DE102016110692A1 - Drahtloses Fahrradsystem - Google Patents

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DE102016110692A1
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Germany
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bicycle
wireless
wireless communication
communication unit
coupling
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DE102016110692.5A
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Yoshiyuki Kasai
Ayumi KATO
Yoshinori Iino
Takao Harada
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Shimano Inc
Original Assignee
Shimano Inc
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Abstract

Ein drahtloses Fahrradsystem ist hauptsächlich mit einer ersten Fahrradkomponente, einer zweiten Fahrradkomponente und einem Endgerät versehen. Die erste Fahrradkomponente umfasst eine erste Drahtloskommunikationseinheit. Die zweite Fahrradkomponente umfasst eine zweite Drahtloskommunikationseinheit. Das Endgerät umfasst einen Identifikationserfassungsabschnitt und einen Kopplungsabschnitt. Der Identifikationserfassungsabschnitt ist ausgebildet, Identifizierungsinformationen von einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu erfassen. Der Kopplungsabschnitt ist ausgebildet, die erste und die zweite Fahrradkomponente zur Drahtloskommunikation zu koppeln.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft allgemein ein drahtloses Fahrradsystem, ein Endgerät zum Koppeln von Fahrradkomponenten, und eine Fahrradkomponente, die ausgebildet ist, gekoppelt zu werden. Genauer betrifft die vorliegende Erfindung das Koppeln von Fahrradkomponenten.
  • Hintergrundinformation
  • In den letzten Jahren werden einige Fahrräder mit elektrischen Komponenten oder Vorrichtungen versehen, um dem Fahrer die Bedienung des Fahrrads zu erleichtern. Einige dieser Fahrräder sind mit einem drahtlosen Fahrradsystem versehen, bei dem Fahrradkomponenten miteinander drahtlos kommunizieren. In solchen drahtlosen Fahrradsystemen ist typischerweise eine Kopplung zwischen den Fahrradkomponenten notwendig. Die Kopplung ist ein Prozess, der zwei Fahrradkomponente miteinander assoziiert, so dass diese miteinander kommunizieren können. Beispielsweise sind einige Fahrräder mit einem drahtlosen Schaltungssystem versehen, bei dem eine Kopplung zwischen einer Betätigungsvorrichtung und einem Umwerfer notwendig ist. Ein Beispiel eines drahtlosen Schaltungssystems wird in dem US Patent Nr. 8,909,424 offenbart, in dem eine Kopplung zwischen einer Betätigungsvorrichtung und einem Umwerfer durch Betätigung eines Schalthebels der Betätigungsvorrichtung und der Betätigung eines Schalters durchgeführt wird, der an dem Umwerfer vorgesehen ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Allgemein ist die vorliegende Offenbarung auf verschiedene Merkmale oder Komponenten eines drahtlosen Fahrradsystems gerichtet. Insbesondere ist die vorliegende Offenbarung auf die Kopplung von Fahrradkomponenten gerichtet.
  • Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Offenbarung wird ein drahtloses Fahrradsystem vorgesehen, die hauptsächlich eine erste Fahrradkomponente, eine zweite Fahrradkomponente und ein Endgerät umfasst. Die erste Fahrradkomponente umfasst eine erste Drahtloskommunikationseinheit. Die zweite Fahrradkomponente umfasst eine zweite Drahtloskommunikationseinheit. Das Endgerät umfasst einen Identifikationserfassungsabschnitt und einen Kopplungsabschnitt (Englisch: pairing section). Der Identifikationserfassungsabschnitt ist ausgebildet, Identifizierungsinformationen von einer der ersten und zweiten Fahrradkomponente zu erfassen. Der Kopplungsabschnitt ist ausgebildet, die erste und die zweite Fahrradkomponente zur Drahtloskommunikation zu koppeln.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Endgerät eine dritte Drahtloskommunikationseinheit. Der Identifikationserfassungsabschnitt umfasst einen Empfänger der dritten Drahtloskommunikationseinheit.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Endgerät eine dritte Drahtloskommunikationseinheit. Der Kopplungsabschnitt ist ein Sender der dritten Drahtloskommunikationseinheit.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Kopplungsabschnitt ausgebildet, die Identifizierungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Identifikationserfassungsabschnitt eine Abtastvorrichtung.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abtastvorrichtung ausgebildet, ein Zeichen (Englisch: indicia) an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu lesen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abtastvorrichtung ausgebildet, zumindest einen von einem zweidimensionalen Strichcode als die Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu lesen.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Endgerät eine Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Kopplungsabschnitt ausgebildet, die Kopplungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Kopplungsinformationen Identifizierungsinformationen der anderen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Endgerät ausgebildet, auf eine entfernte Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen zuzugreifen, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Kopplungsabschnitt ausgebildet, die Kopplungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die Kopplungsinformationen Identifizierungsinformationen der anderen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Identifikationserfassungsabschnitt ausgebildet, eine Seriennummer als die Identifizierungsinformationen von einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu erfassen.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Endgerät vorgesehen, das hauptsächlich einen Identifikationserfassungsabschnitt und einen Kopplungsabschnitt umfasst. Der Identifikationserfassungsabschnitt ist ausgebildet, Identifizierungsinformationen von einer einer ersten Fahrradkomponente und einer zweiten Fahrradkomponente zu erfassen. Die erste Fahrradkomponente umfasst eine erste Drahtloskommunikationseinheit. Die zweite Fahrradkomponente umfasst eine zweite Drahtloskommunikationseinheit. Der Kopplungsabschnitt ist ausgebildet, die erste und die zweite Fahrradkomponente zur Drahtloskommunikation zu koppeln.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Fahrradkomponente vorgesehen, die hauptsächlich eine erste Drahtloskommunikationseinheit umfasst, die ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen der Fahrradkomponente drahtlos an ein Endgerät zu senden, oder ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen einer anderen Fahrradkomponente drahtlos von einem Endgerät zu empfangen, um die Fahrradkomponente und die andere Fahrradkomponente drahtlos zu koppeln.
  • Es werden auch andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile des offenbarten drahtlosen Fahrradsystems Fachleuten deutlich aus der folgenden detaillierten Beschreibung, die zusammen mit den beigefügten Zeichnungen mehrere verdeutlichende Ausführungsformen des drahtlosen Fahrradsystems offenbart.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es wird nun Bezug genommen auf die beigefügten Zeichnungen, die einen Teil dieser ursprünglichen Offenbarung bilden:
  • 1 ist eine Seitenansicht eines Fahrrads, das mit Fahrradkomponenten ausgestattet ist, die Teil eines drahtlosen Fahrradsystems gemäß den gezeigten Ausführungsformen sind;
  • 2 ist ein schematisches Systemdiagram eines Beispiels eines drahtlosen Fahrradsystems, das ein Endgerät, das mit einem entfernten Server, der eine entfernte Datenbank aufweist, kommuniziert, ein Paar Betätigungsvorrichtungen (z. B. Schaltbetätigungsvorrichtung) und ein Paar elektrische Fahrradschaltvorrichtungen (z. B. Umwerfer) des in 1 gezeigten Fahrrads umfasst;
  • 3 ist ein vereinfachtes, schematisches Blockdiagramm eines Beispiels einer der Betätigungsvorrichtungen, die in 1 gezeigt werden;
  • 4 ist ein vereinfachtes, schematisches Blockdiagramm eines Beispiels einer der elektrischen Fahrradschaltvorrichtungen (z. B. einer von dem vorderen und dem hinteren Umwerfer) des in 1 gezeigten Fahrrads;
  • 5 ist ein vereinfachtes, schematisches Blockdiagramm eines Beispiels von einem von dem Endgerät, das mit einem entfernten Server kommuniziert, und zumindest einer Fahrradkomponente (die Betätigungsvorrichtungen und die elektrischen Fahrradschaltvorrichtungen) des in 1 gezeigten Fahrrads;
  • 6 ist ein schematisches Kopplungsprozessdiagramm, das einen ersten Kopplungsprozess zeigt;
  • 7 ist ein schematisches Kopplungsprozessdiagramm, das einen zweiten Kopplungsprozess zeigt; und
  • 8 ist ein schematisches Kopplungsprozessdiagramm, das einen dritten Kopplungsprozess zeigt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Ausgewählte Ausführungsformen werden nun anhand der Zeichnungen erläutert. Es wird Fachleuten auf dem Gebiet der Fahrräder aus dieser Offenbarung heraus deutlich sein, dass die folgenden Beschreibungen der Ausführungsformen nur zur Verdeutlichung vorgesehen sind, und nicht zum Zwecke der Beschränkung der Erfindung, wie sie durch die anhängenden Ansprüche und deren Äquivalente beschrieben ist.
