert
ein Fahrsteuergerät einen Fahrzustand eines Fahrzeugs auf
der Grundlage einer relativen räumlichen Beziehung zwischen
dem Fahrzeug und einem vorangehenden Objekt vor dem
Fahrzeug in einem voreingestellten Bereich. Das
Fahrsteuergerät bestimmt eine Wahrscheinlichkeit, dass ein
in dem eingestellten Bereich erfasstes Objekt dem an einer
gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug vorne fahrenden
vorangehenden Fahrzeug entspricht, und ein Bremssystem
betätigt eine Bremse, welche eine Drehung eines Rads des
Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden
Objekt angibt, dass das Fahrzeug verzögert werden sollte,
wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem
Fahrzeug und dem vorangehenden Objekt, die angibt, dass das
Fahrzeug verlangsamt werden sollte, einen Zustand
beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich
zu einer voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer
als die voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
Das in dem voreingestellten Bereich vor dem Fahrzeug
vorhandene Objekt kann sich in einem Bewegungszustand oder
ebenso in einem stationären Zustand befinden. Das hier
beschriebene Fahrsteuergerät kann jedes Merkmal aus den
beschriebenen technischen Merkmalen in jedem der vorstehend
beschriebenen Ausgestaltungen der Erfindung übernehmen.
Das Vorstehende und weitere Ziele, Merkmale und Vorteile
der Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf
die angefügte Zeichnung ersichtlich, wobei gleiche
Bezugszeichen zur Darstellung gleichartiger Elemente
verwendet werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung zur Veranschaulichung eines
Gesamtaufbaus eines Fahrsteuergeräts gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 2 ein Schaltbild einer Bremsvorrichtung mit einem
Bremssteueraktuator, den das Fahrsteuergerät gemäß Fig. 1
beinhaltet,
Fig. 3A und 3B Prinzipdarstellungen des in Fig. 2
gezeigten Bremssteueraktuators,
Fig. 4 eine Darstellung zur Angabe einer durch das
Fahrsteuergerät ausgeführten Steuerung,
Fig. 5 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
einem im Weiteren als ROM bezeichneten Nur-Lese-Speicher
gespeicherten Sollververzögerungsbestimmungsprogramms der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU (ECU bezeichnet eine
electronische Steuereinheit) des Fahrsteuergeräts,
Fig. 6 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM gespeicherten Tempo- bzw. Fahrtsteuerprogramms der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 7 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM gespeicherten Steuerprogramms einer
Alarmvorrichtung der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 8 ein Kennfeld zur Angabe einer in dem ROM
gespeicherten Sollverzögerungsbestimmungstabelle der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 9 ein Kennfeld zur Angabe einer in dem ROM
gespeicherten für Bremszwecke verwendeten
Sollverzögerungsbestimmungstabelle der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 10 ein Kennfeld zur Angabe einer in dem ROM
gespeicherten Tabelle zur Bestimmung eines ersten
Annäherungsabstands der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 11 ein Kennfeld zur Angabe einer in dem ROM
gespeicherten Tabelle zur Bestimmung eines zweiten
Annäherungsabstands der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 12 ein Kennfeld zur Angabe einer in dem ROM
gespeicherten Tabelle zur Bestimmung eines dritten
Annäherungsabstands der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU,
Fig. 13 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
einem ROM gespeicherten Temposteuerprogramms einer in Fig.
1 dargestellten Kraftmaschinen-ECU,
Fig. 14 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM einer in Fig. 1 dargestellten Bremsen-ECU
gespeicherten Flüssigkeitsdrucksteuerprogramms,
Fig. 15 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM der Bremsen-ECU gespeicherten Auslöse- bzw.
Aktivierungsprogramms für eine Alarmvorrichtung,
Fig. 16 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer durch
die Bremsen-ECU ausgeführten Steuerung,
Fig. 17 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM der Fahrzeugabstandssteuerung-ECU gespeicherten
Abnormalitätserfassungsprogramms,
Fig. 18 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM der Kraftmaschinen-ECU gespeicherten
Abnormalitätserfassungsprogramms,
Fig. 19 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM der Kraftmaschinen-ECU gespeicherten
Abnormalitätserfassungsprogramms, und
Fig. 20 ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung eines in
dem ROM der Bremsen-ECU gespeicherten
Abnormalitätserfassungsprogramms.
Ein Beispiel eines Fahrsteuergeräts gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend unter
Bezugnahme auf die angefügte Zeichnung beschrieben. Das
Fahrsteuergerät beinhaltet eine Alarmvorrichtung.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 sind eine im Weiteren als
Fahrzeugabstandsteuerungs-ECU bezeichnete elektronische
Steuereinheit 12 für eine Fahrzeugabstandssteuerung, eine
eine im Weiteren als Kraftmaschinen-ECU bezeichnete ECU 14
für eine Kraftmaschine und eine im Weiteren als Bremsen-ECU
bezeichnete ECU 16 für eine Bremse jeweils im Wesentlichen
durch einen Computer ausgebildet, der eine im Weiteren als
CPU bezeichnete Zentraleinheit, einen im Weiteren als RAM
bezeichneten Speicher mit wahlfreiem Zugriff, ein ROM,
einen Eingabe-Ausgabe-Abschnitt, etc. beinhaltet. Die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 und die Bremsen-ECU 16
sind mit der Kraftmaschinen-ECU 14 verbunden und es werden
zwischen ihnen Kommunikationen hinsichtlich Informationen
ausgeführt.
Eine Laserradarvorrichtung 20 ist mit der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 verbunden. Die
Laserradarvorrichtung 20 beinhaltet einen
Arithmetikabschnitt 22, der im Wesentlichen durch einen
Computer ausgebildet ist. Der Arithmetikabschnitt 22
bestimmt eine relative Position eines erfassten
Objektkörpers bezüglich dem Fahrzeug und das Änderungsmaß
der relativen Position und überträgt eine die relative
Position und das Änderungsmaß hinsichtlich der relativen
Position angebende Information zu der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12. Ferner bestimmt der
Arithmetikabschnitt 22 eine Wahrscheinlichkeit (nachfolgend
als "Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit" bezeichnet) K,
dass der erfasste Objektkörper einem Körper entspricht, der
in der gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug fährt, und
überträgt die Wahrscheinlichkeit K zu der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12.
Da die Laserradarvorrichtung 20 in der JP-A-11-45398
erläutert ist, wird auf ihre detaillierte Beschreibung
verzichtet. Die Laserradarvorrichtung 20 ist an einem
vorderen Abschnitt des Fahrzeugs wie beispielsweise unter
einem vorderen Stoßdämpfer angeordnet. Die
Laserradarvorrichtung 20 emittiert ein Laserlicht vor das
Fahrzeug und empfängt von Objekten vor dem Fahrzeug
reflektiertes Licht. Die Laserradarvorrichtung 20
entspricht einem Typ für eine zweidimensionale Abtastung,
bei dem ein Laserlicht in einem vorbestimmten
Strahlungsbereich in der horizontalen Richtung und der
hierzu senkrechten Richtung infolge einer Drehung eines
Polygonspiegels eine Abtastung ausführt. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel ist der mit dem Laserlicht bestrahlte
Strahlungsbereich in 630 kleine Abschnitte eines Musters
aus 105 Abschnitten in der horizontalen Richtung und 6
Abschnitten in der hierzu senkrechten Richtung geteilt. Auf
der Grundlage des Empfangszustands des von den kleinen
Abschnitten reflektierten Lichts wird ein Objektkörper in
dem voreingestellten Bereich erfasst.
Bezüglich der Laserradarvorrichtung 20 kann ein Bereich
eingestellt werden, in dem ein Objektkörper durch die
Laserradarvorrichtung 20 erfasst werden kann. In diesem
Ausführungsbeispiel jedoch wird der voreingestellte Bereich
auf der Grundlage des Strahlungsbereichs und dem kleineren
Parameter aus dem Parameter der Laserlichtemissionsdistanz
und dem Parameter der Empfangsdistanz reflektierten Lichts
bestimmt. Der voreingestellte Bereich wird durch die
Leistungsfähigkeit der Laserradarvorrichtung 20 bestimmt
und kann ebenso aufgrund von Faktoren wie etwa klimatischen
Bedingungen variieren.
Bei der Laserradarvorrichtung 20 werden Bereiche
kombiniert, von denen auf der Grundlage des Zustands eines
Empfangs von reflektierten Lichts angenommen wird, dass sie
einen und denselben Körper (das heißt einen einzigen
Körper) angeben, und wird eine (in zweidimensionaler Weise
ausgedrückte) relative Position des kombinierten Bereichs
(des einen und desselben Objektkörpers) bestimmt.
Die relative Position wird durch einen Punkt in einem
zweidimensionalen ebenen Koordinatensystem dargestellt, das
durch eine vorausgesagte Fahrlinie des Fahrzeugs und eine
zu der vorausgesagten Fahrlinie senkrechten Linie (das
heißt eine zu der Fahrzeugbreitenrichtung parallele Linie)
bezüglich des Fahrzeugs definiert ist. Die vorausgesagte
Fahrlinie wird auf der Grundlage des Kurvenradius R des
Fahrzeugs und dergleichen bestimmt. Die Position Z des
erfassten Objektkörpers in der vorausgesagten Fahrrichtung
stellt seine Entfernung von dem Fahrzeug entlang der
vorausgesagten Fahrlinie dar, das heißt den gegenseitigen
Fahrzeugabstand Z dar. Die Position X des erfassten
Objektkörpers in der Breitenrichtung entspricht einer
Abweichung des Körpers von dem Fahrzeug in der zu der
vorausgesagten Fahrlinie des Fahrzeugs senkrechten
Richtung. Gemäß dem Ausführungsbeispiel wird das durch die
vorausgesagte Fahrlinie und eine zu der vorausgesagten
Fahrlinie senkrechte Linie definierte ebene
Koordinatensystem in ein orthogonales ebenes
Koordinatensystem durch Transformation der vorausgesagten
Fahrlinie in eine gerade Linie transformiert. Die Position
(X, Z) in dem transformierten orthogonalen ebenen
Koordinatensystem ist als eine relative Position des
Objektkörpers festgelegt.
Die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K wird auf der
Grundlage der relativen Position (X, Z) des Objektkörpers
bestimmt. Ein in dem orthogonalen ebenen Koordinatensystem
ausgedrückter Bereich (X, Z) ist in eine Vielzahl von
Bereichen unterteilt. Auf der Grundlage dessen, zu welchem
der Bereiche die relative Position (X, Z) der Objektkörper
gehört, wird die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K
bestimmt. Ein trichterförmiger Bereich vor dem Fahrzeug,
das heißt ein zugespitzter Bereich, der in der X-Richtung
mit einem Voranschreiten in der Z-Richtung schmaler wird,
ist als ein erster Bereich A1 festgelegt. Ein Bereich, der
einen sich vor dem ersten Bereich A1 erstreckenden
Abschnitt und sich von dem ersten Bereich A1 in die X-
Richtungen (den Richtungen in der Fahrzeugbreite)
erstreckende Abschnitte beinhaltet, ist als ein zweiter
Bereich A2 festgelegt. In gleichartiger Weise sind ein
dritter Bereich A3, ein vierter Bereich A4, . . . in dieser
Reihenfolge vorgesehen, sowie der Abstand von dem Fahrzeug
ansteigt. Der n-te Bereich An weist einen Abschnitt auf,
der von dem Fahrzeug weiter entfernt ist, als der (n-1)te
Bereich A(n-1). Ein Bereich mit einer größeren Zahl n weist
einen Abschnitt auf, der in der X-Richtung mit einem
Fortschreiten in der Z-Richtung eine größere Spreizung
aufweist. Ein jeder Bereich An ist in Entsprechung zu einer
Wahrscheinlichkeit Kn in dem Arithmetikabschnitt 22
gespeichert. Der Wert der Wahrscheinlichkeit Kn fällt,
sowie die Zahl n ansteigt.
Gehört beispielsweise ein Mittelpunkt (X, Z) des
Objektkörpers zu dem m-ten Bereich Am, ist die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit Km entsprechend dem
m-ten Bereich Am als eine
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K (= Km) festgelegt.
Eine die relative Position (X, Z) des Objektkörpers in dem
zweidimensionalen orthogonalen Koordinatensystem angebende
Information, eine das Maß (ΔX, ΔZ) der Änderung
hinsichtlich der relativen Position angebende Information
und eine die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K
angebende Information werden von der Laserradarvorrichtung
20 der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragen.
Die zu der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragene
relative Position (X, Z) des Objektkörpers entspricht der
relativen Position des mittleren Punkts des Objektkörpers.
Jedoch kann eine repräsentative Position, die sich von dem
mittleren Punkt bzw. dem Mittelpunkt des Objektkörpers
unterscheidet, ebenso als die relative Position des
Objektkörpers festgelegt sein.
Die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K kann ebenso
unter Berücksichtigung der relativen Position eines Punkts
eines Objektkörpers bestimmt werden, der sich von dem
mittleren Punkt unterscheidet. Gehört beispielsweise
zumindest ein Abschnitt eines Objektkörpers (beispielsweise
ein Abschnitt seiner Außenfläche bzw. seines Äußeren) zu
dem ersten Bereich A1, ist die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K auf K1 festgelegt.
Ferner ist es ebenso möglich, Bereiche, zu welchen eine
Vielzahl von den Objektkörper darstellenden Punkten
gehören, zu bestimmen und den Mittelwert oder einen
dazwischen liegenden Wert der Werte einer
Wahrscheinlichkeit entsprechend den bestimmten Bereichen
als eine Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K
festzulegen. In diesem Fall kann die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K unter
Berücksichtigung einer Gewichtung festgelegt werden.
Beispielsweise wird die Gewichtung des Bereichs, zu dem der
Mittelpunkt gehört, erhöht und wird die Gewichtung
hinsichtlich der Bereiche reduziert, zu welchen den äußeren
Verlauf des Objektkörpers definierende Punkte gehören.
Die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K kann auf der
Grundlage eines Ergebnisses einer Erfassung eines
Objektkörpers bestimmt werden und kann ebenso auf der
Grundlage einer vorher bestimmten
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit bestimmt werden. In
diesem Fall kann die bestimmte Gewichtung einer
gegenwärtigen Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit
bezüglich der vorherigen
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit beruhend auf dem
gegenseitigen Fahrzeugabstand Z bestimmt werden.
Beispielsweise kann die bestimmte Gewichtung erhöht werden,
sowie der gegenseitiger Fahrzeugabstand Z abnimmt.
Ebenso ist die Verwendung eines Aufbaus möglich, bei dem
die Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K durch die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 bestimmt wird.
Eine die relative Position und dergleichen angebende
Information, die von der Laserradarvorrichtung 20 zu der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragen wird, kann
ebenso eine Information hinsichtlich von allen den kleinen
Abschnitten beinhalten, die nach einer Gruppierung als
Objektkörper betrachtet werden.
