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Die
Erfindung betrifft eine aufreißbare Verpackung zur Aufnahme
wenigstens einer Substanz und eines Applikators, mit einem z. B.
folienartigen Träger, in welchem wenigstens eine einseitig
offene Vertiefung eingeformt ist, die mit einer Abdeckfolie nach außen
unter Bildung wenigstens einer Kammer verschließbar ist,
und mit einem zwischen dem Träger und der Abdeckfolie gebildeten
Kanal, in dem der Applikator zumindest bereichsweise derart aufgenommen
ist, dass der Applikator von dem Träger und der Abdeckfolie
vollständig umschlossen ist.
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Eine
derartige Verpackung ist aus der
WO 2004/041107 A2 (
EP 1 555 952 ) bekannt. Zum Öffnen
dieser bekannten Verpackung muss ein Ende der Verpackung abgerissen
oder aufgeschnitten werden, wobei sowohl der Träger als
auch die Abdeckfolie durchtrennt werden müssen. Auf diese
Weise wird das den Kammern abgewandte Ende des Applikators zugänglich.
Das Vorsehen einer Einkerbung oder dgl. zur Erleichterung des Abreißens
eines Endes der Verpackung ist nur dann sinnvoll, wenn sich in dem abzureißenden
Ende kein Applikator oder dgl. befindet. Andernfalls würde
der Applikator den Rissfortschritt blockieren und damit ein Öffnen
erschweren.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Verpackung der eingangs genannten Art bereitzustellen,
welche insbesondere für einen Applikator mit einem länglichen
Griff geeignet ist und ein besonders einfaches und rasches Öffnen
der Verpackung ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch
gelöst, dass insbesondere in einem der wenigstens einen
Kammer zugewandten Bereich des Kanals in dem Träger und/oder
in der Abdeckfolie eine Aufreißhilfe zum definier ten Öffnen der
Verpackung vorgesehen ist, die zwei in Längsrichtung des
Kanals hintereinander liegende geschwächte Bereiche aufweist.
Somit ist es möglich, die Verpackung zwischen den beiden
geschwächten Bereichen zu ergreifen und definiert einzureißen,
so dass der gesamte zwischen den beiden geschwächten Bereichen
liegende Abschnitt der Verpackung abgerissen werden kann. Dieser
zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt
der Verpackung wirkt somit wie ein Abreißband, wodurch
die Verpackung nach dem Entfernen dieses Abreißbandes in
zwei Teile unterteilt ist. Der den länglichen Griff des
Applikators umschließende Teil kann dabei leicht entfernt
werden, so dass der Applikator zugänglich und die wenigstens
eine Substanz mittels des Applikators aus der Verpackung entnommen
werden kann.
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Der
Kanal zwischen dem Träger und der Abdeckfolie kann dabei
als eine vertiefte Mulde in dem Träger und/oder der Abdeckfolie
ausgebildet sein oder dadurch entstehen, dass diese aufeinander
gelegt und miteinander beispielsweise verschweißt oder
versiegelt werden.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
geschwächten Bereiche durch Einschnitte, Perforationen,
Kerbstellen, Materialverjüngungen oder dgl. gebildet. Dabei
müssen die beiden geschwächten Bereiche nicht
dieselbe Schwächung, beispielsweise jeweils einen Einschnitt,
aufweisen. Vielmehr ist es ausreichend, wenn jeder der geschwächten
Bereiche so ausgestaltet ist, dass er eine definierte Risseinleitung
zum Abreißen des zwischen den beiden geschwächten
Bereichen liegenden Abschnitts der Verpackung erlauben. Es hat sich als
besonders vorteilhaft herausgestellt, wenn die Schwächungen
in dem Träger oder der Abdeckfolie stärker ausgeprägt
sind als in dem jeweils anderen Element. Damit wird eine Risseinleitung
beispielsweise nur in der Abdeckfolie erleichtert, so dass sich die
Abdeckfolie auch besser von dem Träger ablösen lässt.
So kann beispielsweise ein Einschnitt in die Abdeckfolie tiefer
als ein Einschnitt in den Träger erfolgen, um das Einreißen
zu erleichtern.
