DE102009029941A1 - Aufreißbare Verpackung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine aufreißbare Verpackung (1) zur Aufnahme wenigstens einer Substanz und eines Applikators (7, 11), mit einem z.B. folienartigen Träger (2), in welchem wenigstens eine einseitig offene Vertiefung (4a, 4b) eingeformt ist, die mit einer Abdeckfolie (3) nach außen unter Bildung wenigstens einer Kammer verschließbar ist, und mit einem zwischen dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) gebildeten Kanal, in dem der Applikator (7, 11) zumindest bereichsweise derart aufgenommen ist, dass der Applikator (7, 11) von dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) vollständig umschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine aufreißbare Verpackung zur Aufnahme wenigstens einer Substanz und eines Applikators, mit einem z. B. folienartigen Träger, in welchem wenigstens eine einseitig offene Vertiefung eingeformt ist, die mit einer Abdeckfolie nach außen unter Bildung wenigstens einer Kammer verschließbar ist, und mit einem zwischen dem Träger und der Abdeckfolie gebildeten Kanal, in dem der Applikator zumindest bereichsweise derart aufgenommen ist, dass der Applikator von dem Träger und der Abdeckfolie vollständig umschlossen ist.
  • Eine derartige Verpackung ist aus der WO 2004/041107 A2 ( EP 1 555 952 ) bekannt. Zum Öffnen dieser bekannten Verpackung muss ein Ende der Verpackung abgerissen oder aufgeschnitten werden, wobei sowohl der Träger als auch die Abdeckfolie durchtrennt werden müssen. Auf diese Weise wird das den Kammern abgewandte Ende des Applikators zugänglich. Das Vorsehen einer Einkerbung oder dgl. zur Erleichterung des Abreißens eines Endes der Verpackung ist nur dann sinnvoll, wenn sich in dem abzureißenden Ende kein Applikator oder dgl. befindet. Andernfalls würde der Applikator den Rissfortschritt blockieren und damit ein Öffnen erschweren.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche insbesondere für einen Applikator mit einem länglichen Griff geeignet ist und ein besonders einfaches und rasches Öffnen der Verpackung ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gelöst, dass insbesondere in einem der wenigstens einen Kammer zugewandten Bereich des Kanals in dem Träger und/oder in der Abdeckfolie eine Aufreißhilfe zum definier ten Öffnen der Verpackung vorgesehen ist, die zwei in Längsrichtung des Kanals hintereinander liegende geschwächte Bereiche aufweist. Somit ist es möglich, die Verpackung zwischen den beiden geschwächten Bereichen zu ergreifen und definiert einzureißen, so dass der gesamte zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Verpackung abgerissen werden kann. Dieser zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Verpackung wirkt somit wie ein Abreißband, wodurch die Verpackung nach dem Entfernen dieses Abreißbandes in zwei Teile unterteilt ist. Der den länglichen Griff des Applikators umschließende Teil kann dabei leicht entfernt werden, so dass der Applikator zugänglich und die wenigstens eine Substanz mittels des Applikators aus der Verpackung entnommen werden kann.
  • Der Kanal zwischen dem Träger und der Abdeckfolie kann dabei als eine vertiefte Mulde in dem Träger und/oder der Abdeckfolie ausgebildet sein oder dadurch entstehen, dass diese aufeinander gelegt und miteinander beispielsweise verschweißt oder versiegelt werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die geschwächten Bereiche durch Einschnitte, Perforationen, Kerbstellen, Materialverjüngungen oder dgl. gebildet. Dabei müssen die beiden geschwächten Bereiche nicht dieselbe Schwächung, beispielsweise jeweils einen Einschnitt, aufweisen. Vielmehr ist es ausreichend, wenn jeder der geschwächten Bereiche so ausgestaltet ist, dass er eine definierte Risseinleitung zum Abreißen des zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegenden Abschnitts der Verpackung erlauben. Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Schwächungen in dem Träger oder der Abdeckfolie stärker ausgeprägt sind als in dem jeweils anderen Element. Damit wird eine Risseinleitung beispielsweise nur in der Abdeckfolie erleichtert, so dass sich die Abdeckfolie auch besser von dem Träger ablösen lässt. So kann beispielsweise ein Einschnitt in die Abdeckfolie tiefer als ein Einschnitt in den Träger erfolgen, um das Einreißen zu erleichtern.