Auf der Grundlage der relativen Position des Objektkörpers
und des Änderungsmaßes hinsichtlich der relativen Position,
welche von der Laserradarvorrichtung 20 empfangen werden,
bestimmt die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12, ob der
Objektkörper sich auf der Grundlage der relativen
Geschwindigkeit des Objektkörpers und der Geschwindigkeit
des Fahrzeugs in einem Bewegungszustand oder einem
stationären Zustand befindet. Falls eine
Annäherungsgeschwindigkeit, das heißt eine Art der
relativen Geschwindigkeit zumindest einer voreingestellten
Geschwindigkeit entspricht, oder falls der absolute Wert
einer Differenz zwischen der relativen Geschwindigkeit und
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs zumindest einem
voreingestellten Wert entspricht (falls diese zwei
Geschwindigkeiten fast gleich sind), kann bestimmt werden,
dass der Objektkörper sich in einem stationären Zustand
befindet.
Ferner bestimmt die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 die
Fahrzeugsollverzögerungen α*n, α*nB etc. auf der Grundlage
der relativen Position des Objektkörpers und des
Änderungsmaßes der relativen Position, einer von der
Kraftmaschinen-ECU 14 empfangenen Information, etc. Ferner
erzeugt die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 eine
Information zur Steuerung der Kraftmaschine und
dergleichen, eine das Vorhandensein/das Fehlen einer
Bremsanforderung angebenden Information etc. und überträgt
eine derartige Information zu der Kraftmaschinen-ECU 14.
Die das Vorhandensein/das Fehlen einer Bremsanforderung
angebende Information, die eine Sollverzögerung α*nB
angebende Information, etc. werden zu der Bremsen-ECU 16
über die Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Weiterhin bestimmt die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12
einen Kurvenradius bzw. Lenkradius R des Fahrzeugs auf der
Grundlage des Lenkwinkels θ eines Lenkrads und der
Fahrgeschwindigkeit Vn und überträgt eine den Kurvenradius
R angebende Information zu der Laserradarvorrichtung 20.
Die den Lenkwinkel θ des Lenkrads angebende Information
wird von der Bremsen-ECU 16 über die Kraftmaschinen-ECU 14
übertragen. Die die Fahrgeschwindigkeit Vn angebende
Information wird von der Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Die Kraftmaschinen-ECU 14 ist mit einem Tempo- bzw.
Fahrtsteuerschalter 26, einem Auswahlschalter 28 für einen
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand, einem
Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 30, einem
Gaspedalbetätigungssensor 32 etc. verbunden und ist ebenso
mit einer Übertragungs-ECU bzw. Getriebe-ECU 34 verbunden
und mit einer Drosselsteuervorrichtung 36 etc. verbunden,
die einem Komponentenelement des Kraftmaschinengeräts,
entspricht. Auf der Grundlage des Gaspedalversatzes und
dergleichen steuert die Kraftmaschinen-ECU 14
Ansteuerzustände verschiedener Komponentenelemente des
Kraftmaschinengeräts.
Der Temposteuerschalter 26 ist zumindest zwischen einer
Position, um eine Temposteuerung anzuweisen, und eine
Position auswählbar, um die Temposteuerung nicht
anzuweisen. Der Fahrzeugzeitabstandsauswahlschalter 28
dient zur Auswahl eines gegenseitigen Fahrzeugzeitabstands
in einer Situation, in der die Temposteuerung angewiesen
ist. Der Temposteuerschalter 26 und der
Fahrzeugzeitabstandsauswahlschalter 28 werden durch einen
Bediener des Fahrzeugs betätigt. Durch Betätigung des
Fahrzeugzeitabstandsauswahlschalters 28 kann der Bediener
des Fahrzeugs eine durch den Bediener gewünschte
angeforderte relative Positionsbeziehung einstellen.
Der Fahrzeugzeitabstandsauswahlschalter 28 erlaubt eine
Auswahl eines Zeitabstands bzw. einer Zeitdistanz von drei
gegenseitigen Fahrzeugzeitabständen, das heißt eines
kurzen, eines mittleren und eines langen gegenseitigen
Fahrzeugzeitabstands. Der kurze, der mittlere und der lange
Fahrzeugzeitabstand stellen beispielsweise Zeitdauern dar,
die gegenseitigen Fahrzeugabständen von etwa 40 m, etwa 45 m
und etwa 55 m entsprechen, wenn das Fahrzeug sich mit 80 km/h
bewegt. In der Temposteuerung wird der Fahrzustand des
Fahrzeugs so gesteuert, dass der gegenseitige
Fahrzeugabstand zwischen dem Fahrzeug und dem
vorausgehenden Fahrzeug gleich zu einem gegenseitigen
Fahrzeugabstand gehalten wird, der dem ausgewählten
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand entspricht. Wird jedoch
ein vorangehendes Fahrzeug nicht erfasst, wird eine
derartige Steuerung ausgeführt, dass das Fahrzeug mit einer
Geschwindigkeit fährt, die gleich zu einer voreingestellten
Geschwindigkeit ist oder geringer als die voreingestellte
Geschwindigkeit ist. In diesem Fall erfolgt die
Geschwindigkeitseinstellung in separater Weise durch einen
Bediener des Fahrzeugs.
Der Zustand des Temposteuerschalters 26 (eine eine
angewiesene Temposteuerung oder eine eine nicht angewiesene
Temposteuerung angebende Information), der Zustand des
Fahrzeugzeitabstandsauswahlschalters 28 (eine Information,
die wie vorstehend beschrieben ausgewählt einen
angeforderten gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand angibt) und
eine die durch den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 30
erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit angebende Information
werden zu der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragen.
Eine derartige Information wird für die Temposteuerung
benötigt und kann als Fahrzeuginformation zum Zwecke einer
Temposteuerung bezeichnet werden.
Die Tempo- bzw. Fahrtsteuerung wird unterbunden, wenn ein
Gaspedal durch einen Bediener des Fahrzeugs betätigt wird,
oder wenn ein Bremspedal durch einen Bediener des Fahrzeugs
bedient wird, etc. Die Temposteuerung wird ebenso auf eine
Ausführung einer Anti-Blockier-Bremssteuerung, eine
Fahrzeugverhalten-Steuerung und dergleichen hin
unterbunden. Es ist wünschenswert, dass durch einen
Bediener des Fahrzeugs ausgeführte Betätigungen mit einer
höheren Priorität als die Temposteuerung versehen werden.
Angesichts der Sicherheit ist es ebenso wünschenswert, dass
der Anti-Blockier-Bremssteuerung, der Fahrzeugverhalten-
Steuerung etc. eine höhere Priorität als der Temposteuerung
zugewiesen wird. Ferner wird die Temposteuerung
unterbunden, falls eine Systemabnormalität erfasst wird.
Die vorstehend angeführte Unterbindung der Steuerung
beinhaltet zumindest eine Unterbrechung einer Fortführung
der Steuerung (einschließlich einer zeitweiligen
Unterbrechung) und eine Unterbindung des Starts der
Steuerung.
Gemäß der von der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12
empfangenen Information steuert die Kraftmaschinen-ECU 14
die Drosselsteuervorrichtung 36 oder überträgt einen
Steuerbefehl hinsichtlich des
Getriebeübersetzungsverhältnisses zu der Getriebe-ECU 34.
Gemäß dem Übersetzungsverhältnis-Steuerbefehl von der
Kraftmaschinen-ECU 14 steuert die Getriebe-ECU 34 ein
Getriebe 40 zur Steuerung des Übersetzungsverhältnisses.
Die Kraftmaschinen-ECU 14 überträgt zu der Bremsen-ECU 16
eine Bremssteuerinformation und dergleichen, welche von der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12, etc. empfangen worden
sind. Die Bremssteuerinformation beinhaltet eine das
Vorhandensein/das Fehlen einer Bremsanforderung angebende
Information, eine eine Sollverzögerung α*nB zum Zwecke des
Bremens angebende Information, etc.
Anstelle einer Steuerung der Drosselsteuervorrichtung 36
kann eine Steuerung hinsichtlich des in einen Brennraum
eingespritzten Kraftstoffmaßes oder dergleichen ausgeführt
werden.
Die Bremsen-ECU 16 ist mit einem Verzögerungssensor 44,
einem Lenkwinkelsensor 46 zur Erfassung des Lenkwinkels θ
des Lenkrads, Radgeschwindigkeitssensoren 48 zur Erfassung
von Drehgeschwindigkeiten der Räder, einem Temperatursensor
49, etc. verbunden. Die Bremsen-ECU 16 ist ebenso mit einem
Bremssteueraktuator 50, einer Alarmvorrichtung 52, etc.
verbunden.
Der Bremssteueraktuator 50 wird während der Temposteuerung
so gesteuert, dass die durch den Verzögerungssensor 44
erfasste tatsächliche Verzögerung αn sich einer von der
Kraftmaschinen-ECU 14 empfangenen Sollverzögerung α*nB zum
Zwecke des Bremsens nähert. Während einer
Fahrzeugstabilitätssteuerung wird der Bremssteueraktuator
50 so gesteuert, dass das Verhalten des Fahrzeugs auf der
Grundlage des Lenkwinkels, der Gierrate etc. in einem
stabilen Zustand bleibt. Die Bremsen-ECU 16 entspricht
einer ECU zur Steuerung des Bremssteueraktuators. Als eine
Bremsen-ECU kann ebenso eine ECU verwendet werden, die eine
bestimmte Steuerung ausführt, beispielsweise eine ABS-ECU
(Anti-Blockier-Bremsen-ECU), eine Fahrzeugverhalten-ECU
bzw. VSC-ECU (vehicle behavior ECU), etc.
Die den Lenkwinkel θ des Lenkrads angebende Information
wird wie vorstehend angeführt über die Kraftmaschinen-ECU
14 zu der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragen.
Die Alarmvorrichtung 52 wird beispielsweise aktiviert, wenn
der gegenseitige Fahrzeugabstand Z gleich zu einer oder
geringer als ein Annäherungsabstand Dw wird, oder für einen
Fall, in dem eine automatische Bremsbetätigung nicht
wünschenswert ist, obwohl eine Information hinsichtlich des
Vorhandenseins einer Bremsanforderung übertragen worden
ist, etc. In einem Fall wird die Alarmvorrichtung 52 als
Reaktion auf einen Befehl von der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 aktiviert. In einem
weiteren Fall wird die Alarmvorrichtung 52 infolge des
Zustands einer Bremsvorrichtung 54 oder infolge des
Fahrzustands des Fahrzeugs aktiviert. In dem erstgenannten
Fall wird ein Alarm hauptsächlich zum Anzeigen dessen
erzeugt, dass der gegenseitige Fahrzeugabstand gleich zu
dem oder geringer als der Annäherungsabstand Dw geworden
ist und um einen Bremsvorgang zu veranlassen. In dem
letztgenannten Fall wird ein Alarm hauptsächlich zur Angabe
dessen erzeugt, dass die automatische Bremsbetätigung
unterbunden worden ist.
Die Alarmvorrichtung 52 kann den gleichen Alarm oder
unterschiedliche Arten von Alarmen für den erstgenannten
und den letztgenannten Fall erzeugen. Die Alarmvorrichtung
52 kann einen Ton erzeugen oder kann eine Lampe ein- und
ausschalten. Ferner kann die Alarmvorrichtung 52 einen
Inhalt bezüglich eines Alarms oder eine Warnung (einen
Fahrzeugzustand) mittels Sprache ausgeben oder kann einen
derartigen Inhalt an einem Anzeigeabschnitt anzeigen. Die
Alarmvorrichtung 52 kann einer Vorrichtung entsprechen, die
als eine Mitteilungsvorrichtung zur Mitteilung eines weiten
Feldes von Informationen an einen Bediener dient.
Der Verzögerungssensor 44 dient zur Erfassung der
Verzögerung des Fahrzeugs. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel
wird die Verzögerung als ein positiver Wert ausgedrückt.
Wird die Beschleunigung nach bekannter Weise als eine
negative Beschleunigung ausgedrückt, entspricht eine große
Beschleunigung einer kleinen negativen Beschleunigung, d. h.
ein Absolutwert der Beschleunigung ist groß. Die
Radgeschwindigkeitssensoren 48 dienen zur Erfassung der
Drehgeschwindigkeiten der einzelnen Räder. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel wird ein Schlupfzustand bzw. ein
Gleitzustand eines jeden Rads auf der Grundlage der
Drehgeschwindigkeiten der einzelnen Räder und einer auf der
Grundlage der Geschwindigkeiten nicht angetriebener Räder
bestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst. Der
Temperatursensor 49 erfasst die Temperatur des
Bremssteueraktuators 50. Der Bremssteueraktuator 50 wird
auf eine Zufuhr elektrischer Energie hin betätigt. Daher
besteht eine Überhitzungsgefahr, falls beispielsweise der
fortgeführte Betriebsdauer verlängert wird.
Fig. 2 zeigt eine Bremsschaltung der Bremsvorrichtung 54,
die den Bremssteueraktuator 50 beinhaltet. Die
Bremsvorrichtung 54 kann eine Bremse 62 selbst dann
betätigen, falls das Bremspedal 60, d. h. ein
Bremsbetätigungselement durch eine bedienende Person nicht
betätigt wird. Das heißt, die Bremsvorrichtung 54 ist so
ausgeführt, dass sie einen automatischen Bremsvorgang
ausführen kann.
Ein Hauptzylinder 66 ist mit dem Bremspedal 60 über einen
Verstärker bzw. Booster 64 verbunden. Der Hauptzylinder 66
ist mit Bremszylindern 70 von Bremsen 62 zur Verlangsamung
der Drehung der Räder 69 über einen Flüssigkeitskanal 68
verbunden. Eine jede Bremse 62 entspricht einer
hydraulischen Bremse, die durch einen Flüssigkeitsdruck des
Bremszylinders 70 zur Verlangsamung einer Drehung der Räder
69 betätigt wird.
Ein Drucksteuerventil 50, d. h. der Bremssteueraktuator ist
in dem Flüssigkeitskanal 68 an einem Teil des Wegs
vorgesehen. Einzelne
Flüssigkeitsdrucksteuerventileinrichtungen 74 sind jeweils
bezüglich der Bremszylinder 70 vorgesehen. Eine jede der
einzelnen Flüssigkeitsdrucksteuerventileinrichtungen 74
beinhaltet ein Druckerhöhungssteuerventil 76 und ein
Druckreduzierungssteuerventil 78. Das
Druckerhöhungssteuerventil 76 einer jeden Ventileinrichtung
74 ist zwischen dem Drucksteuerventil 50 und einem
entsprechenden der Bremszylinder 70 vorgesehen und das
Druckreduzierungssteuerventil 78 ist zwischen dem
Bremszylinder 70 und einem Reservoir 80 vorgesehen.
Ein Pumpkanal 82 erstreckt sich von dem Reservoir 80 und
ist mit dem Flüssigkeitskanal 68 stromabwärts bezüglich dem
Drucksteuerventil 50 verbunden. Der Pumpkanal 82 ist mit
einer Pumpe 84 ausgestattet. Die Pumpe 84 wird durch einen
Pumpenmotor 86 angetrieben. Die Pumpe 84 und der
Pumpenmotor 86 bilden eine Betriebsflüssigkeitsdruckquelle
bzw. eine Betätigungsflüssigkeitsdruckquelle 88.
