DE102004009435A1 - Zerstäuber - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Zerstäuber mit einem einsetzbaren Behälter und einer Überwachungseinrichtung zur Zählung von Betätigungen des Zerstäubers vorgeschlagen. Die Überwachungseinrichtung ist in einem lösbaren Gehäuseteil angeordnet und erfaßt unmittelbar Bewegungen des Behälters während eines Zerstäubungsvorgangs, einen Zuluftstrom im Bereich eines Mundstücks und/oder die Erzeugung von Aerosol, um dies als tatsächlichen Austrag von Fluid zu detektieren und die Betätigung des Zerstäubers zu zählen, wobei vorzugsweise zusätzlich der jeweilige Zeitpunkt der Betätigung des Zerstäubers erfaßt und gespeichert wird. So werden eine verbesserte Überwachung und Benutzerführung ermöglicht.
Description
- Der vorliegende Erfindung betrifft einen Zerstäuber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung ist ein unter dem Handelsnamen "Respimat" von der Boehringer Ingelheim KG angebotener Zerstäuber in Form eines Inhalators, wie im Grundprinzip in der WO 91/14468 A1 und in konkreter Ausgestaltung in der WO 97/12687 A1 (
6a ,6b ) sowie in1 und2 der anliegenden Zeichnung dargestellt. Der Zerstäuber weist als Reservoir für ein zu zerstäubendes Fluid einen einsetzbaren Behälter mit dem Fluid und einen Druckerzeuger mit einer Antriebsfeder zur Förderung und Zerstäubung des Fluids auf. Durch Drehen eines Betätigungsteils in Form eines Gehäuseunterteils des Zerstäubers ist die Antriebsfeder spannbar und Fluid in eine Druckkammer des Druckerzeugers saugbar. Nach manueller Betätigung eines Sperrelements wird das Fluid in der Druckkammer von der Antriebsfeder unter Druck gesetzt und zerstäubt, also unter Bildung eines Aerosols ausgegeben. Beim Spannen einerseits und der dann folgenden Zerstäubung andererseits führt der Behälter jeweils eine Hubbewegung aus. Der Zerstäuber weist eine mechanische Überwachungseinrichtung auf, die zur Zählung von Betätigungen des Zerstäubers das Drehen des Betätigungsteils erfaßt. Der bekannte Zerstäuber arbeitet ausschließlich mechanisch, d. h. ohne Treibgas und ohne Elektrik. - Zur Vervollständigung der Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung wird vorsorglich auf den kompletten Offenbarungsgehalt sowohl der WO 91/14468 A1 als auch der WO 97/12687 A1 verwiesen. Generell bezieht sich die dortige Offenbarung bevorzugt auf einen Zerstäuber mit einem Federdruck von 5 bis 60 MPa, bevorzugt 10 bis 50 MPa auf das Fluid, mit Volumina pro Hub von 10 bis 50 μl, bevorzugt 10 bis 20 μl, ganz bevorzugt etwa 15 μl pro Hub, Teilchengrößen von bis zu 20 μm, bevorzugt 3 bis 10 μm. Ferner bezieht sich die dortige Offenbarung bevorzugt auf einen Zerstäuber mit zylinderähnlicher Form und einer Größe von etwa 9 cm bis etwa 15 cm in der Länge und etwa 2 cm bis etwa 5 cm in der Breite sowie von einer Düsen-Strahlfächerung von 20° bis 160°, bevorzugt von 80° bis 100°. Derartige Werte gelten auch für den Zerstäuber nach der Lehre der Erfindung als besonders bevorzugte Werte.
- Bekannt ist ferner eine Vorrichtung zum Erfassen der Betätigung eines Spenders, wobei ein Austragsförderer durch eine Hubbewegung zwischen einem Betätigungselement und einem Medienbehälter betätigt wird und im Betätigungselement ein Schalter zur Erfassung einer Betätigung und Erzeugung eines elektrischen Zählsignals angeordnet ist (
DE 100 65 160 A1 ). Der Schalter wird hier bei der linearen Hubbewegung nicht unmittelbar vom Behälter, sondern von einer Befestigungsschraube der Vorrichtung betätigt, so daß bei einer Betätigung auch bei nicht eingesetztem Behälter ein Zählsignal erzeugt wird. - Die
DE 100 61 723 C2 offenbart ein mechanisches Zählwerk zum Zählen dosierter Abgaben flüssiger, pastöser oder fester Produkte, insbesondere Medikamente, aus einem Vorratsbehälter, insbesondere einem Aerosolbehälter. Vorzugsweise wird eine lineare Bewegung des Aerosolbehälters gezählt. - Bekannt ist des weiteren eine Austragsteuerung für einen Medien-Spender (
DE 198 07 921 A1 ). Diese Steuerung umfaßt einen Speicher und eine Intervall-Schaltung, welche einen möglichen Betätigungshub nur zu bestimmten Zeiten freigibt und sonst sperrt. Der Speicher ist mit einem Computer so programmierbar, daß die Sperre nur zu bestimmten Zeiten freigegeben wird, wofür ein Programm ein Zeitschaltglied umfaßt. Eine Anzeige zeigt dem Benutzer an, wann eine Mediendosis appliziert werden soll und wann nicht. Der Speicher kann diese Anwendungen erfassen, wonach sie jederzeit mit einem Computer auf einem Bildschirm erkennbar gemacht werden können. Zur Programmierung und Abfrage des Speichers bzw. zur Aufladung eines Energiespeichers kann die Steuerung einen von außen zugänglichen elektrischen Anschluß für einen entsprechenden Stecker aufweisen. - Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zerstäuber der eingangs genannten Art mit einer verbesserten Überwachungseinrichtung anzugeben, insbesondere wobei eine gesteigerte Benutzungssicherheit und ggf. eine weitergehende Information des Benutzers und/oder eine Benutzerüberwachung ermöglicht wird bzw. werden.
- Die obige Aufgabe wird durch einen Zerstäuber gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Überwachungseinrichtung an einem lösbaren Gehäuseteil des Zerstäubers angeordnet, insbesondere fest mit diesem verbunden, vorzugsweise in dieses eingegossen. Dies gestattet ein einfaches Lösen der Überwachungseinrichtung zusammen mit dem Gehäuseteil vom Zerstäuber, so daß die Überwachungseinrichtung sehr einfach – getrennt bzw. unabhängig vom Zerstäuber – eingeschaltet, programmiert, initialisiert und/oder ausgelesen werden kann und/oder so daß sehr einfach ein vollständiger Austausch der Überwachungseinrichtung zusammen mit dem Gehäuseteil oder eine Nachrüstung eines Zerstäubers mit einer Überwachungseinrichtung bei entsprechender Kompatibilität des Gehäuseteils ermöglicht wird.
- Ein weiterer, auch unabhängig realisierbarer Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß ein tatsächlicher Austrag von Fluid erfaßt und insbesondere elektronisch als Betätigung des Zerstäubers gezählt wird. Dies gestattet eine verbesserte Überwachung sowie eine verbesserte Benutzungssicherheit und Benutzerführung.
