DE102011003106A1 - Verfahren zur Überwachung der Freigabe eines Systems - Google Patents

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Abstract

Bei einem Verfahren zur Überwachung der Freigabe eines Systems, das einer Brennkraftmaschine zugeordnet ist, wobei die Betriebsbereitschaft des Systems von einer Betriebstemperatur abhängig ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass auf einen Fehler in der Freigabe des Systems geschlossen wird (106), wenn bei Ablauf einer vorgebbaren Zeitdauer ab Start der Brennkraftmaschine oder ab Wiedereinsetzen der Betriebsbereitschaft kein Betrieb des Systems erfassbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der Freigabe eines Systems, das einer Brennkraftmaschine zugeordnet ist, wobei die Betriebsbereitschaft des Systems von einer Betriebstemperatur abhängig ist.
  • Stand der Technik
  • Zur Reduzierung der Stickoxide im Abgas einer Brennkraftmaschine werden bereits sogenannte SCR-Katalysatoren (Selective Catalytic Reduction) im Abgasbereich der Brennkraftmaschine verwendet, die die im Abgas enthaltenen Stickoxide in Gegenwart eines Reduktionsmittels zu Stickstoff reduzieren. Für den Ablauf der Reaktion wird Ammoniak benötigt, das dem Abgas zugemischt wird. In der Regel wird hierfür eine wässrige Harnstofflösung eingesetzt, die vor dem SCR-Katalysator in den Abgasstrang mit Hilfe einer Dosiereinrichtung eingespritzt wird. Aus dieser Lösung bildet sich Ammoniak, das als Reduktionsmittel wirkt.
  • Für eine optimale Abgasnachbehandlung wird das Reduktionsmittel bedarfsabhängig in den Abgasstrang eingespritzt. Die Dosiermenge wird in Abhängigkeit von der NOx-Emission stromaufwärts des SCR-Katalysators berechnet. Hierbei wird der Reduktionsmitteldruck mit einbezogen, der auf einen vorgebbaren Solldruck geregelt wird.
  • Da es sich bei dem Dosiersystem für den SCR-Katalysator um eine abgasrelevante Komponente handelt, ist es erforderlich, die Funktionsfähigkeit des Dosiersystems zu überwachen. Derzeit erfolgt eine Überwachung der Zeit bis zur Schließung des Regelkreises (Time To Closed Loop – TTCL) des SCR-Dosiersystems bzw. bis zur Freigabe dieses Systems auf der Basis einer Auswertung der Temperatur des SCR-Katalysators und der Dosierbereitschaft des SCR-Systems. Hierbei wird überprüft, ob die Temperatur des SCR-Katalysators oberhalb einer applizierbaren Schwelle liegt und ob die Dosierbereitschaft des SCR-Systems vorhanden ist. Sind beide Voraussetzungen erfüllt und ist die Dosierung nach Ablauf einer applizierbaren Zeit nicht aktiv, wird ein Fehler gesetzt. Die Berechnung der Temperatur des SCR-Katalysators erfolgt auf der Basis eines Signals eines Temperatursensors, der stromaufwärts des SCR-Katalysators angeordnet ist. Das Signal dieses Temperatursensors wird im Allgemeinen mit T6 bezeichnet. Um die Aussagekraft der beschriebenen TTCL-Überwachung sicherzustellen, ist es erforderlich, die Funktion des Temperatursensors bzw. dessen Signal T6 zu überwachen. Üblicherweise erfolgt die Plausibilisierung von T6 durch einen Vergleich mit einer Modelltemperatur, die wiederum aus dem Signal eines weiteren Temperatursensors, der in der Abgasanlage stromaufwärts des genannten Temperatursensors verbaut ist, errechnet wird. Das Signal dieses weiteren Temperatursensors in der Abgasanlage wird im Allgemeinen mit T5 bezeichnet.
  • Da Temperatursensoren im Allgemeinen toleranzbehaftet sind, kann eine gewisse Ungenauigkeit der Plausibilisierung und Überwachung nicht ausgeschlossen werden. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Überwachung der Freigabe eines der Brennkraftmaschine zugeordneten Systems, insbesondere für den Betrieb eines SCR-Dosiersystems, bereitzustellen.
