DE102009009639B4 - Schaltschrank oder Rack - Google Patents

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Abstract

Schaltschrank oder Rack mit einer Montageeinrichtung, die einen Einbauraum (6) für anwenderseitige Einbaueinheiten (20) frontseitig seitlich begrenzende vertikale Montageprofile (10, 10') mit frontseitigen flachen Befestigungsabschnitten (11) zum Anbringen von seitlich abstehenden Montageabschnitten (21) der Einbaueinheiten (20) aufweist, und mit Komponenten einer Erfassungseinrichtung zum Feststellen, ob an einer Einbauposition des Einbauraums (6) eine Einbaueinheit (20) vorhanden ist oder nicht, wobei die Komponenten der Erfassungseinrichtung eine an einem Montageprofil (20) angebrachte vertikal verlaufende Antennenleiste (30) mit darin angeordneten Detektorelementen und an den Einbaueinheiten (20) angeordneten Code-Trägern aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass das vertikale Montageprofil (10) eine an den Querschnitt der Antennenleiste (30) zumindest teilweise angepasste, nach vorne offene, seitlich außerhalb des benachbarten Befestigungsabschnittes (11) angeordnete Aufnahme (14) mit einem gegenüber der Ebene des Befestigungsabschnitts (11) zumindest um die Querschnittstiefe der Detektorleiste (30) zurückversetzten Anlageabschnitt (12) und mit einer die Aufnahme (14) auf deren dem Einbauraum (6) zugekehrter Seite begrenzenden innenseitigen Begrenzungswand (13) aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Schaltschrank oder ein Rack mit einer Montageeinrichtung, die einen Einbauraum für anwenderseitige Einbaueinheiten frontseitig seitlich begrenzende vertikale Montageprofile mit frontseitigen flachen Befestigungsabschnitten zum Anbringen von seitlich abstehenden Montageabschnitten der Einbaueinheiten aufweist, und mit Komponenten einer Erfassungseinrichtung zum Feststellen, ob an einer Einbauposition des Einbauraums eine Einbaueinheit vorhanden ist oder nicht, wobei die Komponenten der Erfassungseinrichtung eine an einem Montageprofil angebrachte vertikal verlaufende Antennenleiste mit darin angeordneten Detektorelementen und an den Einbaueinheiten angeordneten Code-Trägern aufweisen.
  • Ein derartiger Schaltschrank bzw. derartiges Rack ist in der DE 10 2007 034 437 A1 angegeben. Bei diesem bekannten Schaltschrank ist eine Vorrichtung zum Erkennen von darin aufgenommenen Einbaueinheiten mit einer Erfassungseinheit ausgerüstet, die an eine Auswerte- oder Registriereinrichtung angeschlossen oder anschließbar ist. Die Erfassungseinheit weist dabei in einer Ausgestaltung eine in der Montageebene der Einbaueinheiten angeordnete, an einem Rahmenschenkel oder Montageteil angeschraubte oder aufgeklebte Detektorleiste mit im Raster von einer oder mehreren Höheneinheiten positionierten, berührungslos ansprechenden Antennenelementen und an den Einbaueinheiten angeordnete Transponder, insbesondere RFID-Tags auf. Die leistenförmige Antennenanordnung kann sich dabei aus mehreren mit Stecker-/Kupplungseinheiten zusammengesteckten Antennenmodulen zusammensetzen, die jeweils ein schmales, sich längs erstreckendes, leistenartiges Kunststoffgehäuse zur Abdeckung mehrerer Höheneinheiten aufweisen. Das Gehäuse, das sich auch über die gesamte Höhe des Aufnahmebereichs für die Einbaueinheiten erstrecken kann, besitzt Befestigungsmöglichkeiten zum Anbringen z. B. an einer vertikalen Montageschiene, an der auch die Einbaueinheiten festgelegt sind. Die Transponder bzw. RFID-Tags sind im vorderen Bereich der Einbaueinheiten, insbesondere Servereinheiten, an deren Gehäuse nahe der Detektorleiste positioniert, so dass die Antennenelemente im Nahfeld der jeweils zugeordneten Transponder deren Information auslesen, die über eine Datenleitung oder alternativ drahtlos zu der Auswerte- und Registriereinrichtung übertragen wird. Das jeweilige RFID-Tag besitzt eine eindeutige Identifikation und kennzeichnet die zu erfassende Einbaueinheit, die über die betreffenden Antennenelemente unter Steuerung durch eine Steuereinheit ausgelesen und mit der zugehörigen Höhenposition an die Auswerteeinheit übermittelt wird. Die Befestigung der RFID-Tags an der Einbaueinheit erfolgt durch Kleben oder Schrauben. Die eindeutige Identifikation des so aufgebauten passiven Transponders bzw. RFID-Tags erfolgt bereits im Herstellungswerk.
