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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trocknen von Wäsche mittels
eines Luftstroms, umfassend eine Trommel zur Aufnahme der Wäsche und
ein Kanalsystem zur Führung
des Luftstroms, wobei das Kanalsystem einen abströmseitig
der Trommel angeordneten Abschnitt aufweist, in welchem der Luftstrom
in einer fallenden Richtung geführt
ist und in welchem ein Sieb zum Auffangen von Flusen aus dem Luftstrom
angeordnet und dem Sieb eine Rakel zum Abstreifen aufgefangener
Flusen sowie ein Speicher mit einer Öffnung zum Aufnehmen abgestreifter
Flusen zugeordnet sind.
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Eine
solche Vorrichtung geht jeweils hervor aus der
EP 1 050 619 B1 und der
DE 44 03 183 C2 . Die
Vorrichtung gemäß jeder
dieser Schriften enthält ein
ebenes Sieb, weiches zum Auffangen von Flusen dient, welche ein
erwärmter
Luftstrom während
des Trocknens von Wäsche,
die in einer rotierenden Trommel geschüttelt wird, ablöst und mitführt. Die
auf dem Sieb aufgefangenen Flusen müssen regelmäßig entfernt werden, damit
der dem Luftstrom entgegen gesetzte Strömungswiderstand des Siebes
ausreichend gering bleibt und eine Beeinträchtigung des Trocknens der
Wäsche
vermieden wird. Zu diesem Zweck ist in jeder Vorrichtung eine Rakel
vorgesehen, welche periodisch betätigt wird, um die aufgefangenen
Flusen von dem Sieb abzustreifen. Gemäß der
EP 1 050 619 B1 ist das
Sieb als Teil eines endlosen Bandes ausgeführt und kann, angetrieben von einem
Motor, mit seiner gesamten wirksamen Länge an der feststehenden Rakel
vorbeibewegt werden. Die dadurch von dem Sieb abgestreiften Flusen
werden in einem Reservoir gesammelt. Gemäß der
DE 44 03 183 C2 ist das
Sieb als fest stehende Fläche ausgeführt und
wird zum Abstreifen aufgefangener Flusen von einer beweglichen Rakel überstrichen; die
Rakel ist über
eine entsprechende Transmission mit einem Schließmechanismus der Tür des Wäschetrockners
verbunden, so dass bei jedem Öffnen der
Tür die
Rakel über
das Sieb geführt
wird. Die Offenbarung beider Schriften ist vorliegender Offenbarung
in vollem Umfange zuzurechnen.
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Die
EP 0 997 571 B1 betrifft
ein Verfahren zur Überwachung
des Trockenluftstroms in einem Haushaltwäschetrockner und einen entsprechend
ertüchtigten
Haushaltwäschetrockner.
Dabei ist vorgesehen, die Strömungsgeschwindigkeit
des Trockenluftstroms zu messen und zu überwachen. Damit soll ein unerwünscht hoher
Strömungswiderstand
für den Luftstrom
nachgewiesen und durch einen geeigneten Alarm angezeigt werden.
Die Hauptursache für
einen solchen erhöhten
Strömungswiderstand
bilden Flusen, die in entsprechenden Komponenten des Wäschetrockners
abgelagert werden. Gemäß der
DE 199 24 297 A1 ist
ein Haushaltwäschetrockner
mit einem selbstreinigenden Flusenfilter, entsprechender Sensorik
und entsprechend ertüchtigter
Steuereinrichtung versehen, um während
eines Trocknungsprozesses einen unzuträglich hohen Strömungswiderstand
am Flusenfilter zu erkennen und durch Veranlassung einer Selbstreinigung
des Flusenfilters zu beseitigen. Die Offenbarung beider Schriften
ist vorliegender Offenbarung in vollem Umfange zuzurechnen.
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Jede
in einer der genannten Schriften
EP 1 050 619 B1 und
DE 44 03 183 C2 beschriebene
Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass sie das Reinigen des
Siebes von aufgefangenen Flusen systematisiert hat, so dass eine
Beeinträchtigung
des Trockenprozesses weitgehend ausgeschlossen und ein reproduzierbar
gutes Ergebnis des Trockenprozesses gesichert ist. Allerdings mangelt
es noch an einem bequemen und einfachen Weg zur Entnahme und Entsorgung
der eingesammelten Flusen.