  • Nimmt man anfänglich Bezug auf 1, wird dort ein Fahrrad 1 gezeigt, das mit einem drahtlosen Fahrradsystem 12 nach einer ersten Ausführungsform ausgestattet ist. Das drahtlose Fahrradsystem 12 ist ein elektrisch angetriebenes System. Bei der gezeigten Ausführungsform umfasst das drahtlose Fahrradsystem 12 hauptsächlich eine erste (hintere) Betätigungsvorrichtung 14, eine zweite (vordere) Betätigungsvorrichtung 16, eine erste (hintere) elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und eine zweite (vordere) elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20. Somit ist das drahtlose Fahrradsystem 12 eine elektrische Fahrradschalteinrichtung. Jedoch ist das drahtlose Fahrradsystem 12 nicht auf diese besondere Anordnung beschränkt. Das drahtlose Fahrradsystem 12 kann mit anderen Systemen und/oder Komponenten des Fahrrads 1 verwendet werden, wie etwa einer verstellbaren Aufhängung, verstellbaren Sattelstützen, Fahrradcomputern usw.
  • Hauptsächlich umfasst das drahtlose Fahrradsystem 12 eine erste elektrische Komponente und eine zweite elektrisch Komponente, die ausgebildet sind, drahtlos zu kommunizieren. Die erste und die zweite Betätigungsvorrichtung 14 und 16 sind jeweils ein Beispiel einer ersten Fahrradkomponente des drahtlosen Fahrradsystems 12. Bei der gezeigten Ausführungsform sind die erste und die zweite Betätigungsvorrichtung 14 und 16 Schaltbetätigungsvorrichtungen, die eine Bremsfunktion umfassen. Die erste und die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und 20 sind jeweils ein Beispiel einer zweiten Fahrradkomponente des drahtlosen Fahrradsystems 12. Anders gesagt ist jede der ersten Fahrradkomponenten eine Betätigungsvorrichtung, und jede der zweiten Fahrradkomponenten ist eine elektrische Fahrradschaltvorrichtung. Somit sind in der ersten dargestellten Ausführungsform die erste und die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und 20 Fahrradumwerfer, während die erste und die zweite Betätigungsvorrichtung 14 und 16 Schaltbetätigungsvorrichtungen sind. Genauer ist die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 ein hinterer Fahrradumwerfer, der durch die erste Betätigungsvorrichtung 14 betätigt wird, während die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 ein vorderer Fahrradumwerfer ist, der durch die zweite Betätigungsvorrichtung 16 betätigt wird.
  • Nimmt man Bezug auf 1, umfasst das Fahrrad 1 unter anderem einen Fahrradrahmen F mit einem Lenker H, einem Vorderrad FW, einem Hinterrad RW, einer vorderen Bremse FB und einer hinteren Bremse RB. Nimmt man erneut Bezug auf 1, ist das Vorderrad FW auf herkömmliche Weise an einer Lenkgabel montiert, die an dem Fahrradrahmen F unter dem Lenker befestigt ist. Ein vorderer Reifen FT ist an dem Vorderrad FW befestigt. Das Hinterrad RW umfasst eine hintere Ritzelbaugruppe SA. Das Hinterrad RW ist auf herkömmliche Weise an einem hinteren Abschnitt des Fahrradrahmens F montiert. Ein hinterer Reifen RT ist an dem Hinterrad RW befestigt. Eine Kurbelbaugruppe CA ist, wie in 1 gezeigt, an einem unteren Abschnitt des Fahrradrahmens F auf herkömmliche Weise gelagert. Die Kurbelbaugruppe CA umfasst einen Satz vorderer Ritzel, die auf herkömmliche Weise an der Kurbelachswelle montiert sind. Eine Kette CH ist auf herkömmliche Weise wirksam zwischen den vorderen Ritzeln und den hinteren Ritzeln gekoppelt. Da das Vorderrad FW, das Hinterrad RW, die vordere Bremse FB, die hintere Bremse RB, die hintere Ritzelbaugruppe SA und die Kurbelbaugruppe CA alle herkömmliche Elemente sind, ist um der Kürze willen keine weitere Beschreibung vorgesehen. Auch kann, während das Fahrrad 1 als ein Straßenfahrrad dargestellt ist, das drahtlose Fahrradsystem 12 mit anderen Typen von Fahrrädern verwendet werden.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst das drahtlose Fahrradsystem 12 eine erste Fahrradkomponente (z. B. die erste und die zweite Betätigungsvorrichtung 14 und 16), eine zweite Fahrradkomponente (z. B. die erste und die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und 20) und ein Endgerät 22 (z. B. ein Tablet, ein Mobiltelefon, einen tragbaren Computer, einen Desktop Computer, usw.). Hier kommuniziert die erste Betätigungsvorrichtung 14 drahtlos mit der ersten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 18, um erste Schaltbetätigungen durchzuführen, während die zweite Betätigungsvorrichtung 16 drahtlos mit der zweiten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 20 kommuniziert, um zweite Schaltbetätigungen durchzuführen. Hierbei wird das Endgerät 22 zur Kopplung (Englisch: pairing) der ersten Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. einer ersten Fahrradkomponente) mit der ersten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 18 (d. h. einer zweiten Fahrradkomponente), zur Kopplung der zweiten Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. einer ersten Fahrradkomponente) mit der zweiten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 20 (d. h. einer zweiten Fahrradkomponente) verwendet. Das Endgerät 22 wird für andere Dinge verwendet, wie etwa dem Kalibrieren der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20, oder zur Bereitstellung von Firmware- und/oder Softwareaktualisierungen für die Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20. Das Endgerät 22 kommuniziert bevorzugt mit einem entfernten Server 24, der eine entfernte Datenbank 26 (Speichervorrichtung, die verschiedene Daten aufweist, einschließlich von, aber nicht darauf beschränkt, Identifizierungsinformationen für die Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20 und Kopplungsinformationen, die mit den Identifizierungsinformationen für die Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20 assoziiert sind) aufweist.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 wird nun die erste Betätigungsvorrichtung 14 besprochen. Hier steuert die erste Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. die rechte Schalt-/Bremsbetätigungsvorrichtung) die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und die hintere Bremse RB. Hauptsächlich umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 eine Halterung 30, ein Bremsbetätigungselement 31, ein erstes Schaltbetätigungselement 32 und ein zweites Schaltbetätigungselement 33. Die erste Betätigungsvorrichtung 14 umfasst ein Fahrradrahmenbefestigungselement 34, das die Halterung 30 auf herkömmliche Weise an einem rechten Abschnitt des Lenkers H befestigt. Die Halterung 30 besteht bevorzugt aus einem leichten Material, wie etwa Verbundwerkstoffen, Kunststoff, Polymeren oder leichten Metallen, wie etwa Aluminium oder Titan. Bevorzugt ist die Halterung 30 mit einer elastomeren Griffabdeckung versehen. Hier ist das Bremsbetätigungselement 31 ein Bremshebel, der um eine Schwenkachse P1 schwenkbar an der Halterung 30 montiert ist. Natürlich ist die erste Betätigungsvorrichtung 14 nicht darauf beschränkt, an dem Lenker H montiert zu sein. Die erste Betätigungsvorrichtung 14 kann überall in Reichweite des Nutzers positioniert sein. Somit wird den Fachleuten auf dem Gebiet der Fahrräder aus dieser Offenbarung ersichtlich sein, dass die erste Betätigungsvorrichtung 14 nicht auf diesen Aufbau beschränkt ist. Die erste Betätigungsvorrichtung 14 stellt eine erste Fahrradkomponente dar, die zumindest ein Betätigungselement umfasst.
