DE102008003252A1 - Scheibenanordnung - Google Patents

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DE102008003252A1
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Wolfgang Chlebecek
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Scheibenanordnung (1), umfassend eine Scheibe, insbesondere eine Fahrzeugwindschutzscheibe (3), und ein Halteprofil (5) zuobei das Halteprofil (5) in einem ersten Verbindungsstreifen (18), der parallel zu einer Kante (8) der Scheibe (3) verläuft, mittels eines selbstklebenden Bandes mit einer Oberfläche (20) der Scheibe (3) verbunden ist und in einem zweiten Verbindungsstreifen (19), der ebenfalls parallel zu der vorgenannten Kante (8) der Scheibe (3) verläuft, mittels eines im fließfähigen Zustand aufgebrachten und eine größere Härte als das selbstklebende Band aufweisenden Klebstoffs mit einer Oberfläche (20) derung bekannter Art derart weiterzuentwickeln, dass die Verbindung zwischen der Scheibe (3) und dem Halteprofil (5) möglichst steif ist und sich die Scheibenanordnung dennoch schnell und ohne großen Aufwand herstellen lässt, ist vorgesehen, dass der zweite Verbindungsstreifen (19) näher an der Kante (8) der Scheibe (3) angeordnet ist als der erste Verbindungsstreifen (18).

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft eine Scheibenanordnung umfassend eine Scheibe, insbesondere eine Fahrzeug-Windschutzscheibe, und ein Halteprofil zum Anschluss eines Anbauteils an die Scheibe, wobei das Halteprofil in einem ersten Verbindungsstreifen, der parallel zu einer Kante der Scheibe verläuft, mittels eines selbstklebenden Bandes mit einer Oberfläche der Scheibe verbunden ist, und in einem zweiten Verbindungsstreifen, der ebenfalls parallel zu der vorgenannten Kante der Scheibe verläuft, mittels eines im viskosen Zustand aufgebrachten und eine größere Härte als das selbstklebende Band aufweisenden Klebstoffs mit einer Oberfläche der Scheibe verbunden ist.
  • Wie es beispielsweise aus der DE 199 61 706 B4 hervorgeht, ist es aus dem Stand der Technik bekannt, eine Windschutzscheibe aus Verbundglas im Bereich ihrer entlang einer Fahrzeugkarosserie verlaufenden und der Motorhaube zugewandten Kante mittels eines Klebestranges mit einem Halteprofil zu verkleben. Üblicherweise wird als Klebestrang ein doppelseitiges Klebeband verwendet, das aus einer schaumartigen Mittelschicht gebildet wird, die wiederum auf beiden Seiten mit einer Klebeschicht versehen ist. Nachteilig hierbei ist es, dass sich der Klebestrang nach Art eines Schwamms mit ausgeprägten elastischen Eigenschaften verhält, so dass die Verbindung keine hohe Steifigkeit aufweist um ein Anbauteil ohne Abstützung des Halteprofils auf der Karosserie einclipsen zu können.
  • Des Weiteren wird das mit der Windschutzscheibe versehene Halteprofil nach dem Einbau in ein Fahrzeug mittels an frei überstehenden Bereichen befindlichen Clip-Verbindungen mit einem anderen Fahrzeugteil, zum Beispiel einer Wasserkastenabdeckung, verbunden, wobei es für eine ordnungsgemäße Montage wichtig ist, dass das Halteprofil dem aufgebrachten Druck einen ausreichenden Widerstand entgegenbringt. Die Verbindung des Halteprofils mit der Windschutzscheibe ist jedoch bei Verwendung eines doppelseitigen Klebebandes zu weich, so dass nicht ohne Weiteres von einem Monteur festgestellt werden kann, ob die Bauteile ordnungsgemäß zusammengefügt sind.
