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Die Erfindung betrifft eine Startvorrichtung für eine Rutsche sowie ein Verfahren zum Starten einer Rutschfahrt in einer Rutschbahn für zumindest einen Benutzer, insbesondere in einer Wasserrutschbahn.
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Aus der
DE 10 2006 062 349 ist eine Wasserrutsche bekannt geworden, bei der eine Rutschbahn eine Anlaufstrecke und eine in einen Auslauf mündende Auslaufstrecke aufweist, wobei zwischen der Anlaufstrecke und der Auslaufstrecke zumindest eine Schlaufenstrecke vorgesehen ist, welche einen Umfangswinkel von wenigstens 270° aufweist und zumindest zwischen einem Startpunkt und einem Scheitelpunkt der Schlaufenstrecke gegenüber einer Vertikalen um 5° bis 80° geneigt ist. Eine solche Loopingrutsche findet in Wasserparks oder Erlebnisparks Einsatz und erhöht die Attraktivität von solchen Parks.
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Die Anforderungen an die Attraktivität solcher Parks, insbesondere deren Rutschen, steigen stetig an.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weitere Attraktivität für Rutschen, insbesondere Wasserrutschen, zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Startvorrichtung für eine Rutsche, insbesondere Wasserrutsche, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Durch eine Startrampe der Startvorrichtung wird ermöglicht, dass eine Person aus einer Beladeposition der Startrampe, bei der eine Rutschfläche im Wesentlichen horizontal oder geringfügig geneigt anordnet ist, in eine Startposition überführbar ist, aus der heraus der Benutzer aufgrund der Neigung der Rutschfläche in der Startposition nach dem Freigeben der Startposition durch die Sperrvorrichtung eine erhöhte Beschleunigung erfährt. Die Sperrvorrichtung gibt nach Einnahme der Startposition die Rutschfläche frei, wodurch in einer ersten Startphase dem Benutzer der Eindruck einer hohen Beschleunigung oder sogar eines freien Falls in Abhängigkeit der Neigung vermittelt werden kann. Dadurch wird bereits in der Startphase die Attraktivität einer solchen Rutsche erhöht. Eine solche Startvorrichtung kann sowohl für eine Rutsche, bei welcher der Benutzer auf seinen Textilien auf der Rutschfläche oder mit Hilfsmitteln, wie beispielsweise einer Matte, rutscht, eingesetzt werden als auch bei Wasserrutschen, die mit und ohne Reifen benutzt werden können.
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Bevorzugt ist die Startrampe und/oder das erste Rutschelement beziehungsweise das dem austrittseitigen Ende der Startrampe zugeordnete Rutschelement rohrförmig ausgebildet. Die rohrförmige Ausgestaltung ist insbesondere bei einer hohen Startneigung der Rutschfläche in der Startphase der Startrampe von Vorteil, um dem Benutzer mit Sicherheit innerhalb der Rutschbahn zu halten. Vorzugsweise können die Startrampe und/oder das erste Rutschelement transparent oder zumindest teilweise transparent ausgebildet sein.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Startvorrichtung sieht vor, dass in einer Beladeposition der Startrampe ein austrittsseitiges Ende der Startrampe getrennt zum eintrittsseitigen Ende des der Startrampe zugeordneten ersten Rutschelements der Rutschbahn angeordnet ist. Somit wird die Startrampe um eine Schwenkachse schwenkbar aufgenommen, welche getrennt zum Rutschelement angeordnet ist. Eine solche Anordnung kann bei der Ansteuerung der Schwenkbewegung Vorteile aufweisen, da geringere Schwenkkräfte erforderlich sein können.
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Bevorzugt ist bei der vorstehenden Ausführungsform die Rutschfläche des austrittseitigen Endes des Rutschelementes der Startrampe gegenüber einem oberen Abschnitt des Rutschelementes zurück versetzt. Dadurch wird ein schräg verlaufendes und austrittsseitiges Ende der Startrampe geschaffen, welches einem komplementär ausgebildeten eintrittsseitigen Ende des Rutschelementes entspricht. Dies ermöglicht ein einfaches Aufeinanderzuschwenken des austrittseitigen Endes der Startrampe zum feststehend angeordneten ersten Rutschelement.
