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Die
Erfindung betrifft ein Verbindungselement mit Gewinde, welches mit
einem Gegengewinde, beispielsweise einer Mutter, in Eingriff bringbar ist,
und mit Mitteln zum Erzeugen einer auf das Gegengewinde wirkenden
Klemmkraft. Die Erfindung betrifft ferner eine Schraubverbindung
mit einem solchen Verbindungselement.
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Stand der Technik
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Ein
derartiges Verbindungselement ist in Art einer Schraube aus der
DE 40 39 402 A1 bereits
bekannt. Das Gewinde der Schraube ist als sogenanntes selbstsicherndes
Gewinde beschrieben. Durch das selbstsichernde Gewinde ist ein ungewolltes Selbstlösen
der Schraube aus einem mit diesem verschraubten Bauteil vermieden.
Ein solches Selbstlösen entsteht, wenn Gewinde und Gegengewinde
mit Spiel ineinandergreifen. Vibrationen oder dergleichen Erschütterungen
bewirken dann eine Relativbewegung zwischen der Schraube und dem
das Gegengewinde aufweisenden Bauteil. Um eine solche Relativbewegung
zu verhindern, ist es bei der bekannten Schraube vorgesehen, dass
das Gewinde über wenigstens einen Windungsabschnitts gegenüber
dem restlichen Gewinde einen Versatz in axialer Richtung der Schraube
aufweist. Hierdurch greifen Gewinde und Gegengewinde zumindest in
dem versetzten Windungsabschnitt spielfrei ineinander.
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Die
bekannte Schraube mit selbstsicherndem Gewinde wird im Walzverfahren
mittels Walzbacken hergestellt. Um den axial versetzten Abschnitt des
Gewindes herstellen zu können, weist die Walzbacke einen
Einsatz auf. Der Einsatz ist in der Walzbacke verschiebbar aufgenommen.
Durch entsprechendes Verschieben des Einsatzes in der Walzbacke
ist es möglich, beim Formen der Schraube den axialen Versatz
des Windungsabschnittes zu erzeugen. Zur Herstellung der bekannten
Schraube ist somit neben der Walzbacke zusätzlich auch
der Einsatz notwendig. Darüber hinaus ist es erforderlich,
dass in der Walzbacke maßgenau eine Aufnahme für
den Einsatz herauszuarbeiten ist. Damit ist für die Herstellung
der bekannten Schraube mit ihrem selbstsichernden Gewinde ein relativ
aufwendiges Werkzeug notwendig.
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Aufgabenstellung
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verbindungselement
mit den eingangs genannten Merkmalen bereitzustellen, welches einfach,
insbesondere mit einfachem Werkzeug, herstellbar ist.
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Erfindung und vorteilhafte
Wirkungen
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Zur
Lösung der Aufgabe wird ein Verbindungselement vorgeschlagen,
welches die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
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Das
Verbindungselement hat ein Gewinde, welches mit einem Gegengewinde,
beispielsweise einer Mutter, in Eingriff bringbar ist. Es weist
ferner Mittel zum Erzeugen einer auf das Gegengewinde wirkenden
Klemmkraft auf. Das Verbindungselement zeichnet sich unter anderem
dadurch aus, dass die Klemmmittel durch die Flanken wenigstens eines
Abschnittes des Gewindes gebildet sind, deren Anordnung zueinander
gegenüber der Anordnung der Flanken des Gewindes außerhalb
des Abschnittes bzw. Klemmabschnittes derart geändert ist,
dass bei Eingriff des Gewindes in das Gegengewinde die Klemmkraft
an wenigstens einer der Flanken des Klemmabschnitts erzeugt wird.