  • Vorteile der Erfindung
  • Offenbarung der Erfindung
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Überwachung der Freigabe eines Systems gelöst wie es Gegenstand des Anspruchs 1 ist. Weitere Ausgestaltungen dieses Verfahrens ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Freigabe eines Systems, das einer Brennkraftmaschine zugeordnet ist und dessen Betriebsbereitschaft von einer Betriebstemperatur abhängig ist, wird erfindungsgemäß auf einen Fehler in der Freigabe des Systems geschlossen, wenn bei Ablauf einer vorgebbaren Zeitdauer ab Start der Brennkraftmaschine kein Betrieb des Systems erfassbar ist. Wenn es im aktuellen Zyklus der Brennkraftmaschine zu einer Unterbrechung der Betriebsbereitschaft kommt, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass nach dem Ablauf einer vorgebbaren Zeitdauer ab dem Aussetzen und Wiedereinsetzen der Betriebsbereitschaft geprüft wird, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist. Hierbei ist also der Start der Brennkraftmaschine mit dem Wiedererlangen der Betriebsbereitschaft nach einem Aussetzen der Betriebsbereitschaft gleichzusetzen. Kern der Erfindung ist, dass bei diesem Überwachungsansatz die absolute Zeit, das heißt die insgesamt vergangene Zeit, zwischen dem Start der Brennkraftmaschine bzw. dem Wiedereinsetzen der Betriebsbereitschaft und dem Betriebsbeginn der Komponente als Diagnosekriterium verwendet wird. Anders als bei bekannten TTCL-Überwachungsverfahren basiert die Auswertung nicht auf einer relativen Zeit ab Überschreiten einer Temperaturschwelle, die auf den Signalen eines Temperatursensors, beispielsweise T6, beruht. Das erfindungsgemäße Verfahren ist unabhängig von im Abgasstrang verbauten Temperatursensoren, sodass die Ungenauigkeiten, die mit einer Temperatursensorik einhergehen, bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht relevant sind. Damit erfüllt das erfindungsgemäße Verfahren Anforderungen, die beispielsweise von Behörden gestellt werden, besser als ein herkömmliches Überwachungsverfahren.
  • Unter dem Ausdruck „System”, wie er hier verwendet wird, sind Systeme oder Teilsysteme zu verstehen, die der Brennkraftmaschine zugeordnet sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um Hardware-Komponenten oder auch Software-Funktionen handeln.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die vorgebbare Zeitdauer, nach deren Ablauf gegebenenfalls auf einen Fehler geschlossen wird, anhand eines ersten Zeitmodells ermittelt. In das erste Zeitmodell fließen vorzugsweise die Drehzahl der Brennkraftmaschine und/oder die Kraftstoffeinspritzmenge ein. Insbesondere errechnet das erste Zeitmodell auf der Basis der Drehzahl und der Einspritzmenge die vorgebbare Zeitdauer, wobei Korrekturen über weitere Faktoren, wie beispielsweise den RHU-Status (Rapid Heat Up) die Temperatur, beispielsweise die Außentemperatur, und/oder die Fahrzeuggeschwindigkeit einfließen können. Unter RHU ist eine Betriebsart zu verstehen, die insbesondere bei SCR-Systemen mit dem Ziel verwendet wird, die für die Komponenten der Abgasnachbehandlung notwendige Abgastemperatur möglichst schnell zu erreichen. Unter gewissen Umständen (z. B. Warmstart, gefrorenes Reduktionsmittel, etc.) ist die Verwendung von RHU jedoch nicht sinnvoll. Da RHU einen großen Einfluss auf die Abgastemperatur und damit auf die Dauer bis Dosierbeginn hat, wird das Zeitmodell vorzugsweise entsprechend korrigiert, um auch diese Umstände mittels der erfindungsgemäßen Überwachung abdecken zu können. Das Modell kann hierbei einen Schwellenwert (tStart) für die Zeit ab Motorstart errechnen. Erreicht oder überschreitet die Motorlaufzeit den aus dem Zeitmodell errechneten Schwellenwert tStart, wird bewertet, ob ein Betrieb des Systems, beispielsweise die Dosierungsfreigabe eines SCR-Dosiersystems, erfassbar ist. Dies kann insbesondere daran festgemacht werden, ob ein geschlossener Regelkreis (Closed Loop – CL) erreicht ist. Wenn CL nicht erreicht ist, wird ein Fehler gesetzt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebstemperatur eingeleitet, wenn bei dem Ablauf dieser ersten vorgebbaren Zeitdauer kein Betrieb des Systems erfassbar ist. Nach Ablauf einer zweiten vorgebbaren Zeitdauer, innerhalb derer die temperaturerhöhenden Maßnahmen durchgeführt werden, wird überprüft, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist. Sofern auch nach Ablauf der zweiten vorgebbaren Zeitdauer kein Betrieb des Systems erfassbar ist, wird der Fehler gesetzt. Diese als Eskalation bezeichnete Einleitung von wenigstens einer Maßnahme zur Erhöhung der Betriebstemperatur bei einem Fehlerverdacht erhöht die Zuverlässigkeit und die Robustheit des erfindungsgemäßen Diagnoseverfahrens. Sofern jedoch auch ohne Eskalation eine robuste Applikation möglich ist, kann auf die Eskalationsmaßnahmen verzichtet werden.
