DE102009041594A1 - Arretierfutterbacken - Google Patents

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DE102009041594A
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Gary L. Young
Barry G. Massey
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Jacobs Chuck Manufacturing Co LLC
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Abstract

Bereitgestellt wird eine Backe zur Verwendung in einem Bohrfutter mit einer Längsmittelachse, umfassend einen Futterkörper, der eine Backenfläche, die an einer inneren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Zähnen, die an einer äußeren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet sind, beinhaltet, wobei die Backenfläche im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist. Ein Steg steht von der Backenfläche hin zur Längsmittelachse nach innen vor. Der Steg beinhaltet eine Werkzeugeingriffsoberfläche, die im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist und eine Breite von zwischen 0,020 bis 0,060 Inch aufweist.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft allgemein Futter zur Verwendung mit Bohrern oder mit elektrischen oder pneumatischen kraftbetriebenen Antriebe. Insbesondere betrifft die Erfindung Backen zur Verwendung mit derartigen Futtern.
  • Bekannt sind sowohl manuelle wie auch elektrische oder pneumatische Werkzeugantriebe. Obwohl Spiralbohrer die gängigsten Werkzeuge an derartigen Antrieben sind, können die Werkzeuge auch Schraubenschlüssel, Mutternschlüssel, Senker, montierte Schleifscheiben und andere Schneide- oder Abschleifwerkzeuge umfassen. Da die Werkzeugschäfte verschiedene Durchmesser aufweisen oder polygonal im Querschnitt sein können, ist die Vorrichtung üblicherweise mit einem Futter versehen, das in einem vergleichsweise weiten Bereich einstellbar ist. Das Futter kann an dem Antrieb mittels einer Gewinde- oder Kegelbohrung angebracht werden.
  • Im Stand der Technik ist eine Vielzahl von Futtern entwickelt worden. Bei einem Schiefbackenfutter beinhaltet ein Futterkörper drei Durchlässe, die annähernd 120° voneinander angeordnet sind. Die Durchlässe sind derart ausgestaltet, dass sich ihre Mittellinien an einem Punkt entlang der Futterachse vorderhalb von dem Futter treffen. Die Durchlässe grenzen drei Backen ein, die in den Durchlässen beweglich sind, um einen zylindrischen oder polygonalen Werkzeugschaft zu greifen, der annähernd entlang der Mittelachse des Futters versetzt wird. Das Futter beinhaltet eine Mutter, die sich um die Mitte des Futters dreht und die mit Windungen an den Backen derart in Eingriff ist, dass eine Drehung der Mutter die Backen in jedwede Richtung innerhalb der Durchlässe bewegt. Der Körper ist an dem Antriebsschaft eines Antriebes angebracht und derart ausgestaltet, dass eine Drehung des Körpers in einer Richtung in Bezug auf die Mutter die Backen in eine Greifbeziehung mit dem Werkzeugschaft bringt, wohingegen eine Drehung in der entgegengesetzten Richtung die Greifbeziehung freigibt. Das Futter kann schlüssellos sein, wenn es manuell gedreht wird. Beispiele für derartige Futter sind in den US-Patenten 5,125,673 und 5,193,824 offenbart, die gemeinsam an den vorliegenden Anmelder übertragen worden sind und deren gesamte Offenbarungen hier durch Verweis mitaufgenommen sind. Verschiedene Ausgestaltungen von schlüssellosen Futtern sind aus dem Stand der Technik bekannt und bei einer Vielzahl von Anwendungen wünschenswert.
  • Wie vorstehend bemerkt worden ist, weisen Bohrerelemente üblicherweise Schäfte auf, die entweder zylindrisch sind oder einen polygonalen Querschnitt aufweisen. Üblicherweise weist bei denjenigen Anwendungen, bei denen ein Zubehörteil mit großem Durchmesser am Ende des Bohrerelementes erforderlich ist, der Schaft des Bohrerelementes einen polygonalen Querschnitt auf, um einen sicheren Halt des Bohrerelementes mittels der Backen des Futters zu fördern. So weisen beispielsweise Bohrerelemente mit automatischer Zuführung sowie Bohrerelemente, die zur Herstellung von Kanälen durch Läufer (joists) für Rohrleitungen und elektrische Verdrahtungen verwendet werden, oftmals polygonale Schäfte auf.
  • Die typische Ausgestaltung einer Backenfläche zum Halten von derartigen Bohrerelementen in einem Viertelinch-Standardfutter ist in 1 gezeigt. Jede Backenfläche beinhaltet einen oder mehrere Zähne, die sich an einer spitz zulaufenden Spitze für einen Eingriff mit einer flachen Seitenwand 53 des polygonalen Schaftes 51 des Bohrerelementes treffen. Während Bohrvorgängen ist es möglich, dass ein auf das Bohrerelement einwirkendes Drehmoment bewirkt, dass sich der Schaft 51 innerhalb der Backen vor und zurückbewegt, wodurch er gelockert wird. Fortwährende Bohrvorgänge in diesem Zustand führen oftmals dazu, dass die Spitzen der Backenzähne Material an dem Schaft des Bohrerelementes abtrennen. Unter Umständen wird der Schaft des Bohrerelementes zerstört, sodass das Bohrerelement nicht mehr verwendet werden kann.
  • Eine andere bekannte Ausgestaltung einer Backenfläche ist in 2 gezeigt. Um eine Beschädigung an dem Schaft 51 des Bohrerelementes zu verhindern, ist jede Backenfläche über die Breite der entsprechenden Seitenwand 53, mit der der Eingriff besteht, planar. Damit trennt die Backenfläche kein Material des Schaftes ab. Aufgrund dessen, dass die Breite jeder Backenfläche annähernd gleich der Breite der entsprechenden Seitenwand des Schaftes ist, kommt jedoch durchaus nicht selten vor, dass das auf das Bohrerelement einwirkende Drehmoment bewirkt, dass sich die Backen innerhalb ihrer jeweiligen Backendurchlässe drehen. Eine derartige Drehung kann bewirken, dass die Backen an dem Schaft 51 des Bohrerelementes derart stark festgezogen werden, dass der Anwender das Futter ohne Aufwenden einer übermäßigen Kraft nicht lockern kann.
