DE102005060077A1 - Futter mit verbesserter Hülse - Google Patents

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Abstract

Ein Futter weist einen Körper, eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, die in dem Körper gleit- bzw. verschiebbar positioniert sind, eine Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von einer in dem Körper gebildeten, axialen Bohrung zu bewegen, und eine Hülse bzw. Muffe mit einem im Allgemeinen zylindrischen inneren Kern mit einer Außenumfangsfläche auf. Der innere Kern ist aus einem harten Polymer gebildet. Eine äußere Haut ist an der Außenumfangsfläche des inneren Kerns angeheftet. Der innere Kern ist um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angebracht, dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Futter bzw. Spannfutter zur Verwendung mit Bohrern bzw. Bohrmaschinen oder mit elektrischen oder pneumatischen, kraftangetriebenen Mitnehmern bzw. Treibern. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Futter vom nutlosen Typ, welches mittels Hand oder durch Betätigung des Mitnehmermotors festgezogen oder gelöst werden kann.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Handbetätigte, elektrische und pneumatische Werkzeugmitnehmer sind wohlbekannt. Obwohl Spiral- bzw. Wendelbohrer die am meisten üblichen Werkzeuge an derartigen Mitnehmern sind, können die Werkzeuge außerdem Schraubendreher, Steckschlüssel, Ent- bzw. Abgrater bzw. Senker, montierte bzw. befestigte Schleifsteine, oder andere Schneid- oder Schleifwerkzeuge umfassen. Da die Werkzeugschafte einen variierenden Durchmesser oder einen polygonalen Querschnitt aufweisen können, ist die Vorrichtung in üblicher Weise mit einem Futter bzw. Spannfutter versehen, das über einen verhältnismäßig weiten Bereich einstellbar ist. Das Futter kann an dem Mitnehmer durch eine Gewinde- oder Kegelbohrung angebracht sein.
  • Eine Vielzahl von Futtern bzw. Spannfuttern ist in der Technik entwickelt worden. Bei einem Schrägbackenfutter weist ein Futterkörper drei Durchgänge auf, die um annähernd 120 Grad auseinander angeordnet sind. Die Durchgänge sind so ausgestaltet, dass ihre Mittellinien auf einem Punkt entlang der Futterachse vor dem Futter auftreffen. Die Durchgänge zwängen drei Backen ein, die in den Durchgängen bewegbar sind, um einen zylindrischen oder polygonalen Werkzeugschaft zu ergreifen, der annähernd entlang der Futtermittelachse verlagert bzw. verschoben ist. Das Futter weist eine Mutter auf, die um den Futtermittelpunkt rotiert bzw. sich dreht und die mit Gewinden an den Backen in Eingriff kommt, so dass eine Drehung der Mutter die Backen in beiden Richtungen innerhalb der Durchgänge bewegt. Der Körper ist an der Antriebswelle eines Mitnehmers angebracht und ist so ausgestaltet, dass eine Rotation bzw. Drehung des Körpers in eine Richtung in Bezug auf die Mutter die Backen in eine Greifbeziehung mit dem Werkzeugschaft zwingt, während eine Rotation bzw. Drehung in der entgegengesetzten Richtung die Greifbeziehung freigibt bzw. löst. Das Futter kann nutlos sein, wenn es mittels Hand gedreht wird. Verschiedene Ausgestaltungen von nutlosen Futtern sind in der Technik bekannt und sind für eine Vielzahl von Anwendungen wünschenswert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung erkennt bzw. anerkennt Erwägungen bzw. Betrachtungen in Bezug auf Konstruktionen und Verfahren nach dem Stand der Technik und richtet sich auf derartige Erwägungen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird ein Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle offenbart. Es wird ein Körper bereitgestellt, der einen Vorderteil bzw. -abschnitt und einen Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt aufweist, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, die durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden. Eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen ist in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert. Eine Mutter ist mit den Backen so gekoppelt, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen. Ein im Allgemeinen zylindrischer innerer Kern wird aus einem harten Polymer geformt. Ein äußerer Kern wird um eine Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer geformt, so dass sich Material, das die äußere Haut aufweist, mit Material, das den inneren Kern aufweist, vermischt bzw. vermengt. Die äußere Haut weist eine radiale Dicke auf, und der Formungsschritt weist Variieren bzw. Ändern der radialen Dicke der äußeren Haut gemäß einem vorbestimmten Muster auf. Der innere Kern wird um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet, dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- bzw. herzubewegen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt bereitgestellt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, die durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden. Eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen ist in jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert. Eine Mutter ist mit den Backen so gekoppelt, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen. Es wird ein im Allgemeinen zylindrischer, aus hartem Polymer bestehender innerer Kern geformt und dieser weist ein axiales erstes Ende und ein axiales zweites Ende auf. Eine aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer bestehende, äußere Haut wird um eine Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum rückwärts von dem ersten Ende des inneren Kerns geformt. Die äußere Haut haftet an dem inneren Kern an, und ein Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns benachbart bzw. angrenzend an das erste Ende ist durch die äußere Haut nicht bedeckt bzw. abgedeckt. Der innere Kern wird um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet, dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird ein Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt bereitgestellt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, die durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden. Eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen ist in jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert. Eine Mutter ist mit den Backen so gekoppelt, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen. Es wird ein im Allgemeinen zylindrischer, aus hartem Polymer bestehender, innerer Kern geformt und dieser weist eine Außenumfangsfläche und wenigstens einen vorbestimmten erhöhten bzw. angehobenen Bereich auf, der sich von dieser erstreckt. Eine aus nachgiebig federndem bzw. rückstellfähigem Polymer bestehende, äußere Haut wird um die Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum so geformt, dass die aus rückstellfähigem Polymer bestehende, äußere Haut die Außenumfangsfläche bedeckt bzw. abdeckt, jedoch den vorbestimmten erhöhten Bereich nicht bedeckt. Der innere Kern wird um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet, dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  • Bei einer noch anderen Ausführungsform weist ein Futter zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber, welcher eine rotier- bzw. drehbare Antriebswelle aufweist, einen Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt auf, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden. Eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen ist in jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert. Eine Mutter ist mit den Backen so gekoppelt, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen. Eine Hülse bzw. Muffe weist einen im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kern mit einer Außenumfangsfläche auf und ist aus einem harten Polymer gebildet. Die Hülse weist außerdem eine äußere Haut auf, die an die Außenumfangsfläche des inneren Kerns angeheftet ist, und die aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer mit einer Härte geringer als etwa 80 Shore-A-Einheiten gebildet ist. Der innere Kern ist um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet, dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform weist ein Futter einen Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt auf, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, die durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden. Eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen ist in jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert. Eine Mutter ist mit den Backen so gekoppelt, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen. Eine Hülse bzw. Muffe weist einen im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kern auf, welcher ein axiales erstes Ende und ein axiales zweites Ende aufweist und eine Außenumfangsfläche definiert. Der innere Kern ist aus einem harten Polymer gebildet. Die Hülse weist außerdem eine äußere Haut aus einem nachgiebig federndem bzw. rückstellfähigem Polymer auf, die an die Außenumfangsfläche des inneren Kerns angeheftet ist und eine radiale Dicke aufweist, die in einem vorbestimmten Muster variiert, um eine Greiffläche zu bilden. Die äußere Haut bedeckt im Wesentlichen die Außenumfangsfläche des inneren Kerns, bedeckt jedoch nicht einen Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns benachbart bzw. angrenzend an das erste Ende. Der innere Kern ist um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet, dass eine Rotation bzw. Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  • Die beigefügten Zeichnungen, welche in diese Patentschrift mit einbezogen werden und einen Teil dieser bilden, veranschaulichen eine oder mehrere Ausführungsformen der Erfindung und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, die Prinzipien der Erfindung zu erläutern.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Eine vollständige und befähigende, an einen Fachmann gerichtete Offenbarung der vorliegenden Erfindung, unter Einbeziehung ihrer besten Art und Weise, wird in der Patentschrift angegeben, welche auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt, in welchen zeigen:
  • 1 eine Explosionszeichnung eines Futters bzw. Spannfutters in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Längsschnittansicht des in 1 gezeigten Futters;
  • 3A eine teilweise auseinander gezogene, perspektivische Ansicht des in 1 gezeigten Futters;
  • 3B eine teilweise auseinander gezogene, perspektivische Ansicht des in 1 gezeigten Futters;
  • 4 eine Explosionszeichnung eines Futters gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine Längsschnittansicht des in 4 gezeigten Futters; und
  • 6 eine perspektivische Schnittansicht der in 1 gezeigten Hülse bzw. Muffe.
