DE102005032015A1 - Etui zur Aufnahme einer Arzneimittelpackung sowie deren Verwendung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Etui zur Aufnahme einer Blisterpackung, das eine erste und eine zweite Etuihälfte umfasst. Die Hälften sind aneinander angelenkt. Die erste Etuihälfte ist als Tasche zur Aufnahme der Blisterpackung ausgebildet und weist ein Außenteil und ein inneres Sichtteil sowie erste Durchbrechungen im Sichtteil und zweite Durchbrechungen im Außenteil auf. Die ersten Druchbrechungen fluchten zumindest teilweise mit den zweiten Durchbrechungen, und zwar zumindest dort, wo sich die Behältnisse nach der Aufnahme der Blisterpackung in der Tasche befinden. Die zweite Etuihälfte weist ein erstes Fach zur Aufnahme eines Wochentage anzeigenden ersten Anzeigemittels und erste Fenster für die Anzeige der Wochentage in einer inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte im Bereich des ersten Fachs auf. Die ersten Fenster sind so angeordnet, dass sie mit den Spalten der Behältnisse einer in der Tasche aufgenommenen Arzneimittelpackung fluchten.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etui zur Aufnahme einer in Spalten angeordnete Behältnisse für feste Arzneimittelportionen enthaltenden Arzneimittelpackung, insbesondere zur Aufnahme einer Packung für Mittel zur Empfängnisverhütung oder Hormonersatztherapie.
  • Arzneimittel in fester Form werden üblicherweise in Form von Pillen, Dragees, Kapseln, Tabletten und anderen festen Darreichungsformen zubereitet. Wenn derartige Arzneimittel nicht in einem Gefäß schüttbar konfektioniert angeboten werden, können diese auch in so genannten Blisterpackungen (PTP: push-through pack) zusammengestellt sein. Letztere Packungen bestehen im Allgemeinen aus einer meist durchsichtigen Kunststoffhülle, die Aufnahmemulden für die Arzneimittelportionen aufweist, sowie einer mit dieser Hülle verschweißten Aluminiumfolie. Zum Gebrauch können die Arzneimittelportionen durch Durchdrücken von der Aufnahmemulde aus durch die Aluminiumfolie hindurch, die dabei zerreißt, entnommen werden. Die durch die einzelnen Aufnahmemulden gebildeten Behältnisse schließen die Portionen vom Zeitpunkt des Einschweißens bis zum Gebrauch somit hermetisch ab, so dass die Arzneimittel gegen mechanische und chemische Beeinträchtigungen geschützt sind. Die Behältnisse sind in den Blisterpackungen üblicherweise in Spalten und Reihen angeordnet. Damit ergibt sich bei verständiger Anwendung eine Reihenfolge für die Entnahme der einzelnen Arzneimittelportionen, nämlich eine Entnahme von links oben zeilenweise nach rechts unten.
  • Auch wenn die Blisterpackungen durch das Einschweißen der Arzneimittelportionen gegen mechanische und chemische Einflüsse weitgehend geschützt sind, kann das Arzneimittel im täglichen Gebrauch dennoch leicht beeinträchtigt werden, etwa wenn die Behältnisse durch unachtsame Aufbewahrung beschädigt werden. Außerdem wird häufig gewünscht, dass die Blisterpackung von dritten Personen nicht als Aufbewah rungshülle für Arzneimittel erkannt wird. Aus diesem Grunde hat es nicht an Versuchen gefehlt, die vorgenannten Probleme zu lösen.
  • Üblicherweise werden hierzu Spender für die Blisterpackungen verwendet, die diese gegen Beeinträchtigungen schützen und nach außen hin diskret verbergen, dass darin ein Arzneimittel aufbewahrt wird. Derartige Spender werden beispielsweise in DE 44 29 503 C , JP-A-2002-028 222, JP-A-2002-255 256, JP-A-2003-000 676 und JP-A-2003-092 032 beschrieben. Es handelt sich jeweils um Schachteln oder Faltdeckel bzw. -hüllen, in die die Blisterpackungen eingelegt werden können.
  • Ein weiterer Spender für Blisterpackungen ist in US-A-2004/0188315 gezeigt. Dieser Spender für Blisterpackungen weist einen Gehäusekörper mit einem ersten und einem zweiten plattenförmigen Element zur Aufnahme der Blisterpackung zwischen diesen auf. Das erste Element weist Langlöcher auf, durch die die Aufnahmeräume der Packung hindurch- und aus diesen wieder nach außen herausragen. Die Blisterpackung ist dadurch zwischen den Elementen verschiebbar. Das zweite Element weist Ausgabeteile auf, die den Langlöchern gegenüberliegen und den Positionen der Aufnahmeräume der Blisterpackung entsprechen, wenn diese zu einer vorbestimmten Position verschoben wird. Dadurch wird eine kindersichere Anordnung der Packung in dem Spender erreicht, weil die Tabletten nur dann entnommen werden können, wenn die Blisterpackung in dem Spender die vorbestimmte Position erreicht hat.
  • Trotz der Anordnung der einzelnen Aufnahmemulden in den Blisterpackungen in Spalten und Reihen, die bei verständiger Einnahme der einzelnen Arzneimittelportionen zu einer geordneten Verabreichung führen müsste, hat sich aber herausgestellt, dass ein rigides Einnahmeregime häufig nicht ohne Weiteres eingehalten wird.