  • Die vorliegende Erfindung geht unter anderem von den vorherigen Betrachtungen sowie den Ausgestaltungen und Verfahren aus dem Stand der Technik aus und geht diese an.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt eine Backe zur Verwendung in einem Bohrfutter mit einer Längsmittelachse bereit, beeinhaltend einen Futterkörper, der eine Backenfläche, die an einer inneren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Zähnen, die an einer äußeren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet sind, aufweist. Die Backenfläche ist im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse, wobei ein Steg von der Backenfläche hin zur Längsmittelachse nach innen vorsteht. Der Steg beinhaltet eine Werkzeugeingriffsfläche, die im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist und eine Breite von zwischen 0,020 bis 0,060 Inch aufweist.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt eine Backe zur Verwendung in einem Bohrfutter mit einer Längsmittelachse bereit, beinhaltend einen Futterkörper, der eine Backenfläche, die an einer inneren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Zähnen, die an einer äußeren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet sind, aufweist. Die Backenfläche ist im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse, wobei ein Steg von der Backenfläche hin zur Längsmittelachse nach innen vorsteht. Der Steg beinhaltet eine Werkzeugeingriffsfläche, die planar und parallel zur Längsmittelachse ist.
  • Die begleitende Zeichnung, die zur vorliegenden Druckschrift gehört und einen Teil derselben bildet, zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und dient zusammen mit der Beschreibung der Erläuterung der Prinzipien der Erfindung.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Eine vollständige und umsetzungsfähige Offenbarung der vorliegenden Erfindung, beinhaltend die für einen Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet optimale Ausführung, wird in der restlichen Druckschrift eingehender beschrieben, wobei auf die begleitende Zeichnung Bezug genommen wird, die sich wie folgt zusammensetzt.
  • 1 ist eine Querschnittsansicht eines Satzes von Backen aus dem Stand der Technik, die mit einem Schaft eines Bohrerelementes in Eingriff stehen.
  • 2 seine Querschnittsansicht eines Satzes von Backen aus dem Stand der Technik, die mit einem Schaft eines Bohrerelementes in Eingriff stehen.
  • 3 ist eine teilweise im Schnitt vorliegende Längsansicht eines Futters, das eine Mehrzahl von Backen entsprechend einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • 4 ist eine Explosionsansicht des Futters von 3.
  • 5 ist eine Seitenansicht der Mehrzahl von Futterbacken des Futters von 3, die mit einem Schaft eines Bohrerelementes in Eingriff stehen.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht der Futterbacken des Futters von 3.
  • 7A, 7B und 7C sind eine Vorder-, eine Seiten- beziehungsweise eine bezüglich der Linie 7C-7C von 7A gegebene Querschnittsansicht der Futterbacke des Futters von 3.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht der Mehrzahl von Futterbacken des Futters von 3.
  • 9 ist eine bezüglich der Linie 9-9 von 5 gegebene Querschnittsansicht der Mehrzahl von Futtern in Eingriff mit dem Schaft eines Bohrerelementes.
  • 10 ist eine Explosionsansicht des Lagers und der Mutter des Futters von 3.
  • 11A ist eine teilperspektivische Ansicht der Hülse des Futters von 3.
  • 11B ist eine teilperspektivische Ansicht des Lagers und der Hülse des Futters von 3.
  • 11C ist eine teilperspektivische Ansicht des Lagers und der Hülse des Futters von 3.
  • 12 ist eine Explosionsansicht eines alternativen Ausführungsbeispieles eines eine Mehrzahl von Backen enthaltenden Futters entsprechend einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 13 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Backenfutters entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • Die wiederholte Verwendung von Bezugszeichen soll in der vorliegenden Druckschrift und der Zeichnung dieselben oder analoge Merkmale oder Elemente der Erfindung bezeichnen.
  • Detailbeschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Nachstehend wird detailliert auf derzeit bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung verwiesen, von der ein oder mehrere Beispiele in der begleitenden Zeichnung dargestellt sind. Jedes Beispiel ist zum Zwecke der Erläuterung der Erfindung und nicht zur Beschränkung derselben angeführt. Einem Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet erschließt sich unmittelbar, dass Abwandlungen und Abänderungen an der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang oder Wesen derselben abzugehen. So können beispielsweise Merkmale, die als Teil eines Ausführungsbeispieles dargestellt oder beschrieben sind, bei einem anderen Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommen, wodurch sich ein weiteres Ausführungsbeispiel ergibt. Es ist beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung all diese Abwandlungen und Abänderungen als in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche und der Äquivalente hiervon fallend abdeckt.
  • Wie in 3 und 4 gezeigt ist, beinhaltet ein Futter 10 einen Körper 14, eine Mutter 16, eine vordere Hülse 18, ein Nasenstück 20 und eine Mehrzahl von Backen 22. Der Körper 14 ist der Form nach im Allgemeinen zylindrisch und umfasst eine Nase oder einen vorderwärtigen Abschnitt 24 und einen Sockel oder einen hinterwärtigen Abschnitt 26. Der Nasenabschnitt 24 weist eine vordere Fläche 28 quer zur Längsmittelachse 30 des Körpers 14 und eine verjüngte bzw. kegelartige Oberfläche 32 an seinem vorderwärtigen Ende auf. Der Nasenabschnitt legt eine Axialbohrung 34 fest, die ein wenig größer als der größte Werkzeugschaft, für dessen Aufnahme das Werkzeug ausgelegt ist, bemessen ist. Eine Gewindebohrung 36 ist in dem Sockelabschnitt 26 ausgebildet und weist eine Standardgröße derart auf, dass sie auf die Antriebswelle eines kraftbetriebenen oder manuellen Antriebes (nicht gezeigt) abgestimmt ist. Die Bohrungen 34, 36 können in einem mittleren Bereich 38 des Körpers 14 verbunden sein. Obwohl eine Gewindebohrung 36 dargestellt ist, kann eine derartige Bohrung auch durch eine verjüngte bzw. kegelartige Bohrung mit einer Standardgröße derart, dass sie auf eine verjüngte bzw. kegelartige Antriebswelle abgestimmt ist, ersetzt werden. Darüber hinaus kann der Körper 14 integral mit der Antriebswelle ausgebildet sein.