  • Eine wiederholte Verwendung von Bezugszeichen in vorliegender Patentschrift und vorliegenden Zeichnungen ist dazu beabsichtigt, gleiche oder analoge Merkmale oder Elemente der Erfindung darzustellen.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Es wird nunmehr in Einzelheiten auf gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen, von welcher ein oder mehrere Beispiele in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht sind. Jedes Beispiel wird als Erläuterung der Erfindung, nicht als Beschränkung der Erfindung gebracht. In der Tat wird es für den Fachmann offensichtlich sein, dass Modifikationen bzw. Abwandlungen und Variationen bzw. Änderungen bei der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden können, ohne von deren Umfang und Gedanken abzuweichen. Beispielsweise können Merkmale, die als Teil einer Ausführungsform veranschaulicht oder beschrieben sind, bei einer anderen Ausführungsform verwendet werden, um eine noch weitere Ausführungsform zu ergeben. In Folge dessen ist es beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung derartige Modifikationen und Variationen als innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche und ihrer Äquivalente liegend abdeckt.
  • Unter Bezugnahme auf 1 und 2 wird erläutert, dass ein Futter bzw. Spannfutter 10 gemäß der vorliegenden Erfindung einen Körper 12, drei Backen bzw. Spannbacken 14, eine vordere Hülse bzw. Muffe 16, ein Mundstück 18, einen hinteren Ring 20 und eine Mutter 22 aufweist. Der Körper 12 ist in der Gestalt im Allgemeinen zylindrisch und weist einen Vorderteil bzw. -abschnitt 24 und einen Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt 26 auf. Eine axiale Bohrung 28, die in dem Vorderteil 24 gebildet ist, ist etwas größer als der größte Werkzeugschaft bemessen, zu dessen Unterbringung das Futter 10 ausgeführt ist. Eine Gewindebohrung 30 (2) ist in dem Endteil 26 gebildet und weist eine Standard- bzw. Normalgröße auf, um mit einer Antriebswelle eines kraft- oder handbetätigten Mitnehmers bzw. Treibers, zum Beispiel einer elektrischen Bohrmaschine mit einer Spindel, zusammen zu passen. Die Bohrungen 28 und 30 können an einer zentralen Region des Körpers 12 in Verbindung stehen. Während eine Gewindebohrung 30 veranschaulicht ist, ist die Bohrung gegen eine Kegelbohrung mit einer Standard- bzw. Normalgröße austauschbar, um mit einer konischen bzw. sich verjüngenden Antriebswelle zusammen zu passen. Darüber hinaus kann der Körper 12 mit der Antriebswelle integral gebildet sein.
  • Der Körper 12 definiert außerdem drei Durchgänge 32, welche Backen 14 unterbringen. Jeder Backen ist von jedem benachbarten Backen durch einen Bogen von etwa 120 Grad getrennt. Die Achse der Durchgänge 32 und der Backen 14 ist in Bezug auf die Futtermittelachse 34 derart winklig, dass jede Durchgangsachse durch die axiale Bohrung 28 verläuft und die Achse 34 an einem gemeinsamen Punkt schneidet. Jeder der Backen 14 weist eine Werkzeugeingriffs- bzw. -angriffsfläche 36 im Allgemeinen parallel zu der Futterachse 34 und Gewinde 38 auf, die an der entgegengesetzten bzw. gegenüberliegenden oder äußeren Fläche eines Backens gebildet sind, und in irgendeiner geeigneten Art und Steigung ausgebildet sein können.
  • Der Körper 12 weist ein Druck- bzw. Axialdruckringelement 40 auf, welches bei einer bevorzugten Ausführungsform mit dem Körper 12 integral sein kann. Bei einer alternativen Ausführungsform kann das Druckringelement 40 eine von dem Körper 12 getrennte Komponente sein, welche axial und rotationsmäßig an dem Futterkörper durch Verriegelungszungen, Presspassung bzw. Pressfitting oder andere geeignete Verbindungsmittel befestigt ist. Das Druckringelement 40 weist eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backenführungswegen 42 auf, die um seinen Umfang herum gebildet sind, um eine Zurückziehung der Backen 14 durch diese zu erlauben, und weist außerdem einen Vorsprungsbereich 44 auf, um eine Lageranordnung aufzunehmen, wie unten beschrieben wird.
  • Der Körperendteil 26 weist eine gerändelte Fläche 46 auf, welche den hinteren Ring 20 in Art einer Presspassung aufnimmt. Der hintere Ring 20 könnte ebenfalls durch eine Presspassung ohne Rändelung, unter die Verwendung eines Keils oder mittels Crimp- bzw. Klemmverbindung, Verkerben, Vernieten, Verschrauben oder irgendeines anderen geeigneten Verfahrens zum Befestigen der Hülse bzw. Muffe an dem Körper gehalten werden. Darüber hinaus kann das Futter mit einer einzelnen Hülse mit keiner hinteren Hülse ausgebildet sein, zum Beispiel, wenn der kraftbetätigte Mitnehmer, an welchem das Futter angebracht ist, ein Spindelverriegelungsmerkmal aufweist, um die Betätigung des Futters durch die einzelne Hülse zu ermöglichen, wenn die Spindel durch die Spindelverriegelung rotationsmäßig befestigt ist.
  • Die Mutter 22, welche bei der veranschaulichten Ausführungsform eine geteilte Mutter ist, definiert Mutter- bzw. Innengewinde 48, die an einem Innenumfang der Mutter angeordnet sind, und ist in einer Nut 50 aufgenommen, die im Futterkörper 12 nächst zu dem Druckringelement 40 gebildet ist. Ein Trag- bzw. Stützring 52 und ein ringförmiger Lagerkäfig 54 sind zwischen dem Druckring 42 und der Mutter 22 aufgenommen. Der Lagerkäfig 54 hält eine Mehr- bzw. Vielzahl von Kugeln 56, welche es der Mutter erlauben, relativ zu dem Futterkörper zu rotieren bzw. sich zu drehen.
  • Die Mutter 22 ist in 1 ohne Verzahnungen oder Rändelung an ihrem Außenumfang gezeigt. Jedoch versteht es sich, dass die Mutter 22 mit axial ausgerichteten Zähnen oder anderen Formen von Rändelung an ihrem Außenumfang versehen sein kann, und ihre äußeren Ränder können mit einer kleinen Abschrägung 58 versehen sein, um Pressfitting der Mutter in eine Bohrung 60 (2) der vorderen Hülse 16 zu erleichtern. Die vordere Hülse 16 wird an der Mutter 22 durch Presssitz befestigt, um die Hülse an der Mutter rotationsmäßig und axial zu befestigen. Das Pressfitting des Mundstücks 18 an dem Körpervorderteil 24 trägt ebenfalls dazu bei, die Hülse 16 gegen axiale Vorwärtsbewegung zu halten. Das Mundstück 18 kann mit einer Nichteisenmetallbeschichtung beschichtet sein, um Korrosion bzw. Rost zu verhindern und um sein Aussehen zu verbessern. Beispiele von geeigneten Beschichtungen beinhalten Zink oder Nickel, obwohl es anerkannt werden sollte, dass irgendeine geeignete Beschichtung verwendet werden könnte.