  • Als eine erste Ursache ist identifiziert worden, dass die Portionen nicht der Vorschrift gemäß genommen werden. Zwar muss sich in einer Arzneimittel-Umverpackung immer auch eine Gebrauchsanweisung befinden. Falls die Blisterpackung jedoch isoliert gebraucht wird, steht die Anweisung nicht mehr zur Verfügung. Um dieses Problem zu lösen, ist in JP-A-2003-226 360 ein Gehäuse für eine Blisterpackung vorgeschlagen worden, in dem die Blisterpackung selbst und die Gebrauchsanweisung gleichzeitig leicht untergebracht werden können.
  • Als eine zweite Ursache ist identifiziert worden, dass ein Anwender in etlichen Fällen mangels ausreichender Konzentration auf die Einnahme nicht weiß, ob eine Arzneimittelportion zu einem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt bereits genommen wurde oder nicht. Damit besteht die Gefahr, dass entweder in einem bestimmten Zeitraum eine doppelte Dosis oder überhaupt kein Arzneimittel genommen wird. Damit ist eine Therapie in vielen Fällen ernsthaft gefährdet.
  • Zur Lösung dieses Problems wird beispielsweise in JP-A-2001-070 404 (WO 01/00135 A1) vorgeschlagen, eine Halterung für die Blisterpackung vorzusehen, die drei Bereiche aufweist, von denen ein erster Bereich eine Einnahmevorschrift enthält. Ein zweiter und ein dritter Bereich mit matrixartig angeordneten Öffnungen dienen dazu, die Blisterpackung zwischen sich aufzunehmen. Auf wenigstens einem des zweiten und dritten Bereichs sind die Tagesdaten und die Uhrzeiten für die Einnahme zu den einzelnen Öffnungen zugeordnet angebracht.
  • In DE 39 05 351 A ist ferner eine Blisterpackung beschrieben, in diesem Falle zur Aufnahme von Mitteln zur Empfängnisverhütung, die mit Wochentagsangaben versehen ist.
  • Eine weitere Lösung dieses Problems ist in DE 692 20 842 T angegeben. Die dort gewählte Lösung umfasst einen Spender mit einer Tragfläche mit flacher Oberfläche und mehreren durchgehenden Öffnungen und mit einem an der Tragfläche angelenkten Deckel. Die Öffnungen in der Tragfläche sind so angeordnet, dass sie einem ausgewählten Feld von Tabletten in einer Blisterpackung entsprechen. Der Deckel weist ferner einen Randteil auf, der eine größere Fläche hat als die tablettierte Fläche auf der Blisterpackung und ein offenes Fensterteil, wobei das Fensterteil eine kleinere Fläche als die vorbestimmte Fläche der Blisterpackung hat, dessen Fläche aber größer ist als die tablettierte Fläche. Dadurch können die Blisterpackung zwischen der Tragfläche und dem Deckel angeordnet und die Tabletten durch die Öffnungen in der Tragfläche hin durchgedrückt werden, wenn durch das Fenster hindurch auf die Tabletten gedrückt wird. Der Behälter weist einen Tageskalender auf, der auf das Feld der Tabletten ausgerichtet werden kann, um einen ausgewählten Anfangstag auf einer ersten Tablette in dem Feld der Tabletten zu positionieren. In der Nähe des offenen Fensters weist der Deckel ferner einen Zeiger auf, der nach Positionierung der Blisterpackung im Behälter die erste einzunehmende Tablette anzeigt. Zur Positionierung des Tageskalenders ist in einer Platte eine Ausnehmung angeordnet, in dem ein Streifen mit den Tagesangaben, vorzugsweise eine kontinuierliche Schleife, angeordnet ist. Durch einen Schlitz im Randteil des Deckels sind die Tagesangaben sichtbar und können den einzelnen Tabletten in der Blisterpackung zugeordnet werden. Ferner ist in diesem Dokument eine weitere Ausführungsform beschrieben, bei der ein zylindrischer Kalenderbehälter mit einem zylindrischen 7-Tageskalender vorgesehen ist. Jeder Tageskalender beginnt mit einem neuen Tag und kann selektiv auf ein Fenster ausgerichtet werden. Die Tabletten dienen beispielsweise zur Empfängnisverhütung oder Hormon-Ersatztherapie.
  • Eine ähnliche Lösung ist auch in DE 1 909 932 A angegeben: Eine Blisterpackung, enthaltend Tabletten für die orale Kontrazeption, wird in einer Tablettenpackung mit Deckel und Boden untergebracht. Der Boden enthält sieben parallele Reihen von Tablettenplätzen in Form von Öffnungen. Am oberen Ende jeder Reihe befindet sich ein Fenster, durch das eine Aufschrift sichtbar ist, die einen Wochentag darstellt. Die Aufschrift ist auf ein auf einen Zylinder gewickeltes Blatt gedruckt, wobei sich die Wochentage axial entlang des Zylinders erstrecken.
