DE102010054782A1 - Gehäustes elektrisches Bauelement - Google Patents
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Abstract
Ein gehäustes elektrisches Bauelement umfasst ein Trägersubstrat (10), ein Federeinrichtung (20), die auf dem Trägersubstrat (10) angeordnet ist, einen Chip (30), der an einer ersten Seite (31) des Chips an die Federeinrichtung (20) gekoppelt ist, und ein Abdeckelement (100), das auf dem Trägersubstrat (10) angeordnet ist. Das Abdeckelement (100) ist derart über dem Chip (20) angeordnet, dass das Abdeckelement (100) den Chip (30) mindestens an einer zweiten von der ersten Seite verschiedenen Seite (32) des Chips berührt. Das Bauelement weist einen geringen Platzbedarf und eine hohe Dichtigkeit gegenüber Einflüssen aus der Umgebung auf.
Description
- Die Erfindung betrifft ein gehäustes Bauelement, bei dem eine thermomechanische Stressbelastung auf einen Chip im Inneren des Gehäuses reduziert ist. Die Erfindung betrifft desweiteren ein Verfahren zur stressreduzierten Häusung von Chips.
- Ein gehäustes Bauelement weist im Inneren einen Chip auf, der eine integrierte Schaltung enthalten kann oder auf dem beispielsweise metallische Strukturen zur Erzeugung einer akustischen Welle angeordnet sind. Der Chip ist im Allgemeinen auf einem Trägersubstrat angeordnet und von einem Gehäuse umgeben. In den meisten Fällen unterscheidet sich der thermische Ausdehnungskoeffizient des Chips von dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Materials des Trägersubstrats beziehungsweise des Gehäuses. Dadurch treten bei Temperaturwechseln mechanische Belastungen der internen elektrischen Verbindungen zwischen Chip und Trägersubstrat auf, die je nach Stärke der Belastung zu Ausfällen des Bauelements führen können. Desweiteren kann der temperaturbedingte Stress oder auch von außen, zum Beispiel über eine Leiterplatte, eingeleitete mechanische Verspannungen die elektrischen Kenngrößen sensibler Chips, beispielsweise von MEMS (Microelectromechanical Systems)-Sensoren, Oberflächenwellen(SAW)-/Volumenwellen(BAW)-Filter oder Quarz-/Silizium-Resonatoren, unzulässig beeinflussen.
- Hochempfindliche Chips der genannten Art werden überwiegend in Hohlraumgehäuse eingebaut, die aus einer Keramik oder einem Polymermaterial ausgebildet sind. Das Bauelement kann anschließend mit einem Metalldeckel durch Kleben, Löten oder Schweißen verschlossen werden. Eine derartige Bauform eines gehäusten Bauelements setzt der erzielbaren Miniaturisierung Grenzen.
- Weniger stressempfindliche Komponenten werden daher häufig an ein Trägerelement, beispielsweise eine Rahmenstruktur (Leadframe) beziehungsweise ein Panel, geklebt, mit dem Trägerelement elektrisch kontaktiert und mit einer duroplastischen Pressmasse direkt umhüllt. Bei dieser Bauform erfolgt jedoch eine ungehinderte Stressübertragung durch intern thermomechanisch fehlangepasste Materialien oder auch eine Stressübertragung von außen auf den sensiblen Chip, wodurch die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit der elektrischen Parameter des Bauelements verschlechtert werden. Insbesondere ergeben sich Zuverlässigkeitsprobleme in Bezug auf die Funktionstauglichkeit des Chips bei Temperaturzyklen.
- Es ist wünschenswert, ein gehäustes elektrisches Bauelement anzugeben, bei dem ein auf einen Chip des Bauelements in Folge thermomechanischer Belastung ausgeübter Stress reduziert ist. Desweiteren soll ein Verfahren zur Herstellung eines gehäusten elektrischen Bauelements angegeben werden, bei dem der in Folge einer thermomechanischen Belastung ausgeübte Stress auf einen Chip im Inneren des Gehäuses reduziert ist.