  • Wie in 2 zu sehen, sind das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 32 und 33 um eine Schwenkachse P2 schwenkbar an dem Bremsbetätigungselement 31 gelagert. Das erste Schaltbetätigungselement 32 betätigt einen ersten Schalter (nicht gezeigt), der an dem Bremsbetätigungselement 31 montiert ist, während das erste Schaltbetätigungselement 32 um die Schwenkachse P2 aus einer Ruheposition (2) in eine betätigte Position schwenkt. Das zweite Schaltbetätigungselement 33 betätigt einen zweiten Schalter (nicht gezeigt), während das zweite Schaltbetätigungselement 33 um die Schwenkachse P2 aus einer Ruheposition (2) in eine betätigte Position schwenkt. Das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 32 und 33 sind Auslösehebel, die in ihre Ruhepositionen so vorgespannt sind, dass sie bei der Freigabe aus einer betätigten Position jeweils automatisch in ihre Ruhepositionen zurückkehren. So, wie er hier verwendet wird, bezieht sich der Begriff „Ruheposition“ auf einen Zustand, in dem ein bewegliches Teil (z. B. das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 32 und 33) an Ort und Stelle bleibt, ohne dass ein Nutzer eingreifen muss (z. B. das bewegliche Teil festhalten), um einen Zustand herzustellen, der der Ruheposition entspricht. Somit kann der Begriff „Ruheposition“ auch als eine nicht betätigte Position bezeichnet werden. Der erste und der zweite Schalter (nicht gezeigt) an dem Bremsbetätigungselement 31 können jede Art Schalter sein. Beispielsweise können der erste und der zweite Schalter jede Art Kippschalter, Druckschalter, kontaktloser Schalter oder jede andere geeignete Art Schalter sein, der ein Sendesignal als Reaktion auf eine Schaltbewegung des ersten und des zweiten Schaltbetätigungselements 32 und 33 um die Schwenkachse P2 bereitstellt, um ein Hochschalten und Herunterschalten der ersten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 18 zu bewirken, um zweite Schaltbetätigungen durchzuführen.
  • Wie in 3 zu sehen, umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. eine erste Fahrradkomponente) eine erste Drahtloskommunikationseinheit 35. Der Begriff „Drahtloskommunikationseinheit“, wie er hier verwendet wird, umfasst einen Sendeempfänger oder einen Sender-Empfänger ein, und berücksichtigt alle Vorrichtungen, getrennt oder kombiniert, die in der Lage sind, Drahtlossignale zu senden und zu empfangen, einschließlich von Schaltsignalen oder Steuer-, Befehls- oder anderen Signalen, die irgendeine Funktion der Komponente betreffen, die gesteuert wird. Die Drahtlossteuersignale können Radiofrequenzsignale (RF) oder jede andere Art von Signal sein, das für Drahtloskommunikation geeignet ist, so wie sie auf dem Gebiet der Fahrräder verstanden wird. Es sollte ebenfalls klar sein, dass die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 die Signale bei einer bestimmten Frequenz und/oder mit einer Kennzeichnung, wie etwa einem bestimmten Code, senden kann, um das Drahtlossteuersignal von anderen Drahtlossteuersignalen zu unterscheiden. Auf diese Weise kann die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 erkennen, welche Steuersignale Hochschaltsignale für die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 sind, und welche Steuersignale Herunterschaltsignale für die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 sind. Somit kann die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 die Steuersignale für die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 ignorieren. Hier umfasst die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 einen Drahtlosempfänger 36 und einen Drahtlossender 37. Somit ist die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikationseinheit, die eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikation mittels des Drahtlosempfängers 36 und des Drahtlossenders 37 durchführt.
  • Wie in 3 zu sehen, umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. eine erste Fahrradkomponente) eine erste Steuereinrichtung 38. Die erste Steuereinrichtung 38 ist bevorzugt ein Mikrocomputer, der herkömmliche Komponenten umfasst, wie etwa eine Zentralprozessoreinheit (central processing unit, CPU) oder Prozessor, eine Eingabeschnittstellenschaltung, eine Ausgabeschnittstellenschaltung und Speichervorrichtungen, wie etwa eine ROM-Vorrichtung (Read Only Memory, Nur-Lese-Speicher), eine RAM-Vorrichtung (Random Access Memory, Direktzugriffsspeicher) und/oder eine Flash-Speichervorrichtung. Die erste Steuereinrichtung 38 ist programmiert, Signale von den Schaltern als Hochschaltsignale bzw. Herunterschaltsignale zu verarbeiten, um die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 zu schalten.
  • Die erste Steuereinrichtung 38 ist mit dem ersten und dem zweiten Schalter (nicht gezeigt) an dem Bremsbetätigungselement 31 durch elektrische Drähte (nicht gezeigt) elektrisch verbunden. Die erste Steuereinrichtung 38 ist auch mit der ersten Drahtloskommunikationseinheit 35 elektrisch verbunden. Beispielsweise können die erste Steuereinrichtung 38 und die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 auf einer gedruckten Schaltplatine vorgesehen sein, die an der Halterung 30 montiert ist. Die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 liest oder empfängt anderweitig Betätigungssignale von der ersten Steuereinrichtung 38 und sendet Drahtlossteuersignale, die die Betätigung der Schalter durch das erste Schaltbetätigungselement 32 und/oder das zweite Schaltbetätigungselement 33 anzeigen.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 des Weiteren eine Antenne 39, die mit der ersten Drahtloskommunikationseinheit 35 elektrisch verbunden ist, um Signale zu senden, die die Betätigung der Schalter durch das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 32 und 33 anzeigen. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. die erste Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren einen elektrischen Generator, um elektrische Energie durch eine Bewegung des ersten und/oder zweiten Betätigungselements 32 und/oder 33 zu erzeugen. Alternativ umfasst die erste Betätigungsvorrichtung 14 (d. h. die erste Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren eine erste eingebaute Energiequelle, die auf der gedruckten Schaltplatine für die erste Steuereinrichtung 38 und die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 vorgesehen sein kann. Somit sendet die erste Betätigungsvorrichtung 14 drahtlos ein Steuersignal als Reaktion auf eine Betätigung des zumindest einen Betätigungselements.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 und 3 wird nun die zweite Betätigungsvorrichtung 16 besprochen. Hier steuert die zweite Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. die linke Schalt-/Bremssteuervorrichtung) die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 und die vordere Bremse FB. Hauptsächlich umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 eine Halterung 40, ein Bremsbetätigungselement 41, ein erstes Schaltbetätigungselement 42 und ein zweites Schaltbetätigungselement 43. Die zweite Betätigungsvorrichtung 16 umfasst ein Fahrradrahmenbefestigungselement 44, das die Halterung 40 auf herkömmliche Weise an einem linken Abschnitt des Lenkers H befestigt. Die Halterung 40 besteht bevorzugt aus einem leichten Material, wie etwa Verbundwerkstoffen, Kunststoff, Polymeren oder leichten Metallen, wie etwa Aluminium oder Titan. Bevorzugt ist die Halterung 40 mit einer elastomeren Griffabdeckung versehen. Hier ist das Bremsbetätigungselement 41 ein Bremshebel, der um eine Schwenkachse P3 schwenkbar an der Halterung 42 montiert ist. Natürlich ist die zweite Betätigungsvorrichtung 16 nicht darauf beschränkt, an dem Lenker H montiert zu sein. Die zweite Betätigungsvorrichtung 16 kann überall in Reichweite des Nutzers positioniert sein. Somit wird den Fachleuten auf dem Gebiet der Fahrräder aus dieser Offenbarung ersichtlich sein, dass die zweite Betätigungsvorrichtung 16 nicht auf diesen Aufbau beschränkt ist. Die zweite Betätigungsvorrichtung 16 stellt ebenfalls eine erste Fahrradkomponente dar, die zumindest ein Betätigungselement umfasst.
