DE102007030568A1 - Liegeeinrichtung mit einer Lokalantenneneinrichtung für ein Magnetresonanzgerät - Google Patents

Liegeeinrichtung mit einer Lokalantenneneinrichtung für ein Magnetresonanzgerät Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Liegeeinrichtung (1) für ein Magnetresonanzgerät (13) mit einer Patientenliege (2) zur Lagerung eines Patienten (P), mit einer Lokalantenneneinrichtung (3) zum Empfang von Magnetresonanzsignalen und mit einer an der Patientenliege (2) angeordneten Antriebseinrichtung (4), welche mit der Lokalantenneneinrichtung (3) gekoppelt ist. Die Lokalantenneneinrichtung (3) ist dabei parallel zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) unabhängig von einer Bewegung der Patientenliege (2) bewegbar. Darüber hinaus werden ein entsprechendes Magnetresonanzgerät (13) und ein Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten eines Patienten (P) mit einem Magnetresonanzgerät (13) beschrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Liegeeinrichtung für ein Magnetresonanzgerät mit einer bewegbaren Patientenliege, einer bewegbaren Lokalantenneneinrichtung zum Empfang von Magnetresonanzsignalen und einer Antriebseinrichtung. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Magnetresonanzgerät mit einer derartigen Liegeeinrichtung sowie ein Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten eines Patienten mit einem Magnetresonanzgerät.
  • Bildgebende Systeme der Medizintechnik nehmen heute eine bedeutende Rolle bei der Untersuchung von Patienten ein. Die von den bildgebenden Systemen erzeugten Darstellungen der inneren Organe und Strukturen des Patienten werden zur Diagnose von Krankheitsursachen, zur Planung von Operationen, bei der Durchführung von Operationen oder auch zur Vorbereitung von therapeutischen Maßnahmen angewandt. Beispiele für solche bildgebenden Systeme sind Computertomographen, Ultraschallsysteme, Angiographieeinrichtungen, Positronen-Emissionstomographen oder Magnetresonanzsysteme.
  • Bei einer Magnetresonanz-Untersuchung bestimmter Organe oder Körperteile eines Patienten werden zum Empfang der Magnetresonanzsignale (MR-Signale oder auch Kernspinresonanzsignale) zunehmend sogenannte Oberflächenantennen eingesetzt. Diese Oberflächenantennen werden bei der Untersuchung relativ nah an der Körperoberfläche möglichst direkt an dem zu untersuchenden Organ bzw. Körperteil des Patienten angeordnet. Die Oberflächenantennen sind häufig als Spule ausgeführt und werden aufgrund des begrenzten räumlichen Untersuchungsbereichs in der Fachliteratur oft auch als "Lokalspulen" ("local coils") bezeichnet. Im Gegensatz zu größeren, entfernter vom Patienten angeordneten Antennen, die in der Regel zur Erzeugung eines gesamten Schnittbilds durch einen Patienten genutzt werden, haben die Oberflächenantennen folglich den Vor teil, dass sie näher an den interessierenden Bereichen angeordnet sind. Dadurch wird der durch die elektrischen Verluste innerhalb des Körpers des Patienten verursachte Rauschanteil reduziert, was dazu führt, dass das sogenannte Signal-Rausch-Verhältnis einer Oberflächenantenne prinzipiell besser ist als das einer entfernteren Antenne. Nachteilig ist jedoch, dass eine einzelne Oberflächenantenne nur in der Lage ist, ein effektives Bild innerhalb einer bestimmten räumlichen Ausdehnung zu erzeugen, welche in der Größenordnung des Durchmessers der Leiterschleife der Oberflächenantenne liegt. Daher sind die Einsatzmöglichkeiten für solche einzelnen Oberflächenantennen wegen des eingeschränkten Beobachtungsbereichs sehr begrenzt. Der Beobachtungsbereich lässt sich zwar durch Vergrößerung des Durchmessers der Leiterschleife der Oberflächenantenne erweitern. Mit der Vergrößerung der Leiterschleife ist aber gleichzeitig auch wieder eine Vergrößerung der elektrischen Verluste im Körper des Patienten und damit einhergehendes größeres Rauschen verbunden. Bei Verwendung einer einzelnen Oberflächenantenne muss daher immer ein Mittelweg zwischen möglichst guter Auflösung einerseits und möglichst großem Beobachtungsbereich andererseits gewählt werden.
  • Eine Möglichkeit, den Beobachtungsbereich zu vergrößern, ohne dabei im gleichen Maße die Auflösung zu verringern, besteht darin, mehrere benachbart zueinander angeordnete einzelne Oberflächenantennen zu verwenden, d. h. ein ganzes Feld von Antennenelementen (z. B. ein Antennenarray) einzusetzen, die gemeinsam eine große Oberflächenantenne bilden. Ein Problem bei der Verwendung mehrerer Antennenelemente ist jedoch, dass der Patient die großflächige Abdeckung von Körperbereichen als störend empfinden kann, was in extremen Fällen mitunter zum Abbruch der Untersuchung führt. Darüber hinaus wird bei einer großflächigen Bedeckung des Patienten die Anbringung weiterer Sensoren, wie Elektrokardiogramm-Elektroden, erschwert. Einen weiteren Nachteil stellen die hohen Kosten dar, die durch die Anschaffung zahlreicher Antennenelemente entstehen. Darüber hinaus ist die Handhabung der einzelnen Antennenelemente, d. h. das Aufbringen und Abnehmen der Antennenelemente, bei einer Vielzahl an Antennenelementen zeit- und damit kostenintensiv. Außerdem erhöht sich mit der Anzahl der Antennenelemente die Wahrscheinlichkeit von fehlerhaften Platzierungen der Antennenelemente auf dem Körper des Patienten, was zu einer Beeinträchtigung der Bildqualität führen kann. Einen weiterer Nachteil der auf oder unter einem Patienten platzierten Oberflächenantennen entsteht dadurch, dass die relative Lage der Oberflächenantennen zum Körper des Patienten während einer Untersuchung nicht mehr variiert werden kann. Das heißt, dass bei einer weniger geeigneten Platzierung der Oberflächenantennen entweder eine schlechtere Bildqualität in Kauf genommen werden muss oder ein Abbruch der Bildaufnahme mit anschließender, korrigierter Platzierung notwendig wird.