- Ein gehäustes elektrisches Bauelement umfasst ein Trägersubstrat, ein Federeinrichtung, die auf dem Trägersubstrat angeordnet ist, einen Chip, der an einer ersten Seite des Chips an die Federeinrichtung gekoppelt ist, und ein Abdeckelement, das auf dem Trägersubstrat angeordnet ist. Das Abdeckelement ist derart über dem Chip angeordnet, dass das Abdeckelement den Chip mindestens an einer zweiten von der ersten Seite verschiedenen Seite des Chips berührt.
- Das Bauelement weist einen geringen Platzbedarf und eine hohe Dichtigkeit gegenüber Einflüssen aus der Umgebung auf. Bei Verwendung eines Trägersubstrats aus einer Keramik und eines Abdeckelements, das eine Schicht aus Metall aufweist, kann umlaufend um den Chip eine durchgehende Metall- beziehungsweise Keramikumhüllung ohne Stossstellen realisiert werden. Wesentlich dabei ist insbesondere die feste und dichte Verbindung am Übergang zwischen Keramik und Metall, welche beispielsweise mittels eines Sputterprozesses realisiert werden kann.
- Ein Verfahren zur Herstellung eines gehäusten elektrischen Bauelements umfasst das Bereitstellen eines Trägersubstrats. Auf dem Trägersubstrat wird eine Federeinrichtung angeordnet. Auf der Federeinrichtung wird ein Chip derart angeordnet, dass eine erste Seite des Chips an die Federeinrichtung gekoppelt ist. Über dem Chip wird ein Abdeckelement derart angeordnet, dass das Abdeckelement den Chip mindestens an einer zweiten von der ersten Seite verschiedenen Seite des Chips berührt.
- Weitere Ausführungsformen des gehäusten elektrischen Bauelements und des Verfahrens zur Herstellung des gehäusten elektrischen Bauelements sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine erste Ausführungsform eines gehäusten elektrischen Bauelements mit Reduzierung des auf einen Chip in Folge thermomechanischer Belastung ausgeübten Stresses, -
2 eine Federeinrichtung als Kontaktelement zur Kontaktierung des Chips in einer vergrößerten Darstellung, -
3 eine weitere Ausführungsform eines gehäusten elektrischen Bauelements mit Reduzierung des auf einen Chip in Folge thermomechanischen Belastung ausgeübten Stresses, -
4 eine weitere Ausführungsform eines gehäusten elektrischen Bauelements mit Reduzierung des auf einen Chip in Folge einer thermomechanischen Belastung ausgeübten Stresses, -
5 eine weitere Ausführungsform eines gehäusten elektrischen Bauelements mit Reduzierung des auf einen Chip in Folge einer thermomechanischen Belastung ausgeübten Stresses. -
1 zeigt eine Ausführungsform1000 eines gehäusten elektrischen Bauelements mit einem Trägersubstrat10 , auf dem ein Chip30 angeordnet ist. Der Chip kann beispielsweise ein Substrat umfassen, in oder auf dem eine integrierte Schaltung enthalten ist. Im Falle eines Oberflächen- oder Volumenwellen-Bauelements kann der Chip30 beispielsweise ein Trägersubstrat, auf dem metallische Strukturen zur Anregung einer akustischen Oberflächenwelle oder einer Volumenwelle angeordnet sind, aufweisen. Der Chip30 ist auf einer Federeinrichtung20 angeordnet. Der Chip kann beispielsweise in Flip-Chip-Montage auf die Federeinrichtung aufgesetzt werden. Die Federeinrichtung ist als ein federndes, leitfähiges Kontaktelement ausgebildet, durch die die Kontaktflächen des Chips mit äußeren Kontaktanschlüssen110 des Bauelements zum Anlegen beziehungsweise Abgreifen eines Signals verbunden sind. Das Trägersubstrat kann als ein