- Ein tatsächlicher Austrag wird vorzugsweise dadurch detektiert bzw. erfaßt, indem unmittelbar eine Bewegung, vorzugsweise ein Hub, des Behälters erfaßt wird, daß ein Aufnahmesensor einen durch das Inhalieren hervorgerufenen Zuluftstrom detektiert und/oder daß ein Spraysensor eine Erzeugung von zerstäubtem Fluid bzw. Aerosol, insbesondere im Bereich eines Mundstücks, detektiert. Dementsprechend ist mit wesentlich größerer Sicherheit feststellbar, ob tatsächlich ein Austrag von Fluid bzw. tatsächlich ein Inhalieren erfolgt ist. Vorzugsweise erfolgt die Überwachung nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ.
- Gemäß einer Variante ist vorgesehen, daß die Überwachungseinrichtung mittels des Aufnahmesensors ein ausreichend starkes und/oder andauerndes Inhalieren des von dem Zerstäuber zerstäubten Fluids erfaßt und insbesondere speichert und/oder als (erfolgreiche) Betätigung des Zerstäubers bzw. Ein nahme des Fluids zählt. Dies ist einer sichereren Bedienung und besseren Überwachung zuträglich.
- Besonders bevorzugt ist die Überwachungseinrichtung des Zerstäubers mit einem Zeitgeber und einem Speicher versehen, so daß Anzahl und Zeitpunkt von Betätigungen des Zerstäubers erfaßbar und speicherbar sind und/oder so daß eine wiederholte Betätigung innerhalb einer vorbestimmte Mindestzeitdauer blockierbar und/oder so daß nach Ablauf einer vorbestimmten Höchstzeitdauer ein Erinnerungssignal zur erneuten Betätigung ausgebbar ist.
- Bei Erfassung und Speicherung der Anzahl und Zeitpunkte des tatsächlichen Austrags von Fluid ist eine kontinuierliche Überwachung, beispielsweise vom Arzt oder bei klinischen Studien, möglich. Durch Abfrage der Überwachungseinrichtung bzw. des Speichers ist damit feststellbar, wann Austräge erfolgten und ggf. welche Mengen vom Zerstäuber abgegeben wurden.
- Eine Blockierung einer wiederholten Betätigung des Zerstäubers innerhalb einer vorbestimmten, vorzugsweise vorgebbaren und speicherbaren Mindestzeitdauer kann eine Überdosierung des Fluids, bei dem es sich ja vorzugsweise um ein hochwirksames Arzneimittel handelt, verhindern.
- Durch Ausgabe eines Erinnerungssignals zur erneuten Betätigung des Zerstäubers nach Ablauf einer vorbestimmten, vorzugsweise vorgebbaren und speicherbaren Höchstzeitdauer kann ein Benutzer daran erinnert werden, daß eine erneute Inhalation erfolgen sollte. So kann eine regelmäßige Inhalation, also Aufnahme des Fluids, unterstützt werden.
- Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
-
1 einen schematischen Schnitt eines bekannten Zerstäubers im ungespannten Zustand; -
2 einen schematischen, um 90° gegenüber1 gedrehten Schnitt des bekannten Zerstäubers im gespannten Zustand; -
3 eine schematische Schnittdarstellung eines unteren Gehäuseteils eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers mit integrierter Überwachungseinrichtung; -
4 eine blockschaltbildartige Darstellung der Überwachungseinrichtung; -
5 eine schematische Darstellung einer Anschlußeinrichtung für die Überwachungseinrichtung; und -
6 einen schematischen Schnitt eines anderen vorschlagsgemäßen Zerstäubers mit einem Aufnahmesensor und einem Spraysensor. - In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
-
1 und2 zeigen einen bekannten Zerstäuber1 zur Zerstäubung eines Fluids2 , insbesondere eines hochwirksamen Arzneimittels o.dgl., in einer schematischen Darstellung im ungespannten Zustand (1 ) und gespannten Zustand (2 ). Der Zerstäuber1 ist insbesondere als tragbarer Inhalator ausgebildet und arbeitet vorzugsweise ohne Treibgas. - Bei Zerstäubung des Fluids
2 , vorzugsweise einer Flüssigkeit, insbesondere eines Arzneimittels, wird ein Aerosol gebildet, das von einem nicht dargestellten Benutzer eingeatmet bzw. inhaliert werden kann. Üblicherweise erfolgt das Inhalieren wenigstens einmal täglich, insbesondere mehrmals täglich, vorzugsweise in vorbestimmten Zeitabständen. - Der Zerstäuber
1 weist einen einsetzbaren und vorzugsweise wechselbaren Behälter3 mit dem Fluid2 auf, der ein Reservoir für das zu zerstäubende Fluid2 bildet. Vorzugsweise enthält der Behälter3 eine ausreichende Menge an Fluid2 für eine mehrfache Anwendung, insbesondere für eine vorbe stimmte Applikationszeit, wie einen Monat, oder für mindestens 50, vorzugsweise mindestens 100, Dosierungen bzw. Zerstäubungen. - Der Behälter
3 ist im wesentlichen zylindrisch bzw. kartuschenartig ausgebildet und von unten, nach Öffnen des Zerstäubers1 , in diesen einsetzbar und ggf. wechselbar. Er ist vorzugsweise starr ausgebildet, insbesondere wobei das Fluid2 in einem Beutel4 im Behälter3 aufgenommen ist. - Der Zerstäuber
1 weist einen Druckerzeuger5 zur Förderung und Zerstäubung des Fluids2 , insbesondere jeweils in einer vorbestimmten, ggf. einstellbaren Dosiermenge, auf. Der Druckerzeuger5 weist eine Halterung6 für den Behälter3 , eine zugeordnete Antriebsfeder7 mit einem zur Entsperrung manuell betätigbaren Sperrelement8 , ein Förderrohr9 mit einem Rückschlagventil10 , eine Druckkammer11 und eine Austragsdüse12 auf. - Beim axialen Spannen der Antriebsfeder
7 wird die Halterung6 mit dem Behälter3 und dem Förderrohr9 bei den Darstellungen nach unten bewegt und Fluid2 aus dem Behälter3 in die Druckkammer11 des Druckerzeugers5 über das Rückschlagventil10 gesaugt. Da die Austragsdüse12 einen sehr geringen Strömungsquerschnitt hat und insbesondere als Kapillare ausgebildet ist, ergibt sich eine so starke Drosselwirkung, daß auch ohne Rückschlagventil an dieser Stelle ein Einsaugen von Luft sicher ausgeschlossen ist. - Beim anschließenden Entspannen nach Betätigung des Sperrelements
8 wird das Fluid2 in der Druckkammer11 von der das Förderrohr9 wieder nach oben bewegenden Antriebsfeder7 – also durch Federkraft – unter Druck gesetzt und über die Austragsdüse12 ausgegeben, wobei es zerstäubt wird, insbesondere in Partikel im μm- oder nm-Bereich, vorzugsweise lungengängige Partikel mit etwa 5 μm. Die Förderung und Zerstäubung des Fluids2 erfolgen vorzugsweise also rein mechanisch, insbesondere ohne Treibgas und ohne Elektrik. - Der Zerstäuber
