DE102008019304A1 - Kathetereinrichtung für perkutane Eingriffe - Google Patents

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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine Kathetereinrichtung (1) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, wobei ein Anschlag (5) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, wobei der Anschlag (5) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (6) als Anschlagmittel aufweist, wobei die Federschenkel (6) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, wobei die Federschenkel (6) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und wobei jeder Federschenkel (6) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (7) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Anschlagfläche (7) nach außen gewölbt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kathetereinrichtung für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel, einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende der Kathetereinrichtung, wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters ausgefluchtet ist, wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters übersteht, wobei ein Anschlag zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, wobei der Anschlag eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters angeordneten Federschenkeln als Anschlagmittel aufweist, wobei die Federschenkel beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, wobei die Federschenkel im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter überstehen und wobei jeder Federschenkel an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist.
  • Die Fortschritte in der Molekularbiologie und Gentechnologie der letzten Jahre haben zur Entwicklung verschiedenartiger therapeutischer Substanzen geführt, die zum Beispiel die Angioneogenese im ischämisch geschädigten Myokard oder die Ansiedlung von omnipotenten Stammzellen und Differenzierung zu Myozyten in Myokardnarben anstreben. Klinische Untersuchungen bei Patienten zeigten, daß therapeutische Gewebekonzentrationen derartiger Substanzen nur nach direkter Injektion in das Gewebe erzielt werden konnten. Dabei läßt sich eine Injektion derartiger Substanzen ohne weiteres bei einer Operation am offenen Herzen durchführen. Derartige Operationen sind jedoch stets mit einem nicht unerheblichen Aufwand und einem entsprechenden Risiko verbunden. Einfacher erscheint in diesem Zusammenhang die perkutane Injektion mittels einer Kathetereinrichtung. Problematisch ist hierbei jedoch, daß bei einer perkutanen Injektion am Katheter eine entsprechende Nadel vor gesehen werden muß und beim Einbringen des Katheters in den Körper beispielsweise an einer Leiste oder einer Armbeuge bis in das Herz das Vorführen durch die Arterien nicht zu einer Verletzung der Gefäße führen darf. Ein weiteres Problem bei der perkutanen Injektion ergibt sich dadurch, daß es unbeabsichtigt passieren kann, daß das Herzgewebe bei der Injektion mit durchstochen wird. Das ungewollte Durchstechen des Herzgewebes birgt die Gefahr des Vollaufens des Herzbeutels mit Blut und folgender Kompression des Herzens mit möglicher Todesfolge in sich.
  • Ähnliche Probleme ergeben sich beispielsweise bei perkutanen Gewebeentnahmen, bei denen eine Biopsiezange mittels eines Katheters an die Entnahmestelle gebracht wird.
  • Aus der WO 2007/131516 A1 ist eine Kathetereinrichtung der eingangs genannten Art bekannt, wobei der Anschlag durch bananenschalenförmige Federschenkel gebildet wird und wobei die Innenkontur des Federschenkels an die Außenkontur einer Injektionsnadel als Werkzeug angepaßt ist. Dadurch lassen sich die Federschenkel im Zuführzustand sehr nah an die Injektionsnadel anlegen, so daß sich ein sehr platzsparender Aufbau der bekannten Kathetereinrichtung ergibt, was das Einführen der bekannten Kathetereinrichtung in kleine Arterien in erheblichem Maße vereinfacht. Beim Ausfahren der Injektionsnadel federn die Federschenkel aus, wobei der so gebildete schirmförmige Anschlag in radialer Richtung eine Erstreckung aufweist, die um ein Mehrfaches größer ist als der Außendurchmesser des Außenkatheters. Dadurch wird im Eingriffszustand eine vergleichsweise große Anschlagfläche durch die entfalteten Federschenkel bereitgestellt, die das ungewollte Beschädigen oder Durchstoßen des Körpergewebes beim Eingriff ausschließen sollen.
  • Aus der WO 99/49773 A2 ist eine Kathetereinrichtung mit einem Außenkatheter und einem eine Injektionsnadel führenden Innenkatheter bekannt. An dem Innenkatheter sind mehrere Federschenkel befestigt, die nach dem Ausfahren aus dem Außenkatheter einen Anschlag zur Eingriffstiefenbegrenzung beim Einstechen der Injektionsnadel in ein Gewebe bilden. Die Federdrähte bestehen aus Nitinoldraht und sind schlaufenförmig ausgebildet. Die Federdrähte sind im Zuführzustand in Richtung auf die Außenseite des vorderen Endes des Innenkatheters hin umgeklappt und liegen gegen den Außenkathe ter von Innen an. Das Umklappen der Federdrähte ermöglicht im Zuführzustand das Durchschieben der Drähte zusammen mit dem Innenkatheter durch den Außenkatheter, wobei die Federdrähte zurückklappen und radial expandieren, sobald sie über den äußeren Rand des Außenkatheters in Richtung auf das Gewebe vorgeschoben worden sind. Von Nachteil bei der bekannten Kathetereinrichtung ist, daß es beim Vorschieben der Injektionsnadel trotz der zur Eingriffstiefenbegrenzung vorgesehenen Federdrähte zu einem Durchstechen bzw. einer Beschädigung des Gewebes kommen kann. Der von den Federschenkeln bewirkte Widerstand beim Inkontakttreten mit einem Gewebe bleibt oft unbemerkt von einem Arzt. Darüber hinaus ist von Nachteil, daß bei dieser bekannten Kathetereinrichtung das Zuführen der Kathetereinrichtung in den Körper über kleine Arterien erschwert ist.
  • Aus der US 4,222,380 A ist eine Kathetereinrichtung bekannt, wobei zwei Drahtelemente im Eingriffszustand vorgesehen sind, die eine Klaue bilden. Die Drahtelemente sind federnd ausgebildet und umgeben eine Injektionsnadel. Bei den Drahtelementen handelt es sich um Krallen, die das Gewebe bei der Injektion festhalten bzw. in Richtung zur Nadel heranziehen sollen.
  • Im übrigen ist aus der US 2004/0199141 A1 eine Kathetereinrichtung bekannt, die zwei Zinken aufweist, die im Eingriffszustand zur Verankerung der Kathereinrichtung mit einem Körpergewebe vorgesehen sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine weitergebildete Kathetereinrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die eine wirksame Eingriffstiefenbegrenzung gewährleistet und die sich in einfacher Weise in den Körper einführen läßt.
  • Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung dadurch gelöst, daß die Anschlagfläche nach außen gewölbt ist, wobei, vorzugsweise, die Anschlagfläche im Bereich der Mittellängsachse des Federschenkels vorgesehen ist, und zwar, weiter vorzugsweise, auf der im Zuführzustand dem Werkzeug zugewandten Innenseite des Federschenkels. Im Gegensatz zu der aus der WO 2007/131516 A1 bekannten Kathetereinrichtung mit bananenschalenförmigen Federschenkeln, die im Eingriffszustand auf der gegen das Gewebe anliegenden Seite nach innen gewölbt sind, ist bei den Fe derschenkeln der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung eine Außenwölbung der Federschenkel gewollt, um eine kantenfreie Anlage der Federschenkel im Eingriffszustand gegen ein Gewebe zu gewährleisten. Bei bananenschalenförmig ausgebildeten Federschenkeln kann es nämlich im Eingriffszustand bei Bewegung der Kathetereinrichtung zu einer Verletzung des Gewebes durch die am Gewebe anliegenden Längskanten der Federschenkel kommen. Bei der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung ist der Federschenkel konvex gewölbt, um eine Beschädigung sicher ausschließen zu können. Die Erfindung läßt es auch zu, daß Federschenkel mit unterschiedlich gewölbten Anschlagflächen vorgesehen sind.
