DE102005049516B4 - Fahrzeugmultimediasystem mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus - Google Patents

Fahrzeugmultimediasystem mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus Download PDF

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Abstract

Fahrzeugmultimediasystem (10) mit Sicherheitsverriegelungsmechanismus, umfassend – eine tragba Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit (12) oder von biometrischen Daten; und – eine Docking-Station (13), die derart konfiguriert ist, dass die tragbare Multimediaeinheit (12) darin verriegelbar ist und die Docking-Station (13) ein Hauptgestell (14) mit einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit (12) umfasst und das Hauptgestell (14) eine Verriegelungseinrichtung (34) für die Sicherung der tragbaren Multimediaeinheit (12) am Hauptgestell (14) und einen Mikroprozessor (36) für die Kommunikation mit der Verriegelungseinrichtung (34) und dem Sensor enthält, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (36) für den Empfang eines Signals vom Sensor und zum Entriegeln der Verriegelungseinrichtung (34) konfiguriert ist, um aufgrund des Signals des Sensors das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit (12) vom Fahrzeugmultimediasystem (10) zu ermöglichen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeugmultimediasystem mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus für tragbare Multimediaeinheiten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Multimedia- oder Unterhaltungssysteme werden in Fahrzeugen immer häufiger verwendet. Es stehen mehrere aktuelle Fahrzeugunterhaltungs- oder -multimediasysteme von Kraftfahrzeugerstausstattern oder -zubehörlieferanten zur Verfügung. Einige Fahrzeugmultimediasysteme stellen eine tragbare Multimediaeinheit bereit, die in einem Fahrzeug an einer Docking-Station angebracht und nach Gebrauch von dort wieder entfernt werden kann. Solche Systeme ermöglichen jedoch weder ein sicheres Entfernen noch ein einfaches Transportieren der tragbaren Multimediaeinheit.
  • Aktuelle Fahrzeugmultimediasysteme sind zwar zweckentsprechend, können jedoch verbessert werden. Bei vielen Multimediasystemen fehlt zum Beispiel eine sicherheitsrelevante Ausstattung für den Transport der entsprechenden Multimediaeinheit hin zum und weg vom fahrzeugeigenen System. Einige Fahrzeugmultimediasysteme lassen das Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Gebrauchs des Systems oder des Fahrzeugs zu. In einem Beispiel ist eine Multimediaeinheit an einem Teil des Multimediasystems am Dachhimmel angebracht, wobei die Multimediaeinheit durch Rasten gehalten wird. Solche Rasten können jedoch zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Gebrauchs des Fahrzeugs von der Multimediaeinheit gelöst werden. In einem anderen Beispiel fehlt solchen Systemen die Zuverlässigkeit gegen unbeabsichtigtes Lösen und unerwünschtes Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit in bestimmten Situationen, z. B. bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten. Das ist nicht wünschenswert.
  • In der WO 00/38951 A1 ist ein Videoanzeigesystem eines Fahrzeugs beschrieben. Dieses Videoanzeigesystem umfasst ein Gehäuse und eine Bildschirmkonsole, die einen mit dem Gehäuse verbundenen Bildschirm aufweist. Eine digitale Videoabspieleinheit ist entweder im Gehäuse oder in der Bildschirmkonsole positioniert. Die Bildschirmkonsole ist beweglich am Gehäuse angebracht. Das Videoanzeigesystem ist über Verriegelungsbaugruppen lösbar an einem Andockteil befestigt, welches mit der Bildschirmkonsole schwenkbar gekoppelt ist. Auf diese Weise kann das Videoanzeigesystem vom Andockteil für den Einsatz außerhalb des Fahrzeugs entfernt werden. Innerhalb der Verriegelungsbaugruppe ist ein Tastenteil mit einem Verriegelungsarm verbunden, der ein Einrastteil in einem Arretierungsteil am Gehäuse hält und durch Betätigung des Tastenteils daraus gelöst werden kann. Eine solche mechanische Arretierungsvorrichtung ist jedoch nur unzureichend gegen ein ungewolltes Lösen gesichert.
