DE10149521A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Kühlen einer MaterialbahnInfo
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- B41F23/0479—Cooling using chill rolls
Abstract
Eine Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn, insbesondere einer bedruckten Papierbahn, wobei die Vorrichtung eine Kühlwalze umfasst, welche von der einem Bahnpfad bewegten Materialbahn teilweise umschlungen wird, zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtung eine der Kühlwalze vorgeordnete oder nachgeordnete Walze umfasst, welche von der Materialbahn teilweise umschlugen wird und welche derart zu der Kühlwalze beabstandet angeordnet ist, dass die Materialbahn von der Kühlwalze zu der vorgeordneten oder nachgeordneten Walze derart bewegt wird, dass der Bahnpfad im Wesentlichen mäanderförmig verläuft.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren, sowie eine Vorrichtung zum Kühlen einer
Materialbahn, insbesondere einer bedruckten Papierbahn, gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1 und Anspruch 4.
Aus dem Stand der Technik sind Kühleinheiten, insbesondere in Druckmaschinen,
bekannt, welche zum Abkühlen einer zuvor in einer Heizeinrichtung erwärmten
Materialbahn eingesetzt werden. So ist es zum Beispiel bekannt, eine einseitig oder
mehrseitig zum Beispiel mehrfarbig bedruckte Materialbahn, insbesondere eine Papierbahn
nach dem Verlassen der Druckwerke durch einen Trockner, zum Beispiel einen
Heißlufttrockner, zu führen, in welchem die Materialbahn auf 100 bis 150°Celsius erhitzt
wird, wodurch die in der Druckfarbe enthaltenen Lösungsmittel verdampfen und über ein
Abzugssystem entsorgt werden. Nach dem Verlassen des Trockners weist die Materialbahn
jedoch noch eine recht hohe Temperatur von etwa 100°C auf, und die Druckfarbe auf der
Oberfläche der Materialbahn besitzt bei dieser Temperatur aufgrund der geschmolzenen
Harze der Druckfarbe eine gewisse Klebrigkeit. Die Materialbahn wird nun zur weiteren
Abkühlung und zur Reduktion der Klebrigkeit der Druckfarbe vor dem Einlaufen in einen
Falzapparat einem Kühlwalzenstand mit mehreren von Kühlmitteln durchflossenen
Kühlwalzen zugeführt. Die Materialbahn wird dabei um Kühlwalzen herumgeführt und
gibt ihre Wärme an den Mantel der gekühlten Kühlwalzen ab. Da beim Rollenoffsetdruck
mit Heat-Set-Trocknung die Feuchtigkeit des Papiers durch die Einwirkung der hohen
Temperaturen im Trockner stark reduziert wird, führt diese Austrocknung zu einer
Verstärkung der im Rollenoffsetdruck typischen Zugwellen, welche dann beim Abkühlen
der Materialbahn im Kühlwalzenstand durch das Aushärten der Druckfarbe fixiert werden.
Diese Zugwellen, welche sich quer zur Bahnlaufrichtung der Materialbahn ausbilden,
vermindern die Qualität der Druckprodukte erheblich.
Aus der DE 31 28 430 C2 ist eine Rotationsdruckmaschine mit einem an einem Trockner
anschließenden Kühlwerk bekannt, welches die Welligkeit der Druckprodukte reduzieren
soll. Hierzu weist das Kühlwerk Kühlwalzen auf, die aneinander anstellbar sind, um die
zwischen ihnen hindurchlaufende Druckträgerbahn einem Press-Kalandriervorgang zu
unterziehen. Die Kühlwalzen sind hierzu mit einer Verstelleinrichtung versehen, welche
die nötige Anpresskraft erzeugt, um die Kühlwalzen derart gegeneinander anstellen zu
können, dass die Welligkeit aus den Druckprodukten quasi "herausgebügelt" wird. Bei dem
beschriebenen Aufbau ergibt sich das Problem, dass die genannte Vorrichtung durch die
Verstelleinheit viel Raum beansprucht und entsprechend der herrschenden Anpressdrücke
einen massiven Aufbau aufweisen muß.
Aus der DE 197 10 124 A1 ist weiterhin eine Vorrichtung zum Temperieren von
Kühlwalzen bekannt, wobei die Kühlwalzen versetzt zueinander angeordnet sind und die
Materialbahn um die Kühlwalzen in der Weise herumgeführt wird, dass die Materialbahn
die Kühlwalzen jeweils teilweise umschlingt und zwischen den Kühlwalzen auf geradlinig
verlaufenden freien Wegstrecken bewegt wird.
In der EP 0 627 311 B1 ist eine Bahnkühlungsvorrichtung beschrieben, welche Kühlwalzen
und Befeuchtungseinrichtungen umfasst und welche neben einem Trockner angeordnet ist,
so dass die Materialbahn aus dem Trockner kommend durch einen Schlitz in das Innere der
Bahnkühlungsvorrichtung einläuft. Die Materialbahn wird anschließend zwischen den
Kühlwalzen in der Bahnkühlungsvorrichtung auf einer langen, geraden und freien
Wegstrecke befördert.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Kühlen einer
Materialbahn zu schaffen, durch welches Zugwellen in der Materialbahn verhindert oder
zumindest reduziert werden. Weiterhin ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein
Verfahren zu schaffen, welches die Kühlung der Bahn und die Verhinderung oder die
Reduktion der Zugwellen in der Materialbahn auf einfache Weise und kostengünstig
ermöglicht.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin eine Vorrichtung zum
Kühlen einer Materialbahn zu schaffen, welche es dem Drucker ermöglicht, auf einfache
und kostengünstige Weise Zugwellen in der Materialbahn zu verhindern oder zumindest zu
reduzieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Kühlen einer Materialbahn, insbesondere einer
bedruckten Papierbahn, welches die Verfahrensschritte Bewegen der Materialbahn auf
einem Bahnpfad, teilweises Umschlingen einer Kühlwalze mit der Materialbahn und
Kühlen der Materialbahn mittels der Kühlwalze aufweist, zeichnet sich durch die
folgenden Verfahrensschritte aus: Teilweises Umschlingen einer der Kühlwalze
beabstandet vorgeordneten oder nachgeordneten Walze mit der Materialbahn und Bewegen
der Materialbahn von der Kühlwalze zu der vorgeordneten oder nachgeordneten Walze in
der Weise, dass der Bahnpfad im Wesentlichen mäanderförmig verläuft.