Ein Betriebsflüssigkeitszufuhrkanal 90 erstreckt sich von
dem Hauptzylinder 66 und ist mit einem Abschnitt des
Pumpenkanals 82 verbunden, der sich auf einer Seite der
Pumpe 84 an einem Rückschlagventil 92 erstreckt. Das
Rückschlagventil 92 verhindert ein Fließen der
Betriebsflüssigkeit von dem Hauptzylinder 66 zu dem
Reservoir 80. Infolge des Rückschlagventils 92 wird die aus
dem Hauptzylinder 66 fließende Betriebsflüssigkeit durch
die Pumpe 84 direkt gepumpt. Ein elektromagnetisches
Öffnungs-Schließ-Ventil 94 ist teilweise entfernt in dem
Betriebsflüssigkeitszufuhrkanal 90 vorgesehen. Ist das
elektromagnetische Öffnungs-Schließ-Ventil 94 in einen
geöffneten Zustand eingestellt, fließt die
Betriebsflüssigkeit aus dem Hauptzylinder 66. Das heißt,
die Betriebsflüssigkeit wird von einem Hauptreservoir 96
über den Hauptzylinder 66 zugeführt.
Gemäß den Fig. 3A und 3B beinhaltet das
Drucksteuerventil 50 ein Sitzventil 103, das einen
Ventilkörper 100 einen Ventilsitz 102 beinhaltet, und eine
Spule 104, die eine elektromagnetische Kraft zur Steuerung
der relativen Position des Ventilkörpers 100 und des
Ventilsitzes 102 erzeugt.
Das Drucksteuerventil 50 entspricht einem im Normalzustand
geöffneten Ventil, bei dem der Ventilkörper 100 in einem
nicht betätigten Zustand (einem Aus-Zustand) durch eine
elastische Kraft einer Feder 106 von dem Ventilsitz 102
getrennt ist, wobei die Spule 104 nicht erregt ist.
In einem Betätigungszustand (Ein-Zustand), bei dem die
Spule 104 erregt ist, wirkt die magnetische Kraft F1 der
Spule 104 derart in einer Richtung, dass der Ventilkörper
100 auf dem Ventilsitz 102 sitzt. Der Ventilkörper 100
empfängt ebenso eine Differenzdruckkraft F2 beruhend auf
der Differenz zwischen dem Bremszylinderflüssigkeitsdruck
und dem Hauptzylinderflüssigkeitsdruck und die elastische
Kraft F3 der Feder 106 in einer zu der Richtung der
magnetischen Kraft F1 der Spule 104 entgegengesetzten
Richtung. Ist das Bremspedal 60 nicht betätigt, ist der
Flüssigkeitsdruck des Hauptzylinders gleich einem
atmosphärischen Druck, sodass der Differenzdruck eine Größe
entsprechend dem Bremszylinderflüssigkeitsdruck aufweist.
In einem Bereich, in dem die Anziehungskraft F1 größer als
die auf dem Bremszylinderflüssigkeitsdruck beruhende
Differenzdruckkraft F2 ist, sodass der nachstehende
Ausdruck Gültigkeit hat:
F2 ≦ F1 - F3,
sitzt der Ventilkörper 100 auf dem Ventilsitz 102, sodass
die Betriebsflüssigkeit von einem Fließen aus dem
Bremszylinder 70 abgehalten wird. Der Flüssigkeitsdruck in
einem jeden Bremszylinder 70 steigt infolge der Zufuhr der
Hochdruck-Betriebsflüssigkeit von der Pumpe 84 zu dem
Bremszylinder 70 an.
Steigt die Differenzdruckkraft F2 an, so wie der
Bremszylinderflüssigkeitsdruck ansteigt, sodass der
nachstehende Ausdruck Gültigkeit hat:
F2 < F1 - F3,
ist der Ventilkörper 100 von dem Ventilsitz 102 getrennt.
Dann wird die Betriebsflüssigkeit von den Bremszylindern 70
zu dem Hauptzylinder 66 zurückgeführt. Falls die elastische
Kraft F3 in dem vorstehend genannten Ausdruck ignoriert
wird, bedeutet dies, dass der
Bremszylinderflüssigkeitsdruck auf einen Flüssigkeitsdruck
hin gesteuert wird, der um das Differenzdruckmaß auf der
Grundlage der Spulenanziehungskraft F1 höher als der
Hauptzylinderflüssigkeitsdruck ist.
Es ist eine derartige Ausführung vorgesehen, dass die Größe
der Anziehungskraft F1, d. h. die magnetische Kraft der
Spule 104 sich gemäß der Größe eines Erregerstroms I durch
die Spule 104 linear ändert.
Wird die Zufuhr des Stroms I zu dem Drucksteuerventil 50
gesteuert, während die Betriebsflüssigkeitsdruckquelle 88
sich in einem Betriebszustand befindet, wird der
Flüssigkeitsdruck eines jeden Bremszylinders gesteuert. Der
Zufuhrstrom I kann mittels Rückführung gesteuert werden,
sodass der durch einen Drucksensor 108 erfasste
Bremsflüssigkeitsdruck sich einem Sollflüssigkeitsdruck
nähert. Es ist ebenso möglich, eine Vorwärtssteuerung
(feed-forward control) anstelle der Rückführungssteuerung
auszuführen. Die Bremse 62 wird durch die von der
Betriebsflüssigkeitsdruckquelle 88 ausgegebene
Betriebsflüssigkeit aktiviert, sodass eine Drehung eines
jeden Rads 69 verlangsamt wird, selbst wenn das Bremspedal
durch eine Bedienperson nicht betätigt wird. Besteht die
Notwendigkeit, den Flüssigkeitsdruck des Bremszylinders 70
für ein jedes Rad wie bei der Anti-Blockier-Bremssteuerung,
der Fahrzeugverhalten-Steuerung, etc. separat zu steuern,
wird der Flüssigkeitsdruck durch die Steuerung einer jeden
der einzelnen Flüssigkeitsdrucksteuereinrichtungen 74
gesteuert.
Der Betrieb des Fahrsteuergeräts, das wie vorstehend
beschrieben aufgebaut ist, wird nachstehend beschrieben.
Das Fahrsteuergerät führt die Temposteuerung bzw.
Fahrtsteuerung (cruise control) aus. Bei der Temposteuerung
bzw. Fahrtsteuerung wird der Fahrzustand des Fahrzeugs so
gesteuert, dass der gegenseitige Fahrzeugabstand zwischen
dem Fahrzeug und einem vorangehenden Fahrzeug gleich einem
gegenseitigen Fahrzeugabstand gehalten wird, der einem
ausgewählten gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand entspricht,
wie es vorstehend beschrieben ist. Besteht jedoch die
Notwendigkeit, das Fahrzeug zu verzögern, wird eine
Verzögerungssteuerung ausgeführt. In der
Verzögerungssteuerung wird das Getriebe 40 und die
Drosselsteuervorrichtung 36 des Kraftmaschinengeräts
gesteuert oder es wird die Bremsvorrichtung 54 so
gesteuert, dass sich die tatsächliche Verzögerung αn der
Sollverzögerung α*n nähert. Ist die Notwendigkeit zur
Verzögerung des Fahrzeugs gering, werden die
Drosselsteuervorrichtung 36 und das Getriebe 40 als erstes
gesteuert. Ist die Notwendigkeit zur Verzögerung hoch und
ist ein Bremsbetätigungszustand eingetroffen, wird die
Steuerung der Bremsvorrichtung 54 hinzugefügt. Das heißt,
der Steuerung der Drosselsteuervorrichtung 36 und des
Getriebes 40 wird eine höhere Priorität zugewiesen, sodass
die Häufigkeit der Betätigung der Bremsvorrichtung 54
relativ gering wird.
Eine Darstellung der Fahrtsteuerung bzw. Temposteuerung
wird unter Bezugnahme auf die Fig. 4 beschrieben. Gemäß
diesem Ausführungsbeispiel bestimmt die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 auf der Grundlage des
durch eine Bedienperson ausgewählten angeforderten
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstands T*, des tatsächlichen
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstands T (ein durch Dividieren
des gegenseitigen Fahrzeugabstands Z mit der
Geschwindigkeit Vn des Fahrzeugs erlangter Wert) und der
relativen Geschwindigkeit Vr eine Sollverzögerung α*n. Dann
wird eine Verzögerungsabweichung Δα durch Subtraktion der
tatsächlichen Verzögerung αn von der Sollverzögerung α*n
bestimmt. Ist die Verzögerungsabweichung Δα größer als "0",
ist es verständlich, dass die tatsächliche Verzögerung αn
mit Bezug auf die Sollverzögerung α*n ungenügend ist und
daher die Notwendigkeit für eine Verzögerung besteht (d. h.
eine Notwendigkeit zur Erhöhung der Verzögerung des
Fahrzeugs von der gegenwärtigen Stufe, ein Zustand, bei dem
das Fahrzeug gegenwärtig verzögert wird und ein weiterer
Zustand, in dem das Fahrzeug beschleunigt wird oder mit
konstanter Geschwindigkeit fährt). Ferner ist es
verständlich, dass die Notwendigkeit zur Verzögerung höher
ist, wenn die Verzögerungsabweichung Δαn relativ groß ist,
wenn dies mit einem Zustand einer relativ geringen
Verzögerungsabweichung verglichen wird.
Ist die Verzögerungsabweichung Δα größer als "0", wird der
Drosselöffnungsgrad reduziert. Im Einzelnen steuert die
Drosselsteuervorrichtung 36 den Drosselöffnungsgrad mittels
einer Rückführung derart, dass die tatsächliche Verzögerung
an sich der Sollverzögerung α*n nähert. Erreicht die
Verzögerungsabweichung Δα zumindest einen 0-ten
Schwellenwert Δαs0, wird der Drosselöffnungsgrad auf einen
Wert "0" (komplett geschlossen) eingestellt. Erreicht die
Drosselabweichung Δα zumindest einen ersten Schwellenwert A
αs1, wird das Übersetzungsverhältnis zu der vierten
Übersetzung geschaltet. Das heißt, das Schalten des
Übersetzungsverhältnisses zu der fünften Übersetzung wird
unterbunden (Schnellgangunterbindung bzw. Overdrive-
Unterbindung). Befindet sich daher das gegenwärtige
Übersetzungsverhältnis in der fünften Übersetzung, wird das
Übersetzungsverhältnis zu der vierten Übersetzung
geschaltet.
Erreicht die Verzögerungsabweichung Δα dann zumindest einen
zweiten Schwellenwert Δαs2, wird das Übersetzungsverhältnis
zu der dritten Übersetzung geschaltet. Ist ferner der
Bremsbetätigungszustand erfüllt, wird die Bremse 62
betätigt. Ist der Bremsbetätigungszustand erfüllt, wird die
Betriebsflüssigkeitsdruckquelle 88 der Bremsvorrichtung 54
in den Betriebszustand gestellt und wird elektrischer Strom
dem Drucksteuerventil 50 zugeführt. Eine Größe des
zugeführten elektrischen Stroms für das Bremssteuerventil
50 wird so festgelegt, dass eine Sollverzögerung α*nB zum
Zwecke des Bremsens erreicht wird. Im Normalfall
unterscheidet sich die Sollverzögerung α*nB zum Zwecke des
Bremsens von der vorstehend angeführten Sollverzögerung α*n,
wie es vorstehend beschrieben ist. Die Sollverzögerung
α*nB zum Zwecke des Bremens wird festgelegt, wenn der
Bremsbetätigungszustand erfüllt ist.
Wird im Gegensatz dazu der gegenseitige Fahrzeugabstand Z
geringer als der Annäherungsabstand Dw, wird die
Alarmvorrichtung 52 aktiviert. Der Annäherungsabstand Dw
ist als Summe eines ersten Annäherungsabstands Dw1, der auf
der Grundlage des angeforderten gegenseitigen
Fahrzeugzeitabstands T*, der Geschwindigkeit Vn des
Fahrzeugs und der relativen Geschwindigkeit Vr bestimmt
ist, eines zweiten Annäherungsabstands Dw2, der auf der
Grundlage der tatsächlichen Verzögerung αn des Fahrzeugs
bestimmt ist, und eines dritten Annäherungsabstands Dw3
bestimmt, welcher auf der Grundlage einer relativen
Verzögerung αr bestimmt ist. Das heißt, anstelle der
Bestimmung des ersten Annäherungsabstands Dw1 als einem
Annäherungsabstand wird ein Wert als ein Annäherungsabstand
bestimmt, der durch die Verzögerung des Fahrzeugs und die
relative Verzögerung korrigiert ist.
Die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 führt ein durch das
Flussdiagramm von Fig. 5 veranschaulichtes
Sollverzögerungsbestimmungsprogramm immer dann aus, wenn
die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 eine Information von
der Laserradarvorrichtung 20 empfängt. Die
Laserradarvorrichtung 20 überträgt eine Information zu der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 mit einem jeweiligen
vorbestimmten Kommunikationszeitverlauf. Die
Fahrgeschwindigkeit Vn des Fahrzeugs und dergleichen werden
von der Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen. Es ist
praktikabel, eine Konstruktion zu übernehmen, bei der die
Fahrgeschwindigkeit Vn und dergleichen von der
Kraftmaschinen-ECU 14 gemäß einer
Fahrzeuggeschwindigkeitsanforderungsinformation von der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragen werden, oder
einen Aufbau zu übernehmen, bei dem die Fahrgeschwindigkeit
Vn und dergleichen von der Kraftmaschinen-ECU 14 unabhängig
einer Anforderungsinformation übertragen werden, und in
einem Eingabe-/Ausgabe-Abschnitt der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 gespeichert werden. Die
Kommunikation zwischen der Kraftmaschinen-ECU 14 und der
Bremsen-ECU 16 wird in gleichartiger Weise ausgeführt.
Durch die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 und dergleichen
wird eine Vielzahl von Programmen gemäß einer
Zeitmultiplexart gleichzeitig ausgeführt.
In Schritt 1 (nachstehend zur Vereinfachung als "S1"
bezeichnet-, wobei die weiteren Schritte in gleichartiger
Weise angegeben werden) werden die relative Position (X, Z)
eines Objektkörpers, das Änderungsmaß (ΔX, ΔZ) der
relativen Position und die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K gelesen. In Schritt
S2 wird die Geschwindigkeit Vn des Fahrzeugs gelesen.
Nachfolgend wird in Schritt S3 die relative Geschwindigkeit
Vr und die relative Verzögerung αr bezüglich des
Objektkörpers auf der Grundlage des Maßes der Änderung (ΔX,
ΔZ) der relativen Position und dergleichen bestimmt. In
Schritt S4 wird bestimmt, ob der Objektkörper einem
vorangehenden Fahrzeug entspricht. Wird bestimmt, dass der
Objektkörper einem Körper in einem Bewegungszustand
entspricht, d. h. einem vorangehenden Fahrzeug entspricht,
wird eine Fahrzeug-Voraus-Kennung bzw. ein Fahrzeug-Voraus-
Flag gesetzt.
In Schritt S5 wird der durch eine Bedienperson eingestellte
gegenseitige Fahrzeugzeitabstand, d. h. der gewünschte
gegenseitige Fahrzeugzeitabstand T* gelesen. In Schritt S6
wird ein tatsächlicher Fahrzeugzeitabstand T (=
gegenseitiger Fahrzeugabstand Z : Geschwindigkeit Vn des
Fahrzeugs) bestimmt und wird eine
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT (= T* - T) bestimmt.
