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Die Erfindung betrifft einen Implanter zur Applikation von Implantaten im Humanbereich.
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Bekannte Implanter sind mit einer Nadel ersehen, die in die Haut eingestochen wird, wonach aus dem Nadelkanal ein oder mehrere Implantate im Gewebe abgelegt werden. Dazu kann das Implantat aus der Nadelspitze heraus und in das Gewebe geschoben werden, wie man beispielsweise
EP 0 255 123 A3 (Spalte 11 Zeile 40) =
US 4 900 304 ,
EP 1 259 274 E1 (Spalte 15 Zeilen 34–39),
US 4 105 030 (Spalte 4 Zeilen 57–58),
US 5 484 403 (vgl. cannula 9 und push rod 19),
US 4 936 827 (Spalte 9 Zeilen 20–23) und
US 4 950 234 (Spalte 6 Zeilen 48m52 und
4) entnehmen kann. Das Implantat kann jedoch auch im Einstichkanal abgelegt werden, wie beispielsweise in
DE 34 19 876 A1 (Seite 7 Zeile 1),
DE 41 07 042 C2 (Spalte 4 Zeilen 35–38),
EP 0 858 813 A2 (Seite 4 Zeilen 48–53),
FR 2 756 493 B1 (
7 und
9),
US 4 223 674 (Spalte 4 Zeilen 45–50),
US 4 597 753 (
5–
6),
US 4 820 267 (Spalte 3 Zeilen 10–19),
US 5 284 479 (Spalte 3 Zeilen 15–17,
2–
3),
US 5 810 769 (Spalte 5 Zeilen 56–60),
WO 84/00 304 (Seite 6 Zeilen 32–33),
WO 99/07 434 (Seite 10 4. Absatz letzte Zeile,
3–
4) und
WO 01/43 811 (Seite 6 5. Absatz, Seite 7 3. Absatz) beschrieben ist. Eine Ablage im Einstichkanal kann vorteilhafter sein, da das Gewebe nicht weiter verletzt und das Implantat geschont wird.
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Nachdem das Implantat im Gewebe abgelegt worden ist, wird die vom Implanter getragene Nadel in der Regel per Hand aus dem Gewebe heraus gezogen; vgl. etwa
DE 34 19 876 A1 (Seite 11 Zeilen 11–12),
DE 41 07 042 C2 (Spalte 1 Zeilen 22–26),
DE 43 20 754 A1 (
1),
EP 0 255 123 A3 (Spalte 11 Zeilen 51–52),
EP 1 259 274 B1 (Spalte 15 Zeilen 48–49),
FR 2 756 493 B1 (
7 und
9),
WO 84/00 304 (Seite 6 Zeilen 30–32) und
WO 99/07 434 (Seite 10 4. Absatz).
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Insbesondere beschreibt
WO 01/43 811 einen Implanter mit einer Führungshülse
2, die eine Hülse
13 und eine Spritzennadelanordnung
3–
6 und
9–
10 führt. Die Spritzennadelanordnung umfasst die Nadel
3, den Nadelhalter
4, ein Griffstück
5, ein Präparataufnahmeteil
6 sowie eine Kappe
9 mit Stirnwand
10. Das Griffstück
5 umgibt die Führungshülse
2 und greift durch Schlitze in der Führungshülse
2 mit Hilfe von Stegen durch die Führungshülse
2 hindurch, die mit dem Nadelhalter
4 und dem Präparataufnahmeteil
6 verbunden sind. Die Hülse
13 trägt einen Kolben
11, mit dem ein Implantat aus dem Präparataufnahmeteil bis zur Nadelspitze vorgeschoben wird, nachdem die Nadel
3 in das Gewebe eingestochen worden ist. Danach wird die Nadel
3 mit Hilfe des Griffstücks
5 derart zurückgezogen, dass das Implantat im Einstichkanal zu liegen kommt. Diese Arbeitsschritte können mit einer einzigen Hand bzw. zwei Fingern ausgeführt werden, die gemeinsam am Implanter angreifen und die Nadel in das Gewebe einstechen, bis die vordere Stirnkante des Nadelhalters
4 oder der Führungshülse
2 an der Haut anliegt. Die Einstichtiefe kann beispielsweise 30 mm betragen; vgl. etwa
EP 0 858 813 A2 (Spalte 3 Zeile 38). Danach schiebt einer der beiden Finger mit Hilfe der Hülse
13 und ihres Kolbens
11 ein Implantat in die Nadelspitze vor, wonach wiederum der andere Finger mit dem Griffstück
5 die Nadel im Gewebe so weit zurückzieht, bis das Implantat freikommt. Da das Herausziehen der Nadel aus dem Gewebe per Hand erfolgt, kann es insbesondere bei unruhiger Führung so wie schon das Einstechen sehr schmerzhaft sein.