  • Unabhängig von den zuvor beschriebenen Merkmalen betrifft die Erfindung eine Verpackung nach Anspruch 1, bei welcher die Aufreißhilfe wenigstens eine Aufreißlasche aufweist, die einstückig mit dem Träger oder der Abdeckfolie ausgebildet ist, wobei die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie im Bereich der Aufreißlasche schwächer als in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich ausgebildet ist. Insbesondere ist die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie, die eine Versiegelung, Verklebung, Verschweißung oder dgl. sein kann, im Bereich der Aufreißlasche schwächer als im übrigen Bereich der Verpackung und in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich gleich oder stärker als im übrigen Bereich der Verpackung ausgebildet. So soll in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie möglichst nicht manuell abgeschert oder in anderer Weise gelöst werden können, zumindest nicht mit den während der Öffnung der Verpackung auftretenden Kräften.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist im Bereich der Aufreißlasche eine Schwächung, insbesondere ein Einschnitt, nur in dem mit der Aufreißlasche einstöckigen Material, d. h. in dem Trägers bzw. der Abdeckfolie, ausgebildet, während in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich eine Schwächung, insbesondere eine Kerbe, sowohl in dem Träger als auch in der Abdeckfolie ausgebildet ist. Dabei können diese Schwächungen einander gegenüberliegen, d. h. sie sind in Längsrichtung des Kanals angrenzend an die Aufreißlasche auf der der Vertiefung zugewandten Seite vorgesehen.
  • Weiter wird es bevorzugt, wenn die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie im Bereich der Aufreißlasche nicht bis an den äußeren Rand der Verpackung reicht. Mit anderen Worten kann ein Spalt zwischen dem Träger und der Abdeckfolie im Bereich der Aufreißlasche vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise ist in Längsrichtung des Kanals gesehen beidseits der Aufreißlasche jeweils eine Schwächung, insbesondere ein Einschnitt, nur in dem mit der Aufreißlasche einstückigen Material des Trägers bzw. der Abdeckfolie ausgebildet, so dass zwei in Längsrichtung des Kanals hintereinander liegende geschwächte Bereiche gebildet werden.
  • Das Öffnen der Verpackung durch Abreißen des zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegenden Abschnitts der Verpackung wird dadurch weiter erleichtert, dass auf beiden Seiten des Kanals jeweils zwei in Längsrichtung des Kanals hintereinander liegende geschwächte Bereiche vorgesehen sind. Auf diese zusätzlichen geschwächten Bereiche kann jedoch beispielsweise dann auch verzichtet werden, wenn die Breite der Verpackung sehr gering ist und/oder sich das Material des Trägers und/oder der Abdeckfolie besonders leicht durchtrennen lässt.
  • Um die wenigstens eine Substanz und den Applikator während des Transports und der Lagerung dicht abzuschließen, d. h. das Austreten der Substanz sowie das Eindringen von Keimen oder Verschmutzungen zu verhindern, sind der Träger und die Abdeckfolie vorzugsweise miteinander versiegelt. Unter einer Versiegelung wird dabei jede geeignete Verbindung des Trägers mit der Abdeckfolie verstanden, beispielsweise auch ein Verkleben oder Verschweißen.
