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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft telemetrische Sende-Empfangsgeräte (Sendeempfänger). Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung den Verbindungsstecker eines telemetrischen Sendeempfängers für den lösbaren Anschluss an einem Buchsen-Druckknopf. Ein Beispiel für einen telemetrischen Sendeempfänger gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Herzschlagüberwachungs-Sendeempfänger zur Verbindung mit einem Herzschlagüberwachungs-Gurt.
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Hintergrund der Erfindung
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Es gibt zur Zeit Herzschlagüberwachungs-Gurte, die Menschen unter ihrer Bekleidung tragen können, um ihren Puls zu überwachen. Derartige Gurte sind typischerweise so ausgestaltet, dass ein telemetrischer Sendeempfänger lösbar mit einem Gurt verbunden ist, der zwei Elektroden besitzt, die in Berührung mit der Haut des Trägers im Brustbereich des Torsos des Trägers stehen. Die Elektroden weisen einen elektrischen EKG-Impuls nach, der von dem Herzen hervorgerufen wird, und anschließend sendet der lösbare telemetrische Sendeempfänger Daten bezüglich des Herzschlags des Benutzers über eine drahtlose magnetische Nahfeldverbindung oder ein Funksignal zu einem entfernten Empfänger, der mit einem Display ausgestattet ist. In zahlreichen Fällen ist der entfernte Empfänger in Form einer Armbanduhr, eines sogenannten Wrist-top-Computers oder eines ähnlichen Anzeigegeräts ausgestaltet, das von einem Benutzer getragen wird, typischerweise an dessen Handgelenk.
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Da in kleinen und leichtgewichtigen Geräten verschiedene Beschleunigungs- und Magnetsensoren integriert werden können, können die zu übertragenden Telemetriedaten anstelle oder zusätzlich zu der Herzschlagfrequenz mehrere Messdaten aufweisen, so zum Beispiel eine Arbeitsfrequenz, eine Tretgeschwindigkeit und Tretfrequenz, Fahrgeschwindigkeit etc. Die zu übertragenden Daten können zusätzlich solche Daten umfassen, die zur Identifikation des Benutzers und/oder des Sendegeräts erforderlich sind.
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Die am 8. Juni 2007 eingereichte US-Patentanmeldung 11/808 391, veröffentlicht als
US 2007/0285868 , die hier in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme inkorporiert ist, offenbart beispielsweise einen Pulsüberwachungs-Gurt, der eine Mehrzahl von Elektroden und einen lösbaren telemetrischen Sendeempfänger enthält.
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Vorzugsweise besitzt man einen telemetrischen Sendeempfänger, der von einem Pulsüberwachungs-Gurt lösbar ist, was verschiedene Gründe hat. Aus der Sicht des Verbrauchers ist es, da ein Benutzer bei Verwendung eines Pulsüberwachungs-Gurts typischerweise schwitzt, von Vorteil, den elektronischen telemetrischen Sendeempfänger von dem Gurt lösen zu können, so dass der Gurt gewaschen werden kann. Aus der Sicht des Herstellers ist der Vorgang der Fertigung des Gurts wesentlich verschieden von dem der Fertigung des Sendeempfängers, und deshalb ist es vorteilhaft, die Komponenten getrennt fertigen zu können. Außerdem ist es vorteilhaft, wenn ein Sendeempfänger unter mehreren Gurten austauschbar ist.
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Obschon es verschiedene Alternativ-Verfahren gibt, um einen telemetrischen Sendeempfänger an einem Pulsüberwachungs-Gurt zu befestigen, ist in der Industrie nahezu ausschließlich von paarweisen Standard-Bekleidungsdruckknöpfen Gebrauch gemacht worden. Diese Standard-Bekleidungsdruckknöpfe sind typischerweise an dem Stoff des Pulsüberwachungs-Gurts angebracht, wobei im wesentlichen ihre gesamte Dicke von etwa 4 mm von der Außenoberfläche des Gurts absteht.
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Aufgrund der vorhandenen Technologie und den vorhandenen Verfahren zum lösbaren Verbinden telemetrischer Sendeempfänger war es unrealistisch, Pulsüberwachungs-Elektroden in typische Bekleidungsstücke einzuarbeiten. Das Haupthindernis für eine solche Einarbeitung war tatsächlich die Größe und Sperrigkeit der üblichen Bekleidungsdruckknöpfe. Weder die Bekleidungshersteller noch die Verbraucher wünschten 4 mm große Vorsprünge an ihren Bekleidungsstücken, beispielsweise Tops, Hemden oder Sport-BHs.
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Es bestand daher in der Bekleidungsmittelindustrie ein lange anhaltender Bedarf an einem verbesserten Verfahren zum lösbaren Verbinden eines telemetrischen Sendeempfängers an einem Bekleidungsstück ohne damit einhergehende Beeinträchtigung der Unversehrtheit und Gebrauchsfähigkeit des darunter befindlichen Bekleidungsstücks. Allerdings haben die Hersteller der telemetrischen Sendeempfänger bereits gewisse Normen eingeführt, die in Bezug stehen zu der Verwendung paarweiser Steckerstifte an einem telemetrischen Sendeempfänger, so dass die Stifte lösbar in paarweise Druckknöpfe an einem Pulsüberwachungs-Gurt eingeschnappt werden konnten. Insoweit erscheint es nicht wirtschaftlich zu sein, die Stecker der telemetrischen Sendeempfänger vollständig umzugestalten, ebenso wenig wie das Verfahren, mit dem sie mit einem Objekt verbunden werden können, welches die notwendigen Elektroden zum Messen der Herzschlagfrequenz eines Trägers aufweist.
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Es besteht also Bedarf an einem Druckknopf, der die Erfordernisse der Bekleidungsmittelindustrie erfüllt und gleichzeitig zumindest teilweise in Einklang steht mit existierenden Normen der Hersteller von telemetrischen Sendeempfängern. Allerdings gibt es bereits mehrere kritische Gesichtspunkte bei dem Versuch, lediglich die existierenden genormten Druckknöpfe zu minimieren. Die Hauptanforderung ist die Intaktheit der Verbindung zwischen dem Steckerstift und dem Druckknopf. Jeder größere Bewegungsvorgang des Steckerstifts innerhalb des Druckknopfs ruft elektrisches Rauschen hervor, welches es schwierig, wenn nicht unmöglich macht, exakt Parameter zu messen, wie beispielsweise den Puls eines Benutzers. Da ein Benutzer typischerweise eine anstrengende Aktivität ausübt, während das Produkt benutzt wird, muss die Verbindung den telemetrischen Sendeempfänger während einer solchen Aktivität aushalten und tragen. In dem Maß, in welchem die Tiefe des Druckknopfs abnimmt, nehmen signifikant diejenigen Kräfte zu, die zum Gewährleisten einer zuverlässig stabilen Verbindung erforderlich sind.
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Darüber hinaus schwitzen Träger des Produkts häufig, während sie eine anstrengende Aktivität ausüben. Da eine zuverlässige elektrische Verbindung zwischen dem telemetrischen Sendeempfänger und der Elektrode an der Haut des Benutzers notwendig ist, ist es wichtig, die Verbindung feuchtigkeitsfrei zu halten, um die Wahrscheinlichkeit für mögliche Kurzschlüsse zu reduzieren. In ähnlicher Weise ergibt sich dieses Problem für solche Anwender, die eine Pulsüberwachung unter Wasser ausüben möchten, beispielsweise beim Schwimmen oder Tauchen.
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Es bestehen also zahlreiche Anforderungen bei der Entwicklung einer Einrichtung zum lösbaren Verbinden eines telemetrischen Sendeempfängers an einem Bekleidungsstück mit Elektroden zum Überwachen des Pulses eines Benutzers bei Erfüllung der benutzerseitigen Bedürfnisse ebenso wie der Anforderungen seitens der Bekleidungshersteller und seitens der Hersteller von telemetrischen Sendeempfängern.
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Offenbarung der Erfindung
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Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein elektronisches Gerät mit mindestens einem Verbindungsstecker zum lösbaren Verbinden des elektronischen Geräts an einem Buchsen-Druckknopf bereitzustellen.
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Es ist ein Aspekt gewisser Ausführungsformen für den Verbindungsstecker, dass er einen Stift aufweist, der einen Steckerkopfteil besitzt, der in eine Buchsenzone eines Druckknopfs einpassbar ist, wobei der Steckerkopfteil ein Anschlussende besitzt, das das Anschlussende des Stifts ist, und ein zweites Ende besitzt, welches den Steckerkopfteil von einem Mittelabschnitt trennt, ferner einen Endabschnitt abgewandt von dem Steckerkopfteil, wobei der Endabschnitt ein Anschlussende ist, das ein zweites Anschlussende des Stifts bildet, der Endabschnitt sich über eine erste Distanz ausgehend von dem zweiten Anschlussende des Stifts erstreckt, und ein Mittelabschnitt zwischen dem Steckerkopfteil und dem Endabschnitt vorhanden ist, wobei der Stift in elektrischem Kontakt mit einem elektronischen Bauteil des elektronischen Geräts steht.
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Weiterhin kann zumindest ein Teil des Mittelabschnitts mit Gewinde versehen sein, und zumindest ein Teil des mit Gewinde versehenen Mittelabschnitts kann in Berührung mit einem Klebstoff stehen. Der Stift kann elektrisch leitend sein. Darüber hinaus kann die Gesamtheit des Mittelabschnitts des Stifts mit Gewinde versehen sein.