Durch das Umschlingen der Kühlwalze und der vor- oder nachgeordneten Walze mit der
Materialbahn und das Bewegen der Materialbahn von der Kühlwalze zu der vorgeordneten
oder nachgeordneten Walze in der Weise, dass der Bahnpfad im Wesentlichen
mäanderförmig verläuft, werden erfindungsgemäß Zugwellen in der Materialbahn
verhindert. Die Materialbahn wird auf einem im Wesentlichen mäanderförmigen Bahnpfad
um die beiden Walzen geführt, so dass der Bahnpfad erfindungsgemäß im Wesentlichen
aus den Umschlingungsabschnitten der Materialbahn auf den beiden Walzen besteht. Die
Materialbahn ist hierdurch im Wesentlichen ständig in Kontakt mit der Oberfläche einer
Walze, so dass das Aushärten der Druckfarbe primär auf den gekrümmten Bahnabschnitten
entlang der Walzen geschieht, wodurch die Zugwellenbildung in der Materialbahn
erfindungsgemäß verhindert wird.
Die vor- oder nachgeordnete Walze kann darüber hinaus auch in Form einer Rolle
verwirklicht sein, es soll im Folgenden jedoch nur von einer Walze die Rede und damit
sowohl eine Walze auch eine Rolle gemeint sein.
Weiterhin kann die Materialbahn in vorteilhafter Weise zum Beispiel auf einem im
Wesentlichen stets gekrümmten Pfad bewegt werden. Dabei ergibt sich die stetige
Krümmung des Bahnpfades aus den Umschlingungsabschnitten der Materialbahn mit den
umschlungenen Walzen, wobei sich positive und negative Krümmungen der Materialbahn
entlang des Bahnpfades abwechseln können. Geradlinig verlaufende Wegstrecken
zwischen den Walzen, um die die Materialbahn herumgeführt wird, können hierdurch in
vorteilhafter Weise verhindert werden, wodurch ebenfalls ein unkontrolliertes Verfestigen
der Druckfarbe und ein dadurch bewirktes Fixieren der Zugwellen in der Materialbahn
verhindert wird.
Es ist weiterhin in vorteilhafter Weise auch möglich, dass die Materialbahn im
Wesentlichen unmittelbar von der Kühlwalze zu der vorgeordneten oder nachgeordneten
Walze bewegt wird. Die Materialbahn kann somit zum Beispiel einen ersten Bahnabschnitt
aufweisen, in welchem sie die Kühlwalze umschlingt und einen zweiten Bahnabschnitt
aufweisen, welcher dem ersten Bahnabschnitt unmittelbar folgt und welcher einem
Umschlingungsabschnitt um die nachgeordnete Walze entspricht. Der Übergangsbereich
von dem ersten Umschlingungsabschnitt zu dem zweiten Umschlingungsabschnitt kann
dabei derart sein, dass eine erste, zum Beispiel positive Krümmung, stetig in eine zweite,
zum Beispiel negative Krümmung übergeht, ohne dass zwischen den beiden Abschnitten
ein nennenswerter geradlinig verlaufender Bahnabschnitt liegt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn, insbesondere einer
bedruckten Papierbahn, umfasst eine Kühlwalze, welche von der auf einem Bahnpfad
bewegten Materialbahn teilweise umschlungen wird. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass
die Vorrichtung eine der Kühlwalze vorgeordnete oder nachgeordnete Walze umfasst,
welche von der Materialbahn teilweise umschlungen wird und welche derart zu der
Kühlwalze beabstandet angeordnet ist, dass die Materialbahn von der Kühlwalze zu der
vorgeordneten oder nachgeordneten Walze derart bewegt wird, dass der Bahnpfad im
Wesentlichen mäanderförmig verläuft.
Durch das erfindungsgemäße Anordnen der Kühlwalze und der vorgeordneten oder
nachgeordneten Walze wird es ermöglicht, die Materialbahn auf einem im Wesentlichen
mäanderförmigen Bahnpfad um die Walzen herumzuführen, so dass das Aushärten der
Druckfarbe während des Kontakts der Materialbahn mit einer der beiden Walzen geschieht
und ein unkontrolliertes Aushärten der Druckfarbe und ein hierdurch bewirktes Fixieren
der Zugwellen in der Materialbahn auf freien Wegstrecken zwischen den Walzen
verhindert, bzw. zumindest reduziert wird.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass die vorgeordnete oder nachgeordnete Walze eine
Kühlwalze oder eine Umlenkwalze ist. Das Bewegen der Materialbahn auf einem
Bahnpfad entlang zweier aufeinanderfolgend angeordneter Kühlwalzen erhöht in
vorteilhafter Weise die Länge des Bahnabschnitts auf welchem die Bahn gekühlt wird und
gleichzeitig auf einem gekrümmten Weg läuft, was das Verhindern von Zugwellen
zusätzlich unterstützt. Wird die Materialbahn vor oder nach der Kühlwalze um eine
Umlenkwalze herumgeführt, so kann auch diese in vorteilhafter Weise derart zu der
Kühlwalze angeordnet sein, dass die Materialbahn auf einem im Wesentlichen
mäanderförmigen Bahnpfad bewegt wird.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann es vorgesehen sein,
den Durchmesser der Kühlwalze kleiner als 300 mm, insbesondere im Bereich zwischen
100 mm und 250 mm zu wählen. Durch den Einsatz von Kühlwalzen mit kleinen
Durchmessern wird zum Einen in vorteilhafter Weise der beanspruchte Raum verringert,
zum Andern, bedingt durch den kleinen Radius der Kühlwalzen, die Anpresskraft bzw. der
Flächendruck der Materialbahn an die Kühlwalzen erhöht und hierdurch der
Wärmeübergang von der Materialbahn zu der Kühlwalze verbessert. Durch die
erfindungsgemäße kompakte und versetzte Anordnung von Kühlwalze und vorgeordneter
und nachgeordneter Walze (oder Walzen) in Verbindung mit der Wahl eines kleinen
Durchmessers der beiden Walzen kann der beanspruchte Raum zusätzlich in vorteilhafter
Weise verringert werden. Kühlwalzen des Standes der Technik haben demgegenüber
üblicherweise Durchmesser größer als 400 mm und beanspruchen dementsprechend mehr
Raum.