  • Die EP 1 494 106 A1 beschreibt eine Befestigung eines Computers an einer Andockstation mit Halteelementen als verschiebbare Klammern oder Bügel. Diese Klammern bzw. Bügel sind neben ihrer unsicheren Verwendung jedoch nur sehr umständlich handhabbar. Die US 6,443,574 B1 beschreibt ein Unterhaltungssystem in einem Fahrzeug. Das Unterhaltungssystem beinhaltet ein Abspielgerät, einen Videoanzeigebildschirm, einen mechanischen Schalter, Elektronik, eine Gehäuseeinheit und zumindest eine Andockstation. Das Unterhaltungssystem kann an der Andockstation des Fahrzeugs betrieben und von dieser entfernt werden. Die Andockstation umfasst eine Schienenstruktur, die einen Sockel und zwei gegenüberliegende Arme aufweist. Die gegenüberliegenden Arme wirken derart zusammen, dass sie das Gehäuse mittels einer Gleitbewegung zwischen den Armen aufnehmen können. Aus der DE 696 37 069 T2 ist ein Fahrzeugunterhaltungssystem bekannt, das an einer Aufnahmeeinrichtung angebracht werden kann. Das Fahrzeugunterhaltungssystem umfasst unter anderem eine Grundeinheit, eine mit der Grundeinheit abnehmbare Blende, ein Unterhaltungs-Abspielgerät und einen Prozessor, der in oder an der Blende zum Bilden eines Blendenmoduls angeordnet ist. Der Prozessor ist mit einer Verriegelungseinheit verbunden, wobei der Prozessor zum Steuern des Unterhaltungs-Abspielgeräts ausgestaltet ist, wenn ein Blendenmodul an der Grundeinheit angebracht ist. Die Blende weist eine Kopplungsanordnung auf, die ein Anbringen der Blende an oder ein Abnehmen der Blende von der Grundeinheit des Fahrzeugunterhaltungssystems ermöglicht.
  • In der DE 197 37 322 A1 werden ein Audioradiogehäuse und ein Bedienteil beschrieben, wobei das Bedienteil über einen Schnappmechanismus, eine magnetische Fixierung oder eine Kombination aus einem Schnappmechanismus und einer magnetischen Fixierung am Audioradiogehäuse befestigbar ist. Ist das Bedienteil vom Autoradio gelöst, können Signale zwischen den Mikroprozessoren mittels Infrarotstrahlung übertragen werden. Ist das Bedienteil mit dem Autoradiogehäuse verbunden, erfolgt die Kommunikation über eine Kontaktleiste. Der Nachteil der beiden zuletzt beschriebenen Vorrichtungen besteht darin, dass ein Abnehmen oder Anbringen der Multimediaeinheit erst im Nachhinein registriert werden kann. Die DE 102 19 249 A1 beschreibt eine Sicherheitseinheit, bei der eine Funktion eines elektrischen Geräts bei einer Übereinstimmung der biometrischen Daten mit gespeicherten Daten freigegeben wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht im Bereitstellen eines Fahrzeugmultimediasystems mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus, der ein unbeabsichtigtes Lösen einer tragbaren Multimediaeinheit vom Fahrzeugmultimediasystem vermeidet.
  • Die Erfindung stellt allgemein eine Sicherheitsverriegelungsausstattung für ein Fahrzeugmultimediasystem bereit. Die Erfindung löst die Probleme, die mit dem unbeabsichtigten Lösen einer tragbaren Multimediaeinheit von einer Docking-Station des Systems verbunden sind. Die Erfindung bietet außerdem eine Antwort auf die Probleme, die mit einem unerwünschten Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit bei bestimmten Gelegenheiten, z. B. beim Führen des Fahrzeugs oder wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, verbunden sind.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch ein Fahrzeugmultimediasystem mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus gelöst. Das System umfasst eine tragbare Multimediaeinheit mit einem Sensor für das Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit oder von biometrischen Daten. Das System umfasst außerdem eine Docking-Station, die so konfiguriert ist, dass die tragbare Multimediaeinheit darin verriegelbar ist. Die Docking-Station umfasst ein Hauptgestell mit einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit. Das Hauptgestell enthält eine Verriegelungseinrichtung für die Sicherung der tragbaren Multimediaeinheit am Hauptgestell und einen Mikroprozessor für die Kommunikation mit der Verriegelungseinrichtung und dem Sensor. Der Mikroprozessor ist erfindungsgemäß für den Empfang eines Signals vom Sensor und zum selektiven Entriegeln der Verriegelungseinrichtung konfiguriert, um aufgrund des Signals des Sensors das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit vom Fahrzeugmultimediasystem zu ermöglichen.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Multimediasystem einen mit der Docking-Station am Hauptgestell schwenkbar verbundenen beweglichen Boden für das Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit am Hauptgestell, wobei der bewegliche Boden an den Innenseiten des Hauptgestells befestigte Schwenkstangen enthält und jede Schwenkstange zum Wegfedern vom Hauptgestell konfiguriert ist. Dadurch ist bei entfernter oder nicht angebrachter Multimediaeinheit der Boden vom Hauptgestell weggeschwenkt, was das Anbringen einer Multimediaeinheit ermöglicht. Des Weiteren umfasst das Multimediasystem gemäß dieser Ausgestaltung eine an der Docking-Station befestigte Abdeckung zum Abdecken des Hauptgestells.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Multimediasystem außerdem ein Gleitelement, das am Hauptgestell verschiebbar befestigt ist und ein mit der tragbaren Multimediaeinheit kooperierendes Einrastende zum Verriegeln der tragbaren Multimediaeinheit an der Docking-Station hat, um die tragbare Multimediaeinheit an die Docking-Station anzuschließen. Das Gleitelement hat ein als Verschiebetaste ausgebildetes Ende für das Verschieben des Gleitelements relativ zum Hauptgestell. Das Gleitelement hat eine in Längsrichtung geformte Rastung. Das Multimediasystem umfasst außerdem ein Magnetventil mit einem beweglichen Schaft, der zum Definieren einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung mit der Rastung kooperiert. Das Magnetventil steht in elektrischer Kommunikation mit dem Mikroprozessor, um den Schaft, basierend auf der vom Sensor erfassten mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit oder auf den durch den Sensor erfassten biometrischen Daten, zu bewegen.