  • Die zweite vorgebbare Zeitdauer wird vorzugsweise anhand eines zweiten Zeitmodells ermittelt, das insbesondere auf der Basis von Motordrehzahl und Einspritzmenge des Kraftstoffs einen zweiten Schwellenwert (tEnd) für die Zeit errechnet, wobei in die Berechnung Korrekturfaktoren einfließen können, die sich beispielsweise auf die Temperatur (z. B. messbare oder berechenbare Außentemperatur) und/oder Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs beziehen. Nach Erreichen bzw. Überschreiten des Zeitpunkts tEnd wird erneut geprüft, ob der Betrieb bzw. der geschlossene Regelkreis (CL) des Systems erreicht wurde. Wurde CL nicht erreicht, wird endgültig ein Fehler gesetzt.
  • Die temperaturerhöhenden Maßnahmen können ausgesetzt bzw. beendet werden, wenn ein Betrieb (CL) des Systems erreicht wird und/oder wenn die Motorlaufzeit den aus dem zweiten Zeitmodell errechneten Schwellenwert tEnd erreicht. Sofern die Maßnahmen zur Temperaturerhöhung betriebspunktabhängig ausgesetzt werden, wird das zweite Zeitmodell zum Zeitpunkt des Reaktivierens der Maßnahme(n) neu initialisiert, um das erfindungsgemäße Verfahren bis zum Abschluss durchführen zu können.
  • Vorzugsweise wird zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ein so genannter Ghost-Counter, d. h. ein Zähler, der bei derartigen asymmetrischen Diagnosen die Zeit berechnet, die benötigt würde, um einen Fehler zu erkennen, implementiert, der die Auswertung des erfindungsgemäßen Verfahrens vereinfacht. Der Ghost-Counter kann insbesondere in das zweite Zeitmodell eingefügt werden. Für die Bestimmung der Ablaufhäufigkeit von Diagnosen (IUMPR) muss die Zeit, die benötigt wird, um einen Fehler zu finden, ermittelt werden. Da es erfindungsgemäß vorgesehen sein kann, dass ein Fehler erst nach Ablauf des zweiten Zeitmodells erkannt werden kann, eine Fehlerfreiheit (i. O.) aber bereits nach Ablauf des ersten Zeitmodells erkannt werden kann, muss für den i. O.-Fall via Ghost-Counter die Zeit, die zur Erkennung eines Fehlers benötigt werden würde, ermittelt werden. Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass im i. O.-Fall das zweite Zeitmodell gerechnet wird, ohne das die Eskalation aktiv ist.
