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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Hintergrundbeleuchtungseinheit zur Verwendung
in einer Anzeigevorrichtung, und betrifft auch eine Anzeigevorrichtung
mit einer Hintergrundbeleuchtungseinheit. Insbesondere ist die Erfindung
mit der Direktivität
(Richtungseigenschaft) von Licht befasst.
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Beschreibung
der verwandten Technik
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Flüssigkristallanzeigevorrichtungen
wurden verbreitet in persönlichen
Computern, Flüssigkristallanzeige-Fernsehsystemen,
elektronischen Organizern, Mobiltelefonen und anderen Endgerät-Anzeigevorrichtungen
verwendet. Eine Hintergrundbeleuchtungseinheit ist hinter einem
Flüssigkristallanzeigepaneel
der Flüssigkristallanzeigevorrichtung
vorgesehen, damit das angezeigte Bild hell und scharf erscheint. 18 der
beiliegenden Zeichnungen zeigt einen Typ herkömmlicher Strukturen von Hintergrundbeleuchtungseinheiten.
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Eine
in 18 dargestellte Hintergrundbeleuchtungseinheit 8 ist
direkt unterhalb eines Flüssigkristallanzeigepaneels 1 vorgesehen.
Die Hintergrundbeleuchtungseinheit 8 und das Flüssigkristallanzeigepaneel 1 bilden
eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung 10.
Die Hintergrundbeleuchtungseinheit 8 beinhaltet eine Lichtleiterplatte 2,
eine Lichtquelle 3, die LEDs beinhaltet, die an einer Seitenfläche der Lichtleiterplatte 2 angeordnet
sind, eine Lichtstreuschicht 4, die direkt oberhalb der
Lichtleiterplatte 2 angeordnet ist, ein Paar von Prismenschichten 5 und 6 (erste
und zweite Prismenschichten), die oberhalb der Lichtstreuschicht 4 vorgesehen
sind, und einen Reflektor 7, der direkt unterhalb der Lichtleiterplatte 2 vorgesehen
ist. Die erste Prismenschicht 5 und die zweite Prismenschicht 6 weisen
Prismen auf, die jeweils eine dreieckige Querschnittkonfiguration
haben und so übereinandergeschichtet
sind, dass die Kämme
ihrer Prismen zum Flüssigkristallanzeigepaneel 1 hin
vorstehen und sich senkrecht zueinander erstrecken.
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Die
Hintergrundbeleuchtungseinheit 8 mit der zuvor beschriebenen
Struktur arbeitet wie folgt. Licht, das von der Lichtquelle 3,
die LEDs beinhaltet, ausgesendet wird, tritt in die Lichtleiterplatte 2 durch deren
Seitenfläche
ein und tritt aus der Oberseite der Lichtleiterplatte 2 zur
Lichtstreuschicht 4 hin aus, nachdem ein Reflexionsvorgang
durch eine (nicht dargestellte) Prismenfläche erfolgt ist, die auf der
Unterseite der Lichtleiterplatte 2 vorgesehen ist. Die Lichtstreuschicht 4 streut
das einfallende Licht so, dass die Lichtmenge gleichmäßig verteilt
wird, und strahlt das gestreute Licht zu den ersten und zweiten Prismenschichten 5 und 6 ab.
Die ersten und zweiten Prismenschichten 5 und 6 lenken
das gestreute Licht zum Flüssigkristallanzeigepaneel 1 hin,
und zwar rechtwinklig zu diesem. Licht, das unterhalb der Lichtleiterplatte 2 durch
die Prismenoberfläche
auf der Unterseite der Lichtleiterplatte 2 abgestrahlt
wird, wird durch den Reflektor 7 reflektiert, so dass es
erneut in die Lichtleiterplatte 2 eintritt. Somit ist die
Hintergrundbeleuchtungseinheit 8 so aufgebaut, dass eine
maximale Menge an Licht in effektiver Weise von der Lichtquelle 3 abgestrahlt
wird und dem Flüssigkristallanzeigepaneel 1 gleichmäßig zugeführt wird,
wodurch das auf dem Flüssigkristallanzeigepaneel 1 angezeigte
Bild gleichmäßig beleuchtet
wird.
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Die
japanische Patentanmeldungspublikation Nr. 2004-172003 offenbart
ein herkömmliches Verfahren
betreffend Hintergrundbeleuchtungseinheiten. Die in der japanischen
Patentanmeldungspublikation dargestellte Struktur beinhaltet, wie
in 19 dargestellt, eine
Lichtdirektivitätsanpassungsschicht,
die zwischen einer Flüssigkristallanzeigeeinheit 13 und
einer Hintergrundbeleuchtungseinheit 11 vorgesehen ist,
die eine Lichtquelle 11a, einen Lichtleiter 11b,
eine Reflexionsschicht 11c, etc. beinhaltet. Die Lichtdirektivitätsanpassungsschicht 12 ist,
wie in 20 dargestellt,
mit viereckigen Pyramiden versehen. Die Struktur der Hintergrundbeleuchtungseinheit,
die in der zuvor erwähnten
japanischen Patentanmeldungspublikation offenbart ist, verwendet
eine einzige Lichtdirektivitätsanpassungsschicht 12,
die mit viereckigen Pyramiden 12b versehen ist, anstelle
einer Verwendung von zwei übereinandergeschichteten
Prismenschichten, wodurch die Dicke der Hintergrundbeleuchtungseinheit
verringert wird.
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Die
zuvor beschriebene Struktur der Hintergrundbeleuchtungseinheit für ein Flüssigkristallanzeigepaneel
ist angeordnet, um Licht senkrecht zur Anzeigepaneeloberfläche so auszusenden,
dass eine helle Anzeige auf dem Anzeigepaneel erzielt werden kann,
wenn dieses von einer Position direkt vor diesem betrachtet wird.
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21 ist eine erläuternde
Ansicht, die schematisch darstellt, wie ein Flüssigkristallanzeigepaneel betrachtet
wird. In 21 wird Licht
(Beleuchtungslicht) P von einer Hintergrundbeleuchtungseinheit 15 mit
Direktivität
in Richtung senkrecht zur Anzeigepaneeloberfläche des Flüssigkristallanzeigepaneels 16 abgestrahlt.
Das Licht P beleuchtet die Anzeigepaneelfläche des Flüssigkristallanzeigepaneels 16 und
durchläuft
dieses, um direkt oberhalb (bezogen auf die Darstellung in der Figur)
der Anzeigepaneelfläche
auszutreten. Wenn die Anzeigepaneelfläche des Flüssigkristallanzeigepaneels 16 aus
einer Position A direkt vor dem Flüssigkristallanzeigepaneel 16 betrachtet
wird, ist ein scharfes Bild auf der hell beleuchteten Anzeigepaneelfläche zu sehen.
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Jedoch
erscheint, wenn die Anzeigepaneelfläche von einer der Positionen
B und C auf gegenüberliegenden
Seiten des Flüssigkristallanzeigepaneels 16 betrachtet
wird, das auf der Anzeigepaneelfläche angezeigte Bild etwas dunkel
und es mangelt ihm an Schärfe.
Es sei ein On-Bord-Automobil-Navigationssystem betrachtet.
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Im
Allgemeinen ist ein On-Bord-Automobil-Navigationssystem in der Nähe einer
ungefähr mittigen
Position in der Front des Fahrzeuginnenraums montiert und somit
etwas entfernt von den Fahrer- und Beifahrersitzen und schräg vor diesen positioniert.
Wenn der Anzeigeschirm des Automobil-Navigationssystems vom Sitz
des Fahrers oder des Beifahrers betrachtet wird, mangelt es dem
angezeigten Bild an Schärfe
und es erscheint etwas dunkel.
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INHALT DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung erfolgt in Anbetracht des zuvor beschriebenen Problems.
Demgemäß ist es
ein Ziel der Erfindung, eine Struktur einer Hintergrundbeleuchtungseinheit
und einer Anzeigevorrichtung bereitzustellen, die ermöglichen,
dass ein helles und scharfes Anzeigebild zu sehen ist, sogar wenn
die Anzeigevorrichtung aus einer Position schräg vor dieser betrachtet wird,
wie dies bei einem Automobil-Navigationssystem der Fall ist, bei
dem der Anzeigebildschirm schräg
von der Seite betrachtet wird, d. h. vom Sitz des Fahrers oder des
Beifahrers aus.