  • Erste Verfahren und Einrichtungen zur Vermeidung der Nachteile von direkt am Körper des Patienten angeordneten Oberflächenantennen sind bereits bekannt. So wird beispielsweise in der US 2002/0138001 A1 ein Magnetresonanzgerät beschrieben, welches selbst über eine Oberflächenantenne verfügt, die über eine entsprechende Vorrichtung von oben auf einen liegend gelagerten Patienten abgesenkt werden kann. Die Anbringung einer Oberflächenspule im Untersuchungsraum des Magnetresonanzgeräts reduziert jedoch den für den Patienten verfügbaren Raum. Insbesondere bei sogenannten "head first"-Untersuchungen, bei denen der Patient mit dem Kopf voran in das Magnetresonanzgerät eingefahren wird, kann es aufgrund des reduzierten Raums zu klaustrophobischen Reaktionen beim Patienten kommen. Darüber hinaus bedingt die beschriebene stationäre Anordnung am Magnetresonanzgerät, dass die Lage der Oberflächenspule relativ zu den vom Magnetresonanzgerät ausgesandten elektromagnetischen Feldern nicht verändert werden kann. Eine Optimierung der Empfangseigenschaften der Oberflächenantenne durch eine Relativbewegung gegenüber den genannten Feldern ist damit nicht möglich.
  • Ähnliches gilt für den Aufbau in der US 2005/0174117 . Dort ist eine Lokalspule mit flexiblen Eigenschaften beschrieben, ohne dass jedoch Hinweise gegeben werden, wie größere Bereich des Patienten effizient untersucht werden können.
  • Weiterhin wird in der WO 2006/131863 A1 eine Vorrichtung beschrieben, bei der eine Lokalspule in eine Liege integriert ist. Nachteilig ist hierbei, dass nach dem Einfahren des Patienten die Lokalspule eine stationäre räumliche Position einnimmt. Das heißt, dass dann die Lage der Lokalspule nicht mehr optimiert werden kann, beispielsweise, um ungünstige Verkopplungen mit anderen Spulen im Magnetresonanzgerät zu korrigieren. Darüber hinaus bezieht sich die Schrift auf in einer Liege integrierte Spulen, so dass im Wesentlichen nur Bereiche auf der Rückseite des Patienten, wie die Wirbelsäule, untersuchbar sind.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Alternative zu diesem bekannten Stand der Technik zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Liegeeinrichtung nach Anspruch 1 sowie ein Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten nach Anspruch 15 gelöst.
  • Eine grundlegende Idee der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung besteht darin, Lokalantenneneinrichtungen anzugeben, die unabhängig von einer Bewegung einer Patientenliege, auf der der Patient gelagert ist, bewegbar sind, wobei die Bewegung parallel zur Längsachse der Patientenliege erfolgt und durch eine Antriebseinrichtung bewirkt wird. Die Lokalantenneneinrichtung enthält dabei eine oder mehrere Oberflächenantennen oder Lokalspulen zum Empfang von Magnetresonanzsignalen, welche der Erzeugung der Patientenbilddaten dienen. In vielen Fällen wird es sich bei dem Patienten um einen Menschen handeln. Die Verwendung des Begriffs „Patient" schließt jedoch den Einsatz der erfindungsgemäßen Einrichtungen, Geräte und Verfahren bei der Untersuchung von Tieren nicht aus.
  • Darüber hinaus ist auch ein Einsatz bei der Untersuchung von gesunden Menschen mit eingeschlossen, beispielweise zur Prophylaxe oder bei der Untersuchung von Probanden im Rahmen einer klinischen Studie.
  • Gegenüber den üblichen, direkt auf oder unter dem Patienten platzierten Oberflächenantennen weist die erfindungsgemäße Liegeeinrichtung den Vorteil auf, dass aufgrund der Beweglichkeit der Lokalantenneneinrichtung nur wenige, gegebenenfalls sogar nur einzelne Antennen notwendig sind, um einen weiten Körperbereich des Patienten in der Bilderzeugung erfassen zu können. Die kostenintensive Anschaffung und zeitintensive Anbringung vieler Oberflächenantennen entfällt damit. Darüber hinaus lässt sich mit der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung die Lokalantenneneinrichtung auch noch nach der Lagerung des Patienten relativ einfach und flexibel bewegen. Eventuelle Fehlpositionierungen der Oberflächenantennen können durch eine Bewegung der Lokalantenneneinrichtung korrigiert werden, ohne dass der Patient aus dem Magnetresonanzgerät heraus bewegt werden muss. Ähnliches gilt auch für die relative Position der Antennen gegenüber den vom Magnetresonanzgerät abgestrahlten Magnetfeldern bzw. elektromagnetischen Feldern. Hier ist eine optimale relative Position auch von den individuellen Eigenschaften der Patienten, beispielsweise dem Körperbau, abhängig. Die erfindungsgemäße Liegeeinrichtung erlaubt hier eine Optimierung der relativen Position, da die Lokalantenneneinrichtung sowohl gegenüber dem Patienten als auch gegenüber dem Magnetresonanzgerät, d. h. im Speziellen gegenüber den im Magnetresonanzgerät enthaltenen Magneten und Antennen, weitestgehend unabhängig bewegbar ist. Weiterhin ist es mit der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung nicht mehr zwingend erforderlich, dass die Antennen schon vor dem Einfahren des Patienten in das Magnetresonanzgerät am Patienten positioniert werden. Negative Empfindungen der Patienten, beispielsweise Beklemmungen oder Klaustrophobie, sollten deshalb mit der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung in einem wesentlich geringeren Maß auftreten.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten eines auf einer beweglichen Patientenliege gelagerten Patienten mit einem Magnetresonanzgerät umfasst einen wesentlichen Verfahrensschritt, bei dem eine Lokalantenneneinrichtung mit Hilfe einer mit der Lokalantenneneinrichtung gekoppelten Antriebseinrichtung bewegt wird, wobei die Bewegung der Lokalantenneneinrichtung unabhängig von einer Bewegung der Patientenliege und parallel zur Längsachse der Patientenliege erfolgt. Die vorstehend genannten Nachteile des Stands der Technik lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren vermeiden.
  • Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung wird die Lokalantenneneinrichtung im Wesentlichen oberhalb der Patientenliege angeordnet. Der Patient befindet sich damit zumindest teilweise zwischen der Patientenliege und der Lokalantenneneinrichtung. Bei einer Bewegung der Lokalantenneneinrichtung relativ zur Patientenliege bewegt sich die Lokalantenneneinrichtung also im Wesentlichen über den Patienten hinweg und je nach Ausführung der Lokalantenneneinrichtung auch seitlich am Patienten vorbei. Dabei sind beide Bewegungsrichtungen, d. h. in Richtung des Patientenkopfes und in Richtung der Patientenfüße möglich.
  • Besonders bevorzugt ist die oberhalb der Patientenliege angebrachte Lokalantenneneinrichtung so ausgebildet, dass sie in einer Ebene senkrecht zur Längsachse der Patientenliege eine brückenartige Form aufweist und im Besonderen der Form eines Kreisbogens folgt.
  • Das Gehäuse einer oberhalb der Patientenliege angebrachten Lokalantenneneinrichtung wird bevorzugt aus unmagnetischem Kunststoff bestehen, um eine möglichst geringe Beeinflussung der elektromagnetischen Felder durch das Gehäuse zu gewährleisten. Derartige Kunststoffe sind typischerweise mit Glasfaserbestandteilen verstärkt und werden beispielsweise von der Lanxess AG unter der Bezeichnung DURETHAN® BKV30 vertrieben. Die in der Lokalantenneneinrichtung enthaltenen Antennen oder Lokalspulen dagegen bestehen aus elektrisch leitfähigen Materialien wie Kupfer, welches in Form von Leitbahnen auf einem Basismaterial aufgetragen ist. Als Basismaterial kommen Materialien, wie sie aus der Leiterplattenherstellung bekannt sind, zum Einsatz. Dazu zählen beispielsweise FR-4 (flame retardant 4) oder die von der Fa. Rogers vertriebenen Materialien.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Lokalantenneneinrichtung wenigstens teilweise mit flexiblen Materialien ausgebildet und umfasst eine Biegeeinrichtung, mit der der Abstand zwischen dem Patienten und dem mit den flexiblen Materialien ausgebildeten Teil der Lokalantenneneinrichtung einstellbar ist. Mit einer derartigen Lokalantenneneinrichtung kann je nach Position der Lokalantenneneinrichtung entlang der Längsachse der Patientenliege die Form der Lokalantenneneinrichtung so eingestellt werden, dass der Abstand zum Patienten möglichst minimal ausfällt, um einen guten Empfang der Magnetresonanzsignale durch die Antennen oder Lokalspulen zu gewährleisten. Das heißt, dass auch bei Untersuchungen, die einen weiten Bereich des Patientenkörpers erfassen, beispielsweise von den Unterschenkeln bis zum Brustkorb, in allen Positionen der Lokalantenneneinrichtung Signale mit relativ geringem Rauschanteil empfangen werden können, da die Form der Lokalantenneneinrichtung an die jeweiligen anatomischen Eigenschaften des Patienten anpassbar ist.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung umfasst die Lokalantenneneinrichtung ein erstes Lokalantenneneinrichtungs-Element und ein zweites Lokalantenneneinrichtungs-Element, wobei das erste und/oder das zweite Lokalantenneneinrichtungs-Element der art ausgebildet und/oder angeordnet ist, dass es in einer Ebene senkrecht zur Längsachse der Patientenliege bewegbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung ist es auch ohne flexible Bestandteile der Lokalantenneneinrichtung möglich, durch eine Bewegung der Lokalantenneneinrichtungs-Elemente den Abstand zwischen dem Patienten und den in den Lokalantenneneinrichtungs-Elementen enthaltenen Antennen einzustellen. Dies kann insbesondere mit dem Ziel erfolgen, den Abstand möglichst minimal zu halten, so dass der Rauschanteil am Antennensignal ausreichend klein bleibt. Weiterhin gestattet es eine derartige Ausgestaltung der Lokalantenneneinrichtung auch, dass nur für den Moment der Bildaufnahme die Lokalantenneneinrichtungs-Elemente nahe am Patientenkörper positioniert werden und in allen anderen Fällen einen größeren Abstand vom Patienten haben, wodurch die genannten Beklemmungs- oder Klaustrophobie-Reaktionen beim Patienten reduzierbar sein sollten. Dabei sind auch Ausführungsformen möglich, die mehr als zwei Lokalantenneneinrichtungs-Elemente aufweisen, wodurch sich eine noch bessere Anpassbarkeit an die Form des Patientenkörpers ergeben kann.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind die Lokalantenneneinrichtungs-Elemente jeweils so ausgestaltet, dass jedes Lokalantenneneinrichtungs-Element mindestens eine Einzelantenne zum Empfang von Magnetresonanzsignalen umfasst. Alternativ können die Lokalantenneneinrichtungs-Elemente auch derart ausgestaltet sein, dass diese jeweils eine Teilantenne umfassen und erst durch ein Zusammenwirken mehrerer Lokalantenneneinrichtungs-Elemente eine gemeinsame Antenne zum Empfang der Magnetresonanzsignale entsteht. Besonders bevorzugt wird die gemeinsame Antenne durch eine kapazitive und/oder induktive und/oder galvanische Kopplung zwischen den in den Lokalantenneneinrichtungs-Elementen enthaltenen Teilantennen ausgebildet.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung ist die Lokalantenneneinrichtung zumindest teilweise in die Patientenliege integ riert. Die Patientenliege weist dabei einen Hohlraum auf, innerhalb dessen der in die Patientenliege integrierte Teil der Lokalantenneneinrichtung bewegbar ist. Diese Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der in die Patientenliege integrierte Teil der Lokalantenneneinrichtung für den Patienten nicht sichtbar ist und deshalb eine Bewegung der Lokalantenneneinrichtung entlang des Patienten auch kaum als störend empfunden wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben der Lokalantenneneinrichtung auch die Antriebseinrichtung vollständig in die Patientenliege integriert ist. Äußerlich unterscheidet sich dann eine derartige erfindungsgemäße Liegeeinrichtung nicht von einer herkömmlichen Patientenliege ohne bewegliche Lokalspulen oder Antennen. Darüber hinaus kann, speziell bei einer relativ dünn ausgeführten Oberseite der Patientenliege, mit der Integration der Lokalantenneneinrichtung in die Patientenliege ein günstiges, d. h. großes Signal-Rausch-Verhältnis erzielt werden, da die Antennen relativ nahe an den Patienten herangeführt werden können.
