DE102007013324A1 - Verfahren zur Erfassung wenigstens eines Bestandteils einer medizintechnischen Anlage sowie zugehörige medizintechnische Anlage - Google Patents

Verfahren zur Erfassung wenigstens eines Bestandteils einer medizintechnischen Anlage sowie zugehörige medizintechnische Anlage Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Erfassung wenigstens eines verbauten oder zugeordneten Bestandteils (2a-2i) einer medizintechnischen Anlage (1), insbesondere einer Magnetresonanzanlage, wobei der wenigstens eine Bestandteil (2a-2i) mit wenigstens einer eindeutigen und seitens wenigstens eines Lesegeräts (4a, 4b, 12, 14) auslesbaren Kennung (3a-3i, 9, 10) gekennzeichnet ist oder wird, die zur Erfassung des Bestandteils (2a-2i) automatisch durch das Lesegerät (4a, 4b, 12, 14) ausgelesen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung wenigstens eines verbauten oder zugeordneten Bestandteils einer medizintechnischen Anlage, insbesondere einer Magnetresonanzanlage, sowie eine zugehörige medizintechnische Anlage.
  • Bei medizintechnischen Anlagen verschiedenster Art, beispielsweise bei Magnetresonanzanlagen, ist es bisher üblich, dass bei der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage nur die übergeordneten Funktionseinheiten unter Zuhilfenahme von Listen überprüft werden. Die Rückmeldung erfolgt manuell über eine entsprechende Softwareschnittstelle. Ist es erforderlich, einzelne Bestandteile bzw. Komponenten der Anlage auszutauschen, so werden nach dem gleichen listenbasierten Verfahren nur die übergeordneten Einheiten manuell erfasst und zurückgemeldet.
  • Aufgrund der zahlreichen manuellen Tätigkeiten, die hierzu erforderlich sind, und der vielen Schnittstellen sowie einer nicht flächendeckenden Zurverfügungstellung von zur Erfassung von Komponenten bzw. deren Verwaltung geeigneter Prozesssoftware ist die Art der Rückmeldung hinsichtlich der installierten Komponenten zur Zeit sehr fehlerhaft. Es werden nicht alle Bestandteile erfasst, sondern lediglich die Komponenten, die als übergeordnete Funktionseinheiten definiert wurden. Zudem sind zahlreiche händische Prozesse erforderlich, also beispielsweise eine Eingabe eines Austauschs einer Komponente manuell durch denjenigen, der diesen Austausch durchgeführt hat, bzw. eine weitere Person, die für die Aktualität der entsprechenden Angaben in der zugehörigen Software verantwortlich ist. Solche Eingaben können vergessen werden bzw. fehlerhaft erfolgen. Entsprechende Listen von Tabellenkalkulationen oder Weboberflächen müssen manuell durch einen Admi nistrator auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Dies ist eine ständige Fehlerquelle, so dass derzeit nicht immer sichergestellt ist, dass sich eine Anlage jederzeit in einem zugelassenen Zustand befindet.
  • Dadurch kann neben dem Auftreten von Zulassungsproblemen die Sicherheit beeinträchtigt werden. Die technische Zuverlässigkeit kann nicht ausreichend gewährleistet werden.
  • Der Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein bezüglich dieser Probleme verbessertes Verfahren zur Erfassung von verbauten bzw. zugeordneten Bestandteilen einer medizintechnischen Anlage anzugeben.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem solchen Verfahren erfindungsgemäß vorgesehen, dass der wenigstens eine Bestandteil mit wenigstens einer eindeutigen und seitens wenigstens eines Lesegeräts auslesbaren Kennung gekennzeichnet ist oder wird, die zur Erfassung des Bestandteils automatisch durch das Lesegerät ausgelesen wird.
  • Es geht also darum, Bestandteile in medizintechnischen Anlagen, die also hierin verbaut sind bzw. diesen Anlagen im weitesten Sinne zugeordnet sind, zu erfassen. Dabei ist eine medizintechnische Anlage in einem umfassenden Verständnis z. B. als medizinisches Gerät oder auch eine Mehrzahl von Räumen mit aufwändigen medizinischen Geräten, insbesondere Großgeräten wie Magnetresonanztomographen oder Computertomographen, zu verstehen. Insbesondere bei Großgeräten, also beispielsweise bei Magnetresonanzanlagen, bei denen eine Anlage durch mindestens einen Raum mit entsprechenden vielfältigen Bestandteilen elektrischer und mechanischer Art gebildet wird, ist es wichtig, die Bestandteile zuverlässig erkennen zu können, beispielsweise um Informationen darüber zu erhalten, ob sich diese technisch aufwändige Anlage in einem zugelassenen Zustand befindet und demgemäß ohne Gefährdung für einen Patienten verwendet werden kann.
  • Dazu werden erfindungsgemäß einzelne Bestandteile, vorteilhafterweise eine Vielzahl oder gar alle Bestandteile, der jeweiligen Anlage mit Kennungen gekennzeichnet. Dabei kann ein Bestandteil unter Umständen mehrere Kennungen aufweisen. Diese Kennungen sind seitens eines oder mehrerer Lesegeräte auslesbar. Durch das Auslesen der Kennung erfolgt schließlich eine zuverlässige Erfassung der jeweiligen Bestandteile.
  • Folglich wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine automatische Erfassung der im System verbauten Komponenten erreicht. Grundlage ist ein entsprechender Kennungsmechanismus, der in der Anlage installiert ist, also ein spezifisches System von Kennungen.
  • Sind die Bestandteile in der erfindungsgemäßen Art und Weise mit Kennungen versehen, so können sie bzw. die zugeordneten Kennungen unabhängig von ihrer Ausgestaltung als elektrische oder mechanische Komponenten automatisch durch das Lesegerät ausgelesen werden. Zur Erhöhung der Sicherheit kann gegebenenfalls eine Auslesung doppelt erfolgen, beispielsweise durch ein zweites oder weiteres Lesegerät, so dass die Komponenten in jedem Fall sicher erfasst werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist eine Effizienzsteigerung durch einen Abbau von manuellen Tätigkeiten verbunden. Dadurch, dass eine Erkennung nicht mehr auf übergeordnete Funktionseinheiten beschränkt ist, sondern für jeden Bestandteil erfolgen kann, ist eine umfassende Bestandteilerfassung möglich. Ein Bediener oder Administrator muss nicht mehr die einzelnen Komponenten händisch in eine Prozesssoftware oder dergleichen eintragen, wodurch schnellere, einfachere und fehlerfreie Abwicklungen der in der Anlage auszuführenden Tätigkeiten ermöglicht werden. Damit sind eine Installation und Wartung schneller durchzuführen. Die gekennzeichneten Teile lassen sich zudem bequem zurückverfolgen.