Es ist zum Beispiel möglich, bei einer zu bearbeitenden Bahnbreite von 1,5 m den
Durchmesser der Kühlwalze zu 150 mm und bei einer Bahnbreite von 2,0 m den
Durchmesser der Kühlwalze zu 180 mm zu wählen.
Es ist weiterhin in vorteilhafter Weise möglich, dass die Kühlwalze einen Mantel und einen
von dem Mantel begrenzten Hohlraum umfasst, wobei der Hohlraum von einem
Kühlmittel, insbesondere von gekühltem Wasser durchflossen wird. Da die Kühlwalze in
ihrem Inneren vorzugsweise keinen strukturierten Aufbau besitzt, sondern lediglich einen
Hohlraum, wird das Gewicht der Kühlwalze in vorteilhafter Weise reduziert. Wie von der
Anmelderin gefunden wurde, führt die Kombination einer Kühlwalze ohne besonderen
inneren Aufbau, wie zum Beispiel spezielle Einsätze zum Umwälzen des Kühlmittels, in
Verbindung mit der Wahl eines kleinen Durchmessers zu besonders leichten und
zuverlässig kühlenden Kühlwalzen und hierdurch zu einer Unterstützung des Verhinderns
von Zugwellen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die vorgeordnete und/oder
nachgeordnete Walze der Kühlwalze in Bahnlaufrichtung im Wesentlichen direkt vor- oder
nachgeordnet sein. Die vor- oder nachgeordnete Walze kann somit in vorteilhafter Weise
derart zu der Kühlwalze angeordnet sein, dass der Papierübergang ohne Zwischenbereich
direkt von der vorgeordneten Walze zur Kühlwalze und/oder von der Kühlwalze zu der
nachgeordneten Walze erfolgt, wobei die beiden Walzen jedoch nicht aneinander angestellt
seien müssen. Durch diese besondere Art der Anordnung kann in vorteilhafter Weise der
beanspruchte Raum der beiden Walzen zusätzlich verringert werden.
Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Kühlwalze eine freilaufende Walze ist. Dabei
kann die Kühlwalze in vorteilhafter Weise lediglich durch die zwischen der Materialbahn
und der Kühlwalze herrschenden Reibungskräfte rotiert werden, so dass auf
Antriebseinrichtungen jeglicher Art verzichtet und hierdurch Energie und Kosten
eingespart werden können.
Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kühlwalze eine angetriebene, insbesondere eine
einzeln angetriebene Walze ist. So kann die angetriebene Kühlwalze zum Beispiel als
Zugwalze eingesetzt werden, mittels welcher eine Zugspannung in der Materialbahn
aufrecht erhalten, erzeugt oder verändert wird. Die als Zugwalze eingesetzte Kühlwalze
kann dabei zum Beispiel auch das Fördern der Materialbahn durch den Trockner, zum
Beispiel durch einen Heißlufttrockner, bewirken.
Durch den Einsatz einer Zugwalze kann in vorteilhafter Weise die Zugspannung derart
gesteuert werden, dass die Entstehung von Zugwellen, insbesondere durch zu hohe
Zugspannung, verhindert wird.
Es ist in einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auch möglich, dass
die Vorrichtung mehrere, einander nachgeordnete Kühlwalzen umfasst, welche die
Materialbahn jeweils teilweise umschlingt, und welche derart angeordnet sind, dass der
Bahnpfad entlang der Kühlwalzen im Wesentlichen mäanderförmig verläuft. So kann es
zum Beispiel vorgesehen sein, die Materialbahn um eine größere Anzahl aufeinander
folgender Kühlwalzen, zum Beispiel drei bis sieben aufeinander folgende Kühlwalzen,
herumzuführen, so dass die Materialbahn, bevor sie die letzte der aufeinanderfolgend
angeordneten Kühlwalzen verlässt, vollständig abgekühlt und die Druckfarbe genügend
ausgehärtet ist, um ein Entstehen von Zugwellen auf dem den Kühlwalzen nachgeordneten
Bahnpfad zu verhindern. Die Materialbahn kann dann zum Beispiel nach der letzten
Kühlwalze auf einem geradlinig sich erstreckenden Bahnpfad weiter bewegt werden, ohne
dass es zu einer Bildung von Zugwellen in der Materialbahn kommt.
Es kann ferner vorgesehen sein, die Kühlwalzen derart aufeinander folgend anzuordnen,
dass sich der Bahnpfad entlang der Kühlwalzen im Wesentlichen aus den
Umschlingungsabschnitten zusammensetzt, oder dass die Kühlwalzen unmittelbar
aufeinanderfolgend angeordnet sind.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung umfasst einen Kühlwalzenstand, mit einer
wie oben beschriebenen Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn, insbesondere einer
bedruckten Papierbahn.
Es kann ferner vorgesehen sein, dass der Kühlwalzenstand eine erste Kühlwalze und eine
erste Konditioniereinheit aufweist, wobei die erste Konditioniereinheit vorzugsweise auf
einer ersten Bahnseite der Materialbahn und in Bahnlaufrichtung vor der ersten Kühlwalze
angeordnet ist. Die erste Kühlwalze kann dabei in Bahnlaufrichtung die erste Kühlwalze
des Kühlwalzenstandes sein, welche von der Materialbahn umschlungen wird. Weiterhin
kann der Kühlwalzenstand eine zweite Kühlwalze und eine zweite Konditioniereinheit
aufweisen, wobei die zweite Konditioniereinheit vorzugsweise auf einer zweiten Bahnseite
und in Bahnlaufrichtung vor der zweiten Kühlwalze angeordnet ist. Dabei ist es zum
Beispiel möglich, dass die zweite Kühlwalze in Bahnlaufrichtung gesehen die zweite
Kühlwalze des Kühlwalzenstandes ist, und somit der ersten Kühlwalze in Bahnlaufrichtung
nachgeordnet ist. Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die erste und zweite
Konditioniereinheit Silikonauftragswalzen zum Auftragen einer Silikonölemulsion auf die
Materialbahn sind, wobei die erste Konditioniereinheit in Bahnlaufrichtung vor der
Einlaufwalze des Kühlwalzenstandes und die zweite Konditioniereinheit in
Bahnlaufrichtung vor der der Einlaufwalze nachfolgend angeordneten Kühlwalze
angeordnet sind.