  • Die Federschenkel können im Zuführzustand mit den Anschlagflächen gegen das Werkzeug anliegen, vorzugsweise vollflächig. Dadurch ergibt sich ein platzsparender Aufbau der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung, was das Einführen in kleine Arterien und Körperöffnungen in erheblichem Maße vereinfacht. Beim Ausfahren des Werkzeugs können dann die Federschenkel mit den proximalen Enden nach außen hin auffedern bzw. aufbiegen, so wie dies in der WO 2007/131516 A1 beschrieben ist. Die Federschenkel können dabei aus einem Formgedächtnismaterial bestehen, insbesondere aus Nitinol oder Teflon, was das selbsttätige Ausfedern beim Ausfahren des Werkzeugs aus dem Außenkatheter sicherstellt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Federschenkel an seinem proximalen Ende einen flachen ovalförmigen Querschnitt aufweisen. Insbesondere kann der Federschenkel nicht-kreisförmig ausgebildet sein, was eine Vergrößerung der Anschlagfläche ermöglicht.
  • Um eine große Anschlagfläche zur Verfügung zu stellen, kann die Querschnittsbreite des Federschenkels an seinem proximalen Ende wenigstens einem Viertel bis einem Drittel der Querschnittsbreite, vorzugsweise wenigstens der halben Querschnittsbreite, des Werkzeugs entsprechen. Insbesondere entspricht die Querschnittsbreite des Federschenkels in etwa dem Durchmesser des Werkzeugs oder ist sogar noch größer. Weist der Federschenkel an seinem proximalen Ende einen kreisförmigen Querschnitt auf, so entspricht die angegebene Querschnittsbreite dem Durchmesser des Federschenkels an seinem proximalen Ende. Weist der Federschenkel einen flachen ovalförmigen Quer schnitt auf, bezieht sich die angegebene Querschnittsbreite auf den Abstand zwischen den Hauptscheitelpunkten des Querschnittsprofils.
  • Um ein Durchstechen bzw. eine Beschädigung des Gewebes beim Eingriff mit großer Sicherheit ausschließen zu können, kann sich die Anschlagfläche in einer Richtung quer zur Mittellängsachse des Federschenkels vorzugsweise unterbrechungslos über die Breite des Federschenkels erstrecken, nämlich von einem Längsrand des Federschenkels über dessen Mittellängsachse bis zu dem anderen Längsrand. Vorzugsweise kommt der Federschenkel vollflächig mit einer Flachseite zur Anlage gegen das Gewebe. Grundsätzlich können aber auch Vertiefungen in der Anschlagfläche vorgesehen sein oder die Anschlagfläche kann eine netzartige Struktur aufweisen.
  • Wie auch bei der aus der WO 2007/131516 A1 bekannten Kathetereinrichtung kann zum Ausfahren des Werkzeugs aus dem Außenkatheter ein innerhalb des Außenkatheters relativ zum Außenkatheter bewegbarer Innenkatheter vorgesehen sein, wobei die Federschenkel im Zuführzustand vorzugsweise unmittelbar gegen den Innenkatheter anliegen können. Durch das im Zuführzustand spaltfreie Anliegen der Federschenkel gegen den Innenkatheter läßt sich die Baugröße der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung verringern, was das Einführen in kleine Körperöffnungen und Arterien vereinfacht. Aus dem gleichen Grund kann die Querschnittskontur der Federschenkel auf der Außenseite der Federschenkel an die Innenkontur des Außenkatheters derart angepaßt sein, daß im Einführzustand die Federschenkel mit den Außenseiten unmittelbar und vorzugsweise vollflächig gegen die innere Mantelfläche des Außenkatheters anliegen können. Im Ergebnis ergibt sich ein sehr kompakter Aufbau der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung bei kleinem Durchmesser des Außenkatheters.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung ist zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe vorgesehen, daß wenigstens zwei Federschenkel mit unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, wobei der Anschlag derart ausgebildet ist, daß Federschenkel unterschiedlicher Länge beim Ausfahren des Werkzeugs nacheinander ausfedern. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist ein doppelter Anschlag vorgesehen. Zuerst federn die längeren Federschenkel aus, anschließend die kürzeren. Die längeren Federschenkel erstrecken sich dann im Eingriffszustand in proximaler Richtung weiter über das proximale Ende des Außenkatheters als die kürzeren Federschenkel, so daß sich zwei voneinander beabstandete Anschlagbereiche ausbilden. Die längeren Federschenkel treffen beim Ausfahren des Werkzeugs zuerst auf das Gewebe, was zu einem bestimmten vorgegebenen Eingriffswiderstand beim weiteren Vorschieben des Werkzeugs relativ zum Außenkatheter führt. Der höhere Widerstand wird dabei durch die gegen das Gewebe bereits anliegenden längeren Federschenkel bewirkt. Werden das Werkzeug und damit die Federschenkel noch weiter ausgefahren, federn die längeren Federschenkel nach und es treffen anschließend auch die kürzeren Federschenkel auf das Gewebe, was zu einer erneuten Widerstandsvergrößerung gegen ein weiteres Vorschieben des Werkzeugs führt. Diese Widerstandsvergrößerung wird von dem behandelnden Arzt in einfacher Weise wahrgenommen, so daß ein unbeabsichtigtes zu weites Vorschieben des Werkzeuges ausgeschlossen werden kann.
  • Die Federschenkel unterschiedlicher Länge können abwechselnd nebeneinander liegend angeordnet sein. Dadurch ergibt sich ein platzsparender Aufbau der Kathetereinrichtung, wobei die im Eingriffszustand über die Federschenkel auf das Gewebe wirkende Druckkraft gleichmäßig verteilt sein kann.
  • Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung ist zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe vorgesehen, daß wenigstens zwei Federschenkel unterschiedlich große Anschlagflächen aufweisen und/oder daß wenigstens zwei Federschenkel unterschiedlich konturierte Anschlagflächen aufweisen.
  • Der Widerstand des Gewebes gegen ein Eindringen der Federschenkel in das Gewebe im Eingriffszustand ist unter anderem von der Größe der Anschlagflächen und deren Form abhängig. Sind in proximaler Richtung im Eingriffszustand voneinander beabstandete Anschlagbereiche vorgesehen, die jeweils einen Anschlag bilden, läßt sich durch Federschenkel mit unterschiedlich großen Anschlagflächen und/oder unterschiedlich konturierten Anschlagflächen der Widerstand einstellen, den das Gewebe den verschiedenen Anschlagbereichen bei einem weiteren Vorschub des Werkzeugs in Richtung auf das Gewebe entgegensetzt. Dies hilft dem Arzt bei einem Eingriff in einfacher Weise zu erkennen, wann die Werkzeugspitze einen bestimmten vorgegebenen Abstand zum Gewebe erreicht hat.