  • Das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 42 und 43 sind um eine Schwenkachse P4 schwenkbar an dem Bremsbetätigungselement 41 gelagert. Das erste Schaltbetätigungselement 42 betätigt einen ersten Schalter (nicht gezeigt), der an dem Bremsbetätigungselement 41 montiert ist, während das erste Schaltbetätigungselement 42 um die Schwenkachse P4 aus einer Ruheposition (2) in eine betätigte Position schwenkt. Das zweite Schaltbetätigungselement 43 betätigt einen zweiten Schalter (nicht gezeigt), der an dem Bremsbetätigungselement 41 montiert ist, während das zweite Schaltbetätigungselement 43 um die Schwenkachse P4 aus einer Ruheposition (2) in eine betätigte Position schwenkt. Das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 42 und 43 sind Auslösehebel, die in ihre Ruhepositionen so vorgespannt sind, dass sie bei der Freigabe aus einer betätigten Position jeweils automatisch in ihre Ruhepositionen zurückkehren. Der erste und der zweite Schalter (nicht gezeigt) an dem Bremsbetätigungselement 41 können jede Art Schalter sein. Beispielsweise können der erste und der zweite Schalter (nicht gezeigt) jede Art Kippschalter, Druckschalter, kontaktloser Schalter oder jede andere geeignete Art Schalter sein, der ein Ausgangssignal als Reaktion auf eine Schaltbewegung des ersten und des zweiten Schaltbetätigungselements 42 und 43 um die Schwenkachse P4 bereitstellt, um ein Hochschalten und Herunterschalten der zweiten elektrischen Fahrradschaltvorrichtung 20 zu bewirken, um zweite Schaltbetätigungen durchzuführen.
  • Wie in 3 zu sehen, umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. eine erste Fahrradkomponente) eine erste Drahtloskommunikationseinheit 45. Hier umfasst die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 einen Drahtlosempfänger 46 und einen Drahtlossender 47. Auf diese Weise ist die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 in der Lage, Drahtlossignale zu senden und zu empfangen, einschließlich von Schaltsignalen oder Steuer-, Befehls- oder anderen Signalen, die irgendeine Funktion der Komponente betreffen, die gesteuert wird. Die Drahtlossteuersignale können Radiofrequenzsignale (RF) oder jede andere Art von Signal sein, das für Drahtloskommunikation geeignet ist, so wie sie auf dem Gebiet der Fahrräder verstanden wird. Es sollte ebenfalls klar sein, dass die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 die Signale bei einer bestimmten Frequenz und/oder mit einer Kennzeichnung, wie etwa einem bestimmten Code, senden kann, um das Drahtlossteuersignal von anderen Drahtlossteuersignalen zu unterscheiden. Auf diese Weise kann die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 erkennen, welche Steuersignale Hochschaltsignale für die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 sind, und welche Steuersignale Herunterschaltsignale für die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 sind. Somit kann die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 die Steuersignale für die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 ignorieren. Somit ist die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikationseinheit, die eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikation mittels des Drahtlosempfängers 46 und des Drahtlossenders 47 durchführt.
  • Wie in 3 zu sehen, umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. eine erste Fahrradkomponente) ebenfalls eine erste Steuereinrichtung 48. Die erste Steuereinrichtung 48 ist bevorzugt ein Mikrocomputer, der herkömmliche Komponenten umfasst, wie etwa eine Zentralprozessoreinheit (central processing unit, CPU) oder Prozessor, eine Eingabeschnittstellenschaltung, eine Ausgabeschnittstellenschaltung und Speichervorrichtungen, wie etwa eine ROM-Vorrichtung (Read Only Memory, Nur-Lese-Speicher), eine RAM-Vorrichtung (Random Access Memory, Direktzugriffsspeicher) und/oder eine Flash-Speichervorrichtung. Die erste Steuereinrichtung 48 ist programmiert, Signale von den Schaltern als Hochschaltsignale bzw. Herunterschaltsignale zu verarbeiten, um die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 zu schalten.
  • Die erste Steuereinrichtung 48 ist mit dem ersten und dem zweiten Schalter (nicht gezeigt) an dem Bremsbetätigungselement 41 durch elektrische Drähte (nicht gezeigt) elektrisch verbunden. Die erste Steuereinrichtung 48 ist auch mit der ersten Drahtloskommunikationseinheit 45 elektrisch verbunden. Beispielsweise können die erste Steuereinrichtung 48 und die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 auf einer gedruckten Schaltplatine vorgesehen sein, die an der Halterung 40 montiert ist. Die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 liest oder empfängt anderweitig Betätigungssignale von der ersten Steuereinrichtung 48 und sendet Drahtlossteuersignale, die die Betätigung der Schalter durch das erste Schaltbetätigungselement 42 und/oder das zweite Schaltbetätigungselement 43 anzeigen.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 des Weiteren eine Antenne 49, die mit der ersten Drahtloskommunikationseinheit 45 elektrisch verbunden ist, um Signale zu senden, die die Betätigung der Schalter durch das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 42 und 43 anzeigen. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. die erste Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren einen elektrischen Generator, um elektrische Energie durch eine Bewegung des ersten und/oder zweiten Betätigungselements 42 und/oder 43 zu erzeugen. Alternativ umfasst die zweite Betätigungsvorrichtung 16 (d. h. die erste Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren eine erste eingebaute Energiequelle, die auf der gedruckten Schaltplatine für die erste Steuereinrichtung 48 und die erste Drahtloskommunikationseinheit 45 vorgesehen sein kann. Somit stellt die zweite Betätigungsvorrichtung 16 eine erste Drahtloskommunikationseinheit dar, die drahtlos ein Steuersignal als Reaktion auf eine Betätigung des zumindest einen Betätigungselements sendet.
  • Unter Bezugnahme auf die 2 und 4 werden nun die erste und die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und 20 besprochen. Wie oben erwähnt, sind die erste und die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 und 20 Fahrradumwerfer. Jedoch wird den Fachleuten auf dem Gebiet der Fahrräder aus dieser Offenbarung ersichtlich sein, dass die elektrischen Fahrradschaltvorrichtungen nicht auf Fahrradumwerfer beschränkt sind. Beispielsweise kann die hintere elektrische Fahrradschaltvorrichtung eine Nabenschaltung sein.
