DE102005028162A1 - Sicherheitselement und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

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Wittich Dr. Kaule
Manfred Dr. Heim
Marius Dr. Dichtl
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement zur Absicherung von Wertgegenständen mit einem ersten und einem zweiten Echtheitsmerkmal. Das erste Echtheitsmerkmal umfasst eine erste Anordnung mit einer Vielzahl von linsenförmigen Elementen, die in einem ersten Raster vorliegen, und eine zweite Anordnung mit einer Vielzahl von mikroskopsichen Strukturen, die in einem zweiten Raster vorliegen. Die erste und zweite Anordnung sind dabei derart angeordnet, dass die mikroskopsichen Strukturen der zweiten Anordnung bei Betrachtung durch die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung in Vergrößerung zu sehen sind. Das zweite Echtheitsmerkmal ist maschinell und/oder visuell prüfbar und wird durch die erste Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals nicht beeinflusst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement zur Absicherung von Wertgegenständen. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Sicherheitselements, ein Sicherheitspapier sowie einen Wertgegenstand, der mit einem solchen Sicherheitselement ausgestattet ist.
  • Wertgegenstände, wie etwa Markenartikel oder Wertdokumente, werden zur Absicherung oft mit Sicherheitselementen ausgestattet, die eine Überprüfung der Echtheit des Wertgegenstands gestatten und die zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen.
  • Die Sicherheitselemente können beispielsweise in Form eines in eine Banknote eingebetteten Sicherheitsfadens, eines Aufreißfadens für Produktverpackungen, eines aufgebrachten Sicherheitsstreifens oder eines selbsttragenden Transferelements ausgebildet sein, wie einem Patch oder einem Etikett, das nach seiner Herstellung auf ein Wertdokument aufgebracht wird.
  • Um die Nachstellung der Sicherheitselemente selbst mit hochwertigen Farbkopiergeräten zu verhindern, weisen die Sicherheitselemente vielfach optisch variable Elemente auf, die dem Betrachter unter unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen unterschiedlichen Bildeindruck vermitteln und etwa einen unterschiedlichen Farbeindruck oder unterschiedliche graphische Motive zeigen.
  • In diesem Zusammenhang ist bekannt, Sicherheitselemente mit Sicherheitsmerkmalen in Form beugungsoptisch wirksamer Mikro- und Nanostrukturen auszustatten, wie z. B. mit konventionellen Prägehologrammen oder Gitterstrukturen, wie Kinegram® und Pixelgram und dergleichen. Der Fälschungsschutz dieser Elemente beruht auf dem vom Betrachtungswinkel abhängigen Farbspiel, das diese Elemente zeigen. Derartige Sicherheitselemente werden häufig in Form von Folienstreifen oder Folienetiketten auf der Oberfläche von Wertdokumenten aufgebracht.
  • Die Druckschrift EP 0 330 733 A1 beschreibt derartige beugungsoptische Strukturen im Zusammenhang mit Sicherheitsfäden. Die beugungsoptischen Strukturen liegen hier beispielsweise direkt als Prägungen im Trägermaterial eines Kunststofffadens vor oder in einer zusätzlichen Schicht. Die bei Reflexionshologrammen oder Gittern vorhandene reflektierende Metallschicht kann für die Erzeugung eines im Durchlicht sichtbaren Schriftzuges oder Musters unterbrochen sein.
  • Als Absicherung gegen Fälschungen von Wertdokumenten sind ferner auch Sicherheitselemente bekannt, bei denen ein dreidimensionales Hologramm und eine zweidimensionale Beugungsstruktur überlagert sind. Ein Verfahren zur Herstellung derartiger „2D-/3D-Hologramme" ist beispielsweise in der Druckschrift EP 0 064 067 A1 beschrieben.
  • Da derartige Hologramme inzwischen nicht nur als Sicherheitselement, sondern in sicherheitstechnisch unkritischen Anwendungen häufig rein dekorativ Verwendung finden, lässt die Aufmerksamkeit des Betrachters gegenüber als Sicherheitselementen eingesetzten Hologrammen nach. Der visuelle Effekt wird vom Betrachter nicht mehr als Sicherheitsmerkmal, sondern zunehmend als bloße Designvariante aufgefasst, so dass der Nutzen solcher Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschutz abnimmt. Des Weiteren lassen sich die dadurch erzeugten Bildeindrücke nur unter bevorzugten Betrachtungsrichtungen und unter bestimmten Lichtverhältnissen wahrnehmen. Insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen ist die Erkennbarkeit der holographisch erzeugten Motive stark eingeschränkt.
  • Es ist auch bekannt, Linsensysteme als Sicherheitsmerkmale einzusetzen. So ist beispielsweise in der EP 0 238 043 A2 ein Sicherheitsfaden aus einem transparenten Material beschrieben, auf dessen Oberfläche ein Raster aus mehreren parallel laufenden Zylinderlinsen eingeprägt ist. Die Dicke des Sicherheitsfadens ist dabei so gewählt, dass sie in etwa der Fokuslänge der Zylinderlinsen entspricht. Auf der gegenüberliegenden Oberfläche ist ein Druckbild registergenau aufgebracht, wobei das Druckbild unter Berücksichtigung der optischen Eigenschaften der Zylinderlinsen gestaltet ist. Aufgrund der fokussierenden Wirkung der Zylinderlinsen und der Lage des Druckbilds in der Fokusebene sind je nach Betrachtungswinkel unterschiedliche Teilbereiche des Druckbilds sichtbar. Durch entsprechende Gestaltung des Druckbilds können damit Informationen eingebracht werden, die jedoch lediglich unter bestimmten Blickwinkeln sichtbar sind. Durch entsprechende Ausgestaltung des Druckbilds können zwar auch „bewegte" Bilder erzeugt werden. Das Motiv bewegt sich bei Drehung des Dokuments um eine zu den Zylinderlinsen parallel laufende Achse allerdings nur annähernd kontinuierlich von einem Ort auf dem Sicherheitsfaden zu einem anderen Ort.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Sicherheitselement mit hoher Fälschungssicherheit anzugeben, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird durch das Sicherheitselement mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Ein Herstellungsverfahren für das Sicherheitselement, ein Sicherheitspapier sowie einen Wertgegenstand mit einem solchen Sicherheitselement sind in den nebengeordneten Ansprüchen angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß der Erfindung weist das Sicherheitselement wenigstens ein erstes und ein zweites Echtheitsmerkmal auf. Das erste Echtheitsmerkmal umfasst dabei eine erste Anordnung mit einer Vielzahl von linsenförmigen Elementen, die in einem ersten Raster vorliegen, sowie eine zweite Anordnung mit einer Vielzahl von mikroskopischen Strukturen, die in einem zweiten Raster vorliegen. Die erste und die zweite Anordnung sind zueinander derart angeordnet, dass die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung bei Betrachtung durch die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung in Vergrößerung zu sehen sind. Neben einem derartigen Vergrößerungseffekt kann das erfindungsgemäße Sicherheitselement eine charakteristische Tiefe bzw. ein dreidimensionales Erscheinungsbild sowie Bewegungseffekte zeigen, die weiter unten im Detail erläutert sind. Das zweite Echtheitsmerkmal ist maschinell und/oder visuell prüfbar und wird durch die erste Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals nicht beeinflusst.
  • Die mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement erzeugten Bilder können in einem weiten Bereich von Betrachtungswinkeln und unter im Wesentlichen allen üblichen Lichtverhältnissen deutlich wahrgenommen werden und stellen zudem ein optisch sehr ansprechendes Sicherheitselement bereit. Durch die sehr einprägsamen, neuartigen optischen Effekte wird das Augenmerk des Betrachters noch stärker auf das Sicherheitselement gezogen.
  • Um den Vergrößerungseffekt, die charakteristische Tiefe bzw. das dreidimensionale Erscheinungsbild sowie die Bewegungseffekte der Erfindung zu erzielen, sind die erste und zweite Anordnung mit Vorteil so ausgestaltet, dass die Ortsfrequenzen des ersten und zweiten Rasters geringfügig unterschiedlich sind. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass das erste Raster und zweite Raster der ersten bzw. zweiten Anordnung eine geringfügig unterschiedliche Rasterweite aufweisen. Die Rasterweite der beiden Raster liegt dabei zweckmäßig in der gleichen Größenordnung vor.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung können die erste und zweite Anordnung auch so ausgestaltet sein, dass das erste Raster und das zweite Raster eine im Wesentlichen identische Rasterweite aufweisen. Dadurch lassen sich Wechselbildeffekte erzielen, die weiter unten im Detail erläutert sind. Gemäß einer speziellen Ausführungsform können das erste und zweite Raster eine im Wesentlichen identische Rasterweite aufweisen, wobei die Raster gegeneinander geringfügig gedreht angeordnet sind.
  • Die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung bzw. die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung sind vorzugsweise in einem Raster mit festen geometrischen Beziehungen und Beabstandungen zueinander angeordnet. Insbesondere die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung weisen dabei eine möglichst hohe Flächendeckung auf.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung liegt die Rasterweite des ersten und zweiten Rasters zwischen ungefähr 3 μm und ungefähr 50 μm, vorzugsweise zwischen ungefähr 5 μm und ungefähr 35 μm, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 10 μm und ungefähr 20 μm. Die vorstehenden Abmessungen gewährleisten unter anderem, dass sich ein Sicherheitselement mit Abmessungen herstellen lässt, mit denen es insbesondere für die Verwendung in einem Sicherheitspapier, Wertdokument oder dergleichen geeignet ist. Ein solches Sicherheitselement weist vorzugsweise eine Gesamtdicke von weniger als 50 μm auf.
  • Zur Erzielung zusätzlicher Effekte kann die erste Anordnung in einer Variante der Erfindung auch derart ausgestaltet sein, dass sie eine Kombination von linsenförmigen Elementen unterschiedlicher Größe und Rasterweite umfasst.
  • Um eine automatische Echtheitsprüfung und gegebenenfalls eine weitergehende sensorische Erfassung und Bearbeitung der mit dem Sicherheitselement ausgestatteten Wertgegenstände zu ermöglichen, umfasst das zweite Echtheitsmerkmal vorzugsweise eine maschinenlesbare Schicht. Die maschinenlesbare Schicht enthält mit Vorteil maschinenlesbare Merkmalstoffe, insbesondere reflektierende, magnetische, elektrisch leitfähige, phosphoreszierende, fluoreszierende oder sonstige lumineszierende Stoffe.
  • Gemäß einer bevorzugten Variante kann die maschinenlesbare Schicht durch eine Schicht aus hochbrechendem Material gebildet sein. Alternativ kann die maschinenlesbare Schicht auch durch eine opake, gerasterte oder eine sehr dünne, semitransparente Metallschicht gebildet sein.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung enthält das zweite Echtheitsmerkmal eine zweidimensionale Information. Die zweidimensionale Information kann eine motivbildende Schicht umfassen, die in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen vorliegt und/oder Aussparungen in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen aufweist. Die motivbildende Schicht ist dabei zweckmäßig als eine Reflexionsschicht, vorzugsweise eine Metallschicht, oder eine Druckschicht ausgebildet.