  • Beispielsweise können Federschenkel mit unterschiedlicher Länge vorgesehen sein, wobei der längere Federschenkel eine größere Anschlagfläche aufweist als der kürzere Federschenkel. Beim Ausfahren des Werkzeugs federn die längeren Federschenkel zuerst aus und bilden einen ersten Anschlagbereich mit einer größeren Anschlagfläche. Sobald die längeren Federschenkel gegen das Gewebe zur Anlage kommen, führt dies zu einem vergleichsweise großen Widerstand gegen einen weiteren Vorschub des Werkzeugs. Dieser Widerstand wird deutlich vom Arzt wahrgenommen. Bei dem weiteren Ausfahren des Werkzeugs federn dann auch die kürzeren Federschenkel aus und bilden einen zweiten Anschlagbereich mit kleineren Anschlagflächen. Wenn der zweite Anschlagbereich gegen das Gewebe zur Anlage kommt, resultiert daraus ein vergleichsweise geringerer Widerstand, wobei der behandelnde Arzt die unterschiedlichen Widerstände erkennen und daraus die relative Lage des Werkzeugs zu dem Gewebe besser abschätzen kann. Durch die größere Anschlagfläche der zuerst ausfedernden Federschenkel wird eine Beschädigung von Körpergewebe sicher verhindert. Spürt der Arzt, daß der erste Anschlagbereich bereits gegen das Gewebe zur Anlage gekommen ist, kann er die Vorschubkraft, mit der das Werkzeug weiter vorgeschoben wird, entsprechend verringern. Bei dieser verringerten Vorschubkraft ist dann auch gewährleistet, daß es zu keiner Gewebeschädigung kommt, wenn der zweite Anschlagbereich mit den kleineren Anschlagflächen gegen das Gewebe stößt.
  • Im Zuführzustand nebeneinander liegende Federschenkel unterschiedlicher Länge können eine komplementäre Kontur aufweisen, um eine platzsparende Anordnung der Federschenkel um das Werkzeug herum im Bereich zwischen dem Werkzeug und dem Außenkatheter zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, daß der längere Federschenkel L-förmig ausgebildet ist und der kürzere Federschenkel stirnseitig gegen den kürzeren Schenkelabschnitt des längeren L-förmigen Federschenkels anliegt. Dies ermöglicht ebenfalls eine sehr platzsparende Anordnung der Federschenkel im Außenkatheter und damit eine weitgehend vollständige Ausnutzung des Raums zwischen dem Werkzeug und dem Außenkatheter zur Anordnung der Federschenkel. Vorzugsweise liegen dabei die Federschenkel mit der Innen seite im Zuführzustand gegen die äußere Mantelfläche des Werkzeugs und mit der Außenseite gegen die innere Mantelfläche des Außenkatheters an. Sind die Federschenkel bananenschalenförmig ausgebildet, kann die Innenkontur der Federschenkel zumindest im Bereich der Werkzeugspitze der Außenkontur des Werkzeugs entsprechen, wobei der Federschenkel im Zuführzustand spaltfrei gegen das Werkzeug anliegen kann, vorzugsweise über die gesamte Innenfläche des Federschenkels. Dies trägt zu einem sehr platzsparenden Aufbau der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung bei.
  • Im übrigen kann bei einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung zur Lösung der vorgenannten Aufgabe vorgesehen sein, daß der Federschenkel einen langgestreckten mittleren Schenkelabschnitt und an seinem proximalen Ende einen die Anschlagfläche aufweisenden Kopfabschnitt aufweist, wobei die Breite des Federschenkels im Bereich des mittleren Schenkelabschnitts in Richtung zum Kopfabschnitt vorzugsweise stetig abnimmt. Im Übergangsbereich zwischen dem mittleren Schenkelabschnitt und dem Kopfabschnitt ist dann eine Querschnittsverjüngung vorgesehen. Durch den größeren Kopfabschnitt läßt sich eine entsprechend große Anschlagfläche zur Verfügung stellen, wobei die Steifigkeit des Federschenkels durch die Querschnittsverjüngung reduziert ist.
  • Um das Ausfedern bzw. Aufbiegen der Federschenkel beim Ausfahren des Werkzeugs zu vereinfachen und Spannungen in den Federschenkeln abzubauen, kann jeder Federschenkel wenigstens eine Entlastungsöffnung aufweisen. Die Entlastungsöffnung kann schlitz- oder kreisförmig ausgebildet sein. Im übrigen kann eine Querschnittsverjüngung oder Einkerbung des Federschenkels vorgesehen sein, die das Ausfedern bzw. Aufbiegen erleichtert.
  • Im übrigen kann der Federschenkel im Eingriffszustand einen gegenüber einem langgestreckten mittleren Schenkelabschnitt abgewinkelten oder abgebogenen Kopfabschnitt aufweisen, wobei der Kopfabschnitt die Anschlagfläche aufweist und beim Ausfahren des Federschenkels aus dem Außenkatheter nach dem Erreichen einer vorgegebenen Kopflänge in die abgewinkelte oder abgebogene Stellung ausfedert und wobei mit (weiter) zunehmendem Ausfahren des Federschenkels der Winkel zwischen der Längsachse des mittleren Schenkelabschnitts und der Längsachse des Außenkatheters bei gleichblei bender Abwinklung bzw. Abbiegung des Kopfabschnitts stetig zunimmt. Im Ergebnis weist der Federschenkel an seinem proximalen Ende einen Kopfbereich auf, der beim Ausfahren aus dem Außenkatheter nach Erreichen einer vorgegebenen Ausfahrlänge in eine vorgegebene Winkelstellung ausfedert, die sich beim weiteren Ausfahren des Federschenkels aus dem Außenkatheter nicht mehr ändert. Dadurch wird bereits kurz nach dem Ausfahren der Federschenkel ein Anschlag für das Gewebe gebildet, wobei, vorzugsweise, der Winkel zwischen dem Kopfabschnitt und dem mittleren Schenkelabschnitt nach dem Ausfedern des Kopfabschnitts mehr als 60°, vorzugsweise ca. 90°, betragen kann. Durch die unterschiedliche Abbiegung von Kopfabschnitt und Schenkelabschnitt relativ zur Mittellängsachse des Außenkatheters kann bereits nach einem geringen Ausfahren der Federschenkel sichergestellt sein, daß die Anschlagflächen vorzugsweise vollflächig gegen das Gewebe zur Anlage kommen können. Somit kann einer Beschädigung des Gewebes vorgebeugt werden.
  • Im übrigen kann die Wandstärke der Federschenkel im Bereich des proximalen Endes zur Bildung einer Biegestelle verdünnt sein. Auch ist es möglich, daß der Federschenkel eingekerbt ist.
  • Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung kann die Anschlagfläche vorzugsweise auf der im Zuführzustand gegen das Werkzeug anliegenden Innenseite des Federschenkels vorgesehen sein. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß die Anschlagfläche mit Bezug auf den Zuführzustand des Federschenkels an einer Stirnseite des Federschenkels vorgesehen ist. Beispielsweise kann der Federschenkel einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Anschlagfläche durch eine Stirnseite an dem proximalen Ende des Federschenkels gebildet wird. Die Anschlagfläche ist dann im wesentlichen eben ausgebildet. Auch kann die Stirnseite nach außen gewölbt sein, um eine Verletzung des Gewebes beim Inkontakttreten der Anschlagfläche mit dem Gewebe auszuschließen. Im übrigen kann der Federschenkel an seinem proximalen Ende eine gerundete Spitze aufweisen.
  • Um die Kathetereinrichtung im Gewebe zu fixieren bzw. ein seitliches Verrutschen der Kathetereinrichtung nach dem Anlegen des Anschlags gegen das Gewebe zu verhindern, kann der Federschenkel an seinem proximalen Ende einen kreis- oder ovalförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Anschlagfläche durch eine Abschrägung auf der Stirnseite gebildet wird. Die Federschenkel bilden dann an ihren proximalen Enden Zinken aus, die gegen das Gewebe wirken. Vorzugsweise ist die Anschlagfläche dabei immer noch groß genug, um eine Verletzung des Gewebes durch die Kanten der Anschlagflächen zu verhindern.