  • Speziell bei der in die Patientenliege integrierten Lokalantenneneinrichtung, aber auch bei der oberhalb der Patientenliege angeordneten Lokalantenneneinrichtung kann es in einer besonderen Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Lokalantenneneinrichtung zusätzlich in einer Richtung bewegbar ist, die sich von einer Richtung parallel zur Längsachse der Patientenliege unterscheidet. Beispielsweise kann eine in die Patientenliege integrierte Lokalantenneneinrichtung dadurch gekennzeichnet sein, dass sie senkrecht zur Längsachse der Patientenliege und innerhalb einer Ebene parallel zur Liege-Ebene der Patientenliege bewegbar ist. Damit ist es dann möglich, die Lokalantenneneinrichtung so zu positionieren, dass auch Randbereiche des Patientenkörpers in der Bilderzeugung gut wiedergegeben werden.
  • Bei einer bevorzugten Liegeeinrichtung ist die Lokalantenneneinrichtung mit einer Anzahl von Vorverstärkern und/oder einer Anzahl von Verstimmeinrichtungen in einer Einheit integriert. Das heißt, dass bei einer Bewegung der Lokalantennen einrichtung die Vorverstärker und/oder Verstimmeinrichtungen eine der Bewegung der Lokalantenneneinrichtung entsprechende Bewegung erfahren. Die Vorverstärker verstärken dabei die von den Antennen der Lokalantenneneinrichtung empfangenen Magnetresonanzsignale. In einer besonderen Ausführungsform sind die Vorverstärker dabei über ein Anpassnetzwerk mit einer Antenne gekoppelt. Durch die Mitbewegung der Vorverstärker mit den Antennen der Lokalantenneneinrichtung können Verbindungsleitungen zwischen den Antennen und den Vorverstärkern relativ kurz ausgeführt werden, wodurch sich Störeinflüsse, die durch die Verbindungsleitungen verursacht oder eingekoppelt werden, verringern lassen. Des Weiteren kann in einer besonderen Ausführungsform der Vorverstärker schaltbar sein. Dies ist vorteilhaft, wenn Antennen mit Vorverstärkern über eine Schalteinrichtung mit einer gemeinsamen Empfangseinrichtung verbunden sind, wobei die Schalteinrichtung jeweils nur einen Teil der Vorverstärker mit der Empfangseinrichtung verbindet. Die zumindest zeitweise nicht mit der Empfangseinrichtung verbundenen schaltbaren Vorverstärker können hierbei in vorteilhafter Weise abgeschaltet werden.
  • Mit den Verstimmeinrichtungen sind die Empfangseigenschaften der in der Lokalantenneneinrichtung enthaltenen Antennen einstellbar. Ähnliche Verstimmeinrichtungen finden sich im Stand der Technik wieder. Sie dienen dort u. a. dazu, den durch die Antenne gebildeten Resonanzkreis so einzustellen, dass dieser nur in den für die Bildaufnahme relevanten Zeitintervallen aktiv ist. In der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung werden Verstimmeinrichtungen darüber hinaus vorteilhaft dazu eingesetzt, ungünstige induktive Verkopplungen mit anderen im Magnetresonanzgerät enthaltenen Antennen oder Spulen durch eine Anpassung der Empfangseigenschaften der Antennen der Lokalantenneneinrichtung auszugleichen. Darüber hinaus ist die Integration der Verstimmeinrichtung besonders vorteilhaft, wenn eine Lokalantenneneinrichtung mehrere Lokalantenneneinrichtungs-Elemente umfasst, da diese Verkopplungen zwischen den enthaltenen Antennen oder Teilantennen aufweisen können, die durch eine Abhängigkeit von ihrer relativen Position zueinan der gekennzeichnet sind. Eine Verstimmeinrichtung kann hierbei in vorteilhafter Weise in Abhängigkeit von der Position der Lokalantenneneinrichtungs-Elemente ungünstige Verkopplungen reduzieren oder ausgleichen.
  • Die Antriebseinrichtung einer erfindungsgemäßem Liegeeinrichtung kann elektromotorisch, dass heißt beispielsweise durch einen oder mehrere Elektromotoren ausgeführt sein. Dabei sind sowohl Linear- als auch Rotationsantriebe einsetzbar. Weitere Ausführungsformen der Antriebseinrichtung beinhalten hydraulische oder pneumatische Varianten, welche insbesondere dann vorteilhaft sind, wenn sich die Antriebseinrichtung in der Nähe des Magnetfeldes des Magnetresonanzgerätes befindet, da diese Varianten bei entsprechender Konstruktion weder durch ein Magnetfeld oder ein Hochfrequenzfeld beeinträchtigt werden und auch diese Felder nicht selbst beeinflussen.
  • Neben einer im Wesentlichen direkten Verbindung der Antriebseinrichtung mit der Lokalantenneneinrichtung kann in einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung auch eine Kopplung der Antriebseinrichtung mit der Lokalantenneneinrichtung über Seilzüge und/oder Spindeln und/oder Ketten und/oder Zahnstangen und/oder Zahnräder und/oder hydraulische Teleskop-Zylinder und/oder pneumatische Teleskop-Zylinder erfolgen. Besonders bevorzugt sind hierbei Kopplungen, die nicht-magnetische und nicht-leitende Materialien verwenden, beispielsweise Spindeln aus nicht-magnetischem, nicht-leitendem Kunststoff.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Liegeeinrichtung ist die Lokalantenneneinrichtung über eine Anzahl von Schienenelementen mit der Patientenliege verbunden, wobei die Schienenelemente im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Patientenliege angeordnet sind. Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gegeben, dass die Lokalantenneneinrichtung über eine Anzahl von Rollen mit der Patientenliege verbunden ist, wobei eine Rollrichtung der Rollen im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Patientenliege verläuft. Darüber hinaus ist eine Ausführungsform möglich, bei der die Lokalantenneneinrichtung durch Ausströmen von Luft oder anderen gasförmigen Stoffen gegenüber der Patientenliege angehoben und/oder bewegt wird. Weitere Ausführungsformen zur Bewegung der Lokalantenneneinrichtung umfassen ein Anheben und/oder Absenken der Lokalantenneneinrichtung relativ zur Patientenliege, wobei das Anheben und/oder Absenken unter anderem durch ein Magnetfeld bewirkbar ist. Dabei ist es in besonders vorteilhafter Weise möglich, dass ein vom Magnetresonanzgerät erzeugtes Magnetfeld für eine derartige Bewegung angewendet wird.