  • Weil die Hülse 16 an der Mutter 22 rotationsmäßig befestigt ist, dreht eine Drehung der Hülse in Bezug auf den Körper 12 ebenfalls die Mutter 22 in Bezug auf den Körper, welche die Backen 14 aufgrund des Eingriffs der Backengewinde 38 und der Muttergewinde 48 axial innerhalb der Durchgänge 32 bewegt. Die Richtung der axialen Bewegung der Backen 14 hängt von der Rotations- bzw. Drehrichtung der Hülse 16 und der Mutter 22 in Bezug auf den Körper 12 ab. Wenn ein Werkzeug, zum Beispiel ein Bohrer, in die Bohrung 28 eingesetzt ist, können die Hülse und die Mutter um die Futterachse 34 in eine Schließrichtung 62 (3A) gedreht werden, so dass sich die Backen 14 zu einer geschlossenen Position bewegen, in welcher Werkzeugeingriffs- bzw. -angriffsflächen 36 der Backen mit dem Werkzeug greifend bzw. einspannend in Eingriff kommen. Eine Drehung der Hülse 16 und der Mutter 22 um die Achse 34 in die entgegengesetzte oder Öffnungsrichtung 64 (3B) bewegt die Backen axial rückwärts aus der geschlossenen Position heraus in eine offene Position, wie in 2 veranschaulicht.
  • Das Futter 10 weist einen Festspanndrehmomentindikator bzw. -anzeiger auf, welcher einen ringförmigen Ring bzw. Ringwulst 66 und ein ringförmiges Schalt- bzw. Klinkenrad 68 aufweist. Der Ringwulst 66 definiert einen sich einwärts erstreckenden Flansch 70 (1) und weist Schalt- bzw. Sperrklinken 72 auf, welche mit dein Ring durch Federzungen 74 verbunden sind. Die Federzungen 74 spannen die Schalt- bzw. Sperrklinken radial auswärts von der Futterachse 34 in Eingriff mit dem ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrad 68 vor. Das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 definiert sich vorwärts erstreckende Zungen 76 und eine Mehr- bzw. Vielzahl von Zähnen 78, die an einem inneren Umfang des Haupt-Schalt- bzw. Klinkenradbandes gebildet sind. Jeder der Zähne 78 weist eine erste Seite mit einer Neigung, die sich an 90 Grad annähert, und eine zweite Seite mit einer geringeren Neigung auf, welche es den Schalt- bzw. Sperrklinken 72 erlaubt, über die Zähne in einer Richtung, jedoch nicht in der entgegengesetzten Richtung zu gleiten.
  • Der Ringwulst 66 ist an dem Futterkörper 12 zwischen dem Trag- bzw. Stützring 52 und dem Druckring 40 aufgenommen. Das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 ist um den Ringwulst 66 und die Mutter 22 herum aufgenommen, so dass Nuten 80 (3A und 3B), die an dem inneren Umfang der Hülse 16 gebildet sind, jeweilige Zungen 76 aufnehmen. Die Breite der Nuten 80 ist größer als die Breite der Zungen 76, so dass die Hülse 16 über einen begrenzten Winkelabstand relativ zu dem ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrad 68 rotier- bzw. drehbar ist.
  • Um das Futter aus einem offenen Zustand zu schließen, wobei auf 3A Bezug genommen wird, wird die Mutter 22 durch die Hülse 16 in die Schließrichtung 62 so gedreht, dass die Backen 14 axial vorwärts innerhalb der Durchgänge 32 schraubartig bewegt werden. Weil die Zungen 76 gegen die Antriebsränder der Nuten 80 sitzen, dreht sich das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 in Verwendung mit der Hülse 16. Der Ringwulst 66 dreht sich ebenfalls mit der Hülse 16, da die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 den Ringwulst 66 an dem ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrad 68 rotationsmäßig befestigen. Wenn sich jedoch einmal die Backen 14 an einem Werkzeugschaft festklemmen, wird eine axiale Kraft in zunehmendem Maße rückwärts durch die Backen 14 auf die Mutter 22 ausgeübt. Die axiale Rückwärtskraft wird durch die Mutter 22 zu dem Futterkörper 12 und insbesondere zu dem Druckringelement 40 übertragen. Weil sich der Ringwulstflansch 70 zwischen dem Trag- bzw. Stützring 52 und dem Druckringvorsprung 44 (1) befindet, wird die axiale Kraft von der Mutter 22 durch den Ringwulstflansch 70 zu dem Druckringelement 40 übertragen. Dies erhöht die Reibungskräfte zwischen dem Ringwulstflansch 70, der Druckringscheibe 52 und dem Druckringelement 40 in einer Richtung entgegengesetzt zu der Richtung, in der die Hülse 16 und die Mutter 22 gedreht werden. Dementsprechend dämmen die Reibungskräfte die Drehung des Ringwulstes 66 in Bezug auf den Körper 12 ein. Jedoch erlaubt es das Lager 54 der Hülse 16 und der Mutter 22, sich weiterhin relativ zu dem Futterkörper 12 und dem Ringwulst 66 in die Schließrichtung zu drehen. Zusätzlich dreht sich, da die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 ablenkbar sind und im Allgemeinen in Ausrichtung mit den flachen Neigungen der zweiten Seite der Zähne 78 angeordnet sind, das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 weiterhin mit der Hülse 16 relativ zu dem Ringwulst 66. In Folge dessen gleiten, wenn sich das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 dreht, die distalen Enden der Schalt- bzw. Sperrklinken 72 wiederholt über die Zähne 78, wobei sie ein hörbares Knackgeräusch erzeugen, wenn die Schalt- bzw. Sperrklinkenenden gegen jede nachfolgende zweite Zahnseite fallen. Die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 sind im Allgemeinen senkrecht bzw. rechtwinklig zu den ersten Seiten der Zähne 78 und werden nicht einwärts abgelenkt, um eine Drehung des ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrads 68 in einer Richtung entgegengesetzt zu 62 zu erlauben. Zusammenfassend ist festzustellen, dass, bis sich die Backen an einem Werkzeugschaft festklemmen, sich der Ringwulst 66 mit dem ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrad 68 dreht. Wenn sich einmal die Backen an einem Werkzeugschaft festklemmen, dreht sich das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 in Schließrichtung relativ zu dem Ringwulst 66, wird jedoch gegen Drehen in Öffnungsrichtung 64 blockiert bzw. gehindert.
  • Um das Futter 10 zu öffnen, wobei insbesondere auf 3B Bezug genommen wird, werden die Hülse 16 und daher die Mutter 22 in Richtung 64 entgegengesetzt zur Richtung 62 gedreht. Weil die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 und die Schalt- bzw. Klinkenradzähne 78 das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 in die Öffnungsrichtung zwingen, bewegt sich das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 anfänglich nicht, und die Zungen 76 bewegen sich daher durch die Nuten 80, wenn sich die Hülse 16 dreht. Diese geringe Drehung der Mutter 22 relativ zu dem Futterkörper 12 veranlasst die Backen 14 dazu, sich etwas in die Durchgänge 32 zurück zu ziehen, und gibt daher die axial gerichtete Rückwärtskraft frei, welche den Ringwulstflansch 70 zwischen dem Trag- bzw. Stützring 52 und dem Druckringelement 40 reib- bzw. kraftschlüssig hält (1 und 2). In Folge dessen ist der Ringwulst 66 erneut in Bezug auf den Körper drehbar. Wenn der Anwender die Hülse 16 weiterhin in Öffnungsrichtung 64 dreht, schlagen bzw. stoßen die Zungen 76 an die Seiten der Nuten 80 an, so dass die Hülse 16 das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 und den Ringwulst 66 wiederum antreibt.