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Durch
diese Maßnahme ist das Verbindungselement mit seinen Klemmmitteln
in einfacher Weise herstellbar, da dazu lediglich die Flanken in
ihrer Anordnung zueinander in dem die Klemmwirkung hervorrufenden
Gewindeabschnitt verändert sind. Bei Eingriff des Gegengewindes
in jenen Gewindeabschnitt des Verbindungselementes ist damit ein
Kraftschluss von Gewinde und Gegengewinde erzielt, insbesondere
im Bereich der einander entsprechenden Flanken von Gewinde und Gegengewinde.
Das bisher bekannte aufwendige Verschieben des gesamten Gewindeprofils über
einen vorgegebenen Gewindeabschnitt ist zur Realisierung der erfindungsgemäßen
Maßnahme nicht notwendig. Damit ist das erfindungsgemäße
Verbindungselement mit einfachsten Werkzeugen herstellbar, da sich
jene Änderungen bezüglich der Flankenanordnung
im Klemmabschnitt des Verbindungselementes bereits durch einfaches Einschleifen
der entsprechenden Kontur in das Werkzeug problemlos realisieren
lassen. Zum Herstellen des erfindungsgemäßen Verbindungselements
kann daher auf einfachere Werkzeuge zurückgegriffen werden
als zur Herstellung der bisher bekannten Schraubelemente mit axial
versetztem Gewindeabschnitt notwendig ist.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass
die Flanken des wenigstens einen Klemmabschnittes derart zueinander angeordnet
sind, dass im eingegriffenen Zustand von Gewinde und Gegengewinde
das Verbindungselement in dem Gegengewinde verdrehsicher gehalten ist.
Hierdurch kommt es alleine aufgrund der wenigstens einen Klemmkraft
erzeugenden Flanke des Klemmabschnittes zu einer lösesicheren
Verklemmung des Verbindungselementes gegenüber dem das
Gegengewinde aufweisenden Bauteil. Es ist damit eine Selbstsicherung
des Verbindungselementes gegenüber dem das Gegengewinde
aufweisenden Bauteils erreicht. Diese Selbstsicherung kann in der Weise
ausgelegt sein, dass bei üblichen auf das Verbindungselement
und/oder das Bauteil mit dem Gegengewinde wirkenden Kräften
das Verbindungselement und das Bauteil zueinander verdrehsicher
gehalten sind. Die Selbstsicherung ist bevorzugt überwindbar,
sofern auf das Verbindungselement und/oder das Bauteil mit dem Gegengewinde
ein vorgegebenes Anzugsmoment wirkt, welches größer
ist als das durch den Kraftschluss von Gewinde und Gegengewinde
erzeugte Gegenmoment.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass
eine der Flanken des wenigstens einen Klemmabschnitts in ihrer Anordnung
zur anderen Flanke des Klemmabschnitts geändert ist. Hierdurch
ist auf besonders einfache Weise und mit wenig Aufwand das Klemmmittel
realisiert, da nur eine der Flanken in dem die Klemmung hervorrufenden
Bereich geändert ist.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass beide Flanken des Klemmabschnitts
in ihrer Anordnung zueinander geändert sind. Hierdurch
ist ein Kraftschluss mit dem Gegengewinde über beide Flanken erzielbar,
sodass eine besonders hohe Klemmwirkung zwischen Gewinde und Gegengewinde
herbeigeführt ist. Darüber hinaus wird beim Eingreifen
des Gewindes in das Gegengewinde etwaigen Verformungen des Gegengewindes
entgegengewirkt, da die Klemmkräfte an beiden Gewindeflanken
des Gegengewindes angreifen. Eine einseitige Belastung der Gewindeflanken
des Gegengewindes ist somit vermieden.
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Was
die Ausrichtung der Flanken des wenigstens einen Klemmabschnittes
zueinander anbelangt, bieten sich verschiedene Ausgestaltungen an. Mit
Vorteil ist es vorgesehen, dass die Flanken des Klemmabschnitts
zueinander im Wesentlichen gegenläufig angeordnet sind.
Es hat sich gezeigt, dass eine derartige Flankenausrichtung herstellungstechnisch
einfach realisierbar ist.