  • In einer bevorzugten Variante können gezielt Aussparungen in die Metallschicht eingebracht sein. Dabei kann es sich beispielsweise um ein beliebiges Muster, eine Codierung oder um Textinformationen handeln. Die Aussparungen werden vorzugsweise mittels eines in der WO 99/13157 A1 beschriebenen Waschverfahrens oder eines der zahlreichen, in derselben Druckschrift genannten Demetallisierungsverfahren hergestellt. Beim Waschverfahren wird der zu entfernende Teilbereich der Metallschicht mit einer porösen, löslichen Druckfarbe bedruckt, die in einem späteren Verfahrensschritt mit der in diesem Teilbereich erzeugten Metallschicht unter Verwendung eines Lösungsmittels wieder entfernt wird. Das Waschverfahren bietet den Vorteil, dass die Aussparungen mit besonderer Konturenschärfe erzeugbar sind.
  • Grundsätzlich kommen aber auch andere Verfahren zur Entfernung von Teilbereichen der Metallschicht infrage. So lassen sich Aussparungen in der Metallschicht unter Verwendung einer ätzenden Druckfarbe erzeugen, mit deren Hilfe ein Druckbild auf die Metallschicht aufgedruckt wird. Alternativ kann auf die Metallschicht mit Ausnahme der später zu entfernenden Bereiche eine Schutzschicht aufgedruckt werden und die Metallschicht dann in den ungeschützten Bereichen entfernt, z. B. weggeätzt, werden. Bei einem weiteren bevorzugten Verfahren werden Aussparungen dadurch erzeugt, dass die entsprechenden Bereiche unmittelbar vor der Vakuumaufdampfung der Metallschicht mit einem flüchtigen Öl bedruckt werden. An den ölbedruckten Stellen scheidet sich dann im Vakuumaufdampfungsverfahren kein Metall ab. Weitere bevorzugte Möglichkeiten zur Erzeugung von Aussparungen in der Metallschicht bieten die Laserabtragung oder das Verfahren der Elektroerosion.
  • Anstelle einer Metallschicht kann die Reflexionsschicht auch durch ein reflektierendes Dünnschichtelement gebildet sein. Das Dünnschichtelement kann dabei mit Vorteil eine Reflexionsschicht, eine Absorberschicht und eine zwischen der Reflexionsschicht und der Absorberschicht angeordnete dielektrische Abstandsschicht umfassen. In der Reflexionsschicht können zudem auch Aussparungen in Form von Mustern, Zeichen oder Codierungen vorgesehen sein, die transparente oder semitransparente Bereiche in dem Dünnschichtelement bilden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung liegen die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung in Form von Mikrozeichen oder Mikromustern vor. Die mikroskopischen Strukturen können dabei insbesondere gedruckt sein. In einer alternativen Ausgestaltung können die mikroskopischen Strukturen geprägte Mikrostrukturen, insbesondere linsenförmige Elemente, umfassen.
  • Zur Erzeugung der linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung bzw. der geprägten Mikrostrukturen der zweiten Anordnung kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Insbesondere können mithilfe klassischer Techniken der Halbleitertechnologie (Photolithographie, Elektronenstrahllithographie) geeignete Strukturen in Resistmaterialien belichtet, eventuell veredelt, galvanisch abgeformt und zur Fertigung von Prägewerkzeugen für die Folienprägung verwendet werden. Besonders geeignet zur Herstellung großer Flächen sind die bekannten Verfahren zur Prägung in thermoplastische Folien oder in mit strahlungshärtenden Lacken beschichteten Folien. Alternativ sind auch Techniken bekannt, Mikrolinsensysteme durch Ink-Jet-Druckverfahren oder durch Selbstorganisationsprozesse von Mikropartikeln auf Oberflächen aufzubringen.
  • Die erste und die zweite Anordnung sind mit Vorteil derart angeordnet, dass die als Erhebungen ausgebildeten linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung und geprägten Mikrostrukturen der zweiten Anordnung in die gleiche Richtung zeigen. Die geprägten Mikrostrukturen umfassen mit Vorteil linsenförmige Elemente, die einen sphärischen, trapezförmigen oder dreieckigen Querschnitt haben, und/oder weisen eine Basisfläche in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen auf. Vorzugsweise besitzen die linsenförmigen Elemente der ersten und gegebenenfalls der zweiten Anordnung kreisförmige oder elliptische Basisflächen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind das erste und zweite Echtheitsmerkmal derart zueinander angeordnet, dass ein visuell erkennbarer 2D-/3D-Effekt entsteht. Die mikroskopischen Strukturen umfassen dabei zweckmäßig linsenförmige Elemente, die mit einer das zweite Echtheitsmerkmal bereitstellenden Reflexionsschicht, vorzugsweise einer Metallschicht beschichtet sind. Zur Erhöhung des Fälschungsschutzes bietet es sich an, in der Reflexionsschicht Aussparungen in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen vorzusehen.
  • Die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung und/oder mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung sind bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement mit Vorteil auf einem Trägermaterial angeordnet. Um die erste und zweite Anordnung zueinander hinsichtlich eines geeigneten, auf die Brennweite der ersten Anordnung abgestimmten Abstands auszurichten, kann eine Abstandsschicht und/oder Klebstoffschicht vorgesehen sein. Eine solche Abstandsschicht kann im Falle von geprägten, linsenförmigen Elementen durch das Trägermaterial gebildet werden.
  • Die erfindungsgemäßen linsenförmigen Elemente können als transmissive, refraktive oder diffraktive Linsen oder als eine Mischform daraus vorliegen. Alternativ können die linsenförmigen Elemente durch Polymer- oder Glaskugeln gebildet werden, die bis zu einer gewissen Höhe in Lack eingebettet sind.
  • Bei Verwendung von refraktiven Linsen sollte zwischen dem Brechungsindex der Linsen und dem der angrenzenden Umgebung ein genügend großer Unterschied bestehen, um eine Linsenwirkung zu erzielen. Da Linsen typischerweise aus Lacken mit einem Brechungsindex von 1,2 bis 1,5 hergestellt werden, ist die Wirkung der Linsen stark, wenn die an die Linsen angrenzende Schicht durch Luft mit einem Brechungsindex von 1 bereitgestellt wird. Freiliegende Linsen weisen allerdings den Nachteil auf, dass diese sich einerseits leicht abformen lassen und andererseits im Umlauf der mit dem Sicherheitselement versehenen Wertgegenstände durch Einwirkung von Schmutz, Chemikalien oder mechanischen Einflüssen leiden können.
  • Es ist daher oftmals wünschenswert, die Linsen einzubetten. Dazu können insbesondere hochbrechende Schutzschichten verwendet werden, welche Brechungsindizes aufweisen, die sich um wenigstens 0,3 von dem Brechungsindex der Linsen unterscheiden. Es bieten sich hierfür z.B. Lacke an, die mit Nanopartikeln aus Titanoxid gefüllt sind. Solche und ähnliche Systeme mit Brechungsindizes zwischen 1, 7 und 2 sind kommerziell erhältlich. In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die linsenförmigen Elemente mit einer Reflexionsschicht versehen und wirken so als eine Art Hohlspiegel.
  • Bevorzugt ist das Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden, ein Aufreißfaden, ein Sicherheitsband, ein Sicherheitsstreifen, ein Patch oder ein Etikett zum Aufbringen auf ein Sicherheitspapier, Wertdokument oder dergleichen. Beispielsweise kann das Sicherheitselement in einer bevorzugten Ausgestaltung transparente oder freitragende Bereiche (Löcher) überspannen, wobei seine auf beiden Seiten unterschiedlichen optischen Erscheinungsbilder von beiden Seiten sichtbar werden.
  • Die Erfindung enthält auch ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitselements der oben beschriebenen Art, bei dem ein erstes Echtheitsmerkmal durch Kombination einer ersten und einer zweiten Anordnung gebildet wird. Die erste Anordnung mit einer Vielzahl von in einem ersten Raster vorliegenden linsenförmigen Elementen wird über einer zweiten Anordnung mit einer Vielzahl von in einem zweiten Raster vorliegenden mikroskopischen Strukturen derart angeordnet, dass die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung bei Betrachtung durch die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung in Vergrößerung zu sehen sind. Das erste Echtheitsmerkmal wird ferner wenigstens mit einem zweiten Echtheitsmerkmal kombiniert, das maschinell und/oder visuell prüfbar ist und durch die erste Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals nicht beeinflusst wird.
  • Ein Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheitsdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen, ist bevorzugt mit einem Sicherheitselement der oben beschriebenen Art ausgestattet. Insbesondere kann das Sicherheitspapier ein Trägersubstrat aus Papier oder Kunststoff umfassen.
  • Die Erfindung enthält auch einen Wertgegenstand, wie einen Markenartikel, ein Wertdokument oder dergleichen, der mit einem oben beschriebenen Sicherheitselement versehen ist. Der Wertgegenstand kann insbesondere ein Sicherheitspapier, ein Wertdokument oder eine Produktverpackung sein.
  • Wertgegenstände im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere Banknoten, Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Schecks, hochwertige Eintrittskarten, aber auch andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Pässe und sonstige Ausweisdokumente, sowie Produktsicherungselemente, wie Etiketten, Siegel, Verpackungen und dergleichen. Der Begriff „Wertgegenstand" schließt im Folgenden alle derartigen Gegenstände, Dokumente und Produktsicherungsmittel ein. Unter dem Begriff „Sicherheitspapier" wird die noch nicht umlauffähige Vorstufe zu einem Wertdokument verstanden, die neben dem Sicherheitselement weitere Echtheitsmerkmale, wie z.B. im Volumen vorgesehene Lumineszenzstoffe, aufweisen kann. Sicherheitspapier liegt üblicherweise in quasi endloser Form vor und wird zu einem späteren Zeitpunkt weiterverarbeitet.
  • Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Banknote mit einem eingebetteten Sicherheitsfaden und einem aufgeklebten Sicherheitselement,
  • 2 in (a) einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement und in (b) eine Explosionsdarstellung einer ersten und zweiten Anordnung dieses Sicherheitselements,
  • 3 ein Sicherheitselement nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 4 eine Aufsicht auf eine zweite Anordnung des Sicherheitselements von 3,
  • 5 ein Sicherheitselement nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 6 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 7 eine Explosionsdarstellung einer ersten Anordnung und einer zweiten, als Mikrotextraster ausgestalteten Anordnung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements,
  • 8 eine Aufsicht auf die zweite Anordnung des Sicherheitselements von 7,
  • 9 in (a) und (b) Schritte zur Herstellung mikroskopischer Strukturen für die zweite Anordnung eines Sicherheitselements nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 10 ein Sicherheitselement mit nach dem Ausführungsbeispiel der 9 herstellbaren mikroskopischen Strukturen im Querschnitt,
  • 11 ein Sicherheitselement nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 12 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 13 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 14 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 15 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 16 ein als Transferelement ausgestaltetes Sicherheitselement nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 17 ein doppelseitiges Sicherheitselement nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 18 in (a) einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement, in (b) und (c) Aufsichten auf spezielle Ausgestaltungen der mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung dieses Sicherheitselements,
  • 19 ein Sicherheitselement nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 20 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
  • 21 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt, und
  • 22 ein Sicherheitselement nach einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt.
  • Die Erfindung wird nun am Beispiel einer Banknote näher erläutert. 1 zeigt dazu eine schematische Darstellung einer Banknote 1 mit zwei Sicher heitselementen 2 und 6, die jeweils nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung gebildet sind. Das erste Sicherheitselement stellt einen Sicherheitsfaden 2 dar, der in bestimmten Fensterbereichen 4 an der Oberfläche der Banknote 1 hervortritt, während er in den dazwischen liegenden Bereichen im Inneren der Banknote 1 eingebettet ist. Das zweite Sicherheitselement ist durch ein aufgeklebtes Sicherheitselement 6 beliebiger Form gebildet.
  • Zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Prinzips zeigt 2 schematisch den Schichtaufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 10 im Querschnitt (2(a)) sowie zur besseren Übersicht in Explosionsdarstellung (2(b)). Das Sicherheitselement 10 kann beispielsweise in Form eines Sicherheitsfadens vorliegen. Es ist allerdings im Rahmen der Erfindung ebenso möglich, dem Sicherheitselement jede beliebige andere Umrissform zu geben.
  • Auf einem Trägersubstrat 14, beispielsweise einer PET-Folie, ist in einen strahlungshärtenden Lack, z. B. einen UV-Lack, eine Linsenanordnung 12 eingeprägt. Die Linsenanordnung 12 weist eine Vielzahl von sphärischen linsenförmigen Elementen bzw. Mikrolinsen 112 auf, die in einem Raster mit fester Geometrie, z.B. einem hexagonalen Raster angeordnet sind. Die Mikrolinsen liegen in Form einer konvexen Erhebung vor und wirken als konvexe Linsen, wenn das Sicherheitselement aus der Richtung der Linsenanordnung 12 betrachtet wird. Im Beispiel weisen die Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 eine Linsenapertur von 10 μm, einen Linsenradius von ungefähr 12 μm sowie einen Linsenabstand von 11 μm auf.
  • Die Linsenanordnung 12 ist zusammen mit dem Trägersubstrat 14 über eine Klebstoffschicht 11 mit einer Anordnung von mikroskopischen Strukturen bzw. einer Mikrostrukturanordnung 16 verbunden, die auf einem Träger substrat 18 vorliegt und zusammen mit der Linsenanordnung 12 ein erstes Echtheitsmerkmal bildet. Auch die Mikrostrukturanordnung 16 weist im Beispiel sphärische linsenförmige Elemente bzw. Mikrolinsen 116 auf, die in der gleichen geometrischen Anordnung wie die Linsenanordnung 12, d.h. in einem hexagonalen Raster, angeordnet sind. Im Beispiel weisen die Mikrolinsen 116 auch die gleichen geometrischen Abmessungen auf wie die Mikrolinsen 112. Der Abstand a der ersten Linsenanordnung 12 von der Mikrostrukturanordung bzw. zweiten Linsenanordnung 16 liegt vorzugsweise in der Größenordnung der Brennweite der Mikrolinsen 112 der ersten Linsenanordnung. Selbstverständlich können die Mikrolinsen 112 und 116 statt in einem hexagonalen Raster alternativ auch in polygonalen Rastern, wie z.B. dreieckigen oder rechteckigen Rastern, angeordnet sein.
  • Wie in 2(a) angedeutet ist, unterscheidet sich der zwischen den einzelnen Mikrolinsen 112 in der Schnittebene vorliegende Abstand von dem zwischen den Mikrolinsen 116 vorliegenden Abstand. Ein solcher geringfügiger Unterschied in den Ortsfrequenzen der Mikrolinsen 112, 116 der ersten und zweiten Linsenanordnung 12 bzw. 16 dient, wie nachstehend im Detail erläutert, zur Erzeugung des gewünschten Moiré-Vergrößerungseffekts. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Darstellung in den Figuren aus Gründen der besseren Anschaulichkeit keine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe des erfindungsgemäßen Sicherheitselements zeigt.
  • Der Unterschied in den Ortsfrequenzen kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, dass die Raster der ersten und zweiten Linsenanordnung 12, 16 eine im Wesentlichen identische Rasterweite aufweisen, gegeneinander jedoch geringfügig gedreht bzw. rotiert angeordnet sind. In diesem Fall stimmt der tatsächliche Linsenabstand der Mikrolinsen 116 der zweiten Linsenanord nung 16 mit dem der Mikrolinsen 112 der ersten Linsenanordnung 12 überein. Alternativ kann dieser Effekt auch dadurch erzeugt werden, dass die erste und die zweite Linsenanordnung 12, 16 einen geringfügig abweichenden Linsenabstand aufweisen. Entscheidend ist lediglich, dass sich die Ortsfrequenzen der beiden Raster geringfügig unterscheiden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vergrößerungswirkung zunimmt, je kleiner der Unterschied in der Rasterweite ist. Die Mikrolinsen 116 der zweiten Linsenanordnung 16 werden also abhängig von ihrer Ortsfrequenz mehr oder weniger durch die Mikrolinsen 112 vergrößert. Je nach erwünschter Vergrößerungswirkung kann somit ein geeigneter Unterschied in den Ortsfrequenzen der Mikrolinsen 112, 116 vorgesehen werden.
  • Die Mikrolinsen 116 der Linsenanordnung 16 sind mit einer durchgehenden Metallschicht 15 versehen, die beispielsweise aufgedampft ist. Betrachtet man das Sicherheitselement 10 aus Richtung der Seite der ersten Linsenanordnung 12, wirken die Mikrolinsen 116 somit nicht als Linsen im eigentlichen Sinne, sondern als reflektierende Elemente bzw. Mikrostrukturen, die abhängig von dem Ort und Winkel des auftreffenden Lichts unterschiedlich stark reflektieren. Durch Aufbringen der Metallschicht 15 erhält man zudem ein zweites Echtheitsmerkmal in Form einer leitfähigen Schicht, wobei das Echtheitsmerkmal maschinell überprüft werden kann.
  • Die Metallschicht 15 kann auch als semitransparente Metallschicht ausgebildet sein. Eine solche semitransparente Metallschicht kann beispielsweise durch eine sehr dünne Metallschicht oder eine gerasterte Metallschicht hergestellt werden.
  • Zum Übertragen des Sicherheitselements 10 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung eines als Sicherheitsfaden ausgestalteten Sicherheitselements kann ferner ein aktivierbarer Kleber 17 auf das Trägersubstrat 18 der zweiten Linsenanordnung aufgebracht sein.
  • Der Aufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in einer weiteren Ausgestaltung wird nun mit Bezug auf die 3 und 4 näher erläutert. 3 stellt dabei einen Querschnitt durch das Sicherheitselement 20 dar, 4 zeigt eine Aufsicht auf eine zweite Linsenanordnung 16 des Sicherheitselements 20.
  • Das in den 3 und 4 dargestellte erfindungsgemäße Sicherheitselement 20 entspricht im Aufbau im Wesentlichen dem Sicherheitselement 10 aus 2. Allerdings ist hier zur Erhöhung des Fälschungsschutzes als weiteres Echtheitsmerkmal eine Aussparung 30 in der Metallschicht 15 vorgesehen, welche in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine konkrete Information im Klartext zeigt, nämlich den Buchstaben „B". Es sind vielfältige Verfahren bekannt, um derartige Aussparungen zu erzeugen. Bevorzugt wird jedoch die Erzeugung der Aussparung im Waschverfahren, wie in der Druckschrift WO 99/13157 A1 beschrieben. Die Aussparungen 30 sind im Durchlicht besonders gut erkennbar, in Auflicht ist im Wesentlichen das durch die Linsenanordnung 12 erzeugte Bewegungsbild mit Moiré-Vergrößerungseffekt erkennbar.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitselement 20 zeigt bei Betrachtung ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der Mikrolinsen 116 der zweiten Linsenanordnung 16, das eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte aufweist. Die Mikrolinsen 116 erscheinen hierbei als vergrößerte „Hügel". Durch die Vergrößerungswirkung können die Mikrolinsen 116 der zweiten Linsenanordnung 16, die tatsächlich in Dimensionen vorliegen, die unterhalb der Auflösungsgrenze des menschlichen Auges liegen, nun visuell vom Be trachter wahrgenommen werden. Die Dreidimensionalität des Bildes wird durch die geprägten und daher als solche bereits dreidimensionalen Mikrolinsen 116 noch verstärkt. Die Bewegungseffekte zeichnen sich dadurch aus, dass das vergrößerte Bild über, unter oder in der Oberfläche des Sicherheitselements zu schweben und sich in einer ortho-parallaktischen Art und Weise zu bewegen scheint. Die so erzeugten dreidimensionalen Bilder weisen den Vorteil auf, dass sie unter im Wesentlichen allen üblichen Lichtverhältnissen wahrgenommen werden können. Darüber hinaus stellen sie zudem sehr einprägsame optische Effekte bereit.
  • Die beschriebene Vergrößerungswirkung der Mikrolinsen 112 der ersten Linsenanordnung 12 betrifft nur die in einem Raster angeordneten Mikrolinsen 116 der zweiten Linsenanordnung 16, nicht jedoch die durch die Aussparungen 30 in der Metallschicht 15 erzeugte Information. Wie sich 4 entnehmen lässt, kann sich eine solche Information über eine Vielzahl von Mikrolinsen erstrecken. Eine Wiederholung der Information in einem regelmäßigen Raster ist im vorliegenden Beispiel nicht gegeben, aber in der Praxis üblich. Bei Betrachtung in Reflexion, insbesondere dann, wenn das Sicherheitselement 20 auf einem dunklen Untergrund angeordnet ist, erscheint dem Betrachter der durch die Aussparungen 30 erzeugte Buchstabe daher als zweidimensionales Bild in Originalgröße, wobei das Bild auf dem dreidimensional erscheinenden vergrößerten Bild der Linsenanordnung 16 zu schweben scheint.
  • Die 5 und 6 zeigen weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung, bei denen die Ausgestaltung der Mikrostrukturanordnung variiert wurde. Im Rahmen der Erfindung sind außerdem Variationen der Mikrolinsen 112 bzw. der Linsenanordnung 12 hinsichtlich Linsenform, Raster, Linsenapertur, Linsenradius und Linsenabstand denkbar.
  • Das Ausführungsbeispiel der 5 zeigt ein Sicherheitselement 40 mit einer auf einem Trägersubstrat 14 angeordneten Linsenanordnung 12, die eine Vielzahl von Mikrolinsen 112 aufweist. Die Mikrolinsen 112 weisen im Beispiel eine Linsenapertur von 20 μm, einen Linsenradius von ungefähr 12 μm sowie einen Linsenabstand von 21 μm auf.
  • Eine Mikrostrukturanordnung 46, die ebenfalls auf einem Trägersubstrat 48, beispielsweise einer PET-Folie, vorliegt, ist in einen strahlungshärtenden Lack eingeprägt. Die Mikrostrukturanordnung 46 weist eine Vielzahl von linsenförmigen, geprägten Elementen auf, die eine sphärische Grundfläche sowie einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen. Die linsenförmigen Elemente sind in der gleichen geometrischen Anordnung wie die Mikrolinsen 112 der Linsenanordnung 12, im Beispiel in einem hexagonalen Raster angeordnet. Je nach erwünschter Vergrößerungswirkung kann der Unterschied in der Ortsfrequenz des jeweiligen Rasters der ersten Linsenanordnung 12 und Mikrostrukturanordnung bzw. zweiten Linsenanordnung 46 geeignet gewählt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die linsenförmige Elemente der zweiten Linsenanordnung 46 einen im Vergleich zu dem Abstand der Mikrolinsen 112 geringfügig größeren Abstand untereinander aufweisen oder bei einem mit dem Abstand der Mikrolinsen 112 im Wesentlichen identischen Abstand geringfügig gegeneinander gedreht angeordnet sind. Bei Betrachtung aus Richtung der Linsenanordnung 12 zeigt sich ein dreidimensionales, vergrößertes Bild der linsenförmigen Elemente der zweiten Linsenanordnung 46. Dieses weist eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte auf und zeigt die linsenförmigen Elemente dabei als vergrößerte „Hügel".
  • Auf die Linsenanordnung 46 ist ferner eine Metallschicht 15 aufgebracht, z.B. aufgedampft, in der zur Erhöhung des Fälschungsschutzes Aussparungen 30 vorgesehen sein können, die eine konkrete, dem Betrachter zweidimensional erscheinende Information zeigen.