  • Einerseits weist der frei überstehende Bereich des Halteprofils, an dem letztgenanntes mit einem anderen Fahrzeugteil verbunden wird, eine gewisse Elastizität auf und andererseits die Klebeschicht als solche. Beim Einbau der Scheibe in das Fahrzeug ist es also für einen Monteur nicht zu unterscheiden, ob er den überstehenden Bereich des Halteprofils verformt beziehungsweise insgesamt verlagert, oder ob die Clip-Verbindung ordnungsgemäß einrastet, was erst nach Überwindung einer gewissen Schließkraft erfolgt.
  • Aus dem Stand der Technik ist ferner allgemein bekannt, zur Verbindung von Halteprofil und Scheibe anstelle des vorbeschriebenen Klebebandes einen chemisch härtenden Klebstoff, wie Polyurethan-Klebstoff, zu verwenden, der eine deutlich höhere Härte aufweist, als ein Klebeband. Die geringere Flexibilität der Verbindung erlaubt nur kleine Dehnungen bei gleicher aufgebrachter Kraft, so dass ein ordnungsgemäßes Einrasten der Clip-Verbindungen an Halteprofil und Fahrzeugteil besser festgestellt werden kann. Nachteil dieser Verbindung ist jedoch, dass der Klebstoff eine gewisse Abbindezeit benötigt, bevor er erhärtet ist und eine stabile Verbindung erzeugt. Demzufolge müssen Haltelement und Scheibe für die Dauer des Abbindens mittels geeigneter Mittel in ihrer Position fixiert werden, was einen nicht unbeträchtlichen Mehraufwand bedeutet.
  • In der EP 1 280 675 B1 wird eine Abdichtungsanordnung für Fahrzeugscheiben beschrieben, bei der die Scheibe zum Einen durch ein doppelseitiges Klebeband und zum Anderen durch eine sogenannte „Kleberaupe" aus einem härtenden Weichmaterial mit einem Halteelement verbunden wird. Hierdurch sollte die Festigkeit der Verbindung gegenüber der in der DE 199 61 706 B4 offenbarten Verbindung bereits deutlich erhöht sein. Dennoch bedingt das doppelseitige Klebeband, welches zwischen der Windschutzscheibe und dem Halteelement angeordnet ist weiterhin eine gewisse Weichheit der Verbindung, die ebenfalls die vorgenannten Nachteile mit sich bringt.
  • Aufgabe
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Scheibenanordnung der eingangs beschriebenen Art so weiterzuentwickeln, dass die Verbindung zwischen der Scheibe und dem Halteprofil möglichst steif ist und sich dennoch schnell und ohne großen Aufwand herstellen lässt.
  • Lösung
  • Ausgehend von den bekannten Scheibenanordnungen wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der zweite Verbindungsstreifen näher an der Kante der Scheibe angeordnet ist als der erste Verbindungsstreifen.
  • Sofern die Scheibe im Bereich des daran befestigten Halteprofils nicht scharfkantig ausgebildet ist, ist gemäß der vorliegenden Anmeldung die Kante der Scheibe definiert als die Schnittgerade der Ebene der äußeren Scheibenoberfläche mit der durch die äußerste der typischerweise abgerundeten Stirnfläche der Scheibe gebildeten Ebene (Schnittgerade zweier Tangentialebenen).
  • Wie bereits zuvor beschrieben, werden Scheiben, insbesondere Fahrzeug-Windschutzscheiben, entlang einer Kante mit einem Halteprofil versehen, das zum Anschluss eines Anbauteils an die Scheibe dient, wobei ein über die Scheibe überstehender und eine gewisse Elastizität aufweisender Bereich des Halteprofils mit Elementen für eine Clip-Verbindung versehen ist.
  • Die Verbindung von Halteprofil und Scheibe wird durch zwei parallel zu der Kante verlaufende Verbindungsstreifen erreicht, was sowohl für die Montage dieser Verbindung als auch für den zusammengefügten Zustand der Scheibe mit dem Halteprofil Vorteile mit sich bringt.