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Bei gewissen Beispielen kann der Endabschnitt des Stifts in elektromechanischem Kontakt mit einem elektronischen Bauteil innerhalb des elektronischen Geräts stehen. Darüber hinaus kann der Kopfteil eine Ausnehmung besitzen, welche zentriert sein kann und welche an dem Anschlussende des Steckerkopfteils geöffnet ist. Die Ausnehmung kann ausgebildet sein zur Aufnahme eines Werkzeugkopfs zum Einschrauben des Stifts in das elektronische Gerät. Die Ausnehmung kann außerdem, entweder allein oder in Kombination mit den obigen Merkmalen, ausgebildet sein zum Aufnehmen eines in den Stift einrastenden Führungsstifts.
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Ein hier diskutiertes elektronisches Gerät kann beispielsweise ein telemetrischer Sendeempfänger sein. Das elektronische Gerät kann in der Lage sein, Herzfrequenzdaten und/oder EMG-Daten zu senden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt eine oberseitige perspektivische Ansicht eines Druckknopfs, der gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in ein Bekleidungsstück integriert ist.
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2 zeigt eine Schnittansicht gemäß A-A des integrierten Druckknopfs in 1, wobei das Material des Bekleidungsstücks entfernt ist.
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3 zeigt einen Ausschnitt B-B des integrierten Druckknopfs nach 1 mit dem Material eines Bekleidungsstücks sowie einem Steckerende eines telemetrischen Geräts, welches in die Buchsenzone des Druckknopfs eingeschnappt ist.
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4 zeigt einen allgemeinen Körper eines telemetrischen Geräts mit Steckerenden gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt ein Beispiel eines Bekleidungsstücks oder eines Pulsüberwachungs-Gurts mit zwei Druckknöpfen gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt eine Schnittansicht eines telemetrischen Sendeempfängers mit einem Stift und einem Steckerende gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, eingesetzt in eine Buchsenzone eines Druckknopfs gemäß der vorliegenden Erfindung.
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7A zeigt einen Stift zur Verwendung in einem elektronischen Gerät gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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7B zeigt einen ersten Beispiel-Querschnitt des Stifts nach 7A mit einer Ausnehmung.
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7C zeigt einen Alternativ-Querschnitt des Stifts nach 7A ohne eine Ausnehmung.
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8 zeigt eine Elektroden-Druckknopf-Anordnung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Detaillierte Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen
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Ein Druckknopf 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in 1 dargestellt. Der Druckknopf ist in ein Material 18 integriert dargestellt. Wie aus der Figur ersichtlich, ist die obere Kappe 12 des Druckknopfs 10 im wesentlichen bündig mit dem Material 18, das heißt, es gibt keinen nennenswerten Vorsprung. Eine derartige integrierte Druckknopf-Ausgestaltung ist dann in hohem Maße erwünscht, wenn ein Übergang von selbständigen Pulsüberwachungs-Gurten, die zusätzlich zur üblichen Kleidung getragen werden, zur integrierten Funktionalität eines Pulsüberwachungsgeräts in dem Kleidungsstück selbst erfolgen soll.
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Wie im vorliegenden Zusammenhang diskutiert wird, handelt es sich bei einem Pulsüberwachungs-Gurt um die Kombination von Elektroden und Druckknöpfen mit einer derartigen Anordnung, dass diese dazu dient, den Herzschlag eines den Gurt tragenden Individuums oder Tiers zu bestimmen, zu messen und/oder zu betrachten. Ein Pulsüberwachungs-Gurt kann ein selbständiger Artikel in Form beispielsweise eines Gurts sein, der mehrere Elektroden enthält, die an ein Paar Druckknöpfe angeschlossen sind, wobei der Gurt zum Beispiel am Oberkörper eines Benutzers getragen werden kann. Ferner kann ein Pulsüberwachungs-Gurt mit einem Bekleidungsstück, beispielsweise einem Top oder einem Sport-BH integriert werden. Insoweit wird im vorliegenden Zusammenhang als Pulsüberwachungs-Gurt auch ein Bekleidungsstück bezeichnet, welches Komponenten enthält, die notwendig sind für die Überwachung der Herzfrequenz eines Benutzers, ähnlich einem selbständigen Pulsüberwachungs-Gurt.
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Ein Druckknopf 10 gemäß gewisser Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sollte in einen Artikel integrierbar sein. Darüber hinaus sollte der Druckknopf 10 in der Lage sein, eine elektrische Verbindung mit einem Stecker eines telemetrischen Geräts aufzunehmen, zu halten und zu ermöglichen. Im folgenden wird eine detailliertere Beschreibung telemetrischer Geräte präsentiert. Der Druckknopf 10 umfasst im großen und ganzen eine obere Kappe 12, ein Basisteil 14 und eine leitende Drahtfeder 16, wie aus 1 ersichtlich ist.
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Die obere Kappe 12 enthält eine Ausnehmung, die zumindest einen Teil der Seiten 30 einer Buchsenzone 20 des Druckknopfs bildet. Die Buchsenzone 20 dient zum Aufnehmen eines Steckers eines telemetrischen Geräts. Die obere Kappe 12 ist in 2 näher dargestellt. Die obere Kappe 12 besitzt einen Oberteil 13 und einen Aufnahmeteil, wie aus 1 ersichtlich, außerdem einen Flansch 26, wie deutlicher aus 2 ersichtlich ist. Der Oberteil 13 kann im großen und ganzen flach ausgebildet sein und eine konstante Breite um die Ausnehmung in der Mitte herum aufweisen. Um sie bündig mit einem Material zusammenzufügen, besitzt die obere Kappe den Flansch 26, der von dem Oberteil 13 bei einer geringeren Höhe ausgeht. Beim vorliegenden Beispiel stellt die Oberseite des Oberteils 13 der oberen Kappe 12 das obere Maß für die Höhe des Druckknopfs dar.
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Das Maß des Rückversatzes des Flansches 26 im Vergleich zu dem Oberteil 13 kann gleich oder nahezu gleich der Dicke des Materials 18 sein, in das der Druckknopf zu integrieren ist. Darüber hinaus kann das Maß des Rückversatzes ein Standardwert sein, der so ausgewählt ist, dass er am besten zu einer großen Vielfalt von Materialstärken passt. Wie aus 1 ersichtlich ist, ist es allerdings vorteilhaft, wenn das oben auf dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 fixierte Material bündig oder im wesentlichen bündig ist mit dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12.
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Die Ausnehmung in der oberen Kappe 12 bildet eine Buchsenzone 20. Die Seiten 30 der Ausnehmung bilden im großen und ganzen die Seiten der Buchsenzone 20. Während die Seiten 30 der Ausnehmung eine große Anzahl von Geometrien zwischen vertikal und etwas komplexer aufweisen können, ist es von Vorteil, dass die Seitenwand-Geometrie komplementär zu dem Steckerende eines telemetrischen Geräts ist, das lösbar mit dem Druckknopf 10 zu verbinden ist. Derartige Geometrien werden weiter unten näher erläutert.
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Die Buchsenzone wird hauptsächlich durch die Seiten 30 der Ausnehmung der oberen Kappe 12 und einem Boden gebildet, wie aus 1 und 2 ersichtlich ist. Bei den vorliegenden Beispielen erstrecken sich die Seiten 30 der Ausnehmung der oberen Kappe 12 hin zu dem Boden der Buchsenzone 20 und berühren einen Teilbereich eines Basisteils 14, das den Boden der Buchsenzone 20 bildet. Allerdings ist es möglich, dass ein Teilbereich des Basisteils 14 sich teilweise aufwärts entlang den Seiten der Buchsenzone 20 erstreckt, so dass die Seiten der Buchsenzone 20 durch eine Kombination des Basisteils 14 und der oberen Kappe 12 gebildet werden. Darüber hinaus kann die Ausnehmung in der oberen Kappe 12 die Seiten und etwas von dem oder den gesamten Bodenbereich der Buchsenzone umfassen.
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Bei dem vorliegenden Beispiel enthält die obere Kappe 12 eine Öffnung am Boden der Ausnehmung. Die obere Kappe 12 ist mit dem separaten Basisteil 14 gekoppelt, welches den Boden der Buchsenzone 20 bildet. Die obere Kappe 12 und das Basisteil 14 sind derart miteinander gekoppelt, dass zumindest der Grenzbereich am Boden der Buchsenzone 20 wasserdicht ist.
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Die Seiten 30 der Ausnehmung der oberen Kappe sind zusätzlich mit zwei Öffnungen 32 dargestellt. Die Öffnungen 32 sind in einer Höhe zwischen dem Oberteil 13 und dem Boden der Buchsenzone 20 derart angeordnet, dass ein Teilbereich einer leitenden Drahtfeder 16 zumindest teilweise durch die Öffnung 34 ragen kann. Die leitende Drahtfeder 16 dient zum lösbaren Halten des Steckers eines telemetrischen Geräts innerhalb der Buchsenzone des Druckknopfs. Darüber hinaus bildet die leitende Drahtfeder 16 – zumindest teilweise – die elektrische Verbindung zwischen mindestens einer in einem Bekleidungsstück oder einem Pulsüberwachungs-Gurt befindlichen Elektrode 24 und dem Stecker eines telemetrischen Geräts.