  • Das in 6 dargestellte erfindungsgemäße Sicherheitselement 50 entspricht im Aufbau im Wesentlichen dem Sicherheitselements 40 aus 5. Die auf einem Trägersubstrat 58 angeordnete Mikrostrukturanordnung bzw. zweite Linsenanordnung 56 umfasst hier allerdings eine Vielzahl von in einem Raster angeordneten, linsenförmigen, geprägten Elementen mit sphärischer Grundfläche, die einen dreieckigen Querschnitt aufweisen. Dem Betrachter zeigt sich daher ein dreidimensionales vergrößertes Bild der als „Kegel" wahrnehmbaren linsenförmigen Elemente. Die Dreidimensionalität des Bildes wird durch die als solche bereits dreidimensionalen, linsenförmigen Elemente noch verstärkt.
  • Mittels klassischer Verfahren der Halbleitertechnologie lassen sich auch Mikrostrukturen mit beliebigen Formen und Konturen herstellen. So können beispielsweise geprägte Mikrostrukturen in Form von Buchstaben oder Ziffern vorliegen. Wird ein solches System mit Licht beleuchtet, entsteht ein Helligkeitsmuster des Schriftzugs. Derartig gestaltete Mikrostrukturen sind daher ebenfalls für das erfindungsgemäße Sicherheitselement geeignet.
  • Der Aufbau eines derartigen erfindungsgemäßen Sicherheitselements, bei dem eine Mikrostrukturanordnung als geprägtes Mikrotextraster ausgebildet ist, wird nun mit Bezug auf die 7 und 8 näher erläutert. 7 zeigt dabei zur besseren Übersicht eine Explosionsdarstellung des Sicherheitselements 60, 8 zeigt eine Aufsicht auf einen Teilbereich der Mikrostrukturanordnung 66 des Sicherheitselements 60.
  • Das Sicherheitselement 60 unterscheidet sich von den vorstehend beschriebenen, erfindungsgemäßen Sicherheitselementen dadurch, dass hier anstelle einer Anordnung von linsenförmigen Elementen eine Anordnung 66 von in einem Raster vorliegenden geprägten Mikrotextstrukturen 166 verwendet wird. Die Mikrotextstrukturen 166 zeigen in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine konkrete Information, nämlich die Buchstabenfolge „A", die in Dimensionen vorliegt, die in etwa denen der Mikrolinsen 112 entsprechen und somit unterhalb der Auflösungsgrenze des menschlichen Auges liegen. Die Mikrotextstrukturen 166 der Anordnung 66 sind ferner in der gleichen geometrischen Anordnung wie die Linsenanordnung 12, im Beispiel in einem hexagonalen Raster, angeordnet. In der auf die Anordnung 66 aufgebrachten Metallschicht 15 ist außerdem eine Aussparung 30 vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine konkrete Information in Form des Buchstabens „B" zeigt.
  • Auch in diesem Beispiel dient ein geringfügiger Unterschied in den Ortsfrequenzen der Mikrolinsen 112 und der Mikrostrukturen 166, der durch die oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden kann, zur Erzeugung des gewünschten Moiré-Vergrößerungseffekts. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement 60 zeigt entsprechend bei Betrachtung ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der Mikrotextstrukturen 166, das eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte aufweist und die Mikrotextstrukturen 166 als vergrößerte Buchstabenfolge „A" zeigt. Diesem Bild als zweidimensionales Bild überlagert kann der Betrachter die als Aussparung 30 vorliegende konkrete Information, nämlich den Buchstaben „B", in Originalgröße erkennen.
  • Die dreidimensionale Wirkung der beschriebenen, geprägten mikroskopischen Strukturen entsteht durch die Anordnung der mikroskopischen Strukturen in einem Raster, und zwar unabhängig davon, ob die mikroskopischen Strukturen als solche bereits dreidimensional sind. Die durch die Aussparung 30 in der Metallschicht 15 erzeugte Information, die sich über eine Vielzahl der Mikrolinsen 112 erstreckt, liegt dagegen nicht in einem regelmäßigen Raster vor. Sie erscheint dem Betrachter daher lediglich als zweidimensionales Bild in Originalgröße, das auf dem dreidimensionalen, vergrößerten Bild der als Mikrolinsen, linsenförmige Elemente bzw. Mikrostrukturen vorliegenden, geprägten, mikroskopischen Strukturen angeordnet zu sein scheint.
  • Idealerweise weisen Sicherheitselemente eine Gesamtdicke von weniger als 50 μm auf. Dadurch bedingt werden Mikrolinsen und damit mikroskopische Strukturen mit sehr hoher Auflösung notwendig. Die Herstellung von mikroskopischen Strukturen in einer Größenordnung, wie sie für Sicherheitsanwendungen und insbesondere für die Verwendung damit ausgestatteter Sicherheitselemente in einem Sicherheitspapier, Wertdokument oder dergleichen, geeignet ist, ist allerdings mit gewissen Schwierigkeiten behaftet.
  • Werden für eine Linsenanordnung z. B. Mikrolinsen mit einem Linsendurchmesser von etwa 30 μm verwendet, müssen die mikroskopischen Strukturen der Mikrostrukturanordnung ebenso in der Größenordnung von etwa 30 μm liegen. Sollen dabei nicht lediglich punktförmige Mikrostrukturen, sondern komplexere Mikrostrukturen, wie Buchstaben, Ziffern, Zeichen wie z. B. „EUR"- oder „$"-Zeichen, Logos oder gar Bilder, verwendet werden, muss die Auflösung der mikroskopischen Strukturen bei wenigen Mikrometern oder sogar noch deutlich darunter liegen. Mikroskopische Strukturen dieser Größenordnung lassen sich mit klassischen Drucktechniken oftmals nicht ohne weiteres herstellen.
  • Im Folgenden werden daher einige Ausführungsbeispiele dargestellt, bei denen die mikroskopischen Strukturen auf andere Art und Weise hergestellt sind.
  • Mit Bezug auf 9 wird zunächst ein Verfahren zur Herstellung einer Mikrostrukturanordnung mit geprägten, farbigen Mikrostrukturen näher erläutert. Bei dem im 9 dargestellten Verfahren wird unter anderem ausgenutzt, dass sich mithilfe von Prägetechniken sehr kleine Strukturen erzeugen lassen. Im Ausführungsbeispiel werden diese Strukturen dabei nicht, wie üblich, mit einem farblosen Prägelack erzeugt und zur Erzielung eines optischen Effekts mit einer spiegelnden Metallschicht bedampft, sondern es wird ein deutlich eingefärbter, insbesondere opaker Prägelack 72 verwendet. Geeignete Prägelacke sind z. B. Farbpigmente enthaltende UV-Lacke.
  • Wie in 9(a) gezeigt ist, wird der eingefärbte Prägelack 72 in einem ersten Schritt durch herkömmliche Drucktechniken auf ein transparentes Trägersubstrat 74, beispielsweise eine PET-Folie, in einer geeigneten Schichtdicke von in etwa 1 bis 30 μm vollflächig aufgetragen. Die Mikrostrukturierung des Prägelacks 72 erfolgt dann mittels bekannter Prägetechniken. Dabei wird die Prägelackschicht 72 zu dünnen, d.h. nahezu farblosen, Bereichen 75 und dickeren, Mikrostrukturen bildenden Bereichen 76 strukturiert, wodurch ein farbiges Mikrobild bzw. eine Mikrostrukturanordnung mit hoher Auflösung entsteht (9(b)).
  • Alternativ ist es auch denkbar, ein eingefärbtes Trägersubstrat mit einem weiß oder anders eingefärbten, opaken Prägelack zu beschichten. Auf diese Weise lassen sich (negative) Mikrostrukturen durch bereichsweises „Ausblenden" des darunter liegenden (farbigen) Trägersubstrats erzeugen.
  • Die mit dem vorstehenden Verfahren erzeugten geprägten Mikrostrukturen 76 sind in einem Raster angeordnet, das in Größenordnung und geometrischer Beziehung dem Raster einer nicht gezeigten Linsenanordnung entspricht, mit der die Mikrostrukturanordnung zur Ausbildung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements kombiniert werden kann.
  • Das Sicherheitselement kann weitere Echtheitsmerkmale in Form einer maschinenlesbaren Schicht aufweisen, die maschinenlesbare Merkmalsstoffe, beispielsweise magnetische, elektrisch leitfähige, phosphoreszierende oder fluoreszierende Stoffe, enthält. Auch die Prägelackschicht 72 als solche kann maschinenlesbare Merkmalsstoffe enthalten. Beispielsweise können dem Prägelack magnetische Pigmente zugesetzt sein.
  • In einem weiteren, hier nicht gezeigten Schritt können die mit dem vorstehenden Verfahren erhaltenen geprägten Mikrostrukturen 76 gegebenenfalls mittels elektromagnetischer Strahlung, z. B. ultravioletter Strahlung, gehärtet werden.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung geprägter Mikrostrukturen wird nun anhand eines in 10 gezeigten Sicherheitselements 80 näher erläutert. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Prägung in einem lasierend eingefärbten Prägelack 82, z. B. einem lasierend eingefärbten UV-Lack, vorgenommen, der auf ein transparentes Trägersubstrat 14, z. B. eine PET-Folie, aufgetragen ist. Die geprägten Mikrostrukturen 86 können anschließend z. B. in Form von Zeichen oder Mustern vorliegen. Auf der anderen Seite des Trägersubstrats 14 ist in einen strahlungshärtenden Lack, z. B. einen UV-Lack, eine Linsenanordnung 12 eingeprägt, die eine Vielzahl von in einem Raster angeordneten sphärischen linsenförmigen Elementen bzw. Mikrolinsen 112 aufweist.
  • Unter der Prägelackschicht 82 ist eine reflektierende Metallschicht oder eine opake, z. B. weiße Farbschicht 84 aufgebracht. Bei Verwendung unterschiedlicher eingefärbter Prägelacke und Abdeckfarben lassen sich auf diese Weise insbesondere subtraktive und additive Farbeffekte erzeugen.
  • Der gewünschte Vergrößerungseffekt kann durch einen geringfügigen Unterschied in den Ortsfrequenzen der Mikrolinsen 112 und der geprägten Mikrostrukturen 86, der durch die oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden kann, erzeugt werden. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement 80 zeigt entsprechend bei Betrachtung ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der Mikrostrukturen 86, das eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte aufweist und die Mikrostrukturen 86 als vergrößerte Zeichen- oder Musterfolge zeigt.
  • Zum Übertragen des Sicherheitselements 80 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung eines als Sicherheitsfaden ausgestalteten Sicherheitselements kann ferner ein aktivierbarer Kleber 17 auf die Metall- oder Farbschicht 84 aufgebracht sein.
  • In einer alternativen, hier nicht gezeigten Variante dieses Ausführungsbeispiels ist der lasierend eingefärbte Prägelack auf einer Seite eines Trägersubstrats angeordnet, während die Metall- oder Farbschicht auf der gegenüber liegenden Seite des Trägersubstrats aufgebracht sind. Die auf diese Weise erzeugte Mikrostrukturanordnung ist dann über eine Klebstoffschicht mit einer Linsenanordnung zur Ausbildung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements verbunden.
  • Im Folgenden sollen weitere Herstellungsvarianten für mikroskopische Strukturen zur Verwendung in einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement dargestellt werden.
