DE102004037464A1 - Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen dreidimensionaler Objekte - Google Patents

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Abstract

Eine Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen dreidimensionaler Objekte mit einer Einrichtung zur optischen Erfassung der Oberfläche zumindest eines Teilbereiches des dreidimensionalen Objektes aus unterschiedlichen Positionen soll dahingehend verbessert werden, dass die Abbildung des Objektes mit vergleichsweise geringem Aufwand in hoher, reproduzierbarer Genauigkeit erfolgt. DOLLAR A Erfindungsgemäß weist hierfür die Anordnung eine Selektionsschaltung (9) zur Auswahl eines ersten Bildausschnittes (10) und einen Folgebild-Modul (11) auf, in dem mindestens ein weiterer Bildausschnitt (12) digital erfasst wird. Eine Abgleicheinheit (16) dient dem Abgleich der in dem ersten (10) und der in mindestens einem weiteren Bildausschnitt (12) enthaltenen digitalen Muster (13, 14) und ermöglicht die Generierung einer Abgleichinformation zum Grad der Übereinstimmung der digitalen Muster (13, 14), die einer Bildverarbeitungseinheit (19) zur Ermittlung der raumbezogenen Parameter und zur Aggregation der Bildausschnitte (10, 12) des Objektes zu einem Gesamtbild zur Verfügung steht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen dreidimensionaler Objekte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bei der Abbildung eines Objektes besteht häufig das Bestreben, nicht nur Informationen in einer Ebene, sondern auch senkrecht zu dieser in Form von Höhen- und Tiefeninformationen und damit räumliche Informationen bezüglich zumindest eines Teilbereiches des Objektes zu erhalten. Dies ist insbesondere immer dann notwendig, wenn dem Betrachter ein Eindruck über die Struktur und Oberflächenbeschaffenheit des betreffenden Objektes bezogen auf eine bestimmte Betrachtungssituation vermittelt werden muss. Falls auf der Grundlage einer solchen Abbildung des Objektes keine ausreichende Information für den betreffenden Anwendungsfall bereitgestellt werden kann, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Objekt aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln zu erfassen und die damit vorliegenden Informationen zu einer dreidimensionalen Abbildung des Objektes oder von Teilbereichen desselben zu verwerten.
  • Zur detailgenauen, eine hohe Auflösung erfordernden Erfassung eines Objektes ist es bekannt, als Abtasteinheit für die digital zu erfassenden Informationen einen Flachbettscanner einzusetzen.
  • So ist aus der DE 197 09 050 A1 eine Anordnung zur bildhaften, farblichen Erfassung von räumlichen Gegenständen mit einem Flachbettscanner bekannt, bei der eine Zusatzoptik zum Einsatz kommt. Mit dieser Zusatzoptik wird eine Vergrößerung des Objektabstandes erreicht, so dass räumliche Objekte in ausreichendem Abstand vom Scanner auf einem drehbaren Objektträger angeordnet werden können. Mit dem drehbaren Objektträger wird das Objekt unter verschiedenen Ansichten digital erfasst. Eine geeignete Software erzeugt daraufhin dreidimensionale Datensätze von der Objektoberfläche.
  • Eine solche Lösung eignet sich für die Erfassung farbiger, räumlicher Objekte, jedoch ist eine exakte Bestimmung der verschiedenen Drehwinkel, unter denen das Objekt optisch erfasst worden ist, nicht ohne Weiteres möglich, so dass eine hinreichend genaue Kombination der Einzelbilder zu einem Gesamtbild zumindest erschwert wird.
  • Weiterhin wird in der DE 198 19 992 A1 eine Einrichtung zur Herstellung von dreidimensionalen Aufnahmen von Gegenständen mittels optischer Scanner und ein Verfahren zur dreidimensionalen Objekterfassung beschrieben. Bei einem solchen Verfahren wird der Gegenstand zeitlich aufeinanderfolgend und/oder gleichzeitig in zwei oder mehreren Aufnahmemodi erfasst, wonach die erfassten Daten gespeichert und zu einem räumlichen Modell rechnermäßig verarbeitet werden.