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Ferner
bietet es sich an, dass die Flanken des Klemmabschnittes im Wesentlichen
gleich gerichtet sind. Eine solche Ausrichtung der Flanken des Klemmabschnittes
ermöglicht eine flexible Anpassung des Gewindes an Gegengewinde
mit großen Toleranzen, um selbst bei derartigen Kombinationen von
Gewinde und Gegengewinde die erfindungsgemäße
Klemmkraft erzeugen zu können.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass
die wenigstens eine Klemmkraft erzeugende Flanke des Klemmabschnittes
nach außen versetzt ist. Durch den Versatz ist eine flächige
Anlage der Flanke an der korrespondierenden Flanke des Gegengewindes
erzielbar, sodass hierdurch eine besonders große Klemmwirkung
erreicht ist. Darüber hinaus weist das Gewinde im Klemmabschnitt
aufgrund der wenigstens einen nach außen versetzten Flanke
ein Profil auf, welches gegenüber dem Profil des Gewindes
außerhalb des Klemmabschnitts breiter ausgebildet ist.
Mit anderen Worten ist, im Querschnitt gesehen, der das Gewinde bildende
Zahn durch den Versatz der wenigstens einen Flanke breiter als außerhalb
des Klemmabschnittes ausgebildet, beispielsweise ist die Windung
des Gewindes im Klemmabschnitt gegenüber der Windung außerhalb
des Klemmabschnittes als Verdickung ausgebildet und/oder die wenigstens eine
Flanke des Klemmabschnittes ist gegenüber der Flanke außerhalb
des Klemmabschnittes als Vorsprung ausgebildet. Damit können
auch höchste Klemmkräfte erzeugt werden, ohne
dass es zu einer Beschädigung des Gewindes im Klemmabschnitt kommt.
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Es
bietet sich dabei an, dass zur Klemmkrafterzeugung beide Flanken
des Klemmabschnittes nach außen versetzt sind. Hierdurch
ist eine noch stabilere Klemmverbindung zwischen Gewinde und Gegengewinde
erreichbar. Es lassen sich daher besonders große Kräfte
erzeugen, ohne dass es zu Beschädigungen des Verbindungselementes
kommt.
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Weiterhin
bietet es sich an, dass die wenigstens eine Klemmkraft erzeugende
Flanke gegenüber der Flanke außerhalb des Klemmabschnittes
im Wesentlichen parallel versetzt ist. Eine solche Ausgestaltung
lässt sich herstellungstechnisch besonders einfach realisieren.
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Nach
einer Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen,
dass sich der Klemmabschnitt über wenigstens eine Windung
des Gewindes erstreckt. Dadurch wirkt die Klemmkraft über
den gesamten Umfang des Verbindungselementes auf das Gegengewinde,
sodass in Klemmstellung von Gewinde und Gegengewinde das Verbindungselement gegenüber
dem das Gegengewinde aufweisenden Bauteil im Wesentlichen exakt
zueinander ausgerichtet vorliegt.
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Dies
ist insbesondere bei Gewinden und Gegengewinden mit relativ großer
Maßtoleranz von Vorteil, da beispielsweise bei lediglich über
einen Teil eines Gewindegangs auf das Gegengewinde wirkenden Klemmmitteln
es zu einer Schrägstellung des Verbindungselementes gegenüber
dem das Gegengewinde aufweisenden Bauteil kommen kann.
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Nach
einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen,
dass eine Windung des Gewindes mehrere Klemmabschnitte aufweist.