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Die leitende Drahtfeder 16 ist zumindest teilweise in einer Lücke aufgenommen, die zwischen der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14 gebildet ist. Insbesondere ist beim vorliegenden Beispiel die Lücke zwischen dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12 und einem Abschnitt des Basisteils 14 gebildet. Die leitende Drahtfeder 16 ist bei diesem Beispiel mechanisch mit der oberen Kappe 12 über eine Lippe 34 der oberen Kappe 12 gekoppelt. Die Lippe 34 kann sich in einer Lücke befinden, die zwischen dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14 gebildet ist, oder die Lippe 34 kann sich in einer anderen Zone des Druckknopfs 10 befinden. Die leitende Drahtfeder 16 kann einfach an der Lippe 34 ruhen, wobei es zwischen der leitenden Drahtfeder 16 und der Lippe 34 und/oder einem anderen Bereich der oberen Kappe 12 eine Reibungspassung gibt, es eine zusätzliche mechanische Einrichtung zum Halten der leitenden Drahtfeder 16 gibt, oder es ein separates oder zusätzliches chemisches Mittel, zum Beispiel einen Klebstoff, zum Halten der leitenden Drahtfeder 16 gibt, oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten vorhanden ist. Bei gewissen Beispielen ist die Drahtfeder 16 nicht starr an der oberen Platte 12 fixiert, sondern besitzt einen kleinen Bewegungsspielraum aufgrund der mechanischen Passung der Lippe 34.
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Wie aus 8 ersichtlich ist, kann bei gewissen Ausführungsformen die die Drahtfeder 16 haltende Lippe 34 aus dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 ausgeformt sein. Es können ein oder mehrere Kerben 35 zum Beispiel aus dem Flansch 36 ausgeschnitten sein, um nach dem Ausschneiden in Richtung der Buchsenzone 20 durch Zurückbiegen die Lippe 34 zu bilden.
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Ein Beispiel für leitende Drahtfedern 16 können Drahtfedern mit einer doppelten „S”-Form sein. Die Drahtfeder 16 kann einen Durchmesser von beispielsweise 0,6 bis 0,8 mm aufweisen. Beispiele für geeignete Werkstoffe sind Edelstähle, zum Beispiel AISI 304 oder 316. Außerdem kann die leitende Drahtfeder 16 ein integrales Bauteil entweder der oberen Kappe 12 oder des Basisteils 14 sein.
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Ein Beispiel für die leitende Drahtfeder 16 ist eine doppelte „S” -Form, die im großen und ganzen die Form eines Hufeisens besitzt. In einem Beispiel nach 8 kann die Drahtfeder 16 von drei Lippen 34 gehalten werden, die aus drei entsprechenden Kerben 35 gebildet sind, um die Drahtfeder 16 an den drei Seiten des Hufeisens zu halten. Im Ergebnis schwimmen die zwei inneren Schenkel des Hufeisens, das heißt ein Schenkel von jedem „S” und erstrecken sich durch die Öffnungen 32 in der Seite der Buchsenzone.
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Das Basisteil 14 des Druckknopfs 10 ist beispielsweise in den 2 und 3 dargestellt. Grundsätzlich vervollständigt das Basisteil 14 des Druckknopfs 10 die obere Kappe 12. Bei dem vorliegenden Beispiel nach den Figuren enthält das Basisteil 14 in der Nähe der Mitte des Basisteils 14 entsprechend der Ausnehmung der oberen Kappe 12 eine Ausnehmung oder Vertiefung. Diese Ausnehmung des Basisteils 14 ist breiter als diejenige der Ausnehmung in der oberen Kappe 12, so dass zumindest ein Teil der Seiten 13 der oberen Kappe 12 in die Ausnehmung des Basisteils 14 passt. Diese Überlappung der beiden Abschnitte unterstützt die Gewährleistung einer wasserdichten Kopplung der beiden Teile an der Buchsenzone 20.
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Beim vorliegenden Beispiel bildet der Boden der Ausnehmung des Basisteils 14 den Boden der Buchsenzone 20. Wie allerdings oben erläutert wurde, kann zumindest ein Teil des Bodens der Buchsenzone 20 durch die obere Kappe 12 gebildet werden.
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Am Boden der Buchsenzone kann ein Führungsstift 22 vorhanden sein. Der Führungsstift 22 kann hinzugefügt werden, um die Stabilität der Verbindung zu steigern. Beim vorliegenden Beispiel ist der Führungsstift 22 an der Bodenfläche der Ausnehmung des Basisteils 14 vorgesehen. Allerdings kann der Druckknopf dieses Beispiels auch ohne Führungsstift 22 ausgebildet werden, im übrigen aber die oben diskutierte Ausgestaltung aufweisen.
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Der Führungsstift 22 dient zum Zentrieren und Stabilisieren des Steckerendes eines telemetrischen Geräts, welches eine Vertiefung besitzt, die kompatibel ist mit der Geometrie und den Abmessungen des Führungsstifts. In 3 ist ein Steckerende eines Stifts 38 eines telemetrischen Geräts 50 als lösbar mit dem Druckknopf 10 verbunden dargestellt. 3 zeigt den Ausschnitt B-B aus 1.
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Bei dem vorliegenden Beispiel ist der Führungsstift 22 ein integraler Bestandteil des Basisteils 14. Das Basisteil 14 kann aus einem nichtleitenden Werkstoff bestehen, beispielsweise einem Material auf Kunststoff- oder Gummibasis. Der Führungsstift kann starr sein, vorzugsweise besitzt er ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei gewissen Beispielen kann der Führungsstift 22 ein separates Teil sein, welches am Boden der Buchsenzone angebracht oder befestigt wird. Beispielsweise kann der Führungsstift 22 ein Bolzen oder eine Schraube sein, die am Boden einer Ausnehmung in dem Basisteil im Zuge der Fertigung angebracht wird. Ähnlich gilt, dass dann, wenn der Boden der Buchsenzone teilweise oder vollständig durch die obere Kappe 12 gebildet wird, der Führungsstift ein integraler Teil oder ein zusätzliches Stück der oberen Kappe 12 ist. Ferner kann der Führungsstift ein integraler Bestandteil oder ein Zusatzteil einer Basisplatte oder -scheibe sein, welche den Boden der Buchsenzone abdeckt und/oder bildet. Eine derartige Basisplatte oder -scheibe kann beispielsweise ein Aufkleber oder ein Teil mit einem Klebstoff sein, welches zu dem Basisteil 14 und/oder der oberen Kappe 12 am Boden der Buchsenzone 20 hinzugefügt ist.
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Bei gewissen Beispielen der vorliegenden Erfindung kann der Führungsstift 22 die Geometrie eines normalen Zylinders haben. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, dass der Führungsstift 22 eine konische Geometrie besitzt, wie dies zum Beispiel in 3 gezeigt ist. Die konische Geometrie macht es möglich, dass ein Stift 38 mit einer geringen Exzentrizität beim Eintritt in die Buchsenzone die Zentrierung und Ausrichtung des Stifts 38 an einer lösbar gesicherten Stelle unterstützt, wie dies in 3 gezeigt ist.
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Gemäß den vorliegenden Beispielen befindet sich der dickste Bereich des Druckknopfs 10 zwischen dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12 und dem Boden des Basisteils 14 direkt unterhalb der Buchsenzone 20. Um einen Druckknopf herzustellen, der den geringstmöglichen Einfluss auf das Bekleidungsstück hat, in welches er eingearbeitet ist, und deshalb auch die geringstmögliche Beeinträchtigung des das Bekleidungsstück tragenden Benutzers hat, ist es von Vorteil, die maximale Dicke des Druckknopfs möglichst gering zu halten. Derzeit beträgt die übliche Druckknopf-Dicke in der Industrie etwa 4 mm oder knapp darüber. Durch die Ausgestaltung des vorliegenden Druckknopfs 10 kann die maximale Dicke des Druckknopfs zwischen dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12 und dem Boden des Basisteils 14 zwischen etwa 1 bis 3 mm oder darunter liegen, beispielsweise von 1,5 bis 2,5 mm. Bei gewissen Beispielen kann durch die Nutzung des vorliegenden Aufbaus die Gesamtgröße des Druckknopfbereichs innerhalb eines Bekleidungsstücks um 50–70% oder mehr reduziert werden. Diese Größenreduzierung ist nahezu allein verantwortlich für den Erfolg des Einarbeitens von Pulsüberwachungsgeräten in Bekleidungsstücke.
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Wenn der Druckknopf 10 in ein Material 18 einzuarbeiten ist, lässt sich die Gesamtdicke des Druckknopfs 10 in Richtung der Außenränder allmählich verringern und/oder verjüngen, wie in den Figuren zu sehen ist. Der Flansch 26 der oberen Kappe 12 wird niedergedrückt, um die Gesamtdicke des Druckknopfs 10 zu verringern und außerdem ein besseres Integrieren in die Materialschicht 18 eines Bekleidungsstücks zu ermöglichen. Wie beispielsweise in 2 zu sehen ist, sind die Außenbereiche des Basisteils 14 verjüngt ausgebildet, so dass die Dicke des Basisteils 14 und des Druckknopfs 10 an den Randbereichen insgesamt verringert ist. 2 zeigt ein Beispiel, bei dem das Basisteil 14 sich über den Rand des Flansches 26 der oberen Kappe 12 hinaus erstreckt. Diese Erstreckung kann eine nahtlosere Einarbeitung des Druckknopfs 10 in ein Bekleidungsstück unterstützen.
