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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft ein Hilfsmittel zur Verbesserung der Greiffähigkeit
einer Person mit eingeschränkter
Fingerfertigkeit und insbesondere Essgeräte, die für den Gebrauch durch manuell
behinderte Individuen, wie kleine Kinder, behinderte, arthritische Personen
und andere mit eingeschränkter
Fingerfertigkeit, vorgesehen sind.
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Geräte zur Verbesserung
der Fähigkeit
einer Person ein Objekt, Werkzeug oder Hilfsmittel zu halten und
zu greifen sind aus dem Stand der Technik gut bekannt. Die Geräte werden
typischerweise von Personen benutzt, deren Fingerfertigkeit oder
Kraft eingeschränkt
ist. Unter diesen Individuen sind Personen mit Arthritis oder solche,
die Verletzungen der Hände
erlitten haben, oder solche, die mit einer Körperbehinderung geboren wurden.
Diese Arten von Mitteln werden ebenfalls von Kindern benutzt, insbesondere
wenn sie den Umgang mit Besteck erlernen, und ebenso von anderen
Personen um das Halten einer Vielzahl von Objekten zu ermöglichen,
deren Haltung über
einen längeren
Zeitraum besonders ermüdend
ist.
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Trotz
der Zahl der auf dem Markt befindlichen Geräte besteht ein Bedarf an einem
Greifwerkzeug, das mit einer Vielzahl von verschiedenen Arten von
Utensilien, Hilfsmitteln und Geräten,
die dem Nutzer das feste Greifen des Griffes ermöglichen, benutzt werden kann
und welches komfortabel und einfach gehalten werden kann, insbesondere
mit Hinblick auf die körperlichen
Beeinträchtigungen
des Nutzers.
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Offenbarung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik
zu überwinden
und eine Esshilfe zu schaffen, die kostengünstig herstellbar ist und leicht
zu handhaben.
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Erfindungsgemäß umfasst
ein Gerät
für einen
greifbehinderten Nutzer einen ersten Geräteeinsatz und einen Griff zur
Aufnahme des ersten Geräteeinsatzes
derart, dass sich ein Teil des ersten Geräteeinsatzes vom Griff nach
außen
gerichtet erstreckt. Der Griff besitzt erste und zweite Griffbereiche,
die lösbar
miteinander verbunden sind. Der erste Griffbereich umfasst eine
erste Aufnahme und einen ersten Vorsprung, der von der ersten Aufnahme räumlich getrennt
ist. Der zweite Griffbereich umfasst eine zweite Aufnahme und einen
zweiten Vorsprung, der von der zweiten Aufnahme räumlich getrennt
ist. Die erste Aufnahme ist zur Aufnahme des zweiten Vorsprungs
und die zweite Aufnahme zur Aufnahme des ersten Vorsprungs angepasst,
wenn die ersten und zweiten Griffbereiche miteinander verbunden werden.
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Kurze Beschreibung der Abbildungen
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1 ist
eine perspektivische Darstellung eines Essgerätes von hinten;
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2 ist
eine perspektivische Darstellung des Essgerätes aus 1 von vorne;
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3 ist
eine Explosionsansicht des Essgerätes aus 1;
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4 entspricht 3,
wobei das Essgerät um
180 Grad bezüglich
seiner Längsachse
gedreht ist;
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5 ist
eine Seitenansicht des Essgerätes während des
Zusammenbaus;
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6 ist
eine Seitenansicht des zusammengesetzten Essgerätes;
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7 zeigt
einen ersten Griffbereich und einen ersten Geräteeinsatzes, der mit dem ersten
Griffbereich verbunden ist;
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8 zeigt
einen ersten Griffbereich und einen zweiten Geräteeinsatz und Schlaufeneinsatz,
die mit dem ersten Griffbereich verbunden sind;
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9 ist
eine Rückansicht
eines zweiten Griffbereiches und eines weiteren Geräteeinsatzes, der
mit dem zweiten Griffbereich verbunden ist;
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10 ist
eine Rückansicht
des dritten Geräteeinsatzes;
und
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11 ist
eine Aufsicht des dritten Geräteeinsatzes.