  • Alternativ zur Verwendung der Zeitmodelle kann auch ein Temperaturmodell für T6 verwendet werden. Unter der Annahme, dass das Erreichen einer definierten Abgastemperatur die limitierende Größe für das Erreichen von Closed-Loop ist, sind bei vorgegebenem Fahrprofil und Umgebungsbedingungen Zeit- und Temperaturmodellierung äquivalent.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist zur Überwachung der Freigabe von Systemen geeignet, deren Betrieb auf einem geschlossenen Regelkreis beruht. Weiterhin kann das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Überwachung der Freigabe von adaptiven und/oder gesteuerten Systemen eingesetzt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens handelt es sich bei dem System, dass der Brennkraftmaschine zugeordnet ist, um das Dosiersystem eines SCR-Katalysators. Wie eingangs beschrieben, basiert die bisher übliche SCR-TTCL-Überwachung unter anderem auf der Auswertung der Temperatur des SCR-Katalysators, die auf der Basis von Signalen (T6) eines stromaufwärts des SCR-Katalysators angeordneten Temperatursensors ermittelt wird. Das erfindungsgemäße Überwachungsverfahren ist unabhängig von Temperatursensoren im Abgasstrang, sodass die mit Temperatursensoren verbundenen Probleme und damit verbundene Ungenauigkeiten in der Überwachung und Plausibilisierung des SCR-Dosiersystems bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht auftreten. Der im Zuge des erfindungsgemäßen Verfahrens zu überwachende Betrieb des SCR-Dosiersystems ist durch eine aktive Dosierung des Dosiersystems feststellbar. An der aktiven Dosierung kann festgemacht werden, ob SCR-CL erreicht ist. Der Ablauf der vorgebbaren Zeitdauern kann insbesondere mit Hilfe eines Timers erfasst werden, der ab Motorstart zählt. Wenn während des aktuellen Fahrzyklus die Closed-Loop-Regelung ausgesetzt wird, also wenn ein Verlust der Freigabe auftritt, zählt der Timer ab Wiedereinsetzen der Freigabe, d. h. also nach dem Aussetzen der Freigabe. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn während des Fahrzyklus die Temperatur des SCR-Katalysators aufgrund des Fahrprofils, beispielsweise Schubbetrieb, derart sinkt, dass die erforderliche Temperatur für die SCR-Dosierung nicht mehr gegeben ist.
  • In anderen Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens handelt es sich bei dem System um einen Fuel Mass Observer (FMO) oder um einen Abgassensor, beispielsweise eine Lambdasonde, einen NOx-Sensor oder einen PM-Sensor. Der Fuel Mass Observer ist eine Art Lambda-Regelung, die das Ziel hat, eine Drift in dem Einspritz- und Luftsystem auszugleichen. Für einen Closed-Loop-Betrieb ist die Freigabe der Lambdasonde erforderlich.
  • Die Erfindung umfasst weiterhin ein Computerprogramm, das alle Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens ausführt, wenn es auf einem Rechengerät oder einem Steuergerät ausgeführt wird. Schließlich umfasst die Erfindung ein Computerprogrammprodukt mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger gespeichert ist, zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens, wenn das Programm auf einem Rechengerät oder einem Steuergerät ausgeführt wird. Die Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens als Computerprogramm bzw. als Computerprogrammprodukt hat den Vorteil, dass durch Aufspielen des Computerprogramms beispielsweise in das Steuergerät einer Brennkraftmaschine oder in einer anderen Steuereinheit des Kraftfahrzeugs die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens beim Betrieb der Brennkraftmaschine ohne Weiteres genutzt werden können, ohne dass weitere Bauteile installiert werden müssten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann damit auch mit besonderem Vorteil bei bereits bestehenden Kraftfahrzeugen eingesetzt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder in Kombination miteinander verwirklicht sein.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 ein erstes Flussdiagramm zur Durchführung einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 2 ein weiteres Flussdiagramm zur Durchführung einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens und
  • 3 ein weiteres Flussdiagramm zur Durchführung einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Beschreibung von Ausführungsbeispielen
  • 1 zeigt ein Flussdiagramm zur Illustrierung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens. Nach dem Start 101 der Brennkraftmaschine wird im Schritt 102 der Timer zur Verfolgung der Zeitdauer gestartet. Parallel hierzu wird im Schritt 103 das erste Zeitmodell zur Erreichung des Schwellenwertes tStart gestartet. Im Schritt 104 wird überprüft, ob der mit dem ersten Zeitmodell errechnete Schwellenwert tStart von der Motorlaufzeit erreicht ist. Ist dies nicht der Fall, wird vor den Schritt 104 zurückgesprungen. Wenn dies der Fall ist, wird im Schritt 105 überprüft, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist, ob also beispielsweise ein geschlossener Regelkreis (CL) beispielsweise des SCR-Dosiersystems feststellbar ist. Ist kein Betrieb feststellbar, wird in der Ausgabe 106 ein Fehler gesetzt (Error Bit 0 → 1) und ein Test Bit wird auf 1 gesetzt (Test Bit 0 → 1). Wenn im Schritt 105 festgestellt wird, dass ein Betrieb des Systems erfassbar ist, wird im Schritt 107 die Ausgabe gegeben, dass kein Fehler feststellbar ist (Error Bit 0 → 0) und der Test Bit wird ebenfalls auf 1 gesetzt (Test Bit 0 → 1).