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Wie allerdings für das in 3 gezeigte Beispiel dargestellt ist, kann das Basisteil 14 einen Radius aufweisen, der demjenigen der oberen Kappe 12 gleicht oder sogar noch kleiner ist als dieser.
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Wie in Verbindung mit den vorliegenden Ausführungsformen und Beispielen erläutert ist, hat sowohl die obere Kappe 12 als auch das Basisteil 14 eine grundsätzlich kreisförmige Form. Allerdings sieht der Fachmann, dass die Geometrie der oberen Kappe 12 und/oder des Basisteils 14 frei wählbar ist, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
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Während es vorteilhaft ist, die maximale Dicke des Druckknopfs 10 zu minimieren, ist es gleichzeitig von Vorteil, die Tiefe der Buchsenzone des Druckknopfs 10 innerhalb der gesamten Maximaldicke des Druckknopfs 10 zu maximieren. Bei Beispielen der vorliegenden Erfindung reicht die Tiefe der Buchsenzone des Druckknopfs zwischen dem Oberteil 13 der oberen Kappe 12 und dem Boden der Buchsenzone von 1 bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1,5 bis 2,5 mm. Ähnlich beträgt bei Beispielen der vorliegenden Erfindung die Tiefe der Buchsenzone des Druckknopfs zwischen 80 und 98%, vorzugsweise zwischen 85 und 97%, und noch bevorzugter zwischen 90 und 95% der Maximaldicke des Druckknopfs 10.
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Innerhalb der Buchsenzone 20 des Druckknopfs 10 ist es bei den vorliegenden Beispielen und Ausführungsformen von Vorteil, dass die Höhe des Führungsstifts mindestens 0,9 mm von der Basis der Buchsenzone 20 hochsteht. Bei gewissen Ausführungsformen und Beispielen jedoch ist es vorteilhaft, wenn die Höhe des Führungsstifts zwischen 0,5 mm und 2 mm, vorzugsweise zwischen 0,8 mm und 1,5 mm liegt. In ähnlicher Weise beträgt bei Beispielen der vorliegenden Erfindung die Höhe des Führungsstifts zwischen 20 und 80%, vorzugsweise zwischen 30–50% der Tiefe der Buchsenzone 20.
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Außerdem kann die leitende Drahtfeder 16 eines der massigsten Teile innerhalb des Druckknopfs sein. Wenn die leitende Drahtfeder 16 mindestens teilweise in einer zwischen der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14 um die Seitenwände 30 der Buchsenzone 20 herum gebildeten Lücke untergebracht ist, ist es von Vorteil, die Lücke zu minimieren. Bei gewissen Ausführungsformen und Beispielen ist es von Vorteil, wenn die maximale Höhe der Lücke zwischen 0,5 und 2 mm, vorzugsweise zwischen 0,5 und 1 mm liegt.
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Obschon die obere Kappe 12 und das Basisteil 14 hier als separate Teile beschrieben sind, können sie ein einziges zusammenhängendes Teil bilden. Zum Zweck der Fertigung ist es allerdings von typischem Vorteil, wenn die obere Kappe 12 und das Basisteil 14 separate Teile bilden. Gemäß einem weiteren Beispiel der vorliegenden Erfindung besteht die obere Kappe 12 aus einem leitenden Werkstoff, zum Beispiel einem Metall wie Edelstahl, während das Basisteil 14 aus einem nicht-leitenden Werkstoff besteht, beispielsweise einem Werkstoff auf Kunststoff- oder Polymerbasis. In ähnlicher Weise kann die obere Kappe 12 teilweise oder vollständig aus einem nicht-leitenden Werkstoff bestehen und/oder das Basisteil 14 kann ganz oder teilweise aus leitendem Material bestehen. Insoweit ist es wesentlich einfacher, die beiden Teile separat zu fertigen.
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Als getrennte Teile können die obere Kappe 12 und das Basisteil 14 in einer Vielfalt von nicht-ausschließlichen Arten miteinander verbunden werden. Wie oben diskutiert, können, wenn das Basisteil 14 eine der Ausnehmung der oberen Kappe 12 entsprechende Ausnehmung besitzt, die obere Kappe 12 und das Basisteil 14 innerhalb der Ausnehmung der Buchsenzone durch ein mechanisches und/oder chemisches/klebendes Mittel gekoppelt werden. Wie ferner für das Beispiel nach 2 gezeigt ist, kann der Flansch 26 der oberen Kappe 12 ein oder mehrere Öffnungen besitzen, durch die die obere Kappe 12 mit dem Basisteil 14 über mechanische Mittel gekoppelt werden kann. Beim vorliegenden Beispiel sind die mechanischen Mittel als Polymer-Niet ausgebildet. Allerdings können jegliche mechanischen Mittel verwendet werden, so zum Beispiel metallische oder chemische Nieten, Schrauben, Bolzen, Klammern und dergleichen. Die mechanischen Verbindungsmittel können sich an den Außenrändern des kürzeren Teils von der oberen Kappe 12 und/oder des Basisteils 14 oder in Richtung dieser Außenränder befinden. Der Fachmann erkennt unzählige Mittel zum Befestigen der beiden Teile, ohne dass diese Mittel vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abweichen.
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Ein weiteres Beispiel einer mechanischen Verbindungseinrichtung 28 besteht darin, dass das Basisteil 14 eine Mehrzahl von integralen Verlängerungen 28 besitzt, die mit den Öffnungen der oberen Kappe 12 fluchten, optional auch mit Öffnungen in einer Elektrode und/oder einem anderen Material zwischen der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14. Die Verlängerungen 28 durchsetzen die Öffnungen in dem Flansch 26, um anschließend durch Wärme, beispielsweise durch Ultraschall- oder Laser-Anwendung, im oberen Bereich der Verlängerung angeschmolzen zu werden, so dass die in 2 ersichtliche Kappe gebildet wird.
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Damit ein Bekleidungsstück die benötigten Daten an ein telemetrisches Gerät liefern kann, sollte das Bekleidungsstück mit einer, typischerweise mindestens zwei Elektroden
24 ausgestattet sein. Zum Anbringen und Einarbeiten einer Elektrode
24 an dem bzw. in das Material
18 sind verschiedene Verfahren bekannt, beispielsweise aus der US-Anmeldung 11/808,391, eingereicht am 8. Juni 2007 und veröffentlicht als
US 2007/0285868 , hier durch Bezugnahme vollständig inkorporiert. Ferner sollte die Elektrode
24 eine elektrische Verbindung mit einem Stift
38 eines telemetrischen Geräts über den Druckknopf
10 herstellen.
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Hierzu ist, wie bei dem in 2 dargestellten Beispiel zu sehen ist, das in 1 dargestellte Material 18 entfernt, so dass die Elektrode 24 sichtbar ist, die zumindest teilweise in dem Material 18 fixiert und/oder eingearbeitet ist, eingeschlossen zwischen dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14. Für einen in ein Bekleidungsstück eingearbeiteten Druckknopf ist zwischen dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 und dem Außenbereich des Basisteils 14 ein Spalt freigelassen. Bei den vorliegenden Beispielen sollte der Spalt im wesentlichen der Dicke oder der komprimierbaren Dicke einer Elektrode gleichen, die mit dem Druckknopf 10 verbunden werden soll oder die direkt mit einem lösbar an dem Druckknopf 10 angebrachten Stift 38 verbunden ist. Innerhalb des Spalts kann sich in einer anderen Zone des Druckknopfs oder als Bestandteil entweder der oberen Kappe 12 oder des Basisteils 14 ein Verbinder und/oder eine Verbindungszone befinden, in dem/der eine Elektrode elektrisch mit dem Druckknopf oder einem Teil davon verbunden werden kann. Beispielsweise kann es eine leitende Zone der oberen Kappe 12 geben, die in elektrischem Kontakt mit sowohl einem freiliegenden Bereich einer Elektrode 24 als auch mit der leitenden Drahtfeder 16 steht. Eine derartige Zone kann mechanisch oder chemisch/klebend mit der Elektrode verbunden sein, oder die Elektrode kann durch Reibschluss mit einer derartigen leitenden Zone oder Kontaktzone verbunden sein.
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Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Druckknopf gefertigt und anschließend in ein Bekleidungsstück eingearbeitet. Bei derartigen Ausführungsbeispielen kann der Druckknopf in einem oder mehreren Teilen gefertigt werden, die möglicherweise aber nicht notwendigerweise den hier beschriebenen einzelnen Teilen entsprechen. Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird der Druckknopf in mehreren Stücken gefertigt und wird zusammen mit einem Bekleidungsstück oder einem Pulsüberwachungs-Gurt fertiggestellt.