  • Nach dem Ausfedern können die Federschenkel einen schirmförmigen Anschlag bilden, wobei die Anschlagflächen gleichmäßig und im wesentlichen kreisförmig um den Außenkatheter herum angeordnet sein können. Die Anordnung der Federschenkel im Eingriffszustand entspricht dann im wesentlichen der Anordnung der Federschenkel bei der aus der WO 2007/131516 A1 bekannten Kathetereinrichtung. Bei einer anderen Ausführungsform können die Federschenkel nach dem Ausfedern einen mehrzackartigen Anschlag bilden, wobei Anschlagflächen auf beiden Seiten des Außenkatheters vorgesehen sein können. Weiter vorzugsweise ist die gleiche Anzahl von Federschenkeln auf beiden Seiten des Außenkatheters vorgesehen, um eine sichere Anlage des Anschlags gegen das Gewebe im Eingriffszustand zu erreichen. Zu dem gleichen Zweck können die Anschlagflächen im Eingriffszustand gleichmäßig voneinander beabstandet angeordnet sein.
  • Eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung sieht eine Zugseilverbindung zur Einstellung der Öffnungsweite der Federschenkel im Eingriffszustand vor. Durch das Zugseil läßt sich vorzugsweise die Öffnungsweite der Federschenkel nach dem Ausfedern in vorgegebenen Grenzen verändern und damit die Eindringtiefe des Werkzeugs in das Gewebe steuern. Es versteht sich, daß die Federschenkel über Ösen oder dergleichen mit dem Zugseil verbunden sind. Der Außenkatheter kann in diesem Zusammenhang wenigstens einen Arbeitskanal für das Werkzeug und die Federschenkel einerseits und wenigstens einen Seilkanal für die Zugseilverbindung andererseits aufweisen. Neben der Zugseilverbindung zur Einstellung der Öffnungsweite der Federschenkel kann alternativ oder ergänzend eine weitere Zugseilverbindung zur Abbiegung des proximalen Endes des Außenkatheters vorgesehen sein. Es versteht sich, daß der Außenkatheter in diesem Fall zwei Seilkanäle aufweisen kann. Die Führung von Werkzeug und Federschenkeln im Arbeitskanal einerseits und des Zugseils in einem Seilkanal andererseits verringert die Reibung beim Überführen der Kathetereinrichtung von dem Zuführzustand in den Eingriffszustand und stellt sicher, daß sich das Werkzeug relativ zum Außenkatheter in einfacher Weise bewegen läßt. Die Unterteilung des Außenkatheters in Arbeitsräume bzw. Kanäle führt zu einer Verringerung der Reibung, die die Folge von Relativbewegungen zwischen dem Außenkatheter und dem Werkzeug bzw. den Federnschenkeln einerseits und dem Zugseil andererseits ist.
  • Der Außenkatheter besteht vorzugsweise aus einem Vollmaterial mit einer Mehrzahl von Kanälen. Dieser Aufbau trägt zu einer hohen Torsionssteifigkeit der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung bei. Grundsätzlich können aber auch mehrere Innenkatheter vorgesehen sein, in denen das Werkzeug und die Federschenkel sowie das/die Zugseil/e geführt sind. Die Innenkatheter sind dann innerhalb des schlauchförmigen Außenkatheters angeordnet.
  • Um einen Eingriff mit der erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung weiter zu vereinfachen, kann wenigstens ein Federschenkel an seinem proximalen Ende einen aktiven oder passiven Marker zur Sichtbarmachung mittels MRT- oder CT-Bildgebung aufweisen. Vorzugsweise sind alle Federschenkel gemarkert, wobei der Marker unmittelbar angrenzend an die Anschlagfläche oder im Bereich der Anschlagfläche vorgesehen sein kann.
  • Im einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Kathetereinrichtung auszugestalten und weiterzubilden, wobei einerseits auf die abhängigen Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung verwiesen wird. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende einer Kathetereinrichtung der erfindungsgemäßen Art im Zuführzustand,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten Kathetereinrichtung im Eingriffszustand,
  • 3 eine Abwicklungsdarstellung eines Innenkatheters mit einer Mehrzahl von Federschenkeln an seinem proximalen Ende bei einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung,
  • 4 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung mit dem in 3 dargestellten Innenkatheter im Eingriffszustand,
  • 5 eine Abwicklungsdarstellung eines Innenkatheters mit einer Mehrzahl von Federschenkeln an seinem proximalen Ende bei einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung,
  • 6 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung im Eingriffszustand,
  • 7 das proximale Ende einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung mit zwei Federschenkeln im Eingriffszustand in einer Querschnittsansicht,
  • 8 die in 7 dargestellte Kathetereinrichtung bei stirnseitiger Draufsicht auf das proximale Ende der Kathetereinrichtung im Zuführzustand,
  • 9 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende einer Kathetereinrichtung im Eingriffszustand bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
  • 10 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende eines Außenkatheters mit einem Zugseilkanal und einem Arbeitskanal,
  • 11 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende eines Außenkatheters mit zwei Zugseilkanälen und einem Arbeitskanal,
  • 12 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende einer Kathetereinrichtung der erfindungsgemäßen Art mit zwei Federschenkeln mit ovalem Querschnitt, einem Zugseilkanal und einem Werkzeug und
  • 13 eine stirnseitige Draufsicht auf das proximale Ende einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kathetereinrichtung mit zwei Federschenkeln mit kreisförmigem Querschnitt, einem Zugseilkanal und einem Werkzeug.
  • In den 1 und 2 ist eine Kathetereinrichtung 1 für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, mit einem Außenkatheter 2 und einem Werkzeug für den Eingriff dargestellt, wobei es sich bei dem Werkzeug um eine Injektionsnadel 3 handelt. Die Injektionsnadel 3 ist am proximalen Ende 4 der Kathetereinrichtung 1 vorgesehen. In einem nicht im einzelnen dargestellten Zuführzustand ist die Injektionsnadel 3 im Außenkatheter 2 aufgenommen und die Spitze der Injektionsnadel 3 im Außenkatheter 2 versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters 2 ausgefluchtet. Die Injektionsnadel 3 ist relativ zum Außenkatheter 2 derart bewegbar bzw. aus dem Außenkatheter 2 ausfahrbar, daß zumindest die Spitze der Injektionsnadel 3 in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters 2 übersteht.
  • Im übrigen ist ein Anschlag 5 zur Eingriffstiefenbegrenzung der Injektionsnadel 3 beim Eingriff vorgesehen, wobei der Anschlag 5 eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters 2 angeordneten Federschenkeln 6 als Anschlagmittel aufweist, wobei die Federschenkel 6 beim Ausfahren der Injektionsnadel 3 ausfedern und sich nach außen hin öffnen, wobei die Federschenkel 6 im in 2 dargestellten ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter 2 überstehen und wobei jeder Federschenkel 6 an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche 7 zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist. Je nachdem, wie weit die Federschenkel 6 ausgefahren sind, stehen sie in radialer Richtung über den Außenkatheter 2 über. Die zulässige Eingriffstiefe ist erreicht, wenn die Federschenkel 6 mit ihren Anschlagflächen 7 gegen das Gewebe anliegen.
  • Damit es im Eingriffszustand zu keiner Beschädigung des Gewebes durch die Anschlagflächen 7 der Federschenkel 6 kommt, sind die auf der im Zuführzustand der Injektionsnadel 3 zugewandten Innenseite der Federschenkel 6 vorgesehenen Anschlagflächen 7 nach außen gewölbt. Beim Ausfahren der Injektionsnadel 3 öffnen sich die Federschenkel 6 nach außen, so daß die Innenseite der Federschenkel 6 bei einem weiteren Vorschieben der Injektionsnadel 7 gegen das Gewebe zur Anlage kommt und eine Eingriffstiefenbegrenzung der Injektionsnadel 3 bewirkt wird.