  • Die Realisierung einer solchen Lösung ist infolge der Notwendigkeit einer exakte Bestimmung der Relativlage des Objektes zur optischen Scan-Einrichtung aufwändig, insbesondere dann, wenn das betreffende Objekt zeitversetzt in verschiedenen Positionen von der Scan-Einrichtung erfasst werden muss.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine dreidimensionale Abbildung eines Objektes mit vergleichsweise geringem Aufwand in hoher, reproduzierbarer Genauigkeit zu erreichen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen dreidimensionaler Objekte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Anordnung eine Selektionsschaltung zur Auswahl eines ersten Bildausschnittes, dessen optische Information aus einer ersten Betrachtungsrichtung resultiert und digital erfasst wird, und einen Folgebild-Modul aufweist, in dem eine aus einer geänderten Betrachtungsrichtung hervorgehende optische Information mindestens eines weiteren Bildausschnittes digital erfasst wird, und dass eine Abgleicheinheit vorgesehen ist, in der ein Abgleich der in dem erstem und der in mindestens einem weiteren Bildausschnitt enthaltenen digitalen Muster im Hinblick auf charakteristische, weitgehend übereinstimmende digitale Muster erfolgt und in der in Abhängigkeit vom Grad der Übereinstimmung der digitalen Muster eine Abgleichinformation generiert wird, die der Bildverarbeitungseinheit zur Ermittlung der raumbezogenen Parameter und zur Aggregation der Bildausschnitte des Objektes zu einem Gesamtbild zur Verfügung steht.
  • Mit der Erfindung wird die Möglichkeit geschaffen, aus einem Vergleich der in ausgewählten Bildausschnitten enthaltenen digitalen Muster und einer Differenzinformation im Sinne einer verbleibenden Nichtübereinstimmung digitaler Muster von mindestens zwei Bildausschnitten auf ein dreidimensionales Gesamtbild zu schließen. Ein Rückgriff auf Parameter, die die Absolutlage des Objektes im Raum oder die Relativlage von Scan-Einrichtung und Objekt bei Scan-Prozessen erfassen, ist hierbei nicht erforderlich.
  • Eine solche Anordnung wird daher insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn die Bestimmung der Relativlage von Scan-Einrichtung und abzubildendem Objekt nur mit erheblichem Aufwand oder im gegebenen Umfeld nicht erfolgreich erfolgen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen Selektionsschaltung und/oder Folgebild-Modul einen Referenzbaustein auf, in dem eine Änderung von Bildausschnittgröße und/oder -auflösung dahingehend erfolgt, dass sich voneinander unterscheidende charakteristische digitale Muster in dem betreffenden Bildausschnitt enthalten sind.
  • In der Abgleicheinheit ist bevorzugt ein Iterationsalgorithmus zur eindeutigen Bestimmung charakteristischer digitaler Muster in jedem der erfassten Bildausschnitte vorgesehen.
  • Dabei besteht die zweckmäßige Möglichkeit, den Iterationsalgorithmus dann zu aktivieren, wenn in der Abgleicheinheit zu jedem der in die Gesamtabbildung eingehenden Bildausschnitte ein reproduzierbares digitales Muster zumindest einmal vorliegt.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, dass der Iterationsalgorithmus eine Veränderung des Informationsgehaltes eines digitalen Musters eines Bildausschnittes und im Ergebnis eines Iterationsschrittes eine Prüfung auf eindeutige Verifizierbarkeit einer entsprechenden Veränderung eines digitalen Musters in mindestens einem weiteren Bildausschnitt erlaubt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist in die Abgleicheinheit eine der Erfassung eines Strukturänderungsgradienten eines digitalen Musters dienende Strukturerfassungseinheit implementiert. Mit dieser Strukturerfassungseinheit werden strukturstarke Segmente innerhalb eines Teilbereiches erfasst und einer Auswertung zugeführt.
  • Weisen die abzubildenden Objekte nur einen geringe, einer Auswertung nicht ohne Weiteres zugängliche Strukturierung auf, so kann dieser eine zur Objektoberfläche lagebestimmte Ergänzungsstruktur überlagert sein.
