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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Warenausgabe in Flugzeugen. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein Warenausgabesystem für ein Flugzeug,
ein Flugzeug umfassend ein Warenausgabesystem und die Verwendung
eines entsprechenden Warenausgabesystems in einem Flugzeug.
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In
heutigen Flugzeugen erfolgt der Service der Fluggäste ausschließlich über die
Crew. Stewardessen reichen den Passagieren Speisen und Getränke auf
Tabletts, welche mit Hilfe von Trolleys zur jeweiligen Sitzreihe
transportiert werden. Diese Speisen werden in Galleys oder Bordküchen aufbereitet bzw.
erwärmt
und zusammengestellt. Die Crew muss unmittelbar nach dem Start mit
der Vorbereitung des Services beginnen und die schweren Trolleys
auch schon im Steigflug zu den Passagieren befördern. Dies bedeutet einen
erheblichen Aufwand und mangelnde Flexibilität für die Passagiere, da jeder
Fluggast auf die unmittelbare Betreuung durch ein Crewmitglied angewiesen
ist.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Warenausgabe
in einem Flugzeug bereitzustellen, wodurch beispielsweise die Arbeitsbelastung
der Crew verringert und die Flexibilität der Passagiere erhöht werden
kann.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die obige Aufgabe beispielsweise
mittels einem Warenausgabesystem für ein Flugzeug gelöst, umfassend
ein Magazin und ein Anforderungsmittel, wobei das Magazin eine Vielzahl an
Waren enthält
und wobei durch Betätigung
des Anforderungsmittels eine Warenausgabe triggerbar ist.
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Durch
die Bereitstellung des erfindungsgemäßen Warenausgabesystems wird
vorteilhaft eine weitgehend automatisierte Versorgung der Fluggäste ermöglicht,
wodurch die einzelnen Crewmitglieder entlastet werden. Dies kann
beispielsweise zu einer Einsparung von einzelnen Crewmitgliedern
und demzufolge zu einer Kostensenkung führen.
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Da
durch Betätigung
des Anforderungsmittels einzelne Waren, wobei es sich beispielsweise
um Snacks, Getränke
oder andere Artikel handeln kann, aus dem Magazin entnehmbar sind,
erhält
der Passagier hierdurch die Möglichkeit,
Essen oder andere Waren auf Abruf zu bekommen, was zu einer Steigerung
des Komforts und dem Wohlbefinden des Passagiers führt. Zugleich
werden die Passagiere zu Bewegung angeregt, nämlich zu einem Gang zu dem Automaten.
Weiterhin ist es möglich,
dass am Selbstbedienungsbereich, an welchem das Warenausgabesystem
vorteilhaft installiert ist, ein Kommunikationsmittelpunkt entsteht,
welcher zur Zerstreuung und Ablenkung der Passagiere beiträgt.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfasst das Warenausgabesystem weiterhin
einen Ausgabebereich und ein mechanisches Transportmittel, wobei
durch das Transportmittel eine erste Ware aus der Vielzahl an Waren
sanft vom Magazin zum Ausgabebereich transportierbar ist. Insbesondere
kann das Transportmittel derart ausgestaltet werden, dass die Waren
lageunabhängig
oder erschütterungsunabhängig sicher
zur Ausgabe transportiert werden. Vorteilhaft kann dies einen von
Fluglage und/oder Turbolenzen unabhängigen, sicheren Betrieb sicherstellen.
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Durch
den sanften und schonenden Transport der Ware durch das Transportmittel,
bei dem es sich beispielsweise um einen fahrbaren Container handeln
kann, ist das Warenausgabesystem auch mit solchen Waren bestückbar, welche
eine weniger schonende Ausgabe nicht unbeschadet überstehen würden. Somit
ist das erfindungsgemäße Warenausgabesystem
vorteilhafterweise für
eine ganze Vielzahl an unterschiedlichen Waren verwendbar, wie beispielsweise
auch empfindliche Speisen oder Getränke in empfindlichen Behältern.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist das Magazin im Wesentlichen ohne Hilfsmittel
austauschbar, so dass das Warenausgabesystem während dem Flug mit neuen Waren
bestückbar
ist.