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Aus
US 4 105 030 und
EP 0 858 813 sind nun Implanter bekannt, bei denen die Nadel zumindest über die längste Strecke des Einstichkanals durch Federkraft rasch zurückgezogen werden kann.
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Der aus
US 4 105 030 bekannte Implanter ist allerdings für die Behandlung von Tieren vorgesehen. Hier wird das Implantat nicht durch einen Kolben
28 in die Nadelspitze vorgeschoben, sondern wird in der Nadelspitze vorgelegt und durch den Kolben
28 vor einem Zurückrutschen im Nadelkanal gesichert (Spalte 4 Zeilen 47–52 mit
2c–
2d, Spalte
5 Zeilen 64–66 und
5). Durch Betätigung eines Fingerzughebels
32 können sich Federn
22 entspannen, die die Nadel
50 über die längste Strecke des Einstichkanals zurückziehen; vgl.
2c–
2d. Der Nadelrückzug erfolgt also nicht zwangsläufig, sobald das Implantat seine vorgesehene Position in der Haut erreicht hat, sondern nach Gutdünken.
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Der aus
EP 0 858 813 bekannte Implanter ist zur Behandlung von Tier und Mensch vorgesehen. Auch hier wird das Implantat in der Nadelspitze vorgelegt (Spalte 3 Zeilen 51–53 mit
1 und Spalte 4 Zeilen 17–18 mit
3) und von einem Kolben
7 am Zurückrutschen im Nadelkanal gehindert. Der Rückzug der Nadel im bzw. aus dem Einstichkanal erfolgt durch eine vorgespannte Feder
10, sobald der Implanter mit der Stirn einer Hülse
15 die Haut berührt (Spalte 3 Zeilen 38–39 mit
1), wobei der Kolben
7 dann frei über die Hülse
7 in das Gewebe vorsteht und ein Zurückrutschen des Implantats beim Rückzug der Nadel verhindert (Spalte 3 Zeilen 51–53 mit
1). Alternativ kann auch eine Hülse
40 vorgesehen sein, die beim Einstechen der Nadel stirnseitig an der Haut anliegt und dabei in einem Handgriff
32 derart zurückgeschoben wird, dass sie die Nadel freigibt und zugleich eine Feder
42 vorgespannt wird (Spalte 4 Zeilen 42–44 mit
3). Die Feder
42 wird dann bei einer Einstichtiefe von etwa 30 mm freigegeben (Abstand Flansch
41 zu Finger
36). Nach Freigabe zieht die Feder
42 die Nadel um etwa 20 mm im Gewebe zurück (Abstand Halter
33 zu Rückfront
34 des Handgriffs
32; Spalte 4 Zeilen 49–51). Der Kolben
39 steht dann frei über die Hülse
40 in das Gewebe vor und verhindert ein Zurückrutschen des Implantats beim Rückzug der Nadel.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Implanter mit folgenden Merkmalen vorzusehen. Das zu applizierende Implantat soll im Implanter in einem vorzugsweise durchsichtigen Magazin vorliegen und nicht an der Nadelspitze.
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Es soll ein Kolben bzw. Mandrin vorgesehen sein, mit dem das Implantat in die Nadelspitze vorgeschoben werden kann, jedoch nicht über die Nadelspitze hinaus.
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Nicht nur die Nadel, gegebenenfalls auch der Mandrin sollen nach Applikation des Implantats nahezu oder vollständig in den Implanter zurückzuziehen sein. Die Nadel und gegebenenfalls auch der Mandrin sollen nach Applikation des Implantats nicht nennenswert über die Stirn des Implanters vorragen.