  • Die automatische Erfassung ermöglicht es, vergleichsweise oft und in Echtzeit eine Aktualisierung der bezüglich der Anlage gespeicherten Daten im Hinblick auf den realen Zustand der installierten Basis vorzunehmen. Damit können Entscheidungen wie z. B. Entscheidungen über Umrüstungen aufgrund faktenbasierter Echtzeitdaten getroffen werden.
  • Erfindungsgemäß kann wenigstens ein anlagenseitig vorgesehenes Lesegerät verwendet werden. Beispielsweise kann bei einer Magnetresonanzanlage in den entsprechenden Steuerschränken bzw. Schränken für elektronische Bauteile oder in dem einen oder den mehreren Räumen der Anlage ein Lesegerät vorgesehen sein. Gegebenenfalls können auch mehrere Lesegeräte, beispielsweise als mobiles Lesegerät für einen Bediener oder fest eingebaut in einem Schrank, vorhanden sein, mit denen gegebenenfalls unterschiedliche Kennungen ausgelesen werden können oder aber die einzelnen Kennungen alternativ ausgelesen werden. Befindet sich das Lesegerät fest in der Anlage bzw. ist im Bereich der Anlage zugänglich, so kann die Komponentenerfassung unabhängig davon, ob sich ein Administrator oder ein mit der Installation oder Wartung der Anlage beschäftigter Mitarbeiter in der Nähe befindet, durchgeführt werden.
  • Die Kennung des wenigstens einen Bestandteils kann zu definierten Zeiten und/oder in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen, insbesondere beim Hochfahren der Anlage und/oder im Zusammenhang mit einer Reparatur und/oder einer Wartung und/oder eines Austauschs des oder wenigstens eines Bestandteils, automatisch ausgelesen werden.
  • Damit ist eine automatische Erfassung bei der Installation des Systems bzw. bei der Durchführung von Veränderungen im System möglich. Durch das automatische Auslesen der Kennung ist eine automatische Erkennung getauschter Komponenten möglich. Dabei ist es besonders sinnvoll, wenn bei bestimmten Ereignissen alle Kennungen ausgelesen werden, also beispielsweise bei einer Installationsmaßnahmen alle Komponenten überprüft werden bzw. bei einer Reparatur oder Wartung alle Anla genteile im Rahmen der automatischen Auslesung erfasst werden.
  • Durch das automatische Auslesen beispielsweise bei einem Komponentenaustausch kann sichergestellt werden, dass sich die Anlage noch in einem zugelassenen Zustand befindet. So können Sicherheitsprobleme erst gar nicht entstehen.
  • Darüber hinaus kann die Kennung bzw. können die Kennungen des wenigstens einen Bestandteils mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung abgelegten Software ausgelesen werden.
  • In diesem Fall wird das Lesegerät bzw. werden die Lesegeräte gegebenenfalls durch die Software angesteuert, die so das automatische Auslesen der Kennungen durch die Lesegeräte steuert. Die Ergebnisse des Auslesens, also die Informationen, die in den Kennungen gespeichert sind, werden über die Lesegeräte an die Software weitergeleitet, die diese Informationen verarbeitet und unter deren Verwendung somit das Auslesen erfolgt. Hierzu kann die Software beispielsweise über ein Datenbanksystem verfügen, in dem zu bestimmten Kennungen gegebenenfalls weitere Informationen gespeichert sind, beispielsweise dahingehend, dass die einer Kennung (in Form z. B. einer Nummer) zugehörige Komponente zu einem bestimmten Zeitpunkt getauscht oder repariert wurde oder dergleichen. Gegebenenfalls kann die Software dazu ausgebildet sein, sich weitere Informationen zu einer beispielsweise neu in dem System hinzugekommenen Komponente über ein Intranet oder das Internet oder ein anderes Datennetzwerk beispielsweise von einem Diensteprovider oder aus einem externen Datenbanksystem zu besorgen. Beispielsweise können über Seriennummern Spezifikationen abgerufen werden.
  • Das Auslesen mittels der Software kann auch von einem anderen Ort aus erfolgen. Beispielsweise ist es möglich, dass der Anlagenzustand durch das Auslesen der Kennungen mit Hilfe der vor Ort befindlichen Lesegeräte seitens eines Diensteprovi ders für die Überwachung des Zustands der medizinischen Anlage bzw. seitens eines Datawarehouses überprüft wird.
  • Bei mehreren Bestandteilen können alle serialisierten Bestandteile der Anlage gekennzeichnet und erfasst werden. Weist die Anlage also, was in aller Regel der Fall sein dürfte, eine Vielzahl von Bestandteilen auf, so ist es sinnvoll, alle Bestandteile der Anlage, zumindest die, die eine Seriennummer tragen, mit einer Kennung zu versehen und automatisch zu erfassen. Dies bietet den Vorteil, dass ein umfassender Überblick über den Anlagenzustand erhalten wird. Damit kann, insbesondere in Kopplung mit einer entsprechenden Software, die eine derartige Überprüfung durchführt, schnell erkannt werden, ob sich die Anlage im zugelassenen Zustand befindet und demgemäß die technische Zuverlässigkeit garantiert werden kann. Beispielsweise kann auch erkannt werden, ob nur die Originalersatzteile des Herstellers verwendet wurden bzw. ob sich im System Komponenten befinden, die ohne Überprüfung ausgetauscht wurden und dementsprechend ein Sicherheitsrisiko für den Anlagenbetrieb darstellen können.
  • Mit dem Verfahren können mechanische und/oder elektrische Bestandteile der Anlage erfasst werden. Wesentlich ist dabei die Möglichkeit, alle Bestandteile der Anlage oder zumindest alle Bestandteile, die eine Seriennummer tragen, zu erfassen, unabhängig von der Art des Bestandteils.
  • Dies ist ein Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens, das auf Kennungen zurückgreift, die durch Lesegeräte ausgelesen werden. Derartige Kennungen können auf allen Bestandteilen angebracht werden, unabhängig davon, ob es sich um rein mechanische oder elektrische wie elektronische Bestandteile handelt. Durch eine geeignet gewählte Kennung kann ein korrektes Lesen ohne Störungen gewährleistet werden.
  • Darin liegt ein Unterschied zu der denkbaren Möglichkeit, elektrische Komponenten mit elektrisch löschbaren programmierbaren Nur-Lese-Speichern zur Identifizierung zu versehen (ID-EEPROMs bzw. ID-Electrically-Erasable-Programmable-Read-Only Memories) zu versehen. Mit derartigen EEPROMs kann zwar auch eine automatische Erkennung realisiert werden, jedoch ist diese auf elektrische bzw. elektronische Komponenten beschränkt, die an einen Kommunikationsbus angeschlossen werden.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist demgegenüber eine automatische Erkennung aller elektrischen und mechanischen Komponenten des Systems möglich.