  • Mikroskopische Strukturen in einer für Sicherheitsanwendungen geeigneten Größenordnung können bei der Originalherstellung beispielsweise unter Verwendung von Elektronenstrahllithographie mit lateralen Auflösungen von weniger als 100 nm erzielt werden. Auf diese Weise lassen sich daher beispielsweise mikroskopische Strukturen mit Mikrobildern erzeugen, bei denen sich eine einzelne Mikrostruktur aus unterschiedlichen diffraktiven und/oder hologrammartigen Gitterstrukturen zusammensetzt. Dabei können sich die Mikrostrukturen in einem sehr genau festlegbaren Raster wiederholen.
  • Außerdem ist die Verwendung von nicht diffraktiven Gitterstrukturen, insbesondere streuenden Gittern, wie z. B. Mattstrukturbildern, zur Herstellung der Mikrostrukturen denkbar.
  • Metallisierte, geprägte Mikrostrukturen dieser Art weisen allerdings den Nachteil auf, dass bei vollflächiger Metallisierung unter Umständen eine fast in allen Bereichen ähnlich hohe Lichtreflexion vorherrscht und damit der Kontrast der Mikrostrukturen im Vergleich zu den umgebenden, nicht geprägten Bereichen nicht optimal ist.
  • Zur Verbesserung des Kontrasts können daher neben oder zusätzlich zu den hologrammartigen Gitterstrukturen spezielle Oberflächenstrukturen verwendet werden, welche die Reflexionseigenschaften einer metallisierten Fläche gezielt absenken und deshalb einen dunklen Farbeindruck vermitteln (so genannte „diffractive black"-Strukturen).
  • Der prinzipielle Schichtaufbau eines derartige Mikrostrukturen aufweisenden Sicherheitselements wird nun am Beispiel eines Sicherheitselements 90 in 11 näher erläutert, bei dem eine Mikrostrukturanordnung mit geprägten Mikrostrukturen 92, z. B. in Form von nicht diffraktiven Gitterstrukturen, ausgebildet ist. Die geprägten Mikrostrukturen 92 sind in eine Prägelackschicht 94, z. B. eine UV-Lackschicht, eingeprägt und auf einem transparenten Trägersubstrat 98, z. B. einer PET-Folie, in der gleichen geometrischen Anordnung wie die Linsenanordnung 12 angeordnet. Dabei kann der Unterschied in der Ortsfrequenz des jeweiligen Rasters der Linsenanordnung und der Mikrostrukturanordnung geeignet gewählt werden.
  • Jede der geprägten Mikrostrukturen 92 bildet für sich genommen jeweils ein Zeichen oder Muster, das in Dimensionen vorliegt, die in etwa denen der Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 entsprechen. Zur Erhöhung des Fälschungsschutzes ist in der auf die geprägten Mikrostrukturen aufgebrachten Metallschicht 95 als weiteres Echtheitsmerkmal ferner eine Aussparung 96, z. B. in Form eines Motivs, vorgesehen.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitselement 90 zeigt bei Betrachtung ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der als nicht diffraktive Gitterstrukturen ausgebildeten Mikrostrukturen 92, das eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte aufweist und die nicht diffraktiven Gitterstrukturen z. B. als eine Folge vergrößerter Mattstrukturbilder zeigt. Diesem Bild als zweidimensionales Bild überlagert kann der Betrachter die als Aussparung 96 vorliegende Information in Originalgröße erkennen.
  • Gemäß einer alternativen, hier nicht gezeigten Variante dieses Ausführungsbeispiels können die geprägten Mikrostrukturen 92 statt mit einer Metallschicht 95 mit einem aufgedampften Dünnschichtaufbau versehen werden. Dadurch erhält man ein weiteres Echtheitsmerkmal in Form eines zusätzlichen Farbkippeffekts.
  • Werden geprägte Mikrostrukturen geeigneter Prägetiefen und Strukturbreiten schräg metallisiert, entstehen je nach Bedampfungswinkel größere oder kleinere nicht metallisierte Bereiche. Der prinzipielle Schichtaufbau eines mit einem solchen Verfahren hergestellten erfindungsgemäßen Sicherheitselements 100 soll nun mit Bezug auf 12 näher erläutert werden.
  • Das Sicherheitselement 100 unterscheidet sich von den vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Sicherheitselementen in der Ausgestaltung der Mikrostrukturanordnung.
  • Die Mikrostrukturanordnung liegt auf einem transparenten Trägersubstrat 108, z. B. einer PET-Folie, vor. Alternativ kann das Trägersubstrat auch eingefärbt sein. Die Mikrostrukturanordnung weist eine Vielzahl von in einen Prägelack 104, z. B. einen UV-Lack, geprägten Mikrostrukturen 106 auf. Die Mikrostrukturen 106 sind dabei in der gleichen geometrischen Anordnung wie die Mikrolinsen einer Linsenanordnung 12 angeordnet und weisen außerdem eine Metallschicht 105 auf, die durch schräge Bedampfung der Mikrostrukturen nur partiell auf diesen vorliegt.
  • Optional können vor Aufbringen einer aktivierbaren Klebstoffschicht 17, die zum Übertragen des Sicherheitselements 100 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung des Sicherheitselements im Papier dient, weitere Schichten, z. B. Farbschichten, auf das Trägersubstrat 108 aufgebracht werden.
  • Daneben kann das Sicherheitselement 100 weitere Echtheitsmerkmale in Form einer maschinenlesbaren Schicht aufweisen, die maschinenlesbare Merkmalsstoffe, beispielsweise magnetische, elektrisch leitfähige, phosphoreszierende oder fluoreszierende Stoffe, enthält. Auch die Prägelackschicht 104 als solche kann maschinenlesbare Merkmalsstoffe enthalten. Beispielsweise können dem Prägelack 104 lumineszierende Stoffe zugesetzt sein.
  • In einer weiteren, hier nicht gezeigten Variante dieses Ausführungsbeispiels ist die Mikrostrukturanordnung nicht wie in 12 gezeigt über eine Klebstoffschicht 11 mit der Linsenanordnung 12 verbunden. Stattdessen sind die Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 und die geprägten Mikrostrukturen 106 auf gegenüber liegenden Seiten des gleichen Trägersubstrats angeordnet.
  • Die 13 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Mikrostrukturanordnung eines Sicherheitselements 120 durch das Zusammenspiel eines Beugungsgitters nullter Ordnung 126 (ZOG-Strukturen) mit einer Mikrostrukturanordnung in Form von gedruckten, absorbierenden mikroskopischen Strukturen bzw. Mikrostrukturen 122 gebildet ist.
  • Das Beugungsgitter nullter Ordnung 126 ist in Form von Rechteckstrukturen in eine Schicht 124, z. B. eine UV-Lackschicht, eingeprägt, wobei die geprägten Rechteckstrukturen noch mit einer hochbrechenden Schicht 127, z. B. aus ZnS oder TiO2, bedampft sind. Auf die nicht geprägte, gegenüber liegende Oberfläche der Schicht 124 ist eine Anordnung von absorbierenden, z. B. schwarzen Mikrostrukturen 122 in einem Raster aufgedruckt, das in Größenordnung und geometrischer Beziehung dem Raster einer Linsenanordnung 12 entspricht, mit der die Mikrostrukturanordnung über eine Klebstoffschicht 11 verbunden ist.
  • Angrenzend an die gedruckten Mikrostrukturen 122 kann ferner noch eine Metallschicht 125 vorgesehen sein, die auf einem Trägersubstrat 128 vorliegt. In der Metallschicht 125 können zudem Aussparungen 129, z. B. in Form eines Motivs, vorgesehen sein.
  • In 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, bei dem die Mikrostrukturanordnung eines Sicherheitselements 130 geprägte Mikrostrukturen 136 aufweist, die hier als Alignment- bzw. Ausrichtungsstrukturen für eine Flüssigkristallschicht dienen. Durch Aufbringen von Flüssigkristallschichten auf ausrichtende, geprägte Mikrostrukturen lassen sich polarisierende Mikrostrukturanordnungen erzeugen, die mithilfe einfacher Verifikationsvorrichtungen, wie z. B. Linearpolarisatoren, sichtbar gemacht werden können.
  • Die auf einem Trägersubstrat 138 angeordnete Alignmentschicht 134 umfasst eine Vielzahl von in einem Raster angeordneten geprägten Mikrostrukturen 136, an denen die darüber angeordnete Schicht 132 aus z. B. nematischem flüssigkristallinem Material ausgerichtet wird. Alternativ kann als Alignmentschicht für die Ausrichtung von Flüssigkristallen auch eine durch Ätzen oder Einritzen hergestellte feinstrukturierte Schicht oder eine entsprechend belichtete Schicht aus einem linearen Photopolymer.
  • Neben einer auf einem Trägersubstrat 14 vorliegenden Linsenanordnung 12, die mit der Flüssigkristallschicht 132 über eine Klebstoffschicht 11 verbunden ist, weist das Sicherheitselement 130 ferner eine Metallschicht 135 auf. Diese kann optional mit Aussparungen, beispielsweise in Form eines Motivs, versehen sein.
  • Mit bloßem Auge sind die geprägten Mikrostrukturen 136 nicht zu erkennen. Ohne Hilfsmittel betrachtet, hat das Sicherheitselement lediglich ein metallisch glänzendes Erscheinungsbild, gegebenenfalls mit Aussparungen. Der gewünschte Vergrößerungseffekt zeigt sich nur bei Betrachtung des Sicherheitselements 130 durch einem Polarisator.
  • Das Sicherheitselement 130 zeigt dann ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der durch die geprägten Mikrostrukturen 136 erzeugten polarisierenden Bereiche, das eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte aufweist, wobei die polarisierenden Bereiche als vergrößerte Zeichen oder Muster in Erscheinung treten.
  • Gemäß einer hier nicht gezeigten Variante dieses Ausführungsbeispiels sind die Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 und die Alignmentschicht 134 mit den geprägten Mikrostrukturen 136 auf gegenüberliegenden Seiten des gleichen Trägersubstrats angeordnet. Entsprechend liegen die Alignmentschicht 134 und die Flüssigkristallschicht in umgekehrter Reihenfolge vor.
  • Ein weiteres, hier nicht gezeigtes Verfahren zur Herstellung von mikroskopischen Strukturen für eine erfindungsgemäße Mikrostrukturanordnung stellt das so genannte Micro Contact Printing (μCP) dar. Dieses erlaubt bereits eine Auflösung von weniger als 1 μm und ist daher für die Herstellung von sehr kleinen, hoch aufgelösten gedruckten mikroskopischen Strukturen besonders geeignet.
  • Bei diesem Verfahren werden die mikroskopischen Strukturen mittels Techniken der Halbleiterstrukturierung hergestellt (Photolithographie, Elektronenstrahllithographie, Ätz- und Lift-Off-Verfahren, Nanoimprint-Lithographie, usw.) und anschließend mit einem Elastomer (z. B. PDMS) abgeformt. Dadurch entsteht ein flexibler, detailliert strukturierter Stempel bzw. Druckzylinder, der bei Verwendung spezieller Druckfarben und Oberflächenbehandlung des Drucksubstrats für den Transfer dünnster Farbschichtdicken geeignet ist.
  • Durch Aufbringen einer geeigneten Farbe mithilfe eines auf diese Weise hergestellten Druckzylinders lassen sich gedruckte mikroskopische Strukturen mit hoher Auflösung erzeugen.
  • Die 15 bis 21 zeigen weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung, bei denen die Mikrostrukturanordnung gedruckte Mikrostrukturen umfasst.