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Die
Erfindung stellt eine Hintergrundbeleuchtungseinheit bereit, die
ein planares Lichtquellenelement beinhaltet, das eine Lichtabstrahlfläche aufweist
und das Licht abstrahlt, welches Direktivität in Richtung senkrecht zur
Lichtabstrahlfläche
aufweist. Die Hintergrundbeleuchtungseinheit beinhaltet weiter ein
optisches Element, das eine Lichtaufnahmefläche, die der Lichtabstrahlfläche des
planaren Lichtquellenelementes gegenüberliegt, und eine Lichtabstrahlfläche aufweist,
die der Lichtaufnahmefläche gegenüberliegt.
Das optische Element strahlt das Licht, das Direktivität in senkrechter
Richtung aufweist, als Licht ab, welches Direktivität in mindestens zwei
Richtungen auf entgegengesetzten Seiten von der senkrechten Richtung
aufweist.
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In
der Hintergrundbeleuchtungseinheit gemäß der Erfindung wird von der
planaren Lichtquelleneinheit kommendes Licht vom optischen Element als
Licht abgestrahlt, das Direktivität in mindestens zwei Richtungen
auf entgegengesetzten Seiten von der senkrechten Richtung, d. h.
der Austrittsrichtung des Lichts aus dem planaren Lichtquellenelement aufweist.
Daher kann das zuvor beschriebene Problem der verwandten Technik
gelöst
werden.
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Insbesondere
kann die Hintergrundbeleuchtungseinheit wie folgt angeordnet sein.
Die Lichtaufnahmefläche
und die Lichtabstrahlfläche
des optischen Elementes sind parallel zur Lichtabstrahlfläche des
planaren Lichtquellenelementes angeordnet. Die Lichtaufnahmefläche weist
eine Mehrzahl von Prismen auf, die sich parallel zueinander und
senkrecht zur zuvor beschriebenen senkrechten Richtung erstrecken,
so dass Licht, welches Direktivität in senkrechter Richtung aufweist
und welches auf die Lichtaufnahmefläche auftrifft, durch die Prismen
in Licht umgewandelt wird, das Direktivität in den mindestens zwei Richtungen
aufweist.
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Insbesondere
können
die Prismen eine dreieckige Querschnittkonfiguration haben, wobei
sie zur Lichtabstrahlfläche
des planaren Lichtquellenelementes vorstehen und sich in Richtung
senkrecht zu Licht erstrecken, das Direktivität in senkrechter Richtung aufweist.
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Vorzugsweise
beträgt
der Scheitelwinkel der Prismen, welcher der Lichtabstrahlfläche der
planaren Lichtquellenelemente zugewandt ist, zwischen 60° und 115°.
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Wenn
der Scheitelwinkel größer als
115° ist, weist
austretendes Licht eine einzige Direktivitätsrichtung, d. h. eine Direktivität in der
zuvor beschriebenen senkrechten Richtung auf. Wenn der Scheitelwinkel
nicht größer als
115° ist,
kann Licht, das Direktivität
in zwei Richtungen aufweist, abgestrahlt werden, wenn jedoch der
Scheitelwinkel kleiner als 60° ist,
wird es schwierig, einen Formgießvorgang zum Herstellen der
Prismen durchzuführen.
Daher wird der Scheitelwinkel im zuvor beschriebenen Winkelbereich
festgelegt. Dadurch kann Licht, das Direktivität in zwei Richtungen aufweist,
von der Lichtabstrahlfläche
des optischen Elementes ausgesendet werden.
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Vorzugsweise
ist die Querschnittkonfiguration des Prismas ein gleichschenkeliges
Dreieck.
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Wenn
die Querschnittkonfiguration des Prismas kein gleichschenkeliges
Dreieck ist, können
die bilateralen Richtungswinkel bezüglich der senkrechten Winkel
voneinander verschieden gemacht werden. Für gewöhnlich sind die Prismen jedoch
mit einer Querschnittkonfiguration eines gleichschenkligen Dreiecks
ausgebildet. Daher ist es möglich,
Licht, das Direktivität
in bilateralen Richtungen aufweist, mit dem gleichen Winkel zur
senkrechten Achse abzustrahlen.
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Neben
dem zuvor Gesagten können
die Prismen eine trapezförmige
Querschnittkonfiguration haben, wobei sie zur Lichtabstrahlfläche des
planaren Lichtquellenelementes vorstehen und sich in Richtung senkrecht
zur senkrechten Richtung erstrecken. Die Prismen weisen jeweils
eine ebene Fläche
in ihrer Mitte auf und geneigte Flächen auf gegenüberliegenden
Seiten zur ebenen Fläche
auf.
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Mit
den trapezförmigen
Prismen, die eine trapezförmige
Querschnittkonfiguration aufweisen, ist es möglich, Licht abzustrahlen,
das Direktivität
in der zuvor beschriebenen senkrechten Richtung aufweist, und zwar
zusätzlich
zu einer Direktivität
in bilateralen Richtungen mit Winkeln zur senkrechten Richtung. Demgemäß ermöglicht eine
Anzeigevorrichtung, welche die wie zuvor angegeben angeordnete Hintergrundbeleuchtungseinheit
verwendet, dass ein helles Bild aus einer Position direkt vor der
Anzeigevorrichtung sowie auch von linken und rechten schrägen Richtungen
zu sehen ist.
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In
diesem Fall kann der durch die geneigten Flächen eines jeden Primas gebildete
Winkel zwischen 60° und
115° liegen,
und die geneigten Flächen
können
die ebene Fläche
unter dem gleichen Winkel schneiden.
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Außerdem stellt
die Erfindung eine Anzeigevorrichtung bereit, welche die zuvor beschriebene Hintergrundbeleuchtungseinheit
und ein Anzeigepaneel beinhaltet, das eine Lichtaufnahmefläche gegenüberliegend
und parallel zur Lichtabstrahlfläche des
optischen Elementes der Hintergrundbeleuchtungseinheit und eine
Lichtabstrahlfläche
gegenüberliegend
und parallel zu seiner Lichtaufnahmefläche aufweist.
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Vorzugsweise
ist die Anzeigeplatte ein Flüssigkristallanzeigepaneel.
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Diese
und weitere Ziele, Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung
gehen aus der folgenden Beschreibung von deren bevorzugten Ausführungsformen
in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen klar hervor.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist eine Schnittansicht
einer Anzeigevorrichtung, die eine Hintergrundbeleuchtungseinheit gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufweist.
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2a ist eine Schnittansicht,
die schematisch ein optisches Element von 1 darstellt.
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2b ist eine vergrößerte Ansicht
des Teils 2b in 2a.
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3 ist eine Draufsicht, welche
die Beziehung zwischen Richtungen, in welcher Licht gerichtet wird,
und der Orientierung des optischen Elementes zeigt.
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4 ist ein Graph, der die
Ergebnisse der Simulation von direktionalen Eigenschaften für verschiedene
Prismenscheitelwinkel darstellt.
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5 ist eine perspektivische
Ansicht, welche den Winkel in 4 erläutert.
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6 ist eine perspektivische
Ansicht, welche schematisch die in 4 dargestellten
direktionalen Eigenschaften darstellt.
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7 ist ein Graph, welcher
die Ergebnisse des Messens der direktionalen Eigenschaften für verschiedene
Prismenscheitelwinkel darstellt.
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8 ist eine perspektivische
Ansicht, welche eine Direktivität
von Beleuchtungslicht erläutert, das
aus einer Anzeigevorrichtung austritt.
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9 ist eine Draufsicht einer
Anzeigevorrichtung, die eine Hintergrundbeleuchtungseinheit gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufweist.
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10 ist eine Schnittansicht
eines Hauptteils der in 9 dargestellten
Anzeigevorrichtung.
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11 ist eine vergrößerte Ansicht
des Teils XI in 10.
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12 ist ein schematischer
Plan, der die Positionsbeziehung zwischen einer Lichtleiterplatte und
einer Lichtquelle in 10 darstellt.
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13 ist eine perspektivische
Ansicht, welche schematisch direktionale Eigenschaften darstellt, die
von trapezförmigen
Prismen eines in 10 dargestellten
optischen Elementes erhalten werden.
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14 ist eine perspektivische
Ansicht eines optischen Elementes bei einer Modifikation der Ausführungsform
der Erfindung.
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15 ist eine fragmentarische
Schnittansicht, welche schematisch einen Hauptteil des in 14 dargestellten optischen
Elementes zeigt.
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16 ist eine Schnittansicht
eines Hauptteils einer Anzeigevorrichtung, die eine Hintergrundbeleuchtungseinheit
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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17 ist eine Schnittansicht
eines Hauptteils einer Anzeigevorrichtung, die eine Hintergrundbeleuchtungseinheit
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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18 ist eine Schnittansicht
eines Hauptteils einer herkömmlichen
Flüssigkristallanzeigevorrichtung.