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Somit
wird vorteilhaft auch bei ungewöhnlich hoher
Nachfrage von Seiten der Passagiere kontinuierlicher Nachschub an
Waren gewährleistet.
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann das Magazin auf einfache Art und
Weise und ohne die Verwendung von besonderen Werkzeugen ausgetauscht
werden, so dass ein entsprechendes Nachladen von Seiten des Bordpersonals
problemlos ausführbar
ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung korrespondiert die Ausdehnung des Magazins
mit der Größe der ersten
Ware, so dass ein ungewünschtes
Lösen der
ersten Ware aus dem Magazin verhindert wird.
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Vorteilhafterweise
ist hierbei Höhe
und Breite des Innenbereichs des Magazins an die Größe der ersten
Ware angepasst, so dass die erste Ware im Wesentlichen nicht nach
oben oder seitwärts
verschiebbar ist. Durch diese Fixierung nach oben und zur Seite
ist gewährleistet,
dass die erste Ware nur in eine Dimension, nämlich nach vorne oder hinten,
bewegbar ist.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung weist das Magazin eine Transportschnecke
auf, wobei die Transportschnecke drehbar gelagert ist und wobei
durch die Drehung der Transportschnecke die erste Ware aus dem Magazin
beförderbar
ist.
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Die
Transportschnecke stellt ein einfaches und effektives Mittel bereit,
um die Waren in einer entsprechenden Position zu fixieren. Hierbei
dient die Transportschnecke im Wesentlichen zu einer Fixierung der
Waren nach vorne und nach hinten, wobei beispielsweise die Anpassung
der Größe des Innenbereichs
des Magazins an die Größe der darin
enthaltenen Waren zu einer Fixierung der Waren nach links und rechts
und nach oben und nach unten führt. Weiterhin
dient die Transportschnecke vorteilhafterweise dazu, die erste Ware
durch Drehung der Transportschnecke aus dem Magazin in Vorwärtsrichtung herauszuschieben,
so dass sie nachfolgend dem Ausgabebereich entnommen werden kann.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfasst das Warenausgabesystem weiterhin
einen Motor, wobei die Transportschnecke mittels des Motors drehbar
ist.
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Vorteilhafterweise
wird durch diesen Motor ein automatisierter Antrieb der Transportschnecke bereitgestellt,
so dass die Transportschnecke nicht von Hand bedient werden muss.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfasst das Warenausgabesystem weiterhin
einen Sensor zur Überwachung
des Ausgabebereichs. Der Sensor kann hierbei beispielsweise dazu
dienen, sicherzustellen, dass der Ausgabebereich vor Ausgabe der
Ware frei von störenden
Gegenständen
ist oder aber auch, dass die Ware von dem entsprechenden Fluggast auch
aus dem Ausgabebereich entfernt wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist das Anforderungsmittel in Form eines
Bildschirms mit Berührungseingabe ausgeführt, wobei über den
Bildschirm die Ware im Magazin auswählbar ist.
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Vorteilhaft
ermöglicht
dies beispielsweise eine einfache und benutzerfreundliche Auswahl
einer entsprechenden Ware aus einem Magazin. Über den Bildschirm sind hierbei
umfangreiche Informationen darstellbar, welche beispielsweise die
im Warenausgabesystem enthaltenen Waren betreffen. Durch die Ausführung des
Anforderungsmittels in Form eines Berührungsbildschirms oder Sensorbildschirms
wird eine flexible und individuell einstellbare Auswahl von Seiten
des Fluggastes ermöglicht.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung umfasst das Warenausgabesystem weiterhin
eine Bezahlungseinrichtung, wobei die Bezahlungseinrichtung zur
Annahme von einem Zahlungsmittel ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Kreditkarte, Value-Chip, Bargeld, Einwegmagnetkarte und Boarding-Ticket
ausgeführt
ist.
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Vorteilhaft
wird dadurch sichergestellt, dass jeder Passagier abhängig von
den von ihm individuell ausgewählten
Waren finanziell belastet werden kann. Durch die Ausgabe von Einwegmagnetkarten,
welche beispielsweise vor dem Flug mit einem bestimmten Geldbetrag
beladbar oder vorbeladen sind, ist eine flexible und effektive Zahlungsmethode
angegeben.
