DE10161476B4 - Dacheinheit zum Einbau in ein Fahrzeugdach - Google Patents
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Abstract
Dacheinheit,
die zum Einbau in eine in einem Fahrzeugdach gebildete Öffnung vorgesehen
ist und einen transparenten Bereich und/oder eine mit einem öffnungsfähigen Deckel
verschließbare
Dachöffnung
aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterteil (7) der Dacheinheit (3) zumindest ein Bildschirm (11) integriert ist, der aus einer im Unterteil (7) flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, und
daß das Untereil (7) der Dacheinheit (3) auswechselbar gebildet ist und gegen ein anderes Unterteil (7), das eine unterschiedliche Konfiguration aufweist, ausgetauscht werden kann.
dadurch gekennzeichnet,
daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterteil (7) der Dacheinheit (3) zumindest ein Bildschirm (11) integriert ist, der aus einer im Unterteil (7) flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, und
daß das Untereil (7) der Dacheinheit (3) auswechselbar gebildet ist und gegen ein anderes Unterteil (7), das eine unterschiedliche Konfiguration aufweist, ausgetauscht werden kann.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Dacheinheit, die zum Einbau in eine in einem Fahrzeugdach gebildete Öffnung vorgesehen ist und einen transparenten Bereich und/oder eine mit einem öffnungsfähigen Deckel verschließbare Dachöffnung aufweist, sowie ein Fahrzeug mit einer derartigen Dacheinheit.
- Eine solche Dacheinheit, die auch als „After-Market-Dach" bezeichnet wird, ist beispielsweise aus der
EP 0 719 667 B1 bekannt. Sie wird in eine nachträglich in ein festes Fahrzeugdach eingebrachte Öffnung eingebaut, so daß die Fahrzeuginsassen auch bei einem ursprünglich geschlossenen Fahrzeugdach die Vorteile eines transparenten Dachbereichs oder einer zumindest teilweise freilegbaren Dachöffnung genießen können. - Eine Erhöhung des Nutzwertes eines Fahrzeugs besteht des weiteren darin, im Fahrzeug für die Fahrzeuginsassen das Betrachten von Videofilmen oder das Spielen von Videospielen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist aus der US-A-5,946,055 ist eine Bildschirmeinrichtung für ein Fahrzeug bekannt geworden, die einen an einem Gehäuse schwenkbar gelagerten Flachbildschirm aufweist. Das Gehäuse ist an der Unterseite eines Fahrzeugdaches befestigt. Der Flachbildschirm ist aus einer Ruhestellung, in der er zumindest teilweise in dem Gehäuse flach liegend aufgenommen ist, und einer Nutzstellung, in der er vom Gehäuse nach unten absteht, um eine Querachse verschwenkbar. Das den Flachbildschirm enthaltende Gehäuse ist in einer solchen Position an dem Fahrzeugdach angebracht, daß der herabgeklappte Flachbildschirm zur Betrachtung durch die hinteren Insassen in einem Personenwagen geeignet ist. Bei einer in der
US 6,292,236 B1 offenbarten Bildschirmeinrichtung ist das Gehäuse oberhalb eines Beifahrersitzes angeordnet, so daß sowohl der Beifahrer wie auch Insassen auf den Rücksitzen den Flachbildschirm betrachten können. - Der Einbau einer solchen Bildschirmeinrichtung, bei dem das Gehäuse an der Unter- oder Innenseite des festen Fahrzeugdaches befestigt wird, kann entweder bei der Herstellung des Fahrzeugs oder auch nachträglich erfolgen. Der nachträgliche Einbau kann jedoch problematisch sein, wenn geeignete Verankerungspunkte am Fahrzeugdach bzw. am Fahrzeughimmel, die eine dauerhafte Befestigung ermöglichen, nicht vorgesehen oder nur schwer zu finden sind.