  • Vorzugsweise ist der Mikroprozessor auf einer Leiterplatte angeordnet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der Mikroprozessor einen IR/HF-Sender und einen IR/HF-Empfänger, um den Fernzugriff und die Fernsteuerung über Fernbedienungen zu ermöglichen. Bevorzugt ist als Multimediaeinheit eine DVD-Einheit vorgesehen. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Sensor für das Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit ein Drucksensor, der für das Erfassen des Abstützungsdrucks auf die tragbare Multimediaeinheit konfiguriert ist, wenn diese in der Docking-Station angedockt ist. Der Abstützungsdruck liegt vorzugsweise zwischen 13,789 kPa und 27,579 kPa (2 und 4 psi).
  • Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Entriegeln einer tragbaren Multimediaeinheit an einer Docking-Station in einem Fahrzeug. Das Verfahren umfasst das Erfassen eines auf die mechanische Einwirkung auf die tragbare Multimediaeinheit hindeutenden Parameters oder von biometrischen Daten durch einen Sensor und den Empfang eines Signals vom Sensor durch einen für die Kommunikation mit einer Verriegelungseinrichtung und dem Sensor vorgesehenen Mikroprozessor. Das Verfahren umfasst außerdem das Schalten der tragbaren Multimediaeinheit aus einer Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung über den Mikroprozessor, sodass die tragbare Multimediaeinheit aus der Docking-Station entfernt werden kann, wenn der auf die mechanische Einwirkung hindeutende Parameter einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder bestimmte biometrische Daten erfasst werden. Das Verfahren umfasst außerdem das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit von der Docking-Station. Als auf die mechanische Einwirkung hindeutender Parameter dient entsprechend einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens der Druck, der auf die tragbare Multimediaeinheit wirkt, wobei der festgelegte Schwellenwert vorzugsweise 206,843 kPa (30 psi) beträgt.
  • Entsprechend einer Ausführungsvariante umfasst das erfindungsgemäße Verfahren außerdem die folgenden Schritte:
    • – Bereitstellen einer tragbaren Multimediaeinheit, die innerhalb der Docking-Station angedockt wird;
    • – Erfassen der Ausrichtung der tragbaren Multimediaeinheit zur Docking-Station, wobei erfasst wird, ob die tragbare Multimediaeinheit richtig in der Docking-Station angedockt ist; und
    • – Versorgen des Multimediasystems mit Energie, wenn die tragbare Multimediaeinheit richtig in der Docking-Station angedockt ist.
  • Der Schritt des Schaltens umfasst gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des Verfahrens die folgenden Einzelschritte:
    • – Bestimmen des Fahrzeugstatus, wobei bestimmt wird, ob sich das Fahrzeug in Bewegung befindet oder, wenn nicht, ob das Fahrzeug in oder außer Betrieb gesetzt ist; und
    • – Schalten der tragbaren Multimediaeinheit in die Entriegelungsstellung, wenn sich das Fahrzeug nicht in Bewegung befindet und es eingeschaltet ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung umfasst das Verfahren darüber hinaus die folgenden Schritte:
    • – Bestimmen des Fahrzeugstatus, wobei bestimmt wird, ob sich das Fahrzeug in Bewegung befindet oder, wenn nicht, ob das Fahrzeug in oder außer Betrieb gesetzt ist, und Bestimmen des Status des Fahrzeugmultimediasystems, wobei bestimmt wird, ob die tragbare Multimediaeinheit in der Docking-Station angedockt ist; und
    • – Auslösen eines Alarms, wenn bei ausgeschaltetem Fahrzeug die tragbare Multimediaeinheit aus der Docking-Station entfernt worden ist.
  • Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 ist eine Ansicht eines einsatzbereiten Multimediasystems entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht des in 1 dargestellten Multimediasystems.
  • 3 ist eine Explosionsdarstellung des in 2 dargestellten Multimediasystems.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht einer Docking-Station der in 2 dargestellten Multimediaeinheit.
  • 5 ist eine herausgelöste Ansicht der Docking-Station und einer tragbaren Multimediaeinheit entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung.
  • 6 ist eine perspektivische Teilansicht der Docking-Station, in der eine einer Ausgestaltung der Erfindung entsprechende Rasteinrichtung der Docking-Station dargestellt ist.