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Weitere
Aufgaben, Ausführungsformen
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen näher
beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Warenausgabesystems gemäß eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Magazins mit entsprechendem
Motor für
ein Warenausgabesystem gemäß 1.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung eines Ausgabebereichs für ein Warenausgabesystem
gemäß 1.
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In
der folgenden Figurenbeschreibung werden für gleiche oder ähnliche
Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Warenausgabesystems gemäß eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung. Wie in 1 zu entnehmen
ist, weist das Warenausgabesystem 1 einen vorderen Bereich 3 und
einen hinteren Bereich 2 auf. Weiterhin umfasst das Warenausgabesystem 1 drei
Magazine 4, 5, 6, welche mit entsprechenden
Waren bestückbar
sind, und ein Anforderungsmittel 13, durch dessen Betätigung eine
entsprechende Warenausgabe triggerbar ist. Weiterhin umfasst das
Warenausgabesystem 1 einen Ausgabebereich 10,
welcher in der Frontseite des vorderen Bereichs 3 integriert
ist, und ein mechanisches Transportmittel 11, welches entlang
Führungsschienen 7, 8, 9 bewegbar
ist.
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Über Energieversorgungsanschluss 12 wird das
Warenausgabesystem 1 mit einer bordinternen Energieversorgung
des Flugzeugs verbunden.
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Das
erfindungsgemäße und in 1 dargestellte
Warenausgabesystem kann beispielsweise in Form eines Selbstbedienungsautomaten
zur Ausgabe von Speisen und Getränken
für die
Anwendung in der Flugzeugkabine ausgeführt sein und somit zu einer
beträchtlichen
Erleichterung der Arbeit an Bord führen. Durch die erfindungsgemäße Einführung von einem
entsprechenden Selbstbedienungsbereich hat jeder Passagier die Möglichkeit,
selbst zu entscheiden, was er wann essen bzw. trinken möchte.
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In
herkömmlichen
Flugzeugen ist der Service beispielsweise in der Economy-Klasse
je nach Flugdauer auf ein bis drei feste Ausgabezyklen eingeschränkt. Zusätzliche
Mahlzeiten oder Snacks werden nicht ausgegeben, ebenso werden Mahlzeiten
nicht nach Bedarf serviert. Erfindungsgemäß wird durch das Warenausgabesystem,
welches eine weitgehend automatisierte Warenausgabe gestattet, der Serviceprozess
entlastet. Weiterhin können
somit Lebensmittel, wie Snacks oder Getränke, den Passagieren auf Abruf
frei zugänglich
zur Verfügung
gestellt werden. Dies führt
nicht nur zu einer Komforterhöhung
für die
einzelnen Passagiere durch eine direktere Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse,
sondern ebenfalls zu einer Arbeitsentlastung der Crew. Somit kann
es beispielsweise möglich
sein, abhängig
von der Kabinenauslegung auch Crewmitglieder einzusparen.
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Wie
bereits erwähnt,
umfasst das Warenausgabesystem 1 einen hinteren Bereich 2,
welcher zur Lagerung oder Halterung der verschiedenen Magazine 4, 5, 6 dient.
Natürlich
ist das Warenausgabesystem nicht auf die Integration von drei Magazinen 4, 5, 6 beschränkt.
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Vielmehr
ist die Lagerung einer Vielzahl weiterer Magazine (nicht gezeigt
in 1) denkbar, welche die unterschiedlichsten Ausmaße und Formen annehmen
können.
Um ein komfortables, schnelles und einfaches Beladen des Warenausgabesystems 1 auch
während
dem Flug zu gewährleisten,
können die
einzelnen Magazine 4, 5, 6 beispielsweise
rückwärtig in
das System eingeschoben werden. So ist ein schneller und einfacher
Austausch individueller Magazine möglich. Hierdurch wird eine
stetige Versorgung der Passagiere auch bei überdurchschnittlicher Nachfrage
gewährleistet.