  • Eine weitere vergleichbare Lösung für eine Tagesanzeige ist auch in US-A-3,530,818 angegeben: Der dort beschriebene Behälter umfasst eine Blisterpackung von Tabletten beispielsweise zur oralen Empfängnisverhütung sowie eine damit einstückig verbundene zylindrische Kammer, die sich parallel zu den Reihen der Tablettenräume in den Arzneimittelräumen in der Blisterpackung erstreckt, mehrere Öffnungen in der Kammer, die auf die Räume ausgerichtet sind, sowie ein lang gestrecktes Anzeigerohr, das in der Kammer drehbar angeordnet ist und Wochentagsangaben aufweist, die sich entlang der Achse des Rohres erstrecken und sich mit den Öffnungen in der Kammer in Deckung befinden. Ferner ist auf der Blisterpackung eine Anzeigemarke vorgesehen, die auf eine der Öffnungen ausgerichtet ist. Mit letzterer Anzeige können der Beginn einer Unterbrechung der Einnahme der Tabletten von fünf Tagen eingestellt und daraufhin der erste Tag der erneuten Einnahme nach der Unterbrechung sowie die sich daran anschließenden weiteren Tage einer 21-tätigen Einnahmeperiode automatisch angezeigt und abgelesen werden.
  • Einige der vorgenannten Spender für Blisterpackungen erfüllen zwar die angegebenen Erfordernisse hinsichtlich der geforderten Sicherheit bei der Einnahme der Arzneimittel, indem sie geeignete Hinweise beispielsweise über den Zeitpunkt der Einnahme (Datum, Uhrzeit), zugeordnet zu bestimmten Arzneimittelportionen, geben. Jedoch sind diese Spender, insbesondere wenn eine sichere Einnahme der Arzneimittel gewährleistet werden soll, außerordentlich aufwändig: In einigen Fällen werden aufwendige Spender für die Blisterpackungen eingesetzt. In anderen Fällen sind die Anzeigemittel aufwändig: Im Falle der WO 01/00135 A wird zwar ein Spender angegeben, der leicht herstellbar erscheint. Durch den Aufdruck der Wochentage auf den Spender ist dieser jedoch unflexibel. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Lösung gemäß DE 39 05 851 A .
  • Der vorliegenden Erfindung liegt von daher die Aufgabe zugrunde, ein Etui zu schaffen, das für die Aufbewahrung einer Blisterpackung geeignet ist und die erforderliche mechanische Stabilität und damit Alltagstauglichkeit aufweist, das ferner gewährleistet, dass die dargereichten Arzneimittelportionen in einem durch eine Gebrauchsanweisung vorgegebenen Rhythmus sicher eingenommen werden, und das darüber hinaus sehr leicht und einfach und damit kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgaben werden durch das Etui gemäß Patentanspruch 1 und dessen Verwendung gemäß Patentanspruch 21 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Etui dient zur Aufnahme einer Blisterpackung für Arzneimittel in fester Form, beispielsweise in Form von Pillen, Dragees, Kapseln, Tabletten und anderen festen Darreichungsformen. Als Blisterpackung wird eine Verpackung für feste Arzneimittel bezeichnet, die üblicherweise matrixartig in Spalten und Reihen angeordnete Behältnisse für feste Arzneimittelportionen aufweist, wobei typischerweise jedes dieser Behältnisse eine Arzneimittelportion enthält. Die Packung ist aus mindestens zwei Bestandteilen zusammengefügt, nämlich einem oberen meist durchsichtigen Teil aus tiefgezogener Kunststofffolie, die für die einzelnen Arzneimittelportionen Aufnahmemulden aufweist, und einem unteren Teil, der meist aus Aluminiumfolie besteht. Die Arzneimittelportionen befinden sich nach dem Zusammenfügen der beiden Teile in den die Behältnisse bildenden Aufnahmemulden und können durch Drücken auf die Aufnahmemulden durch die Aluminiumfolie hindurch gestoßen werden, wobei die Aluminiumfolie zerreißt. Beide Seiten können mit geeigneten Aufdrucken versehen werden, wie Hersteller- und Arzneimittelangaben sowie Anwendungshinweisen. Beispiele für Aufdrucke für Anwendungshinweise sind in DE 692 20 842 T angegeben. Die von der Blisterpackung umfassten Arzneimittelportionen dienen vorzugsweise zur Empfängnisverhütung oder zur Hormon-Ersatztherapie.
  • Das erfindungsgemäße Etui weist eine erste und eine zweite Etuihälfte auf, die aneinander angelenkt sind.
  • Die erste Etuihälfte ist als Tasche zur Aufnahme der Blisterpackung ausgebildet und weist ein Außenteil und ein inneres Sichtteil sowie erste Durchbrechungen im Sichtteil und zweite Durchbrechungen im Außenteil auf. Die ersten Durchbrechungen fluchten mit den zweiten Durchbrechungen zumindest teilweise und zwar zumindest dort, wo sich die Behältnisse nach der Aufnahme der Blisterpackung in der Tasche befinden.
  • Die zweite Etuihälfte weist ein erstes Fach zur Aufnahme eines Wochentage anzeigenden ersten Anzeigemittels sowie erste Fenster für die Anzeige der Wochentage in einer inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte im Bereich des ersten Fachs auf. Die ersten Fenster sind so angeordnet, dass sie den Spalten der Behältnisse einer in der Tasche aufgenommenen Blisterpackung zugeordnet sind.