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Wie hier beschrieben ist, kann ein Bekleidungsstück ein von einem Menschen oder einem Tier getragener Artikel sein. Beispiele für Bekleidungsstücke, die sich besonders zur Verwendung mit oder den Einbau mit dem vorliegenden Beispiel eignen, sind Tops, Hemden, Sport-BHs, BHs, Unterwäsche, Trainingsbekleidung, Kompression-Sport-T-Shirts, Shorts, Bänder und Gurte. Hinsichtlich der verbleibenden Beschreibung können Pulsüberwachungs-Gurte und andere Spezialartikel, die der Fachmann kennt, als Implementierung der Beschreibung der vorliegenden Erfindung dienen und von einem Menschen oder einem Tier getragen werden, wobei auch diese Artikel zur Vereinfachung durch den Begriff „Bekleidungsstück” benannt werden. Darüber hinaus können die hier diskutierten Bekleidungsstücke aus irgendeinem geeigneten Material bestehen, beispielsweise Stoffen, Textilwaren und anderen derartigen Materialien natürlichen oder synthetischen Ursprungs.
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Ein Vorteil des vorliegenden Druckknopfs ist die bündige Einarbeitung des Druckknopfs in ein Bekleidungsstück, demzufolge das Bekleidungsstück mit einem Druckknopf gemäß Aspekten der vorliegenden Erfindung, wenn überhaupt, nur minimale Nachteile hat im Vergleich zu einem Bekleidungsstück ohne Druckknopf, wenn von dem Bekleidungsstück keine Messung abgenommen wird.
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Beispiele für Pulsüberwachungs-Gurte unter Einsatz von Elastomer- oder Gummielektroden finden sich zum Beispiel in der
WO 2005/032366 . Weiterhin finden sich Beispiele für textile Elektroden beispielsweise in der
WO 2002/071935 . Zusätzlich zum Überwachen der Herzschlagfrequenz können die hier behandelten Ausführungsformen und Beispiele auch zur EMG-Überwachung oder -Messung eingesetzt werden. Beispiele für derartige Messgeräte finden sich zum Beispiel in der
WO 2004/002311 und der
WO 2005/032365 . Sämtliche der oben angegebenen Druckschriften sind hier in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme inkorporiert.
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Bei gewissen Ausführungsformen, bei denen der Druckknopf integraler Bestandteil eines Bekleidungsstücks und/oder der Fertigung des Bekleidungsstücks ist, kann eine Elektrode 24 sandwichartig zwischen zumindest dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 und mindestens einem Teil der Basis 14 eingefasst sein. Darüber hinaus kann mindestens eine Materialschicht 18 sich auf einem oberen Bereich der Elektrode 24 befinden und sich möglicherweise so erstrecken, dass sie einen Teil des Flansches 26 oder sogar den Oberteil 13 der oberen Kappe 12 abdeckt. Ferner können ein oder mehrere zusätzliche Materialschichten 18 auf zumindest einem Teil einer Bodenseite der Elektrode 24 und/oder dem Bodenbereich des Basisteils 14 angeordnet sein, um den Druckknopf noch umfangreicher in das Bekleidungsstück zu integrieren.
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5 zeigt ein Beispiel für ein Bekleidungsstück mit einer Obermaterialschicht 18 und zwei (nicht gezeigten) Elektroden, die mit der Rückseite der Materialschicht 18 oder einer weiteren anschließenden Materialschicht gekoppelt werden können. Jede Elektrode ist mit einem Druckknopf 62A und 62B verbunden. Jeder Druckknopf 62A und 62B entspricht den hier beschriebenen Druckknöpfen. In einer typischen Ausgestaltung erstreckt sich die an dem jeweiligen Druckknopf befestigte Elektrode in einer Richtung fort von dem anderen Druckknopf. Hierdurch gibt es einen Bereich zwischen den beiden Druckknöpfen, der eine Elektrode oder ähnliches Material enthält oder nicht enthält.
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Oben auf zumindest einem Teil eines oder beider Druckknöpfe kann ein nicht-leitendes, vorzugsweise wasserdichtes Material 64 zusätzlich vorhanden sein. Wie in 6 zu sehen ist, bedeckt die Abdeckung 64 einen wesentlichen Bereich des Oberteils 13 der oberen Kappe 12 sowie die gesamte Fläche des Flansches 26 der oberen Kappe 12 jedes Druckknopfs. Allerdings erstreckt sich die Abdeckung 64 nicht in oder über die Ausnehmung oder über den oder in den Buchsenbereich. Außerdem kann eine Abdeckung 64 keinen oder einen kleinen Teil des Oberteils 13 der oberen Kappe 12 bedecken, bis hin zu einer nahezu gesamten Bedeckung des Oberteils 13 der oberen Kappe 12. Ferner erstreckt sich die Abdeckung über einen Bereich zwischen den beiden Druckknöpfen 62A und 62B.
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Ein Beispiel für ein telemetrisches Gerät 50, das mit dem Bekleidungsstück 60 kompatibel ist, ist in 4 gezeigt. Das telemetrische Gerät 50 besitzt einen Körper 51, eine Öffnung 53 zum Aufnehmen beispielsweise einer Batterie, eine die Öffnung 54 umgebende Fläche, die von einer Außenlippe 56 umgeben ist, und einen Deckel 55, bei dem es sich zum Beispiel um einen flexiblen Aufkleber-Deckel mit oder ohne graphische oder Text-Darstellung handeln kann. Ferner besitzt das telemetrische Gerät zwei Stifte 38 mit einem freiliegenden Steckerende zum lösbaren Koppeln mit den Druckknöpfen 62A und 62B des Bekleidungsstücks 60.
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Wie oben erwähnt wurde, ist es von Vorteil, wenn die Seitenwände 30 der Buchsenzone 20 der Geometrie des Steckerendes des Stifts 38 eines telemetrischen Geräts entsprechen. Wie beispielsweise in 3 zu sehen ist, ist der Bodenbereich der Ausnehmung der oberen Kappe 12 leicht nach innen zur Mitte der Buchsenzone hin gebogen/abgekantet. In ähnlicher Weise besitzt der Kopf des Stifts 38 entsprechende Abfasungen 40. Die Abfasungen 40 des Stifts 38 ermöglichen ein einfacheres Führen des Stifts 38 in die Buchsenzone des Druckknopfs 10.
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8 zeigt ein Beispiel einer Stift- und Elektrodenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung. Eine Stift- und Elektrodenanordnung dient einem einfachen Einarbeiten von Stift und Elektrode in einen Pulsüberwachungs-Gurt. Die Stift- und Elektrodenanordnung umfasst eine Elektrode 24 und einen integrierten Druckknopf 10 mit einer oberen Kappe 12, einer leitenden Drahtfeder 16 in elektrischem Kontakt mit der Elektrode 24, und eine Basis 14. Die leitende Drahtfeder 16 kann in dem Druckknopf beispielsweise durch ein oder mehrere Lippen 34 gehalten werden, die aus entsprechenden Kerben 35 in dem Flansch 26 der oberen Kappe 12 gebildet sind.
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Der Druckknopf 10 kann an irgendeiner Stelle mit beliebiger Orientierung bezüglich der Elektrode 24 angeordnet werden. Darüber hinaus kann die Elektrode 24 auch eine andere Form als die eines Streifens aufweisen, der beim vorliegenden Beispiel dargestellt ist. Allerdings kann es von Vorteil sein, den Druckknopf 10 an oder in der Nähe eines Endes einer streifenförmigen Elektrode 24 anzuordnen, wie dies in 8 gezeigt ist.
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Bei dem vorliegenden Beispiel ist der Druckknopf 10 in der Nähe eines Anschlussendes der Elektrode 24 angeordnet. Die Drahtfeder 16 ist innerhalb des Druckknopfs 10 durch drei Lippen 34 gehalten. Die drei Lippen 34 und dementsprechend die drei entsprechenden Kerben 35 sind in der Weise angeordnet, dass sich keine Kerbe in Richtung der Länge der Streifenelektrode 24 öffnet. Dies trägt zur Festigkeit und Tragfähigkeit der Anordnung bei.
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Darüber hinaus sind die Öffnungen 32 in der Seite der Buchsenzone 20 des Druckknopfs 10 so angeordnet, dass sie parallel zur Länge der Elektrode 24 verlaufen. In anderen Worten, die Öffnungen 32 sind parallel zu den Seiten der Elektrode 24 angeordnet, wie in 8 zu sehen ist. Wenn zwei Druckknopf- und Elektrodenanordnungen, zum Beispiel zwei der in 8 dargestellten Garnituren, in einen Pulsüberwachungs-Gurt eingearbeitet sind, sind die Druckknopfenden des Druckknopfs 10 der Elektroden 24 typischerweise nahe beieinander angeordnet, während die verbleibenden Schwanzbereiche der Elektrode sich in einander entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Wenn ein elektronisches Gerät in die paarweisen Druckknöpfe eingeschnappt wird, bietet die Anordnung Stabilität in Richtung der Anordnung, beispielsweise bei der in 8 dargestellten Orientierung in horizontaler Richtung (entlang der Länge der Elektrode). Folglich sind durch die Orientierung der Öffnungen 32 und der Drahtfeder 16 gemäß der figürlichen Darstellung die Drahtfedern in der Lage, in einander abgewandte Richtungen Stabilität aufzubauen, beispielsweise durch die in 8 dargestellte Orientierung in vertikaler Richtung (entgegen der Länge der Elektrode). Aus diesem Grund lässt sich maximale Stabilität erzielen.