  • Zwar ergibt die Anordnung der Detektorleiste im Bereich der Einbauebene des Schaltschranks oder Racks vorteilhafte Montagemöglichkeiten und eine günstige Signalerfassung in Verbindung mit den Transpondern. Jedoch kann es durch ungenaue Montage zu Störungen in der Signalerfassung und Signalübertragung und damit unzuverlässiger Positionserfassung oder Zuordnung von Identifikationen kommen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schaltschrank oder Rack der eingangs genannten Art bereitzustellen, bei dem eine ungenaue oder fehlerhafte Montage der Erfassungseinrichtung möglichst ausgeschlossen wird.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei ist vorgesehen, dass das vertikale Montageprofil eine an den Querschnitt der Antennenleiste zumindest teilweise angepasste, nach vorne offene, seitlich außerhalb des benachbarten Befestigungsabschnittes angeordnete Aufnahme mit einem gegenüber der Ebene des Befestigungsabschnitts zumindest um die Querschnittstiefe der Detektorleiste zurückversetzten Anlageabschnitt und mit einer die Aufnahme auf deren dem Einbauraum zugekehrter Seite begrenzenden innenseitigen Begrenzungswand aufweist.
  • Mit diesen Maßnahmen wird eine eindeutige, genaue Montage der Detektorleiste erreicht und eine exakte Zuordnung der Code-Träger zu der Detektorleiste ermöglicht.
  • Eine lagegenaue Anordnung der Detektorleiste wird dadurch begünstigt, dass der Anlageabschnitt und die innenseitige Begrenzungswand im Querschnitt der Aufnahme rechtwinklig zueinander angeordnet sind, wobei der Anlageabschnitt parallel zur Montageebene ausgerichtet ist.
  • Für die Montage und den Aufbau ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Begrenzungswand rechtwinklig in den Befestigungsabschnitt übergeht.
  • Ein stabiler Aufbau und zusätzliche Montagemöglichkeiten werden dadurch erreicht, dass der Anlageabschnitt über einen Zwischenabschnitt oder unmittelbar schräg oder rechtwinklig in einen von der Frontseite weg nach hinten gerichteten Seitenwandabschnitt übergeht oder rechtwinklig in eine nach vorn zur Frontseite hin gerichteten und höchstens bis in diese vorstehende außenseitige Begrenzungswand der Aufnahme übergeht.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die außenseitige Begrenzungswand über einen Zwischenabschnitt oder unmittelbar in den rechtwinklig oder schräg zur vorderen Schaltschrank- oder Rackebene gerichteten Seitenwandabschnitt übergeht.
  • Eine vorteilhafte Montage ergibt sich ferner dadurch, dass die Befestigungsabschnitte in einer gemeinsamen Montageebene liegen und zum Anschlagen der Montageabschnitte ausgebildet sind und vertikale Lochreihen mit einem oder mehreren in einem regelmäßigen Rasterabstand angeordneten Befestigungslöchern aufweisen.
  • Zu einer genauen Zuordnung von Code-Trägern und Detektorelementen, beispielsweise Transponderelementen und Antennenelementen, wird dadurch erreicht, dass die Detektorleiste mit ihrer Frontseite in der Montageebene liegt oder gegenüber dieser um höchstens 10 mm zurückversetzt ist und dass der jeweilige Code-Träger vor der Frontseite der Detektorleiste angeordnet und auf einem die Detektorleiste überlappenden Tragabschnitt eines Halteelementes befestigt ist, das mit einem Verbindungsabschnitt an dem benachbarten Montageabschnitt der zugeordneten Einbaueinheit angebracht ist.
  • Die Montage und eine lagegenaue Anordnung der Detektorleiste werden ferner dadurch begünstigt, dass in dem Anlageabschnitt eine Haltelochreihe mit in regelmäßigem Rasterabstand angeordneten Haltelöchern angeordnet ist.
  • Ein für die Montage vorteilhafter Aufbau besteht darin, dass die Haltelöcher quadratisch oder rechteckförmig mit in Längsrichtung des Montageprofils verlaufenden Längsseiten ausgebildet sind und dass die Detektorleiste auf ihrer dem Anlageabschnitt zugekehrten Rückseite mit Haltehaken versehen ist, die auf den Abstand der Haltelöcher oder ein Vielfaches davon abgestimmt sind und vertikale Hakenabschnitte aufweisen, die eine geringere Länge besitzen als die lichte Öffnungsweite der Haltelöcher in vertikaler Richtung und die soweit von der rückseitigen Außenfläche der Detektorleiste beabstandet sind, dass sie einen die Haltelöcher umgebenden Wandbereich des Anlageabschnitts mit einer Klemmkraft hintergreifen.
  • Ein vorteilhafter Aufbau für eine genaue Montage und Zuordnung der Komponenten der Erfassungseinrichtung besteht ferner darin, dass die Detektorleiste quadratischen oder rechteckförmigen Querschnitt besitzt und bezüglich der eingebauten Lage auf ihrer Frontseite mit einem daran fest oder abnehmbar fixierten Abdeckteil versehen ist.
