DE102007031337A1 - Motorsäge und Klemmelement - Google Patents

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Abstract

Eine Motorsäge (1) besitzt eine Führungsschiene (5), die auf mindestens einem Spannbolzen (10) angeordnet und mit Spannmitteln zwischen zwei Anlageflächen (16, 30, 59) einspannbar ist. Es ist ein Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) vorgesehen, das auf dem Spannbolzen (10) und in einer Aufnahmeöffnung (15) der Führungsschiene (5) angeordnet ist und das die Führungsschiene (5) in eingespanntem Zustand in mindestens einer radialen Richtung des Spannbolzens (10) fixiert. Ein Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) besitzt mindestens eine Spannfläche (18, 19, 56, 66, 68, 69, 76, 78, 79), die an einer Stirnseite des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) ausgebildet ist und die mit der Längsmittelachse (29) eine Öffnung (17, 37, 47, 67, 77) des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) einen Winkel (beta, epsilon) von weniger als 90° einschließt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Motorsäge der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung und ein Klemmelement, insbesondere zur Fixierung der Führungsschiene einer Motorsäge auf einem Spannbolzen.
  • Aus der DE 41 42 751 C1 ist eine Motorsäge bekannt, deren Führungsschiene auf Spannbolzen angeordnet und zwischen einem Anlageblech des Gehäuses und dem Kettenraddeckel eingespannt wird. Zusätzlich sind Mittel zur axialen Sicherung der Führungsschiene auf den Spannbolzen vor dem Fixieren des Kettenraddeckels vorgesehen.
  • Zwischen den Spannbolzen und der Aufnahmeöffnung der Führungsschiene ist bei bekannten Motorsägen ein Abstand gegeben, so dass die Führungsschiene gut auf die Spannbolzen aufgesetzt werden kann. Die Fixierung der Führungsschiene erfolgt ausschließlich über Klemmkräfte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Motorsäge der gattungsgemäßen Art zu schaffen, bei der auf einfache Weise eine gute Fixierung der Führungsschiene erreicht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein Klemmelement zu schaffen, das eine gute Fixierung der Führungsschiene einer Motorsäge auf einem Spannbolzen bewirkt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Motorsäge mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bezüglich des Klemmelements wird die Aufgabe durch ein Klemmelement mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst.
  • Das Klemmelement ermöglicht eine zusätzliche Fixierung der Führungsschiene in radialer Richtung des Spannbolzens. Dadurch können die im Betrieb auf die Führungsschiene wirkenden Kräfte besser aufgenommen und direkt über den Spannbolzen in das Gehäuse eingeleitet werden.
  • Vorteilhaft weist das Klemmelement eine Öffnung auf, die das Klemmelement durchragt und in der der Spannbolzen angeordnet ist. Das Klemmelement weist insbesondere mindestens eine Spannfläche auf, die in eingespanntem Zustand der Führungsschiene mit einer Anlagefläche in Wirkverbindung steht. Die Spannfläche schließt mit der Mittelachse der Öffnung des Klemmelements einen Winkel von weniger als 90° ein. Die Anlagefläche ist demnach gegenüber der Mittelachse der Öffnung des Klemmelements geneigt. Die Neigung der Spannfläche bewirkt ein Verkippen des Klemmelements beim Anziehen der Spannmittel. Durch das Verkippen kann eine radiale Klemmkraft auf die Führungsschiene ausgeübt werden. Gleichzeitig kann der Außendurchmesser des Klemmelements kleiner als die Höhe der Aufnahmeöffnung der Führungsschiene sein, so dass die Führungsschiene einfach auf dem Klemmelement montiert werden kann. Es ist vorgesehen, dass die Spannfläche bei nicht fixiertem Spannmittel mit einer Anlagefläche einen Winkel von mehr als 0° einschließt. Durch den Winkel von mehr als 0° der beiden Flächen zueinander wird ein Verkippen des Klemmelements beim Anziehen der Spannmittel erreicht.
  • Um ein ausreichendes Verkippen zur Fixierung der Führungsschiene zu erreichen, ist vorgesehen, dass jeder Innendurchmesser der Öffnung größer als ein zugeordneter Außendurchmesser des Spannbolzens ist, und dass die Höhe der Aufnahmeöffnung der Führungsschiene im Bereich des Klemmelements größer als ein zugeordneter Außendurchmesser des Klemmelements ist. Die Öffnung und der Außenumfang des Spannbolzens müssen dabei nicht kreisförmig ausgeführt sein, die Differenz der Durchmesser besteht jedoch vorteilhaft in jedem Umfangsbereich.
  • Vorteilhaft sind Mittel zur Sicherung der Drehlage des Klemmelements auf dem Spannbolzen vorgesehen. Insbesondere bei ebenen Spann- und Anlageflächen kann die Klemmkraft nur in einer definierten Richtung ausgeübt werden. Das Mittel zur Sicherung der Drehlage stellt sicher, dass die Klemmkraft in der Richtung ausgeübt wird, in der die Führungsschiene zu fixieren ist. Vorteilhaft bewirken die Mittel eine formschlüssige Drehlagensicherung. Zweckmäßig ist ein Lagesicherungselement vorgesehen, das mit dem Klemmelement und dem Spannbolzen zusammenwirkt. Dadurch ergibt sich eine einfache konstruktive Gestaltung. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Querschnitte der Öffnung des Klemmelements und der Außendurchmesser des Spannbolzens aufeinander angepasst sind und eine formschlüssige Lagesicherung bewirken. Zusätzliche Bauteile zur Lagesicherung können dadurch entfallen.