  • Die Montage der Verbindung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird der Klebstoff für den zweiten Verbindungsstreifen 19 entweder auf die Glasoberfläche 20 in der Nähe des Schnittpunkts 21 aufgetragen. Alternativ kann der Klebstoff in Form z. B. einer Dreiecksraupe auch auf den Halteschenkel 6 des Halteprofils 5 aufgetragen werden. Beim Fügeprozeß von Scheibenanordnung 1 und dem Halteprofil 5 wird der Klebstoff in die dargestellte Form des zweiten Verbindugsstreifens 19 verpresst. Der erste Verbindungsstreifen 18, bestehend aus dem selbstklebenden Band, haftet sofort beim Andrücken an die Oberfläche 20. Zwar handelt es sich bei dieser Verbindung um eine relativ weiche Verbindung, da selbstklebende Bänder üblicherweise eine bestimmte Elastizität aufweisen, jedoch dient die so geschaffene Verbindung vor allem einer Lagefixierung der beiden Elemente Halteprofil und Scheibe.
  • Die bereits durch das selbstklebende Band erreichte Verbindung wird im Zuge der Montage in einem nächsten Schritt durch einen zweiten Verbindungsstreifen ergänzt, der nah an der Kante der Scheibe in einem viskosen Zustand aufgebracht wird und der in seinem ausgehärteten Zustand eine größere Härte aufweist als das selbstklebende Band. Aufgrund der mit dem zuvor aufgebrachten selbstklebenden Band geschaffenen Verbindung ist eine weitere Lagefixierung der Elemente für die Dauer des Aushärtens des zweiten Verbindungsstreifens nicht erforderlich, was den Montagevorgang der Scheibenanordnung erleichtert.
  • Die Steifigkeit des überstehenden Bereichs des Halteprofils setzt sich aus der Elastizität des überstehenden Bereichs als solcher und der Verbindung zwischen Scheibe und Halteprofil zusammen. Ferner spielt die Lage der steiferen der beiden Verbindungen eine Rolle für die Montage der Wasserkastenabdeckung an die Scheibe eines Fahrzeugs, da die Verformung, die durch die aufzubringende Kraft zur Einrastung der Clip-Verbindung verursacht wird, von dem Hebelarm der aufzubringenden Kraft abhängt. Gegenüber der EP 1 280 675 B1 ist die Anordnung von dem steiferen Verbindungsstreifen und dem weicheren Verbindungsstreifen vertauscht, so dass die kantennahe steifere Verbindung den freien Hebelarm der auf das Halteprofil wirkenden Kraft verkürzt.
  • Bezüglich des zusammengefügten Zustands der Scheibe mit dem Halteprofil ist die Anordnung des zweiten Verbindungsstreifens, der eine größere Härte als das selbstklebende Band aufweist, in der Nähe der Scheibenkante deshalb von Vorteil, weil die Verbindung von Halteprofil und Scheibe an dieser Stelle eine hohe Steifigkeit aufweist und somit höher ist, als bei herkömmlichen Scheibenanordnungen. Wird die Scheibenanordnung nunmehr mittels der Clip-Verbindung mit einem Anbauteil verbunden, so stellt sich bei Aufbringung einer Kraft ein höherer Widerstand der mit dem Halteprofil versehenen Scheibe ein, so dass die für ein Einrasten der Clip- Verbindung erforderlichen definierten Kräfte leichter aufgebracht werden können und sich nach Einrasten der Clip-Verbindung ein gewisser merklicher Widerstand des Halteprofils (gebildet durch die insgesamt höhere Steifigkeit von Scheibe und Halteprofil, also Scheibenanordnung) einstellt.
  • Aufgrund der Position des zweiten und steifen Verbindungsstreifens nahe, beziehungsweise bis an die Kante der Scheibe heran oder über diese hinaus, wird der Hebelarm für die aufzubringende Kraft klein, was wiederum den Vorteil hat, dass das Halteprofil weniger verformt wird. Die Scheibenanordnung weist an ihrem das Halteprofil aufweisenden Rand eine insgesamt höhere Steifigkeit auf, als herkömmliche vergleichbare Scheibenanordnungen.