  • Eine für den Aufbau und die Funktion vorteilhafte Ausbildung besteht darin, dass das Abdeckteil zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet ist und dass auf der oder im Inneren der Detektorleiste Leuchtelemente angeordnet sind, die in Längsrichtung der Detektorleiste in gleichmäßigem Rasterabstand im Raster einer Höheneinheit HE oder einem ganzzahligen Vielfachen oder gleichmäßigen Teilabstand davon angeordnet, getrennt ansteuerbar und im Leuchtzustand durch das transparente Abdeckteil positionsgenau sichtbar sind.
  • Für die Funktion und den Aufbau vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass im Inneren der Detektorleiste im Raster einer Höheneinheit HE oder einem ganzzahligen Vielfachen oder gleichmäßigen Teilabstand davon in Längsrichtung der Detektorleiste voneinander beabstandete Detektorelemente angeordnet sind.
  • Zu einer genauen Zuordnung zwischen den Code-Trägern und den Detektorelementen tragen ferner die Maßnahmen bei, dass in den Montageabschnitten der Einbaueinheiten auf den Abstand der Befestigungslöcher oder ein ganzzahliges Vielfaches davon abgestimmte Montagelöcher angeordnet sind und dass in den Befestigungsabschnitten der Halteelemente auf die Montagelöcher abgestimmte Öffnungen angeordnet sind, wobei der Abstand von der Mitte der Befestigungslöcher bis zum außenseitigen Rand der Antennenleiste so groß ist wie die Ausdehnung der Halteelemente von der Mitte der Öffnungen zum äußeren Rand des Trageabschnitts.
  • Die Montage der Erfassungseinrichtung wird ferner dadurch begünstigt, dass die vertikalen Montageprofile sich zwischen einem oberen und unteren horizontalen Montageschenkel oder Rahmenschenkel des Schaltschranks oder Racks erstrecken und dass in Verlängerung der Detektorleiste in ihrer Einbaulage in dem oberen und/oder unteren horizontalen Montageschenkel oder Rahmenschenkel eine Ausdehnung eingebracht ist, die größer ist als der Querschnitt der Detektorleiste.
  • Eine für die Funktion und den Betrieb vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass die Detektorleiste als Antennenleiste ausgebildet ist, die Detektorelemente als Antennenelemente ausgebildet sind und die Code-Träger als Transponderelemente, insbesondere RFID-Tags ausgebildet sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine frontseitige Montageebene eines Schaltschranks oder Racks,
  • 2 einen Ausschnitt eines Einbauraums eines Schaltschranks oder Racks mit vorderer Montageebene und vertikalen Montageprofilen in perspektivischer Ansicht,
  • 3 einen Ausschnitt der Montageebene im Bereich eines Montageabschnittes,
  • 4 eine Detailansicht des Schaltschranks oder Racks in einem oberen vorderen Eckbereich des Einbauraums und der Montageebene mit mehreren eingesetzten Einbaueinheiten,
  • 5 einen Ausschnitt des Schaltschranks oder Racks in einem oberen vorderen Eckbereich mit einer eingesetzten Antennenleiste und einem Halteelement mit Transponder in perspektivischer Ansicht,
  • 6 einen Ausschnitt der Befestigungsebene im Bereich eines Montageabschnittes mit vertikalem Montageprofil, eingesetzter Antennenleiste und angebrachtem Halteelement mit Transponder,
  • 7A bis 7C eine perspektivische Ansicht, eine Vorderansicht und eine Ansicht auf die rückseitige Stirnseite eines Halteelementes mit Transponderelement,
  • 8 eine perspektivische Ausschnittdarstellung des vorderen oberen Eckbereichs des Schaltschranks oder Racks mit einer Antennenleiste vor deren Einbau,
  • 9A bis 9D in 9A eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts der Antennenleiste schräg auf die Rückseite; in den Teilbildern a), b) und c) der 9B die Antennenleiste von der Vorderseite, in einer seitlichen Ansicht und von der Rückseite; in 9C einen Längsschnitt der Antennenleiste sowie in 9D einen Querschnitt der Antennenleiste,
  • 10 verschiedene Ansichten des vorderen Montagerahmens des Schaltschranks oder Racks mit seitlichen vertikalen Montageprofilen und einer unteren und oberen Rahmenschenkel sowie vergrößerten Ausschnittdarstellungen,
  • 11 den vorderen Montagerahmen des Schaltschranks oder Racks in perspektivischer Ansicht,
  • 12 einen Ausschnitt des Montagerahmens nach 11 im Verbindungsbereich zweier auseinander geschobener Leistenmodule und
  • 13 ein Beispiel für eine Bildschirmdarstellung einer Einbauebene eines Schaltschranks oder Racks mit eingesetzten Einbaueinheiten in Form von Servereinheiten.