  • Wie in 2 zu sehen, weist die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 ein Basisteil 50, eine Kettenführung 51 und eine Verbindungsmechanik 52 auf. Das Basisteil 50 ist ausgebildet, durch einen Bolzen benachbart zu der hinteren Ritzelbaugruppe SA an dem Fahrradrahmen F befestigt zu sein. Die Kettenführung 51 ist relativ zu dem Basisteil 50 beweglich gelagert. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform lagert genauer die Verbindungsmechanik 52 die Kettenführung 51 beweglich relativ zu dem Basisteil 50. Hierbei umfasst die Verbindungsmechanik 52 zwei Verbindungsglieder, die schwenkbar zwischen dem Basisteil 50 und der Kettenführung 51 verbunden sind, um ein Gelenkviereck zu bilden. Die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (die zweite elektrische Komponente) umfasst des Weiteren einen Betätigungsmechanismus 53, der mit der Verbindungsmechanik 52 mechanisch verbunden ist. Hier umfasst der Stellmechanismus 53 ein elektrisches Stellglied 53A (Motor M), einen Stellgliedtreiber 53B und einen Positionssensor 53C. Eine Betätigung des elektrischen Stellglieds 53A bewegt die Verbindungsmechanik 52, die wiederum die Kettenführung 51 relativ zum Basisteil 50 bewegt. Das elektrische Stellglied 53A wird basierend auf Drahtlossteuersignalen von der ersten Betätigungsvorrichtung 14 betätigt. Hier ist das elektrische Stellglied 53A ein reversierbarer Elektromotor.
  • Um die Drahtlossteuersignale von der ersten Betätigungsvorrichtung 14 zu empfangen und zu verarbeiten, umfasst die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine zweite Drahtloskommunikationseinheit 55. Hier umfasst die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 einen Drahtlosempfänger 56 und einen Drahtlossender 57. Auf diese Weise ist die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 in der Lage, Drahtlossignale zu senden und zu empfangen, einschließlich von Schaltsignalen oder Steuer-, Befehls- oder anderen Signalen, die irgendeine Funktion der Komponente betreffen, die gesteuert wird. Die Drahtlossteuersignale können Radiofrequenzsignale (RF) oder jede andere Art von Signal sein, das für Drahtloskommunikation geeignet ist, so wie sie auf dem Gebiet der Fahrräder verstanden wird. Es sollte ebenfalls klar sein, dass die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 die Signale bei einer bestimmten Frequenz und/oder mit einer Kennzeichnung, wie etwa einem bestimmten Code, senden kann, um das Drahtlossteuersignal von anderen Drahtlossteuersignalen zu unterscheiden. Auf diese Weise kann die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 erkennen, welche Steuersignale Hochschaltsignale sind, und welche Steuersignale Herunterschaltsignale sind. Somit kann die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 die Steuersignale für die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 ignorieren. Somit ist die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikationseinheit, die eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikation mittels des Drahtlosempfängers 56 und des Drahtlossenders 57 durchführt.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine zweite Steuereinrichtung 58. Die zweite Steuereinrichtung 58 ist bevorzugt ein Mikrocomputer, der herkömmliche Komponenten umfasst, wie etwa eine Zentralprozessoreinheit (central processing unit, CPU) oder Prozessor, eine Eingabeschnittstellenschaltung, eine Ausgabeschnittstellenschaltung und Speichervorrichtungen, wie etwa eine ROM-Vorrichtung (Read Only Memory, Nur-Lese-Speicher), eine RAM-Vorrichtung (Random Access Memory, Direktzugriffsspeicher) und/oder eine Flash-Speichervorrichtung. Die zweite Steuereinrichtung 58 ist programmiert, Signale von den Schaltern der ersten Betätigungsvorrichtung 14 als Hochschaltsignale bzw. Herunterschaltsignale zu verarbeiten, um die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 zu schalten.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine Antenne 59, die mit der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 elektrisch verbunden ist, um Signale zu senden, die die Betätigung der Schalter durch das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 32 und 33 anzeigen. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform umfasst die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (d. h. die zweite Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren eine erste eingebaute Energiequelle, die auf der gedruckten Schaltplatine für die zweite Steuereinrichtung 58 und die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 vorgesehen sein kann. Alternativ ist in der ersten dargestellten Ausführungsform die erste elektrische Fahrradschaltvorrichtung 18 (d. h. die zweite Fahrradkomponente) bevorzugt ausgebildet, mit einer wiederaufladbaren Batterie elektrisch verbunden zu sein, die an dem Fahrradrahmen F montiert ist, um die elektrische Energie zu empfangen. Somit sendet die erste Betätigungsvorrichtung 14 drahtlos ein Steuersignal als Reaktion auf eine Betätigung des zumindest einen Betätigungselements.
  • Wie in 2 zu sehen, weist die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 ein Basisteil 60, eine Kettenführung 61 und eine Verbindungsmechanik 62 auf. Das Basisteil 60 ist ausgebildet, durch einen Bolzen benachbart zu der Kurbelbaugruppe CA an dem Fahrradrahmen F befestigt zu sein. Die Kettenführung 61 ist relativ zu dem Basisteil 60 beweglich gelagert. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform lagert genauer die Verbindungsmechanik 62 die Kettenführung 61 beweglich relativ zu dem Basisteil 60. Hierbei umfasst die Verbindungsmechanik 62 zwei Verbindungsglieder, die schwenkbar zwischen dem Basisteil 60 und der Kettenführung 61 verbunden sind, um ein Gelenkviereck zu bilden. Die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (die zweite elektrische Komponente) umfasst des Weiteren einen Betätigungsmechanismus 63, der mit der Verbindungsmechanik 62 mechanisch verbunden ist. Hier umfasst der Stellmechanismus 63 ein elektrisches Stellglied 63A (Motor M), einen Stellgliedtreiber 63B und einen Positionssensor 63C. Eine Betätigung des elektrischen Stellglieds 63A bewegt die Verbindungsmechanik 62, die wiederum die Kettenführung 61 relativ zum Basisteil 60 bewegt. Das elektrische Stellglied 63 wird basierend auf Drahtlossteuersignalen von der zweiten Betätigungsvorrichtung 16 betätigt. Hier ist das elektrische Stellglied 63A ein reversierbarer Elektromotor.
  • Um die Drahtlossteuersignale von der zweiten Betätigungsvorrichtung 16 zu empfangen und zu verarbeiten, umfasst die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine zweite Drahtloskommunikationseinheit 65. Hier umfasst die zweite Drahtloskommunikationseinheit 65 einen Drahtlosempfänger 66 und einen Drahtlossender 67. Auf diese Weise ist die zweite Drahtloskommunikationseinheit 65 in der Lage, Drahtlossignale zu senden und zu empfangen, einschließlich von Schaltsignalen oder Steuer-, Befehls- oder anderen Signalen, die irgendeine Funktion der Komponente betreffen, die gesteuert wird. Die Drahtlossteuersignale können Radiofrequenzsignale (RF) oder jede andere Art von Signal sein, das für Drahtloskommunikation geeignet ist, so wie sie auf dem Gebiet der Fahrräder verstanden wird. Es sollte ebenfalls klar sein, dass die zweite Drahtloskommunikationseinheit 65 die Signale bei einer bestimmten Frequenz und/oder mit einer Kennzeichnung, wie etwa einem bestimmten Code, senden kann, um das Drahtlossteuersignal von anderen Drahtlossteuersignalen zu unterscheiden. Auf diese Weise kann die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 erkennen, welche Steuersignale Hochschaltsignale sind, und welche Steuersignale Herunterschaltsignale sind. Somit kann die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 die Steuersignale für die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 ignorieren. Somit ist die zweite Drahtloskommunikationseinheit 65 eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikationseinheit, die eine Zwei-Wege-Drahtloskommunikation mittels des Drahtlosempfängers 66 und des Drahtlossenders 67 durchführt.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine zweite Steuereinrichtung 68. Die zweite Steuereinrichtung 68 ist bevorzugt ein Mikrocomputer, der herkömmliche Komponenten umfasst, wie etwa eine Zentralprozessoreinheit (central processing unit, CPU) oder Prozessor, eine Eingabeschnittstellenschaltung, eine Ausgabeschnittstellenschaltung und Speichervorrichtungen, wie etwa eine ROM-Vorrichtung (Read Only Memory, Nur-Lese-Speicher), eine RAM-Vorrichtung (Random Access Memory, Direktzugriffsspeicher) und/oder eine Flash-Speichervorrichtung. Die zweite Steuereinrichtung 68 ist programmiert, Signale von den Schaltern der zweiten Betätigungsvorrichtung 16 als Hochschaltsignale bzw. Herunterschaltsignale zu verarbeiten, um die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 zu schalten.