- Aus der
DE 101 11 453 A1 ist eine Sonnendachanordnung bekannt geworden, die mehrere in einer fahrzeugfesten Dachplatte gebildete Dachöffnungen aufweist, die mittels zugeordneter Deckel zu verschließen sind. Dabei bildet z. B. der bewegbare vordere Deckel zusammen mit Hebelmechanismen und den Führungen eine Dacheinheit zum Einbau in die vordere Dachöffnung. Zumindest eine Kopfkonsole ist längs der Fahrzeugmittellinie an der Unterseite einer Kopfplatte befestigt, die unterhalb eines T-förmigen Mittelsegments der Dachplatte angebracht ist. Diese Kopfkonsole, die z. B. Radios oder Kommunikationsvorrichtungen enthalten kann, ist ohne Kontakt mit der Dacheinheit und der seitlich benachbarten Dacheinheit am Fahrzeugdach angebracht und somit unabhängig von den Dacheinheiten. Die Kopfkonsole benötigt eine eigene Befestigung am Fahrzeugdach, da sie nicht an den Dacheinheiten gelagert oder angebracht ist. - Schließlich enthält eine aus der
DE 44 06 872 A1 bekannte Anzeigevorrichtung für ein Fahrzeug ein Gehäuse, das an der geschlossenen Unter- oder Innenseite eines Fahrzeugdaches angebracht ist und einen beweglich gelagerten Projektionsschirm aufweist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Dacheinheit zu schaffen, die neben den bekannten Vorteilen bezüglich Lichteinfall und Lüftungsmöglichkeit weitere Nutzungsmöglichkeiten bietet, sowie ein Fahrzeug mit einer derartigen Dacheinheit zu schaffen.
- Die Aufgabe wird bei der oben genannten Dacheinheit erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterfeil der Dacheinheit zumindest ein Bildschirm integriert ist, der aus einer im Unterfeil flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, und daß das Unterteil der Dacheinheit auswechselbar gebildet ist und gegen ein anderes Unterteil, das eine unterschiedliche Konfiguration aufweist, ausgetauscht werden kann. Auf diese Weise kann beim nachträglichen Einbau der Dacheinheit gleichzeitig ein Bildschirm im Fahrzeuginnenraum angebracht werden, ohne daß hierfür eine zusätzliche Befestigung erforderlich ist. Bei Bedarf wird der ansonsten z. B. gänzlich oder weitgehend versenkt angeordnete Bildschirm in seine Nutzstellung gebracht.
- Die Aufgabe wird bei der oben genannten Dacheinheit erfindungsgemäß auch dadurch gelöst, daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterteil der Dacheinheit zumindest ein Bildschirm integriert ist, der aus einer im Unterteil flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, daß das Unterteil eine Rahmenerweiterung aufweist, die sich im Einbauzustand über die Innenseite bzw. einen Himmel des festen Fahrzeugdaches erstreckt, und daß der Bildschirm in der Rahmenerweiterung angeordnet ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Vorzugsweise ist an der Dacheinheit eine Einrichtung zur Daten- oder Informationsbereitstellung und -verarbeitung für die mittels des Bildschirms darzustellen den Informationen integriert, so daß beim nachträglichen Einbau der Dacheinheit keine Datenleitungen zu entfernt angeordneten Datengeräten wie DVD-Spielern oder Videogeräten erforderlich sind.
- Des weiteren kann eine Bedieneinheit für die Informationsdarstellung an der Dacheinheit vorgesehen sein oder zumindest mit dieser koppelbar sein. Die Bedieneinheit ist an der Dacheinheit insbesondere versenkt aufgenommen und kann von einem Nutzer entnommen werden, wobei sie beispielsweise mittels eines Signalkabels oder einer Fernsteuerung mit der Informationsverarbeitungseinrichtung bzw. dem Bildschirm verbunden ist.
- Wenn das Unterteil der Dacheinheit jeweils von einem von mehreren auswechselbaren Teilen gebildet ist, die unterschiedliche Konfigurationen aufweisen, so kann durch nachträgliches Auswechseln ein wunschgemäß gestaltetes Unterteil mit einem oder mit mehreren Bildschirmen und entsprechenden Datenspeichereinrichtungen wie DVD-Spieler oder dergleichen angebracht werden.
- Zweckmäßigerweise ist der Bildschirm aus Platzgründen ein Flachbildschirm.
