DE10156263B4 - Schaltungsanordnung in einem Gehäuse und Verfahren zur Herstellung einer in einem Gehäuse angeordneten Schaltungsanordnung - Google Patents

Schaltungsanordnung in einem Gehäuse und Verfahren zur Herstellung einer in einem Gehäuse angeordneten Schaltungsanordnung Download PDF

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Abstract

Schaltungsanordnung in einem Gehäuse, aufweisend eine flexible gedruckte Schaltung (23) mit Leiterbahnen, die auf einem isolierendem Substrat ausgebildet sind, sowie darauf angebrachte elektronische Bauelemente (25), wobei das Gehäuse aufweist:
ein Gehäuseunterteil (30) mit einer Bodenwand (31), die eine durchgehend eben ausgebildete obere Fläche (31a) aufweist, auf der die flexible gedruckte Schaltung (23) angeordnet ist, und die eine untere Fläche aufweist, auf der zumindest eine Verstärkungsrippe (33) ausgebildet ist, wobei das Gehäuseunterteil (30) aus einem wärmebeständigem Material besteht, das der Temperatur eines Lötmittelschmelzstoffes standhält, und
ein Gehäuseoberteil (40) zum Abdecken der flexiblen gedruckten Schaltung (23), das ein Eingriffselement (42) aufweist, durch das das Gehäuseoberteil (40) mit dem Gehäuseunterteil (30) verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung in einem Gehäuse sowie ein Verfahren zur Herstellung ei ner in einem Gehäuse angeordneten Schaltungsanordnung.
  • Als Schaltungseinheiten für elektrisch betätigte Fenster zum Öffnen und Schließen von Fensterglasscheiben eines Fahrzeugs wurden verschiedene Gehäusen des Typs entwickelt, welche auf einer Türverkleidung angebracht werden und ein Verdrahtungsschaltungselement, auf welchem elektronische Bauelemente durch Löten angebracht werden, und ein Gehäuse umfassen, welches in zwei Abschnitte (einen oberen und einen unteren), das heißt, ein unteres Gehäuse und ein oberes Gehäuse, geteilt ist, wobei das Verdrahtungsschaltungselement darin aufgenommen und gehalten wird und Schalter zum Öffnen und Schließen von Schaltungskontakten innerhalb des Gehäuses auf der oberen Fläche des oberen Gehäuses vorgesehen sind.
  • Bei einer derartigen Gehäuse ist beispielsweise die Oberfläche des oberen Gehäuses, worauf die Schalter vorgesehen sind, in vielen Fällen zu einer gekrümmten Struktur ausgebildet, um die Betätigbarkeit der Schalter zu verbessern und ferner das Design an das Design des Innenraums anzupassen. Um die Fähigkeit der Aufnahme in das Gehäuse einer gekrümmten Struktur zu verbessern, muss das in der Gehäuse aufzunehmende Verdrahtungsschaltungselement eine Flexibilität aufweisen, so dass eine übermäßige Kraft nicht auf dieses Verdrahtungsschaltungselement wirkt, welches in Konformität mit der gekrümmtem Fläche innerhalb des Gehäuses an geordnet ist. Zusätzlich zu den elektrischen Schaltungen für die elektrisch betätigten Fenster sind verschiedene elektrische Schaltungen beispielsweise zum Einstellen von elektrisch betätigten Sitzen oder zum Steuern von Innenraumlampen in einer Türverkleidung oder ähnlichem des Fahrzeugs integriert. Daher muss zur Erreichung einer hohen Packungsdichte in einem begrenzten Raum innerhalb der Tür das Verdrahtungsschaltungselement, welches in der Gehäuse verwendet wird, ferner eine raumsparende Gestaltung aufweisen.
  • Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurden in der letzten Zeit flexible gedruckte Schaltungen (nachfolgend bezeichnet als "FPC") als Verdrahtungsschaltungselement ausgiebig verwendet, auf welchem elektronische Bauelemente durch Löten angebracht sind, und diese flexible gedruckte Schaltung umfasst eine Verdrahtungsschaltung, welche auf ein filmartiges bzw. ein folienartiges dünnes flexibles isolierendes Substrat gedruckt ist.
  • 6A bis 6E zeigen den Herstellvorgang eines herkömmlichen Gehäuses, welche eine FPC als Verdrahtungsschaltungselement verwendet, auf welchem elektronische Bauelemente angebracht werden.