  • Der Körper 14 legt drei Durchlässe 40 zur Aufnahme von drei Backen 22 fest. Jede Backe ist von der benachbarten Backe durch einen Bogen von annähernd 120° getrennt. Die Achsen der Durchlässe 40 und der Backen 22 sind in Bezug auf die Mittelachse 30 des Futters derart gewinkelt, dass die Achse jedes Durchlasses durch die Axialbohrung 34 läuft und die Achse 30 an einem gemeinsamen Punkt vorderhalb von dem Körper des Futters schneidet. Die Backen bilden einen Griff, der sich radial hin zur Achse des Futters und weg von dieser bewegt, um einen Schaft 51 eines Werkzeuges zu greifen, wie in 5 gezeigt ist.
  • Wie am besten in 5 bis 8 zu sehen ist, weist jede Backe 22 eine im Wesentlichen planare Fläche 42 auf, die im Allgemeinen parallel zur Mittelachse 30 des Futterkörpers 14 ist. Windungen 44 sind an den Backen entgegengesetzt zu bzw. oder der äußeren Oberfläche ausgebildet und können von einer beliebigen geeigneten Art sein oder eine beliebige geeignete Ganghöhe aufweisen. Ein Steg 45 steht von der Fläche 42 jeder Backe 22 nach außen vor und erstreckt sich entlang derselben. Bei den dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispielen ist der Steg 45 symmetrisch um eine Zentralsymmetrieebene 41 der Backe 22, wobei sich die Zentralsymmetrieebenen jeder Backe 22 entlang der Längsmittelachse 30 des Futterkörpers 14 schneiden. Jeder Steg 45 beinhaltet eine im Wesentlichen planare Werkzeugeingriffsoberfläche 43, die parallel zur Längsmittelachse des Futterkörpers 14 ist. Bei dem dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel, bei dem die Mehrzahl der Backen 22 in einem Viertelinch-Bohrfutter zur Aufnahme von Viertelinch- oder kleineren Bohrerelementen verwendet wird, ist die Breite (w) jeder Werkzeugeingriffsoberfläche 43 von 0,020 bis 0,060 Inch, während die Höhe (h) innerhalb des Bereiches von 0,010 bis 0,030 Inch ist. Insbesondere beträgt die Breite (w) der Werkzeugeingriffsoberfläche 43 jeder Backe 22 annähernd 0,032 Inch, während die Höhe annähernd 0,010 Inch beträgt, wenn die Backen zur Sicherung eines Schaftes 51 eines Viertelinch- oder kleineren Bohrerelementes verwendet werden. Wie am besten in 9 zu sehen ist, sind die Werkzeugeingriffsoberflächen 43 der offenbarten Backen 22 schmäler als die entsprechenden Seiten 53 des polygonal geformten Schaftes 51 des gesicherten Bohrerelementes. Als solches fördert die Breite (w) der Werkzeugeingriffsoberflächen die Vermeidung einer Abtrennung von Material des Schaftes 51, während sie gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit verringern hilft, dass die Backen gegenläufig innerhalb der entsprechenden Durchlässe gedreht werden.
  • Wie in 3 und 4 gezeigt ist, beinhaltet der Körper 14 einen Laufring 46, der bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel integral mit dem Körper ausgebildet sein kann. Es ist jedoch einsichtig, dass der Laufring 46 und der Körper 14 auch getrennte Komponenten sein können. Der Laufring 46 beinhaltet eine Mehrzahl von Backenführungen 48, die längs des Umfanges hiervon ausgebildet sind, um ein Einrücken der Backen 22 hierdurch zu ermöglichen, und umfasst zudem einen Stufenabschnitt 50 zur Aufnahme einer nachstehend noch beschriebenen Lageranordnung. Der Stufenabschnitt 50 beinhaltet eine erste Oberfläche 47 und eine zweite Oberfläche 49. Die erste Oberfläche 47 erstreckt sich radial nach außen und ist senkrecht zur Längsmittelachse 30 des Futterkörpers. Die zweite Oberfläche 49 erstreckt sich axial entlang der Längsmittelachse 30 des Futterkörpers sowie konzentrisch hierzu.
  • Der Körpersockelabschnitt 26 beinhaltet eine gerändelte Oberfläche 54, die bei 55 eine optionale hintere Hülse 12 in Presspassung aufnimmt. Die hintere Hülse 12 kann auch durch Presspassung ohne Rändelung unter Verwendung eines Schlüssels oder mittels Sicken, Verkerben, Nieten oder Versehen mit einem Gewinde oder mittels eines beliebigen anderen geeigneten Sicherungsmechanismus zurückgehalten werden. Darüber hinaus kann das Futter auch mittels einer einzelnen Hülse ohne hintere Hülse konzipiert werden.
  • Das Nasenstück 20 hält die Mutter 16 gegen eine Vorwärtsaxialbewegung zurück. Das Nasenstück ist an den Körpernasenabschnitt 24 pressgepasst. Es sollte jedoch einsichtig sein, dass andere Verfahren zur axialen Sicherung der Mutter an dem Körper ebenfalls verwendet werden können. Die Mutter kann beispielsweise eine zweistückige Mutter sein, die an dem Körper innerhalb einer Umfangsnut an dem Außenumfang des Körpers gehalten ist. Das Nasenstück 20 kann mit einer metallischen Nichteisenbeschichtung beschichtet sein, um Rost zu verhindern und das äußere Erscheinungsbild zu verbessern. Beispiele für geeignete Beschichtungen beinhalten Zink oder Nickel, obwohl einsichtig sein sollte, dass auch eine beliebige andere geeignete Beschichtung Verwendung finden kann.