Mehrschicht-Träger ausgebildet sein, der an seiner Unterseite die Kontaktanschlüsse110 zur äußeren Kontaktierung des Chips30 aufweist. Im Ausführungsbeispiel der1 enthält das Trägersubstrat10 Bohrungen80 , so genannten Vias, die mit einem leitfähigen Material, beispielsweise einem Metall, ausgekleidet oder aufgefüllt sind. Die Bohrungen80 sind versetzt zueinander angeordnet. Zur Verbindung der Vias80 sind Leiterbahnzüge90 innerhalb des Trägersubstrats angeordnet. - Auf der Oberseite des Trägersubstrats, die dem Inneren des Bauelements zugewandt ist, sind die Federeinrichtungen
20 , die neben ihrer Funktion als federnde Halterungen für den Chip die Funktion eines federnden Kontaktelements haben, angeordnet. Jede der beiden Federeinrichtungen weist eine Schicht21 auf, die über einem der Vias80 angeordnet ist. Eine weitere jeweilige Schicht22 der Federeinrichtungen20 ist an ihrem Ende E22a mit der Schicht21 verbunden. Ein weiteres Ende E22b der Schicht22 ist frei beweglich über dem Trägersubstrat angeordnet. Die Schicht22 bildet somit einen Federarm der Federeinrichtung20 , die an ihrem Ende E22a auf der Schicht21 , die als ein Haltearm für den Federarm dient, angeordnet ist. - Die Kontaktflächen des Chips
30 sind jeweils über ein Verbindungselement60 mit der jeweiligen Federeinrichtung20 , insbesondere mit dem Federarm22 der Federeinrichtung, verbunden. Im Falle einer Flip-Chip-Montage des Chips30 auf den federnden Kontaktelementen20 können die Verbindungselemente60 beispielsweise als Lotbumps, gelötete Metallpfosten (Pillars), Goldstudbumps oder Leitkleberbumps ausgebildet sein. - Bei der in
1 gezeigten Ausführungsform1000 eines gehäusten elektrischen Bauelements ist auf dem Trägersubstrat10 ein Auflageelement70 angeordnet. Das Auflageelement70 kann als ein Rahmen des gehäusten Bauelements ausgeführt sein, auf dem der Chip randseitig aufliegt. Der Rahmen kann ein Teil des Trägers sein. In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Auflageelement ein Material aus einem Metall auf und kann in einem additiven Prozess auf dem Trägersubstrat aufgebaut werden. - Über dem Chip
30 ist ein Abdeckelement100 derart angeordnet, dass das Abdeckelement den Chip30 mindestens an einer Seite32 des Chips berührt. Bei der in1 gezeigten Ausführungsform des gehäusten elektrischen Bauelements berührt das Abdeckelement den Chip an insgesamt fünf Hauptoberflächen, insbesondere an der Oberfläche der Oberseite32 und an den Seitenflächen33 . Das Abdeckelement100 kann eine Schicht40 aufweisen, die als eine Laminatschicht ausgebildet sein kann. Das Laminat kann eine durch einen Tiefziehprozess an die Oberflächen des Chips angeschmiegte und anschließend ausgehärtete Polymerfolie, insbesondere ein ”B-Stage”-Material, sein. - Die Schicht
40 ist derart ausgebildet, dass ein Abschnitt41 der Schicht40 die Oberflächen der Oberseite32 und der Seitenflächen33 des Chips30 berührt. Der Abschnitt41 der Schicht40 kann unmittelbar an die Oberflächen der Oberseite und der Seitenflächen des Chips angeschmiegt sein. In einer bevorzugten Ausführungsform berührt die Schicht40 des Abdeckelements die gesamte Oberfläche der Oberseite32 und der Seitenflächen33 des Chips. Ein weiterer Abschnitt42 der Schicht40 ist auf dem Trägersubstrat angeordnet. Zwischen dem Abschnitt41 und dem Abschnitt42 weist die Schicht40 einen Abschnitt43 auf, der das Auflageelement70 berührt. Die Schicht40 schmiegt sich somit im Bereich des Abschnitts42 an das Trägersubstrat und im Bereich des Abschnitts43 an das Auflageelement70 an. - Die Abdeckung
