DE102010019387A1 - Abutment für ein Implantatsystem - Google Patents

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Abstract

Ein Abutment für ein Implantatsystem mit einem in einem Implantat verankerbaren Wurzelabschnitt sowie mit einem für die Aufnahme einer Prothesenkomponente vorgesehenen Kopfabschnitt ist bekannt. Erfindungsgemäß ist eine Mantelfläche des Kopfabschnittes rotationssymmetrisch zu einer Mittellängsachse des Abutments gestaltet und verjüngt sich zu einer dem Wurzelabschnitt gegenüberliegenden Stirnseite hin. Einsatz für Zahnimplantatsysteme.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Abutment für ein Implantatsystem mit einem in einem Implantat verankerbaren Wurzelabschnitt sowie mit einem für die Aufnahme einer Prothesenkomponente vorgesehenen Kopfabschnitt.
  • Ein derartiges Abutment ist aus der DE 11 2005 003 621 T5 bekannt. Das bekannte Abutment weist einen rotationsunsymmetrisch gestalteten Kopfabschnitt für die Aufnahme einer Zahnprothesenkomponente sowie einen Wurzelabschnitt für die Fixierung des Abutments in einem in einem humanen Knochen verankerten Implantat auf. Das Abutment ist aus Titan hergestellt.
  • Abutments für Zahnprothesekomponenten werden – abhängig von der individuellen Kieferknochenverankerung des Implantats mit einem zum Wurzelabschnitt fluchtend oder winklig (anguliert) abragenden Kopfabschnitt versehen. Dadurch ist es bei bekannten Implantatsystemen notwendig, eine Vielzahl von unterschiedlich angulierten Abutments vorzuhalten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Abutment der eingangs genannten Art zu schaffen, das universal für unterschiedliche Implantatausrichtungen einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass eine Mantelfläche des Kopfabschnittes rotationssymmetrisch zu einer Mittellängsachse des Abutments gestaltet ist und sich zu einer dem Wurzelabschnitt gegenüberliegenden Stirnseite hin verjüngt. Die rotationssymmetrische Gestaltung des Kopfabschnittes in Verbindung mit der zu seiner Stirnseite verlaufenden Verjüngung ermöglicht einen universalen, standardisierten Einsatz des erfindungsgemäßen Abutments sowohl für mit einer Implantatlängsachse fluchtende als auch für zu der Implantatlängsachse winklige Prothesenkomponenten. Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich in besonders vorteilhafter Weise für Zahnimplantatsysteme und entsprechende Zahnprothesenkomponenten. Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Lösung auch für andere Humanimplantatsysteme mit entsprechenden Humanprothesenkomponenten wie Finger- oder Zehenknochen u. ä. geeignet. Die zur Stirnseite verjüngte Gestaltung der Mantelfläche des Kopfabschnittes kann linear, ballig oder eingeschnürt oder auch stufenweise vorgesehen sein.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist der Kopfabschnitt konisch verjüngt gestaltet. Eine entsprechende Kegelstumpfform ist einfach und kostengünstig herstellbar.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Neigung der Mantelfläche des Kopfabschnittes relativ zu der Mittellängsachse in einem Winkelbereich zwischen 0° und 25° vorgesehen. Besonders bevorzugt sind Winkelbereiche zwischen 12° und 15°, das entspricht Abutments mit Angulationen zwischen 12° und 15°.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dem Kopfabschnitt ein separates, glockenartiges Adapterteil zugeordnet, dessen Innenmantel komplementär zu der Mantelfläche des Kopfabschnittes rotationssymmetrisch und verjüngt gestaltet ist. Das Abutment und das Adapterteil bilden ein mehrgliedriges Abutmentsystem, wobei das Adapterteil mit der zahnprothetischen Komponente verbunden, insbesondere verklebt wird und anschließend diese Einheit aus zahnprothetischer Komponente und Adapterteil mit dem Abutment verbunden wird. Das Adapterteil umschließt den Kopfabschnitt passgenau und koaxial, so dass es vor seiner Fixierung auf dem Kopfabschnitt verdreht werden kann. Das Adapterteil wird demzufolge rotationsungesichert auf den Kopfabschnitt aufgesetzt. Auch das Abutment selbst ist