  • Zum Ausfahren der Injektionsnadel 3 aus dem Außenkatheter 2 ist ein Innenkatheter 8 vorgesehen, der relativ zum Außenkatheter 2 bewegbar ist. Dabei ist die Injektionsnadel 3 am proximalen Ende des Innenkatheters 8 befestigt. Vorzugsweise kann die Injektionsnadel 3 mit ihrem hinteren distalen Ende in den Innenkatheter 8 eingesteckt sein. Am proximalen Ende des Innenkatheters 8 sind die Federschenkel 6 vorgesehen. Die Federschenkel 6 sind mit dem Innenkatheter 8 fest verbunden und können ggf. auch durch mehrfaches Einschneiden des Innenkatheters 8 an seinem proximalen Ende erhältlich sein.
  • Wie sich aus 1 weiter ergibt, weisen die Federschenkel 6 an ihren proximalen Enden jeweils einen flachen ovalförmigen Querschnitt auf. Dabei beträgt die Querschnittsbreite b1, die durch den Abstand der beiden Hauptscheitelpunkte auf der Querschnittskontur eines Federschenkels 6 festgelegt ist, in etwa dem Außendurchmesser D der Injektionsnadel 3. Dadurch läßt sich eine sehr große Anschlagfläche 7 realisieren, wobei sich die Anschlagfläche 7 quer zur Mittellängsachse eines Federschenkels 6 unterbrechungslos über dessen Innenseite erstreckt. Die Federschenkel 6 liegen im Zuführzustand mit den Anschlagflächen 7 unmittelbar gegen die Injektionsnadel 3 an, d. h. spaltfrei. Die spaltfreie Anlage der Federschenkel 6 gegen das Werkzeug stellt einen sehr platzsparenden Aufbau sicher, wobei die Querschnittskontur der Federschenkel 6 auf der Außenseite 9 der Federschenkel 6 an die Innenkontur des Außenkatheters 2 bzw. an die Wölbung der inneren Mantelfläche des Außenkatheters 2 angepaßt ist. Im in 1 dargestellten Zuführzustand ergibt sich damit ein sehr kompakter Aufbau der Kathetereinrichtung 1, was das Einführen in eine Körperöffnung oder ein Gefäß erleichtert.
  • Eine perkutane Injektion mittels der Kathetereinrichtung 1 erfolgt nun derart, daß die Kathetereinrichtung 1 mit ihrem proximalen Ende 4 von einem Einstichort beispielsweise in der Leiste oder in einer Armbeuge über Arterien bis in das Herz vorgeführt wird. Dies erfolgt vorzugsweise unter MRT-, CT- oder Röntgenkontrolle. Bei der Bewegung der Kathetereinrichtung 1 innerhalb der Gefäße befindet sich sowohl die Injektionsnadel 3 als auch der Innenkatheter 8 innerhalb des Außenkatheters 2. Die Federschenkel 6 des Anschlags 5 sind eingefedert und umgeben die Injektionsnadel 3. Wenn die Kathetereinrichtung 1 bis zum Zielort vorgeführt worden ist, wird der Innenkatheter 8 aus dem Außenkatheter 2 herausgeschoben. Dabei federn dann die Federschenkel 6 des Anschlags 5 nach außen auf. Es findet also eine Entfaltung des Anschlags 5 statt, bis die Injektionsnadel 3 vollständig freigegeben ist, so wie dies in 2 dargestellt ist. Die Injektionsnadel 3 kann dann soweit in das Gewebe eingestochen werden, bis sie durch die am Gewebe anliegenden Federschenkel 6 am weiteren Eindringen gehindert wird. Anschließend kann die Injektion erfolgen. Nach der Injektion wird zunächst der Innenkatheter 8 wieder in den Außenkatheter 2 hineingezogen. Anschließend kann der Außenkatheter 2 aus dem Körper herausgezogen werden.
  • In 3 ist das proximale Ende eines Innenkatheters 10 in einer Abwicklungsdarstellung gezeigt, wobei in 3 nicht dargestellt ist, daß der Innenkatheter 10 mit einer Injektionsnadel 3 fest verbunden ist. Der Innenkatheter 10 ist relativ zu einem in 4 dargestellten Außenkatheter 2 bewegbar angeordnet und zum Ausfahren der Injektionsnadel 3 aus dem Außenkatheter 2 vorgesehen.
  • Der Innenkatheter 10 weist Federschenkel 11, 12 mit unterschiedlicher Länge auf, so daß es beim Ausfahren der Injektionsnadel 3 aus dem Außenkatheter zunächst zum Ausfedern der langen Federschenkel 12 und anschließend der kurzen Federschenkel 11 kommt. Durch die unterschiedliche Länge der Federschenkel 11, 12 bildet sich ein Anschlag 13 aus, der zwei schirmartige Anschlagbereiche 14, 15 aufweist, die unterschiedlich weit in proximaler Richtung über den Außenkatheter 2 überstehen. Dies ist in 4 dargestellt. Dabei ist es so, daß nach dem Einstechen der Injektionsnadel 3 in das Gewebe zunächst die stirnseitigen Anschlagflächen 16 der längeren Federschenkel 12 gegen das Gewebe stoßen, was von dem behandelnden Art als erste Wider standserhöhung gegen einen weiteren Vorschub der Injektionsnadel 3 wahrgenommen wird. Bei weiterem Vorschub der Injektionsnadel 3 federn die längeren Federschenkel 12 nach, bis auch Anschlagflächen 17 der kürzeren Federschenkel 11 ebenfalls gegen das Gewebe anstoßen, was als weitere Widerstandserhöhung wahrgenommen wird. Daraus kann der Arzt folgern, daß die maximale Eingriffstiefe der Injektionsnadel 3 erreicht ist.
  • In den 3 und 4 ist lediglich schematisch dargestellt, daß die Anschlagflächen 16, 17 durch Stirnflächen der bananenschalenartig ausgebildeten Federschenkel 11, 12 gebildet sind. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß es beim Ausfedern der Federschenkel 12 zu einem Umbiegen der proximalen Enden kommt, wobei die Federschenkel 12 im Eingriffszustand mit den im Zuführzustand gegen die Injektionsnadel 3 anliegenden Innenseiten gegen das Gewebe anliegen. Gleiches gilt für die kürzeren Federschenkel 11. Darüber hinaus ist es möglich, daß die Anschlagflächen 16, 17 nach außen gewölbt sind, so wie dies in den 1 und 2 dargestellt ist. Wesentlich ist, daß zum einen die Verletzung von Gewebe beim Inkontakttreten der Federschenkel 11, 12 ausgeschlossen ist. Zum anderen soll die Änderung des Widerstands beim Vorschub der Injektionsnadel 3 in das Gewebe leicht wahrnehmbar sein.
  • Durch die mehrfache Einschneidung des Innenkatheters 10 an seinem proximalen Ende ergeben sich Federschenkel 11, 12, die eine vergleichsweise geringe Breite aufweisen. Die geringe Breite führt zu einer Verringerung der Steifigkeit der Federschenkel 11, 12, was dazu führt, daß die Federschenkel 11, 12 beim Inkontakttreten mit dem Gewebe leicht nachgeben und eine Gewebeverletzung sicher ausgeschlossen werden kann.