  • Der wenigstens eine Bestandteil kann mit wenigstens einer auf dem Verfahren der Radio-Frequency-Identification basierenden Kennung und/oder optisch auslesbaren Kennung gekennzeichnet werden. Die Radio-Frequency-Identification (RFID) ermöglicht das problemlose Anbringen von Kennungen, die als Etiketten bzw. Transponder ausgebildet sind, an allen Bestandteilen einer Anlage. Auch ein Anbringen von RFID-Tags auf Metall ist möglich. Im einfachsten Fall werden die RFID-Etiketten einfach aufgeklebt. Jedoch sind auch andere Anbringungsmöglichkeiten denkbar.
  • Die RFID-Kennung bietet den Vorteil, dass ein berührungsloses Auslesen möglich ist, da die Datenübertragung zwischen Transponder und Lesegerät über elektromagnetische Wellen erfolgt. Auf RFID-Tags können unterschiedlichste Daten gespeichert werden, also auch Daten, die über eine einfache Kennung beispielsweise in Form einer Nummer oder dergleichen hinausgehen.
  • Dies bietet eine Alternative oder Ergänzung zu einer Software, die über zusätzliche Daten in einer Datenbank verfügt bzw. auf eine solche (externe) Datenbank zugreifen kann.
  • Bei optisch auslesbaren Kennungen ist demgegenüber ein Sichtfeldkontakt erforderlich. In der Regel muss hierzu das Lesegerät mehr oder weniger in die unmittelbare Nähe der Kennung gebracht werden.
  • Darüber hinaus können selbstverständlich im Rahmen der Erfindung weitere Kennungen verwendet werden. Es ist ebenso möglich, dass Bestandteile mit verschiedenen Kennungsverfahren gekennzeichnet werden, also mehr als eine Kennung aufweisen, wobei diese mehreren Kennungen auf unterschiedlichen Prinzipien basieren können. Es können also beispielsweise zur Erhöhung der Sicherheit zwei RFID-Tags auf einem Bestandteil angebracht sein. Es kann aber auch ebenso ein RFID-Tag mit einer optisch auslesbaren Kennung kombiniert werden.
  • Die bzw. wenigstens eine Kennung kann mit Hilfe wenigstens eines in einem Schrank und/oder einem Raum der Anlage angeordneten Lesegerät ausgelesen werden.
  • Vorteilhafterweise werden entsprechende Lesegeräte in allen oder zumindest vielen Schränken und Räumen der Anlage angebracht, also beispielsweise in allen Räumen einer nuklearmedizinischen Anlage, die gegebenenfalls aus einer Vielzahl von Röntgengeräten und Computertomographen und dergleichen besteht, die in den unterschiedlichen Räumen angeordnet sind. In diesem Fall können beim Hochfahren der ganzen Anlage bzw. einzelner Teile mit Hilfe der direkt vor Ort vorhandenen Lesegeräte die Komponenten direkt erfasst werden.
  • Alternativ können mobile Lesegeräte vor Ort gebracht werden, um die Kennungen der Bestandteile auszulesen. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn zumindest ergänzend feste Lesegeräte vorgesehen sind, da in diesem Fall ein automatisches Auslesen unabhängig davon gewährleistet ist, ob jemand, der beispielsweise Wartungsarbeiten betreibt, daran gedacht hat, ein Lesegerät mitzubringen.
  • Der wenigstens eine ausgelesene bzw. erfasste Bestandteil kann mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung abgelegten Software administriert werden.
  • Die Software kann zur Administration mit einem Datenbanksystem gekoppelt sein, so dass z. B. auch im Nachhinein eine Vielzahl von Funktionen für die Administration auf vergleichsweise einfache Art und Weise implementiert werden können.
  • Die Software kann bereits in der Anlage, vorzugsweise in einer Konsole zur Bedienung der einzelnen Geräte oder in einer Recheneinrichtung, vorgesehen sein. Alternativ oder ergänzend kann die Software auch oder nur auf einer externen Recheneinrichtung, beispielsweise eines Diensteanbieters oder des Herstellers der Anlage oder eines Datawarehouses im zentralen Firmennetzwerk, gespeichert sein.
  • Als Software oder Bestandteil der Software kann eine Datenbank verwendet werden, insbesondere eine extensible-markup-language-basierte Datenbank, in der gegebenenfalls weitere der wenigstens einen Kennung bzw. den mehreren Kennungen zugeordnete Daten abgelegt sind und/oder seitens eines Bedieners und/oder durch automatischen Zugriff auf Datenquellen abgelegt werden.
  • Diese Datenbank kann lokal, also im Bereich der Anlage, vorhanden sein. Durch die Verwendung eines definierten Formats wie XML (Extensible Markup Language) ist sichergestellt, dass die Aktualisierung jederzeit problemlos möglich ist. Über eine entsprechende Remote-Verbindung der lokalen Datenbank mit einem zentralen Datawarehouse (im Firmennetzwerk oder völlig extern) können die installierten und erkannten Komponenten übermittelt werden. Selbstverständlich kann die Datenbank ebenso extern vorhanden sein. Gegebenenfalls ist auch eine Verbindung einer lokalen und einer externen Datenbank möglich, wobei in diesem Fall zur Gewährleistung der Aktualität in regelmäßigen Abständen oder bei Änderungen ein Update des einen oder anderen Datenbanksystems durchzuführen ist. Dies kann automatisch, durch eine Recheneinrichtung bzw. Software gesteuert, erfolgen.
  • Mit Hilfe der Software kann eine Rückverfolgung des wenigstens eines erfassten Bestandteils ermöglicht werden und/oder automatisch erfolgen. Bei Kennungen, die die Speicherung einer Vielzahl von Daten ermöglichen, kann diese Rückverfolgung auch mit Hilfe der gespeicherten Daten, beispielsweise eines Installationsdatums, erfolgen. Vorteilhafterweise wird jedoch auf der Kennung nur eine Basisinformation wie eine Nummer abgespeichert, die durch entsprechende Softwareinformationen bzw. Daten einer zugehörigen Datenbank ergänzt wird. So kann beispielsweise in der Datenbank abgelegt sein, wann die Komponente verbaut wurde, ob an ihr gegebenenfalls Reparaturen durchgeführt wurden bzw. ob es sich um ein Originalteil handelt und dergleichen. Somit können gegebenenfalls alle serialisierten Teile der installierten Basis zurückverfolgt werden.