  • Vorteilhaft weist der Spannbolzen einen Bund als Verliersicherung für das Klemmelement auf. Dadurch ist ein unbeabsichtigtes Demontieren des Klemmelements von dem Spannbolzen vermieden. Zum Ausgleich von Toleranzen kann ein elastisches Element zwischen Führungsschiene und Klemmelement angeordnet sein. Das elastische Element ist dabei insbesondere an der Führungsschiene oder an dem Klemmelement gehalten, so dass die Lage des elastischen Elements gesichert ist und ein Verlieren des elastischen Elements vermieden ist. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass ein elastisches Element, insbesondere zum Ausgleich von Toleranzen, zwischen dem Spannbolzen und dem Klemmelement angeordnet ist. Ein so angeordnetes elastisches Element weist eine vergleichsweise hohe Lebensdauer auf.
  • Vorteilhaft besitzt das Klemmelement mehrere Schlitze, die sich jeweils über einen Teil der Breite des Klemmelements erstrecken und die das Klemmelement in Segmente aufteilen. Dabei wirken insbesondere mindestens zwei Segmente mit einer Anlagefläche zusammen. Die Aufteilung des Klemmelements in Segmente ermöglicht ein Aufspreizen der Segmente radial nach außen, so dass über den gesamten Umfang des Klemmelements Klemmkräfte aufgebracht werden können. Dadurch kann eine Lagesicherung des Klemmelements entfallen. Um ein radiales Aufspreizen der Segmente nach außen zu erreichen, ist ins besondere vorgesehen, dass die Anlagefläche konisch ausgebildet ist.
  • Für ein Klemmelement, das insbesondere zur Fixierung der Führungsschiene einer Motorsäge auf einem Spannbolzen dient, mit einer Öffnung, die eine Längsmittelachse besitzt und mit mindestens einer Spannfläche, die an einer Stirnseite des Klemmelements ausgebildet ist, ist vorgesehen, dass die Spannfläche mit der Längsmittelachse der Öffnung einen Winkel von weniger als 90° einschließt.
  • Der Winkel zwischen der Spannfläche und der Längsmittelachse der Öffnung erlaubt ein Verkippen des Klemmelements oder eines Segments des Klemmelements gegenüber einem Spannbolzen, auf dem das Klemmelement angeordnet ist, so dass radiale Klemmkräfte ausgeübt werden können. Das Klemmelement kann dabei auch zur Fixierung anderer Bauteile, beispielsweise anderer Bauteile von handgeführten Arbeitsgeräten zum Einsatz kommen. Auch andere Einsatzzwecke, bei denen radiale Klemmkräfte zur Fixierung eines Bauteils ausgeübt werden sollen, können vorgesehen sein.
  • Es ist vorgesehen, dass das Klemmelement zwei parallel zueinander verlaufende Spannflächen an seinen Stirnseiten aufweist. Insbesondere beträgt der Winkel zwischen einer Spannfläche und der Längsmittelachse der Öffnung mehr als etwa 85°. Als besonders vorteilhaft wird ein Winkel von etwa 87° bis etwa 88° angesehen.
  • Vorteilhaft weist das Klemmelement mindestens einen Schlitz auf. Der Schlitz verläuft vorteilhaft gegenüber der Mittelachse der Öffnung geneigt und erstreckt sich über die gesamte Breite des Klemmelements. Es können jedoch auch mehrere Schlitze vorgesehen sein, die sich jeweils über einen Teil der Breite des Klemmelements erstrecken und die das Klemmelement in Segmente aufteilen. Die Aufteilung des Klemmelements in Segmente erlaubt ein radiales Aufspreizen der Segmente nach außen, so dass Klemmkräfte in unterschiedliche radiale Richtungen ausgeübt werden können. Vorteilhaft beträgt der Winkel zwischen der Spannfläche und der Längsmittelachse der Öffnung bei einem Klemmelement, das in Segmente aufgeteilt ist, etwa 20° bis etwa 60°.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Motorsäge in Seitenansicht,
  • 2 eine Explosionsdarstellung einer Motorsäge im Bereich der Befestigung der Führungsschiene,
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung eines Spannbolzens mit daran angeordnetem Klemmelement,
  • 4 den Spannbolzen und das Klemmelement aus
  • 3 in teilgeschnittener Darstellung von der gegenüberliegenden Seite,
  • 5 den Spannbolzen und das Klemmelement aus
  • 3 in eingespanntem Zustand der Führungsschiene,
  • 6 ein Ausführungsbeispiel der Anordnung aus 3,
  • 7 und 8 schematische Schnittdarstellungen von Ausführungsbeispielen von Klemmelementen und Spannbolzen,
  • 9 eine Seitenansicht eines Spannbolzens mit daran angeordnetem Klemmelement,
  • 10 einen Schnitt entlang der Linie X-X in 9,
  • 11 eine schematische Schnittdarstellung entlang der Linie XI-XI in 10,
  • 12 das Klemmelement aus 11 in eingespanntem Zustand,
  • 13 eine Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Klemmelements auf einem Spannbolzen,
  • 14 einen Schnitt entlang der Linie XIV-XIV in 13,
  • 15 eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Spannbolzens mit daran angeordneten Klemmelement,
  • 16 einen Schnitt entlang der Linie XVI-XVI in 15,
  • 17 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Anordnung aus 3.