  • Wie sich weiter aus 3 ergibt, weisen die Federschenkel 11, 12 unterschiedlich große Anschlagflächen 16, 17 auf, die zudem eine unterschiedliche Kontur aufweisen. Die größeren Anschlagflächen 16 führen dazu, daß beim Vorschub der Injektionsnadel 3 das Inkontakttreten des vorderen Anschlagbereichs 14 mit dem Gewebe zu keiner Gewebeverletzung führen kann. Da der behandelnde Arzt das Inkontakttreten als Widerstandserhöhung wahrnimmt, kann er anschließend die Vorschubkraft der Injektionsnadel 3 verringern, so daß auch beim anschließenden Inkontakttreten des zweiten hinteren An schlagbereichs 15 eine Gewebeverletzung trotz kleinere Anschlagflächen 17 verhindert werden kann.
  • Im übrigen sind die Querschnittskonturen der Federschenkel 11, 12 komplementär zueinander ausgebildet, wobei der längere Federschenkel 12 L-förmig ausgebildet ist und der kürzere Federschenkel 11 stirnseitig mit der Anschlagfläche 17 gegen den kürzeren Schenkelabschnitt 18 des längeren Federschenkels 12 anliegt. Diese platzsparende Anordnung der Federschenkel 11, 12 ermöglicht eine optimale Raumausnutzung bei kleiner Baugröße der Kathetetereinrichtung 1a.
  • In 5 ist das proximale Ende eines Innenkatheters 19 in einer Abwicklungsansicht dargestellt. Der Innenkatheter 19 weist drei durch Einschneiden erhältliche Federschenkel 20 auf, wobei jeder Federschenkel 20 einen mittleren Schenkelabschnitt 21 und an seinem proximalen Ende einen Kopfabschnitt 22 aufweist. Die Breite b2 des Federschenkels 20 ist im Übergangsbereich zwischen dem mittleren Schenkelabschnitt 20 und dem Kopfabschnitt 22 minimal. Im übrigen nimmt die Breite des Federschenkels 20 in Richtung zum Kopfabschnitt 22 stetig ab. Durch die Verringerung der Breite in Längsrichtung des Federschenkels 20 wird die Steifigkeit des Federschenkels 20 verringert und das Ausfedern erleichtert.
  • Nicht dargestellt ist, daß die Federschenkel 20 bananenschalenförmig gebogen sein können, wobei die Federschenkel 20 durch Einschneiden eines rohrförmigen Innenkatheters 19 an dessem proximalen Ende erhältlich sind. Grundsätzlich können die Federschenkel 20 aber auch einen ovalen bzw. ellipsenförmigen oder einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen und im Eingriffszustand nach außen gewölbt sein.
  • Im übrigen weisen die Federschenkel 20 aufgrund der Vergrößerung des Kopfabschnitts 22 vergleichsweise große Anschlagflächen 23 auf, die ein Eindringen der Federschenkel 20 in das Gewebe verhindern sollen. Dabei ist es auch möglich, daß die Federschenkel 20 kegelstumpfförmig mit halbkugelförmigen Kopfabschnitten 22 ausgebildet sind.
  • Wie sich aus 5 weiter ergibt, können die Federschenkel Entlastungsöffnungen 24 zum Spannungsabbau beim Ausfedern bzw. Aufbiegen aufweisen.
  • In 6 ist eine Kathetereinrichtung 1c im Eingriffszustand dargestellt, bei der ein Innenkatheter 25 an seinem proximalen Ende vier Federschenkel 26 aufweist, die im Eingriffszustand einen gegenüber einem langgestreckten mittleren Schenkelabschnitt 27 abgewinkelten oder abgebogenen Kopfabschnitt 28 aufweisen, wobei der Kopfabschnitt 28 die Anschlagfläche aufweist und beim Ausfahren des Federschenkels 26 aus dem Außenkatheter 2 nach dem Erreichen einer vorgegebenen Kopflänge 11 in die abgewinkelte Stellung ausfedert. Dabei nimmt mit zunehmendem Ausfahren der Winkel α1 zwischen der Längsachse X1 des mittleren Schenkelabschnitts 27 und der Längsachse X2 des Außenkatheters 2 bei gleichbleibender Abwinklung bzw. Abbiegung des Kopfabschnitts 26 stetig zu. Nach dem Ausfedern des Kopfabschnitts 28 kann der Winkel α2 zwischen der Mittellängsachse X3 des Kopfabschnitts 28 und der Mittellängsachse X1 des mittleren Schenkelabschnitts 27 mehr als 60°, vorzugsweise ca. 90°, betragen. Um das Ausfedern zu erleichtern, kann der Federschenkel 26 im Übergangsbereich zwischen dem mittleren Schenkelabschnitt 27 und dem Kopfabschnitt 28 zur Bildung einer Biegestelle verdünnt und/oder eingekerbt sein. Durch das Ausfedern des Kopfabschnitts 28 wird sichergestellt, daß die Federschenkel 26 auch bei nicht vollständigem Ausfahren aus dem Außenkatheter 2 mit einer maximalen Anschlagfläche gegen das Gewebe zur Anlage kommen. Eine Gewebebeschädigung ist damit ausgeschlossen.
  • In 7 ist schematisch das proximale Ende einer Kathetereinrichtung 29 in einer Querschnittsansicht im Eingriffszustand dargestellt. Die Federschenkel 30 sind im Inneren eines Außenkatheters 2 verschiebbar geführt und weisen einen kreisförmigen Querschnitt auf, was sich aus 8 ergibt. Im in 7 dargestellten Eingriffszustand liegen die Federschenkel 30 stirnseitig gegen das Gewebe an, wobei Anschlagflächen 31 durch Abschrägungen der Federschenkel 30 auf den Stirnseiten gebildet sind. Die Federschenkel 30 können dabei einen kreis- oder ovalförmigen Querschnitt aufweisen. Bei der in 7 dargestellten Ausführungsform sind die Anschlagflächen 31 im wesentlichen eben ausgebildet, können grundsätzlich jedoch auch nach außen gewölbt sein. Nach dem Ausfedern bilden die Federschenkel 30 einen mehrzackartigen An schlag 32, wobei die Anschlagflächen 31 beidseitig neben der Injektionsnadel 3 angeordnet sind. Dadurch wird eine Verankerung der Kathetereinrichtung 29 im bzw. am Gewebe im Eingriffszustand gewährleistet.
  • Wie sich weiter aus 7 ergibt, weisen die Federschenkel 30 im Eingriffszustand einen im wesentlichen waagerecht verlaufenden mittleren Abschnitt 33 und einen im wesentlichen senkrecht verlaufenden vorderen Abschnitt 34 auf, wobei der vordere Abschnitt 34 eine Höhe h1 von ca. 2 bis 4 mm, vorzugsweise von ca. 3 mm, aufweisen kann. Dabei sind die proximalen Kanten der benachbarten Federschenkel 30 ausgefluchtet. Die Länge l2 der mittleren Abschnitte beträgt zwischen 3 bis 4 mm, wobei der Abstand a1 zwischen den Mittellängsachsen X4 der Abschnitte 34 ca. 10 bis 15 mm betragen kann. Weisen die Federschenkel 34 einen kreisförmigen Querschnitt auf, kann der Durchmesser zwischen 1 bis 1,5 mm betragen. Der Innendurchmesser des Außenkatheters 2 liegt dann bei ca. 3 mm.