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Unabhängig
von den zuvor beschriebenen Merkmalen betrifft die Erfindung eine
Verpackung nach Anspruch 1, bei welcher die Aufreißhilfe
wenigstens eine Aufreißlasche aufweist, die einstückig mit
dem Träger oder der Abdeckfolie ausgebildet ist, wobei
die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie
im Bereich der Aufreißlasche schwächer als in
dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich
ausgebildet ist. Insbesondere ist die Verbindung zwischen dem Träger
und der Abdeckfolie, die eine Versiegelung, Verklebung, Verschweißung
oder dgl. sein kann, im Bereich der Aufreißlasche schwächer
als im übrigen Bereich der Verpackung und in dem der Aufreißlasche
gegenüberliegenden Bereich gleich oder stärker
als im übrigen Bereich der Verpackung ausgebildet. So soll
in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich
die Verbindung zwischen dem Träger und der Abdeckfolie
möglichst nicht manuell abgeschert oder in anderer Weise
gelöst werden können, zumindest nicht mit den
während der Öffnung der Verpackung auftretenden
Kräften.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform ist im Bereich der Aufreißlasche
eine Schwächung, insbesondere ein Einschnitt, nur in dem
mit der Aufreißlasche einstöckigen Material, d.
h. in dem Trägers bzw. der Abdeckfolie, ausgebildet, während
in dem der Aufreißlasche gegenüberliegenden Bereich
eine Schwächung, insbesondere eine Kerbe, sowohl in dem
Träger als auch in der Abdeckfolie ausgebildet ist. Dabei
können diese Schwächungen einander gegenüberliegen,
d. h. sie sind in Längsrichtung des Kanals angrenzend an
die Aufreißlasche auf der der Vertiefung zugewandten Seite
vorgesehen.
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Weiter
wird es bevorzugt, wenn die Verbindung zwischen dem Träger
und der Abdeckfolie im Bereich der Aufreißlasche nicht
bis an den äußeren Rand der Verpackung reicht.
Mit anderen Worten kann ein Spalt zwischen dem Träger und
der Abdeckfolie im Bereich der Aufreißlasche vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise
ist in Längsrichtung des Kanals gesehen beidseits der Aufreißlasche
jeweils eine Schwächung, insbesondere ein Einschnitt, nur in
dem mit der Aufreißlasche einstückigen Material des
Trägers bzw. der Abdeckfolie ausgebildet, so dass zwei
in Längsrichtung des Kanals hintereinander liegende geschwächte
Bereiche gebildet werden.
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Das Öffnen
der Verpackung durch Abreißen des zwischen den beiden geschwächten
Bereichen liegenden Abschnitts der Verpackung wird dadurch weiter
erleichtert, dass auf beiden Seiten des Kanals jeweils zwei in Längsrichtung
des Kanals hintereinander liegende geschwächte Bereiche
vorgesehen sind. Auf diese zusätzlichen geschwächten
Bereiche kann jedoch beispielsweise dann auch verzichtet werden,
wenn die Breite der Verpackung sehr gering ist und/oder sich das
Material des Trägers und/oder der Abdeckfolie besonders
leicht durchtrennen lässt.
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Um
die wenigstens eine Substanz und den Applikator während
des Transports und der Lagerung dicht abzuschließen, d.
h. das Austreten der Substanz sowie das Eindringen von Keimen oder
Verschmutzungen zu verhindern, sind der Träger und die Abdeckfolie
vorzugsweise miteinander versiegelt. Unter einer Versiegelung wird
dabei jede geeignete Verbindung des Trägers mit der Abdeckfolie
verstanden, beispielsweise auch ein Verkleben oder Verschweißen.