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Dementsprechend
geht die nachfolgend zu beschreibende Erfindung aus von der Aufgabe,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche
mit einer einfacheren und bequem zu handhabenden Mittel für das Speichern,
Entnehmen und Entsorgen der eingesammelten Flusen ausgerüstet ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe angegeben wird eine Vorrichtung zum Trocknen von
Wäsche
mittels eines Luftstroms, umfassend eine Trommel zur Aufnahme der
Wäsche
und ein Kanalsystem zur Führung
des Luftstroms, wobei das Kanalsystem einen abströmseitig
der Trommel angeordneten Abschnitt aufweist, in welchem der Luftstrom
in einer fallenden Richtung geführt
ist und in welchem ein Sieb zum Auffangen von Flusen aus dem Luftstrom
angeordnet und dem Sieb eine Rakel zum Abstreifen aufgefangener
Flusen sowie ein Speicher mit einer Öffnung zum Aufnehmen abgestreifter
Flusen zugeordnet sind, wobei erfindungsgemäß der Speicher einen Griff
sowie zwei lösbar
miteinander verbundene Schalenteile aufweist, wobei die Schalenteile
ein Speichervolumen zur Aufnahme der abgestreiften Flusen definieren.
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Die
Erfindung führt
einen leicht und einfach herzustellenden Speicher ein, welcher abgestreifte Flusen
aufnimmt und welcher zum Entsorgen der aufgenommenen Flusen an dem
Griff als Ganzes aus der Vorrichtung entnommen und leicht geöffnet sowie nach
dem Entsorgen der Flusen wieder verschlossen werden kann. Direktes
Berühren
solcher Flusen durch einen Benutzer der Vorrichtung kann vermieden
werden; Entfernung unerwünschter
Flusen aus einer Vorrichtung zum Trocknen von Wäsche und deren einfache und
handhabungssichere Entsorgung sind damit sichergestellt.
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Vorzugsweise
sind die Schalenteile durch ein Scharnier sowie eine mit dem Scharnier
korrespondierende Schnappverbindung miteinander verbunden.
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Ebenfalls
vorzugsweise weist die Vorrichtung einen Lagerschild auf, welcher
einerseits eine Tragstruktur für
eine Frontseite der Vorrichtung sowie eine frontseitige Abstützung für die Trommel
bildet und andererseits eine Tür
zum Verschließen
der Trommel trägt,
wobei das Sieb und der Speicher in dem Lagerschild angeordnet sind.
Damit sind das Sieb und der Speicher leicht und einfach zugänglich und
können
für eine
routinemäßige Entsorgung
von Flusen sowie für
allfällige
Wartungsarbeit gut erreicht werden.
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Der
Speicher ist vorzugsweise durch eine Rastverbindung mit dem Sieb
verbunden, wodurch er leicht und reproduzierbar in eine vorgegebene
Arbeitsstellung bringbar und dort zur allfälligen Benutzung fixierbar
ist.
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Ebenfalls
vorzugsweise hat der Speicher einen beweglichen Schieber, welcher
die Öffnung
freigibt, wenn der Speicher in einer Arbeitsstellung zum Aufnehmen
der abgestreiften Flusen positioniert ist, und welcher bei einer
Entfernung des Speichers aus der Arbeitsstellung die Öffnung verschließt. Derart wird
ein Verlust von Flusen aus dem Speicher verhindert, wenn der Speicher
zwecks Entsorgung der Flusen aus der Arbeitsstellung entfernt wird.
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Weiter
bevorzugt ist der Schieber in ersten Führungsbahnen geführt, zum
Beispiel derart, dass an dem Schieber angeformte Nasen oder Zylinder
in diese ersten Führungsbahnen
eingreifen. Dabei sind die ersten Führungsbahnen an dem Speicher
angeformt, beispielsweise mittels auf entsprechende Oberflächen angeformte
Stege, in solche Oberflächen
eingelassene Nuten oder Kombinationen solcher Stege mit solchen
Nuten.