  • Die erfindungsgemäße Liegeinrichtung kann in vorteilhafter Weise in ein Magnetresonanzgerät integriert werden, wobei mit der Liegeeinrichtung der Patient innerhalb des Aufnahmeraums, zumindest entlang der Längsachse der Patientenliege, positionierbar ist. Als Aufnahmeraum wird dabei im Wesentlichen der Bereich eines Magnetresonanzgeräts bezeichnet, der für die Bilderzeugung nutzbar ist. Dieser Bereich kann entlang der Längsachse der Patientenliege kürzer als ein Patient sein, so dass für die Bildgebung von größeren Körperbereichen der Patient relativ zum Aufnahmeraum bewegt werden muss. Diese Bewegung wird gemäß dem Stand der Technik vornehmlich durch eine Bewegung der Patientenliege entlang ihrer Längsachse ausgeführt. Mit einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung ist es nun in vorteilhafter Weise möglich, die Lokalantenneneinrichtung unabhängig von einer Bewegung der Patientenliege zu bewegen. Damit lassen sich die in der Lokalantenneneinrichtung enthaltenen Antennen oder Lokalspulen so positionieren, dass sich diese unabhängig von der Position der Patientenliege während der Aufnahme von Bilddaten an einer vorgegebenen Position befinden. Insbesondere kann die Positionierung derart gewählt werden, dass die vorgegebene Position in Zentrum des Aufnahmebereichs liegt, in welchem in der Regel ein besonders homogenes Magnetfeld und Hochfrequenzfeld zur Anregung der Kernspins vorliegt.
  • Neben einer Integration der Liegeeinrichtung in ein Magnetresonanzgerät sind entsprechende Ausführungsformen der Erfindung denkbar, bei denen das Magnetresonanzgerät eine Schnittstelle zur Kopplung mit einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung umfasst, wobei mit der Liegeeinrichtung der Patient innerhalb des Aufnahmeraums des Magnetresonanzgeräts, zumindest entlang der Längsachse der Patientenliege, positionierbar ist.
  • Besonders bevorzugt kann eine Liegeeinrichtung oder ein Magnetresonanzgerät eine Regel- oder Steuereinrichtung umfassen, die derart ausgebildet ist, dass sie die Bewegung der Lokalantenneneinrichtung in Abhängigkeit von einer Bewegung der Patientenliege derart regelt oder steuert, dass sich die Lokalantenneneinrichtung unabhängig von der Position der Patientenliege während einer Aufnahme von Bilddaten immer an der gleichen Position im Aufnahmeraum befindet.
  • Entsprechend ist eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung derart bewegt wird, dass sich die Lokalantenneneinrichtung unabhängig von der Position der Patientenliege während einer Aufnahme von Bilddaten immer an der gleichen Position im Aufnahmeraum befindet. Dabei ist es denkbar, dass die Lokalantenneneinrichtung vor und/oder nach einer Bewegung der Patientenliege relativ zur Patientenliege bewegt wird, um die Bewegung der Patientenliege auszugleichen. Hierbei kann die Lokalantenneneinrichtung zeitgleich mit einer Bewegung der Patientenliege bewegt werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn eine sog. "move during scan"-Untersuchung durchgeführt wird, bei der sich die Patientenliege und damit der Patient während der Bildaufnahme bewegt. Die zeitgleiche Bewegung der Lokalantenneneinrichtung stellt dann sicher, dass sich die Lokalantenneneinrichtung trotz der Bewegung der Patientenliege an einer vorgegebenen Position im Aufnahmeraum befindet.
  • Alternativ kann die Lokalantenneneinrichtung derart bewegt werden, dass der Abstand zu Antennen oder Lokalspulen, welche sich mit der Patientenliege bewegen, nur vorgegebene Werte während der Aufnahme der Bilddaten annimmt. Eine solche "Diskretisierung" oder "Quantisierung" der Abstände zwischen der Lokalantenneneinrichtung und einer liegen- oder patientenfixierten Antenne oder Lokalspule ist dann besonders vorteilhaft, wenn Verkopplungen zwischen beiden Spulen auftreten können, die bei bestimmten Abständen für die Bildgebung günstige Werte annehmen oder wenn eine möglichst konstante Verkopplung angestrebt wird.
  • Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Lokalantenneneinrichtung oder Lokalantenneneinrichtungs-Elemente vor und/oder während der Aufnahme der Bilddaten in einer Ebene senkrecht zur Längsachse der Patientenliege derart bewegt, dass sich in der Ebene die Lokalantenneneinrichtung oder die Lokalantenneneinrichtungs-Elemente dem Patienten annähern. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass sich das Signal-Rausch-Verhältnis der aufgenommenen Magnetresonanzsignale aufgrund des reduzierten Abstandes vergrößert.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vor der Aufnahme der Bilddaten der Patient durch eine Bewegung der Patientenliege in Richtung des Kopfes des Patienten im Aufnahmeraum des Magnetresonanzgeräts positioniert und während und/oder nach der Bewegung der Patientenliege wird die Lokalantenneneinrichtung in Richtung des Kopfes des Patienten bewegt. Damit wird im Speziellen bei Verwendung von Lokalantenneneinrichtungen, die sich zumindest teilweise über dem Patienten befinden, in vorteilhafter Weise vermieden, dass die Lokalantenneneinrichtung den Kopfbereich des Patienten beim Einfahren des Patienten in den Aufnahmebereich passieren muss.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung mit einer oberhalb einer Patientenliege angeordneten Lokalantenneneinrichtung sowie einen Patienten und ein Magnetresonanzgerät in Seitenansicht zu Beginn eines Untersuchungsvorgangs, bei dem sich die Lokalantenneneinrichtung noch in einer Ausgangsposition und der Patient sich noch außerhalb des Magnetresonanzgeräts befindet,
  • 2 eine der 1 entsprechende Seitenansicht, nachdem der Patient in das Magnetresonanzgerät eingefahren wurde,
  • 3 eine der 1 entsprechende Seitenansicht zu Beginn eines Bildaufnahmevorgangs,
  • 4 eine der 1 entsprechende Seitenansicht am Ende eines Bildaufnahmevorgangs,