  • Besonders von Vorteil ist, wenn das selbstklebende Band eine schaumartige Mittelschicht und zwei auf gegenüberliegenden Ansichtsflächen des Bandes angeordnete Klebeschichten aufweist, da es sich hierbei um ein handelsübliches Produkt handelt, das sich durch eine gute und leichte Verarbeitbarkeit auszeichnet. Ferner ist es vorteilhaft, wenn der im viskosen Zustand aufgetragene Klebstoff ein Klebstoff auf Basis von Polyurethan (PU) ist. Polyurethan-Klebstoff ist im ausgehärteten Zustand vergleichsweise steif beziehungsweise hart. Vorzugsweise sollte die Härte des Klebstoffs im ausgehärteten Zustand mindestens 50–90 Shore-A Härten betragen.
  • Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Halteprofil 5 im Bereich des Verbindungsstreifens mit mindestens einem einstückig mit dem übrigen Halteprofil verbundenen Abstandshalter versehen ist, der mit der Oberfläche der Scheibe in Kontakt steht und die Dicke der Schicht des im viskosen Zustand aufgetragenen Klebstoffs definiert. Vorteilhaft ist ein zweiter Abstandhalter 23 der einem Verkippen während des Fügeprozesses entgegenwirkt und damit ein „Pumpen" des noch verformbaren, viskosen Klebstoffs vermeidet. Dies garantiert eine gleichmäßige Ausbildung des zweiten Verbundbereichs, der für die Qualität der Scheibenanordnung eine große Rolle spielt.
  • Dabei ist es ferner von Vorteil, wenn zwei in Längsrichtung der Verbindungsstreifen verlaufende leisten- oder wulstförmige Abstandshalter vorhanden sind, von denen der zweite innerhalb des zweiten Verbindungsstreifens angeordnet ist und der erste einen Randabschluss des ersten Verbindungsstreifens und des Halteprofils bildet. Hierdurch wird eine Anlage des Halteprofils an der Scheibe erzielt, die über die gesamte Breite der Verbindungsstreifen gleichmäßig ist.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass beide Verbindungsstreifen in ihre Längsrichtung betrachtet aneinander angrenzen. Vorzugsweise wird dies dadurch erreicht, dass der im viskosen Zustand aufgetragene Klebstoff an das selbstklebende Band herangelaufen ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Scheibenanordnung weist das Halteprofil im Bereich des zweiten Verbindungsstreifens in dessen Längsrichtung hintereinander verteilt und äquidistant zueinander angeordnete Durchbrüche auf, die einen leisten- oder wulstförmigen Abstandhalter unterbrechen. Vorzugsweise sind die Durchbrüche als Rund- oder Langlöcher ausgebildet. Der Durchmesser der Rundlöcher liegt vorzugsweise im Bereich von 1–4 mm oder im Bereich von 1,5 bis 3 mm. Die lange Seite der Langlöcher liegt vorzugsweise im Größenbereich zwischen 1,5 bis 6 mm. Vorteil dieser Durchbrüche ist. Ein weiterer Vorteil ist der, dass durch die Durchbrüche ein ungehinderter Zugang der Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft zum Klebstoff gewährleistet ist und dass damit feuchtehärtende Klebstoffe verwendet werden können, wie z. B. zur Scheibenverklebung in die Fahrzeugkarosserie übliche PU-Klebstoffe. Somit können Probleme durch zu langsames Aushärten vermieden werden. Der hier übliche Kleber härtet ca. 3 mm/Tag, deshalb sind die Löcher nur bei feuchtehärtendem Klebstoff wichtig. Beim Einsatz von 2-Komponenten-Kleber werden keine Löcher benötigt.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn das Halteprofil eine aus einem steiferen Material bestehende Seele und eine aus einem im Vergleich dazu aus einem flexibleren Material bestehende Ummantelung aus Kunststoffmaterial aufweist, die im Wege des Extrudierens oder Spritzgießens um die Seele herum aufgebracht wird. Die Seele bewirkt eine erhöhte Steifigkeit des Halteprofils, womit sowohl die Montage der Scheibe als auch der eingebaute Zustand derselben in einem Fahrzeug erheblich verbessert wird.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die Seele aus metallischem Material besteht, wobei beispielhaft Aluminium, Edelstahl oder Titan bzw. Federstahl oder Baustahl genannt seien.