Dadurch ist die Wirkfläche der einen Windung verringert,
welche mit dem Gegengewinde in Wirkkontakt tritt und die Klemmung
hervorruft. Es kommt zu einem verringerten Materialverschleiß in
dem Gewinde des Verbindungselementes. Gleichfalls kann durch die
gezielte Anbringung der Klemmabschnitte an verschiedenen Stellen
einer Windung des Gewindes eine besonders belastbare Klemmverbindung
von Gewinde und Gegengewinde realisiert werden, bei der gerade die
Standzeit des Gewindes des Verbindungselementes besonders erhöht
ist. Denn auch bei wechselnd angreifenden Kräften an dem
Verbindungselement und/oder dem das Gegengewinde aufweisenden Bauteil
ist eine sichere und standfeste Selbsthemmung des Gewindes gegenüber
dem Gegengewinde gegeben.
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Bevorzugt
weist dazu eine Windung des Gewindes wenigstens zwei Klemmabschnitte,
vorzugsweise vier Klemmabschnitte auf, um eine besonders standfeste
Klemmverbindung zwischen Gewinde und Gegengewinde auch bei wechselnd
angreifenden Kräften zu erzielen.
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Bevorzugt
sollten dabei die mehreren Klemmabschnitte über die Windung
verteilt angeordnet sein.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen,
dass bei mehreren Klemmabschnitten einer Windung des Gewindes eine
der Flanken des jeweiligen Klemmabschnittes die Klemmkraft erzeugende
Flanke bildet. Dadurch ist trotz der mehreren über eine
Windung vorgesehenen Klemmabschnitte eine Klemmwirkung mit relativ geringem
herstellungstechnischem Aufwand realisierbar.
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Dabei
bietet es sich an, dass eine der beiden Flanken der jeweiligen Klemmabschnitte
abwechselnd die Klemmkraft erzeugende Flanke bildet. Indem die Klemmabschnitte
einer Windung abwechselnd mit der einen und dann mit der anderen
Flanke des jeweiligen Klemmabschnittes klemmkrafterzeugend wirkt,
ist eine besonders gute und belastungsarme Klemmwirkung mit dem
Gegengewinde erzielbar. Denn die Klemmkräfte greifen trotz
der lediglich einen Klemmkraft erzeugenden Flanke pro Klemmabschnitt, über
eine Windung gesehen, gleichmäßig verteilt über
die Windung an dem Gegengewinde an. Dabei werden beide Gegenflanken
des Gegengewindes von der Klemmkraft beaufschlagt, was bauteilschonend
für das Gegengewinde ist.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es
vorgesehen, dass wenigstens zwei aufeinanderfolgende Windungen des
Gewindes Klemmabschnitte aufweisen. Hierdurch kann der aufzubringende
Kraftaufwand zum Eindrehen des Verbindungselementes in Abhängigkeit
von der Einschraubtiefe des Verbindungselementes gezielt und in
flexibler Art und Weise verändert, insbesondere erhöht
werden.
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Dabei
bietet es sich an, dass die einander zugewandten Flanken benachbarter
Windungen die Klemmkraft erzeugenden Flanken der Klemmabschnitte
bilden. Diese Maßnahme ermöglicht bereits ein
hohes Maß an Klemmkraftentfaltung, ohne dass dazu beide
Flanken der Klemmabschnitte zur Klemmkrafterzeugung ausgebildet
sein müssen.
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Von
Vorteil für eine besonders hohe Klemmkraftwirkung über
den Umfang des Gewindes ist es, dass die Klemmkraft erzeugenden
Flanken benachbarter Windungen versetzt zueinander angeordnet sind.
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Dabei
bietet es sich an, dass die Klemmabschnitte benachbarter Windungen
in gleicher Weise zueinander angeordnet sind. Hierdurch ist eine
herstellungstechnisch relativ einfache Realisierung der mehreren
an benachbarten Windungen vorgesehenen Klemmabschnitte möglich.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass
zwischen den Windungen mit Klemmmitteln wenigstens eine Windung ohne
Klemmmittel liegt. Dies ermöglicht ein Eindrehen des Verbindungselementes
bis zu einer vorgebbaren Einschraubtiefe mit erhöhtem Kraftaufwand, welcher
durch erste Klemmmittel hervorgerufen werden kann. Ein weiter erhöhter
Kraftaufwand beim Einschrauben des Verbindungselements kann dann
erforderlich werden, wenn beim Einschrauben die nächstfolgenden
Klemmmittel aufweisenden Windungen in Eingriff mit dem Gegengewinde
kommen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verbindungselement kann
das Gewinde in Art eines Spitzgewindes, Sägegewindes, Rundgewindes,
Trapezgewindes oder Withworth-Gewinde ausgebildet sein. Grundsätzlich
sind die erfindungsgemäß vorgesehenen Klemmmittel
bei allen Arten von Gewinden realisierbar.