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Das Öffnen
dieser Verpackung wird dadurch weiter erleichtert, dass die Versiegelung
im Bereich der Aufreißhilfe auf einer Seite des Kanals
stärker als auf der gegenüberliegenden Seite des
Kanals ausgebildet ist. Damit wird es ermöglicht, dass
auf der Seite, auf welcher die Risseinleitung erfolgt, sich der
Träger und die Abdeckfolie leicht voneinander lösen, dass
jedoch auf der gegenüberliegenden Seite der Träger
und die Abdeckfolie fest miteinander verbunden bleiben, um den gesamten
zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegenden Abschnitt
der Verpackung vollständig, d. h. wie ein Abreißband,
abtrennen zu kön nen. Die unterschiedlich starke Verbindung
des Trägers mit der Abdeckfolie zumindest in einem Abschnitt
des Kanals ist unabhängig von dem Vorsehen einer Aufreißhilfe
mit zwei geschwächten Bereichen ein wesentliches Merkmal
der vorliegenden Erfindung.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zwischen
den hintereinander liegenden geschwächten Bereichen wenigstens
eine mit dem Träger oder der Abdeckfolie einstückige
Aufreißlasche vorgesehen. Es können auch sowohl
der Träger als auch die Abdeckfolie jeweils mit wenigstens
einer Aufreißlasche versehen sein. Diese Aufreißlasche
ist beispielsweise als ein Abschnitt ausgebildet, welcher, wenn
er einstückig mit dem Träger ist, nicht mit der
Abdeckfolie verbunden ist und umgekehrt. So kann die Aufreißlasche
beispielsweise ein überstehender Bereich sein, der besonders
leicht zu ergreifen ist, um die Verpackung zu öffnen. Es
können auch sowohl an dem Träger als auch an der
Abdeckfolie Aufreißlaschen vorgesehen sein, die auseinandergezogen
werden können, um die Verpackung zu öffnen. Wenn
zwei Aufreißlaschen, d. h. sowohl an dem Träger
als auch an der Abdeckfolie, vorgesehen sind, lassen sich der Träger
und die Abdeckfolie besonders einfach ergreifen und vorzugsweise
peelbar auseinanderziehen. Somit kann die Verpackung in einem Zug
von beiden Seiten aufgerissen werden, so dass beispielsweise der
freigelegte Applikator zusammen mit dem die Kammer(n) aufweisenden
Verpackungsabschnitt auf eine geeignete Unterlage, wie einen Tisch,
fallen kann.
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Alternativ
oder zusätzlich hierzu kann auch ein Aufreißband
oder ein Aufreißfaden in die Verpackung so integriert sein,
dass ein Teil der Verpackung entlang einer durch das Aufreißband
bzw. den Aufreißfaden definierten Linie auf- oder abgerissen
werden kann. Das Aufreißband bzw. der Aufreißfaden können
hierzu über den Träger und/oder die Abdeckfolie
hinausragen.
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Das
zuvor beschriebene Öffnen der Verpackung dient zunächst
im Wesentlichen dazu, den Applikator freizulegen bzw. zugänglich
zu machen. Damit ist die in der Verpackung aufgenommene wenigstens
eine Substanz nicht notwendigerweise ebenfalls frei zugänglich.
Vielmehr wird es bevorzugt, wenn zwischen den beiden Kammern ein
sich unter Druckanwendung auf wenigstens eine der Kammern über eine
Sollbruchstelle öffnende Ausbringkanal zum Überfähren
einer Substanz aus einer Kammer in eine andere Kammer vorgesehen
ist. Diese Sollbruchstelle kann beispielsweise ein peelbarer Bereich,
ein Bereich mit schwächerer Versiegelung oder dgl. sein. Damit
ist auch nach einem Abreißen des Abschnitts der Verpackung
zwischen den beiden geschwächten Bereichen des Kanals die
Substanz zunächst noch hermetisch innerhalb der Kammer
abgeschlossen aufgenommen.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
Applikator einen konischen Abschnitt auf, wobei der Kanal abschnittsweise,
insbesondere angrenzend an die Aufreißhilfe, derartig trichterförmig
ausgebildet ist, dass der Kanal durch den Applikator abdichtbar
ist. Ein solches Abdichten des Kanals durch den Applikator ist insbesondere dann
hilfreich, wenn die Verpackung temporär durch den Applikator
verschlossen werden soll. Die trichterförmige Ausbildung
des an die Abreißhilfe angrenzenden Abschnitts des Kanals
dient gleichzeitig als eine Einführhilfe, wenn der Applikator
wieder in den Kanal eingesteckt werden soll.
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In
Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist es vorgesehen, dass
an der Außenfläche des Applikators und an der
Innenfläche des Kanals einander zugeordnete Haltemittel
zum lösbaren Fixieren des Applikators in dem Kanal vorgesehen
sind. Der Applikator fällt somit selbst nach dem Abreißen
eines Teils der Verpackung nicht aus dem Kanal heraus, sondern bleibt
in diesem gehalten. Die Haltemittel können dabei beispielsweise
durch eine Nut in der Außenfläche des Applikators
und einen entsprechend nach innen vorspringenden Steg oder dgl.
an der Innenfläche des Kanals ausgebildet sein.