In Schritt S7 wird auf der Grundlage der
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT und der relativen
Geschwindigkeit Vr eine Sollverzögerung bestimmt. Ist die
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT zumindest "0" und ist der
angeforderte gegenseitige Fahrzeugzeitabstand geringer als
der tatsächliche gegenseitige Fahrzeugzeitabstand, so gibt
ein derartiger Zustand an, dass der tatsächliche
gegenseitige Fahrzeugabstand bezüglich des angeforderten
Werts nicht ausreichend ist. Das heißt, es ist eine
Verzögerung notwendig. Die Notwendigkeit nach einer
Verzögerung steigt mit einem Anstieg der
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT an. Ist die
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT geringer als "0" und ist
der tatsächliche gegenseitige Fahrzeugzeitabstand größer
als der gewünschte gegenseitige Fahrzeugzeitabstand, so
gibt ein derartiger Zustand an, dass der gegenseitige
Fahrzeugabstand ausreichend ist. Das heißt, es besteht
keine Notwendigkeit für eine Verzögerung oder es besteht
eine Notwendigkeit für eine Beschleunigung.
Wie es in einem Kennfeld gemäß Fig. 8 angegeben ist, wird
die Sollverzögerung α*n erhöht, sowie der Absolutwert der
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT ansteigt, vorausgesetzt,
dass die Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT zumindest "0"
ist. Ist die gegenseitige Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT
geringer als "0", wird die Sollverzögerung α*n reduziert,
sodass ein Beschleunigungsbereich eventuell erreicht wird,
sowie der Absolutwert der Fahrzeugabstandszeitabweichung ΔT
abnimmt. Die Sollverzögerung α*n wird größer eingestellt,
wenn die Annäherungsgeschwindigkeit, d. h. eine Art der
relativen Geschwindigkeit Vr im Vergleich dazu größer ist,
als wenn die Annäherungsgeschwindigkeit relativ klein ist.
Der Grund liegt darin, dass die Notwendigkeit für eine
Verzögerung höher ist, wenn die Annäherungsgeschwindigkeit
relativ groß ist, im Vergleich dazu, wenn sie relativ
gering ist.
Die Sollverzögerung kann anstelle aus der
Fahrzeugzeitabstandsabweichung ΔT ebenso auf der Grundlage
eines Fahrzeugzeitabstandsabweichungsverhältnisses (ΔT/T*)
bestimmt werden, das durch Teilen der
Fahrzeugzeitabstandsabweichung mit einem gewünschten
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand erlangt wird. Es ist
ebenso möglich, den gegenseitigen Fahrzeugabstand anstelle
des gegenseitigen Fahrzeugzeitabstands zu verwenden. Jeder
Wert kann ebenso solange verwendet werden, als er einem
Wert entspricht, der bezogen auf eine Abweichung ist, die
durch Subtraktion einer tatsächlichen relativen
Positionsbeziehung von einer gewünschten relativen
Positionsbeziehung erlangt ist, welche einer durch die
Bedienperson angeforderte relative Positionsbeziehung
bezüglich des vorangehenden Fahrzeugs entspricht, mit
anderen Worten ein Wert, der die Notwendigkeit für eine
Verzögerung angibt. Eine Sollverzögerung kann auf der
Grundlage der Abweichung oder eines auf die Abweichung
bezogenen Maßes wie etwa d 52372 00070 552 001000280000000200012000285915226100040 0002010141924 00004 52253as Verhältnis der Abweichung oder
dergleichen bestimmt werden.
Ein in dem Flussdiagramm von Fig. 6 veranschaulichtes
Fahrt- bzw. Temposteuerprogramm wird mit voreingestellten
Zeitintervallen ausgeführt. In Schritten S21 bis S23 wird
eine Sollverzögerung α*n gelesen, wird die tatsächliche
Verzögerung αn des Fahrzeugs gelesen und wird eine
Verzögerungsabweichung Δαn (= α*n - αn) als eine Differenz
zwischen ihnen bestimmt.
In Schritt S24 wird bestimmt, ob die Verzögerungsabweichung
Δαn größer als "0" ist. Ist die Verzögerungsabweichung Δαn
größer als "0", wird die Verzögerungssteuerung ausgeführt.
Ist die Verzögerungsabweichung Δαn höchstens "0", wird eine
Beschleunigungssteuerung ausgeführt.
In Schritt S25 wird bestimmt, ob sich eine Bremskennung
bzw. ein Bremszustandsmerker bzw. ein Bremsflag in einem
eingestellten Zustand befindet. In Schritt S26 wird
bestimmt, ob eine Bremsenfreigabekennung bzw. ein
Bremsenfreigabezustandsmerker sich in einem eingestellten
Zustand befindet. Befindet sich eine jede Kennung bzw. ein
jeder Zustandsmerker in einem zurückgesetzten Zustand, wird
in Schritt S27 bestimmt, ob der Bremsbetriebszustand bzw.
der Bremsbetätigungszustand erfüllt ist. Ist der
Bremsbetriebszustand nicht erfüllt, schreitet der Prozess
zu einem Schritt S28 voran, bei dem eine Information zur
Steuerung der Kraftmaschine oder dergleichen erzeugt wird
und eine Information über ein Fehlen einer Bremsanforderung
erzeugt wird, die angibt, dass keine Notwendigkeit für eine
Bremsanforderung besteht. Ferner wird in Schritt S28 die
auf diese Weise erzeugte Information sowie eine die
Sollverzögerung α*n angebende Information zu der
Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Ist die Verzögerungsabweichung Δαn geringer als der 0-te
Schwellenwert Δαs0, wie es bevorstehend angeführt, wird ein
Drosselöffnungssteuerbefehl erzeugt. Ist die
Verzögerungsabweichung Δαn größer als der 0-te
Schwellenwert Δαs0, wird ein Befehl für ein vollständiges
Drosselschließen erzeugt. Ist die Verzögerungsabweichung
Δαn größer als der erste Schwellenwert Δαs1, werden ein
Befehl zur Unterbindung eines Schnellgangs bzw. des
Overdrive und ein Befehl für ein vollständiges
Drosselschließen erzeugt. Ist die Verzögerungsabweichung Δαn
größer als der zweite Schwellenwert Δαs2, werden ein
Befehl zum Schalten in eine dritte Übersetzung und ein
Befehl für ein vollständiges Drosselschließen erzeugt.
Danach werden die Information zur Steuerung der
Kraftmaschine oder dergleichen (ein Drosselsteuerbefehl,
ein Übersetzungsverhältnissteuerbefehl) sowie die die
Sollverzögerung α*n angebende Information und die
Information über ein Fehlen einer Bremsanforderung zu der
Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Ist im umgekehrten Fall der Bremsbetriebszustand erfüllt,
wird der Prozess von Schritt S29 gestartet. Es sind vier
Bremsbetriebsbedingungen vorhanden: (a) die
Verzögerungsabweichung Δαn ist größer als der dritte
Schwellenwert Δαs3, (b) der Objektkörper entspricht einem
vorangehenden Fahrzeug vor dem Fahrzeug, (c) die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit entspricht zumindest
einer eingestellten Wahrscheinlichkeit und (d) der
gegenseitige Fahrzeugabstand ist geringer als ein
eingestellter Abstand. Sind alle vier Bedingungen erfüllt,
wird angenommen, dass der Bremsbetriebszustand erfüllt ist.
Der eingestellte Abstand der Bedingung (d) entspricht einem
Wert, der eine zuverlässige Erfassung des
Vorhandenseins/des Fehlens eines Objektkörpers ermöglicht
und der gemäß der Leistungsfähigkeit der
Laserradarvorrichtung 20 bestimmt wird. Ist der
Bremsbetriebszustand erfüllt, ist angegeben, dass der
Notwendigkeitsgrad zur Verzögerung des Fahrzeugs hoch ist.
Das heißt, die tatsächliche Verzögerung ist bezüglich der
Sollverzögerung nicht ausreichend und das vor dem Fahrzeug
in derselben Fahrspur fahrende Fahrzeug ist mit hoher
Wahrscheinlichkeit erfasst. Die Bedingungen (b) bis (d)
können zum Starten der Bremse in einer Vorbedingung
kombiniert sein.
Somit wird die Bremse 62 betrieben, wenn bestimmt ist, dass
die Notwendigkeit für den Bremsbetrieb hoch ist. Daher kann
eine unnötige Betätigung der Bremse verhindert werden.
Wird eine Vielzahl von Objektkörpern durch die
Laserradarvorrichtung 20 erfasst und ist eine relative
Positionen der einzelnen Objektkörper angebende Information
übertragen, wird ein Fahrzeug als Objektfahrzeug
festgelegt, das unter den vorangehenden Fahrzeugen aus der
Vielzahl der erfassten Objektkörper dem zu dem Fahrzeug
nächsten Fahrzeug entspricht. Eine relative
Positionsbeziehung bezüglich dem Objektfahrzeug wie etwa
der gegenseitige Fahrzeugabstand, die relative
Geschwindigkeit, die relative Verzögerung, etc. wird
bestimmt. Ferner wird bestimmt, ob die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit K gleich oder größer
als eine eingestellte Wahrscheinlichkeit Ks ist.
In Schritt S29 wird der Bremszustandsmerker gesetzt. In
Schritt S30 wird die Sollverzögerung α*nB durch die
Bremsensteuerung bestimmt. Nachfolgend werden in Schritt
S31 eine Information über die Präsenz einer
Bremsanforderung und eine Steuerinformation vorbereitet und
zusammen mit einer die Sollverzögerung α*nB zum Zwecke des
Bremsens angebenden Information zu der Kraftmaschinen-ECU
14 übertragen. Befindet sich die Bremse in Betrieb, gibt
die Steuerinformation normalerweise den Befehl zum Schalten
in die dritte Übersetzung oder den Befehl zum vollständigen
Drosselschließen an.
Die Sollverzögerung für Bremszwecke wird gemäß einer
Sollverzögerungsbestimmungstabelle für Bremszwecke
bestimmt, wie sie durch ein Kennfeld von Fig. 9 angegeben
ist. Die Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke wird auf der
Grundlage des Änderungsmaßes Δα*nt der Sollverzögerung α*n
bezüglich der Zeit (nachstehend als
"Sollverzögerungsänderungsmaß" bezeichnet) und der
relativen Geschwindigkeit Vr bestimmt, was auftritt, wenn
der Bremsbetriebszustand erfüllt ist. Weist das
Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt einen positiven Wert
auf, ist damit angegeben, dass die Sollverzögerung α*n zu
einem Ansteigen neigt und dass die Notwendigkeit zur
Verzögerung dazu neigt, größer zu werden. Weist im
umgekehrten Fall das Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt
einen negativen Wert auf, neigt die Sollverzögerung α*n zu
einer Abnahme und tendiert die Notwendigkeit zur
Verzögerung dazu, geringer zu werden. Somit kann gemäß dem
Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt die Notwendigkeit zur
Verzögerung vorausgesagt werden. Beruhend auf dem
Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt bedeutet, dass die
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke auf der Grundlage des
vorausgesagten Werts für die Notwendigkeit einer
Verzögerung bestimmt wird.
Entspricht das Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt einem
positiven Wert, steigt die Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke mit einem Anstieg hinsichtlich des Absolutwerts
des Sollverzögerungsänderungsmaß Δα*nt an. Ferner erhöht
sich die Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke sowie die
Annäherungsgeschwindigkeit ansteigt.
Die Bremsbetriebsbedingung ist nicht auf die vorstehend
angeführten Bedingungen beschränkt. Beispielsweise kann
zusätzlich zu den vorstehend angeführten Bedingungen
zumindest eine der nachstehenden Bedingungen übernommen
werden: (e) der Befehl zum Schalten in die dritte
Übersetzung ist erzeugt worden, (f) die
Beschleunigungssteuerung ist nicht angefordert (die
Verzögerungsabweichung Δαn ist größer als "0", (g) der
Befehl zum vollständigen Drosselschließen ist erzeugt
worden, (h) das Gaspedal ist nicht betätigt, (i) keine
Steuerung bezüglich der Anti-Blockier-Bremssteuerung, der
Fahrzeugverhalten-Steuerung, etc. wird ausgeführt, etc.
Es entspricht einem normalen Betrieb, das Fahrzeug durch
Steuern der Kraftmaschine oder dergleichen zu verzögern,
bevor die Bremse 62 betätigt wird. Jedoch wird bezüglich
der Drosselsteuervorrichtung 36 oder des Getriebes 40 eine
vorbestimmte Steuerung wie vorstehend angeführt ausgeführt,
was als eine Bedingung übernommen wird. Ferner wird ebenso
bezüglich der Bremsvorrichtung 54 eine Bedingung als
Bedingung übernommen, dass sich die Bremsvorrichtung 54 in
einem Zustand befindet, der ein automatisches Bremsen gemäß
der Temposteuerung erlaubt.
Wird die Bremssteuerung ausgeführt, wird in Schritt S32
bestimmt, ob eine Bremsenfreigabebedingung erfüllt ist. Ist
die Bremsenfreigabebedingung nicht erfüllt, wird die
Bremssteuerung fortgeführt. Nachfolgend wird der Schritt
S31 ausgeführt. In diesem Fall ist der Wert der
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke identisch zu dem Wert
des vorhergehenden Zyklus. Nachdem die
Bremsbetriebsbedingung in diesem Ausführungsbeispiel
erfüllt ist, wird somit der gleiche Wert der
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke gehalten, bis der
entsprechende Bremsvorgang endet. Da die Sollverzögerung α*nB
für Bremszwecke wie vorstehend beschrieben jedoch auf
der Grundlage eines vorausgesagten Werts der Notwendigkeit
für eine Verzögerung bestimmt ist, wird ein ungewünschtes
Ereignis verhindert, bei dem der Wert der Sollverzögerung α*nB
für Bremszwecke unmittelbar zu einem Wert wird, der in
bedeutendem Maße bezüglich der relativen Positionsbeziehung
zwischen dem Fahrzeug und dem Objektkörper ungeeignet ist.
Es ist möglich, einen Aufbau zu übernehmen, bei dem während
des Betriebs der Bremse 62 eine Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke geändert wird. Beispielsweise ist es in einigen
Fällen wünschenswert, die Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke zu ändern, falls die Sollverzögerung α*n sich
von dem Wert, der zum Startzeitpunkt des Bremsbetriebs
vorgesehen war, um zumindest ein eingestelltes Maß geändert
hat. Es ist ebenso möglich, die Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke zu ändern, falls eine Änderung um zumindest ein
eingestelltes Maß in der relativen Positionsbeziehung
zwischen dem Fahrzeug und dem Objektkörper wie etwa in dem
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand, dem gegenseitigen
Fahrzeugabstand, etc. sowie der Sollverzögerung α*n
vorhanden ist. Ferner kann während eines Bremsbetriebs die
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke in geeigneter Weise
auf einen Wert geändert werden, der gemäß einem auf der
Grundlage des Sollverzögerungsänderungsmaßes Δα*nt und der
relativen Geschwindigkeit Vr vorbereiteten Kennfeld
bestimmt ist. Erfolgt eine Bestimmung gemäß dem Kennfeld,
wird die Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke nicht
kontinuierlich gemäß kontinuierlichen Änderungen
hinsichtlich des Sollverzögerungsänderungsmaßes Δα*nt oder
der relativen Geschwindigkeit Vr geändert, sondern wird in
diskreter Weise geändert. Daher kann die Häufigkeit von
Änderungen hinsichtlich der Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke im Vergleich dazu reduziert werden, dass die
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke kontinuierlich
geändert wird.
