DE102004010631A1 - Vorrichtung zur Durchführung der Anastomose - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung der Anastomose (16), mit DOLLAR A - einer Hülle (22), die ein inneres Ende (32) und ein äußeres Ende (42) aufweist; DOLLAR A - wenigstens einem aufblasbaren inneren Ballon (26) und einem aufblasbaren äußeren Ballon (24), die mit der Hülle verbunden sind und voneinander entlang der Hülle (22) Abstand aufweisen und DOLLAR A - einer unabhängigen Aufblasleitung (28, 30) für jeden Ballon, die an einem ersten Ende mit dem zugehörigen Ballon (24, 26) verbunden sind und an ihrem anderen Ende einen Verbindungsanschluß (28E, 30E) aufweisen, welche Aufblasleitungen (28, 30) mit der Hülle (22) über einen Verbindungsabschnitt (28A, 30A) verbunden sind, der sich von dem zugehörigen Ballon (24, 26) zum inneren Ende (32) der Hülle wenigstens diesseits des inneren Ballons (26) erstreckt. Der Abschnitt (30A) der Verbindung der Aufblasleitung (30) des inneren Ballons (26) mit der Hülle (22) erstreckt sich entlang der Länge der Hülle (22) über den Abschnitt (28A) der Verbindung der Aufblasleitung (28) des äußeren Ballons (24) mit der Hülle hinaus in Richtung des inneren Endes (32) der Hülle.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung der Anastomose, mit
    • – einer Hülle, die ein inneres und ein äußeres Ende aufweist,
    • – wenigstens einem aufblasbaren diesseitigen Ballon und einem aufblasbaren gegenseitigen Ballon, die mit der Hülle verbunden sind und im Abstand zueinander entlang der Länge der Hülle liegen und
    • – einer unabhängigen Aufblasleitung für jeden Ballon, wobei jede Aufblasleitung an einem ersten Ende mit einem zugehörigen Ballon verbunden ist und am anderen Ende einen Verbindungsanschluß aufweist, welche Aufblasleitungen mit der Hülle entlang einem Verbindungsabschnitt verbunden sind, der sich von dem zugehörigen Ballon zum diesseitigen Ende der Hülle wenigstens über den diesseitigen Ballon hinaus erstreckt.
  • Eine derartige Vorrichtung wird in der FR-A-2.803.532 beschrieben.
  • Beim Gebrauch der Vorrichtung wird der Abschnitt der Hülle, der die Ballons trägt, im Inneren einer zu behandelnden organischen Leitung aufgenommen. Daher sind die Ballons und die zugehörigen Abschnitte der Aufblasleitungen, die mit den Ballons verbunden sind, für den Benutzer nicht sichtbar.
  • Nur die Enden der Aufblasleitungen, die mit einem Verbindungsanschluß versehen sind, sind sichtbar, wenn sie nach außen aus der zu behandelnden organischen Leitung austreten.
  • Damit der Benutzer die beiden Aufblasleitungen unterscheiden kann und diese jedem der beiden Ballons zuordnen kann, ist der sichtbare Teil der Leitungen durch eine Farbmarkierung gekennzeichnet.
  • Beim Aufblasen oder Ablassen eines vorgegebenen Ballons muss der Benutzer sich an die Zusammengehörigkeit zwischen den Markierungsfarben der Aufblasleitungen und den durch die Leitungen angesteuerten Ballons erinnern.
  • Vorrichtungen der vorliegenden Art werden oft in kritischen Phasen einer chirurgischen Operation benutzt, die vom Benutzer möglichst rasch durchgeführt werden muss. Der Zeitdruck kann dazu führen, dass er die Aufblasleitungen verwechselt. Er kann daher unbeabsichtigt den falschen Ballon aufblasen oder ablassen und damit eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten hervorrufen.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung für die Durchführung der Anastomose vorzuschlagen, die die Risiken der Verwechslung zwischen den beiden Aufblasleitungen der Ballons ausschließt.
  • Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung eine Vorrichtung für die Durchführung der Anastomose der oben angegebenen Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verbindungsabschnitt der Aufblasleitung des diesseitigen Ballons mit der Hülle sich entlang der Länge der Hülle über den Verbindungsabschnitt der Aufblasleitung des gegenseitigen Ballons mit der Hülle hinaus in Richtung des diesseitigen Endes der Hülle erstreckt.
  • Im vorliegenden Zusammenhang sollen die Positionen entlang der Hülle, in denen sich beispielsweise die Ballons befinden, als diesseitige oder innere Position bezeichnet werden, wenn sie näher am Benutzer der Vorrichtung liegen, und als jenseitige oder äußere Position, wenn sie vom Benutzer weiter entfernt sind und sich in der Nähe des freien Endes der Hülle befinden.
  • Entsprechend speziellen Ausführungsformen umfasst die Vorrichtung eines oder mehrere der folgenden Merkmale:
    • – Jede Aufblasleitung weist jenseits des Abschnitts der Verbindung mit der Hülle einen freien Abschnitt auf, der sich von der Hülle entfernt;
    • – die Hülle umfasst an ihrem inneren Ende ein hämostatisches Ventil;
    • – jede Aufblasleitung ist an ihrem Ende, das den Verbindungsanschluß aufweist, mit einem Schließventil versehen;
    • – die Vorrichtung umfasst einen mittleren aufblasbaren Ballon, der mit der Hülle zwischen dem inneren aufblasbaren Ballon und dem äußeren aufblas baren Ballon verbunden ist, sowie eine Aufblasleitung für den mittleren Ballon. Die Aufblasleitung ist an einem ersten Ende mit dem mittleren Ballon verbunden und weist am anderen Ende einen Verbindungsanschluß auf. Diese Leitung ist mit der Hülle über einen Verbindungsabschnitt verbunden, der sich von dem mittleren Ballon zum inneren Ende der Hülle wenigstens jenseits des inneren Ballons erstreckt. Der Verbindungsabschnitt der Aufblasleitung des mittleren Ballons folgt der Länge der Hülle über den Verbindungsabschnitt der Aufblasleitung des äußeren Ballons hinaus und endet diesseits des inneren Endes des Verbindungsabschnitts der Aufblasleitung des inneren Ballons;
    • – der Durchmesser der Hülle liegt zwischen 1,8 mm und 3 mm;
    • – der Abstand zwischen dem äußeren Ballon und dem inneren Ballon liegt zwischen 40 und 80 mm; und
    • – die Hülle umfasst wenigstens eine seitliche Öffnung zwischen dem inneren Ballon und dem inneren Ende der Hülle.
  • Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert:
  • 1 ist eine Ansicht eines chirurgischen Bestecks in einer Vorrichtung für die Anastomose;
  • 2 ist eine perspektivische Darstellung und veranschaulicht den Gebrauch der Anastomose-Vorrichtung gemäß der Erfindung;
  • 3 ist eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform der Anastomose-Vorrichtung.
  • Das Besteck 10, das in 1 dargestellt ist, ist bestimmt zur Durchführung der Anastomose an einer organischen Leitung, etwa einer Arterie, durch einen Chirurgen.
  • Die verschiedenen Elemente des Bestecks sind beispielsweise im Handel in ein und derselben dichten Tasche, die einen sterilen Raum begrenzt.
  • Das Besteck umfasst eine chirurgische Führung 12, einen Aufweiter 14 und eine Anastomose-Vorrichtung 16.
  • Die chirurgische Führung 12 ist vorzugsweise eine Führung in J-Form mit einem Ende, das bogenförmig zurückgekrümmt ist. Die Führung wird gebildet durch einen weichen Stahldraht mit einem Durchmesser von beispielsweise 0,35 mm und einer Länge der Größenordnung von 50 cm.
  • Der Aufweiter 14 wird gebildet durch einen Schlauch aus Kunststoffmaterial, wie etwa Teflon (Polytetrafluoretyhlen) mit einem Außendurchmesser von etwa 2,2 mm und einer Länge der Größenordnung von 24 cm. Der Aufweiter weist einen Innendurchmesser auf, der ausreicht, dass er die Führung 12 verschiebbar aufnehmen kann.