  • 2 zeigt ein weiteres Flussdiagramm zur Illustrierung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei bei dieser Ausgestaltung des Verfahrens bei einem Fehlerverdacht eine Eskalation, also wenigstens eine Maßnahme zur Erhöhung der Betriebstemperatur eingeleitet wird und erst dann ein Fehler gesetzt wird, wenn auch nach den temperaturerhöhenden Maßnahmen kein Betrieb des Systems erfassbar ist. Zunächst wird nach dem Start der Brennkraftmaschine im Schritt 201 der Timer im Schritt 202 gestartet. Parallel hierzu wird des erste Zeitmodell im Schritt 203 zur Errechnung des Schwellenwertes tStart gestartet. Im Schritt 204 wird überprüft, ob der mit dem ersten Zeitmodell errechnete Schwellenwert tStart von der Motorlaufzeit erreicht wurde. Sofern dies nicht der Fall ist, wird vor den Schritt 204 zurückgesprungen. Wenn die Abfrage im Schritt 204 bejaht wird, wird im Schritt 205 überprüft, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist, beispielsweise ob ein geschlossener Regelkreis (CL) eines SCR-Dosiersystems erreicht ist. Sofern dies der Fall ist, wird im Schritt 206 die Ausgabe erteilt, dass ein Betrieb erfassbar ist, also beispielsweise dass CL erreicht ist (Status CL 0 → 1). Sofern im Schritt 205 festgestellt wird, dass ein Betrieb nicht erfassbar ist, wird eine entsprechende Ausgabe im Schritt 207 ausgegeben (Status CL 0 → 0). In diesem Fall werden die temperaturerhöhenden Maßnahmen im Schritt 208 gestartet Zugleich wird das zweite Zeitmodell zur Errechnung des Schwellenwertes tEnd und parallel ein Timer gestartet (Schritt 209). Im Schritt 210 erfolgt die Abfrage, ob ein Betrieb erfassbar ist, oder im Beispiel des SCR-Dosiersystems, ob CL erreicht ist. Ist dies der Fall, wird im Schritt 211 die Eskalation beendet und die Ausgabe 212 erteilt, dass CL erreicht ist (Status CL 0 → 1). Wird bei der Prüfung im Schritt 210 festgestellt, dass CL nicht erreicht ist, wird im Schritt 213 überprüft, ob der Schwellenwert tEnd aus dem zweiten Zeitmodell erreicht ist. Wenn dies der Fall ist, wird die Ausgabe 215 gegeben, dass CL nicht erreicht ist (Status CL 0 → 0). Vorab werden im Schritt 214 gegebenenfalls die Eskalationsmaßnahmen beendet. Im Schritt 216 wird überprüft, ob CL erreicht ist. Ist dies nicht der Fall, wird in der Ausgabe 217 ein Fehler gesetzt (Error Bit 0 → 1) und angezeigt, dass die Diagnose durchgeführt wurde (Test Bit 0 → 1). Wird im Schritt 216 festgestellt, dass CL erreicht ist, wird die Ausgabe 218 erteilt, dass kein Fehler vorliegt (Error Bit 0 → 0) und dass die Diagnose durchlaufen wurde (Test Bit 0 → 1). Ausgehend von der Ausgabe 217 oder 218 wird die Diagnose beendet (Schritt 219).