Die Bremsenfreigabebedingung kann zumindest einer Bedingung
der nachstehenden entsprechen: (a) die Sollverzögerung α*n
wurde geringer als ein Bremsenfreigabeschwellenwert αB, (b)
eine Erfassung des vorangehenden Fahrzeugs hält nicht an,
(c) die Verzögerung über die Bremsvorrichtung 54 ist nicht
mehr notwendig (der Befehl zum Schalten in die dritte
Übersetzung ist nicht erzeugt, das Gaspedal ist nicht
betätigt oder der Beschleunigungssteuerbefehl ist nicht
erzeugt worden), (d) die Bremsvorrichtung 54 hat einen
Zustand erreicht, in dem eine Fortführung der
Temposteuerung ungeeignet ist (eine Systemabnormalität ist
erfasst worden, eine Anti-Blockier-Bremssteuerung oder die
Fahrzeugverhalten-Steuerung ist gestartet worden oder die
Zeitdauer für einen kontinuierlichen Betrieb der Bremse ist
gleich zu oder größer als eine eingestellte Zeitdauer).
In einigen Fällen wird die Verzögerungsabweichung Δαn
geringer als der zweite Schwellenwert Δαs2, bevor die
Sollverzögerung α*n geringer als der
Bremsenfreigabeschwellenwert αB wird. Ist der Befehl zum
Schalten in die dritte Übersetzung zurückgezogen worden,
kann in Betracht gezogen werden, dass die Verzögerung über
die Bremse 62 unnötig geworden ist. Somit wird auf der
Grundlage des Zustands der Erfassung eines vorangehenden
Fahrzeugs, des Zustands einer Steuerung der Kraftmaschine
oder dergleichen, des Zustands des Betriebs der
Bremsvorrichtung 54, etc. bestimmt, ob die
Bremsenfreigabebedingung erfüllt ist. Ist die
Bremsenfreigabebedingung erfüllt, wird der
Bremszustandsmerker in Schritt S33 zurückgesetzt und wird
der Bremsfreigabezustandsmerker in Schritt S34 eingestellt.
Ist die Bremsenfreigabebedingung erfüllt, gibt die
Bestimmung in Schritt S26 eine Bestätigung aus ("JA").
Nachfolgend werden in Schritt S35 der Befehl zur Steuerung
der Kraftmaschine und dergleichen erzeugt. Ist in diesem
Fall die Sollverzögerung α*n geringer als der vierte
Schwellenwert αs4, wie es in Fig. 4 angegeben ist, wird
eine Information zur Unterbrechung der Fortführung der
Einschränkung des Getriebeübersetzungsverhältnisses (Befehl
zur Erlaubnis einer normalen Steuerung des
Übersetzungsverhältnisses) erzeugt und der Kraftmaschinen-
ECU 14 zusammen mit der Information über das Fehlen einer
Bremsanforderung und einer Information zur Angabe der
Sollverzögerung α*n übertragen. Ist die Sollverzögerung α*n
geringer als der fünfte Schwellenwert αs5, wird eine
Information zur Unterbrechung der Fortführung des
kompletten Verschlusses der Drossel (Drosselsteuerbefehl)
erzeugt.
Somit unterscheidet sich die vor einer Verwendung der
Bremse ausgeführte Steuerung der Drosselsteuervorrichtung
36 und des Getriebes 40 von der nach einer Freigabe der
Bremse ausgeführten Steuerung.
Wird ferner die Verzögerungsabweichung Δαn größer als "0",
wird die Bestimmung in Schritt S24 negativ ("NEIN").
Nachfolgend wird in Schritt S36 der
Bremsenfreigabezustandsmerker zurückgesetzt.
Die durch die Kennfelder der Fig. 8 und 9 angegebenen
Darstellungen sind nicht auf die in Verbindung mit dem
Ausführungsbeispiel beschriebenen beschränkt.
Beispielsweise sind die Kennfelder nicht auf
zweidimensionale Kennfelder beschränkt, sondern können
ebenso drei- oder mehrdimensionale Kennfelder beinhalten.
In diesem Fall kann beispielsweise ein Aufbau übernommen
werden, bei dem der gegenseitige Fahrzeugabstand
berücksichtigt wird. Die Kennfelder müssen nicht einer
festen Art entsprechen, sondern können ebenso gemäß einem
Lerneffekt geändert werden. Beispielsweise kann ein Aufbau
übernommen werden, bei dem ein Schwellenwert oder ein
Kennfeldwert auf der Grundlage der Auswahlhäufigkeit, der
Zeitdauer der Fortführung der Einstellung des gleichen
Werts, etc. geändert wird. Folglich kann ein Kennfeld gemäß
einer Vorliebe bzw. einer Präferenz einer Bedienperson
hinsichtlich einer Verzögerung geändert werden.
Ein in dem Flussdiagramm von Fig. 7 veranschaulichtes
Alarmvorrichtungssteuerprogramm wird gemäß voreingestellten
Zeitintervallen ausgeführt.
In den Schritten S51 bis S53 wird gemäß einer durch ein
Kennfeld von Fig. 10 dargestellten Tabelle zur Bestimmung
eines ersten Annäherungsabstands ein erster
Annäherungsabstand Dw1 auf der Grundlage des gewünschten
gegenseitigen Fahrzeugzeitabstands T*, der relativen
Geschwindigkeit Vr und der Geschwindigkeit Vn des Fahrzeugs
bestimmt. In diesem Fall sind Tabellen separat für die
einzelnen angeforderten gegenseitigen Fahrzeugzeitabstände
T* vorgesehen. Daher wird eine Tabelle gemäß dem
gegenwärtigen angeforderten Fahrzeugzeitabstand T*
ausgewählt. Unter Verwendung der ausgewählten Tabelle wird
ein erster Annäherungsabstand Dw1 auf der Grundlage der
relativen Geschwindigkeit Vr und der Geschwindigkeit Vn des
Fahrzeugs bestimmt. Der Annäherungsabstand wird mit einem
Anstieg der relativen Geschwindigkeit Vr und mit einem
Anstieg der Geschwindigkeit Vn des Fahrzeugs erhöht. Der
Annäherungsabstand wird ebenso mit einem Anstieg in dem
angeforderten gegenseitigen Fahrzeugzeitabstand T* erhöht.
Nachfolgend wird in Schritten S54 bis S55 ein zweiter
Annäherungsabstand Dw2 auf der Grundlage der Verzögerung αn
des Fahrzeugs bestimmt. Der zweite Annäherungsabstand Dw2
wird gemäß einer Tabelle zur Bestimmung des zweiten
Annäherungsabstands bestimmt, welche durch ein Kennfeld
gemäß Fig. 11 dargestellt ist. Der zweite
Annäherungsabstand Dw2 (negative Werte mit großen absoluten
Werten) wird mit einem Anstieg in der Verzögerung αn des
Fahrzeugs verringert. Ist die Verzögerung αn des Fahrzeugs
groß, fühlt sich eine Bedienperson sicher. In einem
derartigen Fall wird daher der Annäherungsabstand Dw
reduziert, sodass der Zeitpunkt zur Aktivierung eines
Alarms verzögert wird.
In einem Schritt S56 wird gemäß einer Tabelle zur
Bestimmung eines dritten Annäherungsabstands, welche durch
ein Kennfeld gemäß Fig. 12 dargestellt ist, ein dritter
Annäherungsabstand Dw3 auf der Grundlage der relativen
Verzögerung αr (dVr/dt) bestimmt. Der dritte
Annäherungsabstand Dw3 wird auf einen geringeren Wert
eingestellt, wenn verglichen mit dem Fall, dass eine starke
Tendenz zum Annähern vorhanden ist, eine starke Tendenz für
ein Auseinanderdriften bzw. ein sich Trennen vorhanden ist.
Wenn eine starke Tendenz zum Auseinanderdriften bzw. zum
sich Trennen vorhanden ist, das heißt falls die relative
Verzögerung αr groß ist, wird der Annäherungsabstand
reduziert, um den Zeitpunkt zur Aktivierung des Alarms im
Vergleich zu einem Fall zu verzögern, bei dem die relative
Verzögerung αr gering ist.
In Schritt S57 wird der Annäherungsabstand Dw als Summe des
ersten bis dritten Annäherungsabstands (Dw1 + Dw2 + Dw3)
bestimmt. In Schritt S58 wird bestimmt, ob der gegenwärtige
gegenseitige Fahrzeugabstand Z geringer als oder gleich zu
dem Annäherungsabstand Dw ist. Ist der gegenwärtige
gegenseitige Fahrzeugabstand Z größer als der
Annäherungsabstand Dw, wird die Alarmvorrichtung 52 nicht
betätigt. Ist der gegenwärtige gegenseitige Fahrzeugabstand
Z geringer als oder gleich zu dem Annäherungsabstand Dw,
wird eine Information, die einen Befehl zur Aktivierung der
Alarmvorrichtung 52 angibt, erzeugt und zu der
Kraftmaschinen-ECU 14 in Schritt S59 übertragen.
Somit wird der Annäherungsabstand, bei dem die
Alarmvorrichtung 52 aktiviert wird, als ein Wert bestimmt,
der auf der Grundlage der Verzögerung αn des Fahrzeugs und
der relativen Verzögerung αr korrigiert ist. Da der
Annäherungsabstandswert unter Berücksichtigung des durch
eine Verzögerung verursachten Sicherheitsempfindens einer
Bedienperson und dem aktuellen Zustand der Annäherung
bestimmt wird, kann ein durch das Auftreten eines Alarms
verursachtes unangenehmes Empfinden einer Bedienperson
verringert werden.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel wird unabhängig davon, ob ein
Objektkörper sich in einem ruhenden Zustand oder einem
Bewegungszustand befindet (vorangehendes Fahrzeug) ein
Befehl zur Aktivierung der Alarmvorrichtung erzeugt, falls
der gegenseitige Fahrzeugabstand Z gleich zu oder geringer
als der Annäherungsabstand wird.
Die Kennfelder zur Verwendung der Bestimmung des
Annäherungsabstands sind nicht auf die beschränkt, die in
Verbindung mit diesem Ausführungsbeispiel beschrieben
worden sind. Wie für den Fall der Kennfelder gemäß den
Fig. 8 und 9 ist eine Übernahme von multi-dimensionalen
Kennfeldern oder die Änderung der Kennfelder gemäß einem
Lerneffekt möglich. Der Annäherungsabstand kann
beispielsweise erhöht werden, falls eine Systemabnormalität
erfasst ist. Beispielsweise wird der Annäherungsabstand
erhöht, falls die aktuelle Verzögerung um zumindest einen
vorbestimmten Wert geringer als eine Verzögerung ist, von
der erwartet wird, dass sie infolge der Temposteuerung
(Sollverzögerung) erreicht wird.
Der Annäherungsabstand Dw kann ebenso durch Multiplikation
des ersten Annäherungsabstands Dw1 mit einem
Verzögerungskorrekturwert, der auf der Grundlage der
Verzögerung des Fahrzeugs bestimmt ist, mit einem relativen
Verzögerungskorrekturwert, der auf der Grundlage der
relativen Verzögerung bestimmt ist, etc. bestimmt werden.
Der Verzögerungskorrekturwert wird mit einem Anstieg der
Verzögerung des Fahrzeugs reduziert. Der relative
Verzögerungskorrekturwert wird mit einem Anstieg der
relativen Verzögerung reduziert.
Die Kraftmaschinen-ECU 14 führt an voreingestellten
Zeitintervallen ein Fahrt- bzw. Temposteuerprogramm aus,
das durch ein Flussdiagramm von Fig. 13 veranschaulicht
ist. Eine Zeitdauer, die zur Übertragung einer Information
von der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 erforderlich ist,
kann als die eingestellte Zeit festgelegt sein. Für die
Kraftmaschinen-ECU 14 ist es ebenso praktikabel, das
Programm immer dann auszuführen, wenn eine Information von
der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 empfangen wird.
In Schritt S72 wird erfasst, ob eine Information von der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 empfangen worden ist. Ist
eine Information von der Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12
empfangen worden, wird in Schritt S73 bestimmt, ob ein
Abnormalitätszustandsmerker bzw. -flag sich in einem
gesetzten Zustand befindet. Befindet sich der (im Weiteren
zu beschreibende) Abnormalitätszustandsmerker in dem
gesetzten Zustand, ist die Fahrt- bzw. Temposteuerung in
Schritt S74 unterbunden. Das heißt es wird ein
vorbestimmter Prozess zur Unterbindung einer Fahrt- bzw.
Temposteuerung ausgeführt.
Befindet sich der Abnormalitätszustandsmerker in einem
zurückgesetzten Zustand, wird die Kraftmaschine oder
dergleichen in einem in Schritt S75 beginnenden Prozess
gemäß der Kraftmaschinensteuerinformation gesteuert. Gemäß
dem Ausführungsbeispiel wird eine Steuerung der
Kraftmaschine oder dergleichen mit einer jeweiligen
Ausführung der Temposteuerung ausgeführt. Die Steuerung vor
dem Start einer Aktivierung der Bremse wird nachstehend
beschrieben, wobei die auf die Freigabe der Bremse
nachfolgende Steuerung nicht beschrieben wird. Nachfolgend
zu der Bremsenfreigabe wird eine Steuerung gemäß einem
Befehl zur Zulassung einer normalen Steuerung des
Übersetzungsverhältnisses, einem Drosselsteuerbefehl, etc.
ausgeführt.
In den Schritten S75 bis S77 bestimmt die Kraftmaschinen-
ECU 14 jeweils, ob der Befehl zum Schalten in die dritte
Übersetzung vorhanden ist, ob der Befehl zur Schnellgang-
bzw. Overdrive bzw. OD-Unterbindung vorhanden ist, und ob
der Befehl für ein vollständiges Drosselschließen vorhanden
ist. Sind alle die Bestimmungen negativ ("NEIN") schreitet
der Vorgang zu Schritt S78 voran, bei dem der Grad der
Drosselöffnung durch eine Steuerung der
Drosselsteuervorrichtung 36 so gesteuert wird, dass die
Sollverzögerung α*n ohne eine Steuerung des
Getriebeübersetzungsverhältnisses erreicht wird. Ein
Drosselöffnungsgrad wird bestimmt, der die Sollverzögerung
α*n erzielt. Ein Befehlswert entsprechend dem
Drosselöffnungsgrad wird der Drosselsteuervorrichtung 36
ausgegeben. In Schritt S79 wird bestimmt, ob die empfangene
Information die Information über das Vorhandensein einer
Bremsanforderung beinhaltet. Ist die Information über das
Vorhandensein einer Bremsanforderung nicht vorhanden,
schreitet der Vorgang zu Schritt S80 voran, bei dem eine
vorbestimmte Information (eine Bremssteuerinformation, eine
Information zur Verwendung hinsichtlich einer Erfassung
einer Abnormalität, wie es nachstehend beschrieben wird)
wie etwa die Information über das Fehlen einer
Bremsanforderung oder dergleichen zu der Bremsen-ECU 16
übertragen wird.