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19 ist eine Schnittansicht,
die schematisch eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung
zeigt, die in der japanischen Patentanmeldungspublikation Nr. 2004-172003
offenbart ist.
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20 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht
einer Lichtdirektivitätsanpassungsschicht
in 19.
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21 ist eine erläuternde
Ansicht, welche schematisch darstellt, wie sich die Art und Weise,
in der eine Anzeige auf einem Flüssigkristallanzeigepaneel
zu sehen ist, gemäß der Position ändert, von
der aus das Anzeigepaneel betrachtet wird.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Eine
erste Ausführungsform
der Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf 1 bis 8 beschrieben.
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1 zeigt
eine Anzeigevorrichtung 20, die eine Hintergrundbeleuchtungseinheit 39 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufweist. Die Hintergrundbeleuchtungseinheit 39 beinhaltet
ein planares Lichtquellenelement 30 und ein optisches Element 35 mit
Prismen 36.
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Die
Anzeigevorrichtung 20 ist ein Typ von Flüssigkristallanzeige.
Die Flüssigkristallanzeigevorrichtung
weist ein Flüssigkristallmaterial 25 auf,
das mit einer Dichtmasse 26 dicht eingeschlossen ist, die sich
in einem Spalt zwischen einem oberen Substrat 21A und einem
unteren Substrat 21B befindet. Eine halbdurchlässige Reflexionsschicht 29,
die sowohl Lichtdurchlass- als auch Reflexionsfunktionen aufweist,
ist an der Unterseite des unteren Substrates 21B vorgesehen.
Als Flüssigkristallmaterial 25 kann beispielsweise
ein TN-(Twisted Nematic)-Flüssigkristall
oder ein SN-(Supertwisted Nematic)-Flüssigkristall verwendet werden.
Die halbdurchlässige
Reflexionsschicht 29 kann beispielsweise ein reflektierender Polarisator
oder eine aufgedampfte Aluminiumschicht sein, die über Lichtdurchlasseigenschaften vertilgt.
Das obere Substrat 21A besteht im Wesentlichen aus einem
durchsichtigen Substrat 21a, das beispielsweise aus Glas
besteht. Eine obere durchsichtige Elektrode 22a, die aus
einem ITO-(Indiumzinnoxid)-Film besteht, ist auf der Unterseite
des oberen durchsichtigen Substrates 21a ausgebildet, und
ein oberer Regulier- oder Ausgleichsfilm 23a ist über der
oberen durchsichtigen Elektrode 22a vorgesehen. Der obere
Ausgleichsfilm 23a ist dadurch ausgebildet, dass eine Regulierbehandlung
auf einem durchsichtigen Polyimidharz-Film oder dergleichen angewendet
wird. Außerdem
ist ein oberer Polarisator 24a auf der Oberseite des oberen
durchsichtigen Substrates 21a vorgesehen. Das untere Substrat 21B besteht
im Wesentlichen aus einem durchsichtigen Substrat 21b,
das beispielsweise aus Glas besteht. Untere durchsichtige Elektroden 22b,
die aus einem ITO-Film bestehen, sind auf der Oberseite des unteren
durchsichtigen Substrates 21b vorgesehen, und ein Ausgleichsfilm 23b ist über den
unteren durchsichtigen Elektroden 22b vorgesehen. Der Ausgleichsfilm 23b ist
dadurch ausgebildet, dass eine Ausgleichsbehandlung beispielsweise
auf einen durchsichtigen Polyimidharz-Film angewendet wird. Außerdem ist
ein unterer Polarisator 24b auf der Unterseite des unteren
durchsichtigen Substrates 21b vorgesehen.
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Das
optische Element 35 ist ein durchsichtiges schichtförmiges Element,
das Prismen 36 aufweist. Die Prismen 36 weisen
eine dreieckige Querschnittkonfiguration auf und sind so angeordnet, dass
die Kämme
der Prismen 36 parallel zueinander sind. Das optische Element 35 ist
so angeordnet, dass diejenige Fläche
von diesem, auf der die Prismen 36 vorgesehen sind, dem
planaren Lichtquellenelement 30 zugewandt ist.
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Das
planare Lichtquellenelement 30 dieser Ausführungsform
beinhaltet eine Lichtleiterplatte 31, eine LEDs beinhaltende
Lichtquelle 32 und einen Reflektor 33, der über der
Unterseite 31a der Lichtleiterplatte 31 vorgesehen
ist. Die Lichtleiterplatte 31 besteht beispielsweise aus
durchsichtigem Polycarbonat oder Acrylharz. Die Unterseite 31a der
Lichtleiterplatte 31 weist eine Reflexionseinrichtung auf,
z. B. Prismen, um von der Lichtquelle 32 auftreffendes Licht
zum optischen Element 35 hin zu reflektieren. Als Lichtquelle 32 werden
beispielsweise LEDs oder Kaltkathoden-Leuchtstofflampen verwendet.
Bei dieser Ausführungsform
werden LEDs verwendet, um die Lichtquelle 32 zu bilden.
Eine erforderliche Anzahl von LEDs sind in unmittelbarer Nähe zu einer Stirnfläche 31d der
Lichtleiterplatte 31 vorgesehen. Die Anzahl der verwendeten
LEDs wird gemäß der Größe der Lichtleiterplatte 31 bestimmt.
Der Reflektor 33 besteht aus einer Metallschicht, einem
-film oder einer -folie, die eine lichtreflektierende Funktion aufweist.
Bei dieser Ausführungsform
wird ein Film, der mit einer aufgedampften Aluminiumschicht versehen
ist, als Reflektor 33 verwendet. Von der Lichtquelle 32 abgestrahltes
Licht wird zum Innenteil der Lichtleiterplatte 31 gelenkt
und von der Oberseite der Lichtleiterplatte abgestrahlt, und zwar
durch die Wirkung der Reflexionseinrichtungen oder Prismen, die auf
der Unterseite 31a der Lichtleiterplatte 31 vorgesehen
sind. Der Reflektor 33, der unterhalb der Unterseite 31a der
Lichtleiterplatte 31 vorgesehen ist, reflektiert durch
die Unterseite 31a austretendes Licht zurück in die
Lichtleiterplatte 31. Das planare Lichtquellenelement 30 fungiert
als planare Beleuchtungslichtquelle, welche die Anzeigevorrichtung 20 beleuchtet.
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2a und 2b sind
schematische Ansichten zur Erläuterung
der Funktionsweise des optischen Elementes 35. In 2a tritt
Licht P, welches aus dem planaren Lichtquellenelement 30 austritt,
in die Prismen 36 des optischen Elementes 35 ein.
Das Licht P geht durch das optische Element 35 hindurch und
tritt in zwei unterschiedlichen Richtungen P1 und P2 aus. Das heißt, das optische Element 35 wandelt das
Licht P in zwei Lichtstrahlen P1 und P2 um, die in zwei unterschiedliche Richtungen
gerichtet sind. In 2b weist jedes Prisma 36 zwei
geneigte Flächen 36m und 36n auf,
die einander schneiden, um einen Scheitelwinkel α der Prismen zu definieren.
Licht, das auf die geneigte Fläche 36m auftrifft,
wird gebrochen, um in Richtung Q1 auszutreten,
wie in der Figur darstellt. Licht, das auf die geneigte Fläche 36n auftrifft, wird
gebrochen, so dass es in Richtung Q2 austritt. Somit
werden Lichtstrahlen, die auf die geneigten Flächen 36m und 36n auftreffen,
welche den Prismenscheitelwinkel α definieren,
in den Richtungen Q1 bzw. Q2 gerichtet.
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3 ist
eine Draufsicht, welche die Beziehung zwischen der Direktivität der austretenden Lichtstrahlen
und der Orientierung des optischen Elements 35 zeigt. In 3 bezeichnen
die Pfeile Q1 und Q2 die
in 2b dargestellte Direktivität. Die Lichtdirektivitätsrichtungen
Q1 und Q2 schneiden
sich senkrecht zu den Kämmen 36a der
Prismen 36, die sich parallel zueinander erstrecken (in 3 sind
die Kämme 36a der
Prismen durch gestrichelte Linien dargestellt).