  • 1 zeigt eine vorderseitige Ansicht einer Montageebene 5 eines Rahmengestells 1 eines Schaltschranks oder Racks mit mehreren eingebauten Einbaueinheiten 20, wie z. B. Servereinheiten, deren Höhe beispielsweise eine HE beträgt. Die Montageebene 5 ist seitlich durch frontseitige Montageflächen zweier vertikaler Montageprofile 10, 10' und unten von einem unteren Rahmenschenkel 2 sowie oben von einem oberen Rahmenschenkel 3 begrenzt. An den die lichte Einbauöffnung begrenzenden Rändern der Montageprofile 10, 10' schließen sich beidseitig Befestigungsabschnitte 11 der Montageprofile mit Lochreihen 11.1 an, die einen engen Lochrasterabstand von vorliegend drei Befestigungslöchern pro Höheneinheit HE besitzen. Die Montageprofile 10, 10' können durch seitliche Rahmenprofile des Rahmengestells und/oder durch separate Montageprofile gebildet sein.
  • Die Einbaueinheiten 20 weisen seitlich abstehende flache Montageabschnitte 21 auf, die sich über die Gehäusehöhe der Einbaueinheiten 20, beispielsweise eine oder mehrere Höheneinheiten HE, erstrecken und über die beiderseitigen Befestigungsabschnitte 11 vorstehen. In den Montageabschnitten 21 sind z. B. jeweils zwei Montagelöcher 21.1 (vgl. z. B. auch 4) vorliegend im doppelten Abstand der Befestigungslöcher 11.2 der Lochreihe 11.1 eingebracht, so dass die Montagelöcher 21.1 jeweils ein Befestigungsloch 11.2 überspringen.
  • Im Bereich eines seitlichen Montageabschnittes, vorliegend des in Vorderansicht rechten Montageabschnittes 21, sind jeweils Halteelemente 40 angeordnet, beispielsweise an dem Montageabschnitt 21 festgeklebt oder zumindest zwischen diesem und dem Befestigungsabschnitt 11 eingeklemmt, wobei ein zungenartiger Tragabschnitt 41 mit einem darauf angebrachten Code-Träger, beispielsweise Transponderelement 44, seitlich absteht und eine in dem Montageprofil 10 eingesetzte Detektorleiste, beispielsweise Antennenleiste 30, frontseitig überlappt, wie der Ausschnittsdarstellung nach 2 und den weiteren Darstellungen nach den 3, 4 und 5 deutlicher zu entnehmen ist.
  • In den 7A, 7B, 7C ist das Halteelement 40 einzeln in verschiedenen Ansichten wiedergegeben. Die Halteelemente 40 sind aus flachem, plattenförmigem Material geringer Stärke von z. B. höchstens etwa 1 mm beispielsweise aus Metall oder Kunststoff hergestellt, vorzugsweise durch Stanzen oder Schneiden oder aber durch Formen. Das Halteelement 40 weist einen Verbindungsabschnitt 42 mit darin eingebrachten Öffnungen 43 auf, die zu dem von dem Tragabschnitt 41 abgelegenen Rand hin offen sind und eine portalförmige Kontur besitzen. Die im montierten Zustand vertikale Höhenausdehnung entspricht vorzugsweise der Höhe des Montageabschnitts 21, der in der Regel der Gehäusehöhe einer Einbaueinheit, also z. B. einer oder mehreren Höheneinheiten HE entspricht, während die seitliche Breitenausdehnung des Verbindungsabschnitts 42 in etwa der Breite des Montageabschnittes 21 entspricht, so dass im Montagezustand der außenseitige Rand des Verbindungsabschnitts 42 mit dem außenseitigen Rand des Montageabschnitts 21 in etwa bündig ist und auch der obere und untere Rand des Verbindungsabschnitts 42 und des Montageabschnittes 21 in etwa bündig sind. Der sich nur über einen Bruchteil, z. B. ½, 1/3, ¼ der Höhe des Verbindungsabschnitts 42 erstreckende Tragabschnitt 41, dessen oberer Rand beispielsweise in Verlängerung des oberen Randes des Verbindungsabschnittes verläuft, ist vorzugsweise lichtundurchlässig ausgebildet und trägt das darauf z. B. durch Kleben befestigte Transponderelement 44, insbesondere ausgebildet als RFID-Tag.
  • Wie 2 in perspektivischer Darstellung zeigt, sind die Halteelemente 40, die aus flachem blättchenförmigem Material beispielsweise aus Metall oder Kunststoff hergestellt sind, mit dem Verbindungsabschnitt 42 zwischen der flachen Rückseite des betreffenden Montageabschnittes 21 und der flachen Vorderseite des Befestigungsabschnittes 11 festgespannt, wobei sie zuvor vorteilhaft an dem jeweiligen Montageabschnitt 21 fixiert wurden, beispielsweise mittels einer auf ihnen angebrachten Klebeschicht, die im nicht angebrachten Zustand von einer ablösbaren Schutzfolie abgedeckt ist. In dem Verbindungsabschnitt 42 sind auf die Montagelöcher 21.1 in Lage und Größe abgestimmte Öffnungen 43 eingebracht, so dass die in den Einbauraum 6 eingesetzten und mit ihren Montageabschnitten 21 an den Befestigungsabschnitten 11 anliegenden Einbaueinheiten 20 mittels Schrauben oder ähnlichen Befestigungselementen ungehindert an den Befestigungsabschnitten 11 befestigt werden können, wie 3 zeigt. Wie ferner aus 5 ersichtlich, sind dabei auch die Öffnungen 43 der Verbindungsabschnitte 42 mit den betreffenden Befestigungslöchern 11.2 der Lochreihen 11.1 in Deckung gebracht.