Ist der Befehl zum vollständigen Drosselschließen
vorhanden, wird der Drosselöffnungsgrad auf einen Wert "0"
in Schritt S81 eingestellt. In diesem Fall ist die
Information über das Vorhandensein der Bremsanforderung
üblicherweise nicht vorhanden (NEIN in Schritt S79). Der
Vorgang schreitet dann zu Schritt S80 voran, bei dem die
Information über das Fehlen einer Bremsanforderung und
dergleichen zu der Bremsen-ECU 16 übertragen wird. Ist der
Befehl zur Schnellgang-Unterbindung vorhanden, wird ein
Schnellgang-Unterbindungs-Befehl zu der Getriebe-ECU 34 in
Schritt S82 übertragen. Nachfolgend wird in Schritt S81 der
Drosselöffnungsgrad auf einen Wert "0" eingestellt. Danach
wird in Schritt S80 die Information über das Fehlen einer
Bremsanforderung und dergleichen übertragen. Ist der Befehl
zum Schalten in die dritte Übersetzung vorhanden, wird der
Befehl zum Schalten in die dritte Übersetzung zu der
Getriebe-ECU 34 in Schritt S83 übertragen. Nachfolgend wird
in Schritt S81 der Drosselöffnungsgrad auf einen Wert "0"
eingestellt. Ist die Information über das Vorhandensein der
Bremsanforderung nicht vorhanden, wird wie in dem
vorstehend angeführten Fall eine vorbestimmte Information
in Schritt S80 zu der Bremsen-ECU 16 übertragen.
Ist umgekehrt die Information über das Vorhandensein einer
Bremsanforderung vorhanden, erfolgt in Schritt S79 eine
bestätigende Bestimmung ("JA"). Nachfolgend wird in Schritt
S84 eine vorbestimmte Information wie etwa die Information
über das Vorhandensein einer Bremsanforderung, eine
Information, die die Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke
angibt, etc. zu der Bremsen-ECU 16 übertragen.
Die Bremsen-ECU 16 führt das Steuerprogramm für die
Bremsbetätigungskraft (Flüssigkeitsdruck) mit vorbestimmten
Zeitintervallen aus, das durch ein Flussdiagramm von Fig.
14 veranschaulicht ist.
In Schritt S91 wird bestimmt, ob die Information über das
Vorhandensein einer Bremsanforderung bzw. die
Bremsanforderungspräsenzinformation empfangen worden ist.
In Schritt S92 wird bestimmt, ob eine Bedingung zum
Zulassen einer automatischen Bremsbetätigung erfüllt ist.
Die Bedingung zum Zulassen einer automatischen
Bremsbetätigung ist erfüllt, falls: (a) die Temperatur
eines Solenoids des Drucksteuerventils 50 geringer als eine
eingestellte Temperatur ist oder (b) der Schlupfzustand
eines jeden Rads sich auf einer stabilen Seite eines
eingestellten Zustands befindet. Falls die automatische
Bremsbetätigung eine Gefahr einer Verschlechterung der
Fahrstabilität des Fahrzeugs mit sich bringt, wird die
automatische Bremsbetätigung unterbunden. Die automatische
Bremsbetätigung wird ebenso unterbunden, falls die
Bremsvorrichtung 54 sich in einem Zustand befindet, bei dem
die Fortführung der Verwendung der Bremse nicht
wünschenswert ist.
Ist die Bedingung zum Zulassen einer automatischen
Bremsbetätigung erfüllt, schreitet der Vorgang zu Schritt
S93 voran, in dem ein Zufuhrstrom I für die Spule 104 des
Drucksteuerventils 50 so bestimmt wird, dass die
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke erreicht wird, und der
Bremsflüssigkeitsdruck auf eine Größe hin gesteuert wird,
die dem Zufuhrstrom I entspricht. Wie vorstehend angeführt,
bleibt die Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke während
einer Ausführung des automatischen Bremsens fest bzw.
fixiert.
Gemäß der Angabe von Fig. 16 wird der Zufuhrstrom I für
das Drucksteuerventil 50 fixiert gehalten und wird der
Bremsflüssigkeitsdruck auf einem dem Zufuhrstrom I
entsprechenden Wert gehalten. Ist die Sollverzögerung α*nB
für Bremszwecke konstant, wird der Zufuhrstrom I gemäß
einem vorbestimmten Muster (beispielsweise gemäß einem in
Fig. 16 angegebenen trapezförmigen Muster) erhöht,
gehalten und verringert. Wird somit die Sollverzögerung α*nB
für Bremszwecke fixiert gehalten, kann die
Bremssteuerung stabil ausgeführt werden, sodass ein
Steuernachlauf bzw. eine Steuerschwankung verringert werden
kann.
Da ferner die Häufigkeit von Änderungen in der Verzögerung
im Vergleich zu der des bekannten Systems reduziert wird,
kann ein unangenehmes Empfinden verringert werden, das ein
Bediener haben kann. Da ferner die Verzögerungsänderung
verringert wird, kann die Fahrstabilität des Fahrzeugs
verbessert werden, sodass das Sicherheitsgefühl des
Bedieners verstärkt werden kann.
Wird die Sollverzögerung konstant gehalten, wird
angenommen, dass der Zufuhrstrom I für das
Drucksteuerventil 50 ebenso konstant gehalten wird und dass
der Bremsflüssigkeitsdruck einen dem elektrischen
Zufuhrstrom I entsprechenden Druck erreichen wird. Unter
derartigen Umständen ist es daher in einfacher Weise
möglich, eine Abnormalität der Bremsvorrichtung 54 zu
erfassen.
Wird die Sollverzögerung geändert, wird es ferner
schwierig, einen Schutzwert bzw. Sicherheitswert des
Steuerbefehlswerts (elektrischer Stromwert I) für das
Drucksteuerventil 50 einzustellen. Ist die Sollverzögerung
jedoch fest, kann ein Schutzwert bzw. Sicherheitswert auf
einfache Weise eingestellt werden.
Ist die Bedingung zum Zulassen einer automatischen
Bremsbetätigung nicht erfüllt, wird die Alarmvorrichtung 52
in Schritt S94 aktiviert und wird in Schritt S95 der
elektrische Zufuhrstrom I für die Spule 104 auf einen Wert
"0" eingestellt. Somit wird die Steuerung des
Bremsflüssigkeitsdrucks nicht ausgeführt. Der Zufuhrstrom
für die Spule 104 wird ebenso auf den Wert "0" eingestellt,
falls die Information über das Fehlen einer
Bremsanforderung vorhanden ist.
Die Bremsen-ECU 16 führt mit voreingestellten
Zeitintervallen ebenso ein durch das Flussdiagramm von
Fig. 15 veranschaulichtes Programm zur Aktivierung der
Alarmvorrichtung aus. In Schritt S97 wird bestimmt, ob ein
Befehl zur Aktivierung der Alarmvorrichtung empfangen
worden ist. Ist der Befehl empfangen worden, wird die
Alarmvorrichtung 52 in Schritt S98 aktiviert. Das heißt,
die Alarmvorrichtung 52 wird aktiviert, da der gegenseitige
Fahrzeugabstand Z sich auf den Annäherungsabstand Dw
verringert hat oder sich unter den Annäherungsabstand Dw
verringert hat. In diesem Fall erzeugt die Alarmvorrichtung
52 einen Alarm mit einer zeitlichen Steuerung, die auf der
Grundlage der Verzögerung des Fahrzeugs und des aktuellen
Zustands der Annäherung zu dem Objektkörper bestimmt ist,
sodass das unangenehme Empfinden eines Bedieners aufgrund
des Alarms reduziert werden kann. Die Alarmvorrichtung 52
wird unabhängig von dem Betriebszustand der Bremse
aktiviert.
Während der Anwendung der Bremse wird die Sollverzögerung
wie vorsehend angeführt konstant gehalten. Wird jedoch
während der Anwendung der Bremse die Verzögerung des
Fahrzeugs ungenügend und wird der aktuelle gegenseitige
Fahrzeugabstand bezüglich dem vorangehenden Fahrzeug kurz,
wird ein Alarm erzeugt. Daher wird eine Bedienperson zur
Ausführung eines notwendigen Vorgangs wie beispielsweise
zur Betätigung des Bremspedals 60 oder dergleichen
veranlasst. Somit ist es effektiv, die Steuerung der
Alarmvorrichtung 52 und die Steuerung zur Beibehaltung
einer konstanten Sollverzögerung während der Anwendung der
Bremse in kombinierter Weise auszuführen.
Es ist ebenso möglich, die Alarmvorrichtung 52 durch einen
Unterbrechungsvorgang zu aktivieren. Das heißt, auf einen
Empfang des Befehls zur Aktivierung der Alarmvorrichtung
hin wird Schritt S98 unmittelbar ausgeführt.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel dient die
Laserradarvorrichtung 20 als eine Vorrichtung zur Erlangung
einer Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit. Die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 16, die Kraftmaschinen-ECU
14, die Getriebe-ECU 34, die Drosselsteuervorrichtung 36,
die Bremsen-ECU 14, der Bremsensteueraktuator 50, etc.
dienen als Verzögerungsvorrichtung oder als Bremssystem.
Ferner dienen ein in Schritt S92 speichernder Abschnitt der
Bremsen-ECU 16, ein den Schritt S92 ausführender Abschnitt
davon, etc. als Bremsenbetätigungszulassungsvorrichtung/Brem
senbetätigungsunterbindungsvorrichtung.
Ein Abschnitt der Fahrzeugabstands-ECU 12, die in Schritt
S30 speichert, ein den Schritt S30 ausführender Abschnitt
davon, etc. dienen als
Sollverzögerungsbestimmungsvorrichtung. Ein den Schritt S93
ausführender Abschnitt der Bremsen-ECU 16, der
Bremsensteueraktuator 50, etc. dienen als
Verzögerungssteuervorrichtung. In diesem
Ausführungsbeispiel entspricht die
Verzögerungssteuervorrichtung einer Bremssteuervorrichtung.
Ein in den Schritten S51 bis S53 speichernder Abschnitt der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12, ein die Schritte S51 bis
S53 ausführender Abschnitt davon, ein Abschnitt davon, der
die durch das Kennfeld von Fig. 10 angegebene Tabelle,
etc. speichert, dienen als Abschnitt zur Bestimmung eines
behelfsmäßig eingestellten Abstands. Ein in den Schritten
S54 bis S57 speichernder Abschnitt, ein diese Schritte
ausführender Abschnitt, ein Abschnitt, der die durch die
Kennfelder der Fig. 11 und 12 angegebenen Tabellen, etc.
speichert, dienen als Abschnitt zur Bestimmung eines
definitiv eingestellten Abstands.
Nachfolgend wird die Erfassung einer Abnormalität
beschrieben. Abnormalitäten des Systems beinhalten
Abnormalitäten verschiedener Komponentenelemente des
Systems, Kommunikationsabnormalitäten,
Steuerabnormalitäten, etc. Ist eine von derartigen
Abnormalitäten erfasst, wird der Temposteuerbetrieb
unterbunden. Die Abnormalitäten der Komponentenelemente
entsprechen beispielsweise Abnormalitäten hinsichtlich
verschiedener Sensoren, des Drosselöffnungssteueraktuators,
des Bremssteueraktuators, des Getriebes, etc. Diese
Abnormalitäten können bei einer Anfangsüberprüfung und
dergleichen erfasst werden. Die Anfangsüberprüfung wird
hier nicht beschrieben.
Die Kommunikationsabnormalitäten entsprechen
beispielsweise: (a) einer Abnormalität, dass das
Informationsempfangszeitintervall nicht einem vorbestimmten
Zeitintervall entspricht, (b) einer Abnormalität, dass,
falls eine Information hinsichtlich einer Fortführung in
der empfangenen Information beinhaltet ist, die Fortführung
nicht sichergestellt ist, (c) einer Abnormalität, dass bei
einer Umkehrüberprüfung bzw. einer Reflexionsüberprüfung
der empfangenen Information eine Information und eine
invertierte Information nicht einer Umkehrbeziehung
entsprechen, etc.
Die Steuerabnormalitäten können durch Fehlvorgänge oder
fehlende Vorgänge von Computern, Steueraktuatoren und
dergleichen, durch Kommunikationsänderungen, etc.
verursacht sein. In diesem Ausführungsbeispiel wird eine
Steuerabnormalität darauf beruhend erfasst, ob Inhalte von
zwei oder mehr Teilen einer Information logisch konsistent
sind (logische Abnormalität).
Zumindest ein Teil von derartigen zwei oder mehr Teilen
einer Information können einem Teil einer Steuerinformation
entsprechen (beispielsweise einer Information zur Steuerung
einer Kraftmaschine und dergleichen, einer Information zur
Angabe des Vorhandenseins/des Fehlens einer
Bremsanforderung, einer Information zur Angabe einer
Sollverzögerung, etc.). Der Grund liegt darin, dass sowohl
die Kraftmaschinen-ECU 14, als auch die Bremsen-ECU 16
gemäß einer Steuerinformation von der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 betrieben werden.
Zumindest ein Teil von derartigen zwei oder mehr Teilen
einer Information können ebenso einer
Fahrzeugzustandsinformation entsprechen, die den Zustand
des Temposteuerschalters 26, einen durch einen Sensor
erfassten Wert, etc. angibt. Die vorstehend angeführte
Fahrzeuginformation zum Zwecke einer Fahrt- bzw.
Temposteuerung entspricht beispielsweise einer
Fahrzeugzustandsinformation. Mit der vorstehend angeführten
Anordnung kann eine Information, die ein aktuelles
Steuerergebnis angibt, eine Information, die als Bezug zur
Verwendung für die Erzeugung einer Steuerinformation dient,
etc. erlangt werden. Da die Steuerinformation über eine
Kommunikation zwischen den ECU-Einheiten übertragen wird,
kann die Steuerinformation als Kommunikationsinformation
bezeichnet werden. Die Fahrzeugzustandsinformation
beinhaltet eine Information, die über eine Kommunikation zu
einer weiteren ECU übertragen wird, und eine Information,
die über eine Kommunikation nicht zu einer weiteren ECU
übertragen wird. Die auf diese Weise übertragene
Information kann als Kommunikationsinformation betrachtet
werden.
Steuerabnormalitäten werden erfasst: (d) für den Fall, dass
zumindest zwei Teile einer Vielzahl von Teilen einer
empfangenen Kommunikationsinformation logisch nicht
konsistent sind, (e) für den Fall, dass ein Teil einer von
der ersten ECU zu einer weiteren ECU übertragenen
Kommunikationsinformation und ein Teil einer von der
weiteren ECU zurück zu der ersten ECU übertragenen
Kommunikationsinformation logisch nicht konsistent sind,
(f) für den Fall, dass ein Teil einer durch eine ECU
empfangenen Kommunikationsinformation und ein Teil einer
durch die ECU erzeugten Information oder ein Wert, der
durch einen mit der ECU verbundenen Sensor oder dergleichen
erfasst ist, logisch nicht konsistent sind, etc.
Ein Programm zur Erfassung einer Kommunikationsabnormalität
wird durch eine jede ECU mit vorbestimmten Zeitintervallen
oder immer dann ausgeführt, wenn eine Information
übertragen wird.