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Die
Lichtdirektivitätsrichtungen ändern sich mit
dem Wert des Prismenscheitelwinkels α. 4 ist ein
Graph, welcher die Beziehung zwischen dem Prismenscheitelwinkel
der Prismen und die direktionalen Eigenschaften zeigt, wobei die
Abszissenachse den Richtungswinkel repräsentiert, und die Ordinatenachse
die Lichtstärke
darstellt. Das heißt,
der Graph zeigt die Beziehung zwischen dem Richtungswinkel und der
Lichtstärke
durch Simulation (Berechnung) mit Bezug auf optische Elemente, die
unterschiedliche Primenscheitelwinkel haben. Eine Kurve a zeigt
die Direktivität
eines optischen Elementes, das keine Prismen hat. Die Kurve b zeigt
die Direktivität
eines optischen Elementes, das einen Prismenscheitelwinkel von 120° hat. Die
Kurve c zeigt die Direktivität
eines optischen Elementes, das einen Prismenscheitelwinkel von 105° hat. Die
Kurve d zeigt die Direktivität
eines optischen Elementes, das einen Prismenscheitelwinkel von 90° hat. Die
Kurve e zeigt die Direktivität
eines optischen Elementes, das einen Prismenscheitelwinkel von 75° hat. Die
Kurve f zeigt die Direktivität
eines optischen Elementes, das einen Prismenscheitelwinkel von 60° hat. Aus 4 geht hervor,
dass das optische Element, das keine Prismen hat (Kurve a), direktionale
Eigenschaften hat, bei denen die Lichtstärke eine Spitze bei einem Winkel
von 0° erreicht
und, mit dem Abweichen des Winkels von 0° entweder in Plus- oder Minus-Richtung, allmählich abnimmt,
wodurch eine Normalverteilung erzeugt wird. Dies bedeutet, dass
die Helligkeit bei einem Winkel von 0° am größten ist und bei entweder in
Plus- oder Minus-Richtung von 0° abweichendem Winkel
allmählich
abnimmt. Im Gegensatz dazu weist das optische Element, dessen Prismenscheitelwinkel 60° ist (Kurve
f), zwei Lichtstärkenspitzen
bei zwei Richtungswinkeln auf, d. h. bei ca. +42° und ca. –42°. Dies bedeutet, dass Licht
in zwei Richtungen gerichtet wird, bei denen es sich um Winkel von
ca. ± 42° handelt.
Die optischen Elemente, deren Prismenscheitelwinkel 75° bzw. 90° sind (Kurven
e und d), weisen zwei Lichtstärkenspitzen
bei zwei Richtungswinkeln auf, d. h. bei ca. ± 30°. Das optische Element, dessen
Prismenscheitelwinkel 105° beträgt (Kurve c),
weist zwei Lichtstärkenspitzen
bei zwei Richtungswinkeln auf, d. h. bei ca. ± 18°. Aus diesem Graph geht hervor,
dass, je spitzer der Prismenscheitelwinkel, desto größer der
Richtungswinkel, bei der die Lichtstärkenspitze auftritt.
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Der
entlang der Abszissenachse angetragene Winkel, wie dargestellt in 4,
wird nachfolgend mit Bezug auf 5 erläutert. In 5 ist
das optische Element 35 vor dem planaren Lichtquellenelement 30 angeordnet.
Bezugszeichen O bezeichnet die Position, von der aus Licht aus dem
optischen Element 35 austritt, wobei diese als Ursprung
eines Koordinatensystems definiert ist. Eine x-z-Ebene, die durch
eine x-Achse und eine z-Achse definiert ist, ist eine Ebene, in
der sich einfallendes Licht fortbewegt, nachdem sie durch das optische
Element 35 gebrochen wird. Q1 und
Q2 zeigen Richtungen, in der austretende
Lichtstrahlen sich unter Winkel von +θ bzw. –θ bezüglich des einfallenden Lichtes
ausbreiten.
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6 ist
eine dreidimensionale Darstellung der direktionalen Eigenschaften
von Licht bezüglich des
in 4 dargestellten Scheitelwinkels (α). In 6 stellt
die z-Achse die Lichtstärke
dar. Der schraffierte Teil R zeigt die direktionalen Eigenschaften,
d. h. die Beziehung zwischen dem Winkel (Direktivitätsrichtung)
und der Lichtstärke.
Die Lichtstärke erreicht
einen Spitzenwert (wird stark) in Richtungen Q3 und
Q4 unter Winkeln von +γ und –γ. Das bedeutet, es wird ein
herzförmiges
Direktivitätsmuster
erzeugt.
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Wenn
die Neigungswinkel der zwei einander gegenüberliegenden geneigten Flächen 36m und 36n der
Prismen 36 von einer dreieckigen Querschnittkonfiguration
gleichschenklig sind, wird ein symmetrisches herzförmiges Direktivitätsmuster
erhalten, wie in 6 dargestellt. Wenn die Neigungswinkel
der zwei geneigten Flächen 36m und 36n sich voneinander
unterscheiden, werden die bilateralen Richtungswinkel der Direktivität des Lichtes
voneinander verschieden. In einem derartigen Fall tritt ein asymmetrisches
herzförmiges
Direktivitätsmuster auf.
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7 ist
ein Graph, der die Messwerte der direktionalen Eigenschaften der
folgenden optischen Elemente darstellt: ein optisches Element, das
keine Prismen hat (Kurve a); ein optisches Element, das einen Prismenscheitelwinkel
von 100° hat
(Kurve b); ein optisches Element, das einen Prismenwinkel von 90° hat (Kurve
c); und ein optisches Element, das einen Prismenscheitelwinkel von
65° hat
(Kurve d). Die in 7 dargestellten Kurven der direktionalen
Eigenschaften kommen den in 4 dargestellten
simulierten Kurven sehr nah. Beispielsweise weist das optische Element,
dessen Prismenscheitelwinkel 65° beträgt (Kurve
d), Spitzenlichtstärken
bei ca. ± 40° auf. In
dieser Hinsicht weist das optische Element, dessen Prismenscheitelwinkel
60° beträgt (Kurve
f), in der in 4 dargestellten Simulation Spitzenlichtstärken bei
ca. ± 42° auf. Somit
sind die zwei Kurven sehr nah beieinander, obschon es eine 5°-Differenz beim
Scheitelwinkel gibt. Aus dem Graph von 7 geht auch
klar hervor, dass, je spitzer der Prismenscheitelwinkel, desto größer der
Richtungswinkel, bei dem die Lichtstärkenspitze auftritt.
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Aus
dem zuvor Beschriebenen geht klar hervor, dass der Prismenscheitelwinkel α ein wichtiger Faktor
bei der Bestimmung der Richtung der Lichtdirektivität ist. Bei
der Erfindung ist der Prismenscheitelwinkel α zwischen 60° und 115° festgelegt. Bei einem Winkel
von 115° weist
Licht eine Direktivität
in zwei Richtungen auf. Wenn der Prismenscheitelwinkel α größer als
115° ist,
weist jedoch Licht eine einzige Direktivitätsrichtung auf, d. h. eine
Direktivität senkrecht
zur Austrittsfläche
(Anzeigefläche).
Demzufolge ist ein helles und scharfes Anzeigebild zu sehen, wenn
die Anzeigevorrichtung von einer Position direkt vor dieser betrachtet
wird, jedoch erscheint das angezeigte Bild so, dass es ihm an Helligkeit
und Schärfe
mangelt, wenn die Anzeigevorrichtung von einer Position schräg vor dieser betrachtet
wird. Wenn der Prismenscheitelwinkel α kleiner als 60° ist, wird
es schwierig, ein Formgießwerkzeug
zur Herstellung derartiger Prismen 36 herzustellen.
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Das
die Prismen 36 aufweisende optische Element 35 wird
unter Verwendung von durchsichtigem Polycarbonat, Acrylharz oder
Polyethylenterephthalatharz hergestellt. Diese Harze haben hervorragende
Wärmebeständigkeit,
Feuchtigkeitsbeständigkeit,
Stoßbeständigkeit,
Lichtbeständigkeit
und chemische Beständigkeit.
Das optische Element 35 weist eine Dicke von 60 bis 130 µm auf.
Die Teilungsabstände
der Prismen 36 sind auf ca. 50 µm festgelegt, wenn der Prismenscheitelwinkel
90° beträgt. Das
optische Element 35 kann mittels eines Bahnerzeugungsverfahrens
oder eines Heißpressverfahrens
erzeugt werden. Die Oberfläche
des optischen Elementes 35, bei der die Prismen 36 vorgesehen sind,
ist zu einer glänzenden
Oberfläche
fertigbearbeitet.