  • In Abhängigkeit von dem reibschlüssigen Eingriff zwischen der Hülse 16 und dem Schalt- bzw. Klinkenradring 68, wenn die Hülse 16 anschließend in die Schließrichtung gedreht wird, können sich die Zungen 76 durch die Nuten 80 drehen, bis die Zungen an den entgegengesetzten bzw. gegenüberliegenden Seiten der Nuten anschlagen, und das Futter kann sodann in die Schließrichtung betätigt werden, wie oben beschrieben. Bei der gegenwärtig veranschaulichten Ausführungsform hält jedoch die Reibung zwischen der Hülse 16 und dem Ring 68 die Hülse und den Ring in der Position zusammen, wie in 3B gezeigt ist, wenn die Hülse in Schließrichtung 62 (3A) gedreht wird, bis sich die Backen an einem Werkzeugschaft schließen. Wenn dieses Ereignis die Drehung des Rings 68 anhält, halten die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 den Schalt- bzw. Klinkenradring 68 in der Position, bis die Nuten 80 in der sich noch drehenden Hülse 16 über die Zungen 76 verlaufen. Wenn die nachfolgenden Ränder bzw. Kanten der Nuten 80 mit den Zungen 76 in Eingriff kommen, treibt die Hülse wiederum den Ring 68 an, und das Futter arbeitet, wie oben erläutert.
  • Bei der in 4 veranschaulichten Ausführungsform ist der Futterkörper 12 modifiziert bzw. abgeändert worden, um eine einstückige Mutter 22 aufzunehmen. Der vordere Bereich 24 des Futterkörpers 12 ist eingeengt bzw. verengt worden, um es der einstückigen Mutter zu erlauben, über den vorderen Körperabschnitt in operativen Eingriff mit den Backen 14 und dem Druckring 42 zu gleiten. Das heißt, beim Zusammenbauen des Futters nach 4 und 5, werden der Ringwulst 66, der Trag- bzw. Stützring 52 und der Lagerhalter bzw. -käfig 54 auf den Futterkörper 12 angrenzend an den Druckring 42 geschoben. Als Nächstes werden die Backen 14 in jeweiligen Durchgängen 32 platziert, und die einstückige Mutter 22 wird in Anschlag mit Lagern 56 platziert, so dass sich die Muttergewinde in Eingriff mit Backengewinden befinden.
  • Ein Mutterhalter 82 ist über bzw. auf dem vorderen Körperbereich 24 im Anschlag mit der Mutter 22 aufgenommen, um die Mutter in der axialen Vorwärtsrichtung zu halten. Der Mutterhalter 82 weist einen ersten, im Allgemeinen zylindrischen Bereich 84, welcher auf den Körper durch Presspassung bzw. -sitz aufgebracht ist, und einen zweiten, kegelstumpfförmigen Bereich 86 auf, welcher mit der Mutter in Eingriff kommt, während ein Spielraum für die Backen vor der Mutter vorgesehen wird. Das ringförmige Schalt- bzw. Klinkenrad 68 ist um den Ringwulst 66 herum so aufgenommen, dass die Schalt- bzw. Sperrklinken 72 mit den Zähnen 78 in Eingriff kommen. Die vordere Hülse 16 wird sodann über bzw. auf dem vorderen Körperabschnitt 24 lose bzw. mit Spielpassung aufgebracht. Antriebsrippen 88 (in gestrichelten Linien in 4 gezeigt), die an dem Innenumfang der vorderen Hülse 16 gebildet sind, kommen mit Antriebsschlitzen 90 der Mutter 22 in Eingriff, und die Zungen 76 des ringförmigen Schalt- bzw. Klinkenrads sind in Nuten 80 so aufgenommen, dass die vordere Hülse 16, die Mutter 22 und der verzahnte Ring 68 arbeiten, wie oben beschrieben.
  • Ein Mundstück 18 ist bemessen und befähigt, um auf der Vorderseite des vorderen Körperabschnitts 24 mittels Presssitz aufgebracht zu werden, um die vordere Hülse 16 an dem Futter 10 zu halten. Es sollte erkannt werden, dass das Mundstück 18 ebenfalls durch Schnappsitz, Verschraubung und dergleichen befestigt werden könnte. Das Mundstück 18 ist exponiert bzw. freigelegt, wenn das Futter zusammen gebaut ist, und ist vorzugsweise mit einer metallischen Nichteisenbeschichtung beschichtet, um Rost bzw. Korrosion zu verhindern und um sein Aussehen zu verbessern. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann eine derartige Beschichtung Zink oder Nickel sein; es sollte jedoch erkannt werden, dass irgendeine geeignete Beschichtung verwendet werden könnte.
  • Das Mundstück 18 dient dazu, um die vordere Hülse 16 in Position an dem Futterkörper 10 und in antreibendem Eingriff mit der Mutter 22 zu halten. Zusätzlich dient das Mundstück 18 zu dem doppelten Zweck, eine ästhetisch ansprechende Abdeckung für den Vorderbereich zu ergeben, welche Rost bzw. Korrosion verhindert. Dies ergibt den Vorteil eines ästhetisch ansprechenden Aussehens ohne die Notwendigkeit, den gesamten Futterkörper 12 mit einem Nichteisenmaterial zu beschichten.
  • Das Futter der 4 und 5 arbeitet im Wesentlichen gleich wie die Ausführungsform der 1 bis 3. Daher wird eine Erläuterung der Operation des Futters und des Festspannindikators nicht wiederholt.
  • Die Außenumfangsfläche der vorderen Hülse 16 in 1 bis 5 kann mit angehobenen bzw. erhöhten Bereichen 92 versehen sein, um es dem Operator zu ermöglichen, die Hülse sicher zu ergreifen. Nocken 92 sind winklig um den Umfang der Hülse 16 herum angeordnet, um ergonomische Greifstellen für den Anwender zu bilden, während die jeweiligen Bereiche zwischen den Nocken 92 geringe Vertiefungen bilden, um Teile der Finger des Anwenders und andere Druck aufbringende Teile der Hand so aufzunehmen, dass jene Teile der Hand an die Seiten der Nocken 92 natürlich passen, wenn der Anwender die Hülse ergreift. Die Nocken fördern dadurch die mechanische Kraftverstärkung der Hand an der Hülse, und es wird angenommen, dass der Anwender ein Festspann- oder Lösedrehmoment aufbringen kann, das größer ist als dasjenige, das auf eine eine glatte Fläche bzw. Oberfläche aufweisende Futterhülse vergleichbarer Abmessungen aufgebracht wird. Zu der gleichen Zeit, und wie unten in näheren Einzelheiten beschrieben, gibt die äußere Haut der Hülse in Reaktion auf den Druck etwas nach, der durch die Hand des Anwenders aufgebracht wird, wodurch ein weicheres Greifen geboten und das Greifen des Anwenders an der Hülse erleichtert wird. Bei der in den Figuren veranschaulichten Ausführungsform erstrecken sich die Nocken 92 im Allgemeinen axial entlang der Außenfläche der Hülse und krümmen bzw. wölben sich tangential in die Öffnungsrichtung des Futters. Der höchste Punkt bzw. Steile in jedem Nocken (in der radialen Richtung) ist der Scheitel der Krümmung bzw. Wölbung. In Abhängigkeit von dem Greifen des Anwenders, kann von den Hauptdruckpunkten bzw. -stellen im Greifen des Anwenders im Allgemeinen erwartet werden, dass sie an diesen Punkten bzw. Stellen auftreten. Es versteht sich jedoch, dass die räumliche Konfiguration bzw. Ausgestaltung der äußeren Haut variieren bzw. sich ändern kann, wie erwünscht, und dass die in den Figuren gezeigten Anordnungen lediglich für die Zwecke der beispielsweisen Erläuterung vorgesehen sind.