100 weist eine weitere Schicht50 auf, die über der Schicht40 angeordnet ist. Die Schicht50 kann beispielsweise als eine Schichtenfolge aus einer dünnen, zum Beispiel gesputterten, Unterschicht (Seed Layer) und einer auf der Unterschicht galvanisch abgeschiedenen Verstärkungsschicht ausgebildet sein. Der Seed Layer kann beispielsweise eine Dicke zwischen 0,1 μm und 2 μm aufweisen. Er kann ein Material aus Titan, Wolfram, Chrom und/oder Kupfer enthalten. Die Verstärkungsschicht kann eine Schichtdicke zwischen 10 μm und 100 μm aufweisen und beispielsweise Kupfer und/oder Nickel enthalten. - Die Schicht
50 weist einen Abschnitt51 auf, der die Schicht40 berührt. Bei der in1 gezeigten Ausführungsform des gehäusten elektrischen Bauelements schmiegt sich der Abschnitt51 der Schicht50 dicht und ohne Zwischenspalt an die Schicht40 an. Die Schicht40 weist im Bereich des Abschnitts43 eine Aussparung44 auf, in die sich das Material der Schicht50 erstreckt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der Schicht50 und dem Auflageelement70 gebildet. Wenn die Schicht50 aus einem metallischen Material ausgebildet ist und durch die Ausnehmung44 in der Laminatschicht40 mit dem ebenfalls vorzugsweise metallischen Rahmen70 verbunden ist, ermöglicht diese punktuelle Anbindung einen elektrischen Kontakt. Wenn das Trägersubstrat10 , auf dem das Auflageelement70 angeordnet ist, an ein geeignetes (Masse-)Potenzial angeschlossen ist, wird durch das Abdeckelement100 , insbesondere durch den elektrisch leitfähigen Teil50 der Abdeckung100 , in Bezug auf den Chip eine gute elektromagnetische Schirmwirkung erzielt. Eine umlaufende linienhafte Anbindung der Schicht50 an das Auflageelement70 ermöglicht darüber hinaus einen hermetisch, diffusionsdichten Abschluss. - Das Trägersubstrat
10 ist vorzugsweise eine Anordnung aus einer HTCC(High Temperature Cofired Ceramics)-Keramik oder eine LTCC(Low Temperature Cofired Ceramics)-Keramik, bei der alle Funktionselemente, insbesondere die Bodenfläche, die Vias, die internen Leiterzüge, die beispielsweise in SMT (Surface Mounted Technologie) ausgebildeten Lötpads und Kontaktanschlüsse, in Mehrlagentechnik aufgebaut und gemeinsam gesintert werden. Es sind jedoch weitere Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Beispielsweise kann für das Trägersubstrat ein organischer Träger in Form einer Leiterplatte verwendet werden. - Gemäß einem möglichen Verfahren zum Aufbringen der Strukturen der Federeinrichtungen
20 und des Auflageelements70 auf dem Trägersubstrat10 kann das Auflageelement70 auf dem Trägersubstrat10 angeordnet werden, indem zunächst eine Unterschicht (Seed Layer) ganzflächig auf das Trägersubstrat10 gesputtert wird. Anschließend erfolgt eine Maskierung der Unterschicht und eine galvanische Schichtabscheidung, zum Beispiel von Kupfer und/oder Nickel, in den Maskenöffnungen. Anschließend wird die Maske entfernt und die Unterschicht weggeätzt. Um eine möglichst plane, ebene Auflage für den Chip zu erzielen, kann das Auflageelement70 auf seiner Oberseite, beispielsweise durch Fräsen oder Schleifen, mechanisch nachgearbeitet werden. Dadurch werden bereits ein gewisses Maß an Dichtheit und eine sehr hohe Druckbelastbarkeit in gegebenenfalls später folgenden Prozessen, insbesondere bei einer Spritzgussumhüllung auf Baugruppenebene, erzielt. Das Auflageelement kann rahmenförmig ausgebildet werden. - Die federnden Kontaktelemente