Überdies besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, die erste und zweite Konditioniereinheit
gewünschten Falls jeweils auf der gleichen Seite der Materialbahn anzuordnen. Durch das
Anordnen von Konditioniereinheiten im Kühlwalzenstand kann in vorteilhafter Weise das
Kondensieren von Mineralöldämpfen aus der der Materialbahn anhaftenden
Luftgrenzschicht auf den Kühlwalzen verhindert werden, wodurch zusätzlich das Problem
des Farbaufbaus auf den Kühlwalzen vermieden wird. Es wird hierdurch in vorteilhafter
Weise sichergestellt, dass die Oberflächen der Kühlwalzen sauber und ebenflächig bleiben,
so dass ein ungestörter Wärmeübergang von der Materialbahn zu der Kühlwalze erfolgen
kann und die Materialbahn beim Umschlingen der Kühlwalzen genügend abgekühlt wird,
bevor sie sich auf einer freien geradlinigen Wegstrecke entlang des Bahnpfades bewegt.
Hierdurch wird in vorteilhafter Weise zusätzlich die Entstehung von Zugwellen und deren
Fixierung in der Materialbahn verhindert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Kühlwalzenstand einem
Trockner nachgeordnet, insbesondere derart, dass Frischluft durch den Kühlwalzenstand in
den Trockner gezogen oder geblasen werden kann. Durch das Anordnen des
Kühlwalzenstandes vorzugsweise im Wesentlichen unmittelbar nach dem Trockner und in
einem Abstand zu dem Trockner, welcher kleiner als zum Beispiel 10 cm ist, wird die im
Trockner benötigte Frischluft gleichzeitig dazu eingesetzt den Kühlwalzenstand zu
temperieren und aus der Materialbahn durch Nachverdunstung ausgetretene
Lösungsmitteldämpfe in den Trockner zu befördern. Durch das vorteilhafte Temperieren
des Kühlwalzenstandes wird zusätzlich die Verhinderung von Zugwellen positiv
beeinflußt, wobei sich für den Drucker gleichzeitig der Vorteil ergibt, dass die
Lösungsmitteldämpfe nicht unkontrolliert aus den Kühlwalzenstand austreten, und die
Atemluft in dem Druckraum belasten. Stattdessen wird in vorteilhafter Weise die Frischluft
zusammen mit den Lösungsmitteldämpfen in den Trockner eingesogen oder auch geblasen
und dort vorzugsweise dem Verbrennungsprozess mittelbar oder unmittelbar zugeführt.
Es kann des Weiteren auch vorgesehen sein, dass der Kühlwalzenstand mit dem Trockner
eine Einheit bildet, zum Beispiel eine bautechnische Einheit oder auch eine durch ein
gemeinsames Gehäuse entstehende Einheit. Es wird hierdurch in vorteilhafter Weise die
Zufuhr von Frischluft für den Trockner durch den Kühlwalzenstand hindurch sichergestellt,
was die gleichzeitige Temperierung des Kühlwalzenstandes und die damit verbundene
Verhinderung der Entstehung von Zugwellen unterstützt, und als zusätzlichen Vorteil eine
Reduktion der Stellfläche für den Trockner und den Kühlwalzenstand herbeiführt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann es
vorgesehen sein, dass der Kühlwalzenstand eine Bahnspannungsmesseinheit aufweist,
wobei die Bahnspannungsmesseinheit zur Bestimmung der Bahnspannung oder zur
Detektion eines Bahnbruchs eine Kühlwalze und Sensormittel umfassen kann. Der Einsatz
einer zum Beispiel auslenkbaren Kühlwalze in der Bahnspannungsmesseinheit, wobei die
Auslenkung der Kühlwalze bei variierender Bahnspannung von einem Sensor, zum
Beispiel von einem Piezoelement, detektiert wird, führt zunächst in vorteilhafter Weise zur
Einsparung zusätzlicher Baumittel in der Bahnspannungsmesseinheit. Es ergibt sich jedoch
auch der Vorteil, dass die in dem Kühlwalzenstand integrierte
Bahnspannungsmesseinrichtung mittels einer mit ihr verbundenen Steuerungs- und/oder
Regelungseinrichtung eine gewünschte Bahnspannung innerhalb des Kühlwalzenstandes
aufrecht erhält, wodurch die Anpresskraft der Materialbahn an die Kühlwalzen innerhalb
der Umschlingungsabschnitte des Bahnpfades eine gewünschte Größe aufweist, damit der
Wärmeübergang von der Materialbahn auf die Kühlwalze in einem für den Druckprozess
vorteilhaften Bereich liegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Materialbahn nach dem
Verlassen der letzten Kühlwalze der Kühlwalzengruppe genügend weit abgekühlt wurde
und die Druckfarbe auf der Materialbahn genügend ausgehärtet ist, so dass es auf dem
nachfolgenden, zum Beispiel gradlinig freilaufenden Bahnpfaden nicht zu einer Fixierung
von unkontrolliert entstandenen Zugwellen kommt.
Weiterhin kann der Kühlwalzenstand eine Registermesseinheit, welche insbesondere eine
CCD-Kamera enthalten kann, umfassen, welche zur Überwachung des Farb-Registers
eingesetzt wird. Durch die Integration einer Registermesseinheit in den Kühlwalzenstand
wird zum Einen eine weitere Platzeinsparung möglich, zum Andern ergibt sich durch die
Kombination der Registermeßeinrichtung mit dem erfindungsgemäßen Aufbau des
Kühlwalzenstandes, welcher dafür sorgt, dass Zugwellen innerhalb der Materialbahn
verhindert werden, eine sehr zuverlässig arbeitende Farb-Register-Kontrolle. Dies ist
darauf zurück zu führen, dass durch die Verhinderung der Zugwellen in der Materialbahn
mittels der Kamera die ebene und nicht durch Wellen gestörte Oberfläche der Materialbahn
fehlerfrei aufgenommen werden und nachfolgend mittels einer Steuerungs- und/oder
Regelungseinrichtung das Farb-Register eingestellt werden kann.