  • Wie die 2 und insbesondere die vergrößerte Ausschnittsdarstellung nach 4 sowie auch die 5, 6 und 8 weiter zeigen, ist zumindest das in Draufsicht rechte Montageprofil, dem die Antennenleiste 30 zugeordnet ist, zur Außenseite an den betreffenden Befestigungsabschnitt 11 anschließend mit einer innenseitigen Begrenzungswand 13 einer Aufnahme 14 für die Antennenleiste 30 versehen. Die innenseitige Begrenzungswand 13 geht an ihrem von der Frontseite abliegenden rückseitigen Ende rechtwinklig in einen nach außen zeigenden Anlageabschnitt 12 in der Tiefe der Aufnahme 14 über, an die die Antennenleiste 30 beim Einsetzen in Anlage gebracht wird. Dabei ist die Vorderseite des Anlageabschnittes 12 von der frontseitigen Montageebene bzw. der Ebene des Befestigungsabschnittes 11 in einem solchen Abstand zurück versetzt, dass die Antennenleiste 30 mit ihrer Vorderseite nicht über die Frontebene des Befestigungsabschnittes 11 übersteht und vorzugsweise mit dieser bündig ist oder nur wenig, z. B. nicht mehr als 10 mm zurückversetzt ist. Besonders bei bündiger Anordnung der Vorderseite der Antennenleiste 30 in der vorderen Montageebene ist der Tragabschnitt 41, auf dessen Rückseite ein insbesondere als RFID-Tag ausgebildetes Transponderelement 44 angebracht, beispielsweise aufgeklebt ist und der die Frontseite der Antennenleiste 30 überlappt, in möglichst geringem Abstand zur Detektorleiste, insbesondere Antennenleiste 30, und darin enthaltenen Detektorelementen, insbesondere Antennenelementen, angeordnet, so dass sich eine geringe Übertragungsdistanz für die drahtlose Informationsübertragung zwischen Code-Träger bzw. Transponderelement 44 und dem betreffenden Detektorelement bzw. Antennenelement ergibt.
  • Wie aus 8 weiter ersichtlich, ist in dem Anlageabschnitt 12 eine Haltelochreihe 12.1 mit mindestens zwei Haltelöchern 12.2 eingebracht, die einen gleichmäßigen Lochrasterabstand in vertikaler Richtung aufweisen, beispielsweise im Abstand einer oder mehrerer Höheneinheiten. Die Haltelöcher 12.2 sind rechteckförmig oder quadratisch geformt und mit ihren Lochbegrenzungsseiten horizontal bzw. vertikal bezüglich der Längsrichtung des Montageprofils 10 bzw. 10' ausgerichtet. Die Antennenleiste 30 ist auf ihrer Rückseite mit Hakenelementen 33 versehen, die beispielsweise durch teilweises Ausstanzen und Ausbiegen aus deren Rückwand hergestellt sind, wobei nach unten gerichtete Hakennasen gebildet sind, die von der Rückwandebene der Antennenleiste 30 um etwas weniger als die Stärke der Wandung des Anlageabschnittes 12 um die Haltelöcher 12.2 beabstandet sind, wobei der nach unten gerichtete Abschnitt an seinem unteren Endabschnitt nach außen von der Rückwandebene der Antennenleiste 30 weggebogen ist, so dass sich ein einfaches Einhängen ergibt. Der nach unten gerichtete Hakenabschnitt ist dabei kürzer als die vertikale Öffnungsweite der Haltelöcher 12.2. Über die Länge der Antennenleiste 30 sind mehrere derartige Hakenelemente angeordnet, die auf den Lochrasterabstand der Haltelöcher 12.2 oder ein Mehrfaches davon abgestimmt sind. Außerdem ist die Breite der Haken auf die Breite der Haltelöcher 12.2 derart abgestimmt, dass sie mit möglichst geringem seitlichem Spiel in die Haltelöcher 12.2 passen. Mit diesen Maßnahmen kann die Antennenleiste 30 einfach und lagegenau in die Aufnahme 14 eingesetzt und mit ihrer Rückseite in Anlage an die Vorderseite des Anlageabschnittes 12 gebracht und anschließend durch Verschieben nach unten fixiert werden, wobei die Haltehaken 33 eine leichte Klemmwirkung ergeben.