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Das
optische Element 35, das die zuvor beschriebene Struktur
aufweist, ist zwischen der Anzeigevorrichtung 20 und dem
planaren Lichtquellenelement 30 angeordnet. Aus dem planaren
Lichtquellenelement 30 austretendes Licht tritt direkt
in das optische Element 35 ein. Das optische Element 35 ändert den
Lichtweg des Lichtes, so dass das Licht aus dem optischen Element 35 mit
einer Direktivität
in zwei Richtungen austritt. Dann tritt das Licht in die Anzeigevorrichtung 20 ein
und durchläuft
diese, während
die Direktivität
in den zwei Richtungen beibehalten wird. Das heißt, Beleuchtungslicht, das
aus der Anzeigevorrichtung 20 austritt, weist eine Direktivität auf, wie
in 8 dargestellt ist. In 8 divergieren aus
der Anzeigevorrichtung 20 austretende Lichtstrahlen T1 und T2 voneinander
mit einem großen
Divergenzwinkel zwischen sich. Der große Divergenzwinkel wird erzielt,
wenn ein optisches Element verwendet wird, das einen kleinen Prismenscheitelwinkel
aufweist. Aus der Anzeigevorrichtung 20 austretende Lichtstrahlen
V1 und V2 divergieren
voneinander mit einem kleinen Divergenzwinkel zwischen sich. Der
kleine Divergenzwinkel wird erzielt, wenn ein optisches Element
verwendet wird, dass einen großen
Prismenscheitelwinkel aufweist.
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Wenn
das optische Element 35 zwischen der Anzeigevorrichtung 20 und
dem planaren Lichtquellenelement 30 vorgesehen ist, tritt
aus dem planaren Lichtquellenelement 30 austretendes Licht
direkt in das optische Element 35 ein, und das Licht tritt
aus dem optischen Element 35 mit einer Direktivität in zwei
Richtungen aus. Das Licht durchläuft
die Anzeigevorrichtung 20 und tritt aus dieser aus, wobei
es die Lichtdirektivität
dabei beibehält.
Da kein Element, das die Lichtdirektivität beeinflusst, zwischen dem optischen
Element 35 und der Anzeigevorrichtung 20 vorhanden
ist, wird die dem Licht durch das optische Element 35 erteilte
Direktivität
unverändert
beibehalten, wenn das Licht aus der Anzeigevorrichtung 20 herauskommt.
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Wenn
eine Anzeigevorrichtung, die eine wie zuvor angegeben angeordnete
Hintergrundbeleuchtungseinheit aufweist, in einem On-Bord-Automobil-Navigationssystem
oder einem On-Bord-Automobil-Fernsehsystem verwendet wird, erreicht
aus der Anzeigevorrichtung austretendes Licht direkt die Augen von
Personen, die sich auf dem Fahrersitz oder auf dem Beifahrersitz
befinden. Demgemäß ist sowohl
vom Fahrersitz als auch vom Beifahrersitz aus ein helles und scharfes
Anzeigebild zu sehen. Die Richtungen der Direktivität zu den
zwei Positionen hin, d. h. zum Fahrer- und zum Beifahrersitz, sind vorzugsweise
durch geeignete Auswahl des Prismenscheitelwinkels festgelegt.
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Obschon
bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform
das planare Lichtquellenelement 30 und das optische Element 35 verwendet
werden, um die Hintergrundbeleuchtungseinheit 39 zu bilden, können eine
Streuschicht und eine Prismenschicht, die bei der zuvor beschriebenen
verwandten Technik verwendet werden, zusätzlich verwendet werden, um die
Hintergrundbeleuchtungseinheit 39 zu bilden.
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Zwar
bildet das planare Lichtquellenelement 30 bei der zuvor
erwähnten
Ausführungsform
die Lichtleiterplatte 31, die Lichtquelle 32 etc.,
es ist jedoch auch mög lich,
eine Elektrolumineszenz-(EL)-Vorrichtung zu verwenden, um das planare
Lichtquellenelement 30 zu bilden.
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Bei
der vorhergehenden Ausführungsform sind
die Prismen 36 des optischen Elementes 35 solche,
die jeweils eine dreieckige Querschnittkonfiguration haben. Jedoch
kann das optische Element 35 mit trapezförmigen Prismen
versehen sein, die eine trapezförmige
Querschnittkonfiguration haben. Wenn trapezförmige Prismen verwendet werden,
kann eine Lichtdirektivität
in drei Richtungen erzielt werden.
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9 bis 13 zeigen
eine Ausführungsform,
bei der die Erfindung auf eine Anzeigevorrichtung 60 eines
On-Bord-Automobil-Navigationssystems angewendet wird. Die Anzeigevorrichtung 60 weist,
wie in 10 dargestellt, ein Berührungsbildschirm
(Touch-Panel) 50 auf, der an der Oberseite einer Anzeigevorrichtung 20 vorgesehen
ist. Eine Eingabe von Information wie beispielsweise eines Ziels wird
unter Verwendung des Berührungsbildschirms 50 durchgeführt. Die
Anzeigevorrichtung 60 weist eine Hintergrundbeleuchtungseinheit 49 auf,
die an deren Unterseite vorgesehen ist. Die Hintergrundbeleuchtungseinheit 49 weist
ein planares Lichtquellenelement 40 und ein optisches Element 45 auf.
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Die
Anzeigevorrichtung 20 der mit dem Berührungsbildschirm ausgerüsteten Anzeigevorrichtung 60 ist
eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung, welche
denselben Aufbau wie die bei der vorhergehenden Ausführungsform
verwendete Anzeigevorrichtung hat. Das heißt, die Anzeigevorrichtung 20 weist
ein Flüssikristallmaterial
auf, das mit einer Dichtungsmasse dicht eingeschlossen ist, die
sich in einem Spalt zwischen einem oberen Substrat 21A und einem
unteren Substrat 21B befindet (eine Darstellung des Spaltes,
des Flüssigkristalls
und der Dichtmasse ist in der Figur weggelassen). Eine halbdurchlässige Reflexionsschicht,
die sowohl Lichtdurchlass- als auch Reflexionsfunktionen aufweist,
ist an der Unterseite des unteren Substrates 21B vorgesehen. Das
obere Substrat 21A beinhaltet ein durchsichtiges Substrat,
das beispielsweise aus Glas besteht. Eine obere durchsichtige Elektrode,
die aus einem ITO-(Indiumzinnoxid)-Film besteht, ist auf der Unterseite
des oberen durchsichtigen Substrates ausgebildet, und ein oberer
Regulier- oder Ausgleichsfilm ist oberhalb der oberen durchsichtigen
Elektrode vorgesehen. Der obere Ausgleichsfilm ist dadurch ausgebildet,
dass eine Regulierbehandlung auf einem durchsichtigen Polyimidharz-Film
oder dergleichen angewendet wird. Außerdem ist ein oberer Polarisator
auf der Oberseite des oberen durchsichtigen Substrates vorgesehen.
Das untere Substrat 21B beinhaltet ein unteres durchsichtiges
Substrat, das beispielsweise aus Glas besteht. Untere durchsichtige Elektroden,
die aus einem ITO-Film bestehen, sind auf der Oberseite des unteren
durchsichtigen Substrates vorgesehen, und ein unterer Ausgleichsfilm
ist oberhalb der unteren durchsichtigen Elektroden vorgesehen. Der
untere Ausgleichsfilm ist dadurch ausgebildet, dass eine Ausgleichsbehandlung
beispielsweise auf einen durchsichtigen Polyimidharz-Film angewendet
wird. Außerdem
ist ein unterer Polarisator auf der Unterseite des unteren durchsichtigen Substrates
vorgesehen.
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Der
Berührungsbildschirm 50 weist
ein flexibles oberes Substrat 51A und ein unteres Substrat 51B auf,
die miteinander mit einer Dichtungsmasse 56 verklebt sind,
wobei ein vorbestimmter Spalt zwischen diesen vorgesehen ist. Das
obere Substrat 51A weist ein durchsichtiges Substrat 51a auf,
das aus einem durchsichtigen und flexiblen Glas von einer Dicke
von 0,2 mm besteht. Eine obere durchsichtige Elektrode 52a,
die aus einem ITO-Film hergestellt ist, ist auf der Unterseite des
oberen durchsichtigen Substrates 51a vorgesehen, und ein
oberer Polarisator 54a ist auf der Oberseite des oberen
durchsichtigen Substrates 51a vorgesehen. Das untere Substrat 51b weist
ein unteres durchsichtiges Substrat 51b auf, das beispielsweise
aus durchsichtigem Glas besteht. Untere durchsichtige Elektroden 52b, die
aus einem ITO-Film bestehen, sind auf der Oberseite des unteren
durchsichtigen Substrates 51b vorgesehen, und Punkt-Abstandhaltereinrichtungen 53 sind
in einer Punktmatrix auf den unteren durchsichtigen Elektroden 52b vorgesehen.