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Der Rückzug der Nadel kann unverzüglich erfolgen, sobald die Nadel bis zur vorgesehenen Tiefe in die Haut eingestochen ist und das Implantat vor dem Mandrin in der Nadelspitze positioniert ist.
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Ein fakultativer Rückzug des Mandrins ist erst dann vorgesehen, wenn die Nadel um etwa die Länge des Implantats zurückgezogen ist.
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Der Rückzug der Nadel soll schlagartig durch Federkraft erfolgen und nicht von Hand.
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Auch der fakultative Rückzug des Mandrins soll schlagartig erfolgen und nicht von Hand.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird nun gelöst durch einen Implanter (1) mit
- – einer Hülse (2),
- – einem Zylinder (3),
- – einer Nadel (5),
- – einem in der Nadel (5) verschiebbaren Mandrin (6),
- – einer Nadel-Rückstellfeder (53) und
- – einer von außen durch den Implanter (1) hindurch einsehbaren und zumindest teilweise durchsichtigen Kammer (4) für ein Implantat, wobei
- – der Zylinder (3) verschiebbar in der Hülse (2) vorgesehen ist,
- – die Nadel (5) zwischen einer Position, in der sie mindestens um die Länge eines Implantats über die Stirn der Hülse (2) vorragt, und einer Position verschiebbar ist, in der sie im Bereich von nahezu bis ganz in die Hülse (2) zurückgezogen ist,
- – die Kammer (4) für das Implantat im Bereich des rückwärtigen Endes der Nadel (5) in Flucht der Nadel (5) und mit deren lichter Weite vorgesehen ist,
- – der Mandrin (6) an dem Ende des Zylinders (3) gehaltert wird oder anliegt, das der Spitze der Nadel (5) abgewandt ist,
- – der Mandrin (6) zwischen einer Position, in der seine Stirn vor dem rückwärtigen Ende der Kammer (4) liegt, und einer Position verschiebbar ist, in der seine Stirn über die Stirn der Hülse (2) bis zu einem Abstand über die bzw. hinter der Spitze der Nadel (5) vorragt, der der Länge eines Implantats entspricht,
- – das eine Ende der Nadel-Rückstellfeder (53) im Bereich der Stirn der Hülse (2) zumindest mittelbar an der Hülse (2) und das andere Ende der Feder (53) im Bereich des rückwärtigen Endes der Nadel (5) zumindest mittelbar an der Nadel (5) angreift.
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Bei dem erfindungsgemäßen Implanter (1) kann das rückwärtigen Ende der Nadel (5) mit ihrer Implantatkammer (4) mit Hilfe eines Nadelhalters (51) gehaltert sein, der in dem Zylinder (3) verschiebbar ist.
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Ferner kann bei dem erfindungsgemäßen Implanter (1) der Mandrin (6) mit Hilfe einer Platte (31) gehaltert sein, die dem Zylinder (3) aufsitzt oder ihn verschließt und am rückwärtigen Ende der Hülse (2) anschlagen kann.
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Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Implanters (1) kann der Mandrin (6) mit Hilfe des Zylinders (3) überproportional in die bzw. in der Nadel (5) vorgeschoben werden. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, dass das Implantieren mit einer einzigen Hand ausgeführt werden kann.
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Dafür kann sowohl am Zylinder (3) als auch an der Hülse (2) ein Finger-Widerlager ausgebildet sein, dass sich gleichzeitig sowohl am Zylinder (3) als auch an der Hülse (2) Finger ein und derselben Hand anlegen lassen.
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Schließlich kann bei dem erfindungsgemäßen Implanter (1) die Hülse (2) auf der dem Probanden zugewandten Seite (der Stirn der Hülse (2) und des Implanters (1)) bis auf einen Durchlass (22) für die Nadel (5) verschlossen sein.