Weiterhin können
je nach Versorgungs- bzw.
Nachfragelage einzelne Magazine durch Magazine mit anderen Waren
ausgetauscht werden.
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Die
einzelnen Magazine sind hierbei im Wesentlichen ohne Hilfsmittel
oder Werkzeuge austauschbar, so dass das Warenausgabesystem 1 während dem
Flug mit neuen Waren auch von ungeübtem Personal bestückbar ist.
Beispielsweise kann ein Schiebe- und Verriegelungssystem verwendet werden,
wie es heute im Galleybereich bekannt ist.
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Natürlich ist
es auch denkbar, dass das Warenausgabesystem 1 beispielsweise
von oben oder von der Seite beladen wird.
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Die
Ausdehnung der einzelnen Magazine 4, 5, 6 korrespondiert
vorteilhafterweise mit der Größe der Waren,
welche von ihnen gespeichert werden. Gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die räumliche Ausdehnung der Magazine 4, 5, 6 derart
gewählt,
dass die darin enthaltenen Waren (nicht gezeigt in 1)
keine Freiheitsgrade in X- und
Y-Richtung (dargestellt durch Pfeile 14, 15) haben.
Die entsprechenden Waren sind lediglich bei Betätigung eines entsprechenden
Antriebs (nicht dargestellt in 1) in Z-Richtung 16 bewegbar.
Insbesondere durch die beschränkte
Ausdehnung der Magazine 4, 5, 6 in X-
und Y-Richtung 14, 15 wird ein ungewünschtes
Lösen der
Waren aus den Magazinen wirksam verhindert.
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Das
Warenausgabesystem 1 kann beispielsweise anstatt eines
eingeschränkten
Galleybereichs in die Kabine integriert werden oder auch ergänzend zu
den herkömmlichen
Galleys eingebaut werden. Vorteilhafterweise weist der dadurch entstehende Selbstbedienungsbereich
zudem den Charakter eines Kommunikationszentrums oder „Social
points" auf, an
dem sich die Passagiere treffen und miteinander kommunizieren können. Dies
trägt zum
Wohlbefinden und zur Entspannung der Passagiere maßgeblich
bei.
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Neben
den Magazinen 4, 5, 6, welche speziell
angepasste Ausmaße
aufweisen, ist ein mechanisches Transportmittel 11 vorgesehen,
welches auch bei Schräglagen
bzw. Turbulenzen voll funktionsfähig ist.
Die Waren werden in Magazinen 4, 5, 6 mit Schnecken
(nicht gezeigt in 1) hintereinander gelagert.
Die entsprechende Schnecke ist beispielsweise in der Rückwand des
Magazins drehbar gelagert und am Ende mit einem sich im Automaten
befindenden Motor (nicht gezeigt in 1) verbunden. Die
Transportschnecke ist somit durch den Motor drehbar und die Waren
können
durch Drehung der Transportschnecke aus dem entsprechenden Magazin 4, 5, 6 befördert werden.
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Durch
die Anpassung der Größe des entsprechenden
Magazins an die darin enthaltene Ware wird im Falle von Turbulenzen
das Herausfallen der Ware aus dem Magazin verhindert. Das mechanische
Transportmittel 11 ist an Führungsschienen 7, 8, 9 angekoppelt,
entlang deren es verfahren werden kann. Hierbei sind verschiedene
Antriebe und Mechanismen denkbar, wie beispielsweise Kettenantriebe
oder Ritzelantriebe. Diese Mechanismen und Führungsschienen sind dem Stand
der Technik wohl bekannt und sollen hier nicht näher dargestellt werden.
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Das
erfindungsgemäße „Fahrstuhlprinzip" erlaubt einen sehr
warenschonenden Transport und ist daher beispielsweise insbesondere
für Obst
als auch für
belegte Brötchen
oder Salat oder dergleichen einsetzbar.