Ferner kann der Kühlwalzenstand eine Bahnkantensteuereinheit umfassen, welche zur
Steuerung der Bahnkante eine bewegbare, insbesondere verschwenkbare Kühlwalze
umfasst. Hierdurch wird in vorteilhafter Weise sichergestellt, dass die Materialbahn
innerhalb des Kühlwalzenstandes in gewünschter Lage, zum Beispiel um die Mittelachse
des Kühlwalzenstandes zentriert, über die Kühlwalzen geführt wird, wodurch der
Kühlungseffekt der Kühlwalzen sichergestellt wird, was sich in Folge positiv auf die
Verhinderung der Zugwellen in der Materialbahn auswirkt. Gleichzeitig können in
vorteilhafter Weise laterale Änderungen der Bahnlage, die zum Beispiel durch die freie
Führung der Materialbahn in dem dem Kühlwalzenstand vorgeordneten Trockner
hervorgerufen werden können, korrigiert werden, so dass die Materialbahn in gewünschter
Lage positioniert durch den Kühlwalzenstand und von diesen zu dem nachfolgenden
Falzapparat geführt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand bevorzugter
Ausführungsformen beschrieben.
In den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht durch einen erfindungsgemäßen Kühlwalzenstand mit einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn;
Fig. 2 eine Schnittansicht durch eine Einheit aus Trockner und erfindungsgemäßen
Kühlwalzenstand;
Fig. 3 eine Seitenansicht von erfindungsgemäß angeordneten Kühlwalzen.
In Fig. 1 ist ein Kühlwalzenstand 1 gezeigt, welcher in einem Abstand 3 zu einem
schematisch angedeuteten Trockner 2 angeordnet und auf dem Boden 4 des Druckraumes
fest verankert ist. Eine Materialbahn 5, verlässt den Trockner 2 und läuft in den
Kühlwalzenstand 1 an einer Einlaufstelle 6 ein. Die Materialbahn 5 wird zunächst auf einer
ersten Bahnseite von einer Silikonauftragswalze 7 kontaktiert, und dabei mit einer
Silikonölemulsion beaufschlagt. Anschließend läuft die Materialbahn 5 mit ihrer mit
Silikonöl beschichteten Bahnseite über eine erste Kühlwalze 8, welche gleichzeitig als
Umlenkwalze eingesetzt wird und wird von dieser zu einer zweiten Kühlwalze 9 einer
Kühlwalzengruppe 10 geführt. Auf dem geradlinig verlaufenden freien Bahnpfad 11 wird
die Materialbahn 5 auf einer zweiten Seite der Materialbahn mit einer
Silikonauftragswalze 12 in Kontakt gebracht und auf dieser Seite ebenfalls mit einer
Silikonölemulsion versehen. Auf dem weiteren Bahnweg umschlingt die Materialbahn 5
die zweite Kühlwalze 9 mit der zweiten mit silikonölbschichteten Seite der Materialbahn
und folgt entlang des Bahnweges mehreren Umschlingungsabschnitten unterschiedlicher
Kühlwalzen 9, 13, 15, 16, 17. Die Materialbahn 5 verlässt den Umschlingungsabschnitt der
zweiten Kühlwalze 9 und läuft im Wesentlichen unmittelbar in den
Umschlingungsabschnitt der dritten Kühlwalze 13 ein, derart dass die Materialbahn entlang
des Bahnpfades im Wesentlichen einen mäanderförmigen Bahnverlauf aufweist. Dabei ist
die Länge des Zwischenabschnitts 14 der Materialbahn zwischen der zweiten Kühlwalze 9
und der dritten Kühlwalze 13, soweit wie bautechnisch möglich, reduziert und auf ein
Minimum herabgesetzt. Die erfindungsgemäße Bahnführung ist im Detail Fig. 3 zu
entnehmen.
Die Materialbahn 5 wird in weiteren Umschlingungsabschnitten um die Kühlwalzen 15, 16
und 17 herumgeführt, wobei der mäanderförmige Bahnverlauf der Materialbahn 5 aufrecht
erhalten wird. Die auf beiden Seiten mit Silikonöl beschichtete und von den fünf
Kühlwalzen 9, 13, 15, 16 und 17 genügend abgekühlte Materialbahn wird nun auf einem
Bahnabschnitt mit einem geradlinigen Bahnverlauf 18 zu einer weiteren Kühlwalze 19
geführt, die vorzugsweise oberhalb der ersten Kühlwalze 8 angeordnet ist. Nachdem die
Materialbahn 5 den Umschlingungsabschnitt der Kühlwalze 17 verlassen hat, hat sich die
Temperatur soweit abgekühlt, dass die Druckfarbe auf der Oberfläche der Materialbahn
genügend ausgehärtet und folglich keine störende Klebrigkeit mehr besitzt, so dass auf dem
geradlinigen Bahnabschnitt 18 keine längs der Materialbahn 5 verlaufenden Zugwellen
entstehen und durch Trocknung der Druckfarbe fixiert werden können.
Die Kühlwalzen der Kühlwalzengruppe 10 sind in erfindungsgemäßer Weise derart dicht
gepackt und versetzt zueinander angeordnet, dass der Bahnverlauf der Materialbahn S
entlang der Umschlingungsabschnitte der einzelnen Kühlwalzen im Wesentlichen ständig
eine Krümmung aufweist und die Materialbahn 5, außer an den längenmäßig auf ein
Minimum reduzierten Übergangsstellen zwischen den Kühlwalzen, ständig mit der
Oberfläche einer der Kühlwalzen der Kühlwalzengruppe 10 in Kontakt ist. Es wird durch
diese besondere Art der Bahnführung in erfindungsgemäßer Weise ein ständiger
Wärmeübergang von der Materialbahn 5 auf die Kühlwalzen der Kühlwalzengruppe 10
gewährleistet, und die Materialbahn 5 verläßt die aufeinander folgenden
Umschlingungsabschnitte der Kühlwalzen der Kühlwalzengruppe 10 erst bei genügend
weiter Abkühlung.