  • An seinem äußeren Ende weist der Aufweiter eine abgeschrägte Spitze 18 auf. Er umfasst an seinem inneren Ende ein Ansatzstück 20 auf, das die Handhabung und einen Anschluss gestattet.
  • Die Anastomose-Vorrichtung 16 umfasst im wesentlichen eine Hülle 22, an der zwei aufblasbare Ballons 24, 26 fest angebracht sind, die jeweils mit einer mit 28,30 bezeichneten Aufblasleitung verbunden sind.
  • Im einzelnen ist die Hülle 22 gebildet aus einem Schlauch aus Kunststoffmaterial, wie etwa Teflon (Polytetrafluoretyhlen). Der Schlauch besitzt eine Gesamtlänge in der Größenordnung von 20 cm. Sein Außendurchmesser liegt zwischen 1,8 und 3,0 mm. Sein Innendurchmesser reicht aus für einen Durchgang des Aufweiters 14.
  • Die Hülle 22 besitzt an ihrem inneren Ende, das mit 32 bezeichnet ist, ein hämostatisches Ventil 34. Das hämostatische Ventil gestattet die Einleitung von fadenförmigen Elementen in die Hülle 22 vom äußeren Ende her, ohne dass ein Austritt von Blut entsteht. Die fadenförmigen Elemente sind beispielsweise die Führung 12 und/oder der Aufweiter 14.
  • Im übrigen ist ein flexibler Schlauch 36 mit dem Ventil 34 verbunden. Der Schlauch gestattet die Einleitung eines Fluids in die Hülle 22. Der Schlauch 36 ist an seinem freien Ende ausgerüstet mit einem Schließventil 38, das sei nerseits mit einem Anschlußprofil 40 für eine Flüssigkeitsquelle, wie einer Membran ausgerüstet ist. Das Ende der Hülle 22, das dem hämostatischen Ventil 34 gegenüberliegt, bildet ein äußeres Ende, das mit 42 bezeichnet ist und geeignet ist zur Einführung in eine zu behandelnde, organische Leitung.
  • Die Hülle 28 ist an ihrem diesseitigen Ende für einen Blutabfluß offen.
  • Der äußere Ballon 24 ist in der Nähe des äußeren Endes 42 angebracht. Er ist mit einem Ende der Aufblasleitung 28 verbunden. Diese Leitung ist entlang der Hülle 22 befestigt und erstreckt sich entlang der Hülle von dem äußeren Ballon 24 in Richtung des diesseitigen Endes 32 der Hülle.
  • Der diesseitige Ballon 26 ist ebenfalls mit der Hülle 22 in Abstand zu dem äußeren Ballon 24 verbunden. Die Ballons sind über einen Abstand zwischen 40 und 80 mm, vorzugsweise zwischen 45 und 60 mm voneinander getrennt. Die Aufblasleitung 30 ist an einem ersten Ende mit dem Ballon 26 verbunden und erstreckt sich entlang der Hülle 22 in Richtung des diesseitigen Endes 32 der Hülle.
  • Jeder Ballon ist verformbar zwischen einem abgelassenen Zustand, wie er in 1 in durchgezogenen Linien gezeigt ist, und einem aufgeblasenen Zustand, wie er strichpunktiert in der Figur dargestellt ist.
  • Zwischen dem diesseitigen oder inneren Ballon 26 und dem diesseitigen Ende 32 der Hülle befindet sich eine oder befinden sich mehrere, beispielsweise zwei längliche Öffnungen 44 in der Seitenwand der Hülle.
  • Die Leitungen 28 und 30 sind entlang der Hülle mit dieser außerhalb der Öffnungen 44 verbunden.