  • Durch die gewählte Ausbildung des Etuis kann eine Blisterpackung leicht auf eine Art und Weise untergebracht werden, dass eine eindeutige Zuordnung von angezeigten Wochentagen zu den Spalten von Behältnissen auf der Blisterpackung möglich ist. In dem die Anzeigemittel austauschbar und variabel in einem geeigneten Fach aufgenommen werden, kann die Blisterpackung mit Einnahmehinweisen fallbezogen eingesetzt werden, d.h. die erste zu nehmende Arzneimittelportion kann mit der zugehörigen Zeitangabe versehen werden, so dass daneben liegende Portionen automatisch folgenden Einnahmezeitpunkten zugeordnet werden.
  • Gleichzeitig ist der Aufbau des Etuis denkbar einfach, so dass dieses kostengünstig herstellbar ist: Beispielsweise kann das Etui aus Karton oder Kunststoff hergestellt werden. Es ist lediglich notwendig, eine entsprechende Tasche zur Aufnahme der Blisterpackung sowie ein erstes Fach für die Aufnahme des ersten Anzeigemittels vorzusehen. Wird das Etui beispielsweise aus Karton hergestellt, so kann dies durch einfaches Ausstanzen, Falzen und Verkleben der einzelnen Bestandteile in geeigneter Form geschehen. Dies ist mechanisiert auf eine äußerst kostengünstige Art und Weise möglich. Trotz der einfachen und damit kostengünstigen Herstellbarkeit erfüllt das erfindungsgemäße Etui die geforderte Funktionalität in einer sicheren Art und Weise.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die zweite Etuihälfte ferner ein zweites Fach sowie mindestens ein zweites Fenster im Bereich des zweiten Fachs auf. Das zweite Fach dient zur Aufnahme eines Wochentagspaare anzeigenden zweiten Anzeigemittels, etwa zur Anzeige einer Arzneimittel-Einnahmeunterbrechung. Das mindestens eine zweite Fenster dient zur Anzeige dieser Wochentagspaare. Das Wochentagspaar bezeichnet zum einen den Wochentag, an dem die letzte Arzneimittelportion der letzten Einnahmephase eingenommen wurde, und zum anderen den Wochentag, an dem die erste Arzneimittelportion der nächsten Einnahmephase genommen werden soll.
  • Wird das in der Blisterpackung enthaltene Arzneimittel beispielsweise zur Kontrazeption angewendet, so sind die Arzneimittelportionen während einer Einnahmephase kontinuierlich etwa im 24-stündigen Rhythmus einzunehmen. Nach typischerweise 21 Tagen wird die Arzneimitteleinnahme abgesetzt. Daran schließt sich ein einnahmefreier (Unterbrechungs-)Zeitraum an. Die zweiten Anzeigemittel dienen dazu, das Ende des einnahmefreien Zeitraumes anzuzeigen, um sicherzustellen, dass die erste Arzneimittel portion in der nächsten Einnahmephase rechtzeitig wieder eingenommen wird. Beispielsweise kann der einnahmefreie Zeitraum 7 Tage betragen. Die zweiten Anzeigemittel zeigen Wochentagspaare an, also im genannten Falle den Wochentag der letzten Einnahme in einer Einnahmephase vor der einnahmefreien Phase und der Wochentag, der 7 Tage nach dem erstgenannten Wochentag liegt. Wird also als erster Wochentag des Wochentagspaares der Wochentag der letzten Einnahme eingestellt, so wird automatisch als zweiter Wochentag des Wochentagspaares der Wochentag der ersten Einnahme der nächsten Einnahmephase angezeigt. Damit ist eine sichere erneute Einnahme nach der Einnahmeunterbrechung gewährleistet. Anstelle der zuvor genannten Zeiträume von 21 Einnahme- und 7 Unterbrechungstagen können bei bestimmten Arzneimitteln für die Kontrazeption auch andere Zeiträume vorgegeben werden, beispielsweise eine Einnahmephase, die mindestens 24 Tage und höchstens 120 Tage andauert, und eine Unterbrechungsphase, die in diesem Falle beispielsweise 4 Tage andauert.
  • Falls der Gesamtzeitraum, der sich aus dem Zeitraum der Einnahmephase und dem Zeitraum der sich daran anschließenden einnahmefreien Phase durch Addition ergibt, nicht einem Vielfachen eines 7-Tages-Rhythmus' entspricht, beginnt die nächste Einnahmephase an einem anderen Wochentag als die letzte Einnahmephase. Aus diesem Grunde muss das erste Anzeigemittel dann bei Beginn der nächsten Einnahmephase so umgestellt werden, dass der erste angezeigte Wochentag dem Wochentag des angezeigten Wochentagspaares des zweiten Anzeigemittels entspricht, der den ersten Einnahmetag der nächsten Einnahmephase anzeigt. Falls der Gesamtzeitraum dagegen eine Anzahl von Tagen umfasst, die durch 7 teilbar ist, ist der Wochentag des ersten Einnahmetages der nächsten Einnahmephase identisch mit dem Wochentag des ersten Einnahmetages der letzten Einnahmephase. In diesem Falle kann das erste Anzeigemittel ohne Umstellung weiter verwendet werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist das erste Fach zum Einschieben des ersten Anzeigemittels ausgebildet und weist einen Schlitz auf. Alternativ könnte das erste Fach auch aufklappbar sein und das erste Anzeigemittel im aufgeklappten Zustand aufnehmen. Allerdings kann ein Aufbau, bei dem das Anzeigemittel in das Fach eingeschoben wird, sehr leicht realisiert werden: Hierzu sind lediglich zwei Lagen eines geeigneten Materials erforderlich, die unter Bildung eines Faches randseitig unlösbar miteinander verbunden werden und nur zu einer Seite einen Schlitz bilden, durch den das Anzeigemittel hindurch in das Fach geschoben werden kann.