  • Weiter vorteilhaft ist es, wenn das Halteprofil mit einem im Querschnitt hinterschnittenen Klemmkanal versehen ist, die parallel zu der Kante der Scheibe verläuft. Diese dient als Element einer Clip-Verbindung mit einem Bauteil des Fahrzeugs, das dann mit einem als Vorsprung ausgebildeten Gegenstück der Clip-Verbindung versehen ist.
  • Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn ein der Kante der Scheibe zugewandter, die Nut begrenzender Schenkel des Halteprofils mit einem Endabschnitt aus einem im Vergleich mit der übrigen Ummantelung flexibleren, gummielastischen Material versehen ist. Dabei ist der Endabschnitt im Wege der Co-Extrusion an das Halteprofil einstückig angeformt und der Endabschnitt berührt eine von der Kante der Scheibe ausgehende Stirnfläche der Scheibe. Demgegenüber verbleibt zwischen dem Schenkel mit dem Endabschnitt, abgesehen von dem Endabschnitt selbst, und der Stirnfläche der Scheibe ein Freiraum. Der Endabschnitt kann als Abdichtung zwischen Scheibe und einem daran angrenzenden Bauteil dienen und passt sich wegen seiner großen Elastizität gut der Geometrie der gegeneinander abzudichtenden Bauteile an.
  • Ausführungsbeispiel
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert.
  • Die 1 zeigt einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Scheibenanordnung 1 in einem Übergangsbereich 2 von einer Fahrzeug-Windschutzscheibe 3 zu einer Wasserkastenabdeckung 4, wobei sowohl die Fahrzeug-Windschutzscheibe 3, die aus einem Verbundglas besteht, als auch die Wasserkastenabdeckung 4 nur teilweise dargestellt sind.
  • Die Verbindung von der Windschutzscheibe 3 und der Wasserkastenabdeckung 4 wird über ein entlang der Länge des Übergangsbereichs 2 verlaufendes Halteprofil 5 erreicht, das in seinem in der 1 dargestellten Querschnitt einerseits über einen Halteschenkel 6 und andererseits über ein annähernd U- oder V-förmig ausgebildetes nutbildendes Rastprofil 7 verfügt, der wiederum einen über eine Kante 8 der Windschutzscheibe 3 überstehenden Bereich 9 bildet. Die annähernde U- bzw. V-Form des nutbildenden Rastprofils 7 wird durch eine hinterschnittener Klemmkanal 10 gebildet, in die ein an der Wasserkastenabdeckung 4 befindlicher Rasthaken 11 nach Art einer Clip-Verbindung eingreift.
  • Das Halteprofil 5 ist mit einer Seele 12 aus Aluminium ausgestattet, wodurch die Steifigkeit des ansonsten aus Kunststoffmaterial bestehenden Halteprofils 5 deutlich erhöht wird.
  • Ein der Kante 8 der Windschutzscheibe 3 zugewandter mehrfach hinterschnittener Schenkel 13 des Klemmkanals 10 des Halteprofils 5 ist mit einem Endabschnitt 14 versehen, der gegenüber dem übrigen Kunststoffmaterial des Halteprofils 5 aus flexiblerem gummielastischen Material besteht. Dieser Endabschnitt 14 ist durch Co- Extrusion einstückig an das Halteprofil 5 angeformt und liegt sowohl an einer Stirnfläche 15 der Wasserkastenabdeckung 4 als an der Windschutzscheibe 3 an. Hierdurch wird eine dichter Übergang von Windschutzscheibe 3 zu Wasserkastenabdeckung 4 bewirkt. Abgesehen von dem Endabschnitt 14 ist der mehrfach hinterschnittene Schenkel 13 des Klemmkanals 10 so ausgebildet, dass er die Windschutzscheibe 3 nicht berührt und somit ein Freiraum zwischen dem eigentlichen Schenkel 13 und der Windschutzscheibe 3 verbleibt.