  • Eine solche Möglichkeit ist beispielsweise realisierbar, in dem durch Lichtprojektion ein optisches Muster auf der Oberfläche des abzubildenden Objektes erzeugt wird, etwa als Schattenwurf eines Linienmusters einer Folie, die unter dem Objekt platziert und von der Lichtquelle der Scan-Einrichtung beleuchtet wird. Die Auswertung der projizierten Schattenmuster kann in diesem Fall durch Nutzung einer geeigneten Software erfolgen.
  • Weiterhin liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass das Material für die Herstellung des Objektes Beimischungen enthält, die im Ergebnis des Herstellungsprozesses Bestandteil der Oberfläche des Objektes sind.
  • Gemäß einer technisch vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Anordnung einen Objektträger aus Glas oder anderweitig optisch transparentem Material für das abzubildende Objekt auf, wobei der Objektträger Bestandteil eines Flachbettscanners sein kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Anordnung eine Positionierungseinrichtung zur Positionierung des Objektes relativ zum Objektträger auf, wobei die Positionierungseinrichtung vorzugsweise derart ansteuerbar ist, dass sich das Objekt im Ergebnis der Positionierung in einer für den Scan-Vorgang optimierten Ausrichtung befindet.
  • Bei dem abzubildenden Objekt kann es sich um einen Gegenstand einer zahnmedizinische Anwendung handeln, der bedarfsweise eine Ergänzungsstruktur trägt, die die Auswahl eines geeigneten digitalen Musters erleichtert.
  • Im Zusammenhang mit einer zahnmedizinischen Anwendung besteht die Möglichkeit eines Einsatzes der erfindungsgemäßen Anordnung für eine Erfassung, Darstellung, Dokumentation, Archivierung und/oder Analyse von Kiefer- oder Zahnmodellen, von Kiefer- oder Zahnabformungen, von Bissregistraten, von Biss- bzw. Kieferrelationsregistraten und/oder von Präparationen.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles mit zugehörigen Zeichnungen näher erläutert werden.
  • Es zeigen
  • 1 eine Einrichtung zur zweidimensionalen optischen Erfassung eines Datensatzes von einem Zahnmodell,
  • 2 Einrichtung gemäß 1 zur Erfassung eines weiteren Datensatzes mit bezogen auf die Abtastrichtung seitlich versetztem Zahnmodell,
  • 3 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Anordnung,
  • 4 eine Darstellung des Prinzips der Auswahl zusammengehöriger Bildausschnitte auf der Grundlage charakteristischer digitaler Muster und
  • 5 einen Objektträger einer Scan-Einrichtung mit Positioniereinrichtung für ein Kiefermodell.
  • Zur Durchführung eines Scan-Vorganges befindet sich auf dem Vorlagenglas 1 eines in 1 nur schematisch dargestellten Flachbettscanners 2 ein Zahnmodell 3, dessen Oberfläche bei einer Bewegung gemeinsam mit dem Vorlagenglas 1 über eine Optik 4 von einem CCD-Zeilensensor 5 digital erfasst wird (1a). Die Abtastrichtung des Flachbettscanners 2 ist zur besseren Veranschaulichung des Scan-Vorganges in 1b durch einen Richtungspfeil in einer um 90 Grad gegenüber 1a gedrehten Darstellung der Scan-Einrichtung erfasst.
  • Auf der Grundlage einer solchen, zeilenweise erfolgenden digitalen Erfassung der Oberfläche des Zahnmodells 3 mit Hilfe eines Flachbettscanners 2, dessen Funktionsweise dem Fachmann hinreichend bekannt ist und daher keiner weiteren Erläuterung bedarf, wird ein erster Gesamtbilddatensatz 6 des Zahnmodells 3 in einem Datenspeicher 7 in digitaler Form abgelegt.
  • Im Rahmen eines weiteren Scan-Vorganges, bei dem das Zahnmodell 3, wie in 2a dargestellt, bezogen auf die Darstellung in 1a seitlich versetzt auf dem Vorlagenglas 1 angeordnet ist, entsteht ein weiterer Gesamtbilddatensatz 8, der im Datenspeicher 7 oder an einem anderen geeigneten Speicherort zur Ablage kommt und gemeinsam mit dem Gesamtbilddatensatz 6 für eine weitere Auswertung der Daten zur Verfügung steht. Auch für diesen Scan-Vorgang wird die Abtastrichtung veranschaulicht, indem in 2b in einer gegenüber 2a um 90 Grad gedrehten Darstellung ein Richtungspfeil eingetragen ist.