  • Das Öffnen dieser Verpackung wird dadurch weiter erleichtert, dass die Versiegelung im Bereich der Aufreißhilfe auf einer Seite des Kanals stärker als auf der gegenüberliegenden Seite des Kanals ausgebildet ist. Damit wird es ermöglicht, dass auf der Seite, auf welcher die Risseinleitung erfolgt, sich der Träger und die Abdeckfolie leicht voneinander lösen, dass jedoch auf der gegenüberliegenden Seite der Träger und die Abdeckfolie fest miteinander verbunden bleiben, um den gesamten zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegenden Abschnitt der Verpackung vollständig, d. h. wie ein Abreißband, abtrennen zu kön nen. Die unterschiedlich starke Verbindung des Trägers mit der Abdeckfolie zumindest in einem Abschnitt des Kanals ist unabhängig von dem Vorsehen einer Aufreißhilfe mit zwei geschwächten Bereichen ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zwischen den hintereinander liegenden geschwächten Bereichen wenigstens eine mit dem Träger oder der Abdeckfolie einstückige Aufreißlasche vorgesehen. Es können auch sowohl der Träger als auch die Abdeckfolie jeweils mit wenigstens einer Aufreißlasche versehen sein. Diese Aufreißlasche ist beispielsweise als ein Abschnitt ausgebildet, welcher, wenn er einstückig mit dem Träger ist, nicht mit der Abdeckfolie verbunden ist und umgekehrt. So kann die Aufreißlasche beispielsweise ein überstehender Bereich sein, der besonders leicht zu ergreifen ist, um die Verpackung zu öffnen. Es können auch sowohl an dem Träger als auch an der Abdeckfolie Aufreißlaschen vorgesehen sein, die auseinandergezogen werden können, um die Verpackung zu öffnen. Wenn zwei Aufreißlaschen, d. h. sowohl an dem Träger als auch an der Abdeckfolie, vorgesehen sind, lassen sich der Träger und die Abdeckfolie besonders einfach ergreifen und vorzugsweise peelbar auseinanderziehen. Somit kann die Verpackung in einem Zug von beiden Seiten aufgerissen werden, so dass beispielsweise der freigelegte Applikator zusammen mit dem die Kammer(n) aufweisenden Verpackungsabschnitt auf eine geeignete Unterlage, wie einen Tisch, fallen kann.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu kann auch ein Aufreißband oder ein Aufreißfaden in die Verpackung so integriert sein, dass ein Teil der Verpackung entlang einer durch das Aufreißband bzw. den Aufreißfaden definierten Linie auf- oder abgerissen werden kann. Das Aufreißband bzw. der Aufreißfaden können hierzu über den Träger und/oder die Abdeckfolie hinausragen.
  • Das zuvor beschriebene Öffnen der Verpackung dient zunächst im Wesentlichen dazu, den Applikator freizulegen bzw. zugänglich zu machen. Damit ist die in der Verpackung aufgenommene wenigstens eine Substanz nicht notwendigerweise ebenfalls frei zugänglich. Vielmehr wird es bevorzugt, wenn zwischen den beiden Kammern ein sich unter Druckanwendung auf wenigstens eine der Kammern über eine Sollbruchstelle öffnende Ausbringkanal zum Überfähren einer Substanz aus einer Kammer in eine andere Kammer vorgesehen ist. Diese Sollbruchstelle kann beispielsweise ein peelbarer Bereich, ein Bereich mit schwächerer Versiegelung oder dgl. sein. Damit ist auch nach einem Abreißen des Abschnitts der Verpackung zwischen den beiden geschwächten Bereichen des Kanals die Substanz zunächst noch hermetisch innerhalb der Kammer abgeschlossen aufgenommen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Applikator einen konischen Abschnitt auf, wobei der Kanal abschnittsweise, insbesondere angrenzend an die Aufreißhilfe, derartig trichterförmig ausgebildet ist, dass der Kanal durch den Applikator abdichtbar ist. Ein solches Abdichten des Kanals durch den Applikator ist insbesondere dann hilfreich, wenn die Verpackung temporär durch den Applikator verschlossen werden soll. Die trichterförmige Ausbildung des an die Abreißhilfe angrenzenden Abschnitts des Kanals dient gleichzeitig als eine Einführhilfe, wenn der Applikator wieder in den Kanal eingesteckt werden soll.
  • In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist es vorgesehen, dass an der Außenfläche des Applikators und an der Innenfläche des Kanals einander zugeordnete Haltemittel zum lösbaren Fixieren des Applikators in dem Kanal vorgesehen sind. Der Applikator fällt somit selbst nach dem Abreißen eines Teils der Verpackung nicht aus dem Kanal heraus, sondern bleibt in diesem gehalten. Die Haltemittel können dabei beispielsweise durch eine Nut in der Außenfläche des Applikators und einen entsprechend nach innen vorspringenden Steg oder dgl. an der Innenfläche des Kanals ausgebildet sein.