- Nachfolgend wird eine erfindungsgemäße Dacheinheit anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
-
1 in einer perspektivischen Ansicht einen Fahrzeuginnenraum mit einer erfindungsgemäßen Dacheinheit mit einem herabgeklappten Bildschirm; -
2 in einer perspektivischen Ansicht den Fahrzeuginnenraum mit der Dacheinheit mit hochgeklapptem Bildschirm; -
3 in einer perspektivischen Ansicht den Fahrzeuginnenraum mit der zwei Bildschirme enthaltenden Dacheinheit; und -
4 in einer Explosionsdarstellung die Dacheinheit. - Ein Personenwagen
1 üblicher Bauart (siehe1 und2 ) mit z. B. zwei Sitzreihen enthält ein festes Fahrzeugdach2 , in das eine Dacheinheit3 nachträglich eingebaut ist. Dazu wird in das feste Fahrzeugdach2 eine Öffnung z. B. durch Schneiden oder Sägen eingebracht, die an die Größe der anzubringenden Dacheinheit3 angepaßt und insbesondere rechtwinklig gebildet ist, um beispielsweise ein in etwa rechtwinkliges transparentes oberes Dachteil4 der Dacheinheit3 in oder auf der Öffnung anzuordnen, wobei ein oberer umlaufender Dichtrahmen5 des Dachteils4 auf dem die Öffnung umgebenden Rand des Fahrzeugdaches2 zu liegen kommt. An der Unter- oder Innenseite des Fahrzeugdaches2 wird ein zugeordneter Befestigungsrahmen6 angeordnet und mit dem Dachteil4 fest verbunden, so daß die Dacheinheit3 fest und dicht am Fahrzeugdach2 befestigt ist. - Eine rahmenartige Innenabdeckung
7 , die ein Unterteil der Dacheinheit3 bildet, wird an die Unter- oder Innenseite des Fahrzeugdaches2 angesetzt und an dem Befestigungsrahmen6 festgelegt, so daß sie den Befestigungsrahmen6 abdeckt und einen optisch einwandfreien Übergang zur Dachunterseite bzw. zum Fahrzeughimmel8 bildet. - Die Innenabdeckung
7 enthält gemäß dem in den1 und2 dargestellten Ausführungsbeispiel eine z. B. in etwa rechtwinklige Rahmenerweiterung9 , die sich vom hinteren Querrand10 der Innenabdeckung7 mittig nach hinten erstreckt. In der Rahmenerweiterung9 ist ein Flachbildschirm11 um eine Schwenk achse schwenkbeweglich gelagert, so daß er aus seiner Ruhestellung (2 ), in der er im wesentlichen in der Rahmenerweiterung9 versenkt und damit bündig zu dem gesamten Befestigungsrahmen6 angeordnet ist, in seine Nutzstellung (1 ) verschwenkbar ist, in der er um seinen Vorder- oder Oberrand12 , an dem die Schwenkachse verläuft, die z. B. von zwei vom Flachbildschirm11 seitlich abstehenden Lagerzapfen gebildet ist, abwärts geschwenkt ist in eine bedarfsweise z. B. vertikale oder schräg nach vorne gerichtete Anordnung. Der Flachbildschirm11 liegt somit in günstiger Ausrichtung, so daß die auf dem Flachbildschirm11 dargestellten Informationen von Fahrzeuginsassen von den Rücksitzen aus betrachten werden können. - Da sich die Rahmenerweiterung
9 in der Ebene der Innenabdeckung7 und damit über die Innenseite bzw. den Himmel8 des Fahrzeugdaches2 erstreckt, ist für den Flachbildschirm11 kein eigener Ausschnitt an der Innenseite bzw. am Himmel8 des Fahrzeugdaches2 erforderlich, so daß die Anbringung des Flachbildschirms11 in einfacher Weise möglich ist. Somit kann auch an einer solchen Dacheinheit3 , die an dem Fahrzeugdach2 schon montiert ist, nachträglich durch Austausch der ursprünglichen Innenabdeckung, die keinen Flachbildschirm11 enthält, gegen die beschriebene Innenabdeckung7 ein Flachbildschirm11 angebracht werden. - Bei der in
3 dargestellten Dacheinheit3 enthält die Innenabdeckung7 eine rückseitige Rahmenerweiterung9 , die sich über die gesamte Breite der Innenabdeckung7 erstreckt und in der zwei Flachbildschirme11 nebeneinander angeordnet und in der schon beschriebenen Art schwenkbar gelagert sind. Somit können zwei Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzen wahlweise und unabhängig voneinander ihren jeweiligen Flachbildschirm11 nutzen und die Bilddarstellungen z. B. von Fernsehprogrammen oder Filmen von Video- oder DVD-Medien verfolgen oder Videospiele spielen. - Jedem Flachbildschirm
11 kann eine Bedienungseinrichtung13 zur Steuerung des Bildschirms wie auch zur Programmwahl oder der Spielesteuerung zugeordnet sein, die beispielsweise in der Innenabdeckung7 versenkt angeordnet ist und über Kabelverbindung oder drahtlose Verbindung mit der Innenabdeckung bzw. dem Bildschirm und/oder mit einer Datenquelle wie einem im Fahrzeug angeordneten Fernsehempfänger oder einem Videorecorder verbunden ist. - In einer alternativen Gestaltung ist die Rahmenerweiterung vom Hinterrand der Innenabdeckung in Richtung zu deren Vorderrand gebildet, so daß die Rahmenerweiterung, in der zumindest ein Flachbildschirm angeordnet ist, unterhalb des transparenten Dachteils angeordnet ist und sich nicht über den Himmel unter dem Fahrzeugdach erstreckt. Damit steht auch ein höherer Einbauraum für den Bildschirm oder für Zusatzgeräte in der Innenabdeckung bzw. der Rahmenerweiterung zur Verfügung.