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Bei gewissen Ausführungsformen kann beim Zusammenbau der Druckknopf- und Elektrodenanordnung eine obere Kappe 12 an einer Elektrode 24 beispielsweise mittels eines leitenden Bands 29 angebracht werden. Das leitende Band 29 ist in 8 dort dargestellt, wo in dem Flansch 26 die Kerben ausgebildet sind. Eine der Buchsenzone entsprechende Öffnung kann in der Elektrode ausgebildet sein. Das leitende Band 29, beispielsweise ein Ring aus einem leitenden Band 29, kann auf einer ersten Fläche der Elektrode platziert werden, um anschließend die obere Kappe darauf zu platzieren. Das leitende Band 29 kann ein doppelseitig leitendes Band sein, beispielsweise kann es Kohlenstofffaser-Partikel und eine Kupferkaschierung aufweisen.
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Der Flansch 26 der oberen Kappe 12 kann in sich ein oder mehrere Öffnungen ausgebildet haben. In ähnlicher Weise kann die Elektrode 24 in sich eine oder mehrere Öffnungen besitzen, die den Öffnungen in dem Flansch 26 entsprechen oder in anderer Weise die Möglichkeit schaffen, um eine oder mehrere Verlängerungen des Basisteils durchzulassen. Darüber hinaus können ein oder mehrere Öffnungen den Flansch der oberen Kappe 12 und/oder der Elektrode 24 durchsetzen. Das Basisteil 14 wird dann an der Anordnung durch Verlängerungen 28 fixiert, welche die Öffnungen in der Elektrode und dem Flansch 26 durchsetzen. Die Verlängerungen 28 werden anschließend verformt, beispielsweise mittels Ultraschall, Laser oder einer anderen Heizeinrichtung, um Kappen zu bilden und die Elektrode wirksam sandwichartig zwischen der oberen Kappe 12 und dem Basisteil 14 einzufassen.
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Der Druckknopf 10 und die Druckknopf- und Elektrodenanordnung können jedem hier beschriebenen Beispiel und jeder beschriebenen Ausführungsform von Druckknöpfen entsprechen.
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4 zeigt ein telemetrisches Gerät 50 mit zwei freiliegenden Steckerkopfteilen von Stiften 34. Typischerweise werden Verbindungsstifte für telemetrische Geräte in ein Gehäuse des Geräts eingeformt oder in anderer Weise im Zuge der Fertigung durch einen ähnlichen Vorgang integriert. Allerdings ergeben sich mehrere Probleme bei derartigen Fertigungsmethoden, wenn Geräte unter extremen Bedingungen eingesetzt werden oder Flüssigkeiten oder Dampf ausgesetzt sind. Aus diesem Grund wird hier ein neuartiger Stift 38 für ein telemetrisches Gerät vorgeschlagen, der teilweise mit Gewinde versehen ist und sich in eine Öffnung eines Steckverbinderendes eines telemetrischen Geräts eingeschraubt werden kann. Durch Überziehen von zumindest einem Teil der Gewinde mit einem Klebstoff vor dem Einschrauben, um den Stift 38 zu platzieren, kann dieser sicher innerhalb der Öffnung befestigt werden und eine vollständig wasserdichte Dichtung zwischen dem Stift 38 und dem telemetrischen Gerät gewährleisten, die jeglicher Dichtung, die durch Einsatz einer Formtechnik geschaffen wird, weit überlegen ist.
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7A zeigt ein Beispiel eines Stifts gemäß gewisser Ausführungsformen der Erfindung. 7B zeigt einen Querschnitt des Stifts nach 7A. Der Stift 38 enthält oder besteht im wesentlichen aus drei Abschnitten, nämlich einem Steckerkopfteil, einem Mittelabschnitt und einem Endabschnitt.
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Zumindest ein Teilbereich des Steckerkopfteils ist in der Lage, in eine Buchsenzone eines Druckknopfs eingepasst zu werden. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist der Steckerkopfteil des Stifts 38 konfiguriert für die Einpassung in eine Buchsenzone 20 eines Druckknopfs 10, wie er oben beschrieben wurde. Dabei befindet sich zumindest ein Teil des Steckerkopfteils außerhalb des Gehäuses 51 eines elektronischen Geräts. Bei einigen Beispielen befindet sich der gesamte Kopfteil außerhalb des Gehäuses 51. Weiterhin kann bei anderen Beispielen der Kopfteil sich teilweise außerhalb des Gehäuses 51 befinden.
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Entsprechend der vorliegenden Offenbarung besitzt der Steckerkopfteil ein Anschlussende, welches das Anschlussende des Stifts 38 bildet. Der Steckerkopfteil erstreckt sich zwischen dem Anschlussende und einem zweiten Ende, welches den Steckerkopfteil von einem Mittelabschnitt trennt. Die Länge des Steckerkopfteils des Stifts 80 ist die Länge zwischen dem Anschlussende und dem zweiten Ende. Bei gewissen Beispielen umfasst der Steckerkopfteil ein mit einer Abfasung 40 versehenes Anschlussende, welches ausgehend von einem Maximaldurchmesser 82 des Steckerkopfteils in der Nähe des Anschlussendes abgefast ist. Die Abfasung dient zum Führen einer Drahtfeder in die Offenstellung, zum Beispiel zum Führen der leitenden Drahtfeder 16 in der Buchsenzone 20 des Druckkopfs 10 in den Offenzustand, wenn der Steckerkopfteil in den Druckknopf eingeführt wird. Sind die Abfasungen zu klein, sind sie nicht in wirksamer Weise in der Lage, den Steckerkopfteil des Stifts 38 in einen Druckknopf einzuleiten. Das Maß der Abfasung entspricht der Differenz zwischen dem maximalen Durchmesser 82 des Steckerkopfteils und dem Durchmesser 84 des Anschlussendes des Stifts.
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Außerdem befindet sich jenseits des maximalen Durchmessers 82 des Steckerkopfteils in Richtung des Mittelabschnitts eine konkav gebogene Ausnehmung. Die konkav gebogene Ausnehmung ist beispielsweise in den 7A, 7B, 7C und 3 ersichtlich. Die konkav gebogene Ausnehmung dient dazu, eine stabile Verbindung mit der leitenden Drahtfeder 16 des Druckknopfs 10 herzustellen. Bei den vorliegenden Beispielen ist die konkav gebogene Ausnehmung gegenüber dem maximalen Durchmesser 82 des Steckerkopfteils etwas zurückversetzt. Der Bereich mit dem maximalen Durchmesser 82 kann flach sein, er kann aber auch ein Punkt oder Scheitel einer Kurve sein. Wie zum Beispiel in 3 dargestellt ist, kann der Steckerkopfteil zwischen dem maximalen Durchmesser 82 des Steckerkopfteils und dem Anfang der konkav gebogenen Ausnehmung eine Abfasung aufweisen. Eine derartige Abfasung lässt sich implementieren, damit der Steckerkopfteil des Stifts solange an Ort und Stelle gehalten wird, bis eine kritische Zugkraft erreicht ist. Die Krümmung der konkav gebogenen Ausnehmung kann so gewählt werden, dass sie einem gewünschten oder üblichen Durchmesser der leitenden Drahtfeder 16 entspricht.
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Jenseits der konkav gebogenen Ausnehmung befindet sich in Richtung des Mittelabschnitts das zweite Ende des Steckerkopfteils. Das zweite Ende kann eine imaginäre Grenze zwischen dem Steckerkopfteil und dem Mittelabschnitt sein. Bei gewissen Beispielen jedoch kann das zweite Ende ein Durchmesser 96 sein, der geringfügig größer ist als das Ende der konkav gebogenen Ausnehmung und/oder ein Distanzstück, welches während des Einschraubvorgangs zum Einfügen des Stifts 38 in einer Öffnung eines elektronischen Geräts als Anschlag fungiert. Während bei den meisten Beispielen der Durchmesser 96 des Distanzstücks und/oder des zweiten Endes des Steckerkopfteils kleiner oder gleich dem maximalen Durchmesser 82 des Steckerkopfteils ist, kann der Durchmesser 96 des Distanzstücks und/oder des zweiten Endes des Steckerkopfteils größer sein als der Maximumdurchmesser 82 des Steckerkopfteils.
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Der Endabschnitt 72 ist dem Steckerkopfteil abgewandt. Der Endabschnitt besitzt ein Anschlussende, bei dem es sich um das zweite Anschlussende des Stifts handelt, abgewandt von dem Anschlussende des Steckerkopfteils des Stifts 38. Der Endabschnitt erstreckt sich über eine Distanz ausgehend von dem zweiten Anschlussende des Stifts zu dem Mittelabschnitt des Stifts, wobei es sich um die Länge 92 des Endabschnitts 72 des Stifts 38 handelt. Die Unterteilung zwischen dem Mittelabschnitt des Stifts und dem Endabschnitt kann eine imaginäre Grenze sein. Allerdings kann die Unterteilung zwischen dem Mittelabschnitt des Stifts und dem Endabschnitt eine Durchmesseränderung und/oder eine Grenze zwischen dem Gewindeabschnitt und dem gewindefreien Abschnitt an dem dem Steckerkopfteil abgewandten Ende des Stifts sein.
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Bei gewissen Beispielen ist der Endabschnitt 72 des Stifts dadurch gekennzeichnet, dass er gewindefrei ist. Ferner kann das Anschlussende des Endabschnitts 72 ausgehend von dem Durchmesser 94 des Endabschnitts 72 nach innen abgefast sein. Der Endabschnitt 72 des Stifts dient dazu, eine elektromechanische Verbindung zwischen dem Stift 38 und einem Bauteile des elektronischen Geräts herzustellen.
