DE102010005499A1 - Tragbarer Datenträger mit Kraftfahrzeugdiagnosesystem sowie Verfahren zum Durchführen einer Diagnose an einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Tragbarer Datenträger mit Kraftfahrzeugdiagnosesystem sowie Verfahren zum Durchführen einer Diagnose an einem Kraftfahrzeug Download PDFInfo
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Abstract
Auf einem tragbaren Datenträger wird alles gespeichert, was für eine Kraftfahrzeugdiagnose notwenig ist: Ein Betriebssystem (12), ein Diagnosesystem (14) (als Anwendungsprogramm) sowie von dem Diagnosesystem aufrufbare Diagnosedaten (16). Dies ermöglicht eine flexible Durchführung einer Kraftfahrzeugdiagnose in beliebigen Umgebungen.
Description
- Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger und ist befasst mit Kraftfahrzeugdiagnosesystemen als solchen und deren Einsatz in einem Verfahren zum Durchführen einer Diagnose an einem Kraftfahrzeug.
- Ein System zur dynamischen Diagnose einer Vorrichtung ist aus der
DE 699 35 103 T2 bekannt. Die dort vorgestellte Diagnoseplattform bezieht sich auf ein Motoranalysatorsystem, kann aber auch auf andere Arten von Diagnosesystemen für Fahrzeuge (oder Nicht-Fahrzeuge) angewendet werden. - Damit eine Diagnose durchgeführt werden kann, muss eine spezifische Software, das eigentliche Kraftfahrzeugdiagnosesystem, bereitgestellt werden. Das Kraftfahrzeugdiagnosesystem umfasst eine Vielzahl von Anwendungen. Die Software läuft über einem bestimmten Betriebssystem, das bisher vorab auf eine Rechnereinheit (einen Computer wie z. B. einen Personalcomputer oder ein Laptop) aufgespielt wird. Das Kraftfahrzeugdiagnosesystem ist herkömmlicherweise so gestaltet, dass die Software als solche bei einer Mehrzahl von Kraftfahrzeugtypen einsetzbar ist.
- Die einzelnen Softwarebausteine, die im Rahmen eines Anwendungsprogramms für die Rechnereinrichtung bereitgestellt werden, greifen dann je nach Fahrzeugtyp auf bestimmte Diagnosedaten zu. Zu den Diagnosedaten gehören beispielsweise die Sollwerte für bestimmte Messgrößen.
- Herkömmlicherweise wird das Kraftfahrzeugdiagnosesystem in regelmäßigen zeitlichen Abständen aktualisiert. Die Software wird über Compact Discs (CDs) zu der Rechnereinrichtung transportiert, oder sie kann auch über das Internet aufgespielt werden.
- Diagnosedaten werden bisher unabhängig von der Software auf gesonderten Compact Discs bereitgestellt.
- Nachteilig an der bisherigen Vorgehensweise ist, dass sie nur dann zuverlässig ist, wenn sowohl die Software als auch die Diagnosedaten regelmäßig aktualisiert werden. Dies erschwert es aber solchen Werkstätten, die nur selten Diagnosen zu bestimmten Kraftfahrzeugen eines bestimmten Konzerns durchführen, ausnahmsweise eine solche Diagnose durchzuführen.
- Auf dem Gebiet der Computertechnik finden zunehmend sog. Live-Systeme Verwendung, die auch als Direktstartsysteme bezeichnet werden. Details zu Live-Systemen können der Internetseite http://de.wikipedia.org/wiki/livesystem entnommen werden, z. B. in der am 21. September 2009 gültigen Fassung. Ein Live-System bezeichnet demgemäß ein Betriebssystem, das ohne Installation und Beeinflussung des Inhalts einer im System vorhandenen Festplatte gestartet werden kann. Das gesamte Betriebssystem wird hierzu auf einen bootfähigen Speicher wie USB-Stick, sonstige Flash-Speicher, Diskette, CD-Rom oder DVD installiert. Dies ermöglicht auch das Booten eines Computers ohne Festplatte oder installiertes Betriebssystem; genauso, falls die Festplatte oder das Betriebssystem defekt sind.
- Vom entsprechenden Speichermedium wird gebootet (hochgefahren), die Einstellungen hierfür werden im BIOS vorgenommen. Nach dem Starten steht eine fertig eingerichtete Betriebssystemumgebung mit verschiedenen Anwendungsprogrammen bereit.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, das Durchführen einer Diagnose an einem Kraftfahrzeug zu erleichtern und die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen.