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Grundsätzlich
kann der Applikator eine beliebige Gestalt aufweisen, die zum Ausbringen und/oder
Auftragen der wenigstens einen Substanz geeignet ist. So kann der
Applikator ein Ausbringröhrchen, ein Mischer, eine Phiole,
ein Pinsel oder dgl. sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Applikator mit einem länglichen Griff und einem beispielsweise
pinsel- oder schwammartigen Kopf versehen. Der Applikator kann somit
leicht und sicher ergriffen werden, während der Kopf zum
Aufnehmen der Substanz in der Verpackung und zum Auftragen der Substanz
geeignet ist.
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Dabei
wird es bevorzugt, wenn der Griff des Applikators in dem Kanal und
der Kopf des Applikators in einer der Kammern aufgenommen ist. Mit
anderen Worten ist der Applikator vorzugsweise so in der Verpackung
aufgenommen, dass der Kopf zu der mit der Substanz befüllten
Kammer weist, während der längliche Griff von
der Kammer weg weist. Nach dem oben beschriebenen Öffnen
der Verpackung durch Abreißen des Verpackungsabschnitts
zwischen den beiden geschwächten Bereichen des Kanals wird
somit der Griff des Applikator freigelegt, so dass der Applikator
entnommen werden kann. Der Applikator kann jedoch auch zunächst
weiter in die Verpackung hineingeschoben werden, um einen Zugang
zu der Kammer zu eröffnen, in welcher eine Substanz aufgenommen
ist. Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die Substanz
aus einer Kammer in eine zunächst leere Kammer gequetscht
wird, in welche der Applikatorkopf hineinragt, so dass die Substanz
aus dieser Ausbringkammer von dem Applikator entnommen werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung kann eine oder mehrere
Kammern aufweisen, die in dem Träger und/oder der Abdeckfolie
gebildet sind. So können beispielsweise in zwei Kammern
verschiedene Substanzen aufgenommen werden, die erst unmittelbar
vor dem Auftragen dieser Substanzen miteinander gemischt werden
sollen. Weiter ist es möglich, eine zunächst leere
Kammer vorzusehen, die als Mischkammer oder als Ausbringkammer dient,
aus welcher der Applikator die wenigstens eine Substanz entnehmen
kann.
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Sowohl
der Träger als auch die Abdeckfolie bestehen vorzugsweise
aus einem dünnen, folienartigen Material. Dabei müssen
der Träger und die Abdeckfolie nicht aus dem identischen
Material bestehen. Vielmehr kann der Träger aus einem im
Vergleich zu der Abdeckfolie steiferen Material bestehen. Grundsätzlich
wird es bevorzugt, wenn die Verpackung nach Art einer Blisterverpackung
aus einem Kunststoff- oder Kunststoff-Metall-Verbund-Material oder
Metall besteht. Unter einer Blisterverpackung wird hierbei allgemein
beispielsweise ein Tiefziehteil aus transparentem und/oder nicht
transparentem Material verstanden.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung eignet sich insbesondere
für die Lagerung flüssiger oder pastöser
Substanzen. Vorzugsweise wird die Verpackung zur Aufbewahrung und
zum Ausbringen von Dentalprodukten, beispielsweise Klebstoffen oder dgl.,
verwendet.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen schematisch:
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1 in
Perspektivansicht die Bestandteile einer erfindungsgemäßen
Verpackung,
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2 in
Seitenansicht die Verpackung nach 1 mit einem
Applikator,
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3 in
Perspektivansicht die Verpackung nach 1 in ihrem
geschlossenen Zustand,
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4 ein
Detail der Verpackung nach 1,
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5 eine
Ansicht nach 2 mit einem anderen Applikator,
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6 in
Perspektivansicht die Bestandteile einer erfindungsgemäßen
Verpackung nach einer weiteren Ausführungsform,
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7 die
Verpackung nach 6 während des Öffnens,
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8 die
Verpackung nach 6 nach dem Öffnen und
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9a–f
weitere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Verpackung.