  • 7a ist eine perspektivische Teilansicht der Docking-Station, in der ein Verriegelungsmechanismus in einer verriegelten Stellung dargestellt ist.
  • 7b ist eine perspektivische Teilansicht der Docking-Station, in der ein Verriegelungsmechanismus in einer entriegelten Stellung dargestellt ist.
  • 8a ist eine andere perspektivische Teilansicht der Docking-Station, in der ein optischer Sensor in der verriegelten Stellung dargestellt ist.
  • 8b ist eine andere perspektivische Teilansicht der Docking-Station, in der ein optischer Sensor in der entriegelten Stellung dargestellt ist.
  • 9 ist ein Blockschaubild eines Sicherheitsverriegelungsmechanismus des Fahrzeugmultimediasystems entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung.
  • 10 ist ein Flussdiagramm, das ein einer Ausgestaltung der Erfindung entsprechendes Verfahren des Verriegelns einer tragbaren Multimediaeinheit an einer Docking-Station in einem Fahrzeug zeigt.
  • Die Erfindung stellt allgemein ein Fahrzeugmultimediasystem mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus für eine tragbare Multimediaeinheit des Systems bereit. Die Erfindung löst allgemein die mit dem unbeabsichtigten Lösen der tragbaren Multimediaeinheit von einer Docking-Station des Systems verbundenen Probleme. Die Erfindung schränkt im Wesentlichen das Entfernen oder das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit von der Docking-Station ein, wenn das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit vom System möglicherweise unsicher ist. Das wird verwirklicht, indem erfasst wird, ob eine mechanische Einwirkung, z. B. durch Druck, auf die tragbare Multimediaeinheit in dem Zeitpunkt einwirkt, in dem ein (beabsichtigter oder unbeabsichtigter) Versuch zum Entfernen der tragbaren Einheit unternommen wird. Der Sicherheitsverriegelungsmechanismus ist eine Ausstattung, die ein unbeabsichtigtes Lösen der tragbaren Multimediaeinheit vom System oder einen beabsichtigten Versuch zum Entfernen der tragbaren Einheit verhindert, wenn es möglicherweise unsicher ist.
  • Die 1 und 2 stellen ein Fahrzeugmultimediasystem 10 mit einem Sicherheitsverriegelungsmechanismus entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung dar. Wie dargestellt, ist das Fahrzeugmultimediasystem 10 vorzugsweise innerhalb einer Innenverkleidung oder am Dachhimmel eines Fahrzeugs befestigt. In dieser Ausgestaltung ist das Multimediasystem 10 am Dachhimmel 11 des Fahrzeugs befestigt. Das Multimediasystem 10 umfasst vorzugsweise eine tragbare Multimediaeinheit 12 und eine Docking-Station 13, die so konfiguriert ist, dass die tragbare Multimediaeinheit 12 darin verriegelt wird. In dieser Ausgestaltung ist die tragbare Multimediaeinheit 12 ein DVD-Player/Recorder. Die tragbare Multimediaeinheit 12 kann jedoch eine beliebige andere geeignete tragbare Multimedia-/Unterhaltungseinheit sein, wie z. B. ein CD-Player oder eine Videospieleinheit.
  • Die tragbare Multimediaeinheit 12 hat vorzugsweise einen Sensor (siehe 9) für das Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit 12 oder von biometrischen Daten, wenn sich die tragbare Multimediaeinheit 12 innerhalb der Docking-Station 13 befindet. Wie nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, ist das Fahrzeugmultimediasystem 10 in der Lage, den Abstützungsdruck auf die tragbare Multimediaeinheit 12, z. B. die darauf platzierte Hand eines Nutzers, so zu erfassen und zu bestimmen, dass ein sicheres Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit 12 erfolgen und ein unbeabsichtigtes oder unerwünschtes Lösen der Einheit vermieden werden kann.
  • In dieser Ausgestaltung ist der Sensor ein Drucksensor, der zum Erfassen des Abstützungsdrucks auf die tragbare Multimediaeinheit 12 konfiguriert ist, wenn diese in der Docking-Station 13 angedockt ist. Es ist jedoch selbstverständlich, dass jeder andere geeignete Sensor, wie z. B. ein biometrischer Sensor, zum Erfassen der Abstützung verwendet werden kann, ohne dass vom Geltungsbereich oder Sinn der Erfindung abgewichen wird. In dieser Ausgestaltung ist der Sensor zum Erfassen eines auf die tragbare Multimediaeinheit 12 einwirkenden Abstützungsdrucks zwischen etwa 2 und 4 psi (pounds per square inch) (zwischen etwa 13,789 kPa und 27,579 kPa) und stärker bevorzugt von etwa 3 psi (etwa 20,684 kPa) konfiguriert.