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Die Nadel (5) oder mindestens der für den Einstich vorgesehene spitze Endabschnitt der Nadel (5), mit dem die Nadel (5) unter die Haut eines Probanden gestochen wird, ist in der Regel undurchsichtig und besteht beispielsweise aus Metall. Das zu applizierende Implantat wird nicht in der Nadelspitze, sondern in einer Kammer (4) vorgesehen. Diese Kammer (4) kann ein integraler Abschnitt der Nadel (5) sein. Zweckmäßigerweise ist beim Blick auf den Implanter (1) von außen her überprüfbar, dass das Implantat in der Kammer (4) vorliegt. Dazu können die Implantatkammer (4), der Zylinder (3) und/oder die Hülse (2) Sichtfenster aufweisen oder gänzlich durchsichtig sein.
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Mit Hilfe des Kolbens bzw. Mandrins (6) kann das Implantat in die Spitze der Nadel (5) vorgeschoben werden, jedoch nicht über die Nadelspitze hinaus. Vorteilhafterweise befindet sich die Endposition des Vorschubs des Mandrins (6) in einem Abstand hinter der Spitze der Nadel (5), der etwa der Länge eines zu implantierenden Implantats entspricht.
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Nicht nur die Nadel (5), gegebenenfalls auch der Mandrin (6) sind nach Applikation des Implantats nahezu oder vollständig in den Implanter (1) rückziehbar. Die Nadel (5) und gegebenenfalls auch der Mandrin (6) ragen zweckmäßigerweise nach Applikation des Implantats nicht nennenswert oder nicht über die Stirn des Implanters (1) bzw. der Hülse (2) vor. Dadurch soll der Proband vor unnötigen weiteren Irritationen geschützt werden.
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Der Rückzug der Nadel (5) kann unverzüglich erfolgen, sobald die Nadel (5) bis zur vorgesehenen Tiefe in die Haut eingestochen ist und das Implantat vor dem Mandrin (6) in der Nadelspitze positioniert ist.
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Ein fakultativer Rückzug des Mandrins (6) ist erst dann vorgesehen, wenn die Nadel (5) um etwa die Länge des Implantats zurückgezogen ist. Durch den Rückzug der Nadel (5) wird das Implantat unter der Haut freigesetzt und deponiert. Es soll gewährleistet sein, dass der Mandrin (6) beim Rückzug der Nadel (5) die Endposition seines Vorschubs beibehält und das Implantat beim Rückzug der Nadel (5) vor der Stirn des Mandrins (6) verbleibt und nicht durch die Nadel (5) zurückgeschleppt wird.
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So findet der fakultativer Rückzug des Mandrins (6) erst dann statt, wenn die Nadel (5) um etwa die Länge des Implantats zurückgezogen ist.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines Beispiels mit vier schematischen Figuren näher erläutert.
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1 zeigt einen erfindungsgemäßen Implanter 1, dessen Nadel 5 über die Stirn des Implanters 1 in einer Länge vorsteht, die etwa der Tiefe entspricht, mit der die Nadel 5 in die Haut eines Probanden einzustechen ist. Das in bzw. unter der Haut des Probanden abzulegende Implantat liegt noch in der Kammer vor der Stirn des Mandrins 6, die sich in der Ausgangsposition des Mandrin-Vorschubs befindet.
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2 zeigt einen erfindungsgemäßen Implanter 1, bei dem die über die Stirn des Implanters frei vorstehende Nadel 5 eingestochen in die Haut eines Probanden zu denken ist. Der Mandrin 6 ist bis zur Vorschub-Endposition vorgeschoben. Das Implantat liegt in der frei vorstehenden Nadel 5 und nimmt die Strecke zwischen der Spitze der Nadel 5 und der Stirn des Implanters 1 bzw. der Hülse 2 ein.
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3 zeigt einen erfindungsgemäßen Implanter 1, bei dem das Implantat unmittelbar vor der Stirn des Mandrins 6 abgelegt unter der Haut des Probanden zu denken ist und die Nadel 5 nahezu vollständig in den Implanter 1 zurückgezogen ist.
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4 zeigt eine Teilansicht mit einem schwenkbaren Sperrelement 62, das von der Hülse 2 her durch eine Ausnehmung 61 im Zylinder 3 an der Feder 53 (vor Nadelsitz 51 weggebrochen) angreift und sie vor einer Entspannung sichert, solange der Zylinder 3 nicht so weit vorgeschoben wird, dass er das Sperrelement 62 in die Ausnehmung 61 drängt (Hülse 2, Zylinder 3, Mandrin 6 und Feder 53 sind links und Hülse 2, Zylinder 3, Mandrin 6 und Mandrinmantel 63 sind rechts weggebrochen).