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Beschreibung des Ausführungsbeispiels
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In
den 1-4 ist ein allgemein mit 10 bezeichnetes
Essgerät 10 entsprechend
eines Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Gerät 10 weist einen Griff 12,
einen sich bezüglich
des Griffes vorwärts
gerichtet erstreckenden Geräteeinsatz 14 und
einen sich bezüglich
des Griffes rückwärts gerichtet
erstreckenden Schlaufeneinsatz 16 auf. Der Geräteeinsatz 14 kann
in Form einer Gabel, eines Löffels,
Messers oder anderen Objektes zur Nahrungskonsumierung und -selektion ausgebildet
sein. Das äußere Profil
und relative Größe des Griffes 12 dient
der Erhöhung
der Grifffläche im
Vergleich zu konventionellen Essgeräten und ermöglicht daher die Handhabung
des Essgerätes 10, insbesondere
durch Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Fingerfertigkeit. Obwohl
die vorliegende Erfindung durch verschiedene Essgeräte beschrieben
wird, ist sie derart zu verstehen, dass andere Objekte, Werkzeuge
oder Hilfsmittel in einer entsprechenden Weise verändert werden
können,
so dass sie in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Griff genutzt werden können ohne
den Geist und den Umfang der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Der
abgebildete Geräteeinsatz 14 hat
die Form einer Gabel mit einem Flächenelement 15 mit gekrümmten Zinken 17,
die sich bezüglich
des Flächenelements
vorwärts
gerichtet erstrecken, und einen Schaft 19, der sich bezüglich des
Flächenelements
rückwärts gerichtet
erstreckt. Eine Vielzahl von Einkerbungen 21 und 23 sind
zu einem Zweck, der nachfolgend genauer beschrieben wird, an den Längskanten 25 bzw. 27 des
Schaftes 19 ausgebildet. Vorzugsweise weist das Flächenelement 15 einen
Winkel von ungefähr
90 Grad bezüglich
der Ebene des Schaftes 19 auf. Jedoch können selbstverständlich das
Flächenelement
und der zugehörige Schaft
auch mit anderen Winkeln zueinander orientiert sein oder sich in
die gleiche Richtung erstrecken, je nach den besonderen Anforderungen
und Bedürfnissen
des Endanwenders.
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Der
Schlaufen- oder Hilfseinsatz 16 beinhaltet vorzugsweise
einen Schaft 33, ein Querelement 27, welches mit
einem Ende des Schaftes 33 verbunden ist, und ein Ringelement 29,
welches sich vom anderen Ende des Schaftes 33 aus erstreckt.
Vorzugsweise beinhaltet das Ringelement eine Öffnung 31 durch die
eine Kette, Kordel oder ein Band (nicht gezeigt) zur Sicherung des
Essgerätes 10 an
das Handgelenk oder den Arm des Nutzers, an andere Essgeräte, an eine
Aufhängevorrichtung
usw., eingeführt
werden kann.
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Der
Griff 12 besitzt vorzugsweise ein Sanduhr-förmiges äußeres Profil
um das Greifen und die Handhabung des Essgerätes 10 zu ermöglichen. Des
Weiteren beinhaltet der Griff 12 vorzugsweise einen ersten
Griffbereich 18 und einen zweiten Griffbereich 20 die
derart angepasst sind, dass sie gemeinsam einen Hohlraum bilden,
der zur Aufnahme und Halterung des entsprechenden Geräteeinsatzes
und des Schlaufeneinsatzes 16 dient, wie es im Nachfolgenden
genauer beschrieben ist. Vorzugsweise sind die ersten und zweiten
Griffbereiche 18, 20 sowie die Einsätze 14, 16 zum
Austausch eines oder beider Einsätze
gegen andere Einsätze
und/oder zur Reinigung des Essgerätes 10 lösbar miteinander
verbunden.
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Wie
am besten in 3 und 4 dargestellt,
beinhaltet der erste Griffbereich 18 vorzugsweise eine
gestreckte, gekrümmte
Seitenwand 22 mit allgemein Sanduhr-förmigem äußeren Profil, eine Frontwand 24 und
eine Rückwand 26,
die zur Bildung eines Hohlraumes 28 mit den vor- bzw. rückwärtigen Enden
der Seitenwand 22 verbunden sind. Querrippen 30, 32, 34 und 36 sind
vorzugsweise über
den Hohlraum 28 verteilt und erstrecken sich, zur Verstärkung des
ersten Griffbereiches 18 gegenüber Querkräften sowie zu anderen Zwecken,
wie nachfolgend beschrieben, lateral über die Seitenwand 22.