  • 3 zeigt die ein Hauptgestell 14 umfassende Docking-Station 13. In dieser Ausgestaltung enthält das Hauptgestell 14 vier Seitenelemente 16, deren nebeneinander liegende Enden zwecks Bildung einer Aufnahmeeinrichtung 20 verbunden sind. Das Hauptgestell 14 ist vorzugsweise zum Aufnehmen und Sichern der tragbaren Multimediaeinheit 12 konfiguriert. Wie nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, ist das Hauptgestell 14 zum Aufnehmen, Sichern und Lösen der tragbaren Multimediaeinheit 12 an der Aufnahmeeinrichtung 20 während des Gebrauchs der Einheit konfiguriert.
  • Die 3 und 4 zeigen das Multimediasystem 10, das außerdem einen beweglichen Boden 22 enthält, der mithilfe geeigneter Mittel mit der Docking-Station 13 an der Aufnahmeeinrichtung 20 schwenkbar verbunden ist. In dieser Ausgestaltung ist der bewegliche Boden 22 für das Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit 12 am Hauptgestell 14 abgefedert. Wie dargestellt, enthält der bewegliche Boden 22 an den Innenseiten 26 des Hauptgestells 14 befestigte Schwenkstangen 24. Jede Schwenkstange 24 ist vorzugsweise zum Wegfedern vom Hauptgestell 14 konfiguriert, wodurch der Raum beansprucht wird, der andernfalls durch die tragbare Multimediaeinheit 12 eingenommen wird, wenn sie an der Docking-Station 13 angebracht ist. Außerdem hat jede Schwenkstange 24 an einem der Enden befestigte Dämpfer 27, um das weg vom Hauptgestell 14 wirkende Schwenkmoment des beweglichen Bodens 22 zu dämpfen, wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 aus der Docking-Station 13 entfernt wird. Wie in den 1 bis 4 dargestellt, umfasst das Multimediasystem 10 außerdem eine an der Docking-Station 13 befestigte Abdeckung 30 zum Abdecken des Hauptgestells 14. Die Abdeckung 30 bietet der Docking-Station 13 Schutz vor äußerem Verschleiß und verleiht dem Multimediasystem 10 ein ansprechendes Erscheinungsbild. Die Abdeckung 30 enthält vorzugsweise ein Infrarot-(IR-) oder ein Hochfrequenz-(HF-)Fenster 32, um IR- oder HF-Signale für die Funktauglichkeit des Multimediasystems 10 passieren zu lassen. In dieser Ausgestaltung ist der abgefederte bewegliche Boden 22 so konfiguriert, dass er zur Außenfläche der Abdeckung 30 fluchtet, wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 im Multimediasystem 10 fehlt.
  • Wie in den 3 bis 6 dargestellt ist, enthält das Hauptgestell 14 eine Verriegelungseinrichtung 34 für die Sicherung der tragbaren Multimediaeinheit 12 am Hauptgestell 14 und einen Mikroprozessor 36 für die Kommunikation mit der Verriegelungseinrichtung 34 und dem Sensor. Der Mikroprozessor 36 wird zwar vorzugsweise durch eine Leiterplatte begrenzt, kann jedoch jeder beliebige geeignete Prozessor sein. In dieser Ausgestaltung ist der Mikroprozessor 36 an einem der Seitenelemente 16 des Hauptgestells 14 befestigt. Der Mikroprozessor 36 ist für den Empfang eines Signals vom Sensor und zum selektiven Entriegeln der Verriegelungseinrichtung 34 konfiguriert, um das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit 12 vom Fahrzeugmultimediasystem 10 zu ermöglichen.
  • In dieser Ausgestaltung enthält die Verriegelungseinrichtung 34 ein am Hauptgestell 14 verschiebbar befestigtes Gleitelement 40 und ein mit dem Gleitelement 40 kooperierendes Magnetventil 42. Wie in den 5 und 6 dargestellt, hat das Gleitelement 40 ein Einrastende 44, das mit der tragbaren Multimediaeinheit 12 kooperiert und bei dieser in einen Schlitz eingreift, um die tragbare Multimediaeinheit 12 an der Docking-Station 13 zu sichern und zu verriegeln.
  • Wie in den 3 und 5 dargestellt, hat das Gleitelement 40 ein abgerundetes Ende, um dem Nutzer das Verschieben des Gleitelements 40 relativ hin zum und weg vom Hauptgestell 14 zu erleichtern. Wie in 5 dargestellt ist, hat das Gleitelement 40 außerdem eine in Längsrichtung geformte und mit dem Magnetventil 42 kooperierende Rastung 47, um das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit 12 vom System zu ermöglichen, wie nachfolgend beschrieben wird.