1 weist ein Gehäuseoberteil13 und ein demgegenüber drehbares Innenteil14 auf, an dem ein Betätigungsteil15 vorzugsweise mittels eines Halteelementes16 lösbar befestigt, insbesondere aufgesteckt, ist. Zum Einset zen und/oder Auswechseln des Behälters3 ist das Betätigungsteil15 vom Zerstäuber1 lösbar. - Durch manuelles Drehen des Betätigungsteils
15 ist das Innenteil14 relativ zum Gehäuseoberteil13 drehbar, wodurch die Antriebsfeder7 über ein nicht dargestelltes, auf die Halterung6 wirkendes Getriebe in axialer Richtung spannbar ist. Beim Spannen wird der Behälter3 axial nach unten bewegt, bis der Behälter3 eine in2 angedeutete Endlage im gespannten Zustand annimmt. Während des Zerstäubungsvorgangs wird der Behälter3 von der Antriebsfeder7 wieder in seine Ausgangslage zurückbewegt. Das axiale Bewegen des Behälters3 beim Betätigen des Zerstäubers1 wird nachfolgend auch als Hub des Behälters3 bezeichnet. - Das Betätigungsteil
15 bildet vorzugsweise ein kappenartiges Gehäuseunterteil und um- bzw. übergreift einen unteren freien Endbereich des Behälters3 . Beim Spannen der Antriebsfeder7 bewegt sich der Behälter3 mit seinem Endbereich (weiter) in das Betätigungsteil15 bzw. zu dessen stirnseitigem Ende hin, wobei eine axial wirkende, im Betätigungsteil15 angeordnete Feder17 am Behälterboden18 zur Anlage kommt und mit einem Anstechelement19 den Behälter3 bei der erstmaligen Anlage zur Belüftung ansticht. - Der Zerstäuber
1 weist eine Überwachungseinrichtung20 auf, die Betätigungen des Zerstäubers1 zählt, indem sie ein Drehen des Innenteils14 zum Gehäuseoberteil13 erfaßt. Die Überwachungseinrichtung20 arbeitet rein mechanisch. - Nachfolgend werden der Aufbau und die Funktionsweise eines vorschlagsgemäßen Zerstäuber
1 mit einer modifizierten Überwachungseinrichtung20 näher erläutert, wobei auf die Schnittansicht gemäß3 und den blockschaltbildartigen Aufbau gemäß4 Bezug genommen wird und im übrigen die Ausführungen zu1 und2 gelten. - Die Überwachungseinrichtung
20 ist vorzugsweise in ein lösbares und vorzugsweise auswechselbares Gehäuseteil des Zerstäubers1 , insbesondere in das Betätigungsteil15 des Zerstäubers1 , eingebaut. Die Überwachungsein richtung20 ist vorzugsweise im Bereich des axialen Endes des Zerstäubers1 bzw. des Betätigungsteils15 angeordnet, insbesondere eingegossen. - Bei eingesetztem Behälter
3 ist die Überwachungseinrichtung20 vorzugsweise benachbart zu dem Behälterboden18 des Behälters3 und/oder in Verlängerung der Bewegungs- bzw. Hubrichtung des Behälters3 angeordnet. - Die Überwachungseinrichtung
20 erfaßt als tatsächlichen Austrag von Fluid2 vorzugsweise Bewegungen bzw. Hübe des Behälters3 vorzugsweise mechanisch, optisch, elektrisch, induktiv, kapazitiv und/oder anderweit berührungslos. Insbesondere weist die Überwachungseinrichtung20 gemäß dem Darstellungsbeispiel einen Mikroschalter21 oder sonstigen Schalter, beispielsweise einen Näherungsschalter, induktiven Schalter, kapazitiven Schalter oder Reed-Kontakt, oder geeigneten Sensor auf. - Der hier konkret vorgesehene Mikroschalter
21 ist hier von einem Vorsprung22 der Feder17 betätigbar. Insbesondere drückt der Behälter3 in seiner unteren Endlage – also bei gespanntem Zerstäuber1 bzw. Druckerzeuger5 – die Feder17 derart nieder, daß der Vorsprung22 den Mikroschalter21 betätigt. - Beim Darstellungsbeispiel verlaufen die Bewegungen bzw. Hübe des Behälters
3 axial bzw. linear. Jedoch kann von der Überwachungseinrichtung20 alternativ oder zusätzlich auch eine nicht lineare oder nicht axiale Bewegung des Behälters3 bei anderer Ausgestaltung des Zerstäubers1 und/oder eine Bewegung eines sonstigen Teils des Zerstäubers1 , insbesondere bei dessen Betätigung, erfaßbar sein. Beispielsweise kann die Überwachungseinrichtung20 alternativ oder zusätzlich gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante eine Betätigung des Zerstäubers1 bzw. einen tatsächlichen Austrag von Fluid2 durch Messung der Impedanz der Feder17 , die sich in Abhängigkeit von der Spannlage ändert, erfassen. - Die Überwachungseinrichtung
20 erfaßt vorzugsweise, wenn der Behälter3 die Endlage im gespannten Zustand erreicht und/oder wenn er diese während des Zerstäubungsvorgangs verläßt, als Betätigung des Zerstäubers1 , die gezählt wird. Insbesondere weist die Überwachungseinrichtung20 eine Steuereinheit23 , vorzugsweise einen Microcontroller o.dgl. auf, um das genannte Zählen und/oder sonstige Funktionen der Überwachungseinrichtung20 zu realisieren. An die Steuereinheit23 sind die anderen Komponenten der Überwachungseinrichtung20 angeschlossen. - Alternativ oder zusätzlich kann die Überwachungseinrichtung
20 auch Bewegungen des Behälters3 oder eines sonstigen Teils des Zerstäubers1 , wie der Feder17 oder der Halterung6 , erfassen und insbesondere auswerten. Vorzugsweise werden hierbei die Lage bzw. Position, Geschwindigkeit, diesbezügliche Parameter und insbesondere eine Weg-Zeit-Kurve oder dgl. erfaßt und ausgewertet. - Zusätzlich erfaßt die Überwachungseinrichtung
20 beim Zählen auch den Zeitpunkt der Betätigung, worauf später noch näher eingegangen wird. - Die Hübe des Behälters
3 stellen also einen Zählwert für die Anzahl der Betätigungen des Zerstäubers1 und damit für die ausgegebene Menge an Fluid2 dar. Der Zählwert indiziert also den Füllstand des Fluids2 . - Der Zählwert der Betätigungen des Zerstäubers
1 , wobei wahlweise die Anzahl der erfolgten Betätigungen und/oder die Anzahl der noch möglichen Betätigungen mit dem aktuellen Behälter3 anzeigbar und/oder speicherbar ist bzw. sind, ist vorzugsweise manuell oder selbsttätig, insbesondere beim Wechsel des Behälters3 , rücksetzbar. Vorzugsweise erfolgt das Rücksetzen des Zählwerts selbsttätig nach dem Aufsetzen bzw. Aufstecken des Betätigungsteils15 , wobei das Aufsetzen bzw. Aufstecken des Betätigungsteils15 vorzugsweise mittels eines Kontaktschalters24 o.dgl. von der Überwachungseinrichtung20 erfaßbar ist. - Beim Darstellungsbeispiel ist der Kontaktschalter
24 mittels eines federvorgespannten Kontaktstifts auslösbar bzw. betätigbar, wobei der Kontaktstift bei aufgesetztem Betätigungsteil15 vom Innenteil14 gegen Federkraft niedergedrückt bzw. eingedrückt wird. Diese Ausführungsvariante hat neben der selbsttätigen Rücksetzung des Zählwerts den weiteren Vorteil, daß bei zusammengebautem Zerstäuber1 ein (erneutes) Betätigen des Kontaktschalters24 und ein damit verbundenes Rücksetzen des Zählwerts ausgeschlossen sind. - Somit ergibt sich eine einfache, für Bedienungsfehler wenig anfällige Bedienung des Zerstäubers