  • Dieser mehrfach hinterschnittene Schenkel 13 des Klemmkanals 10 weist des Weiteren einen stufenartigen Versprung 16 auf, auf dem eine ebenfalls aus einem gegenüber dem Kunststoffmaterial des Halteprofils 5 flexibleren gummielastischen Material ausgebildete Dichtlippe 17 angeordnet ist. Diese Dichtlippe 17 bewirkt zudem, dass sie die Wasserkastenabdeckung 4 nach oben drückt, weil sie auch Federwirkung hat und somit haben die Einrastkomponenten B, d. h. die Komponenten des Klemmkanals (7, 9, 13), und der Rasthaken 11 kein Spiel mehr. Diese liegt derart an der Wasserkastenabdeckung 4 an, dass sie eine zusätzliche Abdichtung zwischen Wasserkastenabdeckung 4 und Windschutzscheibe 3 bewirkt.
  • Sowohl der Endabschnitt 14 als auch die Dichtlippe 17 des Schenkels 13 erstrecken sich analog zu dem Halteprofil 5 an sich über die gesamte Länge der Kante 8 der Windschutzscheibe 3.
  • Das Halteprofil 5 ist mittels zwei jeweils parallel zu der Kante 8 der Windschutzscheibe 3 verlaufenden und sich demnach entlang der Länge des Übergangsbereichs 2 erstreckenden Verbindungsstreifen 18, 19 mit der Oberfläche 20 der Windschutzscheibe 3 verbunden. Ein erster Verbindungsstreifen 18 wird durch ein selbstklebendes Band gebildet, das auf der der Kante 8 der Windschutzscheibe 3 abgewandten Seite des Halteschenkels 6 angeordnet ist und sich somit in einem Abstand A zu der Kante 8 befindet. Das selbstklebende Band 18 kann vorzugsweise aus einem schaumartigen Material bestehen, das auf seinen beiden Oberflächen mit einer Klebeschicht versehen ist. Es kann als eine Art Lage Fixierung von Halteprofil 5 und Windschutzscheibe 3 aufgefasst werden, die während der Aushärtung des Klebstoffes erforderlich ist.
  • Der zweite Verbindungsstreifen 19 wird z. B. durch einen Polyurethan-Klebstoff (PU-Klebstoff) gebildet und befindet sich in einem der Kante 8 der Windschutzscheibe 3 zugewandten Bereich des Halteschenkels 6. Denkbare andere Klebstoffe sind Silikone, Acrylate, Hotmelts oder 2-Komponentenkleber. In der 1 grenzt der zweite Verbindungsstreifen 19 einerseits an den durch das Band gebildeten ersten Verbindungsstreifen 18 und reicht andererseits bis zur Kante 8 der Windschutzscheibe 3, die aufgrund der vorliegenden Abrundung durch den Schnittpunkt 21 der Ebenen der äußeren Scheibenoberfläche 20 und der durch die äußerste Stirnfläche der Windschutzscheibe 3 definiert ist. Es ist ebenfalls möglich, den zweiten Verbindungsstreifen 19 über die Kante 8 der Windschutzscheibe 3 hinaus vorzusehen, so dass der PU-Klebstoff ebenfalls an einem Teilbereich der Stirnfläche der Windschutzscheibe 3 anliegt.