  • Die in 1 gezeigte Motorsäge 1 besitzt ein Gehäuse 2, an dem ein hinterer Handgriff 3 sowie ein Griffrohr 4 zum Führen der Motorsäge 1 angeordnet sind. An der dem hinteren Handgriff 3 gegenüberliegenden Seite des Gehäuses 2 ragt eine Führungsschiene 5 nach vorn. An der Führungsschiene 5 ist eine Sägekette 6 umlaufend angeordnet, die von einem nicht gezeigten, im Gehäuse 2 angeordneten Antriebsmotor angetrieben ist. Der Antriebsmotor ist insbesondere ein Verbrennungsmotor. Ein Klemmelement gemäß der Erfindung kann vorteilhaft bei allen Arten von Motorsägen, also bei allen Arbeitsgeräten, bei denen eine Sägekette 6 um eine Führungsschiene 5 umlaufend angetrieben ist, zum Einsatz kommen. Hierunter fallen beispielsweise auch Hochentaster oder dgl.. Auch ein Einsatz zur Festlegung anderer Bauteile kann vorteilhaft sein.
  • 2 zeigt eine Gehäusewand 7 des Gehäuses 2, die eine Öffnung 8 für eine nicht gezeigte Antriebswelle des Antriebsmotors besitzt. Die Antriebswelle ragt durch die Öffnung 8 und treibt über ein nicht gezeigtes Ritzel die Sägekette 6 an. An der Gehäusewand 7 ist eine Anlagefläche 16 ausgebildet, an der die Führungsschiene 5 anliegt. Ins Gehäuse 2 sind zwei Spannbolzen 10 eingeschraubt. Die Spannbolzen 10 besitzen jeweils zwei Gewindeabschnitte, die durch einen umlaufenden Bund 11 voneinander getrennt sind. Der dem Gehäuse 2 zugewandte Abschnitt wird ins Gehäuse 2 eingeschraubt. Auf den nach außen ragenden Abschnitten wird die Führungsschiene 5 fixiert. Zur Fixierung auf den Spannbolzen 10 besitzt die Führungsschiene 5 eine Aufnahmeöffnung 15, die als Langloch ausgebildet ist. Zur Fixierung ist ein Kettenraddeckel 9 vorgesehen, der zwei Öffnungen 14 für die Spannbolzen 10 besitzt. Der Kettenraddeckel 9 wird mit zwei Spannmuttern 13 auf den Spannbolzen 10 festgelegt. Dadurch wird die Führungsschiene 5 zwischen der Anlagefläche 16 und dem Kettenraddeckel 9 eingeklemmt. Zur zusätzlichen Fixierung der Führungsschiene 5 in radialer Richtung sind Klemmelemente 12 vorgesehen, die auf den Spannbolzen 10 im Bereich der Aufnahmeöffnung 15 angeordnet sind.
  • In den 3 und 4 ist ein Klemmelement 12 auf einem Spannbolzen 10 zwischen der Anlagefläche 16 und dem Kettenraddeckel 9 gezeigt. Wie 3 zeigt, ist der Bund 11 so weit in die Gehäusewand 7 eingeschraubt, dass der Bund 11 eben mit der Anlagefläche 16 abschließt. Der Spannbolzen 10 besitzt einen Lagerabschnitt 25, der von dem Bund 11 und von einem in 4 gezeigten zweiten Bund 24 begrenzt ist und an dem das Klemmelement 12 angeordnet ist. Das Klemmelement 12 besitzt hierzu eine Öffnung 17, die als Bohrung ausgebildet ist und die eine Längsmittelachse 29 besitzt, die in dem in den 3 und 4 gezeigten ungespannten Zustand mit der Längsmittelachse des Spannbolzens 10 zusammenfällt.
  • Das Klemmelement 12 ist mit radialem Spiel am Lagerabschnitt 25 gehalten. Der Außendurchmesser a des Lagerabschnitts 25 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser b der Öffnung 17 des Klemmelements 12. Das Klemmelement 12 besitzt einen Schlitz 21, der sich über die gesamte Breite des Klemmelements 12 erstreckt. Dadurch kann das hülsenförmig ausgebildete Klemmelement 12 geringfügig aufgeweitet oder zusammengedrückt werden. Vorteilhaft besitzt der in den 3 und 4 schematisch gezeigte zweite Bund 24 einen Außendurchmesser, der größer als der Innendurchmesser b der Öffnung 17 ist. Dadurch wirkt der zweite Bund 24 als Verliersicherung, über den das Klemmelement 12 nicht unbeabsichtigt rutschen kann. Zur Montage oder zur Demontage des Klemmelements 12 muss das Klemmelement 12 aufgeweitet und über den zweiten Bund 24 geschoben werden.