  • Wie 8 weiter zeigt, ist in dem oberen horizontalen Rahmenschenkel 3, der auch ein Montageschenkel sein kann, fluchtend bezüglich der eingesetzten Antennenleiste 30 eine Ausnehmung 4 eingebracht, die mindestens so groß ist wie der Außenquerschnitt der Antennenleiste 30, so dass diese auch dann ungehindert eingesetzt werden kann, wenn sie sich im eingesetzten Zustand bis in den Bereich des oberen Endes der vertikalen Montageprofils 10 bzw. 10' erstreckt, um auch die obere Einbauposition des Einbauraums 6 auszunutzen. Auf diese Weise kann die Antennenleiste 30 über das vertikale Rahmenprofil 10 bzw. 10' hinausstehend eingesetzt und dann nach unten verschoben werden, um sie zu fixieren.
  • Wie die 2, 4, 5 und 8 weiter zeigen, geht der Anlageabschnitt 12 an seinem außenseitigen Rand in einen außenseitigen Seitenwandabschnitt 15 des Montageprofils 10 bzw. 10' über, der nach hinten gerichtet ist, und in dem eine weitere vertikale Lochreihe 15.1 mit Löchern für Montagezwecke angeordnet ist. Die Aufnahme 14 könnte auch auf ihrer Außenseite mit einer weiteren Wand parallel zur innenseitigen Begrenzungswand 13 versehen sein, die mit ihrem vorderen Rand höchstens bis in die frontseitige Montageebene vorsteht.
  • Wie 8 und weiterhin die 9A bis 9D zeigen, besitzt die Antennenleiste 30 ein Gehäuse mit U-förmigem, z. B. quadratischem oder rechtförmigem Querschnitt mit einem Basisschenkel 34 und zwei Seitenschenkeln 35. In die im eingebauten Zustand zur Frontseite des Schaltschranks bzw. Racks gerichtete vordere Seite ist ein Abdeckteil 32 eingesetzt, beispielsweise eingeschnappt oder eingerastet. Zum Halten des Abdeckteils 32 sind auf der Innenseite der Seitenschenkel 35 in der Nähe des freien Randes derselben längs verlaufende Haltenuten 36 ausgebildet, die die freien Ränder des vorzugsweise flachen Abdeckteils 32 vorderseitig und rückseitig überfassen. Das Abdeckteil 32 kann auch oder zusätzlich eingeklebt werden. Außerdem sind, gegenüber den Haltenuten 36 tiefer nach innen versetzt, auf der Innenseite der Seitenschenkel 35 sich gegenüberliegende Halterippen 37 eingebracht, so dass im Inneren des U-förmigen Gehäuses der Antennenleiste 30 weitere Elemente beispielsweise mittels Halteplättchen fixiert werden können, wie z. B. die genannten Antennenelemente und Zuführleitungen sowie auch später noch beschriebene Leuchtelemente 31 (vgl. 6). Das Abdeckteil 32 ist vorzugsweise lichtdurchlässig durchscheinend bzw. transparent ausgebildet, so dass Licht der Leuchtelemente 31 durchtritt, wobei die Leuchtelemente klar umgrenzt in ihrer Position individuell erkennbar sind, jedoch der Innenraum der Antennenleiste 30 vorzugsweise nicht einsehbar ist. Hierzu eignet sich entsprechend eingetrübtes Glas mit möglichst geringer Lichtschwächung und z. B. ohne selektive spektrale Filtereigenschaften.
  • Wie 6 zeigt, sind die Leuchtelemente 31 ebenfalls in einem gleichmäßigen Rasterabstand über die Länge der Antennenleiste 30 angeordnet, wobei z. B. drei Leuchtelemente 31 pro Höheneinheit HE eingesetzt sind. Zwei der Leuchtelemente 31 liegen dabei neben dem Montageabschnitt 21 bzw. Verbindungsabschnitt 42 des Halteelementes 40 frei, und befinden sich bei eingesetzter Einbaueinheit 20 z. B. im angesteuerten leuchtenden Zustand, während ein drittes Leuchtelement 31 pro Höheneinheit bei eingesetzter Einbaueinheit 20 von dem vorzugsweise lichtundurchlässigen Tragabschnitt 41 des Halteelementes 40 abgedeckt ist, das sich in vertikaler Richtung nur über ein Drittel einer Höheneinheit HE erstreckt. Auf diese Weise werden einem Betrachter die Einbaulagen auch visuell gut erkennbar angezeigt, wobei besetzte Einbaupositionen leicht wahrnehmbar sind. Die Leuchtelemente 31 können über (eine nicht gezeigte) Steuereinheit, wie sie beispielsweise in der eingangs genannten DE 10 2007 034 437 A1 angegeben ist, angesteuert werden, wobei verschiedene Ansteuerungsweisen in Frage kommen, z. B. in verschiedenen Farben unter Einsatz von verschiedenfarbig betreibbaren Leuchtdioden, oder in verschiedenen Blinkmodi bzw. im Dauerlichtbetrieb. Die Leuchtelemente 31 werden dabei in Abhängigkeit von den von den Transponderelementen 44 erhaltenen und über die Antennenelemente an die Steuereinheit weitergeleiteten Informationen angesteuert. Die Antennenelemente können im selben Rasterabstand und in enger Nähe zu den Leuchtelementen 31 angeordnet sein, so dass sich eine eindeutige Informationserfassung und Positionszuordnung erreichen lässt. Weitere Signalisierungen können in Abhängigkeit von dem Betriebszustand der Einbaueinheiten, ihren in den Transponderelementen 44 z. B. werkseitig programmierten Eigenschaften und ihrer Einbaulage gesteuert werden, wobei die Steuereinheit auch mit einer übergeordneten Überwachungseinrichtung und Registrierungseinrichtungen zusammenarbeiten kann.