Die Querrippen 30-36 erstrecken sich von der inneren Oberfläche 38 der
Seitenwand 22 und sind daher entsprechend der inneren Krümmung der
Seitenwand halbrund in ihrem Profil. Ein erstes Haltemechanismus-Element,
welches vorzugsweise räumlich
voneinander getrennte Längsrippen 40, 42 und 54 besitzt,
erstreckt sich von der Querrippe 36 in Richtung der Frontwand 24 in
der Ebene quer zur Ebene der oberen Oberfläche der Seitenwand 22.
Die Rippen 40 und 42 bilden eine Aufnahmevorrichtung
in Form von gegenüberliegenden
Verzahnungen oder Zähnen 44 bzw. 46,
die zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung in Form von korrespondierenden
Einkerbungen 21 und 23, welche vom Schaft 19 des
Geräteeinsatzes 14 zur
Verfügung
gestellt werden, ausgebildet sind. Eine zur Aufnahme-/Verbindungsvorrichtung
vorwärts
gerichtet angeordnete Querrippe 56 erstreckt sich zwischen
den Längsrippen 40 und 42. Die
sich rückwärtsseitig
zur aufgenommenen Verbindungsvorrichtung befindliche Längsrippe 54 beinhaltet
eine Stufe 58. Die Querrippe 56 und die Stufe 58 besitzen
vorzugsweise die gleiche Höhe,
um den Schaft 19 des Geräteeinsatzes 14 bei
dessen Installation in den Griff 12 abzustützen.
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Ein
erster Sicherungsring oder -aufnahme 60 erstreckt sich
vorwärts
gerichtet von der Frontwand 24 und beinhaltet eine halbrunde Öffnung 62 mit
einem Kanal 64, der derart bemessen ist den Schaft 19 des
Einsatzes 14 aufzunehmen. Vorzugsweise ist eine untere
Oberfläche 66 des
Kanals 64 planparallel mit einer oberen Oberfläche der
Querrippe 56 und der Stufe 58 zur Abstützung des
Schaftes 19, wenn dieser installiert ist. Eine erste halbzylindrische
Sicherungsnabe oder -vorsprung 68 erstreckt sich rückwärts gerichtet
von der Rückwand 26.
Es wird im Nachfolgenden erläutert,
dass die halbrunde Öffnung 62 der
ersten Sicherungsaufnahme für
eine Verriegelung mit der zum zweiten Griffbereich 20 gehörenden halbzylindrischen
Sicherungsnabe oder -vorsprung 112 angepasst ist. Eine
vergleichbare Verriegelungsanordnung besteht zwischen der Sicherungsnabe des
ersten Griffbereiches und der Öffnung
der zweiten Sicherungsaufnahme. Der Sicherungsring 60 und die
Sicherungsnabe 68 werden vorzugsweise während der Fertigung zur Formung
einer Einzelstruktur an die Front- bzw. Rückwände angeformt. Jedoch können diese
auch separat ausgebildet werden und durch wohl bekannte Verbindungsmittel,
wie beispielsweise adhäsive
Verklebung, Verschweißung, Pressverbindung,
mechanische Befestigung usw., angebracht werden. Des Weiteren können Sicherungsring
und -nabe jede gewünschte
Form besitzen, die miteinander kooperiert.
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Die äußere Oberfläche 70 (4)
des ersten Griffbereiches 18 beinhaltet vorzugsweise eine
Vielzahl von Konkavelementen, wie zum Beispiel sich längs erstreckende
Furchen 72 mit räumlicher
getrennter Verteilung rings um die Seitenwand 22. Die Furchen 72 verbessern
die Greiffähigkeit
insbesondere für
Nutzer mit eingeschränkter
Fingerfertigkeit durch Vergrößerung der
Oberfläche
der Seitenwand 22 und Zurverfügungstellung von Innen- und
Außenecken
für den
Kraftschluss mit der Hand des Nutzers. Die Seitenwand 22 beinhaltet
ebenfalls räumlich
getrennte Senken 74, die zwischen den Querrippen 32 und 34 angeordnet
sind. Es versteht sich, dass die Vielzahl der Konkavelemente nicht
auf sich längs
erstreckende Furchen 72 beschränkt ist, sondern ebenso sich
umlaufend erstreckende Furchen, Spiralfurchen, Aushöhlungen,
Spalte, Vertiefungen, Noppen oder jegliche andere Konkav- und/oder
Konvexelemente beinhalten kann, die die Fähigkeit der Nutzer zum Greifen
und zur Handhabung des Essgerätes 10 erhöhen.