  • Gemäß 8 liegen die Federschenkel 30 und die Injektionsnadel 3 auf den Innenseiten gegeneinander und auf den Außenseiten gegen die Innenwand des Außenkatheters 2 an. Dadurch wird die Lage der Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 innerhalb des Außenkatheters 2 festgelegt. Nicht dargestellt ist, daß die Federschenkel 30 anders als in 8 dargestellt auch seitlich neben der Injektionsnadel 3 angeordnet sein können, so daß die Federschenkel 30 und die Injektionsnadel 3 in einer Querschnittsansicht auf einer gemeinsamen Geraden angeordnet sein können, die durch die Mittelpunkte der Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 verläuft. Die Querschnittsform des Außenkatheters 2 kann dann dementsprechend angepaßt sein, so daß die Lage der Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 innerhalb des Außenkatheters 2 festgelegt ist. Es versteht sich, daß trotz der gegeneinander anliegenden Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 und der damit verbundenen Lagefixierung der Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 im Außenkatheter 2 eine Bewegbarkeit der Federschenkel 30 und der Injektionsnadel 3 zum Ausfahren aus dem Außenkatheter 2 gewährleistet sein muß.
  • Im übrigen können die Federschenkel 30 einen oval- oder ellipsenförmigen Querschnitt aufweisen. Auch ist eine fadenkreuzartige Anordnung von Federschenkeln 30 um die Injektionsnadel 3 herum möglich oder eine kreisförmige Anordnung, wie sie in 9 dargestellt ist. Bei der in 9 dargestellten Kathetereinrichtung 35 sind 8 Federschenkel 36 vorgesehen, deren Aufbau den in 7 dargestellten Federschenkeln 30 entsprechen kann. Dabei sind die Federschenkel 36 derart angeordnet, daß im Eingriffszustand der Abstand a2 zwischen den Mittelpunkten der Anschlagflächen 37 von benachbarten Federschenkeln 36 ca. 3 bis 5 mm betragen kann. Der vertikale Abstand a3 und der horizontale Abstand a4 zwischen den Mittelpunkten horizontal oder vertikal gegenüberliegender Federschenkel 36 beträgt vorzugsweise ca. 10 bis 15 mm. Im übrigen umgeben die Federschenkel 36 die Injektionsnadel 3 im Eingriffszustand schirmartig und sind im Zuführzustand dicht gepackt um die Injektionsnadel 3 herum im Außenkatheter 2 angeordnet.
  • In den 10 und 11 ist ein Außenkatheter 38 in einer Stirnansicht von vorne dargestellt, der gemäß 10 einen Arbeitskanal 39 und einen Zugseilkanal 40 und gemäß 11 einen Arbeitskanal 39 und zwei Zugseilkanäle 40, 41 aufweist. Der Zugseilkanal 40 ist für eine Zugseilverbindung vorgesehen, die die Einstellung der Öffnungsweite von Federschenkeln ermöglichen soll, wobei die Federschenkel innerhalb des Arbeitskanals 39 geführt sind. In dem Arbeitskanal 39 ist neben den Federschenkeln auch das Werkzeug geführt. Der bei dem in 11 dargestellten Außenkatheter vorgesehene zweite Zugseilkanal 41 ist für eine weitere Zugseilverbindung vorgesehen, die zur Steuerung der Ausrichtung des proximalen Endes des Außenkatheters 2 vorgesehen sein kann. Ist ein Zugseil zum Einstellen der Öffnungsweite der Federschenkel vorgesehen, versteht es sich, daß die Federschenkel Ösen oder dgl. aufweisen können, durch die das Zugseil hindurchgeführt ist. Über das Zugseil ist es dann möglich, vom distalen Ende des Außenkatheters 2 her die Öffnungsweite der Federschenkel und damit die maximale Eingriffstiefe manuell einzustellen.
  • Wie sich aus den 10 und 11 ergibt, besteht der Außenkatheter 38 aus einem Vollmaterial, in das die Kanäle 39, 40, 41 eingearbeitet sind. Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, einen schlauchförmigen Außenkatheter vorzusehen, der im Inneren Schläuche aufweist, in denen das Werkzeug und die Federschenkel einerseits und das Zugseil oder die Zugseile andererseits geführt sind. Damit ist ein reibungsarmer Vorschub des Werkzeugs zusammen mit den Federschenkeln in dem Arbeitskanal 39 und die einfache Einstellung der Öffnungsweite der Federschenkel und/oder der Krümmung des Außenkatheters über die in den Zugseilkanälen 40, 41 geführten Seile möglich.
  • Wie sich aus den 12 und 13 ergibt, kann der dort dargestellte Außenkatheter 38 zusätzlich zu der Injektionsnadel 3 und einem Zugseilkanal 40 jeweils zwei Federschenkel 6, 30 aufweisen, wobei die Injektionsnadel 3, der Zugseilkanal 40 und die Federschenkel 6, 30 innerhalb von dem schlauchförmigen Außenkatheter 38 angeordnet sind. Bei den in den 12 und 13 dargestellten Ausführungsformen besteht der Außenkatheter 38 somit nicht aus einem Vollmaterial.
  • Wie sich schließlich aus 2 ergibt, können Marker 42 vorgesehen sein, um die genaue Position eines Federschenkels mittels MRT- oder CT-bildgebender Verfahren zu bestimmen. Dadurch läßt sich die Eingriffstiefe der Injektionsnadel 3 mit hoher Genauigkeit ermitteln. Vorzugsweise ist der Marker 42 in unmittelbarer Nähe oder entlang der Anschlagfläche 7 angeordnet, so daß der Abstand des Anschlags 5 zu dem angrenzenden Gewebe mit hoher Genauigkeit ermittelbar ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2007/131516 A1 [0004, 0009, 0010, 0014, 0027]
    • - WO 99/49773 A2 [0005]
    • - US 4222380 A [0006]
    • - US 2004/0199141 A1 [0007]

Claims (29)

  1. Kathetereinrichtung (1) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (5) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (5) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (6) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (6) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (6) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (6) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (7) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (7) nach außen gewölbt ist.
  2. Kathetereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Federschenkel (6) an seinem proximalen Ende einen flachen ovalförmigen Querschnitt aufweist.
  3. Kathetereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsbreite (b1) des Federschenkels (6) an seinem proximalen Ende wenigstens einem Drittel der Querschnittsbreite (B), vorzugsweise wenigstens der halben Querschnittsbreite (B), des Werkzeugs an dessem proximalen Ende entspricht.
  4. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Anschlagfläche (7) quer zur Mittellängsachse des Federschenkels (6) unterbrechungslos über die im Eingriffszustand gegen das Gewebe anliegende Innenseite des Federschenkels (6) erstreckt.
  5. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausfahren des Werkzeugs aus dem Außenkatheter (2) ein innerhalb des Außenkatheters (2) relativ zum Außenkatheter (2) bewegbarer Innenkatheter (8) vorgesehen ist und daß die Federschenkel (6) im Zuführzustand unmittelbar gegen das Werkzeug anliegen.
  6. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittskontur der Federschenkel (6) auf der Außenseite (9) der Federschenkel (6) komplementär zur Innenkontur des Außenkatheters (2) ausgebildet ist.
  7. Kathetereinrichtung (1a) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (13) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (13) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (11, 12) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (11, 12) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (11, 12) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (11, 12) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (16, 17) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Federschenkel (11, 12) mit unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, wobei der Anschlag (13) derart ausgebildet ist, daß Federschenkel (11, 12) unterschiedlicher Länge beim Ausfahren des Werkzeugs nacheinander ausfedern und im Eingriffszustand in proximaler Richtung unterschiedlich weit über das proximale Ende des Außenkatheters (2) überstehen.
  8. Kathetereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Federschenkel (11, 12) unterschiedlicher Länge abwechselnd nebeneinander liegend angeordnet sind.