  • Grundsätzlich kann der Applikator eine beliebige Gestalt aufweisen, die zum Ausbringen und/oder Auftragen der wenigstens einen Substanz geeignet ist. So kann der Applikator ein Ausbringröhrchen, ein Mischer, eine Phiole, ein Pinsel oder dgl. sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Applikator mit einem länglichen Griff und einem beispielsweise pinsel- oder schwammartigen Kopf versehen. Der Applikator kann somit leicht und sicher ergriffen werden, während der Kopf zum Aufnehmen der Substanz in der Verpackung und zum Auftragen der Substanz geeignet ist.
  • Dabei wird es bevorzugt, wenn der Griff des Applikators in dem Kanal und der Kopf des Applikators in einer der Kammern aufgenommen ist. Mit anderen Worten ist der Applikator vorzugsweise so in der Verpackung aufgenommen, dass der Kopf zu der mit der Substanz befüllten Kammer weist, während der längliche Griff von der Kammer weg weist. Nach dem oben beschriebenen Öffnen der Verpackung durch Abreißen des Verpackungsabschnitts zwischen den beiden geschwächten Bereichen des Kanals wird somit der Griff des Applikator freigelegt, so dass der Applikator entnommen werden kann. Der Applikator kann jedoch auch zunächst weiter in die Verpackung hineingeschoben werden, um einen Zugang zu der Kammer zu eröffnen, in welcher eine Substanz aufgenommen ist. Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die Substanz aus einer Kammer in eine zunächst leere Kammer gequetscht wird, in welche der Applikatorkopf hineinragt, so dass die Substanz aus dieser Ausbringkammer von dem Applikator entnommen werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung kann eine oder mehrere Kammern aufweisen, die in dem Träger und/oder der Abdeckfolie gebildet sind. So können beispielsweise in zwei Kammern verschiedene Substanzen aufgenommen werden, die erst unmittelbar vor dem Auftragen dieser Substanzen miteinander gemischt werden sollen. Weiter ist es möglich, eine zunächst leere Kammer vorzusehen, die als Mischkammer oder als Ausbringkammer dient, aus welcher der Applikator die wenigstens eine Substanz entnehmen kann.
  • Sowohl der Träger als auch die Abdeckfolie bestehen vorzugsweise aus einem dünnen, folienartigen Material. Dabei müssen der Träger und die Abdeckfolie nicht aus dem identischen Material bestehen. Vielmehr kann der Träger aus einem im Vergleich zu der Abdeckfolie steiferen Material bestehen. Grundsätzlich wird es bevorzugt, wenn die Verpackung nach Art einer Blisterverpackung aus einem Kunststoff- oder Kunststoff-Metall-Verbund-Material oder Metall besteht. Unter einer Blisterverpackung wird hierbei allgemein beispielsweise ein Tiefziehteil aus transparentem und/oder nicht transparentem Material verstanden.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung eignet sich insbesondere für die Lagerung flüssiger oder pastöser Substanzen. Vorzugsweise wird die Verpackung zur Aufbewahrung und zum Ausbringen von Dentalprodukten, beispielsweise Klebstoffen oder dgl., verwendet.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen schematisch:
  • 1 in Perspektivansicht die Bestandteile einer erfindungsgemäßen Verpackung,
  • 2 in Seitenansicht die Verpackung nach 1 mit einem Applikator,
  • 3 in Perspektivansicht die Verpackung nach 1 in ihrem geschlossenen Zustand,
  • 4 ein Detail der Verpackung nach 1,
  • 5 eine Ansicht nach 2 mit einem anderen Applikator,
  • 6 in Perspektivansicht die Bestandteile einer erfindungsgemäßen Verpackung nach einer weiteren Ausführungsform,
  • 7 die Verpackung nach 6 während des Öffnens,
  • 8 die Verpackung nach 6 nach dem Öffnen und
  • 9a–f weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verpackung.