  • Wie 10 zeigt, kann auch in dem unteren Rahmenschenkel 2 eine Ausnehmung 4' zum Verschieben der Antennenleiste 30 nach unten eingebracht sein. Die beiden vertikalen Montageprofile 10, 10' können gleichen oder unterschiedlichen Aufbau aufweisen, wie die vergrößerten Ausschnitte B und C zeigen.
  • Wie die 11 und die vergrößerte Ausschnittdarstellung in 12 zeigen, kann die Antennenleiste 30 aus mehreren Leistenmodulen 30.1, 30.2 zusammengesetzt sein, die über eine Stecker-/Kupplungseinheit elektrisch leitend zusammengesteckt werden können, wobei sich auch eine mechanische Verbindung ergibt, die aber zusätzlich noch mittels Rastelementen oder anderen Steckelementen ergänzt sein kann. Die Leistenmodule 30.1, 30.2 erstrecken sich vorzugsweise über mehrere Höheneinheiten und besitzen eine Länge, die auf verschiedene gängige Schaltschrankhöhen abgestimmt ist, so dass das kleinste Modul in einen Schaltschrank niedrigster Höhe passt und eine Antennenleiste 30 für einen höheren Schaltschrank durch Zusammenstecken mehrerer Leistenmodule 30.1, 30.2 erhalten wird.
  • 13 zeigt ein Beispiel für eine Anzeige auf einem Sichtschirm einer entfernten Anzeigestation, wobei auf einer Bildschirmanzeige 50 die Montageebene eines Schaltschranks oder Racks mit seinen Höheneinheiten HE1 bis HE42 mit belegten Einbaupositionen dargestellt ist. Ferner sind neben der Einbauebene Zusatzinformationen zu den einzelnen Einbaueinheiten, beispielsweise Servereinheiten, eingeblendet, die den aktuellen Status und Eigenschaften der Einbaueinheiten 20 wiedergeben. Derartige Informationen können auf den Transponderelementen 44, insbesondere RFID-Tags, zum Teil gespeichert, zum anderen Teil erzeugt werden und über die Antennenelemente und die Steuereinheit weitergeleitet werden. Auch können die auf den RFID-Tags enthaltenen und an die Steuereinheit, Registriereinrichtung bzw. übergeordnete Überwachungseinrichtung weitergeleiteten Informationen mit dort gespeicherten weiteren Informationen zu den Einbaueinheiten 20, wie z. B. technischen Daten, ergänzt werden.

Claims (15)

  1. Schaltschrank oder Rack mit einer Montageeinrichtung, die einen Einbauraum (6) für anwenderseitige Einbaueinheiten (20) frontseitig seitlich begrenzende vertikale Montageprofile (10, 10') mit frontseitigen flachen Befestigungsabschnitten (11) zum Anbringen von seitlich abstehenden Montageabschnitten (21) der Einbaueinheiten (20) aufweist, und mit Komponenten einer Erfassungseinrichtung zum Feststellen, ob an einer Einbauposition des Einbauraums (6) eine Einbaueinheit (20) vorhanden ist oder nicht, wobei die Komponenten der Erfassungseinrichtung eine an einem Montageprofil (20) angebrachte vertikal verlaufende Antennenleiste (30) mit darin angeordneten Detektorelementen und an den Einbaueinheiten (20) angeordneten Code-Trägern aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass das vertikale Montageprofil (10) eine an den Querschnitt der Antennenleiste (30) zumindest teilweise angepasste, nach vorne offene, seitlich außerhalb des benachbarten Befestigungsabschnittes (11) angeordnete Aufnahme (14) mit einem gegenüber der Ebene des Befestigungsabschnitts (11) zumindest um die Querschnittstiefe der Detektorleiste (30) zurückversetzten Anlageabschnitt (12) und mit einer die Aufnahme (14) auf deren dem Einbauraum (6) zugekehrter Seite begrenzenden innenseitigen Begrenzungswand (13) aufweist.
  2. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlageabschnitt (12) und die innenseitige Begrenzungswand (13) im Querschnitt der Aufnahme (14) rechtwinklig zueinander angeordnet sind, wobei der Anlageabschnitt (12) parallel zur Montageebene (5) ausgerichtet ist.
  3. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungswand (13) rechtwinklig in den Befestigungsabschnitt (11) übergeht.