  • Ferner kann der Schlitz zur Anlenkung zwischen der ersten und der zweiten Etuihälfte hin offen sein. Dies ermöglicht eine Anordnung der ersten Fenster für das erste Anzeigemittel in geringer Entfernung zu der Blisterpackung, ohne dass das Anzeigemittel andernfalls tief in das Fach hinein geschoben werden müsste, etwa vom gegenüberliegenden Rand aus. In letzterem Falle wäre die Bedienung problematisch, weil ein Austausch und erneutes Einstellen der Wochentage erschwert wäre. Durch die geringe Entfernung zwischen den Fenstern und der Blisterpackung ist eine schnelle und sichere Zuordnung der Fenster zu den jeweiligen Spalten möglich. Außerdem wird gewährleistet, dass das Anzeigemittel nicht ohne weiteres aus dem Etui heraus rutschen und damit verloren gehen kann. Selbst wenn das Anzeigemittel nämlich in dem Fach nicht ausreichend fest gehalten würde, könnte es in dieser Anordnung des Schlitzes nicht aus dem Fach herausfallen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung befindet sich das mindestens eine zweite Fenster in der inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte. Da bereits die ersten Fenster für das erste Anzeigemittel in der inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte angeordnet sind, ist ein Überblick über die Einnahmesituation dadurch einfach durch Aufklappen des Etuis möglich. Wäre das zweite Fenster an der Außenseite der zweiten Etuihälfte angeordnet, wäre eine Orientierung auf beiden Seiten erforderlich.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind zwei zweite Fenster vorgesehen, in denen jeweils einer der Wochentage des Wochentagspaares sichtbar ist. Diese Fenster sind in einem geeigneten Abstand voneinander vorgesehen. Sind alle Wochentage auf dem zweiten Anzeigemittel dargestellt und kann jeweils ein Wochentagspaar den beiden zweiten Fenstern zugeordnet werden, so erscheint das eingestellte Wochentagspaar automatisch, wenn die beiden zweiten Fenster entsprechend zueinander beabstandet sind. Mit dieser Ausführungsform wird die Möglichkeit eröffnet, dass ein Wochentagsstreifen für die Anzeige der Wochentagspaare verwendet wird, der sonst auch als erstes Anzeigemittel eingesetzt wird. Es sind also nicht verschiedene erste und zweite Anzeigemittel notwendig: Indem in dieser Ausführungsform die zweiten Fenster nämlich in dem gewünschten Tagesabstand, beispielsweise 5-Tagesabstand, in die innere Sichtfläche eingebracht werden, wird das gewünschte Wochentagspaar automatisch angezeigt. Alternativ können die Wochentagspaare auf dem Anzeigemittel natürlich auch paarweise übereinander oder nebeneinander dargestellt sein, so dass die Paare dann in einem einzigen Fenster oder in zwei unmittelbar benachbarten, beispielsweise nebeneinander oder übereinander, angeordneten Fenstern erscheinen.
  • Für den Fall, dass die einnahmefreie Phase unterschiedlich lange andauern kann, müssen Maßnahmen vorgesehen werden, um die Wochentagspaare in den zweiten Fenstern auch unter diesen Bedingungen automatisch anzeigen zu können. Hierzu können beispielsweise Streifen als zweite Anzeigemittel mit unterschiedlichen Abständen der dargestellten Wochentage verwendet werden, so dass jeweils unterschiedliche Tagesabstände in zwei zueinander beabstandeten zweiten Fenstern angezeigt werden. Falls zweite Anzeigemittel vorgesehen werden, auf denen die Wochentagspaare unmittelbar nebeneinander oder übereinander angezeigt werden, sind auf unterschiedlichen Anzeigemitteln Wochentagspaare dargestellt, die jeweils eine bestimmte Dauer einer einnahmefreien Phase anzeigen können.
  • Ebenso wie das erste Fach zum Einschieben des ersten Anzeigemittels ausgebildet sein kann, kann auch das zweite Fach zum Einschieben des zweiten Anzeigemittels ausgebildet sein, so dass eine einfache Herstellung möglich wird. Die Vorteile gegenüber einer aufklappbaren Ausführungsform sind bereits hinsichtlich des ersten Faches beschrieben worden. Das zweite Fach weist eine Einführöffnung für das zweite Anzeigemittel auf. Die Einführöffnung kann insbesondere zu einem Außenrand der zweiten Etuihälfte hin offen sein. Dadurch wird eine einfache Erreichbarkeit dieses Faches zum Einschieben bzw. Entnehmen des Anzeigemittels gewährleistet. Zur weiteren Vereinfachung der Handhabung kann die Einführöffnung ferner eine Griffaussparung aufweisen.