  • Seitens der Software können nach einem Austausch wenigstens eines Bestandteils einem Bediener automatisch Optionen und/oder Vorgaben für eine Einstellung und/oder eine Qualitätsüberprüfung des Bestandteils angeboten werden. Der neu eingebaute Bestandteil, der den ursprünglichen Bestandteil ersetzt, wird also durch das automatische Auslesen beispielsweise beim erneuten Hochfahren der Anlage automatisch erkannt, woraufhin über die Schnittstelle der Software, die den Bediener durch ein entsprechendes Einrichtungsmenü führt, Optionen für eine Einstellung bzw. zweckmäßige Einstellungen angegeben bzw. vorgegeben werden. Des Weiteren kann ein Bediener beispielsweise durch Auswahl eines entsprechenden Menüpunkts eine Qualitätsüberprüfung des Bestandteils durchführen, um zu erkennen, ob dieser fehlerfrei arbeitet, insbesondere im Kontext der Anlage mit ihrer Vielzahl an weiteren Komponenten. Gegebenenfalls muss ein Bediener eine Einstellung nur noch durch eine Bestätigung starten.
  • Seitens der Software können bei einer nachträglichen Erweiterung der Anlage automatisch Optionen und/oder Vorgaben für eine Konfiguration und/oder Einstellung und/oder Qualitätsüberprüfung des wenigstens einen Bestandteils bzw. der Be standteile und/oder der Anlage angeboten und/oder entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Es können also die bereits vorhandenen Bestandteile bzw. neu eingebaute Bestandteile in Abhängigkeit von einem automatischen Auslesen der Kennzeichnungen, die diesen zugeordnet sind, erkannt und für diese Konfigurationseinstellungen und dergleichen vorgegeben bzw. die Konfigurationen direkt vorgenommen werden. Beispielsweise kann optional bei einem Austausch einer Gradientenspule eine Überprüfung des Gradientenspulensystems gemäß einem entsprechenden Prüfprotokoll vorgeschlagen oder automatisch in Abhängigkeit von einem Auslesen der Kennung bzw. Kennzeichnung der neuen Gradientenspule durchgeführt werden. Ebenso können Einstellungsoptionen bereitgestellt werden, die gegebenenfalls nach einer Bestätigung durch einen Nutzer automatisch übernommen werden.
  • Darüber hinaus können seitens der Software der wenigstens eine erfasste Bestandteil und/oder der wenigstens einen Kennung zugeordnete Daten, insbesondere der gegebenenfalls vorhandenen Datenbank, an ein Datawarehouse weitergeleitet werden. Damit liegen in einem in der Regel externen bzw. einem zentralen Firmennetzwerk zugeordneten Datawarehouse, das beispielsweise Updateaufgaben erfüllt, bei einer Übermittlung in regelmäßigen Abständen oder bei jedem Auslesen vergleichsweise bzw. ständig aktuelle Daten vor, so dass beispielsweise in dem zentralen Firmennetzwerk eine verlässliche Übersicht über den jeweiligen Stand der lokal vorhandenen Anlage gegeben ist.
  • Außerdem kann ein mit der Software über eine Datenverbindung verbundenes Datawarehouse bzw. eine solche zentrale Datensammlung in Abhängigkeit von einem Datenvergleich unter Rückgriff auf die Software konfigurationsbezogene und/oder justagebezogene und/oder qualitätssicherungsbezogene Maßnahmen für wenigstens einen Bestandteil und/oder die Anlage veranlassen. Seitens eines für die Firma zentralen Datawarehouses bzw. eines seitens eines Servicedienstleisters vorhandenen Datawa rehouses kann somit ein Datenvergleich durchgeführt werden, der auf den Daten der Software und der zentralen Datensammlung basiert. Dieser Datenvergleich kann im Rahmen einer Auswertung dazu genutzt werden festzustellen, ob gegebenenfalls eine oder mehrere Maßnahmen erforderlich sind, die Bestandteile oder die gesamte Anlage betreffen. Bei diesen Maßnahmen, die in Abhängigkeit von dem Datenvergleich, der auf den übermittelten Daten basiert, durchgeführt werden, kann es sich um Maßnahmen handeln, die die Konfiguration der Anlage betreffen oder eine bestimmte Einstellung, also Justagemaßnahmen, oder um Maßnahmen, die im Bereich der Qualitätssicherung anzusiedeln sind, wie beispielsweise der Ablauf bzw. die Abarbeitung eines Testprotokolls bei einer Installation einer relevanten neuen Komponente. Dies kann automatisch z. B. über eine Recheneinrichtung bzw. bedienergestützt erfolgen.
  • So kann mit Hilfe der Datenübermittlung seitens eines Datawarehouses direkt erkannt werden, ob ein Bestandteil ausgetauscht wurde, woraufhin entsprechende Maßnahmen veranlasst werden können um sicherzustellen, dass sich die Anlage beispielsweise weiterhin im zugelassenen Zustand befindet.
  • Vorteilhafterweise können in Abhängigkeit der Erfassung des wenigstens einen Bestandteils anlagenspezifische Entscheidungen, insbesondere über Umrüstmaßnahmen, automatisch und/oder unterstützt durch einen Bediener getroffen werden, insbesondere mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung abgelegten Software. Beispielsweise kann eine automatische Erfassung eines Bestandteils ergeben, dass, wozu gegebenenfalls ergänzende Informationen einer Datenbank heranzuziehen sind, aus Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der langen Einsatzdauer des Bestandteils ein Austausch erforderlich bzw. zumindest zweckmäßig sein könnte. Hieraufhin kann automatisch eine Bestellung eines neuen Bestandteils seitens einer Software einer Recheneinrichtung erfolgen. Gegebenenfalls kann vorher eine Rückmeldung eines Bedieners, insbesondere eine Bestätigung eines solchen Bestellvorgangs, angefordert werden. Des Weiteren kann die Software auf Daten zugreifen, die beispielsweise bei mehreren erfassten Bestandteilen Auskunft darüber geben, ob diese nach dem aktuellen Stand der Technik miteinander verträglich sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann gegebenenfalls bei erkannten Problemen zur Verbesserung der Sicherheit der Anlage ein Austausch betroffener Komponenten empfohlen werden. Diese Entscheidungen können gegebenenfalls mittels einer Administrations- und/oder Auslesesoftware getroffen werden.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung eine medizintechnische Anlage, insbesondere eine Magnetresonanzanlage, mit mehreren Bestandteilen, insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens wie vorstehend geschildert. Diese medizintechnische Anlage zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein Bestandteil mit wenigstens einer eindeutigen und seitens wenigstens eines Lesegeräts auslesbaren Kennung gekennzeichnet ist, die zur Erfassung des Bestandteils automatisch durch das Lesegerät auslesbar ist.