Außerdem
ist eine Phasenkontrastplatte 54b auf der Unterseite des
unteren durchsichtigen Substrates 51b vorgesehen.
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Die
mit einem Berührungsbildschirm
ausgerüstete
Anzeigevorrichtung 60 ist wie folgt angeordnet. Der Benutzer
betrachtet auf der Anzeigevorrichtung 20 angezeigte Bezeichnungsbilder
durch den Berührungsbildschirm 50 hindurch
und drückt
auf das obere Substrat 51A des Berührungsbildschirms 50 an
der Position eines gewünschten
Piktogramms. Daraufhin wird das obere Substrat 51A durchgebogen,
und die obere durchsichtige Elektrode 52a des oberen Substrats 51A und
die untere durchsichtige Elektrode 52B des unteren Substrates 51B kommen miteinander
in Kontakt, um zu ermöglichen,
dass ein elektrischer Strom zwischen diesen fließt, wodurch eine dem Piktogramm
entsprechende Operation durchgeführt
wird. In 9 erscheint beispielsweise, wenn
ein Piktogramm zum Einstellen eines Ziels gedrückt wird, ein Anzeigebildschirm
für "Zieleinstellung", wodurch ermöglicht wird,
dass der Benutzer Information betreffend ein Ziel eingibt. Ein geringer thermisch
verformbares Material wird für
Berührungsbildschirme
ausgewählt,
die für
On-Bord-Automobil-Navigationssysteme verwendet werden. Daher verwendet
das obere Substrat 51A Mikroglas, das eine Dicke von 0,2
mm aufweist. Da das obere Substrat 51A aus einem Glasmaterial
ausgebildet ist, ist das Ausmaß seiner
Durchbiegung gering. Daher ist der Spalt zwischen dem oberen Substrat 51A und dem
unteren Substrat 51B auf ca. 10 µm festgelegt. Die Größe des Spaltes
ist durch die Dichtmasse 56 definiert, die Silica-Partikel
(Siliziumdioxid-Partikel) von einer Größe enthält, die gleich groß wie die
Größe des Spaltes
ist.
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Wie
in 10 dargestellt, ist ein optisches Element 45,
das trapezförmige
Prismen 46 mit einer trapezförmigen Querschnittkonfiguration
aufweist, zwischen der mit einem Berührungsbildschirm ausgerüsteten Anzeigevorrichtung 60 von
der zuvor beschriebenen Struktur und dem planaren Lichtquellenelement 40 angeordnet.
Zu diesem Zeitpunkt ist das optische Element 45 so positioniert,
dass seine Oberfläche,
bei der die trapezförmigen
Prismen 46 vorgesehen sind, dem planaren Lichtquellenelement 40 zugewandt
ist. Wie in 11 dargestellt, weisen die trapezförmigen Prismen 46 jeweils
eine trapezförmige
Querschnittkonfiguration auf, die aus zwei zueinander entgegengesetzt
geneigten Flächen 46m und 46n und
einer zwischen diesen positionierten ebenen Fläche 46c ausgebildet
ist. Bei der Erfindung werden Prismen von einer trapezförmigen Querschnittkonfiguration
als trapezförmige
Prismen bezeichnet.
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Das
planare Lichtquellenelement 40 dieser Ausführungsform
beinhaltet eine Lichtleiterplatte 41, eine Lichtquelle 42,
die an einer Ecke der Lichtleiterplatte 41 vorgesehen ist,
einen Reflektor 43, der auf der Unterseite der Lichtleiterplatte 41 vorgesehen
ist, eine Streuungsschicht 44, die auf der Oberseite der Lichtleiterplatte 41 vorgesehen
ist, und zwei Prismenschichten 48a und 48b, die
oberhalb der Streuungsschicht 44 vorgesehen sind. Die Prismenschichten 48a und 48b sind
parallel zueinander angeordnet und jede der Prismenschichten weist
eine Mehrzahl von Prismen auf. Die Prismenschichten 48a und 48b sind
so übereinander
angeordnet, dass sich die Kämme
ihrer Prismen senkrecht zueinander erstrecken. Die Prismenflächen beider
Prismenschichten 48a und 48b sind nach oben gewandt,
d. h. zum optischen Element 45 hin. Die Unterseite 41a der
Lichtleiterplatte 41 ist mit einem Reflexionselement versehen,
das aus kreisförmigen
Prismen 41b besteht. Licht von der Lichtquelle 42 wird
zum inneren Teil der Lichtleiterplatte 41 gelenkt und durch
die Wirkung der kreisförmigen
Prismen 41b zur Oberseite der Lichtleiterplatte 41 hin
reflektiert. Der Reflektor 43 ist aus einem Film ausgebildet,
der mit einer aufgedampften Aluminiumschicht versehen ist. Die Lichtquelle 42 ist aus
LEDs ausgebildet und an einer abgeschnittenen Ecke 41c der
Lichtleiterplatte 41 angeordnet.
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Die
LED der Lichtleiterplatte 42 weist Lichtdirektivität auf und
ist daher an einer Ecke angeordnet, so dass das von der LED kommende
Licht die Lichtleiterplatte vollständig erfasst. Mit dieser Gestaltungsstruktur
ist es möglich,
die Anzahl der verwendeten LEDs zu minimieren, und somit ist es
möglich, in
vorteilhafter Weise eine Kostenreduktion zu erzielen. Die Unterseite 41a der
Lichtleiterplatte 41 ist mit kreisförmigen Prismen 41b versehen,
die konzentrisch um die LED angeordnet sind, welche die Lichtquelle 42 bildet.
Mit dieser Anordnung reflektieren die kreis förmigen Prismen 41b Licht
in die gleiche Richtung wie diejenige von Licht, das auf die kreisförmigen Prismen 41b auftrifft.
Daher kann eine gleichmäßige Reflexionslichtmengenverteilung
erzielt werden. Demzufolge wird eine Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungshelligkeit
minimiert. Die Lichtleiterplatte 41 ist dadurch ausgebildet,
dass ein durchsichtiges Harz von hervorragender Wärmebeständigkeit,
Feuchtigkeitsbeständigkeit,
Stoßbeständigkeit,
Lichtbeständigkeit
und chemischer Beständigkeit
verwendet wird, z. B. ein durchsichtiges Polycarbonat oder Acrylharz.
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Das
planare Lichtquellenelement 40, das die zuvor beschriebene
Struktur aufweist, führt
Licht von der Lichtquelle 42 zum inneren Teil der Lichtleiterplatte 41 durch
die Wirkung der kreisförmigen
Prismen 41b der Lichtleiterplatte 41 und ermöglicht,
dass das Licht durch die Reflexionswirkung der kreisförmigen Prismen 41b und
des Reflektors 43 aus der Oberseite der Lichtleiterplatte 41 austritt.
Das austretende Licht wird durch die Streuungsschicht 44 vor
dem Austreten aus dieser gestreut. Da das Licht durch die Streuungsschicht 44 gestreut
wird, ist die Abstrahllichtmengenverteilung einheitlich. Weiter
durchläuft das
diffuse oder gestreute ausgesendete Licht die Prismenschichten 48a und 48b,
so dass es in das optische Element 45 unter rechten Winkeln
zu diesem eintritt.
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Ein
Austreten von Licht, das in die trapezförmigen Prismen 46 des
optischen Elementes 45 eintritt, erfolgt, wie in 11 dargestellt.
Licht, das auf die geneigte Fläche 46b eines
jeden trapezförmigen Prismas 46 auftrifft,
wird gebrochen, so dass es in Richtung Q1 austritt.
Licht, das auf die geneigte Fläche 46n auftrifft,
wird gebrochen, so dass es in Richtung Q2 austritt.
Licht, das auf die ebene Fläche 46c am
distalen Ende auftrifft, durchläuft
das optische Element 45 unverändert und tritt aus dessen
Oberseite in Richtung Q5 aus. Demgemäß kann Licht
unter Verwendung der trapezförmigen
Prismen 46 in drei Richtungen gerichtet werden.