  • Die in den Figuren dargestellte Verpackung 1 besteht aus einem Träger 2 und einer Abdeckfolie 3, die zur Herstellung der Verpackung mit dem Träger 2 verbunden wird. In dem Träger 2 sind in der dargestellten Ausführungsform zwei Vertiefungen 4a und 4b ausgebildet, welche nach dem Aufbringen der Abdeckfolie 3 verschlossene Kammern bilden. Weiter sind sowohl in dem Träger 2 als auch in der Abdeckfolie 3 längliche Vertiefungen 5a bzw. 5b ausgebildet, welche gemeinsam einen Kanal mit einem abschnittsweise kreisrunden Querschnitt bilden.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich ist, ist in der in den Figuren linken Vertiefung 4a eine Substanz 6 aufgenommen, während in die zweite (rechte) Vertiefung 4b und in den Kanal ein länglicher Applikator 7 eingelegt wird. Der Applikator 7 weist dabei einen länglichen Griff 7a und einen beispielsweise schwammartigen Kopf 7b auf, welcher in der zweiten Vertiefung 4b aufgenommen wird.
  • Aus der Darstellung der 4 ist ersichtlich, dass der Applikator 7 eine umlaufende Nut 7c aufweist, während der Kanal einen eingeschnürten Bereich 5c aufweist, der in die Nut 7c des Applikators 7 eingreift. Hierdurch ist der Applikator 7 in der Verpackung 1 lösbar fixiert. Weiter weist der Applikator 7 einen sich in Richtung zu dem Kopf 7b konisch verjüngenden Bereich 7d auf, während in dem Kanal ein trichterförmiger Bereich 5d ausgebildet ist. Der konische Bereich 7d des Applikators bildet zusammen mit dem trichterförmigen Bereich 5d des Kanals eine Dichtfläche, mit welcher der Kanal durch den Applikator 7 abgedichtet werden kann.
  • Um den Träger 2 mit der Abdeckfolie 3 zu verbinden, werden diese miteinander versiegelt, verklebt oder verschweißt. Dabei wird auch der Bereich zwischen den beiden Vertiefungen 4a und 4b in dem Träger 2 mit der Abdeckfolie 3 verbunden, so dass die Substanz 6 im verpackten Zustand nicht aus der durch die Vertiefung 4a gebildeten Kammer in die durch die Vertiefung 4b gebildete Kammer strömen kann. Die Verbindung des Trägers 2 mit der Abdeckfolie 3 ist in diesem Bereich zwischen den Vertiefungen 4a und 4b mit einer Sollbruchstelle versehen, so dass die Substanz 6 in die durch die Vertiefung 4b definierte Kammer überführt werden kann, wenn die durch die Vertiefung 4a gebildete Kammer zusammengedrückt wird. Alternativ oder zusätzlich kann die wenigstens eine Kammer, in welcher eine Substanz aufgenommen ist auch dadurch geöffnet werden, dass die Sollbruchstelle von dem Applikator 7 durchstoßen wird, indem dieser in die Verpackung gestoßen oder geschoben wird.
  • Wie insbesondere aus der vergrößerten Darstellung der 4 ersichtlich ist, sind der Träger 2 und die Abdeckfolie 3 im Bereich des Kanals beidseits mit zwei in Längsrichtung des Kanals voneinander beabstandeten Einschnürungen 8 versehen. Zusätzlich sind im Bereich dieser Einschnürungen 8 Einschnitte 9 in dem Träger 2 und in der Abdeckfolie 3 vorgesehen, so dass in der Verpackung 1 zwei geschwächte Bereiche ausgebildet sind, die in Längsrichtung des Kanals bzw. des Applikators 7 hintereinander liegen. Der zwischen diesen beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Verpackung 1 ist in der Art eines Abreißbandes gestaltet, um ein definiertes Öffnen der Verpackung 1 so zu ermöglichen, dass der Griff 7a des Applikators 7 freigegeben wird.