Die Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 führt ein durch das
Flussdiagramm von Fig. 17 veranschaulichtes
Abnormalitätserfassungsprogramm immer dann aus, wenn die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 eine
Kommunikationsinformation zu der Kraftmaschinen-ECU 14
überträgt. In Schritt S111 überträgt die
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 eine Echo-Rücksendungs-
Anforderung zu der Kraftmaschinen-ECU 14. In Schritt S112
bestimmt die Kraftmaschinenabstandssteuerungs-ECU 12, ob
die von der Fahrzeugsabstandssteuerungs-ECU 12 zu der
Kraftmaschinen-ECU 14 übertragene Information und die von
der Kraftmaschinen-ECU 14 zu der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 übertragene Information
logisch konsistent sind. Wird beispielsweise die
Information über das Vorhandensein einer Bremsanforderung
übertragen und beinhaltet die zurückgeführte Echo-
Information die Information über das Fehlen einer
Bremsanforderung, wird festgelegt, dass die übertragene
Information und die zurückgeführte Echo-Information nicht
logisch konsistent sind.
Sind die übertragene Information und die zurückgeführte
Echo-Information logisch konsistent, wird ein
Abnormalitätszustandsmerker bzw. -flag in Schritt S113
zurückgesetzt. Sind die übertragene Information und die
zurückgeführte Echo-Information nicht logisch konsistent,
wird in Schritt S114 der Abnormalitätszustandsmerker
gesetzt. Nachfolgend wird in Schritt S115 eine den Zustand
des Abnormalitätszustandsmerkers angebende Information zu
der Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Ebenso ist die Übernahme eines Aufbaus möglich, bei dem
unter Bezugnahme auf eine von der Kraftmaschinen-ECU 14
zurückgesendete und durch die Fahrzeugabstandssteuerungs-
ECU 12 empfangene Information erfasst wird, ob eine
Abnormalität hinsichtlich des Zustands des Empfangs der
Information vorhanden ist.
Die Kraftmaschinen-ECU 14 erfasst, ob eine Abnormalität
hinsichtlich sowohl der Kommunikation mit der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 als auch der
Kommunikation mit der Bremsen-ECU 16 besteht.
Unter Bezugnahme auf die mit der
Fahrzeugabstandssteuerungs-ECU 12 ausgeführte Kommunikation
bestimmt die Kraftmaschinen-ECU 14 in Schritt S141 gemäß
dem Flussdiagramm von Fig. 18, ob eine
Kommunikationsinformation empfangen worden ist. Ist eine
derartige Information empfangen worden, wird in Schritt
S142 bestimmt, ob der Zustand eines Empfangs der
Information normal ist. Nachfolgend wird in Schritt S143
bestimmt, ob eine logische Konsistenz existiert. Beinhaltet
beispielsweise die empfangene Information die Information
über das Vorhandensein einer Bremsanforderung und die einen
positiven Wert aufweisende Sollverzögerung α*nB für
Bremszwecke, wird bestimmt, dass eine logische Konsistenz
existiert, beispielsweise unter der Voraussetzung, dass die
einen positiven Wert aufweisende Sollverzögerung α*n und
der Befehl zum Schalten zu der dritten Übersetzung
beinhaltet sind und der durch die Kraftmaschinen-ECU 14
erfasste Drosselöffnungsgrad einen Wert "0" entspricht. Ist
umgekehrt dazu beispielsweise der Drosselöffnungsgrad groß
oder befindet sich der Temposteuerschalter 26 in der Aus-
Position, obwohl die Information über das Vorhandensein
einer Bremsanforderung in der empfangenen Information
beinhaltet ist, wird bestimmt, dass eine logische
Konsistenz nicht vorhanden ist. Existiert eine logische
Konsistenz, wird der Abnormalitätszustandsmerker in Schritt
S144 zurückgesetzt. Existiert eine logische Konsistenz
nicht, wird in Schritt S145 der Abnormalitätszustandsmerker
gesetzt. Es ist möglich, einen Aufbau zu übernehmen, bei
dem das Abnormalitätserfassungsprogramm auf jeden Empfang
einer Information hin ausgeführt wird. Wird eine
Information empfangen, wird ein Prozessstart in Schritt
S142 ausgeführt.
Unter Bezugnahme auf eine Kommunikation mit der Bremsen-ECU
16 überträgt die Kraftmaschinen-ECU 14 der Bremsen-ECU 16
eine Information, die das Vorhandensein/das Fehlen einer
Bremsanforderung und dergleichen angibt, und überträgt
danach zu ihr in Schritt S151 gemäß dem Flussdiagramm von
Fig. 19 eine Echo-Rücksendungs-Anforderung. In Schritt
S152 bestimmt die Kraftmaschinen-ECU 14, ob die übertragene
Information und die zurückgesendete Information logisch
konsistent sind. Beinhaltet beispielsweise die
zurückgesendete Information die Information über das Fehlen
einer Bremsanforderung, wohingegen die gesendete
Information die Information über das Vorhandensein einer
Bremsanforderung beinhaltet, wird festgelegt, dass eine
logische Konsistenz nicht existiert. Existiert eine
logische Konsistenz, wird in Schritt S153 der
Abnormalitätszustandsmerker zurückgesetzt. Ist eine
Konsistenzbedingung nicht erfüllt, wird der
Abnormalitätszustandsmerker in Schritt S154 gesetzt.
Für die Kraftmaschinen-ECU 14 ist es ebenso möglich,
genauso wie die Echo-Rücksendungs-Anforderung eine durch
die Bremsen-ECU 16 erzeugte bestimmte Information
anzufordern. Die Kraftmaschinen-ECU 14 kann beispielsweise
bestimmen, ob eine von der Bremsen-ECU 16 empfangene
Information und eine von der Kraftmaschinen-ECU 14 zu der
Bremsen-ECU 16 übertragene Information und/oder eine durch
die Kraftmaschinen-ECU 14 erzeugte Information logisch
konsistent sind. Wird beispielsweise die Information über
das Vorhandensein einer Bremsanforderung von der
Kraftmaschinen-ECU 14 zu der Bremsen-ECU 16 für den Fall
übertragen, dass ein Zustandsmerker für den Betrieb der
Bremse durch die Bremsen-ECU 16 vorbereitet ist, um
anzugeben, dass der Betriebszustand der Bremse dem
gesetzten bzw. eingestellten Zustand entspricht, wird
bestimmt, dass eine logische Konsistenz existiert. Befindet
sich im umgekehrten Fall der Temposteuerschalter 26 in dem
Ein-Zustand und hat die Kraftmaschinen-ECU 14 die
Information über das Vorhandensein einer Bremsanforderung
übertragen und befindet sich jedoch der von der Bremsen-ECU
16 übertragene Bremsbetriebszustandsmerker in dem
zurückgesetzten Zustand, wird bestimmt, dass eine logische
Konsistenz nicht existiert. Somit wird in diesem Fall
bestimmt, ob eine logische Konsistenz zwischen einer eine
Steuerinformation (Steuerbefehlswert) ausschließenden
Kommunikationsinformation, welche von einer weiteren ECU
empfangen worden ist, und einer durch die ECU erzeugten
Information und/oder einer durch jene ECU erfassten
Information vorhanden ist.
In gleichartiger Weise führt die Bremsen-ECU 16 ein durch
das Flussdiagramm von Fig. 20 veranschaulichtes
Abnormalitätserfassungsprogramm aus. In Schritt S161
bestimmt die Bremsen-ECU 16, ob eine
Kommunikationsinformation empfangen worden ist. In Schritt
S162 bestimmt die Bremsen-ECU 16, ob der Empfangszustand
normal ist. In Schritt S163 bestimmt die Bremsen-ECU 16, ob
eine logische Konsistenz vorhanden ist. Beinhaltet
beispielsweise eine empfangene Information die Information
über das Vorhandensein einer Bremsanforderung und eine
Information, die die einen positiven Wert angebende
Sollverzögerung α*nB für Bremszwecke angibt, wird bestimmt,
dass eine logische Konsistenz vorhanden ist. Besteht eine
logische Konsistenz, wird der Abnormalitätszustandsmerker
in Schritt S164 zurückgesetzt, wohingegen der
Zustandsmerker in Schritt S165 gesetzt wird, falls keine
logische Konsistenz vorhanden ist. Danach wird in Schritt
S166 der Zustand des Abnormalitätszustandsmerkers zu der
Kraftmaschinen-ECU 14 übertragen.
Wie vorstehend beschrieben werden in dem
Ausführungsbeispiel Steuerabnormalitäten sowie
Abnormalitäten hinsichtlich verschiedener
Komponentenelemente und Kommunikationsabnormalitäten
erfasst. Daher können Gelegenheiten einer Erfassung einer
Abnormalität vermehrt werden. Ferner kann eine
Steuerabnormalität in einem frühen Zustand erfasst werden.
Daher kann eine falsche Ausführung der Bremssteuerung oder
der Kraftmaschinensteuerung verhindert werden und kann die
Zuverlässigkeit des Systems verbessert werden.
Es ist effektiv, eine Ausführung zu übernehmen, bei der
eine Steuerabnormalität im Zustand einer Entwicklung bzw.
eines Aufbaus eines Systems erfasst wird. Wird in dem
Entwicklungszustand bzw. Aufbauzustand erfasst, dass eine
logische Konsistenz zwischen zumindest zwei Teilen einer
Information nicht besteht, bedeutet dies, dass eine
Möglichkeit für eine Abnormalität in einem Steuerprogramm
besteht. Daher ist es möglich, ein Steuerprogramm
entsprechend zu prüfen und zu korrigieren. In diesem Fall
ist es wünschenswert, dass das Vorhandensein/Fehlen einer
logischen Konsistenz zwischen zumindest zwei Teilen einer
eine Kommunikationsinformation beinhaltenden Information
erfasst wird. Eine Abnormalität kann durch einen Vergleich
einer durch eine erste ECU erzeugten Information und einer
durch eine weitere ECU erzeugten Information erfasst
werden.
Ebenso ist es praktikabel, einen Aufbau zu übernehmen, bei
dem auf eine Erfassung einer Steuerabnormalität hin nur die
Bremssteuerung unterbunden wird und die Steuerungen
hinsichtlich der Kraftmaschine und dergleichen zugelassen
sind. Dies liegt darin, dass bei einer Steuerabnormalität
die Bremssteuerung eine größere Auswirkung auf den
Fahrzustand des Fahrzeugs hat. Ebenso ist die Erfassung
einer Steuerabnormalität möglich, indem eine Information
hinsichtlich einer Kommunikation zwischen der
Kraftmaschinen-ECU 14 und der Getriebe-ECU 34 verwendet
wird.
Die Art der Fahrt- bzw. Temposteuerung ist nicht auf die in
Verbindung mit dem vorstehend angeführten
Ausführungsbeispiel beschriebene beschränkt. Beispielsweise
kann die Steuerung der Kraftmaschine und dergleichen in der
gleichen Weise vor einer Betätigung der Bremse und nach
einer Freigabe der Bremse ausgeführt werden. In jedem Fall
kann die Steuerung auf der Grundlage der
Verzögerungsabweichung und/oder der Sollverzögerung
ausgeführt werden. Die Größen des Schwellenwerts und
dergleichen können vor einer Aktivierung der Bremse und
nach einer Freigabe der Bremse gleich sein.
Für das Fahrsteuergerät ist es nicht wesentlich, das es
einem System mit einer Vielzahl von ECU-Einheiten
entspricht. Das Fahrsteuergerät kann einem System mit
lediglich einer ECU entsprechen.
Der Aufbau der Bremsschaltung ist nicht auf das vorstehend
angeführte Ausführungsbeispiel beschränkt. Für die
Bremsschaltung ist es nicht wesentlich, die Anti-Blockier-
Bremssteuerung oder die Fahrzeugverhalten-Steuerung zu
ermöglichen. Die einzige Anforderung für die Bremsschaltung
liegt darin, dass eine automatische Bremsbetätigung möglich
ist.
Die Bremse 62 ist nicht auf eine hydraulische Bremse
beschränkt, sondern kann ebenso einer elektrischen Bremse
entsprechen, bei der ein Reibeelement durch einen
elektrischen Motor gegen einen Bremsenrotationskörper
gepresst wird. Das Fahrzeug kann einem Fahrzeug
entsprechen, das sowohl eine Brennkraftmaschine als auch
einen Elektromotor als Antriebsgerät beinhaltet, und kann
ebenso einem Fahrzeug entsprechen, das einen Elektromotor
beinhaltet, aber keine Kraftmaschine beinhaltet. In
derartigen Fällen ist die Verwendung eines Aufbaus möglich,
bei dem der Betriebszustand des als Antriebsgerät
vorgesehenen Elektromotors gesteuert wird, falls die
Notwendigkeit einer Verzögerung gering ist. Somit ist das
Fahrzeug nicht auf ein Fahrzeug mit Kraftmaschinenantrieb
beschränkt, sondern kann ebenso ein Hybrid-Fahrzeug, ein
elektrisches Fahrzeug, etc. beinhalten.
Während die Erfindung unter Bezugnahme auf ihre bevorzugten
Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, ist es
verständlich, dass die Erfindung nicht auf die bevorzugten
Ausführungsbeispiele oder Konstruktionen beschränkt ist. Im
Gegensatz dazu deckt die Erfindung eine Vielzahl von
Modifikationen und äquivalenten Anordnungen ab. Während
darüber hinaus die verschiedenen Bestandteile der
bevorzugten Ausführungsbeispiele in verschiedenen
Kombinationen und Konfigurationen gezeigt wurden, welche
beispielhaft sind, sind weitere Kombinationen und
Konfigurationen im Bereich der Erfindung möglich, die mehr,
weniger oder nur ein einziges Element beinhalten.
Wie vorstehend beschrieben wird ein Fahrsteuergerät und ein
Fahrsteuerverfahren zur Steuerung des Fahrzustands eines
Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vorangehenden
Fahrzeug bereitgestellt. Für den Fall, dass eine Bremse
betätigt wird und die Verzögerungsabweichung, die durch
Subtraktion einer tatsächlichen Verzögerung von einer
Sollverzögerung erlangt wird, zumindest einem dritten
Schwellenwert Δαs3 entspricht, wird die Bremse betätigt,
vorausgesetzt, dass ein durch eine Laserradarvorrichtung
erfasster Objektkörper einem vorangehenden Fahrzeug
entspricht und dass die
Fahrspurgleichheitswahrscheinlichkeit, wonach das
vorangehende Fahrzeug in der gleichen Fahrspur wie das
Fahrzeug fährt, zumindest einer eingestellten
Wahrscheinlichkeit entspricht. Somit wird die Bremse
betätigt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für die
Notwendigkeit eines Bremsens vorhanden ist. Daher kann ein
irrtümlicher Betrieb der Bremse vermindert werden.
Claims (23)
1. Fahrsteuergerät, das einen Fahrzustand eines
Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vor dem Fahrzeug
fahrenden vorangehenden Fahrzeug in einem vorbestimmten
Bereich steuert,
gekennzeichnet durch
ein Steuersystem (12) zur Bestimmung einer Wahrscheinlichkeit, dass ein in dem voreingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
ein Bremssystem (54) zur Betätigung einer Bremse (62), die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug, die angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer als die voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
gekennzeichnet durch
ein Steuersystem (12) zur Bestimmung einer Wahrscheinlichkeit, dass ein in dem voreingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
ein Bremssystem (54) zur Betätigung einer Bremse (62), die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug, die angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer als die voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
2. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Steuersystem bestimmt, ob das in dem
voreingestellten Bereich erfasste Objekt dem vorangehenden
Fahrzeug entspricht.
3. Fahrsteuergerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Steuersystem (12) bestimmt, dass das in dem voreingestellten Bereich erfasste Objekt dem vorangehenden Fahrzeug entspricht,
indem bestimmt wird, ob das in dem voreingestellten Bereich erfasste Objekt sich in einem Bewegungszustand oder einem stationären Zustand befindet, und
indem bestimmt wird, ob das Objekt einem auf einer Gegenspur fahrenden Fahrzeug und/oder einem eine Kreuzung passierenden Fahrzeug entspricht.
das Steuersystem (12) bestimmt, dass das in dem voreingestellten Bereich erfasste Objekt dem vorangehenden Fahrzeug entspricht,
indem bestimmt wird, ob das in dem voreingestellten Bereich erfasste Objekt sich in einem Bewegungszustand oder einem stationären Zustand befindet, und
indem bestimmt wird, ob das Objekt einem auf einer Gegenspur fahrenden Fahrzeug und/oder einem eine Kreuzung passierenden Fahrzeug entspricht.
4. Fahrsteuergerät nach Anspruch 2 oder Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Steuersystem bestimmt, dass das erfasste Objekt
einem Fahrzeug entspricht, wenn das erfasste Objekt eine
größere Größe als eine voreingestellte Größe aufweist, und
bestimmt, dass das erfasste Objekt nicht dem Fahrzeug
entspricht, wenn das erfasste Objekt eine geringere Größe
als die voreingestellte Größe aufweist.
5. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Bremssystem (54) die Bremse (62) zur Verlangsamung
der Drehung des Rads des Fahrzeugs betätigt, falls ein Grad
einer Notwendigkeit zur Verlangsamung des Fahrzeugs, der
auf der Grundlage der relativen räumlichen Beziehung
zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug
bestimmt wird, höher als ein voreingestellter Grad ist.
6. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
ferner gekennzeichnet durch
eine Objekterfassungseinrichtung (20), die ein Objekt
in dem voreingestellten Bereich vor dem Fahrzeug erfasst.
7. Fahrsteuergerät nach Anspruch 6,
ferner gekennzeichnet durch,
eine Erfassungseinrichtung einer tatsächlichen
Verzögerung, die eine tatsächliche Verzögerung des
Fahrzeugs erfasst, wobei das Bremssystem (54) die Bremse
(62) betätigt, falls ein auf eine Verzögerungsabweichung
bezogenes Maß gleich einem oder größer als ein
voreingestelltes abweichungsbezogenes Maß ist, wobei das
verzögerungsabweichungsbezogene Maß auf einen Wert bezogen
ist, der durch Subtraktion der erfassten tatsächlichen
Verzögerung von einer Sollverzögerung erlangt wird, welche
auf der Grundlage einer gewünschten relativen räumlichen
Beziehung und einer durch die Objekterfassungseinrichtung
erfassten tatsächlichen relativen räumlichen Beziehung
bestimmt ist.
8. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass,
falls die relative räumliche Beziehung angibt, dass
das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, das Bremssystem
(54) vor einer Betätigung der Bremse (62) eine eine
Leistung zum Antrieb des Fahrzeugs zuführende
Antriebsvorrichtung und/oder eine zwischen der
Antriebsvorrichtung und dem Rad des Fahrzeugs angeordnete
Leistungsübertragungsvorrichtung steuert.
9. Fahrsteuergerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Bremssystem (54) die Antriebsvorrichtung und/oder
die Leistungsübertragungsvorrichtung (40) steuert, falls
die relative räumliche Beziehung eine voreingestellte
Steuerbedingung erfüllt, und dass das Bremssystem (54) die
Bremse (62) betätigt, falls die relative räumliche
Beziehung eine Bremsbetätigungsbedingung erfüllt.
10. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
ferner gekennzeichnet durch
eine in dem Bremssystem beinhaltete Bremssteuereinrichtung (16), die die Bremse betätigt und einen Bremsbetriebszustand steuert,
wobei das Steuersystem (50) eine Betätigung der Bremse auf der Grundlage eines Zustandes der Bremssteuereinrichtung und/oder eines Fahrzustands des Fahrzeugs zulässt oder unterbindet, und
eine Alarmeinrichtung (52), die ein Alarmsignal erzeugt, wenn eine Betätigung der Bremse (62) durch das Steuersystem unterbunden ist.
eine in dem Bremssystem beinhaltete Bremssteuereinrichtung (16), die die Bremse betätigt und einen Bremsbetriebszustand steuert,
wobei das Steuersystem (50) eine Betätigung der Bremse auf der Grundlage eines Zustandes der Bremssteuereinrichtung und/oder eines Fahrzustands des Fahrzeugs zulässt oder unterbindet, und
eine Alarmeinrichtung (52), die ein Alarmsignal erzeugt, wenn eine Betätigung der Bremse (62) durch das Steuersystem unterbunden ist.
11. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Bremssystem (54) eine Bremssteuereinrichtung (16) beinhaltet, die einen Betriebszustand der Bremse (62) steuert,
wobei die Bremssteuereinrichtung einen Fahrtsteuerabschnitt beinhaltet, der einen Betriebszustand der Bremse (62) gemäß einer Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs steuert.
das Bremssystem (54) eine Bremssteuereinrichtung (16) beinhaltet, die einen Betriebszustand der Bremse (62) steuert,
wobei die Bremssteuereinrichtung einen Fahrtsteuerabschnitt beinhaltet, der einen Betriebszustand der Bremse (62) gemäß einer Notwendigkeit zur Verzögerung des Fahrzeugs steuert.
12. Fahrsteuergerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Bremssystem (54) eine Bremssteuereinrichtung
beinhaltet, die einen Betriebszustand der Bremse (62)
steuert, wobei die Bremssteuereinrichtung einen Anti-
Blockier-Steuerabschnitt beinhaltet, der die Bremse (62) so
steuert, dass, falls die Bremse sich in einem betätigten
Zustand befindet und ein Wert, der einen Schlupfzustand des
sich in einem blockierten Zustand befindenden Rades angibt,
größer als ein voreingestellter Wert ist, der
Schlupfzustand des Rads in einen passenden Bereich gebracht
wird, selbst wenn ein Bremsbetätigungselement durch einen
Fahrzeugbediener nicht betätigt ist.
13. Fahrsteuergerät nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bremssteuereinrichtung (16) ebenso einen Anti-
Blockier-Steuerabschnitt beinhaltet, der die Bremse (62) so
steuert, dass, falls die Bremse (62) sich in einem
betätigten Zustand befindet und ein Wert, der einen
Schlupfzustand des sich einem blockierten Zustand
befindlichen Rads angibt, größer als ein voreingestellter
Wert ist, der Schlupfzustand des Rads in einen passenden
Bereich gebracht wird, selbst wenn ein
Bremsbetätigungselement durch einen Fahrzeugbediener nicht
betätigt ist.
14. Fahrsteuergerät nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Steuersystem einen Fahrzeugverhalten-
Steuerabschnitt beinhaltet, der die Bremse (62) und/oder
die Antriebsvorrichtung steuert, falls ein Verhalten des
Fahrzeugs im Vergleich zu einem eingestellten Zustand
instabil ist, sodass das Verhalten des Fahrzeugs in einen
passenden Zustand gebracht wird.
15. Fahrsteuergerät, das einen Fahrzustand eines
Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vor dem Fahrzeug
fahrenden vorangehenden Fahrzeug in einem voreingestellten
Bereich steuert,
gekennzeichnet durch
eine Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung, die einen Steuerbefehlswert bezüglich einer Verzögerung des Fahrzeugs auf der Grundlage der relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug bestimmt,
eine Bremssteuereinrichtung, die einen Betriebszustand einer Bremse (62) zur Verlangsamung einer Drehung eines Rads des Fahrzeugs gemäß dem von der Steuerbefehlswert- Bestimmungssteuereinrichtung empfangenen Steuerbefehlswert steuert, und
eine Steuerabnormalitätsbestimmungseinrichtung, die eine Steuerabnormalität auf der Grundlage einer logischen Konsistenz von Inhalten einer Vielzahl von Teilen einer Information erfasst, die eine zwischen der Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung und der Bremssteuereinrichtung (16) übertragene Information beinhaltet.
eine Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung, die einen Steuerbefehlswert bezüglich einer Verzögerung des Fahrzeugs auf der Grundlage der relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug bestimmt,
eine Bremssteuereinrichtung, die einen Betriebszustand einer Bremse (62) zur Verlangsamung einer Drehung eines Rads des Fahrzeugs gemäß dem von der Steuerbefehlswert- Bestimmungssteuereinrichtung empfangenen Steuerbefehlswert steuert, und
eine Steuerabnormalitätsbestimmungseinrichtung, die eine Steuerabnormalität auf der Grundlage einer logischen Konsistenz von Inhalten einer Vielzahl von Teilen einer Information erfasst, die eine zwischen der Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung und der Bremssteuereinrichtung (16) übertragene Information beinhaltet.
16. Fahrsteuergerät nach Anspruch 15,
ferner gekennzeichnet durch
eine Steuereinrichtung, die eine eine Leistung zum
Antrieb des Fahrzeugs zuführende Antriebsvorrichtung
und/oder eine zwischen der Antriebsvorrichtung und dem Rad
des Fahrzeugs angeordnete Leistungsübertragungsvorrichtung
als Reaktion auf den von der Steuerbefehlswert-
Bestimmungssteuereinrichtung übertragenen Steuerbefehlswert
steuert, wobei die Steuerabnormalitätserfassungseinrichtung
die Steuerabnormalität auf der Grundlage der Vielzahl der
Teile der Information erfasst, die eine Information
hinsichtlich einer Kommunikation zwischen der
Steuerbefehlswert-Bestimmungssteuereinrichtung, der
Bremssteuereinrichtung und der Steuereinrichtung
beinhaltet.
17. Fahrsteuergerät nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bremssteuereinrichtung eine Betätigung der Bremse
unterbindet, wenn zumindest ein Zustand erfüllt ist aus:
- a) einem Umstand, dass ein Wert entsprechend einem Schlupfzustand des Rads des Fahrzeugs gleich zu einem oder größer als ein eingestellter Wert ist, oder einem Umstand, dass eine große Möglichkeit dafür besteht, dass der Wert entsprechend dem Schlupfzustand des Rads des Fahrzeugs gleich zu dem oder größer als der eingestellte Wert wird, und
- b) einem Umstand, dass die Bremssteuereinrichtung (16) sich in einem Zustand befindet, in dem eine Betätigung der Bremse unerwünscht ist.
18. Fahrsteuergerät nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bremssteuereinrichtung (16) eine Betätigung der
Bremse (62) unterbindet, falls durch die
Steuerabnormalitätserfassungseinrichtung die
Steuerabnormalität erfasst ist.
19. Fahrsteuergerät, das einen Fahrzustand eines
Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen
Beziehung zwischen dem Fahrzeug und einem vorangehenden
Objekt vor dem Fahrzeug in einem voreingestellten Bereich
steuert,
gekennzeichnet durch
ein Steuersystem, das eine Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass ein in dem eingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
ein Bremssystem (54), das eine Bremse (62) betätigt, welche eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Objekt angibt, dass das Fahrzeug verzögert werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Objekt, die angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer als die voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
ein Steuersystem, das eine Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass ein in dem eingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
ein Bremssystem (54), das eine Bremse (62) betätigt, welche eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Objekt angibt, dass das Fahrzeug verzögert werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Objekt, die angibt, dass das Fahrzeug verlangsamt werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer voreingestellten Wahrscheinlichkeit oder größer als die voreingestellte Wahrscheinlichkeit ist.
20. Fahrsteuerverfahren zum Steuern eines
Fahrzustands eines Fahrzeugs auf der Grundlage einer
relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und
einem vor dem Fahrzeug fahrenden vorangehenden Fahrzeug in
einem voreingestellten Bereich,
gekennzeichnet durch die Schritte
Bestimmen einer Wahrscheinlichkeit, dass ein in dem eingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
Betätigen einer Bremse (62), die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug angibt, dass das Fahrzeug verzögert werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug, die angibt, das das Fahrzeug verzögert werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer vorbestimmten Wahrscheinlichkeit oder größer als die vorbestimmte Wahrscheinlichkeit ist.
Bestimmen einer Wahrscheinlichkeit, dass ein in dem eingestellten Bereich erfasstes Objekt sich an einer gleichen Fahrspur wie das Fahrzeug befindet, und
Betätigen einer Bremse (62), die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, wenn die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug angibt, dass das Fahrzeug verzögert werden sollte, wobei die relative räumliche Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug, die angibt, das das Fahrzeug verzögert werden sollte, einen Zustand beinhaltet, in dem die bestimmte Wahrscheinlichkeit gleich zu einer vorbestimmten Wahrscheinlichkeit oder größer als die vorbestimmte Wahrscheinlichkeit ist.
21. Fahrsteuerverfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, dass,
falls die relative räumliche Beziehung angibt, dass
das Fahrzeug verzögert werden sollte, eine eine Leistung
zum Antrieb des Fahrzeugs zuführende Antriebsvorrichtung
und/oder eine zwischen der Antriebsvorrichtung und dem Rad
des Fahrzeugs angeordnete Leistungsübertragungsvorrichtung
zur Verzögerung des Fahrzeugs vor einer Betätigung der
Bremse gesteuert wird.
22. Fahrsteuerverfahren nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Fahrzeug eine Bremssteuereinrichtung beinhaltet,
die einen Betriebszustand der Bremse steuert, und dass eine
Betätigung der Bremse auf der Grundlage eines Zustands der
Bremssteuereinrichtung (16) und/oder eines Fahrzustands des
Fahrzeugs zugelassen oder unterbunden wird, und dass ein
Alarm erzeugt wird, wenn eine Betätigung der Bremse (62)
unterbunden ist.
23. Fahrsteuerverfahren zum Steuern eines
Fahrzustands eines Fahrzeugs auf der Grundlage einer
relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und
einem vor dem Fahrzeug fahrenden vorangehenden Fahrzeug in
einem voreingestellten Bereich,
gekennzeichnet durch die Schritte
Bestimmen eines Steuerbefehlswerts bezüglich einer Verzögerung des Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug,
Steuern eines Betriebszustands einer Bremse, die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, gemäß dem bestimmten Steuerbefehlswert, und
Erfassen einer Steuerabnormalität auf der Grundlage einer logischen Konsistenz von Inhalten einer Vielzahl von Teilen einer Information, die einen Teil einer Information beinhaltet, die von oder zu einer den Steuerbefehlswert erzeugenden Steuereinrichtung übertragen wird.
Bestimmen eines Steuerbefehlswerts bezüglich einer Verzögerung des Fahrzeugs auf der Grundlage einer relativen räumlichen Beziehung zwischen dem Fahrzeug und dem vorangehenden Fahrzeug,
Steuern eines Betriebszustands einer Bremse, die eine Drehung eines Rads des Fahrzeugs verlangsamt, gemäß dem bestimmten Steuerbefehlswert, und
Erfassen einer Steuerabnormalität auf der Grundlage einer logischen Konsistenz von Inhalten einer Vielzahl von Teilen einer Information, die einen Teil einer Information beinhaltet, die von oder zu einer den Steuerbefehlswert erzeugenden Steuereinrichtung übertragen wird.
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