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Noch
weiter bevorzugt ist es, wenn solche erste Führungsbahnen zumindest stückweise
parallel zu einer Vertikalen ausgerichtet sind, so dass eine Bewegung
des Schiebers durch die Schwerkraft unterstützt werden kann.
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Ebenso
bevorzugt ist es, mit dem Sieb kraftschlüssig und somit unbeweglich
verbundene Führungsleisten
vorzusehen, deren jede zur Positionierung des Speichers in eine
erste Führungsbahn
eingreift. Weiter bevorzugt ist dabei der Schieber zum Freigeben
der Öffnung
von den Führungsleisten
kontaktiert, und wird die Öffnung
beim der Entfernung des Speichers aus der Arbeitsstellung vermittelt durch
ein Eigengewicht des Schiebers verschlossen. Damit ist ein einfacher
und zuverlässiger
Wirkungszusammenhang zum Freigeben und Verschließen der Öffnung ohne ein Erfordernis
für eine
zusätzliche Kraftquelle,
zum Beispiel eine Feder, gegeben.
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Besonders
bevorzugt ist eine Vorrichtung, welche eine Klappe aufweist, die
synchron mit dem Schieber beweglich und mit diesem über ein
Gelenk verbunden sowie in jeweils zu einer ersten Führungsbahn
abschnittsweise parallelen und dem Speicher angeformten zweiten
Führungsbahnen
geführt
ist, wobei die Klappe aus dem Speicher heraus geklappt ist, wenn
der Schieber die Öffnung
freigibt, und in den Speicher hinein klappt, wenn der Schieber die Öffnung verschließt. Zur
Gestaltung der zweiten Führungsbahnen
und die Führung
der Klappe in ihnen gelten die obigen Ausführungen zu den ersten Führungsbahnen
und dem Schieber. Die Klappe unterstützt das Verschließen der Öffnung beim
Entfernen des Speichers aus der Arbeitsstellung dadurch, dass sie
dabei eine in den Speicher hinein gerichtete Bewegung ausführt und
somit eventuell aus der Öffnung herausstehende
Flusen in den Speicher hineindrückt.
Damit wird vermieden, dass Flusen beim Entfernen des Speichers aus
diesem herausfallen, in der Vorrichtung verbleiben und diese womöglich verschmutzen.
Weiter bevorzugt sind erste und zweite Führungsbahnen dahingehend ausgelegt,
dass die Bewegung des Schiebers und der Klappe nicht von den ersten
Führungsbahnen
begrenzt wird, sondern von den zweiten Führungsbahnen. Entsprechend werden
die ersten Führungsbahnen
als offen, die zweiten Führungsbahnen
als geschlossen bezeichnet, und dies jeweils als zweiseitig. Von
besonderer Bedeutung ist dies mit einer oben beschriebenen Ausführung, bei
der die ersten Führungsbahnen
zum Einrasten des Speichers in der Arbeitstellung dienen; entsprechend
vorgesehene Führungsleisten
in der Vorrichtung dienen dabei insbesondere gleichzeitig zum Kontaktieren
und Bewegen des Schiebers, wenn der Speicher in die Arbeitsstellung
eingesetzt wird.