  • Hierzu ist an der Abdeckfolie 3 eine über den Träger 2 vorstehende Lasche 10 ausgebildet, die ergriffen werden kann, um die Verpackung 1 zu öffnen. Auf der Seite der Lasche 10 ist die Verbindung zwischen dem Träger 2 und der Abdeckfolie 3 zwischen den beiden geschwächten Bereichen schwächer ausgebildet oder mit einer Sollbruchstelle versehen, während die Verbindung zwischen dem Träger 2 und der Abdeckfolie 3 auf der der Lasche 10 gegenüberliegenden Seite der Verpackung 1 nicht geschwächt ist. Dadurch wird erreicht, dass sich die Abdeckfolie 3 leicht von dem Träger 2 ablösen lässt, wenn ein Benutzer an der Lasche 10 zieht. Durch die Einschürungen 8 und die Einschnitte 9 wird eine definierte Risseinleitung in der Abdeckfolie 3 erreicht, so dass der zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Abdeckfolie 3 von dem Träger 2 abgelöst wird. Hierbei wird ein Bereich des Griffs 7a des Applikators 7 freigelegt. Durch die (festere) Verbindung zwischen dem Träger 2 und der Abdeckfolie 3 auf der der Lasche 10 gegenüberliegenden Seite wird ein vollständiges Ablösen der Abdeckfolie 3 von dem Träger 2 vermieden und der Riss in der Abdeckfolie 3 setzt sich in dem Träger 2 fort, so dass der gesamte zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Verpackung 1 um den Applikator 7 abgerissen werden kann.
  • Das in den 1 und 2 linke Ende der Verpackung 1 mit den Vertiefungen 4a, 4b ist damit von dem rechten Ende der Verpackung 1 getrennt, so dass dieses in den 1 und 2 rechte Ende der Verpackung von dem Applikator 7 abgezogen werden kann. In der dargestellten Ausführungsform ist nach diesem Freilegen des Griffs 7a des Applikators die durch die Vertiefung 4a gebildete Kammer mit der Substanz 6 weiterhin geschlossen. Es ist jedoch auch möglich, die Aufreißhilfe so auszubilden, dass gleichzeitig auch die Substanz 6 freigegeben wird. Umgekehrt kann die Verpackung auch zuerst aktiviert werden, indem die Sollbruchstelle geöffnet wird, und erst danach wird die Verpackung durch Abreißen eines Abschnitts so geöffnet, dass der Applikator freigelegt wird.
  • Bei der in 5 gezeigten Ausführungsform ist die Verpackung selbst im Wesentlichen wie zuvor beschrieben aufgebaut. Allerdings ist als Applikator ein Röhrchen 11 vorgesehen, das in die Verpackung eingelegt ist. In diesem Röhrchen 11 kann ein Mischer vorgesehen sein, insbesondere wenn mehrere vor dem Gebrauch miteinander zu mischende Substanzen in der Verpackung aufgenommen sind. Dabei weist das zum Applizieren der Substanz(en) vorgesehene Ende 11a von der Kammer weg. Das Röhrchen 11 wird also zum Ausbringen der Substanz(en) nicht von der Verpackung entfernt, wie dies bei dem Applikator 7 vorgesehen ist, sondern verbleibt an der Verpackung. Das Röhrchen 11 bzw. der Mischer lassen sich mit der erfindungsgemäßen Verpackung besonders großflächig freilegen, was die Anwendung beim Austragen der Substanzen) erleichtert.
  • In den 6 bis 8 ist eine weitere Ausführungsform der Verpackung dargestellt, die vom grundsätzlichen Aufbau der Ausführungsform nach den 1 bis 5 entspricht. So wird die Verpackung ebenfalls durch einen folienartigen Träger 2 und eine Abdeckfolie 3 gebildet, die miteinander über eine Versiegelung, Verklebung, Verschweißung oder dgl. verbunden sind.
  • Die Abdeckfolie 3 ist einstückig mit einer Aufreißlasche 10 verbunden, wobei beidseits der Aufreißlasche 10 Einschnitte 9a, 9b in der Abdeckfolie ausgebildet sind, die jedoch nicht ganz bis zu dem Kanal 5a reichen, so dass der Applikator 7 dicht verpackt werden kann. Der entsprechende Bereich des Trägers 2 ist dagegen nicht geschwächt. Auf der der Aufreißlasche 10 gegenüberliegenden Sei te des Kanals ist jeweils eine Einkerbung 8a in dem Träger 2 und in der Abdeckfolie 3 ausgebildet, d. h. es ist eine durch beide Schichten gehende Einkerbung vorgesehen. Diese liegt dem Einschnitt 9a gegenüber und ist zu dem zur Aufnahme des Dichtkegels 7d des Applikators 7 verbreiterten Abschnitt des Kanals von den Vertiefungen 4a, 4b weg versetzt vorgesehen. In den 6 bis 8 ist der Dichtkegel 7d mit einer Stufe (in Richtung zu dem Griff 7a) versehen, so dass der Applikator 7 auch aus der geöffneten Verpackung nicht herausfallen kann. Mit anderen Worten muss der Kanal zumindest in einem Abschnitt bei der ersten Entnahme des Applikators aufgeweitet werden. Dieser aufgeweitete Abschnitt erleichtert es, den Applikator wieder in die Verpackung einzustecken, um weiteres Material zu entnehmen.