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13 zeigt
die Direktivität
in drei Richtungen. Das heißt,
das optische Element 45 richtet das einfallende Licht in
drei Richtungen Q1, Q2 und
Q5. Die Richtung Q5 ist
senkrecht zur Austrittsfläche
des optischen Elementes 45. Die Richtungen Q1 und
Q2 sind links bzw. rechts zur Richtung Q5. Es sei angenommen, dass die Schnittstelle
zwischen den Verlängerungen
der zwei geneigten Flächen 46m und 46n der
trapezförmigen
Prismen 46 durch Bezugszeichen 46b bezeichnet
ist, und der Schnittwinkel der Schnittstelle 46b als "Scheitelwinkel α" des trapezförmigen Prismas 46 bezeichnet
wird. Die direktionalen Eigenschaften von Licht können durch
Verändern
des Scheitelwinkels α verändert werden,
wie zuvor angegeben wurde. Der Scheitelwinkel α ist zwischen 60° und 115° festgelegt.
Bei einem Winkel von 115° weist Licht
eine Direktivität
in zwei Richtungen aus. Wenn der Prismenscheitelwinkel α größer ist
als 115°,
weist jedoch das Licht eine einzige Direktivitätsrichtung auf, d. h. eine
Direktivität
senkrecht zur Austrittsfläche
(Anzeigefläche).
Wenn der Prismenscheitelwinkel α kleiner
als 60° ist,
wird es schwierig, ein Formgießwerkzeug
zum Herstellen der trapezförmigen Prismen 46 herzustellen.
Licht, das die ebene Fläche 46c am
distalen Ende des trapezförmigen
Prismas 46 durchläuft,
tritt unter rechten Winkeln an der Austrittsfläche des optischen Elementes 45 aus.
Je größer die
Breite der ebenen Fläche 46c,
desto größer die
Menge an austretendem Licht. Umgekehrt ist, je kleiner die Breite
der ebenen Fläche 46c,
desto kleiner die Menge an austretendem Licht. Somit sind die Direktivitätsrichtungen
von Licht zur Linken und zur Rechten durch den Scheitelwinkel α festgelegt,
und die Lichtmenge in Richtung senkrecht zur Austrittsfläche ist
durch die Breite der ebenen Fläche 46c festgelegt.
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Wenn
die Hintergrundbeleuchtungseinheit 49, welche den zuvor
beschriebenen Aufbau hat, an der Rückseite der mit einem Berührungsbildschirm ausgerüsteten Anzeigevorrichtung 60 angebracht
ist, um eine Anzeigevorrichtung eines Automobil-Navigationssystems
zu bilden, wird Licht, das eine Direktivität in drei Richtungen aufweist,
vom Anzeigebildschirm des Automobil-Navigationssystems erhalten. Von
den drei Direktivitätsrichtungen
ist eine erste Richtung zum Beifah rersitz hin gerichtet. Eine zweite Richtung
ist zum Fahrersitz hin gerichtet. Eine dritte Richtung ist zu einer
Position direkt vor dem Automobil-Navigationssystem gerichtet. Wenn
das auf dem Automobil-Navigationssystem angezeigte Bild aus einer
beliebigen der drei Richtungen betrachtet wird, tritt Licht, das
aus dem Automobil-Navigationssystem austritt, direkt in die Augen
des Betrachters ein. Daher ist ein helles und scharfes Anzeigebild
zu sehen. Da ein helles und scharfes Bild auch aus einer Position
direkt vor dem Automobil-Navigationssystem zu sehen ist, kann eine
Eingabe von Informationen in das Automobil-Navigationssystem von
dessen Vorderseite her durch Betätigen
des Berührungsbildschirms 50 durchgeführt werden,
wenn das Fahrzeug steht. Eine Informationseingabeoperation bei Nacht kann
insbesondere unter hellen Bildbetrachtungbedingungen durchgeführt werden.
Weiter ist es, da die trapezförmigen
Prismen 46 ebene distale Stirnflächen aufweisen, weniger wahrscheinlich,
dass die trapezförmigen
Prismen 46 das planare Lichtquellenelement 40 beschädigen, das
darunter angeordnet ist, sogar wenn die trapezförmigen Prismen 46 mit diesem
in Kontakt kommen.
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Bei
der zuvor beschriebenen Ausführungsform
wird die Hintergrundbeleuchtungseinheit beispielsweise auf ein Automobil-Navigationssystem angewendet.
Es sei jedoch angemerkt, dass die Struktur der Hintergrundbeleuchtungseinheit
gemäß der Ausführungsform
auch auf On-Bord-Flüssigkristallanzeige-Fernsehsysteme
und dergleichen angewendet werden kann. Mit einem On-Bord-Flüssigkristallanzeige-Fernsehsystem,
welches die Hintergrundbeleuchtungseinheitstruktur der Ausführungsform
beinhaltet, kann ein helles und scharfes Fernsehbild vom Beifahrersitz
und vom Fahrersitz und auch von den hinteren Sitzen betrachtet werden.
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Die
Hintergrundbeleuchtungseinheit 49 gemäß der vorhergehenden Ausführungsform
verwendet das optische Element 45, welches die trapezförmigen Prismen 46 aufweist. 14 zeigt
eine Modifikation der Ausführungsform,
die vorteilhafte Effekte ähnlich
denen bieten kann, die von der vorhergehenden Ausführungsform erhalten
wurden. Ein optisches Element 95 dieser Modifikation weist
dreieckige Prismen 56 auf derjenigen Fläche auf, die dem planaren Lichtquellenelement
zugewandt ist. Die dreieckigen Prismen 96 weisen eine dreieckige
Querschnittkonfiguration auf und sind derart angeordnet, dass ihre Kämme 96a parallel
zueinander sind, wobei ein ebenes Gebiet 97 zwischen jedem
Paar von benachbarten dreieckigen Prismen 96 angeordnet
ist.
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15 ist
ein fragmentarischer Querschnitt, der schematisch einen wesentlichen
Teil des in 14 dargestellten optischen Elementes 95 zeigt. Licht
vom planaren Lichtquellenelement trifft auf das optische Element 95 im
Wesentlichen unter rechten Winkeln zu diesem auf, und zwar durch
die Wirkung der zwei überlagerten
Prismenschichten des planaren Lichtquellenelementes. Die dreieckigen
Prismen 96 weisen jeweils, wie in 15 dargestellt,
zwei geneigte Flächen 96m und 96n auf.
Licht, das auf die geneigte Fläche 96m auftrifft,
wird gebrochen, so dass es in Richtung Q1 austritt.
Licht, das auf die geneigte Fläche 96n auftrifft,
wird so gebrochen, dass es in Richtung Q2 austritt.
Licht, das auf das ebene Gebiet 97 auftrifft, wird im Wesentlichen
nicht gebrochen und tritt in Richtung Q5 aus.
Somit treten Lichtstrahlen, die in den drei Richtungen Q1, Q2 und Q5 gerichtet sind, aus dem optischen Element 95 aus.
Dies ist derselbe Effekt, wie derjenige, der bei dem zuvor beschriebenen
optischen Element 45 erzielt wurde, welches die trapezförmigen Prismen 46 aufweist.
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Das
optische Element 95 ermöglicht,
dass die Richtungen Q1 und Q2 durch
Verändern
des Winkels α des
Scheitels 96b eines jeden dreieckigen Prismas 96 verändert werden.
Die Menge an Licht, die in der Richtung Q5 gerichtet
wird, kann durch Verändern
der Breite 1 des ebenen Gebietes 97 verändert werden.
Diese Betriebsvorteile sind dieselben wie im Fall der trapezförmigen Prismen 46.
Der Scheitelwinkel α ist
zwischen 60° und
115° festgelegt,
in gleicher Weise wie im Fall der trapezförmigen Prismen 46.
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Als
Nächstes
wird eine Hintergrundbeleuchtungseinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung und eine die Hintergrundbeleuchtungseinheit aufweisende
Anzeigevorrichtung mit Bezug auf 16 beschrieben.
Diese Anzeigevorrichtung ist ebenfalls eine mit einem Berührungsbildschirm ausgerüstete Anzeigevorrichtung
zur Verwendung in einem Automobil-Navigationssystem. Gleiche Bestandteile
wie bei der mit dem Berührungsbildschirm ausgerüsteten Anzeigevorrichtung
gemäß der vorhergehenden
Ausführungsform
sind mit den gleichen Bezugszeichen wie bei der vorhergehenden Ausführungsform
bezeichnet, und eine detaillierte Beschreibung von diesen entfällt hier.