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Besonders
bevorzugt ist eine Weiterbildung der Erfindung, bei welcher die
Rakel über
einen Motor antreibbar ist. Damit wird eine vollständig maschinelle
Entfernung von Flusen aus dem Arbeitsprozess in der Vorrichtung
erreicht, mit der Möglichkeit
zur Automatisierung. In Kombination mit der einfachen und bequemen
Entsorgung der Flusen ergibt sich damit eine mit einem besonders
hohen Maß an
Benutzerfreundlichkeit ausgestattete Vorrichtung zum Trocknen von
Wäsche.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Im
Einzelnen zeigen:
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1 einen
schematisierten Querschnitt durch einen Wäschetrockner;
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2 eine
Teilansicht eines Lagerschildes eines Wäschetrockners, versehen mit
einem Sieb und einer Rakel sowie einem Speicher zur Aufnahme abgestreifter
Flusen;
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3 eine
Teilansicht eines Lagerschildes eines Wäschetrockners wie in 2,
jedoch mit einem aus einer eingerasteten Position entfernten Speicher;
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4 und 5 Ansichten
der in den 2 und 3 dargestellten
Ausführung
eines Speichers;
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6 eine
Ansicht einer anderen Ausführung
des Speichers;
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7 eine
teilweise geschnittene Ansicht des Speichers gemäß 6;
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8, 9 und 10 Schnitte
des Speichers gemäß 6 mit
verschieden positioniertem Schieber;
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11 einen
Schnitt durch einen Speicher gemäß 6 und 7,
eingesetzt in einem Wäschetrockner.
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In
allen Figuren der Zeichnung tragen einander entsprechende Teile
des Wäschetrockners
jeweils dasselbe Bezugszeichen.
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Gemäß 1 umfasst
die Vorrichtung zum Trocknen von Wäsche 1 mittels eines
Luftstroms eine Trommel 2 zur Aufnahme der Wäsche 1,
wobei die Trommel 2 um eine Achse 3 drehbar ist,
um die Wäsche 1 im
Luftstrom zu schütteln.
Der Luftstrom wird in einem Kanalsystem 4, 5, 6 von
der Trommel 2 weg und dieser wieder zugeführt. Das
Kanalsystem 4, 5, 6 umfasst einen fallenden
Abschnitt 4, welcher teilweise durch einen Lagerschild 7 zur
Beschickung der Trommel 2 hindurchführt, einen horizontalen Abschnitt 5 unterhalb
der Trommel 2 und einen steigenden Abschnitt 6,
durch welchen der Luftstrom wieder zur Trommel 2 gelangt.
Der fallende Abschnitt 4 enthält ein Sieb 8, welches
in dem Lagerschild 7 angeordnet ist und von welchem die
Flusen 9, welche der Luftstrom der Wäsche 1 entreißt, auffängt. Mit
in der 1 nicht dargestellten Mitteln können aufgefangene
Flusen 9 von dem Sieb 8 abgestreift werden, um einen
möglichst
geringen Strömungswiderstand
des Siebes 8 zu sichern. In dem auf den fallenden Abschnitt 4 folgenden
horizontalen Abschnitt 5 ist ein Wärmetauscher 10 vorgesehen,
in welchem der Luftstrom zur Auskondensation mitgeführten Wasserdampfes
abgekühlt
wird. Kondensiertes Wasser wird durch an sich bekannte und in 1 nicht
dargestellte Mittel aus dem Luftstrom abgeschieden und entsorgt.
In dem auf den horizontalen Abschnitt 5 folgenden steigenden
Abschnitt 6 angeordnet sind ein Gebläse 22, welches den
Luftstrom durch die Trommel 2 und das Kanalsystem 4, 5, 6 treibt,
sowie eine Heizeinrichtung 12, durch welche der Luftstrom
vor Eintritt in die Trommel 2 wieder erwärmt wird.
Der Wärmetauscher 10 und
die Heizeinrichtung 12 können gegebenenfalls ganz oder
teilweise zu einem rekuperativen Wärmetransportsystem gehören, insbesondere
einer Wärmepumpe.
Der Lagerschild 7 bildet einerseits eine Tragstruktur für eine Frontseite
der Vorrichtung sowie eine frontseitige Abstützung für die Trommel 2 und
trägt andererseits
eine Tür 13 zum Verschließen der
Trommel 2.