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Eine alternative Ausgestaltung der Startvorrichtung sieht vor, dass ein austrittsseitiges Ende der Startrampe und ein eintrittsseitiges Ende des der Startrampe zugeordneten ersten Rutschelementes mit einer Gelenkverbindung, vorzugsweise in oder an die Rutschfläche angrenzend, miteinander verbunden sind. Diese Anordnung ermöglicht eine feste Verbindung zwischen dem feststehenden ersten Rutschelement und dem schwenkbaren Rutschabschnitt der Startrampe zueinander und somit einen einfachen Klappmechanismus.
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Vorteilhafterweise ist der Rutschabschnitt der Startrampe und das erste Rutschelement derart ausgebildet und einander zugeordnet, dass bei der Positionierung der Startrampe in der Startposition zwischen den beiden ein geschlossener Übergang gebildet ist. Dadurch kann ein sicheres Rutschen ermöglicht werden, wobei gleichzeitig ein großer Winkelbereich zwischen der Positionierung der Rutschfläche der Startrampe in der Beladeposition und in der Startposition ermöglicht ist.
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Bevorzugt wird der geschlossene Übergang zwischen dem Rutschabschnitt der Startrampe in der Startposition und dem ersten Rutschelement mit einer Überwachungseinrichtung erfasst, welches erst nach ordnungsgemäßer Einnahme der Startposition ein Freigabesignal zur Ansteuerung der Sperrvorrichtung ausgibt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Sperrvorrichtung erst dann die Rutschfläche freigibt, wenn der Übergang geschlossen ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass der sich in der Beladezone befindende Benutzer den Startvorgang, also die Öffnung der Sperrvorrichtung aus einer Ausgangsposition in eine Freigabeposition, manuell selbst auslösen kann, wobei diese Selbstauslösung erst dann möglich ist, nachdem die Überwachungseinrichtung ein Freigabesignal ausgegeben hat.
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Das austrittseitige Ende des Rutschabschnitts der Startrampe ist zumindest im Bereich der Rutschfläche an den eintrittsseitigen Bereich des ersten Rutschelementes angepasst oder überlappt diesen. Dadurch kann ein verletzungsfreier Übergang gebildet werden. Darüber hinaus ist auch eine verlustfreie Wasserführung bei der Ausgestaltung einer Wasserrutsche gegeben, ohne dass eine die Rutschfahrt unterstützende Flüssigkeit an der Schnittstelle austritt.
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Des Weiteren ist bevorzugt die Rutschfläche der Startrampe in die Neigung der Rutschfläche des ersten Rutschelementes überführbar. Dadurch kann eine besonders gute Startphase mit einer hohen Beschleunigung erzielt werden.
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Die Startrampe ist vorzugsweise in einem Bereich von 0° bis 90° um eine Lagerachse schwenkbar angeordnet. Dadurch kann einerseits ein einfaches Beladen und andererseits ein Maximum an Beschleunigung in der Startphase erzielt werden. Vorzugsweise ist der Schwenkbereich zwischen 5° und 85° ausgebildet.
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Des Weiteren ist bevorzugt die Rutschfläche der Startrampe aus einer Beladeposition mit einer Neigung von 0° bis 15° gegenüber der Horizontalen in eine Startposition von 15° bis 89°, vorzugsweise 45° bis 90°, und insbesondere 60° bis 85°, überführbar.
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Das in der Startrampe vorgesehene Sperrelement ist als ein schwenkbares oder verschiebbares Sperrelement ausgebildet, welches von einer Steuereinrichtung angesteuert und überwacht sowie einem Antriebselement betätigt wird. Vorzugsweise wird ein klappenförmiges Element oder eine Falltüre als auch eine Doppelfalltüre eingesetzt.
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Das Sperrelement ist bevorzugt außerhalb der Rutschfläche schwenkbar und/oder verschiebbar angeordnet. Dadurch kann die Rutschfläche ohne Unterbrechung ausgebildet werden, so dass optimale Rutschverhältnisse während der Startphase bestehen und auch ein unmittelbares Rutschen von Personen auf der Rutschfläche ermöglicht ist.