rotationsungesichert in ein entsprechendes Implantat eingebracht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das glockenartige Adapterteil eine zu einer Mittellängsachse konzentrische Durchtrittsöffnung auf, die von einer als Auflagefläche für ein Befestigungselement dienenden Ringschulter umgrenzt ist. Die Durchtrittsöffnung ist dazu vorgesehen, ein durch das Adapterteil hindurchragendes Befestigungselement, insbesondere eine Kopfschraube, aufzunehmen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Außenmantel des Adapterteiles rotationssymmetrisch zu der Mittellängsachse und zu einem Stirnende hin verjüngt gestaltet. Dies ist eine besonders einfach herzustellende Oberfläche, die einen einfachen, passgenauen Einsatz in eine komplementäre Zahnprothesenkomponente ermöglicht. Die Zahnprothesenkomponente weist vorzugsweise eine Aussparung auf, die korrespondierend rotationssymmetrisch und verjüngt zu ihrem Aussparungsgrund gestaltet ist. Eine Befestigung der Zahnprothesenkomponente auf dem Außenmantel des Adapterteils erfolgt vorzugsweise durch Verklebung. Die Zahnprothesenkomponente weist eine mit der Durchtrittsöffnung koaxial fluchtende Durchgangsbohrung auf, um das Hindurchführen eines Befestigungsmittels, insbesondere einer Schraube, zu ermöglichen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Kopfabschnitt ein zu seiner Stirnseite hin offenes Sackloch auf, das mit Verankerungsmitteln, insbesondere mit einem Innengewinde, zur Sicherung einer Prothesenkomponente oder des Adapterteiles vorgesehen ist. Die Verankerungsmittel sind vorzugsweise auf das Befestigungselement abgestimmt, das mit dem Adapterteil zusammenwirkt. In besonders vorteilhafter Weise ist das Befestigungselement als Kopfschraube ausgebildet und als Verankerungsmittel ist ein Innengewinde in dem Sackloch vorgesehen, das komplementär zu einem Außengewinde der Kopfschraube ausgeführt ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Sackloch wandungsseitig mit Werkzeugangriffsflächen für die drehschlüssige Aufnahme eines Drehwerkzeugs versehen. Dadurch ist es möglich, das Abutment mittels eines geeigneten Drehwerkzeugs in Form eines Imbusschlüssels o. ä. in das Implantat einzudrehen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind das Abutment und/oder das Adapterteil aus Metall, insbesondere Titan, und/oder Keramik, insbesondere Zirconiumoxid aufgebaut. Diese Materialien sind für Humanimplantatsysteme, insbesondere für Zahnimplantatsysteme, besonders geeignet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind der Kopfabschnitt und das Adapterteil stoff- oder kraftschlüssig miteinander verbindbar. In vorteilhafter Weise erfolgt der Verbund der entsprechenden Teile durch Verklebung, oder durch Kraftschluss mittels Verschraubung oder Presspassung. Dadurch, dass die erfindungsgemäßen Komponenten rotationssymmetrisch gestaltet sind, sind die Teile in unterschiedlichen, bedarfsbezogenen Rotationspositionen relativ zueinander ausrichtbar und anschließend durch Verklebung, Verschraubung oder eine andere Form des Kraft- oder Stoffschlusses in der gewünschten Position fixierbar.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, die anhand der Zeichnungen dargestellt sind.
  • 1 zeigt perspektivische Anordnungen erfindungsgemäßer Abutments in Zahnimplantatsystemen,
  • 2 in vergrößerter Darstellung ein Abutment nach 1,
  • 3 eine Längsschnittdarstellung des Abutments nach 2,
  • 4 in vergrößerter Darstellung einen Ausschnitt IV des Abutments in 3,
  • 5 eine Draufsicht auf das Abutment nach den 2 und 3,
  • 6 das Abutment nach 2 in perspektivischer Darstellung,
  • 7 in perspektivischer, explosionsartiger Darstellung ein mehrteiliges Abutment, wobei ein Adapterteil in eine Zahnkrone eingebracht ist,
  • 8 das Adapterteil des zweiteiligen Abutments nach 7 in einer Draufsicht,
  • 9 das Adapterteil nach 8 in perspektivischer Darstellung schräg von unten,
  • 10 das Adapterteil nach 8 in perspektivischer Darstellung schräg von oben und
  • 11 einen Längsschnitt durch das Adapterteil nach 8.