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2 zeigt
die Einbettung des Siebes 8 (von welchem der Übersicht
halber nur ein Siebträger, nicht
aber die eigentlich wirksame feinmaschige Struktur dargestellt ist)
in den Lagerschild 7 des Wäschetrockners. Der Lagerschild 7 ist
dabei gesehen von der Trommel 2 aus. Der die Trommel 2 verlassen habende
Luftstrom tritt entlang der Pfeile in den Lagerschild 7 ein
und gelangt so zu dem Sieb 8. Dort wird der Luftstrom von mitgeführten Flusen 9 befreit. Die
aufgefangenen Flusen 9 werden von der Rakel 15 entfernt,
indem diese mittels eines Motors 16 und einer nicht dargestellten
Transmission von einem ersten Ende 17 des Siebes 8 zu
einem zweiten Ende 18 bewegt wird. Die somit abgestreiften
Flusen gelangen dort in den Speicher 19, 20. Der
Speicher 19, 20 kann, wenn er mit Flusen 9 gefüllt ist,
an einem Griff 21, welcher am ersten Teil 19 des
Speichers 19, 20 angeformt ist, aus dem Lagerschild 7 entnommen und
geleert werden.
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Einen
aus seiner Arbeitsstellung im Lagerschild 7 entfernten
Speicher 19, 20 zeigt 3, welche
ansonsten mit 2 übereinstimmt. Auf diese Weise
können
aufgesammelte Flusen 9 relativ einfach und bequem entfernt
werden, es entfällt
die in einem herkömmlichen
Wäschetrockner
bislang stets notwendige unangenehme Arbeit des Abkratzens eines
Siebes 8.
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4 und 5 zeigen
Ansichten des in den 2 und 3 bereits
gezeigten Speichers 19, 20. Der Speicher besteht
aus zwei lösbar
miteinander verbundenen Schaltenteilen 19, 20,
umfassend ein erstes Schalenteil 19 und ein zweites Schalenteil 20. Am
ersten Schalenteil 19 ist ein Griff 21 angeformt, an
welchem es aus dem Lagerschild 7 (vgl. 2 und 3)
heraus ziehbar ist, und das erste Schalenteil 19 hat eine Öffnung 22,
durch welche der Speicher 19, 20 mit Flusen befüllbar ist.
Die Schalenteile 19 und 20 sind einerseits über ein
Scharnier 23 und andererseits über eine Schnappverbindung 24 mit Haken
und Nut, welche Schnappverbindung 24 durch Ausübung eines
Drucks durch einen Finger eines Benutzers lösbar ist, miteinander verbunden.
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6 und 7,
auf welche hier gemeinsam Bezug genommen wird, zeigen eine andere Ausführung des
Speichers 19, 20. Wiederum hat der Speicher 19, 20 zwei
Schalenteile 19 und 20, welche über ein
Scharnier 23 und eine – hier
allerdings nicht sichtbare – Schnappverbindung
miteinander verbunden sind. Auch ist ein in das erste Schalenteil 19 eingeformter
Griff 21 vorgesehen, und es ist am ersten Schalenteil 19 auch
eine Öffnung 22 zum
Einschieben von Flusen vorhanden. Diese Öffnung 22 ist mittels
eines Schiebers 25, welcher an angeformten Nasen 26 in
ersten Führungsbahnen 27 geführt ist,
verschließbar,
wenn der Speicher 19, 20 aus einer Arbeitsstellung
im Wäschetrockner
entfernt wird. Wie der Schieber 25 bewegt wird, wird nachfolgend
anhand der 11 erklärt.
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Zunächst wird
unter zusätzlicher
Bezugnahme auf die 8 bis 10 hingewiesen
auf die Klappe 28, welche einerseits mit dem Schieber 25 über ein
Gelenk 29 beweglich verbunden und andererseits mit entsprechenden
Nasen 26 in zweiten Führungsbahnen 30 geführt ist.