- Die Aufgabe wird durch die Bereitstellung eines tragbaren Datenträgers mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 5 gelöst.
- Erfindungsgemäß wird somit ein tragbarer Datenträger bereitgestellt, auf welchem gespeichert ist:
- – ein Betriebssystem für eine Rechnereinrichtung,
- – ein über dem Betriebssystem laufendes Kraftfahrzeugdiagnosesystem als Anwendungsprogramm für die Rechnereinrichtung,
- – Diagnosedaten, die von dem Kraftfahrzeugdiagnosesystem im Betrieb aufrufbar sind, wenn eine Fahrzeugdiagnose erfolgt.
- Auf dem tragbaren Datenträger ist somit alles auf einmal gespeichert, was für eine Kraftfahrzeugdiagnose benötigt wird. Es wird also auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugdiagnose das Konzept des Live-Systems eingesetzt und erweitert, indem vollständig sämtliche notwendigen Daten bereitgestellt werden; dadurch entfällt die Notwendigkeit seitens des Benutzers, die Software regelmäßig zu aktualisieren. Auch die Diagnosedaten müssen nicht gesondert beschafft werden, sondern stehen zusammen mit dem Kraftfahrzeugdiagnosesystem unmittelbar zur Verfügung. Es kann eine beliebige Rechnereinrichtung verwendet werden, sofern das Betriebssystem in der Lage ist, die zur Verfügung stehende Hardware zu erkennen, also die Rechnereinrichtung nach ihrem Typus zu klassifizieren.
- Der Datenträger kann als Compact Disc (CD, insbesondere CD-ROM), als Digital Video Disc bzw. Digital Verastile Disc (DVD) oder als Universal Serial Bus-Stift (USB-Stick) ausgebildet sein. All diese Datenträger sind besonders einfach zu einer Rechnereinrichtung transportabel und können mit dieser über eine Schnittstelle (Diskettenlaufwerk, USB-Schnittstelle) gekoppelt werden, die von außen unmittelbar zugänglich ist bzw. durch Betätigen einer Bedienungseinrichtung zugänglich gemacht werden kann.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zum Durchführen eines Diagnose an einem Kraftfahrzeug umfasst die Schritte:
- a) Koppeln eines tragbaren Datenträgers, insbesondere eben eines erfindungsgemäßen tragbaren Datenträgers, mit einer Rechnereinheit,
- b) Hochfahren (Booten) eines Betriebssystems von dem tragbaren Datenträger auf der Rechnereinheit oder einer weiteren, mit der Rechnereinheit über ein Netzwerk gekoppelten Rechnereinheit,
- c) Koppeln der Rechnereinheit oder der weiteren Rechnereinheit mit dem Kraftfahrzeug, an dem die Diagnose durchzuführen ist,
- d) Laufenlassen von Programmen und/oder Programmteilen eines Kraftfahrzeugdiagnosesystems anhand von auf dem tragbaren Datenträger gespeicherten Anwendungen und unter Zugriff auf auf dem tragbaren Datenträger gespeicherte Daten.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist besonders einfach, weil nur aufgrund der Bereitstellung des tragbaren Datenträgers und einer mit einem Kraftfahrzeug koppelbaren Recheneinheit eine Diagnose möglich ist. Es werden keine besonderen Anforderungen an die Recheneinheit gestellt, was die darauf abgelegte Software betrifft, sondern es werden im Rahmen des Verfahrens sämtliche notwendige Software (Betriebssystem sowie Kraftfahrzeugdiagnosesystem) sowie zugehörige Daten zur Verfügung gestellt.
- Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der
-
1 schematisch die Softwareplattform veranschaulicht, die auf einem tragbaren Datenträger bereitgestellt ist und -
2 ein Flussschaubild zur Veranschaulichung des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer seiner Ausführungsformen ist. - Auf einem schematisch dargestellten und im Ganzen mit
10 bezeichneten Datenträger ist ein Betriebssystem12 abgespeichert, ein Diagnosesystem14 , das zu seinem Ablauf das Betriebssystem12 benötigt, sowie Diagnosedaten16 , die durch das Diagnosesystem14 bei seinem Ablauf in einem Prozessor aufgerufen werden können. - Der Datenträger
10 ist beispielsweise eine CD-ROM, eine DVD oder ein USB-Stick. - Soll eine Diagnose an einem Kraftfahrzeug in an sich bekannter Weise erfolgen, wird zunächst ein Rechner gemäß Schritt S10 mit dem Kraftfahrzeug gekoppelt. An diesen wird der Datenträger
10 in Schritt S12 mit dem Rechner gekoppelt. Beispielsweise wird eine CD oder DVD in ein entsprechendes CD-Laufwerk eingelegt, oder ein USB-Stick in eine USB-Schnittstelle eingesteckt. - In Schritt S14 erfolgt nun ein Booten (Hochfahren) des Rechners von dem Datenträger her. Hierbei wird das Betriebssystem
12 hochgefahren. In Schritt S16 wird sodann das Diagnosesystem14 laufen gelassen, wobei das Betriebssystem12 verwendet wird, das auf dem Rechner zum Ablaufen gebracht wird. Beim Laufenlassen des Diagnosesystems wird in Schritt S18 auf die Diagnosedaten16 von dem Datenträger zugegriffen. - Im Rahmen der Erfindung werden kompakt sämtliche digitalen Informationen (Softwarebetriebssystem
12 und Diagnosesystem14 sowie Diagnosedaten16 ) auf einem einzigen Datenträger10 bereitgestellt. Dadurch, dass das Betriebssystem12 auf dem Datenträger10 bereitgestellt ist, kann nahezu jede Art von Rechner verwendet werden, die mit einem Kraftfahrzeug koppelbar ist. Es steht daher eine hohe Flexibilität, was die Umgebung angeht, in der eine Kraftfahrzeugdiagnose erfolgen kann. In einem Schritt werden gleichzeitig Diagnosesystem und Diagnosedaten zur Verfügung gestellt, die bisherige Trennung in der Bereitstellung dieser Information entfällt. - Die Reihenfolge der Schritte gemäß
2 ist nicht zwingend. Insbesondere kann der Schritt S10 nach den Schritten S12 und S14 durchgeführt werden. - Der Rechner, mit dem der Datenträger
10 gekoppelt wird, muss nicht derselbe Rechner sein, der mit dem Kraftfahrzeug gekoppelt wird. Vielmehr können zwei Rechner mit Netzschnittstellen ausgestattet und miteinander gekoppelt sein. Auf dem ersten wird dann von dem Datenträger10 ein bootbares Abbild desselben erzeugt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 69935103 T2 [0002]
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- http://de.wikipedia.org/wiki/livesystem [0008]
Claims (5)
- Tragbarer Datenträger (
10 ), auf welchem gespeichert ist: – ein Betriebssystem (12 ) für eine Rechnereinrichtung, – ein über dem Betriebssystem (12 ) laufendes Kraftfahrzeugdiagnosesystem (14 ) als Anwendungsprogramm für die Rechnereinrichtung, – Diagnosedaten (14 ), die von dem Kraftfahrzeugdiagnosesystem (14 ) aufrufbar sind, wenn eine Kraftfahrzeugdiagnose erfolgt. - Datenträger (
10 ) nach Anspruch 1, ausgebildet als Compact Disc. - Datenträger (
10 ) nach Anspruch 1, ausgebildet als Digital Video Disc. - Datenträger (
10 ) nach Anspruch 1, ausgebildet als Universal Serial Bus-Stift. - Verfahren zum Durchführen einer Diagnose an einem Kraftfahrzeug, mit den Schritten: a) Koppeln (S12) eines tragbaren Datenträgers, insbesondere nach der Art gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Koppelrechnereinheit, b) Hochfahren (S14) eines Betriebssystems von dem tragbaren Datenträger (
10 ) auf der Koppelrechnereinheit oder einer über ein Netzwerk mit der Koppelrechnereinheit gekoppelten weiteren Rechnereinheit, c) Koppeln (S10) der Koppelrechnereinheit bzw. der weiteren Rechnereinheit mit dem Kraftfahrzeug und d) Laufenlassen (S16) von Programmen und/oder Programmteilen eines Kraftfahrzeugdiagnosesystems (14 ) anhand von auf dem tragbaren Datenträger (10 ) gespeicherten Anwendungen und unter Zugriff (S18) auf auf dem tragbaren Datenträger (10 ) gespeicherte Daten (16 ).
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