  • Das hier dargestellte Herstellverfahren ist ein Verfahren bis zu dem Schritt, in welchem die FPC mit den darauf angebrachten elektronischen Bauelementen in einem Gehäuseunterteil des Gehäuses aufgenommen und gehalten wird.
  • Genauer wird zuerst die FPC 1, auf welcher die elektronischen Bauelemente anzubringen sind, in Position auf einer eigens vorgesehenen Transporttragplatte 3 befestigt, wie in 6A dargestellt. Die flache Oberfläche 3a der Transporttragplatte 3 wird in engen Kontakt mit der unteren Fläche der FPC gebracht, so dass die FPC, auf welcher die elektronischen Bauelemente auf der oberen Fläche davon anzubringen sind, durch die Transporttragplatte 3 getragen wird, wodurch eine flexible Verschiebung der FPC 1 verhindert wird, welche zu einer fehlerhaften Verarbeitung während des Vorgangs der Anbringung der elektronischen Bauelemente und des Vorgangs des Aufbringens der Lötpaste führen würde. Ein Formlösematerial ist auf dem Bereich der Transporttragplatte 3, dargestellt durch eine Schraffur in der Zeichnung, vorgesehen, so dass die FPC 1 leicht von dieser getrennt bzw. abgelöst werden kann, wenn sie von dieser Platte in einem späteren Schritt entfernt wird.
  • Anschließend wird die Lötpaste 6 auf die Abschnitte zur Anbringung der elektronischen Bauelemente der oberen Fläche der FPC 1 durch eine Aufstreichvorrichtung 5 aufgebracht, wie in 6B dargestellt. Die Lötpaste 6 wird lediglich auf Lötabschnitte der elektrischen Bauelemente durch Pasteneinführlöcher 7a aufgebracht, welche in einem Maskenelement 7 ausgebildet sind, die auf der oberen Fläche der FPC 1 angeordnet ist.
  • Die vorbestimmten elektronischen Bauelemente 9 werden an der oberen Fläche der FPC 1 befestigt, welche mit der Lötpaste 6 überzogen ist, und anschließend wird eine Halteplatte 11 auf der FPC 1 angeordnet, wie in 6C dargestellt, und in diesem Zustand wird die FPC 1 in einen Lötmittelschmelzofen gegeben, um die elektronischen Bauelemente 9 zu löten.
  • Die Halteplatte 11 weist ein Fenster 11a auf, durch welches der Bereich der FPC 1, auf welchem die elektronischen Bauelemente angebracht werden (das heißt, der Bereich, auf welchem die Lötpaste 6 aufgebracht ist), frei liegt, und diese Halteplatte hält den Nichtlötbereich in engem Kontakt mit der Transporttragplatte 3.
  • Die FPC 1, welche in den Aufschmelzofen gegeben wurde, und bei welcher das Löten der elektronischen Bauelemente 9 ab geschlossen wurde, wird von der Transporttragplatte 3 getrennt, wie in 6D dargestellt. Anschließend wird diese FPC in Position fixiert, wie in 6E dargestellt.
  • Bei dem oben beschriebenen herkömmlichen Herstellverfahren wird während eines Trennens der FPC 1, auf welche die elektronischen Bauelemente gelötet wurden, von der Transporttragplatte 3, wie in 6D dargestellt, eine Spannung auf die Lötverbindungsabschnitte infolge einer Krümmung oder ähnlichem angewandt, und dies führt zu der Möglichkeit, dass ein weiteres Problem ist, dass der Trennvorgang vorsichtig ausgeführt werden muss, um die Spannung, welche auf die Lötverbindungsabschnitt infolge der Krümmung der FPC 1 oder ähnlichem bei einem Trennen der FPC 1 von der Transporttragplatte 3 angewandt wird, auf ein Minimum zu verringern, so dass die Produktivität vermindert ist.
  • Ferner muss die eigens vorgesehene Transporttragplatte 3 in Übereinstimmung mit den Maßen der FPC 1 etc. entwickelt und hergestellt werden. Daher existiert das Problem, dass die Entwicklungskosten und Herstellkosten der Transporttragplatte 3 die Herstellkosten der Gehäuse erhöhen.