Die Materialbahn 5 wird weiterhin um Kühlwalzen 19, 20, 21, 22 und 23 herumgeführt,
welche zwar in der gleichen Weise wie durch die Kühlwalzen 9 bis 17 mit im
Wesentlichen tangentialen Berührungspunkten zueinander angeordnet sein können, welche
jedoch nicht zwangsweise derart dicht gepackt und versetzt zueinander angeordnet sein
müssen, wie die Kühlwalzen der Kühlwalzengruppe 10, da eine genügend hohe Abkühlung
der Materialbahn 5 bereits erfolgt ist.
Die Kühlwalzen 17 und 22 sind jeweils mit einem Motor 24 und 25 als Antriebseinheit
ausgestattet, wobei es auch genügt wenn nur eine der beiden Kühlwalzen 17 und 22 mit
einem Motor ausgestattet ist und wobei dieser Motor 24 oder 25 zur Aufrechterhaltung der
nötigen Zugspannung der Materialbahn 5 eingesetzt wird. Zur Überwachung der Spannung
der Materialbahn 5 sind die Kühlwalzen 8 und 23 mit jeweiligen
Bahnspannungsmesseinheiten 26 und 27 ausgestattet, welche neben den auslenkbaren oder
bewegbaren Kühlwalzen 8 und 23 vorzugsweise auch Sensormittel 28 und 29 umfassen,
mit denen die durch die variierende Bahnspannung erzeugte Änderung der Auslenkung
oder Bewegung der jeweiligen Kühlwalze 8 und 23 bestimmt wird. Die Sensormittel 28
und 29 können, wie in der Zeichnung gezeigt, zum Beispiel an den Achslagern der
jeweiligen Kühlwalzen 8 und 23 angebracht sein und die dort auftretenden Lagerkräfte
mittels Kraftmessen, zum Beispiel Piezoelementen, bestimmen. Dabei können die
Kühlwalzen 8 und 23 zum Beispiel mit Federkraft beaufschlagt werden, sodass die
Kühlwalzen 8 und 23 bei sich ändernder Bahnspannung aus ihrer Ruhelage ausgelenkt
werden. Die Bahnspannungswerte, welche zumindest von einer der beiden
Bahnspannungsmesseinheiten 26 oder 27 ermittelt werden, werden einer nicht dargestellten
Steuerungs- und/oder Regelungseinrichtung zugeführt, welche die Motoren 24 und 25
ansteuert und hierdurch die Bahnspannung in der gewünschten Weise korrigiert. Die
Bahnspannungsmesseinheit 26 wird primär zur Bestimmung der Bahnspannung im
Bahnabschnitt 30 und die Bahnspannungsmeßeinheit 27 primär zu der Bestimmung der
Bahnspannung in dem Bahnabschnitt 31 eingesetzt. Mittels der gezeigten
Bahnspannungsmesseinheiten 26 und 27 kann auch ein Bahnriß detektiert werden, der zum
Beispiel durch eine plötzliche überdurchschnittliche Bahnspannungsänderung
hervorgerufen wird, wobei die nicht dargestellte Steuereinrichtung dann vorzugsweise
einen Notstop der Druckmaschine auslösen oder eine Bahnfangeinrichtung betätigen kann.
Die Messung der Bahnspannung kann prinzipiell an jeder Kühlwalze mittels einer
zugeordneten Bahnspannungsmesseinheit erfolgen, findet jedoch bevorzugt an einer der
Walzen 8, 9, 13, 15, 16, 17, insbesondere an der Walze 9 statt. Dabei kann die Messung
über eine Kraftmessung in oder an den Lagern der Walzen oder auch über eine geeignete
Hebelvorrichtung, welche eine Auslenkung der Walze zulässt und mit einem Sensor
zusammenwirkt, erfolgen.
Der in der Fig. 1 gezeigte Kühlwalzenstand weist ferner eine Bahneinzugsvorrichtung 32
auf, mit welcher der Anfang der Materialbahn 5 bei der Einrichtung der Druckmaschine
aus dem Trockner 2 kommend durch den Kühlwalzenstand 1 und um die einzelnen
Kühlwalzen herumgeführt wird, bis schließlich der Bahnanfang der Materialbahn 5 an der
Auslaufstelle 33 aus dem Kühlwalzenstand ausläuft. Weiterhin ist in der Fig. 1 ein
Verschwenkmechanismus 34 gezeigt, welcher dazu dient die erste Kühlwalze 8 zum
Ausrichten der Bahnkanten in dem Kühlwalzenstand um eine senkrecht zur Rotationsachse
der ersten Kühlwalze 8 stehende Schwenkachse zu verschwenken.
Des Weiteren kann der Kühlwalzenstand auch eine Wiederbefeuchtungseinheit 49
aufweisen, um der getrockneten und abgekühlten Bahn 5 vor dem Einlauf in den
Falzapparat wieder einen Feuchtigkeitsgehalt zu vermitteln, der für eine reibungslose und
qualitativ hochwertige Weiterverarbeitung der bedruckten Bahn 5 notwendig ist. Es kann
hierzu zum Beispiel Feuchtmittel durch elektrostatische Aufladung des Feuchtmittels und
der Bahn 5 auf diese aufgebracht werden.
Fig. 2 zeigt ein Heißlufttrockner 2 mit einem nachgeordneten erfindungsgemäßen
Kühlwalzenstand 1 zur Trocknung einer Papierbahn 5, welche von einer nicht dargestellten
Rollenrotationsoffsetdruckmaschine beidseitig bedruckt wurde. Der Kühlwalzenstand 1
weist ein Gehäuse 35 auf, welches in einem Abstand 3 zu dem Gehäuse 36 des Trockners 2
angeordnet ist. Durch den Abstand 3 wird verhindert, dass bei einer Bewegung und/oder
Verformung des Trockners 2 dieser den Kühlwalzenstand 1 mitbewegt und hierdurch die
Bahnspannung zwischen dem Kühlwalzenstand 1 und einer nachfolgenden
Weiterverarbeitungseinheit, zum Beispiel einem Falzapparat, ungünstig beeinflusst wird.