  • Die Verbindung zwischen dem folienartigen Träger 2 und der Abdeckfolie 3 ist im Bereich A der Aufreißlasche 10, d. h. bspw. zwischen den Einschnitten 9a, 9b, schwächer ausgebildet. Dies kann bspw. durch einen dünneren Verbindungsbereich und/oder eine weniger feste Verbindung erreicht werden. Vorzugsweise ist am Rand der Verpackung zumindest in diesem Bereich A in der Nähe der Aufreißlasche 10 keine Verbindung zwischen dem folienartigen Träger 2 und der Abdeckfolie 3 vorhanden, so dass diese im Randbereich nur aufeinander aufliegen bzw. durch einen Luftspalt getrennt sind. Hierdurch lässt sich der Träger 2 leichter von der Abdeckfolie 3 mit der Aufreißlasche 10 ablösen. Dagegen ist die Verbindung auf der gegenüberliegenden Seite des Kanals stärker ausgebildet, so dass sich der Träger 2 und die Abdeckfolie 3 in diesem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich B während des Aufreißens der Verpackung nicht voneinander ablösen.
  • Wie in den 7 und 8 dargestellt, bleiben beim Öffnen dieser Verpackung die Aufreißlasche 10 und der in 6 rechte Abschnitt der Abdeckfolie 3 und der Träger 2, d. h. der den Griff des Applikators 7 aufnehmende Abschnitt, miteinan der verbunden und werden gemeinsam von dem in 6 linken Abschnitt, der die Vertiefungen 4a, 4b aufweist, abgetrennt.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann die Aufreißfolie statt an der Abdeckfolie auch anders als in den 6 bis 8 gezeigt an dem Träger angeordnet sein. Die Einschnitte 9a, 9b sind dann entsprechend in dem Träger vorgesehen.
  • Zudem kann die Geometrie des Bereichs des Kanals, in welchem der Dichtkegel des Applikators aufgenommen wird, von dem in den 6 bis 8 gezeigten Beispiel abweichen. So kann die Vertiefung (Prägung) in dem Träger 2 bspw. etwa V-förmig (9b) sein, so dass der Applikator 7' zumindest an dieser Stelle eine dreieckige Kontur (9a) aufweist. Weiter kann der Applikator 7'' abgeflacht ausgebildet sein (9c), um dichtend an der flachen Abdeckfolie anliegen zu können (9d). Wie die 9e und 9f zeigen, sind auch Ausgestaltungen möglich, bei denen auch in der Abdeckfolie 3 Vertiefungen oder dgl. Auswölbungen vorgesehen sind. Der Applikator 7'' kann dann einen vollständig kegelförmigen Dichtbereich aufweisen.