  • Die 7a und 7b stellen das Magnetventil 42 dar, das einen beweglichen Schaft 48 hat, der sich hin zum und weg vom Körper des Magnetventils 42 bewegt. Wie dargestellt, ist der bewegliche Schaft 48 zum Einschieben in die und zum Kooperieren mit der Rastung 47 des Gleitelements 40 konfiguriert, um eine Verriegelungsstellung der tragbaren Multimediaeinheit 12 zu definieren. Der bewegliche Schaft 48 ist außerdem für das Herausziehen aus der Rastung 47 konfiguriert, um eine Entriegelungsstellung der tragbaren Multimediaeinheit 12 zu definieren. Das Magnetventil 42 steht in elektrischer Kommunikation mit dem Mikroprozessor 36. Wie nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, schaltet der Mikroprozessor 36 bei einer erfassten mechanischen Einwirkung auf die tragbare Multimediaeinheit 12 den beweglichen Schaft 48 des Magnetventils 42 in die Entriegelungsstellung, um dem Gleitelement 40 das Verschieben weg von der tragbaren Multimediaeinheit 12 zu ermöglichen, wodurch das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit 12 vom System zugelassen wird. Das Magnetventil 42 kann jedes im Fachgebiet bekannte geeignete Magnetventil sein, das zum Aktivieren der Entriegelungsstellung des Gleitelements 40 in der Lage ist.
  • In dieser Ausgestaltung ist der Mikroprozessor 36 am Hauptgestell 14 befestigt. Der Mikroprozessor 36 ist vorzugsweise für die Steuerung des Magnetventils 42 basierend auf vom Sensor empfangenen Spannungssignalen konfiguriert. Der Mikroprozessor 36 kann außerdem zusätzliche Merkmale umfassen, um einen sicheren und kostengünstigen Gebrauch des Multimediasystems 10 sicherzustellen.
  • Wie in den 8a, 8b und 9 dargestellt ist, kann der Mikroprozessor 36 zum Beispiel für das Implementieren einer formschlüssigen physikalischen oder einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen der tragbaren Multimediaeinheit 12 und der Docking-Station 13 konfiguriert sein. Die 8a und 8b stellen eine auf dem Gleitelement 40 angeordnete optische Markierung 52 und einen auf dem Hauptgestell 14 angeordneten und mit dem Mikroprozessor 36 in elektrischer Kommunikation stehenden optischen Sensor 54 dar. Wenn die optische Markierung 52, wie in 8a dargestellt ist, nicht mit dem optischen Sensor 54 physikalisch fluchtet (z. B. die tragbare Multimediaeinheit 12 nicht oder nicht richtig am Multimediasystem 10 angedockt ist), wird die Energieversorgung zum Multimediasystem 10 unterbrochen. Wenn die optische Markierung 52, wie in 8b dargestellt ist, mit dem optischen Sensor 54 physikalisch fluchtet (z. B. die tragbare Multimediaeinheit 12 richtig in der Docking-Station 13 angedockt ist), wird die Energieversorgung zum Multimediasystem 10 bereitgestellt. Dieses Merkmal stellt den sicheren Gebrauch des Multimediasystems 10 sicher. Der Mikroprozessor 36 kann außerdem für das Prüfen der Energieversorgung oder des Leistungspegels der Fahrzeugbatterie oder der Reservebatterie konfiguriert sein. Auf der Basis eines festgelegten Schwellenwerts kann der Mikroprozessor 36 für das Energie sparende Betreiben des Systems oder für das Zulassen der Benutzung konfiguriert sein. Außerdem kann der Mikroprozessor 36 für das Beibehalten der Verriegelungsstellung konfiguriert sein, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist. Der Mikroprozessor 36 kann für das Auslösen eines Alarms konfiguriert sein, wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 entgegen den im Mikroprozessor 36 festgelegten Regeln entfernt wird. Außerdem kann der Mikroprozessor 36 einen IR- oder einen HF-Sender und einen IR-/HF-Empfänger umfassen, um den Fernzugriff und die Regelmöglichkeiten über Fernbedienungen, Funkkopfhörer und Lautsprecher zu erleichtern.
  • 9 zeigt ein Blockschaubild 110 für die Sicherheitsverriegelungsausstattung des Multimediasystems 10 entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung. Wie dargestellt, ist der Mikroprozessor 36 für das Aktivieren der Entriegelungsstellung konfiguriert, wenn der Sensor ein Erreichen eines Abstützungsdruckschwellenwerts auf der tragbaren Multimediaeinheit 12 erfasst. Wenn durch den Sensor zum Beispiel etwa 3 psi (etwa 20,684 kPa) erfasst werden, schaltet der Mikroprozessor 36 das Magnetventil 42 in die Entriegelungsstellung, wodurch das Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit 12 aus der Docking-Station 13 ermöglicht wird. Wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 richtig in der Docking-Station 13 angedockt ist, d. h. der Mikroprozessor 36 die Fluchtung zwischen der optischen Markierung 52 und dem optischen Sensor 54 erfasst, wird außerdem die Energieversorgung zum Multimediasystem 10 bereitgestellt, solange andere (zuvor beschriebene) Parameter festgestellt werden. In 10 stellt die Erfindung ein Verfahren 210 zur Verriegelung einer tragbaren Multimediaeinheit 12 in einer Docking-Station 13 in einem Fahrzeug bereit. Wie dargestellt, umfasst das Verfahren in Schritt 212 das Erfassen eines auf die mechanische Einwirkung auf die tragbare Multimediaeinheit 12 hindeutenden Parameters. Wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 in der Docking-Station 13 angedockt ist, wie voranstehend beschrieben, kann ein Nutzer Druck auf die angedockte Einheit ausüben. Wenn ein festgelegter Schwellenwert erreicht ist, wird ein auf den erreichten Schwellenwert hindeutendes Spannungssignal, z. B. 3,3 V, an den Mikroprozessor 36 gesendet.