Eine Bewegung und/oder Verformung des Trockners 2 kann dabei zum Beispiel von der
unterschiedlichen Verteilung der Wärmeerzeuger innerhalb des Trockners herrühren. Das
Gehäuse 35 des Kühlwalzenstandes 1 ist an der Gehäuseseite 37, vorzugsweise
ausschließlich im Bereich der Austrittsöffnung der Materialbahn 5, offen, so dass Frischluft
38 durch die offene Gehäuseseite 37 in den Kühlwalzenstand 1 und von dort durch eine
oder mehre nicht dargestellte Öffnungen in eine Kühlzone 39 des Trockners 2 strömen
kann. Dabei temperiert die Frischluft 38 den Kühlwalzenstand und verhindert den Austritt
von Lösungsmitteln aus dem Kühlwalzenstand 1 in die Umgebungsluft des Druckraumes,
wobei die Lösungsmittel durch Nachverdunstung aus der Materialbahn 5 in den
Kühlwalzenstand 1 entweichen. Die mit Lösungsmittel angereicherte Frischluft 38 wird im
Trockner 2 zur Trocknung der Materialbahn 5 verwendet, wobei die Lösungsmittel zum
Beispiel in einer Nachverbrennungszone 40 energetisch weiter verwertet werden.
Die vorteilhafte Kombination der erfindungsgemäßen Anordnung der Kühlwalzen und des
erfindungsgemäßen Bahnpfads mit Kühlwalzen kleinen Durchmessers, der
Frischluftzufuhr durch den Kühlwalzenstand, der beiden Silikonauftragswalzen, der
Steuerung der Bahnkante und der Steuerung der Bahnspannung führt zu einer besonders
vorteilhaften Verhinderung oder zumindest Reduktion der Zugwellen in der Materialbahn.
Fig. 3 zeigt in einer detaillierten Seitenansicht schematisch den Weg der Materialbahn 5
entlang der drei Kühlwalzen 9, 13 und 15. Die Materialbahn 5 kontaktiert an einer
Stelle 44 die Kühlwalze 9 und umschlingt diese vorzugsweise bis zu einer ersten
Übergangsstelle 45, an der die Materialbahn 5 von der Kühlwalze 9 zur Kühlwalze 13
übergeht bzw. umgelenkt wird. Danach umschlingt die Materialbahn 5 die Kühlwalze 13
bis zu einer zweiten Übergangsstelle 46, an welcher die Materialbahn 5 auf die
Kühlwalze 15 übergeht. An der letzten Kontaktstelle 47 verläßt die Materialbahn 5 den
Umschlingungsbereich mit der Kühlwalze 15 und läuft zum Beispiel auf einem
geradlinigen, freien Bahnabschnitt zu einer nicht dargestellten nachfolgenden Walze. Wie
Fig. 3 zu entnehmen ist, schließen die Umschlingungsabschnitte der Materialbahn 5 mit den
einzelnen Kühlwalzen 9, 13 und 15 derart aneinander an, dass die Materialbahn 5 von der
ersten Kontaktstelle 44 bis zur Letzten Kontaktstelle 47 auf einem im Wesentlichen
mäanderförmigen Bahnpfad bewegt wird. Durch das dichte Packen der Kühlwalzen 9, 13
und 15 und die versetzte Anordnung wird erreicht, dass die erste und die zweite
Übergangsstelle 45 und 46 im Wesentlichen keine geradlinige und freiverlaufende
Bahnabschnitte aufweisen. Die besondere Art der Anordnung der Kühlwalzen in
Verbindung mit den großen Umschlingungsabschnitten und dem kleinen Durchmesser 48
der Kühlwalzen führt zu einer besonders vorteilhaften Kühlung mit gleichzeitiger
Verhinderung von qualitätsmindernden Zugwellen in der Materialbahn 5. An den
Übergangsstellen 45 und 46 weist die Materialbahn 5 erfindungsgemäß keine oder nur eine
sehr sehr kurze geradlinige freie Bahnführung auf, die zum Beispiel kleiner 5 cm ist.
Anders als in Fig. 3 gezeigt, ist es auch möglich die Achse der Kühlwalze 15 im
Wesentlichen in eine Ebene mit den beiden jeweiligen Achsen der Kühlwalzen 9 und 13 zu
legen und die Materialbahn 5 entlang der Kühlwalzen 9, 13, 15 einem schlangenförmigen
Bahnpfad folgen zu lassen.
Weiterhin können die Walzen 9, 13 und 15 gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform gleichzeitig an den Tangentenpunkten mit der Bahn in Kontakt sein.
In nicht dargestellter Weise können die Walzen 9, 13 und 15 auch zueinander verstellbar
angeordnet sein, sodass sich der Abstand zweier Walzen entsprechend der
unterschiedlichen Papierdicken einstellen lässt.
1
Kühlwalzenstand
2
Trockner
3
Abstand
4
Boden
5
Materialbahn
6
Einlaufstelle
7
Silikonauftragswalze
8
erste Kühlwalze
9
zweite Kühlwalze
10
Kühlwalzengruppe
11
geradliniger Bahnabschnitt
12
Silikonauftragswalze
13
dritte Kühlwalze
14
Zwischenabschnitt der Materialbahn
15
Kühlwalze
16
Kühlwalze
17
Kühlwalze
18
geradliniger Bahnverlauf
19
Kühlwalze
20
Kühlwalze
21
Kühlwalze
22
Kühlwalze
23
Kühlwalze
24
Motor
25
Motor
26
Bahnspannungsmesseinheit
27
Bahnspannungsmesseinheit
28
Sensormittel
29
Sensormittel
30
Bahnabschnitt
31
Bahnabschnitt
32
Bahneinzugsvorrichtung
33
Auslaufstelle
34
Verschwenkmechanismus
35
Gehäuse
36
Gehäuse
37
Gehäuseseite
38
Frischluft
39
Kühlzone
40
Nachverbrennungszone
44
erste Kontaktstelle
45
erste Übergangsstelle
46
zweite Übergangsstelle
47
letzte Kontaktstelle
48
Durchmesser
49
Befeuchtungseinheit
Claims (28)
1. Verfahren zum Kühlen einer Materialbahn (5), insbesondere einer bedruckten
Papierbahn, wobei die Materialbahn (5) nach dem Trocknen in einem Trockner (2)
auf einem Bahnpfad über zumindest eine Kühlwalze (9, 13, 15) bewegt wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Materialbahn (5) unter zumindest teilweiser Umschlingung über die
Kühlwalze (9) und eine der Kühlwalze vorgeordneten oder nachgeordneten
Walze (13, 15) derart bewegt wird, dass der Bahnpfad im Wesentlichen
mäanderförmig verläuft, wobei die Kühlwalze (9) und die der Kühlwalze
vorgeordnete oder nachgeordnete Walze (13, 15) unter Ausschluss eines zwischen
jeweils zwei der Walzen wirkenden Anstelldrucks zueinander angeordnet sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Materialbahn (5) auf einem im Wesentlichen stets gekrümmten Bahnpfad
bewegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Materialbahn (5) im Wesentlichen unmittelbar von der Kühlwalze (13) zu
der vorgeordneten oder nachgeordneten Walze (9, 15) bewegt wird.