  • Das Ausführungsbeispiel der 15 zeigt ein Sicherheitselement 140 mit einer auf einem Trägersubstrat 14 angeordneten Linsenanordnung 12. Auf der Rückseite des Trägersubstrats 14 sind Mikrostrukturen 142 in einem Raster aufgedruckt, wobei die Mikrostrukturen 142 in Form von Zeichen oder Mustern, z. B. als Buchstaben oder Logos, vorliegen können. Daneben können die gedruckten Mikrostrukturen 142 zwei oder mehr Muster mit unterschiedlicher Farbe und in unterschiedlicher Rasterweite umfassen.
  • Auf die Mikrostrukturen 142 der Mikrostrukturanordnung ist ferner eine reflektierende Metallschicht 145 aufgebracht, die Aussparungen 146, z. B. in Form eines Motivs, aufweist. Derartige Sicherheitselemente erscheinen im Durchlicht opak. Lediglich die Aussparungen 146 sind für den Betrachter erkennbar. Daneben bietet eine solche Ausgestaltung den Vorteil, dass die Metallisierung die optische Brillanz der gedruckten Mikrostrukturen erhöht.
  • Optional kann unter der Metallschicht 145 eine opake, z. B. weiße Farbschicht 144 aufgebracht sein. Daneben kann das Sicherheitselement 140 weitere Echtheitsmerkmale in Form einer maschinenlesbaren Schicht aufweisen, die maschinenlesbare Merkmalsstoffe, beispielsweise magnetische, elektrisch leitfähige, phosphoreszierende oder fluoreszierende Stoffe, enthält. Auch die gedruckten Mikrostrukten 142 als solche können maschinenlesbare Merkmalsstoffe enthalten. Beispielsweise können der Druckfarbe magnetische Pigmente oder Lumineszenzstoffe zugesetzt sein.
  • Auch in diesem Ausführungsbeispiel dient ein geringfügiger Unterschied in den Ortsfrequenzen der Mikrolinsen 112 und der gedruckten Mikrostrukturen 142, der durch die oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden kann, zur Erzeugung des gewünschten Moiré-Vergrößerungseffekts. Entsprechend zeigt das Sicherheitselement 140 bei Betrachtung ein extrem vergrößertes dreidimensionales Bild der gedruckten Mikrostrukturen 142. Dieses weist eine charakteristische Tiefe sowie Bewegungseffekte auf. Dem Betrachter erscheinen die Mikrostrukturen 142 dabei z. B. als vergrößerte Buchstaben- oder Logo-Folge. Es gilt auch hier zu berücksichtigen, dass die Vergrößerungswirkung zunimmt, je kleiner der Unterschied in der Rasterweite der Linsenordnung und der Mikrostrukturanordnung ist. Überlagert zu diesem vergrößerten Bild nimmt der Betrachter die Aussparungen 146 als zweidimensionales Bild, z. B. einen Text, in Originalgröße wahr.
  • Werden die gedruckten Mikrostrukturen 142 zusätzlich oder alternativ mit Lumineszenzfarben hergestellt, treten die vorstehend beschriebenen Vergrößerungseffekte nur bei Bestrahlung mit die Lumineszenzstoffe anregender Strahlung, z. B. mit ultravioletter Strahlung, in Erscheinung.
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung dieses Ausführungsbeispiels können die gedruckten Mikrostrukturen 142 der Mikrostrukturanordnung und die Mikrolinsen 112 der Linsenanordnung 12 auch in einer im Wesentlichen identischen Rasterweite vorliegen. Dazu werden die Mikrostrukturen 142 der Mikrostrukturanordnung genau in der Rasterweite der Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 gedruckt. Auf diese Weise lassen sich Wechselbildeffekte erzielen. Beispielsweise kann dadurch ein so genanntes „Flash"-Bild erzeugt werden. Darunter versteht man ein Bild, bei welchem die Mikrostrukturen für einen Beobachter nur aus einer bestimmten Betrachtungsrichtung sichtbar sind, während die Bildinformation aus allen anderen Richtungen nicht erkennbar ist. Mit anderen Worten, die Mikrostrukturen tauchen für einen Beobachter bei Blickrichtungsänderungen scheinbar aus dem Nichts auf und verschwinden ebenso wieder.
  • Gemäß einer weiteren, in 20 gezeigten Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 200 kann die durch die reflektierende Metallschicht 145 in 15 bereitgestellte Verspiegelung auch durch einen aufgedampften Dünnschichtaufbau 207 bereitgestellt werden. Der Dünnschichtaufbau 207 setzt sich aus einer Absorberschicht 204, einer dielektrischen Abstandsschicht 205 sowie einer Reflexionsschicht 206 zusammen, wobei die Reflexionsschicht 206 gegebenenfalls Aussparungen aufweisen kann. Im Übrigen entspricht der Aufbau des in 20 dargestellten Sicherheitselements 200 dem des Sicherheitselements 140 aus 15.
  • Vor Aufbringen einer aktivierbaren Klebstoffschicht 17, die zum Übertragen des Sicherheitselements 100 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung des Sicherheitselements im Papier dient, können optional weitere Schichten 209, z. B. Farbschichten, auf das Sicherheitselement 200 aufgebracht werden.
  • Neben der gezeigten vollflächigen Ausgestaltung sind auch Varianten denkbar, bei denen sowohl Linsenanordnung 12, die Mikrostrukturanordnung 202 als auch die einzelnen Schichten des Dünnschichtaufbaus 207 nur teilflächig aufgebracht sind.
  • Anstelle eines Dünnschichtelements, wie es in 20 schematisch dargestellt ist, können bereichsweise farbkippende Effektfarben verwendet werden, wodurch sich bereichsweise unterschiedliche Farbkippeffekte erzielen lassen, die außerdem von beiden Seiten aus sichtbar sind.
  • Neben den gezeigten vollflächigen Ausgestaltungsformen sind auch Varianten denkbar, bei denen sowohl die Mikrolinsen der Linsenanordnung, die gedruckten Mikrostrukturen der Mikrostrukturanordnung als auch die reflektierende Schicht nur teilflächig aufgebracht sind.
  • Beispielsweise kann in Bereichen des Sicherheitselements, in denen die Linsenanordnung 12 keine Mikrolinsen 112 aufweist, anstelle einer reflektierenden Metallschicht ein Beugungsgitter vorgesehen sein. Eine solche Ausgestaltung ist in 22 gezeigt.
  • Das in 22 dargestellte Sicherheitselement 220 entspricht im Aufbau im Wesentlichen dem Sicherheitselement 140. Allerdings ist hier zur weiteren Erhöhung des Fälschungsschutzes ein Beugungsgitter 224, beispielsweise ein Prägehologramm, vorgesehen, das in die reflektierende Metallschicht 245 in Bereichen eingeprägt ist, die nicht von den Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 überlagert sind. Ein Betrachter nimmt nun neben dem durch die Linsenanordnung 12 in Zusammenwirkung mit den gedruckten Mikrostrukturen 242 der Mikrostrukturenanordnung erzeugten Vergrößerungseffekt zusätzlich den optisch variablen Effekt des quasi eingebetteten Prägehologramms wahr.
  • Es sind auch Varianten denkbar, bei denen die Metallschicht nicht auf die Mikrostrukturanordnung aufgebracht wird, sondern auf die Profile linsenförmiger Elemente. Mit einer solchen Anordnung aus Mikrohohlspiegeln lassen sich ähnliche Effekte wie mit der in den vorangegangenen Figuren gezeigten Linsenanordnung 12 erzielen.
  • Die Mikrostrukturanordnung enthält bei einem solchen Schichtaufbau in der Regel deckende und transparente Elemente, beispielsweise auf ein transparentes Trägersubstrat gedruckte Mikrostrukturen. Einfallendes Licht fällt durch die transparenten Bereiche auf die Hohlspiegelanordnung und wird dort durch die Ebene der Mikrostrukturanordnung hindurch reflektiert, welche nach dem oben erläuterten Prinzip vergrößert. Das Sicherheitselement zeigt neben einem derartigen Vergrößerungseffekt eine charakteristische Tiefe bzw. ein dreidimensionales Erscheinungsbild sowie Bewegungseffekte. Auch hier erkennt der Betrachter nur das schwebende vergrößerte Bild, nicht hingegen die Mikrostrukturen, die in Dimensionen unterhalb der Auflösungsgrenze des menschlichen Auges vorliegen.
  • Eine solche Ausgestaltung wird nun am Beispiel eines als Transferelement ausgestalteten Sicherheitselements 150 in 16 näher erläutert. Das Transferelement 150 kann in einem Transferprozess auf ein Sicherheitspapier oder Wertdokument übertragen werden. Dabei ist die Schichtenfolge auf einem Trägersubstrat 158 so aufgebaut, dass die Haftung auf dem Trägersubstrat relativ gering ist. Im Einzelfall können hierfür auch Release- bzw. Trennschichten 159 auf dem Trägersubstrat 158 aufgebracht sein. Es wird dann auf das Sicherheitselement 150 eine Klebstoffschicht 157 aufgebracht und das Sicherheitselement auf das Sicherheitspapier oder Wertdokument übertragen. Das Trägersubstrat 158 wird im Allgemeinen abgezogen.
  • Das Transferelement 150 kann aber auch so ausgebildet sein, dass es auf dem Trägersubstrat 158 gut haftet. Das Trägersubstrat verbleibt in diesem Fall dann nach dem Transfer auf dem Sicherheitselement. Mit einem derart ausgestalteten Sicherheitselement lassen sich beispielsweise transparente oder frei tragende Bereiche und insbesondere im Sicherheitspapier vorliegende Fenster überspannen. Je nach Ausgestaltung des Sicherheitselements werden dann gegebenenfalls auf beiden Seiten unterschiedliche optische Erscheinungsbilder sichtbar.
  • Optional kann das Sicherheitselement vor Aufbringen der Klebstoffschicht 157 auch mit einer hier nicht gezeigten Schutzschicht versehen werden.
  • Anstelle einer Linsenanordnung 12 mit Mikrolinsen 112 weist das in 16 dargestellte Transferelement eine Hohlspiegelanordnung 152 mit einer Vielzahl von in eine Folie geprägten linsenförmigen Elementen bzw. Linsenstrukturen auf, die in einem Raster mit fester Geometrie, z. B. in einem hexagonalen Raster angeordnet sind. Alternativ kann die Hohlspiegelanordnung in eine verformbare Prägelackschicht geprägt sein, welche auf einem Trägersubstrat aufgebracht ist. Zur Verspiegelung sind die Profile der Linsenstrukturen der Hohlspiegelanordnung 152 mit einer reflektierenden Metallschicht 155 versehen, die z. B. aufgedampft ist. Im Gegensatz zu lichtbrechenden Mikrolinsen ändern Hohlspiegel beim Einbetten ihre optischen Eigenschaften nur unwesentlich.
  • Darüber hinaus können in die Metallschicht 155 nach einem der oben beschriebenen Verfahren auch Aussparungen 156 in Form von Zeichen oder Muster eingebracht sein.
  • Alternativ kann anstelle der Metallschicht 155 eine Schicht aus hochbrechendem Material, eine gerasterte oder eine sehr dünne, semitransparente Metallschicht vorgesehen sein. Dadurch lassen sich insbesondere Ausgestaltungen realisieren, bei denen die Erkennbarkeit weiterer Echtheitsmerkmale, z. B. Druckbildern, die von einer Richtung 160 aus betrachtet hinter der Verspiegelung liegen, gewährleistet sein soll.
  • Gemäß einer weiteren alternativen, hier nicht gezeigten Variante dieses Ausführungsbeispiels kann die Verspiegelung auch durch einen aufgedampften Dünnschichtaufbau bereitgestellt werden. Man erhält dadurch ein weiteres Echtheitsmerkmal in Form eines zusätzlichen Farbkippeffekts.