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Zwischen dem Steckerkopfteil und dem Endabschnitt 72 befindet sich der Mittelabschnitt 88. Bei gewissen Beispielen ist der Mittelabschnitt dadurch gekennzeichnet, dass er zumindest teilweise mit einem Gewinde ausgestattet ist. Darüber hinaus ist bei gewissen Beispielen der gesamte Mittelabschnitt 88 des Stifts mit Gewinde versehen. Die Gewinde des Mittelabschnitts 88 stellen ein Mittel zum Sichern des Stifts 38 in einer Öffnung eines elektronischen Geräts dar. Ein Beispiel für die Gewindeausbildung des Mittelabschnitts ist Remform F 2,5 mm.
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Bei gewissen Beispielen besitzt der Mittelabschnitt 88 des Stifts 38 einen konstanten Durchmesser. Ferner ist bei gewissen Beispielen der Durchmesser des Mittelabschnitts 88 kleiner als der Durchmesser 96 an dem zweiten Ende des Steckerkopfteils. Weiterhin ist bei gewissen Beispielen der Durchmesser des Mittelabschnitts 88 größer als der Durchmesser 94 des Endabschnitts 72 des Stifts 38.
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Bei gewissen Ausführungsformen der Erfindung besitzt der Steckerkopfteil eine zentrierte Vertiefung 42, die an dem Anschlussende des Steckerkopfteils offen ist. ein Beispiel für eine derartige Vertiefung 42 ist in der Schnittdarstellung der 7b dargestellt. Die Vertiefung 42 dient zum Aufpassen auf einen Führungsstift 22 eines Druckknopfs 10, wie er oben offenbart wurde. Das Vorhandensein eines Führungsstifts 22 in einem Druckknopf 10 sowie einer entsprechenden Vertiefung 42 in einem Steckerkopfteil eines Stifts 38 gestattet eine gesteigerte Stabilität der Verbindung zwischen dem Stift 38 und dem Druckknopf 10, was ein deutlich kompakteres Ausgestalten des Druckknopfs ermöglicht. Während bei bevorzugten Ausführungsformen die Vertiefung 42 an dem Anschlussende des Steckerkopfteils zentriert ist, kann die Vertiefung 42 bei anderen Ausführungen auch exzentrisch angeordnet sein.
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Weiterhin lässt sich die Vertiefung als Ausnehmung für ein Sechsrund (Torx, TM) oder ein anderes Werkzeug beim Einschrauben im Zuge der Fertigung nutzen, wenn der Stift 38 in einer Öffnung eines elektronischen Geräts eingesetzt wird. Insofern kann die Vertiefung eine Vielfalt von Abmessungen und Geometrien aufweisen, darunter beispielsweise die Form eines Zylinders, eines Kegels, die Form von TORX PLUS, beispielsweise 10IP, 8IP oder 6IP, während die Geometrie einem kubischen Hohlraum und/oder einer ähnlichen Geometrie oder einer Kombination daraus entspricht. Die Vertiefung kann direkt einem Führungsstift 22 eines Druckknopfs 10 entsprechen, in den der Stift 38 einzuführen ist. Darüber hinaus kann die Vertiefung eine andere Geometrie haben, die bloß kompatibel mit der Geometrie des Führungsstifts 22 ist. Beispielsweise kann die Vertiefung eine Geometrie entsprechend TORX PLUS IP6 mit einem Durchmesser von 1,75 mm haben, während der Führungsstift zylindrisch oder konisch mit einem Maximaldurchmesser von 1,75 mm oder etwas weniger sein kann.
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Bei gewissen Beispielen sollte die Tiefe 86 der Vertiefung 42 mindestens 0,9 mm betragen. Bei anderen Beispielen kann die Tiefe zwischen 0,5 und 1,5 mm liegen.
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7c zeigt ein Alternativbeispiel eines Stifts gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei der Stift keine Vertiefung 42 besitzt.
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Bei einem Beispiel eines Stifts gemäß der vorliegenden Erfindung beträgt die Länge 80 des Steckerteils des Kopfs 2,1 mm, die maximale Breite 82 des Steckerteils des Kopfs beträgt 4,1 mm, der Durchmesser 84 des Anschlussendes des Steckerkopfteils beträgt 3 mm, die Tiefe 86 der Vertiefung beträgt 1,5 mm, die Länge des Mittelabschnitts beträgt 5 mm, die Länge 92 des Endabschnitts beträgt 2 mm, der Durchmesser 96 des zweiten Endes des Steckerkopfteils beträgt 3,6 mm, das Gewinde des Mittelabschnitts entspricht Remform F 2,5 mm, und der Durchmesser 94 des Endabschnitts beträgt 1,5 mm.
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Allgemeiner gesagt, kann die Länge 80 des Steckerteils des Kopfs von 1 bis 3 mm betragen, die maximale Breite 82 des Steckerteils des Kopfs kann 3,9 bis 4,3 mm betragen, der Durchmesser 84 des Anschlussendes des Steckerkopfteils kann 2,8 bis 3,6 mm betragen, die Tiefe 86 der Vertiefung kann von 0,8 bis 1,5 mm betragen, die Länge des Mittelabschnitts kann von 3 bis 5 mm betragen, die Länge 92 des Endabschnitts kann von 0 bis 3 mm betragen, der Durchmesser 96 des zweiten Endes des Steckerkopfteils kann von 3 bis 4 mm betragen, und der Durchmesser 94 des Endabschnitts kann von 1 bis 2 mm reichen.
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Weiterhin ist hier ein elektronisches Gerät 40 mit einem Gehäuse 51 und mindestens einem Steckerverbindungsteil offenbart, wie beispielsweise in 6 dargestellt ist. Der oder die Verbindungsstecker des elektronischen Geräts 50 dienen zum lösbaren Anschließen des elektronischen Geräts 50 an einen Buchsen-Druckknopf 10. Der oder die Verbindungsstecker des elektronischen Geräts 50 enthalten einen Stift 38, wie er oben diskutiert wurde.
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Wie beispielsweise in 6 dargestellt ist, befindet sich der gesamte Steckerkopfteil des Stifts 38 bei dem vorliegenden Beispiel außerhalb des Gehäuses 51 des elektronischen Geräts 50. Bei bevorzugten Ausführungsformen besteht der Stift aus einem elektrisch leitenden Werkstoff. Weiterhin besteht ein Zweck des Stifts darin, eine elektrische Verbindung zwischen einem Teil des Druckknopfs 10 und einem elektronischen Bauteil 76 des elektronischen Geräts 50 zu erleichtern. Der Fachmann erkennt allerdings, dass Ausführungsformen eines Stifts 38 möglich sind, der nur teilweise aus leitendem Werkstoff besteht, was die hier offenbarte elektrische Verbindung vereinfachen kann, ohne dass dabei vom Schutzumfang der Erfindung abgewichen wird.
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Wie oben erläutert, ist der Stift 38 mit Gewinde versehen und wird in eine Öffnung des Gehäuses 51 eines elektronischen Geräts im Zuge von dessen Fertigung eingeschraubt. Während oder vor dem Einsetzen und/oder Einschrauben des Stifts 38 wird zumindest ein Teil der Windungen des Mittelabschnitts der Schraube mit einem Klebstoff überzogen und/oder in Berührung mit einem Klebstoff gebracht. Ein Beispiel eines Klebstoffs ist Spedcaps Orange. Der Klebstoff sichert nicht nur den Stift 38 in dem Gehäuse des elektronischen Geräts, sondern unterstützt auch die Entstehung einer wasserdichten Sperre zwischen der Umgebung und dem elektronischen Bauteil 76.
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Während der Fertigung kann in dem Gehäuse 51 und/oder einem internen Hohlraum des elektronischen Geräts 50 eine Öffnung ausgebildet oder gefertigt werden. Die Öffnung kann mit Gewinde versehen sein oder gewindefrei sein. Bei Beispielen, in denen die Öffnung gewindefrei ist, kann der Werkstoff derart gewählt werden, dass in der Öffnung ein Gewinde ausgebildet wird, während der Stift 38 in die Öffnung eingeschraubt und/oder eingesetzt wird. Während außerdem die vorliegende Beschreibung eine Öffnung erwähnt, die in einem Gehäuse und/oder einem Hohlraum eines elektronischen Geräts vorgefertigt ist, erkennt der Fachmann Ausführungsformen, bei denen ein Stift 38 teilweise oder vollständig seine eigene Öffnung in einem Gehäuse und/oder einem Hohlraum eines elektronischen Geräts schaffen kann, wobei diese Ausführungsformen ebenfalls nicht vom Schutzumfang der Erfindung abweichen.
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An dem Ende oder in der Nähe des Endes der Öffnung in dem elektronischen Gerät befindet sich ein Bauteil, in das der Endabschnitt des Stifts 38 für eine elektromechanische Verbindung einzubringen ist. Das Bauteil kann eine elektronische Komponente des elektronischen Geräts 50 sein. Um weiterhin beispielsweise Schwankungen beim Fertigungsprozess zu berücksichtigen, kann an dem Ende oder in der Nähe des Endes der Öffnung ein Federkontakt 70 vorhanden sein, mit dem der Stift elektromechanisch verbunden ist, nachdem er erst einmal in die Öffnung eingeschraubt/eingesetzt wurde. Der Federkontakt 70 kann dann elektrisch mit einem elektronischen Bauteil 76 verbunden werden, zum Beispiel mit einer Schaltungsplatine. Das elektrische Bauteil 76 ist zugänglich über einen Deckel 74 oben auf dem elektronischen Gerät 50.