1 . - Der Kontaktschalter
24 kann zusätzlich oder alternativ dazu dienen, die Überwachungseinrichtung20 einzuschalten bzw. zu aktivieren, insbesondere durch Erfassen des erstmaligen Zusammenbaus des Zerstäubers1 . - Alternativ oder zusätzlich zu dem Kontaktschalter
24 kann ein sonstiger Schalter, wie ein induktiver Schalter, kapazitiver Schalter, Reed-Kontakt, Näherungsschalter o.dgl., oder ein sonstiger geeigneter Sensor eingesetzt werden. - Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist der Zerstäuber
1 vorzugsweise derart ausgebildet, daß er nur bei ein- bzw. angebauter Überwachungseinrichtung20 und/oder nur bei eingeschalteter Überwachungseinrichtung20 auslösbar bzw. betätigbar ist. Dies kann durch eine entsprechende mechanische und/oder elektrische Verbindung oder Kopplung des Zerstäubers1 mit der Überwachungseinrichtung20 oder ggf. mit dem die Überwachungseinrichtung20 enthaltenden Gehäuseteil bzw. Betätigungsteil15 realisiert sein. - Insbesondere ist der Zerstäuber
1 bei nicht eingeschalteter Überwachungseinrichtung20 , bei fehlender Überwachungseinrichtung20 , bei fehlendem Betätigungsteil15 und/oder bei fehlendem Behälter3 gegen Betätigen gesperrt. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist vorzugsweise eine insbesondere optische Anzeigeeinrichtung25 – beim Darstellungsbeispiel ein Display o.dgl. – auf, insbesondere zur Anzeige des Zustands der Überwachungseinrichtung20 , der vergangenen Zeit nach der letzten Betätigung des Zerstäubers1 , der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Betätigung des Zerstäubers1 , der Anzahl der bereits erfolgten Betätigungen des Zerstäubers1 , der Anzahl der noch möglichen Betätigungen des Zerstäubers1 , von noch auszuführenden Betätigungen des Zerstäubers1 (beispielsweise beim Einsetzen eines neuen Behälters3 ), eines erfolgten oder eines erforderlichen Behälterwechsels, des Fluidfüllstands, einer Behälteridentifikation und/oder einer Fluidbezeichnung. Dies gestattet eine optimale Information und ggf. Führung des Benutzers. Somit wird die Handhabung des Zerstäubers1 erleichtert und eine höhere Bedienungssicherheit ermöglicht. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist vorzugsweise eine akustische Anzeigeeinrichtung26 , insbesondere einen Piezosignalgeber o.dgl., auf, insbesondere zur Ausgabe eines Erinnerungssignals zur Erinnerung an eine anstehende Betätigung des Zerstäubers1 und/oder Anzeige eines andauernden und/oder abgeschlossenen Zerstäubungsvorgangs. - Beispielsweise kann die Überwachungseinrichtung
20 durch Ausgabe eines während des Zerstäubungsvorgangs andauernden Tonsignals dem Benutzer anzeigen, daß eine Zerstäubung erfolgt und der Benutzer das erzeugte Aerosol entsprechend inhalieren soll. Vorzugsweise endet das Tonsignals nicht mit Beendigung des Zerstäubungsvorgangs, sondern erst nach einer darüber hinaus gehenden Zeitdauer, um sicherzustellen, daß der Benutzer das erzeugte Aerosol auch vollständig inhaliert. Aufgrund der verhältnismäßig genau festgelegten Zeitdauer von etwa ein bis zwei Sekunden des Zerstäubungsvorgangs kann die Gesamtzeitdauer des genannten Tonsignals unabhängig vom tatsächlichen Zerstäubungsvorgang durch eine vorzugsweise vorgebbare Zeitdauer, von beispielsweise drei bis vier Sekunden oder von etwa 10 bis 15 Sekunden bei Berücksichtigung eines nach dem Inhalieren erwünschten Luftanhaltens festgelegt werden. Die Überwachungseinrichtung20 gibt dann das Tonsignal nach Auslösen des Zerstäubungsvorgangs durch Betätigen des Sperrelements8 – also beginnend mit Detektion des Hubs des Behälters3 in Zerstäubungsrichtung mittels des Mikroschalters21 – aus. - Alternativ oder zusätzlich zu dem vorgenannten Tonsignal, das fortlaufend oder wiederholend während des tatsächlichen oder anzuzeigenden Zerstäubungsvorgangs ausgeben wird, kann die Überwachungseinrichtung
20 auch ein Endsignal zur Anzeige des Abschlusses des Zerstäubungsvorgangs, beispielsweise nach Ablauf der vorbestimmten Zeitdauer, ausgeben. - Zusätzlich oder alternativ kann insbesondere mittels der akustischen Anzeigeeinrichtung
26 – ggf. mit einem anderen Signal – einem Benutzer die tatsächliche Dauer des Inhalierens und/oder ein ausreichend starkes Inhalieren und/oder ein nicht ausreichend starkes oder nicht ausreichend langes Inhalieren angezeigt werden. - Vorzugsweise erzeugt die akustische Anzeigeeinrichtung
26 ein Schallsignal, das bedarfsweise durch eine im Betätigungsteil15 vorgesehene Öffnung austreten kann. - Zusätzlich oder alternativ kann die akustische Anzeigeeinrichtung
26 als Signal ein Vibrieren des Betätigungsteils15 bzw. des Zerstäubers1 bewirken, also ein Vibrationssignal oder sonstiges taktiles Signal ausgeben. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist einen Energiespeicher, insbesondere eine Batterie27 oder ggf. einen nicht dargestellten Akkumulator, auf. Der Energiespeicher wird vorzugsweise erst bei Einschalten der Überwachungseinrichtung20 angeschlossen, um eine lange Lagerfähigkeit bei allenfalls minimalem Energieverlust zu ermöglichen. - Vorzugsweise weist der Energiespeicher bzw. die Batterie
27 eine derartige Kapazität auf, daß die Überwachungseinrichtung20 nach dem Einschalten mindestens ein Jahr, vorzugsweise mindestens zwei Jahre, insbesondere mindestens fünf Jahre, funktionsfähig bleibt. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist ferner eine vorzugsweise nur optisch arbeitende Schnittstelle28 – beim Darstellungsbeispiel eine Leuchtdiode – auf, die insbesondere ein Einschalten, Programmieren, Einstellen, Rücksetzen und/oder Abfragen der Überwachungseinrichtung20 ermöglicht. - Zur Kommunikation mit der Überwachungseinrichtung