  • Der Schlitz 21 ist gegenüber der Längsmittelachse 29 der Öffnung 17 um einen Winkel γ geneigt, der vorteilhaft etwa 30° bis etwa 60° beträgt. In den Schlitz 21 ragt ein Stift 22, der am Lagerabschnitt 25 festgelegt ist. Vorteilhaft durchragt der Stift 22 den Lagerabschnitt 25. Wie 4 zeigt, ist auf der gegenüberliegenden Seite des Klemmelements 12 eine Nut 23 vorgesehen, in die der Stift 22 ragt. Aufgrund der Neigung des Schlitzes 21 dreht sich das Klemmelement 12 beim Verschieben des Klemmelements 12 in Richtung der Längsmittelachse 29 gegenüber dem Lagerabschnitt 25. Um diese Relativdrehung zuzulassen, ist die in Umfangsrichtung gemessene Breite der Nut 23 größer als der Durchmesser des Stifts 22. Der Stift 22 legt die Drehlage des Klemmelements 12 auf dem Spannbolzen 10 fest. Die Drehlage des Klemmelements 12 ergibt sich in gespanntem Zustand aufgrund der Anlage des Klemmelements 12 an der Anlagefläche 16 durch die Position des Stifts 22.
  • Das Klemmelement 12 besitzt eine erste Spannfläche 18, die benachbart zur Anlagefläche 16 liegt und eine zweite, an der gegenüberliegenden Stirnseite des Klemmelements 12 angeordnete Spannfläche 19, die benachbart zu einer am Kettenraddeckel 9 ausgebildeten Anlagefläche 30 liegt. Die beiden Spannflächen 18 und 19 verlaufen parallel zueinander und sind zur Längsmittelachse 29 der Öffnung 17 um einen Winkel β geneigt. In 3 ist der Winkel β der besseren Übersicht halber zur Wand der Öffnung 17 eingezeichnet. Da die Wand der Öffnung 17 eben und parallel zur Längsmittelachse 29 verläuft, ergibt sich hier der gleiche Winkel. Der Winkel β ist kleiner als 90°. Vorteilhaft ist der Winkel β größer als etwa 85°. Insbesondere beträgt der Winkel β etwa 87° bis etwa 88°. Die erste Spannfläche 18 ist gegenüber der Anlagefläche 16 um einen Winkel α geneigt. Der Winkel α ergibt zusammen mit dem Winkel β 90°. Entsprechend ist die zweite Anlagefläche 19 gegenüber der Anlagefläche 30 des Kettenraddeckels 9 um einen Winkel α geneigt. Um das Aufsetzen der Führungsschiene 5 auf das Klemmelement 12 zu erleichtern, besitzt das Klemmelement 12 an der dem Kettenraddeckel 9 zugewandten Stirnseite eine Fase 20.
  • Wie 4 zeigt, besitzt das Klemmelement 12 auch zur Aufnahmeöffnung 15 der Führungsschiene 5 Spiel. Der Außendurchmesser e des Klemmelements 12 ist kleiner als die senkrecht zur Längsrichtung der Führungsschiene 5 gemessene Höhe f der Aufnahmeöffnung 15. Wie 4 auch zeigt, besitzt das Klemmelement 12 in nicht eingespanntem Zustand eine parallel zur Längsmittelachse 29 gemessene Breite g, die etwas größer als die senkrecht zur Fläche der Führungsschiene 5 gemessene Breite h der Führungsschiene 5 ist.
  • In 5 ist das Klemmelement 12 schematisch in eingespanntem Zustand der Führungsschiene 5 gezeigt. Die Führungsschiene 5 liegt zwischen den Anlageflächen 16 und 30 und ist zwischen diesen eingeklemmt. Beim Einspannen der Führungsschiene 5 wird das Klemmelement 12 zunächst gegen die Anlagefläche 16 gedrückt. Sobald das Klemmelement 12 an der Anlagefläche 16 und an der Anlagefläche 30 anliegt, wird das Klemmelement 12 um den in 5 gezeigten Winkel δ verkippt, bis die Führungsschiene 5 an den Anlageflächen 16 und 30 anliegt und zwischen diesen eingespannt ist. In diesem Zustand liegt das Klemmelement 12 mit zwei äußeren Klemmpunkten 27 an der Aufnahmeöffnung 15 der Führungsschiene 5 und jeweils an einer Anlagefläche 16, 30 an. An den den äußeren Klemmpunkten 27 jeweils gegenüberliegenden Seiten der Öffnung 17 liegt das Klemmelement 12 mit inneren Klemmpunkten 28 am Lagerabschnitt 25 an. Dadurch klemmt das Klemmelement 12 die Führungsschiene 5 in radialer Richtung auf dem Lagerabschnitt 25 fest. Eine Bewegung der Führungsschiene 5 in dieser radialen Richtung, in der die Klemmkräfte aufgebracht werden, ist nicht mehr möglich. Dadurch wird eine zusätzliche Fixierung der Führungs schiene 5 erreicht. Wie 5 zeigt, hat sich der Winkel α auf einen Winkel α' verkleinert, der vorteilhaft größer als 0° ist. Der Winkel α' entspricht der Differenz des Winkels α und des Winkels δ. Um eine größere Anlagefläche des Klemmelements 12 an der Führungsschiene 5 und/oder am Lagerabschnitt 25 zu erreichen, können entsprechende Abflachungen am Außendurchmesser oder an der Öffnung 17 des Klemmelements 12 vorgesehen sein, so dass sich eine linienförmige Anlage ergibt.