  • Ferner wird bei dem oben beschriebenen herkömmlichen Herstellverfahren die FPC 1, auf welcher die elektronischen Bauelemente 9 durch Löten angebracht wurden, in Position auf der oberen Fläche der Bodenwand 13a des Gehäuseunterteils 13 fixiert, wie in 6E dargestellt. Jedoch wird die Flexibilität des Abschnitts der FPC, auf welchem die elektronischen Bauelemente 9 angebracht sind, erheblich verringert, und neben diesem Problem kann dieser Abschnitt nicht unbeabsichtigt gedrückt werden, um die Spannung, welche auf die Lötverbindungsabschnitte angewandt wird, auf ein Minimum zu verringern.
  • Folglich wird die FPC 1 auf dem Gehäuseunterteil 13 in einem derart instabilen Zustand angebracht, dass ein Teil der teilemontierten Abschnitte der FPC 1 von dem Gehäuseunterteil 13 abhebt, und wenn Schalter etc. auf der FPC 1 über einen Gummikontakt oder Ähnliches angebracht werden, existiert die Möglichkeit, dass die Zuverlässigkeit der Betätigung der Schalter infolge des Abhebens der FPC 1 verringert wird.
  • Ein dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 entsprechendes, aus der DE 1 809 559 A bekanntes Gehäuse umfasst ein Gehäuseunterteil und ein Gehäuseoberteil, wobei eine flexible gedruckte Schaltung in eine Vertiefung des Gehäuseunterteils passgenau eingesetzt ist. Das Gehäuse besteht aus einem temperaturbeständigen Werkstoff. Auf einer Folie der gedruckten Schaltung sind Bauelemente angeordnet. Das Gehäuseoberteil wird an dem Gehäuseunterteil mittels Kleben befestigt.
  • Aus der US 5,898,992 A ist eine flache Trägerplatte, eine darauf angeordnete flexible Leiterplatte und ein diese abdeckendes Oberteil bekannt. Auf der Leiterplatte sind Bauelemente angeordnet. Zwischen dem Oberteil und der Trägerplatte sind Eingriffselemente vorgesehen, um das Oberteil und die Trägerplatte miteinander zu verbinden. Zur Lagefixierung der flexiblen Leiterplatte greifen Stifte der Trägerplatte in Löcher der flexiblen Leiterplatte ein.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Schaltungsanordnung in einem Gehäuse sowie ein Verfahren zur Herstellung einer in einem Gehäuse angeordneten Schaltungsanordnung anzugeben, die es ermöglichen, das Gehäuse auch nach Durchlaufen eines Gehäuseunterteils durch einen Lötmittelschmelzofen leicht zu montieren.
  • Gemäß einem Vorrichtungsaspekt wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch den Gegenstand des unabhängigen Patentanspruches 1.
  • Gemäß einem Verfahrensaspekt wird die vorgenannte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren gemäß dem Wortlaut des unabhängigen Patentanspruches 6.
  • Erfindungsgemäß ist eine obere Fläche des Gehäuseunterteils eine durchgehend eben ausgebildete Fläche, wobei entlang des Umfangs einer Bodenwand des Gehäuseunterteils eine Seitenwand des Gehäuseunterteils verläuft, die in einer Richtung wegwärts von dem Gehäuseoberteil hervorsteht. An der Seitenwand des Gehäuseunterteils ist eine erste Verbindungseinrichtung angeordnet, die mit einer an einer Seitenwand des Gehäuseoberteils angeordneten zweiten Verbindungseinrichtung in Eingriff bringbar ist. Durch die durchgehend eben ausgebildete obere Fläche des Gehäuseunterteils kann die flexible gedruckte Schaltung problemlos einem Lötpastenbeschichtungsvorgang unterworfen werden. Da das Gehäuseunterteil die entlang des Umfangs der Bodenwand verlaufende Seitenwand aufweist, die wegwärts von dem Gehäuseoberteil hervorsteht, kann die Bodenwand dünn gestaltet werden, wobei außerdem durch diese Struktur ein Verziehen des Gehäuseunterteils während der Wärmebehandlung im Lötmittelschmelzofen vermieden wird. Da das Gehäuseunterteil sich während der Wärmebehandlung nicht verzieht, ist eine Montage mit dem Gehäuseoberteil problemlos möglich. Die so ausgebildete Seitenwand des Gehäuseunterteils dient gleichzeitig zur Aufnahme der ersten Verbindungseinrichtung, die mit der an der Seitenwand des Gehäuseoberteils angeordneten zweiten Verbindungseinrichtung in Eingriff gelangt, so dass das Gehäuseunterteil mit dem Gehäuseoberteil auf einfache Weise verbunden werden kann, ohne die Stapelfähigkeit des Gehäuses zu beeinflussen.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels einer Schaltungseinheit, die das Gehäuse der vorliegenden Erfindung verwendet,
  • 2 eine Querschnittsansicht längs der Linie II-II von 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines Gehäuseunterteils, betrachtet von dessen Unterseite,
  • 4 eine perspektivische Explosionsansicht des Gehäuseunterteils und der flexiblen gedruckten Schaltung, dargestellt in 1,
  • 5 eine Querschnittsansicht eines Zustands, in welchem das Gehäuseunterteil der Schaltungseinheit von 1 als Transporttragplatte für die flexible gedruckte Schaltung verwendet wird, und
  • 6A bis 6E Ansichten zur Erläuterung eines Verfahrens zur Herstellung eines herkömmlichen Gehäuses.