  • 5 eine schematische Querschnittsdarstellung durch das Magnetresonanzgerät nach 4 in der Schnittebene S-S',
  • 6 eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine erfindungsgemäße Liegeeinrichtung mit zwei oberhalb einer Patientenliege angeordneten Lokalantenneneinrichtungs-Elementen sowie einen Patienten und ein Magnetresonanzgerät,
  • 7 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung mit einer über Schienenelemente mit der Patientenliege verbundenen Lokalantenneneinrichtung,
  • 8 eine schematische Darstellung einer Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung mit einer in einer Patientenliege integrierten Lokalantenneneinrichtung sowie einen Patienten und ein Magnetresonanzgerät in Seitenansicht,
  • 9 eine schematische Querschnittsdarstellung durch das Magnetresonanzgerät nach 8 in der Schnittebene T-T'.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Seitenansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung 1 mit einer oberhalb einer Patientenliege 2 angeordneten Lokalantenneneinrichtung 3 sowie einen Patienten P und ein Magnetresonanzgerät 13 in Seitenansicht. Das Magnetresonanzgerät 13 ist über eine Schnittstelle 23 mit der Liegeeinrichtung 1 gekoppelt und weist einen Aufnahmeraum 14 auf, der von einem ringförmigen oder U-förmigen, d. h. seitlich offenen Tomographiegehäuse 15 umgeben ist, in welchem in üblicher Weise eine Ganzkörper-Hochfrequenzspule, ein Hauptfeldmagnet, Gradientenspulen etc. untergebracht sind. Von einer weiteren Darstellung der technischen Details eines Magnetresonanzgerätes 13 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit Abstand genommen, da diese dem Fachmann bekannt sind. Die Patientenliege 2 ist über Rollen 10 gegenüber einem statischen Podest 18 entlang ihrer Längsachse Z bewegbar. Dabei können das Podest 18 und das Tomographiegehäuse 15 auch als gemeinsames Gehäuse ausgebildet sein. Andere Ausführungsformen einer beweglichen Lagerung einer Patientenliege 2 sind den Experten des Fachgebietes bekannt. Beispielhaft seien hier Schienenelemente genannt. Auf eine Darstellung des Antriebes für die Patientenliege 2 wurde verzichtet.
  • Die Lokalantenneneinrichtung 3 ist mit Hilfe von Rollen 9 gegenüber der Patientenliege 2 entlang einer Rollrichtung R bewegbar. Die Bewegung wird durch eine Antriebseinrichtung 4, beispielsweise eine Rotationsantriebseinrichtung bewirkt, welche mit der Lokalantenneneinrichtung 3 über eine Spindel 8 und eine Spindelanbindung 16 mechanisch verkoppelt ist. Je nach Drehrichtung der Spindel 8 wird die Lokalantenneneinrichtung 3 in Richtung der Antriebseinrichtung 4 oder von der Antriebseinrichtung 4 weg bewegt. Die Spindel 8 wird weiterhin über eine Spindellagerung 29 mechanisch gehalten.
  • In der Lokalantenneneinrichtung 3 ist eine Antenne 5 enthalten, die dem Empfang von Magnetresonanzsignalen dient. Eine Antenne 5 kann dabei aus einer Einzelantenne 5 oder aus mehreren Antennenelementen bestehen. Insbesondere ist eine Anordnung mehrerer Antennenelemente in Reihen und Spalten in Form eines sog. "Antennen-Arrays" möglich. Typische Antennen 5 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in Richtung der Längsachse Z der Patientenliege 2 eine Ausdehnung von weniger als 0,5 m, bevorzugt im Wesentlichen 0,4 m oder weniger als 0,4 m aufweisen.
  • Weiterhin ist schematisch ein Vorverstärker 11 gezeigt, welcher die Magnetresonanzsignale verstärkt und an eine Datenakquisitionseinheit des Magnetresonanzsystems zur späteren Bildrekonstruktion weiterleitet. Die Weiterleitung kann dabei in der Regel drahtgebunden, also beispielsweise über elektrische Leiter, oder drahtlos, beispielsweise mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, erfolgen. Bei Verwendung einer drahtgebundenen Weiterleitung der Magnetresonanzsignale können spezielle Ausführungsformen, wie elektrisch leitende Führungsschienen oder Kabelschleppketten mit flexiblen Kabeln, eingesetzt werden, um eine sichere Übertragung der Magnetresonanzsignale trotz der Beweglichkeit der Lokalantenneneinrichtung 3 zu gewährleisten.
  • Eine in der Liegeeinrichtung 1 befindliche Steuereinrichtung 21 steuert über eine Verbindung 22 die Antriebseinrichtung 4 und damit die Bewegung der Lokalantenneneinrichtung 3. Alternativ kann eine derartige Steuereinrichtung 21 auch Bestandteil einer allgemeinen Steuerung des Magnetresonanzgeräts 13 oder aber unabhängig von der Liegeeinrichtung 1 bzw. dem Magnetresonanzgerät 13 sein.
  • 2 zeigt beispielhaft eine Position der Lokalantenneneinrichtung 3 und der Patientenliege 2 gemäß 1, nachdem der Patient P durch eine Bewegung der Patientenliege 2 in das Magnetresonanzgerät 13 eingefahren wurde. Die Lokalantenneneinrichtung 3 hat sich gegenüber 1 dabei zum einen auf grund der Bewegung der Patientenliege 2 in Richtung des Magnetresonanzgeräts 13 bewegt. Zum anderen erfolgte aber eine weitere Bewegung der Lokalantenneneinrichtung 3 in Richtung des Kopfes des Patienten P durch die Antriebseinrichtung 4, welche eine von der Patientenliege 2 unabhängige Bewegung der Lokalantenneneinrichtung 3 bewirken kann.
  • 3 stellt beispielhaft eine Position der Lokalantenneneinrichtung 3 und der Patientenliege 2 gemäß den 1 und 2 zu Beginn eines Bildaufnahmevorgangs dar. Gegenüber 2 hat die Lokalantenneneinrichtung 3 über eine Bewegung mit Hilfe der Antriebseinrichtung 4 eine Position im Zentrum des Magnetresonanzgerätes 13 erreicht und ein Bildaufnahmevorgang kann beginnen. Sollen dabei verschiedene Körperbereiche des Patienten P aufgenommen werden, so kann der Patient P weiter entlang der Längsachse Z bewegt werden, während die Lokalantenneneinrichtung 3 durch eine gegenläufige Bewegung mit Hilfe der Antriebseinrichtung 4 im Zentrum des Aufnahmebereichs 14 gehalten wird.