  • Ein Zahnimplantatsystem weist eines oder mehrere Implantate 1 auf, die in grundsätzlich bekannter Weise in ein Knochenlager innerhalb eines Kieferknochens K eingebracht werden und dort einwachsen. Die Implantate 1 werden je nach individueller Knochenstruktur im Kieferknochen K ausgerichtet. Um in dem entsprechenden Implantat 1 eine Zahnprothesenkomponente wie eine Brücke B (1) oder eine Zahnkrone Z (7) fixieren zu können, sind ein- oder mehrteilige Abutments 2,5 vorgesehen, die nachfolgend anhand der 1 bis 11 näher beschrieben werden.
  • Ein Abutment 2 gemäß den 2 bis 7 ist aus Titan hergestellt und ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu einer Mittellängsachse L (3) gestaltet. Das Abutment 2 weist einen mit einem Außengewinde versehenen Wurzelabschnitt 6, 7 auf, der durch einen mittleren zylindrischen Abschnitt und einen unteren Gewindeabschnitt gebildet ist. Der Gewindeabschnitt umfasst ein Außengewinde, das in nicht näher dargestellter Weise in ein entsprechendes Innengewinde des Implantates 1 einschraubbar ist. Nach oben schließt an den Wurzelabschnitt 6, 7 ein Kopfabschnitt 3 an, der eine kegelstumpfförmige Mantelfläche und eine die Mantelfläche nach unten begrenzende Ringschulter 4 umfasst. Die sich konisch verjüngende Mantelfläche weist relativ zur Mittellängsachse L eine Neigung α auf, die beim dargestellten Ausführungsbeispiel 14,6° beträgt.
  • Das Außengewinde des Gewindeabschnittes 6 ist ein M2-Gewinde. Das Abutment 2 gemäß 2 weist eine Gesamthöhe von etwa 10 mm auf.
  • Das Abutment 2 ist ausgehend von einem oberen Stirnende des Kopfabschnittes 3 mit einem Sackloch versehen, das ein Innengewinde 9 und oberhalb des Innengewindes 9 Werkzeugangriffsflächen für ein Drehwerkzeug in Form eines Achtkant-Schlüssels, insbesondere eines Imbusschlüssels umfasst. Der Durchmesser der Gewindebohrung 9 ist geringer als der der Achtkant-Aussparung, die die Werkzeugangriffsflächen 8 bildet. Mittels dieser Werkzeugangriffsflächen 8 ist es möglich, das Abutment 2 in das Implantat 1 unter Zuhilfenahme eines geeigneten Werkzeuges einzuschrauben. Der Kopfabschnitt 3 und der Wurzelabschnitt 6, 7 sind aus einem einstückigen Massivkörper gebildet, der entsprechend bearbeitet wurde.
  • Die Mantelfläche des Kopfabschnittes 3 des Abutments 2 dient zur Aufnahme einer Zahnprothesenkomponente wie insbesondere einer Krone Z oder einer Brücke B. Die entsprechende Zahnprothesenkomponente wird im Bereich ihrer Unterseite komplementär zu dem konischen Kopfabschnitt 3 bearbeitet, indem eine sich entsprechend konisch zu ihrem Grund verjüngende Aussparung in einer Unterseite der Zahnprothesenkomponente vorgenommen wird. Zudem wird von einer Oberseite her in die Zahnprothesenkomponente eine Bohrung koaxial zu der konischen Aussparung eingebracht, die die Zahnprothesenkomponente von oben her durchdringt. Die Zahnprothesenkomponente wird mittels ihrer konischen Aussparung spielfrei und passgenau auf den Kopfabschnitt 3 aufgesetzt, wodurch ihr Rand auf der Ringschulter 4 des Abutments 2 zur Auflage kommt. Die entsprechende Fixierung kann durch eine Kopfschraube erfolgen, die von oben her durch die Zahnprothesenkomponente hindurch gesteckt und anschließend in der Gewindebohrung 9 des Sackloches des Abutments 2 fixiert wird. Dadurch wird die Zahnprothesenkomponente gegen die konische Mantelfläche 3 und gegen die als Ringanschlag dienende Ringschulter 4 des Abutments 2 gepresst. Ergänzend oder alternativ ist es möglich, eine entsprechend bearbeitete Zahnprothesenkomponente mit dem Kopfabschnitt 3 des Abutments 2 zu verkleben.