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Besonders
einfach lässt sich das Verbindungselement herstellen, wenn
es ein Kaltumformteil ist, insbesondere als Rollformteil gebildet
ist.
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Bevorzugt
ist das Verbindungselement Teil einer Schraubverbindung mit einem
ein Gegengewinde aufweisenden Bauteil, insbesondere einer Mutter
oder einem plattenförmigen Teil, dessen Gegengewinde mit
dem Gewinde des Verbindungselementes in Eingriff gebracht ist.
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Ausführungsbeispiele
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Weitere
Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Dabei bilden
alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in
den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es
zeigen:
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1 ein
mögliches Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements
für eine Schraubverbindung mit Gewinde und Klemmmitteln
in Seitenansicht,
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2 ein
vergrößerten Ausschnitt des Verbindungselements
gemäß 1.
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3 ein
weiteres mögliches Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements
mit Gewinde und Klemmmitteln in perspektivischer Ansicht,
-
4 ein
vergrößerter Ausschnitt des Details A des Verbindungselements
gemäß 3,
-
5 ein
nochmals weiteres Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements
mit Gewinde und Klemmmitteln in perspektivischer Ansicht,
-
6 ein
vergrößerter Ausschnitt des Details A des Verbindungselements
gemäß 5,
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7 ein
wiederum weiteres Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements
mit Gewinde und zwei in axialer Richtung vorgesehenen Bereichen
zur Klemmung gegenüber einem Gegengewinde in perspektivischer
Ansicht,
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8 ein
vergrößerter Ausschnitt des Details A des Verbindungselements
gemäß 7,
-
9 ein
nochmals weiteres Ausführungsbeispiel eines Verbindungselements
mit Gewinde und Klemmmitteln in perspektivischer Ansicht und
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10 ein
vergrößerter Ausschnitt des Details A des Verbindungselement
gemäß der 9.
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1 und 2 zeigen – in
schematischer Darstellung – eine mögliche Ausführungsform
eines Verbindungselements 1 mit Gewinde 2, welches
mit einem (nicht dargestellten) Gegengewinde in Eingriff bringbar
ist. Das Verbindungselement 1 ist in Art einer Schraube
ausgebildet, mit einem Schaft 17 und einem Kopf 16.
Das Gewinde 2 des Schaftes 17 ist dabei als übliches
metrisches Gewinde ausgebildet, das vollprofiliert im Schaft 17 geformt
ist.
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Das
Verbindungselement 1 kann natürlich auch ein Gewindestab,
eine Gewindespindel oder dergleichen gewindeführendes Bauteil
sein. Die Erfindung ist dabei nicht auf ein Verbindungselement mit
Außengewinde beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung
auch Innengewinde führende Verbindungselemente.
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Das
Verbindungselement 1 weist Mittel 3 zum Erzeugen
einer auf das (nicht dargestellte) Gegengewinde wirkenden Klemmkraft
auf. Bei der Ausführungsform gemäß 1 sind
zwei unterschiedliche Ausgestaltungen der Klemmmittel 3 realisiert, welche
auch unabhängig voneinander separat an Verbindungselementen
verwirklicht sein können. Die Klemmmittel 3 der
beiden Ausführungen sind dabei durch die Flanken 4, 5 bzw. 6, 7 oder 8, 9 wenigstens eines
Abschnitts bzw. Windungsabschnittes 10 bzw. 11 des
Gewindes 2 gebildet.