20 können mit einem gleichartigen Verfahren wie der Rahmen70 hergestellt werden und vorzugsweise unmittelbar im selben Schritt. Es ist in diesem Fall möglich, den Rahmen70 in einer zweiten Schichtabscheidung weiter aufzudicken, um eine Höhe zu erzielen, die deutlich über jener der Federeinrichtung20 liegt. Geeignete Materialien für die federnden Kontaktelemente20 sind beispielsweise Kupfer und Nickel mit einer Gesamtdicke im Bereich zwischen 10 μm bis 100 μm. Je nach Kontaktierungsverfahren zum Chip können weitere Schichten, beispielsweise Silber, Palladium, Gold, Zinn oder Lötstopp-Filme, ergänzt werden. -
2 zeigt die Herstellung der Federeinrichtung20 auf dem Trägersubstrat10 . Dargestellt ist ein Abschnitt des Trägersubstrats10 , auf dem die Federeinrichtungen20 angeordnet wird. Zunächst wird eine Opferschicht220 auf dem Trägersubstrat10 aufgebracht und derart strukturiert, dass die Opferschicht nur auf einem Teil des Trägersubstrats angeordnet ist. Über das freie Trägersubstrat10 und die Opferschicht220 wird anschließend eine Unterschicht (Seed Layer)210 aufgebracht. Das Aufbringen der Unterschicht210 kann durch Sputtern erfolgen. Nachfolgend wird eine Plating Resist-Schicht200 aufgebracht und in der in2 gezeigten Weise strukturiert, so dass ein Bereich zwischen den beiden Abschnitten der Plating-Resist-Schicht200 frei bleibt. In diesem Bereich erfolgt das galvanische Abscheiden des Federelements20 . Anschließend wird die Plating-Resist-Schicht200 entfernt. Danach wird der freiliegende Seed Layer210 entfernt. Die Fotoresistschicht220 kann eine Dicke zwischen typischerweise 1 μm bis 50 μm aufweisen. Die Opferschicht220 kann zur Erzielung der Federwirkung des Federarms22 in einem späteren Schritt entfernt werden. Die Opferschicht220 kann auch derart weich ausgebildet sein, dass sie unter der Kontaktstelle22 der Federeinrichtung verbleiben kann. - Neben dem Versatz des Trägerarms
21 und des Federarms22 in der Queransicht des Bauelements können der Trägerarm und der Federarm auch in der Draufsicht auf das Bauelement seitlich zueinander versetzt angeordnet sein. In der Draufsicht sind der Trägerarm21 und der Federarm22 vorzugsweise nicht genau geradlinig angeordnet, wodurch Zug- und Druckspannungen durch die Federeinrichtung in Längsrichtung besser abgemildert werden können. - In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Höhe des Auflageelements
70 ungefähr der Summe aus der Opferschichtdicke, der Dicke des Federarms und der Dicke des Verbindungselements zwischen Chip und Federeinrichtung im verbundenen Zustand. Das Verbindungselement kann beispielsweise ein komprimierter Goldstudbump oder eine kollabierte Lotkugel sein. Als besonders günstig hat sich erwiesen, wenn der Höhenschwund des Verbindungselements60 beim Herstellen der Verbindung mindestens der Dicke der Opferschicht220 entspricht. In diesem Fall wird die Federeinrichtung20 beim Aufsetzen des Chips30 elastisch bis auf Anschlag, das heißt auf die Trägersubstratoberfläche, heruntergedrückt, was je nach Verbindungsverfahren nützlich oder zwingend erforderlich ist. -