  • Der Dünnschichtaufbau kann dabei auf den Linsenstrukturen einerseits in der Reihenfolge Linsenstrukturen, Absorberschicht, dielektrische Abstandsschicht, Reflexionsschicht oder in der Reihenfolge Linsenstrukturen, Reflexionsschicht, dielektrische Abstandsschicht, Absorberschicht aufgebracht sein, wobei in der Reflexionsschicht ferner Aussparungen vorgesehen sein können. Im ersten Fall erhält man Hohlspiegelanordnungen, die mit einer farbkippenden, reflektierenden Schicht versehen sind. Im zweiten Fall erhält man eine metallisch glänzende, reflektierende Hohlspiegelanordnung, wobei man bei Betrachtung von der anderen Seite zusätzlich einen betrachtungswinkelabhängigen Farbkippeffekt erkennen kann.
  • Auf die nicht geprägte Oberfläche der die Linsenstrukturen aufweisenden Schicht ist eine Anordnung von opaken Mikrostrukturen 154 in einem Raster aufgedruckt, das in Größenordnung und geometrischer Beziehung dem Raster der Hohlspiegelanordnung 152 entspricht. Die gedruckten Mikrostrukturen 154 liegen dabei in der Brennebene der Hohlspiegel. Der Abstand vom Hohlspiegelscheitel zu der Ebene der Mikrostrukturen ist gleich dem halben Krümmungsradius der (sphärischen) Hohlspiegel.
  • Auf der Anordnung der gedruckten Mikrostrukturen 154 sowie auf der auf der Rückseite der Hohlspiegelanordnung 152 kann jeweils eine Schutzschicht vorgesehen sein.
  • Darüber hinaus kann das Transferelement 150, wie in 16 dargestellt, als weiteres Echtheitsmerkmal auch neben und/oder zwischen die Linsenstrukturen der Hohlspiegelanordnung 152 eine geprägte diffraktive oder streuende Struktur 164, z. B. ein Prägehologramm oder eine Mattstruktur, umfassen. Die geprägte Struktur 164 kann mit der Metallschicht 155 versehen sein, die gegebenenfalls Aussparungen 156 aufweist.
  • Es können auch interessante Effekte erzielt werden, wenn anstelle einer einzigen Kombination einer Linsenanordnung mit einer Mikrostrukturanordnung eine solche Kombination auf beiden Seiten des Sicherheitselements bereitgestellt wird. Besonders interessante Effekte lassen sich dabei erzielen, wenn Linsenanordnungen mit unterschiedlichen Rasterweiten verwendet werden. Derartige Sicherheitselemente können bevorzugt als Sicherheitsfäden eingesetzt werden, die auf beiden Seiten eines Sicherheitspapiers bzw. Wertdokuments zum Vorschein kommen, oder für Transferelemente, welche über transparenten oder frei tragenden Bereichen zu liegen kommen.
  • Eine solche Ausgestaltung wird nun mit Bezug auf 17 anhand des Sicherheitselements 170 näher erläutert, das im Aufbau im Wesentlichen dem Sicherheitselement aus 15 entspricht. Allerdings sind liegt hier das in 15 dargestellte Sicherheitselement quasi gespiegelt vor. Insbesondere sind auf beiden Seiten des Sicherheitselements Linsenanordnungen 12, 172 vorgesehen, wobei die Linsenanordnung 172 zusätzlich auf einem Trägersubstrat 178 angeordnet ist. Es liegt auf der Hand, dass alternativ oder zusätzlich auch die Linsenanordnung 12 auf einem Trägersubstrat angeordnet sein kann.
  • Des Weiteren umfasst das Sicherheitselement 170 gedruckte Mikrostrukturen 174, 176, wobei die Mikrostrukturen 176 im Wesentlichen nur in den mit einer opaken Metallschicht 175 versehenen Bereichen vorliegen. Dadurch kann der erfindungsgemäße Moiré-Vergrößerungseffekt für die Mikrostrukturen 176 nur mithilfe der Linsenanordnung 172 sichtbar gemacht werden. Der Vergrößerungseffekt für die Mikrostrukturen 174 dagegen kann bei geeigneter Wahl der Mikrolinsen der jeweiligen Linsenanordnung 12, 172 zumindest bereichsweise von beiden Seiten, gegebenenfalls mit unterschiedlicher Vergrößerungswirkung, wahrgenommen werden.
  • Die Metallschicht 175 ist hier nur bereichsweise, z. B. in Form eines Motivs, zwischen den Mikrostrukturen 174 und den Mikrostrukturen 176 vorgesehen und stellt auf diese Weise ein weiteres Echtheitsmerkmal in Form einer visuell prüfbaren, konkreten Information bereit.
  • Der Aufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in einer weiteren Ausgestaltung wird nun mit Bezug auf 18 näher erläutert. 18(a) stellt dabei einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Sicherheitsele ment 180 dar, die 18(b) und (c) zeigen Aufsichten auf spezielle Ausgestaltungen der gedruckten Mikrostrukturen dieses Sicherheitselements.
  • Der in 18(a) gezeigte Schichtaufbau ermöglicht die Realisierung eines Farbkippeffekts. Im Ausführungsbeispiel sind unter den Mikrolinsen einer Linsenanordnung 12 passergenau Mikrostrukturen 182 mit abwechselnd unterschiedlichen Farben in der Rasterweite der Mikrolinsen aufgedruckt, wodurch ein betrachtungswinkelabhängiger Farbkippeffekt entsteht. Durch die Linsen werden blickwinkelabhängig entweder die einen oder die anderen Mikrostrukturen 182 sichtbar.
  • Auf einem Trägersubstrat 188 ist ferner eine reflektierende Metallschicht 185 vorgesehen. In dieser sind zur Erhöhung des Fälschungsschutzes als weiteres Echtheitsmerkmal ferner Aussparungen 183, z. B. in Form eines Motivs, vorgesehen.
  • Optional können vor Aufbringen einer aktivierbaren Klebstoffschicht 17, die zum Übertragen des Sicherheitselements 180 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung des Sicherheitselements im Papier dient, weitere Schichten, z. B. Farbschichten, auf das Trägersubstrat 188 aufgebracht werden.
  • Passt man die gedruckten Mikrostrukturen in der in den 18(b) und (c) gezeigten Weise an die Basisfläche der Mikrolinsen der Linsenanordnung 12 an, lassen die im folgenden beschrieben Effekte erzielen.
  • Durch die Anordnung verschieden farbiger Bereiche in konzentrischen Kreisen in der Mikrostrukturanordnung 184 (18(b)), die an die kreis förmige Basisfläche einer z. B. sphärischen Mikrolinse angepasst ist, erfolgt der Farbkippeffekt unabhängig von der Blickrichtung.
  • Durch die als Rasterpunkte angeordneten verschieden farbigen Mikrostrukturen der Mikrostrukturanordnung 186 in 18(c) kann z. B. ein Farbkippeffekt von grün nach rot bei einer Kippung von Ost nach West und ein Farbkippeffekt von grün nach blau bei einer Kippung von Nord nach Süd erzielt werden.
  • Die Anordnung der farbigen Bereiche in den Mikrostrukturen kann auf verschiedenste Weise gelöst werden. Es sind beispielsweise auch Mikrostrukturanordnungen denkbar, bei denen die Anordnung der verschieden farbigen Bereiche in den Mikrostrukturen durch Kreissegmente oder Linien bereitgestellt wird.
  • Gemäß einer Variante dieses Ausführungsbeispiels kann man einen unter ultravioletter Strahlung betrachtungswinkelabhängigen Farbkippeffekt erzielen, indem die Mikrostrukturen mit zwei oder mehreren unterschiedlichen Lumineszenzfarben gedruckt werden. Ohne Hilfsmittel betrachtet weist das Sicherheitselement dann lediglich ein metallisch glänzendes Erscheinungsbild, gegebenenfalls mit Aussparungen, auf. Der gewünschte Farbkippeffekt zeigt sich hingegen nur bei Bestrahlung des Sicherheitselements mit z. B. UV-Strahlung.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Farbkippeffekten, wie sie mittels Interferenz in Dünnschichtelementen Schichten oder mit Flüssigkristallen erzeugt werden können, die immer eine vorgegebene Abfolge der aufeinander folgenden Farben aufweisen, sind die mithilfe der Mikrolinsen erzeugten Farbkippeffekte frei wählbar. Es lässt sich damit im Wesentlichen jeder beliebige Farbkippeffet erzeugen, d. h. jede beliebige Farbe A kann in irgendeine Farbe B übergehen.
  • Selbstverständlich kann der vorstehend beschriebene Farbkippffekt auch mit dem Effekt der Moiré-Vergrößerung kombiniert werden. Dazu sind die Mikrostrukturen in bestimmten Bereichen passergenau zu den Mikrolinsen der Linsenanordnung angeordnet, während sie in anderen Bereichen in einer im Vergleich zur Linsenanordnung unterschiedlichen Rasterweite vorliegen.
  • Das in 19 dargestellte Sicherheitselement 190 entspricht im Aufbau im Wesentlichen dem Sicherheitselement 140 aus 15. Es umfasst neben einer Linsenanordnung 192, die auf einem Trägersubstrat 194 angeordnet ist, eine Mikrostrukturanordnung 196, die beispielsweise gedruckte Mikrostrukturen aufweist, sowie eine auf einem Trägersubstrat 198 vorliegende Metallschicht 195, die gegebenenfalls Aussparungen enthält.
  • Des Weiteren ist neben oder zwischen den Mikrolinsen der Linsenanordnung 192 eine geprägte diffraktive oder streuende Struktur 199, z. B. eine Mattstruktur oder ein Prägehologramm, vorgesehen, auf die gegebenenfalls eine Metallschicht aufgebracht ist. Die Aufbringung einer Metallschicht auf die geprägte Struktur 199 hat den Vorteil, dass diese besonders gut sichtbar ist. Zur Realisierung transparenter Varianten ist es denkbar, die erwähnte Metallbeschichtung durch hochbrechendene Schichten, z. B. aus ZnS oder TiO2, zu ersetzen.
  • Durch entsprechende Herstellungsverfahren ist es möglich, diffraktive oder streuende Strukturen direkt neben entsprechende Linsenanordnungen zu setzen. Alternativ können die Mikrolinsen der Linsenanordnung bzw. gegebenenfalls die in 16 beschriebenen metallisierten Hohlspiegelanord nungen und die diffraktiven oder streuenden Strukturen auch überlagert werden.
  • Anstelle von geprägten diffraktiven oder streuenden Strukturen können auch Beugungsgitter nullter Ordnung bereichsweise neben einer Linsenanordnung oder in Überlagerung mit dieser vorgesehen sein. Idealerweise werden diese noch mit einer hochbrechenden Schicht, z. B. aus ZnS, TiO2, bedampft. Man erhält dann in dem Bereich, in dem die Beugungsgitter nullter Ordnung liegen, einen Farbeindruck, der sich bei Rotation des Sicherheitselements ändert.
  • Eine weitere Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 210 wird nun mit Bezug auf 21 näher erläutert. Das Sicherheitselement 210 umfasst neben einer auf einem Trägersubstrat 14 angeordneten Linsenanordnung 12 eine Anordnung mit gedruckten Mikrostrukturen 212 sowie eine Metallschicht 215.