  • 3 zeigt ein weiteres Flussdiagramm zur Illustrierung einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Hierbei wird die Überwachung vergleichbar mit dem in 2 illustrierten Verfahren bei Fehlerverdacht mit temperaturerhöhenden Maßnahmen (Eskalation) durchgeführt. Weiterhin wird parallel zu der Eskalation ein sogenannter Ghost-Counter eingesetzt, um die Diagnose gegebenenfalls so zu verzögern, dass die Zeit abläuft, die benötigt würde, um einen Fehler zu erkennen. D. h., dass bei einem i. O.-Fall das zweite Zeitmodell berechnet wird, ohne dass die Eskalation aktiv ist. Nach dem Start 301 der Brennkraftmaschine bzw. des Motors wird im Schritt 302 der Timer für die Motorlaufzeit gestartet. Zugleich wird im Schritt 303 das erste Zeitmodell zur Errechnung des Schwellenwertes tStart gestartet. Im Schritt 304 wird überprüft, ob der mit dem ersten Zeitmodell errechnete Schwellenwert tStart von der Motorlaufzeit erreicht wird. Sofern dies nicht der Fall ist, wird vor den Schritt 304 zurückgesprungen. Sofern die Abfrage im Schritt 304 bejaht wird, wird im Schritt 305 überprüft, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist, ob also beispielsweise ein geschlossener Regelkreis (CL) des SCR-Dosiersystems erreicht ist. Im Beispiel des Dosiersystems für einen SCR-Katalysator kann CL (SCR-CL) daran festgemacht werden, ob die Dosierung aktiviert oder angefordert ist. Sofern dies der Fall ist, erfolgt im Schritt 306 die Ausgabe, dass der CL-Status in Ordnung ist (SCR-CL Status 0 → 1). Sofern dies nicht der Fall ist, wird in Schritt 307 überprüft, ob die Betriebsbedingungen für die Einleitung von temperaturerhöhenden Maßnahmen erfüllt sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird vor den Schritt 307 zurückgesprungen. Sofern dies der Fall ist, wird im Schritt 308 die sogenannte Eskalation gestartet, d. h. es wird wenigstens eine Maßnahme zur Erhöhung der Betriebstemperatur, beispielsweise der Temperatur des SCR-Katalysators gestartet. Beispiele für temperaturerhöhende Maßnahmen sind eine Spätverschiebung der Haupteinspritzung, eine späte Nacheinspritzung oder eine Androsselung. Parallel wird hierzu das zweite Zeitmodell zur Errechnung des Schwellenwertes tEnd gestartet (Schritt 309). In die Errechnung der Schwellenwerte tStart und tEnd fließen insbesondere die Drehzahl der Brennkraftmaschine und die Kraftstoffeinspritzmenge ein, wobei Korrekturen bezüglich der Temperatur und/oder der Geschwindigkeit des von der Brennkraftmaschine angetriebenen Kraftfahrzeugs auf an sich bekannte Weise berücksichtigt werden können. Im Schritt 310 erfolgt eine Abfrage, ob ein betriebsbedingtes Aussetzen der Eskalation erforderlich ist. Sofern dies der Fall ist, wird vor den Schritt 307 zurückgesprungen. Sofern dies nicht der Fall ist, wird im Schritt 311 überprüft, ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist, z. B. ob ein geschlossener Regelkreis CL, beispielsweise SCR-CL, erreicht ist. Sofern dies der Fall ist, wird im Schritt 312 die Eskalation beendet, d. h. die temperaturerhöhenden Maßnahmen werden gestoppt. Anschließend erfolgt im Schritt 313 die Ausgabe, dass der CL-Status in Ordnung ist (SCR-CL Status 0 → 1). Sofern im Schritt 311 kein Betrieb, insbesondere kein geschlossener Regelkreis (CL) erfassbar ist wird im Schritt 314 überprüft, ob der mittels des zweiten Zeitmodells in Schritt 309 ermittelte Schwellenwert tEnd erreicht ist. Diese Abfrage erfolgt auch nach dem Stopp der Eskalation im Schritt 312. Sofern dies der Fall ist, werden gegebenenfalls die temperaturerhöhenden Maßnahmen im Schritt 315 beendet und es erfolgt im Schritt 316 die Ausgabe, dass der CL-Status nicht in Ordnung ist (SCR-CL Status 0 → 0). Ausgehend von Schritt 315 erfolgt im Schritt 317 eine weitere Abfrage, ob der CL-Status in Ordnung ist, d. h. ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist. Sofern dies der Fall ist, erfolgt im Schritt 318 die Ausgabe, dass das Überwachungsverfahren durchgeführt wurde (Test Bit 0 → 1) und dass kein Fehler vorliegt (Error Bit 0 → 0). Ergibt die Abfrage 317, dass der CL-Status nicht gegeben ist, erfolgt im Schritt 319 eine Fehlerausgabe (Error Bit 0 → 1) nach Durchlaufen der Diagnose (Test Bit 0 → 1). Sofern die Abfrage im Schritt 314 ergibt, dass der Schwellenwert tEnd nicht erreicht ist, wird vor den Schritt 310 zurückgesprungen.