  • Die Umfangsfläche des hinteren Rings 20 kann gerändelt oder glatt gelassen sein, wie in den Figuren gezeigt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein nachgiebig federndes bzw. rückstellfähiges Polymer an der Außenfläche des hinteren Rings 20 wie an der vorderen Hülse 16 vorgesehen.
  • Vorzugsweise bestehen die vorderen Hülsen der in 1 bis 5 gezeigten Futter aus einem aus einem harten Polymer bestehenden inneren Kern aus einem Strukturkunststoff, zum Beispiel Polykarbonat, einem gefüllten Polypropylen, zum Beispiel glasgefülltem Polypropylen, oder einem Nylon- oder Polyamidmaterial, oder aus einer Mischung aus Strukturkunststoffmaterialien, und einer aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer bestehenden äußeren Haut aus einem thermoplastischen Elastomer (TPE), einem thermoplastischen Gummi bzw. Kautschuk (TPR), oder einem anderen geeigneten Material, das an dem inneren Kern durch ein Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzgussverfahren angeheftet ist.
  • Unter Bezugnahme auf 5 wird erläutert, dass ein Zweistufen-Spritzgießen Hülsenausgestaltungen erlaubt, welche mit Einfach-Polymerformen nicht zu erhalten sind. Beispielsweise kann das Material (101) des inneren Kerns, welches von der äußeren Haut (100) unterschiedlich ist, so geformt werden, dass ein Bereich des inneren Kerns durch die äußere Haut 100 vorsteht, um Indizien an der Futterhülsenfläche bzw. -oberfläche zu bilden. Die Indizien können zum Beispiel Richtungen zum Öffnen oder Schließen des Futters (wie durch das "Öffnen" und Pfeil-Indizien in gestrichelten Linien in 6 und bei 102 in 5 angegeben), Privatetiketten, um das Futter mit Zeichen bzw. Marken zu versehen, oder andere brauchbare Indizien sein. Weiterhin kann sich der innere Kern vor der äußeren Haut erstrecken, so dass der innere Kern selbst einen Bereich der äußeren Hülse definiert, wie bei 101 gezeigt, um Schutz an der äußeren Haut zu ergeben. Das heißt, der Bereich des Kernmaterials bei 101 bildet einen vorderen Rand der Hülse 16, welcher das weichere Material der äußeren Haut gegenüber Abrasion bzw. Abrieb in dem Falle schützt, dass der Anwender das Futter in ein Werkstück treibt, welches eine vorspringende bzw. vorstehende Fläche aufweist, welche auf die vordere Seite der Futterhülse auftrifft bzw. aufprallt.
  • "Adhäsion bzw. Anhaftung" wie hierin verwendet, der äußeren Haut an dem inneren Kern bezieht sich auf das unmittelbare Sich-Vermischen bzw. -Vermengen der angrenzenden Materialien der äußeren Haut und des inneren Kerns, entgegengesetzt zu einer Verbindung, die sich nur oder primär auf ein Zwischenklebemittel bzw. -klebstoff zwischen den Materialien der äußeren Haut und des inneren Kerns stützt. Unter Bezugnahme auf 6 wird beispielsweise erläutert, dass Adhäsion des veranschaulichten inneren Kerns und der äußeren Haut durch das Sich-Vermischen bzw. -Vermengen der Komponentenmaterialien verursacht wird, das durch Wärmeenergie eines Zweistufen-Spritzgussverfahrens getrieben wird, frei von einem dazwischen befindlichen, chemischem Klebemittel bzw. Klebstoff. Wie in 6 schematisch dargestellt, dringen Abschnitte von benachbarten Makromolekülen ineinander ein.
  • TPE und TPR sind Materialien mit Eigenschaften im Allgemeinen zwischen denjenigen von thermoplastischen Polymeren und Gummi- bzw. Kautschuk-Elastomeren in sofern, als TPE und TPR durch die Anwendung von Wärme ähnlich zu Thermoplasten schmelzen, jedoch wie Elastomere wirken, wenn einmal gekühlt. Im Gegensatz zu chemischer Vernetzung, wie in Elastomeren festzustellen, involvieren TPE und TPR rein physikalische Vernetzung, welche umgekehrt werden kann, wenn Wärme auf das Material wieder angewendet wird. In Folge dessen weisen TPE und TPR (1) gute Fließfähigkeit auf und sind bei Anwendung von Wärme und Kraft verformbar, (2) werden fest, wenn gekühlt, und (3) haften an einer verschiedenen Anzahl von Thermoplasten an, wobei sie diese zu günstigen Materialien für Zweistufen-Spritzgießen mit Strukturpolymeren machen. TPE und TPR sind darüber hinaus im Allgemeinen leicht einfärbbar und wieder verwertbar.
  • Ein deskriptives Hauptmerkmal von TPE und TPR ist ihr Härtewert. "Härte", wie hierin verwendet, ist ein Maß für den Widerstand eines gehärteten Materials, Eindruck bzw. Eindrückung zu widerstehen. Härte kann durch ein Durometer bzw. Härtemesser gemessen werden. Wie es sich in dieser Technik versteht, misst ein Durometer die Eindringtiefe eines Stiftes bzw. Bolzens, oder Bohrers in ein Material, welcher auf eine Fläche des Materials mit einer gesteuerten bzw. geregelten, gemessenen Kraft aufgebracht wird. Wie es sich ebenfalls versteht, kann Härte in verschiedenen Maßstäben bzw. Skalen ausgedrückt werden, zum Beispiel einer Shore-A-Skala für weiche Materialien und einer Shore-D-Skala für härtere Materialien.
  • Ein Shore-A-Durometer wird verwendet, um die Härte von Gummiteilen dadurch zu messen, dass die Widerstandskraft gegen einen Stift gemessen wird, der in das Prüfmaterial unter einer bekannten Federlast eindringt. Das Ausmaß der Eindringung wird zu einer Härteablesung an einer Skala mit 100 Shore-A-Einheiten umgewandelt. In ähnlicher Weise wird ein Shore-D-Durometer dazu verwendet, um die Härte von Kunststoffteilen zu messen. Die Eindruckhärte ist auf die Eindringung umgekehrt bezogen und von dem Elastizitätsmodul und den viskoelastischen Eigenschaften des Materials abhängig. Die aufgebrachte Kraft, die Form des Stempels für den Eindruckversuch, und die Dauer der Prüfung wirken sich auf die Ergebnisse aus. Das Shore-Durometer besteht aus einem Referenz-Presserfuß, einem Stempel für den Eindruckversuch, einer Anzeigevorrichtung, und einer kalibrierten bzw. geeichten Feder, welche die Kraft auf den Stempel für den Eindruckversuch aufbringt. Der Unterschied zwischen Durometern vom Typ A und Typ D besteht in der Form des Stempels für den Eindruckversuch und der kalibrierten Feder, wie in der Tabelle unten angegeben.