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Bei
den Klemmmitteln 3 der beiden Ausgestaltungen gemäß 1 ist
die Anordnung der sich gegenüberstehenden Flanken 4, 5 bzw. 6, 7 und 8, 9 zueinander
gegenüber der Anordnung der Flanken 18, 19 des
Gewindes 2 außerhalb des Klemmabschnittes 10 bzw. 11 derart
geändert, dass bei Eingriff des Gewindes 2 in
das (nicht dargestellte) Gegengewinde die Klemmkraft an wenigstens
einer der Flanken 4, 5 bzw. 6, 7 und 8, 9 des
Klemmabschnitts 10, 11 erzeugt wird. Damit ist
bei Eingriff des Gewindes 2 in das (nicht dargestellte)
Gegengewinde aufgrund der vorliegenden Klemmkraft eine Relativbewegung
des Verbindungselements 1 gegenüber dem (nicht
dargestellten) Bauteil mit dem Gegengewinde verhindert und ein ungewolltes
Lösen der Schraubverbindung aus Gewinde 2 und
(nicht dargestelltem) Gegengewinde vermieden.
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Die
beiden in 1 dargestellten Ausgestaltungen
der Klemmmittel 3 unterscheiden sich unter anderem dadurch,
dass bei der einen Ausgestaltung die beiden Flanken 4, 5 des
Klemmabschnittes 10 in ihrer Anordnung zueinander geändert
sind und somit beide Flanken 4, 5 des Abschnitts 10 zur
Klemmkrafterzeugung an dem (nicht dargestellten) Gegengewinde ausgebildet
sind. Demgegenüber ist bei der anderen Ausgestaltung lediglich
die Flanke 6 bzw. 9 des Klemmabschnitts 10 in
ihrer Anordnung zur anderen Flanke 7 bzw. 8 des
Klemmabschnitts 11 geändert, sodass lediglich
die eine Flanke 6 bzw. 9 des Klemmabschnitts 11 in
diesem Fall zur Klemmkrafterzeugung an dem (nicht dargestellten)
Gegengewinde ausgebildet ist.
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Bevorzugt
sind die klemmkrafterzeugenden Flanken 4, 5 bzw. 6, 9 der
Klemmabschnitte 10, 11 jeweils nach außen
versetzt angeordnet. Bevorzugt sind ferner die klemmkrafterzeugenden
Flanken 4, 5 bzw. 6, 9 der Klemmabschnitte 10, 11 gegenüber
den Flanken 18, 19 außerhalb des Klemmabschnittes 10, 11 im
Wesentlichen nach außen parallel versetzt.
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Die
beiden Ausgestaltungen der Klemmmittel 3 gemäß 1 haben
unter anderem gemeinsam, dass eine Windung des Gewindes 2 mehrere
der Klemmabschnitte 10 bzw. 11 aufweist. Bevorzugt sind
die Klemmabschnitte 10 bzw. 11 über die
eine Windung verteilt angeordnet. Unter einer Windung wird im Zuge
der Erfindung der Verlauf des Gewindes einmal um den Schaft 17 des
Verbindungselementes 16 verstanden.
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Bei
den beiden Ausgestaltungen der Klemmmittel 3 gemäß 1 sind
jeweils vier Klemmabschnitte 10 bzw. 11 über
eine Windung des Gewindes 2 vorgesehen und bevorzugt gleichmäßig verteilt über
die Windung angeordnet.