  • Die Komponenten der Verpackung, d. h. die Folien sowie der Applikator lassen sich vorzugsweise sterilisieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2004/041107 A2 [0002]
    • - EP 1555952 [0002]

Claims (14)

  1. Aufreißbare Verpackung zur Aufnahme wenigstens einer Substanz (6) und eines Applikators (7, 7', 7'', 7''', 11), mit einem z. B. folienartigen Träger (2), in welchem wenigstens eine einseitig offene Vertiefung (4a, 4b) eingeformt ist, die mit einer Abdeckfolie (3) nach außen unter Bildung wenigstens einer Kammer verschließbar ist, und mit einem zwischen dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) gebildeten Kanal (5a, 5b), in dem der Applikator (7, 7', 7'', 7''', 11) zumindest bereichsweise derart aufgenommen ist, dass der Applikator (7, 7', 7'', 7''', 11) von dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) vollständig umschlossen ist, wobei im Bereich des Kanals (5a, 5b) in dem Träger (2) und/oder der Abdeckfolie (3) eine Aufreißhilfe zum definierten Öffnen der Verpackung vorgesehen ist, wobei die Aufreißhilfe wenigstens eine Aufreißlasche (10) aufweist, die einstückig mit dem Träger (2) oder der Abdeckfolie (3) ausgebildet ist, wobei die Verbindung zwischen dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) im Bereich (A) der Aufreißlasche (10) schwächer als in dem der Aufreißlasche (10) gegenüberliegenden Bereich (B) ausgebildet ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich (A) der Aufreißlasche (10) eine Schwächung (9a, 9b), insbesondere ein Einschnitt, nur in dem mit der Aufreißlasche (10) einstückigen Material des Trägers (2) bzw. der Abdeckfolie (3) ausgebildet ist, und dass in dem der Aufreißlasche (10) gegenüberliegenden Bereich (B) eine Schwächung (8a), insbesondere eine Kerbe, in Träger (2) und in der Abdeckfolie (3) ausgebildet ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungen (9a, 8a) einander gegenüberliegen, wobei diese in Längsrichtung des Kanals (5a, 5b) angrenzend an die Aufreißlasche (10) der Vertiefung (4a, 4b) zugewandt sind.
  4. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem Träger (2) und der Abdeckfolie (3) im Bereich (A) der Aufreißlasche (10) nicht bis an den äußeren Rand der Verpackung reicht.
  5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung des Kanals (5a, 5b) gesehen beidseits der Aufreißlasche (10) jeweils eine Schwächung (9a, 9b), insbesondere ein Einschnitt, nur in dem mit der Aufreißlasche (10) einstückigen Material des Trägers (2) bzw. der Abdeckfolie (3) ausgebildet ist, so dass zwei in Längsrichtung des Kanals (5a, 5b) hintereinander liegende geschwächte Bereiche (8, 9) gebildet werden.
  6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf einer Seite des Kanals (5a, 5b) die Schwächung in dem Träger (2) oder der Abdeckfolie (3) stärker ausgeprägt ist als in dem anderen Element (3, 2).
  7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten des Kanals (5a, 5b) jeweils zwei in Längsrichtung des Kanals (5a, 5b) hintereinander liegende geschwächte Bereiche (8, 9) vorgesehen sind.
  8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei Kammern und/oder zwischen einer Kammer und dem Kanal (5a, 5b) ein sich unter Druckanwendung auf wenigstens eine der Kammern über eine Sollbruchstelle öffnender Ausbringkanal zum Überführen einer Substanz aus einer Kammer in eine andere Kammer bzw. den Kanal (5a, 5b) vorgesehen ist.
  9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 7', 7'', 7''', 11) einen konischen Abschnitt (7d) aufweist, und dass der Kanal (5a, 5b) abschnittsweise, insbesondere angrenzend an die Aufreißhilfe, derart trichterförmig ausgebildet ist, dass der Kanal (5a, 5b) durch den Applikator abdichtbar ist.
  10. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenfläche des Applikators (7, 7', 7'', 7''', 11) und an der Innenfläche des Kanals (5a, 5b) einander zugeordnete Haltemittel (5c, 7c) zum lösbaren Fixieren des Applikators (7, 7', 7'', 7''', 11) in dem Kanal (5a, 5b) vorgesehen sind.
  11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 7', 7'', 7''') einen länglichen Griff (7a) und einen, vorzugsweise pinsel- oder schwammartigen, Kopf (7b) aufweist.
  12. Verpackung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (7a) des Applikators (7, 7', 7'', 7''') in dem Kanal (5a, 5b) und der Kopf (7b) des Applikators (7, 7', 7'', 7''') in einer Kammer aufgenommen ist.
  13. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (11) ein Röhrchen oder ein Mischer ist, wobei das zum Ausbringen der wenigstens einen Substanz vorgesehene Ende (11a) des Applikators (11) von der wenigstens einen Kammer wegweist.
  14. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißlasche (10) quer zur Längsrichtung des Kanals (5a, 5b) auf den Trägers (2) bzw. die Abdeckfolie (3) aufgefaltet ist und mit ihrem freien Ende über den Trägers (2) und die Abdeckfolie (3) hervorsteht.
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