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5 zeigt einen erfindungsgemäßen Implanter 1, bei dem im Unterschied zu dem in 1 dargestellten Implanter der Mandrin 6 am rückwärtigen Ende des Zylinders 3 anliegt und einen oder mehrere Nocken 72 oder ein Außengewinde trägt, die bzw. das in ein Innengewinde 73 mit überproportionaler Steigung des Zylinders 3 eingreifen. Außerdem ist sowohl an der Hülse 2 als auch am Zylinder 3 je ein Finger-Widerlager vorgesehen.
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Der Implanter 1 umfaßt eine Hülse 2, in die gleitend ein Zylinder 3 aufgenommen ist. Der Zylinder 3 ist an einem Ende mit einer Platte 31 versehen, die an einem Finger-Widerlager etwa in Form eines Kragens 21 der Hülse 2 anschlägt oder nahezu anschlägt, wenn der Zylinder 3 in die Hülse 2 voll eingeführt ist. Auf der Seite der Hülse 2, die dem Kragen 21 entgegengesetzt ist, ist die Hülse 2 bis auf einen Durchlaß 22 verschlossen, der eine Nadel 5 führt.
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In der Hülse 2 ist eine Kammer 4 zur Aufnahme eines (nicht dargestellten) Implantats vorgesehen. Diese Kammer 4 ist zwischen dem Nadelsitz 51 und der Spitze der Nadel 5 vorgesehen. Sie öffnet sich zur Nadel 5 hin, wobei ihre lichte Weite der der Nadel 5 entspricht. Die Kammer 4 kann ein integraler Abschnitt der Nadel 5 sein. Die Kammer 4 mit der Nadel 5 ist in dem Zylinder 3 und in der Hülse 2 verschiebbar geführt (vergleiche 2 mit 3).
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Aus der Nadel 5 soll das (nicht dargestellte) Implantat austreten, wenn es unter der Haut abgelegt wird. Die Nadel 5 ist an ihrer Spitze abgeschrägt, um sie leichter in die Haut einstechen zu können. An ihrem entgegengesetzten Ende weist die Nadel 5 einen Nadelsitz 51 auf, der wie die Kammer 4 im Zylinder 3 bzw. der Hülse 2 verschiebbar ist. Im Zylinder 3 können Längsschlitze vorgesehen sein, durch die (nicht dargestellte) etwa dornenartige Vorsprünge des Nadelsitzes 51 an der Hülse 2 gleitend geführt sein können. Und zwar kann die Nadelsitz 51 in dem Bereich der Hülse 2 gleiten, der einerseits durch den Kragen 21 der Hülse 2 (Rückzugsposition der Nadel 5) und andererseits durch einen Abstand des Nadelsitzes 51 zum Kragen 21 definiert wird, der der maximalen Projektion der Nadelspitze über den Durchlaß 22 der Hülse 2 entspricht.
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Wenn die Nadel 5 in die Haut eingestochen werden soll, ragt sie weit über das bis auf den Durchlass 22 verschlossene Ende der Hülse 2 bzw. deren Durchlaß 22 vor. In dieser Position wird der Nadelsitz 51 mit Hilfe von Halter oder Sperrelementen 62 gehaltert (4), die derart an der Wandung der Hülse 2 gelagert sind, dass sie den Nadelsitz 51 freigeben können, sobald das Implantat vor dem Mandrin 6 in der Spitze der Nadel 5 positioniert ist. Zur Rückführung des Nadelsitzes 51 ist eine Feder 53 vorgesehen. Diese Feder 53 sitzt auf dem bis auf den Durchlass 22 verschlossenen Ende der Hülse 2 auf (1 bis 3). Mit ihrem anderen Ende greift sie am Nadelsitz 51 an (4).