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Bei
der Ausgestaltung der Klemmmittel 3 gemäß 1 mit
den Klemmabschnitten 11 sind diese über die Windung
des Gewindes 2 in der Weise verteilt angeordnet, dass sich
Klemmabschnitte 11 mit der einen klemmkrafterzeugenden
Flanke 9 und Klemmabschnitte 11 mit der anderen
klemmkrafterzeugenden Flanke 6 abwechseln. Dabei liegen
die Flanken 6 und die Flanken 9 der Klemmabschnitte 11 in
entgegengesetzter Richtung zueinander nach außen versetzt
vor. Es sind die klemmkrafterzeugenden Flanken 6, 9 der
Klemmabschnitte 11 also versetzt zueinander über
eine Windung verteilt angeordnet. Bei der einen Ausgestaltung der
Klemmmittel 3 mit den Klemmabschnitten 11 sind
somit über eine Windung vier klemmkrafterzeugende Flanken
vorgesehen. Demgegenüber liegen bei den Klemmabschnitten 10 der
anderen Ausgestaltung über eine Windung des Gewindes 2 acht
klemmkrafterzeugende Flanken vor. Dabei liegen die jeweiligen benachbarten Klemmabschnitte 10 bzw. 11 in
einem rechten Winkel zueinander.
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Selbstverständlich
ist die Erfindung nicht auf diese Anzahl der klemmkrafterzeugenden
Flanken beschränkt. Vielmehr können auch 12, 16, 20 und mehr
klemmkrafterzeugende Flanken über eine Windung des Gewindes 2 vorgesehen
sein.
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3 und 4 zeigen – in
schematischer Darstellung – eine weitere Ausführungsform
eines Verbindungselements 20. Merkmale der Ausführungsform
gemäß der 3 und 4,
welche mit den Merkmalen des Verbindungselements 1 gemäß der 1 und 2 identisch
sind, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen; insoweit wird auf
die Beschreibung zu den 1 und 2 verwiesen.
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Das
Verbindungselement 20 gemäß der 3 und 4 unterscheidet
sich von dem Verbindungselement 1 gemäß der 1 und 2 unter anderem
dadurch, dass die Klemmabschnitte 11 an drei aufeinanderfolgenden
Windungen des Gewindes 2 vorgesehen sind. Dabei sind die
einander zugewandten Flanken benachbarter Windungen in gleicher
Weise zueinander angeordnet und bilden bevorzugt eine im Wesentlichen
geradlinige Reihe in axialer Richtung des Verbindungselementes 20.
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Weiterhin
ist es bei dem Verbindungselement 20 der 3 und 4 vorgesehen,
dass die Klemmmittel 3 in axialer Richtung gesehen, im
hinteren Bereich des Gewindes 2 vorgesehen sind, welches
dem Kopf 16 des Verbindungselements 20 zugewandt
ist.
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Die 5 und 6 zeigen – in
schematischer Darstellung – ein wiederum weiteres Ausführungsbeispiel
eines Verbindungselements 30. Merkmale des Verbindungselements 30,
welche mit den Merkmalen des Verbindungselements 20 gemäß der 3 und 4 und/oder
dem Verbindungselement 1 gemäß der 1 und 2 identisch
sind, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen; insoweit wird auf die
Beschreibung zu den 1 und 2 sowie 3 und 4 verwiesen.
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Das
Verbindungselement 30 gemäß der 5 und 6 unterscheidet
sich von dem Verbindungselement 20 gemäß der 3 und 4 unter anderem
dadurch, dass die Klemmmittel 3 im Bereich des freien Endes
des Schaftes 17 des Verbindungselementes 30 angeordnet
sind. Bevorzugt sind dabei die ersten drei Windungen des Gewindes 2 mit
den Klemmabschnitten 11 versehen.
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Die
Anordnung und Ausgestaltung der Klemmabschnitte 11 mit
ihren klemmkrafterzeugenden Flanken 6 bzw. 9 sind
mit den Klemmabschnitten 11 des Verbindungselementes 20 gemäß der 3 und 4 identisch.
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Die 7 und 8 zeigen
eine weitere Ausführungsform eines Verbindungselements 40 mit den
Klemmmitteln 3. Merkmale des Verbindungselements 40 und
der Klemmmittel 3, welche mit den Verbindungselementen 1, 20, 30 gemäß der 1 bis 6 identisch
sind, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen; insoweit wird auf
die Beschreibung zu den 1 bis 6 verwiesen.