  • Zwischen der Mikrostrukturanordnung 212 und der Metallschicht 215 ist ferner eine Schicht 214 aus flüssigkristallinem Material, z. B. aus cholesterischem flüssigkristallinem Material, sowie eine gegebenenfalls bereichsweise vorliegende dunkle, insbesondere schwarze Farbschicht 216 vorgesehen. Die Metallschicht 215 kann, wie in 21 dargestellt, nur bereichsweise vorliegen, gegebenenfalls passergenau zu der dunklen Farbschicht 216, oder als semitransparente oder gerasterte Metallschicht. Eine solche Anordnung bewirkt neben dem oben beschriebenen Moiré-Vergrößerungseffekt außerdem einen Farbkippeffekt.
  • Optional können vor Aufbringen einer aktivierbaren Klebstoffschicht 17, die zum Übertragen des Sicherheitselements 100 auf ein Sicherheitspapier bzw. zur Verbesserung der Haftung des Sicherheitselements im Papier dient, weitere Schichten 219, z. B. Farbschichten, auf das Sicherheitselement 210 aufgebracht werden.
  • Neben der gezeigten vollflächigen Ausgestaltung sind auch Varianten denkbar, bei denen sowohl Linsenanordnung 12, die Mikrostrukturanordnung 212 als auch die Flüssigkristallschicht 214 bzw. die dunkle Farbschicht 216 nur teilflächig aufgebracht sind. Daneben kann der oben beschriebene Schichtaufbau 214, 216 auch anstelle einer Metallschicht auf die Profile der Linsenstrukturen einer Hohlspiegelanordnung aufgebracht werden Es versteht sich, dass die in den vorstehenden Ausführungsbeispielen beschriebenen Sicherheitselemente mit weiteren Schichten, insbesondere mit maschinenlesbaren Schichten kombiniert werden können. Solche Schichten enthalten beispielsweise reflektierende, magnetische, elektrisch leitfähige oder lumineszierende Stoffe.
  • Um Magnetschichten zu verbergen, werden diese idealerweise zwischen zwei opake Schichten eingebettet. Sind auf dem Sicherheitselement bereits metallisierte Bereiche vorhanden, kann die Magnetschicht beispielsweise mithilfe einer Haftvermittlerschicht auf diese übertragen werden. Anschließend kann die Magnetschicht mittels einer weiteren Metallschicht oder einer opaken Farbschicht mit hoher optischer Dichte oder einer Schicht, die z.B. Metallpigmente enthält, abgedeckt werden. Die Magnetbereiche können als durchgehende Bereiche entlang des Sicherheitselements oder in Form einer Codierung vorliegen.
  • Die elektrische Leitfähigkeit kann z. B. über eine durchgehende Metallschicht erreicht werden. Da die Stabilität von Metallschichten gegenüber mechanischen Beanspruchungen oft nicht ausreichend ist, können alternativ oder zusätzlich im Wesentlichen transparente, elektrisch leitfähige Beschichtun gen vollflächig oder bereichsweise auf das Sicherheitselement aufgebracht werden. Diese Schichten haben den Vorteil, dass sie das optische Erscheinungsbild des Sicherheitselements nicht stören.
  • Es können aber auch farbige und/oder metallisch glänzende Beschichtungen verwendet werden. Bei Verwendung von Druckfarben mit Rußpigmenten wird eine damit hergestellte Schicht bevorzugt zwischen zwei opaken Schichten im Sicherheitselement eingebettet, um eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Sicherheitselements zu vermeiden.
  • Daneben können an beliebiger Stelle im Schichtaufbau der erfindungsgemäßen Sicherheitselemente lumineszierende, insbesondere fluoreszierende oder phosphoreszierende Stoffe eingesetzt werden. Insbesondere können solche Stoffe in die Mikrolinsen bzw. Linsenstrukturen von Hohlspiegeln eingebracht werden. Die Mikrolinsen bzw. Linsenstrukturen sind, verglichen mit üblichen Druckfarben, verhältnismäßig dick (mehrere Mikrometer) und bieten daher ausreichend Raum für derartige Stoffe. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die lumineszierenden Stoffe im Wesentlichen optisch transparent sein sollten.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement auch mit einer Schicht kombiniert werden, die phasenschiebende Eigenschaften aufweist. Dazu wird das Sicherheitselement mit einer Schicht aus flüssigkristallinem Material, das diese Eigenschaften aufweist, partiell beschichtet. Insbesondere werden metallisierte Bereiche entweder partiell in Form von Druckmustern mit orientierten Flüssigkristallen beschichtet oder das Sicherheitselement wird vollflächig mit Flüssigkristallen beschichtet, die eine doppelbrechende Eigenschaft aufweisen und deren Hauptachsen bereichsweise in unterschiedlichen Richtungen liegen. Damit kann durch Auflegen von Zirkular- oder Linearpolarisatoren ein sonst nicht sichtbares Muster zum Vorschein gebracht werden.
  • Alternativ kann ein Sicherheitselement auch mit polarisierenden Substanzen beschichtet werden.

Claims (35)

  1. Sicherheitselement zur Absicherung von Wertgegenständen mit wenigstens einem ersten Echtheitsmerkmal, wobei das erste Echtheitsmerkmal eine erste Anordnung mit einer Vielzahl von linsenförmigen Elementen, die in einem ersten Raster vorliegen, und eine zweite Anordnung mit einer Vielzahl von mikroskopischen Strukturen, die in einem zweiten Raster vorliegen, umfasst, wobei die erste und die zweite Anordnung derart angeordnet sind, dass die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung bei Betrachtung durch die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung in Vergrößerung zu sehen sind, und einem zweiten Echtheitsmerkmal, das maschinell und/oder visuell prüfbar und durch die erste Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals unbeeinflusst ist.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Raster des ersten Echtheitsmerkmals feste geometrische Beziehungen aufweisen.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Raster und das zweite Raster des ersten Echtheitsmerkmals eine geringfügig unterschiedliche Rasterweite aufweisen.
  4. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Raster des ersten Echtheitsmerkmals eine im Wesentlichen identische Rasterweite aufweisen und gegeneinander geringfügig gedreht angeordnet sind.
  5. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Raster und das zweite Raster des ersten Echtheitsmerkmals eine im Wesentlichen identische Rasterweite aufweisen.
  6. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasterweite des ersten und zweiten Rasters zwischen ungefähr 3 μm und ungefähr 50 μm, vorzugsweise zwischen ungefähr 5 μm und ungefähr 35 μm, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 10 μm und ungefähr 20 μm liegt.
  7. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Echtheitsmerkmal eine maschinenlesbare Schicht umfasst.
  8. Sicherheitselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die maschinenlesbare Schicht maschinenlesbare Merkmalstoffe, insbesondere reflektierende, magnetische, elektrisch leitfähige, phosphoreszierende, fluoreszierende oder sonstige lumineszierende Stoffe, enthält.
  9. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Echtheitsmerkmal eine zweidimensionale Information enthält.
  10. Sicherheitselement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweidimensionale Information eine motivbildende Schicht umfasst, die in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen vorliegt und/oder Aussparungen in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen aufweist.
  11. Sicherheitselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die motivbildende Schicht eine Reflexionsschicht, vorzugsweise eine Metallschicht, oder eine Druckschicht umfasst.
  12. Sicherheitselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionsschicht durch ein reflektierendes Dünnschichtelement gebildet ist.
  13. Sicherheitselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Dünnschichtelement mit einer Reflexionsschicht, einer Absorberschicht und einer zwischen der Reflexionsschicht und der Absorberschicht angeordneten dielektrischen Abstandsschicht gebildet ist.
  14. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals in Form von Mikrozeichen oder Mikromustern vorliegen.
  15. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die mikroskopischen Strukturen gedruckt sind.
  16. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mikroskopischen Strukturen geprägte Mikrostrukturen, insbesondere linsenförmige Elemente umfassen.
  17. Sicherheitselement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals derart angeordnet sind, dass die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung und die geprägten Mikrostrukturen der zweiten Anordnung als Erhebungen ausgebildet sind, die in die gleiche Richtung zeigen.
  18. Sicherheitselement nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die geprägten Mikrostrukturen linsenförmige Elemente umfassen, die einen sphärischen, trapezförmigen oder dreieckigen Querschnitt haben, und/oder eine Basisfläche in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen aufweisen.
  19. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Echtheitsmerkmal derart zueinander angeordnet sind, dass ein visuell erkennbarer 2D-/3D-Effekt entsteht.
  20. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die mikroskopischen Strukturen linsenförmige Elemente umfassen, die mit einer Reflexionsschicht, vorzugsweise einer Metallschicht beschichtet sind, die Aussparungen in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen aufweist.
  21. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die linsenförmigen Elemente der ersten und gegebenenfalls der zweiten Anordnung kreisförmige oder elliptische Basisflächen aufweisen.
  22. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Anordnung eine Kombination von linsenförmigen Elementen unterschiedlicher Größe und Rasterweite umfasst.
  23. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung und/oder die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung auf einem Trägermaterial angeordnet sind.
  24. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den linsenförmigen Elementen der ersten Anordnung und den mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung eine Abstandsschicht und/oder eine Klebstoffschicht vorgesehen ist.
  25. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung mit einer Schutzschicht versehen sind, wobei die Schutzschicht einen Brechungsindex aufweist, der sich um wenigstens 0,3 von dem Brechungsindex der linsenförmigen Elemente unterscheidet.
  26. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Gesamtdicke von weniger als 50 μm aufweist.
  27. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden, ein Aufreißfaden, ein Sicherheitsband, ein Sicherheitsstreifen, ein Patch oder ein Etikett zum Aufbringen auf ein Sicherheitspapier, Wertdokument oder dergleichen ist.
  28. Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitselements nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 27, bei dem ein erstes Echtheitsmerkmal durch Kombination einer ersten und einer zweiten Anordnung gebildet wird, wobei die erste Anordnung mit einer Vielzahl von linsenförmigen Elemen ten, die in einem ersten Raster vorliegen, über einer zweiten Anordnung mit einer Vielzahl von mikroskopischen Strukturen, die in einem zweiten Raster vorliegen, derart angeordnet wird, dass die mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung bei Betrachtung durch die linsenförmigen Elemente der ersten Anordnung in Vergrößerung zu sehen sind, wobei das erste Echtheitsmerkmal mit wenigstens einem zweiten Echtheitsmerkmal kombiniert wird, das maschinell und/oder visuell prüfbar und durch die erste Anordnung des ersten Echtheitsmerkmals unbeeinflusst ist.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Echtheitsmerkmal derart angeordnet werden, dass ein visuell erkennbarer 2D-/3D-Effekt entsteht.
  30. Verfahren nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die mikroskopischen Strukturen linsenförmige Elemente umfassen, die mit einer Reflexionsschicht, vorzugsweise einer Metallschicht beschichtet werden, wobei in die Reflexionsschicht Aussparungen in Form von Zeichen, Mustern oder Codierungen eingebracht werden.
  31. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den linsenförmigen Elementen der ersten Anordnung und den mikroskopischen Strukturen der zweiten Anordnung eine Abstandsschicht und/oder eine Klebstoffschicht vorgesehen wird.
  32. Sicherheitspapier für die Herstellung von Sicherheits- oder Wertdokumenten, wie Banknoten, Schecks, Ausweiskarten, Urkunden oder dergleichen, das mit einem Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 27 ausgestattet ist.
  33. Sicherheitspapier nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitspapier ein Trägersubstrat aus Papier oder Kunststoff umfasst.
  34. Wertgegenstand, wie Markenartikel, Wertdokument oder dergleichen, mit einem Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 27.
  35. Wertgegenstand nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement in einem Fensterbereich des Wertgegenstands angeordnet ist.
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