  • Das Verfahren 210 umfasst außerdem in Schritt 214 das Schalten der tragbaren Multimediaeinheit 12 in eine Entriegelungsstellung aus einer Verriegelungsstellung in der Docking-Station 13. In diesem Beispiel kann das durch Stellen des Magnetventils 42 in die Entriegelungsstellung erreicht werden. Die Entriegelungsstellung ermöglicht das Entfernen der tragbaren Multimediaeinheit 12 aus der Docking-Station 13, wenn es erwünscht und der festgelegte Schwellenwert erreicht ist. Das Verfahren 210 umfasst außerdem das Verschieben des Gleitelements 40 zwecks Ausklinken aus der tragbaren Multimediaeinheit 12 und in Schritt 216 das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit 12 aus der Docking-Station 13. Wie voranstehend beschrieben, kann das Verfahren 210 außerdem das Erfassen der Fluchtung der tragbaren Multimediaeinheit 12 zur Docking-Station 13 umfassen. Das kann durch die auf dem Gleitelement 40 angeordnete optische Markierung 52 und den mit dem Mikroprozessor 36 in elektrischer Kommunikation stehenden optischen Sensor 54 erreicht werden, wie voranstehend beschrieben ist. Das Verfahren 210 kann außerdem das Versorgen des Multimediasystems 10 mit Energie umfassen, wenn die tragbare Multimediaeinheit 12 zur Docking-Station 13 fluchtet.
  • Wie voranstehend beschrieben, kann der Mikroprozessor 36 für die Bestimmung des Fahrzeugstatus konfiguriert sein, z. B. ob sich das Fahrzeug in Bewegung befindet oder ob es in Betrieb gesetzt ist. Das Verfahren 210 kann das Schalten der tragbaren Multimediaeinheit 12 in die Entriegelungsstellung umfassen, wenn sich das Fahrzeug nicht in Bewegung befindet, jedoch in Betrieb gesetzt ist.
  • Wie voranstehend beschrieben, kann der Mikroprozessor 36 außerdem für die Bestimmung des Status des Fahrzeugs und des Multimediasystems 10 konfiguriert sein und einen Alarm auslösen, wenn bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug die tragbare Multimediaeinheit 12 aus der Docking-Station 13 entfernt wird.

Claims (14)

  1. Fahrzeugmultimediasystem (10) mit Sicherheitsverriegelungsmechanismus, umfassend – eine tragbare Multimediaeinheit (12) mit einem Sensor für das Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit (12) oder von biometrischen Daten; und – eine Docking-Station (13), die derart konfiguriert ist, dass die tragbare Multimediaeinheit (12) darin verriegelbar ist und die Docking-Station (13) ein Hauptgestell (14) mit einer Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit (12) umfasst und das Hauptgestell (14) eine Verriegelungseinrichtung (34) für die Sicherung der tragbaren Multimediaeinheit (12) am Hauptgestell (14) und einen Mikroprozessor (36) für die Kommunikation mit der Verriegelungseinrichtung (34) und dem Sensor enthält, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (36) für den Empfang eines Signals vom Sensor und zum Entriegeln der Verriegelungseinrichtung (34) konfiguriert ist, um aufgrund des Signals des Sensors das Lösen der tragbaren Multimediaeinheit (12) vom Fahrzeugmultimediasystem (10) zu ermöglichen.
  2. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach Anspruch 1, außerdem umfassend: – einen mit der Docking-Station (13) am Hauptgestell (14) schwenkbar verbundenen beweglichen Boden (22) für das Aufnehmen der tragbaren Multimediaeinheit (12) am Hauptgestell (14), wobei der bewegliche Boden (22) an den Innenseiten (26) des Hauptgestells (14) befestigte Schwenkstangen (24) enthält und jede Schwenkstange (24) zum Wegfedern vom Hauptgestell (14) konfiguriert ist, wodurch bei entfernter oder nicht angebrachter Multimediaeinheit (12) der Boden (22) vom Hauptgestell (14) weggeschwenkt ist, was das Anbringen der Multimediaeinheit (12) ermöglicht; und – eine an der Docking-Station (13) befestigte Abdeckung (30) zum Abdecken des Hauptgestells (14).