  • Eine Schaltungseinheit 21, die ein Gehäuse nach der vorliegenden Erfindung verwendet, ist in diesem Ausführungsbeispiel auf einer Türverkleidung eines Fahrzeugs oder ähnlichem angebracht und wird beispielsweise als Schaltungseinheit für ein elektrisch betätigtes Fenster zum elektrischen Öffnen und Schließen von Fenstern eines Fahrzeugs verwendet. Die Schaltungseinheit umfasst: eine FPC 23 mit einer Verdrahtungsschaltung, welche auf ein filmartiges bzw. folienartiges dünnes flexibles isolierendes Substrat gedruckt ist; ein Gehäuseunterteil 30, welches die FPC 23 hält und eine Bodenwand 31, welche eine untere Fläche der FPC 23 mit elektronischen Bauelementen 25, welche auf einer oberen Fläche davon durch Löten angebracht sind, abdeckt, und eine Seitenwand 32 umfasst, welche einen Umfangskantenabschnitt der Bodenwand 31 bildet; und ein Gehäuseoberteil 40, welches eine obere Wand 41, die eine obere Fläche der FPC 23 abdeckt, und ein Eingriffselement 42 umfasst, durch welches das Gehäuseoberteil 40 mit dem Gehäuseunterteil 30 verbunden wird.
  • Das Gehäuseunterteil 30 ist ein einstückig geformtes Erzeugnis, welches aus einem isolierenden Harz mit hervorragender Wärmebeständigkeit besteht, und dessen Bodenwand 31, auf welcher die FPC 23 angeordnet wird, weist eine flache obere Fläche 31a auf, und die Seitenwand 32 davon steht nach unten ausgehend von der Bodenwand 31 vor, wie in 3 dargestellt, so dass diese Seitenwand 32 einen Beschichtungsvorgang nicht behindert, bei welchem eine Lötpaste auf die obere Fläche der FPC 23, die auf der Bodenwand 31 gehalten wird, durch eine Aufstreichvorrichtung aufgetragen wird. Verstärkungsrippen 33, welche die Steifigkeit der oberen Fläche der Bodenwand 31 erhöhen, sind einstückig auf einer unteren Fläche der Bodenwand 31 ausgebildet, wie in 3 dargestellt. Haltevorsprünge 34 zum Verbinden des Gehäuseoberteils 40 mit dem Gehäuseunterteil 30 sind auf Längsseiten der Seitenwand 32 ausgebildet.
  • Vor einem Anbringen der elektronischen Bauelemente 25 auf der oberen Fläche der FPC 23 durch Löten wird zuerst die FPC 23 in eine vorbestimmte Position auf der Bodenwand 31 unter Verwendung einer Positionierschablone 52 gebracht, welche Vorsprünge 51 aufweist, die durch die Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 und die FPC 23 hindurch verlaufen, wie in 5 dargestellt, und anschließend wird die FPC 23 an der Bodenwand 31 durch ein doppelbeschichtetes Klebeband 54, welches an die FPC 23 geklebt ist, fixiert.
  • Nach dem Positioniervorgang wird die Positionierschablone 52 von der unteren Fläche der Bodenwand 31 entfernt. Anschließend wird das Gehäuseunterteil 30 (von welchem die Positionierschablone 52 entfernt wurde), an welcher die FPC 23 durch das doppelt beschichtete Klebeband 54 befestigt ist, in eine Montagelinie für die elektronischen Bauelemente und eine Lötlinie gegeben, und dieses Gehäuseunterteil 30 wird verwendet als Transporttragplatte, wie im Hintergrund der Erfindung bezüglich der Montage der elektronischen Bauelemente durch Löten erwähnt.