  • Die medizintechnische Anlage weist also in der Regel mehrere Bestandteile auf, die auch gekennzeichnet sind und deren Kennungen im Rahmen einer Erfassung beispielsweise beim Hochfahren der Anlage oder bei einem Tausch von Komponenten durch ein Lesegerät der Anlage bzw. ein von einem Bediener mitgeführtes Lesegerät automatisch ausgelesen werden. Dabei kann zusätzlich zur bloßen Erfassung auf in einer Datenbank abgelegte weitere Daten zu den Komponenten zugegriffen werden, um Informationen über den Anlagenzustand zu erhalten, beispielsweise zu Einbau- oder Austauschdaten.
  • Die Anlage kann darüber hinaus wenigstens ein zum automatischen Auslesen von Kennungen ausgebildetes Lesegerät aufweisen. Dieses Lesegerät kann beispielsweise in Räume oder Schränke wie Steuerschränke der medizintechnischen Anlage integriert sein. Es kann sich auch um ein mobiles Lesegerät handeln, das der Anlage zugeordnet ist, das aber bei Bedarf auch aus den Räumen der Anlage entfernt werden kann.
  • Die wenigstens eine Kennung des wenigstens einen Bestandteils kann zu definierten Zeiten und/oder in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen, insbesondere beim Hochfahren der Anlage und/oder im Zusammenhang mit einer Reparatur und/oder einer Wartung und/oder eines Austauschs des oder eines Bestandteils, seitens des wenigstens einen Lesegeräts automatisch auslesbar sein.
  • Die Kennung wird bzw. die mehreren Kennungen werden bei der medizintechnischen Anlage insbesondere beim Hochfahren der Anlage bzw. nach einem Komponentenaustausch oder nach einer regulären Wartung ausgelesen um festzustellen, dass insbesondere bei mehreren Kennungen die zugehörigen Bestandteile alle vorhanden bzw. betriebsbereit sind, und um gegebenenfalls auf diesen bzw. den Komponenten zugeordnete Daten, die in der Kennung oder einer separaten Datenbank abgelegt sind, zuzugreifen. Damit ist nach einem außerplanmäßigen Ereignis wie einer Reparatur bzw. bei einem Auslesen in gegebenen festgelegten Intervallen stets sichergestellt, dass sich nur bekannte Bestandteile in der Anlage befinden.
  • Die wenigstens eine Kennung des wenigstens einen Bestandteils kann mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung abgelegten Software auslesbar sein.
  • In diesem Fall sind also mit einer zugehörigen Software, die beispielsweise einem Bediener über eine entsprechende Benutzerschnittstelle Eingaben ermöglicht, bzw. mit einem Softwarepaket die Auslesevorgänge steuerbar. Beispielsweise kann die Software über eine entsprechende Menüstruktur dem Bediener die Auswahl eines Auslesens in bestimmten Intervallen bzw. bei einem Komponentenaustausch und dergleichen ermöglichen. Die Software kann vor Ort lokal vorhanden sein, beispielsweise auf einer Konsole zur Bedienung einer medizintechnischen Anlage wie einer Magnetresonanzanlage, oder extern bzw. zentral beispielsweise in einem Datawarehouse oder bei einem Servicedienstleister zur Verfügung stehen. Gegebe nenfalls kann direkt über eine Anwahl eines Menüpunkts „Auslesen" das Auslesen der Kennungen angestoßen werden. Alternativ oder ergänzend kann ausgewählt werden, dass jeweils in bestimmten Intervallen, beispielsweise einmal im Monat, oder bei bestimmten Ereignissen ein Auslesen der vorhandenen Kennungen oder bestimmter vorhandener Kennungen, beispielsweise der Kennungen eines Gradientenspulensystems oder dergleichen, erfolgen soll.
  • Des Weiteren können alle serialisierten Bestandteile der Anlage gekennzeichnet und erfassbar sein. In diesem Fall ist es möglich, sich über ein Erfassen der Komponenten einen vollständigen Überblick über den aktuellen Zustand der medizintechnischen Anlage zu verschaffen.
  • Insbesondere können mechanische und/oder elektrische Bestandteile der Anlage erfassbar sein. Sind sowohl mechanische als auch elektrische Bestandteile der Anlage erfassbar, was vorteilhafterweise der Fall ist, so ist damit ein Überblick über alle relevanten Komponenten der Anlage möglich. Insbesondere besteht keine Beschränkung dahingehend, dass nur elektrische bzw. elektronische Bestandteile automatisch erfasst werden können.
  • Wenigstens ein Bestandteil kann mit wenigstens einer auf dem Verfahren der Radio-Frequency-Identification basierenden Kennung und/oder optisch auslesbaren Kennung gekennzeichnet sein. Die Bestandteile können auch mit mehr als einer Kennung, gegebenenfalls mit Kennungen, die auf unterschiedlichen Ausleseverfahren basieren, gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sind selbstverständlich medizintechnische Anlagen möglich, die weitere Kennzeichnungsverfahren aufweisen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei einer Kennzeichnung von Metallbauteilen keine Störungen durch die Kennungen auftreten.
  • Die Anlage kann wenigstens ein in einem Schrank oder einem Raum der Anlage angeordnetes Lesegerät aufweisen, das zum au tomatischen Auslesen der wenigstens einen Kennung ausgebildet ist. Gegebenenfalls können mehrere Lesegeräte vorhanden sein, beispielsweise fest eingebaute, die ergänzend zu mobilen Lesegeräten vorgesehen sind, die ein Nutzer bei sich führt. Gegebenenfalls kann durch die Verwendung unterschiedlicher Lesegeräte sichergestellt werden, dass alle Kennungen, also auch Kennungen, die über Berührung ausgelesen werden müssen, ausgelesen werden können. Beispielsweise kann ein festes Lesegerät ein Auslesen der wichtigsten Komponenten des Systems automatisch in bestimmten Zeitabständen dienen, während mit einem mobilen Lesegerät ein Auslesen nur einiger Komponenten bei Bedarf, beispielsweise bei einem Austausch, erfolgt.