  • Gemäß der Erfindung erstreckt sich der Abschnitt 30A der Aufblasleitung 30, der mit der Hülle verbunden ist, über den Abschnitt 28A der Aufblasleitung 28 hinaus, die ebenfalls mit der Hülle verbunden ist, in Richtung des diesseitigen Endes 32 der Hülle. Die Abschnitte 28A und 30A der Aufblasleitungen sind jeweils durch flexible Abschnitte 28B und 30B verlängert, die sich von der Hülle 22 entfernen. Die Trennungspunkte 28C und 30C zwischen den Abschnitten der Leitungen, die mit der Hülle verbunden sind, und den freien Abschnitten der Leitungen befinden sich entlang der Länge der Hülle 22 in der gleichen Reihenfolge wie die zugehörigen Ballons 24, 26 in Bezug auf die Länge der Hülle.
  • Mit anderen Worten, der Trennungspunkt 30C der Aufblasleitung des inneren Ballons 26 liegt näher an dem diesseitigen Ende 32 der Hülle als der Trennungspunkt 28C der Aufblasleitung des äußeren Ballons 24.
  • Die Aufblasleitungen weisen jeweils an ihren freien Enden ein Absperrventil 28D, 30D auf, das mit einem Anschluss 28E, 30E zum Anschließen einer Fluidquelle zum Aufblasen der Ballons versehen ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet wie folgt.
  • Wie an sich bekannt ist, wird eine Vorrichtung zur Anastomose in eine zu behandelnde Leitung durch eine Öffnung eingeführt, die in der Wand angebracht wird. Die Ballons werden auf beiden Seiten einzuschneidenden Region aufgeblasen. Der Blutfluß wird durch die Hülle 22 umgeleitet, in die er durch die seitlichen Öffnungen 44 eintritt und die er am äußeren Ende 42 der Hülle verlässt.
  • Während der Operation sind die Trennungspunkte 28C, 30C zwischen den Aufblasleitungen und der Hülle sichtbar, da sie sich außerhalb der zu behandelnden Leitung befinden. Da die Trennungspunkte in derselben Reihenfolge entlang der Länge der Hülle liegen wie die zugehörigen Ballons, kann der Praktiker leicht die Leitungen bestimmen, die den äußeren Ballon und den inneren Ballon versorgen, da sich die Aufblasleitungen von der Hülle in der Reihenfolge trennen, in der Ballons mit den Leitungen verbunden sind.
  • Daher sind die Risiken einer Verwechslung der Aufblasleitungen ausgeschlossen, da der Benutzer des Bestecks die Leitungen den Ballons nicht zuordnen muss, beispielsweise durch eine Farbmarkierung der Leitungen, die zu den Ballons gehören. Entsprechend einer anderen Ausführungsform der Erfindung, die in 3 gezeigt ist, umfasst die Vorrichtung einen dritten Ballon 50, der mit der Hülle 22 zwischen dem äußeren Ballon 24 und dem inneren Ballon 26 verbunden ist. Dieser mittlere Ballon liegt nah bei dem inneren oder diesseitigen Ballon 26.
  • Eine Aufblasleitung 52 ist an einem ersten Ende mit dem mittleren Ballon 50 verbunden. Am zweiten Ende ist ein Schließventil 50D vorgesehen, das mit einem Verbindungs-Anschluss 50E ausgerüstet ist.
  • Wie zuvor beschrieben, weist die Aufblasleitung des mittleren Ballons einen Abschnitt 52A auf, der entlang der Hülle 22 mit dieser verbunden ist. Dieser Abschnitt erstreckt sich von dem mittleren Ballon 50 in Richtung des diesseitigen Endes der Hülle. Er wird verlängert durch einen freien Abschnitt 52B, der sich von der Hülle 22 entfernt.
  • Der Abschnitt 52A der Aufblasleitung des mittleren Ballons, der mit der Hülle verbunden ist, erstreckt sich über den Abschnitt 28A der Aufblasleitung des äußeren Ballons 24 hinaus, bleibt jedoch gegenüber dem Abschnitt 30A der Aufblasleitung des inneren Ballons 26 zurück.
  • Der Trennpunkt 52C der Aufblasleitung des mittleren Ballons liegt zwischen den Trennpunkten 28C und 30C der Aufblasleitungen des äußeren und des inneren Ballons.