  • Figure 00240001
  • Die Einheiten der Härte liegen zwischen 0 für den vollen Vorsprung des 2,50 mm-Stempels für den Eindruckversuch und 100 für keinen Vorsprung. Die Kraft wird so schnell wie möglich aufgebracht, ohne Stoß, und die Härteablesung wird nach einer Dauer von 15 s ± 1 s durchgeführt. Wenn eine sofortige Ablesung spezifiziert ist, wird die Skala innerhalb 1 s der Anwendung von Kraft abgelesen.
  • Die Shore-Härte kann Werte nach unten bis zu einem sehr weichen Material bei Shore A 20 und zunehmend in der Härte durch Shore A 90 in Shore D 30 bis zu Shore D 85 aufweisen, welches sehr hart ist. Beispielsweise weist ein typischer Radiergummi eine Shore-A-Härte im Allgemeinen innerhalb eines Bereichs von 25 bis 30 auf. Von einer Gummisohle eines Schuhs kann erwartet werden, dass sie eine Shore-A-Härte im Allgemeinen innerhalb eines Bereichs von 75 bis 85 und eine Shore-D-Härte im Allgemeinen innerhalb eines Bereichs von 25 bis 30 aufweist. Unter erneuter Bezugnahme auf 5 wird erläutert, dass der innere Kern 101 vorzugsweise eine Härte innerhalb eines Bereichs von etwa 35 bis 80 Shore-D-Einheiten aufweist, und bei einer bevorzugten Ausführungsform weist er eine Härte innerhalb eines Bereichs von etwa 50 bis 60 Shore-D-Einheiten auf. Die äußere Haut 100 weist vorzugsweise eine Härte geringer als etwa 80 Shore-A-Einheiten auf, und bei einer bevorzugten Ausführungsform weist sie eine Härte innerhalb eines Bereichs von etwa 40 bis 50 Shore-A-Einheiten auf.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 1, 4 und 6 wird erläutert, dass die Laminathülse 16 durch einen Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzprozess gebildet ist, welcher Treiben von geschmolzenen Polymeren in eine Formhöhlung involviert. Wenn einmal gekühlt, wird das geformte Teil ausgeworfen. Im Allgemeinen gibt es sechs Hauptschritte in einem beispielhaften Zweistufen-Spritzgießverfahren für ein Zwei-Polymerteil:
    • 1. Einspannen: Eine Form wird während der Einspritzung und des Kühlens unter Druck gehalten.
    • 2. Einspritzung: Die zwei Polymere werden erwärmt, bis sie geschmolzen sind. Die geschmolzenen Polymere werden in die Form in einer vorbestimmten Zeit in einem Zwei-Schuss-Prozess gedrückt, der unten beschrieben ist.
    • 3. Stillstehen: Der Einspritzprozess hält an, während Druck angewendet bzw. aufgebracht wird, um zu gewährleisten, dass sämtliche der Formhöhlungen gefüllt werden.
    • 4. Kühlen: Den Polymeren wird erlaubt, zu ihrer festen Form innerhalb der Form abzukühlen.
    • 5. Formöffnung: Die Formkomponenten trennen sich.
    • 6. Auswerfen: Das fertiggestellte Teil wird aus der Form ausgeworfen.
  • Ein Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzgießprozess erzeugt eine Futterhülse, wie hierin beschrieben, welche einen inneren Kern und eine äußere Haut aus verschiedenen Typen von Polymeren aufweist, die aneinander angeheftet sind, und "Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzgießen", wie hierin verwendet, bezieht sich auf das Formen von zwei oder mehreren verschiedenen Polymeren, derart, dass die verschiedenen Polymere bei ausreichender Temperatur in dem Formungsprozess zusammen kommen, so dass Adhäsion bzw. Anheftung erfolgt. Die Polymere können unterschiedliche Einfärbung aufweisen, jedoch sonst identisch sein, oder sie können Werkstoffe sein, die ansonsten verschiedene chemische Zusammensetzungen aufweisen. Die verschiedenen Polymere müssen in dem Sinne kompatibel sein, dass Adhäsion bei erhöhter Temperatur erfolgt. Wenn die verschiedenen Polymere nicht kompatibel sind, werden sie nicht aneinander anhaften und können daher an der Grenzfläche zwischen den zwei Polymerschichten delaminieren.
  • Ein bevorzugtes Zweistufen-Spritzgießverfahren zum Bilden der Hülse 16 weist einen Zwei-Schuss-Einspritzprozess auf, bei dem der im Allgemeinen zylindrische innere Kern aus hartem Polymer zuerst geformt wird und das Werkzeug sodann gehandhabt wird, um eine Einspritzung eines zweiten Werkstoffes um den inneren Kern herum, über bzw. auf, unter oder durch den inneren Kern aufzunehmen, um das Endprodukt zu vervollständigen. Beispielsweise kann Polymerwerkstoff in die Form in dem ersten Schuss eingespritzt werden, um den inneren Kern zu bilden. Wenn der erste Werkstoff sich ausreichend abkühlt, um das Werkzeug ohne Verformung des inneren Hülsenkerns zu handhaben, jedoch bevor der innere Kern bis zu dem Punkt aushärtet, bei dem er eine reife Haut aufweist, welche an der äußeren Haut aus TPE oder TPR nicht anhaften wird (der Zwischenkühlungspunkt), öffnet sich das Werkzeug, um einen zusätzlichen Hohlraum zu schaffen, welcher sodann durch den Werkstoff der äußeren Haut aus TPE oder TPR gefüllt wird, um die Hülse zu vervollständigen. Eine maschinelle Einrichtung, die zum Herstellen von Zwei-Schuss-geformten Komponenten geeignet ist, wie hierin erörtert, ist von Multiplas International Inc., in Newburgh, New York, erhältlich.
  • Kompatibilität der verschiedenen Werkstoffe ist im Allgemeinen erforderlich, um Adhäsion zu fördern und um Delaminierung und Teileausfall zu verhindern. Nachgeschaltete Zusammenbauoperationen können beseitigt werden, und Zeit und Kosten werden reduziert, wenn mechanische Befestigungselemente oder chemische Klebemittel bzw. Klebstoffe nicht gekauft, eingebaut oder angewendet werden müssen. Darüber hinaus führt eine Adhäsion der zwei Werkstoffe ohne chemische Klebemittel zu stärkeren bzw. festeren, langhaltbaren Teilen.
  • Das Zwei-Schuss-Formungsverfahren wird insbesondere insofern bevorzugt, um eine Hülse zu erzeugen, wie in 1 bis 5 gezeigt, als es für die Bildung eines inneren Kerns mit äußeren Flächendetails besonders geeignet ist, die von denjenigen der äußeren Haut unterschiedlich sind, und, wenn erwünscht, sich durch die äußere Haut erstrecken. Somit kann beispielsweise der innere Kern anfänglich so geformt werden, dass er eine erhöhte bzw. angehobene Beschriftung oder andere Indizien (zum Beispiel die "Öffnen"- und Pfeil-Indizien, die in 6 in gestrichelten Linien gezeigt und bei 102 in 5 angegeben sind) an der Fläche bzw. Oberfläche eines im Allgemeinen zylindrischen Hauptbereichs definiert, wie im Schnitt in 5 gezeigt. Die zweite Formanordnung ist in der Weise konfiguriert bzw. ausgestaltet, dass in der zweiten Stufe die erhöhten Indizien an die Innenfläche der Form anschlagen bzw. anstoßen. Wenn TPE oder TPR der äußeren Haut in die Form in dem zweiten Schuss eingespritzt wird, fließt das Material der äußeren Haut um die äußere Fläche des inneren Kerns herum, mit Ausnahme der äußeren Fläche der erhöhten Indizien. In Folge dessen sind, wenn das Teil aus der Form heraus genommen wird, die erhöhten Indizien des inneren Kerns durch die äußere Haut sichtbar.