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Die
in den Figuren dargestellte Verpackung 1 besteht aus einem
Träger 2 und einer Abdeckfolie 3, die
zur Herstellung der Verpackung mit dem Träger 2 verbunden
wird. In dem Träger 2 sind in der dargestellten
Ausführungsform zwei Vertiefungen 4a und 4b ausgebildet,
welche nach dem Aufbringen der Abdeckfolie 3 verschlossene
Kammern bilden. Weiter sind sowohl in dem Träger 2 als
auch in der Abdeckfolie 3 längliche Vertiefungen 5a bzw. 5b ausgebildet, welche
gemeinsam einen Kanal mit einem abschnittsweise kreisrunden Querschnitt
bilden.
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Wie
aus den 1 und 2 ersichtlich
ist, ist in der in den Figuren linken Vertiefung 4a eine Substanz 6 aufgenommen,
während in die zweite (rechte) Vertiefung 4b und
in den Kanal ein länglicher Applikator 7 eingelegt
wird. Der Applikator 7 weist dabei einen länglichen
Griff 7a und einen beispielsweise schwammartigen Kopf 7b auf,
welcher in der zweiten Vertiefung 4b aufgenommen wird.
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Aus
der Darstellung der 4 ist ersichtlich, dass der
Applikator 7 eine umlaufende Nut 7c aufweist,
während der Kanal einen eingeschnürten Bereich 5c aufweist,
der in die Nut 7c des Applikators 7 eingreift.
Hierdurch ist der Applikator 7 in der Verpackung 1 lösbar
fixiert. Weiter weist der Applikator 7 einen sich in Richtung
zu dem Kopf 7b konisch verjüngenden Bereich 7d auf,
während in dem Kanal ein trichterförmiger Bereich 5d ausgebildet
ist. Der konische Bereich 7d des Applikators bildet zusammen mit
dem trichterförmigen Bereich 5d des Kanals eine Dichtfläche,
mit welcher der Kanal durch den Applikator 7 abgedichtet
werden kann.
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Um
den Träger 2 mit der Abdeckfolie 3 zu verbinden,
werden diese miteinander versiegelt, verklebt oder verschweißt.
Dabei wird auch der Bereich zwischen den beiden Vertiefungen 4a und 4b in
dem Träger 2 mit der Abdeckfolie 3 verbunden,
so dass die Substanz 6 im verpackten Zustand nicht aus
der durch die Vertiefung 4a gebildeten Kammer in die durch
die Vertiefung 4b gebildete Kammer strömen kann.
Die Verbindung des Trägers 2 mit der Abdeckfolie 3 ist
in diesem Bereich zwischen den Vertiefungen 4a und 4b mit
einer Sollbruchstelle versehen, so dass die Substanz 6 in
die durch die Vertiefung 4b definierte Kammer überführt
werden kann, wenn die durch die Vertiefung 4a gebildete
Kammer zusammengedrückt wird. Alternativ oder zusätzlich
kann die wenigstens eine Kammer, in welcher eine Substanz aufgenommen
ist auch dadurch geöffnet werden, dass die Sollbruchstelle
von dem Applikator 7 durchstoßen wird, indem dieser
in die Verpackung gestoßen oder geschoben wird.
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Wie
insbesondere aus der vergrößerten Darstellung
der 4 ersichtlich ist, sind der Träger 2 und
die Abdeckfolie 3 im Bereich des Kanals beidseits mit zwei
in Längsrichtung des Kanals voneinander beabstandeten Einschnürungen 8 versehen.
Zusätzlich sind im Bereich dieser Einschnürungen 8 Einschnitte 9 in
dem Träger 2 und in der Abdeckfolie 3 vorgesehen,
so dass in der Verpackung 1 zwei geschwächte Bereiche
ausgebildet sind, die in Längsrichtung des Kanals bzw.
des Applikators 7 hintereinander liegen. Der zwischen diesen
beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt der Verpackung 1 ist
in der Art eines Abreißbandes gestaltet, um ein definiertes Öffnen
der Verpackung 1 so zu ermöglichen, dass der Griff 7a des
Applikators 7 freigegeben wird.