  • 4 zeigt beispielhaft eine Position der Lokalantenneneinrichtung 3 und der Patientenliege 2 gemäß 1 bis 3 am Ende eines Bildaufnahmevorgangs. Gegenüber 3 wurde der Patient P weiter in Richtung seines Kopfes bewegt. Darüber hinaus hat unabhängig von der Bewegung des Patienten P eine Bewegung der Lokalantenneneinrichtung 3 aus dem Zentrum des Aufnahmebereichs 14 stattgefunden. Eine derartige Dezentrierung wird mit der erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung 1 möglich und kann beispielsweise dazu dienen, Verkopplungen zwischen den im Magnetresonanzgerät 13 enthaltenen Spulen und Antennen zu reduzieren.
  • 5 repräsentiert eine schematische Querschnittdarstellung durch das Magnetresonanzgerät 13 gemäß 4 entlang der Schnittebene S-S'. Die 5 zeigt wiederum eine erfindungsgemäße Liegeeinrichtung 1 mit einer oberhalb einer Patientenliege 2 angeordneten Lokalantenneneinrichtung 3 sowie einen Patienten P und ein Magnetresonanzgerät 13. Gegen über den 1 bis 4 ist hier noch schematisch eine Verstimmeinrichtung 12 eingezeichnet, mit der sich die Empfangseigenschaften der Antenne 5 einstellen lassen. Die Lokalantenneneinrichtung 3 weist eine Form auf, die weitgehend einem Halbkreisbogen folgt. Der Patient P wird durch die Lokalantenneneinrichtung 3 brückenartig überspannt.
  • 6 zeigt eine weitere schematische Querschnittsdarstellung durch eine alternative Ausführung der Liegeeinrichtung 3, wobei die Liegeeinrichtung 3 hier zwei oberhalb einer Patientenliege 2 über dem Patienten P angeordnete Lokalantenneneinrichtungs-Elemente 19, 20 umfasst, welche jeweils eine Teilantenne 6, 7 enthalten. Durch eine galvanische und/oder induktive und/oder kapazitive Kopplung zwischen den Teilantennen 6, 7 entsteht dann die für die Bildaufnahme notwendige Gesamtantenne. Mit derartigen Lokalantenneneinrichtungs-Elementen 19, 20 kann die Größe des umfassten Raumes durch eine Bewegung der Lokalantenneneinrichtungs-Elemente 19, 20 in einer Ebene E senkrecht zur Längsachse Z der Patientenliege 2 variiert werden. Damit lässt sich in vorteilhafter Weise der Abstand zwischen den Teilantennen 6, 7 und dem Patienten P individuell einstellen, so dass ein sehr geringer Abstand zum Patienten P erzielbar ist. Grundsätzlich ist ein mechanischer Aufbau, wie er in 6 dargestellt ist, aber auch in einer Form realisierbar, in der die überlappenden Elemente voneinander unabhängige Spulenelemente oder -arrays enthalten.
  • 7 zeigt eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung 1 mit einer über Schienenelemente 24 mit der Patientenliege 2 verbundenen Lokalantenneneinrichtung 3. Die Schienenelemente 24 sind gegenüber der Patientenliege 2 mit Schienenelementbefestigungen 28 fixiert. Auf den Schienenelementen 24 verschiebbar gelagerte Lagerböcke 25 stellen die Verbindung zwischen der Lokalantenneneinrichtung 3 und den Schienenelementen 24 her. Dabei wird hier in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Lokalantennenein richtung 3 mit Stiften 26 in Öffnungen 27 der Lagerböcke 25 fixiert. Neben einer mechanischen Fixierung können die Stifte 26 weiterhin besonders vorteilhaft dazu eingesetzt werden, die vom Vorverstärker 11 verstärkten Magnetresonanzsignale weiterzuleiten.
  • 8 stellt eine schematische Darstellung einer Seitenansicht einer weiteren Variante einer erfindungsgemäßen Liegeeinrichtung 1 mit einer in einer Patientenliege 2 integrierten Lokalantenneneinrichtung 3 dar. Entsprechend den Ausführungen der 1 bis 4 ist auch diese besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung 3 unabhängig von der Patientenliege 2 bewegbar ist. Die in die Patientenliege 2 integrierte Lokalantenneneinrichtung 3 eignet sich beispielsweise besonders für Untersuchungen der Wirbelsäule. Darüber hinaus zeichnet sie sich dadurch aus, dass alle Bestandteile der Lokalantenneneinrichtung 3 in die Patientenliege 2 integriert sind, so dass lokale Antennen 5 und deren Bewegung nicht als störend empfunden werden. Weiterhin kann in dieser Ausführungsform die Antenne 5 sehr nah an den Körper des Patienten P herangeführt werden, so dass Bildaufnahmen hoher Qualität erzielbar sind.
  • 9 repräsentiert eine schematische Querschnittdarstellung durch das Magnetresonanzgerät 13 gemäß 8 entlang der Schnittebene T-T'. Die Lokalantenneneinrichtung 3 ist dabei mittig innerhalb der Patientenliege 2 angeordnet und wird durch eine mittig in der Lokalantenneneinrichtung 3 befindliche Spindel 8 bewegt. Ebenfalls gezeigt ist eine Verstimmeinrichtung 12. Wie der 9 entnehmbar ist, füllt die Lokalantenneneinrichtung 3 nicht den in dieser Querschnittsdarstellung gezeigten Hohlraum 17. Es ist daher gemäß der Erfindung möglich, dass die Lokalantenneneinrichtung 3 zusätzlich senkrecht zur Längsachse Z der Patientenliege 2 bewegbar ist. Mit einer derartigen Bewegung kann die Lokalantenneneinrichtung 3 unter Randbereiche des Patienten P posi tioniert werden, beispielsweise unter die Arme, um auch von diesen Randbereichen Bildaufnahmen zu erzeugen.
  • Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehend beschriebenen Liegeeinrichtungen, Magnetresonanzgeräten und Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten um Ausführungsbeispiele handelt, welche von Experten des Fachgebietes in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen.