  • Genauer wird das Gehäuseunterteil 30 in die Montagelinie für die elektronischen Bauelemente 25 und die Lötlinie gegeben, und in dem gleichen Verfahren wie im Hintergrund der Erfindung beschrieben wird eine Lötpaste auf die FPC 23 aufgebracht. Anschließend wird dieses Gehäuseunterteil 30 in dem Zustand, in welchem die elektronischen Bauelemente 25 an der FPC 23 angebracht sind, in einen Lötmittelaufschmelzofen (nicht dargestellt) gelegt, so dass die elektronischen Bauelemente 25 angebracht werden.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Schaltungseinheit 21 die Schaltungseinheit eines elektrisch betriebenen Fensters, so dass ein Gummikontakt 56 (welcher als Schaltvorrichtung dient) mit Kontaktleitern 56a auf der FPC 23 mit den durch Löten daran angebrachten elektronischen Bauelementen 25 angebracht wird, wie in 2 dargestellt.
  • Ein Schaltertastenoberteil 58 zum Drücken der Kontaktleiter 56a des Gummikontakts 56 in Kontakt mit Schaltungskontakten 23b ist auf der oberen Wand 41 des Gehäuseoberteils 40 angebracht. Das dargestellte Schaltertastenoberteil 58 ist ein Kippschalter, welcher drehbar um eine Achse auf der oberen Wand 41 bewegbar ist.
  • In diesem Ausführungsbeispiel besteht, wie in 1 dargestellt, das an dem Gehäuseoberteil 40 vorgesehene Eingriffselement 42 aus Haltelöchern, in welche die Haltevorsprünge 34, ausgebildet auf der Seitenwand 32 des Gehäuseunterteils 30, jeweils eingreifen können, und diese Haltelöcher sind in einer Seitenwand 43 ausgebildet, welche auf der oberen Wand 41 ausgebildet ist.
  • Wie in 4 dargestellt, ist ein separates Eingangs/Ausgangs-Kabel 60 mit einem Eingangs/Ausgangs-Anschlußabschnitt 23c der FPC 23, anschließbar an eine externe Schaltung, eine Vorrichtung etc., verbunden. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Eingangs/Ausgangs-Kabel 60 ein flexibles Flachkabel mit flachen Schaltungsleitern, die mit einem Isolationsmantel bedeckt sind, und Stechanschlüsse 62 werden verwendet zum Verbinden dieses Kabels mit dem Eingangs/Ausgangs-Anschlußabschnitt 23c.
  • Klauen der Stechanschlüsse 62 zum Hindurchführen durch die Leiter werden durch ein Paar von Druckschablonen 64 und 65 durch ein Verbindungsdurchgangsloch 35 gedrückt, welches durch das Gehäuseunterteil 30 ausgebildet ist, wodurch die Leiter elektrisch und mechanisch miteinander verbunden werden. Anstelle des oben erwähnten flexiblen Flachkabels kann eine FPC 23 mit einem darauf gedruckten Schaltungsleiter und ein be kanntes Bandkabel oder ähnliches als Eingangs/Ausgangs-Kabel 60 verwendet werden.
  • Bei dem oben beschriebenen Gehäuse und dem Verfahren zur Herstellung dieses Gehäuses ist die obere Fläche der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 zum Halten der FPC 23 flach, so dass sie das Aufbringen des Lötmittels auf die FPC 23 nicht behindert, und dieses Gehäuseunterteil 30 besteht aus einem wärmebeständigen isolierenden Material. Daher kann das Gehäuseunterteil 30 selbst als Transporttragplatte beim Anbringen der elektronischen Bauelemente 25 auf der FPC 23 und beim Durchführen des Lötvorgangs verwendet werden. Daher ist die Verwendung einer speziellen Transporttragplatte beim Anbringen der elektronischen Bauelemente 25 auf der FPC 23 und beim Durchführen des Lötvorgangs nicht erforderlich. Daher sind die Entwicklung und Herstellung einer derartigen speziellen Tragplatte nicht erforderlich, so dass die Herstellkosten der Gehäuse 21 gesenkt werden können.