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Hierzu
ist an der Abdeckfolie 3 eine über den Träger 2 vorstehende
Lasche 10 ausgebildet, die ergriffen werden kann, um die
Verpackung 1 zu öffnen. Auf der Seite der Lasche 10 ist
die Verbindung zwischen dem Träger 2 und der Abdeckfolie 3 zwischen den
beiden geschwächten Bereichen schwächer ausgebildet
oder mit einer Sollbruchstelle versehen, während die Verbindung
zwischen dem Träger 2 und der Abdeckfolie 3 auf
der der Lasche 10 gegenüberliegenden Seite der
Verpackung 1 nicht geschwächt ist. Dadurch wird
erreicht, dass sich die Abdeckfolie 3 leicht von dem Träger 2 ablösen
lässt, wenn ein Benutzer an der Lasche 10 zieht.
Durch die Einschürungen 8 und die Einschnitte 9 wird
eine definierte Risseinleitung in der Abdeckfolie 3 erreicht,
so dass der zwischen den beiden geschwächten Bereichen
liegende Abschnitt der Abdeckfolie 3 von dem Träger 2 abgelöst
wird. Hierbei wird ein Bereich des Griffs 7a des Applikators 7 freigelegt.
Durch die (festere) Verbindung zwischen dem Träger 2 und
der Abdeckfolie 3 auf der der Lasche 10 gegenüberliegenden
Seite wird ein vollständiges Ablösen der Abdeckfolie 3 von dem
Träger 2 vermieden und der Riss in der Abdeckfolie 3 setzt
sich in dem Träger 2 fort, so dass der gesamte
zwischen den beiden geschwächten Bereichen liegende Abschnitt
der Verpackung 1 um den Applikator 7 abgerissen
werden kann.
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Das
in den 1 und 2 linke Ende der Verpackung 1 mit
den Vertiefungen 4a, 4b ist damit von dem rechten
Ende der Verpackung 1 getrennt, so dass dieses in den 1 und 2 rechte
Ende der Verpackung von dem Applikator 7 abgezogen werden
kann. In der dargestellten Ausführungsform ist nach diesem
Freilegen des Griffs 7a des Applikators die durch die Vertiefung 4a gebildete Kammer
mit der Substanz 6 weiterhin geschlossen. Es ist jedoch auch
möglich, die Aufreißhilfe so auszubilden, dass gleichzeitig
auch die Substanz 6 freigegeben wird. Umgekehrt kann die
Verpackung auch zuerst aktiviert werden, indem die Sollbruchstelle
geöffnet wird, und erst danach wird die Verpackung durch
Abreißen eines Abschnitts so geöffnet, dass der
Applikator freigelegt wird.
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Bei
der in 5 gezeigten Ausführungsform ist die Verpackung
selbst im Wesentlichen wie zuvor beschrieben aufgebaut. Allerdings
ist als Applikator ein Röhrchen 11 vorgesehen,
das in die Verpackung eingelegt ist. In diesem Röhrchen 11 kann
ein Mischer vorgesehen sein, insbesondere wenn mehrere vor dem Gebrauch
miteinander zu mischende Substanzen in der Verpackung aufgenommen
sind. Dabei weist das zum Applizieren der Substanz(en) vorgesehene
Ende 11a von der Kammer weg. Das Röhrchen 11 wird
also zum Ausbringen der Substanz(en) nicht von der Verpackung entfernt,
wie dies bei dem Applikator 7 vorgesehen ist, sondern verbleibt
an der Verpackung. Das Röhrchen 11 bzw. der Mischer
lassen sich mit der erfindungsgemäßen Verpackung
besonders großflächig freilegen, was die Anwendung
beim Austragen der Substanzen) erleichtert.
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In
den 6 bis 8 ist eine weitere Ausführungsform
der Verpackung dargestellt, die vom grundsätzlichen Aufbau
der Ausführungsform nach den 1 bis 5 entspricht.
So wird die Verpackung ebenfalls durch einen folienartigen Träger 2 und
eine Abdeckfolie 3 gebildet, die miteinander über eine
Versiegelung, Verklebung, Verschweißung oder dgl. verbunden
sind.