  • Die äußere Umfangsoberfläche der vorderen Hülse 18 kann gerändelt oder mit Längsrippen 77 oder anderen Vorsprüngen versehen sein, um den Bediener in die Lage zu versetzen, sie sicher zu greifen. Auf gleiche Weise kann die Umfangsoberfläche der hinteren Hülse 12, wenn sie eingesetzt wird, bei 79 gegebenenfalls gerändelt oder gerippt sein.
  • Die vordere Hülse 18 ist gegen eine Bewegung in Vorwärtsaxialrichtung durch eine ringförmige Schulter 91 an dem Nasenstück 20 gesichert. Ein kegelstumpfförmiger Abschnitt 95 an dem hinterwärtigen Abschnitt des Nasenstückes erleichtert die Bewegung der Backen 22 innerhalb des Futters.
  • Die vorderen und hinteren Hülsen können geformt oder auf andere Weise aus einem Strukturkunststoff hergestellt werden, so beispielsweise aus Polycarbonat, einem gefüllten Polypropylen, so beispielsweise aus einem glasgefüllten Polypropylen, oder einem Gemisch aus strukturellen Kunststoffmaterialien. Andere Verbundmaterialien, so beispielsweise graphitgefüllte Polymere, können in bestimmten Umgebungen ebenfalls geeignet sein. Wie für einen Fachmann auf dem einschlägigen Gebiet einsichtig ist, hängen die Materialien, für die das Futter der vorliegenden Erfindung hergestellt wird, von der Endverwendung des Futters ab, weshalb die obigen Materialien nur beispielhalber angegeben sind.
  • Die Mutter 16 weist Windungen 56 auf, die auf die Backenwindungen 44 abgestimmt sind. Die Mutter 16 ist in dem Körper in Eingriff mit den Backenwindungen derart positioniert, dass dann, wenn die Mutter in Bezug auf den Körper 14 gedreht wird, die Backen in Abhängigkeit von der Drehrichtung der Mutter ausrücken oder einrücken.
  • Wie in 10 gezeigt ist, beinhaltet die vorderwärtige Axialfläche der Mutter Ausnehmungen 62, die jeweilige Antriebsmitnehmer 64 (4) aufnehmen, die sich von der inneren Oberfläche der vorderen Hülse 18 aus erstrecken. Die Winkelbreite der Antriebsmitnehmer ist geringer als diejenige der Ausnehmungen, was zu einem schmalen Bereich der relativen Drehbewegung beispielsweise von 6° bis 10° zwischen der Mutter und der vorderen Hülse führt.
  • Die Mutter 16 legt zudem eine Mehrzahl von Nuten fest, die als Senken 68 längs des Außenumfanges der Mutter ausgebildet sind. Die Senken 68 nehmen jeweilige Fortsätze 70 auf, die sich vorderhalb von einer inneren Laufbahn 72 einer Lageranordnung 74 aus erstrecken. Der Eingriff der Fortsätze 70 und der Senken 68 fixiert die innere Laufbahn drehend an der Mutter, obwohl einsichtig sein sollte, dass auch eine leichte Drehtoleranz zwischen beiden vorhanden sein kann.
  • Die innere Laufbahn 72 nimmt eine Mehrzahl von Lagerelementen, in diesem Fall Lagerkugeln 76, auf, die zwischen ihr und einer äußeren Laufbahn 78 angeordnet sind, die an einer Laufringstufe 50 aufsitzt (1). Die äußere Laufbahn 78 ist drehend an dem Körper 14 mittels einer Mehrzahl von Fortsätzen 80 fixiert, die sich von einem inneren Umfang 81 der äußeren Laufbahn 78 aus nach innen erstrecken. Die Mehrzahl von Fortsätzen 80 ist in entsprechenden Nuten 82 aufgenommen, die durch die zweite Oberfläche 49 der Laufringstufe 50 festgelegt sind.
  • Die äußere Laufbahn 78 weist zudem ein Gesperre auf. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Gesperre als Mehrzahl von sägezahnförmigen Zähnen 84 ausgebildet, die längs der inneren Umfangsoberfläche der äußeren Laufbahn angeordnet sind. Eine erste Klinke 86 erstreckt sich von einer Seite jedes Fortsatzes 70 aus und ist von der inneren Laufbahn aus radial nach außen vorgespannt, sodass ein distales Ende 88 jeder Klinke 86 hin zu dem Gesperre der äußeren Laufbahn gedrängt wird.
  • Jeder Zahn 84 weist eine erste Seite mit einer Neigung von annähernd 90° auf. Die zweite Seite weist eine geringere Neigung auf. Die Klinke 86 ist biegsam und im Allgemeinen in Ausrichtung zur Neigung der zweiten Seite angeordnet. Damit bewegt eine Drehung der inneren Laufbahn 72 in einer Richtung 90 in Bezug auf die äußere Laufbahn 78 die distalen Enden 88 der Klinke wiederholt über die Zähne 84, was zu einem Klickgeräusch führt, wenn die Enden 88 wieder auf die zweite Seite eines nachfolgenden Zahnes fallen. Diese Ausgestaltung der Zähne 84 und der Klinke 86 verhindert eine Drehung der inneren Laufbahn in einer entgegengesetzten Richtung 92. Ein in dieser Richtung erfolgendes Aufbringen einer Drehkraft auf die innere Laufbahn drängt die distalen Enden 88 in die steil geneigten ersten Seiten der Zähne 84. Da die Klinke 86 im Allgemeinen senkrecht zu den ersten Seiten ist, biegt sie sich nicht nach innen, um eine Drehung zu ermöglichen.