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Beim Einsatz der Startrampe für eine Startvorrichtung bei Wasserrutschen ist bevorzugt eine Stirnseite des Sperrelementes der Sperrvorrichtung mit geringem Abstand zur Rutschfläche angeordnet. Dadurch erfüllt das Sperrelement eine Art Wasserstaufunktion. Dies bedeutet, dass sich ein Wasserfilm an der Rutschfläche aufstauen kann, wodurch wiederum die Startbedingungen begünstigt sind.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass der Beladezone der Startrampe eine Fördereinrichtung zugeordnet ist, welche als Rutschfläche, als Laufrollenband oder als Transportförderband ausgebildet ist. Dadurch kann ein schnelles und sicheres Befüllen der Beladezone der Startrampe ermöglicht werden, um eine kurze Taktung für die Rutschfahrten zu erzielen. Vorzugsweise ist zwischen der Fördereinrichtung und der Startrampe oder in der Fördereinrichtung eine Vereinzelungsvorrichtung vorgesehen. Dies findet insbesondere bei einer Reifenrutsche Einsatz.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird des Weiteren durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst. Bei dem Verfahren zum Starten einer Rutschfahrt in einer Rutschbahn mit zumindest einem Benutzer mit einer Startvorrichtung der vorgenannten Art wird erst nach dem gesicherten Überführen der Startrampe aus einer Beladeposition in eine Startposition die Sperrvorrichtung in der Startrampe freigegeben, um die Rutschfahrt zu beginnen. Dies ermöglicht eine kontrollierte und überwachte Benutzung einer solchen Rutschbahn mit einer erhöhten Attraktivität bereits in der Startphase der Rutschfahrt.
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Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Startvorrichtung mit einer Startrampe in einer Beladeposition,
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2 eine schematische Seitenansicht der Startvorrichtung gemäß 1 mit der Startrampe in einer Startposition,
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3 eine schematische Seitenansicht der Startvorrichtung gemäß 2 nach Freigabe einer Sperrvorrichtung,
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4 eine schematische Detailansicht eines Eintrittsbereiches der Startrampe,
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5 eine schematische Detailansicht der Sperrvorrichtung in der Startrampe und
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6 eine schematische Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der Startvorrichtung gemäß 1.
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In 1 ist eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Startvorrichtung 11 für eine nicht näher dargestellte Rutsche dargestellt. Bei einer solchen Rutsche kann es sich um sogenannte trockene Rutschen handeln, also Rutschen, bei denen die rutschende Person unmittelbar auf der Rutschfläche entlang gleitet oder mittels einer Matte oder eines Teppichs rutscht. Insbesondere ist diese Rutsche als Wasserrutsche ausgebildet, wobei die Benutzer sowohl unmittelbar auf einem Wasserfilm auf der Rutschfläche oder auf einem Reifen rutschen können.
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Die Startvorrichtung 11 umfasst zumindest eine Startrampe 16, welche einen Rutschabschnitt 17 mit einer Rutschfläche 18 umfasst. Des Weiteren kann die Startrampe 16 ein erstes Rutschelement 19 umfassen, welches mit deren eintrittsseitigen Ende 21 an ein austrittsseitiges Ende 22 der Startrampe 16 angepasst ist.
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Die Startrampe 26 umfasst des Weiteren eine Schwenkeinrichtung 30 mit einer Lagerachse 31, um welche der Rutschabschnitt 17 verschwenkbar angeordnet ist. Zur Ansteuerung der Schwenkbewegung umfasst die Schwenkeinrichtung 30 einen Antrieb und ein Stellelement, wie beispielsweise einen Hubzylinder 32, der symbolisch dargestellt ist. Dieser Hubzylinder 32 kann hydraulisch, pneumatisch oder anderweitig durch eine entsprechende Antriebseinrichtung 33 angesteuert werden, welche wiederum durch eine Steuerungseinrichtung 35 angesteuert und überwacht wird. Alternativ zum Hubzylinder 32 kann auch ein elektromotorischer, elektromagnetischer Antrieb als auch ein Antrieb mittels eines Getriebes vorgesehen sein, welches eine Schwenkbewegung der Lagerachse 31 und somit des Rutschabschnitts 17 einleitet, wodurch der Rutschabschnitt 17 um die Lagerachse 31 geschwenkt wird.
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Einem eintrittsseitigen Ende 23 der Startrampe 16 ist eine Fördereinrichtung 24 zugeordnet, welche eine Transportebene aufweist, die in einem Winkel β gegenüber der Horizontalen geringfügig geneigt ist. In diesem Fall ist die Fördereinrichtung 24 als Rutschfläche oder Laufrollenband ausgebildet. Die Fördereinrichtung 24 kann auch als Transportfördereinrichtung mit einem angetriebenen Transportband ausgebildet sein. Bei dieser Ausführungsform kann der Neigungswinkel β auch gleich null sein.