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Die
Abdeckfolie 3 ist einstückig mit einer Aufreißlasche 10 verbunden,
wobei beidseits der Aufreißlasche 10 Einschnitte 9a, 9b in
der Abdeckfolie ausgebildet sind, die jedoch nicht ganz bis zu dem Kanal 5a reichen,
so dass der Applikator 7 dicht verpackt werden kann. Der
entsprechende Bereich des Trägers 2 ist dagegen
nicht geschwächt. Auf der der Aufreißlasche 10 gegenüberliegenden
Sei te des Kanals ist jeweils eine Einkerbung 8a in dem
Träger 2 und in der Abdeckfolie 3 ausgebildet,
d. h. es ist eine durch beide Schichten gehende Einkerbung vorgesehen.
Diese liegt dem Einschnitt 9a gegenüber und ist zu
dem zur Aufnahme des Dichtkegels 7d des Applikators 7 verbreiterten
Abschnitt des Kanals von den Vertiefungen 4a, 4b weg
versetzt vorgesehen. In den 6 bis 8 ist
der Dichtkegel 7d mit einer Stufe (in Richtung zu dem Griff 7a)
versehen, so dass der Applikator 7 auch aus der geöffneten
Verpackung nicht herausfallen kann. Mit anderen Worten muss der
Kanal zumindest in einem Abschnitt bei der ersten Entnahme des Applikators
aufgeweitet werden. Dieser aufgeweitete Abschnitt erleichtert es,
den Applikator wieder in die Verpackung einzustecken, um weiteres
Material zu entnehmen.
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Die
Verbindung zwischen dem folienartigen Träger 2 und
der Abdeckfolie 3 ist im Bereich A der Aufreißlasche 10,
d. h. bspw. zwischen den Einschnitten 9a, 9b,
schwächer ausgebildet. Dies kann bspw. durch einen dünneren
Verbindungsbereich und/oder eine weniger feste Verbindung erreicht
werden. Vorzugsweise ist am Rand der Verpackung zumindest in diesem
Bereich A in der Nähe der Aufreißlasche 10 keine
Verbindung zwischen dem folienartigen Träger 2 und
der Abdeckfolie 3 vorhanden, so dass diese im Randbereich
nur aufeinander aufliegen bzw. durch einen Luftspalt getrennt sind.
Hierdurch lässt sich der Träger 2 leichter
von der Abdeckfolie 3 mit der Aufreißlasche 10 ablösen.
Dagegen ist die Verbindung auf der gegenüberliegenden Seite des
Kanals stärker ausgebildet, so dass sich der Träger 2 und
die Abdeckfolie 3 in diesem der Aufreißlasche
gegenüberliegenden Bereich B während des Aufreißens
der Verpackung nicht voneinander ablösen.
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Wie
in den 7 und 8 dargestellt, bleiben beim Öffnen
dieser Verpackung die Aufreißlasche 10 und der
in 6 rechte Abschnitt der Abdeckfolie 3 und
der Träger 2, d. h. der den Griff des Applikators 7 aufnehmende
Abschnitt, miteinan der verbunden und werden gemeinsam von dem in 6 linken
Abschnitt, der die Vertiefungen 4a, 4b aufweist,
abgetrennt.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann die Aufreißfolie
statt an der Abdeckfolie auch anders als in den 6 bis 8 gezeigt an
dem Träger angeordnet sein. Die Einschnitte 9a, 9b sind
dann entsprechend in dem Träger vorgesehen.
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Zudem
kann die Geometrie des Bereichs des Kanals, in welchem der Dichtkegel
des Applikators aufgenommen wird, von dem in den 6 bis 8 gezeigten
Beispiel abweichen. So kann die Vertiefung (Prägung) in
dem Träger 2 bspw. etwa V-förmig (9b)
sein, so dass der Applikator 7' zumindest an dieser Stelle
eine dreieckige Kontur (9a) aufweist.
Weiter kann der Applikator 7'' abgeflacht ausgebildet sein
(9c), um dichtend an der flachen Abdeckfolie anliegen
zu können (9d). Wie die 9e und 9f zeigen,
sind auch Ausgestaltungen möglich, bei denen auch in der
Abdeckfolie 3 Vertiefungen oder dgl. Auswölbungen
vorgesehen sind. Der Applikator 7'' kann dann einen vollständig kegelförmigen
Dichtbereich aufweisen.
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Die
Komponenten der Verpackung, d. h. die Folien sowie der Applikator
lassen sich vorzugsweise sterilisieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2004/041107
A2 [0002]
- - EP 1555952 [0002]