  • Wie nachstehend noch erläutert wird, entspricht die Richtung 90 der Schließrichtung des Futters, während die Richtung 92 der Öffnungsrichtung des Futters entspricht. Entsprechend ermöglichen dann, wenn die Klinke 86 mit den Zähnen 84 des Gesperres in Eingriff ist, die Zähne eine Bewegung der inneren Laufbahn in der Schließrichtung des Futters, verhindern jedoch eine Bewegung hiervon in der Öffnungsrichtung.
  • Eine zweite biegsame Klinke 94 erstreckt sich von der anderen Seite jedes Fortsatzes 70 aus. Wie bei den Klinken 86 ist jede Klinke 94 radial nach außen vorgespannt. Im Gegensatz zu den Klinken 86 sind die Klinken 94 jedoch nicht mit dem Gesperre der äußeren Laufbahn in Eingriff.
  • Die Klinken 86 und 94 beinhalten Fortsätze 96 beziehungsweise 98 an ihren distalen Enden. Wie ebenfalls in 11A gezeigt ist, legt eine innere Umfangsoberfläche der Hülse 18 erste und zweite Ausnehmungen 100 und 102 fest. Während der Betätigung des Futters ist jeder Fortsatz 98 in einer dieser Ausnehmungen aufgenommen, und zwar in Abhängigkeit von der Drehposition der Hülse in Bezug auf die Mutter, wie nachstehend noch detaillierter erläutert wird. Die Hülse legt zudem eine dritte Ausnehmung 104 und eine Nockenoberfläche 106 fest. Ebenfalls in Abhängigkeit von der Drehposition der Hülse wird jeder Fortsatz 96 entweder von der Nockenoberfläche oder von der Ausnehmung 104 aufgenommen. Die Hülse beinhaltet ein Paar von Ausnehmungen 100, 102 für jeden Fortsatz 98 sowie eine Ausnehmung 104 und eine Nockenoberfläche 106 für jeden Fortsatz 96.
  • 11C zeigt die Anordnung der Klinken 86 und 94, wenn die Hülse 18 in einer ersten von zwei Positionen in Bezug auf die Mutter 16 (4) ist, wohingegen 11B diese Komponenten darstellt, wenn die Hülse in einer zweiten Position in Bezug auf die Mutter ist. Zur Erleichterung der Darstellung ist in beiden Figuren die Mutter weggelassen. Wie in 4 und mit Bezug auf die zweite Position der Hülse gemäß Darstellung in 11B gezeigt ist, ist jeder Antriebsmitnehmer 64 gegen eine oder benachbart zu einer Seite 108 des Spaltes 62, in dem er aufgenommen ist, angeordnet. Jede von den Ausnehmungen 102 der Hülse nimmt den Fortsatz 98 von einer der Klinken 94 auf, wobei jede Ausnehmung 104 einen Fortsatz 96 von einer der Klinken 86 aufnimmt. Entsprechend ist das distale Ende 88 jeder Klinke 86 mit den Zähnen 84 des Gesperres in Eingriff, wobei sich die innere Laufbahn 72 nur in der Richtung 90 in Bezug auf die äußere Laufbahn 78 drehen kann.
  • Wie in 11C gezeigt ist, bewegt sich dann, wenn sich die innere Laufbahn 72 in der Öffnungsrichtung 92 in Bezug auf die äußere Laufbahn bewegt, jeder Fortsatz 98 aus seiner Ausnehmung 102 heraus und in eine Ausnehmung 100 hinein, wie durch den Pfeil 108 angedeutet ist. Jeder Fortsatz 96 fährt seine Ausnehmung 104 hinauf und aus dieser heraus auf seine Nockenoberfläche 106, wie durch den Pfeil 110 angedeutet ist. Wie durch den Pfeil 112 angedeutet ist, schiebt dies jeden biegsamen Fortsatz 86 radial nach innen, wodurch der Eingriff der distalen Enden 88 mit den Zähnen 84 des Gesperres gelöst wird. Damit kann sich die innere Laufbahn in Bezug auf die äußere Laufbahn frei drehen.
  • Wie nachstehend noch detaillierter beschrieben wird, bewegen sich dann, wenn sich die Hülse 18 in der Richtung 92 derart dreht, dass sich die innere Laufbahn von der in 11B gezeigten Position in die in 11C gezeigte Position bewegt, die Antriebsmitnehmer 64 innerhalb der Nuten 62 der Mutter 16 (4) derart, dass jeder Antriebsmitnehmer gegen eine Seite 110 der Nut oder unmittelbar benachbart zu dieser ist.
  • Bei Betätigung nehmen, wie in 4, 10, 11B und 11C gezeigt ist, die Nuten 62 der Mutter die Antriebsmitnehmer 64 auf, wenn das Futter zwischen den vollständig geöffneten und vollständig geschlossenen Positionen ist, sodass die Antriebsmitnehmer benachbart zu den Nutseiten 110 sind. Die innere Laufbahn 72 ist in Bezug auf die äußere Laufbahn 78 derart angeordnet, dass die Fortsätze 96 und 98 von der Nockenoberfläche 106 beziehungsweise der Ausnehmung 100 aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Hülse 18 in der ersten Position in Bezug auf die Mutter ist. In diesem Zustand fixieren die Fortsätze 98 und die Ausnehmungen 100 die innere Laufbahn 72 an der Hülse 18 drehend. Da die innere Laufbahn 72 drehend an der Mutter 16 mittels der Fortsätze 70 und der Senken 68 fixiert ist, treibt ein Bediener, der die Hülse 18 dreht, die Mutter drehend durch die innere Laufbahn 72, damit hierdurch die Backen geöffnet oder geschlossen werden. Dreht der Bediener die Hülse/die innere Laufbahn des Lagers/die Mutter in der Schließrichtung (in 10 durch den Pfeil 90 angedeutet) bis zu demjenigen Punkt, an dem sich die Werkzeugeingriffsoberflächen 43 der Backen an dem Werkzeugschaft festziehen, wie in 9 gezeigt ist, wobei die Mutter nach hinten die Backenwindungen hinaufgedrängt wird, wodurch die Backe gegen die innere Laufbahn 72, die Lagerelemente 76, die äußere Laufbahn 78 und den Laufring 46 geschoben wird. Die Rückwärtskraft erzeugt eine Reibungsarretierung zwischen der Mutter und der inneren Laufbahn 72, die die beiden Komponenten weiter drehend fixiert.