  • In 6 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt, dessen Klemmelement 12 dem in den 3 bis 5 gezeigten Klemmelement 12 entspricht. Beim Ausführungsbeispiel nach 6 ist die Höhe f der Aufnahmeöffnung 15 größer als beim Ausführungsbeispiel nach den 3 bis 5 ausgebildet. Zwischen dem Klemmelement 12 und der Aufnahmeöffnung 15 ist ein elastisches Element 26 angeordnet, das beispielsweise als Dichtring ausgebildet sein kann. Das elastische Element 26 gleicht Toleranzen zwischen dem Klemmelement 12 und der Führungsschiene 5 aus. Aufgrund des elastischen Elements 26 wird eine vorläufige Fixierung der Führungsschiene 5 bereits beim Aufschieben der Führungsschiene 5 auf den Spannbolzen 10 erreicht. In eingespanntem Zustand stützt sich das Klemmelement 12 vorteilhaft direkt an der Aufnahmeöffnung 15 der Führungsschiene 5 an. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das elastische Element 26 auch in eingespanntem Zustand zwischen dem Klemmelement 12 und der Führungsschiene 5 angeordnet ist, so dass sich eine weiche Klemmung der Führungsschiene 5 ergibt. Das Klemmelement 12 weist an seinem Außenumfang eine umlaufende Nut 36 auf, in der das elastische Element 26 gehalten ist. Das elastische Element 26 kann jedoch auch in der Führungsschiene 5 gehalten sein.
  • Die 7 und 8 zeigen Ausführungsbeispiele von Klemmelementen 32 und 42, die im Wesentlichen dem Klemmelement 12 entsprechen. Bei den Klemmelementen 32 und 42 ist im Gegensatz zum Klemmelement 12 eine formschlüssige Lagesicherung vorgesehen, bei der kein zusätzliches Lagesicherungselement wie der Stift 22 benötigt wird.
  • Wie 7 zeigt, weist das Klemmelement 32 ein Innenprofil 34 auf, das eine Wellenstruktur besitzt. Ein zugeordneter Lagerabschnitt 35 eines Spannbolzens 10 weist ein Außenprofil 33 mit entsprechendem Wellenprofil auf. Die Profile 33 und 34 sind dabei so bemessen, dass zwischen dem Klemmelement 32 und dem Lagerabschnitt 35 Spiel besteht, so dass das Klemmelement 32 gegenüber dem Lagerabschnitt 35 in radialer Richtung geringfügig beweglich ist und ein Verkippen des Klemmelements 32 gegenüber dem Lagerabschnitt 35 möglich ist. Das Innenprofil 34 des Klemmelements 32 begrenzt eine Öffnung 37, durch die der Lagerabschnitt 35 ragt. Das Klemmelement 32 besitzt einen Schlitz 31, der sich über die gesamte Breite des Klemmelements 32 erstreckt und der ein Aufweiten oder Zusammendrücken des Klemmelements 32 ermöglicht.
  • Bei dem in 8 gezeigten Klemmelement 42 ist eine Öffnung 47 für einen Lagerabschnitt 45 eines Spannbolzens 10 vorgesehen. Der Lagerabschnitt 45 besitzt ein Außenprofil 43, das als Rechteck mit abgeschrägten Ecken ausgebildet ist. Das Klemmelement 42 besitzt ein entsprechend ausgebildetes Innen profil 44, das etwas größer als das Außenprofil 43 ist, so dass das Klemmelement 42 gegenüber dem Lagerabschnitt 45 in radialer Richtung zur Längsmittelachse 29 beweglich ist. Das Klemmelement 42 besitzt einen Schlitz 41, der sich über die gesamte Breite des Klemmelements 42 erstreckt.
  • Bei dem in den 9 bis 12 gezeigten Ausführungsbeispiel eines Klemmelements 52 sind mehrere parallel zur Längsmittelachse 29 der Öffnung 17 des Klemmelements 52 verlaufende Schlitze 51 vorgesehen. Das Klemmelement 52 besitzt eine erste Stirnseite 54, die benachbart zum zweiten Bund 24 liegt, sowie eine zweite Stirnseite 55, die benachbart zum Bund 11 liegt. Die Schlitze 51 erstrecken sich über etwa 2/3 bis 3/4 der Breite des Klemmelements 52. In Umfangsrichtung benachbarte Schlitze 51 münden an gegenüberliegenden Stirnseiten 54 und 55, so dass sich ein mäanderförmiger Verlauf des Klemmelements 52 ergibt. Die Schlitze 51 unterteilen das Klemmelement 52 in parallel zur Längsmittelachse 29 verlaufende Segmente 53, die jeweils an gegenüberliegenden Stirnseiten mit benachbarten Segmenten 53 verbunden sind. Wie 10 zeigt, liegt das Klemmelement 52 eng am Lagerabschnitt 25 auf. Es kann jedoch auch Spiel zwischen dem Lagerabschnitt 25 und der Öffnung 17 vorgesehen sein.