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Ein
planares Lichtquellenelement 70 dieser Ausführungsform
beinhaltet eine aus LEDs gebildete Lichtquelle 72, einen
Reflektor 73, der an der Unterseite der Lichtquelle 72 vorgesehen
ist, eine Streuungsschicht 44, die direkt oberhalb der
Lichtquelle 72 vorgesehen ist, und zwei Prismenschichten 48a und 48b,
die oberhalb der Streuungsschicht 44 vorgesehen sind. Es
sei angemerkt, dass die Streuungsschicht 44 und die zwei
Prismenschichten 48a und 48b solche sind, welche
die gleichen Spezifikationen wie die Streuungsschicht 44 und
die Prismenschichten 48a und 48b haben, die bei
der vorhergehenden Ausführungsform
verwendet wurden. Die zwei Prismenschichten 48a und 48b sind
derart angeordnet, dass die Kämme
ihrer Prismen senkrecht das Licht schneiden, das aus dem planaren
Lichtquellenelement austritt und eine Direktivität in senkrechter Richtung aufweist,
und dass die Prismenflächen
beider Prismenschichten 48a und 48b nach oben
gewandt sind, d. h. zum optischen Element 45 hin.
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Die
Lichtquelle 72 ist aus einer Mehrzahl von LEDs ausgebildet,
die mit solchen Abständen
angeordnet sind, dass die Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungshelligkeit
minimiert wird. Die LEDs strahlen Licht direkt zur oberhalb von
diesen vorgesehenen Streuungsschicht 44 ab.
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Als
Reflektor 73 wird bei dieser Ausführungsform eine Aluminiumschicht
von 0,1 bis 0,15 mm Dicke verwendet, die mit einer spiegelnden Oberfläche versehen
ist.
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Es
sei angemerkt, dass der Reflektor 43 beispielsweise durch
eine Reflexionsschicht oder einen weißen Kunststoffträgerrahmen
ersetzt werden kann. Ein geeigneter Reflektor sollte vorzugsweise
aus diesen reflektierenden Elementen gemäß den Strukturen der Hintergrundbeleuchtungseinheit
und der Anzeigevorrichtung etc. ausgewählt werden.
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Das
planare Lichtquellenelement 70, das wie zuvor beschrieben
angeordnet ist, sorgt für
eine sehr große
Beleuchtungshelligkeit. Bedingt durch die Struktur, bei der Licht
von den LEDs direkt zur Beleuchtung verwendet wird, ist die Beleuchtungseffizienz
des Lichtes sehr hoch, und eine effektive Beleuchtung kann bewerkstelligt
werden. Zwar werden bei dieser Ausführungsform LEDs verwendet,
um die Lichtquelle 72 zu bilden, jedoch können die
gleichen vorteilhaften Effekte auch durch Verwenden einer notwendigen
Anzahl von Kaltkathoden-Leuchtstofflampen erzielt werden.
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Es
sei angemerkt, dass die Funktionsweise des optischen Elementes 45,
das mit den trapezförmigen
Prismen 46 versehen ist, dieselbe, wie die bei der vorhergehenden
Ausführungsform
erläuterte Funktionsweise
ist. Das heißt,
eine Direktivität
von Licht in drei Richtungen kann erzielt werden. Daher ist die
Struktur der Hintergrundbeleuchtungseinheit dieser Ausführungsform
ebenfalls vorteilhaft auf Automobil-Navigationssysteme anwendbar.
Bei einer derartigen Anwendung kann ein sehr helles und scharfes
Anzeigebild erzielt werden, und zwar dank der zuvor beschriebenen
vorteilhaften Effekte der Hintergrundbeleuchtungseinheitstruktur.
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Als
Nächstes
wird eine Hintergrundbeleuchtungseinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung mit Bezug auf 17 beschrieben.
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Wie
in 17 dargestellt, weist eine Hintergrundbeleuchtungseinheit 89 gemäß dieser
Ausführungsform
ein optisches Element 35 und ein planares Lichtquellenelement 80 auf
und ist direkt unterhalb einer Anzeigevorrichtung 20 vorgesehen.
Die Anzeigevorrichtung 20 und das optische Element 35 dieser Ausführungsform sind
solche, welche die gleichen Spezifikationen wie diejenigen der Anzeigevorrichtung
und des optischen Elementes der vorhergehenden Ausführungsform
aufweisen. Daher sind die Anzeigevorrichtung 20 und das
optische Element 35 mit den gleichen Bezugszeichen wie
bei der vorhergehenden Ausführungsform
bezeichnet, und eine detaillierte Beschreibung von diesen entfällt hier.
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Das
optische Element 35 dieser Ausführungsform ist so angeordnet,
dass diejenige Fläche von
diesem, bei der die Prismen 36 vorgesehen sind, dem Planaren
Lichtquellenelement 80 zugewandt ist. Das Planare Lichtquellenelement 80 ist
aus einer verteilten Elektrolumineszenzvorrichtung ausgebildet (nachfolgend
einfach als "EL" bezeichnet).
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Die
EL, welche das Planare Lichtquellenelement 80 bildet, weist
ein durchsichtiges Substrat 81 auf. Eine durchsichtige
Elektrode 82, eine Leuchtschicht 83, eine dielektrische
Schicht 84 und eine Rückenelektrode 85 sind
auf der Unterseite des durchsichtigen Substrates 81 übereinander
angeordnet und mit einem feuchtigkeitsbeständigen Isolierfilm 86 abgedeckt.
Wenn eine erforderliche Spannung zwischen der durchsichtigen Elektrode 82 und
der Rückenelektrode 85 angelegt
wird, strahlt die Leuchtschicht 83 Licht ab. Das abgestrahlte
Licht tritt zu den dreieckigen Prismen des optischen Elementes 35 hin aus,
wie durch die Pfeile in der Figur dargestellt.
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Das
durchsichtige Substrat 81 ist beispielsweise unter Verwendung
eines durchsichtigen Glases oder eines PET-(Polyethylenterephthalat)-Films ausgebildet.
Die durchsichtige Elektrode 82 ist aus einem ITO-(Indiumzinnoxid)-Film
hergestellt, der beispielsweise durch Aufdampfen von ITO-Pulver
ausgebildet ist, das durch Dotieren von Indiumoxid (In2O3) mit Zinnoxid (SnO2)
hergestellt wurde. Die Leuchtschicht 83 wird wie folgt
ausgebildet. Ein leuchtendes Pulver wird dadurch hergestellt, dass Zinksulfid
(ZnS), das als leuchtendes Grundmaterial verwendet wird, mit Spuren
eines Additivs (einem Metall oder einem Halogen) dotiert wird. Das
auf diese Weise erhaltene Leuchtpulver wird in einem Harzbindemittel
hoher Dielektrizität
dispergiert, z. B. einer Cyanethyl-Verbindung, um eine Dispersion
zu erzeugen, die dann durch Siebdrucken oder ein anderes Druckverfahren
aufgedruckt wird, um die Leuchtschicht 83 zu bilden. Die
dielektrische Schicht 84 wird durch Siebdruck oder ein
anderes Druckverfahren unter Verwendung einer Dispersion, die dadurch
hergestellt wird, dass eine Substanz großer Dielektrizität, z. B.
Bariumtitanat, in einem große
Dielektrizität aufweisenden
Harzbindemittel dispergiert wird. Die Rückenelektrode 85 wird
durch Siebdrucken oder ein anderes Druckverfahren unter Verwendung
einer elektrisch leitenden Paste, z. B. einer Silber- oder Graphitpaste
hergestellt. Der Isolierfilm 86 wird unter Verwendung eines
Harzes, das hervorragende isolierende und feuchtigkeitsbeständige Eigenschaften besitzt,
oder beispielsweise eines PET-Films ausgebildet.
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Da
das EL eine Dicke von ca. 0,2 mm aufweist, kann die Dicke des planaren
Lichtquellenelementes 80 in vorteilhafter Weise verringert
werden. Außerdem
tritt, da eine einheitliche Abstrahlleuchtdichtenverteilung erzielt
werden kann, keine Helligkeitsungleichmäßigkeit auf.
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Die
Hintergrundbeleuchtungseinheit, welche den zuvor beschriebenen Aufbau
hat, sorgt für
eine gleichmäßige Beleuchtungshelligkeit
und ermöglicht eine
Dickenreduktion. Außerdem
kann durch die Wirkung der zwei Prismen 36 des optischen
Elementes 35 eine Direktivität von Licht in zwei Richtungen
erzielt werden, wie bei der vorhergehenden Ausführungsform dargelegt.
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Es
sei angemerkt, dass die Erfindung nicht notwendigerweise auf die
zuvor beschriebenen Ausführungsformen
eingeschränkt
ist, sondern in einer Vielzahl von Weisen modifiziert werden kann,
ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.