  • Die Verkeilung zwischen den Windungen der Mutter und den Windungen der Backen setzt der Drehung der Mutter zunehmend einen Widerstand entgegen. Setzt der Bediener die Drehung der Hülse 18 fort und übersteigt der Widerstand den durch die Fortsätze 98 in den Ausnehmungen 100 bereitgestellten Halt, so dreht sich die Hülse 18 in Bezug auf die Mutter 16 und die innere Laufbahn 72 des Lagers. Dies bewegt die Antriebsmitnehmer 64 von den Seiten 110 der Nuten 62 zu den Seiten 108 und schiebt die Fortsätze 98 aus den Ausnehmungen 100 in die Ausnehmungen 102. Gleichzeitig drehen sich die Nockenoberflächen 106 weg von den Fortsätzen 96, sodass die Fortsätze in die Ausnehmungen 104 freigegeben werden, wodurch ein Eingriff der distalen Enden 88 der Klinken 86 mit den Zähnen 84 des Gesperres, wie in 11B gezeigt ist, gegeben ist.
  • An diesem Punkt ist die innere Laufbahn 72 und daher die Mutter 16 drehend an der äußeren Laufbahn 76 und daher dem Körper 14 gegen eine Drehung in der Öffnungsrichtung des Futters arretiert. Dies bedeutet, dass die Mutter drehend an dem Futterkörper in der Öffnungsrichtung arretiert ist. Da die Drehung der Mutter in Bezug auf den Körper notwendig ist, um das Futter zu öffnen, verhindert dies ein unbeabsichtigtes Öffnen während der Verwendung.
  • Die innere Laufbahn 72 und daher die Mutter 16 können sich jedoch immer noch in Bezug auf die äußere Laufbahn 78 und daher den Körper 14 in der Schließrichtung des Futters drehen. Während einer derartigen Drehung treibt die Hülse 18 die Mutter 16 durch die Antriebsmitnehmer 64 gegen die Nutseiten 108 wie auch durch die innere Laufbahn 72. Dies setzt das Festziehen des Futters fort, und erzeugt, wie vorstehend beschrieben worden ist, ein Klickgeräusch, das dem Bediener mitteilt, dass das Futter in einer vollständig festgezogenen Position ist.
  • Zum Öffnen des Futters dreht der Bediener die Hülse 18 in der entgegengesetzten Richtung. Die Hülse 18 überträgt dieses Drehmoment auf die innere Laufbahn 72 in Eingriff mit den Fortsätzen 96 und 98 in den Ausnehmungen 104 beziehungsweise 102. Da die Klinken 86 mit der äußeren Laufbahn 78 in Eingriff sind, die drehend an dem Körper fixiert ist, und zwar durch die Gesperrezähne, kann sich die innere Laufbahn nicht mit der Hülse drehen. Daher bewegt sich bei Einwirken eines ausreichenden Drehmomentes in der Öffnungsrichtung die Hülse 18 in Bezug auf die innere Laufbahn und die Mutter. Dies bewegt die Fortsätze 96 zurück auf die Nockenoberflächen 106 hinauf, wodurch der Eingriff der Klinken 86 mit den Gesperrezähnen 84 gelöst wird. Die Fortsätze 98 bewegen sich aus den Ausnehmungen 102 in die Ausnehmungen 100, und die Antriebsmitnehmer 64 bewegen sich von den Seiten 108 zu den Seiten 110 der Nuten 62. Damit bewegt sich die Hülse in ihre erste Position in Bezug auf die Mutter, wie in 11C gezeigt ist, und die innere Laufbahn und die Mutter können sich in Bezug auf die äußere Laufbahn und den Futterkörper frei drehen. Entsprechend bewegt eine weitere Drehung der Hülse 18 in der Öffnungsrichtung die Werkzeugeingriffsflächen 43 der Backen 22 weg von der Futterachse, wodurch das Futter geöffnet wird.
  • In 12 ist das Futter 10 bei einem alternativen Ausführungsbeispiel einer äußeren Laufbahn 78a zur Verwendung in einer Lageranordnung 74 gezeigt. Im Gegensatz zu dem bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel beinhaltet die äußere Laufbahn 78a nicht eine Mehrzahl von Fortsätzen, die sich von einem inneren Umfang 81 aus nach innen erstrecken. Ebenso wenig legt eine zweite Oberfläche 49 des Stufenabschnittes 50 des Futterkörpers 14 eine Mehrzahl von Ausnehmungen fest. Anstelle eines drehenden Fixierens der äußeren Laufbahn 78a an dem Futterkörper 14 mit den Fortsätzen und den entsprechenden Ausnehmungen werden Reibungskräfte eingesetzt, um die äußere Laufbahn 78a selektiv an dem Futterkörper 14 zu fixieren, während das Futter, wie nachstehend beschrieben wird, betätigt wird.