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Weiterhin
weist der vordere Bereich 3 des Warenausgabesystems 1 einen
Ausgabebereich 10 auf. Die durch das Transportmittel 11 aus
den Magazinen 4, 5, 6 in Empfang genommenen
Waren können
durch das Transportmittel 11 sanft zu dem Ausgabebereich 10 transportiert
werden. Der Ausgabebereich 10 ist hierbei beispielsweise
in Form einer Klappe, welche in die Frontplatte des vorderen Bereichs 3 integriert
ist, ausgestaltet. Hierbei weist die Klappe beispielsweise einen
geringeren Umfang auf als das Transportmittel 11, so dass
der Benutzer lediglich in das Transportmittel 11 hineingreifen
kann. Weiterhin weist der Ausgabebereich 10 eine entsprechende
Verriegelung auf (nicht gezeigt in 1), welche
beispielsweise elektronisch lösbar
ist, wenn sich das mechanische Transportmittel 11 am Ausgabebereich 10 befindet.
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Weiterhin
ist es natürlich
auch möglich,
dass das mechanische Transportmittel 11 durch seine Bewegung
in Richtung Ausgabebereich 10 den Entriegelungsmechanismus
mechanisch betätigt
bzw. die Klappe 10 beiseite schiebt, so dass der Benutzer nachfolgend
in das Transportmittel 11 hineingreifen kann, um seine
angeforderte Ware zu entnehmen.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Magazins mit entsprechendem
Motor für
ein Warenausgabesystem gemäß 1.
Wie in 2 zu erkennen, weist das Magazin 4 ein
Gehäuse,
bestehend aus Seitenplatten 22, 24, Bodenplatte 23 und
Rückplatte 29,
auf. Weiterhin umfasst das Magazin 4 eine an Scharnieren
(nicht gezeigt in 2) gelagerte Deckenplatte 21,
welche zum Beladen des Magazins 4 geöffnet werden kann. Nachfolgend
wird die Deckenplatte 21 geschlossen und das Magazin kann
rückwärtig in
den hinteren Bereich 2 des Warenausgabesystems 1 von 1 eingeschoben
werden. Weiterhin weist das Magazin 4 eine Transportschnecke 25 auf,
welche in der Rückplatte 29 drehbar
gelagert ist. Zwischen den Windungen der Transportschnecke 25 können entsprechende
Waren eingebracht werden, welche dann durch Drehbewegung der Transportschnecke
entlang ihrer Längsachse
in Z-Richtung verschiebbar sind (s. Bezugszeichen 16 in 1).
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Bei
den Waren kann es sich nicht nur um Lebensmittel, wie beispielsweise
Snacks oder Getränke handeln,
sondern vielmehr auch um viele andere Waren, wie beispielsweise
Spielzeuge, Kosmetikartikel, Luxusartikel oder andere Konsumgüter.
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Nachdem
der Fluggast seine Ware mit Hilfe des Anforderungsmittels (Bezugszeichen 13 in 1)
ausgewählt
und bezahlt hat, fährt
das mechanische Transportmittel (Bezugszeichen 11 in 1) vor
das entsprechende Magazin mit der gewählten Ware. Sodann wird Schnecke 25 dieses
Magazins 4 solange verdreht, bis die Ware in das Transportmittel 11 fällt. Die
Drehung der Schnecke 25 erfolgt beispielsweise mit Hilfe
des Motors 26, welcher beispielsweise in der Rückwand des
hinteren Bereichs 2 des Warenausgabesystems 1 (s. 1)
angeordnet ist.
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Bei
dem Motor 26 kann es sich beispielsweise um einen Elektromotor
handeln, welcher elektronisch über
entsprechende Datenleitungen ansteuerbar ist. An der Welle des Motors 26 ist
beispielsweise ein Kupplungsmechanismus 27 angebracht,
welcher in ein entsprechendes Gegenstück 28, welches am Ende
der Schnecke 25 angebracht ist, eingreift.
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Beispielsweise
kann der Motor 26 in einem Segment der Rückwand des
hinteren Bereichs 2 des Warenausgabesystems 1 angeordnet
sein, welches mittels einer entsprechenden Lagerung aufklappbar ist.
Durch das Aufklappen wird die Welle des Motors 26 von der
Transportschnecke 25 getrennt und das Magazin 4 kann
dem Wahrenausgabesystem entnommen werden. Durch nachfolgendes Zuklappen der
rückwärtigen Wand
wird der Motor 26 wieder mit der Transportschnecke 25 verbunden
und kann die Schnecke 25 antreiben.