  • Die ersten und zweiten Anzeigemittel können vorzugsweise in Form von Streifen ausgebildet sein, nämlich in Form eines Wochentagsstreifen bzw. eines Hinweisstreifens für die Wochentagspaare. Damit wird eine einfache Herstellbarkeit gewährleistet. Die Streifen können beispielsweise aus Papier, Karton, Kunststoff oder Metall sowie aus Composite- (gefüllten, beispielsweise mit zur Verstärkung dienenden Verstärkungsstoffen, insbesondere Fasern, gefüllten) Materialien von Papier, Karton, Kunststoff, Metall untereinander oder mit anderen Materialien oder auch aus Laminaten dieser Materialien bestehen.
  • Eine wesentliche Vereinfachung in der Anwendung wird durch Bilden von Einfalzungen in den Streifen erreicht, so dass diese in Felder aufgeteilt werden, auf denen jeweils die Wochentage bzw. Wochentagspaare angezeigt sind. Dadurch können die Streifen je nach Bedarf auf den gewünschten Wochentag eingestellt werden. Der als erstes Anzeigemittel verwendete Streifen kann beispielsweise eine Wochentagsserie von 13 Tagen, etwa beginnend von So (Sonntag) über Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa, So, Mo, Di, Mi, Do bis Fr, umfassen, so dass alle denkbaren Wochentagsserien einer Woche, beginnend mit einem beliebigen Wochentag, durch Falzen an den Einfalzungen gebildet werden können. Ein derartig gefalzter Wochentagsstreifen kann dann in das erste Fach eingeschoben werden und zeigt die Einnahmetage an, beginnend mit dem gewählten ersten Wochentag. Der als zweites Anzeigemittel gewählte Hinweisstreifen kann wie der vorgenannte Wochentagsstreifen gebildet sein, wobei bei der Bildung des Wochentagspaares dann berücksichtigt werden muss, welcher Unterbrechungszeitraum angezeigt werden soll.
  • Zur leichteren Handhabung des ersten Anzeigemittels kann dieses an einem der Längsränder eine Haltelasche aufweisen. Dadurch kann beispielsweise ein Streifen einfacher in das erste Fach eingeschoben und aus diesem wieder herausgenommen werden.
  • Die Blisterpackung wird von der Tasche in der ersten Etuihälfte aufgenommen. Ebenso wie das erste und das zweite Fach kann auch die Tasche so ausgebildet sein, dass die Blisterpackung in diese einschiebbar ist. Hierzu weist die Tasche eine Einstecköffnung auf. Die Einstecköffnung an der Tasche kann ebenso wie das erste Fach zur Anlenkung zwischen der ersten und der zweiten Etuihälfte hin offen sein. Die sich aus diesen Ausführungsformen ergebenden Vorteile sind dieselben wie im Falle der Einschubfächer.
  • Die Tasche ist vorzugsweise so ausgebildet, dass die davon aufgenommene Packung in der Tasche unverrückbar einrastet. Dies erleichtert die Handhabbarkeit in erheblicher Weise. Insbesondere wird dadurch verhindert, dass die Blisterpackung in der Tasche so verrutscht, dass die Zuordnung zwischen den in den ersten Fenstern angezeigten Wochentagen und den Behältnissen der Blisterpackung verloren geht. Dies würde die Sicherheit der Einnahme erheblich beeinträchtigen.
  • Um ferner eine ausreichende Stabilität des Etuis auch dann noch zu erhalten, wenn dieses auch nach mehrfachem Austausch verbrauchter Blisterpackungen verwendet wird, können die ersten und/oder zweiten Durchbrechungen Langlöcher sein. Falls das Etui und damit die Tasche aus relativ stabilem Material, etwa dickem Karton oder stabilem Kunststoff, hergestellt ist und der Kreisdurchmesser der Durchbrechungen so klein wäre, dass die Behältnisse der Blisterpackung gerade noch in diese hineinragen könnten, wäre ein Einschieben der Blisterpackung schwierig, wenn die Tasche gleichzeitig so eng ausgelegt ist, dass die Blisterpackung am Ort möglichst nicht mehr verschiebbar sein soll. Um die Blisterpackung selbst in einem derartigen Falle einigermaßen einfach in die Tasche einschieben zu können, können zumindest die Durchbrechungen im inneren Sichtteil als Langlöcher ausgeführt werden, durch die die Behältnisse der Blisterpackung hindurchragen sollen. Damit wird die Blisterpackung beim Einschieben in die Tasche gleichsam geführt, weil die Behältnisse in die Langlöcher hineingleiten. Hierzu erstrecken sich die Langlöcher vorzugsweise entlang den Spalten der Behältnisse.
  • Damit die Blisterpackung beim Einschieben in die Tasche ferner unverrückbar einrastet, sind die Behältnisse vorzugsweise erhabene Kuppeln, die nach Aufnahme der Blisterpackung in der Tasche in die Langlöcher hinein- oder durch sie hindurchragen, und sind die Langlöcher genauso lang wie die Spalten der Behältnisse auf der Blisterpackung. Nach dem Einschieben der Packung ragen alle Behältnisse in die Langlöcher hinein. Da wegen der Gleichheit der Längen der Langlöcher und der Spalten der Behältnisse kein Spiel mehr besteht, sitzt die Packung in der Tasche unverrückbar fest.