  • Wenn im Schritt 305 festgestellt wird, dass ein Betrieb des Systems erfassbar ist (SCR-CL Status 0 → 1), wird die Diagnose durch Implementierung des sogenannten Ghost-Counters derart verzögert, dass der Zeitbedarf für das Durchlaufen der Diagnose eines i. O.-Systems dem eines fehlerhaften Systems entspricht. Hierfür wird im Schritt 320 überprüft, ob die Betriebsbedingungen für temperaturerhöhende Maßnahmen erfüllt sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wird vor den Schritt 320 zurückgesprungen. Sofern dies der Fall ist, wird im Schritt 321 das zweite Zeitmodell gestartet. Anschließend wird im Schritt 322 überprüft, ob ein betriebsbedingtes Aussetzen der temperaturerhöhenden Maßnahmen erfolgt ist. Sofern die Abfrage im Schritt 322 ergibt, dass ein betriebsbedingtes Aussetzen der temperaturerhöhenden Maßnahmen stattgefunden hat, wird vor den Schritt 320 zurückgesprungen. Sofern die Abfrage 322 ergibt, dass kein betriebsbedingtes Aussetzen der Eskalation erfolgt ist, wird im Schritt 323 überprüft, ob der Schwellenwert tEnd aus dem zweiten Temperaturmodell erreicht ist. Sofern dies nicht der Fall ist, wird vor den Schritt 322 zurückgesprungen. Sofern dies der Fall ist, wird der Schritt 317 durchgeführt und abgefragt, ob der CL-Status in Ordnung ist, also ob ein Betrieb des Systems erfassbar ist. Sofern dies der Fall ist, erfolgt die Ausgabe 318, dass kein Fehler bei durchlaufenem Überwachungsverfahren vorliegt. Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Ausgabe 319, dass der CL-Status nicht in Ordnung ist und es wird ein Fehler gesetzt.
  • Durch den Ghost-Counter (Schritte 320 bis 323) wird die Zeitdifferenz zwischen einem i. O.-System und einem Defekt-System bei dem Durchlaufen der Diagnose ausgeglichen, sodass ein zuverlässiger Nummerator inkrementiert werden kann, um die Ablaufhäufigkeit der Diagnose bestimmen zu können.

Claims (12)

  1. Verfahren zur Überwachung der Freigabe eines Systems, das einer Brennkraftmaschine zugeordnet ist, wobei die Betriebsbereitschaft des Systems von einer Betriebstemperatur abhängig ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf einen Fehler in der Freigabe des Systems geschlossen wird (106), wenn bei Ablauf einer vorgebbaren Zeitdauer ab Start der Brennkraftmaschine oder ab Wiedereinsetzen der Betriebsbereitschaft kein Betrieb des Systems erfassbar ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgebbare Zeitdauer anhand eines ersten Zeitmodells ermittelt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in das erste Zeitmodell die Drehzahl der Brennkraftmaschine und/oder die Einspritzmenge von Kraftstoff und gegebenenfalls weitere Faktoren einfließen.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Ablauf der vorgebbaren Zeitdauer als erste vorgebbare Zeitdauer ohne erfassbaren Betrieb des Systems wenigstens eine Maßnahme zur Erhöhung der Betriebstemperatur eingeleitet wird und auf einen Fehler in der Freigabe des Systems geschlossen wird, wenn bei Ablauf einer zweiten vorgebbaren Zeitdauer ab Ablauf der ersten vorgebbaren Zeitdauer kein Betrieb des Systems erfassbar ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite vorgebbare Zeitdauer anhand eines zweiten Zeitmodells ermittelt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in das zweite Zeitmodell die Drehzahl der Brennkraftmaschine und/oder die Einspritzmenge von Kraftstoff und gegebenenfalls weitere Faktoren einfließen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Durchführung des Verfahrens ein Ghost-Counter implementiert wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System das Dosiersystem eines SCR-Katalysators ist.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System ein Fuel Mass Observer ist.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das System ein Abgassensor ist.
  11. Computerprogramm, das alle Schritte eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 ausführt, wenn es auf einem Rechengerät oder einem Steuergerät ausgeführt wird.
  12. Computerprogrammprodukt mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger gespeichert ist, zur Durchführung eines Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, wenn das Programm auf einem Rechengerät oder einem Steuergerät ausgeführt wird.
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