3 zeigt eine Ausführungsform2000 des gehäusten elektrischen Bauelements. Gleiche Komponenten wie bei der Ausführungsform der1 sind in3 mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Bei der in3 gezeigten Ausführungsform des gehäusten Bauelements weist das Auflageelement70 eine geringere Höhe im Vergleich zu der in1 gezeigten Ausführungsform auf. Ein Auflageelement mit einer geringeren Höhe als die Federeinrichtung20 wird vorzugsweise dann verwendet, wenn das Auflageelement70 bereits auf dem Trägersubstrat10 vorgefertigt wird oder das verwendete Verfahren eine Limitierung bezüglich der Dicke des Auflageelements70 aufweist. Wird das Auflageelement70 dagegen durch galvanische Abscheidung aufgebaut, so ist es im Allgemeinen kostengünstiger, das Auflageelement ausschließlich aus der Materiallage zu formen, aus der auch die Federn aufgebaut sind. Dadurch weist das Auflageelement im Allgemeinen auch in etwa die Dicke der Federeinrichtung auf. Bei der in3 dargestellten Ausführungsform des gehäusten Bauelements wird der Chip30 lediglich durch die Federeinrichtung20 gehalten. Da der Chip nicht auf dem Auflageelement70 aufliegt, kann das Einebnen der Oberfläche des Auflageelements entfallen. -
4 zeigt eine Ausführungsform3000 eines gehäusten elektrischen Bauelements ohne Auflageelement70 . Ansonsten sind gleiche Komponente mit gleichen Bezugszeichen wie in den1 und3 bezeichnet. Bei der in4 gezeigten Ausführungsform des Bauelements ist ein hermetischer Abschluss realisierbar, indem die Schicht40 , beispielsweise eine Laminatschicht, im Außenbereich das Trägersubstrat10 , beispielsweise eine Keramik, nicht überdeckt und die Schicht50 , beispielsweise eine metallische Deckschicht (Plating), sich an die Laminatschicht40 anschließt und auf dem Außenbereich des Trägersubstrats angeordnet ist. Die Schicht50 weist daher einen Abschnitt51 auf, der die gesamte Oberfläche der Laminatschicht40 berührt. Desweiteren weist die Deckschicht50 einen sich an den Abschnitt51 anschließenden Abschnitt52 auf, der unmittelbar auf dem Trägersubstrat10 aufliegt und das Trägersubstrat berührt. Durch das Sputtern und die galvanische Abscheidung der metallischen Deckschicht50 auf dem Trägersubstrat10 , ist ein hermetischer Abschluss realisierbar. -
5 zeigt eine Ausführungsform4000 des gehäusten elektrischen Bauelements, bei der auf eine hermetisch, diffusionsdichte Verkapselung des Chips verzichtet wird. Anstelle des Vorsehens eines Abdeckelements aus einer Laminatschicht und einer metallischen darüber angeordneten Deckschicht sind die Oberflächen der Oberseite32 und die Oberflächen der Seitenflächen33 des Chips in eine dicke Polymerschicht120 , beispielsweise eine Globtop-Schicht, eingebettet. Die Polymerschicht120 kann beispielsweise durch Laminierung, Sprühen, Tauchen oder Vergießen aufgebracht werden, wobei das Polymermaterial durch geeignete Prozessführung nur wenig in den Hohlraum zwischen dem Chip30 und dem Trägersubstrat10 eindringt. Auch mehrschichtige Anordnungen können verwendet werden. Beispielsweise kann ein Laminat mit einer unteren Schicht, die den Hohlraum entsprechend schützt, und einer oberen Auffüllschicht vorgesehen sein. - Derartige Polymerbeschichtungen können auch in Verbindung mit dem Abdeckelement
100 aus der Laminatschicht40 und der metallischen Deckschicht50 verwendet werden, um beispielsweise eine quaderförmige Bauteilkontur zu erzielen. Weitere Funktionsschichten können beispielsweise zwecks kontrastreicher Beschriftbarkeit ergänzt werden. - Um die Fertigungskosten niedrig zu halten, werden vorzugsweise fläche Arrays aus einer Vielzahl von gehäusten Bauelementen nach einer der in den