  • Der PU-Klebstoff wird vorzugsweise bereits vor der Verbindung des Halteprofils 5 mit der Windschutzscheibe 3 aufgebracht; dabei ist es unerheblich, ob es auf die Windschutzscheibe 3 oder auf das Halteprofil 5 aufgebracht wird. Alternativ kann der PU-Klebstoff durch die Durchbrüche eingepresst werden, dieser weicht zu beiden Seiten hin aus und gelangt auf der einen Seite bis zu dem ersten Verbindungsstreifen 18 und auf der anderen Seite bis oder über die Kante 8 der Windschutzscheibe 3 hinaus.
  • Der Halteschenkel 6 des Halteprofils 5 ist auf seiner der Windschutzscheibe 3 zugewandten Oberfläche mit zwei Abstandhaltern 23, 24 versehen, wobei ein erster Abstandhalter 23 an dem der Kante 8 der Windschutzscheibe 3 abgewandten Ende des Halteschenkels 6 angeordnet ist und ein zweiter Abstandhalter 24 im Bereich des zweiten Verbindungsstreifens 19. Die Abstandhalter 23, 24 sind einstückig an dem übrigen Halteprofil 5 angeformt, verlaufen in Längsrichtung des Halteprofils 5 und sind leistenförmig ausgebildet.
  • Sie liegen an der Oberfläche 20 der Windschutzscheibe 3 an und definieren eine bestimmte Dicke des im Bereich des zweiten Verbindungsstreifens 19 befindlichen Klebstoffs. Der erste Abstandshalter 23 verhindert zudem ein Verkippen des Halteschenkels 6 während des Anpressvorgangs. Das Verkippen muss deswegen verhindert werden, damit beim Fügeprozeß keine Volumenänderung des zweiten Verbindungsstreifens 19 erfolgt.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung der beiden Verbindungsstreifen 18, 19 wird die Steifigkeit des Halteprofils 5, die sich zum Einen aus der Steifigkeit des überstehenden Bereichs 9 und zum Anderen aus der Steifigkeit der Verbindung zwischen Halteprofil 5 und Windschutzscheibe 3 zusammensetzt, gegenüber herkömmlichen Scheibenanordnungen deutlich erhöht.
  • Die erfindungsgemäße Scheibenanordnung 1 weist unmittelbar neben dem überstehenden Bereich 9 des Halteprofils 5 eine Verbindung in Form des zweiten Verbindungsstreifens 19 auf, der sich aufgrund des Materials durch eine große Härte, also Steifigkeit, auszeichnet. Der Hebelarm 25 der auf die Clip-Verbindung aufzubringenden Kraft ist deutlich verkürzt, so dass diese eine deutlich geringere Verformung des Halteprofils 5 verursacht. Die höhere Steifigkeit des Halteprofils 5 bringt der darauf aufgebrachten Kraft, einen ausreichenden Widerstand entgegen und die Clip-Verbindung rastet ordnungsgemäß ein.
  • 1
    Scheibenanordnung
    2
    Übergangsbereich
    3
    Fahrzeugwindschutzscheibe
    4
    Wasserkastenabdeckung
    5
    Halteprofil (6 und 7)
    6
    Halteschenkel
    7
    nutbildendes Rastprofil
    8
    Kante
    9
    überstehender Bereich
    10
    hinterschnittener Klemmkanal
    10a
    Widerhaken am Schenkel des nutbildenden Rastprofils
    10b
    Widerhaken am Rasthaken
    11
    Rasthaken
    12
    Seele
    13
    mehrfach hinterschnittener Schenkel
    14
    Endabschnitt
    15
    Stirnfläche
    16
    Versprung
    17
    Dichtlippe
    18
    erster Verbindungsstreifen
    19
    zweiter Verbindungsstreifen
    20
    Oberfläche
    21
    Schnittpunkt
    22
    Mittellinie
    23
    erster Abstandhalter
    24
    zweiter Abstandhalter
    25
    Hebelarm
    A
    Abstand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19961706 B4 [0002, 0006]
    • - EP 1280675 B1 [0006, 0014]

Claims (9)

  1. Scheibenanordnung umfassend eine Scheibe, insbesondere eine Fahrzeugwindschutzscheibe (3), und ein Halteprofil (5) zum Anschluss eines Anbauteils an die Scheibe (3), wobei das Halteprofil (5) in einem ersten Verbindungsstreifen (18), der parallel zu einer Kante (8) der Scheibe (3) verläuft, mittels eines selbstklebenden Bandes mit einer Oberfläche (20) der Scheibe (3) verbunden ist, und in einem zweiten Verbindungsstreifen (19), der ebenfalls parallel zu der vorgenannten Kante (8) der Scheibe (3) verläuft, mittels eines im fließfähigen Zustand aufgebrachten und eine größere Härte als das selbstklebende Band aufweisenden Klebstoffs mit einer Oberfläche (20) der Scheibe (3) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verbindungsstreifen (19) näher an der Kante (8) der Scheibe (3) angeordnet ist als der erste Verbindungsstreifen (18).