  • Wie in 2 zu sehen, umfasst die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (die zweite Fahrradkomponente) des Weiteren eine Antenne 69, die mit der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 65 elektrisch verbunden ist, um Signale zu senden, die die Betätigung der Schalter durch das erste und das zweite Schaltbetätigungselement 42 und 43 anzeigen. Bei der ersten dargestellten Ausführungsform umfasst die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (d. h. die zweite Fahrradkomponente) bevorzugt des Weiteren eine erste eingebaute Energiequelle, die auf der gedruckten Schaltplatine für die zweite Steuereinrichtung 68 und die zweite Drahtloskommunikationseinheit 65 vorgesehen sein kann. Alternativ ist in der ersten dargestellten Ausführungsform die zweite elektrische Fahrradschaltvorrichtung 20 (d. h. die zweite Fahrradkomponente) bevorzugt ausgebildet, mit einer wiederaufladbaren Batterie elektrisch verbunden zu sein, die an dem Fahrradrahmen F montiert ist, um die elektrische Energie zu empfangen. Somit sendet die zweite Betätigungsvorrichtung 16 drahtlos ein Steuersignal als Reaktion auf eine Betätigung des zumindest einen Betätigungselements.
  • Unter Bezugnahme auf 5 wird nun das Endgerät 22 besprochen. Hier umfasst das Endgerät 22 eine dritte Drahtloskommunikationseinheit 70. Das Endgerät 22 umfasst einen Identifikationserfassungsabschnitt 71 und einen Kopplungsabschnitt 72. Der Identifikationserfassungsabschnitt 71 umfasst einen Empfänger 73 der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70 als eine erste Identifikationserfassungsvorrichtung des Identifikationserfassungsabschnitts 71. Auf diese Weise ist der Identifikationserfassungsabschnitt 71 ausgebildet, Identifizierungsinformationen von einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. einer der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu erfassen. Der Kopplungsabschnitt 72 ist ein Sender der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70. Auf diese Weise ist der Kopplungsabschnitt 72 ausgebildet, die Identifizierungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu senden. Wie unten besprochen, ist der Kopplungsabschnitt 72 ausgebildet, die erste und die zweite Fahrradkomponente (z. B. die Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zur Drahtloskommunikation zu koppeln. Bei der gezeigten Ausführungsform umfasst der Identifikationserfassungsabschnitt 71 eine Abtastvorrichtung 74 als eine zweite Identifikationserfassungsvorrichtung des Identifikationserfassungsabschnitts 71. Die Abtastvorrichtung 74 ist ausgebildet, Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu lesen. Die Abtastvorrichtung 74 ist ausgebildet, zumindest einen von einem zweidimensionalen Strichcode als die Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu lesen.
  • Hauptsächlich ist der Kopplungsabschnitt 72 ausgebildet, die Identifizierungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu senden. Die erste Drahtloskommunikationseinheit 35 ist ausgebildet, Identifizierungsinformationen der Fahrradkomponente (z. B. einer der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) drahtlos an das Endgerät 22 zu senden, oder ausgebildet, Identifizierungsinformationen einer anderen Fahrradkomponente drahtlos von dem Endgerät 22 zu empfangen, um die Fahrradkomponente (z. B. eine erste Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) und die andere Fahrradkomponente (z. B. eine zweite der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20, die mit der ersten der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20 assoziiert ist) drahtlos zu koppeln.
  • Der Identifikationserfassungsabschnitt 71 umfasst eine Abtastvorrichtung 74. Die Abtastvorrichtung 74 ist ausgebildet, Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu lesen. Die Abtastvorrichtung 74 ist ausgebildet, einen zweidimensionalen Strichcode als die Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu lesen.
  • Unter Bezugnahme auf 6 wird ein erster Kopplungsprozess besprochen. Beim ersten Kopplungsprozess wird der Empfänger 73 der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70 als die Identifikationserfassungsvorrichtung zum Erhalten von Identifizierungsinformationen von einer der ersten Fahrradkomponenten 14 oder 16 verwendet. Daher kann bei dem ersten Kopplungsprozess die Abtastvorrichtung 74 von dem Endgerät 22 weggelassen werden. Insbesondere wird das Endgerät 22 in einen Drahtloskommunikationsbereich der ersten Drahtloskommunikationseinheit 35 oder 45 der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 gebracht, derart, dass der Empfänger 73 der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70 ein Kopplungssignal der ersten Drahtloskommunikationseinheit 35 oder 45 der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 empfangen kann. Das Kopplungssignal kann einen eindeutigen Kopplungscode oder Identifikationsdaten (z. B. eine Seriennummer und eine MAC-Adresse) aufweisen, die durch den Hersteller der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 zugeordnet wird. Das Kopplungssignal kann entweder automatisch drahtlos für eine vorgegebene Zeitdauer nach dem Einschalten der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 gesendet werden, oder durch manuelles Herunterdrücken eines Knopfes an der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16, um das Kopplungssignal für eine vorgeschriebene Zeitdauer drahtlos zu senden.
  • Wenn der Empfänger 73 das Kopplungssignal der ersten Drahtloskommunikationseinheit 35 oder 45 der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 detektiert, speichert die dritte Steuereinrichtung 75 das Kopplungssignal im RAM. Als Nächstes wird das Endgerät 22 in den Drahtloskommunikationsbereich der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 gebracht, derart, dass der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55, 65 das Kopplungssignal des Senders oder des Kopplungsabschnitts 72 des Endgeräts 22 empfangen kann. Somit sendet der Sender oder der Kopplungsabschnitt 72 des Endgeräts 22 das Kopplungssignal der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 an die zweite Fahrradkomponente 18 oder 20. Der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55, 65 detektiert das Kopplungssignal von dem Endgerät 22. Die zweite Steuereinrichtung 58 und 68 speichert das Kopplungssignal im RAM und konfiguriert dann die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55, 65, um Steuersignale an die Fahrradkomponente 14 oder 16 zu senden oder davon zu empfangen. Alternativ kann der erste Kopplungsprozess dadurch durchgeführt werden, dass das Endgerät 22 zuerst mit der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 kommuniziert, um den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten zu erhalten, und dann den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten an die erste Fahrradkomponente 14 oder 16 sendet.
  • Alternativ kann im ersten Kopplungsprozess das NFC-Protokoll verwendet werden. In diesem Fall umfasst jede der ersten und der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 35, 45, 55 und 65 NFC-Chips, und die dritte Drahtloskommunikationseinheit 70 des Endgeräts 22 umfasst eine NFC-Lese-/Schreibvorrichtung. Wenn das Endgerät 22 in der Nähe der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 positioniert ist, wird der NFC-Chip der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 durch die elektrische Energie betätigbar, die von der NFC-Lese-/Schreibvorrichtung des Endgeräts 22 über drahtloses Laden bereitgestellt wird. Und dann sendet der NFC-Chip der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten an die NFC-Lese-/Schreibvorrichtung der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70. Wenn das Endgerät 22 in der Nähe der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 positioniert ist, wird als Nächstes der NFC-Chip der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 durch die elektrische Energie betätigbar, die von der NFC-Lese-/Schreibvorrichtung des Endgeräts 22 über drahtloses Laden bereitgestellt wird. Und dann sendet die Lese-/Schreibvorrichtung der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70 den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten an den NFC-Chip des zweiten Fahrrads 18 oder 20. Die zweite Steuereinrichtung 58 oder 68 speichert das Kopplungssignal im RAM und konfiguriert dann die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65, um Steuersignale an die Fahrradkomponente 14 oder 16 zu senden oder davon zu empfangen.