  4. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlageabschnitt (12) über einen Zwischenabschnitt oder unmittelbar schräg oder rechtwinklig in einen von der Frontseite weg nach hinten gerichteten Seitenwandabschnitt (15) übergeht oder rechtwinklig in eine nach vorn zur Frontseite hin gerichteten und höchstens bis in diese vorstehende außenseitige Begrenzungswand der Aufnahme (14) übergeht.
  5. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die außenseitige Begrenzungswand über einen Zwischenabschnitt oder unmittelbar in den rechtwinklig oder schräg zur vorderen Schaltschrank- oder Rackebene gerichteten Seitenwandabschnitt (15) übergeht.
  6. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsabschnitte (11) in einer gemeinsamen Montageebene (5) liegen und zum Anschlagen der Montageabschnitte ausgebildet sind und vertikale Lochreihen (11.1) mit einem oder mehreren in einem regelmäßigen Rasterabstand angeordneten Befestigungslöchern (11.2) aufweisen.
  7. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektorleiste mit ihrer Frontseite in der Montageebene (5) liegt oder gegenüber dieser um höchstens 10 mm zurückversetzt ist und dass der jeweilige Code-Träger vor der Frontseite der Detektorleiste angeordnet und auf einem die Detektorleiste überlappenden Tragabschnitt (41) eines Halteelementes (40) befestigt ist, das mit einem Verbindungsabschnitt (42) an dem benachbarten Montageabschnitt (21) der zugeordneten Einbaueinheit (20) angebracht ist.
  8. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Anlageabschnitt (12) eine Haltelochreihe (12.1) mit in regelmäßigem Rasterabstand angeordneten Haltelöchern (12.2) angeordnet ist.
  9. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelöcher (12.2) quadratisch oder rechteckförmig mit in Längsrichtung des Montageprofils (10) verlaufenden Längsseiten ausgebildet sind und dass die Detektorleiste auf ihrer dem Anlageabschnitt (12) zugekehrten Rückseite mit Haltehaken (33) versehen ist, die auf den Abstand der Haltelöcher (12.2) oder ein Vielfaches davon abgestimmt sind und vertikale Hakenabschnitte aufweisen, die eine geringere Länge besitzen als die lichte Öffnungsweite der Haltelöcher (12.2) in vertikaler Richtung und die soweit von der rückseitigen Außenfläche der Detektorleiste beabstandet sind, dass sie einen die Haltelöcher (12.2) umgebenden Wandbereich des Anlageabschnitts (12) mit einer Klemmkraft hintergreifen.
  10. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektorleiste quadratischen oder rechteckförmigen Querschnitt besitzt und bezüglich der eingebauten Lage auf ihrer Frontseite mit einem daran fest oder abnehmbar fixierten Abdeckteil (32) versehen ist.
  11. Schaltschrank oder Rack nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil (32) zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet ist und dass auf der oder im Inneren der Detektorleiste Leuchtelemente (31) angeordnet sind, die in Längsrichtung der Detektorleiste in gleichmäßigem Rasterabstand im Raster einer Höheneinheit HE oder einem ganzzahligen Vielfachen oder gleichmäßigen Teilabstand davon angeordnet, getrennt ansteuerbar und im Leuchtzustand durch das transparente Abdeckteil (30) positionsgenau sichtbar sind.
  12. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Inneren der Detektorleiste im Raster einer Höheneinheit HE oder einem ganzzahligen Vielfachen oder gleichmäßigen Teilabstand davon in Längsrichtung der Detektorleiste voneinander beabstandete Detektorelemente angeordnet sind.
  13. Schaltschrank oder Rack nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in den Montageabschnitten (21) der Einbaueinheiten (20) auf den Abstand der Befestigungslöcher (11.2) oder ein ganzzahliges Vielfaches davon abgestimmte Montagelöcher (21.1) angeordnet sind und dass in den Befestigungsabschnitten (42) der Halteelemente (40) auf die Montagelöcher (21.1) abgestimmte Öffnungen (43) angeordnet sind, wobei der Abstand von der Mitte der Befestigungslöcher (11.2) bis zum außenseitigen Rand der Antennenleiste (30) so groß ist wie die Ausdehnung der Halteelemente (40) von der Mitte der Öffnungen (43) zum äußeren Rand des Trageabschnitts (41).
  14. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikalen Montageprofile (10, 10') sich zwischen einem oberen und unteren horizontalen Montageschenkel oder Rahmenschenkel (2, 3) des Schaltschranks oder Racks erstrecken und dass in Verlängerung der Detektorleiste in ihrer Einbaulage in dem oberen und/oder unteren horizontalen Montageschenkel oder Rahmenschenkel (2, 3) eine Ausdehnung (4, 4') eingebracht ist, die größer ist als der Querschnitt der Detektorleiste.
  15. Schaltschrank oder Rack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektorleiste als Antennenleiste (30) ausgebildet ist, die Detektorelemente als Antennenelemente ausgebildet sind und die Code-Träger als Transponderelemente (44), insbesondere RFID-Tags ausgebildet sind.
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