  • Bei dieser Ausführungsform kann der Benutzer leicht die Leitungen bestimmen, die die jeweiligen Ballons versorgen, da die Leitungen mit der Hülle über die Länge der Hülle in der Reihenfolge verbunden sind, in der sich die zugehörigen Ballons an der Hülle befinden.
  • Der mittlere Ballon ist bei dem beschriebenen Beispiel nahe dem inneren Ballon 26 angeordnet.
  • Alternativ kann der mittlere Ballon in der Nähe des äußeren Ballons 24 oder an jedem anderen Ort entlang der Länge der Hülle angeordnet sein, je nach Funktion und Anwendungsfall.
  • Der dritte Ballon liefert eine zusätzliche Sicherheit beim Verschließen der großen Arterie, beispielsweise der Aorta, wenn das Risiko des Platzens eines Ballons eine Gefahr für die Gesundheit des Patienten bedeuten würde.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Durchführung der Anastomose (16), mit – einer Hülle (22), die ein inneres Ende (32) und ein äußeres Ende (42) aufweist; – wenigstens einem aufblasbaren inneren Ballon (26) und einem aufblasbaren äußeren Ballon (24), die mit der Hülle verbunden sind und voneinander entlang der Hülle (22) Abstand aufweisen und – einer unabhängigen Aufblasleitung (28, 30) für jeden Ballon, die an einem ersten Ende mit dem zugehörigen Ballon (24, 26) verbunden sind und an ihrem anderen Ende einen Verbindungsanschluß (28E, 30E) aufweisen, welche Aufblasleitungen (28, 30) mit der Hülle (22) über einen Verbindungsabschnitt (28A, 30A) verbunden sind, der sich von dem zugehörigen Ballon (24, 26) zum inneren Ende (32) der Hülle wenigstens diesseits des inneren Ballons (26) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (30A) der Verbindung der Aufblasleitung (30) des inneren Ballons (26) mit der Hülle (22) sich entlang der Länge der Hülle (22) über den Abschnitt (28A) der Verbindung der Aufblasleitung (28) des äußeren Ballons (24) mit der Hülle hinaus in Richtung des inneren Endes (32) der Hülle erstreckt.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aufblasleitung (28, 30; 52) jenseits des Verbindungsabschnitts (28A, 30A; 52A) einen freien Abschnitt (28B, 30B; 52B), der sich von der Hülle (22) fort erstreckt.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (22) an ihrem inneren Ende (32) ein hämostatisches Ventil (34) aufweist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aufblasleitung (28, 30; 52) mit einem Schließventil (28D, 30D; 52D) an ihrem Ende ausgerüstet ist, das einen Verbindungsanschluß (28E, 30E; 52E) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen aufblasbaren mittleren Ballon (50) aufweist, der mit der Hülle (22) zwischen dem aufblasbaren inneren Ballon (26) und dem aufblasbaren äußeren Ballon 24 angeordnet ist, sowie eine Aufblasleitung (52) des mittleren Ballons (50), welche Aufblasleitung (52) an einem ersten Ende mit dem mittleren Ballon (50) verbunden ist und an ihrem anderen Ende einen Verbindungsanschluß (52E) aufweist, welche Leitung (52) mit der Hülle (22) entlang einem Verbindungsabschnitt (52A) verbunden ist, der sich von dem mittleren Ballon (50) in Richtung des inneren Endes der Hülle wenigstens über den inneren Ballon (26) hinaus erstreckt, und dass der Verbindungsabschnitt (52A) der Aufblasleitung des mittleren Ballons (50) sich entlang dem Schlauch (22) über den Verbindungsabschnitt (30A) der Aufblasleitung des äußeren Ballons (26) hinaus erstreckt und vor dem inneren Ende des Verbindungsabschnitts der Aufblasleitung des inneren Ballons (24) endet.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Hülle (22) zwischen 1,8 und 3,0 mm liegt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem äußeren Ballon (24) und dem inneren Ballon (26) zwischen 40 mm und 80 mm liegt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (22) wenigstens eine seitliche Öffnung (44) aufweist, die zwischen dem inneren Ballon (26) und dem inneren Ende (32) der Hülle vorgesehen ist.
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