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Zur Applikation eines Implantats wird also die Nadel 5 in die Haut eingestochen (1). Wenn nun der Zylinder 3 in der Hülse 2 in Richtung auf das bis auf den Durchlass 22 verschlossene Ende der Hülse 2 bewegt wird, schiebt der Zylinder 3 bzw. die Stirnplatte 31 den Mandrin 6 in die Kammer 4 und schiebt aus der Kammer 4 das zu applizierende Implantat in die Nadel 5 und bis an deren Spitze heran (2). Sobald die Nadel 5 um mindestens die Länge des Implantats zurückgezogen wird, ohne dabei die Position des Mandrins 6 zu verändern, wird das Implantat 52 unter der Haut freigesetzt bzw. abgelegt (3).
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Der Rückzug der Nadel 5 erfolgt schlagartig, indem sich die Feder 53 entspannt. Er erfolgt nicht von Hand. Dadurch sollen unnötige Irritationen des Probanden vermieden werden. Nach 4 können für eine derartige schlagartige Rückführung der Nadel 5 im Zylinder 3 ein oder mehrere Ausnehmungen 61 vorgesehen sein, die schlitzartig ausgebildet sein können. Durch jede dieser Ausnehmungen oder Schlitze 61 kann ein Sperrelement 62 vorragen, das an der Feder 53 angreift und die Feder 53 daran hindert, sich zu entspannen. Das Sperrelement 62 wird von der Hülse 2 getragen und kann in Richtung auf die Wandung der Hülse 2 schwenkbar sein und dadurch den Kanal des Zylinders 3 derart freigeben, dass sich die Feder 53 entspannen kann. Solange sich die Feder 53 nicht entspannt, befindet sich der Nadelsitz 51 in der Endposition seines Vorschubs, wobei die Nadel 5 maximal über die Stirn der Hülse 2 bzw. ihren stirnseitigen Durchlass 22 vorragt. Wird nun der Zylinder 3 in der Hülse 2 bis zur Endposition seines Vorschubs und damit so weit vorgeschoben, dass er etwa mit seiner Stirn das Sperrelement 62 in den Schlitz 61 drückt, entspannt sich die Feder 53 in den Zylinder 3 hinein und treibt den Sitz 51 der Nadel 5, an dem die Feder 53 angreift, schlagartig zurück, so dass die Nadel 5 gegen den Durchlass 22 und gegebenenfalls in den Durchlass 22 zurück getrieben wird. 3 zeigt eine Rückzugsposition der Nadel 5, bei der sie nur noch vernachlässigbar über die Hülse 2 vorragt.
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Auch der fakultative Rückzug des Mandrins 6 erfolgt schlagartig und nicht von Hand. Dazu kann die Entspannung der Feder 53 beim Rückzug der Nadel 5 zeitlich abgestimmt bzw. verzögert ausgenutzt werden. Dafür kann der Nadelsitz 51 einen Aufsatz tragen, der den Mandrin 6 ummanteln und etwa als Zylinder 63 ausgebildet sein kann (in 4 rechts weggebrochen). Der Aufsatz bzw. Zylinder 63 kann an der Platte bzw. am Mandrinsitz 31 angreifen und den Mandrin 6 gegen den Durchlass 22 der Hülse 2 oder gar in den Durchlass 22 rückführen. Dazu greift der Aufsatz bzw. Zylinder 63 erst dann am Mandrinsitz 31 an, wenn die Spitze der Nadel 5 an oder über die Endposition des Vorschubs des Mandrins 6 zurückgezogen worden ist. Der Aufsatz bzw. Zylinder 63 kann alternativ ebenso an ein oder mehreren Nocken oder einem Ringwulst des Mandrins 6 angreifen. Die Spitze des Mandrins 6 kann ebenso weit zurückgezogen werden wie die Spitze der Nadel 5. Es ist jedoch nicht zwingend, dass auch die Spitze des Mandrins 6 genauso weit zurückgezogen wird wie die Spitze der Nadel 5. In jedem Fall ist wichtig, dass der Mandrin 6 erst dann zurückgezogen wird, wenn die Nadel 5 das Implantat völlig freigegeben hat.