  • Das Gehäuseunterteil 30 selbst kann als Transporttragplatte für das FPC 23 beim Anbringen der elektronischen Bauelemente 25 und beim Durchführen des Lötvorgangs verwendet werden, so dass die Schritte eines Anbringens und Lösens der FPC 23 bezüglich einer derartigen speziellen Transporttragplatte beseitigt werden können und somit die Produktivität verbessert werden kann.
  • Vor einem Anbringen der elektronischen Bauelemente 25 der FPC 23 wird die FPC 23 in deren hervorragenden flexiblen Zustand in Position auf der oberen Fläche der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 angeordnet. Daher ist die Handhabbarkeit der FPC 23 gut, und der enge Kontakt der FPC 23 mit der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 kann verbessert werden. Fer ner sind nach dem Löten der elektronischen Bauelemente 25 ein Trennvorgang und ein Anbringungsvorgang für die FPC 23, welche bewirken, dass eine Spannung auf die Lötverbindungsabschnitte wirkt, nicht erforderlich. Daher kann die Anwendung von Spannungen auf die Lötverbindungsabschnitte durch einen Handhabungsvorgang während des Herstellverfahrens verringert werden. Daher können die elektrischen und mechanischen Eigenschaften der Lötverbindungsabschnitte verbessert werden, und bei Anbringung von Schaltern auf der FPC 23 wird die verminderte Zuverlässigkeit der Betätigung der Schalter infolge des Abhebens der FPC 23 verhindert, wodurch die Zuverlässigkeit der Betätigung der Schalter verbessert wird.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Verstärkungsrippen 33, welche die Steifigkeit der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 erhöhen, auf der unteren Fläche der Bodenwand 31 ausgebildet. Daher wird, wenn das Gehäuseunterteil 30 als Transporttragplatte in dem Lötmittelaufschmelzschritt oder ähnlichem verwendet wird, verhindert, dass die obere Fläche des Gehäuseunterteils 30 durch Wärme, welche in dem Aufschmelzschritt oder ähnlichem erzeugt wird, sich verformt, und das Gehäuseunterteil 30 kann geeignet als Transporttragplatte von hoher Steifigkeit verwendet werden.
  • Bei dem Gehäuse der Erfindung und dem Verfahren zur Herstellung dieses Gehäuses ist die obere Fläche der unteren Wand des Gehäuseunterteils 30 zum Halten der FPC 23 flach, so dass sie das Aufbringen des Lötmittels auf die FPC 23 nicht behindert, und ferner besteht dieses Gehäuseunterteil 30 aus dem wärmebeständigen isolierenden Material. Daher kann das Gehäuseunterteil 30 selbst als Transporttragplatte beim Anbringen der elektronischen Bauelemente auf der FPC 23 und beim Durchführen des Lötvorgangs verwendet werden. Daher ist die Verwen dung einer speziellen Transporttragplatte beim Anbringen der elektronischen Bauelemente auf der FPC 23 und beim Durchführen des Lötvorgangs nicht erforderlich. Daher sind die Entwicklung und Herstellung einer derartigen speziellen Tragplatte nicht erforderlich, so dass die Herstellkosten des Gehäuses gesenkt werden können.
  • Das Gehäuseunterteil 30 selbst kann als Transporttragplatte für das FPC 23 beim Anbringen der elektronischen Bauelemente und beim Durchführen des Lötvorgangs verwendet werden, so dass die Schritte eines Anbringens und Lösens der FPC 23 bezüglich einer derartigen speziellen Transporttragplatte beseitigt werden können und somit die Produktivität verbessert werden kann.
  • Vor einem Anbringen der elektronischen Bauelemente der FPC 23 wird die FPC 23 in deren hervorragenden flexiblen Zustand in Position auf der oberen Fläche der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 angeordnet, so dass die Handhabbarkeit der FPC 23 gut ist und der enge Kontakt der FPC 23 mit der Bodenwand 31 des Gehäuseunterteils 30 verbessert werden kann. Ferner sind nach dem Löten der elektronischen Bauelemente ein Trennvorgang und ein Anbringungsvorgang für die FPC 23, welche bewirken, dass eine Spannung auf die Lötverbindungsabschnitte wirkt, nicht erforderlich, so dass die Anwendung von Spannungen auf die Lötverbindungsabschnitte durch einen Handhabungsvorgang während des Herstellverfahrens verringert werden kann.