20 über die Schnittstelle28 ist vorzugsweise eine beispielhaft in5 dargestellte Anschlußeinrichtung29 vorgesehen. Insbesondere ist die Überwachungseinrichtung20 über die Schnittstelle28 – ggf. erst nach Trennen der Überwachungseinrichtung20 zusammen mit dem Gehäuse- bzw. Betätigungsteil15 vom Zerstäuber1 – an die Anschlußeinrichtung29 anschließbar. Vorzugsweise weist die Anschlußeinrichtung29 zur bevorzugten optischen Kommunikation bzw. Datenübertragung mit der Überwachungseinrichtung20 eine Leuchtdiode30 o.dgl. auf. - Zum Anschluß ist die Überwachungseinrichtung
20 bzw. das Betätigungsteil15 insbesondere in eine entsprechende Aussparung31 der Anschlußeinrichtung29 einsetzbar und/oder die Anschlußeinrichtung29 zumindest teilweise in das Betätigungsteil15 einführbar. - Die Anschlußeinrichtung
29 ist vorzugsweise an einen nicht dargestellten Computer o. dgl. anschließbar, beispielsweise über einen Anschluß32 . Entsprechend ist die Überwachungseinrichtung20 sehr einfach initialisierbar, einschaltbar, programmierbar, rücksetzbar, abfragbar o.dgl. Von der Überwachungseinrichtung20 gespeicherte Daten sind entsprechend einfach abrufbar, anzeigbar und ggf. auswertbar. Dies ist insbesondere für klinische Untersuchungen und/oder eine Patientenüberwachung durch einen Arzt vorteilhaft. - Alternativ oder zusätzlich kann die Anschlußeinrichtung
29 auch unabhängig von einem Computer oder dgl. einsetzbar sein. - Bedarfsweise kann die Anschlußeinrichtung
29 auch ein eigenes Display und/oder eine Tastatur oder sonstige Eingabeeinrichtung aufweisen, um die Überwachungseinrichtung20 einschalten, programmieren, einstellen, rücksetzen und/oder abfragen zu können. Insbesondere sind dann verschiedene Parameter oder dgl. anzeigbar, wobei in diesem Fall bedarfsweise die optische Anzeigeeinrichtung25 und/oder eine Eingabeeinrichtung35 der Uberwachungseinrichtung20 entfallen kann bzw. können. - Statt der Batterie
27 kann bedarfsweise auch ein Akkumulator eingesetzt werden. Ein Aufladen kann dann beispielsweise über einen elektrischen Anschluß oder ggf. induktiv erfolgen, insbesondere gleichzeitig mit dem Anschluß an die Anschlußeinrichtung29 und/oder über eine nicht dargestellte Solarzelle der Überwachungseinrichtung20 . - Die Überwachungseinrichtung
20 ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß sie erst beim erstmaligen Zusammenbau mit dem Zerstäuber1 , beim erstmaligen Einsetzen des Behälters3 , beim erstmaligen Spannen oder Betätigen des Druckerzeugers5 und/oder beim Initialisieren über die Schnittstelle28 eingeschaltet wird. Dies ist im Hinblick auf eine lange Lagerfähigkeit vorteilhaft. - Vorzugsweise ist die Überwachungseinrichtung
20 nach dem Einschalten nicht mehr abschaltbar. Dies gewährleistet die gewünschte fortlaufende Überwachung. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist vorzugsweise einen Zeitgeber33 und einen Speicher34 auf, insbesondere so daß Anzahl und Zeitpunkt der Betätigungen des Zerstäubers1 bzw. des Austrags von Fluid2 erfaßbar und speicherbar sind und/oder so daß eine wiederholte Betätigung des Zerstäubers1 innerhalb einer vorbestimmten Mindestzeitdauer blockierbar ist und/oder so daß nach Ablauf einer vorbestimmten Höchstzeitdauer das bereits genannte Erinnerungssignal zur erneuten Betätigung des Zerstäubers1 ausgebbar ist. - Wenn die Anzahl und Zeitpunkte der Betätigungen bzw. des Austrags von Fluid
2 fortlaufend im Speicher34 gespeichert werden, kann durch Abfrage der Überwachungseinrichtung20 – also Auslesen des Speichers34 – festgestellt und überwacht werden, wann und in welchem Umfang der Zerstäuber1 benutzt bzw. Fluid2 ausgegeben worden ist. Die Überwachungsmöglichkeit ist für den Benutzer zur Selbstkontrolle und/oder für eine Überwachung durch den behandelnden Arzt und/oder für klinische Studien – insbesondere zur Überwachung der Einhaltung von verordneten Dosierungen des Fluids2 – vorteilhaft. - Wenn eine wiederholte Betätigung des Zerstäubers
1 innerhalb einer vorbestimmten Mindestzeitdauer blockierbar ist, kann eine Überdosierung vermieden werden. - Der Speicher
34 weist vorzugsweise einen EPROM oder EEPROM auf, wobei im letzteren Fall ein elektrisches Rücksetzen möglich ist. - Der Speicher
34 bzw. dessen Inhalt ist vorzugsweise zumindest für den Benutzer bzw. Patienten nicht löschbar oder veränderbar. - Vorzugsweise stellt der Zeitgeber
33 keine absolute Zeitbasis dar; vielmehr handelt es sich hierbei um einen (einfachen) Zähler, der nur eine relative Zeit erfaßt bzw. zur Verfügung stellt. Dies ermöglicht einen besonders einfachen und kostengünstigen Aufbau. - Der absolute Beginn der relativen Zeiterfassung durch den Zeitgeber
33 wird vorzugsweise beim Initialisieren oder erstmaligen Einschalten der Überwachungseinrichtung20 festgelegt und ist insbesondere im Speicher34 oder von einer sonstigen Einrichtung, wie dem nicht dargestellten Computer zur Initialisierung der Überwachungseinrichtung20 , gespeichert. - Alternativ oder zusätzlich kann auch das absolute Ende der relativen Zeiterfassung durch den Zeitgeber
33 einfach beim Abfragen der Überwachungseinrichtung20 durch Vergleich mit einer absoluten Zeitbasis festgelegt werden. So können die absoluten Zeiten der von der Überwachungseinrichtung20 erfaßten und im Speicher34 gespeicherten Betätigungen des Zerstäubers1 festgelegt bzw. festgestellt werden. - Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante ist bzw. sind der Zerstäuber
1 und/oder die Überwachungseinrichtung20 derart ausgebildet, daß der eingesetzte Behälter3 und/oder dessen Füllgrad und/oder dessen Fluid2 von der Überwachungseinrichtung20 vorzugsweise selbsttätig identifizierbar und die Behälteridentifizierung insbesondere abspeicherbar und/oder anzeigbar ist. So ist nachvollziehbar, welcher Behälter3 und damit welches Fluid2 verwendet worden sind. - Beispielsweise kann die Überwachungseinrichtung
20 bzw. der Zerstäuber1 einen nicht dargestellten Barcode-Leser oder eine sonstige Einrichtung zur Abfrage einer Identifizierung bzw. Kodierung, wie eines Barcodes, des Behälters3 aufweisen. So ist beispielsweise feststellbar, ob ein falscher Behälter3 oder ein Behälter3 mit einem falschen Fluid2 , einer falschen Fluidmenge und/oder einer falschen Wirkstoffkonzentration des Fluids2 eingesetzt wird. Je nach Programmierung bzw. Einstellung der Überwachungseinrichtung20 kann dann eine Betätigung des Zerstäubers1 auch sperrbar sein. - Vorzugsweise weist die Überwachungseinrichtung