1 ,3 ,4 und5 gezeigten Ausführungsform gemeinsam prozessiert und erst in einem fortgeschrittenem oder in einem vollständig fertiggestellten Zustand vereinzelt. Gehäuste Bauelemente mit dem in den1 und3 bis4 gezeigten Aufbau der Abdeckung ermöglichen somit eine sehr effiziente Nutzenfertigung mit hohem Miniaturisierungsgrad. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Trägersubstrat
- 20
- Federeinrichtung
- 21
- Haltearm
- 22
- Federarm
- 30
- Chip
- 40
- Schicht des Abdeckelements
- 50
- Deckschicht des Abdeckelements
- 60
- Verbindungselement
- 70
- Auflageelement/Rahmen
- 80
- metallische Bohrung/Via
- 90
- Leiterbahnzug
- 100
- Abdeckelement
- 110
- äußerer Kontaktanschluss
- 120
- Polymerschicht/Globtop-Schicht
- 200
- Plating-Resist-Schicht
- 210
- Unterschicht/Seed Layer
- 220
- Fotolack/Fotoresist-Schicht
Claims (15)
- Gehäustes elektrisches Bauelement, umfassend: – ein Trägersubstrat (
10 ), – ein Federeinrichtung (20 ), die auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist, – einen Chip (30 ), der an einer ersten Seite (31 ) des Chips an die Federeinrichtung (20 ) gekoppelt ist, – ein Abdeckelement (100 ), das auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist, – wobei das Abdeckelement (100 ) derart über dem Chip (20 ) angeordnet ist, dass das Abdeckelement (100 ) den Chip (30 ) mindestens an einer zweiten von der ersten Seite verschiedenen Seite (32 ) des Chips berührt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach Anspruch 1, umfassend: – ein Auflageelement (
70 ), das auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist, – wobei das Auflageelement (70 ) derart ausgebildet ist, dass die erste Seite (31 ) des Chips (30 ) zumindest teilweise auf dem Auflageelement (70 ) aufliegt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach Anspruch 2, umfassend: – ein Verbindungselement (
60 ) zur Verbindung des Chips (30 ) mit der Federeinrichtung (20 ), – wobei die Federeinrichtung (20 ) mindestens einen Trägerarm (21 ) und einen Federarm (22 ) aufweist, – wobei der Trägerarm (21 ) auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist, – wobei ein Ende (E22a) des Federarms (22 ) an dem mindestens einen Trägerarm (21 ) fixiert ist und ein weiteres Ende (E22b) des Federarms über dem Trägersubstrat (10 ) beweglich angeordnet ist, – wobei das Auflageelement (70 ) eine Höhe aufweist, die der Summe der Höhe des Verbindungselements (60 ), des Federarms (22 ) und des mindestens einen Trägerarms (21 ) über dem Trägersubstrat entspricht. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei der Chip (
30 ) beweglich auf dem Auflageelement (70 ) aufliegt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, – wobei das Abdeckelement (
100 ) mindestens eine erste Schicht (40 ) aus einem Material aus Kunststoff aufweist, – wobei die erste Schicht (40 ) einen ersten Abschnitt (41 ) aufweist, der den Chip (30 ) an der mindestens einen zweiten Seite (32 ) des Chips berührt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach Anspruch 5, wobei die erste Schicht (
40 ) des Abdeckelements einen zweiten Abschnitt (42 ) aufweist, der auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach Anspruch 6, wobei die erste Schicht (