  • Unter Bezugnahme auf 7 wird ein zweiter Kopplungsprozess besprochen. Beim zweiten Kopplungsprozess wird die Abtastvorrichtung 74 als die Identifikationserfassungsvorrichtung zum Erhalten von Identifizierungsinformationen von einer der ersten Fahrradkomponenten 14 oder 16 verwendet. Daher kann bei dem zweiten Kopplungsprozess der Empfänger 73 von dem Endgerät 22 weggelassen werden. Insbesondere wird das Endgerät 22 in den Abtastbereich der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 gebracht, derart, dass die Abtastvorrichtung 74 eine Markierung oder ein Zeichen (z. B. einen Strichcode, einen zweidimensionalen Strichcode und eine Seriennummer) zum Erhalten von notwendigen Identifizierungsinformationen von der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 zur Kopplungsbetätigung detektieren kann. Das heißt, die Abtastvorrichtung 74 ist ausgebildet, Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente 14, 16, 18 oder 20 zu lesen. Genauer ist die Abtastvorrichtung 74 ausgebildet, einen zweidimensionalen Strichcode als die Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente 14, 16, 18 oder 20 zu lesen.
  • Wenn das Endgerät 22 notwendige Identifizierungsinformationen von der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 empfängt, speichert die dritte Steuereinrichtung 75 das Kopplungssignal im RAM. Als Nächstes wird das Endgerät 22 in den Drahtloskommunikationsbereich der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 gebracht, derart, dass der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 das Kopplungssignal des Senders oder des Kopplungsabschnitts 72 des Endgeräts 22 empfangen kann. Somit sendet der Sender oder der Kopplungsabschnitt 72 des Endgeräts 22 das Kopplungssignal der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 an die zweite Fahrradkomponente 18 oder 20. Der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 detektiert das Kopplungssignal von dem Endgerät 22. Die zweite Steuereinrichtung 58 und 68 speichert das Kopplungssignal im RAM und konfiguriert dann die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65, um Steuersignale an die Fahrradkomponente 14 oder 16 zu senden oder davon zu empfangen.
  • Alternativ kann der zweite Kopplungsprozess dadurch durchgeführt werden, dass das Endgerät 22 zuerst mit der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 kommuniziert, um den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten zu erhalten, und dann den eindeutigen Kopplungscode oder die eindeutigen Identifikationsdaten an die erste Fahrradkomponente 14 oder 16 sendet. Somit ist bei diesem zweiten Kopplungsprozess die Abtastvorrichtung 74 als Teil des Identifikationserfassungsabschnitts 71 ausgebildet, die Zeichen an einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu lesen, und der Kopplungsabschnitt 72 ist ausgebildet, die Kopplungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. eine der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20) zu senden. Die Kopplungsinformationen umfassen Identifizierungsinformationen der anderen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente (z. B. einer der Vorrichtungen 14, 16, 18 und 20). Wie oben erwähnt, ist die Identifikationserfassungsabschnitt 71 ausgebildet, eine Seriennummer als die Identifizierungsinformationen von einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu erfassen.
  • Unter Bezugnahme auf 8 wird ein dritter Kopplungsprozess besprochen. Beim dritten Kopplungsprozess wird entweder der Empfänger 73 der dritten Drahtloskommunikationseinheit 70 oder die Abtastvorrichtung 74 als die Identifikationserfassungsvorrichtung zum Erhalten von Identifizierungsinformationen von einer der zweiten Fahrradkomponenten 18 oder 20 verwendet. Im Gegensatz zu dem ersten und dem zweiten Kopplungsprozess ist bei dem dritten Kopplungsprozess das Endgerät 22 ausgebildet, auf eine entfernte Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen zuzugreifen, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind. Insbesondere wird das Endgerät 22 in die Nähe der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 gebracht, so dass die notwendigen Identifizierungsinformationen von der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 zur Kopplungsbetätigung entweder durch Drahtloskommunikation, wie im ersten Kopplungsprozess, oder durch Abtasten, wie im zweiten Kopplungsprozess, erhalten werden können.
  • Wenn das Endgerät 22 notwendige Identifizierungsinformationen von der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 erhält, kommuniziert die dritte Drahtloskommunikationseinheit 70 drahtlos über das Internet oder ein anderes Netzwerk mit dem entfernten Server 24, der die entfernte Datenbank 26 aufweist, die die Identifizierungsinformationen und die mit den Identifizierungsinformationen assoziierten Kopplungsinformationen umfasst, die zum Durchführen der Kopplungsbetätigung gebraucht wird. Jetzt wird das Endgerät 22 in den Drahtloskommunikationsbereich der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 gebracht, derart, dass der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 das Kopplungssignal des Senders oder des Kopplungsabschnitts 72 des Endgeräts 22 empfangen kann. Somit sendet der Sender oder der Kopplungsabschnitt 72 des Endgeräts 22 ein Kopplungssignal mit Kopplungsinformationen, die die erste Fahrradkomponente 14 oder 16 mit der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 assoziieren. Der Empfänger 56 oder 66 der zweiten Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65 detektiert das Kopplungssignal von dem Endgerät 22. Die zweite Steuereinrichtung 58 oder 68 konfiguriert dann die zweite Drahtloskommunikationseinheit 55 oder 65, um Steuersignale an die Fahrradkomponente 14 oder 16 zu senden oder davon zu empfangen. Alternativ kann im dritten Kopplungsprozess das Endgerät 22 mit der ersten Fahrradkomponente 14 oder 16 anstatt mit der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20 kommunizieren. Alternativ umfasst bei dem dritten Kopplungsprozess das Endgerät 22 eine Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind. In dem Fall kann eine entfernte Datenbank weggelassen werden. Im abgewandelten dritten Kopplungsprozess empfängt das Endgerät 22 notwendige Identifizierungsinformationen von der zweiten Fahrradkomponente 18 oder 20. Dann ist der Sender 72 ausgebildet, die Kopplungsinformationen drahtlos an die zweite Fahrradkomponente zu senden.
  • Zum Verständnis des Umfangs der vorliegenden Erfindung sollen der Begriff „umfassend“ und dessen Ableitungen, wie sie hier verwendet werden, offene Begriffe sein, die die Anwesenheit der angegebenen Merkmale, Elemente, Komponenten, Gruppen, Zahlen und/oder Schritte angeben, aber die Anwesenheit anderer, nicht angegebener Merkmale, Elemente, Komponenten, Gruppen, Zahlen und/oder Schritte nicht ausschließen. Das Vorstehende gilt ebenfalls für Wörter, die ähnliche Bedeutungen haben, wie „einschließen“, „aufweisen“ und deren Ableitungen. Auch können, falls nicht anders angegeben, die Begriffe „Teil“, „Teilstück“, „Abschnitt“, „Bauteil“ oder „Element“, wenn sie im Singular verwendet werden, die doppelte Bedeutung eines einzelnen Teils oder einer Mehrzahl von Teilen haben.
  • So, wie sie hier verwendet werden, beziehen sich die folgenden Richtungsbegriffe „dem Rahmen zugewandte Seite“, „nicht dem Rahmen zugewandte Seite“, „nach vorne“, „nach hinten“, „vorne“, „hinten“, „oben“, „unten“, „oberhalb“, „unterhalb“, „nach oben“, „nach unten“, „Oberseite“, „Unterseite“, „Seite“, „vertikal“, „horizontal“, „rechtwinklig“ und „quer“, wie auch alle anderen ähnlichen Richtungsbegriffe, auf die Richtungen eines Fahrrads in einer aufrechten Fahrposition, das mit dem drahtlosen Fahrradsystem versehen ist. Dementsprechend sollten diese Richtungsbegriffe, so, wie sie verwendet werden, um das drahtlose Fahrradsystem zu beschreiben, relativ zu einem Fahrrad, das mit dem drahtlosen Fahrradsystem versehen ist, in einer aufrechten Fahrposition auf einer horizontalen Oberfläche interpretiert werden. Die Begriffe „links“ und „rechts“ werden verwendet, um „rechts“ anzuzeigen, wenn man auf die rechte Seite, gesehen von der Rückseite des Fahrrads, Bezug nimmt, und um „links“ anzuzeigen, wenn man auf die linke Seite, gesehen von der Rückseite des Fahrrads, Bezug nimmt.