  • Darüber hinaus kann die zweite Form so konfiguriert bzw. ausgestaltet sein, um erhöhte bzw. angehobene Bereiche der nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen, äußeren Haut zu definieren (zum Beispiel bei Nocken 92 in 1), wobei benachbarte bzw. angrenzende Zwischenbereiche eine geringere Höhe als die erhöhten Bereiche aufweisen, so dass die erhöhten Bereiche dadurch Punkte bzw. Stellen an der Hülse definieren, welche primär Druck von dem Greifen des Anwenders aufnehmen. Die Gestalten und Anordnungen der erhöhten Bereiche und der benachbarten Mulden können, wie erwünscht, beispielsweise für ästhetische Zwecke variieren, können aber außerdem so gewählt sein, dass jene Teile der Hand des Anwenders (zum Beispiel die obere Handfläche), welche primär eine Drehkraft auf die Hülse aufbringen, mit einem oder mehreren erhöhten Bereichen in der Kraftaufbringrichtung ausgerichtet sind und in Eingriff kommen. Beispielsweise richten sich die im Allgemeinen axial ausgerichteten Nocken 92 in 1 im Allgemeinen mit der oberen Handfläche des Anwenders aus, wenn die Hand die Hülse ergreift. In Folge dessen erleichtern die Nocken das Greifen des Anwenders an der Stelle, an der die obere Handfläche mit einer der Nocken in Eingriff kommt, während gleichzeitig ein elastischer Druckpunkt vorgesehen wird, um das Gefühl der Hülse an der Hand des Anwenders zu mildern. Die verbleibenden Nocken ergeben in ähnlicher Weise elastische Druckpunkte für die untere Handfläche und die Finger. In Folge dessen kann die Gestalt der äußeren Form geändert werden, wie erwünscht, um das rückstellfähige Material der äußeren Haut selektiv anzuordnen, um die erhöhten Bereiche und Mulden zu definieren, um sowohl eine ästhetisch ansprechende Hülse darzubieten als auch elastische Druckpunkte zu definieren, welche das Greifen seitens des Anwenders verbessern und mildern.
  • Letztendlich können der innere Kern und die äußere Haut aus jeweiligen Farben hergestellt werden (zum Beispiel Schwarz und Rot, Schwarz und Orange oder Rot und Grün), welche in genügender Weise unterschiedlich sind, um durch das menschliche Auge unterscheidbar zu sein.
  • Es soll durch den Fachmann erkannt werden, dass verschiedene Modifikationen bzw. Abwandlungen und Variationen bzw. Änderungen bei der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden können, ohne von dem Umfang und dem Gedanken der Erfindung abzuweichen. Es ist beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung derartige Abwandlungen und Änderungen abdeckt, wie sie innerhalb des Umfangs und des Gedankens der beigefügten Ansprüche und ihrer Äquivalente kommen.

Claims (25)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: a. Bereitstellen (i) eines Körpers mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil einer hierin gebildeten, axialen Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, (ii) einer Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, (iii) einer Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; b. Formen eines im Allgemeinen zylindrischen inneren Kerns aus einem harten Polymer; c. Formen um eine Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum eine äußere Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer, so dass sich die äußere Haut aufweisendes Material mit dem den inneren Kern aufweisenden Material vermischt bzw. vermengt, wobei die äußere Haut eine radiale Dicke aufweist, und wobei der Formungsschritt (c) Variieren bzw. Ändern der radialen Dicke der äußeren Haut gemäß einem vorbestimmten Muster aufweist; und d. Anordnen des inneren Kerns um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter, so dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und so dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  2. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß Anspruch 1, wobei der Formungsschritt (b) weiterhin Variieren einer radialen Dicke des inneren Kerns aufweist, so dass ein vorbestimmter Bereich des inneren Kerns sich radial auswärts von einem im Allgemeinen zylindrischen Hauptbereich des inneren Kerns erstreckt.
  3. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei der Formungsschritt (c) Definieren der radialen Dicke der äußeren Haut aufweist, so dass sich der vorbestimmte Bereich durch die äußere Haut erstreckt und an einer Außenfläche des Futters sichtbar ist.
  4. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Formungsschritt (c) Formen der rückstellfähigen Polymeraußenhaut aus einem Material aufweist, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus thermoplastischen Elastomeren und thermoplastischen Gummis besteht.
  5. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotierbaren bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: a. Bereitstellen (i) eines Körpers mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, (ii) einer Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, (iii) einer Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; b. Formen eines im Allgemeinen zylindrischen, aus einem harten Polymer bestehenden inneren Kerns mit einem axialen ersten Ende und einem axialen zweiten Ende; c. Formen um eine Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum rückwärts von dem ersten Ende des inneren Kerns einer aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer bestehenden, äußeren Haut, so dass sich das die äußere Haut aufweisende Material mit dem Material des inneren Kerns vermischt bzw. vermengt und so dass ein Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns benachbart bzw. angrenzend an das erste Ende durch die äußere Haut nicht bedeckt bzw. abgedeckt ist; und d. Anordnen des inneren Kerns um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter, so dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und so dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  6. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß Anspruch 5, wobei die aus einem rückstellfähigen Polymer bestehende, äußere Haut eine radiale Dicke aufweist und wobei der Formungsschritt (c) Variieren der radialen Dicke der aus einem rückstellfähigen Polymer bestehenden, äußeren Haut gemäß einem vorbestimmten Muster aufweist.
  7. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß Anspruch 5 oder 6, wobei der Formungsschritt (b) weiterhin Variieren einer radialen Dicke des inneren Kerns aufweist, so dass ein vorbestimmter Bereich des inneren Kerns sich radial auswärts von einem allgemeinen zylindrischen Hauptbereich des inneren Kerns erstreckt, und wobei der Formungsschritt (c) Definieren einer radialen Dicke der äußeren Haut aufweist, so dass sich der vorbestimmte Bereich durch die äußere Haut erstreckt und an einer Außenfläche des Futters sichtbar ist.
  8. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer mit einer drehbaren Antriebswelle gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei der Formungsschritt (c) Formen der aus einem rückstellfähigen Polymer bestehenden, äußeren Haut aus einem Material aufweist, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus thermoplastischen Elastomeren und thermoplastischen Gummis besteht.
  9. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: a. Bereitstellen (i) eines Körpers mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, die durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, (ii) einer Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, (iii) einer Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine der folgenden, nämlich eine axiale Bewegung und eine Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Bewegung zu bewegen; b. Formen eines im Allgemeinen zylindrischen, aus einem harten Polymer bestehenden inneren Kerns mit einer Außenumfangsfläche und wenigstens einem vorbestimmten angehobenen bzw. erhöhten Bereich, der sich hiervon erstreckt; c. Formen um die Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum einer aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer bestehenden, äußeren Haut, so dass die aus einem rückstellfähigen Polymer bestehende, äußere Haut die Außenumfangsfläche bedeckt bzw. abdeckt, jedoch den vorbestimmten erhöhten Bereich nicht bedeckt; und d. Anordnen des inneren Kerns um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter, so dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und so dass die Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  10. Futter zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Futter aufweist: a. ein Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden; b. eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist; c. eine Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; und d. eine Hülse bzw. Muffe mit (i) einem im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kern mit einer Außenumfangsfläche, wobei der innere Kern aus einem harten Polymer gebildet ist, und (ii) einer äußeren Haut, die an die Außenumfangsfläche des inneren Kerns so angeheftet ist, dass sich Material, welches die äußere Haut aufweist, mit Material, welches den inneren Kern aufweist, vermischt bzw. vermengt, wobei die äußere Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer mit einer Härte geringer als etwa 80 Shore-A-Einheiten gebildet ist, wobei der innere Kern um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet ist, dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  11. Futter gemäß Anspruch 10, bei dem eine radiale Dicke der äußeren Haut zu einem vorbestimmten Flächenmuster variiert.