  • Bei Betätigung nehmen, wie in 10, 11B, 11C und 12 gezeigt ist, die Nuten 62 der Mutter die Antriebsmitnehmer 64 auf, wenn das Futter zwischen den vollständig geöffneten und vollständig geschlossenen Positionen ist, sodass die Antriebsmitnehmer benachbart zu den Nutenseiten 110 sind. Die innere Laufbahn 72 ist in Bezug auf die äußere Laufbahn 78a derart angeordnet, dass die Fortsätze 96 und 98 von der Nockenoberfläche 106 beziehungsweise der Ausnehmung 100 aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Hülse 18 in der ersten Position in Bezug auf die Mutter ist. In diesem Zustand fixieren die Fortsätze 98 und die Ausnehmungen 100 drehend die innere Laufbahn 72 an der Hülse 18, und die äußere Laufbahn 78 kann sich frei um den Körper 14 drehen. Da die innere Laufbahn 72 drehend an der Mutter 16 durch die Fortsätze 70 und die Senken 68 fixiert ist, treibt ein Bediener, der die Hülse 18 dreht, drehend die Mutter durch die innere Laufbahn 72, wodurch die Backen 22 geöffnet oder geschlossen werden. Dreht der Bediener die Hülse/die innere Laufbahn des Lagers/die Mutter in der Schließrichtung (in 10 durch den Pfeil 90 angedeutet) bis zu demjenigen Punkt, an dem sich die Werkzeugeingriffsoberflächen 43 der Backen 22 an dem Werkzeugschaft festziehen, wie in 9 gezeigt ist, wobei die Mutter nach hinten die Backenwindungen 44 hinaufgedrängt wird, wodurch die Mutter gegen die innere Laufbahn 72, die Lagerelemente 76, die äußere Laufbahn 78a und den Laufring 46 geschoben wird. Die Rückwärtskraft erzeugt eine Reibungsarretierung zwischen der Mutter und der inneren Laufbahn 72, die die beiden Komponenten weiter drehend fixiert. Darüber hinaus erhöht die Rückwärtskraft die Reibungskräfte zwischen der hinteren Oberfläche der äußeren Laufbahn 78a und einer ersten Oberfläche 47 des Stufenabschnittes 50 in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen Richtung, in der die Hülse 18 und die Mutter 16 gedreht werden. Gegebenenfalls widerstehen die Reibungskräfte einer Drehung der äußeren Laufbahn 78a in Bezug auf den Körper 14. Die Lagerkugeln 76 ermöglichen jedoch, dass sich die Hülse 18 und die Mutter 16 weiter relativ zu dem Körper 14 und der äußeren Laufbahn 78a in der Schließrichtung 90 drehen.
  • Die Verkeilung zwischen den Windungen der Mutter und den Windungen 44 der Backen setzt der Drehung der Mutter zunehmend einen Widerstand entgegen. Setzt der Bediener das Drehen der Hülse 18 fort und übersteigt der Widerstand den durch die Fortsätze 98 in den Ausnehmungen 100 bereitgestellten Halt, so dreht sich die Hülse 18 in Bezug auf die Mutter 16 und die innere Laufbahn 72 des Lagers. Dies bewegt die Antriebsmitnehmer 64 von den Seiten 110 der Nuten 62 zu den Seiten 108 und schiebt die Fortsätze 98 aus den Ausnehmungen 100 heraus in die Ausnehmungen 102. Gleichzeitig drehen sich die Nockenoberflächen 106 von den Fortsätzen 96 weg, sodass die Fortsätze in die Ausnehmungen 104 freigegeben werden, wodurch die distalen Enden 88 der Klinken 86 mit den Gesperrezähnen 84, wie in 11B gezeigt ist, in Eingriff treten. Nunmehr sind die innere Laufbahn 72 und daher die Mutter 16 an der äußeren Laufbahn 78a und daher dem Körper 14 gegen eine Drehung in der Öffnungsrichtung des Futters arretiert. Dies bedeutet, dass die Mutter drehend an dem Futterkörper in der Öffnungsrichtung arretiert ist. Da die Drehung der Mutter in Bezug auf den Körper notwendig ist, um das Futter zu öffnen, verhindert dies ein unbeabsichtigtes Öffnen während der Verwendung.
  • Die innere Laufbahn 72 und daher die Mutter 16 können sich jedoch immer noch in Bezug auf die äußere Laufbahn 78a und daher den Körper 14 in der Schließrichtung des Futters drehen. Während einer derartigen Drehung treibt die Hülse 18 die Mutter 16 durch die Antriebsmitnehmer 64 gegen die Nutseiten 108 wie auch durch die innere Laufbahn 72. Dies setzt das Festziehen des Futters fort, und es wird, wie vorstehend beschrieben worden ist, ein Klickgeräusch erzeugt, das dem Bediener mitteilt, dass das Futter in einer vollständig festgezogenen Position ist.
  • Zum Öffnen des Futters dreht der Bediener die Hülse 18 in der entgegengesetzten Richtung. Die Hülse 18 überträgt dieses Drehmoment auf die innere Laufbahn 72 in Eingriff mit den Fortsätzen 96 und 98 in den Ausnehmungen 104 beziehungsweise 102. Da die Klinken 86 mit der äußeren Laufbahn 78a in Eingriff sind, die drehend an dem Körper mittels einer Reibungskraft fixiert ist, und zwar durch die Gesperrezähne, kann sich die innere Laufbahn nicht mit der Hülse drehen. Damit bewegt sich bei Einwirken eines ausreichenden Drehmomentes in der Öffnungsrichtung die Hülse 18 in Bezug auf die innere Laufbahn und die Mutter. Dies bewegt die Fortsätze 96 zurück auf die Nockenoberflächen 106 hinauf, wodurch die Klinken 86 aus dem Eingriff mit den Gesperrezähnen 84 gelöst werden. Die Fortsätze 98 bewegen sich aus den Ausnehmungen 102 in die Ausnehmungen 100, und die Antriebsmitnehmer 64 bewegen sich von den Seiten 108 zu den Seiten 110 der Nuten 62. Damit bewegt sich die Hülse in die erste Position in Bezug auf die Mutter, wie in 11C gezeigt ist, und die innere Laufbahn und die Mutter können sich frei in Bezug auf die äußere Laufbahn 78a und den Futterkörper drehen. Entsprechend bewegt eine weitere Drehung der Hülse 18 in der Öffnungsrichtung die Werkzeugeingriffsoberflächen 43 der Backen 22 weg von der Futterachse, wodurch das Futter geöffnet wird. Ebenso werden, wenn die Mutter 16 in der Öffnungsrichtung gedreht wird und die Rückwärtskraft an den Backen 22 nachlässt, die Reibungskräfte zum Arretieren der äußeren Laufbahn 78a an der ersten Oberfläche 47 derart weitgehend verringert, dass sich die äußere Laufbahn 78a um den Körper des Futters drehen kann.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel des Futters sind der innere Umfang 81 der äußeren Laufbahn 78a und die zweite Oberfläche 49 des Stufenabschnittes 50 derart bemessen, dass die äußere Laufbahn 78a um den Körper in Presspassung aufgenommen ist. Dieses Ausführungsbeispiel funktioniert auf eine Weise, die zu derjenigen, die in 4 gezeigt und vorstehen beschrieben worden ist, ähnlich ist. Die Beschreibung der Betätigung wird daher nicht wiederholt.