  2. Scheibenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das selbstklebende Band eine schaumartige Mittelschicht und zwei auf gegenüberliegenden Ansichtsflächen des Bandes angeordnete Klebeschichten aufweist und dass der im fließfähigen Zustand aufgetragene Klebstoff ein Klebstoff auf Basis von Polyurethan (PU), Silikon, Acrylate, Hotmelt oder 2-Komponentenkleber ist.
  3. Scheibenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteprofil (5) im Bereich der Verbindungsstreifen (18, 19) mit mindestens einem einstückig mit dem übrigen Halteprofil (5) verbundenen Abstandshalter (24) versehen ist, der mit der Oberfläche (20) der Scheibe (3) in Kontakt steht und die Dicke der Schicht des im fließfähigen Zustand aufgetragenen Klebstoffs definiert.
  4. Scheibenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei in Längsrichtung der Verbindungsstreifen (18, 19) verlaufende leisten- oder wulstförmige Abstandshalter (23, 24) vorhanden sind, von denen der zweite (24) innerhalb des zweiten Verbindungsstreifens (19) angeordnet ist und der erste (23) einen Randabschluss des ersten Verbindungsstreifens (18) und des Halteprofils (5) bildet.
  5. Scheibenanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteprofil (5) im Bereich des zweiten Verbindungsstreifens (19) in dessen Längsrichtung hintereinander verteilt und äquidistant zueinander angeordnete Durchbrüche, vorzugsweise Langlöcher, aufweist, die einen leisten- oder wulstförmigen Abstandhalter (24) unterbrechen.
  6. Scheibenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteprofil (5) eine aus einem steiferen Material bestehende Seele (12) und eine aus einem im Vergleich dazu aus einem flexibleren Material bestehende Ummantelung aus Kunststoffmaterial aufweist, die im Wege des Extrudierens oder Spritzgießens um die Seele (12) herum aufgebracht wird.
  7. Scheibenanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seele (12) aus metallischem Material, insbesondere aus Aluminium oder aus Edelstahl oder aus Titan oder Federstahl oder Baustahl besteht.
  8. Scheibenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteprofil (5) mit einem im Querschnitt hinterschnittenen Klemmkanal (10) versehen ist, die parallel zu der Kante (8) der Scheibe (3) verläuft.
  9. Scheibenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Kante (8) der Scheibe (3) zugewandter, den Klemmkanal (10) begrenzenden Schenkel (13) des Halteprofils (5) mit einem Endabschnitt (14) aus einem im Vergleich mit der übrigen Ummantelung flexibleren, gummielastischen Material versehen ist, wobei der Endabschnitt (14) im Wege der Co-Extrusion an das Halteprofil (5) einstückig angeformt ist und der Endabschnitt (14) eine von der Kante (8) der Scheibe (3) ausgehende Stirnfläche der Scheibe (3) berührt, wohingegen zwischen dem Schenkel (13) mit dem Endabschnitt (14), abgesehen von dem Endabschnitt (14) selbst, und der Stirnfläche der Scheibe (3) ein Freiraum verbleibt.
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