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Die Fördereinrichtung 24 kann eine Vereinzelungseinrichtung 26 umfassen, durch welche ein kontrollierter Zutritt in eine Beladezone 28 der Startrampe 16 angesteuert werden kann. Alternativ zur Vereinzelungseinrichtung 26 kann auch eine Signaleinrichtung vorgesehen sein, welche über Sensoren angesteuert wird, die am eintrittsseitigen Ende 23 der Startrampe 16 und/oder an der Fördereinrichtung 24 vorgesehen sind.
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Der Rutschabschnitt 17 der Startrampe 16 ist bevorzugt als geschlossene Röhre ausgebildet. Eine Beladezone 28 erstreckt sich von einem eintrittsseitigen Ende 23 bis zur Sperrvorrichtung 37. Diese Beladezone 28 kann sich in der Länge derart erstrecken, dass nur ein Benutzer, insbesondere mit einem Reifen, darin aufgenommen werden kann. Ebenso kann die Beladezone 28 auch für einen Doppelreifen oder sonstige Rutschmittel, insbesondere für zwei, drei oder mehrere zusammen rutschende Personen ausgebildet sein.
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Die Sperrvorrichtung 37 umfasst ein Sperrelement 36, welches sich vorzugsweise vollständig über den Querschnitt des rohrförmigen Rutschabschnitts 17 erstreckt, so dass der Rutschabschnitt 17 vollständig geschlossen ist. Ein stirnseitiges Ende des Sperrelementes 36, welches zur Rutschfläche weist, ist bevorzugt mit geringem Abstand zur Rutschfläche angeordnet, so dass eine minimale Menge an Flüssigkeit im Anwendungsfall bei einer Wasserrutsche hindurchtreten kann.
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Das Sperrelement 36 kann um eine am oberen Abschnitt des Rutschabschnitts 17 angeordnete Schwenkachse nach oben geschwenkt werden und ist vorzugsweise als schwenkbare Klappe oder Falltür ausgebildet, welche mit der Steuereinrichtung über einen Antrieb 38 angetrieben wird.
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Der Rutschabschnitt 17 der Startrampe 16 und/oder das erste Rutschelement 19 kann beispielsweise als Gleitfläche oder glatte Fläche ausgebildet sein. Ebenso kann die Rutschfläche 18 durch Laufrollen oder ein Transport- oder Laufrollenband ausgebildet sein. Ebenso kann alternativ auch eine muldenförmige Rutschfläche 18, 20 vorgesehen sein, die nach oben offen ist. Dabei sind jedoch die seitlichen Ränder überhöht gegenüber der Rutschfläche 18, 20 ausgebildet, um die rutschende Person entlang der Rutschfläche 18, 20 zu führen. Eine Wassereinspeisung bei einer Wasserrutsche kann direkt in das erste Rutschelement 19 am Beginn der Rutschfläche 20 erfolgen oder bereits zuvor in der Startrampe 16, so dass das Wasser in das Rutschelement 19 mündet, wobei das erste Rutschenelement 19 auch noch zusätzlich mit Wasser versorgt werden kann.
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Die Fördereinrichtung 24 kann bei der Ausgestaltung als Rutschfläche an die vorbeschriebene alternative Ausführungsform des Rutschabschnitts 17 angepasst sein. Analoges gilt für das erste Rutschelement 19.
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Sofern die Fördereinrichtung 24 und/oder die Rutschflächen 18, 20 Laufrollen oder ein Förderband umfassen, werden bevorzugt Rutschhilfen, wie beispielsweise Matten, Reifen oder dergleichen, eingesetzt.
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In 1 ist die Startrampe 16 in einer Beladeposition 29 angeordnet. In dieser Beladeposition 29 kann die Rutschfläche 18 des Rutschabschnitts 17 im Winkel α geneigt sein, der vorzugsweise dem Winkel β der Fördereinrichtung 24 entspricht. Alternativ kann die Neigung des Winkels α auch vom Winkel β abweichen. Sofern eine Fördereinrichtung 24 als Rutschfläche oder Laufrollenband ausgebildet ist, wird die Rutschfläche 18 bevorzugt in einer leicht geneigten Position, beispielsweise in einem Bereich von 1° bis 15°, angeordnet, so dass nach dem Eintreten des Benutzers in die Beladezone 28 dieser selbständig zum Sperrelement 36 der Sperrvorrichtung 37 rutscht. Sofern die Fördereinrichtung 24 als Transportförderband ausgebildet ist, kann der Neigungswinkel α auch 0° betragen, da durch den Antrieb der Fördereinrichtung ein gesichertes Einrutschen des Benutzers in die Ladezone gegeben ist. Alternativ oder zusätzlich kann die Rutschfläche 18 des Rutschabschnitts 17 der Startrampe 16 ein angetriebenes Laufrollenband oder ein angetriebenes Transportförderband aufweisen, um ein sicheres Beladen zu ermöglichen. Letzeres ist insbesondere bei einer Reifenrutsche vorgesehen.