  • Darüber hinaus kann die Anlage eine Recheneinrichtung aufweisen und/oder Zugriff auf wenigstens eine externe Recheneinrichtung haben und/oder der wenigstens eine zu erfassende bzw. erfasste Bestandteil mittels einer auf der anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung abgelegten Software administrierbar sein. Vorteilhafterweise weist die Anlage selbst eine Recheneinrichtung auf, die beispielsweise dazu dient, die ausgelesenen Daten Datenbankinformationen zuzuordnen und entsprechende Folgerungen beispielsweise im Hinblick auf vorzunehmende Maßnahmen abzuleiten. Eine Software auf der Recheneinrichtung bzw. einer externen Recheneinrichtung kann eine Administration der Bestandteile der Anlage ermöglichen. Beispielsweise kann zu einer Kennung unter Verwendung einer Software ermittelt werden, wie lange das entsprechende Bauteil im System verbleiben kann bzw. wann es eingebaut wurde und welche Wartungsintervalle eingehalten werden müssen. Hierzu kann gegebenenfalls eine vorkonfigurierte Datenbank genutzt bzw. auf der Recheneinrichtung abgelegt werden. Die Administration kann dabei automatisch durch die Recheneinrichtung bzw. die Software erfolgen bzw. es kann eine Administration, die durch einen Bediener geführt oder zumindest unterstützt wird, vorgesehen sein.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den folgenden Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße medizintechnische Anlage,
  • 2 eine Prinzipskizze des Ablaufs eines erfindungsgemäßen Verfahrens und
  • 3 eine Übersicht über der Bestandteilerfassung dienende Hardware.
  • In der 1 ist eine erfindungsgemäße medizintechnische Anlage 1 dargestellt. Die medizintechnische Anlage 1 weist verschiedene Bestandteile 2a, 2b usw. auf, bei denen es sich vorliegend um eine Patientenliege (Bestandteil 2a) sowie Gradientenspulen (2b und 2g) und einen hier nur angedeutet gezeigten felderzeugenden Magneten (2c) sowie ein Bildausgabemittel (2e) und eine Recheneinrichtung (2f) und Steuerungsvorrichtungen (2h und 2i) in einem Schrank der Anlage 1 handelt. Die Bestandteile 2a, 2b usw. sind in der Figur lediglich skizziert dargestellt, ohne dass damit der technisch exakte Aufbau wiedergegeben werden soll.
  • Die Bestandteile 2a2i der medizintechnischen Anlage 1 sind jeweils mit wenigstens einer Kennung 3a3i versehen, die automatisch durch Lesegeräte 4a bzw. 4b auslesbar ist. Die Kennungen 3a3i sind dabei dahingehend eindeutig, dass ihnen ein bestimmter Bestandteil 2a2i zugeordnet ist, wozu auf eine in der Recheneinrichtung 2f abgelegte Software mit einer Datenbank mit Zuordnungsinformationen zugegriffen wird.
  • Die Lesegeräte 4a bzw. 4b basieren im vorliegenden Fall auf unterschiedlichen Lesetechniken, einmal einer RFID-Technik, im anderen Fall einem optischen Ausleseverfahren. Die Lesegeräte 4a und 4b befinden sich in einem Schrank, wobei das Lesegerät 4a in diesem Schrank fest montiert ist, während das Lesegerät 4b aus dem Schrank der medizintechnischen Anlage 1 entnommen und mobil zum optischen Auslesen der hierzu geeigneten Kennungen unter den Kennungen 3a3i mitgeführt werden kann.
  • Die mit den Kennungen 3a3i versehenen Bestandteile 2a2i sind unterschiedlichster Natur. Es handelt sich also nicht nur um elektrische bzw. elektronische Bestandteile, sondern ebenso um mechanische Bestandteile, wie beispielsweise die Patientenliege als Bestandteil 2a.
  • Im vorliegenden Fall sind alle serialisierten Bestandteile 2a2i der medizintechnischen Anlage 1 mit wenigstens einer Kennung 3a3i versehen. Einige der Bestandteile 2a2i weisen zwei unterschiedliche Kennungen auf, beispielsweise die Gradientenspule 2g, die mit zwei Kennungen 3g versehen ist, bei denen es sich um auf unterschiedlichen Verfahren basierende Kennungen 3g handelt, die einmal mit dem Lesegerät 4a, im anderen Fall mit dem Lesegerät 4b auslesbar sind. Das Vorsehen von mehr als einer Kennung kann insbesondere bei komplexen Bestandteilen sinnvoll sein, um bei diesen Bestandteilen eine sichere Erfassung bzw. das Ablegen von einer Mehrzahl von Daten direkt in der Kennung, nicht über den Umweg über eine Datenbank beispielsweise in der Recheneinrichtung 2f, zu gewährleisten bzw. zu ermöglichen.
  • Wird die medizintechnische Anlage 1 nun beispielsweise nach einer Reparatur oder einer Wartung hochgefahren, so werden mit Hilfe der Lesegeräte 4a bzw. 4b die vorhandenen Kennungen 3a3i automatisch ausgelesen oder zumindest teilweise automatisch ausgelesen. Eine teilweise automatische Auslesung kann beispielsweise nur getauschte Komponenten unter den Bestandteilen 2a2i betreffen. Durch das automatische Auslesen werden die Bestandteile 2a2i erfasst, so dass gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Software der Recheneinrichtung 2f stets die aktuellen Daten zur medizintechnischen Anlage 1 beispielsweise im Hinblick auf einen zulassungskonformen Zustand derselben vorliegen. Über die entsprechende Software auf einer Recheneinrichtung 2f oder extern können zudem die Justage bzw. Qualitätsüberprüfung betreffende Schritte und dergleichen eingeleitet werden und einem Bediener hierzu entsprechende Optionen angeboten werden.
  • Im vorliegenden Fall umfasst die medizintechnische Anlage 1 noch weitere Räume 5 bzw. 6, in denen bildgebende Modalitäten 7 bzw. 8 vorhanden sind. Derartige weitere Räume 5 und 6 müssen allerdings nicht zwangsläufig bei einer medizintechnischen Anlage 1 gemäß der Erfindung vorhanden sein. Bei den weiteren Räumen 5, 6 der medizintechnischen Anlage 1, deren fakultativer Status hier durch die gestrichelte Darstellung angedeutet ist, sind die bildgebenden Modalitäten 7, 8 ebenfalls mit Kennungen 9, 10 versehen, wobei im weiteren Raum 5 ebenfalls ein Schrank 11 vorhanden ist, in dem sich ein Lesegerät 12 zum Auslesen der Kennung 9 befindet.
  • Im weiteren Raum 6 ist ein Bediener 13 mit einem mobilen Lesegerät 14 zu sehen, das zum automatischen Auslesen der Kennung 10 mittels der RFID-Technologie sowie weiterer hier nicht dargestellter Kennungen der bildgebenden Modalität 8 dient. Des Weiteren existiert, wie hier über den Pfeil 15 angedeutet ist, eine wechselseitige Datenverbindung zu der Recheneinrichtung 2f der medizintechnischen Anlage 1, über die ebenfalls das Auslesen der Kennung 10 und weiterer hier nicht dargestellter Kennungen im weiteren Raum 6 gesteuert werden kann. Dies erfordert in diesem Fall, sofern nicht auf das mobile Lesegerät 14 zugegriffen wird, die Möglichkeit einer Fernauslesung über die Lesegeräte 4a bzw. 4b der medizintechnischen Anlage 1.