- Statt eines fest eingebauten Dachteils kann die Dacheinheit auch einen an seinem Hinterrand ausstellbaren Deckel aufweisen.
-
- 1
- Personenwagen
- 2
- Fahrzeugdach
- 3
- Dacheinheit
- 4
- oberes Dachteil
- 5
- Dichtrahmen
- 6
- Befestigungsrahmen
- 7
- Innenabdeckung
- 8
- Fahrzeughimmel
- 9
- Rahmenerweiterung
- 10
- hinterer Querrand
- 11
- Flachbildschirm
- 12
- Oberrand
- 13
- Bedieneinheit
Claims (9)
- Dacheinheit, die zum Einbau in eine in einem Fahrzeugdach gebildete Öffnung vorgesehen ist und einen transparenten Bereich und/oder eine mit einem öffnungsfähigen Deckel verschließbare Dachöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterteil (
7 ) der Dacheinheit (3 ) zumindest ein Bildschirm (11 ) integriert ist, der aus einer im Unterteil (7 ) flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, und daß das Untereil (7 ) der Dacheinheit (3 ) auswechselbar gebildet ist und gegen ein anderes Unterteil (7 ), das eine unterschiedliche Konfiguration aufweist, ausgetauscht werden kann. - Dacheinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (
7 ) eine Rahmenerweiterung (9 ) aufweist, die sich im Einbauzustand über die Innenseite bzw. einen Himmel (8 ) des festen Fahrzeugdaches (2 ) erstreckt. - Dacheinheit, die zum Einbau in eine in einem Fahrzeugdach gebildete Öffnung vorgesehen ist und einen transparenten Bereich und/oder eine mit einem öffnungsfähigen Deckel verschließbare Dachöffnung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an einem im Einbauzustand dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Unterteil (
7 ) der Dacheinheit (3 ) zumindest ein Bildschirm (11 ) integriert ist, der aus einer im Unterteil (7 ) flächig angeordneten Ruhestellung in eine Nutzstellung verstellbar und insbesondere herabklappbar ist, daß das Unterteil (7 ) eine Rahmenerweiterung (9 ) aufweist, die sich im Einbauzustand über die Innenseite bzw. einen Himmel (8 ) des festen Fahrzeugdaches (2 ) erstreckt, und daß der Bildschirm (11 ) in der Rahmenerweiterung angeordnet ist. - Dacheinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (
7 ) der Dacheinheit (3 ) jeweils von einem von mehreren auswechselbaren Teilen gebildet ist, die unterschiedliche Konfigurationen aufweisen. - Dacheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Informationsverarbeitungseinrichtung für die mittels des Bildschirms (
11 ) darzustellenden Informationen an der Dacheinheit (3 ) integriert ist. - Dacheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bedieneinheit (
13 ) für den Bildschirm (11 ) bzw. die Informationsdarstellung an der Dacheinheit (3 ) vorgesehen ist. - Dacheinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedieneinheit an der Dacheinheit (
3 ) insbesondere versenkt aufgenommen und von einem Nutzer entnehmbar ist. - Dacheinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedieneinheit mittels eines Signalkabels oder einer Fernsteuerung mit der Informatiansverarbeitungseinrichtung bzw. dem Bildschirm (
11 ) verbunden ist. - Dacheinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bildschirm ein Flachbildschirm (
11 ) ist.
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