  • Da sich die Gesamtbilddatensätze 6 und 8 auf verschiedene, bezogen auf die Abtastrichtung seitlich versetzte Objektpositionen des Zahnmodells 3 beziehen, werden strukturell abgrenzbare Bereiche des Objektes in den Gesamtbilddatensätzen 6 und 8 unterschiedlich erfasst, so dass bei einem Vergleich der einen strukturell abgrenzbaren Bereich betreffenden digitalen Daten aus der Art der Abweichung der Daten voneinander eine Differenzinformation bereitgestellt werden kann, die im Ergebnis einer gezielten Datenaufbereitung die Gewinnung räumlicher Informationen ermöglicht.
  • In Umsetzung dieses Prinzips erfolgt über eine Selektionsschaltung 9, wie sie Bestandteil der in 3 dargestellten erfindungsgemäßen Anordnung ist, die Auswahl eines ersten Bildausschnittes 10 aus einem der Gesamtbilddatensätze 6 oder 8. Aus dem anderen der Gesamtbilddatensätze 8 oder 6, der sich auf eine veränderte Position des Zahnmodells 3 auf dem Flachbettscanner 2 während des Scan-Vorganges bezieht, wird in einem Folgebild-Modul 11 ein weiterer Bildausschnitt 12 bestimmt. Die in den beiden Bildausschnitten 10 und 12 existierenden digitalen Muster 13 und 14 erfahren in einem Referenzbaustein 15 eine Änderung der Bildausschnittgröße und/oder -auflösung, so dass sich voneinander unterscheidende charakteristische digitale Informationen in Form abgrenzbarer Pixel-Cluster in jedem der betreffenden Bildausschnitte 10 und 12 enthalten sind.
  • Um die in verschiedenen Bildausschnitten 10 und 12 befindlichen Pixel-Cluster auf den Grad ihrer Übereinstimmung prüfen zu können, ist eine Abgleicheinheit 16 vorgesehen, die einen Iterationsalgorithmus 17 aufweist, der im Ergebnis der Iteration zu einer eindeutigen Bestimmung charakteristischer digitaler Muster 13 und 14 in jedem der erfassten Bildausschnitte 10 und 12 führt.
  • In die Abgleicheinheit 16 kann weiterhin eine Strukturerfassungseinheit 18 implementiert sein, die der Erfassung eines Strukturänderungsgradienten eines digitalen Musters dient, wodurch die Auswahl unterscheidungsfähiger Pixel-Cluster erleichtert wird.
  • Die Verarbeitung der Gesamtbilddatensätze 6 und 8 in einer Bildverarbeitungseinheit 19 erfolgt gemäß der Darstellung in 4. Die Gesamtbilddatensätze 6 und 8 sind infolge der jeweils unterschiedlichen Relativlage von Zahnmodell 3 und Flachbettscanner 2 nicht deckungsgleich, so dass auch die aus den Gesamtbilddatensätzen 6 und 8 als Pixel-Cluster extrahierten digitalen Muster 13 und 14 nicht übereinstimmen und zueinander verzerrt und in der Ebene translatorisch versetzt erscheinen. Zur Ermittlung der Art der Verzerrung und der Größe des translatorischen Versatzes der digitalen Muster 13 und 14 wird vorzugsweise zeilen- und spaltenweise ein Vergleich der Pixel-Cluster durchgeführt. Falls ein solcher Vergleich infolge einer nicht ausreichenden Inhomogenität der digitalen Muster 13 und 14 keine zuverlässige Differenzinformation zulässt, kann zur Erhöhung der Präzision fallweise eine Änderung der Größe und/oder der Auflösung der Bildausschnitte 10 und 12 erfolgen. In der Abgleicheinheit 16 werden die digitalen Muster 13 und 14 durch translatorische und erforderlichenfalls auch rotatorische Transformation (T) und anschließende Skalierung (S) derart einander überlagert, dass die Differenz der beiden Pixel-Cluster ein Minimum erreicht. Hierfür kann vorteilhaft die Methode der bitweisen Subtraktion zum Einsatz kommen. Die so gewonnene Differenzinformation fließt als Eingangsgröße in die Bildbearbeitungseinheit 19 ein, in der für die Bildausschnitte 10 und 12 zu den einzelnen Bildpunkten in der x-y-Ebene jeweils eine z-Koordinate generiert wird. Unter Berücksichtigung von dem Anwendungsfall angepassten Korrektur- und Eichfaktoren entsteht daraus in der Bildverarbeitungseinheit 19 ein dreidimensionaler Datensatz.