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Bei der Ausgestaltung eines rohrförmigen Rutschabschnitts 17 und einem rohrförmigen ersten Rutschelement 19 gemäß 1 sind die jeweiligen stirnseitigen Enden 21, 22 aneinander angepasst, so dass diese beim Überführen der Startrampe 16 aus der in 1 dargestellten Beladeposition 29 in eine in 2 dargestellte Startposition 41 einen geschlossenen Übergang 43 bilden. Dabei kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass die Rutschfläche 18 des Rutschabschnitts 17 auf einem vertieften Aufnahmeabschnitt 44 des ersten Rutschelementes 18 aufliegt, so dass die Rutschflächen 18, 20 des Rutschabschnitts 17 und Rutschelementes 19 bündig ineinander übergehen. Dies weist den Vorteil auf, dass insbesondere im Falle einer Wasserrutsche auch eine besonders gute Wasserführung ermöglicht ist. Gleichzeitig kann durch das Ineinandergreifen des Rutschabschnitts 17 in das erste Rutschelement 19 beim Rutschen die Verletzungsgefahr verringert werden. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die jeweiligen stirnseitigen Enden 21, 22 zur bündigen Anlage positioniert werden und/oder ineinander greifende Verbindungsabschnitte aufweisen, so dass beim Überfahren der jeweiligen Enden 21, 22 eine stabile Anordnung der Schnittstelle gegeben ist.
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Das Rutschelement 19 ist in einem Winkel γ gegenüber der Horizontalen angeordnet, der beispielsweise kleiner als 89° ausgebildet ist, wobei bevorzugt ein Winkel eingestellt wird, der in einem Bereich von größer 45°, insbesondere größer 60°, und im Besonderen im Bereich von 75° bis 85°, liegt. Dadurch kann eine besonders hohe Beschleunigung erzielt werden.
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Die Beladeposition 29 der Startrampe 16 wird durch Sensoren 39 überwacht, die mit der Steuerungseinrichtung 35 gekoppelt sind. Diese Sensoren 39 können auch das Beladen der Beladezone 28 erfassen. Nachdem in der Beladeposition 29 ein Beladen der Beladezone 28 mittels zumindest eines Benutzers erfolgt ist, erhält die Steuerungseinrichtung 35 ein entsprechendes Signal. Alternativ kann dies auch von dem Benutzer in der Beladezone 28 manuell ausgelöst werden. Anschließend wird über die Antriebseinrichtung 33 die Startrampe 16 aus der Beladeposition 29 in eine Startposition 41 gemäß 2 übergeführt.
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Nach dem Überführen der Startrampe 16 aus der Beladeposition 29 in die Startposition 41 gemäß 2 wird die Anordnung des Rutschabschnitts 17 und des Rutschelements 19 zu einem geschlossenen Übergang 43 mit einer Überwachungseinrichtung 46 überprüft. Sobald durch die Überwachungseinrichtung 46 festgestellt wird, dass der Übergang 43 in der Startposition 41 geschlossen ist, wird an die Steuerungseinrichtung 35 ein Signal ausgegeben, das jetzt erst die Sperrvorrichtung 37 freigegeben werden kann, so dass der Antrieb 38 ein Öffnen des Sperrelementes 36 ansteuert. Beispielsweise kann eine Count-Down-Startphase eingeleitet werden. Auch kann nach einem Zufallsgenerator die Öffnungszeit der Sperrvorrichtung nach Einnahme der Startposition 41 ausgewählt und angesteuert werden, so dass für den Benutzer die Startfreigabe einen Überraschungseffekt bewirkt. Alternativ kann der Benutzer auch durch Betätigen einer Starttaste den Startvorgang mit oder ohne eines Count-Downs auslösen, durch welchen das Sperrelement 36 aus einer Ausgangsposition 38 beziehungsweise Schließ- oder Sperrposition in eine Freigabeposition 50 gemäß 3 übergeführt wird. Unmittelbar nach dem Schwenken der Sperrvorrichtung 37 in die Freigabeposition 50 beginnt die Rutschfahrt für den Benutzer.