  • Wie 11 zeigt, besitzt der Bund 11 an seiner dem Klemmelement 52 zugewandten Seite eine Anlagefläche 59, die konisch ausgebildet ist. Der Konus verkleinert sich dabei zur Seite des Kettenraddeckels 9 hin. Das Klemmelement 52 besitzt an der dem Bund 11 zugewandten Seite eine Spannfläche 56, die rotationssymmetrisch zur Längsmittelachse 29 ausgebildet ist und die ebenfalls konisch verläuft. Die Spannfläche 56 ist durch die Schlitze 51 unterbrochen. Vorteilhaft ist an jedem Segment 53 ein Abschnitt der Spannfläche 56 ausgebildet. Um eine Zentrierung des Klemmelements 52 und der Führungsschiene 5 in gespanntem Zustand zu erreichen, besitzen insbesondere mindestens zwei Segmente 53 eine Spannfläche 56. Die beiden Segmente 53 sind dabei insbesondere einander gegenüberliegend angeordnet. Die Spannfläche 56 schließt mit der Längsmittelachse 29 einen Winkel ∊ ein, der größer als 0° und kleiner als 90° ist. Der Winkel ∊ beträgt vorteilhaft etwa 20° bis etwa 60°. Der Winkel ∊ kann dabei der Neigung der Anlagefläche 59 entsprechen, es können jedoch auch unterschiedliche Winkel vorgesehen sein. Der Winkel ∊ ist so gewählt, dass eine Selbsthemmung zwischen der Anlagefläche 59 und der Spannfläche 56 vermieden ist.
  • 12 zeigt das Klemmelement 52 in eingespanntem Zustand. Die Führungsschiene 5 liegt zwischen den Anlageflächen 16 und 30 und ist zwischen diesen eingespannt. Die Anlagefläche 30 am Kettenraddeckel 9 hat das Klemmelement 52 in Richtung auf den Bund 11 verschoben. Dadurch wurden die Segmente 53 von der Anlagefläche 59 an der dem Bund 11 zugewandten Seite nach außen aufgespreizt. Die Segmente 53 werden von der Anlagefläche 59 gegen die Aufnahmeöffnung 15 der Führungsschiene 5 gedrückt. Dadurch ergibt sich ein äußerer Klemmbereich 57, der sich, durch die Schlitze 51 unterbrochen, am gesamten Umfang des Klemmelements 52 erstreckt. An der dem Kettenraddeckel 9 zugewandten Seite wird das Klemmelement 52 gegen den Lagerabschnitt 25 gedrückt. Um sicherzustellen, dass sich das Klemmelement 52 an der dem Kettenraddeckel 9 zugewandten Seite nicht aufweitet, kann der Kettenraddeckel 9 in dem Bereich, in dem die Anlagefläche 30 mit dem Klemmelement 52 zusammenwirkt, ebenfalls konisch ausgebildet sein. In aufgeweitetem Zustand ist die Spannfläche 56 gegenüber der Längsmittelachse 29 um einen Winkel ∊' geneigt, der größer als der Winkel ∊ ist. An dem dem Kettenraddeckel 9 zugewandten Bereich liegt das Klemmelement 52 mit einem inneren Klemmbereich 58 am Lagerabschnitt 25 an. Das Klemmelement 52 fixiert dadurch die Führungsschiene 5 in radialer Richtung auf dem Lagerabschnitt 25.
  • In den 13 und 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Klemmelements 62 gezeigt, bei dem eine formschlüssige Drehlagensicherung zwischen dem Klemmelement 62 und einem Lagerabschnitt 65 gegeben ist. Das Klemmelement 62 besitzt eine Öffnung 67, die im Wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch mit abgeschrägten Ecken ausgebildet ist. Der Lagerabschnitt 65 besitzt einen hierauf angepassten Außendurchmesser. Der Außendurchmesser des Lagerabschnitts 65 ist an jedem Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser der Öffnung 67, so dass zwischen dem Klemmelement 62 und dem Lagerabschnitt 65 ein Abstand c gebildet ist, der eine Relativbewegung des Klemmelements 62 gegenüber dem Lagerabschnitt 65 in radialer Richtung zur Längsmittelachse 29 zulässt. Das Klemmelement 62 besitzt eine Vielzahl von Schlitzen 61, die entsprechend der Schlitze 51 des Klemmelements 52 ausgebildet sind und die das Klemmelement 62 in Segmente 63 unterteilen.
  • Wie 14 zeigt, besitzt das Klemmelement 62 an seiner dem Bund 11 zugewandten Seite eine Spannfläche 66, die gegenüber der Längsmittelachse 29 um einen Winkel ∊ geneigt ist. Das Klemmelement 62 besitzt eine Spannfläche 68, die dem in 14 nicht gezeigten Kettenraddeckel 9 zugewandt ist, sowie an der gegenüberliegenden Stirnseite eine Spannfläche 69, die dem Bund 11 zugewandt ist. Die beiden Spannflächen 68 und 69 sind parallel zueinander ausgebildet und gegenüber der Längsmittelachse 29 um einen Winkel β geneigt, der kleiner als 90° ist. Entsprechend ergibt sich eine Neigung der Spannflächen 68 und 69 gegenüber den zugeordneten Anlageflächen am Bund 11 und am Kettenraddeckel 9 um einen Winkel α. Das Klemmelement 62 wird beim Spannen der Führungsschiene zunächst verkippt, wie dies zum Klemmelement 12 beschrieben ist. Bei weiterem Anziehen können die Segmente 63 nach außen verschwenkt werden. Dadurch ergibt sich eine sichere Fixierung der Führungsschiene 5.