  • Es versteht sich ebenfalls, dass, obwohl die Begriffe „erster“ und „zweiter“ hier verwendet werden können, um verschiedene Komponenten zu beschreiben, diese Komponenten nicht durch diese Begriffe beschränkt werden sollten. Diese Begriffe werden nur verwendet, um eine Komponente von einer anderen zu unterscheiden. Somit könnte zum Beispiel eine erste oben besprochene Komponente als eine zweite Komponente bezeichnet werden, und umgekehrt, ohne von den Lehren der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Der Begriff „befestigt“ oder „befestigen“, wie er hier verwendet wird, umfasst Ausbildungen, bei denen ein Element direkt an einem anderen Element befestigt wird, indem das Element direkt an dem anderen Element angebracht wird; Ausbildungen, bei denen das Element indirekt an dem anderen Element befestigt wird, indem das Element an dem/den Zwischenelement(en) angebracht wird, das/die wiederum an dem anderen Element angebracht werden; und Ausbildungen, bei denen ein Element mit einem anderen Element einstückig ist, d. h. ein Element ist im Prinzip Teil des anderen Elements. Diese Definition gilt ebenfalls für Wörter mit ähnlicher Bedeutung, zum Beispiel „zusammengefügt“, „angeschlossen“, „gekoppelt“, „montiert“, „verbunden“, „fixiert“ und deren Ableitungen. Schließlich bedeuten Begriffe des Ausmaßes, wie etwa „im Wesentlichen“, „ungefähr“ und „annähernd“, wie sie hier verwendet werden, ein Maß an Abweichung des relativierten Begriffes, derart, dass das Endergebnis nicht bedeutend verändert wird.
  • Obwohl nur ausgewählte Ausführungsformen zur Verdeutlichung der vorliegenden Erfindung ausgesucht wurden, wird es Fachleuten aus dieser Offenbarung heraus deutlich sein, dass verschiedene Änderungen und Modifikationen hier gemacht werden können, ohne vom Umfang der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, abzuweichen. Zum Beispiel können, falls nicht anders angegeben, die Größe, Form, der Ort oder die Ausrichtung der verschiedenen Komponenten wie benötigt und/oder gewünscht verändert werden, so lange die Veränderungen nicht ihre ihnen zugedachte Funktion wesentlich beeinträchtigen. Falls nicht spezifisch anders angegeben, können Komponenten, die als direkt verbunden oder einander berührend dargestellt werden, Zwischenstrukturen aufweisen, die zwischen ihnen angeordnet sind, solange die Änderungen nicht ihre ihnen zugedachte Funktion wesentlich beeinträchtigen. Die Funktionen eines Elements können durch zwei ausgeführt werden, und umgekehrt, falls nicht spezifisch anders angegeben. Die Strukturen und Funktionen einer Ausführungsform können in eine weitere Ausführungsform übernommen werden. Es ist nicht notwendig, dass sämtliche Vorteile in einer bestimmten Ausführungsform zeitgleich vorliegen. Jedes Merkmal, das gegenüber dem Stand der Technik einzigartig ist, alleine oder in Kombination mit anderen Merkmalen, sollte ebenfalls als eine separate Beschreibung weiterer Erfindungen der Anmelderin angesehen werden, einschließlich der strukturellen und/oder funktionellen Konzepte, die durch (ein) derartige(s) Merkmal(e) verkörpert werden. Somit werden die vorstehenden Beschreibungen der Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung nur zur Verdeutlichung vorgesehen, und nicht zum Zwecke der Beschränkung der Erfindung, wie sie durch die anhängenden Ansprüche und deren Äquivalente beschrieben ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 8909424 [0002]

Claims (16)

  1. Drahtloses Fahrradsystem, umfassend: eine erste Fahrradkomponente, die eine erste Drahtloskommunikationseinheit umfasst; eine zweite Fahrradkomponente, die eine zweite Drahtloskommunikationseinheit umfasst; und ein Endgerät, das einen Identifikationserfassungsabschnitt, der ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen von einer der ersten und zweiten Fahrradkomponente zu erfassen, und einen Kopplungsabschnitt umfasst, der ausgebildet ist, die erste und die zweite Fahrradkomponente zur Drahtloskommunikation zu koppeln.
  2. Drahtloses Fahrradsystem nach Anspruch 1, wobei das Endgerät eine dritte Drahtloskommunikationseinheit umfasst, wobei der Identifikationserfassungsabschnitt einen Empfänger der dritten Drahtloskommunikationseinheit umfasst.
  3. Drahtloses Fahrradsystem nach Anspruch 1, wobei das Endgerät eine dritte Drahtloskommunikationseinheit umfasst, wobei der Kopplungsabschnitt ein Sender der dritten Drahtloskommunikationseinheit ist.
  4. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Kopplungsabschnitt ausgebildet ist, die Identifizierungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  5. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Identifikationserfassungsabschnitt eine Abtastvorrichtung umfasst.
  6. Drahtloses Fahrradsystem nach Anspruch 5, wobei die Abtastvorrichtung ausgebildet ist, Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu lesen.
  7. Drahtloses Fahrradsystem nach Anspruch 6, wobei die Abtastvorrichtung ausgebildet ist, einen zweidimensionalen Strichcode als die Zeichen an der einen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu lesen.
  8. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Endgerät eine Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen umfasst, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind.
  9. Drahtloses Fahrradsystem nach Anspruch 8, wobei der Kopplungsabschnitt ausgebildet ist, die Kopplungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  10. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, wobei die Kopplungsinformationen Identifizierungsinformationen der anderen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente umfassen.
  11. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das Endgerät ausgebildet ist, auf eine entfernte Datenbank mit den Identifizierungsinformationen und den Kopplungsinformationen zuzugreifen, die mit den Identifizierungsinformationen assoziiert sind.
  12. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei der Kopplungsabschnitt ausgebildet ist, die Kopplungsinformationen drahtlos an die andere der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu senden.
  13. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei die Kopplungsinformationen Identifizierungsinformationen der anderen der ersten und der zweiten Fahrradkomponente umfassen.
  14. Drahtloses Fahrradsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Identifikationserfassungsabschnitt ausgebildet ist, eine Seriennummer als die Identifizierungsinformationen von einer der ersten und der zweiten Fahrradkomponente zu erfassen.
  15. Endgerät, umfassend: einen Identifikationserfassungsabschnitt, der ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen von einer einer ersten Fahrradkomponente, die eine erste Drahtloskommunikationseinheit umfasst, und einer zweiten Fahrradkomponente, die eine zweite Drahtloskommunikationseinheit umfasst, zu erfassen; und einen Kopplungsabschnitt, der ausgebildet ist, die erste und die zweite Fahrradkomponente zur Drahtloskommunikation zu koppeln.
  16. Fahrradkomponente, umfassend: eine erste Drahtloskommunikationseinheit, die ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen der Fahrradkomponente drahtlos an ein Endgerät zu senden, oder ausgebildet ist, Identifizierungsinformationen einer anderen Fahrradkomponente drahtlos von einem Endgerät zu empfangen, um die Fahrradkomponente und die andere Fahrradkomponente drahtlos zu koppeln.
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