  • Gemäß der weiteren, in den 1 und 7 dargestellten Ausführungsform ist das Abutment als System zweiteilig gestaltet, indem dem Abutment 2 zusätzlich ein glockenförmiges Adapterteil 5 zugeordnet ist (7 bis 11). Das Adapterteil 5 ist im Wesentlichen kegelstumpfförmig gestaltet und weist – in Einbaulage von oben her gesehen – eine zylindrische Aufnahmebohrung auf, die unter Bildung einer Ringschulter 10 in eine Durchgangsbohrung geringeren Durchmessers übergeht. Nach unten erweitert sich eine Innenmantelfläche 11 des Adapterteiles 5 kegelstumpfförmig und damit konisch. Die Innenmantelfläche 11 des Adapterteiles 5 ist in demselben Winkel α zu einer Mittellängsachse M des Adapterteiles 5 geneigt, in dem die Mantelfläche des Kopfabschnittes 3 des Abutments 2 relativ zur Mittellängsachse L geneigt ist. Eine Tiefe der Innenmantelfläche 11 – längs der Mittellängsachse M gesehen – ist nahezu identisch mit einer Höhe der Mantelfläche des Kopfabschnittes 3. Auch obere und untere Randdurchmesser der Kegelstumpfabschnitte sind im Wesentlichen identisch zueinander, so dass ein spielfreies, passgenaues und vollständiges Aufsetzen des Adapterteiles 5 auf den Kopfabschnitt 3 ermöglicht ist.
  • Eine obere Randfläche der Ringschulter 4 des Kopfabschnittes 3 steigt gegenüber einer Radialen zur Mittellängsachse L geringfügig im Bereich zwischen 1° und 2°, vorliegend exakt in einem Winkel von 1,11° nach außen an. Dadurch ist eine sichere Positionierung eines unteren Stirnrandes des Adapterteiles 5 auf der Ringschulter 4 in montiertem Zustand ermöglicht.
  • Ein Außenmantel des Adapterteiles 5 ist relativ zur Innenmantelfläche 11 geringfügig steiler ausgerichtet. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ergibt sich für einen entsprechenden Winkel β einer Oberfläche des Außenmantels 12 relativ zur Mittellängsachse M ein Betrag von 13° gegenüber 14,6° für den Winkel α. Auch das Adapterteil 5 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus Titan hergestellt. Gemäß nicht dargestellten Ausführungsformen der Erfindung kann es, wie auch das Abutment 2, statt aus Metall auch aus einer geeigneten Hochleistungskeramik hergestellt sein.