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Das
Verbindungselement 40 gemäß der 7 und 8 unterscheidet
sich von den Verbindungselementen 20 und 30 gemäß der 3 bis 6 unter
anderem dadurch, dass die Klemmmittel 3 an zwei Bereichen 13, 14 des
Gewindes 2 über mehrere aufeinanderfolgende Windungen
des Gewindes 2 angeordnet sind. Zwischen den beiden Bereichen 13, 14 sind
mehrere Windungen des Gewindes 2 ohne solche Klemmmittel 3 vorgesehen.
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Dabei
ist der eine Bereich 13 etwa am hinteren Ende des Schaftes 17 des
Verbindungselements 40 angeordnet, welches dem Kopf 16 zugewandt
ist. Der andere Bereich 14 mit den Klemmmitteln 3 liegt, in
axialer Richtung gesehen, etwa in der Mitte des Schafts 17 des
Verbindungselements 40.
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Das
Verbindungselement 40 gemäß der 7 und 8 unterscheidet
sich von dem Verbindungselement 20 der 3 und 4 und
dem Verbindungselement 30 der 5 und 6 unter
anderem dadurch, dass die klemmkrafterzeugenden Flanken 6 in
Richtung zum freien Ende 12 des Schaftes 17 und
die klemmkrafterzeugenden Flanken 9 in Richtung zum Kopf 16 des
Verbindungselements 40 weisen.
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Die 9 und 10 zeigen
ein Verbindungselement 50 in Art einer Schraube, bei dem
die Klemmmittel 3 durch die Klemmabschnitte 10 und
zusätzlich durch die Klemmabschnitte 11 gebildet
sind. Die Klemmabschnitte 10 und die Klemmabschnitte 11 sind
an vier aufeinanderfolgenden Windungen des Gewindes 2 vorgesehen.
Dabei sind bevorzugt an den außenliegenden Windungen die
Klemmabschnitte 11 gebildet, welche lediglich die eine
klemmkrafterzeugende Flanke 7 aufweisen. Die dazwischen
liegenden Windungen weisen die Klemmabschnitte 10 auf,
bei denen die beiden Flanken 4, 5 als klemmkrafterzeugend
ausgebildet sind.
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Die
Klemmabschnitte 10, 11 sind über die
jeweilige Windung verteilt angeordnet. Die Klemmabschnitte 10 bzw. 11 benachbarter
Windungen liegen in der Weise zueinander, dass die Klemmabschnitte 10 bzw. 11 in
axialer Richtung des Verbindungselements 50 eine Reihe
bilden, so dass je nach Anzahl der Klemmabschnitte 10 bzw. 11 pro Windung
eine entsprechende Anzahl von Reihen vorliegt.
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Bevorzugt
ist die lediglich eine klemmkrafterzeugende Flanke 7 der
Klemmabschnitte 11 an derjenigen Flanke der Windung gebildet,
welche zu der sich anschließenden Windung mit den Klemmabschnitten 10 zugewandt
ist.
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- 1
- Verbindungselement,
Schraube
- 2
- Gewinde
- 3
- Klemmmittel
- 4
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 5
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 6
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 7
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 8
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 9
- Flanke
eines Klemmabschnitts
- 10
- Klemmabschnitt
- 11
- Klemmabschnitt
- 12
- freies
Ende
- 13,
14
- Bereich
- 16
- Kopf
- 17
- Schaft
- 18
- Flanke
außerhalb des Klemmabschnitts
- 19
- Flanke
außerhalb des Klemmabschnitts
- 20
- Verbindungselement,
Schraube
- 30
- Verbindungselement,
Schraube
- 40
- Verbindungselement,
Schraube
- 50
- Verbindungselement,
Schraube
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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