  • Das Etui kann aus beliebigen Materialen bestehen, beispielsweise aus Papier, Karton, Kunststoff oder Metall sowie aus Composite-Materialien von Papier, Karton, Kunststoff, Metall untereinander oder mit anderen Materialien oder auch aus Laminaten dieser Materialien.
  • Zum Schutz des Etuis sowie zur gefälligen und gegebenenfalls diskreten Gestaltung kann das Etui zusätzlich in einen Schuber eingeschoben werden, der aus einem der vorgenannten Materialien bestehen kann.
  • Anhand der nachfolgenden Figuren wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen im Einzelnen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung eines Etuis mit einer Anzeige der Wochentage und einer Anzeige eines Wochentagspaares;
  • 2: eine Ansicht zum Vorbereiten des Wochentagsstreifens;
  • 3: eine Ansicht zum Einschieben eines Wochentagsstreifens in das erste Fach;
  • 4: eine Ansicht zum Einschieben eines Hinweisstreifens zur Anzeige eines Wochentagspaares.
  • Gleiche Bezugszeichen bezeichnen in allen Figuren dieselben Merkmale.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Etui 1 gezeigt, das eine erste Etuihälfte 2 und eine zweite Etuihälfte 3 aufweist. Die erste und die zweite Etuihälfte sind über eine Anlenkung 10 aneinander angelenkt.
  • Die erste Etuihälfte 2 ist durch ein inneres Sichtteil 4 und ein Außenteil 5 gebildet. Beide Teile sind beispielsweise durch randseitiges Kleben unlösbar miteinander verbunden. Zur Anlenkung 10 hin öffnet sich eine Einstecköffnung 6 zwischen dem inneren Sichtteil und dem Außenteil und bildet den Zugang zu einer Tasche für eine Blisterpackung. Die Packung weist erhabene Behältnisse 60 auf, die Tabletten oder andere feste Darreichungsformen eines Arzneimittels enthalten. Die Blisterpackung kann über die Ein stecköffnung in den die Tasche bildenden Zwischenraum zwischen dem inneren Sichtteil und dem Außenteil eingeschoben werden. Dabei gleiten die Behältnisse der Blisterpackung in die in das innere Sichtteil eingebrachten Langlöcher 7 ein. Die Langlöcher sind in einem Rastermaß im inneren Sichtteil entsprechend den Spalten 61a, 61b, 61c, 61d, 61e, 61f, 61g, in die die Behältnisse auf der Blisterpackung aufgenommen sind, gebildet, so dass alle Behältnisse passgenau in diese Löcher einrasten können. Die Blisterpackung weist sieben Spalten auf, die den sieben Wochentagen entsprechen. Da die Blisterpackung 24 Behältnisse enthält, befinden sich in drei der sieben Langlöcher entsprechend den Spalten 61a, 61b, 61c jeweils vier Behältnisse und in vier Langlöchern entsprechend den Spalten 61d, 61e, 61f, 61g jeweils drei Behältnisse. Die Länge der Langlöcher ist entsprechend angepasst. In das Außenteil sind ferner Löcher eingebracht (nicht dargestellt), die sich an den Stellen befinden, an denen die Behältnisse der Blisterpackung platziert sind. Somit kann eine sich in einem Behältnis befindende Tablette durch Aufdrücken auf das Behältnis durch eine untere Aluminiumfolie, die das Behältnis unten abschließt, und durch diese unteren Löcher herausgedrückt werden.
  • Die zweite Etuihälfte 3 ist wie die erste Etuihälfte 2 aus zwei Teilen gebildet. Das erste Teil bildet eine innere Sichtfläche 11. Das zweite Teil bildet eine Außenfläche (nicht dargestellt). Die beiden Teile sind unlösbar miteinander verbunden, beispielsweise verklebt. Zwischen dem ersten Teil und dem zweiten Teil sind ein erstes Fach 13 und ein zweites Fach 14 gebildet. Das erste Fach ist über einen Schlitz 15 zugänglich, der sich zur Anlenkung 10 hin öffnet. Durch diesen Schlitz kann ein Wochentagsstreifen eingeschoben werden. Zur besseren Handhabbarkeit weist dieser eine Haltelasche 105 auf. Auf dem Wochentagsstreifen sind Wochentage 101a, 101b, 101c, 101d, 101e, 101f, 101g durch erste Fenster 16 angezeigt. Die ersten Fenster sind den Spalten 61a, 61b, 61c, 61d, 61e, 61f, 61g zugeordnet. Ferner sind in der inneren Sichtfläche zweite Fenster 17 eingelassen, durch die angezeigte Wochentagspaare 210a, 210b zu erkennen sind. Diese Wochentagspaare befinden sich auf einem Hinweisstreifen 200, der über eine Einführöffnung 16 in das zweite Fach eingeschoben werden kann.
  • In 2 ist ein Wochentagsstreifen 100 gezeigt. Auf diesem sind Wochentage 101a, 101b, 101c, 101d, 101e, 101f, 101g angezeigt. Falls der erste Einnahmetag nach dem Ende einer einnahmefreien Phase ein Samstag ist, wird der Teil des Streifens, der links von dem Feld mit der Bezeichnung 'Sa' liegt, nach hinten weggeknickt. Ebenso wird mit dem Teil des Streifens verfahren, der rechts von dem Feld mit der Bezeichnung 'Fr' liegt.