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Nachdem der Benutzer aufgrund der Überführung der Sperrvorrichtung 37 in die Freigabeposition 50 die Startrampe 16 verlassen hat, kann das Herausrutschen aus der Startrampe 16 beispielsweise durch Sensoren in dem Rutschabschnitt 17 der Startrampe 16 oder durch Sensoren in dem ersten Rutschelement 19 erfasst oder durch einen vorbestimmten Zeitablauf nach Überführen der Sperrvorrichtung 37 aus der Ausgangsposition 48 in die Freigabeposition 50 erfasst werden, so dass im Anschluss daran über die Steuereinrichtung 35 die Startrampe 16 in die Beladeposition 29 und das Sperrelement 36 in die Ausgangsposition 48 zurückgeführt wird. Anschließend kann der Beladevorgang der Startvorrichtung 11 erneut erfolgen, nachdem die Sensoren 39 die Einnahme der Beladeposition 29 der Startrampe 16 erfasst haben.
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Bei der Startvorrichtung 11 gemäß den 1 bis 3, bei der die Startrampe 16 mit dessen Rutschabschnitt 17 getrennt zum Rutschelement 18 angeordnet ist, werden die einander zugeordneten Enden 22, 21 bevorzugt derart ausgestaltet, wie dies in 1 dargestellt ist, so dass im Anwendungsfall der Wasserrutsche das der Startrampe 16 zugeführte Wasser 16 beim Austritt aus dem Rutschabschnitt 17 unmittelbar in das Rutschelement 19 gelangt. Es kann der Schnittstelle auch eine Auftragseinrichtung zugeordnet sein, um das Leckagewasser aufzunehmen.
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In 4 ist eine schematisch vergrößerte Ansicht der Startrampe 16 der Startvorrichtung 11 bei der Anwendung als Wasserrutsche dargestellt. Die Fördereinrichtung 24 führt ebenfalls bereits Wasser auf der Rutschfläche. In der Beladeposition 29 der Startrampe 16 liegt ein an der Startrampe 16 angeordnetes Dichtungselement 52 auf einem Auflageelement 53 auf, welches sich seitlich bis oberhalb der Rutschfläche erstreckt und beispielsweise an der Fördereinrichtung 24 befestigt ist. Dadurch kann das in dem Spalt sich ansammelnde Wasser aufgestaut und die Schnittstelle abgedichtet werden, so dass kein Wasserverlust auftritt, sondern das über die Fördereinrichtung 24 zugeführte Wasser in die Beladezone 28 der Startrampe 16 gelangt.
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In 5 ist eine schematisch vergrößerte Darstellung der Sperrvorrichtung 39 in der Ausgangs- oder Sperrposition 48 im Rutschabschnitt 17 dargestellt. Das der Rutschfläche 18 zugeordnete Ende des Sperrelementes 36 ist mit geringfügigem Abstand dazu angeordnet, wodurch ein Aufstauen des Wassers erzielt wird. Dadurch kann eine begünstigte Startposition durch ein Aufgleiten des Benutzers auf einem Wasserfilm auf der Rutschfläche 18 ermöglicht sein.
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In 6 ist eine alternative Ausführungsform der Startvorrichtung 11 zu den 1 bis 3 dargestellt. Diese Ausführungsform weicht dahingehend ab, dass der Rutschabschnitt 17 über eine Gelenkverbindung 55 mit dem Rutschelement 19 verbunden ist. Diese Gelenkverbindung liegt im Bereich oder unterhalb der Rutschfläche 18. Diese Anordnung ermöglicht ebenfalls nach dem Überführen der Startrampe 16 aus der Beladeposition 29 in die Startposition 41 einen geschlossenen Übergang 43 der Schnittstelle, so dass ein gefahrloses Rutschen gegeben ist. Im Übrigen gelten Alternativen und/oder bevorzugte Ausführungsformen, welche zu den 1 bis 5 beschrieben wurden.
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Die vorgenannten Merkmale sind jeweils für sich genommen als auch in beliebiger Kombination wesentliche Merkmale der Erfindung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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