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Der
zweite Griffbereich 20 beinhaltet vorzugsweise eine gestreckte,
gekrümmte
Seitenwand 76 mit allgemein Sanduhr-förmigem äußeren Profil. Eine Frontwand 78 und
eine Rückwand 80 sind
zur Bildung eines Hohlraumes 82 mit den vor- bzw. rückwärtigen Enden
der Seitenwand 76 verbunden. Querrippen 84, 86, 88, 90, 92 und 94 sind
vorzugsweise im Hohlraum 82 ausgebildet und erstrecken sich
lateral über
die Seitenwand 22 und quer zur Ebene der oberen Oberfläche der Seitenwand 76.
Diese Anordnung dient der Verstärkung
des zweiten Griffbereiches 20 gegenüber Querkräften und leistet weitere Funktionen,
die nachfolgend beschrieben werden. Die Querrippen 84-94 erstrecken
sich von der inneren Oberfläche 96 der
Seitenwand 76 her und besitzen ein halbrundes Profil, um
sich der Krümmung
der Seitenwand anzupassen sowie für andere Zwecke. Ein zweiter
Haltemechanismus beinhaltet eine entsprechende Aufnahmeanordnung
in Form einer Einkerbung 98 in jeder Rippe 90, 92 und 94 und einem
halbzylindrischen Vorsprung 100, welcher sich, zu einem
Zweck der nachfolgend genauer beschrieben wird, von jeder Rippe 88 und 92 in
den Zwischenraum 102 zwischen den Rippen 88, 90 und
den Zwischenraum 104 zwischen den Rippen 92, 94 erstreckt.
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Ein
zweiter Sicherungsring oder -aufnahme 106 erstreckt sich
nach außen
gerichtet von der Rückwand 80 und
beinhaltet eine halbrunde Öffnung 108 mit
einem Kanal 110, der derart bemessen ist den Schaft 33 des
Schlaufeneinsatzes 16 aufzunehmen. Vorzugsweise ist die
Höhe des
Kanals 110 ungefähr
gleich der Dicke des Schaftes 33. Eine zweite halbzylindrischer
Sicherungsnabe oder -vorsprung 112 erstreckt sich vorwärts gerichtet
von der Frontwand 78. Der Sicherungsring 106 und
die Sicherungsnabe 112 werden vorzugsweise während der Fertigung
an die Rück-
bzw. Frontwände
angeformt. Jedoch können
diese auch separat geformt werden und durch wohl bekannte Verbindungsmittel,
wie beispielsweise adhäsive
Verklebung, Verschweißung, Pressverbindung,
mechanische Befestigung usw., angebracht werden, um eine Einzelstruktur
zu bilden. Des Weiteren können
Sicherungsring und -nabe jede gewünschte Form besitzen.
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Wie
beim ersten Griffbereich 18, beinhaltet die äußere Oberflache 114 (3)
des zweiten Griffbereiches 20 zur Steigerung der Grifffähigkeit
eine Vielzahl von Konkavelementen, wie zum Beispiel sich längs erstreckende
Furchen 116 mit räumlicher getrennter
Verteilung rings um die Seitenwand 76. Die Seitenwand 76 beinhaltet
außerdem
räumlich
getrennte Vorsprünge
oder Vertiefungen 118 (3 und 4),
die zwischen den Querrippen 90 und 92 angeordnet
sind. Es versteht sich, dass die Vielzahl der Konkavelemente nicht
auf sich längs
erstreckende Furchen 116 beschränkt ist, sondern ebenso sich umlaufend
erstreckende Furchen, Spiralfurchen, Aushöhlungen, Spalte, Vertiefungen,
Noppen oder jegliche andere Konkav- und/oder Konvexelemente beinhalten
kann, die die Fähigkeit
der Nutzer zum Greifen und zur Handhabung des Essgerätes 10 erhöhen.