  • In den 15 und 16 ist ein Ausführungsbeispiel eines Klemmelements 72 gezeigt, das im Wesentlichen dem in den 13 und 14 gezeigten Klemmelement 62 entspricht. Das Klemmelement 72 besitzt eine Vielzahl von Schlitzen 71, die entsprechend der Schlitze 51 ausgebildet sind und die das Klemmelement 72 in eine Vielzahl von Segmenten 73 unterteilen. In dem Ausführungsbeispiel besitzen die Klemmelement 52, 62 und 72 jeweils 16 Segmente. Es kann jedoch auch eine andere Anzahl von Segmenten vorgesehen sein. Um eine sichere Klemmung zu erreichen, sind vorteilhaft mindestens zwei Segmente vorgesehen. Das Klemmelement 72 besitzt eine Öffnung 77, mit der das Klemmelement 72 auf einem Lagerabschnitt 75 angeordnet ist. Das Innenprofil des Klemmelements 72 ist wellenförmig ausgebildet. Das Außenprofil des Lagerabschnitts 75 ist ent sprechend wellenförmig ausgebildet. Die beiden Profile besitzen einen Abstand d zueinander, so dass das Klemmelement 72 gegenüber dem Lagerabschnitt 75 in radialer Richtung beweglich ist. Dadurch kann ein Verkippen des Klemmelements 72 gegenüber dem Lagerabschnitt 75 gewährleistet werden.
  • Wie 16 zeigt, besitzt das Klemmelement 72 eine Spannfläche 76 an der dem Bund 11 zugewandten Seite, die gegenüber der Längsmittelachse 29 um einen Winkel ∊ geneigt ist. An der dem zweiten Bund 24 zugewandten Seite besitzt das Klemmelement 72 an seiner Stirnseite eine Spannfläche 78, die gegenüber der Längsmittelachse 29 der Öffnung 77 um einen Winkel β von weniger als 90° geneigt ist. Entsprechend schließt die Spannfläche 78 mit einer Anlagefläche 30 eines in 16 nicht gezeigten Kettenraddeckels 9 einen Winkel α von mehr als 0° ein. An der gegenüberliegenden Stirnseite ist eine Spannfläche 79 ausgebildet, die parallel zur Spannfläche 78 ausgebildet ist und gegenüber der Anlagefläche 59 des Bunds 11 um den Winkel α geneigt ist. Zum Festklemmen der Führungsschiene 5 kann sich das Klemmelement 72 dadurch zunächst verkippen. Anschließend werden die Segmente 73 nach außen gedrückt, um eine sichere Klemmung der Führungsschiene 5 zu erreichen.
  • In 17 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Klemmelements 12 gezeigt, das im Wesentlichen dem in den 3 bis 5 gezeigten Klemmelement 12 entspricht. Beim Ausführungsbeispiel nach 17 ist ein elastisches Element 86 vorgesehen, das Toleranzen zwischen dem Klemmelement 12 und dem Lagerabschnitt 25 ausgleicht. Der Lagerabschnitt 25 weist eine umlaufende Nut 87 auf, in der das elastische Element 86, das beispielsweise als Dichtung ausgebildet sein kann, angeordnet ist. Um ausreichend Platz für das elastische Element 86 zu schaffen, besitzt der Lagerabschnitt 25 einen Außendurchmesser a', der gegenüber dem Außendurchmesser a des Lagerabschnitts 25 des Ausführungsbeispiels aus den 1 bis 3 verkleinert ist. Der Außendurchmesser a' des Lagerabschnitts 25 ist erheblich kleiner als der Innendurchmesser b der Öffnung 17 des Klemmelements 12, so dass in radialer Richtung ausreichend Platz für das elastische Element 86 gegeben ist. Das elastische Element 86 kann in ungespanntem Zustand nur am Lagerabschnitt 25 gehalten sein. Vorteilhaft liegt das elastische Element 86 jedoch sowohl am Klemmelement 12 als auch am Lagerabschnitt 25 an, wie in 17 gezeigt. In eingespanntem Zustand kann sich das Klemmelement 12 direkt am Lagerabschnitt 25 abstützen, es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das elastische Element 86 in eingespanntem Zustand zwischen dem Klemmelement 12 und dem Lagerabschnitt 25 angeordnet ist, so dass Toleranzen ausgeglichen werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4142751 C1 [0002]

Claims (23)

  1. Motorsäge mit einer Führungsschiene (5), die auf mindestens einem Spannbolzen (10) angeordnet ist und die mit Spannmitteln zwischen zwei Anlageflächen (16, 30, 59) einspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) vorgesehen ist, das auf dem Spannbolzen (10) und in einer Aufnahmeöffnung (15) der Führungsschiene (5) angeordnet ist, und das die Führungsschiene (5) in eingespanntem Zustand in mindestens einer radialen Richtung des Spannbolzens (10) fixiert.