Wenn sich der Schieber 25 aus der in 7 dargestellten
Position nach unten bewegt, dann folgt die Klappe 28 dieser
Bewegung synchron. Aufgrund der Anordnung der Führungsbahnen 27 und 30 zueinander,
wobei die ersten Führungsbahnen 27 stückweise,
jedenfalls im Bereich der Öffnung 22,
etwa parallel zu einer Vertikalen angeordnet und eine zweite Führungsbahn 30 stückweise
parallel zu einer ersten Führungsbahn 27 ausgerichtet
ist, wobei zwischen zwei entsprechend parallel ausgerichteten Teilstücken ein
gebogenes Stück angeordnet
ist, wird der Klappe 28 zusätzlich zu ihrer linearen Bewegung
nach unten eine Drehbewegung mitgeteilt, durch welche sie, die zunächst aus
dem Speicher 19, 20 heraus geklappt ist, in den
Speicher 19, 20 hinein geklappt wird. Dadurch
kann sie Flusen, die eventuell aus der Öffnung 22 heraus ragen,
in den Speicher 19, 20 hinein drücken, Dadurch
wird vermieden, dass der Schieber 25 beim Verschließen der Öffnung 22 solche
Flusen abtrennt und diese in den Lagerschild 7 hinein fallen
und ihn verschmutzen oder sonstwie beeinträchtigen. Der beschriebene Vorgang
der synchronen Bewegung des Schiebers 25 und der Klappe 28 ist
aus den 8 bis 10 erkennbar.
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Die
Führungsbahnen 27 und 30 sind
ausgeführt
als Nuten, die in entsprechende und zueinander parallele Oberflächen des
ersten Schalenteils 19 eingeformt sind. Die Bewegung des
Schiebers 25 und der Klappe 28 erfolgt aufgrund
des Eigengewichtes dieser Kombination, ohne Unterstützung durch
einen zusätzlichen
Antriebsmechanismus. Es ist natürlich nicht
ausgeschlossen, einen solchen Antriebsmechanismus bei gegebenem
Bedarf hinzuzufügen, zum
Beispiel in Form einer Feder, die den Schieber 25 von oben
her belastet.
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Aus 11 ist
erkennbar, wie der in den 6 bis 10 gezeigte
Speicher 19, 20 im Lagerschild 7 eingesetzt
ist, und wie der Schieber 25 dabei zum Freigeben der Öffnung 22 gebracht
ist. Im Lagerschild 7 ist am zweiten Ende 18 des
Siebes 8 ein rohrförmiges
Anschlussstück 31 angesetzt,
welches das Sieb 8 und den Speicher 19, 20 miteinander
verbindet und durch welches hindurch die Rakel 15 (vgl. 2)
abgestreifte Flusen in den Speicher 19, 20 schiebt.
An diesem Anschlussstück
angeformt sind Führungsleisten 32,
welche in die ersten Führungsbahnen 27 eingreifen,
wenn der Speicher 19, 20 bestimmungsgemäß in den
Lagerschild 7 eingeführt wird.
Dabei kontaktieren sie den Schieber 25 und schieben ihn
im Speicher 19, 20 hoch, so dass die Öffnung 22 freigegeben
wird. Synchron mit dem Schieber 25 bewegt sich die Klappe 28 nach
oben und dreht sich dabei aus dem Speicher 19, 20 heraus,
entsprechend der in der Reihe von 10 bis 8 erkennbaren
Abfolge. Derart wird der Speicher 19, 20 zur Aufnahme
der abgestreiften Flusen vorbereitet.
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- 1
- Wäsche
- 2
- Trommel
- 3
- Achse
- 4
- Kanalsystem,
fallender Abschnitt
- 5
- Kanalsystem,
horizontaler Abschnitt
- 6
- Kanalsystem,
steigender Abschnitt
- 7
- Lagerschild
- 8
- Sieb
- 9
- Flusen
- 10
- Wärmetauscher
- 11
- Gebläse
- 12
- Heizeinrichtung
- 13
- Tür
- 14
- Öffnung im
Lagerschild
- 15
- Rakel
- 16
- Motor
- 17
- Erstes
Ende
- 18
- Zweites
Ende
- 19
- Speicher,
erstes Schalenteil
- 20
- Speicher,
zweites Schalenteil
- 21
- Griff
am Speicher
- 22
- Öffnung am
Speicher
- 23
- Scharnier
- 24
- Schnappverbindung
- 25
- Schieber
- 26
- Nase
- 27
- erste
Führungsbahn
- 28
- Klappe
- 29
- Gelenk
- 30
- zweite
Führungsbahn
- 31
- Anschlussstück
- 32
- Führungsleiste