  3. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Verriegelungseinrichtung (34) umfasst: – ein am Hauptgestell (14) verschiebbar befestigtes Gleitelement (40), das ein mit der tragbaren. Multimediaeinheit (12) zum Verriegeln der tragbaren Multimediaeinheit (12) kooperierendes Einrastende (44) hat, um die tragbare Multimediaeinheit (12) an die Docking-Station (13) anzuschließen, wobei das Gleitelement (40) ein als Verschiebetaste ausgebildetes Ende (46) für das Verschieben des Gleitelements (40) relativ zum Hauptgestell (14) hat, wobei das Gleitelement (40) eine in Längsrichtung geformte Rastung (47) hat; und – ein Magnetventil (42) mit einem mit der Rastung (47) des Gleitelements (40) kooperierenden beweglichen Schaft (48), um eine Verriegelungsstellung und eine Entriegelungsstellung der tragbaren Multimediaeinheit (12) zu definieren, wobei das Magnetventil (42) in elektrischer Kommunikation mit dem Mikroprozessor (36) steht, um den Schaft (48) basierend auf der durch den Sensor erfassten mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit (12) oder auf den durch den Sensor erfassten biometrischen Daten zu bewegen.
  4. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (36) auf einer Leiterplatte angeordnet ist.
  5. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor (36) einen IR/HF-Sender und einen IR/HF-Empfänger umfasst, um den Fernzugriff und die Fernsteuerung über Fernbedienungen zu ermöglichen.
  6. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die tragbare Multimediaeinheit (12) eine DVD-Einheit ist.
  7. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor für das Erfassen einer mechanischen Einwirkung auf die Multimediaeinheit (12) ein Drucksensor ist, der für das Erfassen des Abstützungsdrucks auf die tragbare Multimediaeinheit (12) konfiguriert ist, wenn diese in der Docking-Station (13) angedockt ist.
  8. Fahrzeugmultimediasystem (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstützungsdruck zwischen 13,789 kPa und 27,579 kPa (2 und 4 psi) liegt.
  9. Verfahren zum Entriegeln einer tragbaren Multimediaeinheit (12) in einer Docking-Station (13) in einem Fahrzeug, umfassend: – Erfassen eines auf die mechanische Einwirkung auf die tragbare Multimediaeinheit (12) hindeutenden Parameters oder von biometrischen Daten durch einen Sensor; – Empfang eines Signals vom Sensor durch einen für die Kommunikation mit einer Verriegelungseinrichtung (34) und dem Sensor vorgesehenen Mikroprozessor (36); – Schalten der tragbaren Multimediaeinheit (12) in eine Entriegelungsstellung aus einer Verriegelungsstellung über den Mikroprozessor (36), sodass die tragbare Multimediaeinheit (12) aus der Docking-Station (13) entfernt werden kann, wenn der auf die mechanische Einwirkung hindeutende Parameter einen festgelegten Schwellenwert erreicht oder bestimmte biometrische Daten erfasst werden; und – Lösen der tragbaren Multimediaeinheit (12) aus der Docking-Station (13).
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der auf die mechanische Einwirkung hindeutende Parameter der Druck auf die tragbare Multimediaeinheit (12) ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der festgelegte Schwellenwert 206,843 kPa (30 psi) ist.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, außerdem umfassend: – Bereitstellen einer tragbaren Multimediaeinheit (12), die innerhalb der Docking-Station (13) angedockt wird; – Erfassen der Ausrichtung der tragbaren Multimediaeinheit (12) zur Docking-Station (13), wobei erfasst wird, ob die tragbare Multimediaeinheit (12) richtig in der Docking-Station (13) angedockt ist; und – Versorgen des Multimediasystems (10) mit Energie, wenn die tragbare Multimediaeinheit (12) richtig in der Docking-Station (13) angedockt ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei der Schritt des Schaltens umfasst: – Bestimmen des Fahrzeugstatus, wobei bestimmt wird, ob sich das Fahrzeug in Bewegung befindet oder, wenn nicht, ob das Fahrzeug in oder außer Betrieb gesetzt ist; und – Schalten der tragbaren Multimediaeinheit (12) in die Entriegelungsstellung, wenn sich das Fahrzeug nicht in Bewegung befindet und es eingeschaltet ist.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, außerdem umfassend: – Bestimmen des Fahrzeugstatus, wobei bestimmt wird, ob sich das Fahrzeug in Bewegung befindet oder, wenn nicht, ob das Fahrzeug in oder außer Betrieb gesetzt ist, und Bestimmen des Status des Fahrzeugmultimediasystems (10), wobei bestimmt wird, ob die tragbare Multimediaeinheit (12) in der Docking-Station (13) angedockt ist; und – Auslösen eines Alarms, wenn bei ausgeschaltetem Fahrzeug die tragbare Multimediaeinheit (12) aus der Docking-Station (13) entfernt worden ist.
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