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Natürlich ist
der Automat auch ausgestaltbar, die Transportschnecke nach Auswahl
des entsprechenden Magazins 4 und Bezahlung durch den Benutzer
und nachfolgender elektronischer Freigabe vom Benutzer manuell bedient
wird.
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Nachdem
die Ware aus dem Magazin 4 in das Transportmittel 11 gefallen
ist, bewegt sich das Transportmittel 11, wie in 1 zu
erkennen, entlang der Schienen 7, 8, 9 zum
Ausgabebereich 10. Nun kann der Benutzer seine Ware entnehmen.
Anschließend
fährt das
Transportmittel zu einer neutralen Position und das Warenausgabesystem
ist für
den nächsten
Kunden bereit.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung eines Ausgabebereichs 3 für ein Warenausgabesystem
gemäß 1.
Wie in 3 zu erkennen, weist der Ausgabebereich 3 eine
behälterförmige Struktur auf,
welche in ihren Seitenflächen
Aussparungen 33, 34 aufweist. Sensoren 31, 32 vor
dem Ausgabebereich prüfen,
ob sich keine Gegenstände,
wie beispielsweise die Hände
eines Benutzers, in dem Ausgabebereich befinden. Weiterhin können die
Sensoren 31, 32 überprüfen, ob die gewünschte Ware
entnommen wurde.
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Die
Sensoren 31, 32 sind beispielsweise in Form von
Lichtschranken oder dergleichen ausgeführt. Es sind aber auch eine
Vielzahl anderer Sensoren denkbar, wie zum Beispiel mechanische
Sensoren oder Kameras. Weiterhin können die entsprechenden Sensoren
an einer Vielzahl von Orten angebracht sein, nicht nur an den in 3 dargestellten Orten.
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Bedient
wird das Warenausgabesystem 1 über das Anforderungsmittel 13 der 1,
welches beispielsweise in Form eines Bildschirms mit Berührungseingabe
oder Touch-Screens ausgeführt
ist, an dem der Nutzer seine Ware auswählen kann. Bezahlt wird beispielsweise
mittels einer Einwegmagnetkarte, einer Kreditkarte, einem Value-Chip,
Bargeld oder dem Boarding-Ticket. Das entsprechende Zahlungsmittel
kann hierbei in eine Bezahlungseinrichtung, welche beispielsweise
in das Anforderungsmittel 13 integriert ist, eingeführt werden.
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Erfindungsgemäß ergänzt das
Warenausgabesystem Teilbereiche des Bordservices oder ersetzt diese
sogar. Snacks und Getränke
können
zwischendurch dem Automaten entnommen werden. Somit kommt es zu
einer Entlastung der Crew und voraussichtlich zur Einsparung einer
Stewardess und Kostensenkung. Der Passagier bekommt durch den Selbstbedienungsautomaten
die Möglichkeit,
Essen „on
demand" zu bekommen,
was zur Steigerung des Komforts und dem Wohlbefinden des Passagiers führt. Zugleich
wird das Risiko einer Thrombose durch die Bewegung zum Automaten
gesenkt. Am Selbstbedienungsbereich entsteht ein Kommunikationspunkt,
Airlines können
sich mit einem Automaten von Konkurrenten hervorheben und die positiven
Aspekte zu Marketingzwecken nutzen.
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Die
Erfindung beschränkt
sich in ihrer Ausführung
nicht auf die in der Figur dargestellte bevorzugte Ausführungsform.
Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten denkbar, welche von der
dargestellten Lösung
und dem erfindungsgemäßen Prinzip
auch bei grundsätzlich
anders gearteten Ausführungsformen
Gebrauch macht.
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Ergänzend sei
darauf hingewiesen, dass „umfassend" keine anderen Elemente
oder Schritte ausschließt
und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis
auf eines der obigen Ausführungsbeispiele
beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen
oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden
können.
Bezugszeichen in den Ansprüchen
sind nicht als Einschränkungen anzusehen.