  • Somit kann über die Bildverarbeitungseinheit 19 ein räumliches Abbild des Zahnmodells 3 abgerufen werden, ohne auf Parameter zurückgreifen zu müssen, die die Positionierung des Zahnmodells 3 auf dem Flachbettscanner 2 betreffen.
  • Zur Gewährleistung einer ausreichend differenzierten Struktur des Zahnmodells 3 als Voraussetzung für eine verwertbare Differenzinformation der Bildausschnitte 10 und 12 kann die Oberfläche des Zahnmodells 3 eine Ergänzungsstruktur aufweisen, wie sie beispielsweise durch Lichtprojektion unterschiedlicher Intensität erzeugt werden kann.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit Haftpartikel auf die Oberfläche des Zahnmodells 3 aufzubringen, was zweckmäßig über ein Sprühverfahren, bei dem bevorzugt Sprühabstand und Sprühdruck als Funktion der Haftpartikelverteilung einstellbar sind, realisiert werden kann.
  • Auch können für die Herstellung des Zahnmodells 3 stark strukturierte oder mit Pigmenten versehene Ausgangsstoffe Verwendung finden, die im Ergebnis des Herstellungsprozesses Bestandteil der Oberfläche des Zahnmodells 3 sind.
  • Zur Erzeugung einer geeigneten Oberflächenstruktur kann weiterhin auf die Oberfläche des Modells einwirkende und diese verändernde Laserstrahlung zum Einsatz kommen. Mit lichtsensitiven Beschichtungen, wie beispielsweise Fotolackbeschichtungen sind im Ergebnis des zugehörigen Entwicklungsprozesses entsprechende Ergebnisse erreichbar.
  • Die für die Erzeugung der Gesamtbilddatensätze 6 und 8 erforderliche Relativlageänderung von Objekt und Scan-Einrichtung kann durch geradlinige, auch begrenzt von Drehungen überlagerte Translationen des Objektes auf dem Objektträger bewirkt werden. Auch liegt es im Rahmen der Erfindung, den Objektträger in seiner Oberflächengestaltung hinsichtlich einer für den Scan-Vorgang besonders geeigneten Positionierung des Objektes zu modifizieren. Alternativ oder in Ergänzung hierzu besteht auch die Möglichkeit, eine Positionierungseinrichtung 20, wie sie in 5 zur Positionierung eines Kiefermodells 21 erfasst ist, einzusetzen, um vorzugsweise bei ebenen Objektträgern das Objekt zumindest für die Generierung eines Gesamtbilddatensatzes in eine anwendungsorientierte Position bringen zu können.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung erlaubt mit vergleichsweise einfachen Mitteln dreidimensionale zahnmedizinischen Objekte, etwa ein hier beschriebenes Zahn- oder Kiefermodell, mit hoher Genauigkeit reproduzierbar in digitaler Form zu erfassen.