  • Ein derartig vorbereiteter Wochentagsstreifen 100 kann wie in 3 gezeigt durch den Schlitz 15 in das zweite Fach in der zweiten Etuihälfte 3 eingeführt werden.
  • Der Hinweisstreifen 200 kann wie in 4 gezeigt von links über die Einführöffnung 18 in das zweite Fach eingeführt werden. Um diesen Streifen in der richtigen Position hinter den zweiten Fenstern 17 zu platzieren, d.h. das richtige Wochentagspaar in den beiden zweiten Fenstern aufscheinen zu lassen, sind in dem Hinweisstreifen Einfalzungen 201 vorgesehen, die dazu diesen, den Streifen, wie gezeigt, an der richtigen Stelle nach hinten wegzuknicken. Indem der Hinweisstreifen dann nur soweit in das zweite Fach eingeführt wird, dass er linksbündig mit der Außenkante der Etuihälfte abschließt, erscheint das gewünschte Wochentagspaar in den Fenstern. Das in dem zweiten Fenster aufscheinende Wochentagspaar gibt nach entsprechender Einstellung den letzten Einnahmetag in einem ersten Feld und automatisch den ersten Einnahmetag der nachfolgenden Einnahmephase in einem zweiten Feld an.

Claims (21)

  1. Etui zur Aufnahme einer in Spalten angeordnete Behältnisse für feste Arzneimittelportionen enthaltenden Arzneimittelpackung, umfassend eine erste und eine zweite Etuihälfte, die aneinander angelenkt sind, wobei a) die erste Etuihälfte i. als Tasche zur Aufnahme der Arzneimittelpackung ausgebildet ist und ii, ein Außenteil und ein inneres Sichtteil sowie erste Durchbrechungen im Sichtteil und zweite Durchbrechungen im Außenteil aufweist, wobei die ersten Durchbrechungen mit den zweiten Durchbrechungen zumindest teilweise fluchten und zwar zumindest dort, wo sich die Behältnisse nach der Aufnahme der Arzneimittelpackung in der Tasche befinden, und b) die zweite Etuihälfte aufweist: i. ein erstes Fach zur Aufnahme eines Wochentage anzeigenden ersten Anzeigemittels und ii. erste Fenster für die Anzeige der Wochentage in einer inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte im Bereich des ersten Fachs, wobei die ersten Fenster so angeordnet sind, dass sie den Spalten der Behältnisse einer in der Tasche aufgenommenen Arzneimittelpackung zugeordnet sind.
  2. Etui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Etuihälfte ferner c) ein zweites Fach zur Aufnahme eines Wochentagspaare anzeigenden zweiten Anzeigemittels zur Anzeige einer Arzneimittel-Einnahmeunterbrechung sowie mindestens ein zweites Fenster zur Anzeige der Wochentagspaare im Bereich des zweites Fachs aufweist.
  3. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimittelpackung in der Tasche unverrückbar einrastbar ist.
  4. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Durchbrechungen Langlöcher sind.
  5. Etui nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Langlöcher entlang den Spalten der Behältnisse erstrecken.
  6. Etui nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse erhabene Kuppeln sind, die nach Aufnahme der Arzneimittelpackung in der Tasche in die Langlöcher hinein- oder durch sie hindurchragen und dass die Langlöcher genauso lang sind wie die Spalten der Behältnisse.
  7. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche zum Einschieben der Arzneimittelpackung ausgebildet ist und eine Einstecköffnung aufweist.
  8. Etui nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung zur Anlenkung zwischen der ersten und der zweiten Etuihälfte hin offen ist.
  9. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Fach zum Einschieben des ersten Anzeigemittels ausgebildet ist und einen Schlitz aufweist.
  10. Etui nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz zur Anlenkung zwischen der ersten und der zweiten Etuihälfte hin offen ist.
  11. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das mindestens eine zweite Fenster in der inneren Sichtfläche der zweiten Etuihälfte befindet.
  12. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei zweite Fenster vorgesehen sind, in denen jeweils ein Wochentag der Wochentagspaare sichtbar ist.
  13. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Fach zum Einschieben des zweiten Anzeigemittels ausgebildet ist und eine Einführöffnung aufweist.
  14. Etui nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführöffnung zu einem Außenrand der zweiten Etuihälfte hin offen ist.
  15. Etui nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführöffnung eine Griffaussparung aufweist.
  16. Etui nach einem der Ansprüche 2-15, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines des ersten und zweiten Anzeigemittels in Form eines Streifens ausgebildet ist.
  17. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifen durch Einfalzungen in Felder aufgeteilt ist, auf denen jeweils die Wochentage bzw. Wochentagspaare angezeigt werden.
  18. Etui nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Anzeigemittel an einem der Längsränder eine Haltelasche aufweist.
  19. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arzneimittelpackung 24 Behältnisse aufweist.
  20. Etui nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Arzneimittelpackung enthält.
  21. Verwendung des Etuis nach einem der Ansprüche 1-21 zur Aufnahme einer Arzneimittel zur Empfängnisverhütung oder Hormonersatztherapie enthaltenden Arzneimittelpackung.
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