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Darüber hinaus kann das Gehäuse 51 des elektronischen Geräts 50 einen Vorsprung 68 an dem Verbindungsstecker aufweisen. Der Steckerkopfteil des Stifts 38 kann teilweise oder vollständig außerhalb des Gehäuses und des Vorsprungs 68 des elektronischen Geräts 50 liegen. Der Vorsprung 68 kann sich ausgehend von dem zweiten Ende des Steckerkopfteils des Stifts erstrecken, beispielsweise als Distanzstück, um zumindest teilweise entlang dem Mittelabschnitt des Stifts 38 zu verlaufen. Der Vorsprung 68 kann sich beispielsweise über 0 bis 2 mm ausgehend von der Basis des elektronischen Geräts erstrecken. Darüber hinaus kann der Vorsprung 68 einen Durchmesser besitzen, der größer ist als der Maximaldurchmesser 82 des Steckerkopfteils des Stifts.
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Gemäß einem Beispiel eines Systems, welches ein elektronisches Gerät 50 und mindestens einen Druckknopf 10 gemäß der vorliegenden Beschreibung umfasst, kann der Druckknopf 10 eine Dichtung 64 aufweisen, wie es zum Beispiel in 5 dargestellt ist. Die Dichtung kann gegenüber der Buchsenzone 20 um ein vorbestimmtes Stück zurückversetzt sein. In ähnlicher Weise kann der Vorsprung 68 des Verbindungssteckers derart ausgebildet sein, dass er satt in der von der Dichtung 64 gebildeten Lücke sitzt, wie dies zum Beispiel in 6 dargestellt ist. Der Außendurchmesser des Vorsprungs 68 ist im wesentlichen so groß wie oder nur geringfügig kleiner als der der Öffnung in der Dichtung 64. In ähnlicher Weise kann die Länge des Vorsprungs 68 im wesentlichen gleich oder etwas größer oder kleiner sein als die Dichtung 64.
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Wie hier beschrieben, kann das elektronische Gerät 50 ein telemetrischer Sender und/oder ein telemetrischer Sendeempfänger sein. Beispiele für telemetrische Sender und Sendeempfänger-Module, die für Pulsüberwachungs-Gurte verwendet werden, übertragen Information über die Herzschlagfrequenz eines Benutzers zu einem entfernten Empfänger. Der Fachmann erkennt, dass zahllose elektronische Geräte und telemetrische Geräte im Rahmen der Erfindung möglich sind. Derartige elektronische Geräte können, brauchen aber nicht ein Display aufzuweisen und können für drahtlose Informationsübertragung ausgelegt sein oder nicht. Ferner können sie im Stande sein, eine große Vielfalt von Daten zu einem entfernten Empfänger zu senden, ohne Beschränkung auf eine Herzschlagfrequenz.
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Weiterhin wird hier ein System offenbart, welches ein oder mehrere Druckknöpfe 10 gemäß obiger Beschreibung in Kombination mit einem elektronischen Gerät umfasst, das ein oder mehrere Stifte 38 gemäß obiger Beschreibung enthält. Ein derartiges System kann beispielsweise die Form eines Pulsüberwachungs-Gurts und eines telemetrischen Geräts zum Übertragen von Herzfrequenzdaten aus dem Pulsüberwachungs-Gurt aufweisen.
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Es versteht sich, dass die Ausführungsformen der Erfindung, wie sie hier offenbart sind, nicht auf die angegebenen speziellen Strukturen, Prozessschritte oder Werkstoffe beschränkt sind, sondern sich auf deren Äquivalente erstrecken, wie der Fachmann auf dem einschlägigen technischen Gebiet erkennt. Außerdem versteht sich, dass die hier verwendete Terminologie nur zur Beschreibung spezieller Ausführungsformen dient, jedoch nicht beschränkend zu verstehen ist.
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Bezugnahme in der vorliegenden Beschreibung auf „eine (als Zahlwort) Ausführungsform” oder „Ausführungsform” bedeutet hier, dass ein spezielles Merkmal, eine spezielle Struktur oder Charakteristik, die in Verbindung mit der Ausführungsform beschrieben ist, in mindestens einer Ausführungsform der Erfindung enthalten ist. Das Auftauchen der Begriffe „in einer (als Zahlwort) Ausführungsform” oder „in einer (als unbestimmter Artikel) Ausführungsformen” an verschiedenen Stellen im Rahmen dieser Beschreibung ist nicht notwendigerweise immer auf ein und dieselbe Ausführungsform beschränkt.
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Zweckmäßigerweise können hier mehrere Ausdrücke, Strukturelemente, zusammengesetzte Elemente und/oder Werkstoffe in einer gemeinsamen Liste dargestellt werden. Allerdings sollten diese Listen in der Weise ausgelegt werden, dass jedes Element der Liste individuell als separates und einzigartiges Element zu verstehen ist. Damit sollte kein individuelles Element einer derartigen Liste interpretiert werden als Äquivalent irgendeines anderen Elements derselben Liste nur aufgrund der Darstellung innerhalb einer gemeinsamen Gruppe, wenn nicht das Gegenteil angegeben ist. Ferner können verschiedene Ausführungsformen und Beispiele der vorliegenden Erfindung hier in Verbindung mit Alternativen für deren verschiedene Komponenten angegeben werden. Es versteht sich, dass solche Ausführungsformen, Beispiele und Alternativen nicht als Äquivalente zueinander zu verstehen sind, sondern als getrennte und autonome Darstellungen der vorliegenden Erfindung zu betrachten sind.
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Weiterhin können die beschriebenen Merkmale, Strukturen oder Charakteristika in jeder geeigneten Weise in einer oder mehreren Ausführungsformen kombiniert werden. In der folgenden Beschreibung sind zahlreiche spezifische Details angegeben, so zum Beispiel Längen, Breiten, Formen etc., um ein umfassendes Verständnis der Ausführungsformen der Erfindung zu ermöglichen. Der Fachmann erkennt allerdings, dass die Erfindung auch ohne ein oder mehrere der spezifischen Details in die Praxis umsetzbar ist, ebenso wie durch andere Verfahren, Komponenten, Werkstoffe etc. In anderen Fällen sind an sich bekannte Strukturen, Werkstoffe oder Arbeitsvorgänge nicht im einzelnen dargestellt, um Aspekte der Erfindung nicht zu verdecken.
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Während die obigen Beispiele anschaulich sind für Prinzipien der vorliegenden Erfindung in einer oder mehreren speziellen Anwendungen, ist dem Fachmann ersichtlich, dass zahlreiche Modifikationen in der Form, der Anwendung und in Einzelheiten der Implementierung ohne erfinderisches Zutun möglich sind, ohne dass dabei von den Prinzipien und Konzepten der Erfindung abgewichen wird. Dementsprechend ist nicht beabsichtigt, dass die Erfindung durch etwas anderes als die beigefügten Ansprüche beschränkt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Druckknopf
- 12
- die obere Kappe
- 13
- der Oberteil der oberen Kappe
- 14
- das Basisteil
- 16
- leitende Drahtfeder
- 18
- Material
- 20
- Buchsenzone
- 22
- Führungsstift
- 24
- Elektrode
- 26
- Flansch der oberen Kappe
- 28
- mechanische Verbindungsmittel
- 29
- leitendes Band
- 30
- Seiten der Buchsenzone
- 32
- Öffnungsseite der Buchsenzone
- 34
- Lippe der oberen Kappe
- 35
- Kerbe in Flansch
- 36
- abgefaste Zone der oberen Kappe
- 38
- Stift
- 40
- abgefaster Teil des Stifts
- 42
- Vertiefung des Stifts
- 50
- telemetrisches Gerät
- 51
- Körper des telemetrischen Geräts
- 53
- Öffnung des telemetrischen Geräts
- 54
- Umgebungsfläche der Öffnung
- 55
- Aufklebedeckel des telemetrischen Geräts
- 56
- Lippe des telemetrischen Geräts
- 60
- Bekleidungsstück
- 62A
- erster Druckknopfs
- 62B
- zweiter Druckknopf
- 64
- Dichtung
- 68
- Vorsprung
- 69
- Dichtungsring
- 70
- Federkontakt zur Platine
- 72
- gewindeloses Stiftende
- 74
- Abdeckung
- 76
- Schaltungsplatine
- 80
- Länge des Steckerkopfteils des Stifts
- 82
- Maximaldurchmesser des Steckerkopfteils des Stifts
- 84
- Breite der abgefasten Kante des Kopfs des Stifts
- 86
- Tiefe der Ausnehmung des Kopfs des Stifts
- 88
- Gewindeabschnitt des Stifts
- 90
- Klebstoff
- 92
- Länge des gewindefreien Stiftendes
- 94
- Breite des gewindefreien Stiftendes
- 96
- Breite des Kontaktteils des Kopfs des Stifts
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2007/0285868 [0004, 0056]
- WO 2005/032366 [0061]
- WO 2002/071935 [0061]
- WO 2004/002311 [0061]
- WO 2005/032365 [0061]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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