20 eine abfragbare Identifikation zur Identifizierung der Überwachungseinrichtung20 , des Zerstäubers1 und/oder eines Benutzers auf. - Die Überwachungseinrichtung
20 weist vorzugsweise alternativ oder zusätzlich zur Schnittstelle28 eine manuell betätigbare Eingabeeinrichtung35 , insbesondere einen Taster, eine Tastatur o. dgl., auf. Vorzugsweise ist mittels der Eingabeeinrichtung35 die Überwachungseinrichtung20 einschaltbar, programmierbar, einstellbar, rücksetzbar und/oder abfragbar. Beispielsweise können mittels der Eingabeeinrichtung35 die Mindestzeitdauer, die Höchstzeitdauer und/oder die Anzahl der Dosierung, beispielsweise die Anzahl der Hübe pro Anwendung und die Anzahl der Anwendungen pro Tag, eingestellt werden. - Alle oder zumindest die meisten Komponenten der Überwachungseinrichtung
20 sind vorzugsweise auf einer Leiterplatte36 angeordnet und/oder an diese angeschlossen. Insbesondere bildet die Überwachungseinrichtung20 eine Baugruppe, die in das Gehäuse- bzw. Betätigungsteil15 des Zerstäubers1 eingesetzt, vorzugsweise eingegossen, ist. - Gemäß einem weiteren, bedarfsweise auch unabhängig realisierbaren Aspekt weist der vorschlagsgemäße Zerstäuber
1 insbesondere im Bereich eines Mundstücks37 bzw. der Austragsdüse12 einen Aufnahmesensor38 zur Erfassung eines Luftstroms und/oder eines Inhalierens von zerstäubtem Fluid2 auf, wie in6 angedeutet. - Vorzugsweise ist der Aufnahmesensor
38 einer Zuluftöffnung39 zugeordnet, über die insbesondere seitlich oder im Bereich der Austragsdüse12 Zuluft von einem Benutzer beim Inhalieren ansaugbar ist, wie durch Pfeile in6 angedeutet. - Der Aufnahmesensor
38 ist gemäß einer ersten Ausführungsvariante vorzugsweise unmittelbar zur Erfassung eines entsprechenden Zuluftstroms ausgebildet, so daß ein Inhalieren des in6 schematisch angedeuteten Aerosols40 detektiert werden kann. - Vorzugsweise kann der Aufnahmesensor
38 die Richtung eines Luftstroms durch die Zuluftöffnung39 , die Strömungsgeschwindigkeit und/oder den Volumenstrom erfassen. Hierzu kann der Aufnahmesensor38 beispielsweise als sogenannter Strömungssensor zur unmittelbaren Erfassung einer Luftströmung ausgebildet oder beispielsweise einer nicht dargestellten, vorzugsweise frei schwenkbaren Klappe, einem vom Luftstrom drehbaren Flügelrad oder dgl. zugeordnet sein. - Gemäß einer besonders bevorzugten, bedarfsweise auch unabhängig realisierbaren zweiten Ausführungsvariante ist der Zuluftöffnung
39 bzw. den Zuluftöffnungen39 ein in6 schematisch angedeutetes, insbesondere als Einweg- oder Rückschlagventil ausgebildetes Ventil41 vorzugsweise mit einem beweglichen Ventilelement42 zugeordnet, um ein (ungewolltes) Ausblasen des Aerosols40 durch die Zuluftöffnung(en)39 verhindern zu können. In diesem Fall erfaßt der Aufnahmesensor38 vorzugsweise unmittelbar nur das Offnen und/oder Schließen des Ventils41 , also den Zuluftstrom nur indirekt. Dies ermöglicht einen besonders einfachen und kostengünstigen Aufbau, insbesondere wenn der Aufnahmesensor38 beispielsweise einen nicht dargestellten Mikroschalter aufweist, der vom Ventilelement42 betätigbar ist. - Der Aufnahmesensor
38 ist vorzugsweise an die Überwachungseinrichtung20 angeschlossen, die die Signale des Aufnahmesensors38 entsprechend auswertet und insbesondere speichert. Dies kann bedarfsweise drahtlos oder sogar mechanisch erfolgen. Vorzugsweise ist der Aufnahmesensor38 elektrisch über nicht dargestellte Leitungen und geeignete Kontakte am Übergang zum Betätigungsteil15 an die Überwachungseinrichtung20 angeschlossen. - Mittels des Aufnahmesensors
38 ist der Zuluftstrom und damit ein tatsächliches Inhalieren des mit dem Zerstäuber1 erzeugten Aerosols40 erfaßbar. Dementsprechend kann die Überwachungseinrichtung20 alternativ oder zusätzlich zu der Erfassung der Bewegung des Behälters3 ein mittels des Aufnahmesensors38 erfaßtes Inhalieren des Aerosols40 als tatsächlichen Austrag oder Aufnahme des Fluids2 bzw. (erfolgreiche) Betätigung des Zerstäubers1 zählen und diesen Zählwert im bereits beschriebenen Sinne verarbeiten, anzeigen, speichern o. dgl. - Die mittels des Aufnahmesensors
38 mögliche Erfassung einer tatsächlichen Inhalation des Fluids2 kann von der Überwachungseinrichtung20 dahinge hend ausgewertet werden, ob ein ausreichend langes Inhalieren erfolgt, wobei die Inhalationszeit bedarfsweise gespeichert und/oder angezeigt werden kann. - Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante weist der Zerstäuber
1 zusätzlich oder alternativ zum Aufnahmesensor38 einen Spraysensor43 auf, der eine Erfassung ermöglicht, ob tatsächlich eine Zerstäubung erfolgt. Insbesondere erfaßt der Spraysensor, ob sich tatsächlich Tröpfchen des zerstäubten Fluids2 bzw. Aerosol40 im Bereich des Mundstücks37 bilden bzw. bildet. Beispielsweise nutzt der Sensor den Effekt, daß das zerstäubte Fluid2 bzw. Aerosol40 Licht streut, und arbeitet als sogenannter Streulicht-Sensor. - Mittels des Spraysensors
43 ist also erfaßbar, ob tatsächlich eine Zerstäubung erfolgt. Insbesondere überprüft die Überwachungseinrichtung20 , ob bei Betätigung des Zerstäubers1 – vorzugsweise innerhalb eines vorbestimmten Zeitfensters – tatsächlich auch eine Zerstäubung mittels des genannten Sensors erfaßt wird, wobei nur bei Erfassung einer tatsächlichen Zerstäubung das Betätigen des Zerstäubers1 tatsächlich als Austrag von Fluid2 und damit als Zerstäubungsvorgang erfaßt bzw. gezählt wird. - Alternativ oder zusätzlich zur Erfassung einer Bewegung des Behälters
3 oder eines sonstigen Teils kann die Überwachungseinrichtung20 mittels des Aufnahmesensors38 einen Zuluftstrom und/oder mittels des Spraysensors43 eine Erzeugung von Aerosol40 detektieren und dies – ggf. auch nur bei kumulativem Auftreten – als tatsächlichen Austrag von Fluid2 auswerten und als Betätigung des Zerstäubers1 zählen und ggf. – insbesondere zusammen mit dem jeweiligen Zeitpunkt – speichern. -
- 1
- Zerstäuber
- 2
- Fluid
- 3
- Behälter
- 4
- Beutel
- 5
- Druckerzeuger
- 6
- Halterung
- 7
- Antriebsfeder
- 8
- Sperrelement
- 9
- Förderrohr
- 10
- Rückschlagventil
- 11
- Druckkammer