  12. Futter gemäß Anspruch 10 oder 11, bei dem die Außenumfangsfläche des inneren Kerns einen vorbestimmten angehobenen bzw. erhöhten Bereich definiert, der sich von diesem erstreckt, und bei dem die äußere Haut einen Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns den vorbestimmten erhöhten Bereich umgebend bedeckt bzw. abdeckt, jedoch den vorbestimmten erhöhten Bereich nicht bedeckt.
  13. Futter zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Futter aufweist: a. ein Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, b. eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist. c. eine Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; und d. eine Hülse bzw. Muffe mit (i) einem im Allgemeinen zylindrischen inneren Kern mit einer Außenumfangsfläche, wobei der innere Kern aus einem harten Polymer gebildet ist, und (ii) eine äußere Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer, die an die Außenumfangsfläche des inneren Kerns so angeheftet ist, dass sich Material, das die äußere Haut aufweist, mit Material, das den inneren Kern aufweist, vermischt bzw. vermengt, und die eine radiale Dicke aufweist, die in einem vorbestimmten Muster variiert, um eine Greiffläche zu bilden, wobei der innere Kern um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet ist, dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  14. Futter gemäß Anspruch 13, bei dem die äußere Haut aus einem der folgenden, nämlich einem thermoplastischen Elastomer und einem thermoplastischen Gummi, gebildet ist.
  15. Futter gemäß Anspruch 13 oder 14, bei dem die äußere Haut eine Härte zwischen etwa 40 und etwa 50 Shore-A-Einheiten aufweist.
  16. Futter zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Futter aufweist: a. einen Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, b. eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, c. eine Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; und d. eine Hülse bzw. Muffe mit (i) einem im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kern, der ein axiales erstes Ende und ein axiales zweites Ende aufweist und eine Außenumfangsfläche definiert, wobei der innere Kern aus einem harten Polymer gebildet ist, und (ii) einer äußeren Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer, die an die Außenumfangsfläche des inneren Kerns so angeheftet ist, dass sich Material, das die äußere Haut aufweist, mit Material, das den inneren Kern aufweist, vermischt bzw. vermengt, und die eine radiale Dicke aufweist, die in einem vorbestimmten Muster variiert, um eine Greiffläche zu bilden, wobei die äußere Haut im Wesentlichen die Außenumfangsfläche des inneren Kerns bedeckt bzw. abdeckt, jedoch einen Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns benachbart bzw. angrenzend an das erste Ende nicht bedeckt, und wobei der innere Kern um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet ist, dass eine Rotation bzw. Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  17. Futter gemäß Anspruch 16, bei dem die äußere Haut aus einem der folgenden, nämlich einem thermoplastischen Polymer und einem thermoplastischen Gummi, gebildet ist.
  18. Futter gemäß Anspruch 16 oder 17, bei dem die äußere Haut eine Härte zwischen etwa 40 und etwa 50 Shore-A-Einheiten aufweist.
  19. Futter gemäß einem der Ansprüche 16 bis 18, bei dem die Außenumfangsfläche des inneren Kerns einen vorbestimmten angehobenen bzw. erhöhten Bereich definiert, der sich von diesem erstreckt, und bei dem die äußere Haut die Außenumfangsfläche des inneren Kerns den vorbestimmten erhöhten Bereich umgebend bedeckt bzw. abdeckt, jedoch den vorbestimmten erhöhten Bereich nicht bedeckt.
  20. Futter zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Futter aufweist: a. einen Körper mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, b. eine Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, c. eine Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; und d. eine Hülse bzw. Muffe, die um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter so angeordnet ist, dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen, wobei die Hülse aufweist: (i) einen im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kern mit einer Außenumfangsfläche, wobei der innere Kern aus einem harten Polymer gebildet ist, und (ii) eine äußere Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer, die an der Außenumfangsfläche des inneren Kerns so angeheftet ist, dass sich Material, das die äußere Haut aufweist, mit Material, das den inneren Kern aufweist, vermischt bzw. vermengt, und die eine radiale Dicke aufweist, die in einem vorbestimmten Muster variiert, um eine Greiffläche zu bilden, wobei ein vorbestimmter Bereich des inneren Kerns durch die äußere Haut vorsteht, und die äußere Haut den vorbestimmten Bereich umgibt, jedoch diesen nicht bedeckt bzw. abdeckt.
  21. Futter gemäß Anspruch 20, bei dem die äußere Haut aus einem der folgenden, nämlich einem thermoplastischen Elastomer und einem thermoplastischen Gummi, gebildet ist.
  22. Futter gemäß Anspruch 20 oder 21, bei dem die äußere Haut eine Härte zwischen etwa 40 und etwa 50 Shore-A-Einheiten aufweist.
  23. Futter gemäß einem der Ansprüche 20 bis 22, bei dem der innere Kern ein axiales erstes Ende und ein axiales zweites Ende aufweist, und die äußere Haut einen Bereich der Außenumfangsfläche des inneren Kerns benachbart bzw. angrenzend an das erste Ende nicht bedeckt bzw. abdeckt.
  24. Verfahren zum Herstellen eines Futters zur Verwendung mit einem handbetätigten oder kraftbetätigten Mitnehmer bzw. Treiber mit einer rotier- bzw. drehbaren Antriebswelle, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: a. Bereitstellen (i) eines Körpers mit einem Vorderteil bzw. -abschnitt und einem Hinter- bzw. Endteil bzw. -abschnitt, wobei der Endteil so ausgestaltet ist, um an der Antriebswelle für eine Rotation bzw. Drehung mit dieser zusammenpassend angebracht zu werden, und wobei der Vorderteil eine hierin gebildete, axiale Bohrung und eine Mehr- bzw. Vielzahl von winklig angeordneten Durchgängen aufweist, welche durch diesen hindurch gebildet sind und die axiale Bohrung schneiden, (ii) einer Mehr- bzw. Vielzahl von Backen, wobei jeder der Backen in einem jeweiligen der winklig angeordneten Durchgänge gleit- bzw. verschiebbar positioniert ist, (iii) einer Mutter, die mit den Backen so gekoppelt ist, dass eine Rotations- bzw. Drehbewegung der Mutter in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich in Richtung zu oder weg von der axialen Bohrung in Abhängigkeit von der Richtung der Drehbewegung zu bewegen; b. Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzgießen bzw. -Spritzen (i) eines im Allgemeinen zylindrischen, inneren Kerns aus einem harten Polymer mit (ii) einer äußeren Haut aus einem nachgiebig federnden bzw. rückstellfähigen Polymer, wobei die äußere Haut um eine Außenumfangsfläche des inneren Kerns herum geformt wird; und c. Anordnen des inneren Kerns um den Körper herum in operativem Eingriff mit der Mutter, so dass die äußere Haut eine äußere Greiffläche des Futters definiert und so dass eine Drehung des inneren Kerns in Bezug auf den Körper die Backen dazu veranlasst, sich relativ zu dem Körper hin- und herzubewegen.
  25. Futter, wie in Anspruch 24, bei dem die äußere Haut eine radiale Dicke aufweist, und bei dem der Schritt des Doppel- bzw. Zweistufen-Spritzgießens Variieren einer radialen Dicke der äußeren Haut gemäß einem vorbestimmten Muster aufweist.
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