  9. Kathetereinrichtung (1a) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (13) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (13) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (11, 12) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (11, 12) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (11, 12) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (11, 12) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (16, 17) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Federschenkel (11, 12) unterschiedlich große Anschlagflächen (16, 17) aufweisen und/oder daß wenigstens zwei Federschenkel (11, 12) unterschiedlich konturierte Anschlagflächen (16, 17) aufweisen.
  10. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Federschenkel (11, 12) mit unterschiedlicher Länge vorgesehen sind und daß der längere Federschenkel (12) eine größere Anschlagfläche (16) aufweist als der kürzere Federschenkel (11).
  11. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konturen von im Zuführzustand nebeneinander liegenden Federschenkeln (11, 12) unterschiedlicher Länge komplementär zueinander ausgebildet sind.
  12. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der längere Federschenkel (12) L-förmig ausgebildet ist und daß der kürzere Federschenkel (11) stirnseitig gegen den kürzeren Schenkelabschnitt (18) des längeren L-förmigen Federschenkels (12) anliegt.
  13. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittskontur der Federschenkel (11, 12) komplementär zur Außenkontur des Werkzeugs im Bereich der Werkzeugspitze ausgebildet ist, wobei die Federschenkel (11, 12) im Zuführzustand im wesentlichen spaltfrei gegen das Werkzeug anliegen.
  14. Kathetereinrichtung für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel, einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters übersteht, – wobei ein Anschlag zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters angeordneten Federschenkeln (20) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (20) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (20) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter überstehen und – wobei jeder Federschenkel (20) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (23) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federschenkel (20) einen langgestreckten mittleren Schenkelabschnitt (21) und an seinem proximalen Ende einen die Anschlagfläche (23) aufweisenden Kopfabschnitt (22) aufweist, wobei die Breite des Federschenkels (20) im Bereich des mittleren Schenkelabschnitts (21) in Richtung zum Kopfabschnitt (22) vorzugsweise stetig abnimmt.
  15. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federschenkel (20) wenigstens eine Entlastungsöffnung (24) zum Spannungsabbau aufweist.
  16. Kathetereinrichtung (1c) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (5) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (5) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (26) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (26) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (26) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (26) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federschenkel (26) im Eingriffszustand einen gegenüber einem langgestreckten mittleren Schenkelabschnitt (27) abgewinkelten oder abgebogenen Kopfabschnitt (28) aufweist, wobei der Kopfabschnitt (28) die Anschlagfläche aufweist und beim Ausfahren des Federschenkels (26) aus dem Außenkatheter (2) nach dem Erreichen einer vorgegebenen Kopflänge (11 ) in die abgewinkelte oder abgebogene Stellung ausfedert und wobei mit weiter zunehmendem Ausfahren des Federschenkels (26) der Winkel (α1) zwischen der Längsachse (X1) des mittleren Schenkelabschnitts (27) und der Längsachse (X2) des Außenkatheters (2) bei gleichbleibender Abwinkelung bzw. Abbiegung des ausgefederten Kopfabschnitts (28) stetig zunimmt.
  17. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Ausfedern des Kopfabschnitts (28) der Winkel (α2) zwischen der Längsachse (X3) des Kopfabschnitts (28) und der Längsachse (X1) des mittleren Schenkelabschnitts (27) mehr als 60°, vorzugsweise ca. 90°, beträgt.
  18. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Federschenkels (26) im Bereich des proximalen Endes zur Bildung einer Biegestelle verdünnt ist und/oder daß der Federschenkel (26) eingekerbt ist.
  19. Kathetereinrichtung (29) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der opsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (32) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (32) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (30) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (30) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (30) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (30) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (31) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (31) an einer Stirnseite des Federschenkels (30) vorgesehen ist.
  20. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite nach außen gewölbt ist.
  21. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Federschenkel (30) an seinem proximalen Ende einen kreis- oder ovalförmigen Querschnitt aufweist und daß die Anschlagfläche (31) durch eine Abschrägung auf der Stirnseite gebildet wird.
  22. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschenkel (6, 11, 12, 20, 26, 36) nach dem Ausfedern einen schirmförmigen Anschlag (5, 13) bilden.
  23. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschenkel (30) nach dem Ausfedern einen mehrzackartigen Anschlag (32) bilden, wobei die Anschlagflächen (31) zu beiden Seiten des Außenkatheters (2) angeordnet sind.
  24. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagflächen (7, 16, 17, 23, 31) im Eingriffszustand (7, 16, 17, 23, 31, 37) gleichmäßig voneinander beabstandet angeordnet sind.
  25. Kathetereinrichtung für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (38) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel, einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (38) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (38) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (38) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (38) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (38) übersteht, – wobei ein Anschlag zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (38) angeordneten Federschenkeln (6, 30) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (6, 30) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (6, 30) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (38) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (6, 30) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Zugseilverbindung zur Einstellung der Öffnungsweite der Federschenkel (6, 30) im Eingriffszustand vorgesehen ist.
  26. Kathetereinrichtung für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (38) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel, einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (38) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (38) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (38) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (38) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende des Außenkatheters (38) übersteht, – wobei ein Anschlag zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters angeordneten Federschenkeln (6, 30) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (6, 30) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (6, 30) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (38) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (6, 30) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkatheter (38) wenigstens einen Arbeitskanal (39) für das Werkzeug und die Federschenkel und wenigstens einen Zugseilkanal (40, 41) für eine Zugseilverbindung aufweist.
  27. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenkatheter (38) aus einem die Kanäle (39, 40, 41) aufweisenden Vollmaterial besteht.
  28. Kathetereinrichtung (1) für perkutane Eingriffe, insbesondere für Injektionen, Biopsien oder dergleichen, mit einem Außenkatheter (2) und einem Werkzeug für den Eingriff, insbesondere einer Injektionsnadel (3), einer Biopsiezange, Elektroden oder dergleichen, am proximalen Ende (4) der Kathetereinrichtung, – wobei das Werkzeug in einem Zuführzustand im Außenkatheter (2) aufgenommen und die Werkzeugspitze des Werkzeugs in dem Zuführzustand im Außenkatheter (2) versenkt oder mit dem proximalen Ende des Außenkatheters (2) ausgefluchtet ist, – wobei das Werkzeug relativ zum Außenkatheter (2) derart bewegbar ist, daß zumindest die Werkzeugspitze in einem Eingriffszustand über das proximale Ende (4) des Außenkatheters (2) übersteht, – wobei ein Anschlag (5) zur Eingriffstiefenbegrenzung des Werkzeugs beim Eingriff vorgesehen ist, – wobei der Anschlag (5) eine Mehrzahl von im Zuführzustand innerhalb des Außenkatheters (2) angeordneten Federschenkeln (6) als Anschlagmittel aufweist, – wobei die Federschenkel (6) beim Ausfahren des Werkzeugs ausfedern und sich nach außen hin öffnen, – wobei die Federschenkel (6) im ausgefahrenen Eingriffszustand in radialer Richtung über den Außenkatheter (2) überstehen und – wobei jeder Federschenkel (6) an seinem proximalen Ende wenigstens eine Anschlagfläche (7) zur Anlage gegen ein Körpergewebe im Eingriffszustand aufweist, – insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Federschenkel (6) vorzugsweise an seinem proximalen Ende einen aktiven oder passiven Marker (42) aufweist zur Sichtbarmachung des Federschenkels (6) mittels MRT- oder CT-Bildgebung.
  29. Kathetereinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Marker (42) unmittelbar angrenzend an die Anschlagfläche (7) oder im Bereich der Anschlagfläche (7) vorgesehen ist.
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