- 12
- Austragsdüse
- 13
- Gehäuseoberteil
- 14
- Innenteil
- 15
- Betätigungsteil
- 16
- Halteelement
- 17
- Feder
- 18
- Behälterboden
- 19
- Anstechelement
- 20
- Überwachungseinrichtung
- 21
- Mikroschalter
- 22
- Vorsprung
- 23
- Steuereinheit
- 24
- Kontaktschalter
- 25
- Anzeigeeinrichtung optisch
- 26
- Anzeigeeinrichtung akustisch
- 27
- Batterie
- 28
- Schnittstelle
- 29
- Anschlußeinrichtung
- 30
- Leuchtdiode
- 31
- Aussparung
- 32
- Anschluß
- 33
- Zeitgeber
- 34
- Speicher
- 35
- Eingabeeinrichtung
- 36
- Leiterplatte
- 37
- Mundstück
- 38
- Aufnahmesensor
- 39
- Zuluftöffnung
- 40
- Aerosol
- 41
- Ventil
- 42
- Ventilelement
- 43
- Spraysensor
Claims (43)
- Zerstäuber (
1 ) für ein Fluid (2 ), mit einem vorzugsweise einsetzbaren und ggf. wechselbaren Behälter (3 ) mit dem Fluid (2 ), mit einem Druckerzeuger (5 ) zur Förderung und/oder Zerstäubung des Fluids (2 ) und mit einer Überwachungseinrichtung (20 ) zur Zählung von Betätigungen des Zerstäubers (1 ), dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (20 ) an einem lösbaren Gehäuseteil des Zerstäubers (1 ) angeordnet und/oder derart ausgebildet ist, daß ein tatsächlicher Austrag von Fluid (2 ) erfaßbar und insbesondere elektronisch als Betätigung des Zerstäubers (1 ) zählbar ist, und/oder daß die Überwachungseinrichtung (20 ) einen Zeitgeber (33 ) und einen Speicher (34 ) aufweist, insbesondere so daß Anzahl und Zeitpunkt der Betätigungen des Zerstäubers (1 ) erfaßbar und speicherbar sind und/oder so daß eine wiederholte Betätigung des Zerstäubers (1 ) innerhalb einer vorbestimmten Mindestzeitdauer blockierbar ist und/oder so daß nach Ablauf einer vorbestimmten Höchstzeitdauer ein Erinnerungssignal zur erneuten Betätigung des Zerstäubers (1 ) ausgebbar ist. - Zerstäuber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) ein insbesondere zum Einsetzen des Behälters (3 ) lösbares und ggf. auswechselbares Betätigungsteil (15 ) aufweist. - Zerstäuber nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsteil (
15 ) zum Betätigen, insbesondere Spannen, des Druckerzeugers (5 ) drehbar ist. - Zerstäuber nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsteil (
15 ) ein vorzugsweise kappenartiges Außengehäuseteil des Zerstäubers (1 ) bildet und/oder den Behälter (3 ) zumindest partiell unmittelbar abdeckt. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (
3 ) bei Betätigung des Betätigungsteils (15 ) in dieses hinein bewegbar ist. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) am Betätigungsteil (15 ) angeordnet, insbesondere darin eingebaut, ist. - Zerstäuber nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) in einem axialen bzw. stirnseitigen Endbereich des Betätigungsteils (15 ) angeordnet ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) benachbart zu einem Endbereich des Behälters (3 ), insbesondere einem Behälterboden (18 ), und/oder in Verlängerung einer Bewegungsrichtung des Behälters (3 ) angeordnet ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) nur bei an- oder eingebauter Überwachungseinrichtung (20 ) und/oder nur bei eingeschalteter Überwachungseinrichtung (20 ) betätigbar ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (
3 ) bei Betätigung des Zerstäubers (1 ) insbesondere axial bewegbar ist und daß die Überwachungseinrichtung (20 ) unmittelbar eine Bewegung des Behälters (3 ) erfaßt und als Austrag von Fluid (2 ) auswertet und ggf. zählt. - Zerstäuber nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) Bewegungen des Behälters (3 ) mechanisch, optisch, elektrisch, induktiv, kapazitiv und/oder anderweit berührungslos erfaßt. - Zerstäuber nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) einen Mikroschalter (21 ) oder sonstigen Schalter oder Sensor zur Erfassung von Bewegungen des Behälters (3 ) aufweist. - Zerstäuber nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikroschalter (
21 ) oder sonstige Schalter bzw. Sensor vom Behälter (3 ) über eine Feder (17 ) betätigbar ist. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) zur Erfassung und vorzugsweise Auswertung von Bewegungen des Behälters (3 ) bei einem Spannen oder Betätigen des Druckerzeugers (5 ) und/oder bei der Förderung bzw. Zerstäubung des Fluids (2 ) ausgebildet ist. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) ein Erreichen und/oder Verlassen einer Endlage des Behälters (3 ), vorzugsweise einer Endlage bei gespanntem Druckerzeuger (5 ), erfaßt. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) die, insbesondere mit dem aktuellen Behälter (3 ), bereits erfolgten und/oder noch ausführbaren Betätigungen des Zerstäubers (1 ) zählt und vorzugsweise anzeigt, insbesondere wobei der Zählwert manuell oder selbsttätig beim Wechsel des Behälters (3 ), insbesondere mittels eines Kontaktschalters (24 ), rücksetzbar ist, insbesondere wobei das Rücksetzen bei zusammengebautem Zerstäuber (1 ) gesperrt ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine vorzugsweise optische Anzeigeeinrichtung (25 ) aufweist, insbesondere zur Anzeige der vergangenen Zeit nach der letzten Betätigung des Zerstäubers (1 ), der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Betätigung des Zerstäubers (1 ), der Anzahl der bereits erfolgten Betätigungen des Zerstäubers (1 ), der Anzahl der noch möglichen Betätigungen des Zerstäubers (1 ), von noch auszuführenden Betätigungen des Zerstäubers (1 ), eines erfolgten oder erforderlichen Behälterwechsels, des Fluidfüllstands, einer Behälteridentifikation und/oder einer Fluidbezeichnung. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine akustische Anzeigeeinrichtung (26 ), vorzugsweise einen Piezosignalgeber, aufweist, insbesondere zur Ausgabe eines Erinnerungssignals zur Betätigung des Zerstäubers (1 ) und/oder zur Anzeige eines andauernden und/oder abgeschlossenen Zerstäubungsvorgangs. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) einen Energiespeicher, insbesondere eine Batterie (27 ), aufweist, der vorzugsweise erst bei Einschalten der Überwachungseinrichtung (20 ) angeschlossen wird. - Zerstäuber nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Batterie (