  2. Motorsäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) eine Öffnung (17, 37, 47, 67, 77) aufweist, die das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) durchragt und in der der Spannbolzen (10) angeordnet ist, wobei das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) mindestens eine Spannfläche (18, 19, 56, 66, 68, 69, 76, 78, 79) aufweist, die mit einer Anlagefläche (16, 30, 59) in eingespanntem Zustand in Wirkverbindung steht und die mit der Mittelachse (29) der Öffnung (17, 37, 47, 67, 77) des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) einen Winkel (β, ∊) von weniger als 90° einschließt.
  3. Motorsäge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfläche (18, 19, 68, 69, 78, 79) bei nicht fixiertem Spannmittel mit einer Anlagefläche (16, 30) einen Winkel (α) von mehr als 0° einschließt.
  4. Motorsäge nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Innendurchmesser (b) der Öffnung (17, 37, 47, 67, 77) größer als ein zugeordneter Außendurchmesser (a) des Spannbolzens (10) ist, und dass die Höhe (f) der Aufnahmeöffnung (15) der Führungsschiene (5) im Bereich des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) größer als ein zugeordneter Außendurchmesser (e) des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) ist.
  5. Motorsäge nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Sicherung der Drehlage des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) auf dem Spannbolzen (15) vorgesehen sind.
  6. Motorsäge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel eine formschlüssige Drehlagensicherung bewirken.
  7. Motorsäge nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lagesicherungselement vorgesehen ist, das mit dem Klemmelement (12) und dem Spannbolzen (10) zusammenwirkt.
  8. Motorsäge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnitte der Öffnung (37, 47, 67, 77) des Klemmelements (32, 42, 62, 72) und des Außendurchmessers des Spannbolzens (10) aufeinander angepasst sind und eine formschlüssige Lagesicherung bewirken.
  9. Motorsäge nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Spannbolzen (10) einen Bund (24) als Verliersicherung für das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) aufweist.
  10. Motorsäge nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein elastisches Element (26) zwischen der Führungsschiene (5) und dem Klemmelement (12) angeordnet ist.
  11. Motorsäge nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein elastisches Element (86) zwischen dem Spannbolzen (10) und dem Klemmelement (12) angeordnet ist.
  12. Motorsäge nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (52, 62, 72) mehrere Schlitze (51, 61, 71) aufweist, die sich jeweils über einen Teil der Breite des Klemmelements (52, 62, 72) erstrecken und die das Klemmelement (52, 62, 72) in Segmente (53, 63, 73) aufteilen, wobei mindestens zwei Segmente (53, 63, 73) mit einer Anlagefläche (59) zusammenwirken.
  13. Motorsäge nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (59) konisch ausgebildet ist.
  14. Klemmelement, insbesondere zur Fixierung der Führungsschiene (5) einer Motorsäge (1) auf einem Spannbolzen (10), mit einer Öffnung (17, 37, 47, 67, 77), die eine Längsmittelachse (29) besitzt, und mit mindestens einer Spannfläche (18, 19, 56, 66, 68, 69, 76, 78, 79), die an einer Stirnseite (54, 55) des Klemmelements (12, 32, 42, 52, 62, 72) ausgebildet ist, wobei die Spannfläche (18, 19, 56, 66, 68, 69, 76, 78, 79) mit der Längsmittelachse (29) der Öffnung (17, 37, 47, 67, 77) einen Winkel (β, ∊) von weniger als 90° einschließt.
  15. Klemmelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (12, 32, 42) zwei parallel zueinander verlaufende Spannflächen (18, 19) an seinen Stirnseiten aufweist.
  16. Klemmelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (β) zwischen der Spannfläche (18, 19) und der Längsmittelachse (29) der Öffnung (17) mehr als 85° beträgt.
  17. Klemmelement nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) mindestens einen Schlitz (21, 31, 41, 51, 61, 71) aufweist.
  18. Klemmelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (21, 31, 41) gegenüber der Mittelachse (29) der Öffnung (17, 37, 47) geneigt verläuft und sich über die gesamte Breite des Klemmelements (12, 32, 42) erstreckt.
  19. Klemmelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schlitze (51, 61, 71) vorgesehen sind, die sich jeweils über einen Teil der Breite des Klemmelements (52, 62, 72) erstrecken und dieses Klemmelement (52, 62, 72) in Segmente (53, 63, 73) aufteilen, wobei mindestens zwei Segmente (53, 63, 73) mit einer Anlagefläche (59) zusammenwirken.
  20. Klemmelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (59) konisch ausgebildet ist.
  21. Klemmelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (∊) zwischen der Spannfläche (56, 66, 76) und der Längsmittelachse (29) der Öffnung (17, 67, 77) etwa 20° bis etwa 60° beträgt.
  22. Klemmelement nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in Umfangsrichtung benachbarte Schlitze (51, 61, 71) an gegenüberliegende Stirnseiten (54, 55) des Klemmelements (52, 62, 72) geführt sind.
  23. Klemmelement nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (12, 32, 42, 52, 62, 72) als Hülse ausgebildet ist.
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