  • Das automatische Auslesen der Kennungen 2a2i sowie 9 und 10 ermöglicht es, für ein System wie die medizintechnische Anlage 1 jederzeit den aktuellen Status in einer Datenbank abzulegen, wodurch die erforderliche Sicherheit hinsichtlich der im System vorhandenen Bestandteile 2a2i, der bildgebenden Modalitäten 7, 8 und deren Status gewährleistet wird. Fehler, wie sie bei einer händischen Eingabe von Daten jederzeit auftreten können, werden durch die automatische Erfas sung vermieden. Sollte eine Erfassung in einem Ausnahmefall Schwierigkeiten bereiten, so wird seitens der Recheneinrichtung 2f bzw. einer weiteren, hier nicht dargestellten externen Recheneinrichtung umgehend eine Fehlermeldung erzeugt, so dass die Kennung bzw. das Auslesen mit Hilfe der Lesegeräte 4a, 4b, 12, 14 überprüft werden können. Damit werden die Nachteile, die beispielsweise bisher bei einer uneinheitlichen Software und einem Erfassen nur einer beschränkten Auswahl von Bestandteilen 2a2i bzw. bildgebenden Modalitäten 7, 8, bestehen, vermieden.
  • In der 2 ist eine Prinzipskizze des Ablaufs eines erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt. Dabei wird mit dem Kästchen 16 angedeutet, dass sich an Bestandteilen einer medizintechnischen Anlage unterschiedliche Kennungen befinden, bei denen es sich vorliegend um RFID-Kennungen handelt. Diese werden gemäß dem Pfeil 17 ausgelesen. Das Auslesen erfolgt im lokalen System, das durch die Trennlinie 18 vom zentralen Firmennetzwerk getrennt wird. Das automatische Auslesen gemäß dem Pfeil 17 dient der Komponentenerfassung gemäß dem Kreis 19. Die Komponentenerfassung kann beim Hochfahren der Anlage bzw. bei Bedarf (on-boot oder on-demand) erfolgen, was durch das Kästchen 20 angedeutet wird, von dem ein Pfeil 21 zum Kreis 19 für die Komponentenerfassung weist. Die Daten der Komponentenerfassung gemäß dem Kreis 19 werden, wie durch den Pfeil 22 angedeutet wird, in einer lokalen Datenbank 23 abgelegt, bei der es sich hier um eine XML-Datenbank (Extended-Markup-Language-Datenbank) handelt. Gemäß dem Pfeil 24 erfolgt anschließend ein Abgleich der neuen bzw. bereits vorhandener Daten.
  • Ergibt sich aus diesem Datenabgleich gemäß dem Pfeil 24 das Erfassen einer neuen Hardware gemäß der Raute 25, so werden, wie durch den Pfeil 26 symbolisiert, gemäß dem Kästchen 27 eine automatische Konfiguration, ein Tune-up bzw. Justieren sowie eine Qualitätssicherung vorgenommen. Dies kann gegebenenfalls automatisch oder halbautomatisch unter Unterstützung durch einen Bediener erfolgen. Denkbar ist es ebenso, dass seitens einer Software lediglich auf das Erfordernis einer solchen Konfiguration oder ähnlicher Maßnahmen hingewiesen wird, woraufhin ein Bediener diese vollständig manuell durchführt.
  • Die gemäß der Raute 25 erfasste neue Hardware und die zugehörigen Daten, die beispielsweise mit der Kennung gemäß dem Kästchen 16 aufgenommen wurden bzw. in der Datenbank 23 vorliegen, werden an das zentrale Firmennetzwerk übermittelt, wobei diese Datenübermittlung durch den Pfeil 28 angedeutet wird. Die Daten gelangen gemäß dem Pfeil 28 an ein XML-Datawarehouse, dargestellt durch das Kästchen 29. Vom XML-Datawarehouse gemäß dem Kästchen 29 führt ein Pfeil 30 zum Kästchen 31, das für das Handling der vorzunehmenden Updateprozesse steht.
  • Somit können im Rahmen der Prozesse des erfindungsgemäßen Verfahrens die Komponenten einer medizintechnischen Anlage sicher erfasst und insbesondere im Hinblick auf neu eingebaute Hardware überprüft werden. Die erforderlichen Konfigurationsschritte für die neue Hardware bzw. im Rahmen von Wartungsvorgängen bereits vorher vorhandener Hardware können automatisch angestoßen werden. Ebenso Justagevorgänge sowie Vorgänge, die für die Qualitätssicherung erforderlich sind. Die Daten können ebenfalls, falls dies gewünscht ist, vollständig automatisch an ein zentrales Firmennetzwerk mit einem Datawarehouse übermittelt werden, um so die Updateprozesse zentral zu steuern.
  • In der 3 ist schließlich eine Übersicht über der Bestandteilerfassung dienende Hardware bei einer erfindungsgemäßen medizintechnischen Anlage, hier einer Magnetresonanzanlage, bzw. im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt.
  • Dabei befinden sich zunächst in einem Raum 32 neben einem RFID-Lesegerät 33 verschiedene Bestandteile 34a34d, die jeweils Kennungen 35a35d aufweisen, bei denen es sich um RFID-Kennungen handelt.
  • In einem Schrank 36 der medizintechnischen Anlage befinden sich ebenfalls ein Lesegerät 37 sowie verschiedene Bestandteile 38a38d. Die Bestandteile 38a38d sind jeweils mit Kennungen 39a39d versehen, bei denen es sich wiederum um RFID-Kennungen handelt, die mit dem RFID-Lesegerät 37 automatisch ausgelesen werden können.
  • Des Weiteren ist ein Magnetraum 40 vorhanden, in dem bei der Magnetresonanzanlage, der die dargestellte Hardware zugeordnet ist, eine Aufnahme von Bilddaten möglich ist. Im Magnetraum 40 befindet sich wiederum ein RFID-Lesegerät 41, mit dem die Kennungen 43a43d der Bestandteile 42a42d im Magnetraum 40 ausgelesen werden können. Über eine Datenleitung 44 mit einer entsprechenden Schnittstelle 45 werden die on-boot bzw. on-demand ausgelesenen Daten, die den Bestandteilen 34a34d, 38a38d sowie 42a42d zugedordnet sind, an eine lokale Recheneinrichtung 46 mit einer Datenbank 47 weitergeleitet.