  • Daher können die elektrischen und mechanischen Eigenschaften der Lötverbindungsabschnitte verbessert werden, und bei Anbringung von Schaltern auf der FPC 23 wird die verminderte Zuverlässigkeit der Betätigung der Schalter infolge des Abhebens der FPC 23 verhindert, wodurch die Zuverlässigkeit der Betätigung der Schalter verbessert wird.

Claims (7)

  1. Schaltungsanordnung in einem Gehäuse, aufweisend eine flexible gedruckte Schaltung (23) mit Leiterbahnen, die auf einem isolierendem Substrat ausgebildet sind, sowie darauf angebrachte elektronische Bauelemente (25), wobei das Gehäuse aufweist: ein Gehäuseunterteil (30) mit einer Bodenwand (31), die eine durchgehend eben ausgebildete obere Fläche (31a) aufweist, auf der die flexible gedruckte Schaltung (23) angeordnet ist, und die eine untere Fläche aufweist, auf der zumindest eine Verstärkungsrippe (33) ausgebildet ist, wobei das Gehäuseunterteil (30) aus einem wärmebeständigem Material besteht, das der Temperatur eines Lötmittelschmelzstoffes standhält, und ein Gehäuseoberteil (40) zum Abdecken der flexiblen gedruckten Schaltung (23), das ein Eingriffselement (42) aufweist, durch das das Gehäuseoberteil (40) mit dem Gehäuseunterteil (30) verbunden ist.
  2. Schaltungsanordnung in einem Gehäuse nach Anspruch 1, wobei eine entlang eines Umfangs der Bodenwand (31) verlaufende Seitenwand (32) des Gehäuseunterteils (30) in einer Richtung wegwärts von dem Gehäuseoberteil (40) hervorsteht.
  3. Schaltungsanordnung in einem Gehäuse nach Anspruch 2, wobei das Eingriffselement (42) des Gehäuseoberteils (40) als Haltelöcher in einer Seitenwand (43) des Gehäuseoberteils (40) ausgebildet ist, und Haltevorsprünge (34), die auf der Seitenwand (32) des Gehäuseunterteils (30) ausgebildet sind, in die Haltelöcher in Eingriff bringbar sind.
  4. Schaltungsanordnung in einem Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die zumindest eine Verstärkungsrippe (33) einstückig mit dem Gehäuseunterteil (30) ausgebildet ist.
  5. Schaltungsanordnung in einem Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Gehäuseoberteil (40) mit einem Schaltertastenoberteil (58) zum Betätigen eines auf der flexiblen gedruckten Schaltung (23) ausgebildeten Schalters versehen ist.
  6. Verfahren zur Herstellung einer in einem Gehäuse angeordneten Schaltungsanordnung, aufweisend eine flexible gedruckte Schaltung (23) mit darauf angebrachten elektronischen Bauelementen (25), wobei das Gehäuse ein Gehäuseunterteil (30) zum Halten der flexiblen gedruckten Schaltung (23) mit einer Bodenwand (31), auf deren unteren Fläche zumindest eine Verstärkungsrippe (33) ausgebildet ist, und ein Gehäuseoberteil (40) zum Abdecken der flexiblen gedruckten Schaltung (23) aufweist, mit folgenden Verfahrensschritten: Anordnen und Fixieren der flexiblen gedruckten Schaltung (23) auf einer durchgehend eben ausgebildeten oberen Fläche (31a) der Bodenwand (31) des Gehäuseunterteils (30), Aufbringen von Lötmittel auf eine obere Fläche der flexiblen gedruckten Schaltung (23) und Anbringen der elektronischen Bauelemente (25) auf der flexiblen gedruckten Schaltung (23), Legen des Gehäuseunterteils (30) derart in einen Lötmittelschmelzofen, dass die elektronischen Bauelemente (25) an die flexible gedruckte Schaltung (23) gelötet werden; und Verbinden des Gehäuseoberteils (40) mit dem Gehäuseunterteil (30).
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei beim Verfahrensschritt des Anordnens und Fixierens eine Positionierschablone (52) zur Positionierung der flexiblen gedruckten Schaltung (23) auf dem Gehäuseunterteil (30) verwendet wird, wobei beim Positionieren Vorsprünge (51) der Positionierschablone (52) durch das Gehäuseunterteil (30) und die flexible gedruckte Schaltung (23) hindurchgeführt werden.
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