4. Vorrichtung zum Kühlen einer Materialbahn (5), insbesondere einer bedruckten
Papierbahn, mit einer Kühlwalze (13), welche von der auf einem Bahnpfad bewegten
Materialbahn (5) teilweise umschlungen wird,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung eine der Kühlwalze (13) vorgeordnete oder nachgeordnete
Walze (9, 15) umfasst, welche von der Materialbahn (5) teilweise umschlungen wird
und welche derart angeordnet ist, dass die Materialbahn (5) von der Kühlwalze (13)
zu der vorgeordneten oder nachgeordneten Walze (9, 15) derart bewegt wird, dass
der Bahnpfad im Wesentlichen mäanderförmig verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgeordnete oder nachgeordnete Walze (9, 15) eine Kühlwalze ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder S.
dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgeordnete oder nachgeordnete Walze (9, 15) eine Umlenkwalze ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Durchmesser der Kühlwalze (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23) kleiner
als 300 mm ist, insbesondere im Bereich zwischen 100 mm und 250 mm liegt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kühlwalze (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23) einen Mantel und einen
von dem Mantel begrenzten Hohlraum umfasst, welcher von Kühlmittel,
insbesondere von gekühltem Wasser, durchflossen wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die vorgeordnete oder nachgeordnete Walze (9, 15) der Kühlwalze (13) in
Bahnlaufrichtung im Wesentlichen direkt vorgeordnet oder nachgeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kühlwalze (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23) eine freilaufende Walze
ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kühlwalze (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23) eine angetriebene,
insbesondere eine einzeln angetriebene Walze ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch . . .,
dadurch gekennzeichnet,
dass die angetriebene Kühlwalze (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 23) als
Zugwalze ausgebildet ist, die eine Zugkraft auf die Materialbahn (5) ausübt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung mehrere einander nachgeordnete Kühlwalzen (9, 13, 15, 16, 17)
umfasst, welche die Materialbahn (5) jeweils teilweise umschlingt und welche derart
angeordnet sind, dass der Bahnpfad entlang der Kühlwalzen (9, 13, 15, 16, 17) im
Wesentlichen mäanderförmig verläuft.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kühlwalzen (9, 13, 15, 16, 17) derart aufeinanderfolgend angeordnet sind,
dass sich der Bahnpfad entlang der Kühlwalzen (8, 9, 13, 15, 16, 17, 19, 20, 21, 22,
23) im Wesentlichen aus den Umschlingungsabschnitten zusammensetzt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kühlwalzen (9, 13, 15, 16, 17) unmittelbar aufeinanderfolgend angeordnet
sind.
16. Kühlwalzenstand,
gekennzeichnet durch,
eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15.
17. Kühlwalzenstand nach Anspruch 16,
gekennzeichnet durch,
eine erste Kühlwalze (8) und eine erste Konditioniereinheit (7), welche auf einer
ersten Bahnseite und in Bahnlaufrichtung vor der ersten Kühlwalze (8) angeordnet
ist.
18. Kühlwalzenstand nach Anspruch 17,
gekennzeichnet durch
eine zweite Kühlwalze (9) und eine zweite Konditioniereinheit (12), welche auf einer
zweiten Bahnseite und in Bahnlaufrichtung vor der zweiten Kühlwalze (9)
angeordnet ist.
19. Kühlwalzenstand nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste und/oder die zweite Konditioniereinheit (7, 12) Silikonauftragswalzen
umfassen, dass die erste Konditioniereinheit (7) in Bahnlaufrichtung vor einer
Einlaufwalze (8) und die zweite Konditioniereinheit (12) in Bahnlaufrichtung vor
einer der Einlaufwalze folgenden Kühlwalze (9) angeordnet sind und dass die erste
und die zweite Konditioniereinheit (7, 12) auf unterschiedlichen Bahnseiten angeordnet
sind.
20. Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kühlwalzenstand (1) einem Trockner (2) derart nachgeordnet ist, dass
Frischluft (38) beim Betrieb des Trockners durch den Kühlwalzenstand (1) in den
Trockner (2) hineingezogen oder geblasen wird.
21. Kühlwalzenstand nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kühlwalzenstand (1) dem Trockner (2) im Wesentlichen unmittelbar
nachgeordnet ist, insbesondere einen Abstand zu dem Trockner (2) aufweist, welcher
kleiner als 10 cm ist.
22. Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kühlwalzenstand (1) mit dem Trockner (2) eine Einheit bildet.
23. Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 20 bis 22,
gekennzeichnet durch
eine Bahnspannungsmesseinheit (26, 27, 8, 23, 28, 29).
24. Kühlwalzenstand nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Bahnspannungsmesseinheit (26, 27) zur Bestimmung der Bahnspannung
oder zur Detektion eines Bahnbruchs Sensormittel (28, 29) umfasst, welche eine
Bewegung der Kühlwalze (8, 23) überwachen.
25. Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 16 bis 24,
gekennzeichnet durch,
eine Registermesseinheit, welche insbesondere eine CCD-Kamera umfasst, und
welche zur Überwachung des Farb-Registers eingesetzt wird.
26. Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 16 bis 25,
gekennzeichnet durch,
eine Bahnkantensteuereinheit (34, 26), welche zur seitlichen Korrektur der Lage der
Materialbahn eine bewegbare, insbesondere verschwenkbare Kühlwalze (8) umfasst.
27. Trockner, insbesondere Heißlufttrockner,
gekennzeichnet durch,
eine diesem unmittelbar nachgeordnete Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis
15 oder einen Kühlwalzenstand nach einem der Ansprüche 16 bis 26.
28. Rollenrotationsdruckmaschine,
gekennzeichnet durch,
einen Trockner nach Anspruch 27.
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