40 ) des Abdeckelements einen dritten Abschnitt (43 ) aufweist, der das Auflageelement (70 ) berührt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7, – wobei das Abdeckelement mindestens eine zweite Schicht (
50 ) aus einem Material aus Metall aufweist, – wobei die zweite Schicht (50 ) einen ersten Abschnitt (51 ) aufweist, der die gesamte erste Schicht (40 ) berührt. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach Anspruch 8, wobei die zweite Schicht (
50 ) des Abdeckelements einen zweiten Abschnitt (52 ) aufweist, der auf dem Trägersubstrat (10 ) angeordnet ist. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach einem der Ansprüche 8 oder 9, – wobei der dritte Abschnitt (
43 ) der ersten Schicht (40 ) des Abdeckelements eine Aussparung (44 ) aufweist, – wobei die zweite Schicht (50 ) des Abdeckelements in der Aussparung (44 ) mit dem Auflageelement (70 ) kontaktiert ist. - Gehäustes elektrisches Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, – wobei das Trägersubstrat (
10 ) eine Leiterbahn (80 ,90 ) und einen Kontaktanschluss (110 ) zur Kontaktierung des Bauelements (1000 ) aufweist, – wobei die Federeinrichtung (20 ) als ein federndes leitfähiges Kontaktelement ausgebildet ist, das an die Leiterbahn (80 ,90 ) des Trägersubstrats (10 ) angekoppelt ist, – wobei der Chip (30 ) über die Federeinrichtung (20 ) und die Leiterbahn (80 ,90 ) des Trägersubstrats (10 ) mit dem Kontaktanschluss (110 ) des Trägersubstrats verbunden ist. - Verfahren zur Herstellung eines gehäusten elektrischen Bauelements, umfassend: – Bereitstellen eines Trägersubstrats (
10 ), – Anordnen einer Federeinrichtung (20 ) auf dem Trägersubstrat (10 ), – Anordnen eines Chips (30 ) auf der Federeinrichtung (20 ) derart, dass eine erste Seite (31 ) des Chips an die Federeinrichtung (20 ) gekoppelt ist, – Anordnen eines Abdeckelements (100 ) über dem Chip (30 ) derart, dass das Abdeckelement (100 ) den Chip (30 ) mindestens an einer zweiten von der ersten Seite verschiedenen Seite (32 ) des Chips berührt. - Verfahren nach Anspruch 12, umfassend: Anordnen der Federeinrichtung (
20 ) auf dem Trägersubstrat (10 ) durch die folgenden Schritte (a) bis (c): (a) Sputtern und galvanisches Abscheiden einer ersten Schicht (21 ) auf dem Trägersubstrat (10 ), (b) Sputtern und galvanisches Abscheiden einer zweiten Schicht (22 ) auf einem Endabschnitt (E21a) der ersten Schicht (21 ) und auf einem Fotolack (200 ), (c) Entfernen des Fotolacks (200 ) unter der zweiten Schicht (22 ). - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, umfassend: Anordnen eines Auflageelements (
70 ) auf dem Trägersubstrat (10 ) durch die folgenden Schritte (a) bis (b): (a) Sputtern und galvanisches Abscheiden einer dritten Schicht (70 ) auf dem Trägersubstrat (10 ), (b) Mechanisches Nachbearbeiten der dritten Schicht (70 ) derart, dass die dritte Schicht (70 ) eine ebene Oberfläche, die zur Auflage für den Chip (30 ) geeignet ist, aufweist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, umfassend: Anordnen des Abdeckelements (
100 ) auf dem Trägersubstrat (10 ) durch die folgenden Schritte (a) bis (b): (a) Laminieren einer Folie (40 ) aus einem Material aus Kunststoff üben den Chip (30 ) und das Trägersubstrat (10 ), (b) Sputtern und galvanisches Abscheiden einer vierten Schicht (50 ) auf der Folie (40 ) und auf der an die Folie (40 ) angrenzenden Trägerschicht (10 ).
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