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Wenn beispielsweise die Spitze der Nadel 5 mit Hilfe der Feder 53 aus ihrer in 3 dargestellten Position noch bis in die Stirn der Hülse 2 oder bis in den Durchlass 22 zurückgeführt wird und in der in 3 dargestellten Position der Nadel 5 der Mandrinmantel 63 am Mandrinsitz 31 angreift, kann die Spitze des Mandrins 6 noch bis etwa in die Position zurückgeführt werden, die der in 3 dargestellten Position der Spitze der Nadel 5 entspricht.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform muss der Mandrin 6 nicht mit dem Mandrinsitz 31 fest verbunden sein. Er kann vielmehr am Mandrinsitz 31 in der in 1 und 5 dargestellten Ausgangsposition anliegen.
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Gemäß einer speziellen Ausführungsform kann der Mandrin 6, wenn er beispielsweise mit dem Mandrinsitz 31 nicht fest verbunden ist, gegenüber dem Zylinder 3 bzw. seinem Mandrinsitz 31 überproportional vorschiebbar sein. Dazu kann der Mandrin 6 mit einem oder mehreren Nocken (72 in 5) oder einer Gewindespindel versehen sein, die von einem (in 5 nur schematisch und nicht maßstabsgerecht dargestellten) Hohlgewinde 73 hoher Steigung ummantelt sind, das vom Zylinder 3 getragen wird. Wird der Zylinder 3 in der Hülse 2 vorgeschoben, kann sich der Mandrin 6 voran drehen, oder umgekehrt. So kann der Mandrin 6 voran geschoben werden, ohne sich selbst zu drehen, wenn der Zylinder 3 drehend vorgeschoben wird.
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Für einen überproportionalen Vorschub kann der Fachmann auch auf andere geläufige Techniken zurückgreifen, etwa die eines Scherengitter oder die einer Hydraulik oder Pneumatik.
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Wie man weiter 5 entnehmen kann, kann der Sitz des Mandrins 6 den Zylinder 3 als Basisplatte oder kappenartig verschließen, ohne dass der Sitz als Platte gemäß 1 bis 3 ausgebildet ist, die einen größeren Durchmesser als der Zylinder 3 aufweist. Dabei kann der Zylinder 3 zwischen seinen beiden Enden mit einem äußeren Finger-Widerlager oder Halt für ein oder mehrere Finger versehen sein, etwa einem Ringwulst 71. Ein derartiger Halt bzw. Ringwulst 71 soll dem Benutzer des Implanters 1 bequem gestatten, mit einer einzigen Hand, etwa mit zwei Finger einer Hand wie Daumen und Zeigefinger, den Halt bzw. Ringwulst 71 an den Kragen 21 der Hülse 2 heranzuführen. Bei dieser Heranführung bzw. Annäherung wird der Mandrin 6 derart überproportional vorangetrieben, dass er das Implantat 4 bis in die Spitze der Nadel 5 schieben kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Implanter
- 2
- Hülse
- 3
- Zylinder
- 4
- Implantatkammer
- 5
- Nadel
- 6
- Mandrin
- 21
- Kragen
- 22
- Durchlaß
- 31
- Platte (Mandrinsitz)
- 51
- Sitz
- 52
- Implantat
- 53
- Feder
- 61
- Ausnehmung
- 62
- Sperrelement
- 63
- zylindrischer Mandrinmantel
- 71
- Fingerlager
- 72
- Nocken
- 73
- Gewinde
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0255123 A3 [0002, 0003]
- US 4900304 [0002]
- EP 1259274 E1 [0002]
- US 4105030 [0002, 0005, 0006]
- US 5484403 [0002]
- US 4936827 [0002]
- US 4950234 [0002]
- DE 3419876 A1 [0002, 0003]
- DE 4107042 C2 [0002, 0003]
- EP 0858813 A2 [0002, 0004]
- FR 2756493 B1 [0002, 0003]
- US 4223674 [0002]
- US 4597753 [0002]
- US 4820267 [0002]
- US 5284479 [0002]
- US 5810769 [0002]
- WO 84/00304 [0002, 0003]
- WO 99/07434 [0002, 0003]
- WO 01/43811 [0002, 0004]
- DE 4320754 A1 [0003]
- EP 1259274 B1 [0003]
- EP 0858813 [0005, 0007]