27 ) eine derartige Kapazität aufweist, daß die Überwachungseinrichtung (20 ) nach dem Einschalten mindestens ein Jahr, vorzugsweise mindestens zwei Jahre, insbesondere mindestens fünf Jahre, funktionsfähig bleibt. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine vorzugsweise nur optische Schnittstelle (28 ), vorzugsweise eine Leuchtdiode, insbesondere zum Einschalten, Initialisieren, Programmieren, Einstellen, Rücksetzen und/oder Abfragen der Überwachungseinrichtung (20 ), aufweist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) derart ausgebildet ist, daß sie erst beim Zusammenbau mit dem Zerstäuber (1 ), beim erstmaligen Einsetzen des Behälters (3 ), beim erstmaligen Spannen oder Betätigen des Druckerzeugers (5 ) und/oder Initialisieren über eine Schnittstelle (28 ) eingeschaltet wird. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) derart ausgebildet ist, daß sie nach dem Einschalten nicht mehr abschaltbar ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Zeitgeber (
33 ) nur eine relative Zeit erfaßbar ist. - Zerstäuber nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der absolute Beginn der relativen Zeiterfassung durch den Zeitgeber (
33 ) beim Initialisieren oder erstmaligen Einschalten der Überwachungseinrichtung (20 ), insbesondere im Speicher (34 ), speicherbar oder festlegbar ist. - Zerstäuber nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß das absolute Ende der relativen Zeiterfassung durch den Zeitgeber (
33 ) beim Abfragen der Überwachungseinrichtung (20 ) durch Vergleich mit einer absoluten Zeitbasis feststellbar ist. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
34 ), zumindest für einen Benutzer des Zerstäubers (1 ), nicht löschbar oder veränderbar ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine abfragbare Identifikation zur Identifizierung der Überwachungseinrichtung (20 ), des Zerstäubers (1 ) und/oder eines Benutzers aufweist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) und/oder die Überwachungseinrichtung (20 ) derart ausgebildet ist bzw. sind, daß der eingesetzte Behälter (3 ) von der Überwachungseinrichtung (20 ) vorzugsweise selbsttätig identifizierbar ist und die Behälteridentifizierung insbesondere abspeicherbar ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine Eingabeeinrichtung (35 ), insbesondere zum Einschalten, Initialisieren, Programmieren, Einstellen, Rücksetzen und/oder Abfragen der Überwachungseinrichtung (20 ), aufweist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) einen Aufnahmesensor (38 ) zur Erfassung eines Zuluftstroms insbesondere im Bereich eines Mundstücks (37 ) aufweist, wobei Signale des Aufnahmesensors (38 ) von der Überwachungseinrichtung (20 ) erfaßbar sind. - Zerstäuber nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftstrom von einem Benutzer des Zerstäubers (
1 ) beim Inhalieren erzeugbar ist. - Zerstäuber nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) die Signale des Aufnahmesensors (38 ) hin sichtlich eines ausreichend starken und/oder ausreichend langen Inhalierens, insbesondere während des jeweiligen Zerstäubungsvorgangs und/oder nach jedem Zerstäubungsvorgang, auswertet, speichert, anzeigt und/oder als erfolgreiche Inhalation von Fluid (2 ) bzw. tatsächlichen Austrag von Fluid (2 ) zählt. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmesensor (
38 ) einer Zuluftöffnung (39 ) des Zerstäubers (1 ) zugeordnet ist. - Zerstäuber nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuluftöffnung (
39 ) ein Ventil (41 ) zugeordnet ist und der Aufnahmesensor (38 ) eine Bewegung eines Ventilelements (42 ) des Ventils (41 ), vorzugsweise mittels eines Mikroschalters, erfaßt. - Zerstäuber nach einem der Ansprüche 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmesensor (
38 ) als Strömungssensor, insbesondere zur Erfassung einer Strömungsrichtung, der Strömungsgeschwindigkeit, des Volumenstroms und/oder des Massenstroms, ausgebildet ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) einen Spraysensor (43 ) zur Erfassung, ob bei Betätigung des Zerstäubers (1 ) tatsächlich zerstäubtes Fluid (2 ) bzw. Aerosol (40 ), insbesondere im Bereich eines Mundstücks (37 ), erzeugt bzw. ausgetragen wird, aufweist. - Zerstäuber nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Spraysensor (
43 ) als Streulichtsensor arbeitet. - Zerstäuber nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungseinrichtung (
20 ) eine vom Spraysensor (43 ) erfaßte Erzeugung von zerstäubtem Fluid (2 ) bzw. Aerosol (40 ) als tatsächlichen Austrag von Fluid (2 ) zählt. - Zerstäuber nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachsungseinrichtung (
20 ) nur dann eine Betätigung des Zerstäubers (1 ) als tatsächlichen Austrag von Fluid (2 ) zählt, wenn insbesondere innerhalb eines Zeitfensters eine Erzeugung von zerstäubtem Fluid (2 ) bzw. Aerosol (40 ) vom Spraysensor (43 ) erfaßt wird. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckerzeuger (
5 ) nur mechanisch arbeitet und manuell betätigbar, insbesondere gegen Federkraft spannbar, ist. - Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckerzeugung bzw. Zerstäubung rein mechanisch, insbesondere treibgasfrei, vorzugsweise durch Federkraft, erfolgt.
- Zerstäuber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerstäuber (
1 ) als Inhalator, insbesondere zur medizinischen Aerosol-Therapie, ausgebildet ist.
Priority Applications (12)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE102004009435A DE102004009435A1 (de) | 2004-02-24 | 2004-02-24 | Zerstäuber |
PL05715510.3T PL1720662T3 (pl) | 2004-02-24 | 2005-02-24 | Atomizator z urządzeniem monitorującym do liczenia działania atomizatora |
US11/064,585 US7849851B2 (en) | 2004-02-24 | 2005-02-24 | Nebulizer |
ES05715510.3T ES2573480T3 (es) | 2004-02-24 | 2005-02-24 | Pulverizador con una unidad de monitorización para contar los accionamientos del pulverizador |
DK05715510.3T DK1720662T3 (en) | 2004-02-24 | 2005-02-24 | Nebulizer with a monitoring device for counting the nebulizer operation. |
JP2007500153A JP4944762B2 (ja) | 2004-02-24 | 2005-02-24 | ネブライザ |
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