  • Obwohl ein oder mehrere bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung beschrieben worden sind, sollte einsichtig sein, dass alle beliebigen äquivalenten Umsetzungen der vorliegenden Erfindung dem Schutzumfang und Wesen der Erfindung entsprechen. Daher sind das dargestellte Ausführungsbeispiel beziehungsweise die dargestellten Ausführungsbeispiele rein beispielhalber angegeben und sollen keine Beschränkung der vorliegenden Erfindung darstellen. Als Beispiel ist ein alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in 13 gezeigt, wo eine Backe 22a einen Steg 45a mit einer Werkzeugeingriffsoberfläche 43a beinhaltet, wobei der Steg 45a in einer Nut 49 aufgenommen ist, die in der Fläche der Backe 22a aufgenommen ist. Der Steg 45a kann durch Sicken, Verkerben, Löten und dergleichen mehr zurückgehalten sein. Ein zusätzliches alternatives Ausführungsbeispiel kann einen Steg beinhalten, der sich entlang der Backenfläche erstreckt und der im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse des Futters, jedoch nicht symmetrisch bezüglich einer Zentralsymmetrieebene der Backe ist. Das Ausführungsbeispiel weist eine Werkzeugeingriffsoberfläche auf, die bezüglich der Zentralsymmetrieebene der Backe nicht symmetrisch ist. Es sollte einsichtig sein, dass die Aspekte des einen oder der verschiedenen mehreren Ausführungsbeispiele sowohl als Ganzes als auch in Teilen untereinander ausgetauscht werden können. Es ist beabsichtigt, dass beliebige derartige Ausführungsbeispiele in der vorliegenden Erfindung enthalten sind, wenn diese in den wörtlichen und äquivalenten Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (15)

  1. Backe zur Verwendung in einem Bohrfutter mit einer Längsmittelachse, umfassend: einen Futterkörper, der eine Backenfläche, die an einer inneren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Zähnen, die an einer äußeren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet sind, beinhaltet, wobei die Backenfläche im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist; und einen Steg, der von der Backenfläche hin zur Längsmittelachse nach innen vorsteht, wobei der Steg eine Werkzeugeingriffsoberfläche beinhaltet, die im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist und eine Breite von zwischen 0,020 bis 0,060 Inch aufweist.
  2. Backe nach Anspruch 1, wobei die Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges symmetrisch um eine Zentralsymmetrieebene der Backe ist.
  3. Backe nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Werkzeugeingriffsoberfläche planar und quer zur Zentralsymmetrieebene der Backe ist.
  4. Backe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Breite der Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges zwischen 0,020 und 0,040 Inch ist.
  5. Backe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Breite der Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges annähernd 0,032 Inch ist.
  6. Backe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Backenfläche eine Nut festlegt, die parallel zur Längsmittelachse des Futters ist, wobei die Nut derart ausgestaltet ist, dass sie einen Einsatz aufnimmt, der den Steg und die Werkzeugeingriffsoberfläche umfasst.
  7. Backe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das Futter derart ausgestaltet ist, dass es ein Bohrerelement aufnimmt, das einen Schaft mit einem Maximaldurchmesser von einem Viertelinch aufweist.
  8. Backe zur Verwendung in einem Bohrfutter mit einer Längsmittelachse, umfassend: einen Futterkörper, der eine Backenfläche, die an einer inneren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet ist, und eine Mehrzahl von Zähnen, die an einer äußeren Oberfläche des Futterkörpers ausgebildet sind, beinhaltet, wobei die Backenfläche im Wesentlichen parallel zur Längsmittelachse ist; und einen Steg, der von der Backenfläche hin zur Längsmittelachse nach innen vorsteht, wobei der Steg eine Werkzeugeingriffsoberfläche beinhaltet, die planar ist und die beide parallel zur Längsmittelachse ist.
  9. Backe nach Anspruch 8, wobei die Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges symmetrisch um eine Zentralsymmetrieebene der Backe ist.
  10. Backe nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Werkzeugeingriffsoberfläche eine Breite von zwischen 0,020 und 0,060 Inch aufweist.
  11. Backe nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei eine Breite der Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges zwischen 0,020 und 0,040 Inch ist.
  12. Backe nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei eine Breite der Werkzeugeingriffsoberfläche des Steges annähernd 0,032 Inch ist.
  13. Backe nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Backenfläche eine Nut festlegt, die parallel zur Längsmittelachse des Futters ist, wobei die Nut derart ausgestaltet ist, dass sie einen Einsatz aufnimmt, der den Steg und die Werkzeugeingriffsoberfläche umfasst.
  14. Backe nach einem der Ansprüche 8 bis 13, wobei das Futter derart ausgelegt ist, dass es ein Bohrerelement aufnimmt, das einen Schaft mit einem Maximaldurchmesser von einem Viertelinch aufweist.
  15. Backe nach Anspruch 14, wobei der Schaft des Bohrerelementes einen polygonalen Querschnitt aufweist und die Werkzeugeingriffsoberfläche des Futters derart ausgestaltet ist, dass sie an einer Seitenwand des Schaftes anliegt bzw. anschlägt.
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