  • Das Adapterteil 5 ist dazu vorgesehen, gemäß 1 oder 7 in eine entsprechende Aussparung einer Zahnprothesenkomponente wie einer Brücke B, einer Zahnkrone Z oder ähnlichem eingesetzt und stoffschlüssig flächig mit einer entsprechenden Aussparung der Zahnprothesenkomponente verbunden zu werden. Dabei wird vorzugsweise zunächst das Adapterteil 5 bündig in die Zahnprothesenkomponente eingebracht und anschließend die Einheit aus Zahnprothesenkomponente und Adapterteil 5 auf das entsprechende Abutment 2 und dort auf den entsprechenden Kopfabschnitt 3 aufgesetzt. Anschließend wir das Adapterteil 5 einschließlich der Zahnprothesenkomponente durch eine entsprechende Kopfschraube, die von oben her durch die Zahnprothesenkomponente und in das Adapterteil 5 eingebracht wird und auf der Auflageschulter 10 aufliegt, fest mit dem Abutment 2 verbunden, indem die Kopfschraube in die Gewindebohrung 9 des Abutments 2 eingeschraubt wird. Bei der Darstellung nach 1 ist als Zahnprothesenkomponente eine Brücke B vorgesehen, die zwei Verbindungsstellen für die Fixierung an entsprechenden Implantaten 1 vorsieht. Lediglich beispielhaft weist die Brücke B rechtsseitig ein eingebrachtes Adapterteil 5 und linksseitig ein eingesetztes Abutment 2 auf. Um die Brücke B auf die in die Implantate eingesetzten Abutments 2 des Kieferknochens K aufsetzen zu können, muss das linke, mit seinem Wurzelbereich 6 nach oben ragende Abutment 2 am Brückenkörper B entfernt werden. Die Darstellung gemäß 1 soll demzufolge lediglich die unterschiedlichen Varianten darstellen, ohne dass die Brücke B in den dargestellten Ausführungen tatsächlich auf die beiden im Kieferknochen K eingesetzten Abutments 2 aufgesetzt werden kann.
  • Die Zahnkrone Z wird gemäß der Pfeildarstellung in 7 auf den Kopfabschnitt 3 des Abutments 2 mit ihrem bereits eingebrachten Adapterteil 5 aufgesetzt und mit dem Abutment 2 verschraubt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 112005003621 T5 [0002]

Claims (10)

  1. Abutment für ein Implantatsystem mit einem in einem Implantat verankerbaren Wurzelabschnitt sowie mit einem für die Aufnahme einer Prothesenkomponente vorgesehenen Kopfabschnitt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mantelfläche des Kopfabschnittes (3) rotationssymmetrisch zu einer Mittellängsachse (L) des Abutments (2) gestaltet ist und sich zu einer dem Wurzelabschnitt (6, 7) gegenüberliegenden Stirnseite hin verjüngt.
  2. Abutment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (3) konisch verjüngt gestaltet ist.
  3. Abutment nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Neigung der Mantelfläche des Kopfabschnittes (3) relativ zu der Mittellängsachse (L) in einem Winkelbereich zwischen 0° und 25° vorgesehen ist.
  4. Abutment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Kopfabschnitt (3) ein separates, glockenartiges Adapterteil (5) zugeordnet ist, dessen Innenmantel (11) komplementär zu der Mantelfläche des Kopfabschnittes (3) rotationssymmetrisch zu einer Mittellängsachse (M) und verjüngt gestaltet ist.
  5. Abutment nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das glockenartige Adapterteil (5) eine zu einer Mittellängsachse (M) konzentrische Durchtrittsöffnung aufweist, die von einer als Auflagefläche für ein Befestigungselement dienenden Ringschulter (10) umgrenzt ist.
  6. Abutment nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Außenmantel (12) des Adapterteiles (5) rotationssymmetrisch zu der Mittellängsachse (M) und zu einem Stirnende hin verjüngt gestaltet ist.
  7. Abutment nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (3) ein zu seiner Stirnseite hin offenes Sackloch aufweist, das mit Verankerungsmitteln, insbesondere mit einem Innengewinde (9), zur Sicherung einer Prothesenkomponente (B, Z) oder des Adapterteiles (5) vorgesehen ist.
  8. Abutment nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sackloch wandungsseitig mit Werkzeugangriffsflächen (8) für die drehschlüssige Aufnahme eines Drehwerkzeuges versehen ist.
  9. Abutment nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abutment (2) und/oder das Adapterteil (5) aus Metall, insbesondere Titan, und/oder Keramik, insbesondere Zirconiumoxid, aufgebaut sind.
  10. Abutment nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (3) und/oder das Adapterteil (5) und/oder eine Prothesenkomponente (B, Z) stoff- oder kraftschlüssig miteinander verbindbar sind.
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