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Die
ersten und zweiten Griffbereiche 18, 20, inklusive
ihrer verschiedenartigen Komponenten, sind vorzugsweise aus einem
durch die FDA genehmigten spritzgießbaren Polymer konstruiert,
welches eine ausreichende Festigkeit besitzt, um bei der Zusammensetzung
und dem Gebrauch seine Form zu behalten. Der Geräteeinsatz 14 und der
Schlaufeneinsatz 16 können
aus dem gleichen Material gefertigt sein wie die Griffbereiche.
Es versteht sich, dass die Griffbereiche und/der die Einsätze aus
unterschiedlichen Materialien, wie beispielsweise Keramik, Metall
(z.B. Edelstahl), elastomere Materialien, andere Kunststoffe usw.,
gefertigt sein können.
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Unter
zusätzlicher
Bezugnahme auf die 5-7, wird
das Essgerät 10 zusammengesetzt
indem der Schaft 25 des Geräteeinsatzes 14 durch
die Öffnung 62 des
ersten Sicherungsringes 60 des ersten Griffbereiches 18 eingeführt wird,
bis die Einkerbungen 21 und 23 mit den Zähnen 44 bzw. 46 des
ersten Griffbereiches 18 zur Deckung gebracht sind. Wie
in 7 dargestellt, wird der Schaft 25 dann
in den Kanal 64 gepresst, bis die Einkerbungen 21, 23 in
die Zähne 44, 46 einrasten.
In der zusammengesetzten Position befindet sich die obere Oberfläche des
Schaftes 25 auf dem Niveau der oberen Fläche der
Längsrippen 40, 42 und 54 des
ersten Haltemechanismus. In gleicher Weise ragt die obere Oberfläche des
Schaftes 25 nicht über
den Kanal 64 hinaus. Durch die Vielzahl der zur Verfügung stehenden
Einkerbungen und Zähne
kann der Geräteeinsatz 14,
entsprechend den Anforderungen des Nutzers, in Längsrichtung mit unterschiedlichen
Längen zum
Griff 12 angepasst werden. Bezüglich des zweiten Griffbereiches 20 wird
der Schaft 33 des Schlaufeneinsatzes 16 derart
in den Kanal 110 positioniert, dass das Querelement 27 an
die innere Oberfläche der
Rückwand 80 angrenzt
und sich das Ringelement 29 rückwärtig von der Rückwand erstreckt.
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Wie
in den 5 und 6 dargestellt, werden für das Zusammensetzen
des Gerätes
die ersten und zweiten Griffbereiche 18 und 20 derart
zueinander platziert, dass sich ihre entsprechenden inneren Flächen zumindest
teilweise gegenüberstehen.
Dann werden die Griffbereiche relative zueinander verschoben, wie
es durch den Pfeil 120 (5) angedeutet
ist. Die Gleitbewegung wird solange durchgeführt, bis sich die halbzylindrische
Nabe 112 des zweiten Griffbereiches 20 innerhalb
der halbrunden Öffnung
des ersten Griffbereiches befindet. Gleichzeitig wird die halbzylindrische
Nabe 68 des ersten Griffbereiches 18 innerhalb
der Öffnung 108 des zweiten
Griffbereiches 20 platziert. Auf diese Weise wird die untere
Oberfläche
der Nabe 112 gegenüber der
oberen Oberfläche
des Schaftes 19 des entsprechenden Geräteeinsatzes positioniert, wobei
die obere halbrunde Oberfläche
der Nabe 112 in die entsprechende halbrunde Öffnung 62 der
Aufnahme 60 einrastet. Im zusammengesetzten Zustand (siehe 6)
rasten die räumlich
getrennten Vertiefungen 118 des zweiten Griffbereiches
in die räumlich
getrennten Senken 74 des ersten Griffbereiches ein. Auf
diese Weise werden die Griffbereiche funktionsmäßig derart miteinander verbunden,
dass der Geräteeinsatz 14 und
der Schlaufeneinsatz 16 zeitweilig innerhalb des Griffes 12 gesichert
werden.