Claims (14)

  1. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen dreidimensionaler Objekte mit einer Einrichtung zur optischen Erfassung der Oberfläche zumindest eines Teilbereiches des dreidimensionalen Objektes aus unterschiedlichen Positionen, einer der digitalen Speicherung der optischen Informationen über die zweidimensionale Oberflächenstruktur des zumindest einen Teilbereiches des Objektes dienende Digitalisierungseinheit und mit einer Bildverarbeitungseinheit, in der aus zweidimensionalen Bildausschnitten ein dreidimensionales Gesamtbild erzeugt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung eine Selektionsschaltung (9) zur Auswahl eines ersten Bildausschnittes (10), dessen optische Information aus einer ersten Betrachtungsrichtung resultiert und digital erfasst wird, und einen Folgebild-Modul (11) aufweist, in dem eine aus einer geänderten Betrachtungsrichtung hervorgehende optische Information mindestens eines weiteren Bildausschnittes (12) digital erfasst wird, und dass eine Abgleicheinheit (16) vorgesehen ist, in der ein Abgleich der in dem erstem (10) und der in mindestens einem weiteren Bildausschnitt (12) enthaltenen digitalen Muster (13, 14) im Hinblick auf charakteristische, weitgehend übereinstimmende digitale Muster erfolgt und in der in Abhängigkeit vom Grad der Übereinstimmung der digitalen Muster (13, 14) eine Abgleichinformation generiert wird, die der Bildverarbeitungseinheit (19) zur Ermittlung der raumbezogenen Parameter und zur Aggregation der Bildausschnitte (10, 12) des Objektes zu einem Gesamtbild zur Verfügung steht.
  2. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Selektionsschaltung (9) und/oder Folgebild-Modul (11) einen Referenzbaustein (15) aufweisen, in dem eine Änderung von Bildausschnittgröße und/oder -auflösung dahingehend erfolgt, dass sich voneinander unterscheidende charakteristische digitale Muster (13, 14) in dem betreffenden Bildausschnitt (10, 12) enthalten sind.
  3. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abgleicheinheit (16) ein Iterationsalgorithmus (17) zur eindeutigen Bestimmung charakteristischer digitaler Muster (13, 14) in jedem der erfassten Bildausschnitte (10, 12) vorgesehen ist.
  4. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Iterationsalgorithmus (17) dann aktiviert wird, wenn in der Abgleicheinheit (16) zu jedem der in die Gesamtabbildung eingehenden Bildausschnitte (10, 12) ein reproduzierbares digitales Muster (13, 14) zumindest einmal vorliegt.
  5. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Iterationsalgorithmus (17) eine Veränderung des Informationsgehaltes eines digitalen Musters (13, 14) eines Bildausschnittes (10, 12) und im Ergebnis eines Iterationsschrittes eine Prüfung auf eindeutige Verifizierbarkeit einer entsprechenden Veränderung eines digitalen Musters (13, 14) in mindestens einem weiteren Bildausschnitt (10, 12) erlaubt.
  6. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass in die Abgleicheinheit (16) eine der Erfassung eines Strukturänderungsgradienten eines digitalen Musters (13, 14) dienende Strukturerfassungseinheit (18) implementiert ist.
  7. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das abzubildende Objekt eine zur Objektoberfläche lagebestimmte Ergänzungsstruktur aufweist.
  8. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass durch Lichtprojektion ein optisches Muster auf der Oberfläche des abzubildenden Objektes erzeugt wird.
  9. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Material für die Herstellung des Objektes Beimischungen enthält, die im Ergebnis des Herstellungsprozesses Bestandteil der Oberfläche des Objektes sind.
  10. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung einen Objektträger (1) aus Glas oder anderweitig optisch transparentem Material für das abzubildende Objekt aufweist.
  11. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Objektträger (1) Bestandteil eines Flachbettscanners (2) ist.
  12. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Positionierungseinrichtung (20) zur Positionierung des Objektes relativ zum Objektträger (1) vorgesehen und derart ansteuerbar ist, dass sich das Objekt im Ergebnis der Positionierung in einer für den Scan-Vorgang optimierten Ausrichtung befindet.
  13. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 1, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem abzubildenden Objekt um einen Gegenstand einer zahnmedizinische Anwendung handelt.
  14. Anordnung zur Abbildung von Oberflächenstrukturen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass diese für eine Erfassung, Darstellung, Dokumentation, Archivierung und/oder Analyse von Kiefer- (21) oder Zahnmodellen (3), von Kiefer- oder Zahnabformungen, von Bissregistraten, von Biss- bzw. Kieferrelationsregistraten und/oder von Präparationen der Zähne zum Einsatz kommt.
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