  • Insbesondere können die Größenverhältnisse und Formen der in den 1 bis 9 dargestellten Lokalantenneneinrichtungen anders sein als in den Figuren dargestellt. Darüber hinaus ist es möglich, die verschiedensten Kombinationen der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele zu bilden und beispielsweise Lokalantenneneinrichtungen, die oberhalb der Patientenliege angeordnet sind, zusammen mit in der Patientenliege enthaltenen Lokalantenneneinrichtungen in einer gemeinsamen Liegeeinrichtung zu integrieren. Dabei können dann beide Lokalantenneneinrichtungen sowohl über eine gemeinsame Antriebseinrichtung gekoppelt sein oder aber auch über separate Antriebseinrichtungen unabhängig voneinander bewegbar sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (18)

  1. Liegeeinrichtung (1) für ein Magnetresonanzgerät (13), gekennzeichnet durch: – eine entlang ihrer Längsachse (Z) bewegbare Patientenliege (2) zur Lagerung eines Patienten (P), – eine Lokalantenneneinrichtung (3) zum Empfang von Magnetresonanzsignalen, wobei die Lokalantenneneinrichtung (3) parallel zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) unabhängig von einer Bewegung der Patientenliege (2) bewegbar ist, – eine an der Patientenliege (2) angeordnete Antriebseinrichtung (4), welche mit der Lokalantenneneinrichtung (3) gekoppelt ist.
  2. Liegeeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) im Wesentlichen oberhalb der Patientenliege (2) angeordnet und derart ausgebildet ist, dass der Patient (P) teilweise oder vollständig zwischen der Patientenliege (2) und der Lokalantenneneinrichtung (3) positionierbar ist.
  3. Liegeeinrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) in einer Ebene (E) senkrecht zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) eine brückenartige Form, bevorzugt die Form eines Kreisbogens, aufweist.
  4. Liegeeinrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) wenigstens teilweise mit flexiblen Materialien ausgebildet ist und eine Biegeeinrichtung umfasst, mit der der Abstand zwischen dem Patienten (P) und dem mit den flexiblen Materialien ausgebildeten Teil der Lokalantenneneinrichtung (3) einstellbar ist.
  5. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) ein erstes Lokalantenneneinrichtungs-Element (19) und ein zweites Lokalantenneneinrichtungs-Element (20) umfasst, wobei das erste und/oder das zweite Lokalantenneneinrichtungs-Element (19, 20) derart ausgebildet und/oder angeordnet ist, dass es in einer Ebene (E) senkrecht zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) bewegbar ist.
  6. Liegeeinrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Lokalantenneneinrichtungs-Element (19, 20) jeweils wenigstens eine Antenne (5) umfasst.
  7. Liegeeinrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Lokalantenneneinrichtungs-Element (19) eine erste Teilantenne (6) und das zweite Lokalantenneneinrichtungs-Element (20) eine zweite Teilantenne (7) umfasst, und die beiden Lokalantenneneinrichtungs-Elemente (19, 20) derart zueinander angeordnet sind, dass durch eine kapazitive und/oder induktive und/oder galvanische Kopplung zwischen der ersten Teilantenne (6) und der zweiten Teilantenne (7) eine gemeinsame Antenne (5) ausgebildet wird.
  8. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) zumindest teilweise in die Patientenliege (2) integriert ist.
  9. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lokalantenneneinrichtung (3) eine Anzahl von Vorverstärkern (11) und/oder eine Anzahl von Verstimmeinrichtungen (12) integriert sind.
  10. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (4) hydraulisch und/oder pneumatisch und/oder elektromotorisch ausgebildet ist.
  11. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) über eine Anzahl von Schienenelementen (24) mit der Patientenliege (2) verbunden ist, wobei die Schienenelemente (24) im Wesentlichen parallel zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) angeordnet sind.
  12. Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) über eine Anzahl von Rollen (9) mit der Patientenliege (2) verbunden ist, wobei eine Rollrichtung (R) der Rollen (9) im Wesentlichen parallel zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) verläuft.
  13. Magnetresonanzgerät (13) mit einem Aufnahmeraum (14) und einer Liegeeinrichtung (1) mit einer bewegbaren Patientenliege (2), mit welcher der Patient (P) innerhalb des Aufnahmeraums (14) zumindest entlang der Längsachse (Z) der Patientenliege (2) positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegeeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgebildet ist.
  14. Magnetresonanzgerät (13) nach Anspruch 13 mit einer Regel- oder Steuereinrichtung (21), die derart ausgebildet ist, dass sie die Bewegung der Lokalantenneneinrichtung (3) in Abhängigkeit von einer Bewegung der Patientenliege (2) derart regelt oder steuert, dass sich die Lokalantenneneinrichtung (3) unabhängig von der Position der Patientenliege (2) während einer Aufnahme von Bilddaten immer an der gleichen Position im Aufnahmeraum (14) befindet.
  15. Verfahren zur Aufnahme von Bilddaten eines Patienten (P) mit einem Magnetresonanzgerät (13), umfassend folgende Verfahrensschritte: – Lagerung des Patienten (P) auf einer entlang ihrer Längsachse (Z) bewegbaren Patientenliege (2), – Positionierung des Patienten (P) im Aufnahmeraum (14) des Magnetresonanzgeräts (13) durch eine Bewegung der Patientenliege (2), – Bewegung einer Lokalantenneneinrichtung (3) mit einer mit der Lokalantenneneinrichtung (3) gekoppelten Antriebseinrichtung (4), wobei die Bewegung unabhängig von einer Bewegung der Patientenliege (2) und parallel zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) erfolgt, – Aufnahme der Bilddaten mit den von der Lokalantenneneinrichtung (3) empfangenen Magnetresonanzsignalen.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) derart bewegt wird, dass sich die Lokalantenneneinrichtung (3) unabhängig von der Position der Patientenliege (2) während einer Aufnahme von Bilddaten immer an der gleichen Position im Aufnahmeraum (14) befindet.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Lokalantenneneinrichtung (3) oder Lokalantenneneinrichtungs-Elemente (19, 20) vor und/oder während der Aufnahme der Bilddaten in einer Ebene (E) senkrecht zur Längsachse (Z) der Patientenliege (2) derart bewegt werden, dass sich in der Ebene (E) die Lokalantenneneinrichtung (3) oder die Lokalantenneneinrichtungs-Elemente (19, 20) dem Patienten (P) annähern.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Aufnahme der Bilddaten der Patient (P) durch eine Bewegung der Patientenliege (2) in Richtung des Kopfes des Patienten (P) im Aufnahmeraum (14) des Magnetresonanzgeräts (13) positioniert wird und während und/oder nach der Bewegung der Patientenliege (2) die Lokalantenneneinrichtung (3) in Richtung des Kopfes des Patienten (P) bewegt wird.
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