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In 8 ist,
entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, ein erster
Griffbereich 122 und Geräteeinsatz 124 abgebildet.
Wie dargestellt, hat der Geräteeinsatz 124 die
Form eines Löffels
mit einem komplex gekrümmten
Flächenelement 126 und
einem sich rückwärtig von
dem Flächenelement
erstreckenden Schaft 128. Eine Vielzahl von Einkerbungen 130 und 132 sind
in den Längskanten 134 bzw. 136 des
Schaftes 128 zur Einrastung mit den Zähnen 44, 46 des
ersten Haltemechanismus ausgebildet. Wie beim Geräteeinsatz 14,
ist das Flächenelement 126 vorzugsweise
um einen Winkel von ungefähr
90 Grad gegenüber
dem Schaft 19 gedreht. Jedoch können selbstverständlich das
Flächenelement
und der Schaft auch mit anderen Winkeln zueinander orientiert sein
oder sich in die gleiche Richtung erstrecken, je nach den besonderen
Anforderungen des Endanwenders.
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Der
erste Griffbereich 122 entspricht in seiner Konstruktion
der des zuvor beschriebenen ersten Griffbereiches 18 mit
der Ausnahme, dass in der Sicherungsnabe oder -vorsprung 68 ein
Längskanal 129 zur
Aufnahme des Schaftes 33 des Schlaufeneinsatzes 16 ausgebildet
ist. Mittels dieser Anordnung kann sowohl der Schlaufeneinsatz 16 als
auch einer der Geräteeinsätze 14, 124 in
den ersten Griffbereich 18 installiert werden, bevor der
zweite Griffbereich 20 in der oben beschriebenen Weise
aufgesteckt wird. Obwohl ein Löffel-förmiger Einsatz 124 dargestellt
ist, versteht es sich, dass andere Einsätze, wie beispielsweise Messer,
Werkzeuge oder andere Objekte, mit einer gleichen Schaftkonfiguration für den Gebrauch
mit dem Griff ausgebildet werden können.
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Unter
Bezugnahme auf die 9-11, ist ein
erfindungsgemäßer Gerteeinsatz 130 mit
dem zweiten Griffbereich 20 verbindbar. Der Geräteeinsatz 130 beinhaltet
vorzugsweise ein Flächenelement 132 mit
Kerbungen 134 an dessen unterem Rand 136 und einen
Schaft 138, der sich vom dem Flächenelement 132 rückwärts gerichtet
erstreckt. Der Schaft 138 kann mit einem verjüngten Segment 140 ausgebildet
sein, welches so dimensioniert ist, dass es in dem Kanal 110 der Öffnung 108 des
zweiten Griffbereiches 20 aufgenommen werden kann. Ferner
kann ein Hakensegment 142 ausgebildet sein, welches in
dem Zwischenraum 102 zwischen den Querrippen 88, 90 oder
in dem Zwischenraum 104 zwischen den Querrippen 92, 94 aufgenommen werden
kann. Vorzugsweise ist jeder Vorsprung 100 derart dimensioniert,
dass das Hakensegment 142 fest aufgenommen und vorübergehend
in einem der Zwischenräume 102 oder 104 gesichert
wird. Auf diese Weise kann die Längsausdehnung
des Flächenelementes 132 bezüglich des
zweiten Griffbereiches 20 angepasst werden. Die ersten
und zweiten Griffbereiche 18, 20 können dann,
wie zuvor beschrieben, zusammengesetzt werden. Wenn gewünscht, kann, bevor
die Bereiche miteinander verbunden werden, ein weiterer Geräteeinsatz,
wie zum Beispiel Einsätze 14 oder 124 mit
einem Schaft 138, anstelle des Geräteeinsatzes 130 im
zweiten Griffbereich 20 installiert werden, so dass sich
die Geräteeinsätze von entgegen
gesetzten Enden des Griffes 12 her erstrecken.
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Obwohl
ein Messer-förmiger
Einsatz 130 dargestellt ist, versteht es sich, dass andere
Einsätze,
wie beispielsweise Gabeln, Löffel,
Werkzeuge oder andere Objekte, mit einer gleichen Schaftkonfiguration
für den
Gebrauch mit dem Griff 12 ausgebildet werden können.