  • Über ein Wide-Area-Network, das hier das Bezugszeichen 48 trägt, besteht eine Verbindung zu einem Datawarehouse 49 mit einer zentralen Datenhaltung, über das gegebenenfalls die Updateprozesse gesteuert bzw. gehandelt werden können bzw. von dem aus auch ein Auslesen der einzelnen Bestandteile 34a34d, 38a38d sowie 42a42d veranlasst werden kann. Die Datenbank 47 wird durch das automatisierte Auslesen der Kennungen 35a35d, 39a39d sowie 43a43d bei einem Komponentenaustausch bzw. in regelmäßigen Zeitabständen oder beim Hochfahren der Anlage stets auf einem zuverlässigen und aktuellen Stand gehalten, so dass sichere Informationen hinsichtlich der im System verbauten Komponenten vorliegen.
  • Damit kann sichergestellt werden, dass sich die zugrunde liegende medizintechnische Anlage jederzeit in einem zugelassenen Zustand befindet und dass die verbauten Komponenten Komponenten sind, die die bestehenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Erfassung wenigstens eines verbauten oder zugeordneten Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) einer medizintechnischen Anlage (1), insbesondere einer Magnetresonanzanlage, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mit wenigstens einer eindeutigen und seitens wenigstens eines Lesegeräts (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) auslesbaren Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) gekennzeichnet ist oder wird, die zur Erfassung des Bestandteils automatisch durch das Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) ausgelesen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein anlagenseitig vorgesehenes Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) verwendet wird.
  3. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) zu definierten Zeiten und/oder in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen, insbesondere beim Hochfahren der Anlage (1) und/oder im Zusammenhang mit einer Reparatur und/oder einer Wartung und/oder eines Austauschs des oder wenigstens eines Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d), automatisch ausgelesen wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung (46) abgelegten Software ausgelesen wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren Bestandteilen (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) alle serialisierten Bestandteile (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) der Anlage (1) gekennzeichnet und erfasst werden.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Verfahren mechanische und/oder elektrische Bestandteile (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) der Anlage (1) erfasst werden.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da durch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mit wenigstens einer auf dem Verfahren der Radio-Frequency-Identification basierenden Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) und/oder optisch auslesbaren Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) gekennzeichnet wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) mit Hilfe wenigstens eines in einem Schrank (11, 36) und/oder einem Raum (5, 6, 32) der Anlage (1) angeordneten Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) ausgelesen wird.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, da durch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erfasste Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung (46) abgelegten Software administriert wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Software oder Bestandteil der Software eine Datenbank (47) verwendet wird, insbesondere eine extensible-markup-language-basierte Datenbank (47), in der gegebenenfalls weitere der wenigstens einen Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) zugeordnete Daten abgelegt sind und/oder seitens eines Bedieners (13) und/oder durch automatischen Zugriff auf Datenquellen abgelegt werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass mit Hilfe der Software eine Rückverfolgung des wenigstens eines erfassten Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) ermöglicht wird und/oder automatisch erfolgt.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass seitens der Software nach einem Austausch wenigstens eines Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) einem Bediener (13) automatisch Optionen und/oder Vorgaben für eine Einstellung und/oder eine Qualitätsüberprüfung des Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) angeboten werden.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass seitens der Software bei einer nachträglichen Erweiterung der Anlage (1) automatisch Optionen und/oder Vorgaben für eine Konfiguration und/oder Einstellung und/oder Qualitätsüberprüfung des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) und/oder der Anlage (1) angeboten und/oder entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass seitens der Software der wenigstens eine erfasste Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) und/oder der wenigstens einen Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) zugeordnete Daten, insbesondere der gegebenenfalls vorhandenen Datenbank (47), an ein Datawarehouse (49) weitergeleitet werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit der Software über eine Datenverbindung verbundenes Datawarehouse (49) in Abhängigkeit von einem Datenvergleich unter Rückgriff auf die Software konfigurationsbezogene und/oder justagebezogene und/oder qualitätssicherungsbezogene Maßnahmen für wenigstens einen Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) und/oder die Anlage (1) veranlasst.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit der Erfassung des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) anlagenspezifische Entscheidungen, insbesondere über Umrüstmaßnahmen, automatisch und/oder unterstützt durch einen Bediener (13) getroffen werden, insbesondere mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung (46) abgelegten Software.
  17. Medizintechnische Anlage (1), insbesondere Magnetresonanzanlage, mit mehreren Bestandteilen (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d), insbesondere ausgebildet zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mit wenigstens einer eindeutigen und seitens wenigstens eines Lesegeräts (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) auslesbaren Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) gekennzeichnet ist, die zur Erfassung des Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) automatisch durch das Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) auslesbar ist.
  18. Medizintechnischen Anlage (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage (1) wenigstens ein zum automatischen Auslesen von Kennungen (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) ausgebildetes Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) aufweist.
  19. Medizintechnischen Anlage (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) zu definierten Zeiten und/oder in Abhängigkeit von bestimmten Ereignissen, insbesondere beim Hochfahren der Anlage (1) und/oder im Zusammenhang mit einer Reparatur und/oder einer Wartung und/oder eines Austauschs des oder eines Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d), seitens des wenigstens einen Lesegeräts (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) automatisch auslesbar ist.
  20. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) des wenigstens einen Bestandteils (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mittels einer auf einer anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung (46) abgelegten Software auslesbar sind.
  21. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass alle serialisierten Bestandteile (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) der Anlage (1) gekennzeichnet und erfassbar sind.
  22. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass mechanische und/oder elektrische Bestandteile (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) der Anlage (1) erfassbar sind.
  23. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mit wenigstens einer auf dem Verfahren der Radio-Frequency-Identification basierenden Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) und/oder optisch auslesbaren Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) gekennzeichnet ist.
  24. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage (1) wenigstens ein in einem Schrank (11, 36) oder einem Raum (5, 6, 32) der Anlage (1) angeordnetes Lesegerät (4a, 4b, 12, 14, 33, 37) aufweist, das zum automatischen Auslesen der wenigstens einen Kennung (3a3i, 9, 10, 35a35d, 39a39d, 43a43d) ausgebildet sind.
  25. Medizintechnische Anlage (1) nach einem der Ansprüche 17 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlage (1) eine Recheneinrichtung (46) aufweist und/oder Zugriff auf wenigstens eine externe Recheneinrichtung (46) hat und/oder der wenigstens eine zu erfassende oder erfasste Bestandteil (2a2i, 34a34d, 38a38d, 42a42d) mittels einer auf der anlagenseitigen und/oder einer externen Recheneinrichtung (46) abgelegten Software administrierbar sind.
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